1873 / 48 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Lissabon, 21. Februar. (W. T. B.) Die italiensche Fregatte Roma“ ist hier eingetroffen. 8 1ehg. 17. Februar. Die Telegraph Construktion und Main⸗ tenance Company empfing am 14. d. von der Brasilianischen Sabmartns⸗ eeefrahhen⸗Gesellschaft den Auftrag, die Fa⸗ brikation ihres Kabels zu beginnen. 1 . ee 21. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer „Ni⸗ gritiga“ ist von der afrikanischen Westküste hier eingetroffen. Stockholm, 16. Februar. Der König hat dem Reichstage in Betreff der Kosten, welche zum Anschluß der Privatbahn en erfor⸗ derlich 8 eine Proposition vorlegen lassen rns x8* gr Kün⸗ F s in Cli Kew⸗ die Privatbahnen die Kosten tragen müssen, welche zur Einleit London, 20. Februar. Dr. Feren⸗ 88 hen NFasiDor⸗ ihrer Hauptspur in die Stammbahn erfordert, so wie auch Neesengen hat am 6. Februar einen neuen 1,381,. 8 zur Anlage der erforderlichen Nebenspuren und die zu ihrem Trafi ein Stern zehnter Größe (nördl. Deklination 9 Gr. 16 M., rechte Mihreassgen Webbade daß aber der Staat bie Peränderungen und A14“ Erweiterungen der Bahnhöfe veranstalten muß, welche eine Folge des Landwirthschaft. durch Hinzukommen der Privatbahnen vermehrten Betriebes sind. I. Berlin. Die 4. Sitzung der 2. Versammlung des Deutschen fenigen Privatbahnen, deren Vollendung bis Ende 18gses i” Landwirthschaftsraths wurde am 20. d. M. vom Vorsitzen⸗ ist, sind folgende 9: Uppsale⸗Gefle, Halsberg⸗Mota nns⸗ v. pals. den, Herrn von Wedell⸗Malchow, wiederum um 10 Uhr vorgscae ““ veshe. b eröffnet. Auf der Tagesordnung stand zunächst der in erster Sitzung Stenst⸗rp, Ulricehama⸗Vartofta, Nassjö⸗Osce n Gri erl v. Lenthe eingebre Vislande. Der König schlägt nun vor, zur Erweiterung der sech von Griepenkerl und von v. Lenthe eingebrachte Antrag, betreffs einer Visla d 2 mhahn vore, nur gereerug, dird söth⸗ Landwirthschaftsrath ins Leben zu rufenden Zeitung. Graf Stationen Upsala, Halsberg, Moholm, Stenstorp, Vartofta und . ventit denmein 18 „Es möge der Landwirthschaftsrath eine vemh. landa im Sene. von den in diesem Jahre einfließen von drei Mitgliedern ernennen, welche Vorschläge zu machen hat, sden Trafikgeldern zu bewilligen. 1 8gT. Weise nie Aufgabe des b1ö in der Presse 8. 2 ISe HHaeae.-L.eene am besten zu fördern ist.“ycN— Zu Gunsten dieses Antrages zogen von im Jahre 2 gebe F ahnen bet Can beund Gltepenkerl ihren zurück, 2 sche⸗ I 18 Tn. seen 78—9, Miilen⸗. * 24½ Se en fen Zedlitz ward einstimmig angenommen. Zu VI. der Tagesord⸗ eilen 558 s Sch 1 . Bexrnigehe s ferirte H Wedell⸗” ollendeter Eisenbahnen. Eine große nung (Tabaksteuer) referirte Herr von Wedell⸗Malchow (Korreferent) Staaten 70, eilen v n. Aüche Nutdel, im Einverständniß mi eferenten (Scipio⸗” z trächtlichen Meilenzahl wurde sehr flüchtig geba im Einverständniß mit dem Referenten (Scipio⸗Mannheim) zuerst nung dieser schr eträchtlichen Mo mhal, we de sehe eeanenchemm ü die momentane Lage der Frage. Er empfahl: 1) Die Revision und wird wahrscheinlich im Laufe niger Jah eroeite e 5 8 . Beschlüsse für die Schlußsitzung vorzubehalten. 89 Fnsdehmmng den ö E 8 2) Eine Kommission von drei oder mehreren Mitgliedern zu ernennen, ten im Bau egriffenen i Pene per nan c hch die Aufgabe zufällt, bei weiterer Entwickelung der Frage die ben, aber einige dieser neuen Linier een wahrsch ““ des Landwitt spuftraths beim ö1“ und he heas in vehieseat ns gerech. Elindin ene ees ee shen⸗ geeignet scheinender Weise zu vertreten. Hiernach vertrat? eferent zahl irgend eines der amerika igaten. e. Seigio ne Resolutionen der Delegirten der landwirthschaftlichen Vera⸗- Ueber die Abschaffung des Fr 8 Nütux, Hen⸗ 188 48 8 eine der Pfalz und des Großherzogthums Hessen, sowie von einigen s in den Vereinigten Staaten schrei 9 3 7 b 5 8 Grundbesitzern aus dem Elsaß, in eingehendem Seen Nachdem S. Pnnas. Ieach .gene 2S1e hes F vrere d esprochen hatten und verschiedene Anträge ge⸗ heute das Post⸗Frankatur⸗Pr SFe zaayvoen He *⸗e . noch 8 888 Beschlußfa fung bis Sonnabend vertagt. FFrüscen . 85 In Amenhemente as Senates. 8 * 8 . 2. . 7 22 S vur abge a 1 P b 8 1 :m 8 3 E Gesegentr E. 88 und wahrscheinlich seine Sanktion er⸗ auch einen großen Theil des Winters über die Fortsetzung mancher e Feldarbeiten gestattet, die sonst bis zum Frühjahr hätten ausgesetzt

halten. Dieselbe tritt alsdann vom 1. Juli 1873 ab in Kraft. werden müssen. Der später eingetretene mäßige Frost hat das Ab⸗

