“““
8 Wetter : Schön.
14“
er Juli
i 12 ⅛,
Petroleum ruhig,
Roggen fest, loco 5, 15, pr. März 5, 4, pr. Mai 5, 7 ½, 5, 9, pr. Novbr. 5, 10. Rüböl fester, loco 12 ½, pr. per Ckt. 12 ¼⁄0. — Wetter: Trübe. Bremen, 18. Februar. (W. T. B.) Standard white loco 17 Mk. 75 Pf. bez. b Hambhurg, 18. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Roggen loco und aut Termine still. Weizen pr. Febr. 126 pfd. pr. 1000 Kilo netto 250 Br., 248 Gd., pr. Februar-März 120pfd. pr. 1000 Kilo netto 249 Br., 247 Gd., pr. April-Mai 126 pfd. pr. 1000 Kilo netto 246 Br. und Gd., pr. Mai-Juni 126 pfd. pr. 1000 Kilo netto 246 Br. und Gd. Roggen pr. Februar 1000 Küo netto 158 Br., 157 Gd., pr. Februar -März 1000 Kilo netto 158 Br., 157 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 157 Br. 156 Gd., pr. Mai-Juni 1000 Kilo netto 157 Br. 156 Gd. Hafer und Gerste still. Rüböl behauptet, pr. Mai 23 ½ Mk. Bco., pr. Oktobr. per 200 Pid. 72 ¼ Reichsmark. Spiritus still, pr. 100 Liter 100 pOt. pr. Fe- bruar und pr. FeLruar-März 44 ½, pr. April-Mai 45 ¼. Kaftee ruhig und abwartend, geringer Umsatz. Petroleum bebauptet, Standard white loco 17 ½ Br., 17 ¼ Gd. Reichsmark, pr. Februar 17 ¼ Gd. Reichs- mark, pr. August-Dezember 18 ¼ Gd. Reichsmark. — Wetter: Trübe. Amsterdam, 18. Februar. Nachm. 4 U. 30. M. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht.) Weizen pr. Mai 355, pr. Ok- tober 346. Roggen per März 182, per Mai 187 ½, per Okto- ber 192 ½. Antwerpen, 18. Februar, Nm. 4 U. 30 M. (W. I. B.) Getreidemarkt (Schlassbericht). Weizen ruhig. Roggen stetig, französischer 18 ¾. Hafer fest. Gerste behauptet, Tagaurog. 18 ½. 89* Antwerpen, 18. Februar. Nachm. 4 C. 30 M. (W. T. B.) Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Raffnirtes, Pype weiss loce und per Februar 45 ½ bez., 46 Br., per März 45 Br., per September 46 bez., 46 ½ Br., per Septbr.-Dezbr. 47 ½ Br. Steigend. Liverpool,. 18. Februar. Vormittags (W. T. B.) Baumw. olle (Anfangsbericht). Muthmaasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Stetig. Tagesimport 25,000 Ballen, davon 13,000 Ballen amerikanische, 3000 Ballen ostindische. 1 Liverpooel. 18. Februar. Nachm. (W. T. B.) Baumwolle Schinssbericht): 10,000 B. Umsatz, davon für Spekulation und Ex- port 1000 B. Unverändert. . Middl. Orleaus 10 ½11, middl. amerikanische 9 ¼³, fair Dhollerah 6 ⅞, middl. fair Dhollerah 6 ⅜, good middl. Dhollerah 6, middl. Dhollerah 5, fair Bengal 4 ¾, fair Broach 7, new fair Oomra 75/18, good fair Oomra 7 8, fair Madras 6 ¼, fair Pernam 10 ¼, fair Smyrna 8, fair Egyptian 10 ¼. Orleans nicht unter 13/⁄16, Upland 9 ⅜⅔ d. Liverpool, 18. Februar, Nachm. (W. markt. Weizen, Mehl und Mais stetig. E1111 G Manchester , 18. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) 12er Water Armitage 10. 12er Water Taylor 12, 20er Water Micholls 13 ½, 30 er Water Gidlow 14 ¾¼, 30er Water Clayton 16,. 40r Mule Mayol 14 ⅛. 40r Medio Wilkinson 16. 36r Warpcops Qua- ität Rowland 15 ½, 40r Double Weston 16, 60r Double Weston 19, Printers ¹⁶6. 3 ⅛0 8 ½ pfd. 135. Mehr Geschäft, Preise anziehend. IHull. 18. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Ge- 's Angebot. Englischer Weizen matt und träge. fremder un-
E per Februar 95,25, Mehl ruhig, pr. 70.50. Spiritus pr.
good ordinary Februar-März-Verschiffung
Getreide-
T. B.)
füböl weichend, Mai-August 95,00. April 70,25, pr. Mai-Juni
Februar 70,00, pr.
