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Aktien
und II. sub 1 und 2 der außerordentlichen Generalversamm⸗
9,954,000 46,000
Fl. 10,000,000
Der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft hat beschlossen, auf Grund der Beschlüsse I. lung vom 20. Januar 1857, von dem noch nicht emittirten Betrag Aktien III. Serie die Summe von 1I1q1“*“ und den Rest der noch zurückgekauften Aktien I. und II. Serie mik.
zusammen
8
Nominal mit Dividendengenuß von 1873 ab unter nachstehenden Modalitäten zu begeben;
I. Den derzeitigen Aktionären wird das Vorzugsrecht zum Bezuge der für obigen Betrag zu emittirenden Aktien
zum Course von 150 pCt. — gleich SW. Fl. 325 per Stück — unter den folgenden Bedingungen gewährt: “ 1) Anf je fünf der gegenwärtig cirkulirenden 100,000 Stück Aktien entfällt die Berechtigung zum Bezug von zwei Aktien; um für Besitzer gerin⸗ gerer Beträge die Ausübung des Bezugsrechtes zu ermöglichen, werden Theilcertifikate à 156 Aktie ausgefertigt, wovon je zwei auf je eine einzelne uml
“ 1“
11 “
1852
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2) Die alten Aktien sind in der unerstrecklichen Frist vom
16. Dezember 1822 bis 31. Dezember
8 8 —
bei einer der nachfolgenden Stellen zur Abstempelung vorzulegen: 1 Bank für Handel und Industrie in Darmstadt,
Bank für Handel und Industrie in Berlin, Schinkelplatz 3,
Filiale 8 Seg. für Haudel und Industrie in Frank⸗ urt a. M., 8 Herren Schmitz, Heidelberger E Comp. in Mainz,
4.
Herren Köster & Comp. in Mannheim und Heidelberg,
Herren Nümelin Comp. in Heilbronn, 5 1 Herren Pflaum £& Comp. in Stuttgart, Herren Hanser, Grebner £& Comp. in Straßburg.
Die zur Abstempelung vorzulegenden alten Aktien sind in einem nach der Nummernfolge geordneten Bordereau zu verzeichnen; die entsprechenden Formulare sind bei den vorgenannten Stellen zu erhalten. 1
3) Bei der Anmeldung und Abstempelung der alten Aktien ist auf den entfallenden neuen Nominalbetrag eine erste Einzahlung von 50 pCt. d i. von Fl. 125 per entfallende ganze Aktie und von Fl. 25 per entfallende 15 Aktie (bei Einzahlung in preußischer Währung à 4 7) zu leisten.
Gegen diese Einzahlung empfängt der Einreicher der alten Aktien, unter sofortiger Rückgabe derselben, die entsprechenden auf den Inhaber lauten⸗ den Certifikate über den ihm zukommenden Nominalbetrag neuer Aktien. “
Bis und mit 34. Januar 1823 längstens ist der Restbetrag des Uebernahmspreises von 100 pCt, d. i. mit Fl. 250 für jede entfallende ganze Aktie und mit Fl. 50 für jede entfallende 15 Aktie (in preußischer Währung à 42) an einer der oben genannten Stellen zu zahlen. v
Die Regulirung der Zinsen findet in der Art statt, daß bei Ausgabe der Certifikate 4 pCt. Zinsen aus der ersten Einzahlung von 50 pCt. des Nominale vom Einzahlungstage bis zum 31. Dezember 1872 dem Präsentanten der alten Aktien vergütet werden.