2 S 2 mähen und Abweiden der ungewöhnlich stark eingegrünten Saaten ge⸗ Aus dem Wolff'schen Felegrasens A eau⸗ 8 stattet, so daß alle Befürchtungen wegen derselben geschwunden sind. Königsberg, Sonnabend, 22. Februar. G Der bänüsche Gewerbe und Handel. Dampfer „Prinzeß Dagmar“ strandete auf seiner Reise von Hu London, 19. Fearuar. Die alljährliche Konfer enz der ver⸗ nach Pillau an der schwedischen Küste. Die Brigg „Ceres“ von einigten Handelskammern begann gestern hier im Westminster⸗ hier ist unterwegs mit der gesammten Mannschaft gesunken. Palace⸗Hotel ihre Sitzungen. Herr Sampson Lloyd aus Birmingham Wien, Sonnabend, 22. Februar. Die amtliche „Wiener fühee e. h. He der e th i, ve han h19, Eeat Zeitung“ veröffentlicht den Postvertrag zwischen Oesterreich und zu Gunsten verschiedener Amendements in dem Bankerottgesetze, einer dem Deuts chen Reich. . ase Süese Finssd elus Pesth, Sonnabend, 22. Februar. In der gestrigen schusscs dee Ham 2 Weinzolte . Sitzung des Unterhauses hat der Handels⸗Minister Graf Zichy die Weine Shasfens und Portugals auf denselben Fuß wie jene an⸗ sein Programm entwickelt, in welchem zur s b 55 derer Länder setzen würde. Ein Antrag zu Gunsten der Abschaffung wirthschaftlichen Zustände des Landes folgen e Pos ulate aufg der Einkommensteuer als eine gewöhnliche Quelle der Staatseinkünfte stellt werden: Regelung des Eisenbahnwesens nach Maßgabe wurde mit 42 gegen 13 Stimmen angenommen. Als Vorort für die der Bedürfnisse des Handels, Vermehrung der niederen Lehr⸗ Herbst⸗Konferenz der Handelskammern wurde Cardiff gewählt. anstalten für Handel⸗ und Gewerbtreibende, Verbesserung des Unterrichts für Lehrlinge, Hebung der einheimischen

21. Februar. (W. T. B.) In einem von Revprä⸗

M 111“ Industrie durch Errichtung eines Gewerbemuseums und durch

aeöee 2 patriotische Unterstützung Seitens der Konsumenten, ein neues

es enier vos Sns enr n eT1118* Handelsgesetz, Lösung der Bankfrage, ein Feldpolizeigesetz, He⸗ fnahme der Arb b Dem Vernehmen nach sichti- t, Lösung der T G 1 gesetz

E11“ 8 bung der Handelsmarine und eine entsprechende Betheiligung

* H un pb „[cho * 2 N bande der 1- en die Kohlengrubenarbeiter, welche nicht zum Verbande d a. 8 S 2 [Hüttenarbeiter gehören, eine Versammlung anzube⸗ Ungarns an der Wiener Weltausstellung. Von dem Hause raumen unddort die bestimmten Erklärungen der Grubenbesitzer ent⸗ wurde dieses Programm mit Beifall aufgenommen. London, Sonnabend, 22. Februar. Disraeli, Cairns

gegenzunehmen. 1 1 Verkehrs⸗Anstalten. und Gathorne Hardy werden heute eine Zusammenkunft mit den Die Nr. 14 der „Zeitung des Vereins Deutscher Vertretern Dublins haben, um ihre Haltung bezüglich der Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Csap⸗Kis trischen Erziehungsbill zu präzifiren. 8 Hapre, Sonnabend, 22. Februar. Der Dampfer des bal⸗

Varda (Ungarische Nordostbahn) und Bestwig „Nuttlar⸗Warburg (Bergisch⸗Märkische Eisenbahn) eröffnet. Aenderung von Stations⸗ tischen Llond „Thorwaldsen“ ist heute mit 122 Paßgagieren . voller Ladung nach New⸗Vork in See gegangen.;

für Immatrikulation erachtet. Entweder Französisch oder Deutsch mag für die klassische Sprache substituirt werden. Commodore Matthew Fontain Maury, der den See⸗ fahrern durch seine Werke „Physical Geography“ und „Relation between Magnetism and the Circulation of the Atmosphere“ neue Bahnen wies und in genialer Weise den praktischen Werth der Wissen⸗ schaft der Meteorologie in ihrer Anwendung auf die Schiffahrt darthat, ist nach kurzer Krankheitsdauer am 1. Februar in Lexington, Virginia, wo derselbe als Professor der Naturwissenschaften an dem Virginia Military⸗Institute seine letzten Lebensjahre verbrachte, gestorben.

Namen (Micholup; Münder a. Deister; Bielitz⸗Biala). Berliner Briefe ꝛc.

Republik vollständige Ruhe.

Madrid, Frreitag, 21. Februar. Der Justiz⸗Minister hat

in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung den Gesetz⸗ vollständiger Abschaffung der Todesstrafe für alle Vergehen eingebracht. 1

C erte, es herrsche in dem ganzen Umfange der E“ ehaes wurde die 8 ü Abschaffung der Sklaverei fortgesetzt. Es sind in den lcien 8 * erhebliche Diebstähle von Briefen vorgekom men, welche Wechsel enthielten, darunter namentlich solche auf verschiedene französische Plätze. 88

Der Minister des Auswärtigen,

Bukarest, Sonnabend, 22. Februar. Die Deputirtenkam⸗

mer hat einem Spezialgesetze ihre Zustimmung ertheiit, durch werch der Finanz⸗Minister mit Rücksicht auf die demnächst fälligen Eisenbahn⸗Annuitäten zu Aufnahme einer Anleihe bis zum Betrage von 6 Millionen ermächtigt wird.

21. Februar. Im Kongress⸗

Washington, Freitag,

richtete Banks heftige Angriffe gegen die Politik der Regierun in Folge deren die freiheitlichen Bestrebunge zurückgedrängt, eine Menge von Einwohnern Kubas den To gefunden und amerikanische Bürger eine unwürdige Behand lung hätten erdulden müssen. 1 2 darauf nne 5 Washington über die Fischerei⸗Verhältnisse in den Ge⸗ wässern von Neufundland zur Sprache und gab der Erwartung

Banks brachte darauf den Ver

Ausdruck, daß der der Konvention entsprechende Gesetzentw zur Annahme gelangen würde; andernfalls würde eine erneuert und bedenkliche Polemik über diesen Gegenstand unvermeid 8

lich sein.

Königliche Schauspiele. 8 8

Sonntag, den 23. Februar. (Opernhaus.) 47. Vorstellung 1 Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Boiel⸗ dieu. Anna: Frl. Lehmann. Jenny: Frl. Horina. Gaveston: Hr. Fricke. Georg Brown: Hr. Schott. Hierauf: Thea, oder: Die Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von P. Taglioni. Musik von Pugni. Thea: Frl. David. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗

reise. 9 e Schauspielhause. (53. Abonnements⸗Vorstellung). König Heinrich der Vierte. (Erster Theil.) Schauspiel in 5 Aufzügen von W. Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechel⸗ häuser. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Montag, 24. Februar. (Opernhaus.) 48. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Aufzügen von Richard Wagner. Senta: Frl. Pappenheim, vom Hof⸗ und National⸗Theater in Mannheim, als Gast. Der Holländer: Herr Betz. Daland: Herr Krolop. Erick: Herr Woworsky. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 1

Im Schauspielhause. (54. Abonnements⸗Vorstellung.) Dorf und Stadt. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗

reise. Dienstag, den 25. Februar. (Opernhaus.) 49. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. Pamina: Fr. Kupfer⸗Berger. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Sarastro: Hr. Fricke. Tamino: Herr Schott. Papageno: Herr Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Mittelpreise.