St. Petersburg. 18. Februar, Nm. 5 Uhr. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 49, pr. August 50.
Mai 14 ⅛.
New-York, 18. Februar. Abends 6 Uhr. Mehl. 7 D. 80 C. Rother Frübjahrsweizen —. New-NYork pr. Gallon von 6ů½ Pfd. 20, in gallon von 6 ½ Pfd. 19 ½¼. Havanna-Zucker Nr. 12 9 ¼. 8 Buenos Ayres, 14. Januar. (W. T. B.) Vorrath
von Wolle 750,000 Arroben. Supra 100, Bonne moyenne 85.Zufuhren
Verschiffungen
von Salzhäuten nach dem Kanal und nach England direkt,
ach dem Kontinent seit Salzhäute per Segler 20 sh. h . ipen) 15 ¼, für trockene Häute 63. Coöurs auf London 49 ⅜ d.
) Produktenmarkt. per März-April 94,00, per Mäãrz- Februar 53,00. —
Weizen pr. RCoggen pr. Mai 7, 50. Hafer pr. Mai-Juni 4, 00. Hanf er Jun —. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 13 ½. — Wetter: Thauwetter. 1 Baumwolle 21. Petroleum do. in Philadelphia pr.
(Von Sievers & Meyer.) Notirung von der letzten 14 Tage 230,000. Totalzufuhren seit Beginn der Saison 1,335,000 Arroben, nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allge- neinen seit letzter Post 107,000, Total-Verschiffungen seit Beginn der Saison 50,000 Ballen. Fracht für Wolle 20 sh. Preis für Salz- äute 56, Schlachtung der letzten. 14 Tage unbekannt, Verschiffung sowie
letzter. Post 44,000 Stück. Fracht für Notirung für Talg (Ochsentalg in
Einzahlazngen.
Hallesche Gewerbe-Bank in Halle a. S. von 10 % = 10 Thlr. ist am
Auszahlungen.
Eine weitere Einz. 1. April und eine fernere von 20 % 20 Thlr. pro Aktie am 1. Mai an der Gesellschaftskasse zu
“ 98 Usancen. 2 Die Aktien der Wagenbau-Gesellschaft, vorm. Jos. Neuss, werden vom 26. d. M, von welchem Tage ab Dividendenzahlung erfolgt, excl. Dividende, jedoch mit Zinsen vom 1. Januar c. à 5 % gehandelt.
Die am 15. d. Mts. erschienenen Aktien der „Stadtberger Hütte“ lauten über 200 Thlr., sind vollgezahlt und mit Dividenden- scheinen (vom 1. Juli 1872 beginnend) pro 1872 und 1873 ver- schen. Die Regulirung aller 8 Tage nach Erscheinen gemachten Geschäfte findet am 24. d. Mts. statt, und werden die Stücke mit Zinsvergütigung vom 1. Juli 1872 à 5 % gehandelt.
Die Aktien der Dresdener Weochslerbank sind vom 17. d. M. ab nur vollgezahlt lieferbar und werden excl. Dividende pro- 1872 mit Zinsen à 4 % vom 1. Januar c. gehandelt.
Der Erscheinungstag der Aktien der Bunzlauer Geschirr-, Oefen-, Thonröhren-Fabriken Aktien-Gesellschaft früher Lepper und Kuttner ist auf den 20. d. Mts. festgesetzt und werden die vollgezahlten über 200 Thlr. lautenden Originalaktien mit Zinsen à 5 % vom 1. Dezember pr. gehandelt.
Telegraphische Witterungsberiehte.
Abw[Temp. Abw rv. M. R. v. M.
Ilgemeine Wind Himmels- ansicht.
19. Februar.
— W., schwach bewölkt. ¹) NW., schw. strübe. W., schwah sbewölkt. NO., stark. bedeckt. ²)
138. Februar.
NW., mässig. heiter. SW., stark. sbedeckt. W., schwach. halb bedeckt. W., schwach. fast heiter. ) W., lebhaft. bewölkt.
