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der bereits früher gefaßte Beschluß, die Kosten für den Bau der
öheren Lehranstalten aus dem Etat zu streichen und durch eine
3 zu beschaffen, bei wiederholter Abstinmmung aufrecht er⸗ ten.
— Die Modelle zu den von der Post eingeführten neuen Geldbriefcouverts, welche nur zweimal versiegelt zu werden brauchen, sind, wie wir hören, von den Hoflieferanten Carl Kühn und Söhne hierselbst, Breitestraße Nr. 25 und 26, im Auftrage des General⸗Postamts angefertigt worden.
— Die 2. Plenar⸗Versammlung des 45. Kommunal⸗ Landtags der Kurmark fand am 17. d. M. statt. Nach Genehmigung des Protokolles über die Eröffnungs⸗Sitzung brachte der Vorsitzende noch mehrere inzwischen eingegangene Geschäftsvorlagen zur Kenntniß der Versammlung und über⸗ wies dieselben an die betreffenden Ausschüsse.
Gutachten zur Berathung und Beschlußfassung lagen noch nicht vor; der Vorsitzende schloß daher die Sitzung und be⸗ raumte die nächste Sitzung auf den 22. J
Januar an. Priebus, 21. Januar. Am 18. d. Mts. kam hier ein Transport von 15 Centnern französischer Geschützbronze an, welche Se. Majestät der Kaiser und König der hiesigen evange⸗
lischen Gemeinde zum Gusse von Kirchenglocken überwiesen haben.
Bayern. München, 20. Januar. Der König ist heute Abend hier eingetroffen.
— Einem vom Krieger⸗Veteranen⸗Verein am 20. d. M. veranstalteten Ballfest wohnte der Prinz Ludwig von Bayern und der Herzog Max Cmanuel in Bayern, der General⸗ Adjutant Frhr. von der Tann und andere Generale bei. Auch die Königin⸗Mutter hatte ihren Besuch zugesagt, war jedoch durch ein Unwohlsein schließlich verhindert worden.
— Der Kommandant des ersten Kürassier⸗Regiments, Oberst Feichtmayr, hat um Pensionirung nachgesucht. Oberst⸗Lieute⸗ nant des Regiments ist der zur Zeit auf einer Reise im Orient befindliche Prinz Leopold.
— Der Hauptmann de Ahna vom Ingenieur⸗Corps wurde, dem Vernehmen nach, zum Major befördert und zum Komman⸗ danten der neu errichteten Eisenbahn⸗Compagnie ernannt; auch die anderen Offiziere für dieselbe, 2 Premier⸗ und 2 Seconde⸗ Lieutenants, wurden bereits ernannt. Die Unteroffiziere und die Mannschaften für die neue Compagnie, welche mit dem 1. Fe⸗ bruar d. J. in Ingolstadt in Dienst zu treten hat, wurden gleich⸗ falls schon bestimmt.
— Auf eine Vorstellung des General⸗Komites des land⸗ wirthschaftlichen Vereins um Beurlaubung von Mann⸗ schaften zur Erntezeit hat sich das Kriegs⸗Ministerium dahin geäußert, daß es die General⸗Kommandos anweisen werde, zur Abhülfe eventuell empfindlich hervortretenden Mangels an Ernte⸗ Arbeitern, Beurlaubungen von Mannschaften, wie schon bisher insoweit eintreten zu lassen, als dies mit dem militärischen In⸗ teresse verträglich erscheinen werde.
Sachsen. Dresden, 23. Januar. Gestern Abend hat in den Paradesälen des Königlichen Schlosses der zweite Hof⸗ ball, (Kammerball) stattgefunden. Der König und die Kö⸗ nigin, sowie der Kronprinz und Prinz und Prinzessin Georg haben dem Ballfeste beigewohnt. Es waren über 300. Einladungen zu demselben ergangen.
— (W. T. B.). Die Ausschüsse der Ersten und Zweiten Kammer haben sich in ihrer Mehrheitüber sämmt⸗ liche, dem Landtage vorgelegte organisatorische Gesetzentwürfe, namentlich betreffs der Behördenorganisation, der Bezirksver⸗ tretung, des Strafverfahrens in Verwaltungssachen und betreffs des Gemeindegesetzes geeinigt, so daß die Annahme aller dieser Vorlagen in beiden Kammern jetzt als wahrscheinlich betrachtet werden kann.
Württemberg. Stuttgart, 23. Jan. (W. T. B.) Der König hat den Prinzen Wilhelm von Württemberg in Berlin mit seiner Vertretung bei der Beisetzung der Großfür⸗ stin Helene Paulowna beauftragt und ist der General⸗Adju⸗ tant Freiherr von Spitzemberg bereits nach Berlin abgereist, um den Prinzen Wilhelm auf der Reise nach St. Petersburg zu begleiten.
Hessen. Darmstadt, 23. Januar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde eine Anzahl neuer An⸗ träge, zum Theil von mehr lokalem Interesse eingebracht. Die wichtigeren sind: Antrag des Abg. Pfarrer Landmann auf Ein⸗ führung der obligatorischen Civilehe, Antrag der Abgg. Dumont und Küchler auf alsbaldige Revision des Einkommensteuer⸗Ge⸗ setzes; Interpellation des Abg. von Wedekind über die Fortsetzung der Odenwaldbahn nach Heilbronn, und wie weit die Verhand⸗ lungen mit der hessischen Ludwigsbahn und Baden in dieser Beziehung bis jetzt gediehen sei. Ferner liegt vor ein Antrag des Abg. Stüber auf Erhöhung der Wittwengehalte. Die Kammer nahm hierauf die noch ausständigen Ausschußwahlen vor. Die Kammer prüfte ferner eine Reihe von Wahlen, welche sämmtlich für gültig erklärt wurden. Die Kammer wird Mitte Februar wieder zusammentreten und zunächst über die neue Ge⸗ schäftsordnung berathen. Es besteht die Absicht, das vorliegende Material bis Mitte März zu erledigen, (was durch Abhaltung von täglich zwei Sitzungen möglich gemacht werden soll) und zwar die Vorlagen über das Schulgesetz, das Kirchengesetz, die Städte⸗Ordnung, die Kreis⸗Ordnung und die Landgemeinde⸗ Ordnung, welche, wie Präsident Hoffmann mittheilte, demnächst an die Kammer gelangen werden.
Mecklenburg. Schwerin, 23. Januar. Aus Neustrelitz meldet die „Neustrelitzer Zeitung“ unter dem 21.: Der Groß⸗ herzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin nebst der Herzogin Marie sind gestern Mittag zu einem drei⸗ tägigen Besuche am hiesigen Großherzoglichen Hofe eingetroffen. — Am heutigen Geburtstage der Großherzogin⸗Mutter sind viele Häuser der Stadt mit Fahnen und Flaggen geschmückt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 23. Januar. Der Prinz Heinrich der Niederlande, welcher seit dem 3. d. M. zum Besuche am Großherzoglichen Hofe verweilte, st wieder von hier abgereist.
