für sie die Bestimmungen des Ge etzes nicht zu, so sind sie selbst⸗
verständlich nicht in der Lage, das Amt zu übernehmen. Solche be⸗ sonderen Bestimmungen sind unter anderen in Bezug auf die Ueber- nahme des von dem Herrn Vorredner gedachten Amts eines
Gutsvorstehers vorgeschrieben: der betreffende Gutsbesitzr muß Gutsbezirke oder in
seinen beständigen Aufenthalt im
dessen unmittelbarer Nähe haben. Da die angesessenen
aktiven Militärpersonen der Regel nach diese Bedingung nicht werden
erfüllen können, so werden sie allerdings auch nicht Vorsteher eines Gutsbezirkes sein können. Anders steht es mit der Uebernahme eines
Mandates zum Kreistage, es kann Jemand Mitglied des Kreistages sein, auch wenn er nicht im Kreise wohnt, sondern nur im Kreise
mit Grundbesitz angesessen ist. Diese Bedingung werden auch Mili⸗
tärpersonen erfüllen können. B 8 1“ 8 ne seneh⸗ fünen, es sich auf der anderen Seite mit der Pficchtig⸗ keit, zu den Kreisabgaben In Bezug hierauf wird es kein Bedenken haben, in dem Gesetze festzustellen, daß die Militär⸗ personen an allen Kreisabgaben Theil zu nehmen haben, welche auf den Grundbesitz oder das aus dieser Quelle fließende Einkommen gelegt werden. 8 Wenn der §. 6 nicht vollkommen konform abgefaßt ist mit der bezüglichen Bestimmung des §. 3 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853, so sind für diese Abweichung die von mir angedeuteten beson⸗ deren Gründe maßgebend gewesen. Ich möchte, zumal auch ein An⸗ trag von dem Herrn Vorredner nicht gestellt ist, die unveränderte An⸗ nahme des §. 6 empfehlen.
8 — Zu §. 18 erklärte der Regierungskommissar, nachdem der Abg. Dr. Löwe das von ihm und dem Abg. Dr. Virchow estellte Amendement begründet hatte:
Meine Herren! Der Frage, ob die Privilegien der Beamten, der
Geistlichen und der Schullehrer prinzipiell gerechtfertigt sind, wird
durch die Vorlage der Regierung in keiner Weise präjudizirt. Die⸗
selbe führt dies Prinzip in Bezug auf die Kreisbesteuerung nicht erst neu ein, sondern sie hält nur den jetzt bestehenden Rechtszustand bis auf
Weiteres aufrecht. Sollen die Beamtenprivilegien beseitigt werden, meine Herren, dann müssen sie allgemein außer Kraft gesetzt werden;
es ist nicht wohl möglich, sie in Bezug auf die Orts⸗Kommunallasten
beizubehalten, in Bezug auf die Kreislasten aber aufzuheben. Sie würden dadurch nach Ansicht der Staatsregierung eine nicht zu recht⸗ fertigende Rechtsungleichheit schaffen, Sie würden den in den Städten wohnenden Beamten, wenigstens der Regel nach, ihr bisheriges Pri⸗ vilegium konserviren, während Sie die auf dem platten Lande woh⸗ nenden Beamten in vollem Maße der Kreisbesteuerung unterwürfen.
Den Städten wird ihr Antheil an den Kreislasten zuge⸗
wiesen als ein festes Kontingent, über dessen Aufbringung
die städtischen Behörden zu beschließen haben. Wie Ihnen bekannt, werden in der Regel besondere Kreissteuern in den Städten nicht er⸗
1 sondern es wird das Kontingent, welches den Städten an
Kreissteuern auferlegt worden ist, von den Kreisen aus dem Ertrage
der Orts⸗Kommunalabgaben bestritten. In Bezug auf die letzteren aber würden die Beamten nach wie vor ihre bisherige Begünstigung genießen und damit thatsächlich auch von den Kreisabgaben befreit
leiben. Dabei würde dann die Folge eintreten, daß das Plus an
Kreissteuern, welches mit Rücksicht auf die Beseitigung des Beamten⸗
rivilegiums den Städten auferlegt wird, nunmehr von den übrigen ädtischen Einwohnerklassen zu Gunsten der Beamten aufgebracht werden müßte, die dazu nicht herangezogen werden dürfen auf Grund derjenigen Privilegien, die dieselben in Betreff der städtischen Kommunalsteuern genießen. Anders verhält es sich auf dem platten Lande: der Maßstab, der von Seiten des Kreistages be⸗ schlossen wird für die Vertheilung der Abgaben auf die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirte, der gilt auch als Untervertheilungs⸗ maßstab innerhalb der einzelnen Gemeinden für die einzelnen Orts⸗ einwohner; es müßten also die auf dem platten Lande wohnenden Beamten voll ihre Steuern zahlen, denn es ist ja der volle Steuersatz den betreffenden Gemeinden in Anrechnung gebracht, und der Maß⸗ stab der Vertheilung für die einzelnen Gemeinden gilt auch als Unter⸗ vertheilungsmaßstab für die einzelnen Einwohner der Gemeinden. Um welche Kategorien von Beamten handelt es sich denn aber auf dem Lande? Vor allen um die Geistlichen und Schullehrer und sodann um eine Anzahl von Forst⸗ und Steuerbeamten, alle Kategorien von Beamten, die nicht zu den besser situirten zu gehören pflegen. Sie würden also durch Annahme des Amendements des Herrn Abg. Dr. Loewe faktisch zu dem Resultate gelangen, daß Sie den besser situirten Beamten⸗ klassen, welche in den Städten ihren Wohnsitz haben, die bisherigen Privilegien erhielten, während Sie den schlechter situirten Beamten 2uf dem platten Lande ihre Privilegien entzͤgen. Ich glaube kaum, daß die Absicht [der Herren Antragsteller dahin gegangen sein kann, und mocbte Sie daher bitten, dem Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen.
