Großherzogthum Posen zur Provinz Preußen aufmerksam g
sch bitte dabei aber auch ins Auge zu fassen die c Ansöesnncht. die die Provinz Preußen hat, und die sehr ungünstigen klimatischen und Bodenverhältnisse, welche gerade den fruchtbarsten Theil der Pro⸗ vinz in vielen Jahreszeiten gänzlich unfahrbar machen. Es ist daher eit einer Reihe von Jahren vorzugsweise in Litthauen und anderen
heilen von Ostpreußen der Chausseebau in solchen Richtungen von der Staatskasse ausschließlich übernommen worden, wo ohne eine solche Grundlage eine weitere Entfaltung der Privatthätigkeit nicht
Dienst bei dem Verwaltungs⸗Gerichtshofe ist ein besoldetes Staats⸗ Amt. Die Mitglieder des Verwaltungs⸗Gerichtshofes werden auf Vorschlag des Ministerrathes vom Kaiser ernannt. Die Mitglieder
des Verwaltungs⸗Gerichtshofes sind im Allgemeinen nach den für rich⸗ terliche Beamte bestehenden Vorschriften 9 behandeln 8 Der he rich. stehender Unordnungen der Regierung die weitgehendsten Macht⸗
tungs⸗Gerichtshof verhandelt und entscheidet regelmäßig in Senaten vonvier befugnisse zur Rettung des Volkes einräumen werde. Die Räthen und einem Vorsitzenden. Die Berufung an den Verwaltungs⸗ nächste Sitzung findet am Freitag statt. — Zum General⸗Ka⸗ Gerichtshof hat keine aufschiebende Wirkung. Die Erkenntnisse des pitän von Madrid ist Nouvilas ernannt worden. — In Bar⸗ 1“ werden mit absoluter Stimmenmehrheit cellona ist die Republik ebenfalls in vollkommener Ruhe aus⸗
“ W. EseesxesGeaeh gerufen worden, die Truppen fraternifirten mit dem Volke. in Aussicht zu nehmen ist. be ⸗ Pretis⸗ “ 527 Buifces “ nage hes e hat General Moriones telegraphisch Ch Ds Provinz Posen besitzt ein ziemlich ausreichendes Netz von “ “” Se zeigt, daß er die Republik anerkenne. ausseen, die allerdings wesentlich durch die eigene Thätigkeit der
l Kreise entstanden sind; sie i abei b eines von dem Abgeordneten Roser gestellten Antrages auf Ein⸗ Portugal. Lissabon, 13. Februar. (W. T. B.) In der worden, üh es isf 81 25 st aber I 1SSöee. 1eeist führung einer Börsensteuer, daß die Regierung sich mit dieser gestrigen Sitzung der Deputirten ka mmer erklärte der zur wie er nach den lokalen Verhältnissen —anzemessen ist Sie 8 1 Frage beschäftige. Sie werde dieselbe nach allen Richtungen hin E“ gehörende Deputirte Silva, daß seines Be⸗ nach dem vorkäufigen Vertheilungsplan finden, daß eine sehr 5 einer reiflichen Erwägung unterziehen und dann eine entsprechende dünkens Angesichts der Ereignisse in Spanien Alle sich fest um liche Summe zu Prämien reservirt ist, und daran wird die Provinz Vorlage einbringen. Der Rosersche Antrag wurde darauf zu⸗ die bestehende Gewalt schaaren, vor Allem Portugiesen sein und Posen ihren gebührenden Antheil erhalten. Es ist noch nie der Fall rückgezogen. allen Parteigeist und allen Parteihader schweigen lassen müßten. Leesen, daß rsch Kreis⸗Chausseebau in Stocken gerathen wäre, weil
— Nach einer in dieser Sitzung abgegebenen Erklärung des Der Konseilpräsident de Fontes Pereira de Mello erwiderte, daß der 1h Z Huß gus 5* “ hätte. Was außer Ministers des Innern, Lasser, wird morgen der Wahlreform⸗ er in. den Vorgängen in Spanien eine Gefahr für die Unab⸗ Staatskasse für Chaussee⸗Neubauten ersichtliche von Seiten der 88 8 entwurf dem Reichsrathe vorgelegt werden. 8 v Frnaga⸗ nicht zu erblicken vermöge. Zu⸗ mit sehr wenigen Ausnahmen nicht 88 vicglicheht, worden, iif heen⸗ wahes n “ (W. T. B.) Gestern und schen Ferr henngen⸗ 11“ “ 88 49 Rhehüecr Endern es 89 enbanten 88 9 üheren Jahren schlecht
N 9.. * 488Gö 8 z28 1 2 9 „ Bundesrathe e 1 EETAB111““ 5* 1“ ihren Gefühlen für den König und die Re⸗ söbermnüßige — .”” se daß 6 für den Perkegr ash nußlos R 8 25 eAese g Ausdruck. „1 on Chausseen, die früher sehr leicht
tun g — welche aus dem Staatsraths⸗Präsidenten Vautier und “ legt sind und des gänzlichen Umbaues Hehirhech 8 8 en Staatsräthen Cambessedes und Ormond besteht, stattgefunden. Italien. Rom, oder von Chausseen, welche in der Nähe von großen Städten geleden, Zur Berathung standen die gegen Mermillod zu ergreifenden „Gazetta uffiziale“ über den Stand der Staatsschuld am jetzt einen solchen Verkehr aufzunehmen haben, namentfia” eden, Maßregeln und die Ausführung derselben, falls derselbe auf 1. Januar, nimmt dieselbe in diesem Jahre folgende Summen in Fabrikanlagen, daß ihre Unterhaltung als Chausseen mit den gewöhn⸗ Ausübung der Funktionen als apostolischer Vikar beharren sollte. Anspruch: 414,929,666 Frcs. für Interessen, 2,668,512 Fres. T“ überhaupt nicht mehr möglich ist, die deshalb gänzlich Die Mermillod gestellte Frist für die deftnitive Antwort, welche für Prämien und 73,472,322 Fr. für Amortisation; im Ganzen n Pflasterung umgelegt werden müssen. Außerdem sind nur bin und man mit Bestimmtheit als eine verneinende ansehen zu müssen 491,070,501 F. glaubt, geht morgen Mittag 12 Uhr zu Ende. Heute trat in — Ein Königliches Dekret setzt die Uebereinkunft
den Präsidentensitz einnahm, hob in seiner Rede die Nothwen⸗ digkeit hervor, die Ordnung aufrecht zu erhalten und sprach die Erwartung aus, daß die Nationalversammlung im Falle ent⸗
Staatshaushaltung günstiger gestalten sollten, eine successive Aufbesserung sämmtlicher Gehälter eintreten zu lassen. Der Etat für die nächste Finanzperiode hat nämlich nur einen Ueberschuß von 13— 14,000 Fl. gegeben. Außerdem hat der Landtag der Fürstlichen Regierung eine Subventionssumme von 175,000 Thlr. für die Erfurt⸗Hofer Bahn bewilligt, seine Zustimmung gegeben, daß zur gelegenen Zeit Stammaktien der projektirten Schwarza⸗ Bahn bis zu 300,000 Thlr. übernommen werden, und den An⸗ trag, zum Zwecke einer Subventionsbewilligung für eine Franken⸗ hausen berührende Bahnverbindung einen außerordentlichen Landtag zu berufen, angenommen.
