1872 / 285 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

8

Arseraten⸗Expedition des Deutschen Rei s8 -Anzeigers

—— nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von

RNudolf Mosse in Herlin, Leipzig, Hamburg, Frank-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

und Königlich Preußischen Staats-” nzeigers: Berlin, Zieten⸗Platz Nr. 3.

5

88

H effentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Schneidemüller Albert Fleischmantz ist die gerichtliche gast wegen schweren Dieb⸗ stahls in den Akten F. 174. 72 Komm. II. beschlossen worden. Die

VEE zu der am Montag, den 2. Dezember d um 4 Uhr in dem Konferenzzimmer des hiesigen Bymnasii statuten⸗ mäßig abzuhaltenden Generalversammlung der Friedens⸗

der Beamten des Vereins und die Veetheilung der diesjährigen Unterstützungen an die Benefiziaten der Gesellschaft Statt haben 88* werden die geehrten Mitalieder der Letzteren hierdurch ergebenst, ein. geladen. Potsdam, den 20. November 1872.

.J., Nachmittags

Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können Es wird ersucht, den ꝛc. Fleischmann im Betretungsfalle K. und mit allen 2

eldern mittelst Trans⸗ 2 ports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern.

bei ihm sich vorfindenden ““ und

Berlin, den 19. November 1872. Köoͤnigliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 30 Jahre, Geburtsort:

oval, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnl Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: gesund, Gestalt: untersetzt, deutsch, Besondere Kennzeichen: herunterhängende rechte

chulter.

Steckbriefs ⸗Erneuerung. Der hinter den

hierdurch erneuert. Berlin, den 20. November 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

„Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 31 Jahre, am 29.

Augen: grau, Kinn: oval, deutsch.

Steckbrief. Neubert und den

kten N. 108 de 1872 Komm. II. beschlossen worden. tung hat nicht ausgeführt werden können.

und Albert Neubert im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern Transports an die Koönigliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst

uliefern.é Berlin, den 21. November 1872. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung des Carl Theodor David Neubert. e am 7. März 1843 geboren. Geburtsort: Berlin. zuß 4 Zoll. Haare: blond. Augen: grau.

Kinn: oval. Nase: gewöhnlich. dung: hager. Gesichtsfarbe: gesund. Sprache: deutsch.

Beschreibun

Zähne: gut. des Albert Neubert.

blond. Augen: grau. Kinn: oval.

farbe: bleich. Zähne: defekt. Gestalt: untersetzt. Spr

Augenbrauen: blond.

d utsch.

Steckbrief. Der durch g echtskräf ge Erfennemi des unter⸗ 1 13. Juni 1872 wegen Unterschlagung mit Obsthändler Wilhelm Kirchner aus Plein⸗ 2)

1 Wir ersuchen den ꝛc. Kirchner im Betretungsfalle zu verhaften achm.

die nächste Gerichtsbehörde behufs Strafvollstreckung abzuliefern, uns den 15. November 1872.

zeichneten Gerichts vom 13. 6 Wochen bestrafte

hat seinen Aufenthaltsort heimlich

desdut verlassen.

mptsch

aber hiervon Nachricht 7 geben. Ni 38 iche Kreisgerichts⸗Deputation.

König

iche Vorladung. Durch Beschluß der Rathskamm

des unterzeichneten Gerichts vom 12. d. M. auf die Antfa der bie⸗

gen Staatsanwaltschaft vom 30. Oktober 1872 ist gegen

Gebiets des

außerhalb des - reichtem adur

Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte 888

8 5 in Gemäßheit der §§. 3. 4. 6 des Gesetzes vom 10. Mai 1856

9 Vürbin dung mit F 140

ie Untersuchung eroͤffnet:

