Detillieux † Cie.
Die Herren Aktionäre des Gelsenkirchener Bergwerkvereins werden hiermit zu einer
anausserordentlichen Generalversammlung am vierten Januar 1823
um Zwölf Uhr, zusammenberufen.
nu Paris, Rue de la Paix No. 3,
“ 1“ 8 8 1141A14A“ 1““
8
Detillieux æ& Cie.
M. 1653 1 2 der am 10. August d. J. begon
Feuer⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft Patria zu Berl
der Gesellschaft beschlossen worden. Zu Liquidatoren sind die Herren
Rudo sowie als Stellvertreter Herr
Indem wir dies gemäß Art. 243 des A. D. H
auf, sich zu melden und ihre Forderungs⸗Anmeldungen an den zuerst genannten Liquidator Carl Fi
in Berlin wohnhaft, schriftlich einzureichen. Berlin, den 3. Dezember 1872.
Fickert.
nenen, am 2., 3. und 4. November d. J. fortgesetzten, resp. beendigten Generalversammlung der
Carl Fickert, Buchdruckereibesitzer lph Grosser, Kaufmann Herrmann Grothausen, Kaufmann
August Zorn, Kaufmann zu Berlin, — 1““ mit der Maßgabe, daß die Unterschrift von awei Liquidatoren oder von einem Liquidator und dem Stell
und unter dem 30. November d. J. in das Handelsregister eingetragen worden. 5 8n, N 8 8 . G. Riermil bekannt machen, fordern wir aleichheitig die Gläubiger der Gesellschaft
n Iid. Feuer⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell Berlin.
lin in die Aufloͤsung und Liauidation
8
8
vertreter verpflichtend ist, erwählt
ert, Neu⸗Kölln a. W. Nr. 1
8
Grosser. (7157)
potheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. . Hbeesicht Fr⸗ November 1822 ctiva.
Cassa⸗Wechsel⸗Besätännnne . v“ 1“ Laufende Rechnungen und Lombard⸗Contoo Ausstehende 30 pCt. auf Thlr. 1,000,000. Aktien II. Emission.. ...
Anlage in Werthpapieren
„ „ Hypotheken⸗Darlehns⸗Geschäftemn. v ““ Grundstück Bhnehekenße Nr. ⸗7227 . C6 ““
Passiva.
Aktienkapital
Hypotheken⸗Antheilscheine, Depotscheine c..F “ 8 Amortisationskasse 11141“4“; Hypotheken⸗Conto ““ “ XX“
Accepten⸗Conto
. 0 6 0 0 666699v9v-F.-FFHF. .
0 660606b9929v95ã-⸗F. ̃.
.. D „„„ “ “%ü. 0 %
uw 0—,— ..0—C ꝑs ˖ö.
—
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212,137. 3. 3. 289,723. 3. —. 300,000. —. 713,851. 26. 714,353. 18. 174,848. 19.
1,500/000. —. 576/761. 21. 16,349. 23. 100,000. —. 74,750. 28.
Die Direktion. Rosenstein.
Dr. Goldschmidt.
(a. 606 XII.)
[M. 892 E. K. ept. 34/XII.)
Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung (M. 1248 in Nr. 231 des Staats⸗ ich hiermit an, Papenstr. 5 u. 6,
daß die von mir dem Herrn August Studier, ertheilte, die Verwaltung meines Hauses Pallisaden⸗
straße Nr. 33 P. betreffende Vollmacht Nicht aufgehoben, vielmehr
ihre volle Kraft und Gültigkeit erhalten hat. Berlin, den 13 Dezember 1872,. Henri Bertog.