Im Schauspielhause. (55. Abonnements-Vorstellung.) Ein Schritt vom Wege! Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr.

Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 23. Februar bis 2. März 1873. Opernhaus. Sonntag, den 23.: Weiße Dame. Blumenfee. Montag, den 24.: Fliegende Holländer. Dienstag, den 25.: Zauberflöte. Mittwoch, den 26. Tannhäuser. Donnerstag, den 27.: V. Sinfonie. Freitag, den 28.: Belmonte und Constanze. Sonnabend, den 1. März.: Militaria. Sonntag, den 2.: Maskenball.

Schauspielhaus. Sonntag, den 23.: Heinrich IV. Montag, den 24.: Dorf und Stadt. Dienstag, den 25.: Schritt vom Wege: Mittwoch, den 26.: Egmont. Donnerstag, den 27.: Viel Lärmen. Freitag, den 28.: Romeo und Julia. Sonnabend, den 1. März: Maria und Magdalena. Sonntag, den 2.: Glas Wasser.

290, durch Selbstentleibung 29) sind überhanpt 28,596 1700 Offi⸗ 8* 26,896 Unterofftziere und Soldaten ums Leben gekommen. Außerdem starben an Krankheiten 12,147 Mann, so daß sich der Ge⸗ sammtverlust an Todten auf 40,743 Mann stellte.é 4009 Mann wer⸗ den außerdem am 31. Mai 1871 noch vermißt 3 Auf die einzelnen Kontingente vertheilt sich jener Gesammt⸗ verlust wie folgt: Preußen 97,113 M. = 14,1 pCt. der Etatsstärke (21,906 Todte durch äußere Gewalt); Sachsen 6858 M. = 147 „Ct. (1492 Todte); Hessen 2214 M. = 14,3 pCt. (554 Todte); Bayem 15,666 M. = 19,1 pCt. (3062 Todte); Württemberg 2631 M. = 10,1 pCt. (790 Todte); Baden 3385 M. = 12,4 pCt. (792 Todte). Die verschiedenen Waffengattungen hatten folgende Verluste: Infanterie 116,487 M. = 17,6 pCt. (26,105 Todte durch äußere Gewalt), Kavallerie 4639 M. = 6,3 pCt. (1074 Todte); Artillerie 6019 M. = 6,5 pCt. (1232 Todte); Pioniere 581 M. = 2,8 pCt. 111 Todte); Train 112 99 ö (44 Todte); (außerdem das

ße Hauptquartier 29 M. (30 Todte). Großge. de- .e Chargen berechnen sich die Verluste wie folgt: 22 Generale = 11,28 pCt. der Generale, (davon 5 = 2,56 vCt. todt); 364 Stabsoffiziere = 26,96 pCt. (117 = 8,67 pCt. todt); 951 Hauptleute und Rittmeister 22,22 pCt. (301 = 7,03 pCt. todt); 3812 Lieutenants = 25,32 pCt. (1099 = 7,30 pCt. todt) 88 Aerzte und höhere Beamte = 1,10 pCt. (12 = 0,29 pCt. todt); 122,613 Unteroffiziere und Mannschaften = 14,21 pCt. (22,475 2,60 pCt. todt. Es sind also von den Letzten „Aqälcnfcxmahg fast nur ebensoviel wie von den Generalen auf dem Schlachtfelde ge blieben; dagegen ist die Zahl 62 gefallenen Offiziere, besonders der Stabs⸗ ffizi unverhältnißmäßig größer. 88 ““ vffts Ias Zeit 228 Vr den Verluste betrifft, so haben 35 Schlach⸗ ten und Gefechte stattgefunden, in denen je mehr als 500. Mam deutsche Truppen verloren sind. Es blieben mehr als 1000 Mann todt auf dem Schlachtfelde bei Wörth (6. Aug.) 132 Off. 1496 M.; (Courcelles⸗Chaussy bei Metz [14. Aug.] 58 Off., 941 M.); Vion⸗ ville (16. Aug.) 198 Off., 3091 M.; Gravelotte (18. Aug.) 292 Off. 4157 M.; Sedan (1. Sept.) 118 Off., 1519 M. Bei den Belage⸗ rungen und Stürmen blieben vor Metz 55 Off. u. 974 M, vor Paris 140 Off. und 1860 Mann todt auf dem Platze. Im Ganzen sind aus dem Kriege 1600 blutige Affairen zu verzeichnen, und zwar 78 Schlachten und Gefechte und 870 sonstige Rencontres aus dem eldkriege, 33 Ausfälle und 486 Vorpostengefechte u. dgl. im Festungs⸗ iege, 121 im Etappen⸗ und sonstigen Dienst, 11 Unglücksfälle. Von den halbmonatlichen Perioden war die zweite Hälfte des Januur 1871 diejenige, in welcher die meisten (194) blutigen Affairen vor⸗ gekommen sind. In 36 verschiedenen französischen Departements ist ekämpft worden; am häufigsten im Departement Seine (141mal), Mosel (135mal), Ober⸗Rhein (123mal), Loiret (111 mal) und Eure et Loir (102mal). 1 1

F. (2ne, . starben (mit Hinzurechnung der Marine und der Civilpersonen im Dienste des Heeres, die in diesem Abschnitt überall berücksichtigt sind) 12,263 M.: und zwar an inneren akuten Krankheiten 10,426 (am Typhus 6965, an Ruhr 2000), an inneren chronischen Krankheiten 778, an plötzlichen Zufällen 94; unermittelt

Beiträge zur Statistik des Krieges 1870 1871.

