1873 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

fizirten Einkommensteuer fortgesetzt, und begann die Diskussion zunächst mit §. 5, welcher gestern zurückgestellt wor⸗ den war. Nach kurzer Diskussion wurden die §§. 5, 6, 7, 9a. und 9b. angenommen, obwohl der Vertreter der Staats⸗ regierung, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Ribbeck sich gegen den letz⸗ teren erklärte. Auch §. 10 beantragte der Regierungs⸗Kommissar Geh. Finanz⸗Rath Rohde zu streichen, doch wurde auch dieser

aragraph angenommen. Bei Schluß des Blattes wurde der 8. 13 diskutirt.

Vom Kaiserlichen statistischen Amte ist die Nachwei⸗ sung der Einnahme an Wechsel⸗Sempelsteuer im Deutschen Reiche für den Monat Januar d. J. aufge⸗ stellt worden. Nach derselben belief sich der Gesammt⸗Ertrag dieser Stener auf 232,311 Thlr. gegen 184,452 Thlr. im Ja⸗ nuar 1872, ist also gegen das Vorjahr um 47,859 Thlr. oder 25,9 Proz. gestiegen. Es entfallen hiervon auf das Reichs⸗ Postgebiet 215,481 Thlr., gegen 1872 mehr 45,780 Thlr. oder 27,0 Proz.; auf Bayern 10,616 Thlr., gegen 1872 mehr 1207 Thlr. oder 12,8 Proz.; auf Württemberg 6214 Thlr., gegen 1872 83 872 Thlr. oder 16,3 Proz. Die Ober⸗Postdirektions⸗Be⸗ zirke im Reichs⸗Postgebiete haben im Vergleich gegen das Vor⸗ jahr sämmtlich Mehreinnahmen geliefert. Nach der Höhe der Erträge geordnet, sind an Wechsel⸗Stempelsteuer im Monat Januar d. J. aufgekommen in den Bezirken: Berlin 35,126 Thlr. (gegen 1872 mehr 6697 Thlr.), Hamburg 25,514 Thlr. (mehr 4303 Thlr.), Frankfurt a. M. 17,441 Thlr. (mehr 5754 Thlr.), Düsseldorf 13,423 Thlr. (mehr 1997 Thlr.), Leipzig 12,960 Thlr. (mehr 3535 Thlr.), Cöln 10,214 Thlr. (mehr 2066 Thlr.), Bremen 9095 Thlr. (mehr 2940 Thlr.), Breslau 6944 Thlr. (mehr 1388 Thlr.), Arnsberg 6633 Thlr., (mehr 1222 Thlr.), Magdeburg 6507 Thlr. (mehr 952 Thlr.), Straßburg i. E. 5579 Thlr. (mehr 1567 Thlr.), Königsberg 4562 Thlr. (mehr 904 Thlr.), Karlsruhe 4282 Thlr. (mehr 835 Thlr.), Danzig 4272 Thlr. (mehr 487 Thlr.), Dresden 4000 Thlr. (mehr 1482 Thlr.), Liegnitz 3975 Thlr. (mehr 1350 Thlr.), Erfurt 3860 Thlr. (mehr 881 Thlr.), Posen 3644 Thlr. (mehr 606 Thlr.), Darmstadt 3530 Thlr. (mehr 482 Thlr.), Stettin 3344 Thlr. (mehr 294 Thlr.), Frankfurt a. O. 2898 Thlr. (mehr 550 Thlr.), Kiel 2866 Thlr. (mehr 561 Thlr.), Oppeln 2652 Thlr. (mehr 771 Thlr.), Halle a. S. 2593 Thlr. (mehr 667 Thlr.), Münster 2332 Thlr. (mehr 229 Thlr.), Braunschweig ⁊1799 Thlr. (mehr 122 Thlr.), Schwerin i. Meckl. 1677 Thlr. (mehr 395 Thlr.), Cassel 1582 T lr. (mehr 270 Thlr.), Kon⸗ stanz 1416 Thlr. (mehr 318 Thlr.), Oldenburg 1358 Thlr. (mehr 138 Thlr.), Potsdam 1201 Thlr. (mehr 206 Thlr.), Metz 1188 Thlr. (mehr 381 Thlr.), Koblenz 1116 Thlr. (mehr 283 Thlr.), Cöslin 805 Thlr. (mehr 67 Thlr.), Lübeck 793 Thlr. (mehr 125 Thlr.), Gumbinnen 786 Thlr. (mehr 69 Thlr.), Trier 693 Thlr. (mehr 27 Thlr.). .

Der General⸗Major von Fabeck, bisher Commandeur der 24. Infanterie⸗Brigade, ist zur Abstattung persönlicher Mel⸗ dungen hier angkommen und im Hotel de Petersburg abgestiegen.

Der Oberst und Chef der Abtheilung für die Ingenieur⸗ Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, Freiherr von Wangen⸗ heim, hat sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Schlesien be⸗ geben.

Die zur Beiwohnung von Besichtigungen kommandirt gewesenen Königlich sächsischen Offiziere haben sich nach ihren Garnisonen zurückbegeben.

