1873 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Der Kontre⸗Admiral und g Marine⸗Station der Ostsee, Heldt, welcher sich in dienstlichen Angelegenheiten hier aufgehalten, hat sich nach Kiel wieder zurückbegeben. Die Regulirung und Pflasterung des Straßen⸗ zuges der Königgrätzerstraße, vom Potsdamer Platze bis zum Halleschen Thor hierselbst, wird nach erfolgter diesfälliger Genehmigung des Ministers für Handel im Laufe dieses Jahres zur Ausführung gelangen und damit den auch in der Presse vpielfach zum Ausdruck gelangten berechtigten Wünschen des Pu⸗ blikums Rechnung getragen werden. Seitens der Ministerial⸗Bau⸗Kommission, welche die Regu⸗ lirung der genannten Straßenstrecke unausgesetzt im Auge be⸗ halten hat, ist, nachdem die Schwierigkeiten, welche der Ausfüh⸗ rung des bezüglichen Straßenbaues im Wege gestanden haben, beseitigt sind, Vorsorge getroffen worden, daß die Inangriff⸗ nahme der betreffenden Arbeiten bald erfolgen kann. Nament⸗ lich ist die in jetziger Zeit so sehr schwierige Beschaffung des erforderlichen bedeutenden Quantums an Steinmaterial gesichert.

Die Stadtverordneten⸗Versammlung hat gestern die Spezialetats für das Jahr 1873 berathen. Der Antrag des Magistrats, den Fonds für unvorhergesehene Ausgaben von 150,000 Thlrn. auf 400,000 Thlr. zu erhöhen, wurde abgelehnt.

Die im vorigen Sommer stattgehabte Konkurrenz um das in Berlin zu errichtende Goethedenkmal führte bekannt⸗ lich zu keinem definitiven Ergebniß; es wurde vielmehr eine engere Konkurrenz zwischen den Bildhauern Dondorf (in Dres⸗ den), Calandrelli, Schaper und Siemering (in Berlin) be⸗

schlossen. Die in Folge dessen zu Anfang dieses Jahres neu

eingesendeten sechs Skizzen sind dem Publikum gegenwärtig in

dem assyrischen Saal der Skulpturengallerie des hiesigen Kö⸗ niglichen Museums auf kurze Zeit zur Ansicht ausgestellt.

Gemäß der bezüglichen Bekanntmachung des Ober⸗Prä⸗ sidenten der Provinz Brandenburg, von Jagow, trat am 15. Januar d. J. der 45. Kommunal⸗Landtag der Kurmark im Ständehause zu Berlin zusammen.

Der Vorsitzende, Ober⸗Schloßhauptmann Graf von Kö⸗ nigsmarck, eröffnete denselben nach einigen einleitenden Worten mit einigem dreimaligen „Hoch“ auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung mit Begeisterung eiustimmte. Demnächst gedachte der Vorsitzende des schmerz⸗ lichen Verlustes, den der Landtag durch den Tod des lang⸗ jährigen Vertreters der Ritterschaft des Beeskow⸗Storkowschen Kreises, Landraths von Gersdorff erlitten in Worten der Anerkennung der vielfachen Verdienste des Verstorbenen. Die Versammlung ehrte das Andenken ihres langjährigen Protokoll⸗ führers durch Erheben von den Sitzen, und übernahm es der an Stelle des Verstorbenen Gewählte, Rittmeister von der Schulenburg, auf Aufforderung des Vorsitzenden der Familie des Verstorbenen hiervon geeignete Mittheilung zu machen.

Nachdem hierauf der Bürgermeister Hammer aus Branden⸗

urg zum Prokollführer ernannt, und zahlreiche Veränderungen in der Zusammensetzung der Versammlung von dem Vorsitzenden mit⸗ getheilt worden waren, ließ derselbe die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, deren Mandate mit dem 3. Oktober v. J. ab⸗ gelaufen waren, für eine fernere dreijährige Periode vornehmen. Bei dieser wurde der Vorsitzende Graf von Königsmarck fast einstimmig, und zu seinem Stellvertreter Domherr, Major und Landrath a. D. von dem Knesebeck erwählt. Der Vorsitzende schritt nun zur Bildung der 3 Ausschüsse und ernannte zum Veorsitzenden des ersten Ausschusses den Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn von Manteuffel, zum Vorsitzenden des zweiten Aus⸗ schusses den wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Klützow und zu dem des dritten Ausschusses den Haupt⸗Ritter⸗ schafts⸗Direktor Grafen von Haeseler. Diesen 3 Ausschüssen, welche aus je 12 Mitgliedern gebildet wurden, überwies der Vor⸗ sitzende die bis dahin eingegangenen Geschäftssachen und zwar erhielt der erste Ausschuß in der Hauptsache die Feuer⸗Sozietäts⸗ AIngelegenheiten, der zweite die Landarmensachen, und der dritte die die Provinzial⸗Hülfskasse und das Kriegsschuldenwesen be⸗ rührenden Fragen. Nachdem der Vorsitzende mit Zustimmung der Versammlung die Präklusivfrist für die Annahme noch eingehender Geschäfts⸗ sachen auf den 22. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesetzt hatte, schloß derselbe die erste Plenar⸗Sitzung.

Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen des 48. Kommunal⸗Landtags der Altmark (S. d. gestrige Nummer d. Bl.) gelangte die Verwaltung des Landarmenwesens der Altmark zur Berathung. Die Rechnung pro 1. September 1871 bis dahin 1872 3986 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf. Ausgabeposi⸗ tionen enthaltend, nebst den dazu gehörenden 471 Belägen, wo⸗ nach außer 83 gewöhnlichen Landarmen, unter andern 165 auf der Reise erkrankte Personen, darunter 93 Heimathlose und 15 Ausländer, haben verpflegt werden müssen, ist revidirt und de⸗ chargirt. Zur Bestreitung der Ausgaben im nächsten Jahre ist wiederum die Summe von 4000 Thalern aufzubringen beschlossen

und sind für die ausgeschiedenen Mitglieder und deren Stellver⸗ treter die betreffenden Wahlen vorgenommen.

Aus den Berichten über die Provinzial⸗Irren⸗Anstalt bei Halle wird bemerkt, daß verschiedene bauliche Veränderungen

und Erweiterungen, wie sie theils die vermehrte Anzahl der IFrren, theils der neueste Stand der Wissenschaft erfordert, vor⸗ nommen worden sind. Dabei hat sich insbesondere die Auf⸗ sebung sämmtlicher Zellen für Tobsüchtige und die Verwandlung dieser Räume in freundliche Zimmer und Säle, ver⸗ bunden mit gänzlicher Abschaffung der Zwangsjacken, vorzüglich bewährt. Verhandlungen über Erweiterung der Anstalt in grö⸗ ßerem Maßstabe sind auch bereits eingeleitet. Der jetzige Einnahme⸗ und Ausgabeetat der Anstalt, in welcher sich 600 Kranke zu be⸗ finden pflegen, balancirt mit 68,830 Thaler.

