es sowohl der Civilbevölkerung, wie auch den Marinebeamten an Trink⸗ wasser fehlt. Es hat schon ein artesischer Brunnen angelegt werden müssen, der aber nicht genügend Wasser für Alle giebt und man hat Einleitungen ge⸗ troffen zu einer Wasserleitung um aus einer entfernteren Gegend das Wasser eranzuschaffen. Zu diesem Zwecke sind Mittel im Etat vorgesehen. eine Herren! Ich glaube nicht, daß die Fürsorge des preußischen Staates dafür unterbleiben darf, Fücnehe daß eine Bevölkerung, wie sie nun einmal dort angesiedelt ist, das ihr nöthige Trinkwasser erhalte. Nachdem aus den neulich stattgefundenen Budget⸗Verhandlungen der Chef der Marine⸗Verwaltung von dem Antrage der Kom⸗ mission gehört hat, die Position abzusetzen, hat er eine fernere Mittheilung dem Herrn Handels⸗Minister zukommen lassen, worin er ausspricht, daß die Marine⸗Verwaltung durchaus nicht in der Lage sei, selbst etwas für diese Zwecke fernerhin zu thun. Der Etat für das Jahr 1873 habe wegen der Abtretung der Verwaltung an
Prechn iron „hierkür nicht getroffen und eben sowenig habe in dem
jetzt entworfenen Etat für 1874 hierauf Rücksicht genommen werden können;
die Marineverwaltung besitze also nicht die Mittel, für Zwecke, die nicht in ihrem speziellen Interesse, sondern dem der Landesverwaltung liegen, Ausgaben zu bestreiten. Es wird zugleich eine Beschwerde von dem Ortsvorstande von Heppens vorgelegt, worin über die Unmöglich⸗ keit geklagt wird, bei jetziger Jahreszeit eine Verbindung mit der Stadt zu unterhalten, es wird darin gesagt, daß die Leichen der Einwohner von Wilhelmshaven nicht zum Kirchhof gebracht werden können, weil die Wagen stecken bleiben, und daß nur auf großen Umwegen mit besonderen Vorkehrungen Transporte bewerkstelligt werden können.
„ Ferner ist der Budgetkommission von mir bereits vorgelegt ein Vertrag, den die Marineverwaltung mit den Unternehmern einer Gas⸗ anstalt abgeschlossen hat, die sich verpflichtet haben, außer den Anlagen für das Marine⸗Etablissement selbst auch Röhren in die Stadt zu legen und für einen bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl von Flammen in den öffentlichen Straßen zc. zu unterhalten. Der Vertrag ist auf eine Reihe von 50 Jahren abgeschlossen worden und es besteht danach eine kontraktliche Verpflichtung für den preußischen Staat, welcher jetzt durch Organe der Civilbehörde, wie früher der Marinebehörde ver⸗ treten war, die Verbindlichkeiten der ganzen Gesellschaft gegerxüber zu er⸗ füllen. Wenngleich diese speziellen Ausgaben für die Beleuchtung der Straßen die Bau⸗Verwaltung zunächst nicht tangiren, so ist es doch für zweckmäßig erachtet, vorläufig ihr diese Fürsorge mit zuzuweisen, weil ihr die Unterhaltung der Straßen obliegt, und es auch anderwärts nicht ohne Beispiel ist, daß Ausgaben für die Beleuchtung von öffent⸗ lichen Straßen, Brücken ꝛc. aus Baufonds mit bestritten werden. Wir haben Aehnliches in Harburg beim dortigen Hafen.
„Was den Liege⸗Hafen betrifft, so wird ein Blick auf die Karte, die ich hier zur Disposition stelle, Ihnen die Ueberzeugung gewähren, daß die Anlagen, welche für die Marineschiffe gemacht sind, nicht dazu gebraucht werden können, um den Verkehr der Pribeiscbish der in Wilhelmshaven stattfindet, in sich aufzunehmen und ist deswegen ein besonderer kleiner Hafen angelegt worden. Die Unterhaltung desselben, um ihn dem Schiffsverkehr zugönglich zu machen, erfordert Ausbaggerungen, die zum Theil im vorigen Jahre vorgenommen und zu deren weiteren Fortsetzung die nöthigen Summen auf den Etat gebracht worden sind. Unterbleibt die Ausbaggerung, so verschlammt der Hafen gänzlich und der Verkehr hört auf; das ist aber nicht ein W Interesse der Marine. Allerdings kann man sagen, daß der
erkehr von Handelsschiffen ebenso wie alle Ansiedelungen nicht vor⸗
handen sein würden, wenn nicht ein Marine⸗Etablissement dort einge⸗
richtet wäre, aber daraus folgt nicht, daß die Bevölkerung mit ihren Bedürfnissen, so weit sie dieselben nicht selbst befriedigen kann, auf die Marine⸗Verwaltung angewiesen wäre. Setzen Sie diese Ausgaben ab, so ist die Verwaltung nicht in der Lage, irgend etwas für die Er⸗ haltung des Bestehenden zu thun. Ich kann die Versicherung geben, daß nicht zu irgend einer Ausführung geschritten werden wird namentlich was den Liegehafen für Handelsschiffe betrifft, ohne da vorher Seitens der Bauverwaltung eine technische Untersuchung vorge⸗ nommen und geprüft worden, ob das Interesse des preußischen Staates eine solche Anlage erfordert. Aber ich glaube nicht, daß es im In⸗ teresse des preußischen Staates liegt, die Mittel vorzuenthalten, welche erforderlich sind, um das, was noͤthig ist, im Laufe dieses Jahres zur Ausführung zu bringen. Ich bitte Sie daher, die im Etat zum Ansatz gebrachten Aus⸗ gaben im Ordinarium und Extraordinarium zur Verfügung der Re⸗ ierung zu lassen, die über der Verwendung zur Fortsetzung der Bauten einer Zeit Rechenschaft geben wird.
