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ondere Beila 8 “ s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anze
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NhM. 40 vom 4. Oktober 1873.
Inhalts⸗Verzeichniß: Geschichts⸗ und Alterthums⸗Vereine. III. — Zur
Chronik de
s Deutschen Reichs. — Die Kaiserin Augusta⸗Stiftung zu Charlottenburg. — Die deutschen Geschichte der Schweizer Reisen.
—
Chronik des Deutschen Reichs.
20. September. Zuständigkeit der Kreisdire
Verordnung für Elsaß⸗Lothringen, die ktionen betreffend.
22. bis 26. September. Generalversammlung des Ver⸗ Eisenbahn⸗Verwaltungen in Heidelberg.
eins deutscher
26. September. Der König von
nach Turin zurück.
in Leipzig stirbt.
27. September.
Allerhöchster Erlaß,
Italien kehrt von Berlin
— Der Schriftsteller und Lustspieldichter Roderich Benedix
betreffend das Dis⸗
ziplinarverfahren gegen Geistliche und Kirchenbeamte im Amts⸗ bereich des Konsistoriums zu Cassel.
— Der Königlich gr tigen Angelegenheiten am Montague Baillie Esq., 1
28. September. Magdeburg und Frankfu
28.— 30. September.
Versammlung
30. September.
Königin.
in Gera.
oßbritannische Minister der Auswär⸗ Großherzoglich badischen Hofe, Evan vird abberufen. Der Kaiser und König begiebt sich über rt a. M. nach Baden.
I. Allgemeine deutsche Realschulmänner⸗
Feier des Geburtstages der Kaiserin⸗
1. Oktober. Die durch das Reichsgesetz vom 23. Mai 1873
(Reichs⸗Gesetzblatt S. 117) eingesetzte Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds tritt in Wirksamkeit. ““
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Die Kaiseri In den gegen Frankreich wur
Königin der
bliebenen, oder in Folge von Vo. Beschädigungen gestorbenen Offizieren,
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ersten Monaten nach
Gedanke angeregt, den au
Miiliärbeamten, sowie den ihnen gl de cothen Kreuzes den Dank des Vaterlandes dadurch zu bethäti⸗
gen, daß für die vaterlos gewordenen
de von Ihrer Ma
n Augusta⸗Stiftung zu Cha
dem
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Beginn des Krieges
jestät der Kaiserin⸗ f dem Felde der Ehre ge⸗ Verwundungen, Krankheiten und Aerzten, Geistlichen und eichzustellenden Trägern des
Töchter durch Gründung
einer oder mehrerer Erziehungs⸗Anstalten in gleicher Weise ge⸗ orgt würde, wie dies für die vaterlosen Söhne durch Kadetten⸗ häuser und ähnliche Anstalten geschieht.
dieser Anregung wurde ein
In Folge
sich die Aufgabe stellte, hülfsbedürftigen
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Kategorien seine Fürsorge durch G
geldern oder
stellende Erziehungs⸗Anstalt
e
Verein gegründet, der
Töchtern der vorerwähnten währung von Erziehungs⸗ durch Aufnahme in eine unter seine Aufsicht zu
zu widmen.
Dieser Verein konstituirte sich unter dem Vorsitze des Staats⸗
Ministers a. D
Dr. Freiherrn von
Patow am 26. Sep⸗
tember 1871 und beschloß, Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin ehrfurchtsvoll zu bitten, das Statut zu genehmigen
könne. Dieser König dazu hatten,
Bitte ist, nachdem S
und zu gestatten, daß der Verein Ihrer Majestät Namen führen
e. Majestät der Kaiser und
Allerhöchstihre Zustimmung zu ertheilen ge⸗ en und dem Verein der
huldreichst entsproch
Name „Kaiserin Augusta⸗ Verein“ Vereins⸗Statuts zu errichtenden Erz
Töchter der worden.
Für diese
stehend aus
und dem von
Name „Kaiserin Augu
Stiftung wurde ein beso
und ie
dem von Ihrer Majestät ernannten Geheimen Ober⸗Finanzrath
Vereins, zur Ausübung seines ihm üben den Aufsichtsrechtes, gewählten Geheimen Ober⸗Finanzrath Moelle gebildet.
Das Kuratorium begann sofort demselben ausgearbeitete Statut erhielt bereits unterm 24. Fe⸗
bruar 1872 di
e Allerhöchste Genehmi
der auf Grund des
hungs⸗Anstalt für. deutsche sta⸗Stiftung“ beigelegt
nderes Kuratorium, be⸗
der Kaiserin⸗Königin Präsidenten Gamet
dem Verwaltungsrath des Kaiserin⸗Augusta⸗
über die Stiftung zustehen⸗
seine Wirksamkeit; das von
gung.