In Angelegenheiten der Friedrich⸗Wilhelms⸗Provinzial⸗

Blinden⸗Anstalt ist zu bemerken, daß für die im vorigen Jahre bewilligten Gelder zu einer Blinden⸗Beschäftigungs⸗Anstalt jetzt ein Haus angekauft ist und wurden die zur Erhaltung der Anstalt jährlich beigetragenen 105 Thlr. wieder bewilligt.

Die Rechnung über den Kommunal⸗Landtags⸗Kosten⸗Fonds wurde revidirt und dechargirt.

Nachdem dem Kommunal⸗Landtage noch die Rescripte des Ministers des Innern und des Ober⸗Präsidenten, die gegenseitige Mittheilung der Verhandlungen an die Kommunal⸗Landtage be⸗ treffend, vorgelegt wurden, beschloß derselbe, daß solches in der Form des gegenwärtigen Referats, wie im vorigen Jahre durch

die Kreisblätter veröffentlicht, auch anderen Behörden mitgetheilt

werden könne.

Die ständischen Sparkassenangelegenheiten anlangend, so wurden zuerst für die durch die abgelaufene Wahlperiode und

sonst ausgeschiedenen Mitglieder und deren Stellvertreter die nöthigen Wahlen vorgenommen, dann, wo bei den Spezialkassen

diese thei namhaft gemacht.

Die Kassen, die Spezialkassen sowohl wie die Haupt⸗ Sparkasse, sind revidirt, Letztere auch außerordentlich durch einen Kommissar der Königlichen Regierung. Der Reserve⸗ fonds, welcher bisher 10,000 Thlr. betrug, ist auf 11,000 Thlr. erhöht. Es bestehen zur Zeit 11 ständische Sparkassen, na⸗ mentlich: Arendsee, Arneburg, Beetzendorf, Bismarck, Calbe, Clötze, Gardelegen, Osterburg, Seehausen, Stendal, Werben. Bei denselben betrug am 31. Dezember 1871 das Guthaben nebst den Zinsen pro 1871 auf 5597 Bücher 369,732 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf.

Die Verwaltung des ständischen St. Johanniter⸗Kranken⸗ haufes zu Stendal ist, nachdem keine verwundeten und kranke Krieger mehr zu verpflegen, in das frühere Verhältniß wieder zurückgekehrt. Die Rechnungen sind revidirt und dechargirt, und haben die Ausgaben bei dem Unterhaltungskosten⸗Fonds 3144 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. betragen. Zur besseren Uebersicht der Verwaltung ist ein besonderer Baufonds gebildet.

Die ständische Taubstummen⸗Unterrichts⸗Anstalt zu Oster⸗ burg wird von 19 Kindern besucht. Ostern waren 6 Zöglinge gehörig ausgebildet, vorbereitet und konfirmirt abgegangen. Die Rechnung ist revidirt, dechargirt und haben die Ausgaben der⸗ selben 2101 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. betragen.

Der Bericht der Deputirten in Angelegenheiten der Zwangs⸗ Arbeits⸗Anstalt zu Groß⸗Salze ward vorgelesen, welcher zu An⸗ trägen und Beschlüssen keine Veranlassung gab.

Zu Neinstedt besteht seit etwa 12 Jahren eine im Jahre 1867 von Sr. Majestät Allerhöchst genehmigte Anstalt: das Elisabethstift, ein Erziehungshaus für blödsinnige und schwach⸗ sinnige Knaben, daselbst das Asyl Gottessorge für männliche Blödsinnige und zu Detzel das Asyl Kreuzhilfe für weibliche Blödsinnige. Da in den Anstalten auch Altmärker sich befinden und verpflegt werden (zur Zeit 15), hat der Landtag eine ein⸗ malige Unterstützung von 300 Thlr. aus den Ueberschüssen der Altmärkischen Hülfskasse für dieses Jahr bewilligt.

Zur Berathung kam ferner der Bericht des Ausschusses des Kommunal⸗Landtages über die Altmärkische Hülfskasse. Die Rechnung pro 1871, welche revidirt war und mit einer Ein⸗ nahme von 7239 Thlr. 29 Sgr. 9 Pf., sowie mit einer Aus⸗ gabe von 1225 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. abschließt, ward dechargirt, und daß die soeben vermerkten 300 Thlr. aus der Hülfskasse zu zahlen, registrirt. Neue Darlehne sind im verflossenen Jahre nicht beantragt worden und eine Landgemeinde hat sogar von einem früheren Darlehen eine Abschlagszahlung geleistet, und so die vereinbarte Amortifationsperiode abgekürzt. Das Wahl⸗ protokoll, wonach der Landrath von Bismarck wieder zum Vor⸗ sitzenden der Hülfskassendirektion gewählt, welcher von dem Landesdirektor von der Schulenburg zum Vorsitzenden des Aus⸗ schusses der ständischen Sparkassen ernannt ward, wurde überreicht.

Uelzen, 14. Januar. In einer gestern hier stattgefun⸗ denen Versammlung wurde die Errichtung eines Denkmals für die im Kriege 1870/71 aus hiesigem Kreise Gefallenen be⸗ und zur Einleitung der nöthigen Schritte ein Komite gewählt.

Sachsen. Dresden, 16. Januar. Die Kronprinzes⸗ sin ist gestern Abend nach Sigmaringen gereist.

16. Januar. (W. T. B.) Die Ausschüsse für Ge⸗ setzgebung von beiden Kammern haben in Bezug auf das Behörden⸗Organisationsgesetz einen Ausgleichsvorschlag pereinbart, durch welchen der Regierungsentwurf in der Fassung, in welcher die Zweite Kammer denselben angenommen hat, im Wesentlichen wieder hergestellt wird.

Leipzig, 16. Januar. Der Prinz Georg begab sich gestern Abend in Begleitung der Adjutanten Rittmeister von Ehrenstein und Hauptmann von Minkwitz mit dem Schnellzuge nach Dresden.

Die Königlichen Prinzen kehrten gesternAbends 5 Uhr mit dem Jagdgefolge von der im Ehrenberger Revier abgehal⸗ tenen Jagd ins Königliche Palais zurück. Um 6 Uhr fand wiederum Diner statt. Der Kronprinz wird heute dem Gewandhaus⸗Concerte beiwohnen und später nach Dresden zu⸗ rückreisen.