8 Stockholm .337,8 , 8 Hernösand 335,5 9 —— 8 Haparanda . 331,6 3,7 — 8 Constantin. 340,9 .
8 Haparanda. 333,0
8 Christians. . 338,3
8 Hernösund. 338,4
8 Stockholm . 339,4
8 Skudesnäs .342,7 Oxöe — 8 Predericksn — 8 Helsingör. — — WNW., schw. 8
8 Moskau ... — W., stark. bewölkt.
6 Memel .... 1,8 + 4.4 W., schwach heiter.
7 Flensburg. 2,9 — NW., mässig. bedeckt.
7 Königsberg? 2,4 + 5,4 NW., stark. bedeckt.
6 Danzig 3 2,7 + 4.,2 stürmisch. ganz bedeckt 6 Putbus. .342,1 +7,0 1,9 + 3,8 NW., mässig. bezogen.
6 Kieler Haf. 2,7 — W., mässig. bedeckt.
7 Cöslin 343,0 - 7,11 0,8-—+ 2,5 NW., mässig. bedeckt.
6 Wes. Lchtt. 344,5 — 2,2 — WSW., mäss. neblig.
7 Wilhelmsh. 334,2 — 1,6 — W., schw. trübe.
6/ Stettin 344,6 + 7,8 1,8 + 3,0 WNW., mäss. bedeckt.
8 Gröningen 346,0 — 8 — WsSW., stille. bedeckt.
6 Bremen . — W., mässig. neblig.
8 Helder. . . WSW., schw.
6 Berlin
6 Posen 341,7
6 Münster 344,0
6 Torgau.. .
6 Breslau ..
8 Brüssel .345,5 —
6 Cöln 343,6 + 8,1
6 Wiesbaden. 341,8 — — 6 Ratibor 335,7 + 6,3
6 Trier
8 Cherbourg 344,5 — 8 Havre 345,3 — 7 Carlsruhe 341,2 — 8 Paris 8 St. Mathieu 345,1 — 8 Constantin. 342,1 —
WXNW., mäss.
— V — —
— bv ——
W., schw. sbedeckt. 7., schw. strübe. W., mässig. bedeckt. „ mässig. trübe. NO., schw. bewölkt. 0., mässig. trübe. mässig. bedeckt. „ mässig. bedeckt. „ schw. bewölkt. 5) Windstille. Nebel. 80., f. stille. trübe. N0., stille bedeckt.
EEESSSESSiekebene 1*22
21 h
8 28
29—
S828
9
—
SbSSSSSSSS
1 02—S
0., schwach. heiter.
NO., schw.
— —:—
¹) 17. Februar Max. 3,8 Minim. 1,4. 3³) 18. Februar Max. 4,2, Minim. 0,2. ⁴) Lebhaft, gest. WNW. ³) Strom N. gest. Nachm. W. mässig. Strom N. Reif.
.schwach. ganz bedeckt.
WNW.,, schw. dicker Nebel.
bedeckt. 2) Schnee, gestern Schnee,
Nachm. ³) Neblig
onen ꝛc.
18
Verliner Verbindungs⸗Bahn.
Steinmetz⸗, Zimmer⸗ und
Nene
Die Ausführung der Erde⸗, Maurer⸗,
Staaker⸗Arbeiten zum Bau von vier Beamten⸗Wohngebäuden auf resp.
bei den Bahnhöfen Moabit, Gesundbrunnen, Stralau und Rixdorf der Neuen Berliner Verbindungs⸗Bahn soll einschließlich der Lieferung der dazu erforderlichen Materialien, mit Ausnahme jedoch der Bruch⸗ und Ziegelsteine, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden
und ist hierzu ein Termin auf 8 Sonnabend, den 1. März cr., Vormittags 11 Uhr 8
im Büreau der unterzeichneten Dienststelle Koppenstraße Berlin anberaumt worden, wofelbst auch die werktäglich von 9—1 Uhr ausliegenden Bedingungen und Zeichnungen eingesehen werden können. Die bis zu dem angegebenen Termine eingegangenen Offerten, welche versiegelt und mit der Aufschrif ‚ F 8 „8 „ 9 „Submission auf Erd⸗, Maurer⸗ ꝛc. Arbeiten
2* 5 e zum Ban von Beamten⸗Wohnhänsern’”“ inzureichen sind, werden in Gegenwart der etwa erschienenen Sul⸗ 1“ später eingehende bleiben unberücksichtigt. Berlin, den 10. Februar 1873. 8 I. Betriebs⸗Inspektion 3 G“ der Königlichen Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[451]
Oberschlesische Eisenbahn. 2 .