Neuß. Gera, 14. Februar. Vom 3. oder 10. März ab wird hier für die Dauer von drei Wochen die Session des Ge⸗ schwornengerichts des ersten thüringischen Appellations⸗ gerichtskreises abgehalten.
Die
die Eröffnung des vierten von diesem Vereine im Einverständ⸗ nisse mit dem Großherzogl. Oberschulrath veranstalteten Unter⸗ richtskurses zur Ausbildung von Arbeitslehrerinnen statt.
Hessen. Darmstadt, 14. Februar. Der Großherzog hat mittelst Allerhöchster Entschließung vom 7. d. Mts. den Staatsrath Arnold von Biegeleben unter Anerkennung seiner treu geleisteten und ersprießlichen Dienste auf sein Nachsuchen in den Rahestand versetzt.
Hannover, 14. Febrnar. Die seither dem Regierungs⸗ Präsidenten von Leipziger obgelegene Stellvertretung des Ober⸗ Präsidenten der Provinz Hannover in Abwesenheits⸗ und Be⸗ hinderungsfällen ist einstweilen dem Landdrosten von Boetticher hier übertragen worden.
Bayern. München, 13. Februar. Der im Ministerium des Innern verwendete Regierungs⸗Rath Frhr. v. Castell, Re⸗ ferent über die vom letzten Landtag angeregten Reformen der “ inneren Verwaltung, ist, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, beauf⸗ — Das Grobßherzogliche Ministerium der Finanzen hat der tragt, mit den einschlägigen Organisationsbestimmungen in zweiten Kammer der Stände einen Gesetzesentwurf über einige Preußen, Württemherg, Baden und Hessen an Ort und Stelle weitere Abänderungen und Ergänzungen des bestehenden Ge⸗ sich vertraut zu machen, um die dort gemachten Erfahrungen in werbesteuertarifs vorgelegt.
—. Banern verwerthen zu können. Derselbe ist bereits nach Stutt⸗ Ueber den Antrag des Abgeordneten Welcker, die Kolla⸗ 1 “ teralst euer betr., hat der Ausschuß der Zweiten Kammer durch den Abg. Metz einen Bericht erstattet, in dem er beantragt, dem Antrage des Abg. Welcker gemäß die Großherzogl. Regie⸗ Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 12. Februar. rung zu ersuchen, eine Revision der 1“ Antwort des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck auf das Ge⸗ zur Herstellung gesetzlicher Einheit und Beseitigung der hervor⸗ such des hiesigen Gemeinderaths in der Schulsprachenfrage getretenen Mängel baldgeneigtest vornehmen und desfallsige Ge⸗ lautet folgendermaßen: “ setzesvorlage ständischer Beschlußfassung unterbreiten zu wollen. „An den Herrn 12 5* SFrqbug. — Der erste Ausschuß der Zweiten Kammer der Stände „Berlin, den 25. Januar . . . — „Die Vorstellung, welche Sie, Herr Bürgermeister, im Namen 5 8— 1,e 1PSn “ 1. des Gemeinderaths von Straßburg unterm 31. Dezember v. J. an durch den Abgeordneten Welcker Bericht erstattet. Der Antrag,
mich gerichtet, 8 in 18 I. doecehl Henen 8. anzösi Sprache in allen Klassen der Gemeinde⸗Elementarschulen welcher einen früheren des Abgeordneten Kraft auf dem XX. Land⸗ 5 Fösische 1 tage wieder aufgriff, lautet:
als Unterrichtsgegenstand einführen zu dürfen, ist geprüft worden. die Kammer wolle Gr. Regierung ersuchen, auf Errichtung einer
„Wenn ich auch die sachlichen Erwägungen würdige, von denen die 8 Vertreter der Stadt bei Stellung des Antrags sich haben leiten lassen,
Landes⸗Kreditanstalt, durch welche Gemeinden und Privaten zur För⸗
derung gemeinnütziger Zwecke und der Lundeswohlfahrt Kapitalien zu
so habe ich doch aus den von Ihnen angeführten Gründen die Ueber⸗ zeugung nicht gewinnen können, daß die Verfügung der Bezirksschul⸗ geringen Zinsen und gegen Abtragung mittelst Annuitäten erhalten können, Bedacht zu nehmen,
behörde, gegen welche der Antrag gerichtet ist, unberechtigt oder un⸗ und seine Motive weisen besonders auf die durch die fran⸗
Sachsen. Dresden, 13. Februar. Die Zweite Kam⸗ mer trat heute zu einer kurzen Sitzung zusammen. Unter den 8e“ befand sich ein Königliches Dekret, durch welches das auf den abgeänderten Etat des evangelisch⸗Luthe⸗ rischen Landes⸗Konsistoriums bezügliche Dekret zurückgezogen wird; die Zurückziehung ist damit motivirt, daß es nicht thunlich sein werde, die genannte Behörde noch im Jahre 1873 ins Leben treten zu lassen. Die Kammer beschloß, die fragliche Etatsange⸗ legenheit durch dieses Dekret als erledigt zu erachten. Die in den beider Kammern, betreffs des Publikationsgesetzes zu dem Kirchengesetze über die Errichtung des evangelisch⸗luthe⸗ rischen Landes⸗Konsistoriums übrig gebliebene Differenz war der erste Gegenstand, der die Kammer beschäftigte. Die Zweite Kam⸗ mer hatte einen Antrag angenommen, der Regierung zu erklären, daß die von derselben mit der Synode zu treffende Verein⸗ barung über die Art der kirchlichen Aufsichtführung
11. Februar. Laut einer Uebersicht der
wieder solche kleinere Strecken in anderen Provinzen von der Staats⸗ kasse gebaut worden, wo wegen besonderer Verhältnisse einem aner⸗
zweckmäßig sei. Ich theile die Ansicht, daß die Erlernung mehrerer kannten Bedürfnisse durch die Mittel der zunächst Interessirten nicht
Sprachen neben einander nicht Aufgabe der Volksschule ist, und daß
über den Religionsunterricht der Ständeversammlung ur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Die Erste Kammer hatte diesen Antrag 8 und statt dessen beschlossen, das Ersuchen an die Regierung zu richten, den Ständen die der Sy⸗ node zu machende Vorlage zur Kenntniß zu bringen. Die 1. Deputation (Referent: Abg. Dr. Biedermann) rieth der Kam⸗ mer an, vor der Hand bei ihrem Beschlusse stehen zu bleiben. Dieser Antrag rief eine Debatte hervor, an der sich Abg. v. Zahn gegen, Abg. Krause und der Referent für denselben wiederholt betheiligten und welche den beiden Erstgenannten namentlich Ge⸗ legenheit bot, über die staatsrechtliche Stellung der Minister in Evangelicis, ihr Verhältniß zum Gesammt⸗Ministerium und die Natur der ihnen anvertrauten Kirchengewalt entgegengesetzte Auffassungen zu entwickeln. Die Kammer hielt ihren Beschluß gegen 8 Stimmen aufrecht. Sodann erledigte die Kammer zwei Petitionen. Nächste Sitzung Montag.