Württemberg. Stuttgart, 15. Januar. Gestern Abend fand im weißen Saale des Königlichen Residenzschlosses großer Hofball statt, welchem der König und die Königin, sowie die Mitglieder der Königlichen Familie anwohnten, und zu dem außer den Angehörigen des Königlichen Hofstaates das diplomatische Corps, die Minister und die Mitglieder des König⸗ lichen Geheimen⸗Raths, der Kammer der Standesherrn, der stän⸗ dische Ausschuß, die Generale und Stabsoffiziere, sowie eine größere Anzahl von Subalternoffiziecren der Garnisonen Stutt⸗ gart, Ludwigsburg und Ulm, die Vorstände der Landeskollgien, der Stadtdirektor, der Ober⸗Bürgermeister von Stuttgart u. a. Einladungen erhalten hatten.

In der vorgestrigen Sitzung der Kammer der Standes⸗ herren begann die Berathung der beiden Eisenbahngesetze. Der hierüber erstattete Bericht der volkswirthschaftlichen Kommis⸗ sion (Berichterstatter General⸗Lieutenant v. Baur) enthält in Be⸗ treff des Gesetzentwurfes A. über die weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes, welcher die beiden Bahnlinien der Murrthal⸗ bahn und der Bahn von Stuttgart über Böblingen nach Freuden⸗ stadt in die zu erbauenden Eisenbahnen aufnimmt, zweierlei An⸗ träge, einen Mehrheits⸗ und Minderheitsantrag. Der Mehrheits⸗ antrag geht auf Eintreten in die Berathung des Entwurfs wie im audern Haus. Nur spricht die Mehrheit dabei folgende Voraussetzungen aus: NSERnh ee g2

a. daß, so wie es die Pflicht der Königl. Regierung sei, die wirk⸗ liche Inangriffnahme der fraglichen Bahnen nur nach reiflicher Er⸗ wägung aller Verhältnisse zu beantragen, so auch den Ständen für die Zukunft freie Entschließung für die Beurtheilung jener Vorlagen vorbehalten bleiben; b. daß die Königl. Staatsregierung je nach der Sachlage und unter gehöriger Wahrung der Staatsinteressen auch den Bau von Privatbahnen zulassen werde, und c. die Kammer der Ab⸗ geordneten einzuladen, diesen Voraussetzungen beizutreten.

Die Minorität dagegen beantragt:

„In neue Berathung des Gesetzentwurfs A. für jetzt und inso⸗ lange, als auch nach den Vorschlägen der Königl. Staatsregierung von den in demselben genannten Bahnen nur die Linie Waiblingen⸗ Backnang in Angriff genommen werden soll, nicht einzutreten, dagegen sofort zur Berathung des Gesetzentwurfs B. (betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1870/73) zu schreiten.“

Der Berichterstatter v. Baur sprach sich eingehend für den Mehrheitsantrag aus in national⸗ökonomischer, politischer und militärischer Beziehung. Direktor v. Werner trat für den Min⸗ derheitsantrag ein im Hinblick auf die Finanzlage des Landes. Mit dem Bau der Bahnen des Gesetzentwurfs würde die Staats⸗ schuld auf 220 Millionen steigen, wenn nun nur 1 „Ct. jährlich

Aenderungen in den Personen der Kuratoren und Rendanten

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weniger als die zu zahlenden Zinsen aus dem Ertrag sich erge⸗

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Fo11“ 1“ 1u““ 4 8 8 E1““ 89 ben, so falle den Steuerzahlern ein jährliches Defizit von 2 Mil⸗ G lionen zur Last. Man müsse also vorher genau wissen, wie die Erträgnisse der Eisenbahnen in der nächsten Zeit sich gestalten und wie die Finanzlage des Landes sich gestalten werde. Eine Verminderung der Ausgaben stehe nicht in Aussicht, wohl aber eine Vermehrung; ob aber die Vermehrung der Einnahmen damit gleichen Schritt halten werde, das müsse erst abgewar⸗ tet werden. Nun liege aber gar kein dringender Grund vor, jetzt schon den Bau dieser Bahnen zu beschließen, da die Re⸗ gierung selbst sie außer der Strecke Waiblingen⸗Backnang erst in einigen Jahren bauen wolle. Man solle also damit noch zuwarten, bis überhaupt die Zeit des Baues näher ge⸗ rückt sei, mittlerweile habe man eine bessere Uebersicht über die Finanzlage des Landes gewonnen.

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Von den darauf folgenden Rednern erklärte Geh. Rath Dillenius

sich im Namen der Regierung mit der Voraussetzung a. des Mehr⸗ heitsantrags einverstanden, dagegen nicht mit der Voraussetzung b., indem diese Bahnen auf Staatsrechnung ausgeführt und der Privatbau nicht zugelassen werde. Was die Weikersheim⸗ Würzburger Bahn betreffe, so habe sich bis jetzt Bayern noch nicht dazu bereit gezeigt, wogegen die Ausführung der Eppin⸗ gen⸗Heilbronner Bahn, weil Baden dazu sich geneigt zeige, er⸗ 3 folgen werde. Auf den Zeitpunkt zu warten mit der Genehmi⸗ gung des Gesetzentwurfs und bis die Zeit des Baues der Bah⸗ nen genau bestimmt werden könne, würde sich nicht empfehlen,

da man wegen der nöthigen Kommunikation mit dem Reichs⸗

kanzler⸗Amt vorher einen übereinstimmenden Beschluß beider Kammern haben müsse. Vervollständigung, und dazu sei es erforderlich, zu wissen, welche Bahnen in den nächsten 10 Jahren zur Ausführung gelangen sollen. Sei die Bahn bis Freudenstadt von den Ständen nicht zur Ausführung genehmigt, so könne man auch mit Baden über deren Weiterführung unterhandeln. Auch Bayern habe mit seinen Ständen für die nächsten 15 Jahre einen Bauplan ver⸗ einbart, der hauptsächlich Abkürzungslinien betreffe, und dafür 96 Millionen Gulden ausgesetzt. Die Finanzlage des Landes sei keine so traurige, wie man sie hinstellen wolle, was nament⸗

lich auch Finanz⸗Minister v. Renner bestätigte, der die Bahnen 8

als volkswirthschaftlich wichtig zur Annahme empfiehlt.

