1873 / 10 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Reichstagsbeschlusse, betreffend die mit Schweden und Norwegen abgeschlossene Münz⸗Konvention, sowie ein Münzgese und ein Zulage⸗Bewilligungsgesetz. Amerika. Washington, 10. Januar. (W. T. B.) Staatss⸗ sekrekär Fish hat unterm 29. p. M. eine Depesche an den amerika⸗ nischen Gesandten, General Sickles, in Madrid gerichtet, inwelcher er dem Bedauern über die bis f. L ewder- äfek 1 struktion j ff edenen Ausdru

2 schiedenen Präfekten eine Instruktion in schaffung der Sklaverei auf Cuba entschie 1 Benef EEE“ für 8 durch Ueberschwemmungen giebt. Die amerikanische Union könne, so wird g.-ah” die Beschädigten von der National⸗Versammlung bewilligten Million ——— keb; e, ee dee7 geng 5 F rlassen. D ist dies zu besti in den mit ansehen, da die spanische Rec g, 6 Franes erlassen. Danach ist diese Summe nur dazu bestimmt, in der 1 EEö

ri sten ü tgesetzten Zuwiderhandeln gegen ihre Anordnungen

dringendsten Fällen Unterstützung zu gewähren, ohne daß die fortyg it ihre Unfähigkeit, des Aufstandes Herr

1 8 en erlittenen Schäden dabei zu berück⸗ ger nachsehen sollte, damit ihre nfähigkeit, des Aufstan deshalb die Gadeneeg aufgefordert, zu werden, dokumentiren würde. Es sei für Amerika an sich

zalich detaülli it genauer Angabe des schwierig, seine Neutralität zu bewahren und es könne dasselbe secs mögtich heich eüeiete vet, geanen 8 sche bald durch die Umstände zu einer Aenderung seiner Politik

binet von Washington eine Antwort des Staatssekretär Fish zu⸗ gegangen, welcher zufolge der amerikanische Konsul in Zanzibar und das dort stationirte amerikanische Kriegsschiff angewiesen worden sind, in jeder thunlichen Weise die Mission Sir Bartle Frères zu unterstützen und zu einer Sicherung des Erfolges derselben mitzuwirken.

Frankreich. Paris, 9. Januar. Der Minister des

in V Regierung auch nach dem Schlusse der Diskussion e 8. N 5 doch saichin diesem Falle die Diskussion als neu eröffnet gelten. Mecklenburg. Schwerin, 10. Januar. Der Königl. preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister an den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen, Freiherr von Rosenberg, wurde vorgestern von dem Großherzoge in Audienz empfangen und hatte die Ehre, sein Beglaubigungs⸗ schreiben zu überreichen. Freiherr von Rosenberg nahm darauf an der Galatafel Theil, die im Königssaale des Schlosses statt⸗ fand. Der Gesandte hat sich dem Vernehmen nach von hier Neustrelitz begeben. 1n Mafchins 7 9 Januar. In der heutigen Sitzung des Landtages referirten zunächst der Landrath von Rieben und Syndikus Meyer, daß sie, dem gestrigen Auftrage gemäß, bei

Annahme des 2s; Gesetzes nach den Beschlüssen der ersten Kammer. Der Vorstand des Ausschusses, der Abgeordnete Bie⸗ dermann, kündigte hierauf an, er werde in dem Falle, daß das Gesetz abgelehnt werde, ein Nothgesetz einbringen, um die Fort⸗ und die fachmännische Bezirks⸗Schulinspektoren zu retten.

Württemberg, Stuttgart, 10. Januar. Das Amts⸗ blatt des Ministeriums des Innern veröffentlicht einen Erlaß an die Oberämter, wonach mit Rücksicht darauf, daß nach einer Mittheilung des Reichskanzler⸗Amts in Ausführung des §. 11 des Reichsgesetzes vom 4. Dezember 1871, betr. die Aus⸗ prägung von Reichsgoldmünzen, nunmehr allmählich mit dem Einzug der groben Silbermünzen des Guldensystems vorge⸗ gangen werden soll, die Körperschaftskassen angewiesen werden sollen, die bei ihnen vorhandenen oder eingehenden Zweigulden⸗

—— Die erste Nummer des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, ist gestern erschienen. Dieselbe enthält 1) Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen, ferner Bekanntmachungen und Mittheilungen aus 2) dem Gewerbewesen, 3) Maß⸗ und Gewichtswesen, 4) Heimathwesen, 5) Konsulatwesen, 6) Militärwesen, 7) Postwesen und 8) Per⸗ sonal⸗Veränderungen, Titel⸗ und Ordens⸗Verleihungen.

„Unter dem Titel: Zehn Jahreinnerer Politik 1862 bis 1872“ sind die Reden des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg von seinem Eintritt in das Ministerium bis zur Feststellung der Kreisordnungs⸗Reform im Verlage der Königl. Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) hierselbst erschienen. Diese Sammlung umfaßt sämmtliche Reden und er⸗ heblicheren parlamentarischen Aeußerungen des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg während der oben angegebenen

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf den Neujahrsglückwunsch Sr. Majestät des Königs von Italien folgendes Danktelegramm an Allerhöchstdenselben ab⸗ gesandt:

Indem Ich Ihrer Majestät danke, daß Sie Meiner so freund⸗ lich gedacht haben, bringe Ich Ihnen und Ihrer Familie und Italien meine aufrichtigsten Glückwünsche dar. . 8

Wilhelm

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf die Allerhöchstdenselben zum neuen Jahre dargebrachten Glück⸗ wünsche der hiesigen Stadtverordneten⸗Versammlung folgen⸗ des Antwortschreiben an die Versammlung gelangen lassen:

„Mit wohlthuendem Gefühle haben Mich die Wünsche erfüllt, welche Mir beim Wechsel des Jahres von Ihnen dargebracht worden

üeeemüe 8 8 1

Abhörung von Zeugen und Abnahmen von Eiden ertheilt ist.

sind. Von der vollen Aufrichtigkeit derselben überzeugt, erwidere Ich sie mit der Versicherung, daß, wie Ich Meine ganze Kraft daran setze, des Vaterlandes geistige und materielle Wohlfahrt zu stärken und zu heben, es Mir zur besonderen Genugthuung gereicht, diese Wohlfahrt sich auch in den rasch aufsteigenden Verhältnissen Meiner ersten Re⸗ sidenzstadt Berlin ausprägen zu sehen. In der berechtigten Hoffnung, daß die in dieser Stadt sich kundgebende mächtig schaffende Bewe⸗ gung, durch weises Einwirken der kommunalen Organe nur innerhalb der Grenzen gesunder Entwickelung weiter vorschreiten wird, werde Ich nicht aufhören, denselben Meine vorsorglich unterstützende Theilnahme zuzuwenden.

