1872 / 302 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Produhten- und Waaren-Börse.

Berlln, 20. Dezember. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus.)

Weizen pr. 1000 Küogr. 1 c0 73 91 Thlr. nach Qualtät, fein gelb. 84 ¾ Thlr. bez. gelber: pr. diesen Monat 84 à à ½ bez., Dezember-Januar 81¼ bez., April-Mai 1873 81 à 82 bez, Mai-Juni 81 % à ½ bez. Gekünd. 2000 Ctr. Kündigungspreis 84 ½⅔ Thlr. pr. 1000 Kilogramm. b

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 55— 60 Thlr. nach Qualität, pr. diesen Monat 57 ½ à X à bez., Dezember-Januar 56 ¾ à ¾ bez., Januar Februar 1873 56 ¾½ bez., April-Mai 56 à ½ à % bez., Mai-Juni 55 à 56 bez. Gek. 1000 Ctr. Kündigungspr. 57 ¾ Thlr. pr. 1090 Kilogr.

Gerste pr. 1000 va. 8, 46 60 Thlr. nach Qual., kleine 46 60 Thlr. nach Qualität. 8

Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 38 48 Thlr. nach Qualität,

pr. diesen Monat 42 ½ bez., April-Mai 1873 45 bez., Mai-Juni 45 à ½ bez. Gek. 600 Ctr. Kündigungspr. 42 ¼ Thlr. pr. 1000 Kilogr. Roggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 7 Thlr. 28 Sgr. bez., Dezember- Januar 7 Thlr. 28 Sgr. bez., Januar- Februar 1873 7 Thlr. 29 ½ Sgr. bez., Februar- März 8 Thlr. G., April- Mai 8 Thlr. 2 Sgr. bez., Mai-Juni 8 Thlr. 2 ½ Sgr. bez. Gek. 500 Ctr. Kündi- gungspr. 7 Thlr. 28 Sgr. pr. 100 Kilogr. 1

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 49 —58 Thlr. nach Qual., Futter waare 44 48 Thlr. nach Qualität. 8

Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 23 ¾ Br., pr. diesen Monat 23 bez., Dezember-Januar 23 bez, Januar-Februar 1873 23 G. April-Mai 24 bez., September-Oktober 24 ¾ bez. Gekünd. 700 Ctr. kündigungspr. 23 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 25 Thlr. 8

Petroloum, raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 15 Thlr., pr. diesen Monat 15 ⁄2 bez., Dezember-Januar 15 à. ᷑ά̈ à 15 bez., Jan-Februar 1873 15 à. à 15 bez., Februar-März 14 ¾% bez.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt mit Fass

r. diesen Monat 18 Thlr. 15 à 17 à 14 Sgr. bez, Dezember- Januar 18 Thlr. 8 à 6 Sgr. bez., Januar-Februar 1873 18 Thlr. 8 à 6 Sgr. bez., April-Mai 18 Thlr. 20 à 18 Sgr. bez., Mai- Juni 18 Thlr. 22 à 20 Sgr. bez., Juni-Juli 19 Thlr. à 18. 28 Sgr. bez. Gek. 140,000 Liter. Kündigungspr. 18 Thlr. 17 Sgr.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pOt. = 10,000 pCt. ohne Fass loco 18 Thlr. 7 à 5 Sgr. bez. 88

Weizenmehl No. 0 11†¼ à 11 ¼, No. 0 u. 1 11 à 10 ½. Roggen- mehl No. 0 8 ⅛⅔ à 8, No. 0 u. 1 7 ½ à 7 % pr. 100 Killogr. Brutto unversteuert inkl. Sack.

Damnzlg, 20. Dezember. (Westpr. Z.) Weizen loco fand am heutigen Markte nur für feinere Waare einige Nehmer und sind zu behaupteten Preisen 100 Tonnen umgesetzt. Andere Gattungen blieben vernachlässigt. Bezahlt wurde 72 ½ 85 Thlr. Regulirungspreis für 126 pfd. bunten lieferungs- fühigen 80 ½ Thlr. Termine ziemlich unverändert. Auf Liefe- rung 126pid. pr. Dezbr. 79 Thlr. Gd., pr. Januar 79 ½ Thlr. G., pr. April-Mai 81 i Thlr. Br., 81 Thlr. Gd. Roggen loco un- verändert flau. Umsatz 100 Tonnen. Es bedang 105 pfd. 47 ½ Thlr, 120 pfd. 51 ¼ Thlr., alter 47 ¾ und 48 Thlr. Regulirungs- preis 120 pfd. lieferungsfühigen 50 Thlr., inländ. 51 Thlr. Auf Lieferung 120 pfd. pr. April-Mai 53 Thlr. Br., 52 Thlr. G., inl. do. 53 Thlr. Br. Gerste loco grosse 112 pfd. 50 Thlr, 114pfd. 51 ½ Thlr. Hafer loco 39 ½ Thlr. bez. Koch-Erbsen loco 43 ½ à 44 ½ Thlr. bez., Futter- 41 à 43 ½ Thlr., pr. Mai-Juni 46 ½ Thlr. bez. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd. Zollgewicht. Spi- ritus loco 17 7⁄¾2 Thlr. pr. 100 Liter à 100 pCt. bez.

Stettin, 20. Dezember, Nachm. 1 U. 30 M. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 70 - 81, Dezember 82 nom, De- zember-Januar 82 Br., Frühjahr 82 82 ¼, Mai- Juni 82 bez. Roggen 52 55. Dezember-Januar 54, Jamnar-Febrvar 54 ¼, Früh- jahr 55 ½ 55 ¾, Mai-Juni 55 ¼ bez. Rüböl 23 Br., Dezember 22 ¼ bez., April-Mai 23 ⅞1 Gd., 23 ¾ bez., September-Oktober 24 G. 17 ⅞, Dezember 17 ⅛, Dezember-Januar 17 ⅞, Frühjahr 18 ½ bez.

Pouen, 20. Dezember. (Pos. Z.) (Amtl. Bericht.) Roggen (pr. 20 Ctr.). Kündigungspr. 54 ¼. pr. Dezember 54 54 ¼, Dezem- ber-Januar 1873 54 54 ¼, Januar-Februar 54 —54 ½, Februar- Müärz 54 54 ½¼, März-April —, Frühjahr 54 ½, Mai-Juni 54 ½ ½. Spiritus (mit Fass) (pr. 100 Liter = 10,000 pOt. Tr.). Kün- digungspreis 17 ½. Gekündigt 50,000 Liter. pr. Dezember 17 12. EEE“ Januar 17 ⁄, Februar 17 ½, März 17 ¾, April 18, Mai 18 ⅛.