Für Bahnhof Breslau soll die Lieferung von 3 Stück Schiebe bühnen für Wagen im Wege der öffentlichen Submission verdungen
werden. 1 Offerten mit der Aufschrift:
„Submission zur Lieferung von Schjiebebühner versehen, sind bis zum Submissionstermine aum 1 Sonnabend, den 8. März d. J., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an das Bureau der unterzeichneten Dienststel⸗ — auf dem Oberschlesischen Bahnhofe hierselbst — einzureichen, ve dieselben in Gegenwark der persönlich erschienenen Submittenten a öffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberüch sichtigt. B “ Die Lieferungs⸗Bedingungen nebst Zeichnung sind im vorgenann Bureau einzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofrei Gesuche mitgetheilt. 3 Breslau, den 15. Februar 1873. 1 Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. Betanntmachung. ie Lieferung von 1 8 1) 174,000 Stück Verblendziegeln, 2) 465,000 „ Hintermauerungsziegeln und 3) 187,000 „ Klinkerziegeln zum Bau eines massiven Werkstattgebäudes lissement zu Ellerbeck, soll 1b J., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission sicher gestellt werden. 1 Lieferungslustige wollen ihre desfallsigen und mit der Aufschr
35 5 Fe 474 „Submission auf Ziegelsteine versehenen Offerten bis spätestens zu dem vor angegebenen Termin der unterzeichneten Direktion verschlossen und portofrei einsenden. Die im Direktorial⸗Bureau zu Wilhelminenhöhe zur Einsi ausliegenden Lieferungsbedingungen werden auf Verlangen und gege Erstattung der Kopialien auch per Post übersandt. Kiel, den 15. Februar 1873.
[443
auf dem Marine⸗Ete
Kaiserliche Hafenban⸗Direktion.
werden vom 19. Februar bis 1. April Cr. 16 an unserer Kasse,
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
an Koehnigsberger Vereins-Bank.
3 2 — b BE E Der Dividenden⸗Coupon Nr. 2 von den vollgezahlten Aktien der I. Emission à 16 Thlr. pro Stück. D
*
Der Dividenden
Coupon Nr. 1 von den 40 prozentigen Interims⸗Aktien der II. Emission à 6 5 Thlr. pro Stück
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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.
88 348 93.
Berlin, Donn
gng—— 222
S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem IJustiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar Keck von Schwartzbach zu Jauer, dem Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar Ruhneke zu Landsberg a. W., dem Bau⸗Rath a. D. Nordtmeyer zu Eisleben und dem Post⸗Direktor Varne⸗ seus zu Dortmund den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: „Den Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Singelmann in Königsberg zum Regierungs⸗Rath zu ernennen; Dem praktischen Arzt Dr. Schneider zu Rawitsch den Charakter als Sanitäts⸗Rath; sowie Den Bildhauern Georg Alberty und Otto Alberty zu eehn das Prädikat als Königliche Hof⸗Holzbildhauer zu verleihen.
Ihre Majestät die Königin hat Allergnädigst geruht, dem Glas⸗ und Porzellanwaarenhändler Theodor Holzhüter
zu Berlin das Prädikateines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
Berlin, 20. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen ist gestern Abend von Dessau wieder
zurückgekehrt. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten. Der zuletzt als Uebungslehrer am katholischen Schullehrer⸗ Seminar in Heiligenstadt beschäftigte Hülfslehrer Rhein ist beim katholischen Schullehrer⸗Seminar zu Montabaur als ordentlicher Lehrer angestellt worden. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der eeg- delor Hermann Kahlen ist unter Beilegung des 1 als Bergmeister zum Bergrevier⸗Beamten ernannt und ihm die Verwaltung des Reviers Neurode im Ober⸗Berg⸗ amtsbezirk Breslau definitiv übertragen worden.
Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern um 11 Uhr den General⸗ Feldmarschall von Steinmetz, nahmen hierauf einige militärische Meldungen entgegen und arbeiteten alsdann mit dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski. Nach dem Vortrag ertheilten Allerhöchstdieselben erst dem Präsidenten der Seehandlung, Günther, und demnächst dem Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg, Audienzen. Nach einer kurzen Ausfahrt zur Mittagszeit, arbeiteten Se. Majestat für Sich und dinirten gegen 5 Uhr allein mit Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin. Thee fand nicht statt.
Heute hoörten Se. Majestät die Vorträge des Minister⸗Prä⸗ sidenten Feldmarschall Grafen von Roon und des General⸗Lieute⸗
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den 20.
— —
Alle Post-Austalten des In⸗ und Auslandes
nehmen Bestellung an,
fuͤr Berlin die Expedition: Wilhelmstr.
———-——— 2.