— Der Gesetzesnachtrag vom 13. Mai 1859 bestimmt, daß eine allgemeine Neuwürderung der bei der Landesbrand⸗ assekuranzanstalt versicherten Gebäude regelmäßig alle zwanzig Jahre stattzufinden habe, jedem Gebäudebesitzer jedoch nachgelas⸗ sen sei, wenn mindestens zehn Jahre seit der letzten Würderung seiner Gebäude verflossen sind, eine neue Würderung derselben auf seine Kosten zu verlangen. Die letzte allgemeine Gebäude⸗ Neuwürderung ist seit länger als fünf Jahren im ganzen Groß⸗ herzogthum durchgeführt. In der Zwischenzeit sind die Preise der Baumaterialien sowohl, als der Arbeitslöhne nicht unerheb⸗ lich gestiegen. Um diesem Umstande im Interesse der Gebäude⸗ besitzer thunlichst nach Bedarf und auf kürzestem Wege Rechnung
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liche Staats⸗Ministerium, jene zehnjährige Frist mittelst eines im Entwurfe bereits vorliegenden Gesetzes, welches dem im künfti⸗ gen Monate zusammentretenden Landtage zur Annahme zu unterbreiten sein würde, auf eine fünfjährige herabzusetzen.
Braunschweig, 23. Januar. Die Nr. 5 der Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Sammlung enthält das Kirchengesetz, die Ein⸗ richtung von Inspektionssynoden für die evangelisch⸗lutherische Kirche des Landes und die Kirchenconvente betreffend.
Lübeck, 22. Januar. Die heutige Nummer der „Lübeck⸗ schen Anzeigen“ veröffentlicht folgendes Gesetz, betreffend die Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten, welche auf Deutsche Reichsmünze lauten: .
Der Senat hat, im Einvernehmen mit der Bürgerschaft, be⸗ schlossen und verordnet hierdurch: 1ö6“
Art. 1. Zahlungsverbindlichkeiten, welche auf Reichsmünze lauten dürfen sowohl mittelst Reichsgoldmünzen, als bis auf Weiteres auch mittelst der in dem angehängten Tarife benannten Silber⸗ und Kupfer⸗ münzen, mittelst dieser jedoch nur zu dem beibemerkten Werthe und in der daselbst bezeichneten Eigenschaft von Kourant⸗, Theilungs⸗ und Scheidemünzen, erfüllt werden. 8ö 8
Art. 2. Bei Zahlungen nach dem Reichsmünzfuße ist, sofern nicht für den einzelnen Fall ein Anderes ausdrücklich festgesetzt oder verab⸗ redet worden, Niemand gehalten, Geldbeträge, welche in Reichsgold⸗ münzen oder in Kourantmünzen berichtigt werden können, in Thei⸗ lungs⸗ oder Scheidemünze, oder Geldbeträge, welche in Theilungs⸗ münze berichtigt werden können, in Scheidemünze anzunehmen.
Gegeben, Lübeck, in der Versammlung des Senates, am
20. Januar 1873. 2 G. Eschenburg, Dr., Secretarius.
Hamburg, 23. Januar. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft bildete den einzigen Gegenstand der Tagesord⸗ nung die Fortsetzung der Berathung des Ausschußberichts über den Bericht der gemischten Kommission, betreffend die Revision der Verfassung. Die Beschlußfassung über Artikel 28 wurde ausgesetzt, Artikel 29 nach dem vom Ausschuß adoptirten Vor⸗ schlag der gemischten Kommission angenommen; während der Berathung des Artikel 30 trat Vertagung ein.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 22. Januar. Prinz Wilhelm von Baden und der Prinz von Schleswig⸗ Holstein kamen gestern von Schlettstadt, wo sie einer Jagd beigewohnt, mit dem Zuge um 8 Uhr zurück und reisten um 11 Uhr über Kehl nach Karlsruhe weiter.
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8 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Januar. Der öster⸗ reichische Gesandte am Hofe des Schah von Persien ist mit sämmtlichen Herren der Mission am 20. d. M. in Teheran angekommen. Am 21. d. M. sollte die Audienz beim Schah stattfinden. 8 Pesth, 22. Januar. Im A bgeordnetenhause wurde heute die Budgetdebatte fortgesetzt. Dem Abgeordneten Horn, welcher gegen die deakistischen Vorredner sprach, wurde bei Schluß der Sitzung die Erlaubniß ertheilt, seine Rede mor⸗ gen fortzusetzen. 11”“ — Der Minister von Toth ist ernstlich erkrankt. — 23. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses, in welcher die Budgetdebatte begann, setzte der Ministerpräsident Szlany in längerer Rede auseinander, daß die finanzielle Lage zu irgend welchen Besorguissen keinen Anlaß gebe und daß die Regierung die bezüglichen Anträge des Finanz⸗ ausschusses acceptire. Dieselbe werde demnächst einen Gesetzent⸗ wurf, betreffs Erhöhung der Steuern einbringen, auch über die Grundlasten, einen Kriminal⸗Koder, über einen Handelsgesetz⸗ Entwurf und über die Bildung von Aktiengesellschaften beson⸗ dere Gesetzvorlagen machen. Die Rede des Ministers, welche Sparsamkeit im Staatshaushalt und die Schaffung nutzbringen⸗ der Institutionen verhieß, wurde sehr beifällig aufgenommen.
Großbritannien und Irland. London, 22. Januar. Der Prinz und die Prinzessin von Wales trafen gestern von Sandringham in Marlborough⸗House ein und begaben sich heute zu einem Besuche des Marquis von Aylesburg nach Saver⸗ nake. — Die letzte Mittheilung, daß der Prinz Christian von Schleswig⸗Holstein einen längeren Aufenthalt im Aus⸗ lande zu nehmen beabsichtige, wird von sämmtlichen Tages⸗ blättern dementirt.
— Prinz Napoleon nebst Gemahlin, Prinzessin Clotilde statteten gestern der Königin auf Osborne einen Besuch ab.
— Der deutsche Botschafter, Graf Bernstorff, hat sich nebst seiner Familie zu einem Besuche des Marquis von Exeter nach Burghley⸗House begeben.
Italien. Rom, 23. Januar. (W. T. B.) Prinz Arthur von Großbritannien hat gestern einer Soirée im Quirinal beigewohnt und ist heute vom Papste in besonderer Audienz empfangen worden. Später hat derselbe auch dem Kardinal Antonelli einen Besuch abgestattet.
Spanien. Madrid, 18. Januar. Die Madrider Jour⸗ nale vom heutigen Tage melden, daß der Befehlshaber der Nordarmee, General Moriones eine Proklamation erlassen hat, wodurch er den Insurgenten, die sich binnen acht Tagen unter⸗ werfen, volle Amnestie verspricht, sobald kein gemeines Verbrechen gegen sie vorliegt.
