1872 / 277 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Das Ministerium des Innern hat so⸗ ersten Nachrichten über die auf telegraphischem Wege und später schriftlich unern in den betreffenden Aemtern den Schaden und die entstan⸗ glichst schnellen

vorläufig abzuhelfen. fort nach dem Eintre Sturmfluth allen Amtmaä ertheilt, pers denen Unglücksfälle

ärte, die Regierung sei mit der

ustiz⸗Minister Dufaure erkl erstanden.

agesordnung Mettetal einv g Benoist d'Azy lautete: 8 nalversammlung schließt sich, indem sie die auf dem

renoble gepredigten Lehren verwirft, dem Tadel an, gegen sie schleudert, und geht zur

Der Antra

„»Die Natio Bankett von G welchen der Pr Tagesordnung über.⸗ Bei der Abstimmung w welche Edgar Quinet un 133 Stimmen, 279, dann der

önlich den veranlaßten Sch 1 zu untersuchen und einen

Bericht über den Umfang derselben einzusenden.

Amerika. New⸗York, 20. November. Ein in New⸗ euer hat die dort befindlichen Tabaks⸗ der Verlust soll eine Million Dollars

äsident der Republik

urde zunächst die einfache Tagesordnung, ad Genossen vorschlagen, mit 490 gegen dann der Antrag Benoist d'Azy mit 377 gegen Antrag Jaures, welchen an dessen Statt Herr ere wieder aufnimmt, mit 446 gegen 190 Stimmen ab⸗ gelehnt. Bei der Abstimmung über den Antrag Mettetal, mit welchem sich Dufaure noch einmal Namens der Regierung ein⸗ verstanden erklärte, enthielten sich 277 Ab tirungen, darunter Kerdrel, Aumale, C Gros der Linken der Stimmabgabe. ward mit 263 gegen 116 Stimmen angenommen.

21. November. Das linke Centr Nothwendigkeit, Frankreich eine feste, geben, durchdrungen, fast einstimmig versammlung einen Ges stitutionellen Reformen vorzulegen. längerung der Regierungsgewalt des der Republik, die Ernennung eines weise Erneuerung der Nationalvers

Jersey ausgebro Depots in Asche gelegt,

Boston, 20. November. einer Feuersbrunst heimgesu angerichtete Schaden wird auf 350,000 Do

Berichte aus Havanna über New ge einer Insurgentens Von den Ins übrigen auseinanderge richten zufolge scheint d günstigen Verlauf zu n

Aus Mexico meldet: Die Wahl von Lerdo de Tejada zum Präsid gegen ihn abgegeben wurden, vertheilen sich auf ver⸗ Seit einigen Tagen hat der übertragenen außer⸗ . Porfirio Diaz hat seine ergabe der unter Das betreffende aus der Nähe von Durango selbst nach der Hauptstadt zu Pacificirung des Landes vollständig.

von den Fidschi⸗Inseln ie Feindseligkeiten gegen die weil sie einen Ge „Die Weißen stürmten den Ort Viti as Städtchen durch Feuer. da fünf mächtige Stämme der

Die Stadt ist abermals von der durch dieselbe llars angeschlagen.

VYork, 6. d., melden chaar in der Nähe von Tri⸗ urgenten wurden 43 getödtet und die Den letzten offiziellen Nach⸗ er Feldzug gegen die Insurrektion einen

cht worden; eordnete aller Schat⸗ angarnier und das Der Antrag Mettetal

die Niederla

um hat, von der ständige Regierung zu beschlossen, der National⸗ erforderlichen kon⸗ Letztere betreffen die Ver⸗ gegenwärtigen Präsidenten Vize⸗Präsidenten, die theil⸗ ammlung, die Errichtung Verantwortlichkeit Ueber den Tag, wann dieser Gesetzentw en soll, ist noch keine definitive Bestimmr

wird über Havana, 6. November, ge⸗ st einstimmigen Erwählung Die wenigen Stim⸗

etzentwurf üüber die hrte zu der fa

andere Kandidaten. neugewählte Präsident keine ordentlichen Gewatten mehr ausgeübt eigene Unterwerfung und die Ueb Kommando stehenden Truppen Dokument ist vom 23. Oktober Der General verspricht, Damit ist die

Australien. vom 30. August melden, daß d Eingeborenen begonnen haben, waltsam befreit hatten. Leva und zerstörten d Händel stehen zu Eingeborenen in Aufruhr sind.

Ministeriums. eingebracht werd angezeigt.

In der Sitzung digte der Justiz⸗Minister an, eingeführt sein es Projektes hinsichtlich des Anlehens und wurden genehmigt; ebenso wurde ein ien, welches bestimmt, daß kein Senator wärtigen Legislatur Mitglied des Bank werden könne.

Spanien. Madrid, 17. November.

des Kongresses vom 18. kün daß die Jury noch vor Ende Alle Artikel d der Hypothekenbank Amendement angeno oder Deputirter der g. Verwaltungsrathes dieser Der »Imparcial« vom 17. meldet: ben Polizei⸗Agenten in Barcelona einen abecilla Castells verhaftet, ingekommen war, um Leute zuwerben.⸗«

Aus Anlaß sollen 200 Artillerie Stellung zur Dispositio Hidalgo's im S seien als Gefan lassen worden. Hidal Brief, worin er erklärt Meuterei von 1866 kein gar einem Offizier, rettet habe.

»El Oriente« von Sevilla melde Verhaftung des Generals Contrer

daß am 13. November, kanische Erhebung in Sevilla dazu von einem Bataillon der d und San Fernando maßregeln getroffen worden. falls Unruhen und thatsächlich erhoben. Contreras

des Monat Nachrichten

fangenen ge⸗

»Gestern frü Adjutanten de welcher in einer Verkleidung da⸗ für die carlistischen Banden an⸗

befürchten,

der Ernennung des Generals Hidalgo ffiziere um ihren Abschied resp. ihre n eingekommen sein

pital von Vittoria verhaftet geh f Ehrenwort in ihre Wohnu go veröffentlicht im »Imparcial« einen „daß er an den Mordthaten bei der eswegs Theil genommen, sondern so⸗ dessen Namen er nennt, das Leben ge⸗

Landtags⸗Angelegenheiten.