Der in d. Bl. bereits mehrfach erwähnte, im 12. Jahrgang der Zeitschrift des Kgl. Preuß. Statistischen Bnreaus veröffentlichte Auf⸗ satz des Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Engel „Beiträge zur Stati⸗ stik des Kriegs von 1870 71“‧ enthält sehr eingehende statistische Er⸗ mittelungen über die Menschenverluste der dentschen Armee im fran⸗ zösischen Kriege. Die verschiedenen tabellarisch gruppirten Zahlen neh⸗ men 273 eng gedruckte Quartseiten des Werks ein; wir müssen uns daher auf Mittheilung der Hauptresultate der Berechnungen beschrän⸗ ken, die der Verfasser auch in bunten graphischen Darstellungen sehr übersichtlich veranschaulicht hat. Wir wollen hierbei bemerken, daß in dem Werke auch noch viel anderes Material für das Studium jenes Kriegs enthalten ist, namentlich eine ausführliche Bibliographie, genaue Verzeichnisse der 8g Affairen und jedes einzelnen Trup⸗

ntheils mit Angebe der Verluste u. s w. 4 Die Etatsstärke der deutschen Armee betrug 887,876 Mann, die höchste Mobilstärke aber 949,337 Mann oder 106,9 Prozent der Etatsstärke, die durchschnittliche Mobilstärke bis Februar 1871 850,601 Mann oder 95,8 Prozent der Etatsstärke. Die nachfolgend berechne⸗ ten relativen Zahlen bezichen sich auf die Etatsstärke, sind daher in

irklichkeit etwas zu hoch oder zu niedrig. 4 2 Wir geben zanas gst eine Uebersicht der Gefechtsverluste an Todten (bis 31. Mai 1871), Verwundeten und Vermißten bei den einzelnen Armeecorps, nach der relativen Höhe derselben geordnet, wobei die Zahl der in CE 5 oder anderen

tzungen) Verstorbenen in Klammern beigefügt ist: v Armec⸗Corps⸗ Etatsstärke 35,312 M., Gefechtsverlust 11,906 M. = 33,7 pCt. (2738 M. todt.) I. Bayer. Armee⸗Corps 34,820 M., Verlust 11,5365 M. = 33,1 pCt. (2152 todt). V. Armee⸗ Corps 35,311 M., Verlust 8962 M. = 25,4 vCt. (2051 jodt). VIII. Armee⸗Corps 35,312 M., Verlust 8848 M. = 25,1 pCt. (1845 todt). Garde⸗Corps 43,664 M., Verlust 10,055 M. = 23 pCt. (2710 todt). X. Armee⸗Corps 35,085 M., Verluft 7688 M. =— 21,9 pCl. (1875 todt). I. Armee⸗Corps 35,312 M., Verlust 7665 M. = 21,7 pCt. (1673 todt). XI. Armee⸗Corps (2ä1. und 22. Division) 35,313 M., Verlust 7594 M. = 21,5 pCt. (1473 todt). IX. Armee⸗Corps (18. und 25. Division) 33,782 M., Verlust 7233 M. = 21,4 pCt. (1822 todt). Dann folgen die 4. Kavallerie⸗Division 44133 M) mit 18,5, das XII. (Königl. Sächs.) Armee⸗Corps mit 16,2, das XIII. Armee⸗Corps (17. Div.) mit 14,7, das VII. Armee⸗Corps (mit kombin. Brig.) mit 14, die 5. Kav.⸗Div. mit 13,5, das 11I. A.⸗C. mit 12,7, das XIV. Armee⸗Corps (Großh. badische Division und Detache⸗ ment von der Goltz) mit 12,2, das IV. Armee⸗Corps mit 12, die württem⸗ bergische Division mit 11,7, die 3. Reservedivision mit 1131 und das II. bayerische Armee⸗Corps mit 10,9 pCt. Verlust. Die übrigen Armee⸗Corps ꝛc. haben weniger als 10 pCt. verloren. 8

Der Gefechtehrekust stellt sich (nach Berichtigung einzelner ir- bellen, ohne die Marine) im Ganzen auf 127,867 Mann oder 14, vCt. der Etatsstärke von 887,876 Mann. Von jenen 127,867 waren 5254 Offiziere und 122,613 Unteroffiziere und Soldaten. Von den Verlusten waren 24,009 Todte, und zwar 1534 Offiziere und 22,009 Unteroffiziere und

Prozent durch äußere Gewalt und nur 28,95 pCt. an Krankheiten; bei 1,02 pCt. ist die Todesursache unermittelt geblieben. Der Gesammtverlust an Todten aber beträgt beinahe 1 von 1000 der Bevölkerung Deutschlands, 2 von 1000 der männlichen Be⸗ völkerung. Aus den Tabellen über die Verwundungen ergiebt sich u. A., daß die Infanterie⸗Offiziere leichter und seltener verwundet wer⸗ den, als die Offiziere anderer Waffengattungen. Unter je 1000 Ver⸗ wundeten waren an Offizieren bei der Infanterie 42,1, Kavallerie 73,9, Artillerie 71,7, den Pionieren 102,6 (im Durchschnitt 45 Offiziere und 955 Mannschaften). Es starben von diesen Fetaen oder binnen 24 Stunden bei der Infanterie 8,8 Offiziere, Kavallerie 13,5, Artillerie 8,3, den Pionieren 22,4. Auch unter den 658 den Wunden Erlegenen prävatiren noch die Offiziere der Kavallerie, von deren Mannschaften (182,2 von 1000 Verwundeten) ebenfalls verhältnißmäßig mehr ihren Wunden erlegen sind, als von der Infanterie (146,9).

Verordnung, die Bearbeitung einer neuen geolo⸗ gischen Karte des Königreichs Sachsen betreffend, vom 31. Januar 1873. 6 Nachdem mit allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs die Herstellung einer neuen geologischen Karte des Königreichs Sachsen beschlossen, auch der dazu nöthige Aufwand von den Ständen des Landes bewilligt worden ist, soll zu diesem Zwecke eine spezielle Unter⸗ suchung des ganzen Landes vorgenommen werden, mit deren Leitung der Professor der Fzerongsie an der Universität Leipzig, Dr. Credner, beauftragt worden ist. 3 ng sämmtlichen Verwaltungsbehörden des Landes, sowie die Gemeindevorstände und alle Besitzer und Verwalter von Grundstücken werden daher aufgefordert, dem Professor Dr. Eredner und seinen, von ihm legitimirten Mitarbeitein nicht nur die Begehung von Grund⸗ stücken, sowie die Einsicht in Karten, Schriften und Sammlungen auf Ansuchen zu gestatten und die thunlichste Förderung ihrer Arbeiten zu ewähren, sondern auch von der Vornahme einzelner, interessante Auf⸗ schlüsse über den Bau des Erd⸗Innern versprechender Arbeiten, wie Wegebanten, Gräben⸗, Stoll⸗, Schacht⸗, Brunnenanlagen, Bohrver⸗ suche, Steinbrüche u. s. w., sowie von dem Funde etwaiger, für die Gevlogie verwerthbarer Gegenstände, wie z. B. Skelette, Steinwerk⸗ zeuge, Urnen u. s. w. oder von Meteorfällen, Hehlennic enhenmn. dergl. den Professor Dr. Credner möglichst bald zu benachrichtigen, damit derselbe nöthigenfalls die geeigneten Schritte thun kann, die sich bietenden Aufschlüsse für die Zwecke der geologischen Landesuntersuchung nutzbar zu machen.

b Drisden den 31. Januar 1873. 93. g Finanz⸗Ministerium, Ministerium des Innern, Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.

v. Friesen. v. Nostitz⸗Wallwitz. Gerber.

n8. Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin, Verlag der Expedition (Kessel!). Druck: H. Vier Beilagen

blieb die Todesursache in 975 Rechnet man hierzu die durch

Soldaten, 14,318 Vermißte. Durch äußere Gewalt (im Gefech 8* ühe Geait asac düben 88.2sh zhfänrben Sarh

fallene 17 570, an den Wunden gestorben I. sonst verunali

. 8

schen Reich

3 1 3 2— en

Erste Beilage

s⸗Anzeiger und Königlich Preußisch zeiger.

