— *. 8 8 * 8 Eö “ 1 8 1“ 1 1411, Nachdem über das Vermögen des Metzgers und Wirthes einrich Fischer dahier der förmliche Konkurs erkannt worden ist, wird Termin zur förmlichen Liquidation der Schulden, worin die Gläubiger ihre Forderungen unter Vorlegung der deshalbigen Beweis⸗ Stücke bei Strafe der Ausschließung von der Masse anzumelden und zu begründen haben, auf den 10. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr C. St.,
in hiesiges Gerichtslokal anberaumt.
Heersfeld, den 7. Januar 1873. 8
8 Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
Schoedde.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
unr Eisenbahn⸗Bataillon.
Es sollen 158 Paar wildlederne Handschuhe für Unter⸗ offiziere im Wege der öffentlichen Submission beschafft werden. Die Lieferungsbedingungen liegen im Kaserment des Bataillons Baracke 1., Stube 10, zur Einsicht aus.
Die versiegelten Offerten sind bis zum 20. d. an das gedachte Bureau franco einzusenden und denselben entsprechende Proben mit Fabrikstempel und Firma der Einsender versehen, beizufügen. Die Kosten der Zurücksendung der Proben haben die Einsender zu tragen. Unfrankirt oder später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Berlin, den 14. Januar 1873.
Die Bekleidungs. Kommission des Eisenbahn⸗Bataillons.
„ Auktion, Am Donnerstag, den 30. d. M., Vormittags 11 Uhr, sollen im hiesigen Materialien⸗Magazin⸗Hof, Französische Straße 33 be für diesseitige Zwecke nicht mehr verwendbare Materialien als circa 40 Kilo Gußeisen, 300 Kilo Schmiedeeisen, 130 Kilo Kupfer und Kupferniederschläge, 7 Kilo Messing, 780 Kilo Zink, 3600 Kilo alter Eisendraht, sowie 8 Sinus Boussolen, 5 Wecker ohne Relais, 1 Manipulator, 1 Receptor und 30 Blitzableiter für je 1 Lei⸗ tung öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Berlin, den 9. Januar 1873. Kaiserliche Telegraphen⸗ Direktion. Hirsch. 8 f125⸗ Ankauf alter Leinwanand. „Allte weiße Leinwand, zu Verbandzeugen geeignet, kauft die unter⸗ Eskadron, an welche desfallsige Offerten gefälligst zu rich⸗ en sind. Rathenow, den 14. Januar 1873. Ersatz⸗Eskadron Brandenburgischen Husaren⸗Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3.
Submissions⸗Einladung.
Die Lieferung von 1350 frisch gefällten, ungeschälten kiefernen Telegraphenstangen, in Raten von circa 200 Stück wöchentlich, soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werde.
Die Lieferungsbedingungen können im Bau⸗Bureau der Telegra⸗ phen⸗Direktion, im Börsengebäude zu Stettin, eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden.
Die Submittenten wollen ihre Offerten bis zum 10. Februar er., Morgens 10 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift:
Submission auf Lieferung von Telegraphenstangen
an die unterzeichnete Telegraphen⸗Direktion einsenden. Die Eröffnung der Offerten findet zu dem angegebenen Termine in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten statt.
Offerten, welche später eingehen oder den Bedingungen nicht vollständig entsprechen, bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl unter den Submittenten wird vorbehalten. Diese bleiben aber 14 Tage an ihre Offerten gebunden.
Stettin, den 11. Januar 1873.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. —.—
2. . *
Bergisch⸗Mürkische Eisenbahn.
Wir beabsichtigen, die Anfertigung, Anlieferung und Aufstellung der eifernen Ueberbaue für vier Wegunterführungen und zwei kleinere Brücken auf der Zweigbahn Tinnentrop⸗Rothemühle im Wege der Submission zu verdingen. 1“
Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Central⸗ Baubüreau zur Einsichtnahme aus, auch sind Abdrücke derselben gegen ö von dem Büreau⸗Vorsteher, Rechnungsrath Elkemann zu
eziehen.