Bei der 1egan sind von dem Inhaber des Certifikates 5 pCt. Zinsen aus 100 pCt. Nom. vom 1. Januar 1873 bis zum Zahlungs⸗ tage zu entrichten.
ch. Gegen die Rest⸗Einzahlung und Rückgabe der Certifikate über ganze Aktien empfangen deren Inhaber sofort Zug um Zug die entsprechenden desinitiven liberirten Stücke mit Zinsen⸗ und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873 ab. u“
Inhaber von vollgezahlten Theil⸗Certifikaten à 15 Aktie müssen je fünf solcher Certifikate zusammenlegen, um hiergegen eine definitive liberirte Akte mit Zinsen⸗ und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873 ab zu empfangen; das auf den Theil⸗Certifikaten ruhende Bezugsrecht erlischt, wenn es nicht in der vorstehenden Weise bei einer der Anmeldestellen bis zum 30. Juni 1873 ausgeübt worden ist und verfallen Einzahlungen, welche auf solchergestalt erloschene Theil⸗Certifikate geleistet worden sind, zu Gunsten der Bank.
5) Es ist jederzeit — vom 16. Dezember 1822 ab — gestattet, die volle Einzahiung anticipando zu leisten und empfängt Derjenige, welcher vor dem 31. Dezember 1872 die Vollzahlung leistet, 4 pCt. Zinsen aus dem Einzahlungsbetrage vom Zahlungstage bis zum 31. “ vergütet, sowie sofort die auf ihn nach Maßgabe des Vorstehenden entfallenden definitiven Stücke mit Zinsen⸗ und Dividendengenuß vom 1. Januar
8 6) Die auswärtigen Stellen sind mit einem angemessenen Vorrath von Certifikaten beziehungsweise definitiven Aktien versehen; sollte derselbe jeweilig durch den Bezug absorbirt sein, so wird den Einreichern über den zu empfangenden neuen Nominalbetrag auf Verlangen eine Bescheinigung ertheilt werden, gegen deren Rückgabe dem Inhaber derselben acht Tage nach Ausstellung die neuen Stücke bei derselben Stelle behändigt werden.
II. Nach dem 31. Dezember 1872 ist die Anmeldung nicht mehr zulässig; über die bis dahin nicht beanspruchten Aktien wird die Direktion zu Gunsten der Gesellschaft anderweit verfügen.
III. Diejenigen Certifikate, auf welche die Voll⸗ resp. Schlußzahlung von 100 pCt. bis zum 31. Januar 1823 nicht geleistet worden ist, verfallen mit der auf solche geleisteten ersten Einzahlung von Rechtswegen zu Gunsten der Bank und begründen keinerlei Ansprüche gegen dieselbe. 6—
IV. Nach vollendeter Begebung obiger Aktien werden an Aktien unseres Instituts emittirt sein
Stuͤck 40,000 Aktien I. Serie. Fl. 10,000,000 Nom. » 15,000,000 » » 10,000,000 »
Fl. 35,000,000 Nom.
8 k fü Industrie.
Herren Merck, Christian & Comp. in München, Herren Sal. Oppenheim jun. & Comp. in Cöln,
A. Schaaffhausen’'scher Bankverein in Cöln, Braunschweigische Kreditanstalt in Brannschweig, Herrn Ignatz Leipziger in Breslan,
Herrn Michael Kaskelresp. Dresdener Bank in Dresden, Herren Meyer £ Comp. in Leipzig,
Herren Frege £& Comp. in Leipzig,
Herren Ed. Frege & Comp. in Hamburg,
Herren Frank, Model £ Comp. in Brüssel,
aufende
reußisch
† Das Abonnrment beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.
Berlin, Sonnab
8b
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
gnädigst geruht, dem als Hülfsarbeiter im Reichskanzler⸗Amte beschäftigten Staatsanwalt Dr. juris Carl Ferdinand Haller den Charakter als Regierungs⸗Rath zu verleihen.
1 Seranntmachunkg. Lom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs⸗
Ppostanstalten Postkarten zum Verkauf gestellt, welche gleich
mit dem Frankostempel von ½ Groschen bez. 2 Kreuzern bedruckt sind.
Diese gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe an
das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf der Postkarten der jetzt gebräuchlichen Art, welche nicht gestem⸗ pelt und auch nicht mit Freimarken beklebt sind, ferner der Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter den bis⸗ herigen Bedingungen fortgesetzt.
