1872 / 290 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Ableitu gen aus landwirthschaftlichen oder gewerblichen Etablissements in die Gewässer macht, Vorsorge trifft, daß denselben nicht solche Stoffe zugeführt werden, welche den Fischbestand vernichten und die

Fischerei⸗Gerechtsame entwerthen. Rücksichtlich solcher Ableitungen, welche erst nach Erlaß dieses

Gesetzes neu angelegt werden, hat es kein Bedenken, diese Forderung

im vollen Umfange zur Geltung zu bringen. b Anders dagegen sind die bereits bestehenden schädlichen Ableitun⸗ gen s landwirthschaftlichem und gewerblichem Betriebe zu be⸗ urtheilen. Man wird sich vergegenwärtigen müssen ; daß Vorkehrungen, durch welche die schädliche Verunreinigung der Gewässer abgewand

werden kann, bei diesen schon vorhandenen Ableitungen in sehr vielen

Fällen nicht ohne unverhältnißmäßige Belästigung des Betriebes aus⸗ geführt werden können und daß es in jedem Falle unbillig sein würde, die Kosten der Herstellung solcher Vorkehrungen dem Inhaber der Ableitung aufzuerlegen.

Der Entwurf hat diesen beiden Gesichtspunkten Rechnung ge⸗ tragen und dem gemäß die obige Forderung rücksichtlich bereits vor⸗ handener schädlicher Ableitungen nach beiden Richtungen bin modifi⸗ zirt. Zu vergleichen ist dabei u. A. der Artikel 8 der nicht ratifizir⸗ ten Rheinfischerei⸗Konvention vom 27. November 1869 und der §. 3 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privat⸗ flüsse. §. 41. In Beziehung auf das Röten von Flachs und Hanf in fließenden Gewässern bestehen eine Mehrzahl verschiedenartiger Bestimmungen. 8 b

Der §. 6 des Gesetz vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse bestimmt, daß derartige Anlagen von der Polizeibe⸗ hörde untersagt werden können, weil sie die Heilsamkeit der Luft be⸗ nachtheiligen, den freien Abfluß des Wassers stören, den Bedarf der Umgegend an reinem Wasser beeinträchtigen oder sonstige erhebliche Belaͤstigung herbeiführen. (Vergl. auch §§. 41 bis 46 der Feldpolizei⸗ Ordnung vom 1. November 1847.)

Im Interesse der Fischerei ist das Röten von Flachs und Hanf in fließenden Gewässern durch ältere und neuere provinzialrechtliche Vorschriften und Verordnungen vielfach verboten, so für Ostpreußen, die Kurmark Brandenburg, für Schlesien, Sachsen, den größten Theil von Westfalen, das Eichsfeld u. s. w. Für Hannover ist das Gesetz vom 6. Juni 1846 in Kraft, wonach das Flachs⸗ und Hanfröten in fließenden und solchen stehenden Gewässern, welche nicht ausschließ⸗ liches Eigenthum des Rötenden sind, sowie das Ablassen des Wassers aus Rötegruben, obrigkeitliche Genehmigung erfordert.

Das Röten in fließenden Gewässern vernichtet den Fischbestand der Gewässer auf weite Strecken, die Aufrechterhaltung des Verbots, wo es besteht und die Ausdehnung desselben auf alle Gebietstheile ist daher ein dringendes Bedürfniß der Fischerei. Da jedoch die Oert⸗ lichkeit nicht überall die Anlage zweckdienlicher Rötegruben gestattet und daher die Benutzung fließender Gewässer für diesen Zweck nicht überall entbehrt werden kann, so hat der Entwurf Vorsorge getrof⸗ fen, daß in diesen Fällen Ausnahmen von dem Verbote von den Re⸗ gierungen zugestanden werden können.

Zu den §;. 42 und 43. Die §§. 42 und 4 2, welche die Her⸗ stellung einer geregelten unmittelbaren Beaufsichtigung der Fischerei bezwecken, werden einer weiteren Begründung nicht bedürfen.

Die Ueberwachung der Fischerei, die Aufrechterhaltung und Durchführung der Vorschriften sowohl dieses Gesetzes, als auch der auf Grund desselben zu erlassenden und sonst bestehenden fischerei⸗ polizeilichen Bestimmungen, die Vorbereitung, Ausführung und Be⸗ aufsichtigung der im Interesse der Fischerei erforderlichen Maßnahmen und Anlagen wird vorzugsweise in den Händen der Bezirks⸗Re⸗ gierungen (Landdrosteien) liegen, denen es bis jetzt vielfach an der unentbehrlichen sachverständigen Berathung fehlt.

Es wird daher die Anstellung höherer Fischerei⸗Aufsichts⸗Beamten als Beirath der Oberaufsichts⸗Behörden in Angelegenheiten der Fischerei und als Organe derselben zur Vorbereitung und Durchführung der zur Hebung der See⸗ und Binnen -Fischerei erforderlichen Maßregeln voraussichtlich nicht ganz zu entbehren sein. b

Jedenfalls wird die Zahl derselben auf das äußerste Bedürfniß zu beschränken sein. 3

Zu den §§. 44 bis 47. Die Strafbestimmungen in den §§. 44 bis 47 des Entwurfs schließen sich den Vorschriften des Straf⸗ Gesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 an und werden keine weitere Erläuterung erfordern.

„Zu §. 48. Zu §. 48 endlich wird es kaum der Bemerkung be⸗ dürfen, daß der Entwurf alle provinzialrechtliche Vorschriften, nament⸗ lich auch diejenigen über das Eigenthum der Gewässer und die Grenzen der Fischereiberechtigungen, soweit sie nicht im Widerspruche mit den Vorschriften desselben stehen, unberührt läßt.

Das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege enthält in Nr. 46 folgende Verfügung des Köͤniglichen Ober⸗Tribunals vom 30. Oktober 1872: In den auf Grund des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1870 wegen Nachdrucks anhängigen Untersuchungen sind die Akten zur Entschei⸗ dung über die eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde von dem mit deren Instruktion betrauten Gericht erster Instanz unmittelbar dem Reichs⸗ Oberhandelsgericht einzureichen. Ferner folgende Erkenntnisse des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 12. Oktober 1872: Interventionsansprüche dritter Personen auf die von der Steuerbehörde abgepfaͤndeten Gegenstände sind vom Rechtswege nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung der Frage, ob die auf einem Grundstücke haftende Abgabe eine Grundabgabe sei, oder für den Gewerbebetrieb entrichtet werde, gebührt in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen der Auseinander⸗ sestungsbehörde.