Anerbietungen mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung eiserner Brücken⸗Ueberbaue für die Zweigbahn Finnentrop⸗Rothemühle“
sind bis zum 4. Februar cr., an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, 8 Eröffnung derselben erfolgen wird, versiegelt und frei einzureichen. Elberfeld, den 8. Januar 1873. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[M 1806]
. 2 . 1“ Hannoversche Staats⸗Eisenbahn. Bekanntmachung. vz. Für die ca. 1½ Meilen lange Wasserleitung von Reinhausen bis Göttingen soll die Anlieferung der 170 Mm. weiten gußeisernen Rohre nebst Zubehör mit einem Gesammtgewichte von ca. 10,650 Centner im Ganzen oder in Theilen durch öffentliche Submission ver⸗
geben werden. Hierzu wird Termin auf
Mittwoch, den 29. Januar 1873 Vormittags 10 Uhr im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt. 4b5 DOfferten sind mit der Aufschrift „Slbmission auf Lie⸗ ferung gußeiserner Röhren für die Wasserleitung nach Bahnhof Göttingen“ versiegelt und portofrei bis zum
vorbenannten Termin an mich einzusenden.
Die Lieferungsbedingungen und Detailzeichnungen liegen auf hie⸗ sigem Bureau zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. (a 1121/XII.)
Göttingen, den 27. Dezember 1872.
8 Bexloosung, Amortisation, Zinszahlung 8 f. w. d. öffentlichen Patpzteren.
“ 8
(Emissions⸗Beschluß,
betreffend die er vierten Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuld dder Landeskreditkasse zu Cassel.
Auf Grund der §§. 9 und 11 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll zufolge Beschlusses des kommunalständischen Ausschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 20. Dezember v. J. unter folgenden, von dem Herrn Ober⸗Präsid am 27. desselben Monats genehmigten Bedingungen die vierte Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landes⸗ kreditkasse im Belaufe von 1“ 8.
ausgegeben werden.
1) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken: 11“ von 1000 Thalern Lit. ZE “
. 2116 „ 50 „ E.
Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden (vergl. §. 22 des Gesetzes vom 23. Juni 1832, die Errichtung einer Landeskreditkasse betreffend. 8 Rat Schuldverschreibungen werden zu vier Prbent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. September fälligen
aten verzinst. 1 „Ddieselben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirkenden Amortisation, oder soweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen (s. unten Ziffer 4 flg.), gekündigt werden.
.3) Die Schuldverschreibungen werden allmählig je nach dem für die Ausleihnng eintretenden Bedarf ausgegeben. Die Verwen⸗ dung derselben, oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus besorgten Verkaufs, des Erlöses derselben, darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belegung nach Vorschrift des §. 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forde⸗ rungen in der Höhe des Nominalbetrages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden.
4) Alljährlich kommt mindestens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem “ Kalenderjahre auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag baar eingegangen ist.
Der ordentliche Kapitalabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent zu bestimmen.
1 5) Die Einlösung der Schuldverschreibugen erfolgt auf Grund vorhergehender Ausloosung mittelst Kündigung nach Ablauf einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist (vergl. §§. 16. und 18 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869). 3
—6) Behufs der Verloosung ist die von der Direktion zur Einlösung bestimmte Summe von derselben in thunlichst gleichem Verhält⸗ nisse anf die verschiedenen Litera's der ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter Mitberücksichtigung der im Laufe des Jahres als Kapital⸗ Stücke (vergl. unten Ziffer 8), einzutheilen und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu ündigen ist.
D. Ueber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Litera's ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Die Bekanntmachung über rsete esns wenaen ist nicht nur in dem „Amtsblatte der Königl. Regierung zu Cassel, sondern auch im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ zu bewirken.