Sonnabend, den 22. Februar

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8

1873.

Versonal-Veränderungen. EKHfftziere, Portepee⸗Fähunriche ꝛc. 1 A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 13. ebruar 1873. v. Maltitz, Pr. Lt. vom 2. Nie⸗ derschles. Inf. Regt. Nr. 47 und kommandirt zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin, in das Kadettencorps ver⸗ jetzt. Scholz I., Pr. Lt. vom Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam vom 1. März cr. ab vorläufig bis zum 1. Mai 1874 kommandirt. Win⸗ ter, Comp. Verwalter vom Kadettenhause in Plön, unter Versetzung zum Kadettenhause in Berlin, zum Feldw. Lieut. mit dem Range eines Sec. Lts. in der Armee ernannt. Frhr. v. Los, Rittm. und Escadr. Chef im Rheinisch. Drag. Regt. Nr. 5, unter Ueberweisung zum Großen Gen. Stabe, als Hauptm. in den Gen. Stab versetzt. Milson, Rittm., aggreg. dem Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19 und kommdrt. als Adjut. bei dem Ober⸗Kommando der Okkupations⸗ Armee in Frankreich, unter Belassung in diesem Kommando, dem Ostpreuß. Drag. Regt. Nr. 10 aggregirt. 8. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 13. Februar 1873. v. Falkenhayn, Hanuptm. von der Inf. und Comp. Führer vom 2. Bat. (Prenzlau) 8. Brandenb. Landw. Regts Nr. 64, als Major mit seiner bisherigen Uniform und Aus⸗ sicht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilligt. v. Heugel, Fähnr. a. D., bisher im 2. Badisch. Drag. Regt. Markgraf aximilian Nr. 21, der Charakter als Sec. Lt. verliehen. Dallmer, Sec. Lt. a. D., früher im damal. 17. Inf. Regt. und während des Krieges 1870/71 als Comp. Führer beim Garn. Bat. Nr. 86 in Funktion gewesen, die Aussicht auf Anstellung im Civildienst bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Sachsen. Dresden, 21. Februar. Auf der Tages⸗ ordnung der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer stand

Schlußberathung über den Antrag des Präsidenten Dr. Schaffrath und 36 Genossen von beiden Seiten der Kammer:

„Die Regierung zu ersuchen, bei der bevorstehenden Reichsgesetz⸗ gebung über das gerichtliche Strafverfahren auf Beibehaltung der Geschwornengerichte hinzuwirken,“

und den Antrag des Abg. Dr. Biedermann und 8 Genossen von der Linken:

„Die Regierung zu ersuchen, sie wolle bei der Reichsgesetzgebung über das Perichtliche Verfahren dahin wirken, daß das von ihr zuerst angeregte Reichs⸗Oberhandelsgericht nach Maßgabe der fortschreitenden Einheitlichkeit der Rechtsgesetzzebung und des damit wachsenden Be⸗ dürfnisses gleichmäßiger Rechtsprechung zu einer immer allgemeineren Rechtsinstitution fürs Reich ausgebildet werde.“

Hinsichtlich des erstern hatten sich die Referenten zu dem Vorschlage geeinigt:

„die Regierung zu ersuchen, dieselbe wolle 1) dahin wirken, daß bei der bevorstehenden Reichsgesetzgebung über das gerichtliche Straf⸗ verfahren dem Laienelemente eine möglichst einflußreichere Mitwirkung in dem Strafprozesse gewahrt werde; 2) erwägen, ob, in wie weit und in welcher Form dabei das Geschworeneninstitut beizubehalten, bez. einzuführen sei;“

durch diese Beschlüsse aber den Dr. Schaffrathschen Antrag für erledigt zu erklären. Dieser Vorschlag wurde von beiden Refe⸗ renten begründet.

Der Justiz⸗Minister Abeken beklagte, daß in dieser Kammer sächsischen Richtern und Geschworenen direkt oder indirekt der Vorwurf der Parteilichkeit und mangelnder Unbefangenheit habe gemacht werden können, weil in einem einzelnen Falle ihr Rich⸗ terspruch mit einer individuellen Auffassung nicht übereingestimmt habe. Ferner erklärte der Minister, daß die Regierung sich nicht verpflichten könne, dem Schaffrathschen Antrage zu entsprechen; bei einer der Reichsgesetzgebung unterliegenden Angelegenheit

nicht von vornherein verbindlich machen,

könne sie sich überhaupt zu einer speziellen Frage eine bestimmte Stellung einzunehmen und unter allen Umständen bis zum Aeußersten festzuhal⸗ ten: dies würde die Reichsgesetzgebung lahm legen heißen. Nach langer Debatte wurde schließlich der Schaffrathsche Antrag bei der Abstimmung mit 46 gegen 17 Stimmen ange⸗ nommen, die Berathung des Antrages Biedermann dagegen vertagt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Februar. In Bezug auf die Verwilligung, resp. Wiederverwilligung von Theuerungszulagen an Staatsdiener beantragt die Staatsregierung, daß denjenigen desinitiv oder provisorisch an⸗ gestellten Großherzoglichen Staatsdienern und denjenigen bei den Staatsbehörden beschäftigten ständigen Hülfsarbeitern (mit Einschluß der Diener bei den Rechnungsämtern und der Beidiener bei den Einzelgerichten), deren Diensteinkommen, einschließlich der ständigen Nebenbezüge nicht über sechshun⸗ dert und fünfzig Thaler jährlich beträgt, für jedes der Jahre 1873 und 1874 eine außerordentliche Besoldungszulage von 10 Prozent des Baareinkommens, unter angemessener Ab⸗ rundung, höchstens aber mit dem Betrage von fünfzig Tha⸗ ler für die Person, für diejenigen jedoch, deren Diensteinkom⸗ men zwischen Sechshundert und fünfzig und siebenhundert Waalern sich bewegt, solche Zulagen mit dem Betrage, welcher zur Erfüllung dieses Einkommens auf 700 Thalern nöthig ist, ebenfalls abgerundet, verwilligt und daß die hierzu erforderlichen Mittel im Betrage von höchstens etwa 24,000 Thaler für jedes der beiden Jahre den vorhandenen Ueberschüssen aus früheren Finanzperioden entnommen und auf solche in Rechnungsausgabe gestellt werden. Ein weiteres Ministerialdekret beantragt die⸗ selbe Maßregel unter denselben Voraussetzungen für definitiv oder provisorisch angestellte Geistliche und Volksschullehrer.

