1873 / 34 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

3 38 7 8 9 34 82 . dthen . ee ee eesee Kieeht, ist ein sehr vielgestaltiger. Es gelten nämlich in Deutschland deutscher Lände e Kenntniß 1 f 8 8 8 nüenen Nhen eatahal dese Summees 8 vesheng of 1 s *). 5 lcher Länder eine genaue Kenntniß zu gewinnen, um den gesamm⸗] begnügen iebesfcan Seefrt dethee scae W“ e⸗ Becenn än Drittheil diesrr Summe bereits werden 1) über die Zusammenseßung und den Wahlmodus der olgende Gesetzgebungen*): ten Stoff einer vergleichenden Prüfung umterwerfen zu können. Erst die M ssen, diejenigen Bestimmungen hervorzuheben, welche fur beschäftigte sich weiter mit einer la⸗

e 8 1 z I. Preußen mit Lauenburg. a. In den alten Landesthei 88 u die Mehrzahl der innerhalb des Deutschen Reichs geltend 8 ögefi A Nationalversammlung, welche die gegenwärtige zu 1 ; 1 g. a. In den alten Landestheilen, nachdem dies geschehen war, konnte man sich zur Prüͤfung d b 8 8 ee s geltenden Gesetz⸗

h den Sen abgeführt habe; daß die Anleihe nicht künftigen * . 5 di* 8 2 mit Ausschluß des linken Rheinufers, be⸗ 8 S ahre 2 fung der Frage gebungen als Neuerungen anzusehen sein dürften.

Vorträgen der Finanzdehunenen EEEE 1. en 8 intcgeffire 8— Staat nicht, für den Staats⸗ ersetzen bestimmt ist; 2) über die Zusammensetzung, den Wahl E“ ruf das Strafverfahren agf wenden:

9 3 zaes ,F Als solche Neuerungen mögen hier folgende f ¹

rochenen Bewilligungen He . s 4 22 Zweiten Kammer; 3) über die der . 8 dem Zusatzgesetz vom 3. oob der neue Entwurf, ähnlich dem des Strafgese ls. solc gen mögen h 1 fr ze I“ fn decewütrrhn 8 pen 89 8 F ö 3 zwischen der Nussfung der 8 1d ahen 8 E 8 G 48 vorhandenen Befönaich den augeschloffen k28 zahl ZE111“n 8. met le Urheg Eürrns⸗ zu Dresden an. Dagegen wurde der Beirritt Prämie grhan.. 5 ün gegenwärtigen und der Konstituirung der zukünftigen beiden nicht eingeführt ist, die entsprechenden gemeirrecbelschen Vbesetilten ie 8 ISö PFcrdcg könne, oder ob ein werden in erster Instanz nicht mehr von rechtsgelehrten Nichlern zu den von der Zweiten Kammer beschlossenen Anträgen auf Vor⸗ Liechtenstein. Vaduz, 5. Februar. Der Fürst ließ Bersammlungen zu gebende Organisation. An den Vortrag Geltung. . 1 dctehcch ezacburzanseci d nKee wen teh ke Keeeicen en Fäteocehfe

itthei ssi 1 ; nem Svostem wie in seinen Vorschri e . 2 Mi

legung eines die Rechte und Pflichten der Ober⸗Rechnungs⸗ durch den Landesverweser im Landtage mittheilen, daß er das des Präsidenten knüpfte sich eine kurze Diskussion und wurde b. Auf dem linken Rheinufer (Bezirk des Appellationsgerichts⸗ 11“ seinen Vorschriften unabhängiger Entwurf . Ie weener. x

n 8. heeens gehagaace der br Forjchen Ssh demnächst die Sitzung aufgehoben. Am Freitag wird die Kom⸗ hafes in Cöln) gilt die französische Strafprozeß⸗Ordnung von 1808 Hatte man sich bei Aufstellung des Entwurfs des Strafrechts Schöchete ). Sie zerfallen in die Großen, Mittleren und Kleinen vphce rgeaamu⸗ un gif ehge Binen dera ghng. F eease. Fcios hie Gese⸗ rrgtün dh misston die Berathung fortsetzen. Fer⸗ e dene da P nn 9)sön e 24. D für die erstere Methode entscheiden können, so seeen be der Fer⸗ 1chee ic ., Schöffengerichte tret die Stelle der seit v rch möglichft heitige Einberufung 8ee zfts. gisch dagegen, beschloß eine zesetzvor ge geg ofort einen Aus⸗ 5 Di „n 1 8 sebe vom 20. September und 24. De⸗ wurf einer Strafprozeß⸗Ordnung unabweisbare Gründe für die ent⸗ igen Geschwor F. ichte treten an die Stelle der seit⸗ Eerect Söe 8 8-n 8 ndwersche vsarsa Fe jces 18 ben 1“ N. veaig weeherieiekt and arsedefehn⸗ 8 20 11““ ben Stgf. e Eets konnt h Straf heriafs, Gaschwmes neig. in gleichberechtigter Stellung mit den verwaltung bei der Landesimmobiliar⸗Brandversicherungsanstal schuß für die Ausarbeitung des Gesetzes. Abtheilungen Carlisten sind neuerdings in die Gewalt der zember 1869 auch in Lauenburg eingeführt worden ist. I“ absolnt Reite nch fch 8 de Stzafprozeß nicht 88— denken, rechtsgelehrten Richtern das Richteramt in seinem vollen Umfange aus⸗ bezügliche I“ 82 . H“ Belgien. Brüssel, 5. Februar. (W. T. 8 Königlichen Truppen gefallen. Die Herstellung der Ruhe 8 8 8. vn 8 bF Besen. auf denen die deutschen Strafprozeß⸗Gesetz waxeeeha tion S der Schöffengerichte findet keine Appella⸗ Ue delnaan nicz! Tar heide eäzat kecerschaftg. Handels vestrag han shen ecse ber whenüeügen 1-n dee ee ge. deeheeg haeha s9. 8 scscen Prootzgene 3 1 ahwen auf dem Gesetz vom 10. November 1848, neben Jahrzehnte beruhen. Aber andererseits siel entscheidend in das Ge⸗ VI. Dem durch eine strafb 2 &ꝙι pe öe s Fa 88 111 vird heute von den diesseitigen Minister der auswärtigen An⸗ 2 een begriffen. e. 8 ruchffüce des II. Theils des Strafgesetzbuchs von wicht, daß die Reformen, welche von einer neuen Strafprozeß⸗Ordnung Dem durch eine strafbare Handlung Verletzten ist bei allen berichts von der Zweiten Kammer besch G 8