In der gestrigen Sitzung des müein der Berathung über seinnahmen und Ausgaben des gehörigen Denkschrift und den gewiesenen Etatsüber en nach dem Abg. Richter

Die auf Befehl 1 Offiziere ngen ent⸗

22. November. Hauses der die Uebersichten von den Staat Jahres 1871 nebst der dazu Motiven für die darin nach

de. schreitungen Minister Camphauf

der Finanz⸗ (Hagen) das Wort:

Ich hatte eigentlich erwartet, es würd Der geehrte Herr verirrt, auf die ich ihm nicht fo wenn über eine Institution, wie die Ordensv der Weise aus der Mitte des

wie wir sie eben em Hause

e sich noch ein anderer Red⸗ Vorredner hat sich auf viele Gebiete Ich habe geglaubt, daß erleihungen es sind, in Betrachtungen erhoben rnehmen müssen, Einwendun mir versagen. in verschiedenen versagen, meiner⸗ gen Bemerkungen zu der betreffenden Ver⸗

Ressort zunächst er hat nämlich davon Verwaltungen einen

gonnen, solche Mehr⸗

Domänenverw

Blick werfen auf die

bei der Domänen⸗Ver⸗

sgabe von 152

daß Porto⸗

ungen lediglich hier⸗ entsprechenden Betrag

Ferner ist bei dieser selben Ver⸗ daß bei den vermi

die sich im

kann ja die Frage

ds bei den verschiedenen Verw hlich dotiren, daß Ueberschreitungen

t, daß aus Anlaß der as das Gerücht verbreitet Nachmittags 4 Uhr, eine republi⸗ stattfinden und die Initiative ortigen Garnis

ner melden. lgen werde.

on ausgehen Hohen Hauses sind deshalb Vorsichts⸗ In Cordova fürchtete man eben⸗ hatten sich zwei Banden ährt man, daß General wieder in Freiheit gesetzt

in Despenaperros h Nachträglich erf auf Befehl der Regierung

da muß ich mir auch ber diejeni von den Chefs en werden können. merkung gemacht, die mein ert lassen will,

Verwaltungen bemängelt, seits heute es zu machen, die, wie ich nicht zweifle, waltungen seinerzeit werden erhob Er hat nur eine Be betrifft, und die ich nicht gesprochen, daß die Mehraus ständigen Charakter hätten und hat d hervorzuheben Nun, meine Herren, wenn Sie einen sicht, die Ihnen vorgelegt ist, so finden S waltung, daß da zwar formell eine Mehrau registrirt ist, daß aber in derselben Ueber und sonstige Frachtgebühren für dienstl her übertragen worden sind, so d diese Mehrausgabe sich verringert. waltung das geltend zu machen, Beträge zu verausgaben waren, ließen. Nun, meine Herren die Ausgabenfon herein so reich man, was unserer alten, knap weise mehr entsprach, die die Verwaltung den sie darüber verausgaben will, unterwerfen muß. sehr karg abzugrenzen. Aenderung wird eintret schweren Vorwurf für d früheren Perioden ihre eben nicht gelingen wo Endlich, mein gange seines Vortrag. bei dieser Uebersicht ki trifft, so kann ich nehmen werde. —— Auf die Bemerku in der Berathung üb Staatshaushalt und den Bemerku entgegnete Hoffmann: Meine Herren! behandeln ist, Jahre 1867 von tungen, die auf den Bund über die Verhältnisse i ordnet sind, Verwaltung.

übernehmen, darü

Italien. Rom, 20. November. Die Ministerium veröffentlicht kein Grünbu g einer Strafkolonie auf inrichtig, das der französis⸗ e Remusats üb

Die Nachricht Borneo ist unbe⸗

von der Errichtun after dem

che Botsch erreichte, worin über hohen französischen Klerus ge⸗ schafter lenkte nur die Aufmer auf bestimmte Agitatio Der Präfekt von Rom ver Meeting, welches das allgemeine

Vatikan eine Not republikanische Propaganda des klagt wird. des päpstlichen Hofes langte Abhülfe. vember das beabsichtigte Stimmrecht verlangen sollte 21. November. gelegten Gesetzent

nsfälle und ver⸗ sicht angeführt ist,

bot am 24. No⸗ um den

schten Ausgaben nicht übersehen entstehen, will man altungen von vorn⸗ zu vermeiden wären, pen preußischen Finanz⸗

knapp feststellen und

B.) In dem der Deputirten⸗ vurf über die religiösen emjenigen, was von der »Italie« ferner bestimmt, daß die an die er Körperschaften zu gewährenden von 150 Francs und Francs bewegen sollen. Aus⸗ chaften, welche in Rom eine Nieder⸗ unsten der ihnen gehörenden Kir⸗ n 2 Jahren inso

kammer vor Körpersch

aften ist außer d eröffentlicht wurde, Mitglieder religiös Pensionen sich innerhalb eines Maximal ländische religiöse lassung haben, chen innerhalb einer Frist vo errichten, als sie dies lauf dieser Auslandes, über die Bestimmungen derselben in Rente welche der Si rators sind, weit dies angeht, behalten. werden der Ge

eines Minimalbetrages Ausgabenfonds

ges von 600 der nachträglich

Unser altes System hat dar Ich will nicht behaupten n können; ich glaube es ie Verwaltung betrachten Fonds so mäßtg zu llte, damit zu reichen r geehrte Herr Vorredner im Ein⸗ gewünscht, die Was diesen Punkt be⸗ ich ihn ernstlich in Erwägung

chen Genehmigung auf beruht, die Fonds daß darin nicht eine aber nicht als einen ) zu sollen, wenn in geschnitten waren,« daß es

e Körpers

fern Stiftungen reten. Nach Ab⸗ Regierungen des angehören, mmobilien Alle Ordenshäuser, oder eines Generalproku⸗ stischen Persönlichkeit, so⸗ Verwaltung ihrer Güter elübde der Mönchsorden

gegenüber für rechtlich

en Kirchen ihre Güter abt Frist wird die Regierung mit den se religiösen Körpers

welchen die verhandeln, nach denen die I

e Herren, hat de es noch versch inftig eintreten möchten.

iedene Ergänzungen

zu konvertiren sind. tz eines Ordensgenerals

sollen das Recht der juri ihr Eigenthum und die

Die Regeln und G setzgebung des Staates unwirksam und unverbindlich erklärt.

heute nur sagen, daß

Richter (Hagen) Rechnung über den 868 nebst einem Vorbericht ngen der Ober⸗Rechnungskammer gema Regierungs⸗Kommissar,

ngen, welche der Abg. er die allgemeine etat des Jahres 1

er Deputirten⸗ erung wegen n R gegen die Ab⸗ die Einführung des allge⸗

Ferrari mißb t versichern zu können, Gefahr irgend einer Ruhestörung Anlaß Der Ministerpräsident Lanza erwid sagt worden, weil erwiesener Regierungsform und die St Der Minister Italien sei gegen dieses Sella brachte alsdann eine stützung der durch die Ueber meinden, ein.

Mußland und Polen. ber. Der »Golos« veröffentlicht Justiz⸗Ministeriums für das beläuft sich auf die Summe von 10,746,6

Schweden und Norw Der König Oscar II. men reisen, um die Eisenb

e Ferrari die Regi⸗ Geh. Finanz⸗Rath

kammer interpellirt von Rom

Verbotes des Zolizeipräfekten haltung eines Meeting, welches meinen Stimmrechts fordern sollte.