) den Carl Albert Gehrt, geboren am 7. Februar 18429i. 8

85 2) den Friedrich Rudolph Sotscheck, geboren am 6. Dezember

3 3) den Friedrich Wilhelm Müller, geboren am

Februar 1845 in Nowaweß, 4) den Julius Johannes Liefeldt, ohann

rümper, geboren am 13. März 1846 zu Wansee bei Beanne Georg

mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin vor der Gerichts⸗

Abtheilung auf den 25. April 1823, Vormittags 9 Uhr, in

unserem Gerichtslokale, Lindenstraße Nr. 54, im geen Saale anbe⸗

ufenthalte nach

rsonen zu demselben mit der Aufforderung vorgeladen,

in diesem Termine pünktlich zu erscheinen und die zu ihrer ö1’

olche

so zeitig vor dem Termine anzuzeigen

daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden koͤnnen. 8

die ngeklagten oder ihre Bevollmächtigten in dem Termine nicht, so

wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contumaciam ver-⸗

folgende Personen wegen unerlaubten Verlassens des Deutschen Reichs, Sichaufhaltens 8

rreichtem militärpflichtigen Alter und Versuchs,

Gesetz⸗Sammlung de 1856 bag. 130) es Strafgesetzbuchs vom 31. Mai 1870

in Nowaweß,

geboren am 20. August 1846 in Nowaweß, 5) den J

raumt und werden die vorstehend gedachten, ihrem nbekannten Personen zu

gung dienenden Beweismitte

mit zur Stelle zu brin dem unterzeichneten Gerichte V. gen, oder

fahren werden. Potsdam, den 12. November 1872

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Magdeburg. Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: schwarz, Ausenvbrgufn 1

Ge ildung: blaß, prache:

Kaufmann Eduard Troplowitz wegen Unterschlagung in den Akten T. 30 de 1871 Komm. II. unter dem 15. April v. J. erlassene Steckbrief wird

Geburisort: Creuzburg, Größe: F Fuß 4 Zol. Lrt Saneüeren, 1 Matthi 8 8 : Creutzburg, Größe: 5 Fu oll, Haare: dunkelbraun . 8 8 1 Nase: gebogen, Mund: gewöhnlich, Ge⸗ at essen. 8

sichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: mittel, Spracher:

Gegen den Kaufmann Carl Theodor David n Kaufmann Albert Neubert ist die gerichtliche 188 wegen betrüglichen Bankerutts und Wechselfälschung in den

Cgernn che Hera der Aktionäre der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft

Alter: 29 Größe: 5 Augenbrauen: blond. Mund: gewoͤhnlich. Gesichtsbil⸗ Gestalt: schlank.

Alter: 31 Jahre, am 31. März 1841 geb. Geburtsort: Berlin. Größe 5 Fuß abre Haare:

Auge Nase: gewoͤhnlich. Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: voll. Gesichts⸗

Verschiedene Bekanntmachungen.

Erfindungs-Patente

[M. 708] aller Lünder 175/6.)

verschafft und verwerthet das internation Patent-Bureau

R. Gottheil, NHanpachstrasse 15 in Berlin. Prospekte gratis u. franco. Sprechstunde 12 3 Uhr.

'

11“

39

LE1“ 9&

Bekanntmachung.

Verlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Die Großherzogliche Friedrich⸗ x w . 1ES mheie. früh onenzug vom 17. d. M. ab einen Personenzug von Hagenow na Schwersm abfertigen, durch welchen eine bir e 1.deenerüah wischen Berlin und den Stationen der Großherzoglichen Friedrich⸗ ranz⸗Bahn via Hagenow hergestellt wird. Abfahrt von Berlin 70 45 fr Ankunft in Schwerin 10 25 NR Wismar 20 457— Nostock 4 41 1"1 » Güstrow 40 16 Berlin, den 16. November 1872.

Die Direktion.

[3324]

von Berlin abgehenden Per⸗

anz⸗Bahn läßt zum Anschluß

Gesellschaft hier, in welcher auch die Neuwahl des Vorstandes Der Vorstand der Friedens⸗Gesellschaft.

Schlesische

Porzellan- und Steingut Manu aktur.

