sichten sehr entschieden dagegen sprechen, auch namentlich gegen die Uebertragung auf die Gemeinde. Das ganze Bade⸗Etablissement liegt gerade auf der Grenzscheide der beiden Feldmarken von Weilbach und Flörsheim, von jedem dieser Orte ungefähr eine halbe Stunde ent⸗ ferrnt. Die Gemeinde Weilbach zählt noch nicht 1000 Einwohner, Flörsheim wenig über 2000 Einwohner, die sämmtlich sich mit Acker⸗ bau beschäftigen. Es würde, wenn der Antrag angenommen würde, die Frage entstehen, welcher von diesen beiden Gemeinden dieses Bad zu übertragen sein möchte. Eine Theilung zwischen beiden Gemeinden wäre doch offenbar unzweckmäßig. Aber es läßt sich auch nicht erwar⸗ ten, daß von dem Vorstande der einen oder der andern der beiden Gemeinden die Verwaltung dieses Bades den Wünschen und den Be⸗ dürfnissen des Publikums entsprechend geleitet werden würde. Voraus⸗ sichtlich würde das Bad sehr bald in den Privatbesitz übergehen, viel⸗ leicht Gegenstand der Spekulation werden und schließlich das Bade⸗ publikum darunter zu leiden haben. Im Namen der Staatsregierung bitte ich das Hohe Haus, dem Antrage der Budget⸗Kommission die Zustimmung zu versagen.
Der Finanz⸗Minister Camphausen fügte hinzu:
Meine Herren, ich möchte dieser Frage nicht gern eine größere Bedeutung gegeben wissen, als wie sie hat. Wenn blos der Antrag gestellt wird, daß die Staatsregierung die Frage in Erwägung ziehen möge, dann bin ich natürlich nicht in der Lage, mich dagegen erklären zu müssen, sondern ich kann den Antrag sehr gut acceptiren.
Im Uebrigen will ich nur noch das eine Wort hinzufügen. Ich glaube, daß alle, ärztlichen Sachverständigen anerkennen werden, — wenn dadurch die Diskussion wiederum erneuert wird, so kann ich das zwar beklagen, aber vermag es nicht zu ändern. —
Das Bad wird von allen ärztlichen Sachverständigen als ein sehr wirksames anerkannt werden. Es wird anerkannt werden, daß es im sanitätlichen Interesse ein großer Nachtheil sein würde, wenn das Bad überhaupt unterginge. Die Domänenverwaltung steht zu der Sache so, daß es ihr ja an sich recht willkommen sein könnte, wenn sie mit einer solchen Verwaltung nichts zu thun hätte. Aber wir sind doch nicht dazu da, bles um uns die Verwaltung bequem zu machen, son⸗ dern wir sind dazu da, solche Einrichtungen aufrecht zu erhalten, die für das Publikum in der That von einem unschätzbaren Werthe sind. Da es uns nun möglich geworden ist, die Verwaltung ohne Opfer zu führen, so glaube ich, daß es am besten sein wird, es bei der bis⸗ herigen Einrichtung zu belassen.
Zum Domänenetat lag ferner ein Antrag des Abg. Dr. Loewe vor, die Regierung aufzufordern, die Dismembrirung der Domänen und zwar vorzugsweise in Form von Ackerbau⸗Kolo⸗ nien in den dazu geeigneten Gegenden in Erwägung zu ziehen. Nachdem der Antragsteller diesen Antrag begründet hatte, nahm der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Finanzrath Dreßler, das Wort:
Von dem Jahre 1853 ab hat die Staatsregierung diesen Grund⸗ satz aufgegeben und seitdem daran festgehalten, daß Domänen⸗Vor⸗ werke, d. h. geschlossene Hofgüter, grundsätzlich nicht zu veräußern seien, es sei denn, daß besondre Verhältnisse eine Ausnahme rechtfer⸗ tigen, wenn z. B. wegen des mangelhaften baulichen Zustandes die Aufwendung eines bedeutenden Baukapitals nothwendig würde, wel⸗ ches mit dem Ertrage des Grundstücks nicht im richtigen Verhältniß stand, oder, wenn die Domänen ihrem Umfange, Boden⸗ und wirth⸗ schaftlichen Verhältniß nach überhaupt sich nicht recht eigneten, im Staatsbesitz weiter erhalten zu werden. Ich glaube, diese Bemerkun⸗ gen kennzeichnen genügend den Standpuntt, welchen die Staatsregie⸗ rung in der Frage wegen Veräußerung von Domänen bisher einge⸗ nommen hat.