Die Nr. 49 des Preußischen Handels⸗Archivs hat fol⸗ genden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Bremen: Gesetz die Kommandite der Preußischen Bank betreffend. Vom 17. Novem⸗ ber 1872. Brasilien: Einführung des metrischen Systems für Maße und Gewichte. Statistik: Deutsches Reich: Uebersicht der in den freien Verkehr des Zollvereins getretenen Waaren für das erste bis dritte Quartal 1872. Uebersicht des Niederlageverkehrs mit den wichtigeren Niederlagegütern für das 3. Quartal des Jahres 1872. Niederlande: Jahresbericht des Konsulats zu Rotterdam für 1871.— Belgien: Jahresbericht des Konsulats zu Ostende für lungen: Kopenhagen. Bahia. Washington.

Statistische Nachrichten. In Anknüpfung, an unsere vorgestrige Notiz über das Gothaische genealogische Taschenbuch nebst diplomatisch⸗ statistischem Jahrbuch lassen wir heute aus letzterem nachstehende statistische Mittheilungen folgen:

Die Bevölkerung Europas berechnet sich nach den neuesten Erhebungen auf 300,800,000 Einwohner. Freilich sind in dieser Zahl für Rußland nur die Erhebungen für 1867 enthalten. Obgleich dieselben erst kürzlich publizirt und also die neuesten sind, welche existiren, so darf doch wohl angenommen werden, das eine genaue Zählung die Bevölkerung Rußlands um mehrere Millionen höher erscheinen lassen würde. Vergleicht man jene 300,800,000 mit der Zahl der Bewohner auf der ganzen Erdoberfläche, welche neuerdings zu 1377 Millionen berechnet ist (vgl. die Bevölkerung der Erde. Herausgegeben von E. Behm und H. Wagner, Ergänzungsheft zu Nr. 33 Peter⸗ manns Geogr. Mittheilungen. Gotha, J. Perlhes. 1872) so ergiebt sich, daß auf Europa etwa % der Gesammtbevölkerung fommen. Nach der Größe der Bevölkerung würde die Reihenfolge der europäischen Staaten folgende sein: europaisches Rußland ohne Finn⸗ land 1867: 69,364,541 (oder 23,06 pCt. der curopäischen Gesammt⸗ bevölkerung), Deutsches Reich 1871: 41,058,196 (13,65 pCt.), Frank⸗ reich 1866: 36,594,836 (12,17 pCt.), Oesterreich⸗Ungarn 1869: 35,904,435 (11,94 pCt.), Großbritannien und Irland 1871: 31,817,108 (10/58 pCt.) ohne Gibraltar, Malta und Helgoland, Italien 1871: 26,716,809 (8/8s8 pCt.), Spanien ohne die Kanarischen Inseln 1870: 16,565,000 (5,51 pCt), Türkei 10,500,000 (3,49 pCt.), Belgien 1870: 5,087,105 (1,69 pCt.), Schweden 1870: 4,204,107 (1,1°0 pCt.), Rumänien 1870: 4,200,000 (1,40 pCt.), Portugal ohne Azoren und Madeira 1868: 3,995,153 (1/,33 pCt.), Niederlande 1870: 3,618,017 (1,20 pCt.), Schweiz 8 2; 8 2— 2

V steht das jetzige Gebiet des Deutschen Reiches

1871. Oesterreich: Jahresbericht des Konsulats zu Pesth 1871. Mitthei⸗

1870: 2,669,147 (0/89 pCt.), Finnland 1867: 1,830,853 5 per)⸗ Dänemark ohne die Faröer und Island 1870: 1,784,741 (0,59 pCt.), Norwegen 1871: 1,753,000 (0,88 pCt.), Griechenland 1870: 1,457,894 (0,4s pCt.), Serbien 1870: 1,306,694 (0,45 pCt.), Luxemburg 1871: 197,528 (0,/07 pCt.), Montenegro: 120,000 (0,04 pCt.), Andorra: 12,000, Liechtenstein 1867: 8350, San Marino 1869: 7303, Monaco 3127.

Während also das Deutsche Reich seiner Bevölkerung nach der

V Staat Europas ist, nimmt es rücksichtlich seines Flächen⸗

nhalts, trotz der Vergrößerung durch Elsaß⸗Lothringen, erst die dritte oder, wenn man Schweden und Norwegen als einen Staat betrachten wollte, erst die 4. Stelle ein.

der Haffe an der Ostsee, welche man häufig zuzurechnen pflegt, welche hier aber der Konsequenz wegen abgetrennt sind. Beiläufig bemerkt, nur noch ca. 1491 geogr. OQ.⸗Meilen hinter dem des alten Deutschen Bundes zurück, welcher bei seiner Auflösung eine Oberfläche von 11,303 geogr. Q.⸗Meilen hatte, während seine Bevölkerung jetzt 48,800,000 Einwohner be⸗ tragen würde. 8

Die Reihenfolge der Staaten nach der Größe ihres Gebiets würde folgende sein: Europäisches Rußland mit Polen ohne Finnland und ohne Ciskaukasien 90,514 geogr. OQ.⸗Meilen (oder 51,42 pCt. der Oberfläche Europas nach Abtrennung der geograyhisch, eigentlich nicht zu Europa gehörende Nebenländer, wie der Canarischen Inseln, Azoren ꝛc.), Schweden und Norwegen 13,775 (7,83 pCt.), Oesterreich⸗ Ungarn 11,305 (6,42 pCt.), Deutsches Reich 9812 (5,527 pCt.), Frank⸗ reich 9599 (5,„48 pCt.), Spanien 9076 (5,16 pCt.), den all 8024 (4,56 pCt., Finnland 6342 (3,60 pCt.), Europäische Türkei 6302 3,58 pCt.), Norwegen allein 5751 (3,27 4 Großbritannien und

rland 5697 (3,24 pCt.), Italien 5376 (3 %0s pCt.), Rumänien 2197 (1,25 pCt.), Portugal 1623 (0,91 pCt.), Griechenland 910 (0,52 pCt.), Serbien 791 (0,45 pCt.), Schweiz 752 (0,43 pCt.), Dänemark 694 (0 pCt.), Niederlande 596 (0/31 pCt.), Belgien 535 (0,30 pCt.), Montenegro 80 (0,05 pCt.), Luxemburg 47 (0,02 pCt.), Andorra 7, Liechtenstein 2 9, San Marino 1,%, Monaco 0 geogr. O.⸗Meilen.