Aktien-Gesellschaft.

n Gemäßheit des Artikels 17 der Statuten, bringen wir hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre, daß d t Gesellschaft gegenwärtig besteht, aus: G 8 1 3 8

Herrn R. Besser in Firma Gottlob Robert Besser in Berlin, erstem Vorsitzenden, » C0. 6. Schüller-Heiligensee, Rentier in Tiefenfurth, zweitem Vorsitzenden, »„ Richard Sporleder, Mittergutsbesitzer zu Tiefenfurth,

»„ Stadtrath Haucke, in Firma C. G. Hancke & Co. in Zitta

2

E. Rüdenburg in Firma Eugen Rüdenburg in Stettin.

Tiefenfurth, den 21. November 1872. ¹) Die Direktion. b

Einladung zur außerordentlichen General⸗Versammlung

auf Sonnabend, den 28. Dezember

In Gemäßheit der §§. 33 und 34 der Statuten werden ordentlichen General⸗Versammlung einberufen:

auf Sonnabend, den 28. Dezember d. J., Vormittags 14 Uhr,

in den Sitzungssaal des Direktionsgebäudes zu Cöln altes Ufer Nr. 2 8

um 1) von den, auf Grund der Beschlüsse der General⸗Versammlung vom 28. Mai d. J. sowie früherer General⸗Versammlungen gepflo⸗ genen Konzessions⸗Verhandlungen Kenntniß zu nehmen resp. dieselben gutzuheißen; 1 a) bezüglich der Bahnen von Düsseldorf über Elberfeld, Barmen und Hagen nach Dortmund resp. Hörde, mit Abzweigungen vo

Wichlinghausen nach Steele resp. Heißen und nach Bochum, von Hagen nach Witten und Langendreer, sowie endli von Schöll resp. Mettmann nach Ratingen und von Lindenbeck resp. Eon agen Opladen; 8 1I 8

b) einer Eisenbahn von Duisburg über Dorsten, Coesfeld, Rheine⸗Salzbergen nach Quakenbrück mit Abzweigung nach Ruhrort;

1822.

die Aktionäre der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu einer außer⸗

thal zum Anschlusse an die Bahn von Düsseldorf nach Dortmund sowohl bei Rittershausen resp. Wichlinghausen, wie üb Schwelm bei Gevelsberg, mit Abzweigungen sowohl nach Remscheid als nach Hückeswagen Ebö eng⸗ von den auptlinie berührt wird, nach Lennep;

d) einer Eisenbahn von Andernach oder Neuwied linkes Ufer zunächst bis Niedermendig mit dem Rechte der Weiterführung bis

ayen. Die Direktion zu ermächtigen zum Bau und Betrieb:

e) einer Eisenbahn von Euskirchen über Rheinbach nach Bonn nebst Abzweigung in das Ahrthal um Anschlu ie li ini Uferbahn bei Remagen oder Sinzig; 8 1“ f) einer Eisenbahn abzweigend von der Rheinbahn zwischen Remagen und Sinzig durch das Ahrthal nach Ahrweiler; 3 g) S 8 Abon Lendorf resp. Engers nach Montabaur und bis zum Anschlusse an die Lahnbahn bei Limburg nebst Ab⸗ ng na enkirchen. 3) Oie Whreton zu ermächtigen, die Konzessions⸗Bedingungen bezüglich der vorbezeichneten Eisenbahnen mit der Koͤniglichen Staats⸗ * Regierung endgültig zu vereinbaren, hierbei insbesondere auf die der Gesellschaft von der Königlich preußischen resp. der vormals nassauischen Regierung für das Anlagekapital der Eisenbahn von Ehrenbreitstein über Hochheim nach Oberlahnstein gewährte Zins⸗ Garantie vom 1. Januar 1876 ab zu verzichten. 4) Die Direktion zu ermächtigen, die aus den Beschlüssen der Generalversammlung resultirenden nothwendigen oder zweckmäßigen Modifikationen oder Erg nzungen der Statuten, soweit dies auf Grund der bestehenden Gesetze erforderlich, mit der Staatsregierung 8 vereinbaren, und für die Gesellschaft endgültig und bindend festzustellen, respektive über diese Modifikationen und Zusätze, sowie usbesondere auch über Abänderung der §8§. 7„ 13, 14, 15, 16, 22, 23, 27, 33, 43, 71 der Statuten Beschluß zu fassen. 5) Die Direktion zu ermächtigen, das zur Ausführung der verschiedenen Erweiterungen erforderliche Kapital, unter Genehmigung des Herrn Handelsministers durch Ausgabe von Aktien und Obligationen, bestmöglichst zu beschaffen. 6) . 1 zu⸗ e gen ur Fermendung e 8 v. 98 des Betriebsmaterials, zur Erweite⸗ ung der Bahnhöfe, der Reparatur⸗Werkstätten un etriebseinrichtungen der im Betriebe befindlichen Bahne Reiscr üge 84 Obligationen. 8 8 1 8 ach den §§. 30 un er Statuten nehmen nur diejenigen Aktionäre Theil an der Generalversammlung, welche den Besitz ihrer Aktien wenigstens 14 Tage vor dem Datum dieser öffentlichen Einberufung in die Bücher der Gesellschaft ö lasfem 89

innerhalb der dieser Generalversammlung vorhergehenden letzten drei Tage ich entweder selbst oder durch B ächti itimi i Aktienbesitz noch immer so besteht, wie er in den Büchern der Gesellschaft sal 8 v11“¹“*“¹

Cöln, den 24. November 1872. Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft

u“

3 8b

Altenburg-Zeitzer Eisenbahn.

Su Schlußfassung über 1“ 1) die Vermehrung des Betriebsmittelparks der 3 2) die Anlegung eines neuen Kohlenbahnhofes zwischen Meuselwitz und Kriebitzsch,

die Beschaffung der ad 1 und 2 erforderlichen Geldmittel, .

den Antrag eines Aktionärs auf Abänderung des §. 32 der Gesellschaftsstatuten

Freitag, den 20. Dezember dies. Jahres, Vormittags 11 Uhr, eine außerordentliche Generalversammlung im Gasthause zum „Preußischen Hofe“ in Zeitz abgehalten werden.

ur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur Diejenigen berechtigt, welche spätestens zwei Tage vor der Versammlung ihre Aktien 58 der Gesellschaftskasse deponiren. Gleichzeitig muß jeder Aktionär ein von ihm 1eeg n Verseichniß der öö ge⸗ Aktien in zwei Exemplaren übergeben, von denen das eine zu den Akten der Gesellschaft geht, das andere mit dem Siegel der Gesellschaft unter dem Vermerk der erfolgten Deposition, sowie mit der Stimmenzahl versehen, ibm zurückgegeben wird. Dies Exemplar gilt als Einlaß⸗ karte zur Versammlung und als Legitimation zum Empfang einer angemessenen Anzahl von Stimmzetteln. Gegen Rückgabe dieses Duplikatverzeichnisses erfolgt die Rückgabe der betreffenden Aktien. Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Gemeindebehoöͤrden über die bei ihnen erfolgte Deponirung der Aktien. Altenburg, den 20. November 1872.

Der Vorstand der AltenburgeZeiter Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Laurentius. J. Krause.

soll

(a. 869/XI.)

Baltischer Lloyd. Direkte Post⸗Dampfschifffahrt zwischen

Stettin und New⸗York

vermittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe I. Klasse: anklin, Donnerstag, 28. November. vfsch Donnerstag, 12. Dezember. Ernst Moritz Arndt, im Bau. Washington, im Bau.