Fheinische Eisenbeahn. Betriebs⸗Einnahmen nach vorläufigen Ermittelungen.
für für für Extraor⸗ Bis ult. Personen Militär Güter de Summa Rovmbr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
I. Für sämmtliche Haupt⸗ und Zweigbahnen exkl. Call⸗Trier. November 1872 205/800 7,200 619,000 14,600 846,600 9,707,032 „ 1871 173,290 16,113] 562,204] 14,600 766,207 9,503,606 pro (mehr 32,510⁄ — 56,77966 — 80,393 203,426
1872/weniger — 8,913 — — — — II. Für die Strecke Call⸗Trier, wovon Call⸗Gerolstein am 15. Novem⸗ ber 1870 und Gerolstein⸗Trier am 17. Juli 1871 eröffnet worden ist. November 1872 10,340 310 27,6755 25] 38,350 309,735 8 „ 1871 87630 389 13,498 25 22,542 235,583 pro (mehr 1,7710 — 14/,1775 — 74,152
1872 weniger — 79 — — — —
Cöln, den 14. Dezember 1872.
[3580]
Die Direktion.
B riebs⸗Einna men pro November 1872 Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. 1 für Extra⸗ Personen. Güter. ordinair. Summa.
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. 45,373 70,391 5,383 121,147
25,100 81,630 5,730 112,460
bis ult. Thlr. 1,449,980
1,214,208
1871 im Novbr. definitiv 1872 im Novbr. provisorisch.. Nithin pro No⸗ 28 vember 1872. w. 20,273 m. 11,239 m. 347 w. 86/87 w. 235/772 Saarbrücken, den 12. Dezember 1872. Kosnigliche Eisenbahn⸗Direktion.
8
8 — 8 .“
Eisenbahn⸗Verband. tritt ein neuer Tarif für die direkte Beförderung von Gütern, Fahrzeugen, anßergewöhnlichen Gegenständen und Leichen zwischen diesseitigen Stationen und
fälzischen, badischen, sowie württembergischen Stationen mit einzelnen Tax⸗Erhöhungen in Kraft.
1““
Rheinischer
Am 1. Februar k.
Der Verbands⸗Tarif vom 1. Juli 1870 nebst Nachträgen wird
dadurch außer Wirksamkeit gesetzt. Cöln, den 14. Dezember 1872.
Die Direktion
Gesellschaft.
nzeigers) vom 26. September a. c. aus Venedig zeige
der Rheinischen Eisenbahn⸗
[3576]
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn. 8
Mit dem 15. d. Mts. wird der Verkehr auf unserer neuen Station Lichterfelde eröffnet. Billets zu den Personenzügen werden zwischen Lichterfelde einer⸗ seits und Berlin, Steglitz, Zehlendorf, Neuendorf, Potsdam und Magdeburg andererseits ausgegeben.
Die Frachtsätze für den Güterverkehr sind in dem 6. Nachtrag zum Tarif für unseren Lokal⸗Güterverkehr vom 20. September pr. enthalten.
“ der zu benutzenden Züge verweisen wir auf die ausge⸗ hängten Fahrpläne.
Berlin, den 12. Dezember 1872. v““
Das Direktorium.
M. 1700 8 Im hegg von J. Guttentag D. Collin) in Berlin erscheint Anfangs nächsten Jahres: “
Kreis⸗Ordnuung
für die Provinzen .“ Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien (à ct. 572/XII.)
und Sachsen. Mit Erläuterungen
H ahn, 8 Mitglied des 2. der Abgeordneten vA4“*“
Deutsch-Amerikanischer Oeconomist. in Frankfurt a. M.
Dieses finanzielle und commercielle Fachblatt wird auch im neuen Jahre fortfahren über den Geldmarkt im Allgemeinen, sowie über die Finanzen der Union, der amerikanischen Staaten, Counties, Städte und Eisenbahnen, über Baumwolle, “ detreide, Tabak etc. etc. eingehende Berichte zu ringen. Kls Supplement zum Deutsch-Amerikanischen Oeconomist erscheint seit Anfang d. M. in wöchentlichen Lieferungen von — 1 Bogen gr. 8°0° ein tabellarisches Verzeichmiss sümmtlicher amerikantschen Werthpaplere (Staaten, Städte und Eisenbahn-Bonds), welchem am Schluss eine vollständige Blsenbahnkarte der Ver. Staaten beigefügt werden wird. 8 Neu eintretende Abonnenten erbalten die bereits erschiene- nen Bogen gratls nachgeliefert. Regelmassige Ausgabe jeden Samstag alsbald nach der Mittagsbörse.