— 14. Februar. Die Erste Kammer hielt heute Mittag eine kurze Sitzung, welcher die Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen und v. Nostitz⸗Wallwitz und die Geheimen Regierungs⸗Räthe v. Mangoldt und Schmaltz beiwohmnen. — Se. Königliche Ho⸗ heit der Kronprinz referirte über die Resultate des Vereinigungs⸗ verfahrens, betreffs des Oehmichenschen Antrags wegen Erhö⸗ hung der für Chausseebauten u. s. w. ins außerordentliche Budget eingestellten Summe. Die Deputationen haben sich dahin geeinigt, ihren Kammern vorzuschlagen, den Beschluß der Ersten Kammer: die Regierung zu ersuchen, Pos. 9 des außer⸗ ordentlichen Budgets beim nächsten Landtag insoweit zu erhö⸗ hen, als es die vorhandenen technischen ꝛc. Kräfte gestatten, an⸗ zunehmen, bez. bei demselben stehen zu bleiben. Ohne Debatte beschloß die Kammer, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben. — Bei der Berathung über die Resultate des Verei⸗ nigungsverfahrens hinsichtlich des Entwurfes einer revidirten Städte⸗Ordnung in der letzten Sitzung war von der Kammer der Beschluß gefaßt worden, den §. 8 nach dem Entwurfe anzunehmen. In der Zweiten Kammer hatte dieser Beschluß zu Zweifeln über seinen Sinn Anlaß gegeben. Ueber diesen Zwischenfall wurde von der außerordentlichen Deputation für die Organisationsgesetze durch den Referenten Bürgermeister Hennig ein Nachbericht erstattet und die Kammer nahm ohne Debatte den Deputationsantrag an, jenen Beschluß dahin zu erläutern, daß durch denselben §. 8 der revidirten Städte⸗Ord⸗ nung übrigens in der bereits in dem früheren Stadium der Berathung von den Kammern vereinbarten Fassung und nur mit der Herstellung der damals von der Ersten Kammer abge⸗ lehnten Worte des Entwurfs: „nach Gehör des Kreisausschusses“ angenommen worden sei. Für die 2. Deputation referirte Herr von Böhlau über das Ergebniß des Vereinigungsverfahrens hinsichtlich des von der Zweiten Kammer angenommenen, von der
Ersten a he ha Antrags auf gesetzliche Regelung der Stellung
der Ober⸗Rechnungskammer zu Regierung und Ständen. Der Finanz⸗Minister hat in der Vereinigungs⸗Deputation erklärt: er werde sich weder für noch gegen den Antrag verwenden. Der hierauf formulirte Vereinigungsvorschlag: 8 „die Regierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob und inwieweit die Befugnisse der Ober⸗Rechnungskammer und ihr Verhältniß zur Regierung und zur Ständeversammlung, sowie die Rechte der letztern gegenüber der Ober⸗Rechnungskammer ge⸗ setzlich näher zu bestimmen seien und dem nächsten Landtage Rheeeine Vorlage darüber zu machen,“ wurde von der Kammer ohne Debatte gegen 1 Stimme ange⸗ nommen. Schließlich beschloß die Kammer, auf durch Kammer⸗ herrn v. Burgk und Bürgermeister Martini Namens der 4. De⸗ putation erstattete mündliche Vorträge, hinsichtlich der Petition Marschners in Dresden um Aufhebung der Beschränkungen der Concertmusiken während der geschlossenen Zeiten, bei ihrem frü⸗ hern Beschlusse, „die Regierung zu ersuchen, die Verordnungen vom 21. Oktober 1843 und 25. Oktober 1848 einer Abänderung zu unterziehen,“ stehen zu bleiben; die Beschwerde des Adv. Bleyl in Chemnitz, wegen der Erhebung katholischer Kirchensteuern für katholische Ehefrauen von deren protestantischen Ehemännern der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Beide Be⸗ schlüsse wurden ebenfalls auf Grund stattgehabten Vereinigungs⸗ verfahrens und ohne Debatte gefaßt. Nächste Sitzung Montag.
Württemberg. Stuttgart, 13. Februar. Das heutige Bulletin über das Befinden der Königin⸗Mutter lautet:
„Die Nacht verlief sehr unruhig, gab zu ernsten Besorgnissen Veranlassung; später einige Stunden Schlaf. Dr. Gärtner.“
— Wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, hat die von der Kammer der Abgeordneten gewählte Kommission für Begutachtung des jüngst eingebrachten Gesetzesentwurfs, betreffend die Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Militärbedürfnisse, bereits zwei Sitzungen gehalten, in welchen die einschlagenden staats⸗ rechtlichen und finanziellen Fragen einer vorläufigen Besprechung unterworfen wurden. Zur nächsten Kommissions⸗Sitzung sind die Minister von Mittnacht und von Suckow behufs mündlicher Erörterung einzelner zweifelhafter Fragen eingeladen worden.