Bei dem jetzt eingebrachten Antrag tritt nun zunächst wohl die Besorgniß hervor, es möchten die Erfahrungen, die die Staatsregie⸗ rung früher nnd namentlich bei den Veräußerungen in den Jahren 1849 — 1852 gemacht hat, sich jetzt wiederholen. Man muß berück⸗ sichtigen, daß die Herrichtung von Ackernahrungen aus einem größeren Grundbesitz sich doch nicht so leicht macht. Wird die Domäne dis⸗ membrirt, in Parzellen zerlegt, so ist eigentlich nur so zu sagen, tabula rasa gegeben; die Erwerber der Parzellen haben noch die Wirth⸗ schaftsgebäude zu errichten, das gesammte Wirthschaftsinventar zu be⸗
schaffen, und alle diejenigen Herren in dem Hohen Hause, die den land-
wirthschaftlichen Verhältnissen näher stehen, werden wohl zustimmen, daß dazu Geld, und zwar ziemlich viel Geld, erfordert wird. Um die wirthschaftliche Einrichtung zweckmäßig und mit Aussicht auf gutem Erfolg zu treffen, dazu gehört auch Intelligenz. Leute, die aber beides, Kapital und Intelligenz, in genügendem Maße besitzen, die, glaube ich, kommen in den Reihen der Auswanderer doch nur selten vor. Ich möchte dem geehrten Vorredner, der schon selbst be⸗ zweifelt, ob die Beschaffung von Gelegenheit zur Ansiedelung im Inland, die Neigung zur Auswanderung beseitigen möchte, noch bemerken, daß in den östlichen Provinzen für mit genügenden Mitteln versehene Be⸗ werber leicht Gelegenheit zur Ansiedelung sich beschaffen läßt. Ich erlaube mir namentlich auf den Regierungsbezirk Cöslin hinzuweisen, in welchem die Preise der Grundstücke außerordentlich niedrig stehen. Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Löwe giebt auch ferner zu der Frage Anlaß, ist denn wirklich Mangel an solchen Etablissements vorhanden? Ich erlaube mir deshalb einige statistische Notizen mitzutheilen aus dem Werke von Meitgen. Darnach waren spannfähige Ackernahrungen im Jahre 1859 vorhanden — seit jener Zeit wird eine wesentliche Ver⸗ änderung nicht vorgekommen sein — in der Provinz Preußen 22,837 mit einem Landbesitz von 10,904,887 Morgen, in der Provinz Posen 48,008 mit dem Landbesitz von 3,374,536 Morgen, in Pommern 21,287 mit dem Landbesitz von 2,820,129 Morgen, in Schlesien 69,303 mit dem Landbesitz von 4,091,847 Morgen, in der Mark Brandenburg 49,652 mit 5,427,869 Morgen und in der Provinz Sachsen 39,229 mit dem Landbesitz von 3,907,084 Morgen. Von dem Gesammtareal einer jeden dieser Provinzen und ohne irgend etwas zurückzurechnen für die Wasserfläche, für die Feldmarken der Städte und für die Königlichen Waldungen, befanden sich von der ganzen Landfläche in Pommern 24 %, in Schlesien 25 %, in Brandenburg 34 %, in Sachsen 38 % und in Preußen 40 % in den Händen gespannhal⸗ tender Besitzer.
Meine Herren! Ich glaube, diese Zahlen charakterisiren doch nicht ungesunde Verhältnisse in Bezug auf die Vertheilung des Bodens, und angesichts derselben dürfte keine begründete Veranlassung für die Staatsregierung vorliegen, sich des werthvollen Domänenbesitzes zum Zwecke eines in den Erfolgen ohnehin zweifelhaften Versuches zu ent⸗ äußern.
Nachdem der Abg. Dr. Löwe noch einmal das Wort ge⸗ nommen, entgegnete der Finanzminister Camphausen:
Meine Herren! Wenn es dem geehrten Herrn Vorredner wesent⸗ lich darum zu thun ist, die Aufmerksamkeit der Staatsregierung auf die Frage hinzulenken, ob und in welchen Fällen es sich empfehlen möge eine Domäne zu dismembriren, so kann ich ihm sagen, daß er diesen Zweck vollständig erreicht hat, daß es aber selbst eines Antrages nach dieser Richtung vielleicht nicht bedurft hätte, insofern als ich persönlich dieser Frage schon seit längerer Zeit meine Aufmerksamkeit. gewidmet habe. Das Resultat dieser Aufmerksamkeit geht nun aber nicht dahin, daß es im Ganzen und Großen sich empfehlen würde zu einer Dismembration der Domänen des preußischen Staats zu eüse, es geht auch nicht dahin, daß in vielen, in häufigen Fällen es zweckmäßig sein würde, zu einer Dismembration überzugehen. Diese Fragen hängen wesentlich von der Entwicklung des wirthschaftlichen Lebens überhaupt ab, sie sind verschieden zu beantworten in den ver⸗ schiedenen Provinzen. Ich selbst bin in einer Provinz herangewachsen, wo die Zertheilung des Grundeigenthums bis zum Uebermaß statt⸗ gefunden hat und wo neben den außerordentlich großen Vortheilen, die sich an eine solche Vertheilung knüpfen, doch hier und da auch die Mängel hervorgetreten sind. Meiner Meinung nach würde es ein vergeblicher Versuch sein, aus allgemeinen Prinzipien heraus Verwaltungsmaxime aufstellen zu wollen, welche die ein⸗ zelnen Fälle so ohne weiteres entschieden. Es kommt jedes Mal auf die konkreten Verhältnisse an. Bei der Auswanderung, die namentlich von dem Regierungsbezirk Cöslin aus in einer mir
sehr auffallenden Weise stattgefunden hat, lag der Gedanke mir nicht fern; hat es hier an der Gelegenheit gefehlt, Grund und Boden zu erwerben, im Staate nicht blos als Arbeiter zu leben, sondern als unabhängiger Grundeigenthümer, dem die Arbeitsgelegenheit durch seinen Besitz gesichert und gewahrt ist? — Diese Frage hat mich gleich Anfangs beschäftigt, ich habe Gelegenheit genommen, mit dem Prä⸗ sidenten der dortigen Regierung gleich Anfangs diese Frage zu erörtern, und die Antwort war die, daß in diesem Umstande absolut gar keine Ursache für die heutige auffallende Auswanderungsbewegung in dem Regierungsbezirk Cöslin zu finden sei; die Auskunft war die, daß, weit entfernt, daß es an Gelegenheit fehle, Grundeigenthum zu erwer⸗ ben, umgekehrt zur Zeit — es handelt sich nur um den derzeitigen Zeitpunkt — die Situation die sei, daß der Grundbesitz verschleudert, sn niedrigen Preisen abgegeben werden müsse, weil es an den Käufern fehle.
Ich führe dies nur an, meine Herren, um Ihnen zu zeigen, daß mir die Frage selbst nicht fremd geblieben ist, und daß ich in Man⸗ chem von dem, was der verehrliche Abg. Herr Dr. Löwe uns mitge⸗ theilt hat, meinerseits einen wahren, richtigen Kern erkenne, der nur auf die konkreten Verhältnisse, die zur Zeit in den in Frage stehenden Provinzen bestehen, heute noch keine Anwendung findet.
