1873 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Se. Majestät der Kaiser und König haben den

Chef der Admiralität mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 28. v. M. autorisirt, den Deckoffizieren der Marine beim Aus⸗ scheiden aus dem Dienst, sofern sie sich tadellos geführt haben, die Anstellungsberechtigung, in Analogie wie bei den aus dem. aktiven Dienste ausscheidenden Offizieren zu ertheilen. ¶. —b— Der Staats⸗Kommissarius für die Berliner Wasserwerke, Polizei⸗Präsident v. Madai, hat den städtischen Behörden die schon früher erwähnte, vom 11. Dezember vp. J. datirte König⸗ liche Kabinetsordre mitgetheilt, durch welche das dem Staate im Vertrage mit der Gesellschaft der Wasserw erke vorbehal⸗ ene Recht, die angelegte Wasserleitung mit Ablauf der Kontrakts⸗ zeit (1. Juli 1881) gegen Zahlung des Taxwerthes zu über⸗ ehmen, der Kommune Berlin übertragen wird. Der Magistrat emerkt bei Ueberweisung dieser Allerhochsten Ordre an die Stadtverordneten, daß wegen einer etwaigen früheren Erwerbung der Rechte der Englischen Wasserwerke nunmehr mit dem Direk⸗ orium derselben Unterhandlungen eingeleitet worden sind, über eren Resultat seiner Zeit und nach Anhörung der in Betreff ieser Angelegenheit niedergesetzten gemischten Deputation weitere Mittheilungen gemacht werden sollen. Die obenerwähnte Aller⸗

höchste Cabinetsordre lautet:

Auf Ihren Bericht vom 9. Dezember ecr. ermächtige Ich Sie ziermit, das nach näherer Bestimmung des §. 25 des Vertrags vom 14. Dezember 1852 über die Versorgung der Stadt Berlin mit flie⸗ ßendem Wasser dem Staate vorbehaltene Recht, die nach Maßgabe ieses Vertrages angelegte Wasserleitung mit allem Zubehör mit Ab⸗ auf der Kontraktszeit gegen Zahlung des Taxwerthes zu üvernehmen, der Stadtgemeinde Berlin für den Fall zu cediren, daß entweder ihr die Gesellschaft der Wasserwerke schon vor diesem Zeitpunkte die ihr aus dem gedachten Vertrage zustehenden Rechte abtritt, oder daß die Stadtgemeinde die bindende Verpflichtung übernimmt, vom 1. Juli 1881 ab eine genügende Wasserversorgung für die Stadt Berlin ein⸗ zurichten und sich hierüber vor dem 1. Oktober 1880 ausweist.

Berlin, den 11. Dezember 1872. Wilhelm.

von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

Der Verein der Freiwilligen von 1813,g1814,

1815 hat gestern zum letzten Male die Wiederkehr des Jahres⸗ tages festlich begangen, an welchem vor sechszig Jahren König⸗ Friedrich Wilhelm III. den „Aufruf an Mein Volk“ erlassen hat. 1 tag wurde zum ersten Mal 1830 am 3. Februar, im damaligen Tivoli⸗Saale gefeiert, 1838, am 25. Jahrestage, unter größerer Theilnahme. Im Jahre 1863 erhielt diese Feier besondere Weihe durch das persönliche Erscheinen Sr. Majestät des Kaisers und Königs; Allerhöchst welcher die alten Kampfes⸗ genossen in eigener Person beglückwünschte. Im Jahre 1842, am 16. Dezember, konnte der Verein in Verbindung mit dem Land⸗ wehr⸗Verein in dem Concertsaale des damaligen Opernhauses Blüchers Säkular⸗Geburtsfest feiern. Der Landwehr⸗Verein be⸗ ging früher am 17. März, dem Jahrestage der Stiftung der Landwehr (17. März 1813), sein Erinnerungsfest. In diesem Jahre feierte der Verein sein Jahresfest in Arnims Hôtel mit einem Festmahle, an dem sich über sechszig Personen betheiligten.

Sachsen. Dresden, 3. Februar. Das heutige „Dr. J.“ meldet über das Befinden der Königin: „Ihre Majestät

die Königin sind seit einigen Tagen an einem akuten Lungen⸗ katarrh erkrankt. Nach dem gestern Abend im Königlichen Ober⸗ Hofmarschallamte ausgelegten Bulletin waren die Fiebererschei⸗ nungen ziemlich beträchtlich. Das heute früh 8 Uhr aufgelegte Blulletin lautet:

„Ihre Majestät die Königin haben zwar die Nacht über ziemlich

ruhig geschlafen, gleichwohl aber dauert das Fieber fast in gleicher Weise fort. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend. Dr. Fiedler.“

Wir können diesem noch die Bemerkung beifügen, daß bis Nachmittags 2 Uhr in dem Befinden Ihrer Majestät keine Ver⸗ änderung eingetreten ist.“

Die Kronprinzessin ist vorgestern Abend halb elf Uhr von Sigmaringen wieder hier eingetroffen.

Die Erste Kammer beendete heute die Berathung des Steuerreformentwurfs. Die §§. 46 bis 52 des vierten Haupt⸗ abschnitts (gemeinsame Bestimmungen für die Ertrags⸗ und die Einkommensteuer) beziehen sich auf die Einschätzungskommissionen, insbesondere §. 46 auf die Bildung, §. 50 auf die Befugnisse derselben. Zu dem erstern wurde ein Antrag des Kammerherrn von Metzsch, wonach ein Einschätzungsbezirk mindestens 1000 Einwohner zu umfassen hat, abgelehnt; alle diese Paragraphen wurden, fast ganz ohne Debatte, angenommen. Ebenso die von der Reklamationsfrist, dem Verluste des Reklamationsrechts, dem Verfahren bei Einwendung von Reklamationen, der Bildung der Rekursinstanz (Kreiskommission), der Unzulässigkeit weiterer Rechtsmittel, den Beschwerden über das Verfahren der Ein⸗ schätzungs⸗ und Kreiskommissionen, dem Ausschluß der Suspensiv⸗ kraft der Reklamationen handelnden §§. 53 bis 64, §. 54 mit einem Amendement des Bürgermeisters Martini, wonach Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung „schriftlich“ anzubringen sind; ferner §. 65 (Nachzahlung der Steuer bei zu niedriger Ein⸗ schätzung), die die Steuerhinterziehung, die Hinterziehungsstrafe, die Ordnungsstrafen, die Verjährung der Strafe, die Verwand⸗ lung der Geldstrafen in Haft, die Untersuchung der Steuerver⸗ gehen betreffenden §§. 66 bis 71; endlich der letzte Paragraph dieses Abschnitts, §. 72, durch welchen die Aufhebung der beste⸗ henden Grundsteuer⸗ und Gewerbe⸗ und esonalsteuergesetzgebung ausgesprochen wird. Auch die beiden §§. 73 und 74 des fünf⸗ ten und letzten Hauptabschnittes: „Uebergangsbestimmungen“ wurden ohne Debatte genehmigt. Bei namentlicher Abstimmung wurde der ganze Gesetzentwurf in dem beschlossenen Maße mit 30 gegen 9 Stimmen.