Baden. Karlsruhe, 11. Februar. Gestern fand in Anwesenheit der Großherzogin, fowie der Prinzessin
zösische Kriegsentschädigung disponibel werdenden Mittel hin. 988 Gr. Regierung hat zu dem Antrag folgende Erklärung abgegeben:
„In dem von den Herren Antragstellern reproduzirten Antrag des vormaligen Abgeordneten Herrn Kraft, ist als Anlaß und als Mittel zu der von ihm gewünschten Einrichtung Bezug Fenommen auf die aus der französischen Kriegsentschädigung dem Großherzogthum dem⸗ nächst zufließenden, zu den gewöhnlichen Bedüfnissen der Hauptstaats⸗ kasse nicht erforderlichen Summen. Nun ist aber zur Zeit noch in keiner Weise gewiß, welche Höhe diese Summen erreichen werden, und es läßt sich daher dermalen über die Verwendung dieser Mittel mit einiger Sicherheit . nichts bestimmen. Im Uebrigen würde die Regierung die Verwendung überschüssiger Mittel, wenn sie sich dem⸗ nächst in genügendem Umfang ergeben sollten, zu dem von den Herren Antragstellern bezeichneten Zwecke in hohem Grade wünschenswerth erachten, wie denn auch seither schon in einzelnen Fällen die Darleihung disponibler Staatsmittel zu niedrigem Zins⸗ fuß und gegen Rückzahlung in Annuitäten behufs der Förderung gemeinnütziger öffentlicher Zwecke im Cinvernehmen zwischen Regierung und Ständen gewährt worden ist und künftig gewährt werden kann. Der Gründung eines bleibenden Fonds zu solchen Dar⸗ lehen und den Modalitäten der Ausführung wird aber erst dann näher getreten werden können, wenn sich die Größe der dazu verfügbaren Mittel und damit auch der Umfang der aus der Verwaltung derselben erwachsenden Geschäfte übersehen läßt. Zur Zeit glaubt daher die Relierang das einstweilige Beruhenlassen des Antrags empfehlen zu ollen.“ Unter diesen Verhältnissen will der Ausschuß davon absehen, auf eine nähere Pruüͤfuug der durch die zu errichtende Anstalt zu verfolgenden Zwecke, jetzt schon einzugehen. Er ist übrigens ganz damit einverstanden, daß die Errichtung einer Landes⸗ Kreditanstalt von wesentlichem Nutzeu sein könnte und beantragt: verehrliche Kammer wolle an Gr. Regierung das Ersuchen richten, dieselbe wolle, nachdem die durch die französischen Kriegs⸗Entschä⸗ digungsgelder entstehenden Ueberschüfse festgestellt und über deren Verwendung Beschlüsse zu fassen sind, auch die Frage über Er⸗ richtung einer Tinden gereitan talt⸗ nähere Erwägung ziehen und deshalb den Ständen Vorlage machen.
Braunschweig, 12. Februar. In der heutigen Sitzung der Landesversammlung wurden zunächst mehrere Petitionen berathen und darauf in die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfes: Abänderungen des Gesetzes über die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer vom 24. August 1849 und die Einführung der all⸗ gemeinen Grundsteuer in der Stadt Braunschweig betreffend, ein⸗ getreten. Herzogliches Staats⸗Ministerium hat auf Anlaß des von der letzten Landesversammlung in dem Schreiben vom 6. Mai v. J. an die Landesregierung gerichteten Ersuchens die Frage ob zur Einführung der allgemeinen Grundsteuer in der Stadt Braunschweig zu schreiten sei, nach vorgängiger Begut⸗ achtung durch die Herzogl. Zoll⸗ und Steuer⸗Direktion, das Her⸗ zogl. Steuer⸗Kollegium und den Stadtmagistrat hierselbst der Er⸗ wägung unterzogen, aus welcher der vorliegende Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer vom 24. August 1849 und die Einführung der Grundsteuer in der Stadt Braunschweig, her⸗ vorgegangen ist. Die Beseitigung der indirekten Abgaben in der Stadt Braunschweig hat das Herzogliche Staats⸗Ministerium als zeitgemäß und wünschenswerth erachten müssen, weil die Aeccise⸗ Schranken einer zweckmäßigen Erweiterung der Stadt hindernd in den Weg treten, die Steuererhebung seit dem Hinauswachsen der Stadt über die äußeren Umfluthgräben eine unsichere und schwierige geworden ist, so daß auch bei verbesserten und kost⸗ spieligeren Kontrolle⸗Einrichtungen zahlreiche Defrauden nicht wer⸗ den vermieden werden können, und weil es hofft, daß die freie Konkurrenz der in den benachbarten Ortschaften Braunschweigs wohnenden, billiger arbeitenden Bäcker und Fleischer namentlich dem minder begüterten Theile der städtischen Bevölkerung zu Statten kommen werde. Die Kommission für innere Angelegenheiten hat sich mit dieser Ansicht sowohl aus den vom Herzoglichen Staats⸗ Ministerium angeführten, als auch aus den bei der Verhand⸗ lung dieser Frage auf dem vorigen Landtage hervorgehobenen Gründen umsomehr einverstanden erklärt, als inzwischen auch die Stadtverordnetenversammlung in Braunschweig sich für die Aufhebung der seitherigen städtischen indirekten Abgaben aus⸗ gesprochen hat. Die Schlußbestimmung lautet nach dem von der Versamm⸗ lung angenommenen Antrage der Kommission: „Der Zeitpunkt, von welchem an die Erhebung der Grundsteuer nach den Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes erfolgen soll, wird von Herzoglicher Landesregierung durch Verordnung bekannt gemacht. Von diesem Zeitpunkte an verlieren die dem vorliegenden Gesetze widerstreitenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 33 vom 24. August 1859 ihre Kraft.“ Der Gesetzentwurf wurde mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 13. Februar. Der Landtag hat der Fürstlichen Regierung die Ermächtigung ertheilt, die Gehälter der Beamten bis zu 500 Thlr. um
und rerer Sprachen erfahrungsmäßig nicht abzuwendenden Gefahr auszu⸗
es vom erziehlichen Standpunkte richtiger ist, die in der Volksschule nn Kinder mit dem sichern Gebrauch einer Sprache in Rede Ichhrift auszurüsten, als sie der bei gleichzeitiger Erlernung meh⸗
setzen, daß sie keine der beiden sich völlig und richtig zu eigen machen. „Die Klassen der Bevölkerung in Straßburg, welche die Erler⸗
nung der französischen Sprache für ihre Kinder wegen des Verkehrs
mit Frankreich als nothwendig erachten, finden dazu in den höheren Unterrichtsanstalten ausreichende Gelegenheit; sie werden in der Regel auch die Mittel besitzen, ihre Kinder diese Anstalten besuchen und
sie über das Alter hinaus unterrichten zu lassen, mit welchem die Volksschule den Unterricht abschließt.