Die für den inneren Verkehr zur Anwendung kommenden Postkarten können auch nach sämmtlichen europäischen Staaten, mit Ausnahme von Rußland und Italien, benutzt werden. In diesem Falle sind neben den, bereits auf die Karte gedruckten, Frankostempel noch die zur Ergänzung erforderlichen Frei⸗ marken (z. B. im Verkehr mit der Schweiz noch Sgr. bez. 1 Kr.) aufzukleben.
Berlin, den 9. Dezember 1872. 6 8 Kaiserliches General⸗Postamwt. 8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreis⸗Wunbvarzt Dr. Nickse zu Neustettin den Charakter als Sanitäts⸗Rath; und Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Schulze zu Seehausen in der Altmark bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Cha⸗ rakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Arbeiten.
Das Mitglied der Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn, Regierungs⸗Rath Gleim, und der Ober⸗Betriebs⸗ Inspektor derselben Bahn, Rampoldt, sind zu Mitgliedern der in Gemäßheit des Allerhoͤchsten Erlasses vom 14. Novem⸗ ber 1872 errichteten und mit dem 1. Januar 1873 in Wirk⸗ samkeit tretenden Königlichen Eisenbahnkommission zu Glogau bestellt worden.
Der bisherige Königliche Landbaumeister Anton Groß bei der Regierung in Magdeburg ist zum Koöͤniglichen Bau⸗ Inspektor ernannt und demselben die dortige Wege⸗Bau⸗ Inspektorstelle verliehen worden.
Abgereist: Der Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor der Eisenbahn⸗Abtheilung im Handels⸗Ministerium, Weishaupt, nach Cassel.
Richtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Obersten von Albedyll und des Staats⸗ und Kriegs⸗Ministers Grafen von Roon entgegen, und empfingen hierauf den Flügel⸗Ad⸗ jutanten Major von Stülpnagel.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht ist am 25. d. M. Nachmittags in Altenburg eingetroffen und im Herzoglichen Residenzschlosse abgestiegen.
— cDiejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden
ahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.
— Ueber die Internationale Ausstellung
zu Lon⸗
don im Frahs 1873 geht uns die folgende Bekanntmachung
ur Veröffentlichung zu: 1 Diejenigen Personen, welche sich bei der im April 1873 zu eröffnenden dritten Sektion der hiesigen permanenten Ausstel⸗ lung betheiligen wollen, werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Ablieferung der angemeldeten Gegenstände in dem “ je nach der Klasse, zu welcher sie ge⸗ hören, spätestens an folgenden Tagen stattfinden muß:
aus der Klasse: 8
Gemälde (Oel⸗ und Wasserfarben) am 1. März und 3. März 8 Büdhauerfächen am 4. März und 5. März; Glasmalereien und (künstlerische) Nachbildungen am 6. März; 1 — Kunsimobel und sonstige immerausschmückungen, sowie Nahrungsstoffe am 6. März und 7. März; 8 Architektonische Entwürfe am 7. März
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
2 den 28. Dezember, Abends.
Stiche, Lithographie und Photographie (als Kunst), Kunst⸗ tapeten u. s. w. am 8. März; Küche und Kochkunst am 8. März und 10. März; Stahl, Messerschmiedewaaren und schneidende Werkzeuge am 10. März; Chirurgische Instrumente am 11. März; Maschinerie und Rohmaterialien, sowie wissenschaftliche Erfindungen am 11. März und 12. März; “ Zeichnungen für die Ee am 12. März; Seide und Sammet am 19. März; Wagen am 7. April. 8 Die Anmeldung der Gegenstände, über deren Zulassung süre Ausstellung das hiesige englische Prüfungskomite zu ent⸗ cheiden hat, ist vor dem 31. Januar 1873 (in Betreff von Wagen jedoch vor dem 1. Januar 1873) an den Sekretär zu bewirken. 8 Die Adresse des Letzteren lautet: 6ö“ Secretary, 1”” Annual e Exhibitions, Dpper Kensington Gore I 1“ . 8 Jeder zur. Ausstellung zugelassene Gegenstand muß einen nach vorgeschriebenem Muster eingerichteten Zettel tragen, auf welchem in englischer Sprache die Adresse und der Name des Ausstellers resp. des Verfertigers ober Erfinders, die kurze Be⸗ zeichnung des Gegenstandes, der Perkaufspreis und die Num⸗ mer, übereinstimmend mit der Nuͤmmer auf der Ablieferungs⸗ liste, zu vermerken sind. Auf Verlangen bin ich bereit. Ausstellern in Deutschland Formulare der anzuheftenden Zetes, sowie der Ablieferungs⸗ listen zu übersenden, auch jede weitere Auskunft zu ertheilen. London, den 16. Dezember 1872. ““ Der Kaiserlich General⸗Konsul ilke.
