1872 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

[M. 1735]

Die Einlösung des am 2. Januar 1873 fälligen Coupons der von uns emittirten 4 ½ proz. Pfandbriefe

Serie J. sindet vom 2. Januar 1873 ab außer bei der Kasse der unterzeichneten Bank, Herrenstraße 26,

in Berlin bei dem Bankhause Jacob Landau, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank

ö“ 8 Mit den Coupons ist ein arithmetisch und nach de

überreichen.

Breslau, im Dezember

Schlesische Bod

1118

Schlesischer Bank⸗Verein.

Mit Bezug auf §. 52 unseres Gesellschafts⸗Vertrages machen wir hierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungs⸗ rathes für das Jahr 1822 eine Abschlags⸗Dividende auf unsere Antheilsscheine von 4 pEt. festgesetzt haben. 8

Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der mit einem Nummer⸗Verzeichniß zu begleitenden Abschlags⸗Dividendenscheine Nr. 11. in den Vormittagsstunden vom 15. bis einschließlich den 31. Januar 1873 . 1

ier an unserer Kasse, h 2 Berlin c6 der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. v. Nothschild 8 Söhne, bei sämmtlichen preußischen Provinzial⸗Banken, 8 und in Leipzig bei den Frege Comp. Breslau, den 20. Dezember heen .“ 8 Schlesischer Bank⸗Verein.

Fromberg. Graf Hoverden. Moser.

Danziger chinenbaun⸗Aktien⸗G

Die Inhaber nachfolgender Interimsscheine unserer Gesellschaft: Nr. 113 bis 142, 250 bis 251, 331 bis 340, 352 bis 360, 548 bis 557, 562 bis Se 2581 vchfolgen be2ng die zum 15. November cr. ausgeschriebene Einzahlung von 60 pCt. nicht geleistet. Nach §. 5 des Gesellschaftsstatuts gehen die säumigen Aktionäre ihrer Rechte aus der Aktienzeichnung und der geleisteten Theilzahlungen zu Gunsten der Geseclschaft verlustig, und ist der Aufsichtsrath befugt, die betreffenden Interimsscheine für mortifizirt zu erklären und durch andere für die

esellschaft zu verwerthende zu ersetzen. 1 8 188G beabzichtigen 8 nächsten Generalversammlung vorzuschlagen, daß sie von diesen Bestimmungen zu Gunsten derjenigen

Aktionäre hhstand nehme, welche die rückständige Einzahlung mit Verzugszinsen à 6 pCt. vom 15. November bis 15. Januar 1873 bei

unserer Gesellschaftskasse in Danzig, Weidengasse 35, leisten. ““ 8 Aslchaf E 8 vorläufig, bis nach dem genehmigten Beschlusse der Generalversammlung, nicht auf den Interimsscheinen

uittirt werden, sondern es werden die Gelder bis auf Weiteres in Asservation genommen. Danzig, den 17. Dezember 1872. (a. 812/12)

Danziger Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Aufsichtsrath.

Damme.

[3350]

Anhalt-Dessauische Landesban

Wir fordern andurch die Inhaber unserer Interimsscheine Nr. 10,001 bis 20,000, über Vierzig Thaler Einzahlung lautend, auf, deren Vollzahlung mit Sechszig Prozent ihres Nennwerthes oder mit Sechszig Thalern

1. Januar bis zum Zahlungstage in den Tagen vom 2. bis 15. Januar

zuzüglich 4 pvCt. Zinsen vom 1823 einschließlich bei unserer Hauptkasse hierselbst, Herrn H. C. Plant in Leipzig, den Herren Rauff & Knorr in Berlin, den Herren Dingel & Co. in Magdeburg, den Herren Lüdicke & Müller in Cöthen,— 8 » den Herren Levi Calm & Söhne, Bankgeschäft in Bernburg, u bewirken und dagegen die neuen Aktien im Nominalbetrage von je Ein Hundert Thalern nebst Talon und Dividendenscheinen sür die Jahre 1872 und 1873, deren ersterer zur Empfangnahme der Dividende für das Jahr 1872 nach Höhe der auf die Interimsscheine bis jetzt geleisteten Einzahlung von Vierzig Prozent berechtigt und dem entsprechend abzustempeln ist, in Empfang zu nehmen. ie vollzuzahlenden Interimsscheine sind den gedachten Zahlungsstellen mit doppeltem arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß u überreichen und bez. auszuhändigen. 1ö16 8 . 8 g Diejenigen ö“ innerhalb der oben gesetzten Frist die ausgeschriebene Einzahlung nicht leisten, haben in Gemäßheit der einschlagenden Bestimmungen unserer Statuten Verzugszinsen zu Sechs vom Hundert jährli