Ich glaube, meine Herren, Sie dürfen der Staatsregierung ver⸗ trauen, daß sie für die Fragen, die in dieser Beziehung in Anregung kommen können, ein offenes Auge habe und sich bewahre, daß sie aber allerdings durch jede Belehrung in dieser Beziehung, wie sie uns von dem Abg. Herrn Dr. Löwe schon öfters ertheilt worden ist, gern ent⸗ gegennehmen werde.
— Ein Antrag der Abgg. Holtz und Genossen auf Ueber⸗ weisung der Domänen⸗Verwaltung an das Ressort des land⸗ wirthschaftlichen Ministeriums gab zu einer Diskussion Veran⸗ lassung, in welcher der Finanzminister Camphausen nach dem Abg. von Wedell⸗Wehlingsorf das Wort nahm:
Meine Herren! Es war meine Absicht, an dieser Debatte mich über⸗ haupt nicht zu betheiligen. Ich wünsche weder in dem angekündigten Eroberungskrieg die Rolle der Defensivstellung einnehmen zu müssen, noch möchte ich überhaupt den Entschließungen, die über die Verthei⸗ lung der Departements stattfinden können, durch irgend eine Aeußerung von meiner Seite vorgreifen. Wenn ich das Wort nehme, so geschieht das nur, weil von einer Seite in offener Weise, von anderer Seite in mehr zurückhaltender Weise darauf hingewiefen ist, als wenn jetzt bei den Zuschlägen zu den Verpachtungen der Domänen doch etwas allzusehr das fiskalische Prinzip vorwalte. Es ist darauf hingewiesen worden, daß um die Differenz von fünf Thalern man dem alten Pächter zugemuthet habe, hinter dem neu anbietenden Pächter zurückzustehen, und daß durch ein solches Verfahren die Domänen selbst ruinirt werden würden. 1
Nun, meine Herren, mir scheint, daß in einer solchen Aeußerung eine völlige Verkennung der berechtigten Konkurrenz liegt. Wie kommen die höheren Pachtgebote überhaupt zu Stande, doch nur dadurch, daß dem alten Pächter gegenüber, der, wie in dem angeführten Falle ver⸗ sichert wurde, 40 Jahre lang in dem Besitz verblieben ist und jetzt bereit ist, eine erheblich höhere Summe zu zahlen, von dem man auch glauben kann, daß die 40 Jahre für seinen Vermögenszustand nicht ganz ohne Folgen geblieben sind, daß dem alten Pächter gegenüber ein Konkurrent auftritt, der da glaubt, aus der Domäne auch bei gehöriger Bewirth⸗ schaftung einen wesentlich höheren Ertrag erzielen zu können. Nun, meine Herren, nun beginnt das Bieten, es sind mehrere da, die Lust haben, die Pachtung zu erlangen. Man fängt an zu steigern, man steigert und man steigert sich immer höher, und derjenige, der seinen Willen durchsetzen will, um die Pacht zuletzt wirklich zu bekommen, der bietet eben den höchsten Preis. Wie greoß die Differenz ist, hängt in dem Augenblicke gar nicht von dem einzelnen Bietungslustigen ab. Es liegt ja auf der Hand, daß, wenn man sich der Grenze genähert hat, über die man nicht hinauszugehen wünscht, daß man eben nur sucht, einen kleinen Vorsprung vor anderen Mitbietern zu erlangen, um zu konstatiren, daß man der Meistbietende gewesen sei. Sobald wie die Regierung sagt: ja, wir nehmen auf die Verhältnisse des alten Pächters nicht so viel Rücksicht, daß wir ihn in Pacht lassen sollten, wenn uns Tausend Thaler mehr geboten werden; aber wir nehmen so viel Rücksicht darauf, daß, wenn sich zuletzt die Differenz noch um 5 Thlr. bewegt, dann geben wir dem alten Pächter den Verzug. Meine Herren, was würden Sie damit anders erreichen, als daß eine solche Konkurrenz nicht mehr eintritt? Das unmittel⸗ bare fiskalische Interesse kommt bei einer Differenz von 5 Thlr. jähr⸗ lich nicht wesentlich in Betracht. Ich hätte aus meiner Tasche die Differenz für 18 Jahre gern auf den Tisch gelegt, blos um ener für mich unerqnicklichen Erörterung überhoben zu sein.