1 Passagepreise inkl. Beköstigung: (a 929/10 Kajüte Pr. Crt. 80, 100 und 120 Fhlr. wischendech Pr. Crt. 55 und 65 Thlr.

5* „Wegen Fracht und Passage wende man sich an die Agenten des Valti schen Lloyd, in Berlin an J. F. Po & Co. Neue Friebrichstraße „Fach. an Osc Direktion des Baltischen Lloyd S.Stettim. 8

Hier folgt die besondere Beir—⸗

8 8

c) einer Eisenbahn von Cöln resp. dem Bahnhofe Nippes bei Coͤln mit fester Brücke über den Rhein durch das Dhünn⸗ und Wupper⸗

2 8 1I 8 8* 1 * S. 3 88

8 * 8 8. 8 85

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.

für das Vierteljahr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes

nehmen Bestellung an,

für Berlin die Expedition: Zietenplat Nr. 3.

Berlin, 2. Dezember.

Majestät der Kaiser und König haben Sich

d gedenken

89

te früh nach Koͤnigs⸗Wusterhausen begeb eg Abans hierher zurückzukehren.

en uU

mu“

5*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Inspektor der Kaiserin⸗Elisabeth⸗Bahn, Schmidl zu Wien, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den machbenahnten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden und Ehrenzeichen zu üheeülen⸗ und zwar: des Kaiserlich russischen St. Annen⸗ Ordens zweiter Klasse: dem Landrath Gregorovius zu Pleschen; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Direktor des zoologischen Gartens in Berlin, Dr. Bodinus, und dem Polizei⸗Inspektor Brockhaus zu Coblenz; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ördens zweiter Klasse: dem Landrath und kommissarischen Polizei⸗Direktor, Kammerherrn Freiherrn Raitz von Frentz zu Coblenz, dem Ober⸗Bürgermeister Lottner daselbst und dem administrativen Direktor der Berliner Nordbahn, Regie⸗ rungs⸗Rath a. D., Schück, zu Berlin; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Polisct In pefter Cru⸗ sius zu Hannover; der Kaiserlich russi chen St. Annen⸗ Medaille: den Polizei⸗Wachtmeistern Triedrichs und Lattermann und dem Schutzmann Trepplin zu Berlin, sowie dem Schutzmann Hildebrandt zu Coblenz; des Ritterkreuzes des Kaiserlich öster⸗ Fedceen ranz⸗Joseph⸗Ordens: dem Polizei⸗Rath Tiedeke zu Fenehamm und dem Direktor des zoologischen Gartens in Berlin, Dr. Bodinus; des goldenen Ver⸗ dienstkreuzes desselben Ordens: dem Polizei⸗Kom⸗ missarius Dirksen zu Potsdam; des Koͤöͤniglich bayeri⸗ schen Verdienstkreuzes für die Jahre 1870—71: dem Landrath Janssen zu Heinsberg und dem Hotelbesitzer Schwannecke zu Zasserodẽ in der Grafschaft Wernigerone, der Königlich belgischen Medaille erster Klasse für Thaten der Selbstaufopferung: dem Kaufmann Fer⸗ dinand Hartogs aus Aachen, gegenwärtig in Paris; des Königlich sächsischen Erinnerungskreuzes für die ahre 1870/71: dem Standesherrn Grafen zu Solms⸗ onnewalde auf Sonnewalde; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗ ordens Philipps des Großmüthigen: dem Landrath v. Graevenitz zu Hirschberg i. Schl.’; des Ritterkreuzes zweiter 11 d des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom Weißen Falken: dem Banquier Wilhelm Ledermann zu Breslau; sowie des Comthur⸗ kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachien ernesti⸗ nischen Hausordens: dem Königlich sächsischen General⸗ Konsul und Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaischen Konsul, Großhändler Jacob Gerson zu Frankfurt a. M.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ö“ Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Sachsen Majestät ihnen verliehenen Ordensdekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreu⸗ zes des Albrechts⸗Ordens: dem General der Kavallerie von Tümpling, kommandirenden General des VI. Armee⸗ Corps, und dem General⸗Lieutenant Freiherrn Neu bronn⸗von Eisenburg, General⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden; sowie des Comthurkreuzes zwei⸗ ter Küaßfe desselben Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Strempel, Chef des Generalstabes des VI. Armee⸗Corps und dem Major z. D. von Engel, Flügel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen.