— Man liest unter den letzten Nachrichten des „Tiempo“ vom 17.: Die Bande unter Crisanto Diaz, welche die Umgebung von Ciudad Real unsicher machte, wurde gestern von den Truppen geschlagen. Die Insurgenten verloren fünf Todte. Die Banden von Castellon haben sich nach dem Maestrazzo zurückgezogen, um den Verfolgungen der Truppen zu entgehen. Nach einem Briefe aus San Sebastian haben die Carlisten die Eisenbahn zwischen Renteria und Irun zerstört, in der Meinung, daß die für die Regierung bestimmten Gold⸗ und Silberbarren auf dieser Linie transportirt würden.
— 20. Januar. Gestern fanden Manifestationen zu Gunsten der Kolonialreformen in Burgos, Jaen, Lerida, Santander, Cartagena und anderen bedeutenden Städten statt. Die Ruhe wurde nirgends gestört.
— In der Provinz von Lerida haben viele Carlisten in Folge der Niederlage der Bande Arranda's ihre Unterwerfung angeboten. In Navarra wurde die Bande von Rada mit einem Verluste von etwa hundert Mann von den Truppen zersprengt. In Leon wurde die ganze Bande von Apolinar sammt ihrem Cabecilla gefangen genommen.
Aumerika. New⸗York, 23. Januar. (W. T. B.) Der Senat in Washington hat eine Vorlage, betreffend den Bau neuer Kor⸗ vetten für die Kriegsmarine angenommen, wonach die Anzahl derselben bis auf zehn vermehrt werden soll. — In Minnesota
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hat, wie von dort eingetroffene Nachrichten melden, ein heftiger
zu tragen, beabsichtigt, dem Vernehmen nach, das Großherzog⸗ Schneefall stattgefunden.
Durch die große Kälte ist eine bedeutende Anzahl von Personen umge⸗ kommen. 1
Washington, 23. Januar. (W. T. B.) Die beiden Syndikate von New⸗Yorker und Londoner Bankhäusern, welche der Regierung Offerten bezüglich der Begebung einer neuen
Anleihe zum Betrage von 300 Millionen Dollars gemacht
hatten, haben sich vereinigt und hat der Schatzsekretär Boutwell heute den betreffenden Verrrag mit denselben vollzogen.
Rio de Janeiro. (H. N.) Die unterm 19. November v. J. abgeschlossene Uebereinkunft zwischen Brasilien und der Argentinischen Republik, durch welche die Mißhelligkeiten, welche zwischen beiden Staaten in Betreff der definitiven Frie⸗ densschlüsse mit Paraguay ausgebrochen waren, ihre Erledigung gefunden haben, lautet wörtlich:
Art. 1. Es wird vereinbart und erklärt, daß der Allianzvertrag vom 1. Mai 1865 nicht aufgehört hat, in voller Kraft zu bestehen und in Folge davon, daß Brasilien bereit ist, alle die gegenseitigen Verpflichtungen, welche derselbe auferlegt, zu erfüllen und 88 geben und anzunehmen alle die Bürgschaften, welche derselbe feststellt.
Art. 2. Es wird ebenso vereinbart und erklärt, daß die Ver⸗ träge von Assuncion, welche Seitens Brasiliens unterm 9. und 18. Januar 1872 geschlossen worden sind, nicht aufgehört haben, in voller Kraft zu bestehen. Sobald die andern alliirten Staaten ihre defini⸗ tiven Abmachungen mit Paraguay werden abgeschlossen haben, soll durch ein Protokoll oder durch einen Notenaustausch, wenn sie dies für angemessen erachten, erklärt werden, daß alle diese Verträge unter der im Art. 17 des Allianzvertrages vom 1. Mai 1865 festgesetzten gegenseitigen Garantie stehen. “ 8
Art. 3. Die argentinische Republik wird ihrestheils die bezüg⸗
lichen definitiven Friedens⸗, Handels⸗, Schiffahrts⸗ und Grenzverträge F
mit Paraguay nach Maßgabe der Bestimmungen des Allianzvertrages abschließen. Die Banda Oriental wird vorgeladen werden, in der nämlichen Weise, gemeinschaftlich mit der argentinischen Republik oder separat, je nach dem es ihr belieben dürfte, gleichfalls ihre Friedens⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsverträge abzuschließen. 8 Art. 4. Die Kaiserliche Regierung wird, wenn dies die alliirten Staaten für angezeigt erachten, ihren vollen moralischen Einfluß dafür
aufbieten, daß die argentinische Republik und die Banda Oriental
zu einem freundschaftlichen Einvernehmen mit Paraguay bezüglich der Definitiv⸗Verträge, auf welche sich der Allianzvertrag bezieht, gelangen. Wenn die Republik Paraguay sich nicht zu einem freund⸗
Art. 5. schaftlichen Einvernehmen verstehen sollte, so werden Brasilien und seine Alliirten in Berathung treten und sich über die zur Ueberwin⸗ dung der obwaltenden Schwierigkeiten und Sicherstellung des Frie⸗ dens geeignetsten Mittel verständigen. 1
Art. 6. Brafilien und die argentinische Republik werden diejeni⸗ gen ihrer Truppen, welche noch innerhalb des Gebietes von Paraguay stehen, drei Monate nach Abschluß 8 zwischen den alliirten Staaten mit Paraguay, oder, wenn beide Al⸗ liirte sich darüber vereinbaren, schon früher, aus demselben zurück⸗ ziehen. Wenn der Abschluß der genannten Verträge sich länger als sechs Monate hinausziehen sollte, so werden Brasilien und die argen⸗ tinische Republik sich über Feststellung eines angemessenen Termins der Räumung verständigen. Es wird vorausgesetzt, daß Brasilien zu demselben Zeitpunkt auch die Insel Atajo räumen wird.
Art. 7. Die Regierung von Paraguay wird als Schuld dieses Staates in Gemäßheit Art. 14 des Allianztraktats anzuerkennen haben: 1. Den Betrag der Kriegskosten der alliirten Staaten und der dem
Staatseigenthum derselben erwachsenen Kriegsschäden. 2. Den Betrag der den Personen und Bürgern der betreffenden Staaten erwachsenen
Kriegsschäden.