Schritt und glaub

Daß die Frage, wie das

Grundeigenthum zu der Gründung des Nord

deutschen Bundes im Partikularstaaten mit den Verwal⸗ ingen, übertragen worde eses Grundeigenthum

nißbilligt diesen daß dasselbe zu keinerlei gegeben hab erte, das Meeting maßen in demselben die b aatsgrundgese

den einzelnen n ist, daß noch nicht ge⸗

Abg. Richter hat ganz rich um ad interim ein leiten

er Reichsve alle diese Grundst en, daß, w altung dienen Staaten zurück

en dürfte. n Bezug auf di

e bekämpft werden fügte hinzu, die öffentliche Meinun ting gewesen. Der Finanz⸗Min etzentwurf, betreffend die Unter⸗ schwemmung heimgesuchten Ge⸗

Behandlung

Ministerium sich mit d verständigt hat, d ilar⸗Staaten bleib dem sie in der Reichsverw die betreffenden Partikular⸗ Nicht richtig ist, Es wird noch festgehalten

rwaltung über den tücke im Eigenthum enn sie für den Dienstzweck, entbehrlich werden, sie an zugeben sind. D diesem Grundsatz heute

heute unabänderlich

der Partikr

7 5 ganz . 1 e St. Petersburg, 20. Novem⸗ dn n abe⸗Budsget des ausführende machen sollte, Rechnungs⸗ falsche Ver⸗

Verstoß gegen Rechnungskammer in Gemein Reich bereits in der Lage gewesen, Veräußerungen in dieser Beziehung zu

so ist die Ober⸗ hofe für das einnahmungen für Gr. berichtigen.

hin für die Z gehen zu sollen.

geführt, daß ein Ge vorbereitet wird.

nschaft mit dem

egen. Christiania, 17. Novem⸗ wird am 20. d. M. nach Dram⸗ ahnstrecke »Vikersund⸗Kröderen« zu

den verschiedenen Seiten laube ich hier nicht ein⸗ Richter hat thatsächlich rich Reichsgesetzgebung in dieser Be so dort der Ort sein, dies n, daß in diesem Gesetzentwurf

wie diese Frage materiell nach zu ordnen sein wird, g er Herr Abg. setz für die Es wird al Ich kann hinzufüge

November. . n in den Provinz⸗ n der ersten Noth

Dänemark. Kopenhagen, König hat den verschiedenen Huͤlfs⸗Komite

städten bedeutende Summen zuͤgeschickt, un

die Frage, wie in Bezug auf Festungsgrundstücke und in Bezug aan entbehrlich werdende Fesgungsorunvngc im Falle des Eingeheann 9 Festungen zu verfahren ist, Gegenstand einer besonderen Bestim

9 mung ist.

Her Wunsch, den der Herr Abgeordnete Richter ausgesproch hat, daß die Rechnungen über die Verwendung der so enannten 8 possedirten⸗Fonds der Ober⸗Rechnungskammer und * Landesve⸗ tretung vorgelegt werden mögen, ist, wenn mich meine Erinnerun⸗ nicht täuscht, heute nicht zum ersten Mal von ihm ausgesprochen worden. Es ist aber auch, so viel ich mich erinnere, in diesem Hause wiederholt konstatirt worden, daß nach Lage des bezüglichen Gesetzes und nach Lage der Verhandlungen, die grade in diesem Hause über das Gesetz stattgefunden haben, man alltrseit darüber einverstanden war, daß nur solche Kontrole über die Ver⸗ wendung dieser Fonds durch die Ober⸗- Rechnungskammer und die Landesvertretung nicht einzutreten habe. Also der Zustand, in dem wir uns thatsächlich besinden, ist in Uebereinstimmung mit dem Ge⸗ setz und mit der Art wie das Geseü von den gesetzgebenden Gewalten bei seinem Erlaß aufgefaßt worden ist.

Der Herr Abg. Richter hat einige Ausstellungen gemacht in Bezum auf die Art, wie die Bemerkungen der Ober⸗ Rechnungskammer z den Rechnungen für das Jahr 1868 aufgestellt worden sind, und hat angeführt, daß bei einzelnen Bemerkungen überhaupt Zahlen gar nicht angeführt seien. Nun, meine Herren, ich glaube, das at einen guten Grund, nämlich den, daß die Ober⸗ Rechnungskammer bei diesen Bemerkungen nur auf Prinzipien hat aufmerksam machen wollen, daß also hier die Bemerkungen ohne Zahlen von Bedeutung waren, daß die Zahlen vielleicht von verschwindender Geringfügigkei waren.

Wenn ferner das als ein Mangel gerügt worden ist, daß bei ein. zelnen Punkten dieser Bemerkungen gesagt sei, es schweben über die Herstellung eines richtigen Verhältnisses bei diesem und jenem Punkte Verhandlungen, so wird dem Herrn Abg. Richter, der ja die Reg. nungen so sorgfältig studirt, bekannt sein, daß diese Aeußerung sich häufig in den Verhandlungen der Ober⸗Rechnungskammer wiederholt und wiederholen musß, denn die Ober⸗Rechnungskammer muß ihre Thätigkeit für jedes Jahr an einem bestimmten Zeitpunkt schließen und was bis u diesem Zeitpunkte nicht erledigt is das bleibt eben für st Gegenstand fernerer Verhandlungen, und diest Verhandlungen spinnen sich in jedem ferneren Rechnungsjahre fort, und was in einem Jahre unerledigt bleibt, das wird in der folgenden Rechnung erledigt. Wenn der Hr. Abg. Richter im Allgemeinen in Bezug auf die Art, wie die Bemerkungen redigirt sind, einen Ausdruch gebraucht hat, der beinahe etwas Wegwerfendes hat, so überlasse ich die Wahl seiner Ausdrücke seinem Geschmack, sofern darin aber ein Vor⸗ wurf gegen die Amtsthätigkeit der Ober⸗Rechnungskammer liegtz erkläre ich bestimmt: dieser Vorwurf ist unbegründet. Die Ober⸗Rechnungs⸗

kammer das ist eine so bekannte Thatsache, daß ich sie hier kaum

von Neuem auszusprechen brauche verwaltet ihr Amt mit einer

Sorgfalt, einer Gewissenhaftigkeit, die jeder Zeit dem Staate zum Nutzen und dem preußischen Staatsdienste zur Ehre gereicht hat.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender, in der vorigen Session unerledigt gebliebener, Rechenschaftsbericht über die Verwendung des zur Gewahrung von Beihülfen an An⸗ gehörige der Reserve und Landwehr durch das Reichs⸗ gesetz vom 22. Juni 1871 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 271) bereit gestellten Fonds wieder vorgelegt worden:

Vor den durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 zum Zweck der Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Land⸗ wehr zur Verfügung gestellten Summe von 4 Millionen Thlrn., welche der Bundesrath nach Verhältniß der Bevölkerung auf die ein⸗ zelnen Bundesstaaten repartirt hat, ist auf Preußen ein Antheil von 2,494,492 Thlrn. gefallen. G 1

ie Staatsregierung hatte sich darüber schlüssig zu machen, nach welchen Grundsätzen die Beihülfen zu gewähren und welche Organe mit der Vertheilung derselben zu betrauen sein würden.