Abonnements-Preis pro Quartal Fl. 3 südd. Währung
excl. Postaufschlag.
————————
Veetriebs⸗ Einnahme a) der Bergisch⸗Märkischen einschließ der Hessis 8 .1Höö die Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn. Gesammt⸗ Einnahme bis ult. November. Thlr.
12/177,126 10,925,505
Per⸗ onen⸗ erkehr.
Thlr. 218,800 189,067
29,738 168,050 2,921] 201,204
b) der Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn. 12,900 134, 192 8,400 155,492 11,592° 102,804 8,400 °01227 96
8 Extra⸗
Güter⸗ ¹
Verkehr. vrühn Thlr.
Thlr. 826,428
82,101 658,3788 7297,180
Summa.
Thlr.
1,127,329 926,125
1872 im Novbr. 1871 „ „
also in 1872 mehr.
1251621
1,568,588
220,782
1872 Im Novbr. 1871 „ »
also in 1872 mehr..
1,3088 31,388 — 32,696 Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Wichtige Juriclicn. Dr. C. F. Koch. Allgem. Landrecht für die Preu⸗ ßischen Staaten mit Kommentar in Anmerkungen. f 5,4. Ausgabe. Lex.⸗SZ. komplet in 4 Bänden (Bd. III. u. IV. in je 2 Abtheilungen.) 1872. 36 Thlr. Allgem. Deutsches Handelsgesetzbuch, heraus⸗ zeaeken mit Kommentar in Anmerkungen. Zweite Auf⸗ lage. 1869. Mit Nachtrag von 1872. 4 Thlr. Prozeß⸗Ordnung nach ihrer hentigen Geltung. Sechste Auflage. 1871. 8 Formular und Kommentar zum Notariatsgesetz. 8. Ausgabe. 1870. 2 ½ Thlr. 3 3 8* Recht der Forderungen nach Gemeinem und Preußischem Rechte. 3 Bände. 1859. 11 ⅞ Thlr. † Lehrbuch des Preußischen Gemeinen Privat⸗ 2 Bände. 1857. 1858 7 Thlr.
Prozeß⸗Praxis mit ende Praktiker,
rechts.
18 Sgr.
Anleitung zur Preußischen
Beispielen. Ein Handbuch für angehen
Gerichtspersonen und Rechtsanwälte. 2 ände, 8 Fhhr. 8
10 Sgr. 1ö1. 1695) G
8 Die gerichtlichen Klagen und Einreden. 1860. 8
5 ⅜a Thlr. 1 8 8
II. Das Verfahren mit Einschluß der Referirkunst. †
1861. 2½ Thlr. 8 8
Hoyer. Die Preußische Stempelgesetzgebung für die
alten und neuen Landestheile. Kommentar mit f
Tabellen zur Verechnung des Stempels. 8
8 I. Band 1869. 4 ½ Thlr. II. Band 1872. 3 Thlr.
R. Johow, Süts Ihünaalsrath. Die Preußische Kon⸗ kursordnung in ihrer heutigen Gestalt und Gel⸗
tung und das Gesetz vom 9. Mai 1855. Nebst Sub⸗
hastations Ordnung vom 15. März 18609, sowie mit
erläuternden Bemerkungen über die Konkurs⸗Novelle
vom 12. März 1869. 1 Thlr. 10 Sgr. 8
Dr. R. Klosterman, Ober⸗Bergrath. Lehrbuch des
Preußischen Bergrechtes mit Berücksichtigung der S
übrigen Deutschen Bergrechte. 1871. 2 Thlr. 20 Sgr.
Das allgemeine Berggesetz für die Preußischen
Staaten nebst Einleitung und Kommentar. Zweite
Auflage. 1868. 2 Thlr. 10 Sgr. 2
Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken
und Erfindungen nach Deutschem und internationalem
Rechte. 2 Bände âà 2 ⁄½ Thlr. Band: Das Urheberrecht und das Verlagsrecht. 87 8
1871. —
IIl. Band: Die Patentgesetzgebung aller Länder nebst 8
8 den Gesetzen über e ꝛc. 1869.