Die Zweite Kammer beschäftigte sich mit dem Berichte der Finanzdeputation über das zweite Eisenbahndekret. Die Kammer sprach ihre Bereitwilligkeit aus, die Regierung zur Konzessionsertheilung zu ermächtigen bezüglich der Linien Kreyßa⸗ Roßwein und Zwiesel⸗Berggießhübel, während die Konzessionirung der Linien Geithain⸗Flöha, Gersdorf⸗St. Egidien, Mehltheuer⸗ Plauen, Weischlitz⸗Hof und Löbau⸗Rietschen abgelehnt, die Be⸗ schlußfassung über die Konzessionirung der Chemnitzthalbahn aber bis nach Einbringung der generellen Vorarbeiten vertagt wurde. Die Berathung des allgemeinen Antrags der Deputation, die Staatsregierung zur Anwendung der Expropriationsbefugniß bezüglich aller Linien, für welche die Kammer die Konzessioni⸗ rung bewilligt hatte, zu ermächtigen, wurde auf Vorschlag des Präsidenten ausgesetzt.

Württemberg. Stuttgart, 2. Februar. Das in der Nr. 3 des „Reg.⸗Bl.“ veröffentlichte Gesetz, betreffend die Ein⸗

lösung der Kassenscheine der Staatsschuldenzahlungskasse, lautet:

Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach An⸗

hörung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung Unserer ge⸗ treuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt:

Einziger Artikel: Das Finanz⸗Ministerium ist ermächtigt, die

Besitzer der von der Staatsschuldenzahlungskasse nach den Gesetzen vom 26. Juli und 27. Oktober 1870 (Reg.⸗Blatt S. 349 und 406)

Aufrufs an aufzufordern. 8 8 8 Diejenigen Scheine, welche nicht binnen der bezeichneten Frist vorgelegt werden, verlieren ihren Werth.

Dieser Rechtsnachtheil ist in dem Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Frist findet nicht statt. 88

Unser FinanzM⸗inisterium ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 27. Januar 1873. Karl.

Der Finanz⸗Minister: Renner.

In der gestrigen Sitzung der Kammer der Ab⸗ geordneten wurde der Gesetzentwurf über die weitere Herab⸗ setzung des Alters der Volljährigkeit auf 21 Jahre (1865 wurde es von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt) nach sehr lebhafter Dis⸗ kusfion angenommen; doch ist die Endabstimmung noch nicht er⸗ folgt, da die Justizgesetzgebung noch über ein von dem ritter⸗ schaftlichen Abgeordneten Frhr. von Omw gestelltes Amendement zu berichten her⸗ das dahin geht, daß die Standesherren in Betreff ihres Erbrechtes, in den Kammern zu sitzen und an der Gesetzgebung Theil zu nehmen, dadurch nicht berührt, sondern daß es dabei belassen werde, daß dieses Rechts erst mit dem vollendeten 23. Lebensjahre eintrete. Es wurde behauptet, diese Bestimmung involvire eine Verfassungsänderung, in welchem Falle zu ihrer Gültigkeit eine Zweidrittel⸗Mehrheit erforderlich wäre, während sie nur mit einer einfachen, wenn auch starken Mehrheit votirt worden ist.

Hessen. Darmstadt, 31. Januar. Die Gesetzentwürfe über die Kreis⸗Ordnung, Städte⸗Ordnung und Land⸗ gemeinde⸗Ordnung sind, dem ,Fr. J.“ zufolge, von dem Großherzog dieser Tage genehmigt worden und werden nunmehr unverzüglich den Ständen vorgelegt werden. Die ersten beiden Entwürfe beruhen auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung und entsprechen insofern der neuen preußischen Kreis⸗Ordnung und bezw. der Städte⸗Ordnung für die preußische Rheinprovinz.

Mecklenburg. Schwerin, 3. Februar. Mit Geneh⸗ migung des Großherzogs findet am 21. d. M. in den Räu⸗ men des Großherzoglichen Schauspielhauses ein Subs kriptions⸗ ball statt, welchen auch die Großherzoglichen Herrschaften mit ihrem Besuche beehren werden.

Braunschweig, 31. Januar. Der Entwurf des der Lan⸗ desversammlung zur verfassungsmäßigen Mitwirkung überge⸗ benen Etats der Kammerkasse auf die Finanzperiode 1873 1875 lautet: Einnahme: 1) Domanial⸗Pachten und Gefälle 860,456 Thlr. 2) Von Forsten und Jagden 722,095 Thlr. 3) Von Berg⸗ und Hüttenwerken 341,325 Thlr. 4) Kapitalzinsen 101,900 Thlr. Summa 2,025,776 Thlr.

Ausgabe: 1) An die Herzogliche Hof⸗Staatskasse inclusive 19,000 Thlr. Gold jährlich 729,166 Thlr. 2) Verwaltungs⸗ Ausgaben 136,228 Thlr. 3) Erhaltung des Kammergutes: a. Für Bauten und zwar zum ordinären Etat 107,583 Thlr. Extraordinär 27,416 Thlr. b. Reallasten und fixe Ausgaben 50,451 Thlr. c. Brandversicherungsbeiträge 23,625 Thlr. d. Kosten des Landgestüts 32,775 Thlr. 4) Auf das Kammer⸗ schuldenwesen a. Kapitalzinsen 43,197 Thlr. b. Zur Amorti⸗ sation 60,000 Thlr. 5) Auf Verwendung aus dem Grundver⸗ mögen an den Kammer⸗Kapitalfonds zu leistende Rückzahlungen 76,422 Thlr. Summa 1,286,865 Thlr. Es beträgt also der an die Herzogliche abzuliefernde Ueberschuß 738,910 Thlr.) Summe zu 738,500 Thlr. angenommen ist.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 1. Februar. In der gestrigen Sitzung des Landtags wurden die Anträge der Staatsregierung, den Staatsdienern des Herzogthums, welche einen Gehalt bis 1000 Thlrn. beziehen, eine gleiche Theurungs⸗ zulage, wie sie den gemeinschaftlichen Beamten bereits zu Theil geworden, d. h. bis zu 100 fl., und den sämmtlichen Landgeist⸗ lichen und Volksschullehrern eine Theurungszulage von je 50 und beziehentlich 30 fl. zu gewähren, mit einem dazu erforder⸗ lichen Aufwand von etwa 17,000 fl. einstimmig angenommen. Ebenso wurde die beantragte Erwerbung der Gutsgebäude zu Lützelbuch und deren Einrichtung zu einem Landarmenhause mit einem Gesammtkostenaufwande von 25,200 fl. einstimmig genehmigt.