Dem Landtag ist, wie bereits in der Propositionsschrift mitgetheilt wurde, ein Gesetz, betreffend die Beitreibung der kirch⸗ lichen Umlagen zugegangen, und gleichzeitig ein Antrag auf vorschußweise Bewilligung der Kosten der ersten Landessynode aus Staatsmitteln. Im Anschluß hieran ist der Entwurf einer Synodalordnung für das Großherzogthum vorgelegt worden, welcher im §. 1 folgender Satz zugefügt ist, der in der Syno⸗ dalordnung von 1870 fehlt:

An dem Bekenntnißstande in der evangelischen Landeskirche des roßherzogthums wird durch die Synodalordnung nichts geändert. Der Entwurf eines Gesetzes wegen Beitreibung der kirchlichen Umlagen u. s. w. lautet:

„Die in den Kirchgemeinden zu kirchlichen Zwecken, namentlich auch zur Bestreitung der Beiträge der Kirchen⸗Aerarien zu den Kosten der Landes⸗Synode und des ständigen Ausschusses derselben, wie die in den Schulgemeinden zu Schulzwecken auf die Angehörigen der

die matrikel⸗ oder observanzmäßigen Gebühren der Geist⸗ lichen oder Schullehrer für Amtsverrichtungen (Stolgebühren) und das in öffentlichen Schulen zu entrichtende Schulgeld können von den Schuldnern gleich den Staatssteuern exekutivisch beigetrieben werden, mit der Maßgabe, daß, was hinsichtlich der Beitreibung der Staats⸗ steuern dem Rechnungsamte obliegt und zusteht, in diesem Falle von dem Rechnungsführer der Kirch⸗ oder Schulkasse gilt.“

Braunschweig, 20. Februar. Im Landtage hat der

Staats⸗Minister von Campe auf die Interpellation der Abge⸗ ordneten Koch und Bode (Braunschweig), die Stellung der Herzoglichen Staatsregierung zu der in. Antrag gebrachten Aus⸗ dehnung der Kompetenz des Reiches in Bezug auf die Reichs⸗ gesetzgebung dem „Br. Tgbl.“ zufolge nachstehende Erklärung ab⸗ gegeben: . , Indem ich anknüpfe an die von mir am 19. Dezember v. J. in der Sitzung der Landesversammlung des Gegenstandes wegen ge⸗ machte vorläufige Mittheilung, ermangele ich nicht, die in der Inter⸗ pellation gestellten Fragen, welche die Stellung der Landesregierung zu den in der Interpellation angezogenen beiden Reichstagsbeschlüssen zum Gegenstande haben, Namens des Herzoglichen Stuats⸗Ministe⸗ riums wie folgt zu beantworten:

„Der erste dieser Reichstagsbeschlüsse, gefaßt am 9. November 1871 kam auf vorgängige Berichterstattung der Ausschüsse für Justiz und Verfassung am 9. April 1872 im Bundesrathe zur Berathung. Bayern, Sachsen und Württemberg erklänten sich gegen den Seitens des Reichstages gemachten Antrag auf Erstreckung der Kompetenz des Reiches auf die Civilgesetzgebung und Gerichtsorganisation, indem zu⸗ gleich von Seiten Bayerns und Württembergs auf die Behandlung der Angelegenheit auf freien Ministerkonferenzen hingewiesen wurde, welche unter Umständen zu einer Verständigung Raum bieten könnten. Auf Antrag des Reichskanzlers wurde sodann in Veranlassung der ab⸗ gegebenen bayrischen und württembergischen Erklärungen die Abstim⸗ mung ausgesetzt und die Angelegenheit zu weiterer Behandlung in Anknüpfung an die fraglichen Erklärungen Ausschüsse zurückgewiesen. Von diesen sind zwar bisher weitere Vorschläge nicht erfolgt, es ist aber die Angelegenheit in Konferenzen von Bevollmächtigten Bayerns, Sachsens, Württembergs und Badens unter dem Vorsitze Preußens weiterer Verhandlung unterzogen, und dem Vernehmen nach alle Aussicht auf eine Verständigung vorhanden. Bei dieser Lage erscheint es rathsam, zunächst die Ergebnisse dieser Konferenzen abzuwarten und erst, wenn diese vorliegen, definitive Be⸗ schlüsse zu fassen. Der zweite, der in der Interpellation angezogene Reichstagsbeschluß, welcher mit dem erstbezeichneten in seinem wesent⸗ lichen Inhalte übereinstimmt, fällt sonach mit demselben zusammen und wird daher mit ihm seine Erledigung finden. Ueber⸗ zeugt von der hohen Bedeutung der Einheit des Rechts im Reiche behufs der gedeihlichen weiteren Entwickelung dessel⸗ ben wird die Landesregierung wie bisher so auch fortan dieser hochwichtigen gesetzgeberischen Aufgabe ihre volle Theilnahme zu⸗ wenden, nur scheinen dabei folgende Erwägungen Beachtung zu verdienen. Es wird nämlich zur Erreichung des zu erstrebenden Ziels, der Rechts⸗ einheit im Reiche, der Erlaß einer gemeinsamen Gesetzgebung über das bürgerliche Reckt durch Begründung eines Civil⸗Gesetzbuchs vor⸗ zugsweise geeignet sein, die Ausführung aber voraussichtlich auf diesem Wege noch auf längere Zeit auf sich warten lassen und in Folge dessen die Landesgesetzgebung der Gefahr ausgesetzt werden, für eine unbestimmte Zeitdauer zum Stillstande gebracht und somit ein nicht unbedenklicher Rechtszustand geschaffen werden, welcher den Lan⸗ desinteressen schwerlich zusagen könnte. Sodann wird man sich der Be⸗ trachtung nicht füglich verschließen können, daß, da die Verhältnisse der Einzelstaaten verschiedene sind und vorau’sichtlich noch für eine geraume Zeit verschiedene bleiben werden, ein für das ganze Reich bestimmtes bürgerliches Gesetzbuch schwerlich den Vedürfnissen durch⸗ weg ausreichende Rechnung werde tragen können, indem cs manche Rechtsgebiete, wie das Familienrecht, das Erbrecht und ländliche Im⸗ mobiliarrecht, giebt, die sich ihrer Natur nach der einheitlichen Rege⸗ lung entziehen und bei deren Normirung die eigenartige Beschaffen⸗ beit derselben mit Rücksicht auf die bestehenden Landesverhältnisse nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn nicht eine Mehrzahl von Interessenten der Gefahr wesentlicher Schädigung ausgesetzt werden soll. Dabei wird allerdings nicht verkannt, daß ausnahmsweise ein Bedürfniß hervortreten kann, einzelne Materien vorweg zu ordnen, und empfiehlt sich, für solchen als Ausnahme zu betrach⸗ tenden Fall Vorsorge zu treffen, so wie auch überhaupt nicht zu ver⸗ meiden sein wird, auch andere Theile des bürgerlichen Rechts in den Kreis der Berathungen des Reiches zu ziehen, um über das der Bun⸗ desgesetzgebung bereits unterstellte Obligationenrecht Beschluß zu fassen, wie denn auch im Gleichen sich von selbst versteht, daß, so viel das gerichtliche Verfahren betrifft, diejenigen Materien durch ein gemein⸗ sames Gerichtsverfassungsgesetz in so weit einheitlich zu regeln sind, welche zur Durchführung der der Reichsgesetzgebung bereits unter⸗ stellten beiden Prozeßordnungen, der Civil⸗ und Strafprozeß⸗ Ordnung, erforderlich erscheinen. Die Errichtung eines obersten Reichsgerichtshofs wird dabei schwerlich zu entbehren sein, weil nicht anders die Rechtseinheit in der Rechtssprechung dauernd wird verbürgt werden können. Indem in diesem kurzen Abrisse die Lage der Ange⸗ legenheit und die Stellung der Landesregierung zu derselben, nebst den leitend gewesenen Gesichtspunkten dargelegt worden, wird nunmehr es zunächst in den bevorstehenden Berathungen des Bundesraths dem⸗ selben anheimfallen, sich über die annoch fortwährend schwebenden Fragen schlüssig zu machen, wobei selbstverständlich Modifikationen der bezeichneten Gesichtspunkte nicht ausgeschlossen sind. Jedenfalls würde es aber der Landesregierung nur erwünscht sein können, vorher auch die Ansicht der Landesversammlung über diese hochwichtige Lan⸗

