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II
in das 1. Bat. (Gleiwitz) 2. Oberschles. Landw. Pen Nr. 62, Lämmerhirt, Prem. ieut. von der Art. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, in das 1. Bat. (Görlitz) 1. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 6, Kuntze, Sec. Lt. von der Art. des 1. Bats. (Grau⸗ denz) 4. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 5, in das 1. Bat. (Sprottau) 1. Niederschles. Landw. Regts Nr. 46, Fredrich, Pr. Lt. von der
nf. des 2. Bats. (Samter) 1. Pos. Landw. Regts. Nr. 18, in das
es. Landw Bat. Glogau Nr. 37, Kuttert, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, in das 2. Bat. (Oels) 3.
Nieederschlef. Landw. Regts. Nr. 50, Rockau, Sec. Lt. von der Inf.
des 2. Bats. (Ratibor) 1. Oberschles. Landw Regts. Nr. 22, in das E.“ (le 2. Schles. Landw. Regts. Nr. 11, Gathmann, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats (Nerlohn) 7. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 56, in das 1. Bat. (Wesel) 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53, Frhr. v. Wintzngerode, Pr. Lt. von der Inf des Res. Landw. Beats. Cöln Nr. 40, Uhles, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Frankfurt a. O.) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8, in das Res. Landw. Bat. Barmen Nr. 39, Alpert, Pr. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, in das 1. Bat. (Aachen) 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25, Stürtz, Sec. Lt. von der Inf. des 1, Bats. Aachen) 1. Rhein. Landw. Regts Nr. 25, in das 2. Bat. (Sren9 „Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, Krische, Sec. Lt. von der In des Res. Landw. Bat. Hannover Nr. 73, Triest, Sec. Lt. von der nf. des Res Landw. Bats. Stettin Nr. 34, in das Res. Landwehr⸗ at. Cöln Nr. 40, Glaube, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Magdeburg Nr. 36, in das 1. Bat. (Bremen) 1. Hanseatischen Landw. Regts. Nr. 75, Konopacki, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35 in das 1. Bat. (Kiel) Holstein. Landw. Negts. Nr. 85, Zoelmer, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Vats. (Lingen) HOstfries. Landw. Regts Nr. 78, in das 1. Bat. (Aurich) desselben Regts., Hoyer, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Frankfurt a. O.)
1. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 8, in das 1. Bat. (Oldenburg)
Oldenburg. Landw. Regts. Nr. 91, Trentin, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Bromberg) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, in das 2. Bat. (Celle) 2 Hannov Landw. Regts. Nr. 77, Becker, Pr. Lt. vom Train des 1. Bats. (Soest) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16, in das Landw. Bat. Hagenau, Boehm, Sec. Lt. von der Art. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, in das Landw. Bat. Saar⸗ gemünd einrangirt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
Den 12. Dezember 1872. Gr. v. Wartensleben, Sec. Lt. vom Garde⸗Hus. Regt., unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausge⸗ schieden. v. Stülpnagel, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Drag⸗ Regt., mmit Pension der Abschied bewilligt. Bar. v. d. Osten, gen. Sacken
und von Rhein, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Ul. Regt., ausgeschieden und zu den Res. Off. des Regts. übergetreten Gr. v. d. Recke⸗ Vollmerstein, Hauptm. von der Infant. des 2. Bats. (Breslau) 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., als Maj. mit seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. v. Bandemer, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Stolp) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt. Siebenbürger, Sec. Lt, vom 7. Pomm. Inf Regt. Nr. 54, als Pr. Lt. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regiments⸗ Uniform, v. Homeyer II., Pr. Lt. von der Infant des 1. Bats. 8 bee 1. Pommer Landw. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armee⸗ Unisorm, v. Mettingh, Hauptm. von der Inf. des Res Landw. Bats. Stettin Nr. 34, als Major mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Barkow, Hauptm. und Comp. Chef vom 6. Pommer. Inf. Regt. Nr. 49, mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst und der Regts. Uniform, v. Gottberg, Sec. Lt. vom Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche Husar.) Nr. 5, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Platen, Rittm. von der Kav. des 1. Bat. (Landsberg) 5. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 48, mit der Armee⸗Uniform, v. Berge, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Sorau) 2. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 12, der Abschied be⸗ willigt. v. Ostau, Oberst Licut. und Commdr. des Brandenburg. Kür. Regts. (Kaiser Nikolaus I. von Rußland) Nr. 6, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. Kühnast, Pr. Lt. vom 3. Brandenburg Infant. Regt. Nr. 20, als Hauptm. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Urff, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Magdeburg. Inf Regt. Nr. 67, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Schneider, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 771, mit Pension und der Regiments⸗Uniform, der Abschied bewilligt. v. Wedell II, Sec. Lt. vom 1. Hannov. Ulanen⸗Regt. Nr. 13, als temporär ganzinvalde unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Sauppe, als temporair ganz invalide ausgeschiedener Vize⸗Feldw. des Beurlaubtenstandes, bisher beim 2. Bat. (Göttingen) 3. Hannov. Landw. Regts. Nr. 79, der Charakter als Sec. Lt. verliehen. v. Orlich, Hauptm. von der Inf. des 2 Bats. (Havelberg) 4. Branden⸗ 885 Landw. Regts. Nr. 24 als Major mit seiner bisherigen Uniform. v. Gotzkow, Pr. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats Berlin Nr. 35 Meyer II., Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats., Krohn, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Teltow 7. Brandenburg Landw. Regts. Nr. 60, der Abschied bewilligt. Kaunhoven, Hauptm. zur Disp., früher in der bisher. 1. Art. Brig., mit seiner Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Ostpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 1 der Abschied bewilligt. v. Zedtwitz, Oberst zur Disp., zuletzt Bats. Commdr. im 2. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 27, mit seiner Pen⸗ sion und der Uniform des 2. Thüͤr. Inf Regts. Nr. 32 in den Ruhe⸗ and zurückversetzt. Schilling, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Mühlhausen) 1. Thür. Ldw. Regts. Nr. 31, als Pr. Lt., Schultze, elffenstein, „Sec. Lts. von der Inf des 2. Bats. (Torgau) 4. agdeb. Ldw. Regts. Nr. 67, beiden mit der Landw. Armee⸗Unif, Andreac, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Sondershausen) 3. Thür. Ldw. Regts. Nr. 71, mit der Ldw. Armee⸗Unif., Starke, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Weißenfels) 4. Thür. Ldw. Regts. Nr. 72, der Abschied bewilligt. v. Grodzki, Oberst⸗Lieut. u. Com⸗ mandeur des Hannov Hus. Regts. Nr. 15, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Dispos. gestellt. v. Jeß, Sec. Lt. vom Holstein. Inf. Regt. Nr. 85, mit Pension’nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif. der Ab⸗ schied bewilligt. v. Zamory, Oberst⸗Lieut. zur Dispos., von der Stellung als Bezirks⸗Commdr. des Res. Ldw. Bats. Cöln Nr. 40, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Uniform entbunden. v. d. Mosel, Major vom 2. Rheinischen Inf. Regiment Nr. 28, als Oberst⸗Lt. nit Pension und der Regts. Uniform, Doermer, Fepeh und Comp. Chef vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, als Najor mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und
der Regts. Uniform, Loeven, Sec. Lt. vom 3. Rhein. Inf Regt.
Nr. 29, mit Pension der Abschied bewilligt. Helbing, char, Port.