An Dichtigkeit der Bevölkerung übertrifft Belgien mit seinen 9511 Einwohner auf der Qu.⸗Meile noch immer bei Weitem alle übri⸗

en Staaten. Es folgen alsdann die Niederlande mit 6068, Groß⸗

ritannien und Irland mit 5584, Italien mit 4968, Deutsches Reich mit 4184, Frankreich mit 3805, Schweiz mit 3548, Oesterreich Ungarn mit 3176, emhe mit 2572, Portugal mit 2461, Spanien mit 1828, europäische Türkei mit Rumänien, Serbien, Montenegro mit 1722, Griechenland mit 1602, Rußland inkl. Finnland mit 735, Schweden mit 571, Norwegen mit 312 Einwohnern auf einer geogr. Qu.⸗Meile. Für Europa resultirt eine durchschnittliche Zahl von 1693 Einwohnern auf die Qu.⸗Meile. Freilich sind dieses nur Durchschnittszahlen und erst das Eingehen auf die Spezial⸗Tabellen bietet interessante Ver⸗ gleiche dar. Welche Gegensätze oft in ein und demselben Lande in unmittelbarer Nähe bestehen, zeigt uns unter Anderem das Beispiel des dicht bevölkerten Belgiens, wo z. B. in der Provinz Ostflandern 1870: 15,377, in Brabant 14,757 in Hennegau 13,261 M. auf 1 Qu.⸗Meile wohnten, während man deren in der Provinz Luxem⸗ burg nur 2565 zählte. Im Deutschland ist bekanntlich (s. S. 308) das Königreich Sachsen mit 9404 E. auf 1 Q.⸗Meile von den gröͤßeren Staaten am dichtesten bevölkert, am schwächsten dagegen Mecklenburg⸗ Strelitz (1960). Bei Preußen beträgtdie Durchschnittzahl 3906, am dich⸗ testen bevölkert ist die Provinz Rheinlande (1871: 7307), am schwächsten Pommern (2616); unter den Regierungsbezirken steht heute, abgesehen vom Gebiet der Hauptstadt Berlin, Düsseldorf (13,365) oben an, die letzte Stelle in dieser Reihenfolge würde die Landdrostei Lüneburg (1820) einnchmen. Interessant ist eine Verglei⸗ chung dieser Angaben mit den S. 451 ff. b Zah⸗ len über die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika. Nur die Staaten Massachusetts (3972), Rhode Island (3538), Connecticut (2406) New⸗Jersey (2315) baben eine dichtere Bevölkerung als die am schwächsten bevölkerten Distrikte Deutschlands. An Dichtigkeit der Bevölkerung übertreffen das europäische Rußland noch folgende Staaten: New⸗York (1983), Pennsylvanien (1628), Maryland (1493), Ohio (1418), Delaware (1254), Indiana (1057), Illinois (975), Ken⸗ tucky (745). Nach S. 854 übersteigt die Dichtigkeit der Bevölkerung nur bei wenigen Staaten Amerikas die Zahl 300 und sinkt dagegen bei andern bis unter 100 herab.

Schließlich entnehmen wir dem Jahrbuch noch die folgen⸗ den Ziffern für die auswärtigen Besitzungen der europäischen Staa⸗ ten. Das britische Kolonial⸗Reich umfaßt 372,826 gcogr. Quadrat⸗ Meilen mit 171,610,000 Einw., die Türkei besitzt 80,982 Qu.⸗Meilen mit 27,213,000 Einw., die Niederlande 31,752 Qu.⸗Meilen mit 23,433,000 Einw. außerhalb Europas. Das russische Asien hat heute ungefähr eine Oberfläche von 279,607 Qu.⸗Meilen mit 10,730,000 Einw. Die auswärtigen Besitzungen Spaniens haben nur noch eine Größe von 5513 Q⸗M. mit 6,419,000 Einw., die Frankreichs eine solche von 21,527 Q.⸗M. mit 6,240,000 Einw., die Portugals eine solche von 34,800 Q.⸗M. mit 3,873,000 Einw. Die Nebenländer Dänemarks haben etwa eine Größe von 4100 Q⸗M. mit 127,400 Einw., während Schwedens Besitzungen sich auf das Inselchen St. Barthelemy (0,284 Q.⸗M mit 2898 Einw) beschräͤnken. Die Summe aller dieser auswärtigen Besitzungen umfassen ein Ge⸗ biet von 831,107 Q.⸗M, übertreffen also ganz Europa etwa 4 ½ mal. Die Zahl der Bewohner kann auf 250,000,000 Seelen geschätzt werden.

Gewerbe und Handel.