Was die erste Frage anlangt, so handelte es sich zunächst um die Feststellung eines Maßstabes für die Repartition auf die einzelnen Landestheile der Monarchie. Daß das in denselben unter den An⸗ gehörigen der Reserve und Landwehr hervortretende Bedürfniß der angemessenste Vertheilungsmaßstab sein würde, konnte nicht verkannt werden, es fehlte indessen für die Bestimmung des Umfanges desselben an einem zutreffenden Anhalte, und es hätte, um einen solchen zu gewinnen, 1 bedurft, welche ohne Zeitverlust nicht zu beschaffen gewesen wären.

8 Bie beschloß deshalb, vorab drei Viertheile des Unterstützungsfonds nach dem Verhältnisse zu vertheilen, in welchem in den einzelnen Provinzen Mannschaften, Aerzte und Offiziere des Be⸗ urlaubtenstandes aus Anlaß des letzten Krieges za den Fahnen ein⸗ berufen waren, den Rest aber zurückzubehalten, um später eine Aus⸗ gleichung nach Maßgabe des inzwischen festzustellenden Bedürfnisses vornehmen und denjenigen Landestheilen einen Zuschuß gewähren zu können, für welche sich ein solcher als nothwendig erweisen werde.

Die Vertheilung erfolgte auf die Provinzialverbände, die beiden Kommunalverbände der Regicrungsbezirte Cassel und Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt a. M. und die Hohenzollernschen Lande. Dieser Maßregel lag die Erwägung zu Grunde, daß die Provinzial⸗ und Kommunal⸗Landtage, welche zur Zeit der Vertheilung gerade versammelt waren, vorzugsweise befähigt sein würden ent⸗ weder selbst oder durch gewählte Kommissionen eine sachgemäße Repartition auf die engeren Verbände (Kreise, Amtsbezirke, Städte) vorzunehmen, und zugleich zweckentsprechende Normen für die Ge⸗ währung der Beihülfen nach Maßgabe der wirthschaftlichen Verhält⸗ nisse der einzelnen Landestheile festzustellen. Es wurde dabei weiter erwogen, daß die nach Vorschrift des Gesetzes vom 27. Februar 1850 (Gesetz⸗Samml. S. 70) zgebildeten Unterstützungskommissionen ver⸗ möge ihrer während der Dauer des Krieges erlangten Kenntniß von den persönlichen und Vermoͤgensverhältnissen der Landwehr⸗ und Reservistenfamilien die fgeeignetsten Organe für die Prüfung der an den Beihülfefonds zu erhebenden Ansprüche, sowie für die Be⸗ urtheilung des innerhalb ihrer Bezirke vorhandenen Unterstützungs⸗ bedürfnisses sein würden. b

Demgemäß wurde mit Allerhöchster Genehmigung an die Pro⸗ vinzial⸗Landtage und an die Kommunal⸗Landtage der Regierungs⸗ bezirke Cassel und Wiesbaden, sowie an den Kreistag des einem wei⸗ teren Kommunalverbande nicht angehörigen Kreises Frankfurt a. M. die Aufforderung gerichtet, je eine Kommission zu wählen, welche den Maßstab für die Untervertheilung mit Rücksicht auf die in den ver⸗ schiedenen Theilen der Provinzen vorwaltenden verschiedenartigen Ver⸗ hältnisse feststellen, die Untervertheilung selbst bewirken, und die von ihr zu bezeichnenden Organe mit den nöthigen Direktiven für die Be⸗ willigung der Beihülfen versehen sollte.

Dieser Aufforderung haben sämmtliche Landtage entsprochen, der Provinzial⸗Landtag von Schlesien jedoch mit der von der Staats⸗ regierung gebilligten Modifikation, daß die soeben gedachten Funktionen der Landes⸗Deputation übertragen worden sind

Den Vorsitz in den provinzial⸗ beziehungsweise kommunalständi⸗ schen Kommissionen führen die Ober⸗Präsidenten resp. deren Stell⸗ vertreter.

In den Hohenzollernschen Landen wurde durch die Ortsvorsteher (Bürgermeister, Stadtschultheiß, Vogt) eine Kommission für die Erle⸗ digung jener Geschäfte gewählt, welche aus je einem Mitgliede für jeden Ober⸗Amtsbezirk besteht und unter dem Vorsitze des Präsidenten der Regierung zu Sigmaringen zusammengetreten ist.

Indem den auf diese Weise geschaffenen Provinzialorganen der Kreis ihrer Thätigkeit bezeichnet und zugleich empfohlen wurde, die oben erwähnten Fömmnt acdeh für die Unterstützung der Familien der zum Dienste einberufenen Reserve⸗ und Landwehrmannschaften mit der Untervertheilung der Beihülfen zu betrauen, sind denselben gewisse Grundsätze, nach welchen der Absicht des Gesetzes entsprechend diese Vertheilung zu bewirken sein werde, mitgetheilt. Es ist ins⸗ besondere darauf hingewiesen worden, daß nur da von einer Unter⸗ stützung, sei es in der Form eines Darlehns, oder in der eines Ge⸗ schenkes die Rede fein dürfe, wo es sich um einen durch die längere Abwesenheit im Heeresdienste herbeigeführten Verlust handele, der die Wiederaufnahme des bürgerlichen Berufes ohne den Hinzutritt einer Sub⸗ vention unmöglich mache oder doch in hohem Grade erschwere. Dabei wurde empfohlen, die Beihülfen in der Regel in der Form von Dar⸗ lehnen, in der Form von Geschenken aber nur in dringenden Fällen

und nicht über den Betrag von 50 Thlr. hinaus zu bewilligen und für die Darlehne eine mäßige Verzinsung und eine dem Zwecke der Bewilligung entsprechende, angemessene Rückzahlungsfrist vorzuschreiben.