nebst einer Konventionalstrafe von Zehn Prozent der ausgeschriebenen Einzahlung zu vergüten.

Im Jahre 1874 wird die Ausreichung neuer Dividendenscheine ebenso für die Aktien unserer ersten Emission, als für die Aktien

unserer zweiten Emission erfolgen. Dessau, den 14. November 1872.

Der Verwaltungsrath der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank. Medicus, d. Z. Vorsitzender.

1ao14 Bekanntmachung. .e“

Unter Hinweisung auf Art 8 alin. 1 und 2 unserer Statuten, welche luten:; „Aktionaͤre, welche die ausgeschriebenen Einzahlungen nicht rechtzeitig leisten, sind zur Zahlung einer Konventionalstrafe von zehn Prozent der Einzahlung, mit welcher sie im Rückstande geblieben, verpflichtet. Hand.⸗Ges.⸗B. Art. 220. 8 Der Aufsichtsrath kann beschließen, daß die säumigen Zahler, welche die Einzahlung nach dreimaliger dazu, emäß Artikel 221 alin. 2 des Hand.⸗Ges⸗B. nicht leisten, ihrer Anrechte aus der Zeichnung der Aktien und der geleisteten Pheitzahlungen zu Gunsten der Grundkredit⸗Bank verlustig gehen⸗ 8 die Inhaber der nachbezeichneten Nummern unserer Interimsaktien hiermit auf, die rückständigen Einzahlungen nämlich

a) 50 Prozent auf die Nummern: 8 8 8 8. Fe; 1176. 1460. 1281. 1947. 1952. 199395. 2130/31. 2258,59. 2460. 2798. 2977. 2990. 3238. 3509. 3522. 3546. 3569,72.

3693. 3706. 3709. 3829,46. 3852 81. 3912. 4001/2. 4042. 4067. 4075. 4078 4200/1. 4203. 4215. 4381. 457981. 4699701.

4764/68. 5361. 5425. 5566 5580 84. 5720. 6227,29. 6472/76. 6488. 6537. 6982. 7018. 7101. 7103,5. 7599/600. 7614/15. 7675.

768385. 7806. 7907. 8472 8731/48. 8783. 8813 44. 8899. 9029. 9263. 9368,77. 9389,90. 9470/72. 9562,64. 9616,17. 9668/79. 9760. 9817/19. 10,144. 10,708,25. 10,904/5. 11,125,27. 11,138. 11,163,67. 11,253. 11,409. 11,516/17. 11,636. 11,967/71. 12,406/8. b) 30

rozent auf die Nummern: 8 1 )10 f;eS 11“ 1/72. 5474. 7246/47. 7362. 9301/5. 9762/63. b 60 rozent auf die Nummern: 8 8 797,98. 3752. 4221. 4845. 5012. 5467. 6206. 6856/57. 6943. 7087,90. 7567/68. 7915. 9363 67.9651/52. 9869. 10,848 /50. 11,291.

bis spätestens zum 15. 1823 bei unserer Bank⸗Hauptkasse hierselbst, oder bei einer der von uns mehrfach öffentlich bekannt ge⸗

machten Zahlungsstellen unserer Bank, 8 suzüglich der verfallenen Konventionalstrafe von zehn Prozent des rückständigen Betrages, zur Vermeidung weiterer Verluste zu leisten. ö Gotha, den 7. Dezember 1872. 1

6

Deutsche Grundkredit-Bank.

von Holtzendorff. 6 Landsky. R. Frieboes.

88

Ktien-Bank.

Bekanntmachung, betreffend die Einlösung gekündigter Berliner Stadtobligationen à 5 pCt. de 1866, 1869, 1870.