Auf die Gegenbemerkungen des Abg. Dr. Glaser ergriff der Regierungs⸗Kommissar noch einmal das Wort:
Auf die Bemerkungen des Herrn Vorredners wollte ich nur er⸗ widern, daß die Nothwendigkeit einer größern Spezialisirung der Aus⸗ gaben um die Verhältnisse im Einzelnen näher prüfen zu können, durch die jetzige Vorlage in keiner Weise illustrirt wird, denn die
Ausgaben, die für das Jadegebiet bezweckt sind, sind nicht in dem allgemeinen Dispositionsfonds, welcher für Land⸗ und Wasser⸗Neu⸗
bauten zum Etat gebracht ist, mit inbegriffen. Sie sind vielmehr
speziell dargelegt, um von Seiten der Regierung sie einer Prüfung
durch das Abgeordnetenhaus nicht zu entziehen. 1b Uebrigens sind die Verhältnisse im Jadegebiet doch wesentlich
es ist auch nicht der Fall, daß überhaupt eine Kommune nicht da wäre: es sind nur keine geordneten Kommunalverhält⸗ nisse. Ich bitte die Herren, Kenntniß zu nehmen von den An⸗ lagen, die bereits vorhanden sind. Hier ist die Karte, hier finden Sie einen Liegehafen, der da ist, um behe Erhaltung es sich nur handelt, hier finden Sie ein Gebiet, was schon bebaut ist, und für dessen weiter fortschreitende Bebauung ein Plan angelegt ist. Es kann also nicht darauf zurückgegangen werden, daß alle diese Bauten nur der Marine wegen entstanden sind. Das kommt in andern Ver⸗ hältnissen auch vor. Wir haben an der russischen Grenze einen klei⸗ nen Ort, der lediglich dadurch entstanden ist, daß ein Bahnhof der Ostbahn dort angelegt worden, der zahlreiche Etablissements für die Spediteure ꝛc. dorthin gezogen hat. Jetzt ist es ein größeres Dorf von mehreren Tausend Einwohnern. Man wird deshalb der Eisen⸗ bahnverwaltung nicht die Verpflichtung auferlegen, für die kommuna⸗ len Bedürfnisse dieser Niederlassungen zu sorgen. S munalen Verhältnisse geordnet sein werden, wird man der Stadt Wilhelmshaven die Verpflichtung zuweisen können; aber den jetzigen Anliegern, die unter bestimmten Bedingungen sich dort etablirt haben, kann man nicht auf einmal die Unterhaltung von Straßen u. s. w. zuweisen, noch dazu mitten im Laufe eines Jahres, in welchem keine Vorkehrungen anderweitig getroffen sind.
— In der Diskussion über die Ausgaben für die Ge⸗ werbe⸗Akademie zu Berlin sprach der Abg. Dr. Loewe den Wunsch aus, bei dieser Lehranstalt einen Lehrstuhl für öffentliche Gesundheitspflege errichtet zu sehen. Der Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗Direktor Moser erklärte hierauf:
Meine Herren! Die Staatsregierung ist der sehr dankenswerthen Anregung des Herrn Abg. Dr. Loewe in Bezug auf Errichtung eines Lehrstuhls für Gesundheitspflege an der hiesigen Gewerbe⸗Akademie unvergessen, aber allerdings haben sich der Ausführung der Sache Schwierigkeiten entgegengestellt. Hr. Dr. Loewe hat bereits darauf hingewiesen, daß an der Gewerbe⸗Akademie kein Lernzwang besteht. Ich muß nun seiner Auffassung, als ob die jungen Leute sehr geneigt wären, außer den nothwendigen Kollegien asch solche zu hören, die mehr, wenn ich es so ausdrücken darf, nebenher liegen, als ob diese Neigung der jungen Leute eine besonders große wäre, zu meinem Be⸗ dauern entgegentreten. Nun sind die Lehrkräfte auf dem Gebiete
der öffentlichen Gesundheitspflege ziemlich spärlich gesäet, die Wissenschaft ist verhältnißmäßig eine neue, und diejenigen
Lehrer, die zu haben sind, machen natürlicher Weise auch Ansprüche. Namentlich wird sich Niemand in einer festen Stellung dazu hergeben, auf's Ungewisse hin, allenfalls gegen Bewilligung einer Remuneration einen Lehrstuhl an der Gewerbe⸗Akademie anzunehmen. Andererseits kann die Staatsregierung Ihnen nicht wohl jetzt schon vorschlagen, einen solchen Lehrstuhl definitiv zu begründen, denn es liegt die Möglichkeit vor, daß die jungen Leute auf der Gewerbe⸗ Akademie diese Vorlesungen nicht besuchen. Die Staatsregierung würde nicht im Stande sein, Ihnen gegenüber die Nothwendigkeit anders zu begründen, als dadurch, daß sie auf dire Frequenz einer solchen Borlchung hinweist. Die Bemühungen, einen Lehrer zu ge⸗ winnen, der diesen Unterricht gegen Gewährung einer Remuneration zu ertheilen geneigt ist, sind bis jetzt ohne Erfolg gewesen. Es sird ein Paar junge Dozenten hier in Frage gekommen, aber es hat sich ergeben, daß sie nicht recht für den Unterricht geeignet waren. Ich bitte Sie, meine Herren, daraus entnehmen zu wollen, daß man be⸗ müht ist, die Sache vorwärts zu bringen, und auf mehr scheint es ja für den Augenblick nicht anzukommen.
Auf eine Replik des Abg. Jacobi entgegnete der genannte Regierungs⸗Kommissar:
Ich kann nur wiederholen, daß es der Staatsregierung durchaus nicht an guten Willen fehlt, eine Lehrkraft für die Gewerbe⸗Akademie zu gewinnen; es ist indeß bis jetzt nicht möglich gewesen. Allerdings kennt das Ministerium Jemand, der dazu wohl qualifizirt wäre, der befindet sich aber in einer andern Stadt in einer festen Stellung, und wenn man ihn hierher berufen würde, so würde der Mann mit vol⸗ lem Rechte sagen: ja, ihr müßt mir eine etatsmäßige Stelle geben, wie ich sie hier habe, und eine solche Stelle zu begründen, das ist der Regierung bedenklich gewesen. er Herr Abg. Jacobi hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dergleichen Stellen an anderen Unterrichts⸗ Anstalten existiren, wenn er aber die Lehrer betrachtet, die auf diesen Lehrstühlen fungiren, so wird er finden, daß es Aerzte aus den be⸗ treffenden Städten sind. Namentlich ist es in Aachen — von Aachen weiß ich es bestimmt — ein dortiger Arzt, der sich dort freiwillig erboten hat, diesen Unterricht zu ertheilen, und, soviel ich weiß, eine kleine Entschädigung dafür erhält. Fände sich in Berlin Jemand, so würde die Regierung es mit großem Danke annehmen, wenn er einen solchen Unterricht ertheilte.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Triest, Sonnabend, 15. Februar. Der Lloyd⸗Dampfer „Hungarta“ ist heute Morgen 5 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
London, Sonnabend, 15. Februar. „Times“ enthält Mit⸗
Sobgld die kem⸗
„Standard“ vom 10. Januar, nach denen in Peru eine Ver⸗ schwörung gegen die dortige Regierung zum Ausbruch gelangt war; die Verschwörer hatten den Regierungspalast in die Luft gesprengt und war der Präsident Pardo dabei umgekommen. Die Hauptführer der Verschwörung sind entkommen, jedoch ist die durch die Aussagen anderer dabei betheiligter Personen in den Besitz wichtiger Enthüllungen gelangt.