Aegg zichti Eyy 14 2 strafbaren Handlungen, deren Verso 2. st be 1 slöhon Gefandeen am pen dah gare eard., s. F Vichtige Neuerungen sind durch erwartet werden, noch viel ourchgreifende 9 gen, deren Versolgung nur auf Antrag eintritt oder 2 in inl 8 8 8 buch und zzeistrafgesetzbuch ins Lebe . CETEV18 afge vollzogen haben, und VII. In gleichem Umfa steht dem Verletzt 3 Je Uägschen Casrrnangesanhehaczcen ⸗gin Vnn e der Kronprinz Humbert hat darüber noch keinen Entschluß Se. d zum Polizeistrafgesetzbuch ins Leben getreten. ferner, daß es im Gebiete des Dentschen tan g nge steht dem Verletzten das Recht zu, 8 8 8 3 Febr efaßt. wie das preußische Betriebes der Strafverfolgung als Nebenkläger Raths von König, dasselbe der Regierung zur Berücksichtigung Großbritannien und Irland. London, 4. Februar. faen Aaseinhalt noch um einige Wochen zu vesh. 8 fhc8 d. 5. Februar. Die von dem Auss chuß der Deputir⸗ tober 1868 in Verbindung mit den das Verfahren vor den Geschwo⸗ gelegt werden können. g hätte zu Grunde VIII. Der Strafrichter kann auf Autrag des Verletzten auch gräsidenten auf Grund von §. Ur Sracs kk 8 1 88 5 8ebeeE114““ CCCEECET““ Seh hea e. 18689 Württemberg. Die Strafprozeß⸗Ordnung vom 17. April und die Strafprozeß⸗Ordnungen der üb Der Beschuldigte kann sich schon im Vorverfahrcn des Bei⸗ Die Bir g 8 Die Zweite Kammer lehnte zunächst den Antrag ihrer in Dresden, das Verbot öffentlicher

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1egch n 8 8 6⸗G iejeni und einschneidender sind, als bei d der Strafrichter auf eine Wuß 1 E“ b . - 1 i r Reise des das Gerichtsverfassungs⸗Gesetz vom 10. November 1861 und durch dieje lche si * fender 1 er sind, als Anen e langitg deran Veasölung unr auf Katrag einest oher de degen eheeeeghees . d. nn. t s d e dem Ge⸗ Italien. Rom, 1. Februar. Bezüglich einer R 8 veg. 2 und durch diejenigen, welche sich auf dem Gebiete des materiellen Strafrechts atkla 3 erkennen darf, echt beänen das ähs de hesge v“ füchen gease an an E Könsgs zur Ausstellung nach Wien ist noch nichts entschieden. Auch das an demselben Tage erlassene Einführungsgesetz zum Strafgesetz durch das deutsche Strafgesetzbuch trafrechts. subsidiären Privatklage gewährt. Entwurf §. 282. 8 Lon eeT n einer Str zeß⸗Ord fehlt 8 Reichs an sich der von der Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Klage behu Bügs ear Köme af berzegeetng e Hes sötheng 85 v111““; hat peschlassen, 1808 mit einzelnen Abänderungen. b8 n; Seen gefezolig cn 1851 dem Norddeutschen Strafge⸗ wurf §. 314 4 ancfch seha . dafe b de mit 20 gegen 7 Stimmen abgelehnt, 9 der Die Königin, die am 18. d. auf Windsor eintrifft, wird etwa ö1131ö1 Ehethe eee te ar dech 8 9 fo e 8 3 1b 1— Wr d b zu empfehlen, wurde mit 20 3 dortigen Schlosse residiren und dann, wie ver⸗ m der itir⸗ 68 ünorhg and 8 1 ö,e 2 8 C11118“*“ gen vüsge -hen⸗ laut * H 8 tstade af Man erwartet Ihre Majestät tenkammer zur Berathung des Gesetzentwurfs über die re nes und Schöffengerichten regelnden Gesetzen vom demselben Selbst in dem größten Staate des Reichs, in Preußen, besteht, strafbaren Hen kane 1. rüche welche heen gcteren b— der 73 der Pendegeh lanre ö“ im Buckingham⸗Palast verweilen ligiösen Körperschaften niedergesetzte Subkommission wird ersterem ge. 8 Rhrags its an egen 8 sti zges Die Kammer em werde meh Tab gham⸗ b 1 ees. Fertr 1 8 ““ ihr legislativer Wer 4 29 gen Staaten, wie hoch auch standes eines Vertheidigers bedienen. Entwurf §. 120 . gch bei. 8 s 5 isteri is jetzt i 3 keine Erklärung abgegeben. öI“ ihr legislativer Werth sonst anzuschlagen sein mag, erscheine X She. Fereees men. Entwurf §. 120. abfälligen Beschlusse der Zweiten Kammer Paris über Dover nach London jurücherche⸗ um sich am 5. d. bis Süwages W“ Seaches 88 Heich daß 88 ee Die rereta ea 18. März 1868 desban nicht geeignet, zur Grundl er 855 2 ““ E1““ sind befagt 8 88 1 8 . eagen. i c uch e e Zischöfe aus gr 1 ing⸗ se i en. 2. In den Provinzen Starkenburg und Ober⸗ meinsame Strafprozeß⸗Ord zu diene Ees ee ine ge⸗ iserhebunge er V chung beizuwohnen. Entwurf §. 154. 6. Trnha he gerh hfentlcher d. heeeeö Fn 1“ sich 18 Oxford zurückbegeben, mehrere Bischöfe aus Frankreich in Rom 8 hessen EE vom 8 September 1865. meinsame Beetcheg essesesr dnas et. seas Emeneofen eedre e stelluna ist iüe 8. F Senh Sicherheitsbe⸗ Concerte 1 8 81. V 8 b . versitäts . Abreise zu veranlassen, ist, sicherem Verneh⸗ In Rheinhessen die franzöoͤsische Strafprozeß⸗Ordnung von aber sämmtlich auf der Sonder⸗Gerichtsverfassung Fin 8 b ausgedehntem Umfange zugelassen. Entwurf §S§. 103. ff. 8 b 8 2 die Weihnachtsferien unterbrochenen Universitäts⸗ um den Papst zur Abreise zu veranlassen, ist, 1 8 V heeesth tägenes . iber dem abweichenden Be⸗ um seine durch 1G schlossenen Zeiten betreffend, gegeni s

1808 mit wesentlichen, hauptsächli an 31 DN,. ¹ verfassung der Einzelstaaten XII. Ein Kontumazialverfahre EE1“ 8 x 8 1 3 we Hen, hauptsächlich auf den Gesetzen vom 31. De⸗ beruhen. 8 E11“ 1 5— lee Ieö öni Nes Bach, 11 16 Der S . zember 1848 und 26. April 1852 beru 2 ““ ““ Ceater eh 1a Aus en fatn a wird telegraphirt, daß der Vize⸗König (W. T. B.) Der Senat hat heute die Postkon 8. Ap en