Bayern. München, 23. Dezember. Das Kriegs⸗ ministerium hat zum Vollzuge der Allerhöchsten Verord⸗ nung ⸗die Kriegsartikel betreffend« angeordnet: daß die 55 Kriegsartikel bei allen Truppenabtheilungen sogleich, dann künftig jedem neu zugehenden Soldaten vor Ableistung des Fahneneides durch wortdeutliches Verlesen bekannt gegeben werden. Die Abtheilungs⸗Kommandanten haben Sorge zu tragen, daß diese Bekanntgebung in bemessenen Zeiträumen erneuert und der Inhalt der Kriegsartikel auf diese Weise und durch entsprechende Erläuterungen der Mannschaft zum richtigen Verständniß gebracht werde. Die bestehenden Bestimmungen über Ableistung des Eides bleiben unverändert.
— Auf Grund des §. 133 Absatz 1 der deutschen Gewerbe⸗ ordnung hat das bayerische Staats⸗Ministerium des Innern bestimmt, daß die Wirksamkeit der in den §§. 128. und 129 derselben über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken getroffenen Anordnungen bis zum 31. Dezember 1873 suspendirt bleibt und bis zu diesem Zeitpunkte noch die einschlägigen Vorschriften der Königlichen Verordnungen vom 15. Januar 1840, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend, und vom 16. Juli 1854, die sanitäts⸗ und sittenpolizeilichen Ceoehs für jugendliche Ar⸗ bacger in Fabriken betreffend, zur Anwendung zu kommen
aben.
— Durch Königliche Entschließung vom 17. Dezember wurden im Vollzuge der Verordnung vom 24. Juli 1871, den Ober⸗Medizinal⸗Ausschuß und die Kreis⸗Medizinal⸗Aus⸗ schüsse betreffend, vom 1. Januar 1873 anfangend und auf die Dauer von 4 Jahren zu Mitgliedern des Ober⸗Medizinal⸗ Ausschusses ernannt, und zwar a) zu ordentlichen Mitglie⸗ dern: der Königliche Geheim⸗Rath Dr. F. F. v. Gietl, der Ober⸗ Medizinal⸗Rath und Professor Dr. M. v. Pettenkofer, der Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. C. v. Graf, der Geheim⸗Rath Dr. Chr. v. Rothmund, der Koͤnigliche Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. H. v. Fischer, der Hofrath r. W. v. Hecker, der Professor und Direktor Dr. J. Lindwurm, der Königliche Professor und Oberarzt an der Kreis⸗Irrenanstalt von Oberbayern Dr. B. Gudden; b) zu außerordentlichen Mitgliedern und zwar 1) für pharmazeutische Angelegenheiten der Königliche Prosessor Dr. L. A. Buchner, der Apotheker Dr. Bedall, 2) für thierärztliche Angelegenheiten der Königliche Professor der Central⸗Thier⸗ Ieshesiefne Dr. L. Frank und der städtische Bezirks⸗Thierarzt 3 — 26. Dezember. Der Justiz⸗Minister Dr. von Fäustle hat nach erfolgter Wiederherstellung seiner Gesundheit das Por. e ge wieder übernommen. G
ürttemberg. Stuttgart „22. Dezember. Die Zweite Kammer hat in ihrer vorletzten Sitzung noch einen Antrag des Abgeordneten Pfeiffer auf Einführung einjähriger Budget⸗ perioden mit 53 gegen 21 Stimmen angenommen. In der letzten Sitzung wurde ein in einer vorangegangenen Sitzung begonnener und in dieser zu Ende geführter Gese entwurf be⸗ rathen und angenommen, welcher die dienstliche Stellung der den Amtsvorständen beigegebenen Beamten der Oberämter, der Oberamts⸗Aktuare, betraf. Der Entwurf fand allgemeine Billigung und wurde mit 79 Stimmen gegen die eine von Hesterlen angenommen. — Die Kammern haben sich, wie be⸗ reits mitgetheilt, bis zum 3. Januar 1873 vertagt.