Das so eben ausgegebene Heft (Nr. 10, Jahrg. 1872) der »Zeitschriftfür Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft⸗«, herausgegeben vom Oberschlesischen berg⸗ und hüttenmänni⸗ schen Verein unter Verantwortung des Vereins⸗Präsidenten, Hütten⸗Direktor Lucke zu Tarnowitz, redigirt von Dr. Ad. Frantz zu Beuthen O. Sy enthält: Schlesischeösterreichische Kohlentransport⸗ Fragen und Klagen. (Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn; Oesterreichische Nordwestbahn; Franz⸗Josephbahn). Jahresberichte der Handelskam⸗ mern für 1871. sKonigsberg Braunsberg, Thorn, rank⸗ furt a. O., Hannover, Harburg, Cassel, Kiel.) anks Puddelverfahren nach dem gutachtlichen Berichte belgischer Ingenieure. Drei Worte zur »socialen Frage«. Von Freimund Gutsmuths. Produktion, Handel, Verkehr (Reichthum Oberschlesiens; Lage der Eisenindustrie; Theorie und Reform der Ar⸗ beitswerthe; Eisenbahnverkehr, Oberschlesische Roßbahn; vom Ober⸗ schlesischen Kohlenmarkte; Kohlenverkehr Berlins; Oesterreichs Berg⸗ bau⸗ und Hüttenproduktion im Jahre 1871; Englands Eisenausfuhr 1872; Amerikas Kohlenproduktion. Verwerthung der Schlacke. Universal⸗Kunstform⸗Kopirmaschine. Menschenarbeitsersatz durch Maschinen. Eisenbahntarif⸗Aenderungen) Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Polizei (Dampfkessel⸗Revisionsbestimmungen; Maß⸗ und Gewichtsbezeichnung; Dampfkessel, und Haftpflichtgesetze Elsaß⸗Lothringens; Frankreichs Rohmaterialien⸗Besteuerung; Handels⸗ vertrag zwischen Frankreich und Großbritannien; Zeitschrift für Berg⸗ recht.) Literatur (Zeitschr. f. e. Hütten⸗ und Sal.; polyt. Journal; Revue Universelle; Bulletin de l'Union des charbonnages; Ver⸗ handlungen des Vereins zur Beförd. des Gewerbefleißes u. s. w.) Vereinsangelegenheiten (Eisenbahn⸗Kommission zu Kattowitz). Literar. Ankünd.; techn. Empfehlungen (Oelsnitzer ergsu Ahefenschs h⸗ An⸗ hang: Preußens Beigbau⸗ und Hütten⸗Produktion im J. 1871.

Zur technischen Ausführung der Kaiserglocke fuͤr den Dom zu Cöln, womit der Glockengießer Hamm von Frankenthal jetzt auch durch schriftlichen Vertrag betraut ist, sind bereits Vorarbeiten getroffen. Am 28. November wurde der Grundstein zu dem Schmelz⸗ ofen gelegt, welcher zu diesem Zwecke neu erbaut werden mußte. Derselbe erhält einen Umfang von 40 Quadratmeter. Der Schwing⸗ hammer, welcher an die metallene Krone schlagen und den Ton er⸗ baulich weiterklingen lassen soll, ist auch schon seiner Vollendung nahe Bei einer Höhe von 3 ½ Meter dürfte derselbe eine Schwere von 16 bis 17 Ctr. erbalten. Im Mai n. J. soll der Guß beginnen und bis ie ene Erkaltung dann über einen Monat im Schooße der Erde ruhen.

London, 2. Dezember. Die Kunst⸗ und Industrie⸗Aus⸗ stellung in Dublin wurde am Sonnabend nach fast fünfmonat⸗ licher Dauer vom Vizekönig von Irland unter entsprechenden Feier⸗ lichkeiten geschlossen. Die Köoͤnigin hat dem Direktor derselben, Mr. Lee, die Ritterwürde verliehen.

St. Petersburg, 5. Dezember. In Kijew war im Jahre 1865 nur eine Bank, das »Komptoir der Reichsbank⸗, in Thätigkeit, welches zum 1. Dezember mit einer Balance von 8,889,300 Rbl. abschloß.

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Es umfaßt nach den neusten Erhebun⸗- t gen 9812,44 geogr. O.⸗Meilen, wohl verstanden, ohne die Gewässer

Schweden allein

Vom Jahre 1867 ab aber hat die Zahl der Banken in Kijew der Art zugenommen, daß daselbst deren gegenwärtig sieben gezählt wer⸗ den, welche zum 1. September 1872 eine Balance von 58,043,440 Rbl.

aufwiesen. Verkehrs⸗Anstalten.

Der außerordentlichen Generalversammlung der Rechte⸗Oder⸗ Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft am 23. Dezember 1872 liegen Anträge der Direktion für folgende neue Bahnprojekte vor: A. eine von Beuthen O/S. nach Antonienhütte; B. eine Eisenbahn von An⸗ tonienhütte, beziehungsweise von einem bei Schwientochlowit anzulegenden Bahnhofe ab, über Nicolai nach Tichau (Bahnhof der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn) und von Tichau über Lendzin nach Os⸗ wiecim; C. eine Eisenbahn von Brieg nach Oels, mit Anschlüssen aus der Gegend von Brieg und auf dem rechten Oderufer nach Oppeln und nach Breslau; event. einer Flügelbahn vom Bahnhof Oppeln an die Oder unterhalb Oppeln; D. im Anschluß an C. eine Eisen⸗ bahn von Oels über Ostrowo nach der Landesgrenze bei Kalisch.

Die Längen und Kosten dieser Bahnen stellen sich wie folgt: A. für B uthen⸗Antonienhütte nebst Zweigen 3/1 Ml. = 1,600,000 Thaler, B. a) für Antonienhütte oder Schwientochlowitz⸗Tichau 2,7 Ml. = 1,200,000 Thlr., b) für Tichau⸗Oswiecim 2/7 Ml. = 1/250 00 Thaler, zusammen 8/8 Ml. = 4,050,000 Thlr; C. für Oels⸗Brieg 5/ Ml. = 2,000,000 Thlr., für Oppeln⸗Oder 0,5 Ml. = 75,000 Thlr. für Oder⸗Brieg 5/8 Ml. = 1,800,000 Thlr., für Brieg⸗Breslau 5,% Ml. = 1,800,000 Thlr., zusammen 16/8 Ml. = 5,675,000 Thlr.; D. für Oels⸗Kalisch 11% Ml. = 4,000,000 Thlr., in runder Gesammtsumme: 36 Ml. = 13,700,000 Thlr.