Fähnr. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, wegen temporärer Dienst⸗ untauglichkeit zur Dispos. der Ersatzbehörden entlassen. Waldeyer, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Landwehr⸗ Regts. Nr. 29, Lentze, Major von der Inf. des 2. Bats. (Coblenz) desselben Regts., diesem mit der Uniform des 1. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 26, Frhr v. Frank, Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats., als Prem. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unisorm, Saal⸗ born, Prem. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (St. Wendel) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30, Reppert, Sec. Lt. von der Kav. des 2. ats. (Saarlouis) desselben Regiments, Sauerbronn, Prem. Lieut. von der Inf. des 1. Bats. (Simmern) 7. Rheinischen Landw. Regts. Nr 69, diesem als Hauptmann mit der Landw. Armee⸗Uniform. Rudolph, Sec. Licut. von der Inf.
des 2. Bats. (Trier II.) 8. Rhein Landw. Regts. Nr. 70, sämmtlich
Kosch, Oberst⸗Lieut. a. D., früher Commdr.
der Abschied bewilligt. 11. Landw. Regts. und während des Krieges
des 1. Bats. (Glatz 1870 71 als Eisenbahn⸗Etappen⸗Kommandant in Funktion gewesen, in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere versetzt.
Sctempel, Major zur Disp, von dem Verhältniß als Bezirks⸗ Commdr. des 1. Bats. (Neutomysl) 3. Pos. Landw. Regts. Nr. 58,
uunter Ertheilung d
8 Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Oberschl. Inf. Regts.
r. 62 entbunden. Hieronimus, Oberst⸗Lt.
vom 1. Niederschl Inf. Regt. Nr. 46, mit Pens. und der Unif des
2. Badischen Gren. Regts. Kaiser Wilhelm Nr. 110, der Abschied bewilligt. Steinmann, Pr. Lt. von der Inf des 1. Bats. He ugo) M2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, Irhr. v. Massenbach, Pr. Lt.
von der Inf des 1. Bats. (Posen) 1. Posen Landw. Regts. Nr. 18, r
beiden als Hauptm. mit ihrer bisherigen Uniform, Hoffmann, Hauptm. von der Inf. und Comp. Führer vom 1. Bat. (Neutomysl]) 3. Posen. Landw. Regts. Nr, 58, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Koscielski, Port. Fähnr. vom Schles. Füs⸗ Regt. Nr. 38, zur Reserve entlassen. Steinmetz, Sec. Lt vom 2. Bberschles. Inf. Regt. Nr. 23, unter dem gesetzlichen Vorbehalt aus⸗ geschieden. v. Goßler, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats (Wohlau) I. Schles. Landw. Regts. Nr. 10, als Hauptm., Bandelow, Pr. Lt. von der Kav. desselben Bats., als Nitimstr., Richter, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Schweidn tz) 2. Schles. Landw. Nr. 11, Worbs, Sec. Lt. von der Inf. des I. Bats. (Münsterberg) 4. Niederschles. Ldw. Regts. Nr. 51, Drescher, v. Wilmowski, Pr. Lis. v. d. Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, diesen beiden mit der Landw. Armee⸗Unif., Wernich, Zorn, Sec. Lts. von der Jaf dess. Bats., letzterem mit der Landw. Armee⸗Unif., Frhr. v. Eickstedt, Sec. Lt. von der Kav. des 2 Bats. (Ratibor) 1. Oberschles. Landw. Regmts. Nr. 22, Nolda, Sec. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Beuthen) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 23, diesem als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., sämmtlich der Abschied bewilligt. v. Müntz, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Westf. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., Frhr. v. Richthofen, Pr. Lt. vom Westf. Kür. Regt. Nr. 4, mit Pens, Haellmigk, Rittm. und Escadr. Chef vom 1. Westf. Hus. Regt. Nr. 8, mit Pens. und der Regts. Unif., Behrens, Maj. vom 7. Westf. Inf. Regt. Nr. 56, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Re⸗ giments⸗Uniform, Geßler, Pr. Lt. von demselben Regiment, mit Pension und der Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Bachmann, Sec. Lt. v. 3. Westf. Inf. Regt. Nr. 16, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Inf. des 1. Bats. (Soest) 3. Westf. Landw. Röghs⸗ Nr. 16 übergetreten. Brüning, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Bieleseld) 2. Westf. Landw. Regts. Nr. 15, mit der Landw Armee⸗Uniform, Schrader, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Soest) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif, Randebrock, Pr. Lt., von der Inf. des 2 Bats. (Unna) 3. Westf. Landw Regts. Nr. 16, mit der Land⸗ wehr⸗Armee⸗Uniform, Hoffmans, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Geldern) 4. Westf. Landw Regts. Nr 17, Horst, Pr. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Barmen Nr. 3“„, diesem mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, sämmtlich der Abschied bewilligt. v. Heugel, Port. Fähnrich vom Badischen Dragoner⸗ Regiment Markgraf Maximilian Nr. 21, wegen Ganzinvalidität der Abschied bewilligt. v. Brixen, char. Port. Fähnr. vom 4. Bad. Inf Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, zur Res. entlassen. Keller II., See Lt. vom 6. Bad. Inf. Regt Nr. 114, v. Stöcklern, Hauptm. und Comp. Chef vom 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, diesem mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Schaefer, Pr. Lt. von dems. Regt, als Hauptm. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Uniform, der Abschied dehggt. van der Hoeven, Rittm. a. D., früher im Großherzogl. Bad. 2. Dragoner⸗Regt., die Aussicht auf Anstellung in der Gensd'armerie ertheilt. Frhr. v. Schilling, Disp., zuletzt Bezirks⸗Commdr. des 1. Bats. (Donaueschingen) 6. Badischen Landw. Regts. Nr. 114, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 5. Badischen Inf. Regts. Nr. 113 ertheilt. Schultze, Sec. Lt. vom 7. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 44, als Pr. Lt. mit Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anssellung im Civildienst und der Armee⸗Uniform der Ab⸗ schied bewilligt Wadsack, Pr. Lt. von der Infanterie des 1. Ba⸗ taillons (Riesenburg) 7. Ostpreußischen Landwehr⸗Regiments Nr. 44, v. Kries, Pr. Lt. von der Kav. desselben Bats., v. Brünneck, Plehn, Sec. Lts. von der Kav. desselben Bats., allen vieren mit der Landw. Armee⸗Uniform, Prrußler, Masack I. Sec. Lts. von der Inf, des Res. Lalldw. Bats. Königsberg Nr. 33, sämmtlich der Abschied bewilligt. Gr. zu Isenburg⸗Philippseich, Rittm. und Escadr. Chef vom 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24, ausgeschieden und zu den beurlaubten Off. der Kav. des 1. Bats. (Darmstadt I.) 1. Großherzogl. Hess. Landw. Regts. Nr. 115 übergetreten. v. Stockhausen, Major à la suite des Hess. Füs. Regts. Nr. 80 und Platzmgjor in Cassel, mit Pension und der Uniform dieses Regts der Abschied bewilligt. v. Haxthausen, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Wiesbaden) 1. Nassau. Landw. Regts. Nr. 87, als Hauptmann, v. Schultzendorff, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Weimar) 5. Thüring. Landw. Regts. Nr. 94, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt. Borchard, Hauptm. vom Westfal. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Div. Art., mit Pens. ausgeschieden. Str V Major vom Hannov. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 10, Div. Art., mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Bausch, Ob. Lt. vom Niederschles. Fuß⸗Art. Regt. Nr 5, mir Pension zur Disp. gestellt. Regens⸗ berg, Pr. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7) mit Pension und der Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt. Schaedler, Sec. Lt. von der Art. des Res Landw. Vats. Glogau Nr. 37, der Abschied bewilligt. v. Chamisso, Oberst und Inspecteur der 1. Pion. In⸗
spektion, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied
bewilligt. Pflaume, Hauptm. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Cöln Nr 40, der Abschied bewilligt.
Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin im Winter⸗Semester 18 72/73.