In Uebereinstimmung mit diesen Grundsätzen haben die ständischen Kominissionen den mit der Prüsung der Unterstützungsgesuche befaßten Organen nähere Vorschriften über die Behandlung und Erledigung der Anträge ertheilt, und denselben zugleich die Feststellung des Um⸗ fanges des nach der ersten Vertheilung noch unbefriedigten Unterstützungs⸗ bedürfnisses aufgegeben. Einem jeden Kreise und Amtsbezirke wurde ebenso wie einer jeden kreiseximirten Stadt ein bestimmter Antheil an den Unterstützungsfonds ü erwiesen, aus welchem die beantragten Beihülfen nach Maßgabe der Dringlichkeit der Verhältnisse der Bitt⸗ steller zu gewähren waren. In einzelnen Provinzen hatten die pro⸗ vinzialständischen Kommissionen den Organen der Kreise, Amtsbezirke und Städte für die selbständige Bewilligung eine Grenze ezogen, dergestalt, daß Beihülfen, welche über diese Grenze hinaus in Antrag gebracht waren, nur durch die Provinzial⸗Kommission selbst bewilligt werden

urften. *

8 fämn. eine möglichst schleunige Erfüllung der Absicht des Gesetzes vom 22. Juni 1871 zu erreichen, hatte die Staatsregierung den großen Städten über 50,000 Einwohner, welche vorzugsweise als die Heerde des Unterstützungsbedürfnisses angeschen werden durften, vorab einen Antheil direkt überwiesen, und diesen nach dem Antheile der be⸗ treffenden Provinz überhaupt und nach dem Verhältnisse der Be⸗ völkerung jener Städte abgemessen. Die Verwaltung und Verwen⸗ dung desselben sollte jedoch à conto der Provinzialfonds erfolgen, so daß die zur Deckung des Bedürfnisses der großen Städte erforder⸗ lichen Zuschüsse aus diesen Fonds zu leisten waren. Es empfingen nach dem so eben bezeichneten Maßstabe: Berlin 65,600 Thlr., Bres⸗ lau 13,700 Thlr., Cöln 11,200 Thlr., Königsberg in Pr. 8300 Thlr., Magdeburg mit Sudenburg 7400 Thlr., Danzig 6900 Thlr., Aachen 6100 Thlr., Stettin 6000 Thlr., Elberfeld und Barmen je 5800 Thlr., Düsseldorf 5700 Thlr., Posen und Crefeld je 4800 Thlr., Altona 3900 Thlr. und Hannover 2,200 T

Welche Summen bei der ersten Vertheilung von etwa drei Vier⸗ theilen des auf Preußen entfallenen Unterstützungsfonds den einzelnen oben bezeichneten Verbänden überwiesen sind ergiebt sich aus Kolonne 2 der beiliegenden Nachweisung. Danach sind zunächst 1,870,300 Thlr repartirt worden. Für die Vertheilung des Restes waren, wie Ko⸗ lonne 3 ersehen läßt, zusammen 707,510 Thlr. liquidirt, ein Betrag, der aus dem zurückbehaltenen Bestande nicht mehr gedeckt werden konnte. Eine verhältnißmäßige Reduktion war deshalb geboten und es sind den Verbänden bei der zweiten Vertheilung diejenigen Sum⸗ men überwiesen, welche Kolonne 4 nachweist.

Die danach nicht zur Hebung gelangten Beträge ergeben sich aus Kolonne 5. Zu der Nachweisung ist erläuternd zu bemerken, daß die Provinz Pommern anfanglich einen Nachschuß von 10,055 Thlr. für genügend erklärt hatte, daß sie jedoch, nachdem derselbe gezahlt war, neue und, wie die Prüfung ergab, gerechtfertigte Ansprüche erhob, so daß es unabweisbar erschien, der Provinz noch eine weitere Summe von 2000 Thlr. zu überweisen. Die verhältnißmäßig sehr hohe Summe, mit welcher die Rheinprovinz nicht zur Hebung gelangt ist, erklärt sich daraus, daß, nachdem die zweite Vertheilung bereits ent⸗ worfen war, die Nach⸗Liquidation der Provinz berichtigt und noch ein Mehrbedarf von 26,615 Thlr. angemeldet wurde, auf den bei dieser Vertheilung keine Rücksicht mehr genommen werden konnte.

Es liegt in der Absicht der Staatsregierung, auch die hiernach nicht zur Hebung gelangten Beträge noch zahlen zu lassen. Dieselben können zum Gesammtbetrage von 83,318 Thlr. aus dem Haupt ⸗. Extraordinarium der General⸗Staatskasse entnommen werden.

Nachweisung über die Vertheilung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen an Angehsörige der Reserve und Landwehr.

2

88 4. 5

Nach⸗ Zweite MNicht zur liquidirtee Ver⸗ Hebung theilung. Beträge stheilung. gelangt.

Thlr. Thlr. Thlr.

8 8— Bezeichnung der Verbände.

Provinzial⸗Verbände EP Brandenburg 276,900 Pommern 113,300 Schlesie 286,200

176,700

57,200

150,600

309,300

240,100 ½ 207,420 92,300 111,584 46,000 30,000 19,000 19,000

189,700 84,400 12/05 5

102,000 42,100 3,900 27, 100 2/,600 17,500 1,600 17,500 % 1,600

6,000 5,500 500 4,850 450

Schleswig⸗Holstein Westfalen Rheinprovinz

Kommunalständische Verbände Cassel 33,900

We *.. 20),900 5,300 Stadtkreis Frankfurt a. M.. 3,700% Hohenzollernsche Lande 6,500½ 630. 580 50

Summa!1/870,7360] 707,570 623,700 85,870 Der auf Preußen entfallende Antheil beträgt. 2,494,492 Thlr. Davon sind repartirt: 2 1) Vertheilung 1,870,300 Thlr. 2) Vertheilung 623,700 »

492 Thrr.

Es bleibt Bestand Die Nach⸗Liquidationen sind nicht befriedigt auf Höhe Es sind mithin zu dieser Befriedigung noch erfor⸗ derlich 83,318 Thlr.

Dazu gehört folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die den Angehörigen der Reserve und Landwehr geleiste⸗ ten Beihülfen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Mon⸗ archie, was folgt.

—. 1. Die Forderungsrechte, welche der Staat in Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1871 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 271) Angehörigen der Reserve und Landwehr gegenüber durch die Gewäh⸗ rung von Beihülfen in Form von Darlehnen erworben hat, gehen Krast dieses Gesetzes auf die Provinzialverbände der Monarchie be⸗ ziehungsweise die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt a. M. und die Hohen⸗ sollernsche Lande in dem Umfange über, in welchem die Darlehne durch

ie Organe dieser Verbände bewilligt worden sind.

Dasselbe gilt hinsichtlich der Forderungsrechte, welche der Staat dadurch erwirbt, daß weitere Darlehne an Angehörige der Reserve und Landwehr aus dem durch Zuschüsse aus der Staatskasse bis auf den Gesammtbetrag von 2,577,810 Thlr. zu ergänzenden Beihülfe⸗ Fonds gewährt werden. 1“

§. 2. Die Fonds, welche durch die Rückzahlung der im §. 1 bezeichneten Darlehne gebildet werden, sind zur Verwendung für E..“ Zwecke im Interesse der betreffenden Landestheile be⸗

immt.

§. 3. Die Verwaltung des für die Hohenzollernschen Lande zu bildenden Fonds wird bis zur Einführung einer kommunalen Ver⸗ tretung in denselben durch Königliche Verordnung gerege

Urkundlich ꝛc.