tun, meine Herren, in jedem Falle und namentlich in dem Falle, auf den hier hingedeutet worden ist, wird die Regierung veranlaßt, sich darüber zu äußern, ob die konkurrirenden Pachtlustigen in jeder Hinsicht geeignet sind, in die Pachtung einzu⸗ treten, ob sie gehörig vorgebildete Landwirthe sind, ob sie ein Betriebs⸗ kapital haben, wie es zu der Bewirthschaftung des Gutes erforderlich ist, ob sie nach allen anderen Richtungen und Beziehungen hin die Gewähr geben, daß ein tüchtiges Verhältniß entstehen wird sowohl dem Staate als wie ihren Untergebenen gegenüber, denn wir sehen auch darauf, ob auf eine gute angemessene Behandlung der Leute zu rechnen ist. Nun, meine Herren, in dem Falle, worauf hingewiesen worden ist, — es ist ein Fall gewesen, der sich im Regierungsbezirk Frankfurt an der Oder ereignet hat — in diesem Falle hat uns die Regierung versichert, daß gegen den konkurrirenden Mitbieter in keiner von allen diesen Beziehungen irgend die geringste Ausstellung zu machen sei, daß, wenn er nicht gerade in dieser Weise mit dem alten Pächter kon⸗ kurrire, auch nicht der geringste Zweifel darüber bestehen könne, daß es die Verpflichtung der Verwaltung sei, den Zuschlag zu ertheilen. Nun, meine Herren, in einem solchen Falle bin ich der Meinung, daß es sich nicht davon handelt, ein nacktes Prinzip der Plus⸗Lizitation aufzustellen, sondern daß die Verwaltung ihre wesentlichen Interessen schädigen würde, wenn sie da anderweitigen Rücksichten den Vorrang einräumte. Dann, meine Herren, so sehr ich bereit sein möchte, zuzu⸗ gestehen, daß Derjenige, der heute die Funktionen des Finanz⸗Ministers wahrzunehmen hat, von der Landwirthschaft nichts oder doch blut⸗ wenig verstehen mag, so möchte ich doch das geltend machen, daß daraus nicht folgt, daß er auch völlig außer Stande sei, die officia wahrzunehmen, die ihm diese seine Stellung in Bezug auf die Domänen⸗ Verwaltung auferlegt. Meine Herren! Niemand, kein Minister macht Alles durch eigene Kraft. Es ist nicht richtig, was der letzte Herr Vorredner sagte, daß es ein wahres Wunder wäre, wenn ein Gehei⸗ mer Finanzrath Etwas von Landwirthschaft verstaͤnde. Nein, meine Herren, unsere Regierungen sind so eingerichtet, sie sind namentlich in den östlichen Provinzen so eingerichtet, daß die Verwaltung der Do⸗ mänen bei den Regierungen eine große Rolle spielt. So gern ich es mir gefallen lassen kann, wenn man mir eine gewaltige Unkenntniß in der Beziehung zuschreibt, so sehr würde ich auf das Lebhafteste dagegen müssen, daß alle die Domänen⸗Departemensräthe, die in dem Bereich der Monarchie angestellt sind, von Landwirthschaft Nichts verständen — meine Herren, ich glaube, unter ihnen werden es Manche mit den gewiegtesten Landwirthen aufnehmen können. Und nun, meine Herren, die Räthe der Central⸗Domänenverwaltung, glauben Sie denn, daß die sich nicht rekrutiren aus dem Personal, das wir bei den Bezirksverwaltungen haben, glauben Sie denn, daß die Geheimen Finanzräthe sich immer nur mit Finanzen beschäftigt hätten und uicht mit Landwirthschaft? Meine Herren,ich habe meinerseits wahrgenom⸗ men, daß mir wesentlich da noch Etwas nachzuhelfen blieb, wenn es sich von den reinen Finanzen handelte und daß das Technische viel vollständiger vertreten war, wie der Gesichtspunkt der bloßen Finanz⸗ verwaltung. Endlich, meine Herren, entscheidend ist das nicht, aber in Betracht zu ziehen ist es auch, daß die Domänen so sehr als Finanzaquelle hingestellt sind, daß sie den Staatsgläubigern verpfändet worden sind, daß jeder Thaler, der aus der Veräußerung von Domä⸗ nen in denjenigen Gebieten, welche im Jahre 1820 zur preußischen Monarchie gehörten, eingeht, zur Staatsschulden⸗Tilgungskasse abge⸗ fahss werden muß. Meine Herren, ich wiederhole: Auf die Ressort⸗ rage wesentlich einzuwirken, lag nicht in meiner Absicht. Sollte Ihr
Beschluß dahin führen, daß ich in meinen Arbeiten entlastet wurde, so kann ich Sie versichern, daß ich mit dem Reste doch noch hin⸗ reichend beschäftitg sein werde.
Gewerbe und Handel.
Die Sonntagsschulen als Mittel zur Vervollständigung des Volksschulunterrichts sind in 1“ wie wr 2 lag des cordia, Zeitschrift für die Arbeiterfrage“ entnehmen, eine alte Ein⸗ richtung (Generalverordnung vom 26/31. Dezember 1810, 10. Sep⸗ tember 1808, 3. Januar 1824). Nach dem Volksschulgesetz vom 29. September 1836 hatten die Sonntagsschulen eine Fortsetzung der Volksschulen zu bilden, um mit den aus der Volksschule Entlassenen bis ins 18. Lebensjahr diejenigen Unterrichtsgegenstände einzuüben, die für das bürgerliche Leben vorzugsweise von Nutzen sind. Eine ent⸗ Richtung auf gewerblichen Unterricht konnten die Sonntags⸗ chulen erst von der Zeit an einschlagen, wo durch die Vermehrung und Ausdehnung der Realschulen eine größere Zahl von Schülern die nöthigen Vorkenntnisse erlangte, um in denjenigen Fächern, welche für die Kandidaten der Gewerbe und des Handels vorzugsweise von Nutzen sind, mit Erfolg Unterricht zu erhalten. Im Verlauf dieser Entwickelung des Realschulwesens selbst trat aber mehr und mehr das Bedürfniß hervor, den Unterricht über die Sonntage hinaus auszudeh⸗ nen und auch die Wochentage dafür in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise bildeten sich nach und nach von selbst aus den Sonn⸗ tagsschulen die gewerblichen Fortbildungsschulen heraus, und es handelte sich nur darum, diesem neuen Zweige des öffentlichen Unterrichtswesens eine bestimmte Gestalt zu geben. Dies geschah durch die im Jahre 1853 erfolgte Organisation der Fortbildungs⸗ schulen, indem eine dem Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens unmittelbar untergeordnete Kommission für die Einrichtung und Lei⸗ tung der gewerblichen Fortbildungsschulen und der Sonntagsgewerbe⸗ schulen ernannt wurde, welche aus Mitgliedern der Centralstelle für Gewerbe und Handel des Studienraths besteht und auch für geeignete Lehrmittel, sowie für die Heranbildung von Zeichnenlehrern für diese Schule zu sorgen hat. Die Errichtung gewerblicher Fortbildungs⸗ schulen steht jeder Gemeinde frei. Die Regierung beschränkt sich darauf, dieselben in denjenigen Städten des Landes zu empfehlen, wo die Gewerbe stark vertreten sind. Auch für die Schüler besteht kein Zwang. Im Gegentheil ist es Grundsatz, nur fähige und fleißige Schüler zuzulassen, träge und untaugliche aber, da sie die andern nur in ihren Fortschritten hemmen, ab⸗ und in die obengenannten, neben den gewerblichen Fortbildungsschulen fortbestehenden gesetzlichen Sonn⸗ tagsschulen zu verweisen. Diejenigen aber, welche die Fortbildungs⸗ schulen besuchen, sind von dem Besuch der Sonntagsschulen befreit.