H. Rüdorff, Obergerichts⸗Nath und Schriftführer der Bundes⸗ Kommission. Strafgesetzbuch für das Deutsche
8 Reich. Mit Kommentar. 1871. 2 Thlr. 8 W. Hartmann. Das Deutsche Wechselrecht bistorisch und dogmatisch dargestellt. 1869. 2 Thlr. 15 Sgr. — Die Rechtsprechung des Deutschen Oberhandelsgerichts f zu Leipzig, herausgegeben von A. Stegemann, An⸗
walt am genannten Gerichtshofe. I. bis IV. Band 1871/72. à Band 1 Thlr. (Jährlich 2—3 Bände.) 8
J. Bergius. Grundsätze der Finanzwissenschaft
mit besonderer Beziehung auf den Preuß. Staat. Zweite,
sehr verm. u. verb. Aufl. 1871. 4 ⅞ Thlr. 8 ☛ Vorstehende Werke werden
auch in eleganten Einbaͤnden
vorraͤthig gehalten. 8
e Unter der Presse befinden sich: 2 A. Achilles, Stadtrichter. Die Preuß. Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai
1872. Mit Kommentar. Zweite Auflage. 8
H. Makower. Das allgem. Deutsche Handelsgesetzbuch. Mit Kommentar. Fünfte Auflage, — 8 8
Ferner halte ich die nachverzeichnete, in meinem Verlage
erschienene 1 ““ . Sammlung Deutscher Reichsgesetze b
bestens empfohlen. Dieselbe bietet in handlichstem Taschen- format den korrekten Text der Gesetze und kurze erläuternde Anmerkungen von kompetenten Fachmännern. 5 1) Die Verfassung des Deutschen Reichs von Dr. 8
L. v. Rönne. Cartonnirt 7 ¾ Sgr. - 8 Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich von Rüdorff, Obergerichts⸗Rath. 5. Aufl. Cartonnirt
Ailür⸗Strafgesetzbuch für das Deutsche Neich von H. Rüdorff. 1872. Cartonnirt 5 Sgr. 3 W“ Deutsches Handelsgesetzbuch von F. Litthauer, nebst der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung von Dr. S. Borchardt, Geheimer Justiz⸗Rath. Cartonnirt in einem Bändchen 15 Sgr. . Wechselstempelsteuergesetz nebst Wechselstempel⸗ tarif von Hoyer. Cartonnirt 10 Sgr. 9 Die Neichs Gewerbe⸗Orduung. Nebst Ausführungs-— bestimmungen. Von T. Ph. Berger. Cart. 10 Sgr. † Die Deutsche Postgesetzgebung. Text⸗Ausgabe der f Deutschen Postgesetze und des Postreglements mit An⸗· merkungen von Dr. P. D. Fischer, Gch. Postrath.† Cartonnirt 10 Sgr. 8 1 Die Gesetze über den Unterstützungswohnsitz, 1b Bundes⸗ und Staatsangehörigkeit und Freizügig⸗ keit nebst Preuß. Ausführungsgesetz über den Unter⸗- stützungswohnsitz. Von C. Hahn. Cart. 12 Sgr. Sammlung der kleineren Bundes⸗ und Neichs⸗ gesetze, welche in obigen acht Bändchen noch nicht ent⸗ halten sind. Von F. Litthauer, Kreisrichter. 1872. Cart. 15 Sgr. (a. 571/XII) In demselben handlichen Format erschien: 1b Die Preuß. Konkursordnung, das Ansechtungsgesetz v. —9. Mai 1855 und die Subhastationsordnung v. 15. März 8 1869. Tert⸗Ausgabe mit Anmerkungen —, Nachweis der Aenderungen, der Literatur und Praxis — von R. Johow, Ober⸗Tribunals⸗Rath. Cart 15 Sgr.