- Soviel bekannt, wird jenseits der französischen Grenze in den an Deutschland grenzenden Bezirken
nirgends in den Primärschulen die deutsche Sprache gelehrt, woraus
sich ableiten läßt, daß das Bedürfniß des gegenseitigen Verkehrs die Erlerang der Sprache des Nachbarlandes in jenen Schulen nicht erheischt. 18 “ „Es würde aus diesen Gründen nicht wohlgethan sein, die auf einer richtigen Erwägung beruhende Verfügung der Bezirks⸗Schul⸗ behörde abzuändern und vermag ich daher dem darauf zielenden Antrage nicht Statt zu geben. 8
G Der Reichskanzler:
von Bismarck.
8
8 8 8 8 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Februar. Das Herrenhaus hielt heute in Anwesenheit des gesammten Mi⸗ nisteriums eine außerordentliche Sitzung, um der Trauer über den Todesfall in der Kaiserlichen Familie Ausdruck zu verleihen, und ermächtigte das Präsidium, das Beileid des Hauses an Allerhöchster Stelle in geeigneter Weise kund zu geben.
— Der Finanzausschuß nahm den Gesetzentwurf, be⸗ treffend den Nachtragskredit für die Weltausstellung, desgleichen eine diesbezügliche Resolution an, worin das Bedauern über die bedeutende Ueberschreitung des für die Weltausstellung bewilligten Kredits ausgesprochen wird. — Die Regierungs⸗ vorlage bezüglich des Donau⸗Oderkanals wurde von dem betreffenden Ausschusse mit der Abänderung angenommen, daß der Regierung bei der Bestimmung des Anlagekapitals und der Fixirung des Effektenkurses ein Einfluß gewährt und ein Maxi⸗ maltarif in das Gesetz aufgenommen werde.
— Aus dem Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Verwaltungs⸗Gerichtshofes, den die Regierung in einer der nächsten Sitzungen des Abgeordnetenhauses einzubringen ge⸗ denkt, theilt die „Prager 3.“ die wesentlichen Bestimmungen mit, denen wir Folgendes entnehmen: 8
Der Verwaltungs⸗Gerichtshof hat in allen Fällen zu erkennen, in denen Jemand durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Die Verwaltungsbehörden, gegen deren Entscheidungen oder Verfügun⸗ gen bei dem Verwaltungs⸗Gerichtshofe Beschwerde erhoben werden kann, sind sowohl die Organe der Staatsverwaltung als die Organe der Landes⸗, Bezirks⸗ und Gemeindeverwaltung. 1“
Von der Zuständigkeit des Verwaltungs⸗Gerichtshofes sind aus⸗ geschlossen: a. Angelegenheiten, welche auf den ordentlichen Rechtsweg gehören; b. Angelegenheiten, welche nach dem Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 zur Kompetenz des Reichsgerichtes gehören; c. Angelegenheiten, in denen die Verwaltungsbehörden nach freiem Ermessen vorzugehen berechtigt sind; d. Angelegenheiten, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 in beiden Reichshälften gemeinsam verwaltet werden; c. An⸗ gelegenheiten, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 in beiden Reichshälften nach gleichen Grundsätzen verwaltet werden, dafern die angefochtene Entscheidung oder Verfügung kraft gesetzlicher Vorschrift im Einvernehmen mit einer gemeinsamen Ver⸗ waltungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde der anderen Reichs⸗ hälfte getroffen worden ist oder auf einer im gleichen Wege verein⸗ barten Verordnung beruht; f. Angelegenheiten, welche sich auf die Besetzung öffentlicher Aemter und Dienste beziehen; g. Disziplinar⸗ Angelegenheiten; h. Beschwerden gegen administrative Entscheidungen, welche in letzter Instanz vom Obersten Gerichtshofe, sowie gegen Ent⸗ scheidungen, welche von einer aus Verwaltungsbeamten und Richtern zusammengesetzten Instanz geschöpft worden sind; i. Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der Steuer⸗Einschätzungs⸗Kommissionen.
Der Verwaltungs⸗Gerichtshof hat nur auf Anrufung der Par⸗ teien vorzugehen. Die Beschwerde kann bei dem Verwaltungs⸗Gerichts⸗ hofe erst erhoben werden, wenn die Angelegenheit im administrativen Wege ausgetragen ist. 1“ — 1 bö
Findet der Verwaltungs⸗Gerichtshof die Beschwerde gegründet, so hat er die angefochtene Entscheidung oder Verfügung unter Angabe der Gründe als gesetzwidrig aufzuheben. Die Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, in der Sache die weiteren Verfügungen zu treffen, wobei sie an die in dem Erkenntnisse des Verwaltungs⸗Gerichtshofes ausgesprochene Rechtsansicht gebunden sind.
insichtlich des Rechtes, die Giltigkeit von Gesetzen und Verord⸗ nungen zu vrnfen, steht der Verwaltungs⸗Gerichtshof den ordentlichen Gerichten gleich. 88, . 5 1t
Ueber Kompetenz⸗Streitigkeiten zwischen dem Verwaltungs⸗Ge⸗ richtshofe und den ordentlichen Gerichten entscheidet das “ Kompetenz⸗Streitigkeiten zwischen dem Verwaltungs⸗Gerichtshofe und dem Reichsgerichte sind in einem aus je drei Mitgliedern beider Ge⸗ richtshöfe zusammengesetzten Senate zu entscheiden, dessen Vorsitz der Präsibent des Obersten Gerichtshofes oder sein Stellvertreter führt.
as Verfahren vor diesem Senate wird durch eine Verordnung ge⸗ regelt. 1 Der Verwaltungs⸗Gerichtshof besteht aus einem Präsidenten, des⸗
Wilhelm im Vereinslokal des Badischen Frauenvereins hier
d sobald sich die Ueberschüsse in der
8
sen Stellvertreter und der erforderlichen Anzahl von Räthen.