„Ddie unmittelbare Leitung der Fortbildungsschulen wird gewöhn⸗ lich von den Ortsgeistlichen und Ortsvorstehern besorgt. In größeren Städten bestehen meist besondere Schulräthe. Da der Staat und die Gemeinden bei den Kosten meistens gleich betheiligt sind, so sind auch Staatsbehörde und Gemeinde im Gewerbeschulrathe so viel wie möglich gleich vertreten. Das Institut der Gewerbeschulräthe gewährt insbesondere auch den Vortheil, daß für die Grundbedingungen jeder guten Schule, die Beiziehung und entsprechende Belohnung geeigneter Aufsichts⸗ und Lehrkräfte, das Erforderliche geschieht. Gleichzeitig aber wird der Gewerbestand mehr darauf hingeleitet, sich auch um die Heranbildung seines Nachwuchses selbst zu bemühen. — Der Unter⸗ richt wird gewöhnlich von Lehrern der Volks⸗ und Realschule ertheilt, doch sind auch hier und da Gewerbtreibende als Lehrer beschäftigt, z. B. Stadtbaumeistec. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, tüch⸗ tige Zeichnenlehrer zu gewinnen, so daß diesen alle mögliche Gel gen⸗ heit zur Ausbildung gegeben wird.
Die Mittel zur Unterhaltung der Schulen werden aus Beiträgen der Gemeinde, zuweilen auch des ganzen politischen Bezirks, aus Schul⸗ geldern und aus Staatsbeiträgen geschöpft Die Königliche Central⸗ stelle für Gewerbe und Handel insbesondere versieht die Schulen mit graphischen und plastischen Lehrmitteln. 1
Die Lehrfächer, ihre Art und Zahl richtet sich nach dem Bedürf⸗ niß des Ortes. Allen gemeinschaftlich ist Zeichnen, gewerblicher Auf⸗ saß und gewerbliches Rechnen. In den meisten kleinen Gemeinden be⸗ chränkt sich der Unterricht auf diese Fächer. Das Zeichnen zerfällt, je nach dem vorhandenen Bedürfniß und den Vorkenntnissen der Schüler, in geometrisches, gewerbliches, oder Fach⸗ und in Freihandzeichnen. Im Fachzeichnen z. B. wird in Stuttgart besonderer Unterricht für Bau⸗ handwerker, für Schreiner, für Schlosser und Sattler ertheilt. Das Rechnen hesteht in gewöhnlicher Arithmetik mit aus dem Gewerbe⸗ leben gewählten Beispielen, in kaufmännischem Rechnen und in Berech⸗ nung von Flächen und Körpern. An die gewerblichen Aufsätze schließt sich gewerbliche nnd kaufmännische Buchführung an. Orthographie und Kalligraphie kommen als Nachhilfe in wenigen Fortbildungs⸗ schulen vor, Kalligraphie nur noch in besonderen kaufmännischen Fort⸗ bildungsschulen. Wo die Vorkenntnisse der Schüler es erlauben, wird in ebener und beschreibender Geometrie, Stereometrie, Mechanik, Chemie, Physik Unterricht ertheilt. Stereometrie ist manchmal mit dem gewerb⸗ lichen Rechnen, beschreibende Geometrie mit dem gewerblichen Zeichnen verbunden. Französisch und Englisch findet sich als Unterrichtsgegenstand nur in den Städten, Graviren und Modelliren an Orten, deren Gewerbe den Unterricht in diesen speziellen Fächern empfehlen. Um die Erfolgerder Fortbildungsschulen in Evidenz zu erhalten, werden regelmäßige Visi⸗ tationen vorgenommen und von Zeit zu Zeit werden die Leistungen in gemeinschaftlichsten Ausstellungen zur Anschauung gebracht.
Im Schuljahr 1870/71 bestanden nach dem Jahresbericht der Han⸗ dels⸗ und Gewerbekammern in Württemberg für das Jahr 1871 gewerb⸗ liche Fortbildungsschulen an 150 Orten (11 Städten und 39 Dörfern) mit einer Gesammteinwohnerzahl von 539,145 Einwohnern. Diese 150 Schulen theilen sich hinsichtlich ihrer inneren Einrichtung in folgende Gruppen: I. Fortbildungsschulen, in welchen Sonntags⸗ und Abendunterricht in gewerblichen und kaufmännischen Fächern ertheilt wird und offene Zeichnensäle bestehen (Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) 4. II. Fortbildungsschulen mit gewerblichen Sonntags⸗ und Abendunter⸗ richt nebst offenen Zeichnensälen 16. III. Fortbildungsschulen mit Sonntags⸗ und Abendunterricht ohne offene Zeichnensäle 89 (69 Städte und 20 Dörfer). IV. Fortbildungsschulen mit gewerblichem Abend⸗ unterricht ohne Sonntagsunterricht 7 (3 Städte und 4 Düörfer). V. Reine Zeichnenschulen ohne weiteren Unterricht 34.
Die Schülerzahl, welche 1869/770 in 147 gewerblichen Fort⸗ bildungsschulen 8798 betragen hatte, belief sich 1870/71 in 150 ge⸗ werblichen Fortbildungsschulen auf 8876, wovon 6574 unter und 2302 über 17 Jahre zählten.
Die Zahl der Lehrer betrug 550, so daß im Durchschnitt auf 16 Schüler 1 Lehrer kommt.