Berlin, den 4. Januar 1873. Wilhelm.“

Sr. Kaiserlichen Königlich Hoheit der Kronprinz hat die Neujahrsadresse der Stadtverordneten⸗Versammlung mit fol⸗ gendem Dankschreiben beantwortet:

„Die freundliche Zuschrift, mit welcher die Stadtverordneten der Hauptstadt Mich zur Jahreswende begrüßt, ist Mir ein neues und erfreuliches Zeichen der innigen Gemeinschaft, welche Berlin mit dem Hause unsercs Kaisers verbindet. Mit aufrichtigem Danke für die

herzliche Theilnahme, welche die Vertreter der Bürgerschaft Mir in Meiner Krankheit gewidmet haben, verbinde Ich gern die beste Wünsche für die Hauptstadt und ihre Bewohner. Wiesbaden, den 6. Januar 1873. 9 ““ Friedrich Wilhelm, Kronprinz.“

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute Sitzungen ab.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern Mittag 1 Uhr unter dem Vorsitze des Minister⸗Präsidenten, General⸗Feldmar⸗ schalls Grafen von Roon im Konferenzzimmer des Hauses der Abgeordneten zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordnetentrat der Abgeordnete Dr. Windthorst (Meppen) für die Ausführungen des Abgeordneten von Mal⸗ linckrodt gegen die Abgeordneten Lasker, Engelcken und Windt⸗ horst (Dortmund) in die Schranken, indem er den Inhalt der päpstlichen Allokution vertheidigte und für seine Auffassung die Mehrzahl der Katholiken in Anspruch nahm. Ihm entgegnete der Abgeordnete Dr. Löwe und wies auf die antinationale Haltung des deutschen Klerus hin. Darauf wurde die Diskussion ge⸗ schlossen und die Spezialdebatte des Etats des Ministeriums des Innern fortgesetzt. Schluß der Sitzung um 4 Uhr.

In der heutigen (24.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Camphausen und mehrere Regierungs⸗ Kommissare beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Etats des Ministeriums des Innern fortgesetzt.

Zum Titel „Polizeiverwaltung der Stadt Berlin“ moti⸗ virte der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Reg.⸗Rath von Kehler, durch statistische Daten die Nothwendigkeit der Vermehrung der Berliner Schutzmannschaft. Dagegen sprachen sich die Ab⸗ geordneten Parisius und Dr. Braun (Waldenburg) aus. Letz⸗ terer wünschte eine Veröffentlichung der Ermittelungen über das Unglück bei dem im vorigen Jahre aus⸗ geführten großen Zapfenstreich. Der Minister des Innern erkannte vorhandene Uebelstände in der Berliner Polizeiverwal⸗ tung an, hob aber auch die geringe Besoldung der Schutzleute hervor. Der Abg. Heise wies auf das mangelhafte öffentliche Fuhrwesen in Berlin hin und erklärte sich für eine Vermehrung er Schutzmannschaft, gegen welche noch der Abg. Duncker das Wort nahm. Der Referent, Abg. Graf Wintzingerode, trat Namens der Budget⸗Kommission für den Vorschlag der Staats⸗ regierung ein, welcher auch angenommen wurde. Bei Schluß des Blattes dauerte die Etatsberathung fort. 8*

Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichs⸗ goldmünzen waren bis zum 21. Dezember 1872 in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmarkstücken 339,115,780 Mark und in Zehnmarkstücken 77,286,040 Mark ausgeprägt wor⸗ den. In der Woche vom 22. bis 28. Dezember sind ferner ge⸗ prägt in Zehnmarkstücken: in Berlin 1,797,680 Mark, in Han⸗ nover 1,044,150 Mark, in Frankfurt a. M. 1,045,250 Mark, in München 174,410 Mark, in Dresden 640,000 Mark und in Karlsruhe 370,820 Mark. Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 28. Dezember 1872 auf 421,474,130 Mark, wo⸗ von 339,115,780 Mark in Zwanzigmarkstücken und 82,358,350 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Seitens des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reichs

ist das bis Januar 1873 vervollständigte Verzeichniß der aiserlich Deutschen Konsulate (Berlin, gedruckt in der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker) heraus⸗ gegeben worden. Das Verzeichniß weist ungefähr 600 Konsuln. auf, gegen Anfang 1872 also eine Vermehrung von etwa 50. Die Konsuln sind nach Ländern geordnet, und ein alphabetisches rtsregistererleichtert das Auffinden der Sitze der Konsulalbehörden. Die Reichskonsulate, deren jetzt 37 vorhanden, sind durch den Druck kenntlich gemacht, ebenso diejenigen Konsulate, denen auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt ist, bürgerlich giltige Eheschließungen ꝛc. von Deutschen ovrzunehmen, sowie diejenigen Konsuln, denen die generelle Ermächtigung zu

Zeit und gewährt somit einen vollständigen Rückblick auf die innere Entwickelung Preußens während dieses denkwürdigen zehnjährigen Zeitraums. Der Inhalt gliedert sich in vier Haupt⸗ abschnitte: die Zeit des Konflikts (1862 1866), die Löfung des Konflikts (1866), die Organisation in den neuen Provinzen (1867 1869) und die Reform der inneren Verwaltung (1869 bis 1872.)

Im Spandauer Stadtforste fand vorgestern eine Hofjagd statt, an welcher der Minister des Königl. Hauses Freiherr von Schleinitz, der Hofmarschall Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen Graf zu Eulenburg, der Königl. großbritan⸗ nische Botschafter Lord Odo Russell und die General⸗Lieutenants Graf von der Goltz und Graf Brandenburg Theil nahmen.