In der gestrigen Sitzung erfolgte, wie schon kurz mitgetheilt, die Abstimmung über den Eisenbahn⸗Gesetzentwurf A. Es wurde der Minderheitsantrag auf Nichteingehen in das Gesetz mit 24 gegen 9 Stimmen abgelehnt und sofort die Berathung des Ge⸗ setzes selbst vorgenommen. wurden wie im anderen Hause nach dem Regierungsentwurf an⸗ genommen, und nur im Artikel 2, der von der Stuttgart⸗Böb⸗ linger Bahn handelt, das Wort „direkte“ mit 19 gegen 14 Stim⸗ men gestrichen, so daß also später noch eine Abzweigung von Feuerbach oder Zuffenhausen stattfinden kann, während die Zweite Kammer großen Werth auf die direkte Einmündung in den Stuttgarter Bahnhof gelegt hatte, wofür sich Fürst Hohenlohe⸗ Langenburg besonders verwandt hatte. Die Berathung des Ge⸗ setzentwurfs B., Bau der Bahnen in laufender Finanzperiode, beginnt heute.

In der Zweiten Kammer wurden in fortgesetzter Be⸗ rathung des Ausführungsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz die Artikel 11—13 erledigt, wonach die Armenstiftungen an die Ortsarmenbehörden auszufolgen sind. Alle Gegenanträge, welche es bei der bisherigen Verwaltung unter den Stiftungsräthen be⸗ lassen wollten, wurden abgelehnt.

Hessen. Meerholz, 13. Januar. Die Gräfin zu Bsenburg und Büdingen⸗Meerholz, geb. Prinzessin zu Bsenburg und Büdingen, ist heute von einer Tochter glücklich entbunden worden.

Mecklenburg. Malchin, 16. Januar. Der Landtag wurde heute Vormittag geschlossen. Ueber die Verfassungsangele⸗ genheit spricht sich der Schwerinsche Landtags⸗Abschied in Folgendem aus:

„Was sodann die dritte Proposition betrifft, so haben die Verhand⸗ lungen zwar zu einer Verständigung über eine Modifikation der beste⸗ henden Landesverfassung noch nicht geführt; Se. Königliche Hoheit der Großherzog wollen jedoch nach der bereits stattgehabten längeren Dauer des Landtages auf Wunsch Ihrer getreuen Stände die Ver⸗ handlungen jetzt vertagen, indem Allerhöchst Sie Sich der Hoffnung hingeben, daß dieselben nach ihrer demnächstigen W ederaufnahme einen gedeihlichen Fortgang nehmen werden.

Zum Schlusse erkennt der Großherzog gern und mit Dank

die bei seinem Bestreben für die Förderung wichtiger Landes⸗ Interessen von den getreuen Ständen gewählte Unterstützung und insonderheit die Opferwilligkeit an, mit welcher dieselben die Mittel zur Hülfe für die durch die Sturmfluth vom 13. Novem⸗ ber v. J. heimgesuchte Ostseeküste und ihre Bewohner bereitwillig gewährt haben. Die Nr. 3 des Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen offi⸗ ziellen Anzeigers enthält eine landesherrliche Verordnung, betreffend die Entschädigung für die vom 1. Januar 1873 ab durch §. 7 der deutschen Gewerbe⸗Ordnung aufgehobenen Berech⸗ tigungen, und betreffend die Ablösung der durch §. 8 der Ge⸗ werbe⸗Ordnung von demselben Zeitpunkte ab für ablösbar erklär⸗ ten Rechte.

Braunschweig, 15. Januar. Mit dem 1. Januar d. J. ist die gesetzliche Aufhebung der bisher an die Geistlichen und Kirchendiener der evangelisch⸗lutherischen Landeskirche zu entrich⸗ tenden Stolgebühren erfolgt. Das „Braunschw. Tagebl.“ macht darauf aufmerksam, daß durch das Gesetz vom 31. Mai 1871 die bei kirchlichen Handlungen an die evangelisch⸗lutherischen Kirchendiener zu zahlenden Gebühren und Opfer gegen Entschä⸗ digung einer Million Thaler im ganzen Herzogthume in Städten und Dörfern vom 1. Jannar d. J. an aufgehoben und abge⸗ schafft sind, und zwar dergestalt, daß solche Gebühren bei Taufen, namentlich bei solchen kranker Kinder in den Woh⸗ nungen der Angehörigen, bei Einsegnungen der Wöchnerinnen, bei Proklamationen, Kopulationen, Konfirmationen, bei dem Abendmahl, insbesondere auch bei Kommunionen Kranker und Gebrechlicher außerhalb der Kirche und bei Begräbnissen an die Prediger, Opferleute und Organisten, beziehungsweise die Schul⸗ lehrer, welche Opferei und Organistendienste versehen, ferner nicht mehr zu entrichten sind und entrichtet werden dürfen. Bestehen bleiben die an die Kirchen, Gemeindekassen, Schulen, Waisen⸗ häuser u. s. w. bei Gelegenheit der kirchlichen Handlungen zu zahlenden Gebühren, desgleichen die Vergütungen für das Glocken⸗

eläut, für Benutzung der Kirchenutensilien bei Begräbnissen und de Gebühren und freiwilligen Gaben an das Kirchenpersonal, wie Kirchenvögte, Bälgentreter, Todtengräber, Todtenfrauen, Glockenläu ter u. s. w. Ebenso bleiben bestehen die Gebühren für solche Thätig⸗ keit der Kirchendiener, welche nicht zum Wesen des betreffenden Akts gehören. Solche Mühewaltungen, z. B. Begleitung der Leiche, Leichenreden, Orgelspiel, sowie Danksagungen oder Für⸗ bitten, werden, wie bisher, auch ferner den Kirchendienern hono⸗

rirt. Ausgeschlossen von der Aufhebung bleiben auch die Ge⸗

Das Bahnnetz bedürfe noch sehr der

Die einzelnen Artikel des Gesetzs

8 für Kirchenzeugnisse, Geburts⸗ und Sterbescheine. 8 Den Kirchendienern ist durch das Gesetz verboten, in Bezug auf Amts⸗

heandlungen fernerhin Geschenke anzunehmen und das Opfern bei den kirchlichen Handlungen ist für die Zukunft untersagt. Etwaige trotz des Verbots erfolgende Opfer fließen in die kirch⸗

liche Gemeinde⸗Kasse,

werden also den Geistlichen und Kirchen⸗ dienern nicht zu Theil.

Hamburg, 16. Januar. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft bildete den einzigen Gegenstand der Tagesord⸗ nung die Fortsetzung der Berathung des Ausschußberichtes über den Bericht der gemischten Kommission, betr. Revision der Verfassung. Die Berathung des zweiten Abschnitts wurde zu Ende geführt und die Art. 9, 12 27 nach den An⸗ trägen des Ausschusses angenommen, die Ausschußanträge zu Art. 10 und 11 wurden abgelehnt.

