1873 / 42 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Iäö Bekanntmachung.

Grandenzer Kreis⸗Obligationen. eensS.

Finlös „Juli 1873 sind ausgeloost: 88 8 d 2 Po11I11““ „) v Zur Einlösungg am i u von 31,000 Thlx, Jaut Aller⸗ Attie des Berliner Bankvereiizs ““ I’ 8 zum Nr. 5157 bis 5166 b 8

doide]

.

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuf nzeiger.

ßischen Staats⸗Anzeiger.

höchstem Privilegium vom 23. Juni 1954. ; Littr. A, à 25 Thlr. Nr. 66, 86, 151, 157. . B. à 50 Thlr. Nr. 19, 54, 76, 77, 82, 96. 2 C. à 100 Thlr. Nr. 14, 15, 38, 48, 69, 100. Rvoneder I1. Emifsion von 100,000 Thlr. laut Aller⸗ b) von der II. Emission von 100,000 Th r. laut 2 höchstem Privilegium vom 19. Jugi 185 Littr. C. à 100 Thlr. Nr. 146, 152, 155, 189, 246. D. à 500 Thlr. Nr. 41. E. à 1000 Thlr. Nr. 9. c) von der III. Emission von ; 8 höchstem Privilegium vom 8'8 hoch Nr. 16, 46, 47, 80. à 50 Tblr. Nr. 26, 31, 39, 52, 560, 80. 8. 189 Tblr. Nr 22. 27, 57, 70. 71 84. 92, 92 108, 1 119, 132, 153, 197. 8

der IV. Emission von 44 90 Aller⸗ höchstem Privilegium vom 9. Januar 1899, 98. Lith. 10 dile er 4 ,35, 69, 90, 135, 136, 241, 289. Am 1. Juli 1873 hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.

Aus früheren Verloosungen sind bisher nicht zur Zahlung prä-⸗ entirt:

86,000 Thlr. laut All 3. März 1862.

Littr. A. à 25 Thlr.

d) von

a) von der I. Emission. 25 Thlr. Nr. 10, 19, 41, 88, 1 163, 179. 1

Nr. 3, 34, 48, 63, 75, Nr. 47. 8

der I. Emission. 14,59 WD.

135, 142, 162,

Littr. A. à à 50 Thlr. 87, 89, 118, 123. 100 Thlr. Bon 25 Thlr. 50 Thlr. 38 111“1“] Von der III. Emission. 25 Thlr. Nr. 10, 11. 88 100 Thlr. Nr. 61, 172, 193. 500 Thlr. Nr. 5, 51. Von der IV. Emission. 8 Littr. A. à 100 Thlr. Nr. 11, 74, 109, 315. * Die Einlösung der Obligationen erfolgt außer durch die Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Graudenz - T. 1 durch die Herren Max Tichy in Berlin, S. Frenckel in Nordhausen, Jacob Litten in Elbing, sowie durch die Vereinsbank in Königsberg und den Danzig. Graudenz, Die ständische

Bank⸗Verein in

den 22. Januar 1873.

Finanz⸗Kommission des Graudenzer Kreises.

8 die auf den 31. Oktober 1872 einberufene Vollzah

8 2₰ hiermit auf, die fehlenden Einzahlungen bis spätestens 1 zuzüglich 6 Verzugszinsen vom 1.

Rechte aus

[M. 165]

vm 300,000 Thlr. beschlossen, stel Verfügung:

8 8 b . 8 8 eir=2. AFrion⸗ —2 eee-—]. inzah von 20 *% und auf die Interims⸗Aktien- .„ 992⸗ 8 923 Ie. zum 1. Juli 88 rgren wcitrs, Eesahnnnen. 5157 —66. 5963. 6937. 1116 129. 1.o uebeee. 8927216 22ℳ. 1- n. .376. 8 5— 2 702 10. 13,201 4. 5,509— 8 9,612 13. AD1. SSETETA“ * 122921240. 221001.492. 24214. 24,250. 24,634. 27,021 30. 30,031 35. 36,116 2

36,451 500, 1* 1 8e 8* lung von 40 „% bisher nicht geleistet worden. 8. ; 308 f d 8 Interims⸗Aktien unter Bezugnahme auf den 8. Statuken des Hestimne

8 1

I7 8 8

Wir fordern daher die Inhaber dieser

31. März 1873, Mittags 12 Uhr, 1““ Juli bezüglich 31. Oktober 1872 an der Kasse des Berliner Bankvereins zu leisten. 8 U Geschieht dies nicht, so verlieren nach S. 6 der Statuten die säumigen Aktionäre alle aus den betreffenden Interims⸗Aktien und diese werden annullirt.