Die Inhaber der zum 1. April 1822 gekündigten Berliner Stadtobligationen à 5 pCt. werden „wegen Vermeidung ferne⸗ ren Zinsenverlustes“ hierdurch wiederholt aufgefordert, die Ein⸗ lösung derselben bei der Stadt⸗Hauptkasse in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr zu bewirken. 1

Der Betrag fehlender Zinscoupons wird von der Kapitalvaluta ekürzt. 8 Das Verzeichniß dieser gekündigten Stadtobligationen 5 pCt. befindet sich beim Kommunalblatt Nr. 49 vom 8. Dezember 1872 und werden Exemplare dieses Verzeichnisses, sowie Quittungsformu⸗ lare zur Erhebung des Kapitals von der Stadt⸗Hauptkasse unentgelt⸗ lich verabreicht. 8

Berlin, den 3. Dezember 1872.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.

[M. 1739] Berliner Lombard-Bank.

Die Einlösung des am 2. Januar 18723 fälligen Zins⸗ coupons auf unsere Aktien erfolgt mit 5 Thlr. Pr. Ert. pro Stück vom 2. Januar n. J. ab

bei unserer Kasse hierselbst und bei dem Bankhause Hch. Wm. Bassenge £ Co. in Dresden.

An diesen beiden Zahlstellen wird auch der am 1. Sunt 1823 fällige Dividendenschein Nr. 1 unserer Aktien s. Z. zur Einlösung gelangen.

Berlin, den 20. Dezember 1872.

Die Direktion

Nordhansen⸗Erfurter Gisenbahn. Die am 1. Januar 1873 fälligen Zinsconpons Nr. 4 der Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft werden bei unserer de Schne Thüringische Bank in Sondershausen, 8 8

owie bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berli

und bei Herrn H. C. Plaut in Leipzig vom Verfalltage ab eingelöst.

Die Direktion. [3343]

Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag, den 2. Januar 1873, Vormittags 11 Uhr, findet im Bahnhofsgebäude in Altona die dritte Ausloosung von 85 Stück 4 ½prozentigen Schleswigschen Prioritäts⸗Obligationen zum Nominalwerth von 28,000 Thlr. in Gegenwart zweier Direktions⸗ mitglieder und eines protokollführenden Notars statt, zu welcher Lealoefung den Inhabern dieser Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt

estattet ist. 1 8 Altona, den 19. Dezember 1872.

Die Direktion.

1.“

882 H. Telkampf.

[3637] 3 Weimar⸗Geraer Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

Die am 2. Januar 1823 fälligen halbjährigen Zinsen der Aktien obiger Gesellschaft werden, und zwar die der Stamm⸗Aktien mit je 2 Thlr. 7 Sar die der Prioritäts⸗Stamm⸗ 6 e. 8 1r. e. egen Einlieferung der betreffenden Zins⸗Coupon 8 8 Berlin nf dem Bankhause S. Bleichröder, Jacob Landau, acob Landau,

M. A. von Noth⸗ sch Söhne, ngke & Co.,

Gerger Bank,

Weimarischen

b Beank, 5 dem Julius Elkan, in der Zeit vom d. bis 15. Jannar 1873 ausgezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Zins⸗Coupons nur noch bei den Bankyhäusern S. Bleichröder und Jacob Landau in Berlin und M. A. von Rothschild Söhne in Fraunkfurt

a. M. eingelöst. Der Aufsichtsrath der Weimar⸗Geraer Eisenbahn.Gesellschaft G. Blei der. etersen. 1 . Dritte Beilage

2 » Breslau Frankfurt a. M.

Altenburg ’. Gera der Weimar

für das Vierteljahr.

Insextionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an,

1u“

Berlin, Montag,

sür Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

A

Auf Ihren Antrag in dem Berichte vom 20. d. M. will Ich Sie von dem Präsidium Meines Staats⸗Ministeriums hierdurch entbinden. Sie behalten den Vortrag bei Mir in den Angelegenheiten des Reichs und der auswärtigen Politik und sind, im Falle Ihrer Behinderung an der persönlichen Theil⸗ nahme an einer Sitzung des Staats⸗Ministeriums, befugt, Ihr Votum in den, die Interessen des Reichs berührenden Ange⸗ legenheiten, unter Ihrer Verantwortlichkeit, durch den Präsi⸗ denten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, ab⸗ geben zu lassen. Der Vorsitz im Staats⸗Ministerium geht an den ältesten Staats⸗Minister über. Das Staats⸗Ministerium habe Ich hiervon in Kenntniß gesetzt. 88

Berlin, den 21. Dezember 1872. 8.