Breslaun, 20. Dezember, Nm. 2 U. M. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. 18 ⁄2 Thlr. Br., 17 ½ Thlr. Gd. Weizen, weisser 210 272 Sgr., gelber 204 bis 254 Sgr. Roggen 164. 184 Sgr. Gerste 144 162 Sgr. Hafer 124 132 Sgr. pro 200 Zollpfd. = 100 Kilogramm.

Magdebarg, 20. Dezember. (Magdeb. Ziüg.) Weizen 75 bis 80 Thlr., Roggen 59 61 Thlr., Gerste 54—74 Thlr., Hafer 45 50 Thlr. pr. 2000 Pfd. Kartoffelspiritus: Locowaare behauptet, Termine geschäftslos. Loco ohne Fass 18 ½ Thlr, Dezember 18 ¾ Thlr., Dezember-Januar 18 Thlr., Januar. Fe- bruar 18 Thlr., Februar-März 18 ¾ Thlr. pr. 10,000 pCt. mit Uebernahme der Gebinde à 1 Thlr. pr. 100 Liter. Rüben- spiritus geschäftslos. Loco 17 ½ Thlr., pr. Januar 17 ¾ Thlr.

Cöln, 20. Dezember, Nm. 1 U. (W. T. B.) Getreide- markt. Wetter: Trübe Weizen fest, hiesiger loco 8.12 ½, fremder loco 8.5, pr. März 8.7, pr. Mai 8.5 ½. Roggen behaup- tet, loco 5.15, pr. März 5.10, pr. Mai 5.12 ½. Rüböl unverändert, loco 12 ½, pr. Mai 12 ¾, pr. Oktober 13. Leinöl loco 12 ⁄%.

Hambarg, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt. Weizen und Roggen loco und auf Termine ruhig. Weizen pr. Dezember 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Bco. 170 Br., 169 ½ Gd., pr. Dezember-Januar 126pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Bancço 167 Br., 166 Gd., pr. April-Mai 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Banco 163 Br. und Gd. Roggen pr. Dezem- ber 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 111 Br, 110 Gd., pr. Dezem- ber-Januar 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 111 Br., 110 G., pr. April-Mai 1000 Kilo netto in Mark Banco 111 Br. u. Gd. Hater und Gerste ruhig. Rüböl behauptet, loco 24 ¼, pr. Mai 21 ⅛. Spiritus still, pr. 100 Liter 100 pCt. pr. Dezember 15 ¾, pr. Dezember-Januar 15 ½, pr. April-Mai 15 ½ preussische Tha- sor. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum ruhig, Stan- dard white loco 14 †⅞ Br., 14 ¾ G., pr. Dezember 14 ¾¼ G., Ja- nuar-März 14 ½ Gd

Bremen , 20. Dezember. (W. T. B.) In Petroleum grosses Geschäft, Standard white loco 21 Mk. 30 Pf. bez.

Ansterdam, 20. Dezember, Nm. 4 UI. 30 M. (W. T. B.)

Getreide markt (Schlussbericht). Weizen geschäftslos. Roggen loco sehr ruhig, pr. März 202 ½, pr. Mai 204. Raps pr. Frühjahr 432, pr. Oktober 433 Fl. Rüböl loco, pr. Mai und pr. Herbst 1873 45. Wetter: Kalt.

Answerpen, 20. Dezember, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen ruhig, Odessa 19. Hafer stetig, inländischer 18. Gerste fest. 1

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss. 10 0 52 bez. u. Br., pr. Dezember 52 bez. u. Br., pr. Ja- nuar-März u. pr. Februar 53 Br. Steigend.

Londonmn, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt Schlussbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 16,420, Gerste 21,740. Hafer 36,620 Qrtrs.

Der Markt schloss für sämmtliche Getreidearten fest, aber ruhig, Preise unverändert.

Liverpool, 20. Dezember, Vm. (W. T. B.) Baum- wolle (Anfangsbericht): Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Unveründert. Tagesimport 6000 B., davon 3000 B. ameri- kanische. b 8

MHverpool, 20. Dezember, Vm. 11 U. 30 M. (W. T. B.) Baumwolle: Muthmasslicher Umsatz 12,000 Ballen. Ruhi- ger, aber fest. Tagesimport 6683 B., davon 2762 Ballen ameri-

kanische. Schwimmende still. Orleans Januar- März-Ver- schiffung 10, amerikanische aus irgend einem Hafen 9 ¾R, No- vember-Verschiffung 10 % d. Liverpool, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Baumwolle Schlussbericht). 12,000 B. Umsatz, davon für Spekulation und xport 3000 B. Unverändert. 8 8 Middl. Orleans 10 ½2, middling améerikanische 10 9%, fair Dhol- lerah 7 ½, middl. fair Dhollerah ex, good middl. Dhollerah 6 middl. Dhollerah 5 ⅓, fair Bengal 5, fair Broach 7 ¼, new fair Oomra 7 ½, good fair Oomra 8, fair Madras 6 ⅛, fair Pernam 10 ½, fair Smyrna 8, fair Egyptian 10 ¾

Upland nicht unter good ordinary Januar-Februar-Ver- schiffung 9 ü d. 1 8

Liverpool, 20. Dezember. (Baumwollen-Wochenbericht) (W. T. B.)

Gegen- Vorl 1 wärtige worzge Woche. Woche.

113,000 30,000 31,000

84,000 29,000 8,000 3,000 73,000 7,000 64,000 365,000

Wochenumsatz dsgl. v. amerikan.. dsgl. für Spekulat. 1 2 „» Export 9,000 » wirkl. Konsum 73,000 Wirklicher Exporrt . 8 88 Import der Wochhe 4,000 Vo 1114“ 33 3,000 dsgl. v. amerikan. 1“ 46,000

Schwim. n. Grossbritannien..... 1“ 224,000 218,000 141,000] 129,000

desgl. v. amerikan 1

Liverpool, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Getreide- Mehl begehrt. Mais fester.

markt. Weisser Weizen 1 d. höher.