— Demnächst bemerkte der Regierungskommissar:
Es ist allerdings ein Schreibfehler in der viertletzten Zeile des Tahls daß dort der §. 2 statt §. 3 angezogen ist; der §. 3 ist der richtige.
— Zu §. 48, die Abgrenzung der Amtsbezirke betreffend, hatten die Abgg. Dr. Virchow und Löwe den Antrag gestellt, die früheren Beschlüsse des Hauses wiederherzustellen. In der Diskussion bedauerte der Abg. Persius, daß der Minister des Innern nicht anwesend sei. Hierauf nahm der Regierungs⸗ Kommissar das Wort:
Zunächst erlaube ich mir, dem Herrn Vorredner, welcher die An⸗ wesenheit des Herrn Ministers des Innern bei dieser Debatte ver⸗ mißt, zu erwiedern, daß der Herr Minister zu seinem Bedauern durch anderweitige drengende Staatsgeschäfte augenblicklich verhindert ist/ der Diskussion beizuwohnen.
Was sodann die von dieser Seite (rechts), wie von jener Seite (links) gedachten Erklärungen anbetrifft, welche der Herr Minister hinsichtlich der Zahlengrenzen einerseits in den Konferenzen, die mit mehreren Mitgliedern dieses hohen Hauses stattgefunden haben, und andererseits von dieser Stelle bei der Generaldebatte am vor⸗ gestrigen Tage abgegeben hat, so kann ich selbst hierüber nur meine persönliche Ansicht aussprechen. Ich glaube aber konstatiren zu müssen, daß beide Erklärungen des Herrn Ministers völlig übereinstimmen und daß die bei der Generaldebatte von ihm abgegebene Erklärung so klar war, daß sie zu solchen Mißdeutungen, wie sie stattgefunden haben, keinen Anlaß geben kann. Besonders betonen muß ich aber, daß nicht die Mittheilungen, die der Herr Minister in den Konferenzen gemacht hat, für die Beschlu nahme des hohen Hauses maßgebend sein können, sondern nur die Erklärungen, die er hier in öͤffentlicher Sitzung abgegeben hat.
— Zu §. 49 erklärte der Minister des Innern in Betreff des Amendements von Gottberg, die Bildung der Amtsbezirke durch den Ober⸗Präsidenten, statt durch den Minister des Innern erfolgen zu lassen:
Ich schlage doch vor, bei der Vorlage der Regierung zu bleiben, und zwar aus rein praktischen Gründen. Der Schwerpunkt für die Bildung der Amtsbezirke wird ja immer in den Kreistagen liegen. Selbst der Ober⸗Präsident steht der Sache ferner, er wird nur ton⸗ trollirend einwirken können, aber eine Kontrolle wird sich der Minister des Innern deshalb vorbehalten müssen, weil es darauf ankommt, eine gewisse Gleichmäßigkeit in der Ausführung des Ge⸗ setzes zu sichern. Ebenso, wie die Kreise, die sich am nächsten mit der Sache zu befassen haben, den Ober⸗Präsidenten haben, um die Kontrolle im Bereiche der Provinz auszuuͤben, so glaube ich, ist es nothwendig, daß die Sache demnächst in die Hände des Ministers kommt, damit derselbe eine Uebersicht gewinnt, ob die Bestimmungen über die Bildung der Amtsbezirke im Sinne der Kreisordnung aus⸗ geführt worden nd.
Ich muß aber dem Herrn Abgeordneten v. Gottberg noch auf die Be⸗ merkung erwiedern, daß in der Besprechung mit den Vertrauens⸗ männern die konservative Partei zu wenig vertreten gewesen sei. Ich weiß nicht, ob er Herrn v. Rauchhaupt und andere Herren zur kon⸗ servativen Partei rechnet oder nicht. In Bezug auf ihn selbst be⸗ merke ich, daß ich den großen Wunsch hatte, ihn auch unter den Ver⸗ trauensmännern zu sehen, daß mir aber von ihm ganz nahe stehen⸗ den Freunden gesagt wurde, er sei so krank, daß er gar nicht nach Berlin zu kommen im Stande waäͤre. Deshalb habe ich geglaubt,
D11111616““““ einer Einladung an ihn abstehen zu müssen. Die betreffenden
von Herren werden mir das bestätigen. Es ist sehr gegen meinen Wunsch geschehen, daß Herr von Gottberg an der Kensenem nicht Theil ge⸗ nommen hat.
— Zu §. 56 hatte der Abgeordnete Lasker ein Amendement gestellt. Ueber dasselbe äußerte der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Persius nach dem Abg. Lasker:
Meine Herren! Ich muß anerkennen, daß das Amendement des geehrten Herrn Vorredners eine redaktionelle Verbesserung der Regie⸗ rungsvorlage enthält; ich glaube aber gleichfalls Bedenken tragen zu ollen, mich Namens der Staatsregierung mit diesem Amendement einverstanden zu erklären, weil ich es nicht für nothwendig erachten kann. Ich glaube, es kann auch nach der Fassung der Regierungsvorlage kein Zweifel darüber bestehen, daß nicht nur physische Personen, sondern auch juristische Personen berechtigt sind, Beschwerden über die Ver⸗ anlagung zu den Kreisabgaben zu erheben. Eine bestimmte Kategorie von juristischen Personen: »die Gemeinden« sind ja auch ausdrücklich genannt. Ich bin aber der Ansicht, daß es in diesem Stadium der Verhandlungen nicht wünschenswerth sei, noch zahlreiche Amende⸗ ments zu stellen und zur Annahme zu bringen; ich glaube, es wird dadurch das Zustandekommen des ganzen Gesetzes nur von Neuem verzögert und erschwert. Ich möchte deswegen bitten, es bei der Re⸗ gierungsvorlage zu belassen.