Wilhelm. 11.“ v Fürst v. Bismarck. An den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten v. Bismarck.

Dentsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und Koͤnig haben im Namen des Deutschen Reichs, auf Vorschlag des Bundesraths, den Ober⸗Gerichts⸗Rath im Großherzoglich cschen Obergerichte der Provinz Rheinhessen, Friedrich Wilhelm Heinrich Mohrmann zu Mainz, zum Rath bei dem Reichs⸗Ober⸗ Handelsgericht in Leipzig zu ernennen geruhet.

Der Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur Paschen ist zum Marine⸗Schiffbau⸗Ober⸗Ingenieur, die Marine⸗Maschinenbau⸗ Ingenieure Hintze und Meyer sind zu Marine⸗Maschinen⸗ bau⸗Ober⸗Ingenieuren, die Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieure Fest und Zarnack sind zu Marine⸗Schiffbau⸗Ober⸗Ingenieuren, der Baumeister Rechtern ist zum Marine⸗Hafenbau⸗Ober⸗ Ingenieur, der Marine⸗Maschinenbau⸗Ingenieur Klauer ist zum außeretatsmäßigen Marine⸗Maschinenbau⸗Ober⸗Ingenieur, der außeretatsmäßige Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur Schunke ist zum etatsmäßigen Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur, die Marine⸗ Schiffbau⸗Unter⸗Ingenieure Pannecke, Dietrich und van Hüllen sind zu Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieuren, der Marine⸗ Maschinenbau⸗Unter⸗Ingenieur Wegner ist zum Marine⸗ Maschinenbau⸗Ingenieur, der außeretatsmäßige Marine⸗Ma⸗ schinenbau⸗Unter⸗Ingenieur Aßmann ist zum etatsmäßigen Marine⸗Maschinenbau⸗Unter⸗Ingenieur, die Marine⸗Schiffbau⸗ Ingenieur⸗Aspiranten von Lindern, Rudloff, Hoßfeldt, Saefkow und Rauchfuß sind zu Marine⸗Schiffbau⸗Unter⸗ Ingenieuren, der Marine⸗Maschinenbau⸗Ingenieur⸗Aspirant Beck ist zum Marine⸗Maschinenbau⸗Unter⸗Ingenieur, der Ma⸗ rine⸗Schiffbau⸗Ingenieur⸗Aspirant Gaede ist zum Marine⸗ Schiffbau⸗Unter⸗Ingenieur ernannt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der Koͤnig haben Allergnädigst geruht:

Den Bergrevierbeamten, Berg⸗Rath Gallus zu Witten a. d. Ruhr, zum Ober⸗Berg⸗Kath; und

Den Pastor Georg Wilhelm Theodor Fischer in Graetz zum Superintendenten der Diöcese Wollstein, Regierungs⸗ bezirks Posen, zu ernennen;

Dem Rendanten bei der Direktion für die Verwaltun der direkten Steuern in Berlin, Johann Friedrich Augu Winkel, den Charakter als Rechnungs⸗Rath; sowie

Dem praktischen Arzt Dr. Clemens D'ham zu Schmallen⸗ berg den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 22. Dezember.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Preußen ist, von St. Petersburg kommend eingetroffen. 8 8

Carl von „hier wieder *

[1u.

Berlin, 23. Dezember. v

hre Hoheiten der Herzog, die Herzogin und die

Pridoafih Marie von Sachsen⸗Altenburg sind heute Mittag nach Altenburg zurückgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Fabrik⸗Direktor Robert Hasenclever zu Stolberg bei Aachen unter dem 4. März 1870 auf die Dauer von drei Jahren ertheilte Patent 1

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen derselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden i ist um weilere 2 Jahre, also bis zum 4. März 1875, ver⸗ längert worden. 8

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Dem Veterinär⸗Assessor bei dem Königlichen Medizinal⸗ Kollegium für die Frfntig Schlesien Dr. Ulrich in Breslau ist die Departements⸗Thierarztstelle im Regierungsbezirk Breslau verliehen worden.