henden Abänderungen. Diese Erwägungen, dene ch 6 8 handlung ausgebliebenen Angeklagten findet (abgesehen von strafbaren 1 VII. Mecklenburg⸗Schweri D ch eine Reihe bes 4 r. gen, denen noch manche andere untergeordneter Handlungen geringfügiger Art) nicht statt. Entwurf §§. 185. ff j Nändelers Portugal x nburg⸗Schwerin. Der durch eine Reihe beson⸗ Art hinzutraten, waren es, die zu der Ueber; ris 88 8 nUacgiger tt. Entwurf §§. 185. ff. - sashegtich längerer Debatte der Steuerreform⸗Depu⸗ am 3. d. den Grundstein zu einem neuen Hospital für Ein⸗ mit Rußland und den Handelsvertrag mit Portug 8 18955 I“ bemgeine deutsche Kriminalprozeß. Die wich⸗ 1o7h ja a l⸗in 8 In5 fder Reherzengung 8 2 Gan .. h 62; slichige eder abwe⸗ ande Bescufziae e ertheilte 5 1 4 8 enehmigt. igsten dieser Gesetze sind: die Kriminal⸗Ordnung für das Kriminal⸗ 359% ie deutsche Stre 3.⸗Ord⸗ Hauptver nd Urtheilsfällung nicht statt. Entr §. 222 tation die Ermächtigung, an dem aus 57 Ersten Fege Cavpe n. auf die bengalischen Memorials hat der und Polen. St. Petersburg, 4. Fe⸗ Kollegium zu Bütgow 88 31. E— G öö den bestehenden Gesetzgebungen unabhängigen dXIT. Der ngeklagte i 8. Serx ber 8 8 3 Ahat wse son Srabigg ebennfach 1“ Ablehnung Vize⸗König bemerkt, 8 er die Unterrichts⸗Politik ven bruar. Der General⸗Gouverneur von Turkestan, General⸗Adju⸗ E“ Sen 22 Relpri- e arh mwelchefih br Fa Diabei bedarf es wohl kaum der Bemeckung, daß die Aufgabe 8 Erchvet E“ hh 88 J Ncchas. Rfüän; 168 28 vernrure bült. ansgedener d engschen warsen is veh v. K f Taschkent zurückgekehrt. g diesem Kriminal⸗Kollegium ein Kriminal⸗Fiskal bestellt ein in seiner Oekonomie und seinen Grundlagen selbständi eues —r h,Sn, der Hauptverhandlung haben die Staatsanwaltschaf 8 8 gt. 2 b tant v. Kauffmann, ist nach Taschkent z gekeh und eine mündliche Schlußverhandlur ührt worden ist Zer ö io Fete dlagen jelbständiges neues und der Angeklagte überall das gleiche Recht zur Mitwirknng bei d desselben vorzuschlagen. minderte Unterstützung der Lehre des Englischen werden als recht vrremge EEE1“ Ee naFihr eeztehäcehereeriger ebebehhes weahs 8 . 5 8 L 8 G 3 822 1 Mecklenburg⸗Str 882 da ,. riminal⸗ vr. 2„„ ßt⸗ . 6 de wurf Beweisaufnahme. Entwurf §§. 194, 195. eie eseroseeache 8 ““ wcche ds drtfacnhe eüge endg ee 1nheae enenagen F hrgiane 6 dend g prozeß mit einigen, auf . Geseber genfenae hchtseminen eeich vnnn üh Feeenasen XVI. Die Beeidigung der Zeugen erfolgt erst in der Haupt⸗ Fver 1 4 im Großherzoglichen Staats⸗Mi⸗ 88 Häuptling von Eutch hat den Sklavenhandel ge⸗ Der König reiste gestern Abend na istianig ab, Krmit ennig 1S 8 she hn gr Hefsren tens des Departements des Kultus im Großherzog 5 x erklärt. Der Häuptling vor 1 isteri ie Gr üge eines Gesetzentwurfs über das nisterium sind die Grundzüge eines B

92 228 g 8 8 8 N * 88 8ℳ 8 . . si gküͤct 8 hüringische Staaten und Anhalt. In dem Groß⸗ Neues und Original 81 Sge 1 u verhandlung. Der Eid wird promissorisch geleistet. Entwurf 1“ neßüfcnn un, ae stee aa glnehec o 8 de we einem Telegramm zufolge, heute Mittag daselbft gküeich ange herzogthum Sachsen⸗Wei . 6 eue d Originales darstellen zu können. Man hat sich viel⸗ §s§. 58, 52. Volksschulwesen im Groß .