Februar, Abends.
titionen. — Namens der Budget⸗Kommission berichtete Herr Dr. Engelhardt über die Petition einiger Elementarlehrer in Lübben, welche ein nach dem Dienstalter steigendes Gehalt, Gleichstellung im Gehalt mit den Subalternbeamten beim Ge⸗ richt und den Verwaltungsbehörden, Gewährleistung der Pen⸗ sionirung nach denselben Grundsätzen, welche bei den Staats⸗ Beamten maßgebend sind, resp. wenn kein definitives Gesetz zu Stande kommen sollte, ein Noth⸗Dotationsgesetz beantragen. Auf den Antrag der Kommission beschloß das Haus, über diese Petition, soweit sie den Erlaß eines Noth⸗Dotationsgesetzes beantragt, zur Tagesordnung überzugahen; dieselbe aber, soweit sie auf die gesetzliche Regelung der Gehalts⸗ und Pensionsver⸗ hältnisse der Elementarlehrer gerichtet ist, der Königlichen Staats⸗ regierung als Material für die weitere Gesetzgebung zu überweisen. Die Petition der neumärkischen Kommunalstände wegen
Deckung der neumärkischen Kriegsschuld aus den jetzt von Frank⸗
reich zu leistenden Kriegskontributionen wurde dem Antrage der Kommission gemäß durch Tagesordnung erledigt. Der Finanz⸗ Minister bemerkte hierzu, daß er bis zum heutigen Tage von diesen Kontributionsgeldern noch nichts zur preußischen Staats⸗ kasse habe fließen sehen.
Graf YVork von Wartenburg referirte Namens der Kom⸗ mission über die Petition der Magistrate zu Ratibor und Frank⸗ furt a. O. um schleunige Durchführung des Oder⸗Regulirungs⸗ werkes und Gewährung der dazu nöthigen Mittel — und empfahl dem Hause die Annahme des folgenden Antrages:
„In der Voraussetzung, daß die Staatsregierung, sobald die Finanzverhältnisse des Staates es gestatten, die Regulirung der Oder oberhalb Breslau ebenso energisch fördern werde, wie jetzt unterhalb Breslau geschieht, und daß inzwischen jedenfalls dafür gesorgt werde, daß der Zustand der oberen Oder sich nicht verschlimmere, — über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.“ 3
Der Handels⸗Minister bat ebenfalls um Anyehme des Kom⸗ missionsantrages und erklärte sich bereit, nach Möglichkeit für die Mittel zur Durchführung des Oderregulirungswerks Sorge zu tragen, indem er gleichzeitig eine ordentliche Leitung in Aus⸗ sicht stellte.
Auf den Antrag des Herrn von Kemnitz beschloß das Haus
folgende motivirte Tagesordnung: „In der Voraussetzung, daß die Staatsregierung, sobald die Finanzverhältnisse des Staats dies gestatten, die Regulirung der Oder energisch in Angriff nehmen, daß inzwischen aber dafür gesorgt werde, daß der Zu⸗ stand der oberen Oder sich nicht verschlimmere, — geht das Haus über beide Petitionen zur Tagesordnung über.“
Eine Petition der evangelischen Geistlichen des Regierungs⸗ bezirks Cassel um Gewährung der zur Göehg der Pfarr⸗ gehalte erforderlichen Mittel aus Staatsfonds wurde auf den Antrag der Kommission der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung überwiesen, in welcher Weise im ganzen Umfange der Monarchie eine Aufbesserung des Diensteinkommens gering dotirter Geistlichen herbeigeführt werden können. — Hierauf wurde die Sitzung um 4 ¼³ Uhr geschlossen.
— Die heutige 11. Sitzung des Herrenhauses, welcher der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz, sowie mehrere Regie⸗
der direkten Steuern geliefert. Diese bedeutenden Summen will die Königliche Staatsregierung nicht nutzlos in den Staatskassen liegen lassen, vielmehr möglichst schnell dem Lande zugänglich machen. Darum überreiche er einen Gesetzentwurf, welcher bezwecke, die durch die Etat⸗Ueberschüsse von 1872 disponiblen Fonds zur Tilgung von Staatsschulden zu verwenden. — Es folgte dann die Vereidigung dreier Mit⸗ glieder des Hauses, welche den Eid auf die Verfassung noch nicht geleistet haben. — Demnächst beantwortete der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Graf von Königsmarck folgende von dem Abgeordneten von Schorlemer⸗Alst gestellte Interpellation: 1 — Das Hauas der Abgeordneten beschloß auf den Bericht der Agrar⸗
Kommission am 22. Januar d. J. die Petitionen, beteeffen Klagen über Schaden durch Schwarzwild der Königkichen Staatsregerung zur Be⸗ rücksichtigung mit der dringenden Aufforderung zu überweisen: schleu⸗ nigst eine Gesetzvorlage dahin zu machen, daß das Schwarzwild unter die Kategorie der schädlichen Raubthiere, welche Jeder auf seinem Genasha⸗ bann, Bersehr wess.