Das 41. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter

Vortrag halten,

den 23. Dezember, Abends.

182 .

Nr. 8080. die Kreisordnung für he Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. Vom 13. Dezember 1872; und unter

Nr. 8081. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. November 1872; betreffend die Errichtung Königlicher Eisenbahn⸗Kommissionen in Glogau und Kattowitz für die Verwaltung des Oberschlesi⸗ schen Eisenbahn⸗Unternehmens. 3

Berlin, den 23. Dezember 1872. 1—

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 23. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfingen alsdann Se. Königliche Hoheit den Prinzen Carl, Höchstwelcher aus St. Petersburg zurückgekehrt war, sowie Se. Hoheit den Herzog Wilhelm von Mecklenburg.

Um 2 Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben von dem Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, einen kurzen n, machten hierauf eine Ausfahrt und dinirten um 5 Uhr bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Carl.

Heute Vormittag zwischen 9 und 10 Uhr besuchten Se. Majestät der Kaiser und König einige Kauf⸗ läden und machten dort verschiedene Weihnächtseinkäufe. Um 11 Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben vomm Eivilkabinet Vor⸗ trag halten, empfingen später den Besuch der Herzoglich Altenburgischen Herrschaften und fuhren gegen 2 Uhr spazieren. Das Diner fand um 5 Uhr im Palais statt.;

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte Ffern mit Ihrer Hoheit der Prinzessin von Sachsen dem Gottesdienste in der Marienkirche bei. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen den aus St. Petersburg heimgekehrten Prinzen Carl von Preußen. Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin war bei der Kinderbescheerung der Dorotheenstädtischen Stadtbezirke im Arnimschen Saale anwesend. Das Familien⸗ diner fand bei Sr. Königlichen Foheit dem Prinzen Friedrich Carl auf dem Königlichen Schlosse statt. Heute verabschiede⸗ ten Sich vom Königlichen Hofe Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sachsen⸗Altenburg mit Prinzessin Tochter.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ist heute bei der Weih⸗ nachtsbescheerung im Augusta⸗Hospital zugegen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl, Höchst⸗ welcher Sich am Freitag in St. Petersburg von Sr. Majestät dem Kaiser und sämmtlichen daselbst anwesenden Großfürsten von Rußland auf dem Bahnhofe verabschiedete, ist gestern Nach⸗ mittag um 5 Uhr hier wieder eingetroffen. Die von russischer Seite zum Ehrendienste bei Höchstdemselben kommandirten Gra⸗ fen Peroffski und Lamsdorf begleiteten Se. Königliche Hoheit bis Eydtkuhnen und traten von dort die Rückreise an. Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit befanden sich der Hofmarschall Graf Dönhoff und die Adjutanten Majors Graf Seyssel d⸗Aix und von Prittwitz, sowie der Commandeur des 1. Garde⸗Regi ments z. F. Oberst von Böhn. 8

In der Plenarsitzung des Bundesraths am Sonn⸗ abend, den 21 d. Mts., führte der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz. Zur Vorlage kamen: a) der Geschäftsbericht der Reichs⸗Liquidations⸗Kommission für Rhedereischäden; b) ein Antrag wegen zollfreier Einführung von Hausgeräth ꝛc. der Offiziere der Deutschen Okkupations⸗Armee; c) der von der besonderen Reichs⸗Kommission feheut Entwurf einer Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung; dh ein Antrag Preußens, betreffend den Erlaß des Eingangszolles für eingeführte ge⸗ brauchte Fischerei⸗Geräthschaften; e) ein Antrag Sachsens, be⸗ treffend die allgemeine Einführung einer farbigen Bezettelung für das auf Eisenbahnen beförderte Zollgut; f) ein Antrag Badens, betreffend die Errichtung eines Kaiserlichen Haupt⸗ zollamts in Basel. Sodann theilte der Vorsitzende mit, daß von Januar 1873 ab ein amtliches Centralblatt für das Deutsche Reich erscheinen werde. Hierauf wurde Beschluß ge⸗ faßt über die vom Reichstage angenommene Seemannsordnung nebst dem Gesetze, betreffend die Verpflichtung der Kauffahrtei⸗ schiffe zur Mitnahme hülfsbedürftiger Seeleute. Ausschuß⸗ berichte wurden erstattet über: a) die Einrichtung ꝛc. des Seefahrtsbuches und der Musterrolle; b) die Abän⸗ derung der Formulare zu Schiffscertitkaten 9) den Antrag, betreffend die generelle Ermächtigung der Finanz⸗ behörden zur Bestimmung der Zollstellen, über welche zum Zollsatze von 4 Thalern eingeführt werden darf; d) den Entwurf eines Niederlassungsvertrages mit der Schweiz; 2 das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem

undesamte für das Heimathwesen; f) die Bereitstellung der Geldmittel zur Bestreitung der Reichsausgaben für 1873; g) den neuen Bauschsummen⸗Etat für das Großherzogthum Baben, h) die Bewilligung einer Beihülfe an die, von der Sturmfluth betroffenen Zollbeamten in Lübeck und Travemünde. Endlich kamen mehrere Eingaben zur Vorlage.

Die von dem Bundesrath berufene Kommission zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich hat den von ihr ausgearbeiteten Entwurf einer Deutschen

1u“1“

Civilprozeß⸗Ordnung nebst dem Entwurfe eines Ein führungsgesetzes durch den Druck (Verlag der Königlichen Geh Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker Berlin 1872) ver öffentlicht. Das Werk besteht aus zwei Bänden, von denen der erste die Gesetzentwürfe, der zweite die Begründung der selben enthält. Das Vorwort zum zweiten Bande lautet:

Der Bundesrath beschloß in seiner Sitzung vom 8. Mai 1871:

1) Zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich wird eine Kommisston von zehn Juristen berufen;

2, Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Kommission von dem Reichskanzler ernannt, sofern sich nicht der Königlich preußische Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt zur Uebernahme des Vorsitzes bereit finden läßt;

3) Die Kommission wird ihren Berathungen den von dem Königlich preußischen Justiz⸗Minister aufgestellten Entwurf einer deutschen Civilprozeßordnung von 1871 in Verbindung mit dem von der früheren norddeutschen Bundeskommission ausgearbeiteten Ent⸗ wurf von 1870 und den sonstigen einschlägigen legislativen Vorarbeiten zu Grunde legen.

w n Mitgliedern dieser Kommission wurden vom Bundesrathe

gewͤählt: 1 1 b

1) der Königlich preußische Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath und vortra⸗ gende Rath im venMitpther aar Dr. Falk zu Berlin,

2) der Königlich preußische Ober⸗Tribunals⸗Rath Freiherr von Diepenbroik⸗Grüter zu Berlin,

3) 8 Königlich preußische Appellationsgerichts⸗Rath Planck zu

e

elle,

der Justig⸗Rath Dorn, Rechtsanwalt bei dem Ober⸗Tribunal

u Verlin,

er Justiz⸗Rath von Wilmowski, Rechtsanwalt zu Breslau, 8

der Königlich bayerische Appellationsgerichts⸗Rath und Referent

im Justiz⸗Ministerium Dr. Gottfried Schmitt zu München, 8 ) der Königlich saͤchsische Geheime Justiz⸗Rath Abeken zu Dresden,

der Königlich württembergische Ober⸗Tribunals⸗Rath von Kohl⸗

haas zu Stuttgart,

der Großherzoglich badische Ministerial⸗Rath im Justiz⸗Ministerium

Dr. Albert Gebhardt zu Karlsruhe,

10) der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ministerial⸗Rath

von Amsberg zu Schwerin; und derselben:

der Königlich preußische Stadt⸗ und Kreisgerichtsrath Hagens Danzig, und 8 der Königlich preußische Kreisrichter Polenz zu Sprottau als Schriftführer beigegeben.