Auf eine Erwiderung des Abg. Dr. Loewe entgegnete der Regierungs⸗Kommissar:
Meine Herren! Es hat nicht in der Absicht gelegen, den Kreisen die Befugniß beizulegen, Kreisstatute auch über solche Angelegenheiten zu erlassen, welche die Kreise nicht speziell angehen. Wenn die Worte »des Kreises« in der vorletzten Zeile der Nr. 1 nicht ausdrücklich wiederholt sind, so ist die Wiederholung nur deshalb unterblieben, weil sie entbehrlich erschien; jedenfalls ist die Absicht dahin gegangen, den Kreisen das Recht zum Erlasse von Statuten nur über solche die Kreise betreffenden Angelegenheiten beizulegen, deren Gegenstand nicht durch Gesetz geregelt ist. 8 1
Ich glaube, daß diese Erklärung dazu dienen wird, die Bedenken des geehrten Herrn Vorredners zu beseitigen. 8
— Zu §. 78, die Ernennung der Landräthe betreffend, ent⸗ gegnete der Minister des Innern dem Dr. Reichensperger: „Die Aeußerungen des Herrn Meichensperger veranlassen mich zu einer kurzen Enigegnung. Mit einer Art von Zustimmung von beiden Seiten des Hauses hat er die Behauptung aufgestellt, daß es Tendenz der Regierung sei, in Land⸗ rathsämter wesentlich junge, strebsame Beamte im Gegensatz zu den Grundbesitzern einzusetzen. Das ist positiv nicht richtig. Meine Herren! Sie können eine allgemeine Behauptung auf⸗ stellen und ich stelle Ihnen eine allgemeine Behauptung gegenüber. Die Sache wird sich nur dann entscheiden lassen, wenn Sie mir be⸗ stimmte Fälle nennen, die ich Ihnen dann entweder als gar nicht existent bezeichnen oder bei welchen ich Ihnen die bestimmten Gründe für die Entscheidung der Regierung werde angeben können, aus denen Sie sich überzeuguin würden, daß die Entscheidung nicht auf Tendenz, sondern auf den Bedürfnissen des praktischen Falles beruht hat. Ich weiß nicht, an welche Fälle der Herr Abgeordnete Reichensperger denkt. Wenn er es mir privatim sagen will werde ich ihm privatim sehr gern darüber Rechenschaft geben. Im Allgemeinen aber denke ich, daß die Bestimmung des Paragraphen, wie er von der Regierung vorgeschlagen ist, dasjenige trifft, was die Majorität in diesem Hause von beiden Seiten doch eigentlich wünscht. Einen sehr großen Werth wird man darauf legen müssen, daß gerade bei der Organisation der Selbstverwaltung angesehene Leute des Kreises für das Amt des Landraths, des dirigirenden Vor⸗ sitzenden hder Kreisversammlung, treten. Aber die Meinungs⸗ verschiedenheiten gehen, so viel ich mich erinnere, hauptsächlich darauf hinaus, ob der Grundbesitz im Allgemeinen dazu qualifiziren sollte, vom Kreistage vorgeschlagen zu werden, oder ob dazu der größere Grundbesitz als Bedingung bezeichnet werden soll. Der Natur der Sache nach ist ja der größere Grundbesitz derjenige, der die natürliche Basis für dieses Amt giebt. Der Vorschlag, wie ihn die Regierung gefaßt hat, ist nur aus prakti⸗ schen Erfahrungen hervorgegangen. Daß die bisherige Grenze zu enge ist, und der Wunsch der Kreiseingesessenen, Grundbesitzer als Landräthe zu bekommen, hat die Regierung bestimmt, den Kreis der zur Präsentation Geeigneten zu erweitern. Ich brauche Ihnen nicht auseinander zu setzen, wie sich die Nakur des Instituts der Landräthe nach und nach geändert hat/ nicht Hurch die Tendenz der Regierung, sondern durch die Gewalt der Umstände. Es treten heute allerdings viel mehr Beamte in die land⸗ räthlichen Aemter, als es früher der Fall war, aber ich wünschte, Sie läsen einmal die Verhandlungen über die Landrathswahlen. Unter drei Fällen finden Sie zwei, in welchen die Kreise erklären: unter den Eingesessenen des Kreises sind Leute, die befähigt oder Willens sind, das Amt zu übernehmen, nicht vorhanden, wir ersuchen deshalb die Königliche Regierung, den und den uns zum Landrath zu geben, welcher durch die interimistische Verwaltung des Kreises nicht nur seine Fähigkeit bewährt, sondern sich auch das Vertrauen des Kreises erworben hat. Die Hälfte aller Präsentationswahlen trägt diesen Charakter.
Die Nr. 94 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten« hat folgenden Inhalt: Preußen: XIX. Sitzungs⸗Periode des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums. (Sitzung des ständigen Ausschusses.) Schluß. — Die neue Hypotheken⸗ und Grundbuch⸗Ordnung. III. — Die Woodsche Champion⸗Getreide⸗ Mähemaschine. Von Dr. A. Wüst in Poppelsdorf. — Versammlung des Teltower landwirthschaftlichen Vereins. — Aus den Regierungs⸗ bezirken Potsdam und Düsseldorf. — Literatur: Heft 3 der landwirth⸗ schaftlichen Jahrbücher. — Considérations sur le paturage et Palimentation à l'éétable, von Dr. Hugo Weiske. — Die Eiweiß⸗ körper der Getreidearten, Hülsenfrüchte und Oelsamen von Dr. H. Ritt⸗ hausen. — Vereins⸗Versammsungen.