Die Direktion beantragt, sie zu ermächtigen: a) die Vorarbeiten fn die verschiedenen Projekte zu vervollständigen, die Kostenüber⸗ chläge näher festzustellen, und die erforderlichen Verhandlungen mit der Staatsregierung und sonstigen Interessenten zu pflegen; b) in Betreff derjenigen Linien, deren Ausführung von der Direktion und dem Verwaltungs⸗Rath nach genauer Prüfung aller maßgeben· den Umstände und nach Maßgabe der weiteren Verhandlungen über dieselben im Interesse der Gesellschaft erachtet wird, die Konzession zu beantragen und die erforderlichen Statutnachträge rechtsverbindlich mit der Staatsregierung zu vereinbaren, event. die Privilegien für neue Anleihen nachzusuchen; dazu auch, insoweit von der Staats⸗ regierung Reverse, bezüglich Schadloshaltung des Staats gegen An. sprüche Dritter aus §. 44 des Gesetzes vom 3. November 1838, verlangt und ihre Erthzeilung von Direktion und Verwaltungs⸗Rath für unbe⸗ denklich oder doch, ohne erhebliche Gefährdung der Gesellschaftsinteressen für zulässig erachtet werden, diese Reverse zu ertheilen; c) die Linien adb nach empfangener Konzession zur Ausführung zu bringen und dazu d) die erforderlichen Geldmittel nach bestem Ermessen unter Zustim⸗ mung des Verwaltungs⸗Raths über deren Aufbringungsmodus durch Vermehrung der Stamm⸗ und der Prioritäts⸗Stammaktien, oder durch Creirung neuer Anleihen, oder in beiden Arten, successive, nach Maßgabe des Bedarfs, für die konzessionirten und in Bauangriff zu nehmenden Linien, aufzubringen, nach Umständen auch die berritesten Kassenbestände, insbesondere auch die Betriebsfonds vorschußweise zum Beginne der Ausführungen zu verwenden.

An diese Anträge, betreffend die Erweiterung des Bahnnetzes, ist noch der Antrag g knüpft worden, eine Verbindung in Oesterreich zwischen Dzieditz, dem dortigen Endpunkte der Rechte⸗Oderufer⸗Bahn, und der Kaschau⸗Oderberger Bahn zu genehmigen. Die direkte Linie Dzieditz⸗Trzinietz wird 6,280 Ml. lang, die zwei zugehorigen kleineren Flügelbahnen 1/189 Ml., wodurch sich 7,539 Gesammtlänge ergeben, deren Herstellung auf circa 4,700,000 Fl. ö. W. veranschlagt ist.

Endlich wird noch der Antrag gestellt, auf Verlangen der Staats⸗ regierung rücksichtlich der Linien von Georgsgrube nach der Fer⸗ dinandegrube bei Kattowitz und von Schoppinitz nach Slupna zum Anschluß nach Galizien Reverse auszustellen, welche die Staatsregie⸗ rung gegen die etwanigen Anträge der Oberschlesischen Eisenbahn sichern.

Die Nrn. 143 u. 144 der⸗Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen« haben folgenden Inhalt: Verein deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Eröffnung der Güterstatiomen Neumark und Niederschlema der Sächsischen Staatsbahn. Die Eisenbahnen in England II. (Forts.) Mittheilungen über Eisen⸗ bahnen ꝛc. St. Valentin⸗Budweis von der Kaiserin Elisabethbahn⸗ eröffnet. Die Eisenbahnen in England. III. und IV. Mit. theilungen über Eisenbahnen.

München, 4. Dezember. Entsprechend der Brieftaxe nach ver⸗ schiedenen auswärtigen Ländern werden von den bayerischen Posten von jetzt an auch Briefmarken zu 9 Kr (in rothbrauner Farbe) und von 10 Kr. (in orangegelber Farbe) ausgegeben, dagegen wir von nun an die Ausgabe von 12 Kr.⸗Marken unterbleiben. 8

Ueber den Stand der Bauarbeiten auf den öster⸗ reichischen Eisenbahnen mit Ende des dritten Quartals 1872 theilt die »Wiener Ztg.« Folgendes mit: In der diesseitigen Reichshälfte standen mit Ende September 1872 im Baue: 197705 Meilen Hauptbahnen, welche sich auf 25 Bahnanstalten vertheilen, 30 Schleppbahnen in der Gesammtlänge von 5450 Meilen und 12 Theilstrecken Doppelgeleise an bestehenden Bahnen in der Gesammtlänge von 19,187 Meilen; im Ganzen daher 222,287 Meilen. Bei den Bahnbauten standen mit Ende Sevptem⸗ ber 61,484 Taglöhner und 12,/151 Professionisten, zusam⸗ men 73,635 Personen (gegen 79,936 mit Ende Juni) mit 4320 Pfer⸗ den, 7117 diversen Fahrzeugen und 40 Dampfmaschinen in Verwen⸗ dung Von den mit Ende Juni 1872 im Baue verbliebenen Bahnen wurden im Laufe des dritten Quartals 53,05 Meilen, darunter 45,224 Meilen EB und 3520 Meilen Doppelgeleise, ferner 25 verschiedene Schleppbahn⸗Anlagen in der Länge von 4321 Meilen dem Betriebe übergeben.

Die Hauptbahnen wurden eröffnet und zwar: Am 1. Juli: die am 1. Juni für den Personenverkehr eröffnete Strecke der öferreichi⸗ schen Nordwestbahn Wien⸗Jedlesee 0/ 5 320 Meilen für den Gesammt⸗ verkehr und die Zweigbahn Zellerndorf⸗Sigmundsherberg derselben Gesellschaft 2,640 Meilen, die Hauptlinie der Vorarlberger Bahn von Bludenz über Feldkirch und Bregenz an die bayerische Grenze bei Lochau 8,1685 Meilen, die Strecke Chyrow Kroscienko der ersten ungarisch⸗galizischen Eisenbahn 2,5 20 Meilen; am 3. Juli die Ver⸗ bindungslinie Smichow⸗Hostiwitz der Buschtiehrader Eisenbahn 2,775 Meilen für Frachten und am 16. September für den Gesammt⸗ verkehr; am 14. Juli die Strecke Bensen⸗Böhmisch⸗Leipa der böhmischen Nordbahn 2,700 Meilen; am 1. August die am 15 Mai 1872 für den Güterdienst eröffnete Strecke Kommotau⸗Weipert der Buschtiehrader Eisenbahn 7,730 Meilen für den Gesammtver⸗ kehr; am 15. August die Prager Verbindungsbahn der Kaiser⸗Franp Joseph⸗Bahn 0,800 Meilen für den Frachtenverkehr; am 20. August die Strecke Küpfern⸗ (Weyer⸗) Rottenmann der Kronprinz⸗Rudolf⸗ Bahn 11,1% Meilen; am 3. September die Strecke Kroscienko⸗ Ustrzyki der ersten ungarisch⸗galizischen Eisenbahn 1 10 Meilen; am 16. September die Strecke Saaz⸗Obernitz⸗Brüx der Pilsen⸗Priesenct Eisenbahn 4,864 Meilen. 8

Die im dritten Quartale dem Verkehre übergebenen Doppelgeleise sind: Auf der nordlichen Linie der österreichischen Staatsbahngesellschaft Zalesl⸗Aussig 1,280 Meilen; auf der Linie Wien⸗Triest der Südbahn⸗ gesellschaft Judendorf⸗Graz 1,160 Meilen; auf der Hauptlinie der Kaiserin⸗Elisabeth⸗Bahn Krummnußbaum⸗Kemmelbach 1/130 Meilen.