Die Gesammtsumme des Staatsbeitrags belief sich auf 33,688 fl. 88 kr., wonach auf den einzelnen Schüler im Durchschnitt 3 fl. 48 b” ommen. 1
Von den Unterrichtsfächern waren die besuchtesten:
Freihandzeichnen mit 4498 Schülern, Rechnen mit 4495 Schü⸗ lern, Deutsche Sprache mit 4069 Schülern, Iö mit 1837 Schülern, Geometrisches Zeichnen mit 1802 Schülern, Buchführung mit 1313 Schülern, Ebene Geometrie mit 897 Schülern.
Die besuchtesten Fortbildungsschulen waren:
Stuttgart mit 72 Lehrern und 1296 Schülern, Ulm mit 27 Leh⸗ rern und 757 Schülern, Biberach mit 16 Lehrern und 252 Schülern, Heilbronn mit 13 Lehrern und 250 Schülern, Reutlingen mit 19 Ehrörn und 219 Schülern, Eßlingen mit 14 Lehrern und 206
chülern.
Die gewerblichen Fortbildungsanstalten in Stuttgart umfaßten:
1) eine Abendfortbildungsschule mit 20 Lehrern und 441 Schü⸗ lern, 2) eine Sonntagsgewerbeschule mit 22 Lehrern und 421 Schü⸗ lern, 3) eine Tagzeichnenschule mit 2 Lehrern und 108 Schülern 4) eine kaufmännische Fortbildungsschule mit 13 Lehrern und 158 Schülern, 5) eine weibliche Fortbildungsschule mit 15 Lehrern und 168 Schüler, zusammen mit 72 Lehrern und 1296 Schülern.
Weibliche Fortbildungsschulen bestanden im Jahre 1870/71 außer Stuttgart zu Ulm, Reutlingen, Ravensburg, Biberach, Blaubeuern, Ebingen, Freudenstadt und Isny.
Friedrich Kranz erneuert. Fehrbellin,
Gottlieb Theodor Gehrke, geboren zu Köslin am 6. Februar 1849, ist durch das Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts
1G
vermerkt steht, ist eingetragen: Ser sttasiaen Adolph Löffler zu Berlin ist in das Handels⸗ 1 riedrich August Krüger zu Berlin als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma A. Krüger bestehende Handelsgesellschaft
1 2) Leonhard Lippmann,
Inseraten⸗Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigets und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8— Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. “
Der unterm 25. September 1872 hinter den Dienstknecht Carl aus Drossen bei Frankfurt g. O. in der Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 230 de 1872 erlassene Steckbrief wird hierdurch den 6. Januar 1873.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Militärpflichtige Carl
vom 4. Dezember
1872 wegen unerlaubten Auswanderns, um sich dadurch der Militär⸗ pflicht zu entziehen, rechtskräftig zu 50 Thlr. Geldbuße, im Unver⸗ pfögensfalle 1 Monat Gefängniß, verurtheilt. Der gegenwärtige Auf⸗ enthaltsort des Gehrke ist unbekannt und werden daher sämmtliche Civilbehörden ersucht, auf den Gehrke zu vigiliren, im Betretungsfalle von ihm die vorgedachte Strafe exekutivisch einziehen, im Unvermögens⸗ falle aber gegen ihn die substituirte Gefängnißstrafe vollstrecken und uns von dem Geschehenen Nachricht zu geben. Ein Signalement kann nicht angegeben werden. Belgard, den 9. Januar 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Handels⸗Register.
Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 549 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: 1 8 Kühl & Rösicke vermerkt steht, ist eingetragen: 3 der Kaufmann Adolph Max Bourjan und der Kaufmann Hermann Julius Bourjan beide zu Berlin sind am 1. Januar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten und die disherigen Inhaber der Kaufmann Julius Wilhelm Kühl und der Kaufmann Carl Wilhelm Theodor Rösicke beide zu Berlin an demfelben Tage aus der Handelsgesellschaft aus⸗ geschieden. In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5701 die hiesige Handlung in Firma: v“ Jacques Michaelis 1 vermerkt steht, ist eingetragen: “ Der Kaufmann Ruben (Robert) Ziegel zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Jaecques Michaelis zu Berlin als Handelsgesellschafter eingetreten und die nun⸗ mehr unter der Firma Jacgques Michgagels bestehende Handels⸗ gesellschaft unter Nr. 4215 des Gesellschaftsregisters ein⸗
getragen. 8 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firm: 8 . Jacques Michaelis am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute 1) Jacquet Michaelis, 2) Ruben (Robert) Ziegel, beide hier... . Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4215 eingetragen worden. 1 Die dem Ruben (Robert) Ziegel für diese Firma ertheilte Pro⸗ kura ist erloschen und deren Löschung in unser Prokurenregister Nr. 1948 erfolgt. 8 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Gebr. Tietz am 1. Januax 1873 begründeten Handelsgesellschaft (ijetziges Geschäftslokal: Bischofsstraße 25) 1 sind die Kaufleute: b 1.) Michaelis Tietz, 72 Leiser Tietz. 3) Heinrich Tietz, sämmtlich hier. 1 8 . Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. tragen worden.
“
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 2580 die hiesige
Handlung in Firma: 8 A. Krüger
geschäft des Kaufmanns Georg F
unter Nr. 4217 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: A. Krüger
am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute
1) Georg Friedrich August Krüger, 2) Adolph Löffler, beide hier.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4217 eingetragen
worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:WM..
8 ö S. Sprinz & Co.
am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Heiligegeiststraße 1)
sind die Kaufleute “
111“ 11
1) Simon Sprinz,
beide hier.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4218 eingetragen
worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 7195 die Firma: J. F. Fiehn
und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Friedrich Julius
Gjetziges Geschäftslokal: Buckowerstraße 7)
eingetragen worden. Der Kaufmann
ter der Firma: ö1.4“*“ ß. Wienstruc 4) besf
Firmen⸗Register Nr. 194
kurenregister unter Nr. 2365 eingetragen worden.