Hessen. Darmstadt, 23. Dezember. Die Erste Kammer stimmte in ihrer heutigen Schlußsitzung vor den
Feiertage von der Großherzoglichen Regierung proponirten
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Verlängerung des Finanzgesetzes auf sechs Monate bei. Herr Wernher nahm Beüntaffäncs eine Verwahrung zu Protokoll
zu geben, durch welche er für künftige Fälle das Recht des
auses wahrte, im Falle von Prorogationen des Budgets, eine vorherige gemeinsame Berathung der Finanzausschüsse beider Kammern zu verlangen. Die angekündigte Wahl des landständischen Kommissärs bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗
kasse wurde auf Antrag des Finanz⸗Ministers, Freiherrn von Einhellig azu erwählten Kommission ausgearbeiteten Entwurf einer Adresse an Se. Königliche Hoheit den Großherzog bei und betraute den Grafen von Erbach⸗Schönberg und Freiherrn W. von Löw zu Steinfurth
Die Antwort⸗Adresse der Ersten
Schenck, auf eine der nächsten vertagt. stimmte die Kammer dem von der
mit ihrer Ueberreichung. — 25. Dezember. Kammer der Stände auf die Thronrede lautet: Allerdurchlauchtigster Großherzog! u“ “ Allergnädigster Croßberzog und Herr! 8
Die Erste Kammer der Stände fühlt sich gedrungen, den aller⸗
unterthänigsten Dank für die Huld, mit der Ew. Königliche Hoheit
Allerhöchstderen getreue Stände willkommen zu heißen geruht haben, und den Gefühlen der ehrerbietigen Treue und vertrauensvollen Liebe,
mit welchen die landesväterlichen Gesinnungen Eurer Koöͤniglichen
Hoheit uns erfüllen, Ausdruck . geben.
Wir werden mit Freudi fortgesetzten landesherrlichen widmen, welche die Erfüllung gerechter Wünsche Begründung eines geordneten Finanzzustandes des Großherzogthums zum Ziele haben.
Die Erste Kammer der Stände wird den Allerhöchsten Wünschen Ew. Königlichen Hoheit gemäß, in der gewissenhaften Beschäfligung mit den Angelegenheiten des Landes ihre Pflicht er vollster Hingebung danach streben, die großen Aufgaben, welche ihr
gestellt sind, in gewohnter Treue zum Segen des Landes zu erledigen.
Des huldvollen landesherrlichen Woblwollens Ew. Königlichen
Hoheit uns auch für die Zukunft getröstend, sind wir in tiefster Ehr
erbietung 8 Ew. Königlichen Hoheit
allerunterthänigst, treugehorsamste
ddie Erste Kammer der Stände des Großherzogthums. Darmstadt, den 23. Dezember 1872.