Art. 8. Die Alliirten werden bezüglich der ihnen gebührenden
Entschädigungen der Kriegskosten und der ihrem Staatseigenthum er⸗ wachsenen Schäden folgende Regeln befolgen: 1. Von den Kriegskosten
sind die ordentlichen Ausgaben des Militärbudgets in Friedenszeiten
abzuziehen. 2. Der danach in Ansatz zu bringende Betrag der Ent⸗
schädigung wird nach Maßgabe der seine Richtigkeit erhärtenden amt⸗
lichen Dokumente festgestellt. 3. In Spezialabkommen, welche unter
vorgängiger Benachrichtigung der übrigen Alliirten jeder derselben mit F Paraguay spätestens innerhalb zweier Jahre vom Tage des Friedens⸗
vertrages an gerechnet, schließen wird, werden die alliirten Staaten jeder diesen Betrag auf eine geringere Summe herabsetzen, deren Maß von der Großmuth eines jeden von ihnen abhängen wird. Zinsen werden von dieser Schuld in den ersten 10 Jahren nicht berechnet, 8
Nach dieser Periode wird der Zins für die darauf folgenden 10 Jahre
2 %, für das dritte Dezennium 4 % und von da an 6 % betragen,
welche Höhe er niemals überschreiten darf. Jeder Zeit steht es übrigens im Belieben jedes der alliirten Staaten, noch größere Zu⸗ geständniße zu machen. 5. Die Summe der gefammten zur Tilgung des Kapitals und der Zinsen dienenden Renten wird verhältnißmäßig unter alle alliirten Staaten vertheilt. 6. Was die Beschaffenheit der Schuldtitel, die Zeit und die Art der Zahlungen anlangt, so ist gleich⸗ falls die vollste Gleichmäßigkeit zu beobachten. Art. 9. Sobald die definitiven Verträge der
Unabhängigkeit und Integrität der Republik Paraguay in Gemäßheit der Art. 8 und 9 des Allianzvertrages vom 1. Mai 1865 und der Art. 15 und 16 des in dem Protokolle vom 20. Dezember niedergelegten Abkommens von Buenos Ayres. Art. 10. Es verbleibt in voller Kraft der Präliminar⸗Friedens⸗
vertrag vom 20. Juni 1870. Ueber die übrigen Verträge, welche von emeinsamer Vereinbarung unter den Alliirten abhängen, sollen zwi⸗ scer ihnen Uebereinkünfte getroffen werden, sobald die definitiven Friedensverträge abgeschlossen worden.
Art. 11. Brasilien und die argentinische Republik werden mit telst gleichzeitig zu überreichender Noten die Banda Oriental in ihre
Eigenschaft als alliirter Staat zum Beitritt zu gegenwärtigem Ver
trage einladen.
Asien. Der „China Mail“ zufolge waren falsche Ge⸗
rüchte von einen Attentat auf das Leben des Kaisers von China im Umlauf. — In Foochow hatten Kravalle zwischen den Ein⸗ gebornen stattgefunden. Ausländer wurden nicht angegriffen.
— Aus Japan wird gemeldet, daß der Großfürst Alexis von Rußland vom Mikado empfangen worden sei und zahl⸗ reichen Festen beigewohnt hatte.
Diskussion über religiöse Duldungen Theil zu nehmen. veröffentlichte Bekanntmachung der Regierung definirt die Orga nisation der Zweiten Kammer des Parlaments. Die Coreanische
Frage nahm einen ernstlichen Charakter an, und der „Japan Ga-
zette“ zufolge war Krieg bevorstehend. Die „Japan Malil“ stellt dies aber in Abrede. Achtzehn Meilen Eisenbahn sind nun in Japan eröffnet. Eingeborene Handelsgesellschaften hatten die Re⸗ gierung um Erlaubniß zum Bau von Eisenbahnen und Tele⸗ graphen durch eigene Ingenieure u. s. w. petitionirt und die Pe⸗ titionen waren erhört worden.
— Nachrichten aus Aden melden, daß die Festung Kan⸗ kiban dem türkischen Commandeur kapitulirt habe.
Australien. Aus Melbourne wird unterm 20. d. M. per Kabel gemeldet: „Die Banken haben ihren Minimal⸗Zins⸗ fuß auf 3 Prozent herabgesetzt. Das Unterrichtsgesetz erweist sich als sehr erfolgreich. Der Strike der Grubenarbeiter von New⸗ castle dauert fort. Kohlen sind knapp und eine Flotille vo Schiffen liegt müßig auf der Rhede.“ 8
gleichzeitig eingetretene
der definitiven Friedensverträge
erechꝛ wenn die Republik Paraguay zur Abzahlung auf dieselbe 8 eine ihren Hülfsquellen entsprechende Quote thatsächlich verwendet.
8 pbald die zerträge übrigen Alliirten abgeschlossen, tritt in volle und unverkürzte Geltung das Versprechen der Kollektivgarantie sämmtlicher alliirten Staaten zu Gunsten der
1870
en Fe — b Einem Gerücht zufolge find ausländische Geistliche eingeladen worden, an der ministeriellen
folgender Entwurf eines Gesetzes, Theilung des Kreises Beuthen vor: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Mo⸗ narchie, was folgt: — Einziger Paragraph.
Aus dem Kreise Beuthen im Regierungsbezirke Oppeln werden die drei Kreise Tarnowitz, Beuthen und Kattowitz gebildet, deren Ab⸗ grenzung die Anlage ergiebt.
Urkundlich zc. 3 4
Ortschaftsverzeichniß der Kreise Tarnowitz, Beuthen und Kattowitz.
1. Der Kreis Tarnowitz besteht aus den Ortschaften: Jendryssek, Truschütz, Boruschowitz, Biebiella, Brinitz, Klein⸗Zyglin, Groß⸗Zyglin, Georgenberg, Groß⸗Pniowitz, Piasetzna, Rybna, Friedrichshütte, Op⸗ patowitz, Alt⸗Tarnowitz, Miedar mit Kopania, Groß⸗Wilkowitz, La⸗ rischhof, Broslawitz, Kempcezowitz, Georgendorf, Ptakowitz, Alt⸗Rep⸗ ten, Neu⸗Repten, Stollarzowitz, Friedrichswille, Trockenberg, Rudy⸗
jekar, Bobrownik, Friedrichsgrube, Nierada, Wieschowa, Kunary,
linitz, Marienan, Philippsdorf, Grzibowitz, Mikultschütz, Naclo, Lassowitz, Sowitz, Radzionkau, Kozlowagora, Orzech, Alt⸗Chechlau, Neu⸗Chechlau, Neudeck, und der Stadt Tarnowitz.
2. Der Kreis Beuthen umfaßt die Ortschchaften: Deutsch⸗Piskar, Brzezowitz, Roßberg, Guretzko, Rokittnitz, Miechowitz, Bobrek, Schom⸗ berg, Orzegow, Ober⸗Lagiewnik, Mittel⸗Lagiewnik, Groß⸗Dombrowka, Kamin, Hospitalgrund, Nieder⸗Haiduck, Ober⸗Haiduck, Schwientoch⸗ lowitz, Chropaczow, Ruda, Biskupitz, Zaborze, Klein⸗Zabrge Alt⸗
abrze, Dorotheendorf, Mathesdorf, Sosoitza, Makoschau, B ielschowitz,
nzendorf, Paulsdorf, Groß⸗Paniow, Klein⸗Paniow, Chudow, Bu⸗ jakow, und die Städte Königshütte und Beuthen mit Schwarzwald und Dombrowa. 8
3. Der Kreis Kattowitz enthält die Ortschaften: Przelaika, Bain⸗ gow, Siemianowitz, Maczeykowitz, Michalkowitz, Bittkow, Ignatzdorf Hohenlohehütte), Chorzow, Domb, Josephsdorf, Bedersdorf, Ha⸗ semba, Klodnitz, Neudorf, Antonienhütte, Bykowina, Kochlowitz, Ra⸗ doschau, Brynow, Gutsbezirk Kattowitz, Zalenze, Bogutschütz, Klein⸗ Dombrowka, Rosdzin, Schoppinitz, Janow (Schloß Mvyslowitz), Brzenskowitz, Brzezinka, außerdem die Städte Myslowitz und Kattowitz.