Madrid, Freitag, 14. Februar. Bezüglich der Verände⸗ rungen im diplomatischen Corps wird versichert, daß voraus⸗ sichtlich DOrense für Paris, Aburzuca für London, Fiol für Brüssel bestimmt seien. Es wird ein Dekret erwartet, welches die Adelstitel und Dekorationen für Civilisten abschaffen soll. Die in verschiedenen Provinzen gebildeten revolutionären Jun⸗ ten haben sich, den Befehlen des Gouvernements gehorchend, aufgelöst. 11“]
Madrid, Freitag, 14. Februar. Die Fortsetzung der militärischen Operationen in Biscaha und Navarra wird, dem offiziellen Journal zufolge, durch den eingetretenen starken Schneefall einstweilen Khindert. Dasselbe Blatt enthält ein Dekret, welches die Königliche Leibgarde abschafft. Zahl⸗ reiche Glückwünsche aus den Provinzen sind der neuen Re⸗
ierung zugegangen. Die progressistische Partei hat sich in ihrer
Ferench Versammlung den Namen der „radikal republikanischen“ beigelegt. Der Justiz⸗Minister wird heute einen Gesetzentwurf über Abschaffung der Todesstrafe einbringen und zugleich beantragen, eine Kommission zu ernennen, die in zwei Monaten den Ent⸗ wurf eines neuen Strafsystems verfassen soll. Wie verlautet, soll der Staatsrath abgeschafft werden.
Washington, Freitag 14. Februar. Dem Kongresse ist eine Botschaft des Präsidenten Grant zugegangen, in welcher die Annahme der Gesetzvorlagen besonders empfohlen wird, durch welche Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichtshöfen der Ver⸗ einigten Staaten und den Territorialgerichten im Territorium Utah künftig beseitigt werden sollen, damit namentlich die ge⸗ setzlichen Bestimmungen gegen die Polygamie und andere straf⸗ bare Vergehen künftig im vollsten Umfange zur Anwendung ge⸗ langen können. Die seitherigen Kompetenzstreitigkeiten seien der Anwendung dieser Gesetze hinderlich, könnten leicht einen gewalt⸗ thätigen Charakter annehmen und zu einer militärischen Inter⸗ 1“ führen, falls vom Kongresse nicht Abhülfe geschafft werde.
“ Königliche Schauspiele.
Sponntag, 16. Februar. (Opernhaus.) 42. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. Donna Elvira: Frl. Brandt. Donna Anna: Fr. v. Voggen⸗ huber. Zerline: Frl. Lehmann. Don Juan: Hr. Betz. Lepo⸗ rello: Hr. Salomon. Oktavio: Hr. Schleich. Komthur: Hr. Feh⸗ Masetto: Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. Mittell⸗
reise.
Im Schauspielhause. (46. Abonnements⸗Vorstellung.) Ro⸗
senmüller und Finke. Original⸗Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Töpfer. Ulrike: Frl. Hoffmann, vom Thalia⸗Theater in Hamburg, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Montag, 17. Februar. (Opernhaus.) 43. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauberballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.
Im Schauspielhause. (47. Abonnements⸗Vorstellung.) Um Nancy. Hstorisches Lustspiel in 5 Aufzügen von Karl von Ko⸗ berstein. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Die Meldungen um Billets zum Zuschauerraum des dritten Ranges für den bevorstehenden zweiten Subskriptions⸗Ball sind wiederum so zahlreich eingegangen, daß nur ein kleiner Theil derselben berücksichtigt werden kann. Die nach dem 10. d. M. eingelaufenen und etwa noch eingehenden Gesuche finden unter keinen Umständen eine Berücksichtigung.
Repertoire der Köͤniglichen Schauspiele vom 16. bis 23. Februar 1873. Opernhaus. Sonntug, den 16.: Don Juan. Mon⸗ tag, den 17.: Flick und Flock. Dienstag, den 18.: Belmonte und Con⸗ stanze. Mittwoch, den 19. Fliegende Holländer. Donnerstag, den 20.: Keine Vorst. Freitag, den 21.: Zweiter Subscriptionsball. Sonn abend, den 22.: Ein Maskenball. Sonntag, den 23.: Fidelio. Thea.