Bremen, 15. Januar. In der heutigen Sitzung der Bür⸗ gerschaft wurde u. A. der Gesetzentwurf über die Rechtsver⸗ hältnisse in Ansehung verlorener und gefundener Sachen mit einigen Abänderungen, welche Dr. Johs. Wilckens Namens der juristischen Kommission vorschlägt, genehmigt. In Betreff der Höhe des Finderlohns traten dabei sehr verschiedene Ansichten zu Tage. Die Bürgerschaft entschied sich für 100 Mark als Höchst⸗ betrag des Finderlohns. 11“

OesterreichUngarn. Wien, 16. Januar. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde ein Ge⸗ setzentwurf über Aufhebung der Steuer für Zeitungsinserate und ein anderer über die Pensionsbehandlung der Sicherheitsmänner eingereicht. Die slavonischen und die tiroler Abgeordneten fehlten. Das Rekrutengesetz für 1873 und die Resolution wegen Ermäßigung des Tarifs für Geld⸗ und Fahrpostsendungen wur⸗ den ohne Debatte angenommen.

Pesth, 15. Januar. Im Unterhause brachte Helfy einen Beschlußantrag ein, dahin lautend, das Haus möge der Re⸗ Fierung das Budget nicht bewilligen. Madarasz interpellirte den Finanz⸗Minister in der Bankfrage, ob er noch ferner mit der Nationatbank zu verhandeln gedenke und ob die Regierung nicht die Errichtung einer selbständigen Bank beabsichtige. Der Ge⸗ setzentwurf über die Verwendung ausgedienter Unteroffiziere wurde in dritter Lesung angenommen und sodann die Spezial⸗ debatte über das Pferde⸗Konscriptionsgesetz begonnen.

Der Zusammentritt der Delegation erfolgt, wie die „N.

Fr. Pr.“ mittheilt, am 15. März. Da der Reichstag bis dahin die Finanzvorlagen nicht erledigt haben dürfte, wird die un⸗ garische Delegation nach dem vor zwei Jahren beliebten Vorgange sich in Wien versammeln und nach Wahl der Ausschüsse hierher zurückkehren, um die Berathungen des Reichstages zu Ende zu führen. Die Vorlagen über das Wahlgesetz, die Verlängerung der Legislatur⸗Periode auf fünf Jahre und die Oberhaus⸗Reform werden laut Ministerrathsbeschluß erst in der nächsten Herbstsession eingebracht.

16. Januar. (W. T. B.) Der frühere ungarische Mi⸗ nister⸗Präsident Lonyay unterbreitete der heutigen Versamm⸗ lung der Deakpartei einen Antrag zur Beschlußfassung, in welchem er eine Umgestaltung des Finanzsystems und die Re⸗ duktion des Defizits durch Uebertragung der Staatsschuldentil⸗ gung aus dem Ordinarium in das Extraordinarium des Budgets verlangte. Außerdem forderte er, daß der Staat keine Ausgaben mehr für den Straßenbau machen und für Herstellung des An⸗ schlusses der österreichischen Eisenbahnen im Süden des Staats an die angrenzenden Linien Sorge tragen solle. Der Antrag wurde von Szells, Deak, Zsedenyi, Pulsky, Kerkapoly lebhaft bekämpft und schließlich von Lonyay wieder zurückgezogen, der sich indessen vorbehielt, ihn morgen mit einigen Modifikationen noch einmal zur Verhandlung zu bringen.

Großbritannien und Irland. London, 14. Januar. Der Prinz von Wales ist gestern in Begleitung des Her⸗ zogs von Edinburgh nach Schloß Sandringham zurück⸗ gekehrt.

Frankreich. Paris, 15. Januar. Wie „Bien Public“ mittheilt, wird sich der Präsident der Republik nicht nach Calais begeben. Einerseits ist die Reise dadurch verhindert worden, daß die Städte des Nordens die Ehre seines Besuches verlangen und ihm die Zeit fehlt, diesen zu entsprechen, und andererseits sind die Artillerie⸗Experimente, welche man in Calais macht, nicht so weit vorgeschritten, um über sie ein endgültiges Urtheil fällen zu können.“

Der, Kriegs⸗Minister hat folgendes Schreiben an den Marschall Mac Mahon gerichtet:

Versailles, 12. Januar.

Herr Marschall! Ich habe mehrere Gesuche von Offizieren ver⸗ schiedener Grade erhalten, welche um die Ermächtigung einkommen, sich nach England zu begeben, um dem Leichenbegängniß des Kaisers Napoleon III. anzuwohnen. Ich muß einige verweigern, da die Re⸗ gierung beschlosfen hatte, daß eine solche Ermächtigung den Offizieren, welche ein Kommando ausüben oder bei den Truppen beschäftigt sind, nicht bewilligt werden kann. Diese Maßregel, deren Weisheit Ihnen nicht entgehen wird, verträgt keine Ausnahme und deutet Ihnen an, welches diejenigen diese Gesuche sind, die Sie mir zukommen lassen können.

Das Losungswort der bonapartistischen Presse scheint zu sein, die Kai⸗

serin als Regentin und den Kaiserlichen Prinzen als den rechtmäßigen

Nachfolger seines Vaters zu proklamiren. Sie scheint außerdem die Absicht zu haben, Adressen in diesem Sinne unterzeichnen zu lassen. Es ist wohl verstanden, daß die 8,1,. . unter keinem Vor⸗

wande dulden darf, daß diese Adressen in den Lagern und Kasernen

kolportirt werden. Die thätigste Ueberwachung muß ausgeübt werden,

um zu verhindern, daß die Armee sich diesen politischen Kundgebungen

anschließt, und diejenigen, welche, ihre Soldatenpflichten vergessend, die Anstifter sein würden, müssen mit der äußersten Strenge bestraft werden. Die Regierung begreift und achtet die Gefühle der Dankbarkeit und der 5 welche eine gewisse Anzahl von Offizieren für die Kaiserliche

amilie haben bewahren können. Sie wird sicherlich die nicht tadeln, welche bei Gelegenheit des Todes des Kaisers es für nöthig halten,

der Kaiserin persönlich und brieflich Zeugnisse achtungsvoller Sym⸗

denn die Männer von Herz sind immer Männer der Pflicht.

pathie zukommen zu lassen. Dieser Schritt kann nur die ehren, welche ihn thun, und ich bin sicher, daß er bei ihnen mit den Verbindlich⸗ keiten im Einklang stehen wird, welche ihnen die Pflicht gegen die legale, von Frankreich allein anerkannte Regierung auferlegen 182 Aber Sie werden auch begreifen, daß, wenn ich gewisse persönliche und iso⸗ lirte Kundgebungen dulden kann, ich nicht gestatten darf, daß die Armee aus ihrer rein militärischen Rolle heraustritt und sich in Agi⸗ tationen mischt, die voll Gefahren für den Geist der Mannszucht und die Ruhe des Landes sind. Ickh bitte Sie, Herr Marschall, als Richt⸗ schnur die in diesem Briefe enthaltenen Vorschriften nehmen und mir dessen Empfang ankündigen zu wollen. de Cissey.