Bremen, 30. Januar. In der Bürgerschaft erschienen gestern auf den Wunsch des Bürgeramts zwei Senats⸗Kom⸗ missare, die Senatoren Dr. Lürmann und Dr. Alb. Gröning, um an der Berathung des Verkoppelungsgesetzes theilzunehmen. Die Berathung verlief ohne Schwierigkeiten. Man genehmigte das Gesetz mit einigen meist redaktionellen Abänderungen, welche die ständige juristische Kommission der Bürgerschaft vorschlug, und beschloß auf Antrag des Gutsbesitzers J. W. Schmidt, es innerhalb zehn Jahren einer Revision zu unterziehen. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der Antrag von Wulstein und Genossen, einen neuen Termin für die schon seit dem 1. Oktober vorigen Jahres gänzlich außer Cours gesetzten alten hiesigen Groten anzusetzen.

Hamburg, 2. Februar. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft kam u. A. ein Senatsantrag wegen 8 eines Gesetzes, betr. die Deklarationen für die Handels⸗ un Schiffahrtsstatistik, sowie die Erhebung einer Deklarationsabgabe zur Vekhandlung. Derselbe wurde auf Antrag von Hertz an einen Ausschuß von 5 Personen verwiesen, dessen Wahl auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt ist. 1 8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. Februar. (W. T. B.) Die für gestern beabsichtigt gewesenen demonstrativen czechi⸗ schen Volksversammlungen haben, wie der heutigen „Wiener Abendpost“ aus Prag telegraphirt wird, weder dort noch in der Umgegend stattgefunden. Soweit bisher Nachrichten vorliegen, sind uͤberall Aus⸗ schreitungen nicht vorgekommen und macht sich vS irgend eine Erregung unter der Bevölkerung nicht bemerkbar.

Großbritannien und Irland. London, 1. Februar. Der britische Gesandte in Brüssel, Lumley, wurde am Don⸗ nerstag auf Osborne von der Königin empfangen und zur Königlichen Tafel gezogen.

Der Prinz und die Prinzessin von Wales gaben gestern auf Schloß Sandringham den wegen des Ablebens des Kaisers Napoleon verschobenen großen Ball, zu welchem über 500 Einladungen ergangen waren. Unter den Ballgästen be⸗ fanden sich der Herzog von Edinburgh, der Herzog und die Herzogin von Teck, der Herzog von Cambridge und der Prinz von Leiningen.

Lord Granville und der Premier⸗Minister Gladstone geben am 5. d., dem Vorabend der Parlamentseröffnung, die

Aufruf bekannt zu machen. gegen die Versäumung der

Haupt⸗Finanz⸗Kasse welcher in runder

den Kassen des Staats binnen sechs Monaten vom Tag des erlassenen

8

In der Königlichen Militär⸗Akademie in Wool⸗

wiß brach heute Morgen um 4 Uhr ein Feuer aus, das den großen Mittelblock oder Glockenthurm gänzlich zerstörte. Dieses Gebäude war zwei Stockwerke hoch und hatte einen Durchmesser von 90 Fuß. Es enthielt die Klassenräume für die Studirenden, die Bibliothek und andere Bureaux. Alle diese Räumlichkeiten sind gänzlich ausgebrannt. Die für Unterrichtszwecke benutzten Bücher und die den Studenten gehörigen Papiere wurden gebor⸗ gen, aber die militärische Bibliothek ist vernichtet worden. Der angerichtete Schaden dürfte sich auf mehrere Tausend Lstr. belaufen. Ein Telegramm der „Times“ aus Calcutta vom 31. Januar meldet: „Der Vizekönig hat mit Widerwillen die bengalische Munizipal⸗Bill mit seinem Veto belegt, da er eine erhöhte Besteuerung für unzweckmäßig hält. Dier Regierung schenkt der Kunde von Abdul Rahmans Demonstration auf Badakshan keinen Glauben.“ 8