Verlag von J. Guttentag (h. Collin),
4. Auflage.
über
6 Thlr.
Die Expedition (Zell 38), sowie sümmtliche
Postümter nehmen tellungen am.
in Berlin, 88. Zimmerstraße.
V Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. f
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.
g n 2 . 88 8
8
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
für Herlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
68
Abends. 182 2.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den bisherigen Königlich preußischen Regie⸗
rungs⸗Rath Otto Rembe zum Ober⸗Rechnungs⸗Rath und vortragenden Rath bei dem Rechnungshofe des Deutschen
Reichs zu ernennen.
Bekanntmachung betreffend die Einlösung der zur am 1. Januar 1873 gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen der 5prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 und der am 2. Januar 1873
fälligen Coupons derselben.
Die durch unsere Bekanntmachung vom 25. September cr. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 228) zur Rückzahlung am 1. Januar 1873 gekündigten, noch nicht zur Einlösung gelang⸗ ten Schuldverschreibungen der 5prozentigen Anleihe des vormaligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 werden von der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, und von den sämmtlichen, in unserer oben bezeichneten Bekanntmachung vom 25. September cr. und resp. in der Bekanntmachung vom 1. Oktober cr. (Reichs⸗An⸗ zeiger Nr. 233) aufgeführten Kassen schon vom 20. d. M. ab in der in der Bekanntmachung vom 25. September cr. an⸗ gegebenen Weise durch Zaßlung des Nennwerthes ein⸗ gelöst werden, auch findet von da ab die Einlösung der am 2. Januar 1873 fälligen Coupons dieser Anleihe statt.
Mit den Schuldverschreibungen sind die erst nach dem 2. Januar 1873 fällig werdenden Zinscoupons Ser. I. Nr. 6 bis 8 nebst Talons unentgeltlich abzuliefern, oder es wird der Geldbetrag der fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Coupons vom Kapital gekürzt.
Berlin, den 16. Dezember 1872.
Königlich preußische Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Regierungs⸗Rath von Raumer zu Frankfurt a. O. den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen;
Den Staats⸗Prokurator Heymer in Cöln zum General⸗ .“ bei dem Appellationsgerichtshofe daselbst zu ernennen; un
Dem Kommerzien⸗Rathe Carl Gosling zu Osnabrück den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Kriegs⸗Ministerium.
Erlaß vom 25. November 1872 — betreffend den Invalidi⸗ täts⸗Nachweis der Offiziere und der im Offizierrange stehenden Militärärzte.
Inhalts des §. 27 des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 sind Offiziere oder im Offtzierrange stehende Militärärzte, welche Ansprüche auf Pension erheben und noch nicht das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, verpflichtet, ihre Invalidität nachzuweisen und hat die oberste Militär⸗Verwal⸗ tungs⸗Behörde des Kontingents zu bestimmen, inwieweit — außer dem Attest der unmittelbaren Vorgesetzten über die ein⸗ getretene Dienstunfähigkeit des die Pensionirung Nachsuchenden — noch andere Beweismittel allgemein oder im einzelnen Falle beizubringen sind.
Mit Bezug hierauf und da es wiederholt vorgekommen, daß Offiziere ꝛc. zur Begründung erhobener Pensions⸗Ansprüche sich vornehmlich auf civilärztliche Atteste zu berufen suchten, macht das Kriegs⸗Ministerium bekannt, daß als ööö für die Beurtheilung der Dienstunfähigkeit bei Pensions⸗ Anträgen, wie dies bereits durch die mittelst Aller⸗ höchster Kabinetsordre vom 16. Ms 1826 genehmigten »Be⸗ stimmungen über die Ausstellung der ärztlichen Atteste über Invalidität der 78 und Militär⸗Beamten« angeordnet und im Passus 5 der unterm 18. August 1871 zum Militär⸗ Pensions⸗Gesetz gegebenen Ausführungs⸗Bestimmungen (Armee⸗ Verordnungsblatt Nr. 20 pro 1871, S. 227erneut in Erinne⸗ rung gebracht worden ist, in der Regel nur militäräͤrztliche Atteste dienen können und daß zu deren Erlangung ein Antrag an die betreffenden Vorgesetzten erforderlich ist.