Manchester, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) 12r Water Armitage 10, 12r Water Taylor 12, 20r Water Micholls 13 ½, 30 r Water Gidlow 15 ¼, 30r Water Clayton 16, 40r Mule Mayol] 14 ½, 40r Medio Wilkinson 16, 36r Warpcops Qualität Rowland 15 ⅛, 40 r Double Weston 17, 60r Double Weston 19, Printers 16⁄16ꝗbm) 8 ½ pfd. 138. Mässiges Geschäft zu vollen Preisen.

Paris, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) (Produktenmarkt.) Rüböl weichend, pr. Dezember 97.75, pr. Januar-April 99.00, pr. Mai-August 100.50. Mehl behauptet, pr. Dezember 75.00, pr. Januar-April 71.75, pr. März-April 71.50. Spiritus pr. De- zember 58.50 Wetter: Veränderlich.

St. Petersburg, 20. Dezember, Nm. 5 U. (W. T. B.) (Pro- duktenmarkt.) Talg loco 49 ¼, pr. August 50 ½. Weizen pr. Mai 13 ½. e loco 7, pr. Mai 7.40. Hafer pr. Mai-Juni 3.90. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 13 ¼. Wetter: Milde.

New-Nork, 20. Dezember, Ab. 6 U. (W. T. B.) Baum- wolle 20 ½. Mehl 7 D. 15 C. Rother Frühjahrsweizen D. C. Raff. Petrol. in New-YXork pr. Gallon v. 6 ½ Pfd. 27 ½, do. in Philadelphia 26 ½. Havanna-Zucker No. 12 9 ¾. 1

Fracht für Getreide pr. Dampfer nach Liverpool (pr Bushel) 9, do. für Baumwolle (pr. Pfd.) —. 8

Fonds- und Actien-Börse.

Berlin, 20. Dezember. Wochenbericht der Coursbewe- gung an der Berliner Börse:

13. 20. Ausländ. Werthe. Dez. Dez.

Dez. Dez. Oest. Silb.-Rente 64 ½ 64 ¾ Prss. 4 ½proz. Anl.] 100 ½ 101 1860er Loose- 93 ¾ 93 ¾ 4proz. 95 94 ½ R. Prm. Anl. v. 1864 28 ½ 128 ½ »„ St.-Schldsch. 89 ½ 90 1086 126 125 Prämienanl.. 124 ½ 123 ½ Amerikaner 97 96 ½ »„ Bankantheil. 227 225 [ltaliener 65 ½ 65 Berl. Hand.-Ges.] 157 ½¼½ 155 Tabaksoblig. 92 ½¼ 92 ½ »„ Diskonto-Ges. 335 328 ¾1 Tabaksaktien] 713 689 » Kassenverein. 2938. 295 Rumän. Anleihe.¹ 97 ½ 97 ½ Schls. Bankverein] 169 ½¼ 168 Oester. Kreditakt.] 205 ½ 200 ¾ Berg.-Mk. Eisenb.] 132 ½ 131 ¾ Darmstädter 213 214 l Berl.-Anh. 222 221 Luxemburger. 151 148 ½⅔ Brl. Ptsd. Mgd. 155 154 Meininger 159 ¼ 159 ¾⅔ Görlitzer 107 ½ 105 ½ Oest. St.-B. (Frz.) 206 ½ 202 ½ Brsl. Schw. Frb. 129 ½ 128 Südb. I.0mb.] 117 ½ 114 ½ Cöln-Mindener 170 168 ½ Rechte-Od.-U. 130 ½ 128 5 Wechsel. Oberschles. 232 ½ 221 Wien k. 8S8... 91 ½ 91 ½ Petersburg k. S.] 91. 91

Rheinische 170 ½ 168

Brestau, 20. Dezember, Nm. 2 U. M. (T. D. d. Staats- Anzeigers.) Schles. 3 ½ proz. Pfandbriefe 82 Br., do Renten- briefe 93 ½ bez. Oesterr. Banknoten 91 ½ bez. u. G. Russ. Bank- noten 82 bez. Oberschlesische Stammaktien Lit. A. u. C. 222 bez. u. Gld. Oder-Ufer-Bahn-Stammaktien 128 ¾ Gd., neue —. Breslau-Schweidnitz -Freiburger Sammaktien 126 ½⅔ ö. 4 ½ proz. Ober-schles. Prioritäten Lit. G. 98 Gd.; Lit. H. 97 et w. und 98 bez. 5 proz. von 1869 101 bez. u. GCd. Warschau-Wiener Stammaktien —. Steigend.

Frankfurt a. M., 20. Dezbr., Nm. 2 U. 30 Min. (W. T. B.) Fest. Dresdener Bank 106 ⅛, Eisenbahn 86 ¾. Nach Schluss der Börse: Kreditaktien 354 ¼, Franzosen 355, Lombarden 201, Silberrente 64 ½. Schluss günstig.

(Schlusscourse.) Berliner Wechsel 105. Hamburger Wechsel 86 ½. Londoner Wechsel 118. Pariser Wechsel 92 ½. Wiener Wechsel 106 ½. Franzosen, alte *) 354 ¼, neue —. Hessische Ludwigsbahn 178. Böhmische Westbahn —. Lombarden *) 199 ½. Galizier *) 241 ¼. Elisabethbahn 260 ¼. Nord- westbahn 228. Elbthal 192 ¼. Gotthardbahn 103 ½. Oberhessen 74 ½. Albrechtsbahn-Aktien —, do. Prioritäten 83. Oregon —. Kreditaktien *) 353 ½. Bayerische Prämien-Anl. 111 ½, do. Militär-Anleihe 100 ¼. Neue Badische 102 ½. 1872er russisch- englische Anleihe vollbez. 88 ⅛, do. nicht vollbez. —. Russ. Bodenkredit 90 ½. Neue Russen 88 ⅛. Türken 51 ½. Silberrente 64 ¼. Papierrente 60 ½. Minden-Loose 93. 1860er Loose 93 ½. 1864er Loose 160. Ungar. Anleihe 75 ¼, do. Loose 108 ½. Raab- Grazer Loose 81 ½. Gömörer 81 ¼. Bundesanleihe 100 ¼. Ame rikaner de 1882 95 8½. Darmst. Bankaktien 525. Meininger B. 158 ½, do. neue 151. Schuster Gewerbebank 141. Süddeutsche Bodenkredit 109. Deutsch-österreichische B. 125 ½. Italienisch- deutsche Bk. —. Franco-hollünd. B. —. Franz. ital. B. —. Central-Pfandbriefe 96 ½. Provinzial-Disconto-Gesellsch. 174 ¼. Brüsseler Bank 115 5¼. Berliner Bankverein 158 ½. Leipziger Vereinsbank —. Frankfurter Bankverein 161, do. Wechs- lerbank 108. Centralbank I111 ½. Antwerpener Bank 109 ⅞. Englische Wechslerbank 51. Baltischport 86 b½,. New-NYorker 6proz. Anleihe 94. South Eastern 69 ½. Kontinental-Eisen- bahnaktien 110 ½. Hahnsche Effektenbank 130,. Wiener Union- bank —. Frankfurter Baubank 104 ½. Oesterreich. National- bank 1026.