Motive.
Die Einwohnerzahl des Kreises Beuthen, welche auf 13 ¾ Qu.⸗ Meilen im Jahre 1817 27,700 betrug, ist nach dem Resultate der Volkszählung vom 1. Dezember 1871 seitdem auf 236,000 gestiegen, und mit seiner in rascher Entwickelung befindlichen Industrie noch in fortwährender Zunahme begriffen.
Um die hierdurch außerordentlich vermehrten Geschäfte des Land⸗ rathsamtes nur einigermaßen bewältigen zu können, sind dem Landrathe schon gegenwärtig zwei Regierungs⸗Assessoren als Hülfsarbeiter, ein Polizei⸗Inspektor, zwei Kreis⸗Sekretäre und ein staatlich angestellter Bureau⸗Hülfsarbeiter überwiesen worden. Indessen ist der Kreis über den, der allgemeinen staatlichen Organisation entsprechenden Rahmen eines Kreises nachgerade soweit hinausgewachsen, daß es unmöglich hent. ihn noch länger in seinem gegenwärtigen Umfange bestehen zu lassen.
Namentlich sind es die ländlichen Gemeinde⸗Verhältnisse, die Kirchen⸗ und Schulsachen, die Handhabung der Ortspolizei, die Ver⸗ anlagung der Staatsabgaben, welche die Herstellung kleinerer Kreis⸗ Verwaltungs⸗Bezirke unumgänglich erfordern.
Die Kreisstände haben dies anerkannt, indem sie auf dem zu die⸗ sem Zwecke berufenen Kreistage vom 2. November 1872 die Theilungs⸗
age mit 13 gegen 6 Stimmen bejaht und in ihrer Mehrheit für die Theilung des Kreises in drei Kreise sich ausgesprochen haben. 1
Aus dem nördlichen Theile des Kreises soll der Kreis Tarnowitz mit 5,89 Qu.⸗Meilen und einer bei der letzten Volkszäh⸗ lung auf 39,125 ermittelten Seelenzahl gebildet werden. Der mittlere Theil des Kreises sell den neuen Kreis Beuthen mit 4,48 Q.⸗Meilen und 122,448 Einwohnern, endlich der übrig bleibende südliche Theil den ver Kattowitz mit 3,39 O.⸗Meilen und 74,227 Einwohnern umfassen.
Zur Erleichterung der Uebersicht ist eine Skizze der Lage der drei⸗ neuen Kreise beigefügt.
In Uebereinstimmung mit den Lokal⸗ und Provinzial⸗Verwal⸗ tungs⸗Behörden hält die Staarsregierung diese Art der Theilung für die geeignetste; insbesondere glaubt sie, derselben zur Zeit den Vorzug vor einer Theilung des Kreises in vier Kreise geben zu sollen, welche Seitens der Minorität der Kreisstände in der Weise ins Auge gefaßt worden ist, daß statt des einen neu projektirten mittleren Kreises (Beuthen) deren zwei, ein östlicher und ein südwestlicher, gebildet wür⸗ den. Es ist für die Staatsregierung hierbei von wesentlicher Bedeu⸗ tung eht daß von den 122,000 Einwohnern des neuen Kreises Beuthen beinahe 38,000 den beiden Städten Beuthen und Königs⸗ hütte angehören und deren Verwaltung die Thätigkeit des Landraths⸗ amtes und der kreisständischen Organe nicht in dem Maße in An⸗ spruch nehmen wird, wie dies bei ländlichen Ortschaften mit gleicher Bevölkerung der Fall sein würde. Außerdem konnte der Umstand nicht unbeachtet bleiben, daß es in dem südwestlichen Theile des neuen Kreises Beuthen bis jetzt an einem Verkehrsmittelpunkte fehlt, welcher zum Sitze der Kreis⸗Verwaltung hätte bestimmt werden können. Be⸗ züglich der Prästationsfähigkeit der projektirten drei neuen Kreise ist anzuführen, daß an Staaatssteuern gezahlt werden: I. im Kreise Tarnowitz: 1) Gewerbestener 3020 Thlr., 2) Klassensteuer 15,723 Thlr. 15 Sgr., 3) Einkommensteuer 16,884 Thlr., 4) Gebäudesteuer 3362 Thlr. 3 Sgr., 5) Grundsteuer 6785 Thlr. 14 Sgr. 5 Pf., zusammen 45,775 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf.; II. im Kreise Beuthen: 1) Gewerbe⸗ steuer 15,527 Thlr., 2) Klassensteuer 55,652 Thlr. 15 Sgr., 3) Ein⸗ kommensteuer 25,698 Thlr., 4) Gebäudesteuer 13,899 Thlr. 19 Sgr., 5) Grundsteuer 7775 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf., zusammen 118,552 Thlr. 11 Sgr. 10 Pf.; III. im Kreise Kattowitz: 1) Gewerbesteuer 7617 Thlr., 2) Klassensteuer 32,776 Thlr. 15 Sgr., 3) Einkommensteuer 9690 Thlr., 4) Gebaͤudesteuer 7999 Thlr. 4 Sgr., 5) Grundsteuer 5264 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf., zusammen 63,347 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf., mithin in den drei Kreisen 227,675 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf.
„Scheint hiernach die Srenerkrast des Kreises Tarnowitz im Ver⸗ gleiche zu derjenigen der beiden anderen allerdings eine nur geringe zu sein, so übertrifft sie doch noch die einer großen Zahl anderer Kreise.
Im vorliegenden Falle giebt sie jedenfalls um so weniger zu Be⸗ denken Anlaß, als der bisherige Kreis Beuthen nach Abzug einer Schuld von 16,666 ⅜ Thlr. und abgesehen von den vorhandenen Kreis⸗ Chausseen ein Aktivvermögen von 89,329 ½ Thlr. besitzt, dessen Repar⸗ tition auf die neu zu bildenden Kreise nach Maßgabe der geleisteten
eiträge von den Kreisständen beschlossen worden ist, und als die letzteren sich nußerdem zu dem Beschlusse geeinigt haben, das planmäßig auszubauende Kreis⸗Chausseenetz auf gemeinsame Kosten der drei 55 erzustellen und einschließlich der bereits fertigen Strecken in gleicher Weise zu unterhalten.