Schauspielhaus. Sonntag, den 16.: Rosenmüller und Finke. Montag, den 17.: Um Nancy. Dienstag, den 18.: Clavigo. Mittwoch, den 19.: Feuer in der Mädchenschule. Freund und Feind. Jugend⸗ liebe. Donnerstag, den 20.: Widerspenstige. Freitag, den 21.: Dorf und Stadt. Sonnabend, den 22.: Richard II. Sonntag, den 23.:
22.7
andere als in Leba. Es handelt sich hier nicht um eine neue Anlage, theilungen des in Buenos Ayres erscheinenden Journals] Heinrich IV. . b Vitruvstelle außer dem Tempel zu Sunion erwähnt werden. An doch sind auch belgisch⸗römische Antiken gut vertreten. Aeußerst Archäologische Gesellschaft. der Debatte, die sich an den Vortrag anschloß, betheiligten interessant ist auch die Sammlung der verschiedenen Marmor⸗ Sitzung vom 4. Februar. Hr. Curtius legte der Gesell⸗ sich namentlich die Herren Curtius und Hübner. — arten, welche die Alten zu Plastik und Architektur verwand⸗
schaft den Schluß von Prof. Starks inhaltreichen Briefen über seine Reise in Kleinasien und Griechenland (aus der „Allg. Zeitung“) vor, ferner die wichtigen altattischen Künstlerinschriften, die Prof. Rhusopulos herausgegeben hat, dann Prof. 1 Uebersicht über die neueren Erscheinungen in der archäologischen Literatur (aus der „Oesterreichischen Zeitschrift für Gymnasien“) und das Verzeichniß cyprischer Alterthümer aus der Sammlung Pierides, welche in 2 zur Versteigerung ausgestellt werden, endlich das nunmehr vol⸗ endet vorliegende große Werk von Perrot, Guillaume und Del⸗ bet über die Denkmäler von Galatien, Phrygien, Cappa⸗ docien und Pontus. Der Vortragende eroörterte die kunstge⸗ schichtliche Bedeutung dieses Werkes, welches die kleinasiatischen Un⸗ tersuchungen von H. Barth wesentlich vervollständige; er wies darauf hin, daß es durch diese Publikation, sowie durch das Werk von Long⸗ perier über das Musée Napolé6on III. mehr und mehr gelinge, gewisse typische Formen der babylonisch⸗assyrischen Kunst in ihrer Ver⸗ breitung nach Westen auf dem Land⸗ und Seewege zu verfolgen und 8 man dabei den Stil der Weberei und den auf Siegelbilder zurück⸗ gehenden Wappenstil zu unterscheiden habe. — Hr. Adler legte den Aufsatz von W. Gurlitt und E. Ziller uͤber das Theseion zu Athen (in Lützows Zeitschr. für bildende Kunst VIII, 3. S. 86 ff.) vor und besprach, anknüpfend an seinen am Winckelmannsfeste v. J. gehaltenen Vortrag über das Theseion und dessen doppelten Sekos für Herakles und Theseus den Werth der darin niedergelegten
Untersuchungen, bei denen er die wichtige Frage, ob und wieweit eine Plinthe in der Postikumthür vorhanden ist oder wie dieselbe endigt, leider unberücksichtigt fand. Der Vor⸗
tragende führte aus, wie seiner Meinung nach die neuen Unter⸗ suchungen seiner Hypothese über das Herakleion⸗Theseion nicht inderlich wären, und stützte seine Erklärung durch neue Gründe, näm⸗ lich durch Betonung des Umstandes, daß der Tempel seit dem Mit⸗ telalter als Theseustempel genannt und bekannt wäre, ferner durch deeg auf die kimonische Gründungszeit, die noch unter dem
indruck des marathonischen Sieges sowie der dabei vom Theseus ge⸗ leisteten Hülfe gestanden habe, und endlich durch Hinweisung auf den Tempel zu Sunion, der (in Maßen, Pvroportionen, Anten⸗ und Deckenbildung) mit dem eseion nahezu kongruent sei. Da aber der Tempel zu Sunion nach der Vitrubstelle IV, 8, die ausführlich erläutert wurde, und den erhaltenen Resten sicher als ein „Doppelheiligthum“ zu erkennen sei, so wäre also auch das Theseion (ebenso wie der größere Tempel zu Rhamnus) ein Doppelheiligthum und zwar des Herakles und Theseus. Am Schluß besprach er noch die einzelnen Tempel, die in der angeführten
Herr G. Wolff wies einen bei Brunn und Overbeck noch nicht verzeichneten Maler Timotheus bei Psellos (hinter de operatione daemonum ed. Boissonade S. 134) nach; vgl. auch Choricius ed. Boiss. p. 172. Dagegen seien die Schriften über Tempel bei Hippo⸗ nion, dort befindliche Erzthüren des Dädalos und Praxiteles und an⸗ deres aus Proklos Auszügen über die Orakel bei Marafioti chro- niche ed antichità di Calabria (Padua 1601) Fälschungen; jener Minoritenpater habe vielfach Namen von Schriftstellern und
Werken für seine Beläge erdichtet. — Hr. Hübner legte das soeben
erschienne 3. Heft der archäologischen Zeitung, ferner die beiden ersten Hefte der in Porto erscheinenden porto⸗ giesischen Archeologia artistica (von freilich sehr um⸗
archäologischem Inhalt), die beiden neuesten Hefte der Revue archéologique, endlich den dritten Theil von Bruce’'s großem Werk über die römischen Alterthümer in Nordengland (lapidarium septentrionale) vor. Herr Perrot hat der Gesellschaft ein Exemplar seines jetzt fertig gewordenen Prachtwerkes über Galatien zum Geschenk gemacht, wofür ihm der schuldige Dank hiermit öffentlich erstattet wurde. Der Vortragende be⸗ rührte dann noch kurz einige von Herrn A. Philippi in dem Aufsatz über römische Triumphal⸗Reliefs, der der Gesellschaft schon einmal vorgelegen hatte, aufgestellte Behauptungen; zu einem näheren Eingehen auf diese vielfach anregende, aber andererseits auch sehr unzulängliche Arbeit, fehlte es an Zeit. Wenn die vom Verfasser in Aussicht gestellte Publikation der Reliefs vom Claudius⸗Bogen, welche in den Institutsschriften erfolgen soll, vorliegt, wird im Zusammenhang auf die an dies bisher noch ganz ver⸗ nachlässigte Kunstgebiet sich anschließen en Fragen zurückzukommen sein. — Hr. Heydemann legte zuerst die Durchzeichnung einer Lekythos im Museo Civico zu Bologna (Nr. 1472) vor, die er der gütigen Vermittelung der Herren W. Gurlitt und E. Schulze verdankte und die von Interesse ist, weil sie aus derselben Fabrik gefälschter bemalter Vasen stammt, aus der die moderne Leesensche Vasen⸗ zeichnung Nr. 107 herrührt; auf der Vase zu Bologna ist dieselbe alte tanzende Frau dargestellt, die sich auch auf dem Leesenschen Ge⸗ fäß findet. Sodann besprach er eingehend den stattlichen Katalog der Sammlung des Herrn E. de. Meester de Ravestein: Musée de Ravestein (Liège 1871. 2 Bde. gr. 8.), der von dem Besitzer selbst geschrieben, ein schoönes, bleibendes Denkmal seiner Kunstliebe und Gelehrsamkeit ist. Die Sammlung, welche sich auf dem Schloß Ravestein bei Mecheln befin⸗ det, ist ungemein reich an kleineren Bronzen, geschnittenen Steinen, Münzen und Terrakotten, die meistens aus Italien stammen;