Hie Motive hierzu lauten

Nachdem durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 271) den 1113“ ein Fonds von vier Killionen Thalern zur Gewährung von 2 eihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr zur Verfügung gestellt war, hatte die Staatsregierung aus den Gründen, welche in dem den beiden Häusern des Landtages vorgelegten Rechenschaftsberichte entwickelt sind, die Vertheilung des Preußen zugefallenen Antheiles auf die Provinzial⸗ Verbände der Monarchie, die beiden Kommunal⸗Verbände der Re⸗ gierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt a. M. und die Hohenzollernschen Lande beschlossen und die weitere Ausfüh⸗ rung des Gesetzes den Organen dieser Verbände übertragen.

Indem auf solche Weise die Vertheilung der Beihülfen zum

rwaltung ge daß die Absicht des Ein solches Resultat w ände nicht lediglich als Mandatar führen hatten, sondern, wenn ihnen zu demnächst diejenigen B gten Beihülfen wieder ei Verwendung für gemei

genstande der provinziellen Selbstve Erwartung gehegt werden, erreicht werden würde. wenn diese Verb Geschäfte zu eröffnet werd den darlehnsweise bewilli eigenen Verwaltung und lassen werden würden. Die Staatsregierung hat keinen Anstan ige Verheißung zu entsch selbstredend von

macht wurde, durfte Gesetzes am ehesten V r um so sicherer, e des Staates die igleich die Aussicht eträge, welche von ngingen, ihnen zur nnützige Zwecke be⸗

Kunst und Wissenschaft.

Von den drei kleineren dramatischen piel vorgestern zur Auffüh⸗ nes »Am Klavier« neu ein⸗ er« nach dem Fran⸗ n A. Winter, zeigt desselben französi⸗ angehört. Der an materiellen

21. November. Werken, welche das Königliche Schaus rung brachte, waren zwei Novitäten, ein studirt. Das Charakterbild »Des zösischen des Th. de Banville, manche Analogien in Stoff schen Dichters eld ist in bei ütern Mang

Königs Vett frei bearbeitet v und Behandlung mi »Gringoire«, das dem Repertoire sch den ein von seinen Idealen erfüllter, aber Dichter: diesmal der durch seine Comödien rühmte Dichter Dufresny, e Schoönheit ausge⸗ umoristischer Weise auch estellt hat. Leichtlebig, hat er sein einer dichterischen Arbeiten einer Wäscherin zu bezahlen Versuch gemacht, sei Promenade den Pferden des

en konnte, d

d genommen, eiden, sie hat jedoch die der Zustimmung der Landes⸗

el leidender

ir eine derart Regierung König

Erfüllung derselben 8 vertretung abhängig machen müssen. Durch den vorliegend herbeigeführt und die defin lehnen bewilligten und d die Verbände ausgesproch Durch eine so eintretenden Falle selben in Folge werden können. Wie hoch sich diese k sicht des Gesetzentwurfes zu Gun sich zur Zeit nicht feststellen, w auf Gewährung von B. mithin auch Abschlusse des V.

Ludevigs XIV. be einrichs 1V. und einer d dessen Lebensschicksale in h

zeichneten Gärtnerin, boiteux« dar

Le Sage im »diable Vermögen verschwendet und der

t nicht einmal hin, die Schulde soeben einen verzweifelten er ist auf der llen, hat aber

en Gesetzentwurf soll diese itive Ueberweisung der in For emnächst wieder zurückfließenden Beträ en werden.

lche Maßregel werden die letzteren in die L s wiederum solche Beihülfen des Gesetzes vom 22. Juni

Zustimmung m von Dar⸗

age gesetzt, zu bewilligen, wie die⸗ 1871 haben gewährt

zu verbessern; die Zügel gefa nur ein Almosen erhalten. beiter hat sich in diesem P welche berichtet, daß Dufr 1 Parkinspektor besaß verholsen, daß er diese aber de eingebüßt hatte, worauf von Hofe genoß. Er w unbekannt. ter. Dufresny setz den Gewinnst gleich darauf miethet und wie der So betritt er, w Diesmal rührt will ihm nicht gar eine Summe leihen, um i Da erscheint endlich se wa) aus dem Marion

an die Geschichte gehalten, eine einträgliche Stellung als wozu ihm seine nahe Verwandt urch Spiel und V er später nochmals ausg ar also jedenfalls dem chtsinnigen Charakter läßt ge c ufs Spiel, gew indem er si

unkte nicht streng

welche der Staat 1 esny bereits

sten der Verbände ver⸗ eil die Prüfung und eihülfen eingegangenen nicht übersehen werden erfahrens in der Form und weil außerdem mit Sicher⸗ eträgen verschiedene hnsempfänger nicht den eingegangenen en, daß von dem

Summen berechnen, auf nach der Ab zichten soll, I Entscheidung üb Anträge noch nich kann, welche Beträge beim von Darlehnen b heit angenommen werden darf, daß wegen ungenügender Zahlungsfähigkeit der Darle ereinziehung gelangen werden. läßt sich indessen Beihülfefonds im Durch gabt worden ist.

Als die gecignetste Form gesprochene Cession der Ford Durch eine solche werden die Staatsbehörd ne entbunden, und es wird den Ver⸗ se Wiedereinziehung durch dieselben orgenommen haben, zu bewirken. enden Unterstützungs⸗

Verbänden eine be⸗

Königlicher wendung wiede ige Unterstützungen Könige nicht mehr ihm auch der Dich nd vergeudet ch eine Equipage urch die Stadt fährt. mliches Studirzimmer. muthige Angtlique; sie äsche erlassen, sondern hn aus peinlichster Verlegenheit eschwätziger Freund Desmarres um ihm die freudige s Prinzen Conti hat, ne de Maintenon, die fallen gefunden, ihm und Dufresny, über⸗ der glühenden Verehrerin seiner der Bemühungen des Hrn. Kahle Spiel des Frl. Kühle als poetisch ue das kleine anspruchlose Werk lnahme Seitens des dürfte dafür weniger das in leicht fli Original als die deutsche Dem Spiel der gena hrende Anerkennung nicht versagt. ges Lustspiel Am Klavier«, ttlehntes von Grandjean 8 früher ein gern gesehenes Hr. Liedtcke erschmelzung eines treuherzigen Charakter Frau Erhartt hatte bei einer heit durchgeführten Auf⸗ it, zu zeigen, daß sie im die sie selbst am Klavier schen Anforderungen zu Vorträge wurden mit allseitigem hige Kammerzofe. einaktiges Lustspiel» Die dem bühnengewandten Der Ruf, der dem kleinen Wien und Leipzig voraufging, at mit der ihm eigenen ohne eigentlichen ander verflochten:

t beendet ist, ewilligt sein werden, Seinen lei

von diesen B t das Weni

der König mit sechs Pferden d ieder aller Mittel baar, sein är sein Mißgeschick auch die an nur seine Schuld für die W

die Annahme rechtfertig schnitt etwa die Hälfte darlehnsweise veraus⸗ der Ueberweisung empfiehlt sich die im erungsrechte des Staates an die

en von der etten⸗Theater,

die er aus dem Munde de

Nachricht zu bringen, daß der Köni an seinem neu eine größere Summe glücklich, reicht dar Dichtungen, die Ha als Dufresny und dem a gte Wäscherin Angéliq einer allgemeinen Thei

edereinziehung der Darlehn bänden die Gelegenheit eröffnet Organe, welche die Vertheilung v