— Die neuesten Entscheidungen des Reichs⸗Oberhandels⸗ gerichts in Leipzig lauten: A. Kaufmännische Verpflichtungsscheine (Art. 301 Handelgesetzbuch) brauchen nicht an Ordre zu lauten. B. Die verbindliche Kraft eines kaufmännischen Verpflichtungsscheins kann von mündlichen Abreden abhängig gemacht werden, Art. 317 Handelsgesetzbuch findet darauf Anwendung. (Gegen die Ansicht des Königlichen Ober⸗Tribunals in Berlin.) — Klage auf Empfangnahme der vom Käufer zurückgesandten und vom Verkäufer anderweit ver⸗ kauften Waare. A. In Ermangelung eines besonderen Vertrags⸗ willens (welcher etwa dahin geht, daß der Käufer auch berechtigt sein soll, gerade die ausgeschiedenen Stücke zu verlangen) nimmt bei dem in genere abgeschlossenen Kauf durch die vom Kaͤufer zurückgewiesene Offerte der ausgeschiedenen Waare die letztere keineswegs die Eigen⸗ schaft einer species an. B. In dem anderweiten Verkauf der vom Käufer zurückgesandten Waare und in deren Uebergabe an den neuen Käufer nach der Wiederannahme liegt nicht ohne Weiteres ein Ab⸗ gehen vom ersten Kaufvertrage (Gemeinrechtlich.) C. Ein Verzug des Verkäufers in der Uebergabe wird nicht durch den anderweitigen Verkauf der Waare abseiten desselben und durch den Umstand kon⸗ statirt, daß der Verkäufer zur Zeit, wo der erste Käufer selbst im Verzuge der Empfangnahme versirt, sich nicht im Besitz der Waare befindet. (Gemeinrechtlich.) — a) Es ist Praxis der meisten seefah⸗ renden Nationen, über die Havariegrosse auch materiell nach dem Recht desjenigen Ortes zu entscheiden, wo die zwischen Schiff und Ladung bestandene Gemeinschaft aufhört. (Bestimmungsort, Art. 729 Handelsgesetzbuch.) b) Für den Anspruch auf Havariegrosse nach Art. 637 Handelsgesetzbuch macht es keinen Unterschied, ob der Schiffer zwar die Ausreise antritt, wegen Kriegsgefahr aber sogleich in den Abladehafen zurückkehren muß, oder ob er durch die drohende Kriegs⸗ gefahr gehindert wird, die Ausreise überhaupt zu versuchen. Wann üußert eine Kriegserklärung ihre Wirkung? Art. 631 Handelsgesetz⸗ buch. Freiheit der Ladung bei Unfreiheit des Schiffes. — Zulässigkeit des Gegenbeweises gegen einen Frachtbrief. Verschulden ohne Erfolg. Galpe sine effectu.) Die Ausnahmevorschrift des Abs. 2 Art. 401 Handelsgesetzbuch findet bei Ausstellung eines neuen Frachtbriefes durch einen anderen Absender (Art. 391) nicht statt, sondern nur unter der Voraussetzung eines einheitlichen Frachtbriefes. — Wer eine ihm von einem andern Orte übersandte Waare nach Art. 347 Handels⸗
»Hilda⸗
Pfebbn beanstandet hat, bleibt nichtsdestoweniger sowohl beim enus⸗, wie beim Spezieskauf befugt, diese Waare unter Preismin⸗ derung (wegen Mangels einer vorbedungenen Eigenschaft derselben exceptio quanti minoris) behalten. — Der Wechselgläubi . welcher Wechselexekution nachsucht, braucht den Originalwechsel nicht zu den Gerichtsakten zu übergeben (gemeinrechtlich); der morofe Wechselschuldner muß auch die Wechselsumme in die Wohnung oder in das Geschäftslokal des Gläubigers bringen.
Kunst und Wissenschaft.
Berlin. Die im Laufe dieses Jahres in der »Besonderen Beilage« des »Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers« veröffentlichten Artikel »Stadt und Land« sind in diesen Tagen als Separatabdruck erschienen und durch die Königliche Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker hierselbst zu beziehen. 1
London, 20. November. Der amerikanische Missionär Dr Grant in Cairo hat der »A. A. C.« zufolge ein hebräischez Manuskript, enthaltend Theile der Bibel, in einer dortigen Syna⸗ goge, welche 45 Jahre vor Zerstörung des zweiten Tempels erbaut worden sein soll, entdeckt. Das Manustript fand sich in einer Mauer⸗ nische, zehn Fuß oberhalb des Fußbodens.
— In Palermo hat Hr. Petré ein Buch über Wissenschaft und Kunst in Sicilien in den Jahren 1870 und 1871 her. ausgegeben, in welchem er die Zunahme der literarischen Thätigkeit in Sicilien nachweist. Es sind daselbst in den letzten Jahren 17 wissen⸗ bhe. 25 literarische, 30 historisch⸗archäologische, 8 juristische Werke erschienen.
— Der Baron Aupia de Planat hat ein Werk „la question militaire“ herausgegeben, welches vorzugsweise die militärischen Ein⸗ richtungen Deutschlands bespricht.
St. Petersburg, 20. November. Die höheren Kurse für Frauen sind am 1. November beim ersten Gymnasium durch ein Gebet eröffnet worden. Hierauf begab man sich in den Aktsaal, in welchem der Präses des pädagogischen Conseils, S. M. Ssolowjem, und der Stifter der Kurse, Professor W. J. Guerrier, auf die Ge⸗ legenheit bezügliche Reden hielten. Bei der Eröffnung der Kurse waren 36 Zuhörerinnen und 24 Hospitantinnen zugegen.
Stockholm, 17. November. Die im Jahre 1796 für wichtige Entdeckungen auf dem Gebiete der Optik gestistete Medaille der »Royal Society⸗Rumford«, welche zu unbestimmten Zeiten und zwar nebst einer von Rumford ausgesetzten Geldprämie zu einem nicht Unbedeu. tenden Betrage ausgetheilt wird, ist dem Professor an der Universitat in Lund, A. J Angström, für seine spektral⸗analytischen Unter⸗ suchungen zuerkannt worden. Unter den Wenigen, welche früher die erwähnte Medaille mit Prämie erhalten haben, befinden sich die schwedischen Gelehrten: Regnault, Tyndall, Talbot und Pasteur.