Frankreich. Paris, 3. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalvers ammlung gab der Minister des Innern bezüglich des Antrages, der Stadt Lyon eine der Pariser analoge Munizipal⸗Verfassung zu geben, die Erklärung ab, daß die Regierung die Frage der Lyoner Mu⸗ nizipal⸗Verfassung als eine sehr dringende betrachte, deren Lö⸗ sung sie gleichzeitig mit der gesammten Munizipal⸗Gesetzgebung im Auge behalte. Von der Versammlung wurde hierauf der Antrag für dringlich erklärt. Versailles, 3. Februar. (W. T. B.). Der Präsident Thiers und der Justiz⸗Minister Dufaure haben der heutigen Sitzung der Dreißiger⸗Kommission beigewohnt. Thiers, welcher einer Verständigung sich sehr geneigt zeigte, bestand auf Errichtung einer Zweiten Kammer und nahm im Uebrigen den von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf, abgesehen von einigen von ihm für nothwendig erachteten Modifikationen, im Prinzip an. Bei den Verhandlungen gab Thiers die Erklärung ab, daß er die konstituirende Gewalt der Nationalversammlung niemals in Abrede gestellt habe. Nachdem Thiers seine Rede beendet hatte, erfolgte der Schluß der Sitzung. 4. Februar. Ueber die gestrige Verhandlung des Präsidenten der Republik mit der Dreißiger⸗ Kom⸗ mission wird folgendes Nähere berichtet: Der Präsident wies zunächst auf die Inkonvenienzen hin, welche die betreffs Publikation der Gesetze in der Gesetzvorlage vorgeschlagenen Fristen zur Folge haben würden und verlangte, daß ihm ein zweimonatliches Veto zugestanden werde. Die von Duchatel und Broet zum Artikel 3 der Gesetzvorlage vorgeschlagenen Amen⸗ dements, nach welchen der Präsident nur bei Interpellationen über Gegenstände der äußeren Politik resp. bei Interpellationen über Fragen der allgemeinen Politik in dem Falle gehört werden soll, wenn die Nationalversammlung sich für sein desfallsiges Gesuch entschieden hat, wurden von dem Präsidenten abgelehnt, welcher seinerseits dem Artikel 3 folgende Fassung zu geben vor⸗ schlug: „Bei Interpellationen oder Petitionen, welche die aus⸗ wärtigen Angelegenheiten betreffen, muß der Präsident der Re⸗ publik von der Nationalversammlung gehört werden. Bei Fragen, welche die inneren Angelegenheiten angehen, haben die Ressort⸗Minister über die einzelnen, sie speziell betreffenden Regierungsakte Rede zu stehen. Wenn jedoch nach vor⸗ gängiger Berathung des Ministerkonseils die Minister die Ansicht gewinnen, daß eine Interpellation oder Petition irgendwie zu der allgemeinen Haltung der Regierung in Beziehung steht, für welche doch der Präsident der Republik allein verantwortlich ist, so muß der letztere nach nochmaliger Ministerberathung gleich⸗ falls von der Nationalversammlung gehört werden.“ Zu Fest⸗ stellung seiner Ansicht über die letzten Artikel der Gesetzvorlage, bat sich der Präsident Thiers weitere Bedenkzeit aus; er betonte indeß seinen Wunsch, daß das Prinzip der Bildung einer Zwei⸗ ten Kammer nicht blos vorgeschlagen, sondern in positiver Form ausgesprochen werde. Nachdem derselbe versichert hatte, daß es ihm unmöglich sei, weitergehende Zugeständnisse zu machen und daß es ihm bei seinen bezüglichen Vorschlägen weniger auf die Form als auf die Sache selbst ankomme, wiederholte er noch⸗ mals den Wunsch einer Einigung mit der Kommission und schloß mit den Worten: „Treten wir einig vor die National⸗ versammlung! Wenn Ihnen die Ansichten und Aeußerungen der Diplomaten und Staatsmänner bekannt wären, würden Sie wissen, welch' ungeheuer großen Werth dieselben auf unsere Einigkeit legen.“ Die Kommission beschloß, am Mittwoch zu einer nochmaligen Verhandlung mit dem Präsidenten Thiers zusammenzutreten.

Spanien. Madrid, 31. Januar. Heute wurde ein Ministerrath abgehalten, in welchem die Sache des Generals Hidalgo zur Verhandlung kam. Wie der „Imperial“ mittheilt, hätte das Kabinet beschlossen, eher seine Entlassung einzureichen, als den Forderungen der Artillerie⸗Offiziere nachzugeben, welche auch jetzt wieder gegen die Ernennung Hidalgo's zum Kom⸗ mandanten in Tarragona Einspruch erheben. Zorrilla soll dem Könige von diesem Beschlusse sofort Mittheilung gemacht haben.

Die Angabe, daß der spanische Grenzort Irun von den Carlisten umzingelt sei, wird für falsch erklärt; eben so daß die⸗ selben die Straße nach San Sebastian und die Provinz Alava in ihrer Gewalt hätten. Die andere Nachricht, daß der Eisen⸗ bahn⸗Viadukt von Ormaiztegui auf der Strecke nach San Se⸗ bastian von den Carlisten besetzt und die Sprengung angedroht worden sei, scheint wohl auch in dieses Dementi eingeschlossen zu sein. Daß der Eisenbahnverkehr im Norden eingestellt ist, erklärt sich aus der Thatsache, daß auf mehrere Züge von den Banden gefeuert worden ist.

Nach der letzten Zählung befinden sich auf der Insel Cuba 290,000 Sklaven. 1

Italien. Rom, 30. Januar. Die „Gazzetta uffiziale“ veröffentlicht ein Königliches Dekret, welches 16 römische Klöster für öffentliche und Regierungszwecke zum Theil oder ganz expro⸗ priirt und bestimmt, daß die den Korporationen zu zahlenden Summen in 5 Prozent Rente ins große Staatsschuldenbuch ein⸗ getragen werden und durch besondere Ministerialverfügungen fest⸗ gesetzt werden soll, welche Räume dem Gottesdienste und den bisherigen Insassen vorbehalten werden und auf welche Weise für die Erhaltung der Kunstwerke, Antiken, Bibliotheken, Museen, Archive und anderen wissenschaftlichen Institute, welche in den expropriirten Grundstücken vorhanden sind, gesorgt werden soll.

3. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte der Handels⸗Minister Castagnola auf eine Anfrage des Abgeordneten Pescatore, daß das beste Mittel, um für die augenblickliche schwierige Lage der National⸗ bank Abhülfe zu schaffen, die Erhöhung des Diskonts wäre; der Minister fügte hinzu, für die gegenwärtige Sachlage sei nicht die Nationalversammlung verantwortlich zu machen, sondern die ge⸗ sammten ökonomischen Verhältnisse des Landes. In Erwide⸗

ausgegebenen verzinslichen Kassenscheine zur Einlösung derselben bei

üblichen parlamentarischen Bäankette.

11 Landtags⸗Angelegenheiten.

rung hierauf forderte Pescatore wirksame Maßregeln im Interesse

des Handels. Die Diskussion üͤber diese A I nächsten Montag vertagt ese Angelegenheit wurde auf 1 Fa E e die wiederholte Versiche⸗

ab, daß der Pa eine Beileidstel⸗ isle⸗ burft geschictt habe, p elegramme nach Chisle

Nach dem „Osservatore romano“ entbehrt die Nachricht,

daß Don Carlos in Rom angekommen und sich mehrer - 8 e Stunden hier aufgehalten habe, jeder Begründung. 2 1

Nußland und Polen. St. Petersburg, 2. Februar Den bis jetzt getroffenen veeracrgen zufolge 88 2.emnan von Persien, während seiner Anwesenheit in der Hauptstadt, b bereegage berohregn 8 Der außerordentliche Ge⸗

a Malkhom Khan wir a ie 8 dezn h sich demnächst von hier

Die „St. Petersburger Ztg.“ meldet: „Die Frage der Belegung der Einnahmen von allem ihen mmobktar⸗ besitz der griechischen Patriarchate und Klöster mit Seguester soll in einer unserer Regierungsinstitutionen angeregt und diese Maßregel durch die mehr und mehr sich steigernde Erbitterung der phanariotischen Geistlichkeit gegen Rußland hervorgerufen worden sein. Den Anlaß zu dieser Erbitterung hat der grie⸗ chisch⸗bulgarische Streit gegeben, der die Griechen nicht nur gegen die Bulgaren, sondern auch gegen die Russen, als Vertreter des Panslavismus, im höchsten Grade erbittert hat.“