Die Militär⸗Aerzte dagegen haben die ihnen etwa vorge⸗ legten Bescheinigungen von Civilärzten, welche sich nach dem Erlasse des Königlichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ 8 Medizinal⸗Angelegenheiten vom 16. November 1822 auf ie Angabe der ihnen bekannten Gebrechen und Gesundheits⸗ enhaöüce belbsgüten sollen, ihren eigenen Attesten beizufügen. d Vorstehende Bestimmungen finden auch Anwendung in 1. Fällen der §§. 14 und 28 des Militär⸗Pensionsgesetzes, in enen es sich nur um Führung des Nachweises von Ansprüchen auf die in den §§. 12 und 13 des Gesetzes gedachten Pensions⸗ Erhöhungen handelt.
Berlin, den 25. November 1872.
Krriegs⸗Ministerium. Graf v. Roon.
Rückzahlung
X“X“
der Preußischen Bank vom 15. Dezember 1872. 1) Geprägtes Geld vn 8
eprägtes Geld und Barren . Thlr. 176,298
9 Kassenanweisungen, Privat⸗Banknoten 1 “
und Darlehnskassenscheii. » 3,551,000
3) Wechsel⸗Bestaände ...... .. 172,90,900
4) Lombard⸗Bestände. „ 26/,285,000
5) Staatspapiere, diskontirte Schatzanweisun⸗
gen⸗ verschi'dene Forderungen und
Eö
„ 2 7⸗„22.2222, 27, ⸗„
2,935,000 Thlr. 301,259,000
2rẽ 2
si va.
5 0290292 ,bv-29,„ . 22*„
1 Pas 6) Banknoten im Umlauf ... 7) Depostten⸗Kapitalien M. 7277,837 000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs JNNF 20,191,000 Berlin, den 17. Dezember 1872. “ Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
8 Nichtamtlichs. Deutsches Me i ch.
Preußen. Berlin, 17. Dezember. Beide Kaiserliche Majestäten waren gestern im Konzert der Königlichen Hoch⸗ schule für Musik anwesend.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten
der Kronprinz und die Krenprinzessin sind gestern Nachmittag mit den beiden jüngsten Kindern nach glücklich zurückgelegter Reise von Karlsruhe in erwünschtem Wohlbefinden in Wiesbaden eingetroffen und im Königlichen Palais da⸗ selbst abgestiegen.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl besuchte, wie die »St. Petersburger Zeitung« meldet, am 13. in Be⸗ leitung des General⸗Adjutanten Perowski die Kaiserliche
ibliothek und verweilte daselbst über eine Stunde. Am Vormittag des 14. besichtigte Hoͤchstderselbe die St. Peters⸗ burger Feuerwehr auf dem Platze vor dem Winterpalais. Se. Majestät der Kaiser von Rußland war bei der Besichti⸗ gung zugegen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde, nachdem in den ersten beiden Wahlgängen keine absolute Majorität erzielt worden, in der engeren Wahl zwischen den Abgg. Reichensperger (Olpe) und v. Bonin der lüciese Abgeordnete mit 141 von 221 Stim⸗ men zum Mitglied der Staatsschulden⸗Kommission gewählt, worauf sich das Haus um 4 ½ Uhr vertagte.
— In der heutigen (18.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten, welcher am Ministertische die Minister des Han⸗ els und der Finanzen nebst mehreren Kommissaren beiwohn⸗
ten, theilte der Präsident ein Schreiben des Justiz⸗Ministers mit, betreffend eine vom Ober⸗Prokurator in Coblenz bean⸗ tragte strafrechtliche Verfolgung der Nummern 278 und 279 der Coblenzer Volks⸗Zeitung wegen Beleidigung des Hauses der Abgeordneten. Das Schreiben wurde der Geschäftsordnungs⸗ Kommission zur Berichterstattung überwiesen. Darauf passirte der Entwurf eines über die Ermäßigung der Meß⸗ in Frankfurt a. O. (S. Nr. 295 d. Bl.) ohne De⸗ batte die erste und zweite Lesung.