“ G 1““
sorgnisse zu zerstreuen.
Der
Solothurn die Baseler Diözesankonferenz behufs Wahl eines Bisthumsverwesers zusammen. ferenz behufs Wahl eines
Großbritannien und Irland. London, 13. Februar. Großbritanniens Staatseinnahmen vom 1. April bis dhee huge Fhatl chen “ zufolge, 62,426,677 Lstrl. *r 1,395,765 Lstrl. mehr als in entspreche de⸗ riode des Vorjahres. 1“
— 14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Unter⸗ haus⸗Sitzung fragte Ayrton an, weshalb noch ein Gesandter beim Papste unterhalten werde, da dies eigentlich als eine Belei⸗ digung für den König von Italien und für das italienische Volk betrachtet werden müsse. Zugleich beantragte derselbe die Vorle⸗ gung der darauf bezüglichen amtlichen Dokumente. Viscount Enfield erwiderte Namens der Regierung, daß der fragliche Ge⸗ sandtschaftsposten die Regierung lediglich über die Beziehungen der päpstlichen Kurie zu den auswärtigen Mächten informiren solle. Newdegate bezeichnete die Beibehaltung des Gesandtschafts⸗ postens als eine mit den freundlichen erkenntlichen Gesinnungen Italiens gegen England unverträgliche Anomalie. Der Antrag Ayrtons wurde indeß mit 116 Stimmen gegen 63 abgelehnt. Im weiteren Fortgange der Sitzung sagte der Viscount auf eine An⸗ frage Eastwicke's die Uorlegung der Dokumente, welche sich auf die mit dem Fürsten Gortschakoff über Herstellung einer soge⸗ nannten Zwischenzone in Central⸗Asien geführten Verhandlungen beziehen, zu, sobald dieselben gedruckt sein würden und bemerkte Dilke gegenüber, daß sich dabei auch die Berichte über die russi⸗ schen Kolonien am Ufer des Terek befänden.
— Von den Königlichen Auswanderungs Kommissa⸗ ren werden neuerdings die arbeitenden Klassen gegen die Aus⸗ wanderung nach Paraguay gewarnt. — Nach der „Morning 81 8 “ Regierung Ausschuß niederzusetzen, welchem die Untersüuchung wegen Benutzung von üchti Schiffen obliegen soll. 3 Seeg “
Frankreich. Paris, 13. Februar. Das „Journal officiel“ meldet aus Algerien: In den Provinzen Algier und Oran ist seit einigen Tagen Regenwetter eingetreten, doch ist der Regenfall bis jetzt nicht hinreichend, die gehegten Be⸗ gnisse zu ze Nach den neuesten Nachrichten aus dem Süden ist Si Reddur ben Hamza nach Guerera gezogen, wo sich die Chambas Muadsi mit ihm vereinigt haben. Ein Theil seiner Anhänger dagegen hat sich, auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des General Galliffet, Metlili genähert. Von den fünf Stämmen der Goléa scheinen drei noch immer geneigt zu sein, sich zu unterwerfen.
— 14. Februar. Der Herzog von Broglie wird den von ihm zu erstattenden Kommissionsbericht erst am Montag vortragen. — Die Nachricht, daß zur Unterstützung einer im Interesse des Herzogs von Montpensier in Spanien ins Werk zu setzenden Bewegung eine Summe von 20 Millionen gezeichnet worden sei, wird von dem „Journal de Paris“ für unbegründet erklärt.
Spanien. Madrid, 13. Februar. (W. T. B.) General Espartero hat der republikanischen Regierung seinen Glück⸗ wunsch dargebracht. Dagegen hat der spanische Gesandte in Paris, Olozaga, drei Mal sein Gesuch um Abberufung von seinem Posten wiederholt und um sofortige Ernennung eines Nachfolgers gebeten. Die Regierung hat indeß beschlossen, Olozaga „im Namen des Vaterlands“ und der Freiheit um das Verbleiben in seiner Stellung, als Gesandter der spanischen Re⸗ publik anzugehen und ihm sofort anderweite Kreditive zuzu⸗ stellen. Gestern Abend ist ein Kourier abgegangen, welcher mittelst identischer Schreiben allen Vertretern Spaniens im Auslande das Ereigniß der Gründung der spanischen Re⸗ publik anzeigt.
Das Ministerium trat nach der Sitzung zu einem Kon⸗ seil zusammen. Einer der ersten Akte der neuen Regierung war die Begnadigung der zum Tode Verurtheilten, welche heute früh in Barcelona hingerichtet werden sollten. Castelar wird eine Denkschrift an die fremden Regierungen richten, in welcher er sich über die von der spanischen Republik zu befolgende äußere Politik aussprechen wird. — Wie verlautet, wird die Regierung besonders bemüht sein, eine allgemeine Voksbe⸗ waffnun g einzuführen.
— Die Antwortsadresse der Nationalversamm⸗ lung auf die Botschaft des Königs Amadeus schließt mit der Erklärung, daß das spanische Volk nach Beseitigung der gegen⸗ wärtigen Gefahren und Schwierigkeiten dem Könige zwar die Krone nicht wieder anbieten könne, daß dasselbe ihm aber eine andere Ehrenauszeichnung, nämlich diejenige des Bürgers eines freien unabhängigen Volkes zu Theil werden lassen werde. Der Verzicht des Königs auf die Krone ist, wie der „Imparcial“ zu wissen glaubt, aus dem eigenen freien Entschlusse des Königs hervorgegangen und gegen den ausdrücklichen Willen seines Vaters erfolgt.
— Die Nationalversammlung hat heute Perales,
zwischen dem Königreich IJtalien und der Republik San Sal⸗ vador, betreffend gegenseitige Auslieferung von Verbrechern, in Wirksamkeit. — Am 5. d. wurde im auswärtigen Ministerium auch ein gleicher Vertrag mit Großbritannien unterzeichnet.