Der Aufsichtsrath des Berliner Bankvereins. Delbrück.

Montag den

Bensemann.

Aktien⸗Branerei Neustadt⸗Magdeburg.

außerordentlichen Generalversammlung die 150,000 Thlr. unseren Aktionären

*

h n 16. J b s efundenen Rachd der am 16. Januar a. c. stattge 1 n auße H h len wir nach §. 6 unserer Statuten Sßsr g 5 8 1) Jeder Aktionär erhält auf sechs alte Aktien eine Neue zum Nominalwerthe 5 88 Thlr. al pari. 2) Bei der Abnahme der Interimsscheine sind 50 %% vder 100 Thlr ver A tie zu leif Saeg sttaße 14, bewirkt werden und sund 33 Die Abnal in der Zeit vom 1. bis 31. März a. c. an unserer Kasse, Berlinerstraße X, ““ Abnchete ““ Dividend enscheine und Talon behufs Abstempelung derselben und unter Beifügung eines dopt 8 o alten Aktien ohne Dividendensch Talon behufs Abstempe erselben und unter dheescitn Verzeichnisses, wozu Formulare vorher bei unserer Kasse zu Pen shg. eingees. . 1cs Läct pe. Lrlte sind gel⸗ 8* bis zum 30. September c. stattfindenden zweiten und letzten Einzahlung hec 2 * 5 5 „¼ Zinsen oder 2 ½ Thlr. per Aktie in Abzug zu bringen und die effektiven Stücke in Empfang z . Fie neuen Aktien nehmen vom 1. 1873 an der PTTö“ Die neuen. Lerge näzre, welche die Abnahme der Interimsscheine in voige Tär diejenigen Aktionäre, welche die Abnahme der nnrieees. n obigen Für dislenigr nach § 6 das Bezugsrecht und ist der Aufsichtsrath ermächtigt, KADeg LI1“ 2 *% ¹ zu Gunsten der Gesellschaft zu begeben. Wir fordern daher die Aktionäre auf, das ihnen zuste sr den 1. Februar 1873. Magdeburg, den 1. F Der Aufsichtsrath n der Aktien⸗Brauerei Neustadt⸗Magdeburg. Carl Schmidt.

nicht bewirkt,

Termin bis zum 31. März a. öt bewi 8 icht ü bestmöglichst

c. die nicht übernommenen Stücke

B 8 Grund vorstehende zu machen. hende Bezugsrecht auf Grund vorstehender zu mach

Oberlausitzer Eisenbahn.

(Kohlfurt⸗Falkenberg.) 1 1 Die Herren Aktionäre, welche nicht bereits Vollzahlung geleistet haben oder noch vor dem 1. April c. leisten, werden Brdna in Gemäßheit des §. 14 des St atuts ersucht, die vierte von Zwanzig Prozent des gezeichneten Betrages, abzüglich 5 8 Jene für die bisherigen Einzahlungen mit 2 Thlr. ro Stanng ühch unserer Hauptkasse in Ruhland spätestens am 1. 2 pril 11 Vorlegung der ertheilten Quittungsbogen zu bewirken. Ruhland, den 2. Februar 1873.

Die Direction.

Bekanntmachung.

[M 198] . 8 demin ist zum Bürgermeister Der hiesige Bürgermeister Herr Gardemin ist zum Bürgermeister

in Spandau erwählt und unter der Voraussetzung, daß seine Be⸗

stätigung erfolgt, soll zur anderweiten Besetzung der hiesigen

Bürgermeisterstelle

baldigst geschri werden. 8 Paldigst geschritten werde

Wir fordern deshalb qualifizirte Bewen Wer forde Fes.den. Herrn Kommerzien⸗Rath

10. März ecr. bei unserem Vorsteher,

Gröschke melden zu wollen. Das Gehalt ist auf 1200 Thlr.

ämter sind von der Stelle ausgeschlossen. Forst, den 7. Februar 1873.