8

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser und Koͤnig haben den Königlich Rehöchesn Seminarlehrer Oswald Ju Uus Men.⸗ zel zum Kaiserlichen Regierungs⸗ und Schulrath in der Ver⸗ waltung von Elsaß⸗Lothringen zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geru den Postdirektor Köhne in Frankfurt a. M., den Postdirektor Wendt in Cöln und den Geheimen expedirenden Sekretär Wittko vom General⸗Postamte zu Post⸗Räthen zu ernennen.

Dem Post⸗Rath Schopper ist die Post⸗Raths⸗Stelle be⸗ der Feeerifche Soh Pofcdiretton in Oldenburg übertragen worden. v“

Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs⸗ Postanstalten Postkarten zum Verkauf gestelt welche gleich mit dem Frankostempel von ½ Groschen bez. 2 e bedruckt sind, so daß es des Aufklebens der Freimarke nich erst bedarf. empelten Postkarten werden ohne Aufschlag zum Eöö bas Pabletum abgelassen Daneben 88 erkauf von Pbg der jetzt gebräuchlichen Art, welche

27

den 2

nicht gestempelt und auch nicht mit Freimarken beklebt sind, fenreer Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter en bisherigen v“ fortgesetzt werden.

Berlin, den 27. November 1872.

Kaiserliches General⸗Postamt.

e Stepban. 8

Einführung neuer Telegraphen⸗Freimarken.

Salusse des Monats P hohe. d. Js. werden die bisherigen mit der Bezeichnung 2 »Norddeutsche Bundes⸗Telegraphie« versehenen Telegraphen⸗Freimarken außer Gebrauch gesetzt. An ihre Stelle treten vom 1. November d. Js. ab neue Telegraphen⸗ reimarken, welche im FSe die Form und Feichnung er bisherigen Freimarken haben, aber mit der Umschrift

»„Telegraphie des Deutschen Reichs⸗ versehen sind und die Werthbezeichnung »Groschen« in schwar⸗ zem, statt bisher in weißem MUeberdruck enthalten.

Die neuen Telegraphen⸗Freimarken werden von den Tele⸗ raphen⸗Stationen zu dem Nennwerthe des Stempels vom 4. Oktober cr. ab an das Publikum ab Fachn. 1

Verwendbar werden die neuen Marken überall erst

RNovember d. Js. ab. vem 8. 4. d. Js. in den Händen des Publi⸗ kums verbleibenden alten Freimarken können bis zum Schlusse dieses Jahres bei L““ gegen neue Mar⸗

leichen Werthes umgetauscht werden. 8 Peüch 1. Vease 1879 ab werden die bisherigen Telegraphen⸗ reimarken zum Füets nicht mehr angenommen und ver⸗ lieren ihren Werth.

Behben den 18. Oktober 1872. 8

Kaiserliche General⸗Direktion der Telegraphen. In Vertretung: Mevdam. ö 8 4

In Wustrow werden die dieshrigen Seesteuermanns⸗

Prüfungen am 2. Dezember beginnen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Landdrosten von Leipziger zu Hannover zum Prä⸗

identen der Regierung in Aachen; und s Den Regierungs⸗Assessor Jentzsch zum Landrath des Kreises Simmern zu ernennen. .

Berktn Keember

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen

ist am Sonnabend Abend hier eingetroffen, um den Jagden in Königs⸗Wusterhausen beizuwohnen.

Ministerium des Innern.