Was endlich die durch die Theilung des Kreises entstehenden Koften anlangt, so sind dieselben in einem besonderen Nachtrage zu dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1873 einzeln speziftzirt und in den beigefügten Bemerkungen näher erläutert. Die dort in Vorschlag Förachte Kreirung zweier Polizei⸗Inspektoren⸗Stellen in den Kreisen
euthen und Kattowitz hat sich unter den daselbst obwaltenden beson⸗ deren Verhältnissen als nothwendig herausgestellt. 8
Die Frage, ob und in wie fern die Theilung des Kreises auch eine hengestektamg der Kreisbaubezirke, Katasterämter, Kreisphysikats⸗ und Kreiskassen⸗Bezirke erforderlich machen wird, behält die Staats⸗ regierung zunächst noch einer näheren Prüfung vor, um eventuell bei Vorlegung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1874 die Bewilligung der hierzu nöthigen Mittel zu beantragen. Fs. Die Kommission für die Berathung der kirch⸗ ichen Gesetzentwürfe hat, wie die „Nat.⸗Ztg.“ mittheilt, gestern mit 14 gegen 6 Stimmen beschlossen, für die Artikel 15
8f
und 18 der Verfassu
chlagen:
„Art. 15. Die evangelische und die römisch⸗katholische Kirche, so⸗ wie jede andere Religions⸗Gesellschaft ordnet und verwaltet ihre An⸗ gelegenheiten selbständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der ge⸗ setzlich geordneten Aufsicht des Staats unterworfen.
Miit der gleichen Maßgabe bleibt aber jede Religions⸗Gesellschaft im Besitz und Genuß der für ihre Kultus⸗, Unterrichts⸗ und Wohl⸗ thätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Art. 18. Das Ernennungs⸗, Vorschlags⸗, Wahl⸗ und Bestäti⸗ gungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht anf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln be⸗ ruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwen⸗ dung. Im Uebrigen regelt das Gesetz die Befugnisse des Staats hinsichtlich der Vorbildung, Anstellung und Entlassung der Geistlichen 2 u“ und stellt die Grenzeu der Disziplinarge⸗
alt fest.
— Nr. 4 des, Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“fürdie preußi⸗ sche⸗ Gesetzgebung und Rechtspflege“ enthält: Allgemeine Ver⸗ ügung vom 20. Januar 1873, — betreffend die für Rechnung der Justiz⸗Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse durch die Gerichtskassen zu leistenden Zahlungen; ferner folgendes Erkenntniß des Königlichen Gerichts⸗ hofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 19. Oktober 1872: Die von dem Gemeindevorsteher in der Provinz Hannover an⸗ geordnete Setzung von Grenzsteinen in einem öffentlichen Wege ent⸗ hält eine polizeiliche Anordnung, gegen welche der Rechtsweg behufs Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht stattfindet.
— Die Nr. 4 des „Preußischen Handels⸗Archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Bekanntmachung, betreffend Rhederei⸗Schäden. — Niederlande: Tarif der Eingangs⸗, Ausgangs⸗ und Durchgangs⸗Abgaben in Niederländisch Indien. — Belgien: Titel I. —IV. Buch I. des Handelsgesetzbuchs, die allgemeinen Verhältnisse der Handelsleute betreffend. — Dänemark und Schweden: Deklaration, betreffend den Handels⸗ und Seefahrtsverkehr zwischen Dänemark und Schweden. — Spanien: Quarantainemaßregeln. — Venezuela: Einfuhrverbot für Waffen und Kriegsmaterial. — Statistik: Deutsches Reich: Preußen: Schiffspassage durch die Rhein⸗ schiffbrücke zu Düsseldorf im Jahre 1872. — Italien: Schiffe hrts⸗ statistik des Königreichs Italien für das Jahr 1870. — Frankreich: Bericht der ““ zu Nantes über die Lage des Handels und Gewerbebetriebes in den Jahren 1871 und 1872. — Rußland: Narvas Handel mit dem Auslande im Jahre 1872. — Vereinigte Staaten von Nordamerika: Gesammt⸗Uebersicht des Außenhandels der Vereinigten Staaten in den Jahren 1821—71. — Mitthei⸗ lungen: Frankfurt a. M. Magdeburg. Halle a. S. Gloganu. Danzig. Bromberg. ö““
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Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 24. Januar. Der Magistrat der Stadt Charlotten⸗ burg hat nunmehr dem Verein der Stadtbezirke auf dessen Gesuch vom 12. Dezember v. J. eröffnet, daß der Kirchenvorstand von Lützow und der Magistrat dem Projekte der Aufstellung eines Denkmals für die gefallenen Krieger Charlottenburgs auf dem Lützower Platze ihre Genehmigung ertheilt haben. Es werden deshalb seitens des ge⸗ nannten Vereins die Vorarbeiten zu diesem Monumente schleunigst gefördert werden, damit die Grundsteinlegung am 22. März, dem Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs oder am 10. Mai, dem Tage des Friedensschlusses, stattfinden könne.
— In Brandenburg a. H. wird auf dem an der Stadt gele⸗ genen Marienberge an der Stelle, wo die erste christliche Kirche ge⸗ standen haben soll, ein Monument zur Erinnerung an die in den letzten Kriegen gefallenen Steiter und an die Errichtung des neuen Deutschen Kaiserreichs aufgestellt werden. An freiwilligen Beiträgen sind für dasselbe bereits 22,000 Thlr. gezeichnet.
— Das 12. Heft des 11. Jahrgangs des „Rübezahl“ Schle⸗ sische Provinzialblätter (1872) enthält u. A.: Ein Pfarr⸗ inventar aus dem Jahr 1617, von Dr. Schimmelpfennig. — Erinnerungs⸗Brochen aus dem ersten Viertel dieses Jahrhunderts im Riesengebirge; aus E. a. w. P. 8 handschriftlichem Nachlasse. — Fengni für einen vertriebenen schlesischen evangelischen Geistlichen. Mitgetheilt von W. B. in Br. — Schlesische Dorf⸗Kirmes. Er⸗ innerung aus dem Anfang der 30er Jahre, von J. Bendelt. — Haus⸗ und Name⸗Marken in Breslau (Schluß), mit Abbildungen, von Th. Oelsner. — Die Samenblume (Hetianthus annuus) überwindet die Pest, von J. Preis. — Sage und Ueberlieferung aus den Kreisen Namslau und Creuzburg, von Orvin.