Behufs Förderung der Volksbildung unter der russischen Bevölkerung Finnlands sollen, wie der „R. S. P. 3.“ aus Helsingfors geschrieben wird, in allen Städten, in denen russische Truppen stehen und Russen leben, russische Elementar⸗ chulen angelegt werden. Anfangs machte die Beschaffung der nöthigen Geldmittel einige Schwierigkeiten, das Kriegs⸗Ministerium hat aber hier in der Erwäguug, daß der größte Theil der rus⸗ sischen Bevölkerung in Finnland aus dienenden oder verabschie⸗ deten Soldaten besteht, kräftig eingegriffen und für jede Schule 600 R. zur Besoldung eines Lehrers und 300 R. zu der einer Lehrerin ausgesetzt. Das Lokal zu diesen Schulen soll außer⸗ dem unentgeltlich in Kasernen⸗ oder anderen Staatsgebäuden gegeben werden. Fürs erste werden dergleichen Schulen in Abo, ö und Frederikshamn und außerdem mn Subvention vom Kriegs⸗Ministerium eine vierklassige Stadtschule in Wiborg errichtet 1

Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. Januar. Der Reichstag hat sich bis jetzt vorzugsweise mit den Wahlen zu den Ausschüssen u. a. beschäftigt, dabei die Königliche Pro⸗ position zu dem Budget 1874 vorläufig diskutirt, ehe dasselbe an den Ausschuß remittirt wurde. Auch mehrere Anträge sind bereits eingebracht worden.

Lnee2 In Gothenburg traf am Sonnabend mit dem Dampfer „Victoria“ ein junger Adliger aus Madagascar ein, welcher sich nach Christiania begeben will, um dort solche Wissenschaften zu studiren, welche in die Gebiete der allgemeinen Bildung der Staatskunst fallen. Sein Name ist Ramahivalanja. Da⸗ von bedeutet Ra „Herr“, Mahiva ist der Name seines Groß⸗ vaters, den er bis zum Tode seines Vaters führt, und Lanja ist sein Taufname. Er gehört einer mit dem Könige verwandten hohen Familie an. Die Regierung von Madagascar schickt jetzt junge begabte Männer in civilisirte Länder, um sich dort Kennt⸗ nisse zu erwerben. Es halten sich zu gleichem Zweck in Frankreich, England, Schottland und Nordameriks mehrere junge Leute Madagascar auf.

3. Februar. (W. T. B.) Das Storthing ist heute durch den König in Person eröffnet worden. 119 Z1“ verheißt Regierungsvorlagen über die skandinavische Münzkon⸗ vention, über Bewilligung der erforderlichen Geldmittel für neu anzulegende Befestigungen und über den baldigen Ausbau der Eisenbahn von Christiania nach Drontheim, und ferner Gesetz⸗ entwürfe, betreffend die Neuorganisirung der Volksschulen, sowie die Aufhebung der Schuldhaft.

Dänemark. Kopenhagen, 31. Januar. Auf

. b . 31. . Auf Schlo

Fredensb org fand gestern eine größere Tafel für die Beacgges

statt. Heute ist die Residenz mit nkun er Königlichen Familie nach Amali hier

11““ glichen F. ach Amalienburg hierher

Asien. Ein Telegramm aus Hongk

1 eg gkong vom 31. Ja⸗ nuar meldet: Es heißt, daß der Grand Lama von Thibet eine Gesandtschaft nach Peking gesandt hat, um dem Kaiser 5 anläßlich seiner Thronbesteigung Lehnstreue zu

1 4. Februar. Die XIV. Kommission hat gestern den Berich über den Gesetzentwurf, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, festgestellt. Zuvor fand noch eine längere Debatte über §. 30 statt, zu welchem das Amendement gestellt war: „Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Publikation des Gesetz⸗ entwurfs über die Verfassungsveränderung in Kraft.“ Nachdem von dem Abgeordnetenhause anerkannt war, daß die Spezialgesetze eine Verfassungsänderung in sich schließen, schien es zweckmaͤßig, das In⸗ krafttreten der ersteren von der letzteren abhängig zu machen. Indeß der Antrag wurde mit 11 gegen 8 Stimmen verworfen.

8 Nr. 2. des Marine⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgen⸗ d Inhalt: Anstellungsberechtigung der Deck⸗Offiziere der Kaiserlichen b arine. Hafenordnung für die Rhede und den Kriegshafen von Wilhelmshaven. Die Einführung neuer Modelle für Zwischen⸗ deckslaternen, Kugellaternen (Lauflaternen) und Backsleuchter, zum Brennen von Stearinlichten eingerichtet. Re se⸗ Kornpesenzen der Marine⸗Offiziere für die Reise zur Marine⸗Akademie und zuruͤck. Bekleidung. Unterhemden. Meilenzeiger der Köln⸗Mindener Eisen⸗ bahn. Fuhrkosten⸗Liquidationen der zu Schießversuchen in Berlin kommandirten Offiziere. Tafelgelder für seegehende Schiffe. Ausländische Werthpapiere sind fortan nicht mehr außer Cours zu setzen. Das militärische Grüßen in der Kaiserlichen Marine. Prminal, Eingaben. Fortfall der Vakat⸗Anzeigen bei Terminal⸗ Eingaben Sr. Majestät Schiffe und Fahrzeuge. Inhalts⸗Verzeich⸗ niß der Schiffsbücherkisten. Markiren der Log⸗ und Lothleinen be⸗ treffend. 1 Die neueste Entscheidung des Reichs⸗Oberhandel icht, in Leipzig lautet: Die Gefahr der Pe shie chene vr Wnneaich 85* Verkäufer bis zum Moment der Uebergabe derselben an den Fracht⸗ führer, also auch z. B. für die Zeit von der Einsackung des Getreides bis zur Ablieferung an die Eisenbahn.

Settatistische Nachrichten.

Der städtischen Feuersozietätskasse Berlins wurd Sens Oktober 1871 bis Ende September 122 frins wurden Feet. von denen 247 einen zu vergütenden Brandschaden von 77,573

hlr. 28 Sgr. 9 Pf. beanspruchten, während durch die übrigen 50

6 7 8 1I“

Unterhaltungskosten des Feuerlöschwesens, Besoldun f außerdem die Summe von Sügsch erser 26 SIer 5 P. Bedarf sich pro 1. Oktober 1872 auf 171,662 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf. stellt. Hiervon geht ab ein Bestand von 26,581 Thlr. 2 Sgr. 72 es sind somit aufzubringen 145,081 Thlr. 22 Sgr. 7 Pf. v dieses Betrages soll nunmehr von jedem Hundert der sich am ö“ herausgestellten Versicherungssumme von 326 928,025 hlr. ein Beitrag von 1 Sgr. 4 Pf. ausgeschrieben werden.