er Unterzeichnete richtet an die Königliche Staatsregierung die Frage: „Ob dieselbe gewillt ist, dieser E“ 1“ netenhauses zu entsprechen, und zum Schutz der betreffenden Landes⸗
theile eine bezügliche Gesetzesvorloge so bald zu machen, daß es im
Laufe dieser Session zu deren Erörterun Erledi 1 Laufe de erung und Erledigung in beiden Häusern des Landtages nicht an Zeit fehlt?“ Der Staats⸗Minister Graf Königsmarck erwiderte, daß der solchen Gesetze gegenwärtig ausgearbeitet
Entwurf zu einem
werde, und hoffentlich werde er bald in der Lage sein, diese Vorlage vor das Haus zu bringen. Indeß wünsche er über⸗
haupt die Angelegenheit durch ein allgemeines Jagdgesetz zu regeln, welches ebenfalls in der Bearbeitung begriffen sei. Gegen die Fegeraronnhme des Schwarzwildes seien übrigens energische Schritte geschehen. Eine Schießprämie von 4 Thlr. pro Stück sei für die
zur Vertilgung desselben kommandirten Jäger ausgesetzt worden. Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Dotation der Provinzialverbände. (Siehe Nr. 44 d. Bl.) Der Berichterstatter, Abg. Dr. Friedenthal, em⸗ pfahl die Annahme der Vorlage in der Fassung der Kommission. Der Abg. v. Saucken⸗Tarputschen erklärte bei §. 1 seine Zu⸗ stimmung zu der Vorlage, und wurde darauf §. 1 in folgender Fassung angenommen:
Aus den Einnahmen des Staatshaushalts wird 1) zur Ausstat⸗ tung der Provinzialverbände von Preußen, Brandenburg, Pommern, B. Schlesien, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Westsalen und der Rheinprovinz, sowie des Stadtkreises Frankfurt a/M., der Hohenzol⸗ lernschen Lande und des Jadegebietes mit Fonds zur Selbst⸗ verwaltung, die Summe von jährlich zwei Millionen Thalern und 2) zur sofortigen und unmittelbaren Gewährung von Fonds für die Durchführung der Kreisorduung, insbesondere zur Bestreitung der Kosten des Kreisausschuffes und der Amtsverwaltung in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, sowie zur Ausstattung der übrigen Provinzen und Landestheile mit gleichartigen Fonds für die Durchführung der zu erlassenden ähnlichen Gesetze: die Summe von jährlich einer Million Thalern vom 1. Januar 1873 ab zur Verfügung gestellt.
Gegen §. 2 erklärte sich Abg. Dr. Reichensperger (Coblenz),
damit man nicht aus seinem Schweigen nach dem Worte: qui tacet, consentire videtur, falsche Schlüsse ziehe. Auch der Abg. Petri sprach gegen diesen Paragraphen, indem er meinte, daß dessen Inhalt besser in der Provinzialordnung Platz finde. Aehnlich erklärte sich Abg. Mühlenbeck, während die Abgg.
deburger Rückversicherungs-Aktien-Gesellschaft. Die
ivid. pr. 1872 gelangt vom 1. März an mit 5 % = 5 Thlr. pr. Aktie bei der Gesellschaftskasse in Magdeburg zur Ausz. Aktien-Gesellschaft Hotel Bellevue in Dresden. Die Divid.
ür die Zeit vom 1. April bis ultimo Dezember 1872 gelangt von
in Verlin hbei der Preußischen Boden⸗Credit⸗Aktien⸗Bank, Breslau beim Schlesischen Bank⸗Verein, Stettin bei der Stettiner Vereins⸗Bank, Danzig beim Danziger Bank⸗Verein, Dresden beim Sächsischen Bank⸗Verein,
rungs⸗Kommissare beiwohnten, eröffnete der Präsident um 1 Uhr 20 Minuten und trat das Haus sofort in die Tagesord⸗ nung ein.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht
nant von Kameke, arbeiteten mit dem Chef des Militär⸗Kabinets Obersten von Albedyll und nahmen im Beisein des Komman⸗ danten militärische Meldungen entgegen.
— Beide Kaiserliche Majestäten waren gestern Abend
jetzt ab mit 9 Thlr. pr. Aktie bei Robert Thode & Co. in Dresden zur Ausz. 1— Leipziger Bank. Die ultimo Februar c. fälligen Zinsen der vollgezahlten Aktien werden von jetzt ab mit 3 Thlr. 22 ½ Sgr. pr. Aktie in Berlin bei der Diskonto-Gesellschaft ausbezahlt. 1
Mechanische Kratzenfabrik Mittweida. Die Divid. von 10 %
p. a. für die Zeit vom 1. Mai bis ultimo Dezember 1872 gelangt
eingelöst.
statt..