Smyrna, 8. November. Der französische Archäolog Rayet hat nunmehr die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um im Auftrage des Frhrn. v. Rothschild in Paris Ausgrabungen auf dem Trümmerfelde von Milet vornehmen zu können. Herr Rayet hat sich bereits an Ort und Stelle begeben.
Verkehrs⸗Anstalten.
St. Petersburg, 21. November. Mit Zunahme der kalten Witterung werden die Eismassen im Golf immer dichter. Die Rhede von Kronstadt und die Kanäle sind mit Eis bedeckt, da⸗
egen ist die Rewa in St. Petersburg wieder vollständig eisfrei. —
er »Golos« meldet, den Untergang des englischen Dampfers an der nördlichen Küste der Halbinsel Kola, nicht weit von der norwegischen Grenze. Derselbe war mit einer Ladung Leinsaat von Archangel nach London abgegangen. Von der gesammten Mannschaft sei Niemand gerettet worden und die Ladung sei verloren. — In Archangel hat sich die Dwina in der Nacht vom 1. bis 2. November mit Eis bedeckt, so daß die Schiff⸗ fahrt als geschlossen zu betrachten ist. — Bei Twer ist die Wolga in Folge der am 13. und 14. November auf 12 Grad gestiegenen Kälte zugefroren Der Winterweg ist noch nicht hergestellt.
Kopenhagen, 22. November. (W. T. B.) Das Barkschiff »Samarang- aus Rügenwalde, Kapitän Sommer, in Fahrt mit einer Petroleumladung von Baltimore nach Danzig, ist bei Thors⸗ winde in Westjütland gestrandet; die Mannschaft wurde gercttet.
—
Dn g Allgemeine Iimmelsansleht sehr bewölkt.
wolkig.
——
St.
Mg 8 Constantm. 540,9 7 NIhen 65 [334, 38
b. 8„ 8 10,9 — 0, still. 4,585 — [SS W., schw. 23. November. 4,0 880., schw. sbe deckt. 0,9 0., schwach. bedeckt, Nebel-. — WSW., schw. — ¹) — SW., schwach. — ² 0,9 N., schwach. bedeckt. 4.3 +₰ 4,2 S0., mässig. ttrübe. 5,66 — SW., schwach. bedeck 5,0 +£5, 2 SO., schwach. bedeckt. 5,3 — — bedeckt. 4,4 + 3,5 W., schwach. wolkig. ³) 5,8 — SW., mässig. bedeckt. ³) 5,6 +‧5 5 S., schwach. strübe. 5,7 — 8S., lebhaft. bewölkt. 4,5 +ϑ4 1 SW., schwach. heiter. 6,6 — S., schwach bewölkt. 5,6 — SSW., mässig. bedeckt. Helder 33 6,9 — S0., mässig. Berlin 334, 59 +¼5,5 SW., schwach. beiter. Sasen 3833,8 0, 5,8 †6.3 SW., mässig. strübe. ¹) Münster.. 6,0†³4, S W., schwach. zieml. heiter. Porgaun 332, 5,7+£4 8 S., schwach. heiter. Breslau 37 6,9 †7, 2 S., schwach. trübe. Zrüssel.. 7,58 — SS0., schw. schön.
337 7.8 — S0O., mässig. zZieml. bedeckt. Wiesbaden 331, 2 6,4 — NO., schwach. bewölkt. 8) Ratibor 28,4-1. 6,1†7,6 W., mässig. sbedeckt. ee. G 2 “ 5 E 8 Trier . 6,0½3,s8 8., schwach. heiter, neblig. Cherbourg 32 90 — S., stark. bedeckt. Havre 326,8 — 10,4 — S, stark. bedeckt. Carlsruhe . 33 1,0% — 5.6 — 80., still. bedeckt, Nebel. St. Mathien 328,9 — 10,11 — S. s. Stark. » [Constantin. 1338,9 — 10,6 — NoO., still,
Helsingfor [337,5 Petersburg339,1 Frederikshb.] —
Helsingör. —
Moskau. 333,2 Memel 336 1 Flensburg. 333.2 Königsbrg. 335,23 Danzig 34,8 Putbus 331,9 Cieler Haf. 334,6 Cöslin 334 8 Wes. Lchtt. 332,2 —
Stettin 335,3 — 1, 7 Gröningen 332,. Bremen 3
16
214 0
— 2b
— 82
8
Regen.¹) bewölkt
* QꝘ Iv DOv v vOOOv v v O,000,00 v O;, v v O;vIOCv v v 0C.
¹) Gestern Nachmittag S. lebhaft. *) Strom S8. Gestern Nach- mittag S. lebhaft. Strom S. ³) Gestern Nebel. ⁴) Gestern Nach- mittag Regen. ⁹) Gestern schwacher Regen. ⁴⁹) Gestern Mittag Regen. ²⁷) Gestern önd 11 Uhr sehr sta- Windstösse.
8 8 9 11“ 88 Paris, 21. November. Die Seine ist diese Nacht wleder um mehrere Fuß gestiegen und die ganze Umgegend von Paris steht unter Wasser. Das plötzliche weitere Steigen ist durch die Wasser der Yonne und einiger anderer kleinen Nebenflüsse der Seine ent⸗ standen, die jetzt auch ihr Bett verlassen haben. Der Hauptnebenfluß der Seine war schon vor einigen Tagen ausgetreten. In Paris stehen fast alle Hafenplätze unter Wasser und die Schiffahrt mußte eingestellt werden, da die größeren Schiffe nicht mehr unter den Bruüͤcken durchfahren können. Während der letzten beiden Tage regnete es wieder sehr stark. Heute Nacht klärte sich jedoch das Wetter auf und man hofft, daß die Wasser schnell fallen werden. Von größeren Unglücksfällen hört man bis jetzt nichts. Nur einige Schiffe und Kähne gingen unter⸗ Die Meurthe ist bei Naney aus ihren Ufern getreten Der größte Theil der von den Elsaß⸗Lothringern bewohnten Baracken ist unter Wasser gerathen und dieselben wurden deshalb
nach der Marne, der Aisne Und Haute⸗Marne gesandt.