Der Kaiserlich brasilianische Gesandte in St. Petersburg, Chevalier Ribeiro da Sylva, welcher vor einigen Tagen hier eingetroffen ist, hat am Donnerstag Abend die Reise nach St. Peters⸗ burg fortgesetzt.

Die neuen Skizzen der engeren Konkurrenz zum Goethe⸗Denkmal sind von den betreffenden Künstlern: Sie⸗ mering, Calandrelli und Schaper in Berlin und Dondorf in Dresden, am 2. Januar auf dem Museum eingeliefert worden. Dieselben werden voraussichtlich binnen Kurzem dem Publikum zugänglich sein.

Die Interimskirche, welche die St. Thomas⸗Gemeinde zu ihren Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen bis zur baulichen Vollendung ihres jetzigen Gotteshauses im Jahre 1869 benutzte, ist im Laufe der letzten Wochen abgebrochen und am Lausitzer Platz, in der Nähe des . Bahnhofs, wieder aufgebaut worden. Die kirchliche Einweihung der translocirten Kapelle erfolgte am 5. Januar.

S. M. S. „Niobe“ ist am 8. d. Mts. in Kiel außer Dienst gestellt.

Sachsen. Dresden, 10. Januar. Die Zweite Kammer fuhr heute in der gestern abgebrochenen Berathung von Be⸗ richten der Finanzdeputation fort. Zunächst wurden der Regie⸗ rung die zur Verlegung der fiskalischen Verbindungsbahn zu Leipzig, sowie zu Bestreitung des auf die Staatseisenbahn⸗ Verwaltung entfallenden Kosteiantheils für Errichtung eines der sächsisch⸗-bayherischen Staatsbahr und den in Leipzig mündenden Privatbahnen gemeinschaftlicher Sammelbahnhofs daselbst erfor⸗ derlichen, vorläufig auf 750,000 Thlr. berechneten Geldmittel zur Verfügung gestellt und die Frmächtigung zur Ertheilung und Ausübung des Expropriationzrechts zum Zweck der Erwerbung des zur Ausführung dieser Projekte erforderlichen Areals ertheilt. Gegen die Ueberweisung einer Petition, welche die Anlegung eines Haltepunktes der verlegten Verbindungsbahn hei Sellerhausen verlangt, an die Regierung zur Erwägung wandte sich der Staats⸗Minister Freiherr von Friesen, und die Kammer beschloß auch, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Die weiteren Debatten waren von rein lokalem Interesse. Nach einem Dekret, über welches Abgeordneter May Be⸗ richt erstattete, beabsichtigt die Regierung, auf dem fiskalischen Areal der frühern Thierarzneischule zu Dresden, Baulichkeiten ausführen zu lassen, welche vorzugsweise zu vermiethbaren Künstler⸗Ateliers benutzt werden sollen, um der herrschenden Ateliernoth Abhülfe zu sschaffen, und fordert zur Ausführung dieses Planes 99,000 Thlr., deren Bewilligung von der Depu⸗ tation empfohlen wird. Der Minister des Innern bezeichnete als die Gründe, welche die Regierung hätten veranlassen müssen, mit ihrem Postulate nicht bis zum nächsten Landtage zu warten, die Nothwendigkeit, für einen bisher als Atelier benutzten, neuerdings aber für die Gemäldegalerie in Anspruch genomme⸗ nen Zwingerpavillon einen Ersatz zu schaffen, um die durch den Tod Schnorr von Carolsfelds erledigte Professur an der Aka⸗ demie wieder besetzen zu können; der Umstand, daß ein ausge⸗ zeichneter Künstler nur durch die Zusicherung, ihm ein Atelier herzustellen, an Dresden habe gefesselt werden können, und der andere Umstand, daß namhafte Künstler, welche die Absicht ge⸗ habt hätten, sich mit ihren Schülern nach Dresden zu wenden, sehr zum Gewinne des hiesigen Kunstlebens, sich eben durch jenen Ateliermangel genöthigt gesehen hätten, diese Absicht aufzugeben. Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Walter entgegnete der Minister, daß durch eine Vermehrung des Kunstfonds, so wün⸗ schenswerth sie auch ihm erscheine, allein ein genügender Markt für Kunstwerke nicht geschaffen werde, dazu müsse man an die Opferwilligkeit des Publikums appelliren, welche sich von Staats⸗ wegen nicht erzwingen lasse. Der Minister des Innern rechtfertigte sodann eingehend den von der Regierung ins Auge gefaßten Plan und schloß mit dem Hinweis, daß der Staat in einer Zeit, in welcher er materiellen Interessen so ge⸗ waltige Förderung zu Theil werden lasse, mit doppelter Stärke die Verpflichtung empfinden müsse, auch den idealen Lebens⸗ zwecken seine Fürsorge nicht zu versagen, ja er habe auf diesem Gebiete Manches nachzuholen, was früher versäumt worden sei. Die Bewilligung wurde schließlich gegen 12 Stimmen ausge⸗ sprochen. Zuletzt nahm die Kammer den auf den Antrag des Abge⸗ ordneten Dr. Biedermann, die Vermeidung provisorischer Steuer⸗ bewilligungen betreffend, von der 2. Deputation (Referent Abg. Oehmichen) vorgeschlagenen Beschluß an: die Regierunng wolle nach Kräften dahin wirken, daß durch möglichst zeitige Einberu⸗ fung der Landtage die provisorischen Steuererhebungen vermie⸗ den werden, nachdem der Bericht von den Abgg. Schnoor und Krause, Dr. Biedermann einer Kritik unterzogen, vom Referen⸗ ten und dem Abg. Jordan vertheidigt worden war.

10. Januar. (W. T. B.) Der zur Berathung über das Volksschulgesetz gebildete Ausschuß der zweiten Kammer faßte in seiner heutigen Sitzung definitive Beschlüsse. Die Majorität des Ausschusses empfahl die Beschlüsse der ersten Kammer in Betreff der ausschließlich konfessionellen Stelluns der Volksschule abzulehnen, und diejenigen über das fakultative Schulgeld und die Besetzung der Lehrerstellen durch Gemeinde⸗

stücke nicht wieder auszugeben, sondern bei ihren Steuerabliefe⸗ rungen bie Ortssteuereinbringer an die Amtspfleger, letztere an die Staatshauptkasse, einzusenden.