Zur Beförderung des Gemeindewegebaues im Regie⸗ . ezirk Coblenz sind für das Jahr 1872 aus Seäensaehh⸗ ,850 Thlr. angewiesen worden. Davon sind verwendet: für 29 Ge⸗ im Kreise Adeuar 1200 Thlr., 13 Gem. im Kr. Ahrweiler 1 Thlr, 9 Gem. im Kr. Altenkirchen 540 Thlr., 3 Gem. im Kr. 340 Thlr., 6 Gem. im Kr. Kreuznach 560 Thlr., 13 Gem. 5 4 r. St. Goar 870 Thlr., 5 Gem. im Kr. Mayen 450 Thlr., Gem. im Kr. Neuwied 870 Thlr., 13 Gem. im Kr. Simmern 715 Thlr., 10 Gem. im Kr. Wetzlar 4000 Thlr. (darunter der Gem. Fhtinnshauseg zum Bau einer Brücke über die Dill 3000 Thlr.), Gem. im Kr. Zell 650 Thlr., zusammen 10,850 Thlr.

London, 1. Februar. Der Werth der im Jahre 1872 in das Vereinigte Königreich importirten ve8 Baumw gif. beträgt len amtlichem Ausweise 53,617,457 Lstr. Gleichzeitig wird der Werth der in den letzten 10 Jahren importirten rohen Baumwolle, wie folgt rekapitulirt: 1862: 31,093,045 Lstr., 1863: 56,277,953 Lstr., 1864: 78,203,729 Lstr. 1865: 66,032,193 Lstr., 1866: 77,521,406 Lstr 1867: 51,999,537 Lstr. 1868: 55,184,680 Lstr. 1869: 56,834,709 Lstr., 1870: 53,477,755 Lstr. und 1871: 55,767,545 Lstr. .

„— Nach der Zählung vom 31. Dezember 1872 hatten 42 Stä in Frankreich mehr als je 30,000 Einwohner, und zwar (im Frrädits mit 1866): Saint⸗Quentin 34,811 (32,600), Nice 52,377 (50,180) Tropes 38,113 (35,678) Marseille 312,864, (300,431), Caen 41,210 (11,369) Bourges 31,312 (30,119), Dilon 42,573 (39,193), Besangon 940” 146 961)4 Brest 66,272 (79,847), Niemes 62,394 (60,240), See;. 124,852 (126,936), Bordeaux 194,055 (194,241), Beéziers 7 62 (27,722), Montpellier 57,727 (55,606), Rennes 0 (49,231), Tours 43,368 (42,450), Grenoble 42,660 (40,484), Saint⸗Etienne 110,814 (96,620), Nantes 118,517 6111956), Orleans 48,976 (49,100), Angers 58,464 (54,791) Chechoung 35,580 (37,215), Reims 71,994 (60,734), Nancy d 8 (49,993), Lorient 34,660 (37,655), Dunkerque 34,350 (33,083), 1 158,117 (154,749), Roubaix 75,987 (65,091), Tourcoing 43,322 888, 989 Boulogne 39,700 (40,251), Clermont⸗Ferrand 37,357 (37,690), Lyon 323,417 (323,954), Le Mans 46,981 (45,230), Paris 1,851,792 (1,825 274), Le Havre 86,825 (74,900), Rouen 102,470 (100,671), Pe 61,686 (44,021), Amiens 63,747 (61,063), Toulon 69,127 (77,126), Avignon 38,196 (33,474), Poitiers 30,036 (31,034), Limoges 55,134 (53,022), zusammen 4,927,728 (4,791,232). Es wohnten mit⸗ hin von der Gesammtbevölkerung Frankreichs (36,102,921 Einw.) 1,8 Proz. in Städten von je mehr als 30,000 Einw., und hatte die Bevölkerung derselben seit 1866 um 2,9 Proz. zugenommen.

St. Petersburg, 2. Februar. Nach den in der Woche vom

12. bis zum 19. Jauuar beim Medizinal⸗Departement eingegangenen

offiziellen Nachrichten waren im Ganzen nur noch 211 Cdolena⸗

kranke vorhanden, welche sich auf die Stadt Moskau, die Gouver⸗

hengace Hrohno⸗ ö Ee . Piotrkow und auf das Gebiet als rtheilten und von dene z auf den Kreis Pultusk (Go

11“ enen 146 auf den Kreis Pultusk (Gouver⸗

Stockholm, 29. Januar. Die 3 5tockh 29. Januar. gothenburger Handels⸗ Fübit⸗ bestand am 1. Januar aus 171 Fahrzeugen von 16249 Füdele. 8 waren 122 Segler von 12,769 Nyläster und 49 Dampfer von Nyläster und 2503 Pferdekraft. Im Jahre 1872 waren 27 88 ees Fefsborse un davon 12 (1281 Nyl.) neu geb 39 yl.) gekauft; verlore ungen aber war hebaut 10z5 yl.) gekauft; verloren gege . 1 wafen Kunst und Wissenschaft. I“ Berlin, 4. Februar. Der Architek