Heute, am Begräbnißtage Napoleons III, fanden in

allen Kirchen von Paris Todtenmessen statt. Dieselben waren von Privatpersonen bestellt worden.

Aus Brest, den 15. Januar, wird gemeldet: „Das Transportschiff „L'Orne“ hat die Einschiffung der zur Trans⸗ 98 1u1““ 1“ 1“ 1“ 8 ä“ e

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portirung Verurtheilten beendigt und ist heute nach Neu⸗Caledonien abgegangen.“

In Marseille, Avignon, Perpignan haben Ver⸗ haftungen wegen Betheiligung an der Internationale stattge⸗ funden. Die Verhafteten wurden nach Narbonne gebracht.

Die „Patrie“ enthält folgende Mittheilung:

„Eine Privatdepesche aus Algier kündigt an, daß der Genenal de Gallifet, welcher den Unter⸗Militärdistrikt Batna befehligt, Tuggurt mit Lebensmitteln versehen und die Hauptpunkte seines Kommandos besucht hat. Während dieser Zeit war der Herzog von Chartres, der an die Spitze einer Kolonne gestellt worden war, beauftragt, eine Diversion in der Richtung von Batna zu machen, wobei er ein sehr glänzendes Gefecht mit mehreren Stämmen der Sahara, die ausein⸗ andergetrieben wurden, bestand. Der übrige Theil der Provinz Con⸗

stantine ist ruhig. 16. Januar. (W. T. B.) Casimir Périer hat in ihm aus dem seitherigen linken

Morgen

einer Versammlung des mit Centrum ausgeschiedenen Theiles dieser Fraktion erklärt, daß er der von dem Präsidenten der Republik in seiner Botschaft dargelegten Politik zustimme, gleichwohl aber jeder anderen Re⸗ gierungsform sich anbequemen werde, sofern das Land seinen Willen dahin kundgeben sollte. In legitimistischen Kreisen wird, der „Agence Havas“ zufolge, die Fusion der Legiti⸗ misten und Orleanisten als eine vollendete Thatsache an⸗

gesehen.

„Versailles, 16. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlüng sprach bei Fortsetzung der Berathung über die Broglie’sche Gesetzvorlage der Deputirte Johnston die Absicht aus, den Minister für den öffentlichen Unterricht Jules Simon über ein erlassenes Cirkular interpelliren zu wollen, durch welches die Unterrichtsmethode abgeändert wird. Der Minister erklärte, daß dieses Cirkular vollständig den Ge⸗ setzen gemäß sei und versprach, die Interpellation zu beantworten. Es wurde deren Berathung darauf auf morgen Vormittag fest⸗ gesetzt und die heutige Diskussion geschlossen.

Spanien. Madrid, 14. Januar. Der Kongreß wird morgen in seiner ersten Sitzung die Kommission ernennen, welche den Gesetzentwurf über die Abschaffung der Sklaverei auf Porto⸗ rico in Vorberathung ziehen soll. Der „Imparcial“ berichtet über den am 11. abgehaltenen Ministerrath unter dem Vorsitz des Königs: „Der Minister⸗Präsident berichtete über die poli⸗ tische Lage des Landes und die Maßregeln, welche die Regierung zur sofortigen Unterdrückung des carlistischen Aufstandes ergriffen hat und noch zu ergreifen beabsichtigt. Der Finanz⸗Minister Echegaray gab über die Finanzlage Rechenschaft und theilte eine für die ökonomischen Interessen Spaniens sehr günstische Depesche aus Paris mit. Nach Schluß der Sitzung hatte der König eine besondere Besprechung mit dem Kriegs⸗Minister Cordoba, welcher ihm eingehende Aufschlüsse über die Truppenbewegungen und die Sachlage in Catalonien und Navarra gab.

16. Januar. (W. T. B.) General Primo Rivera verfolgt die in Navarra herumsteifenden Carlistenbanden auf das lebhafteste; letztere sind nach der Provinz Alava übergetreten, wo sie bereits von den Königlichen Truppen umzingelt sind; zwei Bandenführer sind gefallen, mehrere andere gefangen.

Ein Telegramm aus Bayonne vom 16. Januar meldet: der Führer der Carlistenbanden in Guipuzcoa hat den Beamten der Nordeisenbahn Erschießung und Zerstörung der Eisenbahn angedroht; an einigen Stellen sind die Schienen herausgenommen.

Portugal. Lissabon, 7. Januar. Die von der Thron⸗ rede in Aussicht gestellten Reformvorschläge in Bezug auf die Steuergesetzgebung, durch welche die Regierung das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und Einnahmen für das neu beginnende Finanzjahr herzustellen beabsichtigt, sind heute veröffentlicht worden. Indem der Finanz⸗Minister Serpa der Deputirtenkammer das Budget vorlegte, veranschlagte er die Einnahmen des neuen Finanzjahres auf 22,879, die Ausgaben aber auf 23,934 Contos, so daß sich immer noch ein Defizit von 1054 Contos ergeben würde, wenn auch ein weit geringeres als im letzten Finanzjahr, wo die Ausgaben die Einnahmen um 2884 Contos überstiegen. Ueberdies hofft der Minister, gestützt auf die Zunahme des Steuerertrags in den letzten fünf Monaten, daß dieses Defizit sich durch andauerndes Wachsen der Einnahmen noch weiter, und zwar wahrscheinlich bis auf 441, bestimmt aber bis auf ungefähr 700 Contos vermindern werde. Zur Bedeckung dieser Summe schlug der Minister dann vier verschiedene Maß⸗ regeln vor: Erhöhung der indirekten Steuer und der Stempel⸗

Verleihung von Titeln, Orden und ähnlichen Gnaden der Krone, und schließlich eine Erhöhung der Zölle für ausgehende und ein⸗ geführte Güter, die für jene ein halbes, für diese ein ganzes Prozent des Werthes betragen soll. Von der ersten dieser Maß⸗ regeln erwartet der Minister eine Mehreinnahme von 30, von

von circa 50 Contos, während ihm die Zollerhöhung die noch fehlenden 270 Contos einbringen soll.

Italien. Rom, 16. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat heute die Aufhebung des theologischen Unterrichts genehmigt.

Die Nachricht des „Messager de Paris“, daß der französische Gesandte Fournier bei seiner Regierung angefragt habe, ob er der Trauerfeierlichkeit zu Ehren Napoleons III. bei⸗ wohnen dürfe, entbehrt der Begründung. Weder das diplo⸗ matische Corps, noch überhaupt Personen in amtlichen öffent⸗ lichen Stellungen haben Einladungen zur Theilnahme an der Trauerfeierlichkeit erhalten.