—— —
In die Stiftung werden nach den Festsetzungen dieses Statuts vorzugsweise aufgenommen: die Töchter von deutschen Offizieren, Militärbeamten, Militär⸗ Geistlichen, Aerzten und ihnen gleichzustellenden Trägern des rothen Kreuzes, welche in dem letzten Kriege gegen Frankreich gefallen,
oder in Folge von Verwundungen, Krankheiten und Beschädigungen gestorben sind. Wenn in späterer Zeit verwaiste Töchter der vorerwähnten Kategorie nicht mehr vorhanden sind, treten an deren Stelle die Töchter von verdienten Offizieren, Militär⸗Aerzten, Militär⸗Geistlichen, Militär⸗ und Civil⸗Beamten.
In der Regel erfolgt die Aufnahme dieser Töchter nicht vor vollendetem 10. und nicht nach vollendetem 13. Lebensjahre, die Entlassung nicht vor erfolgter Einsegnung.
Um die Stiftung in weiteren Kreisen gemeinnützig zu machen, ist in dem Statut auch die Aufnahme von Pensionärinnen, in so weit es der Raum in der Stiftung gestattet, nachgelassen worden.
Die Zahl der Zöglinge ist vorläufig auf 50 festgesetzt wor⸗ . den; nach Maßgabe der vorhandenen Mittel werden ganze und halbe Freistellen verliehen. 1
Die Stiftung soll als Ersatz häuslicher Erziehung die Zög⸗ linge für ihren dereinstigen Lebensberuf durch Ausbildung des Charakters, des Gemüthes und des Geistes auf religiöser und sittlicher Grundlage vorbereiten und mit all den Kenntnissen und Fertigkeiten ausstatten, welche sie befähigt, sowohl die Anforde⸗ rungen des Hauses und der Familie zu erfüllen, als überhaupt den Ansprüchen, welche das Leben in verschiedener Weise an sie richten kann, zu entsprechen.
Sämmtliche Zöglinge erhalten in der Stiftung eine sorg⸗ fältige Erziehung, Unterricht durch die ausgezeichnetsten ehr⸗ kräfte, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Heizung und Beleuch⸗ tung, ärztliche Behandlung und Arznei, sowie Aufwartung, die 8 Pensionärinnen gegen Zahlung eines von dem Kuratorium fest⸗ zusetzenden Kost⸗ und Erziehungsgeldes.
Seit Anbeginn seiner Wirksamkeit fand das Kuratorium nach dem unterm 1. Juli d. J. erstatteten ersten Jahresbericht eine feste Stütze darin, daß Se. Majestät der Kaiser und König der Stiftung die Rechte einer juristischen Person verliehen und die in Charlottenburg belegene ehemalige Königliche Meierei mit dem dahinter liegenden Garten zur Verfügung stellten. Se. Ma⸗ jestät sprachen in den desfallsigen Allerhöchsten Ordres zugleich aus, wie es Allerhöchstihnen zur Freude gereichen werde, die Anstalt unter Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin freund⸗ Iihen Fürsorge bald ihre segensreiche Wirksamkeit entfalten zu
chen.
Die edlen Absichten beider Majestäten sollten alsbald auf das Erfreulichste in Erfüllung gehen.
Im Besitz eines ebenso trefflich belegenen, wie werthvollen Grundstücks galt es, die zur Sicherung des Zweckes und der Existenz der Stiftung erforderlichen, bedeutenden Geldmittel zu gewinnen. Es gelang dies theils durch die sich immer gleich⸗ bleibende Freigebigkeit Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin, theils durch die thätige und reich spendende Theilnahme opfer⸗ freudiger Wohlthäter. Bis zum März v. J. beliefen sich die der Stiftung zugewendeten baaren Gelder in runder Summe be⸗ reits auf 157,000 Thlr.
Das von Sr. Majestät zur Verfügung gestellte und zu Anfang Dezember 1871 übergebene Gebäude erforderte, um es für den jetzigen Zweck einzurichten, einen Aus⸗ und Umbau, der sofort in Angriff genommen wurde. Ihre Majestät gewährte nicht nur zu den Bau⸗ und Finrichtungs⸗Kosten bedeutende Mittel, sondern unternahm unter Anderm die Herstellung und Einrichtung einer eigenen Stiftskapelle, des Speisesaals, der Bibliothek und des Empfangszimmers.
Die geräumigen Stiftsgebäude enthalten nach ihrem Umbau, außer der eben erwähnten Kapelle und den anderen Gelassen, die Wohnungen der Oberin, der Erzieherinnen, die gemeinsamen
Wohnzimmer der Zöglinge, die erforderlichen Klassen⸗ und Mu⸗ sikzimmer, einen 8 dem Garten zu belegenen Turnsaal, vier
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