*) pr. medio resp. pr. ultimo.

Frankfurt a. M., 20. Dezember, Abds. (W. T. B.) Sehr fest. 8

(Effekten-Sozietät.) Amerikaner 95 ¼8, Kreditaktien 354, pr. compt. —, 1860er Loose 94, Franzosen 354 ¼, pr. compt. —, Galizier 241 ½, Lombarden 199 ¼, Silberrente 64 ½¼, Papier- rente —, Elisabethb. 261 ½, Oberhessen —, Meining. Bank —, neue —, Darmst. Bankaktien 532, österreichische Bank-Aktien 1026, Brüsseler Bank —, Wiener Unionbank —, Böhmische Westbahn —, Oregon —, Nordwestbahn —, Raab-Grazer Loose —, Prov.-Diskonto-Gesellschaft —, Frankfurter Bank- verein —, Hahnsche Effektenbank 129 ¼, Amsterdamer Bank —, neue französische Anleihe —, französ.-italien. Bank —. Donauaktien —, Frankfurter Wechslerbank —, ontinental- Eisenbahnbau —, Antwerpener Bank —, Berliner Bank- verein —, franz.-österr.- ungarische Bank —, Reichseisenbahn —, Deutsch-österr. Bank 126. 8

13. 250. Inländ. Werihe.

1

Hamburg, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Fest. (Schlusscourse.) Preuss. Thaler 148 ½. Hamburger St. Pr. Aktien 98. Silberrente 65. Oesterreichische Kreditaktien 308, do. 1860er Loose 95. Nordwestbahn 488. Franzosen 764. Raab-Grazer Loose 83 ½. Lombarden 433. Italienische Rente 65 ½ Vereinsbank 127 ¼., Hahnsche Effektenbank 130. Kommerz- bank 130 ½. Norddeutsche Bank 191 ¼. Prov.-Diskonto-Gesellsch. 180. Anglo-deutsche Bank 136 ½, do. neue 119. Dänische Landmannbank 102. Dortmunder Union 175 ½. Wiener Union- bank 251. 64er Russ. Prämien-Anl. 124. 66er Russ. Prämien- Anl. 123. Amerikaner de 1882 92 5½. Diskonto 4, offiz. 5. Wechselnotirungen: London lang 13 Mk. Sh., London kurz 13 Mk. 10 ¾ Sh., Amsterdam 35.80, Wien 83, Paris 189 ¼, Petersburg 28 ½. 8 Wien, 20. Dezember. (W. T. B.) Mährisch-Schlesische

Centralbahn 139.00. . (Schlusscourse.) Papierrente 66.60. Silberrente 70.20. Nordbahn 215.50.

1854er Loose 96.00. Bankaktien 960. 00. bahn Kreditaktien 331. 75. Franzosen 331. 00. Galizier 228. 50. Kaschau-Oderberg 182 00. Pardubitzer 168.50, Nordwestbahn 211.50, do. Lit. B. 122.00 London 109.70. Hambuvrg 80.30. Paris 42.85. Frankfurt 92.80. Amsterdam 91.00. Böhmische Westbahn 237.00. Kreditlooso 188 50. 1860er Loose 102.20. Lombardische Eisenbahn 188.00. 1864er Loose 142.20,. Union- bank 265.50. Italiecnisch-österreich. Bank —. Arbitrage- Bank. —. Anglo-Austrian 318.75. Austro-türk. 106.00. Na- oleons 8.75 ½, Dukaten 5.16. Silbercoupons 108.75. Elisabeth- ahn 145.00. Ungarische Prämienanleihe —. Albrechtsbahn A. —. do. Prior. —. Rudolphbahn —. Preuss. Banknot. —.

Wien, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen der Lombardischen Eisenbahn (österreich. Netz) betrugen in der Woche vom 9. bis zum 15. Dezbr. 633,342 Fl., ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehr. einnahme von 1520 Fl. 1

Wien, 20. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der gesammten Lombardischen Eisenbahn vom 2. bis zum 8. De- zember: 1,2-3,104 Fl gegen 1.228,738 Fl. der entsprechenden Woche des Vorjahres, mithin Wochenmebreinnahme 5:,306 Fl. Bisherige Mehreinnahme vom 1. Januar 1872 ab 2,068,445 Fl.

Amsterdans, 20. Dezember, Nm. 4 U. 15 M. (W. T. B.

Oesterr. Papierrente Mai-November verz. 60 ½. Oesterr. Papierrente Februar-August verz. —. Oesterr. Silberrente Januar-Juli verz. 63 ½, Oesterr. S.Iberrente April-Oktober verz. —. Oesterreich 1860er Locse —. Oesterr. 1864er Loose 155 ¼. 5proz. Russen V. Stieglitz —. 5 proz. Russen VI. Stieglitz 85 ½⅛. 5proz. Russen de 1864 —. Russische Prämien-Anl. von 1864 —. Russische Prämien-Anl. von 1866 —. Russ. Eisen- bahn 230. 6 proz. Ver. St. pr. 1882 98 5proz. neue Spanier 27 ⅛. 5proz. Türken 51¼.

Londoner Wechsel, kurz 12.06

London, 20. Dezember, Vm. (W. T. B)

(Anfangscourse.) Consols 91 ¼, Amerikaner 91 ¼, Italiener 66 X¼, Lombarden 17. +%, Türken 54 ½, neue französische Anleihe 2 Prämie. Wetter: Feucht.