09 Sac Weimar, den Herzogthümern Sachsen⸗ mehr auch bei Aufstellung dieses Entwurfs, wie bei dem des 88. 8 3 beglei Ein Telegramm aus Quebeck vom 3. d. meldet, daß kommen. 1“ ö“ Meiningen. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha und Anhalt sowie in den Fürsten. Strafrechts, wiederum wesenltich von dem Geranken ö I“ 8 II. Bäi der Urtheilsfällung ist zum Ausspruch des Schuldig selben sollen nicht wie es in den Vorbemerkungen zu den begleiten⸗ der dortige Justizpalast niedergebrannt sei. Sämmtliche Archive Durch ein Königli ches De kret vom 8e n thümern Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Reuß der Gesetzgeber sich nicht durch ein Streben n ach Originalitz TLestim. derkich ö zwei Drittheilen der Stimmenden erfor⸗ ö vnsebabant e⸗alnt ie Sn e“” ““ L 8 2 8. geia Nens 1 L. beruht das Strafprozeßrecht im Wesentlichen auf men lassen dürfe, möglichst Neues schaffen zu wollen, daß er viel⸗ XVII. Die Strafvollstreck schieh ie S nur Grundzüge zu einem solchen sein, d. h. rgi bn Fi nebst vielen wichtigen anderen Aktenstücken, sind dabei verbrannt. eine provisorische Regierung eingesetzt 2sg I veß.S F nümsich 99. ä. b mehr einem 1S gesunder Gesetzgebungs⸗Politik folge, wenn er das schaft. Entwurf §. 368 streckung geschieht durch die Staatsanwalt⸗ 1 neuen Gesetz die Richtung geben b 9 1 fü⸗ ie Staatsräthe Bredberg und Berg und der Chef des Marme⸗ V 8 nung vo 50. Die iegt auch der Strafprozeß⸗Ordnung in anderen Gesetzen vorhandene Gute sich aneignet und so das neue Iv . G 1 Feftsellung beöüiten, ehe zur Ausar⸗ Frankreich. öö Februar. 8 1 11“; Alle übrigen Staatsräthe, 8 Hersegfghns Suchserzalltenburg zu Grunde; doch Fübelt 8 als eine Fortbildung und Wuu“ des Beslehenden 8 aS.. -X .. e. Ner ws Tee4 eöhcer. füs gal. ollen Allem der 7 Irj iel“ öffentlicht das am 23. Januar von der 3 2Minjütar eußer . ährend zwei erhebliche Abweichungen, als sie das Institut des Ge⸗ scheinen läßt. In diesem Sime hat d des Bestehenden er⸗ mer g der Gerichte betreffenden Sätze falle nach den 862, Ge⸗ - ses Linz tten werden mag. ciel“ veröff 23. 8 t Ausnahme des Ministers des Aeußern, genießen wäh 8 Iöw Seebe hen eg n'läͤßt. S nans fäneg ducbangifs Zesehoden . nansesun e chenat, geheeneg.Site sast wad,n; itung des Gesetzes selbst im Einzelnen geschri Ff die Trunksucht. mit Ausnahme 1 worenengerichts und für kollegialgerichtliche Strafsachen die Appel⸗ au hat denn der sel Se 11““ 8 zghe Becteem 8 E1“ 5 .. senax vJxJZ sch b 1278 den Prä⸗ der Abwesenheit des Königs Urlaub. 8 lation gegen die Entscheidung der Whatfrage ausgeschlosten hat. 8 dennoch iegere es 6 82 ö me nben 8et des leßteren überlassen bleiben. Nur über sein, in das Gesetz selbst nur dasjenige aufzunehmen, was der blik durch offene Briefe zur Intervention in ; 2 5. Februar. Nach hier einge⸗ 8 Eingeführt ist die Strafprozeß⸗Ordnung: in Sachsen⸗Weimar Gesetzgebungen etwas Gutes und in sein System Passendes fand die Umwandlung des Geschworenengerichts in ein Schöffengericht gli Regelung nothwendig bedarf, Alles aber, was mehr sidenten der buer dem Amerika. New⸗Vork, 5. Februar. ich⸗Insel unterm 20. März 1850, in Sachsen⸗Meiningen unterm 21. Juni 1850, dieses in sich aufgenommen Har assendes fand, möge wegen der hervorragenden Wichtigkeit, welche diese Reform für dhes wünder Eace⸗ der Ausführung ist, in eine umfassende 8 888 Klosterfrage veranlassen wollen, beträgt nach den troffenen Nachrichten hat die Ser rawdg 9 S üiet b 8 Füchlei Ulbenparg unterm 27. Februar 1854, in Sachsen⸗Coburg⸗ Verhältniß des Entwurfs der Strafprozeß⸗Ordnung ööu hat, Folgendes schon an dieser Stelle bemerkt 90 S 2 ve Univers“ 63. lilo zum König proklamirt, welcher als . otha unterm 21. September 1857, in Anhalt Besehang. Verhä des Entwurf,g Strafp 2 Serrcr 8 8 1 rweisen. Diese Grundzüge sind mit 8 b .““ Lunalilo z 7,32 2 2„ α½ 8 Sorh Se 857, in Anhalt unterm 28. Mai 1850 zu demjenigen des Gesetzes über die Ger 8 8 rsahenaenöee dhntih 87 e dis- lüch 8— Zvnadalvee Der Kriegs⸗Minister Cissen hat Fesg franzöfische daß er die Aufrechterhaltung unparteiischer und freundschaftlicher lin dem bernburgischen Landestheile jedoch erst unterm 1. Juli 1864), Was diches System selbst t eeSSee sieverenng. Gesetzgeber, welchem die Aufgabe zufällt, ein Strafprozeß⸗ 8 ng geg her na dejemgen Pehorden wecche duns die Infanterte eine Fas Schieß⸗Instruktion erlassen und ange⸗ Beziehungen der Inseln zu allen Nationen sich angeege I E.Sharshurg Rudalftabe unterm 26. April 1850, in Schwarzburg⸗ desselben Folgendes voranzuschicken; 1u“ IIh Keüt wigh. * 5 4 Peche he 8⸗ fassung geschehen an diejen hörden, inige Sach⸗ ordnet, daß zunächst die Offiziere, sodann von diesen instruirt, n werde. Der größte Theil seines Kabinets besteht aus ondershausen unterm 25. März 1850, in Reuß ä. L. unterm 12. Voraussetzung und nothwendige Vorbedingung einer dem gesamm⸗ 1 haben, ob und in welchem Maße die Gerichte, denen der Schulgesetzgebung zunächst berührt werden, sowie an einige Sach daß sich 3 in 89 Regimentern theoretisch und praktisch Charles Lishop ist Minister der auswärtigen An⸗ September 1868, in Reuß j. L. unterm 28. April 1863. ten Deutschen iesch venleeheen gung einer dem gesamm⸗ Strafprozeß anvertraut werden soll, aus rechtsgelehrten Richtern und

e8 sen⸗Wei ie Fürf trafprozes⸗Gesetzgebung ist eine Taie 88e9; all, aus ten Richtern n dhan engas Gehasect ge ne dangh s 8 ihrerseits In⸗ Für Sachsen⸗Weimar und die Fürstenthü S zburg⸗S aiarti . prozeß —Gesetzgebung ist eine Laien zusammenzusetzen, und welche Aufgabe jedem dieser beiden Ele⸗ Ges s rtraut machen sollen, bevor ihrerseits zur In⸗ egenhei Nlen⸗Weime d die Fürstenthümer Schwarzburg⸗Son⸗ gleichartige Gexichtsverfassung in demselben. Darum mußie sich d dari 1 AxBg 8 Relßerung über dieselhen damt noch benar as Geseß setöst enau damtt verttee Fenn 1 gelegenheiten. dershausen und Schwarzburg⸗Rudolstadt ist die Novelle vom 9. De⸗ Reichsgesetzgebung, wenn sie es DHarum muße sich die mente darin zu übertragen sei.

eine gemeinsame Civil⸗ Gerichte, in welchen Laien neben den rechtsgelehrten Richtern an

8 8 Ff ¹ s 2 schri ird. Es foll ferner da⸗ znz 621 1 2 aufgestellt werde die Ansichten und Wünsche der betheiligten struktion der e Führenenah pee Beisene svefen so Die Proklamation des nunmehr zum König der zember 1854, für Anhalt die Novelle vom 10. September 1853 her⸗ prozeß⸗Ordnung und

, . 8 . 2 g. 2 2 w 8 2„2 . . 22 7 . 5 * . 8 b . eine gemeinsame Strafpro eß⸗ Ordnun zu 8 8 2 che 5 4 2 . 3 Kreise gehört und thunlichst berücksichtigt werden können. Die hin mit aller 8 decahe Peeedioher nur zu oft der Fall ge⸗ Sandwichs⸗Insulaner erwählten Prinzen Lunalilo lautet: t vorzuhehen. Ein Theil der in diesen Novellen enthaltenen Abände⸗ schaffen, auch die Aufgabe sel Strafprozeg⸗Ordnung zu der Rechtsfindung Theil nehmen, bestzen wir in Beutschland in den 8