Im §. 2 ist über die fonds disponirt. stimmte Gre vorstehenden sichtlich nur sel

g auf Veranlassung der Madan esten Lustspiel ein besonderes Ge Verwendung der zu bild habe anweisen lassen, Es empfiehlt sich nicht, den e zu ziehen. Der Zweck, welchem die Fonds nach den emerkungen vorzugsweise dienen sollen, wird voraus⸗ ten der Erfüllung bedürfen. liche Ansammlung der Fonds zu verhüten, e die Verwendung zu anderweitigen gemeinnü der betreffenden Landestbeile zuzulassen. Einer Bestimmun darf es nur für die kommunale Vertretung noch theilen kann dieselbe den P Versammlungen beziehungsweise Stadtkreises Frankfurt a. M.

auf Angelique,

Wenn trotz nmuthigen Um daher eine zu erheb⸗ rscheint es gerathen, auch bigen Zwecken im Interesse

Publikums zu eßenden Alexan⸗ Bearbeitung in Prosa unten Darsteller wurde

erfreuen hatte, so drinern geschrieb verantwortlich sein. durch Hervorruf die ge Es folgte neu einste welchem ebenfalls ein bearbeitetes Motiv zu G Repertoirstück der Lieder⸗Komponi genial ungebun eine echte, lebenswal wohlgetroffenen, fassung ihrer Besitz einer w auch in dieser Bezieh Ihre Gesangs⸗ r eine anmut

g über die Art der Verwaltung der Fonds be⸗ a Lande, welche zur Zeit eine nicht besitzen. In den übrigen Landes⸗ und Kommunal⸗Landtags⸗ deren Organen und bezüglich des der Kreisversammlung überlassen

Hohenzollernschen

idirt ein einakti dem Franzoͤsis⸗ runde liegt und da hiesigen Hofbühne gewes st Jules Franz in glücklicher 2 iI Wesens mit offenem, hre Künstlerfigur. mit aristokratischer Feir Rolle in derselben Gelegenhe ohlgeschulten Sopranstimme,

ung künstleri

altung in Hohenzollern einzurichten sei, Es wird beabsichtigt, ein Vertretern der einzelnen Ober⸗Amts⸗ schrift im §. 71 des Gesetzes, gesetzes über den Unterstützungs⸗ ammlung Seite 130), von den chultheiß, Vogt) gewählt werden Präsidenten der Regierung zu Sigma⸗

Wie die Verw §. 3 Königlicher Ve Organ zu beschaffen, welches aus bezirke besteht, die nach Analog betreffend die Ausführung des Bundes wohnsitz vom 8. März 1871 (Gesetz⸗S Ortsvorstehern (Bürgermeister, Stadtf und unter dem Vorsitze des ringen zusammentreten sollen.

rordnung vorbehalten.

ie der Vor

genügen vermöge. Beifall belohnt. Frl. Taglioni wa Den Schluß des Abends bildete ein Gouvernante« von G. v. Moser, von »Hypothekennoth« Schwank von früheren bewährte sich in vollem Kenntniß dessen, w Fortgang der Ha Leopold Fels, gerer Abwesenheit, w jungen Frau zu seinem Onkel, dieselbe aber in seiner Laune nich Frau Fels sen.

Pastors Strehlen

und Stiftungsfest.« Aufführungen in Der Verfasser h as von der Bühne hier wirkt, nelung zwei Intriguen geschickt inein 1 namigen Gutsbesitzers, kehrt nach län⸗ irathet hat,

andels⸗Archivs« hat itannien und Frankreich: g zwischen Großbritannien und Frank⸗ Oesterreich: Errichtung eines Ansage⸗ ollamts⸗Expositur mts I. Klasse zu Dänemark: Verbindung mit Telegraphen⸗ Costarica: Zollfreie v. Erhöhung der Einfuhr⸗ und stik: Oesterreich: Handel und Industrie von end des Jahres 187

Die Nr. 47 des »Preuß folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Großbr Handels⸗ und Schiffahrtsvertra reich vom 5. November 1871. postens zu Piano di in Campo⸗Silvano. Liebau zur Austrittsb nung, betreffend die Benutzung der in stationen errichteten Signalstationen. Ein⸗ und Ausfuhr zu Limon. Hayti: Ausfuhrzölle. Nieder⸗Oesterreich währ lande: Uebersicht des Handels und der Madura während des Jahres 18. Mittheilungen: Frankfurt a. M.

Neffe des gleich ährend deren er sich verhe 18 dem Gutsbesitzer Fels, zurück, stellt t als solche, sondern als die von für eine befreundete Familie

Fiugazza und Auflassung der Ermächtigung des Nebenzo ehandlung von Zucker.

Verwendung ineinandergreifenden höchst komischer Situationen, abgehaltene E te gegen die junge en Scherz, während

1 (Fortsetzung). Schiffahrt von Java und 71 im Vergleich zum Vorjahre. Landsberg a. W. Danzig. Breslau. Magdeburg. Bielefeld.

wickelungen eine Reihe enttäuschten . meintlichen Gouvernante, die Eifersucht der Tan Frau, welche der Ansicht ist, der Onkel wisse um d erhältniß der erwarteten Gouvernante . Alle Mißverständnisse werden endlich en Gouvernante gelöst. mit der Hr. Döring und Fr. s und Frau) ihre Rollen durch⸗ dem allgemeinen Beifall, mit dem er nicht minder Hr. v. Hoxar aretha Fels und Hr. Goritz

H. Müller herausgeg. hat folgenden eutsche Literatur n. Aus dem

er nur über das V Pastor aufgeklärt ist u. s. w. durch die Ankunft der wirklich bei der vortreff Frieb⸗Blumauer (Gutsbesitzer Fel führten, ein vollstaͤndiger. diese Novität begrüßt wurde, h als Leopold und Frl. Keßler als Mar als Pastor Strehlen wohlberechtigten T

Das Sevptemberheft der von Dr. J. für deutsche Kulturgesch 1 Inhalt: Ueber den Einfluß der Stadt Berlin auf die d unter König Friedrich II., von Prof. K. Biederman Gedenkbuch des Hermann Weinsberg, mitgeth. von L. Ennen. Hochzeitsfeier im Anfange des 18. st⸗Friesland und der Prinzessin Idstein), mitgeth. von Dr. E. Friedländer. 26. Juli 1553. Referat über und erläutert von Dr. Christ.