Die gekündigten Schuldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth ausgezahlt (vergl. §. 18 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869). 3
Die Verloosung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese vierte Serie von einer Million Thaler bildenden Schuldverschreibung vollendet ist: bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nach vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 4) einzulösenden Schuldverschreibungen mittelst Aufkaufs aus freier Hand. b “ 8) Die Schuldverschreibungen werden von der Landeskreditkasse bei allen Rückzahlungen auf die mittelst der ersteren gewährten Darlehen — und zwar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abschläglichen Zahlungen, einschließlich der tilgungsplan⸗ mäßigen Kapital⸗Abträge, jederzeit zum Nennwerthe in Zahlung genommen. F
Aluch ist es gestattet, den Neonege teess halbjährlichen Kapital⸗Abtrag und eine 1 Stückzahlung in einer Summe mictelst dieser Schuldverschreibungen zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist selbstverständlich die Herauszahlung eines Ueberschusses auf letztere nicht zulässig.
Die solchergestalt an die Landeskreditkasse zurückgelangten Schuldverschreibungen werden, ebenso wie die nach Ziffer 4 bis 7 zurück⸗ gezahlten Schuldverschreibungen, vernichtet. 3
Cassel, am 3. Januar 1873. . 1— 1“ Die Direktion der Landeskreditkasse. Harnier.
Emissions⸗Beschluß,
ᷣ
betreffend die Aus gabe der fünften Serie Seitens der Inhaber unkündbarer “ Landeskreditkasse zu Cassel.
8
Königliche Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspektion. Crone. 8* 1
8 8 8
——Auf Grund der §§. 9 und 11 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll zufolge Be⸗ schlusses des kommunalständischen Ausschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 20. Dezember v. J. unter folgenden, von dem Herrn Ober⸗ präsidenten am 27sten dess. Monats genehmigten Bedingungen die fünfte Serie Seitens der Inhaber unkündbarer 2 Landeskreditkasse im Belaufe von 8 8 1“
einer Million Thaler 8
1) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken: von 1000 Thalern Lit. 500
Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden (vergl. §. 22 des Gesetzes vom 23. Juni 1832, die Errichtung einer Landeskreditkasse betr.).
2) Die Schuldverschreibungen werden zu vier und einem halben Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. Sep⸗ tember fälligen Raten verzinst. 1 . Dieselben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirkenden Amortisation, oder loweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen (s. unten Ziffer 4 flg.) gekündigt werden. 1.“ 3) Die Schuldverschreibungen werden allmählich je nach dem für die Ausleihung eintretenden Bedarf ausgegeben. Die Verwendung derselben, oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus besorgten Verkaufs, des Erlöses derselben, darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belegung nach Vorschrift des §. 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forderungen in der Höhe des Nominalbetrages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden.
4) Alljährlich kommt mindestens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem Seeessee hs Kalenderjahre auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag baar eingegangen ist.
Der ordentliche Kapitalabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent zu bestimmen. 1 5) Die Einlösung der Schuldverschreibungen erfolgt auf Grund vorhergehender Ausloosung mittelst Kündigung nach Ablauf einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist (vergl. §§. 16 und 18 des Gesetzes vom 25sten Dezember 1869).
5* 6) Behufs der Verloosung ist die von der Direktion zur Einlösung bestimmte Summe von derselben in thunlichst gleichem Verhält⸗ nisse auf die verschiedenen Litera’'s der ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter Mitberücksichtigung der im Laufe des Jahres als Kapitalabtrag “ Stücke (vergl. unten Ziffer 8) einzutheilen und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu ündigen ist.
D.Ueber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Litera's ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Die Bekanntmachung über erfolgende Kündigungen ist nicht nur in dem „Amtsblatte“ der Königlichen Regierung zu Cassel, sondern auch im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und „Königlich Püerft Pe⸗ Staats⸗Anzeiger“ zu bewirken.
Die gekündigten Schuldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth ausgezahlt (vergl. §. 18 des Gesetzes vom 25. Dezember 18s69).
„Die Verloosung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese fünfte Serie von einer Million Thaler bildenden Schuldverschreibungen vollendet ist; bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nach vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 4) einzulösenden Schuldverschreibungen mittelst Aufkaufs aus freier Hand.
— . 8) Die Schuldverschreihungen werden von der Landeskreditkasse bei allen Rückzahlungen auf die mittelst der ersteren gewährten Darlehen — und zwar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abschläglichen Zahlungen, einschließlich der tilgungsplan⸗ mäßigen Kapitalabträge, jederzeit zum Nennwerthe in Zahlung angenommen.