Zweite Beilage
3 we i schen Reichs⸗A
te Beilage
nzeiger und Koͤniglich Preußischen
Sonnabend, den 23. November
der am 1. Oktober 1872 durch die Rentenbanken erzielten Resultate.
Finanz⸗ Ministerium. Zusammenstellung
Die Berechtigten haben dafür Abfindungen
erhalten:
Die Kapitalien, welche von den Pflichtigen mit
ausge⸗ An Renten⸗
zu des Betrages der vollen Rente
b. von den Pflichtigen
a. aus der
Staats⸗Kasse der
Laufende n
überhaupt
Renten zu ¾¼0 des Betrages
Summa sämmtlicher
Renten
an an baar
(Kapitalspitzen)
voller Renten⸗
Rente briefen
vollen
Summa
Abfindungen
HM. †
loosten, am
1. Oktober 1872
fälligen
Renten⸗ briefe
betragen
A⸗
dem 18fachen Betrage der Rente baar an die Staatskasse eingezahlt sind und wofür die Berechtigten die Abfindung in Rentenbriefen gewählt haben, betragen
A. e..
Ablösungs⸗ Kapitalien sind bis zum
1. Oktober 1872 gekündigt resp. eingezahlt
der
zu Berlin Breslau „Königsberg.. 8
Magdeburg, und zwar:
aus der Provinz Sachsen
aus der Provinz Hannover
Münster .
Posen.. „ St ttin.
242—*
240,485
235
14
240,910 4
114,501, 22,640 1/157
173,925 173,125 33,025
V
240 — 15,960 70,250
935 559480 74,070 34,475
375 8,337 15 12,107] 3 4,168 23
Summa
Hierzu die in den früheren Terminen von den Renten⸗ banken übernommenen Ren⸗ ten und die dafür ausgefer⸗ tigten Rentenbriefe mit
397,596 3,125,299
102] N27 8 258815
3,522,
895 25 310,967 28 3 833,863]‧¼ 84,406,630]1 99,302
84,505,932 ¾
7928,28
2,360,857 26 13,285,225 7,9 0,960
Zusammen † 397/721 3,136,194 Außerdem sind an Renten übernommen und haben die Berechtigten dafür in Schuld⸗ verschreibungen erhalten: a) von der Paderbornschen Tilgungskasse . b) von der Eichsfeldsch Tilgungskasse — —
37553,0102
3I1,088 25 3,875/6071 87,865 5,801
2,030,000 1,145,915
81,046 42,973
87,765,229
2,032,978 20 5 1,145,915/—
2,540,106/,24 13,90 0,510 7,953,462
295,564 4 74,776 13
1,347,400
296,965 —
Neberhaupt [397,7721 3,136,194
3,533, 916
G 2
871,v17 si
2v,I75
[5,544,875 7,953,462
Personal-Veränderungen in der Armeer Offiziere, Portepee⸗Fähunriche ꝛc. A. Ernennungen, Beföͤrderungen und Versetzungen.
Den 12. November: Gr. v. Lüttichau, Portepee⸗Fähn⸗ rich vom Brandenburgischen Jäger⸗Bataillon Nr. 3, in das Magde⸗ burgische Husaren⸗Regiment Nr. 10 verseßt. Oppermann, Pr. Lt. vom Pommerschen Jäger⸗Bat. Nr. 2, in das Magdeburgische Jäger⸗Bat. Nr. 4 versetzt. v. Rentzell, Sec. Lt. vom Pomm. Jäg. Bat. Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert. Faber, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Torgau) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zum Sec. Lt. der Reserve des Magdeburg. Jäger⸗Bats. Nr. 4 befördert. v. Plüskow, Unteroff. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., Frhr. v. Verschuer, char. Port. Fäön.. von demselben Regt., zu Port. Fähnrs., v. Perbandt, Sec. t. vom 3. Garde⸗Regt. z. F. und kommdrt. als Adjut. zur 4. Garde⸗Inf. Brig., zum Pr. Lt., Gr. v. Bredow⸗Goerne, v. Albert char. Port. Fähnrs. vom 4. Garde⸗Regmt. z. F.; zu Port. Fähnrs. befördert. v. Oppen, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., à la suite des Bats. gestellt. v. Borries, Unteroff. vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, v. Hertzberg, char. Port. Fähnr. vom Kaiser Franz
(Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, aus'm Werth, Unteroff. vom 4. Garde⸗
Gren. Regt. Königin, zu Port. Fähnrs. befördert. Gr. zu Lynar, Sec. Lt. Regt. der Gardes du Corps, à la suite des Regts. ge⸗ stellt. v. Frankenberg⸗Proschlitz, Sec. Lt. vom Garde⸗Kür. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. à la suite desselben Regts., in das Regt. wiedereinrangirt. Gr. v. Bninski, v. Holleben, Sec. Lts. vom Garde⸗Husaren⸗Regt., à la suite des Regiments gestellt. Volkmann, Sec. Lt. von der Garde⸗Landw. Infant., in die Kategorie der Res. Offiziere zurückversetzt und als solcher dem 3 Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth wieder zugetheilt. v. Scharfenort, Unteroff. vom Gren. Regt. Kronprinz (1. Ofppr.) Nr. 1, Lambrücker, v. Krencki, Möller, Backe, Unterofftziere vom 5. Ostpreuß Inf. Regt. Nr. 41, zu Port. Fähnrs., Gusovius, Sec. Lt. vom 2. Ostpreuß. Gren. Regk. Nr. 3, zum Pr. Lt., Oehl⸗ mann, char. Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Port. Fähnr., v. Mach, Port. Fähnr. vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, zum Sec. Lt., befördert. Stolz, Böhlke, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Danzig) 8. Ostpreuß Landw. Nr. 45, zu Sec. Lts. der Res. 3. Ostpr. Gren. Regmts. Nr. 4, Reuter, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Tilsit) 1. Osipreuß. Landw. Regmts. Nr. 1, zum Sec. Lt. der Landwehr⸗ Infanterie, Michel, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bataillon (Bartenstein) 5. Ostpreuß. Landw. Regmts. Nr. 41, zum Sec. Lieutn. der Reserve des Ostpreuß. Kür. Regks. Nr. 3 (Graf Wrangel), Lizak, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Insterburg) 2. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 3, zum Pr. Lieut., befördert. Conert, Unteroff. vom Pomm. Füs. Regmt Nr. 34, zum Port. Fähnr., Bluth, Sec Lieut. vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, zum Pr. Lt., Grubitz, Unteroff. von dems. Regmit, zum Port. Fähnr., v. Griesheim, Sec. Lieut. vom 7. Pomm. Inf. Regmt. Nr. 54, zum Pr. Lt., Geest, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., vorläufig ohne Patent, Neumann, Sec. Lt. von 1 Inf. des 2. Bats. (Schneidemühl) 3. Pomm. Ldw. Regts. Nr. 11, züm Pr. Lt., befördert. v. Kemnitz, Wegener, 8 Port. Fähnr. vom Colberg. Gren. Regiment (2. Pommerschen) r. 9, v. vo⸗ Infanlerie⸗Regiment Nr. 21, zu Portepee⸗Fähnrichs befördert. v. Kleist, Sec. Lt. von der Res. des 1. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 4, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Ostpr. Ulan. Regt. Nr. 8 mit Patent vom 12. Noyvbr. 1872 angestellt. Günther, Vize⸗Wachtmstr. vom 2. Bat. (D. Crone) 4. Pomm. Ldw. Regts. Nr. 21, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 12, Kindt, Vize⸗Wachtmstr. von demselb. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Ostpr. Ulan. Regts. Nr. 8 befördert. Plehn, Unteroff. vom Leib⸗Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, v. Wyschetzky, char. Port. Fähnr. vom Fren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.)
Dobrowolski, char. Port. Fähnrich vom 4. Pomm⸗
Nr. 12, Rechenberg, Gefr. vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, v. Arnim, Unteroß vom 1. Brandenb. Drag. Regt Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Herrmann, Boldt, Vize⸗Wachtmeister vom 1. Bat. (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts Nr. 8, zu Sec. Lts. der Res. des Ostpreuß Drag. Regts. Nr. 10, Thomas, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Cottbus) 6. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 52, zum Pr. Lt. befördert. Brüggemann, Sec. Lt. vom 3. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 20, zum Pr. Lt. besördert. Urban, v. Uhden, Pr. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35 zu Hauptleuten, Knobl, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Neu· stadt E. W.) 7. Brandenburg, Landw. Regts. Nr. 60, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Leib⸗Hus. Regts. Nr. 2, Weber, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Prenzlau) 8. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 64, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, Flügge, Vize⸗Wachtm von dems. Bat, sum Sec. Lt. der Res. des 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9, Schwieger, Vize⸗Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Reserve des Ostpreuß. Ulan. Regts. Nr. 8 befördert. v. Sommerfeld, Sec. Lt. vom 2. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 27, zum Pr. Lt, v. Werder, Prem. Lieut. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, zum Hauptm. und Comp. Chef, Heyne, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Prem. Lt., v. Blücher, Unteroff. vom Altmärk. Ulanen⸗ Regt. Nr. 16, Thümmel, Unteroff. vom 7. Thür. Infant. Regimt. Nr. 96, zu Port Fähnrs. befördert. Conrad, Vize⸗Feldwebel vom 1. Bat. (Aschersleben) 2. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 27, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 27, Köh ne, Vize⸗Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lieut. der Res. des Thür. Ulanen⸗Regts. Nr. 6 Barth, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Torgau) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zum Sec. Lieut der Res. des 4. Thür. Inf. Negts. Nr. 72 befördert. v. Böhn, Prem. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, zum Hauptm. und Comp. Chef be⸗ fördert. Dürfeld, Unteroff. vom 2. Posen. Infant. Regt. Nr. 19, v. Braunbehrens, Gefr. vom 2. Leib⸗Hus. Regt. Nr 2, zu Port. Fähnrs., v. Hennigs, Sec. Lt. vom Westpr. Ulan. Regt. Nr 1, zum Prem. Lieut. befördert. Brinkmann, Oberst⸗Lieut. a. D.) früher Major im 1. Westpreuß. Gren. Regimt. Nr. 6, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pension, 8 Bezirks⸗Commdr. des 2. Bats. (Kosten) 3. Posen. Landw. Regts. Nr. 58, ernannt. Liebeneiner, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Görlitz) 1. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 6, v. Keller, Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats., zu Pr. Lts. beför⸗ dert. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. von der Kgv. des 1. Bats. (Sprottau 1. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 46, in die Kategorie der Res. Off. übergetreten und als solcher dem 1. Schles. Drag. 8 Nr. 4 zuge⸗ theilt. Schellwitz, Unteroff. vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, v. Bülow, Unteroff. vom 2. Schles. Gren. Regt Nr. 11, zu Port. Fähnrs, Sunkel, Port. Fähnr. vom 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, v. Nimptsch, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6, zu Sec. Lts., Altschaffel, Drescher, Pr. Lts. von der Infanterie des 1. Vats. Neisse) 2. Nr.⸗
zu Hauptl., Jagsch, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Gleiwitz) 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, zum Pr. Lt., v. Kulmiz, Kunz, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Striegau) 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10, zu Sec. Lts. der Res. resp. des 2. Schles. Drag Regts. Nr. 8 und des Posen. Ulan. Regts. Nr. 10, Müller, Engel, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat (2. Breslau) 3. Niederschles. Landwehr⸗ Regts. Nr. 50, zu Sec. Lts. der Res. resp. des Schles. Ulan. Regts. Nr. 2 und des 1. Schles. Hus. Regts. Nr. 4, Klapper, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. 1. Breslau Nr. 38, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 23, Rehtz, Franck, Vize⸗Feldw. von demselben Bat, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Schles. Gren.