Im Sommer⸗Semester 1872 sind immatrikulixt gewesen 1990, davon sind abgegangen 74!, es sind demnach geblicben 1249; dazu slind in diesem Semester gekommen 669; die Gesammtzahl der imma⸗ rikulirten Studirenden beträgt daher 1918. Die theologische Fakultät zählt 202 Preußen, 25 Nichtpreußen = 227; die Fakultät zählt 484 Preußen, 90 Nichtpreußen = 574; die medizinische Fakultät zählt 303 Preußen, 101 Nichtpreußen = 404; die philosophische Fakultät Feöl a) Preußen mit dem Zeugniß der Reife 487, b) Preußen mit em Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüf.⸗Reglem. vom 4. Juni 1834 —, c) Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 20 = 507, d) Nichtpreußen 206 = 713, in Summa 1918. Außer diesen immatrikulirten Studirenden sind zum Hören der Univpersitäts⸗Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatriku⸗ lirte Pharmazeuten 88, 2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Be⸗ flissene 11, 3) Eleven des Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts 133, 4) Elepen der medizinisch⸗chirurgischen Akademie für das Militär und bei der⸗ elben aktachirte Unterärzte von der Armee 67, 5) Eleven der Bau⸗ lkademie 685, 6) Berg⸗Akademiker 66, 7) Studirende der Gewerbe⸗ Akademie, welche den Kursus in der 1. Abtheilung absolvirt haben, 650, 8) Eleven des landwirthschaftlichen Lehr⸗Instituts, welche im Besitz des Berechtigungsscheins zum einjährigen Militärdienst sind, 43, Schüler der Akademie der Künste 6, 10) von dem errn Rektor ohne Immatrikulatione⸗zugelassen 47. Die Gesammt⸗ zahl der berechtigten, aber nicht immatrikulirten Zuhörer ist dem⸗ 997128 Die Gesammtzahl der berechtigten Theilnehmer ist mit⸗ in 8 b
Zum Preußischen Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1873. IV.
Der Etat des Ministeriums für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten (mit Ausschluß der Gestütverwaltung)
1“
hat (Kap. 32) 692,985 Thlr. (*.᷑ 24,385 Thlr.) Einnahmen. Darunter befinden sich (Tit. 3) 34,312 Thlr. Einnahmen bei den landwirtbschaft⸗ lichen Lehranstalten: der staats- und landwirthschaftlichen Akademie in Eldena, der landwirthschaftlichen Akademie in Proskau, der landwirth⸗ schaftlichen Akademie in Poppelsdorf, dem landwirthschaftlichen Lehr⸗ Institut in Hof Geisberg, dem pomologischen Institut in Proskau, dem pomologischen Institut in Geisenheim, dem landwirtbschaftlichen Lehr⸗Institut in Berlin, dem landwirthschaftlichen Museum in Ber⸗ lin. Auf den hisherigen Etats waren nur diejenigen Beträge für die landwirthschaftlichen und gärtnerischen Lehranstalten ausgebracht, welche nach Anrechnung der eigenen Einnahmen dieser Institute zur Unterhaltung der letzteren nöthig waren. Jetzt sind sämmtliche Ein⸗ nahmen und Ausgaben derselben aufgeführt.
Die Einnahmen bei der Verwaltung des Veterinärwesens (Tit. 4 27,320 Thlr) sind aus dem Etat des Ministeriums der geistlichen
rationen und
Traventhal 40,000 Thlr. (+ 40,000 Thlr.) dr zu bemerkt: »Behufs 8
der
ꝛc. Angelegenheiten hierher übertragen worden. Dagegen haben die Kosten und anderen Einnahmen bei den Auseinandersetzungsbehörden (Tit. 1 566,502 Thlr.) gegen den laufenden Etat um 37,295 Thlr. abgenommen. ’
*. Die Ausgaben 1 in 1,938,829 Thlr. (+ 260,956 Thlr.
dauernden und 726,256 Thlr. (+ 402,405 Thaler) außerordentliche
2,665,085 Thlr. (+ 663,361 Thlr.)., wobei die Ausgaben Kp. 104. Ministerium
er Gestütverwaltung nicht mitberechnet sind. Die dauernden Ausgaben sind: 1 96,100 Thlr. (£ 9650 Thlr.). 105. Revisions⸗Kollegium für Lande
kultursachen 33,710 Thlr. (+ 3930 1“ 106. Auseinandersetzungs.
behörden 949,405 Thlr. (+† 13,860 Thlr.) Die Mcehrausgaben in diesen Kapiteln sind meist durch die Besoldungsverbesserungen ent⸗ anden. 107. Landwirthschaftliche Lehranstalten und sonstige wissen⸗ chaftliche und gemeinnützige Zwecke 297,615 Thlr. (+ 73,841 Thlr.) ücksichtlich dieses Kapitels nehmen wir auf die Bemerkung oben zu Kp. 32. Tit. 3 der Einnahme Bezug. Tit. 9 sind als Dispositions⸗ fanse zu wissenschaftlichen und gemeinnützigen, auch zu landwirth⸗ 1.““ Zwecken 10,572 Thlr. (+ 10,572 Thlr.) ausge⸗ worfen. Die Erläuterungen bemerken hierzu: ²Im Interesse des landwirth⸗ schaftlichen Gewerbes, und somit im Interesse des Staates, dessen Finanzen sich auf jenes Gewerbe wesentlich stützen, sowie zur För⸗ derung der Heranbildung von fur den Lehrzweck und das Versuchs⸗ wesen geeigneten Männern, an denen fortdauernd in ganz Deutsch⸗ land ein empfindlicher Mangel ist, erschien die Bildung eines Sti⸗ pendienfonds für dürftige Studirende der Landwirthschaft schon seit Jahren als dringendes Bedürfniß. Die deshalb in den Jahren 1863, 1864 und 1865 gepflogenen Verhandlungen führten wegen der damaligen finanziellen Läge des Staates nicht zum Ziele.«
Kap. 108. Vekerinärwesen 155,053 Thlr. (neu auf diesen Etat senr c. Nach einer als Beilage A. beigefügten Vergleichung be⸗ laufen sich die Mehrausgaben gegen den laufenden Etat des Ministe⸗ riums der geistlichen ꝛc. Negee ehen auf 49,697 Thlr. 109. Zur Förderung der Fischerei 89000 Thlr. (+£ 470 Thlr.). 110. Landes⸗ meliorationen, Moor⸗, Deich⸗, Ufer⸗ und Dünenwesen 323,342 Thlr. (+ 4152 Thlr.). 111. Förderung der Pferdezucht 64/,604 Thlr. (un⸗ verändert). 112. Allgemeine Ausgaben 8000 Thlr. (unverändert).
Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 85 14) sind 1) zur Errichtung eines Gebäudes für das landwirth⸗ chaftliche Museum in Verlin, als erste Rate 150,000 Thlr. (†. 150,000 Thlr.). Die Ausnahme dieses Betrages in den Etat ist mit Rücksicht auf den Beschluß des Hauses der Abgeordneten in dessen Sitzung vom 29. Februar d. J. erfolgt. 2) Zum Neubau eines Pferdestalles und einer Wagenremise mit Kornboden und Keller für das Versuchs⸗ feld der Akademie in Eldena 2576 Thlr (4 2576 Thlr.). 3) Zur Förderung der Obstkultur, mit Einschluß der Ausgaben für die Ein⸗ richtung des pomologischen und Weinbau⸗Instituts in Geisen⸗ heim 32,404 Thlr. (— 2596 Thlr.). Von dieser Summe sollen u. A. verwendet werden: Zum Ankauf eines Weinbergs und zur Einfriedigung desselben, so wie zu den Bebhufs einer mustergültigen Weinkultur mit Einschluß des Versuchsgartens erforderlichen Herstellungen in Geisenheim 10,500 Thlr., 8 Herstellung cines 1G füͤr Obst⸗ und Weintreiberei, als Lehrmittel für das pomologische Institut zu Proskau, 5000 Thlr., zur Herstellung eines Laboratoriums und eines Vegetationshauses für die Versuchs⸗ station der pomologischen Anstalt zu Proskau nach den Kostenüberschlä⸗ gen des Baubeamten und des Versuchs⸗Botanikers 56 2 Thlr.,zur Förde⸗ rung der Obstkultur in den übrigen Landestheilen wie in früheren Jahren, 4000 Thlr. 4 Zur Bestreitung der Kosten der Vertretung des Ackerbaues und der landwirthschaftlichen Industrie auf der Wiener Ausstellung 12,000 Thaler (†. 12,000 Thlr). 5) Zu verschiedenen baulichen Einrichtungen bei der eraeh in Hannover 1110 Thlr. (+ 1110 Thlr.). 6) Zur Hebung der Fischereci 10,000 Thlr. (unverändert). 7) Zur An⸗ legung eines Fischerei⸗Zufluchtshafens an der Greifswalder Oie, zweite Rate 19,000 8 (— 11,000 Thlr.). 8) Zu größeren Landes⸗Melio⸗
Heichbauten, Zuschuß zu Tit. 6 im Kap. 110 des ordent⸗ lichen Etats (234,950 Thlr.) 450,000 Thlr. (+ 250,000 Thlr.). »Es giebt sich, bemerkt der Etat, in allen Theilen des Staats ein erfreu⸗ licher Aufschwung auf dem Gebiete der genossenschaftlichen land⸗ wirthschaftlichen Meliorationen kund. Im Laufe des Jahres 1872 sind zahlreiche derartige Unternehmungen; großentheils von bedeuten⸗ dem Umfange, vorbereitet worden, welche im Jahre 1873 der Aus⸗ führung entgegensehen, aber nur dann dazu Fhlancen können, wenn ein Theil des Baukapitals aus dem Landes⸗Meliorationsfonds dar⸗ gelieh en wird⸗. 9) Zur Förderung der Wald⸗ und Wiesenkulruren in der Eifel 10,000 Thlr. (unverändert). 10) Zu Kultur⸗Anlagen in den ge⸗ birgigen Theilen der Regierungsbezirke Trier, Coblenz und Wiesbaden, mit Ausschluß der Eisel und des Westerwaldes 5000 Thlr. (unper⸗ ändert). 11) Zur Förderung der Waldkulturen in den gebirgigen Theilen des Regierungsbezirks Arnsberg 500 Thlr. (der bisher all⸗ jährlich bewilligte Betrag). 12) Für das Dünenwesen in den Pro⸗ vinzen Preußen und Pommern 15,000 Thlr. (wie im laufend. Etat).
13) Zuschuß zu den Kosten der Herstellung von Steindeichen an
den exponirten Stellen der Insel Nordstrand, erste Rate 18,666 Thlr.
Hierzu bemerkt der Etat: »Die Fnsel Nordstrand erhält ihre hervorragende Wichtigkeit dadurch, daß sie die nordfriesische Küste in weiter Erstreckung gegen den Andrang der Meeresfluthen schützt. Die drohenden Abbrüche auf dieser Insel würden geradezu verderblich für das Festland sein, und es ist daher die unversehrte Erhaltung der Insel im Interesse der nordfriesischen Mese eeh der ernste⸗ sten Aufmerksamkeit der Regierung. Derselbe Grund, der dahin geführt hat, bedeutende Aufwendungen aus Staatsfonds zur Erhal⸗ tung der Insel Pelworm 8 machen, und welcher die Staatsregie⸗ rung veranlaßt hat, zum Schutz der Inseln Amrum, Sylt und Ro⸗ moͤe alljährlich große Ausgaben zu machen, trifft in gleichem Maße bei Nordstrand zu. Die jetzigen Vertheidigungswerke der Insel sind ganz ungenügend und die unversehrte Erhaltung derselben steht in Gefahr; eine Verbesserung dieses Zustandes, und eine Sicherstellung der Insel 9 aber nur durch die Betheiligung staatlicher Mittel mög⸗ lich. Die Ausführung der Steindeichbauten zum Schutz der Insel erfordert nach dem aufgestellten und revidirten Plan nebst Kosten⸗ Anschlägen einen Kostenaufwand von 160,000 Thlr.; sie soll auf Kosten und⸗ Gefabr der Landschaft Nordstrand erfolgen unter ent⸗ sprechender Beihülfe aus Staatsmitteln.
Mit Hinzurechnung der Gestütverwaltung hat der Etat des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten 1,053,665 Thlr. (+ 45/,155 Thlr.) Einnahmen, 2,794,219 Thlr. (+ 379,261 Thlr.) dauernde und 1,010,456 Thaler (+ 562,055 Thaler) einmalige und außerordentliche Ausgaben.
— Die Gestütverwaltung hat nach dem Etat für 1873 (Kap. 33) 360,680 Thlr. (+ 20,770 Thlr.) Einnahmen und (Kap. 113) 855,390 Thlr. (+ 118,305 Thlr) dauernde Ausgaben. Die Mehrausgaben sind durch Besoldungsverbesserungen und ernöhte Fourageankaufspreise veranlaßt. Evenso ist der Fonds zur Ausbildung von Gestüteleven (Tit. 13) von 600 auf 2200 Thlr. erhöht worden, damit Offiziere, die während des Vorbereitungsdienstes in der Gestüt⸗ verwaltung nur ein Jahr lang ihre Militärkompetenzen behalten, den Vorbereitungsdienst noch länger fortsetzen können. Auch ist der Fonds zum Ankauf von Pferden (Tit. 14), der auch Zuchtvereinen zinsfreie, zu amortistrende Vorschüsse gewährt, von 91,200 auf 151,200 Thlr. erhoöht worden, nachdem schon pro 1872 im Extra⸗ ordinarium 000 Thlr. Zuschuß zu diesem Fonds bewilligt worden waren.
Frü oenselben Fonds sind unter den einmaligen und außer⸗ ord/ ctlichen Ausgaben (Kap. 15) Tit. 1 noch 115,000 Thlr. (+ 15,000 Thlr.) ausgeworfen. Außerdem sind in diesem Kapitel vorge⸗ sehen: 2) Zum Neubau eines Pferdestalles auf dem zum Hauptgestüt Tra⸗ kehnen gchörigen Vorwerk Mattischkehmen 11,500 Thlr. (+ 11,500 Thlr.) 3) Zur Herstellung eines Paddocks auf dem 88 Kauptgestüt Graditz gehörigen Vorwerke Repitz 2700 Thlr. (+ 2,00 Thlr.) 4) Behufs Translokation des Schleswig⸗Holsteinischen Landgestüts zu Plön nach n der Erläuterung wird chleswig⸗Holsteinischen an gefate war bereits nach dem Staatshaushalts⸗Etat pro 1871
Neubau eines Beschälerstalles in Aussicht genommen und zu die⸗ sem Zweck die Summe von 11,000 Thalern zahlbar gemacht worden. Es ergab sich jedoch, daß der für den Stallbau auserwählte Platz nicht geeignet war. Da in Plön ein anderer, besser geeigneter Bau⸗
Depots gedacht werden.
platz nicht vorhanden, die Erweiterung der Landgestüts aber unab⸗ weisbares Bedürfniß ist, so muß an eine abermalige Verlegung des verden. Der fisͤkalische Hof zu Traventhal bietet für das Landgestüt die erforderlichen Räumlichkeiten dar und soll dasselbe daher nach Traventhal translocirt werden. Die für die bau⸗ lichen Einrichtungen an letzterem Orte erforderlichen Geldmittel be⸗ laufen sich nach bautechnischem Ueberschlage auf den nebenstehenden Betrag; dagegen werden die nach dem Etat pro 1871 zur Verfügung stehenden 11,000 Thlr. erspart« 5) Behufs Errichtung eines Land⸗ stüts für die Provinz Pommern (erste Rate) 80,000 Thlr. (+ 80,000 Thlr.)