ist sei Uen, als Grundlage für beide Prozeß Sch 86 8 ; 8 8 8 1 1 ;555 B :II;0„ 2 So rungen ist seitens derjeni⸗ S ; T 11“ d 2 eerbe s-. len, als Grundlage für beide Prozeß- Schwurgerichten, außerdem aber in einigen deutschen Staaten -ges wesen, als außer ihren Dienstfunktionen liegend, betrachten, und „An die Lxwae sche Na E“ K vunslila, Feaha vig 8 zelütt eit s 2 ööö“ 8 Pest der segherhz gas. Hödegsges g eichhettig ein gemeinsames Gerichtsverfassungs⸗Gesetz für BSchöffengerichten. 9 schen Staa i den . 2 : 0C : er 8 8 d9 I1. 2 8 8 8 b 1 1 8 8 1 ich 8 8 S 88 ehl xu ta heas Fries, ist vor einigen Tagen wird auf die hohe Bedeutung einer guten Schießausbildung der BE“ des Königreichs durch das am 11. Dezember 8 Frshete erden. N Demzufolge geht der Entwurf der Strafprozeß⸗Ordnung wie der der Sehe E“ 8 88 Fieefezashen er Landta 1 , 5, g 21. Inf ; 8 : 47 I1I1u.“ stattgefundene A 1“ X. denburg Die Strafp ozeß⸗Ordnu 8 2 Nov nber 1“ v SSeee 8 3 aus r Verbindung von rechtsgelehrten und nichtrechtsge⸗ R.ar⸗c. es ; - nterie noch besonders hingewiesen. h ien ernannten oder proklamirten Nachfolger stattgefundene . Die StzofprazeßOrhuung vom 2. Nörembet Civitdrrne eranh den ennedasütraff hes degnung wie, V veh aus 1 1 9 88 EE4“¹ ißi issi GE⸗=ITne e 1 3 I 1857 mit der Novelle vom 10. September 1868 558 1 8 etzung aus, daß gleichzeitig mit lehrten Elementen hervorgehen zu lassen, und er will den so zus Un eägeneh Schwe Der von der Dreißiger⸗Kommission angenommene Ge⸗ eben Sr. Majestät Kamehameha V. erledigt worden ist, und da e 1u“ 1 Novelle vom 10. September 1868. ihm der Entwurf eines Gerichtsverfassungs⸗ g. dem Rei viaa rgehen zu lassen, Der will den so zusam⸗ V 8 ändig wie f che Ser. Mehfeist Pas dee d ct des walss ezu 2 G E“ 8 eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes dem Reichstage mengesetzten Gerichten di vn Z C“ setentwurf lautet nunmehr vollständig wie folgt: wünschenswerth⸗ ist, daß die Wünsche des hewaii'schen Volkes 1— 21 as weig. Die Revidirte Strafprozeß⸗Ordnung vom zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme werde a die drei nanfüestnn ö“ gB 8— 2 ¹ 2 —4 22 2 E 9 2 8 *eee e; 88 5 ¹ bof 2 9 so . 8 8 „9 . 5 8* 82 8 88 88 g. F 8 4 1 5 3 ) gt 1 G 9 1 G 1t 1 1 n Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 5. Februar. Die Die Nationalversammlung, 8 ühr 52 lich eines Thronfolgers . werden ZZ“ I. Waldeck. Das Geset e 8 ISS,.g an Fetpees sviaemen den Gegenstand der Berathung eines und dessel, hinauf, Ubertragen, dabei aber dem te dse schese e veg. 111“ tuirende Gewalt sich ungeschmälert erhält, die aber Verbesserungen in trotzdem, daß ich dem Erbfolgegesehe zurolge deeees Ar⸗ 1 esehen von der Beseitigung der 9 4. Juni 1850, wesches (ab⸗ ben Reichstages bilden werden. selbe Aufgabe wie den rechtsgelehrten Richtern zuweise 1. 11“ Seee se ö“ bües E. Fhrt d Frieden, Eintracht und gute Ordnung zu erhalten gesehen von der Beseitigung der Appellation) mit der preußischen Ver⸗ Der Entwurf eines Gerichtsverfass e. h usgabe d ötsgelehrten Richtern zuweisen. lus Umf 8 8** b Feradge. e Vollmachten der Staatsgewalten einführen will, detretutr⸗; erbe bin, und, um Frieden, Eintracht und gute - 8 zung der Appellation) mit der preußischen V Der urf eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes ist somit das Mit dieser R 8 it peßi⸗ EETE, diodgf D 28 Ges 31. ( t ö1öI1“X“ ch der St des Volks z ordnung vom 3. Januar 1849 im Wesentlichen übereinstimmt sgesetzte Kor di Sprett 156 Mit dieser Reform unseres zur Zeit bestehenden Strafverfahrens EEEEEEe522* 2 8 Dder 2 S der Art. 1. des Gesetzes vom 31. August (Konstitution die Entscheidung über meinen Anspruch der Stimme d. Volks z n n 3. S chen 1 9. 1“ Etevvefasunet, Gesche st somit das Müdi Fearegfrarra 188 8 V lisaß⸗Lothringen ungewöhnlich früh vorgenommen wird, ist Art. 1. Der Art. 1. d. 1 die sch Ae 8n ;e; 8 Hlebiszit aus XIII. Schaumburg⸗Lippe. D üin ; s ve v E rde ezweckt der Gesetzentwurf nichts Anderes als eine Rückkehr unseres schäft in Elsaß⸗Lo⸗ 34 fr⸗ 3 gewöhnl . 8 bgeändert: Der Präsident der Repu⸗ nterbreiten, damit dieselbe frei und billig durch ein Plebiszit aus 2 1 9* üburg⸗Lippe. Der gemeine deutsche Kriminal⸗ namentlich alle diejenigen Bestimt 2 F1“ ; S913 . 2* 8 8 ie Ruckte nseres 8 1 schon i Som 88 h EI f umerhreiten, domme dieselbe s 8 s 5 brozeß 1 8 nea52s 1 alle diesenigen Bestimmungen zu suchen und zu finden sein Rechtslebens von einer fremden, ih 9 8 8 verkon die Besorgniß entftanden, die 1ö6“ im S 2 k. ittels Botschaften, welche auf der 1 de. Das einzige Versprechen, das ich dem Volke zu geben prozeßz. s I mdie sich auf die Organisat d Zerschte Iäö 1 88. 8 den, ihm von auswärts überkommenen v ice cc-ee ieh, eesmc. Rühter den be e eeeeeöäöeeee gedrückt werde. Das einzige Versprechen, dar ic⸗ hb- 2s III., XIV. Lippe⸗D d E 8b sich auf die Organisation der Gerichte und der Staats⸗An- Institution zu einer solchen, welche den deutschen Rechtsansch 2c.,Seee. Kris 8 see edh Far wirh er vun f hwendig erachte, ist, daß ich die Verfassung Kamehameha’s III, Iv. Lippe⸗Detmold. Der gemeine deutsche Kriminalprozeß. waltschaft, auf die Heranziehung des Laien⸗Elementes de 18448 1 „welche den deutschen Rechtsanschauungen erde Diese Besorgniß ist unbegründet. Das Kreis⸗Er⸗ Tribüne von den Ministern vorgeles erden. Indeß w. 8 für nothwendig erachte, ist, daß ich die Berlsnn S XV. Freie 1 25 11“1“ 8 auf die Heranziehung des Laien⸗Elementes zu der Recht⸗ entspricht und sich den Einrichtungen en Rechtsanschauungen eeenwic M““ beschleunigt, 2 das Resultat aus Elsaß⸗- der Versammlung in der Diskussion der Gesetze angehört werden, glücklichen Angedenkens, mit nur solchen Veräͤnderungen ve Orbeens 88 Lübeck. Die Strafprozeß⸗ sprechung, auf die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, auf die raälen. sich chtungen des älteren deutschen Rechts basae Feüscctis kasten Sisriar ezadanch ser ais E“ ö“ n Baaseh gategir Dis. Feee 81 des ich die nmn diestlb dm zghent der rund⸗ XVI. Freie Hansestadt Bremen Die Revidirte Straf⸗ ven n a 68 E dns Sbie; * 88 „Die dem französischen Gesetzbuche nachgebildete Institution der ungen aus ande 81 forderlich sein sollten. Die seiner Absicht durch eine Botschaft in Kenntniß gesetzt hat. Die Len setzen anzupassen, und daß ich die LKatio Gemäßheit de b 38.Oe. S“ emen. D Straf⸗ g in den letzteren, auf die Gerichtssprache und die Zuziehung von Schwurgerichte in Deutschland weist mit ihrer in sich 1G Sgen Hans andeen 9SS Eö; 111““ . 558 8 ; 8 W 2 Svee 8 ibere nellen Menarchie prozez⸗Ordnung vom 26. Dezember 1870. D S; Irrnd. Ff anqfe. 29 G urgerichte Deutschland weist mit ihrer in sich unwahren und Rehruten aus Elsaß⸗Lethringen werden voraussichtlich nicht vor dem kussion, in welcher der Präsident der Republik das Wort ergreifen sätze dieser Verfassung und einer liberalen konstitutionell 1 8 1 Poßnelscern escefn, ih de Berichissabrchrahdtnese 1 uns e