an die berichtenden

Gutachten des Ober⸗Staatsanwalts zur Einleitung eines Straf⸗ verfahrens oder Verfahrens auf Dienstentlassung keine Anhalts⸗ punkte, wohl aber zu einem Disziplinarverfahren, über dessen Einleitung sich das Ministerium weitere Beschlußfassung vorbe⸗ halte. Von dem Abgeordneten Müller wurde hierauf ein selbst⸗ ständiger Antrag eingebracht, laut dessen das Ministerium zur Einleitung des Disziplinarverfahrens aufgefordert werden soll.

Spanien. Madrid, 12. Februar. Die Botschaft des Königs Amadeo an die Cortes, in welcher derselbe seine Abdankung anzeigt, lautet:

„An den Kongreß! Groß war die Ehre, welche mir von der nischen Nation zu Theil wurde, als sie mich erwählte, ihren Thron einzunehmen; eine Ehre, die ich um so höher schätzte, als sie mir dargeboten wurde inmitten von Schwierigkeiten und Gefahren, welche der Versuch, ein so tief zerrüttetes Land zu regieren, mit sich bringt. Ermuthigt jedoch von der meinem Geschlecht eigenen Entschlossenheit, welche die Gefahren eher sucht als vermeidet, entschlossen, mich allein vom Wohl des Landes inspiriren zu lassen und mich über alle Par⸗ teien zu stellen, entschlossen, gewissenhaft den Schwur zu erfüllen, den ich den konstituirenden Cortes geleistet, und bereit, jede Art von Opfern zu bringen, um diesem kraftvollen Volk den Frieden zu geben, dessen es bedarf, die Freiheit, die es verdient, und die Größe, auf welche ihm

spa⸗

seine ruhmreiche Geschichte, die Tapferkeit und Ausdauer seiner Söhne ein Anrecht geben, glaubte ich, daß die kurze Erfahrung meines Le⸗ bens in der Kunst zu befehlen ergänzt würde durch die Ehrlichkeit meines Charakters, und daß ich zur Beschwörung der Gefahren und Ueberwindung der Schwierigkeiten, welche sich meinem Blicke nicht ver⸗ bargen, kräftige Hülfe fände in den Sympathien aller Spanier, welche ihr Vaterland lieben und einmal wünschen, den blutigen, unfruchtbaren Kämpfen ein Ziel zu setzen, die seit so langer Zeit jeine Eingeweide zerfleischen. Ich erkenne, daß mich mein guter Wille getäuscht hat. Zwei lange Jahre sind's, daß ich die Krone Spaniens trage, und Spanien lebt in beständigem Kampfe und sieht jeden Tag die Zeit des Friedens und Glücks, die ich so glühend ersehne, ferner geruckt. Wären die Feinde seines Glückes Fremde, dann wäre ich an der Spitze dieser so tapferen wie ausdauernden Soldaten der Erste, sie zu bekämpfen; aber Alle, welche mit dem Degen, mit der Feder, mit dem Wort die Leiden der Nation erschweren und ver⸗ längern, sind Spanier; Alle rufen den süßen Namen des Vate landes an, Alle streiten und erregen sich für sein Wohl; und im Lärm des Kampfes, in dem wicren, betäubenden, widerspruchs⸗ vollen Geschrei der Parteien, unter so vielen und so entgegengesetzten Kundgebungen der öffentlichen Meinung ist es unmöglich, die wahre festzustellen, und noch unmöglicher, das Heilmittel für so schwere Uebel zu finden. Ich habe eifrig innerhalb des Gesetzes gesucht und es nicht gefunden. Außerhblb des Gesetzes darf es Der nicht suchen, der es zu beobachten versprochen hat. Niemand wird meinen Ent⸗ schluß für Schwachmuth nehmen. Keine Gefahr könnte mich bewegen, die Krone niederzulegen, wenn ich glaubte, daß ich sie zum Wohl der Spanier trage, noch hat auf mein Gemüth die Gefahr Eindruck gemacht, der das Leben meiner erhabenen Ge⸗ mahlin ausgesetzt war, die in diesem feierlichen Augen⸗ blick wie ich den lebhaften Wunsch äußert, es möchten seiner Zeit die Urheber jenes Attentats begnadigt werden. Aber ich hege heute die festefte Ueberzeugung, daß meine Anstrengungen fruchtlos und meine Vorsätze unaueführbar sein werden. Dieses sind, meine Herren De⸗ putirten, die Gründe, welche mich bestimmen, der Nation und in ihrem Namen Euch die Krone zurückzugeben, welche mir die Abstim⸗ mung der Nation übertragen hat und ich leiste diesen Verzicht für mich, meine Söhne und Nachkommen. Seid versichert, daß ich, wenn ich mich der Krone entledige, mich nicht der Liebe zu diesem ebens 2 edeln als unglücklichen Spanien entledige, und daß ich keinen andern Schmerz mit mir nehme, als den, daß ich ihm nicht alles das Gut verschaffen konnte, das mein ehrliches Herz für dasselbe ersehnte. 8