Die hiesige Handelsgesellschaft in Firheh; 18 Bercht & Swoboda Gesellschaftsregister
daß derselbe 1 2 “ Kollektivprokuristen Carl
rechtsverbindlich zu zeichnen. 8 8 Dies ist 4 unser Prokurenregister unter Nr. dagegen in demselben unter Nr. 2055 die dem da. — Helschena punarn gelöscht worden. In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter sige Genossenschaft, in Firma:
Nr. 39 die
Produktivgenossenschaft für Möbel und Spiegel „Constantia“
4216 einge⸗
Friedrich Wienstruck zu Berlin hat für sein hier⸗
tehendes Handelsgeschäft dem Robert Oswald Brause hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro⸗
Nr. 2841) hat für ihr Handelsgeschäft dem zustav Kippenberger hier Kollektivprokura mit der Maßgabe ertheilt, befugt ist, in Gemeinschaft mit dem unter Nr. 2055 ein⸗ August Robert Jacobi die Firma
Prokuren⸗Register Nr. 1957
Commanditgesellschaft auf
1“
2366 eingetragen, dem Heinr. Wilh. Alex. en und dem Carl Hugo Salomon für diese Firma ertheilte
hie⸗
Berlin, den 9. Januar 1873.
vermerkt steht, ist eingetragen:
vermerkt steht, ist eingetragen:
Actiengesellschaft in Firma: 1 Berliner Nähmaschinen⸗Fabrik.
vermerkt steht, ist eingetragen:
Aktiengesellschaft in
vermerkt steht ist eingetragen:
Handlung in Firma:
vermerkt steht, ist eingetragen:
am 8. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute:
sämmtlich hier.
tragen worden.
er Anzeig
An Stelle des Heinrich Carl Timbat zu Berlin ist der Tischler August Fetting zu Berlin als Kassirer in den Vor⸗ stand eingetreten. 9
Gelöscht sind: Prokurenregister Nr. 1844 8 ddie Kollektivprokura des Carl August Prokurenregister Nr. 1895 11111“ die Kollektivprokura des Christian Heinrich Fr. Chr. Poppe und des Wilhelm Krause;
die Kollektivprokura des Friedrich Heinrich Wilhelm Georg Freyschmidt und des Carl Adolph Louis Ludwig, sämmtlich für die Firma: Gewerbebank H. Schuster & Co. “
88
Päuker;
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
Handelsrezister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 52 die hiesige Actien in Firma:
eingetragene . 2 Wahrburg ist erloschen und dies heut in’'s worden. 1“
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von
Rudolf Mosse in Berlin, Lripzig, Hamburg, Frank⸗
furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Mien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
Hkann t au 8 pen g.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 15
als Firmen⸗Inhaber:
Kaufmann Hugo George,
Ort der Niederlassung:
Schedt a/ Oder
Bezeichnung der Firma:
Hugo George
eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Januar 1873 am 4. Ja⸗ nuar 1873.
Schwedt, den 4. Januar 1873.
Königl. Kreisgerichts⸗Deputation. ““
Bekanntmachung. K Die am hiesigen Orte bestandene, im Firmenregister unter Nr. 21 irma H. Wahrburg, Inhaber Kaufmann Heymann Firmenregister eingetragen * 12 Schwedt, den 3. Januar 1873. “ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Disconto⸗Gesellschaft
An Stelle des Gesellschafts⸗Vertrages vom 9. Januar 1856 ist mit dem 1. Januar 1873 das notariell verlautbarte revidirte Statut vom 29. Oktober 1872 getreten. Beglau⸗ bigte Abschrift des revidirten Statuts befindet sich in den Akten über das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 1 Seite 105 bis 149. Die in das Gesellschaftsregister ein⸗ getragenen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft sind durch das revidirte Statut unberührt geblieben.
unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. ommaneitgesellschaft auf Aktien in Firma: Gewerbe⸗Bank H. Schuster & Co.
Direction der
8 88
1439 die
Laut in beglaubigter Form im Beilageband Nr. 69, Seite 116 bis 121 zum Gesellschaftsregister befindlichen Beschlusses der Generalversammlung vom 14. Dezember 1872 ist der §. 11 der Statuten dahin abgeändert: III Die persönlich haftenden Gesellschafter sind:
1) der Banquier Hermann Schuster in Berlin,
2) der Banquier Hermann Hopp in Berlin,
3) der Banquier Gustav Oder in Berlin.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3331 die hiesige
Aectien⸗Gesellschaft (vormals F. Boecke)
Die Firma der Gesellschaft ist zufolge Beschluß der Generalversammlung vom 30. Dezember 1872 (Akten über das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 181 Seite 60 bis 65) in: „Berliner Nähmaschinen⸗Fabrik. Aktien⸗Gesell⸗ schaft“ geändert. 8 8
Der Kaufmann Leopold Krautheim ist aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden. Der Kaufmann Emil Hintze zu Berlin
ist in den Vorstand eingetreten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3639 die hiesige Firma: Centralbank für Bauten
Der Banquier Hugo Mamroth zu Berlin ist in den Vor⸗
sstand eingetreten. In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 1744 die hiesige
Adolph Bab
—
1*½ 2.
1 “
5
Die Kaufleute Conrad Rosenstein und Hermann Breslauer 1 beide zu Berlin, sind in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Abraham Bab zu Berlin als Handelsgesellschafter einge⸗ treten und die unter unveränderter Firma bestehende Handels⸗ gesellschaft unter Nr. 4219 des Gesellschaftsregisters ein⸗ getragen. 16 1 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Adolph Bab
1) Abraham Bab.