Eine erläuternde Denkschrift bemerkt hierzu: Die Provinz Pommern ist dieKinzige, welcher bis jetzt ein eigenes Landgestut fehlt. Die dortigen Deckstationen sind von den Landgestüten Lindenau, Zirke und Marienwerder aus besetzt worden, und zwar hat Lindenau 50. Hengste, Zirke 12 Hengste, Marienwerder 22 Hengste, zusammen 84 Hengste dorthin gesandt. Die mit den weiten Hin⸗ und Rücktrans⸗ porten der Hengste verbundenen Inkonvenienzen und größeren Kosten, verbunden mit dem neuerdings umfänglicher hervorgetretenen Bedürf⸗ niß einer vermehrten Aufstellung von Landbeschälern, ließen es wün⸗ schenswerth erscheinen, die für Pommern bestimmten Deckhengste dort in einem besonderen Landgestüt⸗Depot zu konzentriren.
Die Staatsregierung hat bereits auf eine an sie gerichtete An⸗ frage, die beabsichtigte Einrichtung als vorstehend angezeigt und sich vorbehalten, die hierzu erforderlichen Mittel im Etat pro 1873 in Ansatz zu bringen.
Die angestellten Lokaluntersuchungen haben unter den zahlreichen, von Städten und ländlichen Besitzungen eingegangenen Anerbietungen einen Platz bei der Stadt Labes als den geeignetsten sowohl als Bau⸗ platz wie bezüglich der sonstigen Eigenschaften an guter Chaussee⸗ und Eisenbahnverbindung, bequemer Beschaffung guter Futtermittel, reich⸗ lichem und gutem Wasser in nicht großer Tiefe, ausreichender Trag⸗ fähigkeit zur Bestellung für wirthschaftliche Bedürfnisse der Beamten und Wärter ꝛc. ergeben. Dazu kommt, daß die Stadt Labes den mehr als ausreichend großen, ihr eigenthümlich gehörigen Platz, auf welchem die Einrichtung des Gestüts projektirt ist, der Gestüt⸗Ver⸗ waltung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen bereit ist.
Es ist in Aussicht genommen, außer den bereits oben gedachten 84 Hengsten noch eine weitere Anzahl derjenigen Hengste in das neue Gestüt aufzunehmen, welche ihre Deckstationen in dem nördlichen Theile des frankfurter Regierungsbezirks, sowie in dem an die Pro⸗ vinz Pommern grenzenden Theile von Westpreußen haben und jetzt aus den Landgestüten in Zirke und Marienwerder besetzt werden. Diese Maßregel erscheint wünschenswerth, um die Entsernung der Deckstationen von den Landgestüten möglichst abzukürzen. Unter den jetzigen Verhältnissen tritt besonders für die Besetzung der Stationen von dem Depot zu Marienwerder aus, häufig der Uebelstand ein, daß zur Zeit des Abgangs der Hengste auf die Stationen um die Mitte des Monats Februar die Fährtommunikation mit dem linken Ufer der Weichsel unterbrochen ist und die Hengste sodann mit weiten und beschwerlichen Umwegen über Dirschau nach den Stationen ge⸗ bracht werden müssen. 1
In welchem Umfange die letztgedachte Maßregel zur Ausführung elangen soll, wird davon abhängen, ob die Herstellung der entsprechen⸗ en gröͤßeren Bauten in Labes mit dem zu erwartenden Vortheile in angemessenem Verhältnisse steht. Da bisher die Spezialanschläge noch nicht vorliegen, kann zur Zeit ein bestimmtes Urtheil hierüber nicht abgegeben werden. 3
Daß jedoch die Kosten der Herstellung des Gestüts die als erste Rate liquidirte Summe von 80,000 Thlr. übersteigen werden, auch wenn nur die Ueberweisung der Deckstationen der Provinz Pommern an dasselbe erfolgt, unterliegt einem Zweifel nicht. 1 b
6) Behufs Herstellung von Stall⸗ und Wohnungsräumen bei dem Landgestüt⸗Marstalle zu Insterburg (erste Rate) 15,000 Thlr. (4 15,000 Thlr.) 7) Desgleichen bei dem Landgestüt⸗Marstalle zu Gudwallen (erste Rate) 20,000 Thlr. (+ 20,000 Thlr.)
1 Ueber die Positionen 6 und 7 spricht sich eine Denkschrift näher aus: 8
heaufi seit dem Jahre 1859 haben sich zu verschiedenen Zeiten die Verhandlungen der Landesvertretung, theils in Folge an sie ge⸗ richteter Petitionen aus dem Kreise der Pferdezüchter, theils aus An⸗ laß eigener aus der Mitte der Vertretung hervorgegangener Anträge mit der Frage wegen der Trennung der Landgestüte von den Haupt⸗ gestüten beschäftigt. Auch das Landes⸗Oekonomie Kollegium und an⸗ dere aus Fachmaͤnnern zusammengesetzte Versammlungen haben diese Frage zum Gegenstande ihrer Berathungen gemacht.
Die hierauf bezüglichen seit dem Jahre 1869 bei Gelegenheit der Etatsberathung in beiden Häusern des Landtages gefaßten Beschlüsse lauten: 1) der Beschluß des Hauses der Abgeordneten vom 23. No⸗ vember 1869: »die Staatsregierung aufzusordern, die Verwaltung der Landgestüte unabhäͤngiger von der Verwaltung der Hauptgestüte hinzustellen;« 2) der Beschluß des Herrenhauses vom 20. Januar 1871: „die Staatsregierung wolle in Erwägung zichen, ob es sich nicht empfehle, die Verwaltung der Landgestüte unabhängig von der der Hauptgestüte zu stellen;« 3) der Beschluß des Hauses der Abgeordne⸗ ten vom 19. Dezember 1871: »die Staatsregierung aufzufordern, bei Aufstellung des Etats pro 1873 in Erwägung zu nehmen, ob nicht dem litthauischen, dem brandenburgischen und dem sächsischen Land⸗ gestüt dieselbe selbständige Stellung, wie den übrigen Landgestüten, insbesondere durch Anstellung selbständiger Vorsteher zu geben sei.«
Der preußische Staat in seinem jetzigen Umfange hat: 3 Haupt⸗ gestüte in Trakehnen, Graditz und bei Neustadt a. D., sowie 11 Land⸗ gestüte, und zwar: a) in der Rheinprovinz zu Wickrath, in der Pro⸗ vinz Westfalen zu Warendorf in der Provinz Hessen⸗Nassau zu Dillenburg, in der Provinz Hannover zu Celle/ in der Provinz Schleswig⸗Holstein zur Zeit zu Ploen, in der Provinz Schlesien zu Lubus, in der Provinz Posen zu Zirke, in Westpreußen zu Marien⸗ werder, b) das Litthauische mit den 3 Marställen in Trakehnen,
nsterburg und Gudwallen, das Brandenburgische in Lindenau bei deustadt a. D. und das Sächsische in Döhlen bei Graditz.
Die sub a genannten 8 Landgestüte stehen unter eigenen Ge⸗ stüt⸗Dirigenten, welche ihre Verwaltung unter der oberen Leitung des Ober⸗Landstallmeisters selbständig und ohne jede administrative oder
andere Abhängigkeit von den Hauptgestüten führen, während unter⸗
der gleichen oberen Leitung die sub b aufgeführten 3 Landgestüte zu⸗ gleich von dem betreffenden Land⸗Stallmeister des örtlich zugehörigen Hauptgestüts mit Hülfe des ihm subordinirten an die Spitze der innern Verwaltung jedes der 5 Marställe ad b gestellten Marstall⸗ Vorstehers dirigirt werden.