Leonsdoh, 20. Dezember, Nm. 4 U. (W. T. B.) Fest.

Cansols 91 ⁄3 Italienische 5proz. Rente 66 ½. Lombar- den 17, ⁄¾% 5 proz. Russen de 1862 92 ½. 5proz. Russen de 1864 96 ½.

üilber 59 ½. Türkische Anleihe de 1865 54, %. 6prozent. Türken de 1869 64, % 6proz. Verein. St. pr. 1882 91.

Wechselnotirungen: Berlin 6.25 ½. Hamburg 3 Monat 20.59. Frankfurt a. M. 119 ¼. Wien 11 Fl. 35 Kr. Paris 25.95. Peters- burg 31 ½.

Paris, 20. Dezember, Nm. 12 U. 40 M. (W. T. B.)

3 proz. Rente 53.55, Anleihe de 1871 84.65, neueste Anleihe de 1872 87.10, Italien. Rente 68.15, Franzosen 780.00, Lombar- den 435.00, Türken —. 8

Paris, 20. Dezember, Nm. 3 U. (W. T. E.) Fest.

(Schlusscourse.) 3prozent. Rente 53,55. Anlieihe de 1871 84 75. Anleibe de 1872 87.10. Anleihe Morgan —. Ital 5prozentige Rente 67.90 Italien. Tabaks-Aktien 855.00. Fr⸗ zosen (gestempelt) 781.25, do. neue —. Oesterreich. Nordwe bahp 505.00. Lomb. Eisenbahn-Aktien 437.50. Lombard. Prierä- taten 258 00. Türken de 1865 55.45, do. de 1869 327.00. Türven- loose 181.00. Neueste türk. Loose —. 6proz. Veremigte S122 ten-Anleihe pr. 1882 (ungest.) —. Goldagio —.

New-York, 20. Dezember, Ab. 6 U. (W. T. B.)

Höchste Notirung des Goldagios 11 ¾¼, niedrigste 11 ½.

(Schlusscourse.) Wechsel auf London in Gold 109 ⅞, Gold. agio 11 ½. %½0 Bonds de 1885 113, do. neue 111. Bonds de 1 116. Eriebahn 60. IIlinois 124.

Einzahlungen.

Allgemeine Depositenbank. Das Verzeichniss von Interims- scheinen, auf welche die rückständige zweite Einz. von 20 pCt. nebst 6 pCt. Verzugszinsen und 5 pOt. Konventionalstrafe im Januar a. f. zu leisten ist, siehe Ins. in No. 301.

Neptun, Kontinental-Wasserwerks-Aktiengesellschaft. Die Restzahl. auf die Aktien II. Emiss ist vom 27. Dezember cr. bis inkl. 11. Januar 1873 bei der Gesellschaftskasse in Berlin zu leisten.

Auszahlungen.

Welmar-Geraer Eisenbahn- desellschaft. Die am 2. Januar 1873 fälligen Zinsen werden von da ab bis 15. Jannar 1873 mit 2 Thlr. 7 ½ Sgr. pr. Stammaktie und 5 Thlr. pr. Prior.-Aktie in Berlin bei S. Bleich öder und Jacob Landau ausbezahlt.

Mehltheuer-Weldaer Elsenbahn. Die Zinsen für die Prior.- Oblig. pr. II. Sem. cr. werden vom 2. Januar 1873 ab mit 2 Thlr. 15 Sgr. pr. 100 Thlr. in Berlin bei A. Paderstein aus- bezahlt. ; b

Lebensversicherungs-Bank für Dentschland in Gotha. Die e ses für die im Jahre 1868 eingezahlten Prämien beträgt 35 pCt.

Braunkohlenabbau Gesellschaft „Marlengrube“ bel Meusel- witz. Der den vollgezahlten Aktien beigefügte Zinscoupon für die Bauzeit bis ultimo Dezember cr. wird mit 4 Tnylr. 23 Sgr. 5 Pf. an der Hauptkasse in Altenburg eingelöst.

Generalversammlungen.

13. Januar 1873. Rheinisch-Westfälischer Lloyd, Transport-Ver- sicherungs-Aktien-Gesellschaft in M. Gladbach. Ausserord Gen. Vers. zu Gladbach. Eschweller Bergwerksverein. Ausserordentl. Gen. Vers. zu Eschweilerpumpe; s. Ins. in No 301.

18. I. Zwlckauer Brückenberg-Zehntenverband.

8 Ordentl. Gen Vers. zu Zwickau.

Ausreichung von Aktien und Dividenden-

scheinen.

Königsberger Vereinsbank. Die Dividendenscheine zu den 40proz. Interimsscheinen werden in Berlin bei der Preussischea Boden-Kredit-Aktien-Bank ausgereicht.

oberschleslsche Bank für Handel und Industrie in Beuthen. Die Dividendenscheine pr. 1872 zu den Interimscheinen werden vom 28. bis 31. Dezember c. in Berlin bei der Disconto-Gesell- schaft ausgereicht.

oberschlesischer Kreditverein. Die Dividendenscheine pr. 1872 zu den Interimsscheinen werden vom 29. Dezember cr. bis 4. Januar 1873 an der Gesellschaftskasse in Ratibor aus- gereicht.

„Neptun“, Kontinental-Wasserwerks-Aktlengesellschaft. Der Umtausch der Interimsquittungen zu den Aktien II. Em. gegen definitive Stücke erfolgt vom 27. Dezember cr. bis 11. Januar 1873 an der Gesellschaftskasse.

Kündigungen und Verloosungen.

Königlich Preussische Staatsanleilhe von 1856. Das Ver- zeichniss der am 16 d. M. ausgeloosten, zum 1. Juli 1873 rück- zahlbaren Schuldverschreibungen siehe Beilage zu No 301.

Zeltzer Stadt-Obligatlonen. Das Verzeichniss der gekün- digten, zum 1. Juli 1873 rückzahlbaren Oblig. siehe Ins. in

No. 301 2 1 Zweite Beilage

vZZI1

8

Deutschen

No. 302.

Reichs⸗Anzei

eite Beilage ger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzei

Sonnabend, den 21. Dezember

2

Königreich Preußen.

Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisen ahn von Marienburg bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Warschau durch die Marienburg⸗Mlawka'er Eisenbahn⸗Gesellschaft (Danzig⸗Warschau, preußische Abtheilung). Vom 1. Juni 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

„Nachdem von dem Komite, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma:

»Marienburg⸗Mlawka'er Eisenbahn⸗Gesellschaft

(Danzig⸗Warschau, preußische Abtheilung)« be hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die

konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Marienburg bis zur Landesgrenze bei Mlawka in der Richtung auf Warschau zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Expro⸗ priation und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. November 1838, unter den nach⸗

ehenden Bedingungen hierdurch ertheilen. I. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma:

b »Marienburg⸗Mlawka'er Eisenbahn⸗Gesellschaft (Danzig⸗

Warschau, preußische Abtheilung)⸗« urd nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Danzig oder unter Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

II. Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß läng⸗ innerhalb drei Jahren nach dem Tage der Konzessions⸗Ertheilung erfolgen.

Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestimmungen:

1) Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte wird von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festgestellt, auch unterliegen sämmtliche Bauprojekte und der Hauptkosten⸗Anschlag der Genehmigung des letzteren.

2, Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtiuung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnun⸗ gen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige Anstellung eines besonderen Polizei⸗Aufsichtspersonals entstehenden Kosten zu tragen.

Sie wird den Anforderungen der zuständigen Behörden wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und die dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen, auch zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkasse die nöthigen Zuschüsse leisten.

3) Der Staatsregierung ist vorbehalten, zur speziellen technischen Beaufsichtigung der Bauausführung einen besonderen technischen Komm ssarius zu bestellen, der, unbeschadet des allgemeinen gesetzlichen Aufsichtsrechts und der daraus entspringenden Befugnisse des Staats (§. 46 des Eisenbahn⸗Gesetzes vom 3. November 1838), die solide und vorschriftsmäßige Ausführung des Baues, sowie die Verwendung ge⸗ eigneter Materialien und Betriebsmittel zu überwachen hat. Die Gesellschaft ist verbunden, den Anforderungen des Kommissarius unter Vorbehalt des an den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten binnen zehntägiger präklusivischer Frist einzulegenden Rekurses unbedingt Folge zu leisten.

Die dem Staate durch diese spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten hat die Gesellschaft nach der Bestimmung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erstatten.

4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich allen Bestimmungen des mit der Kaiserlich russischen Staatsregierung abzuschließenden Staats⸗ vertrages zu unterwerfen.

5) Behufs Sicherstellung der rechtzeitigen und soliden plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn, so wie aller übrigen bezüglich des Bahnbaucs der Gesellschaft obliegenden Verbindlichkeiten muß bei der General⸗Staatskasse zu Berlin ein Betrag von 5 pCt. des auf 8,560,000 Thlr.

»Acht Millionen Fünf Hundert und Sechszig Tausend Thaler⸗ festgesetzten Aktienkapitals in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren, oder in inländischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen (unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe) nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons hinterlegt und in gerichtlicher oder notarieller Verpfändungs⸗ urkunde erklärt werden, daß diese Kaution der preußischen Staats⸗ regierung zur beliebigen Verwendung unwiderruflich verfällt, wenn die Gesellschaft mit der Erfüllung der Verpflichtungen, welche durch die Kaution sicher ] werden sollen, in Verzug kommt.

Die Rückgabe der erfolgt an den Verfallterminen, kann jedoch vom Handels⸗Ministerium inhibirt werden, wenn nach

dessen, lediglich maßgebender Entscheidung die Gesellschaft sich einer

Verzögerung des Baues schuldig macht. Die Rückgabe der Kaution selbst erfolgt, sobald die Gesellschaft ihren Verpflichtungen zur plan⸗ 888 Ausführung und Ausrüstung der Bahn überall gen at. 1

9 vt Gesellschaft ist zum Bau und Betriebe eines zweiten Ge⸗ leises, sowie zur nachträglichen Fehsbeß neuer Stationen und Halte⸗ stellen verpflichtet, wenn und soweit die Regierung solches im Ver⸗ kehrsinteresse für erforderlich erachtet.

III. Zur Sicherung der steten Instandhaltung der Bahn und ihrer Betriebsmittel hat die Gesellschaft mit der Eröffnung des Be⸗ triebes einen Erneuerungs⸗ und einen Reserpvefonds zu bilden. Dem Erneuerungsfonds, aus welchem vornehmlich die Kosten der Erneuerung der Lokomotiven nebst Tendern und beziehungsweise einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten, Kessel, Cylinder, Siede⸗ röhren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, Bremsen, Wasserbehälter, Wagenkasten und Coupé's, sowie die Erneuerung der Schienen, Schwellen, Weichen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues gedeckt werden sollen, sind die Einnabmen aus dem Verkaufe der entsprechen⸗ den alten Materialien, ein nach Anhörung der Direktion und des Aufsichtsraths von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten festzusetzender jährlicher Zuschuß aus den Betriebseinnahmen

sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu überweisen.

Der Reservefonds, der die Mittel zur Bestreitung der durch außergewöͤhnliche Elementar⸗Ereignisse und größere Unglücksfälle her⸗ vorgerufenen außerordentlichen Ausgaben gewähren, mit Geneh⸗ migung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auch zu den Kosten nachträglich für erforderlich oder zweckmäßig er⸗ achteter Ergänzungsbauten herangezogen werden soll, ist durch Zu⸗ weisung des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Aus⸗ rüstung der Bahn verbleibenden Restes des Anfagekapitals und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Ge⸗ sellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des 1“ der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie durch einen von dem Auf⸗ sichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden nicht unter einem Zehntel Prozent des Anlagekapitals betragenden jährlichen Zuschuß aus den Be⸗ triebseinnahmen zu dotiren. Hat der Reservefonds die Summe von 120,000 Thalern, 1

»Ein Hundert und Zwanzig Tausend Thalern⸗,

erreicht, so braucht er nur auf dieser Höhe erhalten zu werden.

Die Anlegung der Bestände des Erneuerungs⸗ und Reservefonds süt 28 Fraagischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren

attzufinden.

W Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr⸗ plans bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten; ebenso die Genehmigung des Bahngeldtarifs und des Frachttarifs, sowohl für den Güter⸗-, als für den Personenverkehr, sowie der Abänderung der Tarife, insoweit dirseibe nicht dem freien Ermessen der Gesellschaft überlassen wird.