Die Stadtverordneten.

pro anno festgesetzt, Neben⸗

11“ 1“ * 3

1

Magdeburg⸗Halberstädter

8

Mit dem 10. Februar d. J. wird auf unserem Güterbahnhof

in Berlin eine seibständige Zollabfertigungsstene ns en Fen2 8 den daher von da ab alle mittelst unserer B. hnen

Steubal in Berlin vom Auslande eingehenden dollpfgi heegen

Fracht⸗ resp. Eilgüter nicht mehr, wie bisher, o : 5

um Packhof geschafft, sondern es wird nur mittelst besonderen

Idressaten die Ankunft gemeldet und dieselben

2 24 Apvises deunächi die Abfertigung bei der Zoll⸗Expedition zu

bewirken. 1 Die Taxe über Seitens der Bahn zu erhebenden Ne Eilgut⸗Expedition zu Berl in einzusehen. Magdeburg, den 6. Februar 1873. . Direktorium.

Siebente Kölner Pferde- und

3 2 Equipagen⸗Lotterie mit Allerhöchster Genehmigung. .

Ziehung 5. April 1873.

von zusammen Werthgewinne 21,000 Thaler in mehreren hocheleganten vierspänni⸗ gen, zwei⸗ u. einspännigen Equipagen mit komplett plättirtem Geschirr und je 4 Pferde, je 2 Pferde und je 1 Pferd. 36— 40 Luxus⸗ und Arbeitspferde ꝛc.

Loose à 1 Thlr.

die für die Mitwirkung bei der Abfertigung erhebenden Kosten ist in unserer Güter⸗ resp.

yBerrschiedene Bekanntmachungen.

M1111“ Dampfmühlen-Akficen-Gesellsch fl.

llschaft werden hiermit gemäß 8. 12 unserer Statuten un

Die Aktionaire der Gesel Hrdentlichen General⸗Versammlung Donnerstag, den 6. März a. C.) Vormittags 10 Uhr,

8 zte 1 ier, Loui 10 11, eingelad im S uase hier, Lonisenstraße 1 in Fasle. 9 des Lokals ausgereicht werden.

Stimmzettel werden am Se des Stettin, den 3. Februar 1873. ank Der Verwaltung

Tnüringische Bank...

F der Aktionäre der Thüri ngischen Bank findet

Die diesläͤhrige, ordentliche General⸗Versammlung r. 1⸗ .1 kgebã Dienstag, den 18. März, Mittags 12 Ühr, im Bankgebaude

zu Sondershausen

4“”

8 75 872.

6

1n. 4

2. Wahl für statutenmäßig ausscheidende vier Verwaltungsraths⸗Mitgt Hierzu ergebenst einzuladen und bemerken, daß Einlaßkarten (§§. 923—

A1=⸗

weigische Eisenb .“ Wazen-Bauanstalt. 7

b1“ Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am 8 1 11 b Freitag, den 28. d. Mts., Nachmittags Uhr,

1“ im Saale der hiesigen Bahnhofs⸗Restauration

stattfindenden

1811 ordentlichen Generalversammlung

2 2 2.

Tagesordnung; C“ E“

1) Bericht der Direktion, Vorlage des Rechnungsabschlusses pro 1872 und Beschlußfassung darüber; b

2) Neuwahl des Aufsichtsrathes laut §. 13 des tnts⸗ 8* 3) Wahl zweier Rechmungs Revisoregz de⸗ E erfolgt durch Karten, welche am 26. und d. bei der Braunschweigi⸗

Die Legitimation zum Eintritt in die Generalversammlung erso gt duee 8 vefelben

wirnstast hier Vorzeigung der Aktien oder der Depositenscheine über dieselben zu erheven sen

schen Kredit⸗Anstalt hier gegen eigung der. 2 unschweig, den 13. Februar 1873. 1 —80 Der Aufsichtsrath.

v. Voigtländer.

eingeladen.

Baltischer L190 d. 1.“ 8 8 Direkte Post⸗Dampfschifffahrt zwischen „,12 Stettin und New-I01 k ldt, Thorwaldsen, Washington.

u“ vermittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe I. Klasse: 2 8 82 . 1 Ernst Moritz Arndt, Franklin, Humbo- Waldsen, 88 8 Expeditionen 14 t5gi ., Denm 8 8 . 1 Raär, 20. April 3. April. 17. Mit 1. v 8

2 9* 24222 Nve 8 0 Z 4* PI 22 4 . B Sins 7 Seenn 8 vat en 120 Thlr. Zwischendeck Pr. Crt. 55 u. 65 Thlr. an die Agenten des Baltischen Lloyd, sowie an SeFeFsehg c. Die Direction des Baltischen Lloyd in Stettin. .