Scither wurden noch folgende Doppelgeleisestrecken zur Vollen⸗ dung gebracht: auf der nördlichen Linie der Staatsbahn⸗Gesellschast Dasic⸗Prelouc 3 %0 Meilen; auf der Linie Wien⸗Triest der Südbahn⸗ Gesellschaft Stübing⸗Judendorf 1,04 Meilen; auf der Hauptlinit der Kaiserin⸗Elisabeth⸗Bahn Pöchlarn⸗Krummnußbaum 0,6 10 Meilen, Kemmelbach⸗Blindenmarkt 1/300 Meilen.

Neu hinzugekommen, beziehungsweise in Bau oder Bauvorberäi⸗ tung, sind im 3. Quartale 24,485 Meilen Hauptbahnen und 18 Schlepy⸗ bahnen in der Gesammtlänge von 2,762 Meilen genommen worden. Zu ersteren gehören: 1) Die österreichischen Anschlußstrecken der mäh⸗ risch⸗schlesischen Centralbahn von Jägerndorf gegen Leobschütz 0,300 Mei⸗ len und von Hennersdorf gegen Ziegenhals 0,300 Meilen; mährische Grenzbahn von Sternberg an die preußische Grenze gegen Mittelwalde 12 800 Meilen; 3) die Strecke Bilin⸗Schwatz der Aussig⸗ Teplitzer Bahn (Bielathalbahn) 0,660 Meilen; 4) die Fortsetzung der g lizischen Karl⸗Ludwigbahn von Brody an die russische Grenze gegen. Kadziwilow 0/ 8 83 Meilen⸗ 5) die Verbindungslinie Budweis⸗Wesselh der Kaiser. Franz⸗Josephsbahn 4/ 812 Meilen; 6) die Braunau⸗Heraß⸗ walchner Eisenbahn 4,930 Meilen; 7) die Drahtseilbahn von dem Kahlenbergerdörfl auf den Leopoldsberg bei Wien 0,100 Meilen.

Dritte Beilage

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Dritte

Sonnabend, den 7. Dezember

Beila g e »Anzeiger und Koͤniglich Preußisch

Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staals-Anzeigers: Berlin, Zieten⸗Platz Nr. 3.

Handels⸗Register.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3331 die hiesige Aktiengesellschaft, in Firma: Berliner Nähmaschinen⸗Fabrik Aktiengesellschaft (vormals F. Boecke) vermerkt steht, ist eingetragen: Der Fabrikant Franz Boecke ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Der Kaufmann Emil Leubnscher zu Berlin ist als Direktor in den Vorstand eingetreten.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Ackenhausen 8 Kronacher am 1. August 1872 begründeten Handelsgesellschaft (ietziges Geschäftslokal: Breitestraße 5) sind die Kaufleute: 8 8 1) Heinrich Ackenhausen, 2) Johannes Kronacher beide hier. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4141 eingetragen worden.

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 6287: die Firma: Albert Sandberg. Berlin, den 4. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: Col. 1. Laufende Nr. 4140. Col. 2. Firma der Gesellschaft: Schlesische Thonwaaren⸗Fabrik Aktiengesellschaft. zu Tschauschwitz. ö“ Col. 3. Sitz der Gesellschaftt! Berlin. 8 8 Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.

Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 28. November 1872 und be⸗ findet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 14 des Beilagebandes Nr. 397 des Gesellschaftsregisters.

Gegenstand des Unternchmens ist der Erwerb und die Ausbeute von Thonfeldern, sowie die Fabrikation von Mauersteinen, Oefen, Röhren und Thonwaaren aller Art, sowie der Vertrieb der Fabrikate, insonderheit der Erwerb der im §. 42 der Statuten näher bezeich⸗ neten, zu Tschauschwitz und Gießmannsdorf belegenen Ziegeleien nebst Zubehör. (§. 3.)

Die Zeitdauer des Unternehmens ist unbeschränkt. (§. 4.)

Das Grundkapital beläuft sich auf 200,000 Thaler, welche in 1000 Aktien zu je 200 Thalern zerfallen. (§. 5.) Die Aktien lauten auf den Inhaber. (§. 7.)

1G Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch: die Schlesische Zeiungh die Breslauer Zeitung, die Berliner Boͤrsenzeitung, die Neue Berliner Börsenzeitung, den Berliner Böͤrsen⸗Courier, und 1 Saling's Börsenblatt. (§. 13.)

Die Berufung zu den Generalversammlungen erfolgt durch den Aufsichtsrath und muß vierzehn Tage vor dem anberaumten Termine in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht sein. (§. 27.)

G Ofr Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Gegenwärtiger alleiniger Vorstand ist der Direktor Carl Adolf Francisci zu Tschauschwitz.

Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und im Falle der Vorstand aus einem Direktor besteht, mit der Unterschrift desselben, im Falle der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, durch die Unterschrift von wenigstens wei Vorstandsmitgliedern oder eines Vorstandsmitgliedes und eines

rokuristen, oder aber zweier Prokuristen versehen sind. (§. 17.)

Eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1872 am sel⸗

bigen Tage. das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 397

(Akten über Vehl, Sekretär.

Seite 27.)