b 4. ar. hitekturmaler de C 1 . selbst ist vor einigen Tagen verstorben. 11“ 8

Hanau, 28. Januar. Vor einiger Zei 1 s 6 8 s nuar. Vor ger Zeit nahm der Reichs⸗Anzeiger und Königl. Preuß. Eigete Nite na 8 führlicheren Bericht der „Augsb. Allg. Ztg.“ Notiz von Ausgrabungen auf einem römischen Todtenfelde, das zwischen Rückingen und Langen⸗ Diebach gelegen, durch die Erdarbeiten⸗ der Frankfurter Wasserleitung aufgedeckt worden sei. So richtig diefer Thatbestand ist, so bekannt ist es aber auch in den Kreisen der hiesigen Archäologen, daß derglei⸗ chen Ausgrabungen dem hiesigen Bezirksverein des Gesammtvereins für hessische Geschichte und Landeskunde schon längst Veranlassung gegeben haben, eine verhältnißmäßig nicht unbedeutende Sammlung so ge⸗ fundener Alterthümer zur allgemeinen Besichtigung aufzustellen, und Weeen einem Zimmer desselben städtischen Gebäudes, das auch der ka liothek des genannten Bezirkvereins ein Zimmer geboten hat. Das S anze steht unter der Leitung des Obrist⸗Lieutenant a. D. von Humbert des bekannten kurhessischen Kartographen. Die betreffenden Ausgrabungen sind nur nicht an ein und demselben Platze gemacht worden; vergangenen Sommer haben mehrere Gelehrte auch in der Nähe des sogenannten Römerbades bei Rückingen wieder Ausgrabungen vorgenommen, welche Ergebnisse geliefert haben. Die zuletzt in der Nähe von Diebach ge⸗ machten und unter Aufsicht des Akademie⸗Direktors Hausmann in der hiesigen Zeichen⸗Akademie aufgestellten Funde zeichnen sich nun freilich vor den früheren durch eine intensivere Vollständigkeit aus. Es sind nicht nur vollständige Urnen mit den dazu gehöri⸗ gen Knochenresten, sondern guch eine solche Fülle verschiedenarti⸗ ger Zugaben zu den Begräbnissen gefunden worden, daß man offen⸗ bar die Bestattung eines Reiters mit Pferdegezäum ebensowohl vor sich hat, wie die einer Dame oder eines Kindes ꝛc. Die gläsernen Flacons, die man gefunden hat, wie namentlich ein, wie mit dem Finger zugedrücktes Glasbeutelchen, erregen die größte Aufmerksamkeit und Forscherlust. Es war vor einiger Zeit die Absicht, solche Schätze, wie die des Bezirksvereins und dazu kommmende in dem der Wetleranischen Gesellschaft zugewiesene Regierungsgebäude im Altstädter Schloß zu⸗ sammenzustellen, es war auch regierungsseitig der Wetteraulschen Ge⸗ 11r. egeben, Räume abzulassen, allein diese kann die ihr 1eg e nicht entbehren. So denkt man denn an andere Aus⸗ Paris, 29. Januar. Der am 28. Mai 1870 in Paris ver⸗ storbene Advokat Anatole⸗Cressent hatte in 1 eifteeng. dem Staat eine Summe von 100,000 Franks zur Gründung eines Preisausschreibens für die beste musikalisch⸗dramatische Kompos ition zugewendet. Die Familie des Erblassers hatte diesen Fonds noch um 20,000 Franks verstärkt. Ein in dem heutigen „Journal officiel“ veröffentlichter Vortrag des Direktors der schönen Künste, Charles Blanc, an den Minister Jules Simon organisirt nunmehr dieses Preisausschreiben, welches sich von drei zu drei Jahren 18 erholen soll. Zu demselben werden nur französische Dichter und Fens en zugelassen. Eine aus drei Theaterdichtern und sechs omponisten bestehende Jury trifft die Entscheidung. Die Verfasser S preisgekrönten Oper erhalten zunächst jeder eine Prämie von 82 8. ;z weitere 10,000 Frs. erhält das lyrische Theater, welches das Werk in angemessener Weise aufführt; 1000 Frs. erhält der Ver⸗ fasser des Textbuchs schon vorweg, sobald die Jury es gekrönt hat ve hehere cc Frs⸗. 81.-g9 v.r in Musik gesetzt worden. Die sind in der Zei 5. Febr bis 31. Angnst diese Se Zeit vom 15. Februar bis 31. Augnst dieses

Rom, 23. Januar. Zwei moderne Kunstwerke, an der

Grtlt ben noch König Ludwig I. sich erfreute, kommen in Karzein as dem Bildhauer⸗Atelier der Villa Malta nach Deutschland: eine Venus mit dem Spiegel, vom Gutsbesitzer N. Clason angekauft, und ein Amorinen im Korbe herumtragendes Blumenmädchen (pompejanisch) für Herrn Karl Sahrer v. Sahr, peide von P. Schöpf, dessen Meißel

Brände Schaden nicht verursacht worden ist. Der Betrag zu den

ae en und Pettrich bildete und

1 Landwirthschaft. Um die Kontrolle darüber, ob die im §. 1 des Gesetzes ü

die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 Hesslich über Schonung des weiblichen Roth⸗, Damm⸗ und Rehwildes enthaltenen Vorschriften beobachtet werden, zu erleichtern, beziehungs⸗ weise zu ermöglichen, hat die Königliche Regierung zu Potsdam unterm 25. v. M. eine Polizeiverordnung erlassen, nach welcher bei dem im unzerlegten Zustande zur Versendung oder zum Verkaufe fommenden männlichen und weiblichen Roth⸗, Damm und Rehwilde das Geschlecht desselben noch mit Sicherheit erkennbar und nicht durch

„— Die Norddeutsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in 1 cze⸗ im Jahre 1872 12,401 Mitglieder neit Hesegschaft e Nin e. e gegen das Vorjahr

alied it 8,627,0 r. Ve sf Die Durchschnittsversicherungssumme ’' Thür s die Bueh. Gö“ pro 100 Thlr. Versicherungssumme 1 Thlr. 5 Sgr

Pf. Dieselbe ist also trotz des hagelreichen Jahres unter der Durchschnittsprämie der Aktiengesellschaften 38 —38 Sgr. pro Hundert —, sondern auch unter der der beiden nächst größten Gegen⸗ jeitigkeitzanstalten nämlich der Neubrandenburger mit 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und der Schwedter mit 1 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf —. e. geblieben. Unter den Ausgabeposten absorbirte der für

14 Schäden mehr als vier Fünftel der Gesammteinnahmen, näm⸗ lich Thlr. 347,994 Davon entfielen auf den Monat Mai 20 Schä⸗ dentage mit 692 Schäden und rund 193,000 Thlr. Entschädigungs⸗ Summe, Juni 22 Schädentage mit 544 Schäden und rund 160,090 Thlr. Entschädigungssumme, Juli 18 Schädentage mit 390 Schäden und rund 46,000 Thlr. Entschädigungssumme, August 8 Schädenta mit 88 Schäden und rund 9000 Thlr. Entschädigungssumme. 1 In örtlicher Beziehung vertheilen sich die Schäden auf folgende G“ Preußen 129,807 Thlr., Pommern 66,014 Thlr., Schlesien vn. Zlr, Posen 38,800 Thlr., Sachsen 20,960 Thlr., Branden⸗ burg 15,900 Thlr, Hannover 8570 Thlir, Westfalen 1490 Thlr IE“ 1076 Thlr., Rheinprovinz 1646 Thlr. Ferner auf Me süerg 3200 Thlr. und die sächsischen Herzogthümer 1139 Thlr

te Gesammt⸗Verwaltungskosten mit 22,447 Thlrn betragen

p p. 5 ½ „Ct. die Provisionen der General⸗, Haupt⸗ und Spezial⸗ genten mit 38,159 Thlrn. p. p. 9 pCt. der laufenden Einnahmen he Da zur Ausgleichung der Einnahmen und Ausgaben die gewöhn⸗ ichen Beiträge nicht ausreichten, so sah sich der Verwaltungsrath genöthigt, nach Anleitung des §. 9 der Versicherungs⸗Bedingung 8 in seiner Sitzung vom 17. September 1872 einen Nachschuß C“ heʒ. Berücksichtigung der möglichen Anssälle 85 St. der Vorschuß⸗” 261,22 m ; 738 us; C“ Prämie von 261,231 Thlrn. mit 156,738 Thlrn.