ten und in solcher Vollständigkeit wohl nirgends zu finden sein möch⸗ ten. Ein Atlas, der hoffentlich nicht zu lange auf sich warten läßt, wird den Gelehrten die bisher nur theilweise (namentlich in den Schriften des römischen Instituts) publizirten Antiken noch zu⸗ gänglicher und bekannter machen. Ferner legte der Vortragende noch die Darstellung des rasenden Lykurgos auf einer neuen im Sep⸗ tember v. J. in Ruvo gefundenen und ins Museum Jatta gekomme⸗ nen Vase vor, deren Bause er der Güte Giovanni Jatta's ver⸗ dankt, und die Schrift vo Simone Un ipogeo Messapico (Lerre 1872, 2 Taf.), worin über ein am 30. August v. J. bei Rusce (in der Nähe von Lerre) gefundenes Grabmal mit messapischen In⸗ schriften berichtet, sowie über die Urgeschichte des alten Kalabrien phantasirt wird. — Herr v. Sallet besprach einen Kupferstich Dürers (Die s. g. Eifersucht), welcher einen Gegenstand aus der griechischen Mythologiebehandelt. Die Darstellung des Blattes — ein im Schooß eines Satyrs liegendes Weib wird von einem anderen Weibe, das einen Knüttel schwingt, bedroht. Daneben steht abwehrend ein nackter Mann mit einem vorgehaltenen Baumstamme; rechts entflieht ein Knabe — wird bis in die neueste Zeit auf die mannichfaltigste und unverstän⸗ digste Art erklärt, doch schon Vasari erkannte darin eine mythologische Scene. Seit Hausmann nachgewiesen, daß Dürer selbst in seinem Tagebuch das Blatt den „Herkulum“ nennt, und seit der Vortragende auf den Zusammenhang dieses „Herkules“ mit einem unstreitig nach dem Dürerschen Bilde kopirten Blättchen von H. S. Beham, den Satyr mit dem Weib im Schooße allein darstellend und die Beischriften DEI ANIRA NESSVS tragend, aufmerksam gemacht hat und wenn man erwägt, daß auch Alldegrever die Centauren als Sa⸗ tyre darstellt, wird die Annahme fast zur Gewißheit, daß auch das Dürersche Blatt den Mythus von Herkules, Nessus und Dei⸗ anira in einer allerdings noch nicht aufgefundenen verderbten, viel⸗ leicht mittelalterlichen Version darstelle. Herkules spielt hier, wie schon bisweilen im Alterthum, eine komische und lächerliche Rolle, indem er sein untreues Weib und dessen Liebhaber gegen Angriff schützt. Von einer Zuneigung der Deianira zu Nessus scheint die klassische Mythologie nichts zu wissen.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Fünf Beilagen (einschließzlich der Börsen⸗Beilage).
6 88
zum.
E1u..“ 14 4
2 412.
Königreich Preußen. Konzessions⸗Urkunde für die Oberschlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Lokomotiv⸗Eisenbahn von Oppeln über Gr. Strehlitz nach Morgenroth nebst Abzweigung nach Gleiwitz und Beuthen. 11““ ö1ö11114e4*4*“ z9.
8. — — Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden 92 von Preußen
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft durch ihre Püite opstänge auf Grund der Beschlüsse der General⸗Ver⸗ sammlung vom 26. Juni 1872 darauf angetragen hat, ihr die Aus⸗ dehnung ihres Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer Lokomotiv⸗ Eisenbahn von Oppeln über Gr. Strehlitz nach Morgenroth nebst Abzweigung nach Gleiwitz und Beuthen zu gestatten, wollen Wir der Gesellschaft zu diesem Eisenbahnbau und Betriebe Unsere landesherr⸗ liche Genehmigung hierdurch ertheilen.
Der Bau der Bahn ist längstens nach Ablauf von drei Jahren seit Aushändigung dieser Konzessionsurkunde zu vollenden.
Die Bestimmungen der §§. 7, 8 und 9 des unter dem 7. Juli 1869 von Uns bestätigten sechszehnten Nachtrages zu dem Statut der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft finden auf die neue Bahnstrecke gleichmäßige Anwendung. 8
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetz über die Eisen⸗ bahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf den in Rede stehenden Eisenbahnbau zur Anwendung kommen sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Amtsblätter der Regie⸗ rungen in Breslau und Oppeln auf Kosten der Gesellschaft zu ver⸗ öffentlichen, von Ertheilung der landesherrlichen Genehmigung und des L1 aber eine Anzeige in die Gesetz⸗Sammlung auf⸗ zunehmen. b Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei
gedrucktem Königlichen Insiegel. “
Gegeben Berlin, den 1. Februar 1873. 1II“ eöx u“
negr. 86 Graf von Itzenplitz.
1
inanz⸗Ministerium. Circular⸗Erlaß, vom 30. Januar 1873, betreffend die Besetzung der Waldwärterstellen bei der Staatsforstverwaltung.
In Folge des Allerhöchsten Orts genehmigten Reglements vom 16. Juni 1867 über die Civil⸗Versorgung und Civil⸗Anstellung der Militärpersonen ist eine anderweite Regelung der Vorschriften wegen Besetzung der Waldwärterstellen bei der Staatsforstverwaltung noth⸗ wendig geworden.
Ich bestimme demnach, daß für die Folge bei der Besetzung derartiger Stellen nach folgenden Grundsätzen verfahren werde:
1) Für diejenigen im Normalbesoldungsplane der Schutzbeamten als solche bezeichneten Waldwärterstellen, welche mit einem baaren Jahreseinkommen von 120 Thlr. und mehr ausgestattet sind, sind in erster Reihe die auf der Anwärterliste der Königlichen Regierung notirten Inhaber der unbeschränkten und nach ihnen die Inhaber des beschränkten Forstversorgungsscheines zu berücksichtigen.
(Jusat für Wiesbaden, Cassel, Schleswig und Hannover. Hier⸗ bei macht es keinen Unterschied, ob der Forstversorgungsschein auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 7. März 1868 oder durch den vorschriftsmäßigen Dienst im Jägercorps erworben worden ist.)