In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten

vom 8. d. M. wurde die Berathung des Ausführungsgesetzes zu dem Reichsgesetze über den Unterstützungswohnsitz fortgesetzt und namentlich über zwei Fragen, betreffend den Zwang zur Arbeit und das Rückforderungsrecht für geleistete Unterstützungen im Falle späteren besseren Vermögensstandes diskutirt. Beide Fragen wurden nach längerer Debatte bejahend entschieden. Der Regierungsentwurf für die erstere lautet: ‚„Die Unterstützung kann geeigneten Falls, solange dieselbe in An⸗ spruch genommen wird, mittelst Unterbringung in einem Armen⸗ oder Krankenhause, sowie mittelst Anweisung der den Kräften des Hülfs⸗ bedürftigen entsprechenden Arbeiten außerhalb und innerhalb eines solchen Häaͤuses gewährt werden.“

„Die Mehrheit der Kommission von 10 Stimmen war da⸗ mit einverstanden und beantragte unveränderte Annahme. Die Minderheit der Kommission von 6 Stimmen schlug jedoch fol⸗ gende von dem ritterschaftlichen Abgeordneten v. Schad redi⸗ girte Fassung vor: „Von dem Entwurfe die Worte „so wie Hauses“ zu streichen, und weiter zu sagen:

„Wer für seine Person oder seine Familienglieder Unterstützung genießt, ist verpflichtet, für deren Dauer nach dem Maß seiner Kräfte diejenigen Arbeiten zu verrichten, welche ihm außerhalb oder innerhalb eines solchen Hauses von Seiten der Armenbehörde angewiesen werden.“

Diese Fassung wurde mit 49 gegen 30 Stimmen ange⸗

nommen. In Beziehung auf das Rückforderungsrecht hatte der Regierungsentwurf solche auf Unterstützte über 18 Jahren begrenzt, die Mͤehrheit der Kommission (10 Stimmen gegen 3) jedoch folgende Fassung vorgeschlagen: Jede auf Grund dieses Gesetzes einer hülfsbedürftigen Person für sich oder für die in häuslicher Gemeinschaft mit ihr stehenden Frauen und Kinder abgegebene Unterstützung, mit Ausnahme des Auf⸗ wandes für Schulunterricht, ist als ein Vorschuß zu betrachten, dessen Wiedererstattung die Armenbehörde verlangen kann, falls der Unter⸗ stützte in eine Lage gekommen ist, welche ihm die volle oder theilweise Ersatzleistung, unbeschadet der Sicherstellung seines und der Seinigen Lebensunterhalts, ermöglicht.“

Diese Fassung wurde angenommen, der Antrag der Minder⸗ heit, den Absatz ganz zu streichen, verworfen. Heute wird die Berathung des Gesetzes fortgesetzt.

Hessen. Darmstadt, 10. Januar. Der Gesetzent⸗ wurf, die Landständische Geschäftsordung betreffend, wird den beiden Kammern der Stände heute mitgetheilt. Die gleichzeitige Mittheilung an die beiden Kammern ist zu dem Ende erfolgt, damit dem Art. 25. der bestehenden Geschäftsordnung entsprechend die beiderseitigen Ausschüsse im Interesse der Be⸗ schleunigung vor der Berathung miteinander in Benehmen treten. Die „Darmst. Ztg.“ entnimmt den Motiven Folgendes: Bei Ausarbeitung des neuen Entwurfes ist die Regierung davon ausgegangen, daß es sich nicht um die Redaktion eines völlig neuen Gesetzes, sondern vielmehr darum handle, die Geschäftsordnung vom 8. September 1856 einer den praktischen Bedürfnissen ö1 Revision zu unterziehen. Demgemäß sind die seither unbeanstandeten durch die Erfahrung als bewährt erkannten Bestimmungen jener Ge⸗ schäftsordnung, zum großen Theile wörtlich, in den neuen Entwurf herübergenommen, Unzweckmäßiges ist dagegen beseitigt, bezw. durch anderweite Bestimmungen ersetzt worden. Insbesondere erscheint es als nothwendig, der selbständigen Stellung der Kammern in din erweiterten Umfange gerecht zu werden und daneben diejenigen Artikel der Geschäftsordnung abzuändern, welche sich seither als Hemmnis⸗ für die von allen Seiten gewünschte Förderung der landsthndischer Arbeiten erwiesen hahen. Hierbei wurden die Geschäftsordnungen des Deutschen Reichtages und der einzelnen Deutschen Staaten, insbe⸗ sondere Preußens und Badens, zu Rathe gezoge d haben ver⸗ ve ns, z he gezogen, und haben ver⸗ schiedene Bestimmungn derselben, unter Anpassung an unsere Ver⸗ bältnisse, in dem Entwrfe Aufnahme gefunden. Daneben war man die einzelnen Ptikel der Geschäftsordnung mehr systematisch zusammenzustellen und has Ganze zur Erleichterung des praktisch . ferehh oördnen. I1 Im Einzelnen gewäxt der Entwurf, in Uebereinsti mit fast sämmtlichen neueren Ges Rette tonmzn A1“ er ersten Kammer das Ncht der Wahl ihres zweiten der zweiten Kammer das gleiche Rech bezüglich ihrer beiden Präsidenten Zu den Gegenständen, welche u dem Wirkungskreise der Kammern ge⸗ hören, sollen Gesetzesentwür zählen, welche von mindestens 7 Mit⸗ gliedern in die Kammer einebracht werden. Im Interesse des 5 schleunigten Geschäftsganges t das Verfahren bei den Wahlprüfun eu ähnlich wie in den desfallsien Bestimmungen der Geschäftsordne des preußischen Abgeordnetenzuses geordnet. Die Bestimmun de Art. 22 der gegenwärtigen chäftsordnung, wonach jeder ins 8 Kammer zur Berathung nmende Antrag vorerst an ei Ausschuß verwiesen werden mß, eine Regel, von der nur in besonderen Ausnahmsfällen bgewichen werden konnte 1 weggefallen. Nach Art. 33 cs Entwurfs hat eine jede mer nach erfolgtem Deucke er Regierungs⸗Vorlagen und ständig eingebrachten Anträg! von Mitgliedern vielmehr u nächft darüber zu beschließen, older Gegenstand zur Berichterstattum 8 an einen Ausschuß verwiesen odesob in die Berathung und Abstim. mung ohne vorgängige Verweistg an einen Ausschuß eingetreten werden soll. Es ist weiter im nteresse einer zu erstrebenden Ab⸗ kürzung der Verhandlungen die Mlichkeit gegeben auf den Antr b von 5 Mitgliedern den Schluß dDebatte durch Majoritätsbeschlu der Kammer herbeizuführen. Danen soll durch die Erms⸗ nn s einer wiederholten Berathung und Atimmung vor definitiver Besc fugg fassung über einen Berathungsgegensnd einem seither vielfach en ee. denen Bedürfniß abgeholfen werden. Aehnliches findet sich 9 8 den Geschäftsordnungen des deutsch Reichstages, des Abgeordnetenhauses, der badischen zweis Kammer und sind in den 188 ten⸗ Verhandlungen der württembergischen ziten Kammer darauf hi 8 5. 1 Wünsche laut geworden. Doch erschien nach den Motiven ve ncs 5— 8 die Möglichkeit einer zweimaligen Bechung und Aöfttmeh . 4 währen und wurde als zweckmäßig erkat, bei Gesetzesentwübfen 8 8 Regierung, Gesetzesvorschlägen von Kmermitgliedern und ftches Anträgen, welche sofort an das Plenumer Kammern v Fwief . 88 den sind, die zweimalige Berathung undbstimmung für oblisentvasch zu erklären. Weggefallen ist die Bestmnung des Art. 37 88 81 die hinsichtlich eines von der Staatsregung ausgegangenen Nehene⸗ von der Kammer beschlossenen Modifikäͤnen nur als Wüns berJgs trachtet werden sollen, wenn nicht die Koner ausdrüͤcklich beschlossen 8