Berlin, den 4. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 430 Handlung, in Firma:

zu Berlin. 2 die hiesige

Wilhelm Jordan, vermerkt steht, ist eingetragen:

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Vertrag auf den Kaufmann Friedrich Wilhelm Hermann Jordan zu Berlin und den Kaufmann Friedrich Wilhelm Rudolf Jordan zu Kunzen⸗ dorf bei Neurode übergegangen. Die Firma ist nach Nr. 4142 des Gesellschaftsregisters übertragen. v

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Wilhelm Jordan 9 fhs 4. Dezember 1872 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kauf⸗ . 1) Friedrich Wilhelm Hermann Jordan zu Berlin, 2) Friedrich Wilhelm Rudolf Jordan zu Kunzendorf bei Neurode. E“ ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4142 eingetragen den.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 3511 die hiesige Hand⸗ lung, in Firma: 8 Johannes Hartmann, vorm. D. Nevir, vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Vertrag auf den Kaufmann Herrmann Markfeldt und den Kaufmann Richard Gumpel, beide zu Berlin, übergegangen. Die Firma ist nach Nr 4143 des Gesellschaftsregisters übertragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Johannes Hartmann, vormals D. Névir, w Oktober 1872 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kauf⸗ 1) Herrmann Markfeldt, 2) Richard Gumpel, Sete hier Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4143 eingetragen en.

In unser Firmenre

3 bec-HHren.

v“

Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann

Hugo Hoffmann zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter

E““ Firma fortsetzt. Vergleiche Nr. 7133 des Firmen⸗

registers. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7133 die Firma: Felix 8 Sarotti

und als deren Inhaber der Kaufmann Hugo Hoffmann hier eingetra⸗

gen worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft, in Firma: E. Lewinsohn (Gesellschaftsregister Nr. 1783), hat für ihr Handelsgeschäft dem Paul Joseph Lewinsohn hier Prokurg ertheilt und ist dieselbe in unser Pro⸗ kurenregister unter Nr. 2318 eingetragen worden. 8 8

Gelöscht ist: Gesellschaftsregister Nr. 2512 die Firma: Otto Grothausen & Kramer. Berlin, den 5. Dezember 1872. Königliches Stadigericht. Abtheilung für Civilsachen

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts z Ber in. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: Col. 1. Laufende Nr. 4144. Col. 2. Firma der Gesellschaft: 1 Berliner Nord⸗Bau⸗Bank. Col. 3. Sitz der Gesellschaft: Berlin. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. find b th LLTT .“ vom 29. November 1872 be⸗ indet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 26 des Beilageband Nr. 398 zum Gesellschaftsregister. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Parzellirung, Be⸗ bauung und Veräußerung von Grundstücken, die Uebernahme und Ausführung von Bauunternehmungen, sowie die Darleihung für Bauten und der Betrieb von Bank⸗ und Handelsgeschäften jeder Art.

ie Dauer des Unternehmens ist nicht beschränkt. (§. 3.) Das Grundkapital beträgt 150,000 Thaler und zerfaͤllt in 1,500 auf den Inhaber lautende Aktien zu 100 Thaler. (§§. 5. 6.) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch: 1) die Verliner Börsenzeitung, 2) den Börsen⸗Courier, 3) die Neue Börsen⸗Zeitung, 4) die National⸗Zeitung, 5) Saling's Börsen⸗Blatt, 6) die Vossische Zeitung, 7) Berliner Figaro (Börsen⸗Figaro). (§. 4.) Die Generalversammlungen beruft der Aufsichtsrath durch ein⸗ malige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern. (§. 34.) 8 1 Direktion besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Alle Urkunden und Erklärungen derselben sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und die eigenhändige Unterschrift eines Direktions⸗Mitgliedes oder zweier Prokuristen beigefügt ist. (§. 21.) Seitiger Direktor der Gesellschaft ist der Maurer⸗ und Zimmer⸗ meister Franz Stroehmer zu Potsdam. 8 .“ zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1872 am sel⸗ igen Tage. 8 (Akten über das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 398, Seite 40.)

Berlin, den 5. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts In unser Gesellschafts⸗Register ist eingetragen: Col. 1. Laufende Nr. 4145, Col. 2. Firma der Gesellschaft: Schöpfurther und Steinfurter Mühlenwerke, Beb Aktien⸗Gesellschaft, 0I. 3.

Sitz der Gesellschaft: Berlin. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Attiengesellschaft.

Das notariell verlautbarte Statut vom 30. November 1872 be⸗ findet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 28 des Beilagebandes Nr. 399 zum Gesellschafts⸗Register.

weck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Erweiterung und der

selbigen Tage.

Betrieb der bei Schöpfurth und Steinfurt belegenen, den Scholim⸗ schen Erben gehörigen Mühlenwerke. 2.

Die Dauer des Unternehmens ist nicht beschränkt. (§. 1.)

Das Grundkapital beträgt 200,000 Thaler und zerfällt in 2000 auf den Inhaber lautende Aktien zu 100 Thalern. (§§. 4, 5.) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch

6 die Berliner Börsen⸗Zeitung, 8 die National⸗Zeitung, 3) die Vossische Zeitung, 8 8 4) die Berliner Bank⸗ und Handels⸗Zeitung. (§. 3.) Die General⸗Versammlungen beruft der Aufsichtsrath durch ein⸗ malige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern. (§. 21.) 8 Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Alle Urkunden und Erklärungen des Vorstandes sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft ver⸗ sehen und außerdem mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift: a) sofern der Vorstand aus einem Mitgliede besteht, dieses b Vorstandsmitgliedes resp. dessen Stellvertreters, oder b) sofern der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, entweder zweier Vorstands⸗Mitglieder oder eines Vorstands⸗Mitgliedes und eines zur Zeichnung per procura ermächtigten Gesellschaftsbeamten, oder endlich auf alle Fälle „oe) zweier Prokuristen unterzeichnet sind. (§. 15.) 16 Der zeitige Vorstand besteht aus; 1 ) dem Kaufmann Carl Weinste in zu Berlin, 2) dem Bauunternehmer Otto Froelich zu Hannover, 3) dem Kaufmann und Bauunternehmer Humphrey Davy 1 zu Berlin, als Stellvertreter. Eingetragen zusolge Verfügung vom 5. Dezember 1872, am

(Akten“ über das Gesellschafts⸗Register, Beilageband Nr. 399.

Seite 38.) 1 Vehl, Sekretä Berlin, den 5. Dezember 1872.