Die Gesellschaft hat die Befoͤrderung von Personen in 4 Wagen⸗

Leitung der Verwaltung einer 8

klassen zu und für den Transport von Kohlen und Koks und eventuell der übrigen im Artikel 45 der Verfassung des Deutschen Reichs bezeichneten Gegenstände den Einpfennigtarif einzu⸗ führen, soweit und sobald dies von dem Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten verlangt wird.

Die Gesellschaft übernimmt ferner die Verpflichtung, soweit der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten es im Ver⸗ kehrsinteresse für nöthig erachtet, jederzeit auf dessen Verlangen mit anderen in⸗ und ausländischen Bahnverwaltungen für die Beförde⸗

rung von Personen und Gütern einen durchgehenden Verkehr mittelst

direkter Expeditionen und Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in ein gegenseitiges Durchgehen der Transportmittel gegen die übliche, nöthigenfalls von dem Minister für Handel, Gewerbe und ö Arbeiten festzusetzende Vergütung zu willigen. Bezüglich dieser direkten Tarife ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf ihrer in diesem neu einzurichtenden durchgehenden Verkehre zu be⸗ rührenden Strecke den niedrigsten Tarif⸗Einheitssatz pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dieser Strecke für die gleichartigen Transportgegenstände in ihrem Lokaltarife erhebt. Scöollte sie jedoch in einem anderen durchgehenden Verkehre für jene Strecke ihrer Bahn einen unter dem Lokaltarif⸗Einheitssatz pro Centner und Meile ermäßigten Satz pro Centner und Meile bezichen, so muß sie für jene Strecke diesen ermäßigten Tarifsatz auch in dem neu zu errichtenden durchgehenden Verkehre auf Verlangen des Mini⸗ sters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zugestehen. 8 Für durchgehende Gütertransporte wird die Erhebung einer

Erxpeditionsgebühr für die Bahn von Marienburg bis zur Landes⸗

grenze bei Mlawka ausgeschlossen, wenn weder die ursprüngliche Versand⸗ noch die letzte Adreßstation an dieser Bahn liegt.

„Ddie vorbezeichnete Verpflichtung der Gesellschaft zur Einrichtung eines direkten Verkehrs und zum Zugeständnisse des vorbezeichneten Tarifsatzes wird jedoch durch die Bereitwilligkeit der anderen bethei⸗ ligten Eisenbahnverwaltungen bedingt, in diesem Verkehre ihren Tarif nach denselben Grundsätzen zu normiren und somit für ihre in dem einzurichtenden durchgehenden Verkehre zu benutzende Strecke den niedrigsten Tarif⸗Einheitssatz pro Centner und Meile zuzugestehen, wel⸗ chen sie auf dieser Strecke für gleichartige Transportgegenstände in 1 Lokalverkehr resp. in einem anderen durchgehenden Verkehr erheben.

Sollte die Gesellschaft zum Zwecke der Einrichtung eines neuen direkten durchgehenden Verkehrs das gleiche Zugeständniß, wie es vor⸗ Feshn. präzisirt ist, von einer andern Bahnverwaltung fordern und

jee letztere ohne von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten für zugänglich erachtete Gründe sich weigern, auf den von der Gesellschaft weccscsgenen direkten Verkehr überhaupt einzu⸗ gehen, oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarifsatzes zu machen, so ist die Gesellschaft an das ihrerseits auf Erfordern des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für einen direkten Ver⸗ kehr, an welchem die sich weigerlich haltende Bahnverwaltung mit⸗ betheiligt ist, Peehcehh⸗ frühere Zugeständniß nicht mehr gebunden.

V. Die Beförderung von Truppen, Militär⸗Effekten und sonsti⸗ gen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Sätzen statt⸗ zufinden, welche auf den Staats⸗Eisenbahnen im Gebiete des früheren sene ee

.Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber ist die Gesellschaft verpflichtet: 8

1) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postver⸗ waltung zu bringen.

2) Mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Postverwaltung einen Postwagen und innerhalb desselben: a) Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Packete, welche einzeln das Gewicht von 20 Zollpfunden nicht überschreiten, b) die zur Be⸗ gleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes unter⸗ wegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückkehren, c) die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu befoͤrdern.

„Statt besonderer Postwagen können auf Grund desfallsiger Ver⸗ ständigung auch Postcoupes in Eisenbahnwagen, gegen eine den Selbstkosten für die Beschaffung und Unterhaltung thunlichst nahe⸗ stehende Miethe benutzt, es kann ferner bei Fichen Zügen, in denen Postwagen oder Postcoupes nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit der Briefpost, dem alsdann der erforderliche Sitzplatz einzuräumen ist, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief⸗ und Zeitungs⸗Packeten durch das Zugpersonal verlangt werden.

3) Für ordinäre Packete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder Postcoupes befördert werden, erhält die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je 2 Stationen beförderten zahlungs⸗ pflichtigen Packete berechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird.

4) Wenn ein Postwagen oder das in dessen Stelle zu benutzende Postcoupé (ad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Postsendungen in ihren Wagen zu vermitteln, oder der Post die er⸗ forderlichen Transportmittel leihweise herzugeben. Im ersteren Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die ad 3. vorgesehene Vergütung nicht geleistet. Im letzteren Falle zahlt die Postverwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Packete über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende, nach Sätzen pro Coupé und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe und Transportvergütung.

5) Die Gesellschaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schmieren, Ein⸗ und Ausrangiren ꝛc. der Eisenbahn⸗ Postwagen, sowie den leihweisen Ersatz derselben in Beschädigungs⸗ fällen gegen Vergütungen, welche nach den Selbstkosten bemessen wer⸗ über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird. .

6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die mit Postfreipässen versehenen Personen unentgeltlich zu befördern, vorausgesetzt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen aber mit gewöhn⸗ lichem Postfuhrwerk zurücklegen.

VII. Der Telegraphen⸗Verwaltung gegenüber hat die Gesellschaft diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind, oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.

„VIII. Die Gesellschaft hat auf ihre Kosten alle Anlagen aus⸗ zuführen, welche Seitens der Staatsregierung im Interesse der Landes⸗ vertheidigung oder behufs der zollamtlichen Abfertigung der die Landesgrenze passirenden mit der Bahn beförderten Personen und Güter gefordert werden.