Amerika. New⸗Vork, 16. Januar. (W. T. B.) Nach hierher gelangten Nachrichten hat der Dampfer „Edgar Stuart“ eine ziemlich bedeutende Anzahl von Waffen und Munition, sowie 60 Freischärler in Lino auf Cuba gelandet.

Afrika. Von der Westküste Afrikas wird gemeldet,⸗ daß der notorische Marodeur und Guerillachef Achampeny von den Behörden der Goldküste gefangen und aus britischem Terri⸗ torium vertrieben wurde. Einem Gerüchte zufolge stehen die Ashantis vor Accra und befürchtet man den Ausbruch von Unruhen.

Landtags⸗Angelegenheiten. Im 4. Cölner Wahlbezirk, (Sieg⸗Mühlheim⸗Wipper⸗ fürth) ist für den verstorbenen Rentner Goeddertz, der Appellations⸗ gerichts⸗Präsident von Gerlach zu Magdeburg mit 242 gegen 174 Stimmen, welche Theodor Lucas erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Die Nr. 3 des „Preußischen Handels⸗Archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Secemanns⸗

Kauffa

w —. Gesetz, betreffend die Verpflichtung deutscher hrteischiffe zur Mitnahme hülfsbedürftiger Seeleute,

steuer, strengeres Verfahren bei Erhebung der Gebühren für

der zweiten eine solche von 350, von der dritten ein Ergebniß . 2 2 8 2 solch g 5 Von der Einfuhr des Jahres 1871 entfallen auf: Preußen 24,747,72

30 resp. 27 Dampfschiffe von 31,228 Last (

24 ““

Hamburg: Erfüllung von Verbindlichkeiten, münze kontrahirt sind. Belgien: Freie mitteln. Frankreich: Dekret, betreffend die Schiffsvermessung. Spanien: Quarantänemaßregeln. Statistik: Deutsches Reich: Ausfall der Martinimesse zu Frankfurt a. O. im Jahre 1872. Großbritannien: Handel und Schifffahrt von Kanada im Fiskal⸗ jahre 1870 1871. Rumänien: Handelsbericht des Konsulats zu Galatz. Mittheilungen: Cöln. Die Nr. 3. des „Justiz⸗Ministerial⸗Blattes“ enthä u. A. statistische Mittheilungen über die Geschaftetbält waltung der Justizbehörden im Jahre 1871.

welche in Mark Reichs⸗ Einfuhr von Lebens⸗

Statistische Nachrichten.

MNlürnberg, 9. Januar.

8— b In dem abgelanfenen Jahre wurde. in hiesiger Stadt 1127 Gewerbe an⸗ und dül der Zen gang beträgt demnach 316. Nach den einzelnen Gewerben vertheilen sich die An⸗ und Abmeldungen wie folgt: a. mechanische Gewerbe: 507 Anm., 367 Abm., b. Handelsgeschäfte: 472 Anm., 338 Abm., c. Fuhrwerk: 24 Anm., 13 Abm., d. Gast⸗ und Schenkwirthschaften: 107 Anm., 78 Abm., e. Fabrik⸗Unternehmungen: 15 Anm., 11 Abm. f. Bierbrauereien und Branntweinbrennereien: 2 Anm. und 4 Abm.

Das vom Bureau für bremische Statistik herausgegebene Jahr⸗ buch für die amtliche Statistik des bremischen Sta aüe 2822 8 v. Jahrgang 2. Heft Tabellen über die allgemeine Statistik Bre⸗ eere. das Jahr 1871. Wir entnehmen daraus die nachfolgenden

ngaben:

Der Flächeninhalt des bremischen Staats belief sich a 31. Dezember 1871 auf 99,167 bremer Morgen (= 3,648 L eem oder 25,506,45 Hektaren. Die Bevölkerung betrug nach der Zäh⸗ lung vom 1. Dezember 1871: 123,090 Einwohner, von welchen auf die Stadt Bremen selbst 82,969 entfallen. Bei der Zählung im Jahre 1867 wurden resp. 109,878 und 74,574 ermittelt, die Zunahme hat mithin für den Staat 13,212 oder 12,02 Proz., für die Stadt 8395 oder 11,26 Proz. betragen. Nach Geschlechtern vertheilte sich die in 1871 ermittelte Einwohnerzahl auf 60,258 männliche und 62,832 weibliche Personen, von welchen sich resp. 38,844 und 40,974 im produktiven Alter (über 15 bis 65 Jahr) befanden. Die einzel⸗ ren Religionsbekenntnisse waren folgendermaßen vertrelen: Evange⸗ lische 118,875, Katholiken 3495, Methodisten 118, Baptisten 136, andere Christen 31, Israeliten 4355. An Geburten kam im Jahre 1871 auf je 26,60 Einwohner eine (1867 auf 27,77), oder auf je 100 Einwohner trafen 3,76 Geburten (1867: 3,60). Uneheliche waren von 100 Geburten 6,44 (1867: 6,27), Todtgeburten von 100: 4,28 (1867: 3,84). Unter 100 Geburten zählte man 1,00 Mehrgeburten (1867: 1,23). Die Sterbefälle einschließlich der Todtgeburten betru⸗ gen im Jahre 1871: 2,77 Proz. der Bevölkerung (1867: 2,64), so daß also auf 35,04 Lebende (1867 auf 36,82) ein Sterbefall kam. Auf 101,4 Einwohner entfiel eine Trauung (1867 auf 109,3).

Das Grundeigenthum hat sich im Kapitalwerth (Steuer⸗ werth) des steuerpflichtigen Grundeigenthums vom Jahre 1867 bis 1871 von 78,486,100 Thlr. Gold auf 96,544,750 Thlr. Gold erhöht. Von letzterem Betrage entfallen auf die Stadt Bremen 71,943,025 Thlr. (1867: 61,149,525 Thlr.). Die Erhöhung des Kapitalwerths berechnet sich sonach für den Staat auf 18,058,650 Thlr. oder 23,0 Proz., für die Stadt Bremen auf 10,793,500 Thlr. oder 17,5 Proz.

m Landgebiete befanden sich Ende 1871: 3226 einzelne Besitzungen mit 89,754 Morgen Flächeninhalt im Werthe von 16,390,478 Thlr. Gold, wovon 5,711,938 Thlr. auf Gebäude entfallen. Von diesen Besitzungen erreichen 1647 oder 51,05 Proz. (mit 2,33 Proz. des ge⸗ sammten Flächeninhalts) nicht die Größe von 5 Morgen. Auch die Besitzungen von 5— 20 Morgen bilden noch 20,80 Proz. der Gesammt⸗ zahl der Besitzungen und nur 7,89 Proz. des Flächeninhalts. Ebenso sind dem Werthe nach die Besitzungen bis 1000 resp. 2000 Thlr. am zahlreichsten; sie umfassen 31,56 und 22,41 Proz. des Gesammtwerths. Das pflanzentragende Areal belief sich auf 83,111 Morgen, nämlich 35,468 Morgen (42,68 Proz.) Acker⸗ und Gemüseland, 33,770 Morgen (40,63 Proz.) Wiesen, 12,774 Morgen (15,37 Proz.) Weiden und 1099 Morgen (1,32 Proz.) Holzung.