Breslau, 23. Januar. Ein genealogischer Verein, welcher sich hier konstituirt hat, beabsichtigt im Laufe des Jahres ein Archiv für ritterliche, edle und adlige Häuser aller Staaten heraus⸗ zugeben, dessen zweite Abtheilung quch solche Nachrichten enthalten soll, die über Fürstliche, Gräfliche und Freiherrliche Familien als noch nicht publizirt dem Vereine zugehen. Es sind bereits von Dr. Freiherrn von Rothschütz im Namen des Vereins Aufforderungen an adlige Familien ergangen, sich an dem Unternehmen zu betheiligen und namenklich alle historischen Nachrichten über ihre Familie mit Beschreibung des Wappens, oder wenigstens die Angaben der Vor⸗ namen, des Amtes, der Würden, der Konfession, des Tages, Monats und Jahres der Geburt, der Vermählung, event. des Todestages der Familien⸗Angehörigen, ferner event. Siegel oder sonstigen Abdruck des Familienwappens (mit etwaigen Devisen) einzusenden.
München, 21. Januar. Unter den Ausgrabungen des Dr. Schliemann nimmt, wie der „Allg. Ztg.“ mitgetheilt wird, die Auf⸗ findung eines Triglyphen⸗Blocks von parischem Marmor 2 m. lang, 86 cm. hoch mit Reliefdarstellung des Phoebos Apollo auf einer Quadriga den ersten Rang ein. Diesen Triglyphen⸗Block hielt Dr. Schliemann gleich anfangs für ein Meisterwerk aus der Zeit des Lysi⸗ machus aus dem Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr., während Pro⸗ fessor Kumanoedis in Athen und Newton, der Direktor des britischen Museums, meinen, es sei zwischen der Zeit des Perikles und Alexan⸗ ders und somit etwa um 375 v. Chr. in Athen entstanden und nach Troja geschickt worden. Außer diesem für die Kunstgeschichte wichtigen Fund glaubt der genannte Forscher auch „Ilions großen Thurm“ auf⸗ gedeckt zu haben.
Wien, 19. Januar. Die Entwürfe, welche aus Anlaß des Kon⸗ kurses für das in Wien zu errichtende Tegetthoff⸗Monument eingeschickt wurden, sind gegenwärtig im österreichischen Museum aus⸗ gestellt. Da der Konkurs ein allgemeiner war, so beträgt die Anzahl der eingeschickten Entwürfe über zwanzig. 1 österreichischen und deutschen Künstlern, einige von französischen her. Das Monument soll seinen Platz vor der Votipkirche erhalten. — Bielen Beifall findet die Kolossal⸗Figur Schillers, modellirt und entworfen von Prof. J. Schilling in Dresden. Der Erzguß dieser Figur wird bereits in der nächsten Zeit beginnen. Auch die anderen figuralischen Partien des Wiener Schiller⸗Monumentes werden mit Anerkennung besprochen, weniger dagegen der architektonische Aufbau und Grundriß, weil nicht im Verhältniß zu dem Platz, auf welchem das Monument zu stehen kommt.
Zürich, 21. Januar. Das „Tagbl. v. Bünden“ meldet einen interessanten antiquarischen Fund aus dem Veltlin: In Stazzona wurde ein römischer Grabstein von weißem Marmor von Straßenar⸗ beitern drei Meter tief in der Erde gefunden. Der Stein trägt die Inschrift in lateinischen Majuskeln: Pontico Germani f. Pecusae Fraici f. Cammunnis, Medussae Graici f. sorori. — Hic siti sunt. In deutscher Uebersetzung: dem Ponticus, Sohn des Germanus, der Pe⸗ cussa, Tochter des Graicus, den Camunern, der Schwester Medussa, Tochter des Graicus. Hier liegen sie. — Stazzona hat seinen Namen von einer römischen Poststation. Es liegt an einem wichtigen Knoten⸗
DOüsseldorf, 21. Jamuar.
Die meisten rühren von
punkte des Verkehrs in der Mitte des Veltlins, von wo aus Sa wege nördlich nach Puschlav und südlich zu den Camunern im heutigen Val Camonica führten. Die Namen Pecussa und Medussa 2 8 einen provinzialen Klang und scheinen eher aus dem Etruskischen zu stammen als aus dem Lateinischen. Dieser Fund bildet ein nicht un⸗ interessantes Seitenstück zu der im Jahr 1871 in Trevisio, ebenfalls im Veltlin, gefundenen etruskischen Inschrift. Diese Funde, sowie der keltische Gräberfund in Mels sind treffende Belege für die Aufstellungen der neuern ethnographischen Forschung, welchen zufolge die füͤbkichen Alpenthäler Rhätiens in vorrömischer Zeit von Etruskern, die dies⸗ seitigen hingegen von Kelten bewohnt waren.
Brüssel, 20. Januar. Der Professor der Kunstgeschichte an dem Königlichen Polytechnikum zu Stuttgarg⸗ Dr. W. v. 8 cchte ist von der hiesigen Akademie der Wissenschaften und Künste (Acad. Royale des sciences, des lettres et des beaux-arts) kürzlich zu ihrem Mitglied ernannt worden. 1
Kopenhagen, 21. Januar. Der Sockel zu der Reiter⸗ statue Friedrich VII., welche auf dem Christiansburgerschloßplatze errichtet werden soll, ist in diesen Tagen fertig geworden. Sonnabend Mittag wurde ein hermetisch verschlossener bleierner Kasten, enthaltend vier während der Regierung des Königs Friedrich VII. geprägte Me⸗ daillen — nämlich zwei Grundgesetzmedaillen, ferner die an schwedische und norwegische Freiwillige nach dem Kriege 1848—50 vertheilte Me⸗ daille und die Medaille zum Andenken an den Besuch König Carls XV. in 1861 — ein Katalog über die nordische Kunst⸗ und Industrie⸗Aus⸗ stellung in 1872 und ein auf Pergament, vom Kalligraphen Nagel geschriebener ausführlicher Bericht über die Entstehung der Statue, in dem Fundament derselben eingemauert. Das Modell zu der Statue ist der Wittwe des verstorbenen Bildhauers Professor Bissen für 10,000 Rdl. abgekauft. Die Statue ist in Bronze gegossen und vom Bildhauer Wilhelm Bissen (Sohn des genannten Professors) für 19,000 Rdl. ciselirt.
1 1. Ja Nach einer heute Morgen hier ein⸗ getroffenen Depesche ist die Mosel 10 ½ Fuß vom 19. auf den 20. dieses Monats gewachsen. Alle Nebenflüsse sind ebenfalls im schnellen Steigen begriffen und der Rhein ist in vergangener Nacht in Folge dessen bereits schon über 1 Fuß gestiegen.
Coblenz, 21. Januar. Rhein und Mosel haben durch den anhaltenden Regen hier wieder einen abnormen Wasserstand gewonnen. Die Mosel ist bereits über das Werft getreten, in Folge dessen sich in den Häusern der unteren Stadttheile Wasser in den Kellern zeigt.
Metz, 20. Januar. Durch anhaltenden Regen, der gestern und heute Nacht in der Umgegend fiel, ist die Mosel heute Nacht um nahezu 50 Centimeter gestiegen und immer noch im Steigen be⸗ griffen.