Die Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellscha 8 Reich zu Aachen zählte vom April 2 82 18889 2142. Mitglieder, mit einer Versicherungssumme von

3,637 Thlr. Diese Versicherungssumme hat an Prämien 19,091 Thlr aufgebracht. Hiervon sind verausgabt: für Netto⸗Schäden 6180 Thlr. und 1722 Thlr. Provisionen u. s. w., im Ganzen 7902 Thlr 1““ 85 von 11,189 Thlr. ver⸗

3 D 9 velie 372 F E 2 8 Verwaltungsfonds auf 4771 Tösre 1u“ L

8 Gewerbe und Handel. Dem für die bevorstehende Generalversammlr [12. Febr bestimmten Geschäftsberichte der Akkkenneenang. (125 arbeit (Simen) entnehaien wir, daß, während der Gesammtumsatz des Jahres 1871 das Vorjahr um ca. 30 % überschritt, sich derselbe im Jahre 1872 von circa 322,000 Thlr. auf nahezu 900,000 Thlr gehoben hat. Diese Steigerung rechtfertigt die im Juli 9 8. statt⸗ gefundene Erhöhung des Aktienkapitals von 400,000 Thlr. auf 600,000 Thlr. Das für diese Emission erzielte 5 % Agio floß dem Reserve⸗ Pebe zu. Die Gesellschaft hat einen Gesammtgewinn von 391,774 hlr. erzielt, und zwar an Miethen 5268 Thlr. und aus dem Be⸗ triebe 382,506 Thlr. Hiervon gehen ab für Abschreibungen auf Im⸗ mobilien 2 %, auf Maschinen 10 %, auf Mobilien 25 %, auf Fuhr⸗ wesen 20 %, auf Bau⸗litensilien 33 ¾ - und auf Musterkarten 202 Es verbleiben demnach 379,938 Thlr., von welcher Summe 20 % oder 24,3810 Thlr. dem Reservefond, 5 % oder 4962 Thlr. dem Verwal⸗ tungsrath, 9924 Thlr. an vertragsmäßiger Tantieme der Direktion 5500, Thlr. den Beamten und Meistern und 12 ½23 oder 75,000 Thlr. den Aktionären als Dividende überwiesen, sowie 3855 Thlr auf neue Rechnung vorgetragen werden sollen. (Die Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto werden wir in einigen Tagen veröffentlichen.)

88 Fsgipzig, 2. Februar. (W. T. B.) Vorgestern ist Seitens ziesigen vereinigten Buchdruckereibesitzer circa 200 Buchdrucker⸗ gehülfen, welche Verhandsmitglieder sind, gekündigt worden; in Folge dessen sind 53 Gehülfen aus dem Verbande ausgetreten. Augen⸗ Sheth n noch 600 Gehülfen in den hiesigen vereinigten Offizinen beschäftigt, nächsten Montag voraussichtlich nur noch 400, welche Zahl indeß ausreicht, um den Druck aller Zeitungen, Wochen⸗Journale und sonstiger eiligen Sachen zu sichern. Es ist demnach der Hauptzweck des Gehülfen⸗Strikes als vereitelt anzusehen. v1“

Verkehrs⸗ Anstalten.

dem Coursbuch der Deutschen Reichs⸗ s verwaltung ist die I. Abtheilung, e. die Eisenbahnen in Deutschland und der österreichisch⸗ungarischen Mo⸗ narchie und Uebersicht der bestehenden Rundreise⸗Touren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbürcau des Kaiserlichen Gener l⸗ Postamts, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruck ü (R. v. Decker) soeben ausgegeben und umfaßt die bis zum 1. Feürua⸗ eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Preis 10 Sgr. Ferner bleibt noch giltig: Abtheilung II., Januar⸗Februar, enthaltend die 8. deutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Seüfen 1““ 8 Deutschland und den angren⸗ zende dern, Dampfschiffcourse; Reisetouren zwischen mehrere Hauptorten Europas, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, We n Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammenstellung der Benutzung der Telegraphenlinien und Gebührentarif ꝛc. 1 8 2 & 4 8 2 8

8 (W. T. B.) Zum Direktor des internatio⸗ Erisier 6 11 wählte der Bundesrath Curchod von berissgrt ans, d Kanton Waadt, welchen diese Stelle bereits früher

Hülfeleistungen zur Linderung des durch die Sturmfluth vom 12. und 13. November verursachten Nothstandes.

h Berlin. Die Königinvon Großbritannien hat für die durch die Sturmfluth beschädigten Bewohner der Ostseeküste 40 Pfd. St. überweisen lassen. Die Sammlung des Frauenvereins hat bis zum 29. Januar 111,435 Thlr. 29 Sgr. ergeben. 8s S

Unter Leitung des Prof. Dr. H. Bellerman 1I1““ 8 Lelt es J. H. B enn wird die Sing⸗ klasse des Berlinischen Gymnasiums zum grauen Kloster zum Besten der von der Sturmfluth im vorigen November heimgesuchten Bewoh⸗ ner des Ostseestrandes eine Aufführung geistlicher und weltlicher Ge

sänge veranstalten.

Königsberg. Für die durch Sturmfluth Geschädi

g. d rmfluth Geschädigten si

hier im Ganzen 18,000 Thlr, gesammelt worden, vvagog 3614 Thrr

für die Geschädigten unserer Küste laut Taxe in Abzug kommen .In 2 8 68 .

Für die Verunglückten am Ostseestrande sind bei⸗ 8

65* Aüll nesrmh 88 D ei de 3

wirthschaftlichen Verein für Littanen und Mafuren ds jetzt Zdem vnd b

auch an dem Walhalla⸗Fri Wgane

8 Sgr. 5 Pf. eingegangen.