hätten aufgenommen Laien⸗Elemente eine Aufgabe zu, welche eine in sich unlösbare ist und

Grundzüge erstrecken sich auf die einfache Volksschule und wichtigen Unterrich

ingef ill, wi Emp Botschaft sus W d d aͤsident w 1 sie die gehörigen Prärogative der Krone bewahrt, die XLVII. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Strafpro⸗ ch in di 8 1. Oktober eingestellt werden. will, wird nach Empfang der Botschaft suspendirt, nd 89 welche, während sie die gehseigen e he⸗ cht halten soll, 1 egieren zeß⸗Ordnung vom 30. April 1869 H g. Die Strafp alleeFingo in d 16 Strafprozeß Ordnung 1 :mm Elem d .O wird am nächsten Tage angehört veee . hehh Die HS.dung Rechte und Freiheiten des Volkes völlig e bt ha 1, reg 1 XVIII. Elfaß⸗L othringen Die französische Strafprozeß ee in 8. 89 für sich allein 1r nicht, wie beabsichtigt auch für die Gesetzgebung eine immer unlösbare bleiben wird, weil errei ien F Die Kaiseri Votu stimmt, daß es am nämlichen Tage geschehe. Die Sitzu verde. .” HE1“ êA Lot .“ französis rafprozeß⸗ d, in Verbi im organischen Zusammenhange mit der sie ebe .es ekn g. ; g Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Februar. 8 e. E“ wenn der Präsident angehört worden ist und wird 98 Der übrige Theil der Proklamation bezieht sich auf die bei e es mit den auf der späteren französischen Gesetzzebung umfassenden Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung und . u auf einer Voraussetzung beruht, welche der inneren Wahrheit Carolina Augusta brachte der geftrigen ng Steigerung des erstyin einer spöieer Sitzung wieder aufgenommen, Die Berthunz dem Plebiszit zu beobachtenden Formalitäten, und das Schrift⸗ e5“ Seeeweesee prozeß ins Leben treten sollte. Der Entwurf eines Gesetzes über die Das Schöͤffengericht dagegen, wie der Entwurf es als durch das Ieet gesöteniiec he n. Püehe 1n“ außerhalb der Anwesenheit en II ver emnec gagt. stück schließt mit den Worten „Gott schütze Havaii Neil“ Reichs h 8 hr . 896 dan Ete srfoßten se tetanche Betschen “” 58 also in G Sinne als der erste Theil BGerichtsverfassungsgesetz eingeführt voraussetzt, kennt ““ naboetsnhauses gir vilche die Frirhaest endtie werde ir Nier Zonatt, welcher 1 s Chinesis 2 ilen: S Gruppen des vorliegenden Entwurfs anzusehen. ei eFerü- F. Enn ochtsvelebrt e. noch .“ Fbgeg⸗ veerbhänse beantwortete heut der Lan⸗ fär . die wrinücest erklärt wurde, in .s Monate, Asien. Die Nachrichten der Lces eens g8 Staaten, in denen noch der gemeinrechtliche Inquisitionsr (S 6 88 es G ö“ Bei der Anordnung des Stoffes S besg 88 11“ 11““ 8 ereeee * ezuts Fat ation auf das Votum der Versammlung folgt. Waͤhrend der Frijt von landpost reichen bis zum 26. Dezember. n Sha 8 Simen, 1 h d meinrechtliche Inquisitionspro⸗ ist der Entwurf bsmüht gewesen, denselben möglichst einfach und in iss sgerüstet, das Recht finde 8 di 9bn. ö1““ E; 2 . . s in d i Lesungen nicht unterworfe chinesis Com⸗ zeß mit größeren oder geringeren Modifikation lt. Es sind dies: schiger N . 1 8 ach nissen ausgerüstet, das Recht finden und dieses in dem gemeinsamen 82* 8 be I1“ 2 To⸗ e 2 ) 5 sche Dampfer⸗Com grOße der 9 kodifikationen gilt. sind dies: durchsichtiger Oekonomie des Ganzen zu gestalten. Das erste B „aus 1 Recht fi Bfun 1G 8 der v denen Behandlung der christkatholischen und drei Tagen, wenn es sich um ein den drei Lesungen nicht und den von einflußreichen Eingeborenen chinesif 2 ecklenburg⸗Schwe ecklenbura⸗Streli .8 5 zu gestalten. Das erste Buch Urtheil über That und Recht zum Ausdruck bringen lassen. Vüühen bravchaben me e. Z Pnne das 21 F 88 8he . pagnien gebildet; der erste Handelsdampfer unter chinesischer Lippe⸗Deinolp. 11““ faßh veren dtaer sen zusammen, welche insofern Dem Laien⸗Elemente wird somit nach dem Fnsmrurf she der Straf⸗ 18 sen. unhegrteden encgre. Fernübhi,deiscas de kerwer ird der Präs eruanische Mission auf dem Wege anch enen onnenklöster beruhende reformirte Strafprozeß besteht, die Strafrechtspflege jedoch zweite Buch r Se A ung sinden. Das jenige ist, welche dasselbe jetzt in den Schwurgerichten besitzt, und die Fesssde wesshzn besävne nhsdie Ulneraess spr E11“ EE . 1 Die buddhistischen Nonnenklöster lediglich d Ze6 „die Stro stege jedoch zweite Buch regelt den Gang des Verfahrens in erster Instanz; Schöffengerichte durfen es deshalb für sich in Anspru Betedenan de f Neser begründeke zweiten Lelung das stecht haben, an der. wanderungsfruge zu vegenr. werben Dee 5 ediglich durch rechtsgelehrte Richter gehandhabt wird. Es sind dies: es zeigt, wie der Prozeß vorschreitet und wie sich seine cinseim (Schöffengerich es deshalb für sich in Anspruch nehmen, als stehende Zweifel zu beseitigen, an die Unter 2 dent der Republik nach der zweiten Lesung de e 998-,8ꝗH. s strir 3 Die chinesische Regierung Sachsen⸗Altenb d Lübeck - ; 1 zeß vorschreitet und wie sich seine einzelnen Sta⸗ eine Fortbildung der Schwurgerichte im Sinne deutscher R chts⸗ Frlänter rlassen. Der Abg. Roser begründete daß die dritte Lesung erst nach einem Monate auf die Tages⸗ in Ningpo sollen sequestrirt werden. Die chinesische Regierus hsen⸗Altenburg und Lübeck. de eatt nie dexPraßeh vrsgrete und âie sch lene Aigenn St fe6 SG prac welnh, chende Erläuterungen erlassen. 