Auch ist es gestattet, den tilgungsplanmäßigen halbjährlichen Kapitalabtrag und eine außerordentliche Stückzahlung in einer Summe bittes „ sgre ba. zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist selbstverständlich die Herauszahlung eines Ueberschusses auf etztere nicht zulässig. 1“ 1“ 1
Die solchergestalt an die Landeskreditkasse zurückgelangten Schuldverschreibungen werden, ebenso wie die nach Ziffer 4 gezahlten Schuldverschreibungen, vernichtet. 8 8
Cassel, am 3. Januar 1873.
Die Direktion der Landeskreditkasse.
Harnieger.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Die Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle des Kreises Schlochau, mit welcher neben dem Gehalt 98 Remuneration 8 lährlich 100 Thlr. aus Kreis⸗Kommunalmitteln verbunden, ist erledigt. Qualifizirte Thierärzte fordern wir hierdurch auf, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Zeugnisse innerhalb 6 Wochen bei uns um die Stelle 8 bewerben. Marienwerder, den 4. Januar 1873. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Schaffrinski.
Bekanntmachung. Die Kreis⸗Wundarzt⸗Stelle des Kreises Lyck, mit dem Wohnsitze des Inhabers in dem Kirchorte Borozyrrer, woselbst sich eine Apotheke befindet, ist erledigt. Qualifizirte Bewer⸗ ber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse in 8 Wochen bei uns zu melden. Das ficirte Einkommen der Stelle aus Staatsfonds beträgt jährlich 200 Thaler. Gumbinnen, den 8. Januar 1873. Föezglich. Fhg ernns. Abtheilung des Innern.
Braun.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
* 12 I10.
nmE — — —z =
— — — — — —
Donnerstag, den 16. Januar
—
Zum Berliner Börsen-Courszettel des Reichs- und Staats-Anzeigers.
ängerer Zeit haben wir monatlich mehrere statistische Zusammenstellungen über die deutschen und preussischen Eisenbahnen und die deutschen Banken, so wie vierteljährlich „Uebersichten über die in Folge des Gesetzes vom 11. Juni 1870 entstandenen Aktien- und Kommandit-Gesellschaften auf Aktien veröffentlicht. 1 1 1 In Anknüpfung daran ist gegenwärtig auf mehrfach uns gegebene Veranlassung die Abfassung von statistischen Zusammenstellungen in Angriff genommen, welche die Gesammtverhältnisse derjenigen Banken, Eisenbahnen und Industrie-Gesellschaften, deren Effekten an der Berliner Börse gehandelt werden, übersichtlich darstellen.
Diese statistischen Uebersichten, welche auf Grund der uns vorliegenden Statuten, Bekanntmachungen und sonst publizirten Nachrichten abgefasst sind, haben den Zweck, eine thatsächliche Aus- kunft über die einschlägigen Verhältnisse zu gewähren und somit zur Erläuterung der in dem Courszettel des Reichs- und Staats-Anzeigers aufgeführten Effekten zu dienen. Wir begannen die Reihe der Publikationen mit der Uebersicht der Banken, lassen jetzt die Eisenbahnen und demnächst die Industrie-Gesellschaften folgen. 8 . 3 18
Um die betreffenden Uebersichten, deren Abdruck periodisch sich wiederholen wird, stets vollständig korrekt zu erhalten, ersuchen wir die betheiligten Verwaltungen, uns etwaige Veränderungen
sofort mitzutheilen und werden wir denselben zu diesem Zwecke die betreffenden Uebersichten direkt zugehen lassen. 8
II. Die Eisenbahnen.
(Eingeklammerte Dividenden bedeuten Bauzinsen.
85 —
Zahlstelle
für Garantie. 2Zinsen u. Dividenden in Berlin
Betrag Appoints Aor (Grösse
der Stücke.) 1868,1869,1870,1871¹
ame der Bahn Zins- Cours Zins-
Dividenden und 1 Effecten-Gattung.
termin. in
Zinsfuss.
Concessionsjahr. Emission.