8

2* 8

* bEö“ v gassag jie incl. Beköstigung: Kajüte Pr. Crt. assagepreise incl. Beköftigung: 8

Passagey Wegen Fracht und Passage wende man si

u beziehen durch den General⸗Agenten Paul Rud. Meller, Köln, Hof 14.

Hier folgt die besondere Beilage

bewirkt das Marine-Postbureau in Berlin zu denselben

den 15. Februar.

eb]

nmn:—⸗

Berrlin, Sonnabend,

u—

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General-Verfügungen des

Postanweisungen an das Personal der Kaiserlichen Marine im Auslande.

Für das im Auslande befindliche Personal der Kaiserlichen Marine können bei allen Reichspost- anstalten auf gewöhnliche Postanweisungen Geld- beträge bis zu 50 Thlr. eingezahlt werden. Die Ueber- mittelung der eingezahlten Beträge an die Adressaten

Terminen, welche für die Absendung der Privatbriefe an die im Auslande befindlichen Personen der Deut-

schen Marine bestimmt sind.

lange

Vom Absender wird erhoben: bei Zahlungen an die Offiziere und die im Offizier-Range stehenden Beamten für Beträge bis 25 Thlr. einschl. eine Gebühr von 2 Gr. und für Beträge über 25 bis 50 Thlr. eine Gebühr von 4 Gr.; bei Postanweisungen aus Berlin in beiden Fällen eine Gebühr von 2 Gr.; b) bei Zahlungen an Mannschaften vom Deckoffzier erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höhe von 5 Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Beträgen die Gebühren unter a. Ausser der Adresse und der Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders dürfen Mittheilungen auf die Postanweisungen nicht niedergeschrieben werden. Die Adresse selbst muss neben dem Namen und Dienst- character etc. des Adressaten folgende Angabe ent- halten: „An Bord Sr. Majestät Schiff (Name des Schiffs) per adr. des Kaiserlichen Hof-Postamtes in Berlin.“

Postanweisungs-Yerkehr mit Norwegen.

Postanweisungen nach Norwegen können von 8 8

jetet ab nach sämmtlichen Norwegischen Orten bis

zum Einzelbetrage von 37 ½ Thalern abgesandt werden.

Die Gebühr beträgt 4 Sgr. ohne Unterschied der Ein- 1 hied 6

zahlungssumme.

Ausfüllung der Postanweisungen von Seiten der Absender.

Aus den Kreisen des Kaufmannsstandes ist darüber geklagt worden, dass auf den Postanweisungen häufig die Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders unterlassen und dadurch Anlass zu Weite- rungen gegeben werde. Das General-Postamt hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Nennung des Absenders auf den Coupons der Postanweisungen zwar im post- dienstlichen Interesse nicht erforderlich, für den ge- schäftlichen Verkehr zwischen Absender und Empfänger aber vielfach wichtig ist, um die Contoberichtigung zu ermöglichen, und dass aus diesem Grunde die Benutzung der Coupons im eigenen Interesse der Betheiligten sich empfiehlt. 8. .

Versiegelung der Briefe mit werthangabe.

Mit Genehmigung des Fürsten Reichskanzlers ist für den Verkehr innerhalb des Reichs-Postgebiets in Bezug auf den Verschluss der Briefe mit Werth- angabe die Aenderung getroffen worden, dass fortan statt der bisherigen fünfmaligen Versiegelung auch eine Versiegelung mit zwei (bz. mit drei oder vier) Siegeln für ausreichend erachtet werden soll, wenn nach der Einrichtung des verwendeten Couverts durch die zweimalige (bz. drei- oder viermalige) Versiegelung der Inhalt des Briefes vollständig gesichert ist. Nach näherer Anordnung des General-Postamts angefer- tigte Muster-Couverts, welche zu einer zweimaligen Versiegelung sich eignen, sind bei sämmtlichen Reichs-Postanstalten aus- gelegt und werden dem Publikum auf Ver- zur Ansicht vorgezeigt. Die betreffenden Muster- Couverts gelten in Bezug auf Form und Schnitt als Maasstab; in Bezug auf die Grösse nur insofern, als wesentlich grössere Couverts zu einer zweimali- gen Versiegelung nicht mehr geeignet sind, indem der innere Schutzstreifen dann für den Zweck der Siche- rung nicht mehr ausreicht. Die Art und Stärke des Papiers oder sonstigen Stoffes zu den Couverts bleibt nach wie vor dem freien Ermessen der Correspondenten überlassen.