wahlen aufrecht zu Die Minorität war dagegen für

hat, daß sie als Bedingung der Annahmos N. 8* b er Annahms Antrags angesehe 8 den sollen. Art. 43 des Entwurfs läßt die deß 8 7

1

Course einverstanden erklärt hätten und um baldmöglichste Er⸗

den beiderseitigen Kommissarien die Erlassung einer gesetzlichen Betrages des erlittenen Schadens in jedem einzelnen Falle, an

timmung wegen Fixirung des Goldcourses wiederholt befür⸗ I u dis Kommissarien ihnen die Zusicherung gemacht hätten, die Erlassung eines provisorischen Gesetzes dahin empfeh⸗ len zu wollen, daß es bis zur etwanigen anderweitigen Regelung durch die Reichsgesetzgebung freistehen solle, Schulden in Gold nach dem Course von 111 ½ Prozent (5 Thlr. 26 ½ ßl. Cour. für den Louisd'or) zu bezahlen. Hierüber sei vor Weiterem die ständische Erklärung zu erwarten. Es wurde hierauf beschlossen: Man ersuche die Landmarschälle, den beiderseitigen Landtags⸗ Kommissarien mitzutheilen, daß Stände sich mit dem proponirten

lassung des betreffenden Gesetzes bäten. Ein Bericht der Polizeikommission über die nachträglich eingegangenen Liquidationen über Kriegsleistungen ward übergeben und genehmigt. Es folgte ein Bericht der Justiz⸗Kommission über die nachträgliche Engere⸗Ausschuß⸗Proposition B. 3, betreffend das Allerhöchste Schwerinsche Reskript vom 1. November v. J. über die Ablie⸗ ferung menschlicher Leichname an das anatomische Institut zu Rostock. Das Reskript proponirt Aufhebung der bezüglichen Verordnung vom 11. Januar 1866 und schlägt vor, daß fortan an das anatomische Institut abgeliefert werden sollent: 1) Die Leichname derjenigen Personen, welche eines im Straf⸗ gesetzbuch Abschnitt 8. 9, 12, 13, 16, 18 24 und 27 vorgesehenen Ver⸗ brechens oder des Vergehens des Diebstahls schuldig befunden oder verdächtig geworden: a. im Falle rechtskräftiger Verurtheilung zur Todesstrafe, b. beim Verhandensein eines die Todesstrafe begrün⸗ denden Geständnisses, wenn sie vor der rechtskräftigen Verurtheilung zum Tode, gestorben sind, c. wenn sie sich selbst in der Haft ent⸗ leibt haben, d wenn im Falle der Selbstentleibung anzunehmen ist, daß sie dieselbe ausgeführt haben, um sich der Untersuchung doder der Bestrafung zu entziehen, e. wenn sie nach rechtskräftiger Ver⸗ urtheilung zur Zuchthausstrafe im Gefängniß des Untersuchungsgerichts oder im Zuchthause gestorben sind. 2) Sich selbst entleibt habende, nicht unzurechnungsfähig gewesene Armenkassen⸗Benefiziaten; 3) Alle Personen, welche sich während ihrer Detention im Zuchthause, Land⸗ arbeitshause oder einem Arbeitshause entleibt haben; 4) Alle Personen, welche sich nach §. 362, Abs. 2 des Strafgesetzbuches im Landarbeits⸗ hause befinden; 5) Alle Personen, welche als umherziehende Land⸗ streicher gestorben sind; 6) Unbekannte Verstorbene unter näheren Mo⸗ difikationen. 3 1 8 Der Bericht hebt aus den Motiven hervor, daß die 12 Lei⸗ chen, welche nach der jetzigen Gesetzgebung jährlich zur Abliefe⸗ rung an das anatomische Institut gelangten, völlig unzureichend für die dortigen Zwecke seien, und daher eine Erweiterung der Klassen der abgelieferten Leichname nothwendig sei. Gegen die vorgeschlagenen Klassen ließen sich Einwendungen nicht erheben. Hierauf ward beschlossen: Es werde das erste in dem Kommissions⸗ bericht referirte Votum genehmigt, jedoch würden von der Ab⸗ lieferung zur Anatomie die Leichname der in §. 1 sub c. und d. des Gesetzentwurfes aufgeführten Personen auszubescheiden sein, und habe der Engere Ausschuß in diesem Sinne die ständische Erklärung auf den vorliegenden Gesetzentwurf abzugeben.