Die Remontirung der Landgestüte geschieht theils, und zwar nach dem Durchschnitt der bisherigen Leistungen noch nicht zur Hälfte, durch Cinstellung der zu Landbeschälern geeigneten, in den Haupt⸗ gestüten selbst gezüchteten Hengste, theils durch den im In⸗ und Aus⸗ kande bewirkten Ankauf qualifizirter Privat⸗Zuchthengste.
Die Remontirung der Gestüte in den westlichen und neu erwor⸗ benen Provinzen hat in neuerer Zeit fast allein durch angekaufte Hengste stattgefunden. u“ .
Als wesentlichstes Motiv für die Trennung der Landgestüte von den Hauptgestüten pflegt die Behauptung geltend gemacht zu werden, daß der Landstallmeister eines Hauptgestüts (aus erklärlicher mensch⸗ licher Schwäche) ebenso wenig, wie seder Privatzüchter sich der Vor⸗ liebe für die eigenen Zuchtprodukte zu erwehren vermöge und diese vorzugsweise als Landbeschäler zu placiren. bemüht sein werde, ohne daß der ihm untergeordnete Landgestüt⸗Dirigent die Annahme eines nach seiner Meinung vielleicht unqualifizirten Henssts verweigern dürfe. Die in diesem Motiv liegende Befürchtung önnte höchstens für die sub b. bezeichneten, s. g. abhängigen Landgestüte zutreffend erscheinen, da die Landgestüt⸗Dirigenten sub a. bei der Zutheilung der für die Einstellung in die Landgestüte vom Hauptgestüt präsen⸗ tirten Zuchtprodukte vertreten sind und ihre Meinung gegen unquali⸗ fizirte Remonten geltend machen können. v
Um aber jene Befürchtung allgemein und selbst für die 3 s. g. abhängigen Landgestüte zu beseitigen, sind in Folge des Beschlusses sub 1 seit dem Jahre 1870 zunächst für das Hauptgestüt Trakehnen, und seit dem Jahre 1872 auch für die beiden anderen Hauptgestüte sachverständige Kommissionen unter Zuziehung unpartelischer Sach⸗ kenner gebildet worden, welche die vom Hauptgestüt präsentirten Re⸗ monten einer Vorprüfung zu unterwerfen und die für unqualifizirt
ehaltenen Hepag⸗ zu bezeichnen haben. Nach den bisherigen Er⸗ —5 ist das Urtheil dieser Prüfungs⸗K onen i naß⸗
ge end geblieben ohne aß es bedurst hat. 2**½ 1
Die Unselbständigkeit der drei Landgestüte sub b. beschränkt
sich hiernach im Wesentlichen auf die beschränkte Dispositionsbefugniß ihrer Vorsteher in der laufenden Verwaltung bei der Eintheilung und Stationirung der Landbeschäler ꝛc. Ihre sinanzielle Verwaltung liegt dem Kassenbeamten des Feeptg⸗chs nach den Anweisungen des Landstallmeisters ob, findet
Spezialetats in gesonderter Kasse, Buchführung und Rechnungs⸗ legung statt.
ort aber auf Grund des besonderen
Bei der dem Beschlusse sub 3 voraufgegangenen Diskussion hat
die Staatsregierung ihren Standpunkt zu der oft ventilirten Tren⸗ nungsfrage dahin klar ausgesprochen, daß sie die Land⸗ und Haupt⸗ gestüte als ein für die Pflege der Landespferdezucht organisch zusam⸗ menwirkendes und zusammengehöriges Gesammtinstitut betrachte, mit dessen absoluter Trennung in zwei gesonderte Institute bis zu ihren äußersten, die Centralverwaltung durchdringenden Konsequenzen sie sich nicht einverstanden erklären könne, daß sie dagegen dem Beschlu sub 3 Folge zu geben geneigt sei.
e
Die zu diesem Behufe angestellten Erwägungen haben es thunlich
erscheinen lassen, die drei s. g. abhängigen Landgestüte, in gleicher Weise, wie die übrigen acht Landgestüte unabhängig zu organisiren. Hierbei genügt es aber nicht, die betreffenden Marstall⸗Vorsteher mit den entsprechenden Befugnissen der Selbständigkeit auszuruͤsten, die Reform bedingt vielmehr für eine theilweise Umstellung der Hengst⸗ bestände entsprechende bauliche Veränderungen, sowie neue Einrich⸗ tungen für die Abzweigung und Uebertragung der Bureau⸗ und Kassenverwaltungen.
selbständigen
Insbesondere erscheint es nicht angängig, den Trakehner Land⸗
gestülstall, welcher sich auf dem Hofe des Hauptgestüts befindet, künftig dort beizubehalten und 2 selbständige Dirigenten innerhalb desselben Gehöfts walten zu lassen. Es wird daher beabsichtigt, das Depot des Trakehner Stalles, welcher zur Zeit einschließlich der in svonas. thal aufgestellten Augmentationspferde 124 Hengste zählt, au
und mit je einem Drittheil auf die Landgestuͤtstaͤlle Insterburg, Gud⸗ wallen und Marienwerder, bei letzterem nach der voraufgegangenen Erörterung als Ersatz für die an das pommersche Landgestüt abzu⸗ gebenden Hengste zu vertheilen. Die dabei in Trakehnen und Jonas⸗ thal disponibel werdenden Stallräume, soweit sie vom Landgestüt benutzt wurden, werden eine zweckmäßige Verwendung für das Haupt⸗ gestüt finden.
zulösen
Dagegen müssen in Insterburg und Gudwallen Bauten zur
Unterbringung des Mehrbestandes an Hengsten und der ihnen folgen⸗ ““ und Beamten, sowie der Kassenverwaltung ausgeführt werden.
Bei der baulichen Einrichtung in Insterburg steht es in Frage,
ob es zweckmäßiger sei, den jetzigen Landbeschälerstall an beiden Giebelseiten zu verlängern und ein neu zu errichtendes Wärterhaus auf die Zahl der zugehenden Wärter und Beamten zu beschränken, oder auf der Stelle des jetzigen alten Wärterhauses ein zweites neues Stallgebäude aufzuführen und das Wärter⸗ und Beamtenpersonal in einem neuen Diensthause unterzubringen. Für die Kasse sollte die im Anschluß an die Dirigentenwohnung belegene wohnung eingerichtet werden.
jetzige Oberwärter⸗
Uevber diese Bauprojekte schweben noch eingehendere technische Unter⸗
suchungen und die Ausarbeitung vergleichender Spezialanschläge. Nach der vorläufig überschläglichen Kostenberechnung ist das 9 beschriebene Projekt zu 21,300 Thlr. und das zweite zu 22,000 Thlr. veranschlagt.
Die entsprechenden Einrichtungen in Gudwallen erfordern den
Neubau eines zweiten Beschälerstalles und die Herstellung eines Wärter⸗ hauses, welches auf der Stelle des alten Wärterhauses in größerer Ausdehnung zur Aufnahme sämmtlicher Wärter und Unterbedienten, sowie der Kasse und des Rendanten projektirt ist. Der Aufwand des “ Bauprojekts ist überschlaglich auf etwa 35,000 Thlr. erechnet.
Sowohl für Insterburg, als für Gudwallen bleibt darauf auf⸗
merksam zu machen, daß die vorhandenen, in die Bauprojekte hinein⸗ gezogenen Wärterhäuser so alt und baufällig sind, daß ein Neubau derselben in nahe Aussicht genommen werden muß, mithin die hier bezeichneten Bausummen nicht lediglich als aus dem Neformplane erwachsend angesehen werden können.
Mindere Schwierigkeiten, als bei diesem ersten, mit der Herstellung des pommerschen Landgestüts in nahem Zusammenhange stehenden Theile des Reformplanes bieten sich bei den mit dem sächsischen und brandenburgischen Landgestüt vorzunehmenden Veränderungen.