Die in der Vorstellung vom 10. September d. J. geführte Be⸗ schwerde in der Armenpflegesache des Dünenarbeiters 8 aus N. kann, wie der (Tit.) bei Rückgabe der Anlagen eröffnet wird, für begründet icht erachtet werden. 1

Zunächst unterliegt es keinem Zweifel, daß dem Gesammt⸗Armen⸗ verbande N., in dessen Bezirk die Hülfsbedürftigkeit des ꝛc. N. hervor⸗ etreten ist, auf Grund des §. 28 des Reichsgesetzes über den Unter⸗ tützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 die Verpflichtung obgelegen hat/ ie vorläufige Unterstützung des ꝛc. N. vorbehaltlich des Regreß⸗ anspruchs an den definitiv verpflichteten Armenverband zu übernch⸗ men. Nach Lage der Sache ist diese Verpflichtung von dem Ge⸗ sammt⸗Armenverbande N. erfüllt, und demnächst von demselben der Armenverband H. wegen E der entstandenen Kosten in An⸗ spruch genommen worden. Lehnt der Letztere ganz oder theilweise diese Erstattungsforderung ab, so wird, falls der Gesammt⸗Armen⸗ verband N. seinen Anspruch an den Armenverband H. verfolgen will, der danach obwaltende Streit zwischen zwei Armenverbänden nur in dem §. 40 ff. des preußischen Ausführungsgesetzes vom 8. Maͤrz 1871 vorgeschriebenen Versahren zum Austrage gebracht werden können. Glaubt dagegen der Gesammt⸗Armenverband N. aus pri⸗ vatrechtlichee Gründen von der Dünenbau⸗Verwaltung die Erstattung der in Rede stehenden Kosten verlangen zu können, so kann, da in diesem Falle ein Streit zwischen zwei Armenverbän⸗ dien nicht vorliegt, die Verfolgung dieses Anspruches, sei es Seitens des Gesammt⸗Armenverbandes N. oder Seitens des Armenverbandes H., nur in dem allein zulässigen b erfolgen

ꝛc. i 3. Oktober 1872.

E Der Minister des Innern.

n Vertretung: Bitter.

An die Deputation für den Gesammt⸗Armenverband N.

ö1A1A“

2. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten 1 hnh 8 8. Hezemier 187⁰91, Vormittags 11 Uhr. Tagesord ing:

1) Erste Berathung des E efs eines Gese es, betreffend die Hsfrllan des Staatshausyares⸗Etats für 1873. 2) Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Dotation der Provinzial⸗Verbände. 3) Erste Berathung des Rechenschafts⸗ berichts über die Verwendung des zur Gewährung von Bei⸗

ülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr durch das eichsgesetz vom 22. Juni 1871 bereit gestellten Fonds, und des Entwurfs eines Häcfüheg, betreffend die den Angehörigen der Reserve und Landwehr geleisteten Beihülfen. 4) Erste Bera⸗ thung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Kautionen

der Staatsbeamten. 5) Dritte Berathung des Entwurfs eines

Gesetzes, betreffend die Aufhebung und Ablösung der auf den Betrieb des Abdeckereigewerbes bezüglichen Berechtigungen. 6) Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

reußen. Berlin, 2. Dezember. Se. Majestät der gaicn und König haben Sich heute um 8 Uhr mittelst Extrazuges nach Königs⸗Wusterhausen begeben, um da⸗ selbst heute und morgen die diesjährigen Hofjagden abzuhal⸗ ten. Die Rückkehr Sr. Majestät hierher erfolgt morgen Abend nach 9 Uhr.

Die Besserung im Zustande Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen schreitet in er⸗ freulicher Weise fort.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl begiebt Sich morgen Abend mit dem eeng⸗ nach St. Petersburg, um den daselbst stattfindenden Feierlichkeiten des St. Georgs⸗ Ordensfestes beizuwohnen. Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit werden sich der Hofmarschall Graf Dönhoff, die persönlichen Adjutanten, Majors Graf Se’e d'Aix und von sowie der Commandeur des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, Oberst von Böhn, befinden.