Handlung, in Firma: 8 8 Felix & Sarotti, vermerkt steht, i eingetra en:

vrfeerte. üghe⸗ an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von RNudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗ furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

Bekanntmachung. Der Kaufmann Friedrich August Hermann Badewitz zu Berlin hat als Inhaber der unter Nr. 417 des Firmenregisters eingetragenen Firma A. Neißner Söhne zu Berlin mit einer Zweigniederlassung zu Brandenburg den Kaufleuten Franz Carl Heinrich Griebel, August Schirmer und Carl Friese, sämmtlich zu Berlin, und zwar dem Ersteren Einzel⸗, den beiden Letzteren Kollektiv⸗Prokura mit⸗

einander ertheilt, und ist dieses unter Nr. 48 des Prokurenregisters

vermerkt worden. 1“

Brandenburg, den 30 November 1872. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Zur Veröffentlichung der im Artikel 13 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und §. 4 des Gesetzes vom 27. März 1867 vorge⸗ schriebenen Bekanntmachungen sind für den diesseitigen Bezirk pro 187273 a) der Deutsche Reichsanzeiger, b) die Danziger Zei⸗ tung bestimmt. Mit Bearbeitung der auf die Führung der Handels⸗ register und Führung der Genossenschaftsregister sich beziehenden Ge⸗ schäfte sind für das Geschäftsjahr 1872/73 als Richter der Kreis⸗ gerichtsrath Nernst, als Sekretär der Kreisgerichts⸗Sekretär Schenk beauftragt. Graudenz, den 2. Dezember 1872.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden von uns im Jahre 1873 in dem Preußischen Staats⸗Anzeiger und in der Danziger Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieses Registers Bezug habenden Geschäfte werden während bes genannten Jahres von dem Herrn Kreisrichter v. Wrese unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts⸗Sekretär Schapke bearbeitet werden. Strasburg W. Pr., den 2. Dezember 1872.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts⸗Regi⸗ verd von uns im Jahre 1873 in dem dgr nieche eeneg nwegcer und in der Danziger Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieses Registers Bezug habenden Geschäfte werden während des genannten Jahres von dem Herrn Kreisrichter von Wrese unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts⸗Sekretär Schapke bearbeitet werden. Strasburg W. Pr., den 2. Dezember 1872. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1873 durch den öffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗ Amtsblatts zu Marienwerder und durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht wer⸗ den. Die auf die Führung dieser Register sich beziehenden Geschäfte werden im Geschäftsjahre 1873 von dem Kreisrichter Maske und dem Bureau⸗Assistent Schwartz bearbeitet werden.

Stuhm, den 2. Dezember 1872.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation

In unser Firmenregister ist bei Nr. 15 zufolge Verfügung v 2. Dezember 1872 heute eingetragen, daß Firma Lüsung vom zu Stuhm erloschen ist.

Stuhm, den 3. Dezember 1872.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 8

Bei dem unterzeichneten Gerichte wird die Bearbeitung der auf

die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters sich

beziehenden Geschäfte während des Jahres 1873 durch den Kreisrichter Dr. Meisner, unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Direktor Schulz, erfolgen. Die Bekanntmachungen der Eintragungen in das Handelsregister und in das Grnossenschastsregiser wird im Laufe des nächsten Jahres durch einmalige Einrückung in den Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und die Danziger Zeitung bewirkt werden. Thorn, den 2. Dezember 1872. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Das unterzeichnete Gericht wird die Eintragungen in sein Han⸗ dels⸗ und Genossenschafts⸗Register für das Jahr ns hüen 18 Preußischen Staats⸗Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatte und den Berliner Börsen⸗Courier bekannt machen. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts⸗Direktor Lincke unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Rath Sentz bearbeitet werden.

Greifenhagen, den 2. Dezember 1872.

Königliches Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

DZur Bearbeitung der auf die Führung des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts sind für die Dauer des nächsten Geschäftsjahres 1) als Richter⸗Kommissarius: der Kreisgerichtsrath Kunkel, 2) als mitwirkender Sekretär: der Kreisgerichts⸗

Königliches Stadtg icht, Abtheilung für Civilsachen.

Sekretär Otto ernannt worden Die Bekanntmachungen der Ein⸗ tragungen in das Genossenschaftsregister erfolgen für das neue Ge schäftsjahr durch 1) den Dentschen Neichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) das Fraustädter Volksblatt. Fraustadt, den 26. November 1872. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Zur Bearbeitung der auf die Führung der Handelsregister si beziehenden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts sind für den encs Geschäftsjahr 1) als Richter⸗Kommissarius: der Kreisgerichts⸗Nath Kunkel, 2) als mitwirkender Sekretär: der Kreisgerichts⸗Sekretär Otto ernannt worden. Zu den vorgeschriebenen Veröffentlichungen sind für das gedachte Jahr bestimmt worden: 1) die Berliner Börsen⸗ Zeitung, 2) der Deutsche Neichs⸗ und Preußische Staats⸗ Anzeiger, 3) die Ostdeutsche Zeitung zu Posen. Fraustadt, den 27. November 1872. Koönigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Bei dem unterzeichneten Kreisgerichte werden die Eintragungen in das Handelsregister sowie die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register im Jahre 1873 durch a) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b) die Berliner Börsen⸗Zeitung, c) die Schlesische Zeitung und d) die Breslauer Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung der beiden Register sich beziehenden Geschäfte bearbeitet ferner der Kreisgerichts⸗ Rath Deesler unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Neuge⸗ bauer. Neisse, den 2. Dezember 1872.

I. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht.

Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte wird im Jahre 1873 der edletehen Kreisgerichts⸗Rath Reisewitz unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Sekretärs Hoffmann bearbeiten. Die erfolgten Eintragungen werden durch 1) den Deutschen Reichs⸗., und Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger, 2) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 3) die Schlesische Zeitung, 4) den Neuroder Hausfreund veröffentlicht werden.

Neurode, den 26. November 1872.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Die im Jahre 1873 vorkommenden Eintragungen in die hiesigen

Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden durch den Deutschen eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, so wie durch die Hamburger Nachrichten und die Allgemeine Lauen⸗ burgische Landeszeitung bekannt gemacht werden. Lauenburg a. d. Elbe, den 3. Dezember 1872 Königlich Herzogliches Amtsgericht. 8