2) Conrad Rosenstein,
3) Hermann Breslauer, Dies ist in unser Gesellschafts⸗Register unter Nr. 4219 einge⸗ Die dem Conrad Roösenstein und dem Hermann Breslauer für diese Firma ertheilte Prokura ist erloschen und deren Löschung in unser
Prokurenregister Nr. 1045 und 1046 erfolgt. 2
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1201 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma v Böttcher & Weigaand—
vermerkt steht, ist eingetragen; W Der Kaufmann Johann Adam Heinrich Weigand ist aus Der Kaufmann Carl
der Handelsgesellschaft ausgeschieden. man.
Heinrich Böttcher zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter
unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 7196 des Fir⸗ menregisters. 8 Gz. ar
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7196 die Firma:
Böttcher & Weigand
und als deren Inhaber der Kaufmanu Carl Heinrich Böttcher hier
eingetragen worden. Der Kaufmann Wilhelm Münch zu Berlin hat für sein hierselbst
unter der Firma: 1 Trapp & Münch “] 8 (Firmenregister Nr. 7056) bestehendes Handelsgeschäft dem Carl Schmidt hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 2367 eingetragen worden.
In unser Genoffenschaftsregister, woselbst unter Nr. 46 die hiesige
Genossenschaft in Firma: Central⸗Berein zur Heedexsem von Wohnungen (Einge⸗ 8 2 tragene Geno enschaft. vermerkt steht, ist eingetragen: ““ 1— Der Kaufmann Emil Bauer zu Berlin ist aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden. 11““ Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 2453 “ ddie Firma: Carl Schulze. Berlin, den 10. Januar 1873. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
Berichtigung. In der Bekanntmachung vom 27. v. M.,
treffend Eintragung der Firma: „Hannoversches Guß⸗ und Walz⸗ 1 8 latt 1760 des
Werk, vormals Bernstorff und Eichwede“ auf hiesigen Handelsregisters ist statt Bernstorff & Eichwede zu lesen: „C. Bernstorff & Eichwede.“ Hannover, den 7. Januar 1873.
E1“
Rheine ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Zahlungseinstellung auf den 1
festgesetzt worden.
1
Meyer hierfelbst bestellt. werden aufgefordert, in dem
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 17, vor sar Kreisrichter Gebser anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dies lung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen
als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre sprüche, dieselben mögen dafür verlangten
bei uns schriftlich oder zu “ der sämmtlichen innerhalb
waltungspersonals
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, 8 Vorladungen u. dergl.
Konkurseröffnungg.
Ksnigliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung.
Den 2. Januar 1873, Mittags 12 Uhr. das Vermögen des Kaufmanns Emanuel Mendel zu Tag der VEE1I“
Ueber
6. Dezember 1872
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Die Gläubiger des Gemeinschuldners
auf den 18. Januar 1873, Vormittags 10 Uhr, dem Kommis⸗
es Verwalters oder die Bestel⸗
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren
oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 8. Februar 1873 einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkurs⸗
nasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ haben von den in ihrem Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Aanpease An⸗ bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem Vorrecht 8E1 8. Februar 1873 einschließlich — Protokoll anzumelden und demnächst zur der gedachten Frist angemeldeten definitiven Ver⸗
bis zum
orderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des
auf den 8. März 1873 Vormittags 10 Uhr
in unserem Gcrichtslokal, Terminszimmer Nr. 17, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. “ “ “ Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. b 5 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderun einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizrath Busch, Rechtsanwalt Schmitz, Rechtsanwalt Werne hierselbst und Rechtsanwalt Weddige zu Rheine zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. der Chansseegeldhebestelle zu Zützen.
Höherem Auftrage zufolge soll die Chausseegeld⸗Erhebung zu Zützen auf der Berlin⸗Stettiner Kunststraße vom 1. April d. J. ab anderweitig verpachtet werden. 6 Wir haben hierzu einen Termin auf
Mittwoch, den 22. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselbst anberaumt und laden Pacht⸗ lustige mit dem Bemerken ein, daß nur dispositionsfähige Personen, welche vorher 100 Thaler baar oder in annehmbaren Staatspapieren nach dem Courswerthe bei uns deponirt haben, zum Bieten zuge⸗ lassen werden. ..“ 8
Die Pachtbedingungen liegen in unserer Registratur und bei dem
Königlichen Steueramte zu Schwedt a. O. während der Dienststunden zur Cinsicht aus.
Neustadt E/W., den 8. Januar 1873.
Königliches Haupt⸗Steueramt.
A — ze: X 2 INISA Submission auf Walzeisen.
Die Lieferung von circa 1300 Ctr. in T.-Eisen, L.-Eisen und Eisenblechen für den hiesigen Strafanstaltsbau sollen im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. “
Die desfallsigen Lieferungs⸗Bedingungen sind täglich in den Dienst⸗ stunden im Bau⸗Bureau einzusehen, woselbst auf Verlangen auch Ab⸗ schrift davon gegen Erstattung der Kopialien ertheilt wird.
Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: ““ „Submission auf Walzeisen zum Strafanstaltsbau“ sind bis zum 28. Jannar c., Mittags 12 Uhr, an die unter⸗ Kommission einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung statt⸗ findet.
Reudsburg, den 8. Januar 1873. Königliche Strafanstalts⸗Ban⸗Kommission.
Verkauf eines Eisenhammerwerks.
Mit Beziehung auf die Inserate in den Nummern 269, 275 und 280 v. J. dieses Blattes soll ein zweiter Termin zum Verkauf des Hammerwerks bei Lanzingen Montag, den 20. d. M., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Geschäftslokale des unterzeichneten Hüttenamtes abgehalten werden und theilt Letzteres die Lizitations⸗ und Verkaufs⸗ bedingungen nebst Bechresbung des Werkes mündlich oder gegen E sendung von 5 Sgr. für Kopialien schriftlich mit.
Bieber bei Gelnhausen, den 2. Januar 1873. Köänigliches Hüttenamt.
. Wigand.
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Leingetragene Genossenschaft) vermerkt steht, ist eingetragen:
“
1 Kscsnigliches Amtsgericht, Abtheilung I. 1“
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