„% Diskonto-Gesellsch.] Privatbahn.
do. Amort.: seit 1858 mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Januar.
Amort.: seit 1860 mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Januar.
Amort.: seit 1868 mit 4500 jährl.: Verloos. Januar u. Juli auf Juli u. 2. Januar.
Ueber Amortisation ist nichts bekannt gegeben. Actien m. Num. über „4720“‧ sind ungültig. Der Coupon v. 1. Juli wurde nicht eingelöst. S. Bleichröder. Privatbahn. Volkmar & Bendix. Privatbahn. Es existiren auch 635,000 Thlr. Stamm-Actien, für die bisher kein Cours notirt wird. Privatbahn. Privatbahn. Privatbahn. Privatbahn. 40 % Einzahlung. Privatbahn. Amort.: ¼1 ‧% nebst ersparten Zinsen. Ver- loosung: 1. Juli auf 2. Januar. do. Diskonto-Gesellsch. Privatbahn unter Staatsverwaltung seit 1850. do. 0o. Amort.: von 1855 — 60: 1 %, seitdem ½ %. Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amort.: I. Em. 1855 — 60: 1 %, seitdem ½ %, Verloosung Juli auf 2. Januar. Amort.: II. Em. 1860 u. 61: 1 %, seitdem ½ %. Verloosung: Juli auf 2. Januar. 100 9. do. 8 . Amort.: aus dem Reinertrag der Ruhr-Sieg- 8 bahn über 3 ½ % bis zur Höhe von ½ %-. Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amortisation und Verloosung wie vorige. Amort.: mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Jan. Amort.: seit 1866 mit ½ %, Verloos.: Juli auf 2. Januar. — Amort.: seit 1869 mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Januar. Amort. soll 1873 bis zur Höhe von 83,000 Thlr. jährlich durch Ankauf bewirkt werden. Amort.: beginnt 1875 mit ½ %. Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amort.: seit 1854 mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Januar. Amort.: seit 1856 mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Januar. Amort.: seit 1858 mit ½ %. Verloos.: Juli auf 2. Januar. 100 1 Amort.: seit 1852 mit mindestens 10,000 Thlr. 2 jährlich. Verloosung: Juli auf 2. Januar. 100 do. Amort.: seit 1855 mit ½ %. Verloos.: Juli G auf 2. Januar. 2 100 Amort.: seit 1860 mit ½ % Verloos.: Juli ¹ 1 auf 2. Januar. 1 100 1 1 Amort.: seit 1861 mit ½ %. Verloos.: Juli 8 8 auf 2. Januar. S. Bleichröder. Amort. beginnt 1880 mit 20,000 Thlr. jährl.
200 T. 1 1800000 „ 5.2.100 „ per
1000000 „ 5.2.100 „ 900000 „ 225.100„
Aachen-Mastricht. — Stamm-Actien. .. Aachen 1846. 2750000 Th.
do. döo. Priorit.-Act. I. Em. II. Em.
Issmwb 88
do. do. do. do. do.
do. do. III. Em.
do. do.
Feig & Pinkus.
00⁴
Staat Alabama 1868. 4725000 Dl.1000 D. Doll. %
Fl. %
— * 8 Albrechtsbahn. — Prioritäts-Actien. Wien. 300 Fls. Thlr. — %
Altenburg-Zeitz. — Stamm-Priorit.-A Altenburg 1870. 735000 Th. 100 T.
Sp. Thlr. % S. Bleichröder.
Thlr. % do.
Fl. Holl. % S. Simonson.
Fl. % S. Bleichröder. do. do.
Thlr. % Richter & Co. do. do.
6150000 „100 specT. 6500000 ⸗F5.100 7. 9100000 Fl. 1000 FL. H.