Die Versorgungsberechtigten beider Klassen haben jedoch auf die erleihung dieser Stellen weder ein ausschließliches Anrecht, noch sind e zu deren Annahme, wenn die Königliche Regierung es für ange⸗ messen finden sollte, sie ihnen anzubieten, auf Grund des Forstversor⸗ gungsscheines verpflichtet; es tritt deshalb auch in dem Falle, daß ein Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheines eine der⸗ artige ihm etwa angebotene Stelle ablehnt, die Absetzung desselben von der Anwärterliste der Königlichen Regierung nicht ein. Kann eine Waldwärterstelle mit einem baaren Jahreseinkommen von 20 Thlr. und mehr aus dem einen oder andern Grunde mit einem orstversorgungsberechtigten nicht befetzt werden, so ist es zulässig, die⸗ selbe durch eine bei der Königlichen Regierung notirten Reserve⸗Jäger der Klasse A, I. interimistisch gegen Bezug des normalmäßigen Dienst⸗ einkommens so lange verwalten zu lassen, bis der dieser Besetzung ent⸗ egenstehende Hinderungsgrund beseitigt ist. Erachtet die Königliche egierung eine solche interimistische Verwaltung nicht für ange⸗ messen oder ist sie wegen Mangels an dazu bereiten und geeig⸗ neten Reserve⸗Jägern nicht ausführbar, so (Zusatz für Wies⸗ baden, Cassel, Schleswig und Hannover — kann Sie die Stelle einer derjenigen Personen übertragen, welche schon aus der Zeit vor dem Oktober 1866 ohne als Staatsdiener formlich angestellt zu sein, im Forstschutzdienste oder dem Vorbereitungsdienste zu demselben be⸗ äͤftigt waren, und in dem desfallsigen auf Grund des Staats⸗ inisterialbeschlusses vom 27. Jun: 1868 von dem Königlichen Ober⸗ Präsidium festgestellten Verzeichnisse aufgeführt stehen. Anderenfalls) muß Sie die Stelle einem Militäranwärter mit dem Civil⸗Versor⸗ Lungs⸗ oder dem Civil⸗Anstellungsscheine, wenn ein solcher Anwärter vorhanden ist und die erforderliche Qualifikation besitzt, nach Maßgabe der Bestimmungen in dem §. 3 des Eingangs erwähnten Reglements übertragen. Die Ermittelung und die Einbe⸗ rufung solcher Militäranwärter ist nach der Vorschrift im §. 21 die⸗
ses Reglements zu bewirken. Zum Nachweis, daß ein solcher Anwär⸗ ter die erforderliche Qualifikation besitzt, ist eine 6monatliche unter allen Umständen in die Hiebs⸗ und Kulturzeit zu legende Probedienst⸗ leistung zu fordern; die Königliche Regierung kann aber, wenn Sie dies im gegebenen Falle für nothwendig erachtet, außerdem die Ablegung einer 58 Eintretenden
3 1 F
SS
örmlichen Prüfung vor der Berufung verlangen. Falles ist diese Prüfung von dem Forstmeister und Oberförster, in deren Bezirk die zu besetzende Stelle liegt, abzuhalten, und auf die Erforschung der Fertigkeit, geläufig und richtig lesen und schreiben und mit Einschluß der Regel de tri rechnen zu können und außerdem auf die Erforschung des Maßes forstlicher Kenntnisse zu richten, welches nach dem Umfange und der Bedeutung der zu besetzenden Stelle un⸗ bedingt gefordert werden muß. Wenn in keiner der vhelehend angedeuteten Weisen für eine Wald⸗ wärterstelle mit einem baaren Einkommen von 120 Thlr. und mehr eine geeignete Person ermittelt werden kann, ist die Königliche Regie⸗ rung ermächtigt, andere ihr geeignet scheinende Personen auf die Stelle u berufen. . 1m G Die Anstellung auf einer Waldwärterstelle mit einem baaren Jahreseinkommen von 120 Thlr. und mehr ist, ausgenommen den Fall einer Verwaltung derselben durch einen Reserve⸗Jäger, in der Re⸗ el auf Lebenszeit zu bewirken: bei Militäranwärtern mit dem Civil⸗ Versorgungs⸗ oder Civil⸗Anstellungsschein und bei Civilpersonen owie bei denjenigen Inhabern des beschränkten oder unbeschränkten Forstversorgungsscheines, deren Qualifikation nicht bereits völlig be⸗ riedigend im Königlichen Forstdienste nachgewiesen ist, aber erst nach einer befriedigend zurückgelegten Probedienstzeit. Bezüglich der In⸗ aber des beschränkten oder unbeschränkten Forstversorgungsscheins ist diese Anstellung auf Lebenszeit als eine Versorgung im Sinne des §. 26 und 43 des Regulativs über Ausbildung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes indessen nicht anzusehen. Sie behalten deshalb trotz dieser Anstellung das ihnen durch den Versor⸗ gungsschein verliehene Anrecht, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses
gsesxe
—
1
Anzeiger und Königlich Preuß
Sonnabend,
sschen Sta
.
“
Regulativs auf die zur Erledigung gelangenden Försterstellen im Kö⸗ niglichen Gemeinde⸗ oder Instituten⸗Forstdienste berufen zu werden.
2) Diejenigen im Normal⸗Besoldungsplane der Schutzbeamten als solche bezeichneten Waldwärter⸗Stellen, welche mit einem baaren Jahres⸗Einkommen von weniger als 120 Thlr. ausgestattet sind, sind als Nebenbeschäftigungen im Sinne des §. 13 des Reglements vom 16. Juni 1867 anzusehen. Wenn um derartige Stellen Forstversor⸗ gungsberechtigte oder Militäranwärter mit dem “ oder Anstellungsscheine sich bewerben und sind für dieselben qua⸗ lificirt sind, so muß ihnen die Königliche Regierung bei der Besetzung der Stellen den Vorzug vor Andern geben. Andernfalls kann die Königliche Regierung derartige Stellen nach Maßgabe der vorliegenden dienstlichen Interessen vthaesesene der benachbarten Ortschaften oder benachbarten Gemeinde⸗ oder Privat⸗Forstschutz⸗Beamten als Neben⸗ geschäft übertragen. Das im §. 21 des Reglements vom 16. Juni 1867 wegen der Ermittelung und Berufung von Militär⸗Anwärtern vorgeschrlehene Verfahren findet auf diese Stellen keine Anwendung.
Die Anstellung auf einer Waldwärterstelle mit weniger als 120 Thlr. baaren Jahreseinkommens ist in allen Fällen mit Vorbe⸗ halt der Kündigung, und im Hinblick auf die Vorschrift im §. 5 des
esetzes vom 27. März 1872 wegen der Pensionirung der unmittel⸗ baren Staatsbeamten ꝛc. außerdem mit der ausdrücklichen Einschränkung zu bewirken, daß die Anstellung keinen Anspruch auf Pensionirung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes verleihe.
Was vorstehend unter 1 und 2 über Waldwärter bestimmt ist, findet ebenmäßig Anwendung auf Torf⸗, Wiesen⸗, Floß⸗ und Holzhofs⸗ wärter im Ressort der Forstverwaltung. “ 1““ Berlin, den 30. Januar 1873. 1 8 Der Finanz⸗Minister 8 Camphausen. sämmtliche Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen
und an die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover.
Versonal-Veränderungen.