Auf die an Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin unterm 21. November cr. vom Begestran erlassene Gratulations-Adresse ist nach⸗ stehendes Antwortschreiben eingegangen: .

g ch danke Feschabenean aufrichtig für die freundliche Zu⸗ schrift, mit welcher Mich derselbe zu Meinem Geburtstage begrüßt hat und erwidere sie gern mit herzlichen Wünschen für das fernere Wohl der Hauptstadt. An der Spitze der deutschen Städte rüstig vor⸗ wärts schreitend, zeigt sich Berlin der hohen gge werth, welche die glückliche Wendung unserer vaterländischen Dinge ihm gestellt hat. Moͤge die glänzende Entwicklung der Hauptstadt, die wir nach den großen Kämpfen der letzten Jahre mit Staunen verfolgen, sich fortan in vindg Seseoes velschen.

en 23. November 1872. 1 Victoria, Kronprinzessin.

An den Magistrat zu Verlin.

Auf die Vorlage des Präsidiums, betr. der Gehälter der Beamten bei den Hauptämtern Lübeck, Bremen und Hamburg, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 18. v. M. beschlossen: 1) Für das 4. Quartal 1872 zu außerordentlichen Remunerationen für die bei den Kaiserlichen Hauptzollämtern zu Lübeck, Bremen und Hamburg angestellten Revisions⸗ und Grenz⸗Aufseher, Amtsdiener und Bootsleute eine Summe von 3450 Thlr. auszusetzen. 2) Vom 1. Januar 1873 ab eine all⸗ gemeine Erhöhung des Gehalts der bei den genannten Haupt⸗ ämtern angestellten Beamten eintreten zu lassen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Rechnungswesen und für Zoll⸗ und Steuerwesen, hielten heute eine Sitzung ab.

Graf zu Solms⸗Son nenwalde, deutscher Geschäfts⸗ träger beim Kaiserlich brasilianischen Hofe, ist gestern Abend aus Rio de Janeiro hier eingetroffen.

Der Kaiserlich russische Chef der Gensd'armerie, General⸗ Adjutant Graf Peter Schouwaloff, und der Kaiserlich russische Hof⸗Jägermeister von Wsevoloiski sind aus Paris hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der nächste Kommunal⸗Landtag der Kurmark wird am 15. Januar 1873 in Berlin eröffnet werden. Die verwaltenden Behörden der ständischen Institute, sowie der Kreise und Gemeinden haben diejenigen Gegenstände, welche sie auf diesem Kommunal⸗Landtage zur Sprache zu bringen beab⸗ sichtigen, bei dem Vorsitzenden, Vize⸗Ober⸗Schloß⸗Hauptmann, Major a. D. Grafen von Königsmarck in Berlin anzumelden, die Königlichen Behörden aber sich wegen solcher Gegenstände an den Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg zu wenden.

Breslau, 30. November. Die Eröffnung des Fürsten⸗ thumstages für die oberschlesische Fürstenthums⸗Landschaft findet am 16. Dezember statt.

Bayern. München, 28. November. Die Allerhöchste Verordnung, die Einrichtung einer technischen Ober⸗ leitung der humanistischen und technischen Mittel⸗ schulen betr., ist aus Hohenschwangau vom 22. d. datirt und

t wie folgt:

. 1 Forct. oberste fachmännische Berathung und Bearbeitung der Angelegenheiten der humanistischen und technischen Mittelschulen wird in Unserm Staats⸗Ministerium des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten ein besonderes Kollegium gebildet. §. 2. Das⸗ selbe führt die Bezeichnung »oberster Schulrath⸗« und besteht aus einer angemessenen Zacl von Professoren der Landesuniversttäten und der polytechnischen Hochschule, wie aus Rektoren und Professoren von humanistischen und technischen Mittelschulen. § 3. Die Mitglieder des obersten Schulrathes werden von Uns ernannt. Dieselben versehen ihre Funktion als ein jederzeit widerrufliches Nebenamt. § 4. Der oberste Schulrath hat alle zur Zuständigkeit Unseres Unterrichts⸗Ministeriums gehörigen Angelegenheiten der humanistischen und technischen Mittel⸗ 8 8 1.“