Elbing bei Herrn Jacob Litten
MNach dem 1. April cr. findet die Einlösung ausschließlich 1 an unserer Kass
Königsberg i. Pr., den 18. Februar 1873.
von jetzt ab mit 6 Thlr. 20 Sgr. pr. vollgezahlten Interimsschein
an der Gesellschaftskasse zur Ausz. General-Versammalanngen. 6. März. Bremer Bankverein Bremerhafen. Vers. in Bremen.
Ordentl.
Land- und Bau-Gesellschaft auf Aktien in Liohter-
Ordentl. Gen.-Vers. zu Lichterfelde. Gen.-Vers.
felde. Union Eisenwerk zu Pinneberg.
1
Gen.-Vers. in Dresden. M 4 . 8 1 ür Deutschland in Berlin. Berlin. Siehe Inserat in Nr. 44. Brauerel zum Felsenkeller bei Dresden. Gen.-Vers. in Dresden.
Ausreichung von Coupons umnd Aktien.
Königsberger Stadt- Obligatlonen. Die Ausreichung
Stadthauptkasse Kündigungen und Verloosungen.
osteroder Kreis-Obligationen. I loosten zum 1. Juli c. gekündigten Oblig. s. Ins. in Nr. 44.
Stadt-Obligationen von Mühlheim a. Rh. Das Verzeichniss
in
der ausgeloosten zum 1. Juli c. gekündigten Oblig. s. Ins.
Nr. 44. . Ausweise von Banken und Industrie-Gesell- schaften.
Schlesische Boden-Kredit-Aktien-Bank. Den Status vom
31, Jannar c. 8 Ins. in Nr. 44.
Berliner Aktiengesellschaft für Papierfabrikatlon. Das Ge- 1 „.
winn- und Verlust-Konto sowie die Bilanz pro 1872 s. Inserat
Gen.-
Frachtschifffahrts-Gesellschaft zu Dresden. Ordentl.
„Adler’“ Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft Ordentl. Gen.-YVers. zu
Ordentl.
der XI. Serie zu den 3 ½ *%% Obligationen findet von heute ab bei der statt, s. Ins. in Nr. 44.
Das Verzcichniss der ausge-
Der Aufsichtsrath der
Coupons einzulösen.
iijke
einzureichen. “ Berlin, Februar 1873
Königsb
Stephan.
Iv. Oesterreichische
Wir sind von der vorgedachten Gesellschaft beauftragt, die am 1. Mürz 2 J. fälligem ihrer 3prezent. Obligationen, sowie die verloosten Obligationen vom Verfalltage 1.
Die Coupons sind in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr nach den Nummern geordne
e E1“
““ 1“ “ 7 8
.““ 11““ Mendelssohn & Co.
Jägerstraße 51.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
3 CEs soll noch ein “
Magistratsdiener resp. Exekutor,
[M. 250.]
Nr. 44.
cher eine Kaution von 100 Thlr. zu stellen im Stande ist,
jährlich angestellt werden. 1 ““ Versorgungsberechtigte Militär⸗Anwärter werden aufgeford
Bewerbungen nebst Atteste, unter persönlicher Vorstellung bei
Bürgermeister, bis zum 28. d. Mts. einzureichen. Charlottenburg, den 17. Februar 1873.
Der Magistrat.
dem unterzeichneten Magistrate mit einem Gehalte von 300 T
bei einer Gesellschaft der Fürstin Anton Radziwill anwesend. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte heute das Augusta⸗Hospital.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rech⸗ nungswesen, sowie der Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen versammelten sich heute zu Sitzungen.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses wurde, auf Antrag des Referenten, Grafen Arnim⸗ Boitzenburg der Gesetzentwurf, betreffend die Verpflichtung zum
alten der Geset⸗Sammlung und der Amtsblätter in der chlußberathung ohne jede Diskussion genehmigt.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der 10. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuchwesen und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvorpommern und Rügen. — Nachdem die Berathung bis zum §. 14 gediehen, die sämmtlich angenommen wurden, ward, da ein Antrag auf Streichung des §. 15 vorlag, auf den Vorschlag des Justiz⸗Ministers die Vorlage nochmals an die Kommission zur Erörterung mehrerer streitigen Punkte uerwiesen. — Ebenso wurden auf den Wunsch des Justiz⸗Ministers auch die Gesetzentwürfe, das Grundbuchwesen im Bezirk des Appella⸗ tionsgerichtsbezirks Cassel und in der Provinz Schleswig⸗Holstein betreffend, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und an die Kommission zur nochmaligen Berathung zurückverwiesen.
Nach dem Bericht der X. Kommission wurde sodann der Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover, mit Ausschluß des Jadegebiets, in der von der Kommission beschlossenen Fassung mit einigen Aenderungen nach dem Vorschlage des Referenten Grafen zu Münster, mit welchen der Justiz⸗Minister sich einverstanden erklärt, nebst dem diesem Gesetzentwurf angehängten Kosten⸗Tarif zusammen, angenommen.