Naturwissenschaften«, auf wissenschaftlicher Grund⸗ Gurlt, Koppe, Mädler, Masius, Romberg, Zech

erscheint jetzt im Verlage von neu bearbeiteter und bereicherter e dieses Werks, welches dazu bestimmt ist, Darstellung naturwissenschaft⸗ zu verbreiten, war Hum⸗

z1. 8 Der Erfolg Statistische Nachrichten. lichen Komik,

St. Petersburg, 18. November. Anzeiger« belief sich die israelitische Bevölkerung Provinzen des ehemaligen auf 814,923 Personen. In England gab es, den »Mittheilun Versicherungs⸗Anstalten« zufolge, zu welche Lebens⸗ und Rentenversicherun haben gemäß der im Jahre 1870 ergangenen L. panies Act (der sog. Cave'schen Bill) 104¼ Gesellschaften und 4 neue dem Handelsamte einen Ge⸗ 108 Gesellschaften hatten im Jahre 1 Sterl. Einnahmen, 11,628,111 Pfd. schluß einen Gesammt⸗Aktivbestand von 92,333,223 Einnahmen bestanden in Prämien 9,743,600, täten 254,133, Zinsen und Dividenden 4,040,175, Die Ausgaben waren folgende: 8,200,993, Verfallgelder, baare Dividenden ꝛc. 1 336,867, Unkosten, Dividenden ꝛc. 1,870,392, Pfd. Sterl.

Die französischen Lebensversicherungs⸗Gesellschaften hatten Ende des Jahres 1871, wie das Central⸗Börsen⸗ und Handelsblatt Nr. 63 vom 12. September berichtet, einen Kapital bestand von 973 Millionen Frs. in 97,481 Versicher Jahren 1819 bis 1859 wurden bei de Millionen Frs., in den Jahren ] nen, im Jahre 1860:

»Regierungs⸗ in den zehn

nigreichs Polen am 1. Januar 18⸗

Davon lebten in Warschau 86,685.

gen für die öffentlichen

Ende des Jahres 1870 124 Ge⸗

sellschaften, »Zeitschrift

Insurance Com-

schäftsbericht eingereicht. 870 zusammen 14,153,419 Pfd.

St. Ausgaben u Fürstliche Verlobung und St. Ausg

(die des Fürsten Georg Alhrecht von O Christine Luise von Nassau⸗ Das Cölner Rathsprotok das Stadtbuch von Augsburg, hrsg.

Das Werk »Die gesammten für das Verständniß weiterer Kreise und lage bearbeitet von Dippel, Gottlieb, Moll, Nauck, Nöggerath, Quenstedt, eingeleitet von Hermann Masius, G. D. Bädeker in Essen in dritter, Die erste Aufla in anziehender Form und 1 liche Kenntnisse in den weitesten Kreiser dessen Andenken die Einlestung gewidmet ist. Werk erscheint in 3 Bänden, von denen der erste die Mechanik ( 8 drei Lieferungen umfassen und in der vierten Bearbeitung von Dr. R ie Chemie und chemische Te⸗

Im II. Bande werden Phy⸗

nd bei Jahres⸗

Irämien für Annui⸗ erschiedenes 115,511 Policenforderungen 063,087, Annuitäten Verschiedenes 106,772

Pfd. Sterl.

Reclam, Reis,

Versicherungs⸗ ungen. In den n französischen Gesellschaffen 334 860 bis 1869 gagegen 1183 Millio⸗ 202 Millionen Frs. ver⸗ Versicherung dagegen ein abe über den Kapitat⸗ e 1871 entspricht jedoch elche die »Rundschau der Versicherungen« dar⸗ zu dem genannten Zeitpunkte ver⸗

aßlich klarer

44, im Jahre 1869: sichert. In der Periode 1819 bis 1859 entfi durchschnittlich ein Betrag von 8800 Frs., im Jahre 1869 solcher von 14,400 Frs. 6

Versicherungsbestand der Gesellschaften zu En nicht einer Uebersicht, w Dieser zufolge waren sichert bei den Gesellschaften:

Peill boldt dedizirt, el auf eine Zech in Stuttgart) ysik und Meteorologie in neuer Mainz beginnen wird. Demnächst folgt d logie von Prof. Dr. Gottlieb in Graz. siologie (Prof. Dr. Reclam in Leipzig), Zoologie (Prof. Dr. Ma und Botanik (Prof. Dr. Dippel in Darmstadt, im III. Bande 2. ralogie (Prof. Dr. Quenstedt in Tübingen), Prof. Dr. Nöggerath in Bonn), Bremen) und die Astronomie (Pro Die Darstellungen sind durch

anschaulicht.

Die vorstehende An

über giebt.

Geologie und Geognosie das Meer (Dr. N. Romberg in f. Dr. Mädler in Hannover) be⸗ 950 saubere Holzschnitte ver⸗

Co. d'assur. générales ....

La Nationale... VII4““ 1“ 11““ *) 90,731,088 Le Phénix

Caisse paternelle

L'Urbaine

Le Crédit viager

Caisse générale des familles Le Monde

39 4,174,226

100,852,173 1 80,994,835 Gewerbe und Handel.

Die Handelskammer zu Worms a. Rh resbericht für die Jahre 1869 1 demselben Folgendes:

Das Geschäft in Wein war ein ziemlich gepflanzt werden, 1 Gegenden, so war der Ertrag der Weinernte mittelmäͤßig, doch im Verhältniß besser wie se da die Nachfrage stark war, nicht unbedeutende Quanti ausgeführt. Der Ausfall am Import deckt werden, und namentlich wurden d scher Schaumweine immer meh 3 ziemlich lebhaft, obgleich die hohen emselben noch immer eine enge Schranke ziehen. Die

4 hat ihren Jah⸗ 1 veröffentlicht. Wir entnehmen während der drei Jahre 1869 71

der Pfalz leichtere Rebensor⸗

41,988,968 1,193,620

35,205,34141 250,754 10,548,664 steigt hiernach die in der Millionen Frs., wobei noch von cht rührt die Differenz pitalversicherungen auf den Nachrichten der Rundschau e Lebens⸗ und die Todesfall⸗

Summe 1039

Die Kapital⸗Versicherungssumme über ersten Quelle angegebene um 66 zwei Gesellschaften die Angaben fe daher, daß in der ersten Quelle nur die Ka Todesfall gemeint sind, obwohl nach den nur bei einer Gesellschaft, der Union, di Versicherungen getrennt sind.

*) Darunter 13,251,208 Frs. Versicherungen auf den Lebensfall.

i der Pfalz, wenn auch es wurden, täten Wein ranzösischer Weine mußte ge⸗ e leichteren Sorten zur Der Export nach lle der Vereinig⸗

nstwo, und

kation deut Amerika war ten Staaten d