Palast von Madrid, 11. Februar 1873. Amadeo.“

Die Cortes haben ihrerseits darauf folgende Antworts⸗ Adresse an den König abgesandt: 1

„Die Nationalversammlung an Se. Majestät den König Don Amadeo I. Die souveränen Cortes der spanischen Nation haben mit ernster Ehrfurcht die beredte Botschaft Ew. Majestät gehört, in deren ritterlichen Worten voll Geradheit und Ehrenhaftigkeit sie ein neues Zeugniß von den hohen Gaben des Geistes und Charakters gesehen haben, die Ew. Majestät auszeichnen, und von der reinen Liebe zu diesem Ihrem zweiten Vaterlande, welches hochgesinnt und tapfer, er⸗ füllt von der Liebe zu seiner Würde bis zum Aberglauben, und zu seiner Unabhängigkeit bis zum Heroismus, nicht vergessen kann nein! daß Ew. Majestät das Oberhaupt des Staa⸗ tes gewesen ist, die Personifikation seiner Souveränetät, erste Autorität innerhalb seiner Gesetze, und kann, daß es, wenn es Ew. Majestät ehrt und erhebt, und erhebt. ches sie von ihren Wählern mitbrachten, Zustandes,

nicht

die verkennen 8 sich selbst ehrt Sennor, die Cortes sind dem Mandat treu gewesen, wel⸗ und Wahrer des Gesetzes⸗ welchen sie durch den Willen der Nation in der konsti⸗ tuirenden Versammlung geschaffen fanden. In allen ihren Akten, in allen ihren Entscheidungen hielten sich die Cortes innerhalb der Grenze

ihrer Vorrechte und achteten den Willen Ew. Majestät und die Rechte, welche nach unserem Bekassacgenertse⸗ Ew. Ma⸗ jestät zukamen. Indem sie das sehr laut und sehr deutlich erklären, damit niemals auf ihren Namen die Verantwor⸗ tung für diesen Konflikt falle, den wir mit Schmerz annehmen, aber den wir mit Energie lösen werden, sprechen es die Cortes einmüthig aus, daß Ew. Majestät ein treuer, ein sehr treuer Wahrer der Rücksichten gewesen ist, welche den Kammern gebühren; ein treuer,

desangelegenheit in Erfahrung zu bringen.“

Der Abg. Müller wünschte vor einer Besprechung der In⸗ terpellation eine Lücke in der Erklärung des Herzoglichen Staats⸗ Ministeriums ausgefüllt zu sehen. Es sei nämlich behauptet und die Behauptung durch die Presse verbreitet, daß die Staats⸗ regierungen von Baiern, Württemberg und Sachsen dem An⸗ trage auf die bezeichnete Ausdehnung der Reichskompetenz Wider⸗ spruch entgegen gestellt hätten, und daß von Herzoglicher Landes⸗ regierung, deren Geschäftsträger in Berlin, Geheimer Rath von Liebe, die Anweisung erhalten habe, diesem Widerspruche bei⸗ zutreten.

Staats⸗Minister von Campe antwortete: In der verlesenen Erklärung seien die Gesichtspunkte dargelegt, aus welchen die Herzogliche Landesregierung diese Angelegenheit ansehe, und es ergebe sich daraus, daß eine Veranlassung für die Herzogliche Landesregierung, eine dem Antrage auf Erweiterung der Rechts⸗ kompetenz zustimmende Erklärnng abzugeben, bisher nicht vor⸗ gelegen habe.

21. Februar. (W. T. B.) In der bereits telegraphisch erwähnten Erklärung, mit welcher in der heutigen Landtags⸗ sitzung die Interpellation des Abgeordneten Häusler in der Löhneysenschen Angelegenheit beantwortet wurde, wies der Minister Zimmermann die Beschuldigungen wegen betrüge⸗ rischer Operationen und die Angriffe auf den Beamtenstand zurück, erkannte jedoch an, daß das Verfahren Löhneysens ein

Kirchen⸗ oder Schulgemeinden gesetzmäßig ausgeschriebenen Umlagen,

sehr treuer Wahrer der Eide, die in dem Augenblick geleistet wurden, da Ew. Majestät aus der Hand des Volkes die Krone Spaniens annahm, ein ruhmvolles Verdienst, höchst ruhmvoll in dieser Zeit ehr⸗ geiziger Bestrebungen und Diktaturen, in welcher die Staatsstreiche und die Vorrechte der absoluten Autorität die Niedrigeren anziehen. Wohl kann Ew. Majestät in der Stille Ihres Ruheplatzes, im Schooße Ihres schönen Vaterlandes, am Heerd Ihrer Familie sagen, daß, wenn irgend ein Sterblicher fähig gewesen wäre, den unwiderstehlichen Gang der Ereignisse aufzuhalten, Ew. Majestät mit Ihrer konstitutionellen Erziehung, mit Ihrer Achtung vor dem festgestellten Rechte, sie voll und ganz aufgehalten hätte. Die Cortes, durchdrungen von solcher Wahrheit, würden, wenn es in Ihrer Hand gelegen wäre, die größten Opfer gebracht haben, um zu erreichen, daß Ew. Majestät von Ihrem Entschluß abstände und Ihren Verzicht zurückzögen. Aber die Kenntniß, die sie⸗von dem unerschütterlichen Charakter Ew. Majestät besitzen, die Gerechtigkeit, welche sie der Reife Ihrer Ideen und der Festigkeit Ihrer Vorsätze widerfahren lassen, hindern die Cortes, Ew. Majestät zu bitten, von Ihrem Entschluß zurückzukommen und bestimmen sie, Ihnen lund zu thun, daß sie die höchste Gewalt und die Souveränetät der Nation an sich gezogen haben, um vorzusehen, daß sie, in so kritischen Umständen und mit der Eile, welche die schwere Gefahr und die ernste Lage anrathen, die Demokratie retten, welche die Grundlage unserer Politik ist, die Freiheit, welche die Seele unseres Rechts, die Nation, welche unsere unsterbliche und liebevolle Mutter ist, für welche wir Alle entschlossen sind, ohne Bedenken, nicht gllein unsere besonderen Ideen, sondern auch unsere Pamen und 8 Existenz zu opfern. In schwierigeren Umständen befanden sich unsere Väter zu Anfang des Jahrhunderts und wußten sie zu besiegen, indem sie

ordnungswidriges sei. Dasselbe biete indeß nach dem eingeholten

sich von diesen Ideen und diesen Gefühlen durchdringen ließen. Verlassen