Lt. der Res. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10, Supper, Vize⸗ Feldw. von demselb. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63 v. Wallenberg⸗Pachaly, Vize⸗Wachtm. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schles. Dragoner⸗
Oberschles. Landwehr⸗Regiments Nr. 23,
Regts. Nr. 11, Baum, Vize⸗Feldw. von demselben Bat., zum Sec.
Regts. Nr. 8, From 8659 Vize⸗Wachtm. von demselben Bat. zum Sec. Lt. der Res. des Leib⸗Kür. Regts. (Schlesisch.) Nr. 1, Haack, Kohlsaat, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Schweidnitz) 2. Schles. Ldw. Regts. Nr. 11, zu Sec. Lts. der Res. resp. des Schles. Füs. Regts. Nr. 38 und des 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11, Hühner, Witt⸗ wer, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Münsterberg) 4. Niederschles. Ldw. Regts. Nr. 51, zu Sec. Lts. der Res. des 1. Schles Hus. Regts. Nr. 4 befördert. v. Spiegel, Pr. Lt. vom Leib⸗Kür. Regt. (Schlesisch.) Nr. 1, à la suite des Regts. gestellt. Baron d'Ablaing van Gießenburg, v. Gallera, Unteroff. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), zu Port. Fähnrs., Jordan I, Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, zum Pr. Lt., Wachtel, Hauptm. und Comp. Chef vom 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, zum Major v. Neree, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. 87 Hoenig, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Hoesch, Vize⸗Wachtm. vom 2. Bat. (Iserlohn) 7. Westf. Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 56, zu Sec. Lts. der Res. resp. des Westf. Ulan Regts. Nr. 5 und des 1. Westf. Hus. Regts. Nr. 8 befoͤrdert. Hirsch Hauptm. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Barmen Nr. 39, zun Comp. Führer ernannt. Frhr. v. d. Heydt, Vize⸗Wachtm. vo dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des 2. Westf. Hus. Regts. Nr. 1 befoͤrdert. v. Herzberg, Unteroff. vom Hohenz. Füs. Regt. Nr. 40 zum Port. Fähnr., Boysen, Sec. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt Nr. 68, zum Pr. Lt., v. Rußdorf, 88 Unteroff. von demselben Regt, v. Homeyer, North, Joachimi, Gefr. vom 7. Nheinischen Inf. Regt. Nr. 69, Hiller, Unteroff. vom 4. Rhein. Inf. Reg Nr. 30, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Arnauld de la Perikre, Sec. Lt. vom 6. Rhein. 88 Regt. Nr. 68, in das 1. Bad. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 109 versetzt. v. Winterfeld, Oberst⸗Lieut z. D. und Bezirks⸗Commdr. des 2. Bats. (Coblenz) 3 Rhein. Ldw. Rgt Nr. 29, in gleicher Eigenschaft zum 1. Bat. (Detmold) 6. Westfäl Landw. Rgts. Rr. 55, v. Griesheim, Oberst⸗Lieut. z. D. und Be irks⸗Commdr. des 1. Bats. (Detmold) 6. Westfäl. Landw. Regts Nr. 55, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat (Coblenz) 3. Rhein. Low Regts. Nr. 29 versetzt. Heuser, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Jülich 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. be fördert. v. Seel, Sec. Lt. a. D. mit dem Charakter als Pr. Lient. früher Sec. Lt. im 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19, in die Kategorie der Res. Off. versetzt und als solcher dem 8. Westfäl. Inf Rgt. Nr. 57 zugetheilt. Gronewald, Kalender, Vize⸗Feldw. vom Reserve Landw. Bat. Cöln Nr. 40, zu Sec. Lts. der Reserpe resp des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70 und des Hohenzoll. Füs. Regts. Nr. 40, Claessen, Bering, Vize⸗Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. der Res. resp. des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7 und des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9 befördert. Stein v. Kaminski, Sec. Lt. vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, zum Pr. Lt, Baron v. Langermann u. Erlenkamp, Unteroff. vom Mecklenb. Gren Regt. Nr. 89, Heer, Unteroff. vom Mecklenb. Füs. Regt. Nr. 90, zu Port. Fähnrs., Gr. v. d. Groeben, Sec. Lt. vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, zum Pr. Lt, Schiller, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat Hamburg) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, zum Sec. Lt. de Kes. des Schlesw. Holst. Hus. Regts. Nr. 16, Timm, Vize⸗Feldw vom 2, Bat. (Rostock) 2. Mecklenb. Landw. Negts. Nr. 90, zum Sec Lt. der Res. des Mecklenb. Füs. Regts. Nr. 90, v. Bonin, Unteroff vom 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, zum Port. Fähnr. befördert Freitag, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Kiel) Holstein. Landw. Regts Nr. 85, zum Sec. Lt. der Res. des Hannov. Hus. Regts. Nr. 15 Gries, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Rendsburg) Holstein. Landw Regts. Nr. 85, zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Inf. Regts. Nr 85, v. Meßmer⸗Saldern, Vize⸗Wachtm. von dems. Bat, zum Sec. Lt. der Res. des Schlesw. Holstein. Hus. Regts. Nr. 16, beför dert. Jasver, Unteroff. vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, Lode mann, Sabarth, Unteroff. vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, zu Port. Fähnr., Frhr. von u. zu Egloffstein, Pr. Lt. vom
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Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, zum Rittm. und Escadr. Chef