3 Der Abg. Ro V langen, daß die dritte Lesung 8 b I öll 8 ächti t wichti e Beiträge C Staaten, in denen der reformirte Straf 556 b st pt 5 g . b 5b 95 2. e vorschriften über die anschauung angesehen zu werden. sce 1 dee 8 v. 1 hat hen GeneraleInshektor dor Zölle ermaeege g8. 2 e. g5 nirte Strafprozeß besteht und Rechtsmittel, an welche sich im vierten Buch die Bestimmungen Beht die Gesetzgeb 5 I“ 111“ 8 den Antrag wegen Erlassung gesetzlicher Bestimmungen zur Ver ordnung gesetzt wer 3 8 ] 9 8 zen das Laienelement in größere d eringerem Umf T.“ b 8 88%ꝗQ die Bes ig Geht die Gesetzgebung einmal von dem Satze aus, es müsse das 8 veeeeee. fsen 8 18,8 en nur an die Minister und W 8 ng zu senden. Die Prinze 8 in größerem oder geringerem Umfange zur Mitwir⸗ über die Wiederaufhebun 88 düs Hesetzgebr 8, eg mäfse das Einh nn Mchen 8 . vecden Amendemem vlippe Lo Bachsen ⸗Coburg⸗Gotha . 4 8 8 83 F Fheectongene berufen ist. Es sind dies die übrigen Das fünfte Bu 9 behandelt die vtseratigen ; vagchtießbe Een. hn der ha ööö“ Einführung eines Eisenba zeigesetzes, die Einsuhrung [3 Fviik. 4ꝙvrsh, e..ee. erichten nhan in der Diskussion 3 1 Hongkong an und be⸗ Staaten des Reichs. dem Strafverfahren, insoweit dieser als Prozeßsubjekt in B * 8 „Hbeide aber als gleichberechtigt anerkannt werden, 5 Püter. urh Pesonevers he. e ,ge Sesee ee 8 Bezug habent kamen am 22. Dezember in Hongkong G Diese Vielgestaltigkeit des Strafverfahrens ist seit I. g ei ües e vicen ,Hüs . eser als Prozeßsubjekt in Betracht dann führt dieser Gedanke folgerichtig zu der weiteren Forderung: Be Aatsg wnrd Caen nagdhehe süchaf I k Re Sachece ndes. . benee en ehenn der gostdampfer nach Shanghai. * Vielgestaltigkeit des Strafverfahrens ist seit lange als ein kommt. In dem sechsten Buche sind die besonderen Arten des deaß dieses Laien⸗Element dann 8 Ix id einem neungliedrigen Ausschusse zugewiesen. Feen agehsr (n. (Ame Brost.) Wenn jed d gaben sich am 24. per Postdampf 8 schwerer Mißstand in dem deutschen Rechtsleben empfunden word Verfahrens IS b-.Hornhns⸗ doaß dieses Laien⸗Element dann auch durch alle Ordnungen der Beadnng wurde 8 1 6 88* Ne. (Ameid. ret) Wen eöach der 3 5 Ver⸗ Miöst 1 fund. den, Verfahrens geregelt, und in dem siebenten endlich d orschrift Herichte; 8b nungen S Eu“ ls bücs Fragenmes hünister gl daß 8 Der Mikado gedenkt die Vollendung der Telegraphen und der Reichstag des Norddeutschen Bundes hatte deshalb i FSen F. 7Ar ten endlich die Vorschriften Gerichte gleichmäßig zu gestalten sei, und demgemäß dasselbe Sodann wurde die Spezialdebatte betreffs der Exekution der nterpellirte Minister glaubt, daß in Anbetracht der Natur und des e kado g olle f rS und g., Nentdeutscen Bänhe gatze dashanhen avenden, Ferfahtens erehet unh in zem siehenken endl W Bäegelese Lücha 8 üöa 4813 5 setz 1 2⸗8 D sei ; äsident d publik ver⸗ bindung zwischen Japan und Europa⸗ urch eine spezi S Sitzung vom 18. April 1868 den Beschluß gefaßt: fahre bPbei den Gerichten unterer Ordnung nicht etwa in der Form vehetsheine ee zes. Im Unterhaufs interpellirte Paul Ernstes ““ Sae. h““ die Peeeehes dschen, aeene es heißt, hat die japanische Regierung „den Bundeskanzler aufzufordern, A. Entwurf einer gemein⸗ fah GePel,na enpire 9. Wi he. me ver un 8 Schöffengerichten, in denen oberer Ordnung in der Form Almassy das Gesammt⸗Ministerium, ob für Beamte, die der derüͤber antscheidet Aber nichts ist geändert an den Bestimmungen den Dampfer „Phase“ gemiethet, um Gegenstände nach der 1“ für v. Bund vor⸗ tersuchung. 3. Untersuchungshaft. 4. Privatkla e ä. sich 1ö1ö1“““ dürfe, daß man ungarischen Sprache nicht mächtig 22 ein bSHe 2 enee des 8 3ee. 1 E- 98 findet ohne die Anwesenheit Wiener d8 escez ehr von Afghanistan, drohen, Verichte 1868 G. 124. h ge vorlegen zu lassen.“ Stenogr 8 2 2n b 8 1. vn 5 im Gje⸗ c aS'epgeri 3 6 88e- üiig. Reelnehr aur dagin anäsgeden hmci de Geichten RRürwüeem üeeeeeeeee eeeee.“ In Cabul, der Hau⸗ . 2 b d 3 1 1848.) Hinsichtlich der Motivirung des 5 Z“ 82 Finanzausschusses fortgesetzt, und Art. 4. Die Kommission der Staatsgewalten bleibt beauftragt, der letzten Ueberlandpost zufolge, neue Unruhen auszubre