„Es folgte die erste SZeathigh des Entwurfs eines Fischerei⸗Gesetzes für den Preußischen Staat (S. Nr. 289 und 290 d. Bl.). Der Regierungs⸗Kommissar Geh. Regierungs⸗ Rath Marcard beantragte Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission. Der Abg. Frhr. v. Schorlemer⸗Alst trat diesem Antrage bei, da er einige Aenderungen der Vorlage wünschte. Der Abg. Herrlein sprach sich für die Vorlage aus, durch welche er sich einen bedeutenden Aufschwung der Fischzucht ver⸗ spreche. Der Abg. Mühlenbeck beantragte Verweisung der Ferlage an eine besondere Kommission. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. Virchow für die Vorlage.
— Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichsgoldmünzen waren bis zum 30. November d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmarkstücken 337,634,380 Mark und in Zehnmarkstücken 58,079,380 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 1. bis 7. Dezember sind ferner Keprägt in Zehnmarkstuücken: in Berlin 2,640,030 Mark, in Hannover 1,462,840 Mark, in Frankfurt a. M. 1,246,730 Mark, in München 552,770 Mark, in Stuttgart 547,550 Mark und in Karlsruhe 200,600 Mark.
Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 7. Dezem⸗ ber auf 402,364,280 Mark, wovon 337,634,380 Mark in Fhehigeharestgeen und 64,729,900 Mark in Zehnmarkstücken
estehen. 6
— Se. Majestät der Kaiser und König haben geneh⸗ migt, daß nach Einführung des Nülttar-Smasgesegduchs für
das Deutsche Reich die das Strafmilderungsrecht der bestä⸗ tigenden Befehlshaber betreffenden Bestimmungen des §. 172, Thl. II. des Strafgesetzbuchs für das preußische Heer, in Ueber⸗ einstimmung mit den Anträgen des General⸗Auditoriats, wie folgt -v werden:
Das Milderungsrecht darf, außer in dem Falle des §. 88 des Militär⸗Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, weder bis zum Erlaß erkannter Strafen oder bis zur Herabsetzung unter das geringste gesetz⸗ liche Maß, noch bis zur Umwandlung erkannter Strafarten in andere ausgedehnt werden.
Rur in denjenigen Fällen, wo in jenem Militär⸗Strafgesetzbuche die strafbare Handlung wahlweise mit Arrest oder mit Gefängniß oder Festungsbaft bedroht ist, kann der bestätigende Befehlshaber statt des Gefängnisses: Festungshaft oder Arrest, statt der Festungshaft: Arrest und wo das Gesetz Arrest ohne Bezeichnung des Grades androht, statt des erkannten härteren Arrestgrades einen gelinderen Arrestgrad eintreten lassen.
Auch kann der bestätigende Befehlshaber in dem Falle des §. 75 a. a. O. die erkannte Versetzung in die Sea Klasse des Soldaten⸗ standes und in den Fällen des §. 40 Absatz 2 Nr. 1 und 2 die erkannte Degradation erlassen.
— Se. “ der Kaiser und König haben bestimmt, daß das 3. Ostpreußische Grenadier⸗Regiment Nr. 4 künftig den Namenszug seines erhabenen Chefs, des Königs von Sachsen Majestät, in den Epauletten und Achselklappen tragen soll.
— Das Gesetz vom 10. April d. J., betreffend die Be⸗ kanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter, hat bestimmt, daß die im §. 1 des Gesetzes be⸗ zeichneten landesherrlichen Erlasse und die durch dieselben ge⸗ nehmigten und bestätigten Urkunden nur durch die Reheernmct. Amtsblätter publizirtwerdensollen. Aus den hbetheiligten Kreisen ist mehrfachder Wuns chlaut geworden, die Urkunden der bezeichneten Art im Interesse einer umfassenden Publizität auch durchden »Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger« ver⸗ öffentlicht zu sehen. In Folge dessen haben die Königlichen Ministerien die Anordnung getroffen, daß die von ihnen aus⸗ gehenden, zur Veröffentlichung durch die Amtsblätter bestimm⸗ ten Erlasse ꝛc. auch der Redaktion des »Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeigers« zur Publikation Cugeßen. Dem⸗ gemäß wird der authentische Wortlaut jener Erlasse ꝛc. regel⸗ mäßig durch den »Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger« veröffentlicht werden.