„Die Industriegewerbe beschäftigten an Arbeitgebern und A beitnehmern 1871: 23,412 Pers. (1867: 20,744 P.), wovon auf die Stadt Bremen 16,459 (1867: 814,581) entfallen. Der Schiffsbau wurde im Jahre 1871 auf 11 Werften, welche 1009 Arbeiter beschäf⸗ tigten, betrieben. Es wurden von denselben 3 neue Seeschiffe im Werthe von 155,000 Thlr. Gold und 18 neue Flußschiffe im Werthe von 147,500 Thlr. Gold abgeliefert und sind davon erbaut für bre⸗ mische Rechnung 15 von 2428 Last, für Preußen 5 von 91 Last, für Oldenburg 1 von 15 Last. Am 31. Dezember 1871 waren noch im Ban befindlich 6 Seeschiffe von 2807 Last und 5 Flußschiffe von 340 Last. Die Ausfuhr bremischer Industrie⸗Erzeugnisse erreichte im Jahre 1871 einen Gesammtwerth von 6,509,949 Thlr. Gold, während im J. 1861 nur für 4,689,888 Thlr. Gold ausge⸗ führt wurden. Unter den Hauptartikeln sind hervorzuheben: geschäl⸗ ter Reis für 4,169,939 Thlr. (1861 für 2,322,384 Thlr.), Cigarren für 744,158 Thlr. (1861 für 995,184 Thlr.), raffinirter Zucker 494,974 Thlr. (1861 für 579,782 Thlr.), Cigarrenkistenbretter für 389,136 Thlr. (1861 für 182,494 Thlr.), Bier für 284,757 Thlr 85 ft 82,228 Thlr.), Essig für 82,553 Thlr. (1861 für 25,441

Haler). Die Einfuhr Bremens im Jahre 1871 belief sich auf 23,420,377 Ctr. im Werthe von 140,437,291 Thlr. Gold gege 17,477,098 Ctr. im Werthe von 92,303,438 Thlr. in 1870, die Aus fuhr dagegen auf 12,268,660 Ctr. im Werthe von 129,310,510 Thlr Gold gegen 9,899,898 Ctr. im Werthe von 90,947,474 Thlr. in 1870

Thlr. oder 17,62 Proz. des Gesammtwerths, Königreich Sachsen 10,118,471 Thlr. oder 7,21 Proz., Bayern 3,377,719 Thlr. oder 2,4

Proz., Oesterreich 2,816,943 Thlr. oder 2,01 Proz., die Schwei

4,755,270 Thlr. oder 3,39 Proz., Hamburg 3,355,409 Thlr. oder 2,39 Proz, das europäische Rußland 2,247,078 Thlr. oder 1,60 Proz., Großbritannien und Irland 19,752,425 Thlr. oder 14,06 Proz., New⸗ York 12,637,271 Thlr. oder 9,00 Proz, Philadelphia 2,947,146 Thlr.

oder 2,10 Proz., Baltimore 4,001,326 Thlr. oder 2,85 Proz., Sa⸗ vannah 2,623,360 Thlr. oder 1,87 Proz., New⸗Orleans 11,660,875 Thlr. oder 8,30 Proz, Galveston 1,479,136 Thlr. oder 1,05 Proz., Neu⸗ granada 2,936,224 Thlr. oder 2,09 Proz., Brasilien 4,351,474 Thlr.

b oder 3,10 Proz., Euba 1,504,166 Thlr. oder 1,07 Proz. Auf all

übrigen Staaten und Städte weniger als je 1 Proz. des Ge⸗ sammtwerths. Für die Ausfuhr Bremens kommen hauptsächlich in Betracht: Preußen mit 32,175,574 Thlr. oder 24,88 Proz., Olden⸗ burg mit 3,448,242 Thlr. oder 2,67 Proz., Sachsen mit 10,106,765

Thlr. oder 7,82 Proz., Bayern mit 4,001,478 Thlr. oder 3,03 Proz., Oesterreich mit 7,808,290 Thlr. oder 6,04 Proz., die Schweiz mit 5,160,460 Thlr. oder 3,99 Proz., Niederlande mit 1,468,851 Thlr. oder 1,14 Proz., Hamburg mit 2,926,419 Thlr. oder 2,26 Proz., Rußland mit 4,825,333 Thlr. oder 3,73 Proz., Großbritannien und Irland mit 7,365,324 Thlr. oder 5,70 Proz., New⸗York mit 31,660,711 Thlr. oder 24,48 Proz.

Die Ausfuhr nach den übrigen Ländern zc. erreichte

ie 1 Prozent des Gesammtwerthes nicht. Bremens Verkehr mit dem deutschen Staat hat sich bei der Einfuhr den Durchschnitt der

Jahre 1847 51 mit 18,076,784 Thlr. zu 100 angenommen, im Durch⸗ schnitt für 1867 71 auf 35,800,174 Thlr. oder 198,05 gehoben, bei der Ausfuhr dagegen von 16,732,957 Thlr. für 1847 51 auf 49,834,705 Thlr. oder 297,82 für 1867/71. . 8

Im Jahre 1871 sind von Bremen 203 Schiffe mit 60,516 Aus⸗ wanderen befoͤrdert worden, unter denselben befanden sich 111 Dampf⸗ schiffe mit 50,989 Auswanderern.

Die Handelsflotte Bremens bestand am 31. Dezember 1871 aus 265 Schiffen von 115,162 Last 4000 Pfd.) gegen 284 Sch und 114,436 Last am 31. Dezember 1870; es befanden sich darunter

1 on 3 27,11 % sämmtlicher Lasten) und 27,595 Last (24,11 % sämmtlicher Lasten). dieser Schiffe bestand aus 5644 Personen.

Der Gesammtumsatz der Bremer Bank erreichte im Jahre 1871 300 ¼ Million Thlr. gegen 301 ½ Million Thlr. in 4870, 258 Million

Die Bemannung