Nachdem der Königlich preußische Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt dem Wunsche des Bundesraths entsprechend den Vorsitz angenommen hatte, trat die Kommission am 7. September 1871 in Berlin zusam⸗ men. Ihre Berathungen nahmen die Zeit vom 7. September 1871 bis zum 7. März 1872 in Anspruch. Bei Behinderung des Königlich preußischen Justiz⸗Ministers Dr. Leonbardt wurde der Vorsitz von dem W bayerischen Appellationsgerichts⸗Rath Dr. Schmitt geführt.

er Königlich sächsische Geheime Justiz⸗Rath Abeken schied in Folge seiner Ernennung zum Koöniglich sächsischen am 7. Oktober 1871 aus der Kommission. An Stelle desselben wurde vom Bundes⸗ rathe der Königlich sächsische Appellationsgerichtspräsident Klemm zu Zwickau FEeen Der Königlich preußische Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Falk verblieb auch nach seiner im Januar 1872 erfolgten Er⸗ nennung zum Königlich preußischen Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Mitglied der Kommission.

„Die neueren Prozeßgesetze und Prozeßgesetzentwürfe sowie die auf die Reform der Civilprozeßgesetzgebung bezügliche Literatur hat die Kommission bei ihren Berathungen in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen. .

Die dem Königlich preußischen Justiz⸗Ministerialentwurfe einer deutschen Civilprozeßordnung von 1871 zu Grunde liegenden Prin⸗ üpien sind von der Kommission im Wesentlichen adoptirt worden, agegen haben die einzelnen Bestimmungen dieses Entwurss ihrer Mehrzahl nach sowohl in sachlicher als auch in redaktioneller Be⸗ ziehung Abänderungen erfahren.

Außer dem Entwurf einer Civilprozeßordnung ist von der Kom⸗ fcctonnauch der Entwurf eines Einführungsgesetzes berathen und estgestellt.

Bei ihren Beschlüssen über die Rechtsmittel, insbesondere über die Ober⸗Reviston, ist die Kommission in ihrer Majorität von der für präjudiziell erachteten Voraussetzung ausgegangen, daß über das der Ober⸗Revision nur ein Reichs⸗Gerichtshof entschei⸗ en werde.

Aus Rücksicht auf diese Voraussetzung beschränkt der Entwurf gegenüber den in großer Zahl bestehenden Provinzial⸗, Lokal⸗ und Statutar⸗Rechten der einzelnen Bundesstaaten die Zulässigkeit der Ober⸗Revision auf die Fälle der Verletzung solcher Rechtsnormen, deren Geltung sich über den Bezirk des Revistonsgerichts hinaus erstreckt (Entwurf der Prozeßordnung §. 498), behält jedoch Aus⸗ nahmen vor (Entwurf des Einführungsgesetzes §§. 4, 5). Von der Feststellung dieser Ausnahmen hat die Kommission abzusehen beschlossen, in der Erwägung, daß sie für die Vollständigkeit derselben nicht einstehen könne, und demgemäß dem Bundesrathe anheimgeben müssen, durch die Regierungen der einzelnen Staaten ermittein zu lassen, welche Rechtsnormen über den Bezirk eines Revisionsgerichts hinaus gelten, deren Verletzung gleichwohl aber nach dem der Ober⸗ revision zu Grunde liegenden Gedanken zur Begründung dieses Rechtsmittels nicht geeignet ist, ehigsemmeet welche Rechtsnormen nicht über den Bezirk eines Revistonsgerichts hinaus gelten, deren Veslcgeges gleichwohl aber zur Begründung der Oberrevision ge⸗ eignet ist.

Der von der Kommission ausgearbeitete Entwurf einer Deutschen Civil⸗Prozeßordnung besteht aus 800 Para⸗ Faphem, die in folgende Abschnitte gefaßt sind: Erstes

uch: Allsemnetne Bestimmungen. Erster Abschnitt: Gerichte.

weiter Abschnitt: Dritter Abschnitt: Verfahren. Zweites Buch: Verfahren in erster Instanz. Erster Abschnitt: Verfahren vor den Landgerichten. Zweiter Abschnitt: Ver⸗ fahren vor den Handelsgerichten und vor den Amtsgerichten.

Drittes Buch: Rechtsmittel. Erster Abschnitt: Berufung.