Das saͤchsische Landgestüt ist zur Zeit auf dem der Graditzer
Gutswirthschaft zugehörigen Vorwerk Döhlen untergebracht. Da dort neben dem selbständigen Landgestüt nicht nur die ganze jetzige
ekonomie nebst Wirthschaftsgespannen, sondern auch einige Jahr⸗
änge Füllen des Repitzer Halblutgestüts verbleiben müßten, so wür⸗ den voraussichtlich vielfache Kollisionen zwischen den verschiedenen Verwaltungen enistehen. genommen, dem Landgestüt das nahe bei Doͤhlen gelegene Vorwerk Neu⸗Bleesern mit seinen für Stallungen magazin und Heugelaß ausreichenden
egen die Bewirthschaftung der zugehörigen Ländereien dem Döhlener
Zur Vermeidung derselben ist in Aussicht
Wärterwohnungen, Hafer⸗ ebäuden zu überweisen, da⸗
orwerk zuzuschlagen. Die in Neu⸗Bleesern nothwendigen Bauten
werden sich auf innere Einrichtungen und auf die Herstellung eines Dienstgebäudes für den Gestütvorsteher, resp. für den Rendanten und dessen Kassenlokal zu beschränken haben, immerhin nach über⸗ schläg icher Berechnung eines 20,000 Thlr. bedürfen.
Ausführungsaufwandes von etwa
Bei dem brandenburgischen Landgestüt ist das jetzt von dem
Rendanten des Haupt⸗ und Landgestüts in Lindenau benutzte Kassen⸗ lokal nebst Wohnung dem köünftigen Kassenbeamten des Landgestüts einzuräumen, und ein gleichartiges Lokal nebst Wohnung für den Kassenbramten des Hauptgestüts auf dem Friedrich⸗Wilhelms⸗Gestüt herzustellen. Hierzu ist in Ermangelung anderer, dort disponibler Räume ein überschläglich zu 10,000 Thlr. angenommener Neubau er⸗ forderlich.
Die durch die Ausführung des Reformplanes entstehenden, bei
dem Extraordinarium des Staatshaushalts⸗Etats zu liquidirenden Baukosten beziffern sich hiernach überschläglich für Insterburg auf 2 ,000 Thlr., Gudwallen auf 35,000 Thlr., Neu⸗Bleesern auf 20,000 Thlr., Lindenau auf 10,000 Thlr., Summe 87,000 Thlr., von welchen zunächst in dem Staatshaushalts⸗Etat pro 1873 die Beträge von 15,000 Thlr. für Insterburg und 20,000 Thlr. für Gudwallen als erste Rate in Ansatz gebracht werden.
Die außerordentlichen Ausgaben betragen in Summa 284, 00.
Thaler (+ 159,650 Thlr.), die Gesammtausgaben 1,139,590 Thlr. (+ 277,955 Thlr.)
Die Staatsschulden Preußens. Am Ende des Jahres 1804 bekrugen die preußischen Staatsschulden
nur 24,700,220 Thlr. und 1806: 54,419,14 Thlr.; zu Ende 1812 schloß die Summe der Schulden mit 131,765,336 Thlr. gungen, welche die Jahre 1813 bis 1815 erforderten, um eine Armee von mehr als 250,000 Mann zu schaffen und mit allen Bedürfnissen u versehen, die dem Staate gebliebenen und die wieder eroberten Festungen in Stand zu setzen und mit dem Nöthigen auszurüsten, owie die Einrichtung der neuen Verwaltung im Innern waren so bedeutend, daß die von Frankreich gezahlte Kontribution von 145 Mil⸗ lionen Frs. bei Weitem nicht hinreichte, um die außerordentlichen Be⸗ dürfnisse zu decken. 1 um 85,483,426 Thlr. vermehrt, darunter 44,919,219 Thlr., welche nicht zu den durch die Kriegsrüstungen und den durch die Führung des trieges wegen der künftigen Behandlung des gesammten Staatsschulden⸗ wesens vom 820 1 schulden und deren Sicherheit, insoweit letztere nicht schon durch Spezialhypotheken gewährt war, mit dem gesammten Vermögen und Eigenthum des Staats, insbesondere mit den sämmtlichen Domänen, Forsten und säkularisirten Gütern im ganzen Umfange der Monarchie — mit Ausschluß derer, welche zur Aufbringung des jährlichen Be⸗ darfs von 2 Mill. Thlr. für den Unterhalt der Königlichen Familie, T und Prinzlichen Hosstaaten, sowie auch für alle dahin hoͤrt
ie großen Anstren⸗
So hatte sich bis Ende 1819 die Schuld wieder
entstandenen Schulden gehörten. Die Verordnung
17. Januar 1 garantirte für die Staats⸗
s. w. erforderlich si Zur Ausführung dieses
Gesetzes wurde eine besondere »Hauptverwaltung der Staatsschulden⸗ eingesetzt, welche durch ein spaͤteres Gesetz vom 24. Februar 1850 unter die obere Leitung des Finanz⸗Ministers und unter fortlaufen
Aufsicht einer besonderen »Staatsschulden⸗Kommission« gestellt wurdde Letztere, aus drei Abgeordneten des Herrenhauses, drei Abgeordnetee. des Hauses der Abgeordneten und dem Präsidenten der Ober⸗Rechn nungskammer bestehend, übt eine fortwährende Kontrolle über alle- der Hauptverwaltung der Staatsschulden unter eigener Verantwort,
lichkeit übertragenen Geschäfte und erstattet bei dem jährlichen regel⸗ mäßigen Zusammentritt des Landtags Bericht über 12 venth nn. sowie über die Ergebnisse der unter ihre Aufsicht gestellten Verwal⸗ tung des Staatsschuldenwesens.
Wie sich aus den Berichten der Hauptverwaltung der Staats- schulden und der Staatsschulden⸗Kommisston, sowie aus den Staats⸗ haushalts⸗Etars ersehen läßt, betrug die Gesammtschuld Preußens;
Ende 1820: 217,975,518 Thlr., davon unverzinslich 11,242,347 Thlr.,
» 1850: 182,601/611 * „ 20/842,347 »
»„ 1855: 247,833,595 b59 911
1861: 271/,652,224 „ 15,842,347
1862: 265,261,043 36.“““
1864: 272,316,994 3 „ 15,842,347
1867: 274 621,833 8 . 15,842,347 „
1868: 414,137,000 78/765/475 Thlr. Schulden er neuerworbenen Provinzen
„ 1870: 444,706,856 „ 915. 80,972,953 Pro⸗ Elhullden
8 8 er neuerworbenen Provinzen „» 1872: 429,092,932 „» darunter 59,570,771 Fie Sthulden 1 der neuerworbenen Provinzen.
Obgleich hiernach die Staatsschulden Preußens in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegen sind, so sind sie doch im Verhältniß zu denjenigen der übrigen europäischen Länder nur gering. Nach einer ungefähren Berechnung entfallen nämlich aüf den Kopf der Be⸗ völkerung an Staatsschulden in: Großbritannien 193 Thlr., den Nie⸗ derlanden 185 Thlr, Hamburg 146 Thlr., Lübeck 96 Thlr., Bremen 90 Thlr., Frankreich 80 Thlr. n 1870 stellt sich aber dieser Betrag sehr erheblich höher), Spanien 62 Thlr, Dänemark 51 Thlr., Oester⸗ reich 48 Thlr., Braunschweig 44 Thlr., Italien 43 Thlr., Baden 40 Thlr., Sachsen 38 Thlr., Bayern 29 Thlr., Rußland 29 Thlr., Preußen 18 Thlr. Schweden 17 Thlr., Hessen 14 Thlr. Preußen nimmt hiernach bezüglich seiner Schulden unter den vorgenannten Staaten eine äußerst günstige Stellung ein.