Nachdem der Bundesrath des Norddentschen Bundes in sem F fs is in Interefs aller Ordnungen mit einer und derselben Aufgabe

en. v indesrath des Norddentschen Bundes in seiner Entwurfs ist zu bemerken, daß man im Interesse der größeren Ueber⸗ mit. nd derselben Aufge 8

b . * 8 Sitzung vom 5. J. 29 Pjussf eS ns f. . Jeeg. Inter der größeren⸗ ber 2 Wie das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestrebt ge⸗ Wee 8 b * 8. Ück⸗ ammer vorgesehen wird, die aber F iten stalten treffen, um sich gegen den Emir zu empören, un dem 12. Juli 1869 ersucht word leichwi mit d teriell en 2 dort bewe befundene Methode auch anschauungen wieder frei zu machen, welche die Gesetzgebung der letzten eesen, die Reorganisirung der Verwaltung mit Uch aüvr. Thätigkeit treten darf, vorzubereiten und stalten n, 8035 . 8 2 . t 18 sucht worden, gleichwie es mit dem materiellen hier wieder befolgen zu sollen geglaubt hat, bei Gegenstände 8 bbae i machen, welche die Gesetzg .

schgung der Inkompatibilität Borlagen zu muchen. Das Ni⸗ hürüsgane vorzul:gen. Die Kommission bleibt der Rädelsführer der Rebellion, ein gewisser Sher Muhamed Strafrecht geschehen war, auch die Aufstellung des Entwurfs einer denen es der Beibringung eines Aehfaffe nt, Meit Gegenständen, bei zwanzig Jahre in das deutsche Strafrecht hineingetragen hatte, so will

8 f fehl des Emir eß⸗Orm s 1 nderen Materials bedurfte, die I ineine ir hat isterium wird angewiesen, die Frage des Eisenbahntarifes zum auch mit be Fah betraut, welche auf das Wahlgesetz Bezug haben. Khan, auf Befehl des Emirs arretirt wurde. Strafprozeß⸗Ordnung zu veranlassen. Form abgesonderter, den Motiven als 8 fte, d auch der für das Deutsche Reich bestimmte Strafprozeß sich von den

1 8 8 . 2 1b 3 Anlagen beigegebener Exkurse s dem französi 8 ihm eingei Fle ; der F 21. -Se hhev üg⸗ tkommission vorbereitete W. 6.C 8 Dez Lahrii ⸗Catchi und Aus dieser Veranlassung ist der vor F . ählen* aus dem französischen Recht ihm eingeimpften Elementen wieder frei G eines eingehenden Studiums zu machen und bezüg⸗ Der von der speziellen Kommission vorbereitete Wahlgesetz Fdge Am 15. Dezember fand in ah 8 Ost 4 g usern mehr für daß Deutsche hung. sst üt A . 8 mtwurf fas. zu wal len ). 1 G ö111A“ ech *A. 2n bnn. ve und eines wird an die Kommiffion der Staategewalten verwiesen, die ihn ab. Zebri ein Erdbeben statt. Durch den Einsturz vo h bes Strafprozeß⸗Ordnung her „Bei der bere ts oben angedeuteten Mannigfaltigkeit der in den buches zu den Schs schten des deutschen Re 9 6 lich enden ae⸗ sbegtehenden ißverhältnisse dem 25 wird, wenn er mit dem Gesetze über die Zweite Kammer in und Mauern kamen 500 Menschen um. Das Erdbeben wurde ves gengen⸗ 61 Method 19 verschiedenen Staaten des Reichs geltenden Strafprozeß⸗Gesetzgebungen bu e S2enhe 8. 88 8 Nchis zürgckehtem. 8 bece 1— verserege nchsh EbEbkeee hereeen. aunch t Betten e Neth. Shätertach dn v Ee sehrer erbertgang und Aafftanmnd erzahren herdenachea fate sgntenmagich geben dcs wesche ih de hfwn pon denebiezer Fefnenedeschn Seegengten ditt münnen Srrarcbhg aufbanen angewiesen, ge Amortisation 1 ie Erklä en von Thiers über die gendes zu bemerken: 1 bestehenden Rechten unterscheidet. Denn bei zahlreichen Punkte v ich der g auf deutscher . . 8 2 nahm heute die rklärnng. hiers Gleichwie bei Aufstellun des Ent R T“ : r4 3 8 2 zahlreich unkten Grundlage beruht, um bei den Gerichten oberst Ordnung in Staatsschuldobligationen und deren Coupons und der ungari mission - b, s Wahlgese tgegen. 8 8 EW b wie vei Aufstellung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs ist das, was für das Gebiet des einen Staates als Neuerung er⸗ franzßsische Spite 82 bHerichten oberster Ordnung eine schen Werthpapiere überhauvt dem Hause Vorlagen unterbreiten 8 Zweiten ö b L üae-ws Motive zu dem Entwurf einer x“ füßr Ee 2 es auch hier zunächst darauf an, scheint, für das Gebiet eines anderen Staates keine Folcbn Hathe⸗ französische Spitze auszulaufen. 8 und die auf die Verjãhrung apiere v- 88 S 8— ve zu wollen, man müsse vielme um eine 1“ Strafprozeß⸗Ordnung. 88 16“*“ aer s Hege Fer sich eine Zusammenstellung der wesentlichen Abweichungen des 1616“ Ie 8n 8 feststellen. Hierauf begann die Spezialdebatte des Garantie für die Identität und Morclität der Babhe zu haben, Den .-2 . 88 4 einer Se Strafprozeß⸗ ah. esetzgebungen außer⸗ Eutwurss wön dem in Deutschland bestehenden Strafprozeßrecht damit 89 128 9 vaasn Eehesspersa 55 fags 98 h uU . 4 2 1 8 Sn die W eaeae M nin⸗ nung ist folgende Einleitung voran ickt: 1 82 es sind hier die Strafn 8. 2 82 42 N⸗ 9:3 8 5 8 N. 1 it G das altere deutsche Recht, sondern auch eshalb ge⸗ Penh, 5. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sebeu 8 . Aufhebung 8 Listen⸗ 8 8 See Reckezust, and 8 den Staaten des an en 289 gleich E15 1 in eides Vintelich ETE1“ mehrkrer dentichen 2 . 2,—.. 8 8 2 8 8.& 2* . 2 . 7 4 42* 8 7 2 7. 7 . am 9 98 ) (— 1 8 8 bor ‚bür 8 m ö 6 W“ veeen b ge; Seenee hee. enis die Wahl lokolisiren. Was den Artikel 4 anlangt, Deutschen Reichs.) Der Rechtszustand, wie er auf dem Gebiet sonstigen Gesetze n durch welche jene ergänzt oder in ein⸗ geglaubt, die Nechtsfindung so hat man doch Staaten bereits wieder eingebürgert haben und überdies dem Wesen in Beantwortung einer Interpe n über Erg 2 3 1

2H Ss. 48* . FEg jt pe⸗ ve. 1 . ; 1 engericht zum Gegenstand dsr Sache entsprechen. Vergl. ge.a dem Wesen Vi dfünfzig⸗Milli Anleihe, daß die Kreditoperation für so schlug Thiers folgende von dem Minister⸗Konseil genehmigte des Strafpreozesses in den Staaten des Deutschen Reichs zur Zeit be zelnen Punkten abgeändert sind. eines diefer Erkurse machen zu sollen. cht 3 egenste den. ee sprer 8 Vergl. auch Beseler, Volksrecht und Juristen⸗ Vierundfünfzig⸗Millionen⸗2 5 1 hiers fo 8 88

Schöffengericht“ sind nicht blos

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