Anhalt. Dessau, 9. Januar. Gestern hielt der Land⸗ tag seine erste Sitzung nach den Ferien. Auf der Tagesord⸗ nung stand die Berathung über den Gesetzentwurf, das Expro⸗ priationsverfahren bei Anlegung von Eisenbahnen betreffend, welcher von der Staatsregierung als ein sehr dringlicher erkannt wurde. Staats⸗Minister von Larisch hob hervor, daß bisher in jedem einzelnen Falle, wenn für eine Eisenbahn eine Expro⸗ priation sich als nothwendig herausgestellt, ein Gesetz erlassen, es sei jedoch nöthig, zu einer generellen Regelung zu schreiten. Das Gesetz schließe sich möglichst eng sowohl an das bisher in Anhalt, als auch an das in Preußen bestehende Recht an. Ver⸗ schiedene Anträge, die Berathung des Gesetzentwurfs bis nach der Erledigung der gleichen Vorlage in den preußischen Kam⸗ mern auszusetzen, fanden keine Zustimmung und trat der Land⸗ tag sofort in die Berathung ein. Dem §. 2 wird eine wesent⸗ liche Bestimmung des Inhalts zugefügt, daß die Grundbesitzer sich Vorarbeiten zum Zweck des Eisenbahnbaues gefallen lassen müssen gegen eine noch festzusetzende Entschädigung. Nachdem die Beschlußunfähigkeit der Kammer vom Präsidenten konstatirt, ward die Fortsetzung der Berathung auf morgen vertagt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Januar. Der Kaiser

hat sich gestern nach Ofen begeben.

Der „Triest. Ztg.“ wird aus Pola unterm 6. d. ge⸗ schrieben: Das Geschwader wird täglich in Pola erwartet. Nach Beendigung der Reparaturen der Fregatte „Novara,“ die noch ungefähr einen Monat dauern werden, soll die gesammte Flotte wieder nach der Levante abgehen.

Pesth, 9. Januar. „Pesti Naplo“ schreibt: Die Minister haben in der Ostbahn⸗Affaire in Wien verhandelt. Da aber die Initiative hierin nicht der Regierung gebührt, so sei ein etwaiger Mißerfolg nicht der Regierung zur Last zu legen.

Das „Amtsblatt“ bringt die Ernennung des Ministerial⸗ Rathes Paul Madarasy im Finanz⸗Ministerium zum Staats⸗ sekretär⸗Stellvertreter.

Großbritannien und Irland. Der am 9. d. M. ver⸗ storbene ehemalige Kaiser der Franzosen, ist geboren zu Paris am 20. April 1808, dritter Sohn Ludwig Napoleons (ehemali⸗ gen Königs von Holland, gest. 25. Juli 1846) und der Königin Hortense (gestorben den 5. Oktober 1837); zum Mitgliede der konstituirenden Versammlung durch fünf Departements im Auguf 1848 gewählt; am 10. Dezember 1848 zum Präsidenten der Re⸗ publik auf 4 Jahre von 5,562,834 Stimmen gewählt; am 21. und 22. Dezember 1851 zum Präsidenten der Republik auf zehn Jahre gewählt von 7,439,216 Stimmen; zum erblichen Kaiser am 21. und 22. November 1852 durch ein Plebiscit von 7,864,189 gegen 231,145 Stimmen ernannt. Am 2. Dezember 1852 nahm er den Titel Napoleon III. Kaiser der Franzosen an und vermählte sich am 29. Januar 1853 mit Eugenie de Guzmann und Poͤrto Carrero, Gräfin von Teba, Tochter des Grafen Manuel von Montijo, geb. 5. Mai 1826.

10. Januar. (W. T. B.) Der hier bestehenden Ge⸗

den Minister einzusenden. 1 8 Die Generale Bourbaki, Chanzy, Ducrot und Valazé sind nach Paris berufen worden. Es handelt sich um eine Berathnng über den zweiten Theil des Gesetzes wegen der Militär⸗Reorganisation. 3 1““ Im hentigen Uimguerrathe wurde beschlossen, Ro chefort mit dem nächsten Transporte von Sträflingen nach Caledonien zu senden. hns Die Familie Orleans hat jetzt die Vertheilung der Güter vorgenommen, die sie vom Staate zurückerhalten hat. Der Graf von Paris hat als Oberhaupt der Familie Schloß Amboise, wo lange Zeit Abd⸗el⸗Kader als Gefangener saß, erhalten. Versailles, 8. Januar. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung begann die Debatte über den Antrag Broglie's und Genossen auf Wiedereinführung des Ober⸗Unterrichts⸗ raths, wie derselbe durch das berufene Fallouxsch Gesetzvom! 5. März 1850 eingeführt worden ist. Nach Art. 1 dieses Gesetzes soll der Unterrichtsrath unter dem Vorsitze des Ministers wie folgt zusammengesetzt sein: Vier Erzbischöfe oder Bischöfe, ein Geist⸗ licher der reformirten Kirche, ein Geistlicher der Augsburgischen Konfession, ein Mitglied des israelitischen Konsistoriums, drei Staatsräthe, drei Mitglieder des obersten Gerichtshofes, drei Mit⸗ glieder der Akademie, acht Mitglieder des ehemaligen Universitäts⸗ rathes (Inspektoren, Rektoren oder Professoren der Universität), endlich drei Vertreter des vom Staate unabhängigen Unterrichts. 10. Januar. (W. ½. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Generalde⸗ batte über den Antrag Broglie’'s wegen Reorganisation des oberen Rathes für den Unterricht, nachdem noch Vacherot dafür das Wort genommen, zu Ende geführt. Bei der Spezialdebatte über den ersten Artikel wurde ein von Pascal und Dyprat ge⸗ stelltes Amendement mit 414 gegen 211 Stimmen abgelehnt. 3 Die Besetzung des Botschafterpostens bei dem päpst⸗ lichen Stuhle durch den Grafen de Coreelles kann als gewiß betrachtet werden; wahrscheinlich wird morgen. schon die Er⸗ nennung vom „Journal officiel“ publizirt werden. (Vgl. Tel. Depeschen.) Ueber das Resultat der Verhandlung zwischen

dem Präsidenten der Republik nnd der ersten Subkommis⸗

sion wird zwar Stillschweigen beobachtet; es verlautet aber doch, daß über die beiden Fragen der Theilnahme des Präsiden⸗ ten der Republik an den Verhandlungen der Nationalversamm⸗

lung und des suspensiven Veto ein Einverständniß erzielt wor⸗ den sei. Das linke Centrum hat heute Chistophle mit 63 Stimmen zu seinem Präsidenten erwählt; 58 Stimmen fielen auf Perier. Letzterer und seine Anhänger verließen sofort nach der Wahl das Lokal und es wird eine Spaltung des lin ken Centrums als zweifellos angesehen.