I. In der Armee. 8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 6. Februar 1873. Campe, Oberst⸗Lt. und Kmmdt von Colberg, unter Belassung à la suite des 1. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 46, zum Kommandanten von Metz ernannt. v. Gründler, Oberst und Commdr. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, unter Stellung à la suite dieses Regts. zum Kom⸗ mandanten von Colberg ernannt. v. Tschirschky u. Bögendorff, Oberst⸗Lt. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, mit der Führung des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, unter Stellung à la suite dieses Regts., beauftragt. v. Kettler, Major vom 1. Nafs. Inf. Regt. Nr. 87, als Bats. Commdr. in das 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, Quednow, Major vom 4. Großherzogl. Hessischen Ir Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, in das 1. Nassauische Infanterie⸗ Regt. Nr. 87, v. Rettberg, Hauptm. und Comp. Chef vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, unter Beförderung zum Major, in das 4. Groß⸗ herzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, v. Wickede, Rittm. und Escadr. Chef vom 1. Mecklenb. Drag. Regt. Nr. 17, als Hauptm. in die 10. Gensd'armerie⸗Brigade, und zwar als Distrikts⸗Offizier zu Lüneburg, v. Merckel, Hauptm. vom Generalstabe der 10. Division, als Rittm. und Escadr. Chef in das 1. Mecklenb. Drag. Regt. Nr. 17 versetzt. Prinz Carl zu Hohenlohe⸗Waldenburg, Sec. Lt. vom 2. Hess. Hus. Regt. Nr. 14, à la suite des Regts. gestellt und 1 Jahr ÜUrlaub bewilligt. v. Drygalski, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, unter Beförderung zum überz. Major, dem Regt, aggr. v. Meding, Hauptm. von der 4. Gend. Brig., als Comp. Chef in das 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14 versetzt. v. Simon, Hauptmann und Comp. Chef im Kadettencorps, unter Verleihung des Charakters als Major, in die 4. Gensd'armerie⸗Bri⸗ gade versetzt. Frhr. v. Rössing, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, in “ Eigenschaft in das Kadettencorps versetzt. v. Wild enbruch, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu F., zum Hauptm. und Comp. Chef — vorläufig ohne Patent — befördert.
v. Gayl, Pr. Lt. vom 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, als ältester Pr. Lt. in das 2. Garde.⸗Regt. zu Fuß versetzt.
Den 8. Februar 1873. Werner, Major und Escadr. Chef im Ostpreuß. Drag. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., zum Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission ernannt. Lenke, Hauptm. vom Generalstabe des XV. Armee⸗Corps, als Rittm. und Escadr. Chef in das Ostpreuß Drag. Regt. Nr. 10 versetzt.
B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
Den 6. Februar 1873. v. Brandenstein, Oberst und Kommandt. von Metz, mit Pension und der Uniform des 2. Nieder⸗ schlef. Inf. Regts. Nr. 47 mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen zur Disp. gestellt.
Den 8. Februar 1873. behalt ausgeschiedener Pr. Lt., zuletzt Seec. Regt. Nr. 14, der Abschied bewilligt.
II. In der Offiziere ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen ꝛc.
Den 8. Februar 1873. Frhr. v. Rössing, Licut. zur See, à la snite des See⸗Offizier⸗Corps und persönlicher Adjutant des Prin⸗ zen Adalbert von Preußen, Königl. Hoh., zum Kapit. Lieut. befördert.
üre H 7 ““ ANichtamtliches. A1ö11“*
Amerika. (Monats⸗Uebersicht.) Der Kongreß der Vereinigten Staaten, welcher sich während der Weihnachtszeit vertagt hatte, trat am 6. Januar wieder zusammen, und ist die Thätigkeit desselben seitdem fast ausschließlich durch die Untersu⸗ chung in der Kredit⸗Mobilier⸗Angelegenheit in Anspruch genommen worden. Es handelt sich in dieser Sache um die Bestechung mehrerer hervorragender Mitglieder des Kongresses Seitens der Direktion der Union⸗Pacific⸗Eisenbahngesellschaft, in der Absicht, durch den Einfluß derselben eine der letzteren drohende Unter⸗ suchung abzuwenden, und zwar sollen die betreffenden Kongreßmit⸗ glieder Aktien der Kredit⸗Mobilier⸗Gesellschaft, eines von der Union⸗Pacific⸗Eisenbahngesellschaft ins Leben gerufenen Instituts, zu dem vierten oder fünften Theile ihres wahren Werths em⸗ pfangen und dann auch jene der Eisenbahn drohende Gefahr wirklich abgewendet haben. Der Verlauf dieser Untersuchung erregt im ganzen Lande die größte Aufmerksamkeit und werden durch die bis jetzt gemachten Enthüllungen allerdings einzelne Kongreßmitglieder stark kompromittirt, doch erscheint es zweifelhaft, ob es bei der kurzen Dauer der gegenwärtigen Session, welche am 4. März schließt und bei der voraussichtlich noch lange währenden Voruntersuchung, möglich sein wird, die ganze Angelegenheit dem Kongresse zum Urtheilsspruche vorzulegen. Außer die⸗ ser Sache sind auch gegen drei Vereinigte Staaten Senatoren Untersuchungen wegen vorgenommener Vestechungen bei der
Breda, unter dem gesetzlichen Vor⸗ Inf.
*
im 3. Pomm.
Marine.
8
gesetz
tigste wahl liegt. werd
wie
die
des der den
lars
auf
vom
der
chen
1ℳ1 der der
wan
nach
nach
und
Schi
plötz auch
dem
grap
und
sich
Wahl ersceleih worden. z ee; L11
schlägen befinden sich einige betreffs einer Aenderung des Bank⸗
regeln zur Verhütung ähnlicher Vorfälle im Geldmarkte, wie sie zu Anfang Oktober durch die von dem Finanz⸗Minister aus dem Reservefond auf den Markt gebrachten 5 Millionen hervorge⸗ rufen wurden. In Bezug auf den letzteren Vorschlag hat das Repräsentantenhaus sich bereits dahin ausgesprochen, daß der Finanz⸗Minister nicht befugt sei, ohne vorherige Autorisation dem Reservefond irgend welche Summe zu entnehmen.
gebrachte behufs Abänderung der den Modus der Präsidenten⸗
verlangt, direkt für den Präsidentschafts⸗Kandidaten abgeben soll, statt wie bisher für Elektoren, denen die eigentliche Präsidentenwahl ob⸗
Stimmen, ohne Rücksicht auf die einzelnen Staaten, soll die Wahl entscheiden und auf diese Weise der mögliche Fall vermieden
denten gewählt werden könne. kurzen Dauer der Session, dürfte indessen diese Vorlage so wenig
stimmung gelangen. Senate genehmigt worden.
berichte belief sich die Schuld der Vereinigten Staaten am 1. Januar d. J. auf 2,162,252,338 Dollars gegen 2,160,568,030 Dollars am 1. Dezember 1872.
in Gold und der Ankauf einer gleichen Summe in Obliga⸗ tionen in Aussicht genommen worden, auch sind 680,000 Dol⸗
kündigt worden, deren Verzinsung demzufolge mit dem 28. Februar aufhört. fünfprozentiger Obligationen, zu deren Ausgabe der Finanz⸗ Minister bereits seit längerer Zeit autorisirt war, mit Hülfe eines Konsortiums europäischer und amerikanischer Bankhäuser
derselben eine gleiche Summe sechsprozentiger Obligationen
betrag um ein Beträchtliches reduzirt werden. größte Theil der letzteren Obligationen bereits als Depositum
dürfte der günstige Erfolg der Operation nicht zu bezweifeln sein.