— Der Abg. v. Rabenau hat folgende Interpellation . an das Ministerium gerichtet:
»Am 19. d. hat der Königlich preußische Handels⸗Minister dem preußischen Abgeordnetenhause eine Vorlage über Herstellung einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen Eydtkuhnen und Metz gemacht. Von der Strecke sind fertig die Strecken Eydtkuhnen⸗Verlin und Dieden⸗ hofen⸗Metz. Noch zu erbauen sind die Strecken Berlin⸗Wetzlar resp. Lahnstein⸗Trier⸗Diedenhofen. Die Strecke Berlin⸗Wetzlar soll nach
der Vorlage mit Umgehung des Großh. hessischen Gebiets, insbesondere
also auch der Stadt Gießen, ausgeführt werden, da von der im Lahn⸗ thal auf Königl. preußischem Gebiet gelegenen Main⸗Weserbahn⸗ Station Fronhausen aus die von der Natur vorgezeichnete Richtung dieser Bahn im Lahnthal über Gießen verlassen und durch gebirgiges Terrain vermittels Tunnels und bei relativ ungünstigen Steigungs verhältnissen auf Königlich preußischem Gebiet nach Wetzlar gebaut werden soll. Der Interpellant richtet an die Großherzogliche Staats-
regierung die ergebenste Anfrage: 1) Ist der Großherzoglichen Staats⸗ regierung dieses Sachverhältniß und die Gründe, auf welchen dasselbe
beruht, bekannt, und bejahenden Falles, welches sind die Gründe 2) Liegt es in der Absicht der Staatsregierung, eventuell mit Rücksich auf die Bestimmungen der Reichsverfassung (§§. 41 und 42) beim Reichskanzler die erforderlichen Schritte zu thun, uUm die naturgemäß 2 der in Rede stehenden Bahn auf hessischem Gebiet herbei uführen?
Mecklenburg. Schwerin, 25. Dezember. Am 21. d M. fand in Rabensteinfeld die Christbescheerung für arme Kinder statt, zu welcher der Großherzog, die Großherzogin, die Großherzogin⸗Mutter, sowie die Herzoginnen Marie Anna und Elisabeth mit Begleitung eintrafen. — Ihre Königliche Hoheiten theilten eigenhändig die Sachen an die Kinder aus, der Großherzog den Knaben und die Großherzogin den Mädchen, und zwar wurden 40 Kinder, 24 Knaben und 16 Mädchen beschenkt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 25. Dezember. Eine in der letzten Nummer des Regierungsblattes erschienene Ministerial⸗Verordnung enthält umfassende Maßregeln zur Verhütung des Auftretens der asiatischen Cholera, so wi über das Verhalten der Behörden und des deren Auftreten, und eine ausführliche Anweisung zum Des⸗ infektions⸗Verfahren.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Dezember. Die De⸗ legationen treten diesmal, wie Wiener Blätter mittheilen,
in Wien zusammen, so daß — falls es nöthig erscheinen sollte
— der Reichsrath auch während der Session der Delegationen seine Berathungen fortsetzen, oder doch die Ausschüsse, welche diesmal so große und wichtige Vorlagen zu berathen habe werden, ihre Arbeiten abschließen könnten. Denn es erschein kaum möglich, daß die Wahlreformgesetze von beiden Häuser des Reichsraths bis Mitte März erledigt sein könnten, währen die Absicht bestehe, die Session des Reichsraths im Laufe de Monats Mai zu schließen. Weniger Schwierigkeiten als son dürfte diesmal der begegnen, da derselbe im Ganzen und Großen den bei den Budgekberathungen ausge⸗ sprochenen Wünschen und geltend gemachten Ansichten der Majo rität des Abgeordnetenhauses entspricht. Eine lebhafter
Debatte werde dagegen der für die Weltausstellung geforderta Nachtragskredit von sieben Millionen hervorrufen, obgleich die
Bewilligung nicht zu bezweifeln sei.
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eit unsere Kräfte der Förderung der estrebungen Ew. Königlichen Hoheit Ulerhöchstihrer Unterthanen, die Vervollkommnung der Gesetzgebung, die dauerhafte
ennen, und mit
Publikums bei
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