Gewerbe und Handel.
Ueber die Metallindustrie Württembergs im J. 1871 entnehmen wir dem Jahresberichte der Handels⸗ und Gewerbekammer daselbst, daß die Königlichen Hüttenwerke Wasseralfingen im Jahre
1871 aus eigenen Gruben 361,660 Ctr. Stuf⸗ und Bohnerze förderten
und 362,465 Ctr. Eisen und Gußwaaren produzirten, wofür 2,766,664 Fl. gelöst wuroen. Die Königlichen Hüttenwerke Königsbronn, Itzel⸗ berg, Friedrichsthal und Ludwigsthal hatten vermehrten Absatz, ohne die Konkurrenz des Elsaß zu fühlen. Die Maschinenfabrik zu Esslingen lieferte 87 Lokomotiven mit Tendern, c. 400 Eisenbahnwagen und c. 25,000 Ctr. eiserne Brücken; die Arbeiterzahl wurde von 1300 auf 1600 erhöht. Für die Maschinenbaugesellschaft Heilbronn dauerten die durch den Krieg hervorgerufenen ungünstigen Verhälnisse das ganze Jahr über fort, dagegen nahm die Filiale in Ravensburg erheblichen Aufschwung. Die Fabrik für Boden⸗ brückenwaagen in Heilbronn liefert seit einigen Jahren auch vollstän⸗ dige Einrichtungen für Cichorienfabriken. Die Fabriken für Jacquard⸗ Maschinen zu Reutlingen und Backnang hatten größeren Absatz im ganzen Zollgebiet. Die Nachfrage nach Schatzschen Stickmaschinen (Kettenstich auf Vorhangstoffen) hat sich in letzter Zeit verzehnfacht. Die Metalldreherei in Tuttlingen fertigt als Spezialität auch eiserne Walkmaschinen und Schäftewalken für Stiefelfabrikanten. Die Ma⸗ schinenfabrik zu Heiderheim wurde im Jahre 1871 erweitert und hatte guten Absatz. Für alle Fabriken Andwirthschaftlicher Maschinen Geschäftsgang ein günstiger, doch macht sich in der Mangel an guten Arbeitern fühlbar. Für Sen⸗ sen und Sicheln, die u. A. in einer Fabrik zu Neuenburg und vom Königlichen Hüttenwerk Friedrichsthal angefertigt werden, ist in den Beziehungen zu Frankreich keine Aenderung eingetreten. Draht⸗ stifte und Ketten vom Eisen⸗ und Drahtwerk Erlau fanden im Jahre 1871 befriedigenden Absatz. Von Nägeln waren besonders die auf den Hüttenwerken in Christophsthal gefertigten Hufnägel gesucht. Die Kratzenfabrik in Calw hatte zunehmenden Absatz. Auch für Dampf⸗ kochtöpfe aus der Fabrik in Bietigheim und für verzinnte Eßlöffel aus Hirsau bei Calw war die Nachfrage steigend. Die Fabrikation chirurgischer Instrumente in Tuttlingen, die europäischen Ruf haben, erfuhren schon während des Krieges eine außergewöhnliche Erweiterung ihrer Produktion. Auch die 150 Messerschmiede daselbst konnten die eingehenden Aufträge kaum bewältigen; nach dem Elsaß hat sich der Absatz vervierfacht. Brennapparate aus der Fabrik in Hall sind in ungewöhnlicher Anzahl nach Italien bestellt worden. Auch Feuer⸗ spritzen und Glocken (Rottweil) wurden vom Auslande verlangt. Für lackirte Blech⸗ und Metallwaaren war das Jahr 1871 das bis jetzt ergiebigste Geschäftsjahr; der Export ist längst in sein frü⸗ heres Stadium zurückgekehrt. Die in Folge des Ausbleibens der Pa⸗ riser Fabrikate im Jahre 1870 gesteigerte Nachfrage nach Gmünder Bronzewaaren, hat auch im Jahre 1871 angehalten, besonders für galvanoplastische Erzeugnisse, wobei wieder die in Altsil⸗ berfarbe ausgeführten Gegenstände hervortraten. Auch die Me⸗ tall⸗Spielwaarenfabriken in Gmünd führten wieder stark aus. Die Klein⸗ und Feinmechanik in Onstmettingen hatte in Folge der Eichungsgeschäfte außergewöhnlich viel Aufträge. Für ma⸗ thematische Instrumente (Heilbronn) hat sich der durch den Krieg un⸗ terbrochene Absatz nicht wieder hergestellt. Die Uhrenfäbrik in Schwen⸗ ningen setzte, namentlich in Präzisionsuhren, mehr Fabrikate ab, als früher. In Thuningen (O.⸗A. Tuttlingen) ist eine große Uhrengestell⸗ fabrik entstanden, die täglich 400 Gestelle fertigt. Für die in Schram⸗ berg fabrizirten sogenannten amerikanischen Uhren ist der Absatz vor dem Kriege nicht wieder erreicht worden; jedoch beschäftigt die Fabrik immer noch 119 Arbeiter. Der Absatz pharmazeutischer Apparate (Heilbronn) nahm zu; dagegen verminderte sich vcs für die drei Metalltuchfabriken in Reutlingen durch elsässische Konkurrenz. Die Vrrwirapstalten haben ihren Absatz verdoppelt. Für die Gold⸗ und Silberwaarenfabrikation in Gmünd und Heilbronn war der Geschäfts⸗ gang im Jahre 1872 befriedigend. Dagegen hatte die von Stuttgart nach Eßlingen verlegte Neusilberfabrik, deren Ausdehnung auf sämmt⸗ liche aus diesem Material dargestellte Waaren für Württemberg neu ist, noch mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen.
Brüssel, 22. Januar. In der Generalversammlung des Verwaltungsraths der Bank „Union“ verlas der richterliche Kommissär einen Bericht, welcher einen Aufschub verlangt, wenn nicht die Gründer selbst, da das hiesige Handelsgericht Einspruch erhebt, sofortige Einleitung der gerichtlichen Verhandlung verlangen. Die Ab⸗ g wird am Donnerstag und Freitag fortgesetzt.
London, 23. Januar. (W. T. T.) Die Bank von England hat den Diskont auf 4 Prozent herabgesetzt.
Paris, 23. Januar. (W. T. B.) Gegen mehrere finanzielle Etablissements, welche betrügerischer Handlungen bezüchtigt wer⸗ den, ist, wie die „Agence Havas“ vernimmt, gerichtliche Verfolgung eingeleitet worden. Es sollen auch mehrere Verhaftungen stattgefun⸗ den haben. — Vom „Soir“ werden der „Credit communal de France“ und die „Societé industrielle“ als die einzigen bis jetzt kompromit⸗ tirten Finanzinstitute bezeichneet. 8 1“
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