Es folgten als letzter Gegenstand der Tagesordnung Pe⸗
der Justiz⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung des 8. 235 des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. — Die Kommission hat einige redaktio⸗ nelle Aenderungen des Gesetzes vorgenommen, welche der Referent Dr. Elwanger in kurzen Worten zur Annahme empfahl und mit denen sich der Handels⸗Minister, Graf v. Itzenplitz, vollkommen einverstanden erklärte. Das Haus genehmigte die Vorlage in der von der Kommission vorge⸗ schlagenen Fassung ohne Diskussion. —
Der zweite Gegenstand war der mündliche Bericht der Agrar⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ stellung der auf Forsten haftenden Berechtigungen und die Theilung gemeinschaftlicher Forsten für die Provinz Hannover. Der Referent, Herr Schumann, beantragte Namens der Kom⸗ mission, dem Gesetzentwurf, wie er aus den Beschlüssen des
Hauses der Abgeordneten hervorgegangen ist, mit der Maßgabe
die Zustimmung zu ertheilen, daß im §. 11 am Schluffe des dritten Absatzes hinzugefügt werde:
„Insbesondere gilt dies auch von solchen Berechtigungen zum Be⸗ zuge von Bauholz für Grundstücke der Mitglieder von Gemeinden oder Genossenschaften, welche bis zum 1. Januar 1872 von den Mit⸗ gliedern unmittelbar und ohne Dazwischenkunft der Gemeinden oder Genossenschaften ausgeübt worden sind.“
Der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Mar⸗ card, erklärte sich im Allgemeinen für den Antrag und bat ihn anzunehmen, während der 8 zu Münster diesen Antrag ab⸗ zulehnen beantragte. Die Diskussion dauerte bei Schluß des Blattes noch fort.
— In der heutigen (46.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher am Rütittereiscs die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Camphausen und Graf von Königsmarck bei⸗ wohnten, nahm vor Eintritt in die Tagesordnung der Finanz⸗ Minister das Wort: Sämmtliche Verwaltungen haben im Jahre 1872 bedeutende Ueberschüsse geliefert, welche im Ganzen mindestens 20 Millionen Thaler betragen. Besonders hohe Ueberschüsse hat
die Stempelsteuer, die Bergwerksverwaltung und die Verwaltung
Miquél und Graf Wintzingerode für die Fassung der Kommis⸗ sion eintraten. — Bei Schluß des Blattes dauerte die Diskussion über diesen Paragraphen fort.
— Mit Allerhöchster Genehmigung ist bestimmt worden, daß die Landwehr⸗Fuß⸗Artillerie⸗Bataillone resp. Compagnien wie folgt zu bezeichnen sind: 1. (2.) Landwehr⸗Bataillon des Garde⸗ Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, 1. (2.) bbe des Ost⸗ preußischen (Pommerschen zc.) Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1 (2 ꝛc. — 8), Schleswigsches Landwehr⸗Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 9, Hannoversches Landwehr⸗Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 10, Hessisches Landwehr⸗Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 11, Badisches Landwehr⸗Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 14. Ferner: 1. — 8. Landwehr⸗Compagnie des Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, 1.—8. Landwehr⸗Compagnie des Ostpreußischen (Pommerschen ꝛc.) Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1 (2 ꝛc. 8). 1.—4. Compagnie des Schleswigschen (Hannoverschen, Hessischen, Badischen) Land⸗ wehr⸗Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons Nr. 9 (10, 11, 14).
— Bei dem Reithskanzler ist Seitens des hiesigen König⸗ lichen niederländischen Gesandten zur Sprache gebracht worden, daß seine Regierung sich durch das neuerdings von den dies⸗ seitigen Behörden in einem Spezialfalle eingehaltene Verfahren beschwert fühle, wonach eine Zigeunerbande auf niederländisches Gebiet ausgewiesen worden sei, obwohl diese Bande weder von niederländischem Gebiete aus auf preußisches übergetreten, noch diese Maßregel zur Ermöglichung ihrer Rückkehr in die Heimath erforderlich gewesen sei. Der Minister des Innern hat in Folge dessen die Bezirksregierungen veranlaßt, zur Vermeidung der Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse den betreffenden Grenz⸗ Behörden den Grundsatz einzuschärfen, daß aus zuweisende Fremde der Regel nach nur auf solches Gebiet übergeführt werden dürfen, welches entweder ihre Heimath, oder doch an der Straße nach dieser gelegen ist.
— Nach §. 2 litt. c. des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 sind einer Entscheidung des Ministers für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten zufolge nicht alle Teiche, sondern