Nach Orten ausserhalb des Reichs-Postgebiets ge- richtete Briefe mit Werthangabe müssen bis auf Weite- res noch in der bisher vorgeschriebenen Weise

verschlossen werden.

Kaiserlichen General-Postamts.

Versendungsbedingungen für Sendungen mit Werth-

angabe nach Frankreich.

Sendungen mit baarem Gelde, Werthpapieren und anderen werthvollen Gegenständen müssen in Leinen oder starkem, nicht durchsichtigem Wachstuch ohne aus- wendige Nath verpackt, sowie besonders gut ver- siegelt und mit deutlichen Siegelabdrücken versehen sein.

Die Inhalts-Declarationen zu Sendungen mit baarem Gelde müssen ergeben, aus welchen Münzsorten die Sen- dung besteht. Die den Sendungen nach Frankreich bei- gegebenen Begleitadressen dürfen nicht verschlossen sein.

Die Signatur bei Sendungen mit Werthangabe nach Frankreich darf weder aufgeklebt, noch aufgenäht oder aufgenagelt sein.

Portotaxe für die Correspondenz im Ferkehr mit Neu-Fundland.

Für die Correspondenz nach und aus Neu- Fundland kommen folgende ermässigte Portosätze in Anwendung:

für frankirte Briefe 4 Groschen, bz. 15 Kreuzer für je 15 Gramm; für unfrankirte Briefe 6 ¾¼ Groschen, bz. 24 Kr. für ½ Unze (pptr. 14 Gramm). Die Recommandationsgebühr beträgt 5 ½¼ Groschen bz. 18 Kreuzer. 1

Portotaxe für die Correspondenz im Verkehr mit China und Japan via Brindisi.

Seit dem 1. Januar wird die Correspondenz aus Deutschland nach sämmtlichen Orten in China und Japan auf dem Wege über Brindisi und von Suez ab mit britischen Schiffen unter nachstehenden Bedingungen befördert:

Gewöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden; der bisherige Frankirungszwang hat also aufgehört.

Recommandirte Briefe, ferner Drucksachen und Waarenproben müssen dagegen in allen Fällen frankirt werden. Recommandirte Briefe sind nur nach Hongkong, Shanghai und Tokohama zulässig.

Das Porto beträgt: für frankirte Briefe nach China und Japan: 71 ¾ Groschen, bz. 26 Kr. für je 15 Gramm; für unfrankirte Briefe aus China und Japan: 10 ½¼ Groschen, bz. 36 Kr. für je 15 Gramm; für recommandirte Briefe nach Hongkong, Sshanghai und Yokohama: 1 11 ½ Groschen, bz. 41 Kr. für je 15 Gramm, nebst einer Recommandationsgebühr von 2 Groschen, bz. 7 Kreuzern; für Drucksachen und Waarenproben nach China und Japan:

1 ½ Groschen, bz. 6 Kr. für je 40 Gramm.

Die Briefe etc. müssen von dem Absender mit dem Vermerk: „via Brindisi mit britischen Schiffen“ versehen sein.

ge beh

8

die Correspondenz im YFerkehr mit

.

Aegypten via Brindisi.

Portotaxe für

Auf diejenigen Briefpostsendungen nach Aegypten, welche auf dem Wege über Brindisi Beförderung erhalten sollen, finden folgende Bestimmungen Anwen- dung:

Die gewöhnlichen Briefe nach Alexandrien, dem übrigen Unter-Aegypten und nach Mittel-Aegypten können unfrankirt, oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab- gesandt werden; die Briefe nach Ober-Aegypten unter- liegen dem Frankirungszwange bis Assyut (Siut).

has Porto beträgt: b im Verkehr mit Alexandrien: für frankirte Briefe 4 Groschen, bz. 14 Kreuzer für je 15 Gramm; für Drucksachen und Waarenproben ¼ Groschen, pr. 3 Kreuzer für je 40 Gramm; unfrankirte Briefe nach Deutschland 6 Groschen, bz. 21 Kreuzer für je 15 Gramm; im Verkehr mit dem übrigen Aegypten: für frankirte Briefe 5 ¼ Groschen, bz. 20 Kreuzer für je 15 Gramm; für Drucksachen und Waarenproben 1 Groschen, bz. 4 Kreuzer für je 40 Gramm; unfrankirte Briefe nach Deutschland 9 Groschen, bz. 32 Kreuzer für je 15 Gramm. Recommandirte Briefe sind nach Alexandrien, brigen Unter Aegypten und nach Mittel-Aegypten

zulässig. Das im Voraus zu entrichtende Porto setzt sich zusammen: a. aus einer festen Gebühr von 2 Groschen, oder 7 Kreuzern; b. aus dem Porto, welches beträgt: nach Alexandrien 4 ½ Groschen, bz. 16 Kreuzer für je 15 Gramm; nach dem übrigen Unter- und nach Mittel-Aegyp- ten 8 Groschen bz. 28 Kr. für je 15 Gramm.