Hierbei ist außerdem zu berücksichtigen, daß ein nicht unerheblicher Theil der im Laufe der letzten Dezennien aufgenommenen Staats⸗ anleihen zu produktiven Zwecken verwendet worden ist. Bis zum 1. Januar 1855 sind von den neuen Anleihen allein 48,536,188 Thlr. für den Bau der Staatseisenbahnen (Ostbahn, westfälische und Saar⸗ brücker Bahn), der Weichsel⸗ und Nogatbrücken, den Ankauf der Nie⸗ derschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn verwendet worden. Neue produktive Anlagen von größerem Umfange wurden in den folgenden Jahren und bis in die neueste Zeit wieder durch neue Anleihen zu Stande gebracht, so der Erwerb der Münster⸗Hammer Bahn in Westfalen, der Ausbau der Ostbahn von Kreutz über Cüstrin nach Frankfurt, die Fortsetzung der Ostbahn von Königsberg nach Eydtkuhnen an der russischen Grenze, von Bromberg über Thorn bis zur polnischen Grenze (1856 —61, der Saarbrücker Bahn nach Merzig (1858), Trier (1860), bis zur luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig 8” 61), die Legun eines zweiten Geleises für die Niederschlesisch⸗Märkische ahn (1859 — 61 u. s. w. Von dem oben für das Jahr 1872 angegebenen Schuldbetrage be⸗ steht fast genau die Hälfte, nämlich 214,746,126 Thlr. in Schulden,
welche Behufs Herstellung von Eisenbahnen kontrahirt worden sind
und deren Verzinsung und Tilgung lediglich aus den Ueberschüssen, welche die Staatsbahnen gewähren, erfolgt. Läßt man diese Schul⸗ den außer Betracht, so verbleibt als eigentliche Staatsschuld nur noch ein Betrag von 214,346,806 Thlr., welcher einer Belastung von 8,8 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung entspricht. Dieser Schuldbetrag ist ein niedri erer⸗ als der vom Jahre 1820, obgleich inzwischen die vhilee deg es Staats und deren Wohlstand sich erheblich günstiger gestaltet haben.
Die gesammte Staatsschuld Preußens wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres 429,092,932 Thlr. betragen, während Ende 1871 noch 438,295,581 Thlr. vorhanden waren, so daß also im Jahre 1872 eine Verminderung um 9,202,649 Thlr. und im Vergleich gegen 1870 um 15,613,924 Thlr. eingetreten ist. Zur Verzinsung der Ge. sammtschulden werden für das nächste Jahr im Ganzen 16,594,0422 Thaler (davon 8,755,955 Thlr. für Eisenbahnschulden) und zur Til- gung 8,653,380 Thlr. (darunter 3,183,179 Thlr. für Eisenbahnschul⸗ den) erfordert, so daß also eine Verminderung der Gesammtschuld auf 42 „439,552 Thlr. eintreten wird.
Von dem Gesammtbetrage der verzinslichen Schuld fallen auf:
Die alten Landestheile und den Gesammtstaat seit 1866:
351,272,161 Thlr., davon Eisenbahnschulden b 166,074,337 Thlr.
Die neuen Landestheile, und zwar: Schleswig⸗Holstein 299,070 Thlr., Hannover 17,957,201
„* 14287,960 Eesfen...... 14,783,900 » 778971 2
14,767,600 16,147,143
3,369,088 I177128 Thlr.
Nassau 19,100,400 Hessen⸗Homburg 80,000 Frankfurt a. M 7,350,200 „ zusammen. 410,842,932 Thlr., hierzu: die unverzinsliche Schuld der alten Lan⸗ destheile (Kassen⸗An⸗ weisungen)
18,250,000 „ he überhaupt. 429,092,932 Thlr., 214,746,126 Thlr. 8 Der für die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld pro 1873 erforderlichen Ausgabe von zusammen 25,247,422 Thlr. treten noch 11,000 Thlr. Kosten der unverzinslichen Schuld, 428,261 Thlr. Renten und 142,117 Thlr. S hinzu, so daß die Gesammtausgabe für die Staatsschuld sich auf 25,828,800 Thlr. stellt; für das Jahr 1872 war sie noch auf 26,708,100 Thlr. veranschlagt, hat sich mithin im Jahre 1872 um 879,300 Thlr. vermindert. Hierbei ist namentlich zu bemerken, daß die Konsolidation der preußischen 4 ½ und 4proz. An- leihen einen günstigen Einfluß auf die Gestaltung des preußischen Staatsschuldenwesens geübt hat. Durch Konvertirung derselben in
eine 4 ½proz. Rentenschuld und durch Wegfall der regelmäßigen Till
gung hat eine jäͤhrliche Ersparniß von ca. 3 ½ Millionen Thlr. erzielt werden können.
Was die im Jahre 1873 vorhandenen verzinslichen Schul⸗ den im Einzelnen betrifft, so sind dieselben folgende:
1) Für die alten Landestheile und den Gesammt⸗ staat seit 1866: 3 ⅛proz. Staatsschuldscheine 55,506,400 Thlr.; 4 ½ proz. konsolidirte Anleihe 165,165,100 Thlr.; 4 ½ proz. freiwillige Anleihe von 1843: 649,760 Thlr.; 4 proz. Anleihe von 1850: 9,226,000 Thlr.; 4proz Anleihe von 1852: 8,373,900 Thlr.; 4 proz. Anleihe von 1853: 2,541,700 Thlr.; 4 ½ proz. Anleibe von 1854: 3,152/600 Thlr.; 4 ½ proz. Anleihe von 1855 A: 1,473,400 Thlr.;/ 4 ½- proz Anleihe von 1856: 3,730,700 Thlr.; 4 ½ proz. Anleihe von 1857: 1723,300 Thlr.; 4 ½ proz. zweite Anleihe von 1859: 3,/736,100 Thlr.; 4 proz. Anleihe von 1862: 2,903/700 Thlr.; 4 ½ proz. Anleihe von 1864: 3,392,800 Thlr.; 4 ½ proz. Anleihe von 1867 A: 3,574 900 Thlr.; 4 ⁄ proz. Anleihe von 1867 C: 3,271,075 Thlr.; 4proz. Anleihe von 1867 D: 4,449,900 Thlr.; 4 ½ proz. Anleihe von 1868 A: 14,503,900 Thlr.; 4½2 proz. Anleihe von 1868 B: 5,595,425 Thlr.; nach 8 der Gesetze vom 25. März und 3. Mai 1872 aufzunchmende An⸗ keihen: 19,4322,000 Thlr.; 3 ½ proz. Prämienanleihe von 1855: 10,420,000 Thlr.; 3 ⅜ proz. Kurmärkische Kriegsschuld: 927,478 Thlr.; 3 ½ proz. Neumärkische Kriegsschuld: 171,635 Thlr.; 3proz Sächsische Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine: 204,250 Thlr.; Aktien und Obligationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn: 15,881,837 Thlr. und der Münster⸗Hammer Eisenbahn: 1,264,300 Thlr.; Schatzanweisungen: 10,000,000 Thlr.
2) Für die neuen Landestheile, und zwer:
a) Schleswig⸗Holstein: auf den ehemaligen Besitzungen des Herzogs von Augustenburg baftende Schulden, s. g. Augustenburgische Prioritätsschulden zum Zinsfuße von 3, 3 ½¼, 3 ⅛ und 4 pCt. 52,920 Thlr., 4 proz. Domanial⸗Obligationen zur Entschädigung der Mühlen⸗ besitzer zur Aufhebung des Mahlzwanges 246,150 Thlr.
b) Hannover: unkündbare oder nur bedingungsweise kündbare
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