Italien. Rom, 10. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer nahm der Deputirte Masari von dem Ableben des Kaisers Napoleon Veranlassung, dem „tiefen Bedauern Italiens über den Verlust eines Mannes Aus⸗ druck zu geben, welcher der Unabhängigkeit Italiens so große Dienste geleistet habe.“ Minister⸗Präsident Lanza erklärte darauf, daß er diese Gefühle durchaus theile, und fügte hinzu: „Ganz Italien werde die Todesnachricht mit tiefem Schmerze vernehmen, Italien könne nicht vergessen, wie viel es Napoleon schulde, welcher mit seinem Rathe und durch seine Unterstützung mit Waffen in so wirksamer Weise zur Befreiung, Unabhängigkeit und Einheit Italiens beigetragen habe.“ Diese Worte wurden von der Kammer mit lebhafter Zustimmung aufgenommen.

Baron Michel hat, wie die „Voce della Verità“ erfährt von Versailles aus Depeschen der französischen Regierung hierher überbracht, durch welche bezüglich des Botschafter⸗Postens beim päpstlichen Stuhle weitere Aufklärungen gegeben werden. In Folge dieser aufklärenden Verfügungen hat Graf von Cor⸗ celles, der „Voce della Verita“ zufolge, den ihm angetragenen Botschafterposten angenommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Januar. Am 5. d. M. haben, wie der „Golos“ meldet, im großen Saale der Duma feierliche Gebete für die Genesung des Groß⸗ fürsten Thronfolgers stattgefunden, denen das Stadthaupt, die Mitglieder der Gemeinde⸗Verwaltung und Delegirte der St. Petersburger Friedensrichter⸗Versammlung beiwohnten. 10. Januar. (W. T. B.) Die Besserung im Befinden des Großfürsten Thronfolgers dauert fort; der Eintritt der Rekonvaleszenz wird in dem heutigen Bulletin konstatirt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Januar⸗ Die Größe des Schadens, welche der Sturm und die Ueber⸗ schwemmung am 13. November an der Südküste von Schonen anrichteten, ist jetzt, nachdem genaue Untersuchungen und Taxationen vorgenommen worden sind, bekannt. Aus diesen Untersuchungen geht hervor, daß der Verlust, welcher unbemittelte Leute ge⸗ troffen hat, 44,358 Rdl. beträgt. Der Verlust, den wohlhaben⸗ dere Leute und Kommunen erlitten haben, beträgt 151,025 Rdl. Das Komite, welches sich gebildet hatte, um Beiträge für die Ueberschwemmten an den Küsten der Aemter Kristianstad und Malmöhus einzusammeln, macht bekannt, daß jetzt eine zur Ab⸗ hülfe der Noth hinreichende Summe vorhanden sei.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Januar. Nach dem gestern im Landsthing vom Minister Fonnesbech vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Arbeit junger Personen in Fa⸗ briken und Werkstätten, dürfen Kinder unter 10. Jahren gar nicht verwandt werden, Kinder unter 14 Jahren nur 6 Stun⸗ den täglich, junge Personen unter 18 Jahren nicht mehr als 12 Stunden, wovon 3 ½ Stunde zu den Mahlzeiten abgehen ꝛc. Das Land soll in 3 Kreise eingetheilt werden, deren jedem ein Arbeits⸗Inspektor vorsteht, welche wiederum von einem Ober⸗ Direktor beaufsichtigt werden. Es wird dazu vorläufig eine Bewilligung von 5000 Rdl. gesucht. 1

Im Folkething legte heute der Kriegs⸗Minister, Oberst

gezwungen werden. Die von den Vereinigten Staaten bis jetzt bewiesene Geduld werde vollständig erschöpft, wenn die von der

spanischen Regierung bisher gemachten Zusicherungen unerfüllt

bleiben sollten und den Beschwerden keinerlei Abhülfe geschafft werde.

Asien. Hongkong, 10. Januar. (W. T. B.) Die chine⸗ sische Regierung hat in der Audienzfrage nachgegeben. Die in Peking residirenden Vertreter der auswärtigen Mächte werden demnächst in Audienz vom Kaiser empfangen werden.