Porto für Postkarten nach Constantinopel, Alexan-

drien, Smyrna etc.

Das Porto für Postkarten nach Constantinopel, Ale- xandrien, Smyrna, Beirut, Jerusalem und einigen ande- ren Orten der Levante, welche auf Verlangen von den Postanstalten bezeichnet werden, beträgt von jetzt ab bei der Beförderung über Oesterreich pro Stück 1

Portotaxe für Drueceksachen und Waarenproben im Postrerkehr mit Serbien. Seit dem 1. Januar können im Verkehr mit Ser- bien Drucksachen unter Band bis zum Gewichte von 500 Gramm gegen ein Porto von ½ Groschen, bz. 2 Kreuzer für je 50 Gramm bis zu 250 Gramm; und von 3 Groschen, bz. 11 Kreuzer, über 250 bis 500 Gramm ew abgesendet werden. Seit demselben Tage kommt die Taxe für Waaren- probensendungen nach und aus Serbien mit ½ Groschen, bz. 2 Kreuzer, nicht mehr für je 40 Gramm, sondern für je 50 Gramm zur Erhebung.

111““

Postdampfschifffahrt zwischen Dänemark, den Faröer und Island. üne

Island andererseits, werden auch in diesem Jahre re- gelmässige Postdampfschifffahrten unterhalten. Die Ab- fahrt erfolgt von Kopenhagen planmässig am 1. März, 17. April, 28. Mai, 7. Juli, 16. August, 27. September und 8. November. Die Schiffe landen in Beykjavik auf Island, bei den Sommerfahrten auch in Berufjord und legen sowohl auf der Hinfahrt, als auch auf der Rück- fahrt in Thorshavn (Faröer) an.

Hinsichtlich der Portosätze und Versendungsbedin- gungen für Briefe und Fahrpostgegenstände ertheilen die Postanstalten nähere Auskunft. ““

Postverbindungen mit Brasilien, den La Plata Staaten und Peru.

Valparaiso über Rio Janeiro, Montevideo und Buenos- Ayres, anstatt der bisherigen vierzehntägigen, wöchent- liche zu Postbeförderungen benutzte Fahrten statt. Die Schiffe gehen an jedem Mittwoch von Liverpool ab. Bei jeder zweiten Fahrt nach Valparaiso, vom 15. Januar gerechnet, legen die Packetboote auch in Pernambuco und Bahia an, mithin die am 26. Februar,

u. s. w. abgehenden Schiffe.

5

Seepostverbindungen mit dem (aplande, (ap Natal, St. Helena und Ascension.

Selt Beginn dieses Jahres findet zwischen Southamp- ton und dem Cap der guten Hoffnung monatlich eine dreimalige Seepostverbindung, anstatt der bisherigen zweimal monatlichen statt. Die Schiffe gehen am 5., 15. und 25. jeden Monats, falls diese Tage jedoch auf einen Sonntag fallen, am folgenden Montag von Southamp- ton ab.

Das am 5. von Southampton abgehende Schiff legt in St. Helena an und steht, bei der Ankunft in der Ta- felbai, mit einer von dort vorläufig einmal monatlich statt- findenden Fabrt nach Cap Natal in Verbindung.

Zwei der Schiffe laufen auf der Rückfahrt nach Europa Ascension an.

Postfreipässe.

Obwohl die Ertheilung von Postfreipässen zu Privatreisen seit mehr als 20 Jahren aufgehoben worden ist, gehen dem General-Postamt immer noch Antrage auf Verabfolgung von Postfreipässen aus den Kreisen des reisenden Publikums zu. Es ist daher er- neut darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Er- theilung von Freipässen zu anderen als postdienst- lichen Reisen Seitens der Postverwaltung grundsätz-

lich überhaupt nicht mehr stattfindet.

9 2

.nags wao 61

E“

11“

Seit dem 8. Januar finden zwischen Liverpool uncd