Dieser Tage wird ferner das vom Könige unterzeichnete Dekret veröffentlicht werden, durch welches der nautische Unterricht der italienischen Handelsflotte reformirt wird. Die Verordnung soll bereits mit dem neuen Schuljahre 1873—74 in Kraft treten.
— Nach einem Berichte über die Zusammensetzung der Dep utirtenkammer befinden sich 63 Beamten in derselben, darunter 12 Magistratspersonen und 13 Professoren.
— Der Kriegs⸗Minister hat beschlossen, zwei Tele⸗ graphen⸗Co mpagnien zu bilden, welche, gerade so wie die drei Eisenbahn⸗Compagnien beim Sappeur⸗Corps, beim Genie in Casall eingerichtet werden sollen.
— 14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Dep utirtenkammer begründete Laporta seine bereits an⸗ gekündigte Interpellation über die offizielle Betheiligung der Behörden und Truppen an der zu Florenz abgehaltenen Leichen⸗ feierlichkeit für den Kaiser Napoleon. Die Interpellation wurde durch die Erklärung des Minister⸗Präsidenten Lanza, daß die ganze Feier nur einen privaten Charakter gehabt habe und die Truppen nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgerückt seien, erledigt. — Im Senate wurde heute auf den Antrag des Senators Pepoli folgende Tagesordnung angenommen: Der Senat, bewegt durch die Nachricht von der Thronentsagung des Königs Amadeus von Spanien, betrachtet sich als Dolmetscher der Gesinnungen der Nation, wenn er diesem Fürsten wegen seiner würdigen und wahrhaft konstitutionellen Haltung seine Bewunderung ausdrückt und demselben versichert, daß er bei seiner Rückkehr in das Vaterland stets den Gefühlen der Liebe und Verehrung wiederum begegnen werde, die ihn überall hin begleiten werden.
Rumänien. Bukarest, 14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Kammersitzung legte der Handels⸗Minister das Bergwerksgesetz vor. Im Senat wird das Gesetz über Minister⸗ Verantwortlichkeit berathen. — Die heutigen anhaltenden Schnee⸗ stürme haben bedeutende Verkehrsstockungen herbeigeführt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Februar. Der Kaiserliche Hof hat aus Anlaß des Hinscheidens der verwittweten Kaiserin Carolina Augustaq auf vier Wochen Trauer angelegt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Fe⸗ bruar. Nach Mittheilung der „Post och Inr. Tid.“ wird die Königin morgen mit dem gewöhnlichen Schnellzuge nach Christiania abreisen, da der Kronprinz sich von seinem Falle der dabei geschehenen Beinverletzung jetzt vollkommen erholt hat.
— Der Gesundheitszustand des Herzogs von Dalarne, welcher bekanntlich wegen einer Lungenaffektation an die Aus⸗ übungen seiner Funktionen als Vorsitzender der während der Ab⸗ wesenheit des Königs in Norwegen eingesetzten interimistischen Regierung verhindert wurde, hat sich in den letzten Tagen etwas — Für die verstorbene verwittwete Kaiserin von Oesterreich, Carolina Augusta, geb. Prinzessin von Bayern und Mutters Schwester der verwittweten Königin von Schweden⸗Norwegen ist eine mit dem heutigen Tage beginnende, 21 Tage dauernde Hoftrauer angeordnet worden. Amerika. Nach weiteren aus Panama in London ein⸗ getroffenen Nachrichten sind durch den Orkan am 18. v. M. in Aspinwall besonders deutsche und französische Lagerhäuser stark beschädigt worden; auch sind mehrere Barkschiffe mit ihren Ladungen vernichtet.
Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 15. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten sprach bei der Berathung des Eats
genügt werden konnte. Das ist namentlich der Fall, wenn es sich hin und wieder um die Herstellung einer Verbindung zur Ergänzung des Chausseenetzes zwischen Staatsstraßen handelt, und wo isolirte Strecken entstehen würden, die die Kreise nicht zur Unterhaltung übernehmen bhhe d sie einen unverhältnißmäßigen Aufwand fr ingen würden; oder wo eine Straße so unglücklich an der Gr verschiedener Kreise hinläuft, daß in keinem derselben ein 1eeheehes Interesse sich findet, um die an sich nöthige Chaufsirung auszuführen Die Provinz Posen ist in der glücklichen Lage, jetzt ein ziemlich um⸗ fassendes Chausseenetz zu besitzen, welches nur bei den vermehrten E111“ neue Anschlüsse braucht, und die Unterstützung, welche fchlan ei von Seiten der Staatsregierung bedarf, wird ihr nicht — Rücksichtlich der von Etatsveränderungen Kommissar:
„Ich will nur bemerken, daß bisher die Einrichtung bestanden hat daß die Finanzverwaltung für jede Meile Staats⸗Chaussee, die von dem Staate zu unterhalten ist, ein bestimmtes Aversum der Bauver⸗ waltung überweist, aus welchem die sämmtlichen Kosten zur Unter⸗ haltung bestritten werden, und zwar sowohl die materiellen Unter⸗ haltungskosten, als die Besoldung der Chaussee⸗Aufseher, der Chaussee⸗ W ärter, die Pensionen der Beamten, die Unterstützungen, welche die Wittwen und Hinterbliebenen aus der Staatskasse bekommen. Die Budget⸗Kommission hat es für nöthig erachtet, diese letztere Position namentlich die Besoldung der Chaussee⸗Aufseher, zu trennen. Bei der Aufstellung des Etats ist man von der Ansicht ausgegangen daß der Anforderung des Gesetzes für die Ober⸗Rechenkammer daß die Besoldung der Beamten mit ihren Durchschnitts⸗-, Maximal⸗ und Minimalsätzen aus dem Etat ersichtlich gemacht werden sollen, hier hinreichend Genüge geschehen sei, in der Weise, wie die Aufstellung des Etats erfolgt ist. Meiner Meinung nach würde allerdings eine weitere Trennung nicht nöthig sein, sie wird zur Folge haben, daß noch eine weitere Umgestaltung des Etats in Frage kommen wird in Be⸗ zug auf die Chaussee⸗Unterhaltung, weil nun das Aversum nicht mehr die Bedeutung haben kann, daß die Chausseeverwaltung sich einrichten muß mit der bestimmten Summe im Ganzen, sondern es werden gewisse Positionen künftig vielleicht auf den Etat des Finanz⸗Ministers ganz zu übernehmen sein, namentlich scheint kein Grund, einen besonderen Pen⸗ sionsfonds für Chaussee⸗Aufseher ꝛc. ferner beizubehalten, wenn die Aus⸗ gaben dafür nicht aus dem Aversum mit bestritten werden. Dies wird in Erwägung genommen werden bei Aufstellung des nächsten Etats