Landtagsangelegenheiten. 8 Berlin, 11. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten beantwortete der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg die Interpellation des Abgeordneten v. Mallinckrodt, die päpstliche Allokution betreffend, nachdem der Interpellant dieselbe begründet hatte, wie folgt: 3 Die Begründung der Interpellation ließ darauf schließen, daß es sich um eine Interpellatiön über die Haltung der Regierung im Allgemeinen in den kirchlichen Fragen handelte. Darauf einzugehen, bin ich zunächst nicht berufen. Ich glaube, ich habe das Recht, mich an die formulirte Interpellation zu halten, wie sie in der gedruckten Nummer uns vorliegt, und da erkläre ich Folgendes: ““ Der Erlaß vom 29. Dezember 1872, wie er hier abgedruckt ist, ist ergangen. Er ist an und für sich für die Oeffentlichkeit nicht be⸗ stimmt, aber cs hat nichts zu sagen, daß er in die Oeffentlichkeit ge⸗ langt ist. Seine Absicht ist nicht, ein definitives Urtheil der Regie⸗ rung über die Allokution und deren Inhalt auszusprechen, sondern den Polizei⸗ behörden die Weisung zu ertheilen, daß, da die Regierung indieser Allo⸗ kution Verläumdungen sehe, und beabsichtige, den Inhalt der Allokution zum Gegenstande eines richterlichen Ausspruches zu machen, die Poli⸗ zeibehörden die Verpflichtung hätten, nach der Richtung hin das nöthige, durch das Gesetz Bestimmte zu thun. Das Gesetz spricht zunächst nur von einer Beschlagnahme der Zeitungen, von dem Urtheil, welches die Staats⸗Anwaltschaft über die Berechtigung der Beschlagnahme abzugeben hat, und demnächst von der Entscheidung des Gerichts, ob die Beschlagnahme aufrecht zu erhalten sei oder nicht. Ich habe noch eine Anweisung an die Ober⸗Präsidenten hinzugefügt, die aller⸗ dings in diese drei Kategorien nicht paßt; ich will sie einmal ein Avertissement nennen, nicht in dem Sinne, wie die französische Gesetz⸗ gebung sie kennt oder kannte, sondern nur als eine Benachrichtigung an die Zeitungsredaktionen darüber, welche Auffassung die Re⸗ gierung habe. Ein solches Avertissement ist in dem Gesetze nicht vorgesehen, es ist aber auch in dem Gesetze nicht verboten, und ich glaube, daß die Gesetzwidrigkeit eines solchen Avertissements nicht behauptet werden kann, so lange es in dem Belieben des Avertirten steht, ob er der Weisung Folge leisten will oder nicht, und so lange an die Nichtbefolgung keine an⸗ deren Folgen geknüpft werden, als diejenigen, welche das Gesetz daran knüpft. Ich bin also der Meinung, daß die Regierung gegen die Be⸗ stimmung der Verfassung und des Preßgesetzes nicht gefehlt hat, in⸗ dem sie, in einer durchaus wohlwollenden Meinung, die Zeitungs⸗ Redaktionen bei Zeiten hat darauf aufmerksam machen lassen, welches die Folgen sein würden, wenn sie einen Artikel drnckten, welcher nach der Auffassung der Regierung Verläumdungen enthält. Darauf könnte ich die Interpellation für beantwortet ansehen. Ich will aber noch eines hinzufügen: Der Herr Interpellant sagt, ihm komme es so vor, als ob die Anregung zu dem ganzen Schritte weniger von den Linden, als von der Wilhelmstraße ausgegangen wäre. Das ist richtig. Es kam dem Auswärtigen Amte darauf an, gerichtlich feststellen zu lassen, daß die Allokution Verläumdungen enthält, welche gegen den Urheber verfolgbar wären, wenn es eine Jurisdiktion gäbe, welcher derselben unterworfen wäre.

Das Dezemberheft des Centralblattes für die ge⸗ sammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen hat folgenden Inhalt: Stempel bei Gesuchen an Provinzial⸗Schulkollegien und Konsistorien und bei Bescheiden dieser Behörden. Form für A 2 leistung des Diensteides der öffentlichen Lehrer. Zweck der aus Staatsfonds bewilligten Beihülfen für Personen, welche von Armen⸗ verbänden unterstützt werden. Beschränkung letztwilliger Zuwendun⸗ gen an Korporationen. Deckung der Baukosten bei den vom Staat unterhaltenen Anstalten. Vertretung des Rektors an den Universi⸗ täten. Prorektorat zu Göttingen. Hülfsmittel für Mitgliede eines katholischen homiletischen Universitäts⸗Seminars zur Ausbildung im Predigen. Ausbildung der Studirenden der Medizin in Chirur⸗ gie und Medizin. Goldene Medaillen für Künstler. „Behand⸗ lung der Anträge auf Kunstankäufe für die Museen in Berlin. Schutz von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung. Eintragung von Werken zum Schutz der Autorenrechte auf Grund des Vertrages mit Großbritannien. Wissenschaftliche Prüfungskommission zu Göttingen. Frequenz der Gymnasial⸗ und der Reallehranstalten im Winter⸗Semester 1871/72. Unterrichts⸗ sprache bei dem Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten der Provinz Posen. Gleichmäßigkeit in der Ausstellung der Abgangs⸗ zeugnisse in Beziehung auf die Wahl des Berufs. Lehranstalten in Beziehung auf die Ertheilung von Zeugnissen für den einjährig frei⸗ willigen Militärdienst. Kurze Mittheilungen: Uebernahme der Gymnasien zu Insterburg und Bartenstein auf den Staat. Besol⸗ dung der Direktoren an den nicht vom Staat allein und direkt zu unterhaltenden Gymnasien. Erfüllung des Normal⸗Besoldungsetats vor Anerkennung einer Schule als höhere Lehranstalt. Unterstützun⸗ gen für Lehrer an den vom Staat subventionirten Anstalten. Fort⸗

gewährung des vollen Gehalts, nicht eines Wartegelds, an einen bei einer Kommunalschule fungirenden,

entbehrlich werdenden Lehrer. Miethe für Dienstwohnungen. Remuneration eines Probekandida⸗ ten bei Verwaltung einer ordentlichen Lehrerstelle, Pädagogische Blätter für Lehrerbildung. Kursus im Deutschen für dänisch re⸗ dende Lehrer an nordschleswigschen Schulen. Ausbildung der Lehrer an nordschleswigschen Schulen für den Unterricht im Deutschen. Ausbildung von Lehrern für den Betrieb der Bienenzucht. Kündi⸗ gungsfrist für Elementarlehrer. Provisorische und definitive Anstel⸗ lung der Lehrer im Regierungsbezirk Schleswig. Aufnahme eines von der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lutheraners in ein evangelisches Seminar. Gemeindebeitrag zur Elementar⸗ lehrer⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse, Ausschluß des Rechtswegs. Unter⸗ richtssprache in utraquistischen Schulen. Bedingungen für die Un⸗ terrichtsertheilung an die eigenen Kinder. drs Empfehlung physikalischer Apparate. Verleihung der Rechte einer juristischen Person. Zu⸗ wendungen im Ressort der Unterrichts⸗ Verwaltung. Personal⸗ ‚chronik. Weitere Berichtigung zu dem Oktoberheft.

Die Nr. 4 der Annalen der Landwirthschaft in den

Thomsen, die mehrfach angekündigten Heergesetze vor. Der

sellschaft wider die Sklaverei, ist auf ihre Zuschrift an das Ka⸗

Finanz⸗Minister Krieger überreichte einen Vorschlag zu einem

Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preuf