— Der Prinz Friedrich zu Sayn⸗Wittgenstein⸗ Berleburg, Rittmeister, aggregirt dem 2. Hessischen Husaren⸗ Regiment Nr. 14, hat sich nach Ablauf seines Urlaubs nach seiner Garnison Cassel begeben.
— Das Stabsquartier des 1. Bataillons (Lübben) 6. Bran⸗ denburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 52 wird am 1. k. M. von Lübben nach Kalau verlegt und das Bataillon fortan die Bezeichnung 1. Bataillon (Kalau) 6. Brandenburgi⸗ schen Landwehr⸗Regiments Nr. 52 annehmen.
Das Stabsquartier des 1. Bataillons (Simmern) 7. Rhei⸗ nischen Landwehr⸗Regiments Nr. 69 wird am 1. k. M. von Simmern nach Kirn verlegt werden. Von diesem Zeitpunkt ab wird genanntes Bataillon die Bezeichnung 1. Bataillon (Kirn) 7. Rheinischen Landwehr⸗Regiments Nr. 69. annehmen.
— Nach Beendigung der Herstellungsarbeiten an der Eisenbahn bei Greifswald ist ein Theil des dabei verwendeten Kommandos vom Eisenbahn⸗Bataillon hierher zurück⸗ gekehrt; der Rest des nach Greifswald ausgeschickten Detache⸗ ments, in der Stärke von 4 Unteroffizieren, 50 Mann, ist von Greifswald nach Putbus zur Herstellung der durch Hochwasser bei Lauterbach zerstörten Landungsbrücke abgerückt.
— Viele der amerikanischen Länder sind bekannt⸗ lich sehr reich an Silber⸗, Blei⸗ und Kupfererzen, welche zwar in Mengen gewonnen, aber nicht an Ort und Stelle verschmolzen, sondern ins Ausland verkauft werden. Die Gründe für diese eigenthümliche Erscheinung liegen theils im Mangel an Brennmaterial und Arbeitskräften, theils in den den Erzen mehr als den Hüttenprodukten günstigen Transportverhältnissen, theils in den politischen und sozialen Verhältnissen jener Länder. Der Export der betreffenden Erze ist schon seit vielen Jahren sehr schwunghaft nach England betrieben worden, wo namentlich in der Umgegend von Swansea und Flint vs Hütten von bedeutendem Umfange sich fast allehn mit der Verhüttung derartiger Erze beschäftigen. Nach Deutsch⸗ land gelangten nur geringe Mengen davon, weil die aus⸗ reichenden Handelsverbindungen fehlten und auch die inländische Erzförderung den Bedarf der Hüttenwerke genügend deckt. Als aber der Bergbau zu Andreasberg im Harze in seiner früheren Ergiebigkeit wesentlich nachließ, ohne daß eine Einstellung des dortigen Hüttenbetriebs der fest ansässigen Arbeiterbevölkerung wegen zulässig erschien, begann die fiskalische Berg⸗ und Hütten⸗ Verwaltung den Bezug fremdländischer Erze ins Auge zu
fassen. Da nun die sächsischen Hütten bei Freiberg ebenfalls
in ihren eigenen Erzen nicht mehr genügendes Material fanden
und auch ie Mansfeldischen Hütten zur Anreicherung ihrer
Beschickung die Zufügung silberreicher Kupfererze für zweck⸗
mäßig erachteten, so schlossen die drei Verwaltungen, nämlich
das Königlich preußische Ober⸗Bergamt zu Clausthal, die König⸗
lich sächsische Ober⸗Huͤtten⸗Direktion zu Freiberg und die gerver 8 8