— Die Budgetkommission hatte beantragt, für das Jade⸗ gebiet mehrere Positionen zu streichen, weil die betreffenden Ausgaben dem Reiche obliegen. Der Ministerial⸗Direktor Mac⸗ Lean nahm hierüber, nachdem der Referent Abg. Rickert jenen Antrag motivirt hatte, das Wort:
Meine Herren! In der Budget⸗Kommission hat sowohl der Ver⸗ treter des Herrn Finanz⸗Ministers, als ich meinerseits die Gründe dargelegt, welche nach der Ansicht der Staatsregierung es nicht zulässig machen, diese Ausgabe von dem Etat abzusetzen. Die Einleitungen zu den Bauten, zu deren Fortführung und Unterhaltung diese Posi⸗ tionen bestimmt und nothwendig sind, sind von der Königlichen Ma⸗ rine⸗Verwaltung zu einer Zeit getroffen worden, wo sie das Jadegebiet direkt für Rechnung des preußischen Staats verwaltete; wenn später⸗ hin eine Trennung stattgefunden hat, wonach die frühere Königliche Marine an das Reich übergegangen ist, so ist dadurch das Verhältniß des Jadegebiets an und für sich unberührt geblieben; es ist nach wie vor preußisches Gebiet und lediglich der preußischen Staatsregierung liegt die Verpflichtung ob, die von der früheren Verwaltung über⸗ nommen worden ist. Ich verkenne keineswegs, daß es sich bei den Ausgaben, die hier in Ansatz gebracht sind, zum Theil um solche handelt welche an und für sich überhaupt nicht von dem Staate zu leisten sind, sondern welche für die Betreibung von Kommunalbedürfnissen getroffen werden, und eswird daher gewiß dahin gestrebt werden, durch Herbeiführung einer geordneten Kommunalverfassung in der neuen Stadt Wilhelmshaven auch diese Gemeinde zur Uebernahme derjenigen Lasten zu bestimmen welche bisher von der Staatsverwaltung getragen werden. Für den Augenblick kann dies aber nicht geschehen. Es existirt dort noch keine geordnete Gemeinde, und Sie werden nicht verlangen, daß nun der Uebergang von der Marine⸗Verwaltung auf die Civilbehör⸗ den im preußischen Staate sich dadurch kennzeichnen soll, daß man alles verfallen läßt, was bisher eingerichtet ist. Es tritt ferner hinzu abgesehen davon, daß Steuern erhoben werden von der Staatskass 1 daß die Marine⸗Verwaltung berechtigt war, durch besondere Königlich Ordre den Erlös aus dem Verkauf der ihr entbehrlich gewordenen Grundstücke zu bestimmten Anlagen im Interesse der neuen Stadt Wilhelmshaven zu verweaden, daß sie durch solche Mittel die Kosten
für sie hervor⸗
der Budgetkommission beantragten erklärte der genannte Regierungs⸗
der Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bau⸗ wesen der Abg. Witt sein Bedauern aus, daß für Chaussee⸗ bauten in der Provinz Posen nichts bewilligt sei, nachdem auch in den früheren Jahren wenig oder nichts in dieser Richtung ge⸗ schehen. Der Regierungs⸗Kommissar, Ministerial⸗Direktor Mac⸗ Lean erwiderte hierauf:
Meine Herren! Ich kann Sie versichern, daß bei der Vertheilung der Chausseebaufonds lediglich die Bedürfnisse der einzelnen Provinzen berücksichtigt werden, ohne irgend eine besondere Vorliebe für die eine oder die andere Provinz. He.„ .Ig
„Es ist seit einer langen Reihe von Jahren Grundsatz, daß aus⸗ schließlich auf Kosten der Staatskasse Chausseen in der Regel nicht gebaut werden, daß vielmehr, um schneller die Entwickelung eines aus⸗ reichenden Chausseenetzes zu fördern, die Bauten von den Kommunen, von den Kreisen vorgenommen und durch Prämien von der Staats⸗ kasse unterstützt werden. Eine Ausnahme ist nur gemacht worden in den östlichen Provinzen, wo es noch an den Hauptstraßen fehlt, an
Sorin, Gomez zu Vize⸗Präsidenten erwählt. Martos welcher
8
welche sich Fieher anschließen können. Der Herr Vorredner hat auf das Mißverhältniß in der Zahl der Staats⸗Chausseen im “ 8 8 “ ö“ 8 8
die zur theilweisen Anlage von Straßen und zu Pflasterungen ent⸗ standen sind, bestritten hat und daß ein Betrag von über 120,000 Thlr., die aus solchen Erlösen gewonnen werden, zur Verfügung de
Finanz⸗Ministers gestellt resp. an die preußische Staatskasse von der Marine⸗Verwaltung abgeführt sind. Die Mittel, die zu diesem Zwecke von der Marine⸗Verwaltung vorgesehen waren, sind also dem preußischen Staate zugeflossen.
Nun, meine Herren, handelt es sich zum großen Theil um sehr dringende Bedürfnisse. Die Uebergabe der Verwal tung an den preußischen Staat ist erst in den letzten Monaten des vorigen Jahres vorbereitet und die Bauverwaltung ist nicht in der Lage gewesen, spezielle Kenntniß von den früher dort getroffenen Ein 1b richtungen zu nehmen. Ich habe mich daher darauf beschränken müssen, der Budgetkommission wörtlich zur Kenntniß zu bringen, was von dem Chef der Marine⸗Verwaltung in Bezug auf die fraglichen Anlagen dem Handels⸗Ministerium mitgetheilt worden ist. Daraus werden Sie haben entnehmen können, daß in der Stadt Wilhelmshaven und für alle dortigen Niederlassungen, die, wenn sie auch durch den Bau des Kriegshafens zunächst herbeigelockt sind, doch keineswegs Pertinenzien desselben sind, sondern selbständige bürgerliche Anlagen,
8