IX., Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil⸗Anstellungsberechtigung entlassenen Militärs, soweit diesel⸗ ben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.

Für ihre Beamten und Arbeiter hat sie, nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions⸗, Wittwen⸗ Und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

„Während der Bauzeit besteht die zu bildende Direktion aus dem die Bauausführung leitenden, der Bestätigung des Handels⸗ e“ bedürfenden Bautechniker und einem administrativen Mit⸗ gliede. 8

Bei Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn wird die

kollegialisch organisirten Direktion 8

5

ö übertragen, in welcher mindestens zwei besoldete Mitglie⸗ der, von denen das eine die Befähigung für den preußischen höheren Verwaltungs⸗ oder Justizdienst, das andere die Qualifikation zum preußischen haben muß, fungiren. Die Wahl sämmt⸗ licher Direktions⸗Mitglieder, sowie die Wahl des Vorsitzenden der Direktion aus der Zahl der besoldeten Mitglieder steht dem Auf⸗ sichtsrathe zu; sie bedarf bezüglich des Vorsitzenden und des oder der technischen Mitglieder der Bestätigung des Ministers für Handel, Ge⸗ be I“ 89 Die Direktion bildet den Vorstand der Gesellschaft und repräsen⸗

tirt dieselbe nach Innen und Außen mit allen wschaft vmn 8 Ven. pflichtungen, welche die Gesetze dem Vorstande einer Aktien⸗Gesell⸗ schaft beilegen. Sie führt ihre Geschäfte nach Maßgabe einer vom Aufsichtsrathe zu entwerfenden, von dem Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öͤffentliche Arbeiten zu genehmigenden und eventuell fest⸗ des Auf

.Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths muüssen wenigstens z ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben. Pn Venigstens des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. XIlI. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöihig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

XIII. Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den General⸗ Versammlungen und den Verhandlungen der Gesellschafts⸗Vorstände (Direktion resp. Verwaltungs⸗ oder Aufsichtsrath) durch einen Kom⸗ missar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu er⸗ möglichen, ist von allen Generalversammlungen und Zusammen⸗ künften der Vorstände rechtzeitig Anzeige zu machen.

„Der Regierung steht ferner das Recht zu, die Vorlage der Kassen⸗ bücher der Gesellschaft, so wie die Einreichung jährlicher Betriebs⸗ Abschlüsse zu verlangen und den Zeitpunkt für die Einreichung zu bestimmen.

Alle Aenderungen in den Tarifen sind in den von der Regierung vorzuschreibenden Formen und Zeitabschnitten anzuzeigen.

XIV. Alle, die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Ueber⸗ nahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, den Verkauf der Bahn, die Auflösung der Gesellschaft oder die Fuston mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt worden waren.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungs⸗Komite erfolgt erst, nachdem die Hinterlegung der unter II. 5 vorgeschriebenen Kaution und Ver⸗ pfändungs⸗Urkunde stattgefunden hat.

„In Geltung tritt diese Konzession erst mit der von heut ab längstens binnen einer 6monatlichen Präklusivfrist zu bewirkenden Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Nachdem diese Eintragung Ferstzettch erfolgt und unter Beifügung von Druckexem⸗ plaren des Gesellschaftsstatuts nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde durch die Amtsblätter der Regierungsbezirke Danzig, Marien⸗ werder und Königsberg auf Kosten der Gesellschaft bekannt gemacht und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung in die Gesetz⸗ Sammlung aufgenommen werden.

„Wird dagegen 8 Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.

Urkundlich unter Unserer Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 1. Juni 1872.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Itzenplitz. von Selchow,

ugleich für den

vnß iz⸗Minister: Dr. Falk.

Graf von Roon.

Graf zu Eulenburg. Camphausen.

Personal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 30. November 1872. Jagemann, Major la suite des 4. Westf. Inf. Regts. Nr. 17 und Präses der Gewehr⸗Revisions⸗ Kommission in Sömmerda, beauftragt mit Wahrnehmung der Funktionen des Direktors der Gewehrfabrik in Danzig, zum Direktor der Gewehrfabrik in Danzig ernannt. Klatten, Major vom Kriegs⸗ Ministerium, unter Stellung à la sunite desselben, zum Präses der Gewehr⸗Revisions⸗Kommission in Soͤmmerda ernannt. Gerhard,

auptm. à la suite des 8 Pomm. Inf. Regts. Nr. 61, Direktions⸗ lssistent und Mitglied der Gewehr⸗Revisions⸗Kommission in Söm⸗ merda unb Adjutant bei der Inspektion der Gewehrfabriken, vom 15. Januar k J. ab zur Dienstleistung bei der Abtheilung für die Artillerie⸗Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium kommandirt.

B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 12. Dezember 1872. v. Flotow, Ob. Lt. u. Brigadier

der 3. Gensd'armerie⸗Brigade, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches mit Pension und der Uniform des Garde⸗Füs. Regts. zur Disposition gestellt. Riesch, Pr. Lt. vom 8. Rhein. Inf. g

Nr. 70, als Hauptm. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im

Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 22. Oktober 1872. Marth, Garn. Verwalt. Ober⸗ Inspektor in Danzig, zum Garn. Verwaltungs⸗Direktor ernannt.

Den 24. Oktober 1872. Steinmetz, Rohleder, Garn Verwalt. Ober⸗Inspektoren in Metz, resp Königsberg i. Pr., zu Garn Verwaltungs⸗Direktoren ernannt. Falck, Gotthold, Toltz, Ka⸗ sernen⸗Inspektoren resp. in Flensburg, Zabern und Lippstadt, zu Garn. Verwaltungs⸗Inspektoren ernannt. 8

Den 8. November 1872. Reichel, interimist. Kasernen⸗In⸗ spektor in Breslau, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt.

Den 3. Dezember 1872. Glaeser, Fortifikations ⸗Sekretär zu Posen, in den Ruhestand versetzt. Loß, Inspektor des Festungs⸗ Modellhauses in Berlin, zum Fortifikations⸗Sekretär in Posen Zillger, Wallmeister, zum Inspektor des Festungs⸗Modellhause zu Berlin ernannt.

Militär⸗Justiz⸗Beamte.

Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. Bruhn, Garn. Auditeur in Sonderburg, als Divisions⸗Auditeu zur 29. Division vom 1. Januar k. J. ab versetzt. v