Einwanderer, worunter sich 6692 Deutsche befanden, gegen 8642 Personen, unter denen 4680 Deutsche waren, in der glei⸗
demnach in dem Monat Dezember 1872 gegen denselben Monat
gewanderten 128, Personen ein, unter ihnen 83,609 Deutsche. Einwanderung im Jahre 1872 um 65,047, die deutsche Ein⸗
aller sylvanien, Neu⸗England und den Mittelstaaten, 2300 gingen
Michigan und Wisconsin. Die sich hauptsächlich nach Illinois, die Skandinavier nach Wisconsin
waren höchst ungünstiger Art. Nach einer lange anhaltenden, ganz außergewöhnlich strengen Kälte, herrschten in den letzten Tagen des Dezember sowohl an der Küste als im Innern des Landes heftige Stürme, durch welche überall ein beträchtlicher Schaden angerichtet wurde, und sind in Folge derselben viele
worden. Auf dem Mississippi wurden in der Nähe von Memphis, Tennessee, 20 Dampfer und 50 Kähne durch den in Folge des
Sinken gebracht, theils den Stromhinabgetrieben. Einähnlicher, wenn
einnati. Nordwesten der Vereinigten Staaten ein heftiger Schneesturm,
meisten wurde Minnesota heimgesucht. Allein längs der Tele⸗
fonen, auch ging in jenem Staate viel Vieh zu Grunde, wodurch so große Verluste entstanden sind, daß der Gouverneur von
Staaten wurde der Eisenbahnverkehr durch den starken Schnee⸗ fall für längere Zeit unterbrochen und dem Handel dadurch ein großer Abbruch gethan.
gehoben und sind die Aussichten für das Frühjahr befriedrigen⸗ der Art.
Staaten nicht günstig.
Gold, der der exportirten Waaren auf 209,649,963 Dollars in. Gold, wozu noch 71,909,037 Dollars in geprägtem Gelde und Barren kommen. Staaten ergiebt also eine noch zu Dollars Gold.
listen hat mit dem Präsidenten Baez von San Domingo einen Se;
mit vo jährliche Zahlung von 150,000 Dollars Gold abgetreten worden
Unter den verschiedenen im Kongresse eingebrachten Vor⸗
es, der Wiederaufnahme der Baarzahlungen und der Maß⸗
he . Die wich⸗ Morboge von allen ist jedoch die vom Senator Morton ein⸗
betreffenden Paragraphen der Konstitution.
8 Herr Morton daß jeder stimmberechtigte
Bürger seine Stimme
Die absolute Majorität der sämmtlichen abgegebenen
en, daß je ein Kandidat der Minorität dennoch zum Präsi⸗ Bei der, wie bereits erwähnten
die meisten der übrigen Anträge zur Berathung und Ab⸗ Von sonstigen wichtigen Vorlagen ist nur den Bau von zehn neuen Kriegsschiffen betreffende, vom
Nach dem vom Finanz⸗Ministerium veröffentlichten Monats⸗
Die Schuld hat also während Dezember um 1,634,308 Dollars zugenommen, ein Fall, seit vielen Jahren zum ersten Male eingetreten ist. Für Monat Januar war der Verkau’ von 5 Millionen Dollars
in dreiprozentigen Certifikaten behufs Einlösung ge⸗
Es sind außerdem 300 Millionen neuer
den Geldmarkt gebracht worden, und soll für den Erlös
Jahre 1862 eingelöst und dadurch der bisherige Zins⸗
Nationalbanken in den Händen der Regierung befindet, so
Im Dezember landeten im Hafen von New⸗York 14,095
Periode des Vorjahres. Die deutsche Einwanderung hatte
871 um 2012 Personen zugenommen. Einwanderungs⸗Kommission belief während des Jahres 1872 in New⸗VYork ein⸗
Personen auf 292,406, darunter waren
030 Deutsche. Im Vorjahre wanderten daselbst 227,359
Es hat mithin die
Nach den Berichten sich die Anzahl
derung speziell um 44,421 zugenommen. Zast die Hälfte dieser Einwanderer blieb in den Staaten New⸗York, Penn⸗
Kentucky und Maryland, 3600 nach Kanada, alle übrigen den westlichen Staaten, vorzüglich nach Illinois, Ohio, Die deutschen Einwanderer begaben
Michigan. 8 Die Witterungsverhältnisse in den Vereinigten
Staaten
ffbrüche und der Verlust zahlreicher Menschenleben gemeldet
lichen Wachsens der Ströme herbeigeführten Eisgang theils zum
nicht so bedeutender Unfall, ereignete sich zu gleicher Zeit bei Cin⸗ Während der ersten Hälfte des Januar herrschte im
eine große Anzahl von Personen zum Opfer fiel. Am
henlinie von St. Paul nach Sioux City erfroren 34 Per⸗
Minnesota sich veranlaßt sah, in einer besonderen Bot⸗ schaft die Staatslegislatur dazu aufzufordern, die, welche am meisten gelitten hatten, auf das schleunigste aus Staatsmitteln zu unterstützen. Auch in den östlichen
In den letzten Wochen haben sich Handel Verkehr unter günstigeren klimatischen Verhältnissen wieder
Der Jahresabschluß für 1872 stellt sich für die Vereinigten Der Werth der Gesammteinfuhr belief in der angegebenen Periode auf 428,284,186 Dollars in
Die Differenz zu Ungunsten der Vereinigten deckende Summe von 146,725,186
Eine Gesellschaft von New⸗Yorker und Bostoner Kapita⸗
—
abgeschlossen, welchem zufolge ihr die Halbinsel Samana
ständigen Souveränitätsrechten auf 99 Jahre gegen die
Der Gesellschaft sind außerdem wichtige kommerzielle Vor⸗