Altona-Kiel. — Stamm-Actien... .. Altona 1843. do. Prioritäts-Actien SSe ra- 12 1 terdam-Rotterdam. — Stamm-Actien msterdam 1 b
Amate-Teplite. — Stamm-Act. (abgest.) Teplitz 1856. 3507000 F. Oe. 200 Fl CM.
do do. do. (neue). do. 3507000 [210 „
Baltische Eisenbahn. — Stamm-Actien Petersburg 1868. 26390000 R. M.] 125 Rl. M.
do. do. Priorit.-Actien do. 4500000 R. 125 „
isch-Märkische Stamm-Actien Elberfeld 50000000 Th. 100 . do. Prior. I. Ser... “ 1100000 „ 100 „
2300000 „ 100,
888—
Emn eoecach—en
S8-
do. do.
00—
do. I. Ser ..
III. Ser. 1u 12250000 „ do. Litt. B do. Litt. C
EIW.terr
do. V. Ser.
5750000 „ [10.5.2.100. 3600000 „ 100„
„ 5-2.100, 5.2.100 „ 5.2.100 „
10.5.2.100.
do. WI. Ser. ...
do. VIIBer Aachen-Düsseld. — Prior. I. Em. 8 200 „ do. do. II. Em. 8. 000, 200„
do. III. Em. ö9
Hess. Nordb. Frd.-Wilh. Priorit. “ 1 Diskonto-Gesellsch. Amort.: seit 1853 mit ½( %. Verloos.: Juli Prior. I. Ser. “ . auf 2. Januar. 8- 1 Amort.: seit 1856 mit ½ %. Verloos.: Juli do. do. II. Ser. 1 8 B“ b 1“ Amort.: seit 1858 mit ½ %. Verloos.: Juli 8 auf 2. Januar. k Bahn. Privatbahn. Berlin-Anhalt. — Stamm-Actien (abgest.) üiune 8 ge- n. P do. do. (neue).. d — 44. do. PErriorit.-Actien.. 1 4
I. u. II. Em.
vo v.
Amort.: seit 1843 mit 1 %. Verloos.: med. März auf 1. Juli.
do. Amort.: seit 1858 resp. 61 mit ½ %. Ver- loosung: med. März auf 1. Juli.
Amort.: seit 1867 mit ½ %. Verloos.: med. März auf 1. Juli.
Privatbahn, deren Bau soeben in Angriff ge- nommen wird. 1
D Privatbahn, d. durch Concessionserweiter. er-
mächtigt ist, d. Linien Görl.-Reichenb., Zit-
tau, Weisswasser-Musk. u. a. auszuführen.
o. 8 do. Z8Z“ do. Berlin-Dresden. — Stamm-Actien ...
Litt B . Berlin 1872.
Berlin 1864.
Berlin-Görlitz. — Stamm-Actien...
11““ ees Amort.: seit 1870 mit t½ %. Verloos.: April do. Prioritäts-Actien .. . 100„ 8n7 1. Taui. . . 8 1““ 1052.100 Amort-: e. Verloos-: April auf 1. Juh Fer. a. 8b 200. 1 — Privatbahn. 1 Berlin-Hamburg. — Stamm-Actien.... 8 200„ 1 . 1 1 8 Amort.: seit 1848 mit ½ %. Verloos.: April do. Prior.-Actien I. Em. 5.2.100 „ auf 1. Juli. Amort.: seit 1849 mit ½ %. Verloos.: April do. II. Em. 8 200,„ v. L'zenlat 18 5 mit 1 %. Verl I Amort. beginn 75 mi . Verloosung: “ “ April ans 1. Juli. Privatbahn, noch im Bau. Die Eröffnung kleiner Strecken ist für 1873 in Aussicht genommen.
Befliner Nordbahn. — Stamm-Actien... 1 8 Diese Actien sind noch nicht vollgezahlt; weitere Einzahlungen erfordett die Di-
Stamm-Prior.-Act. rection nach Bedürfniss.
8i. — (Gevgellschaftskasse. Privatbahn.
Berl.-P tsd.-Magd. — Stamm-Actien .. 10000000, 100, . 1 Amortisirt 1846: ½ Proz. 8— 8 Priorit. Litt. A u. B 8 do. — 200‧„ d Amort.: ¾ Proz. Verloos.: Ende De- v9o. 66 I⸗ 1— — Amort.: beginnt 1873mitscember auf 1. Juli.
do. do. Berlin 1870. 100 „