Hannover, 3. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist gestern Nachmittag 2 Uhr 50 Mi⸗ nuten hier eingetroffen. 1

Ems, 3. März. (W. T. B.) Für Se. Majestät den Kaiser von Rußland mit Gefolge ist hier zur Bade⸗ kur Logis gemiethet worden, derselbe trifft am 1. Juni hier ein.

Bayern. München, 2. März. Die Prinzen Luit⸗ pold und Ludwig und die Prinzessinnen Ludwig und Therese haben dem am 28. v. M. Vormittags zum Gedächtniß des am 29. Februar 1868 zu Nizza verstorbenen Königs Lud⸗ wig I. in der St. Bonifaziuskirche (wo derselbe begraben liegt) abgehaltenen Traueramte beigewohnt.

Bei der vor einigen Tagen abgehaltenen Versammlung der vor dem Jahre 1872 in den Ruhestand versetzten Civil⸗ Staatsdiener hierselbst wurde, wie das „Korr.⸗Bl. v. u. f. D.“ mittheilt, eine Eingabe an den König beschlossen, in welcher um Gleichstellung mit den nach dem 1. Januar 1872 in Quiescenz gesetzten Staatsdienern, sohin um Erhöhung ihrer dermaligen Pension gebeten wird. Diese Eingabe wurde bereits aller⸗ höchsten Orts eingereicht.

Sachsen. Dresden, 3. März. Unter den Registranden⸗ eingängen der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer befand sich ein Königliches Dekret, durch welches zur Kenntniß der Stände gebracht wird, daß der König zu Mitgliedern des Staats⸗ gerichtshofs auf die Zeit vom Schlusse des gegenwärtigen, bis zum Schlusse des nächsten Landtags die Präsidenten des Ober⸗ Appellationsgerichts und der vier Appellationsgerichte, den Ober⸗ Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsidenten von Kyaw und den Ober⸗ Appellations⸗Rath Siegmann ernannt hat. Zugleich werden die Kammern zur Wahl der von ihnen zu ernennenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs auf die gleiche Periode aufgefordert. Nachdem die Kammer über die Resultate zweier Vereinigungs⸗ verfahren sich schlüssig gemacht und dem Landtagsausschuß für Verwaltung der Staatsschulden rücksichtlich der von demselben über die Verwaltung der Staatsschulden auf das Jahr 1869 abgelegten Rechnungen Justifikationsschein zu ertheilen beschlossen hatte, ging die Kammer zu dem vom Abg. Dr. Rentzsch erstat⸗ teten Bericht der Finanz⸗Deputation über das auf die Verlegung des bisherigen Zeughauses bezüglichen Dekret über. Ohne jede Debatte wurden die Deputationsanträge angenommen, deren beide wichtigsten dahin gehen:

„die Zustimmung dazu zu ertheilen, daß dem Kriegs⸗Ministerium

baren rechter Seits der Elbe herzustellenden Neubau eines Zeug⸗

ses u. s. w., sowie einer Kaserne mit Dependenzen für ein In⸗ anterie⸗Bataillon die erforderlichen Fonds in der Höhe von 1 065,000 Thlr. nach Bedarf des fortschreitenden Baues zur Dis⸗ position gestellt werden, wogegen das 2ℳ Zeughausgebäude und die Zeughauskaserne nach Maßgabe ihres Disponibelwerdens in den Besitz der Finanzverwaltung übergehen’z;⸗; und ferner: „die Regierung zu ermächtigen, von der Kriegsverwaltung die je in Dresden zu militärischen Zwecken dienenden anderweiten Gebäude und Areale zu übernehmen, dagegen an die Kriegsverwaltung die⸗ jenigen Mittel zu welche zur Herstellung anderer, gleichem wecke dienenden Bauten und Anlagen erforderlich sind.“

Eine längere Debatte rief dagegen der von demselben Ab⸗

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Dresdener Justizneubauten hervor. Am Schluß der

ergriff Justiz⸗Minister Abeken das Wort, um zunächst das Ver⸗ fahren der Regierung beim Ankauf der Häuser auf der kleinen Schießgasse u. s. w. ohne Vorbehalt der ständis chen Genehmigung zu rechtfertigen; er nehme keinen Anstand, die Ratihabition der Kammer für eine Maßregel zu erbitten, die, um die Aus⸗ führung des nach Ansicht der Regierung einzig richtigen Planes zu sichern, unbedingt nothwendig gewesen sei. Sollte die Kam⸗ mer ihre nachtrgliche Genehmigung versagen, so würde er das als konstitutioneller Minister beklagen, für sein Privat⸗Interesse würde er nichts zu fürchten haben, da der Werth jener Grund⸗ stücke jetzt schon den Kaufpreis übersteige. Sodann nahm der Minister das Projekt der Regierung eingehend gegen die da⸗ gegen vorgebrachten Einwendungen in Schutz; mit den Anträgen der Abgg. Klemm und Ludwig erklärte er sich einverstanden. Schließlich wurde der Deputations⸗Antrag, wonach die Justiz⸗ Gebäude auf dem Rampeschen Holzhof zu errichten sind, mit 46 gegen 24 Stimmen angenommen, die nachträgliche Geneh⸗ migung des Häuserkaufs wurde mit allen gegen 7 Stimmen

ausgesprochen.

Württemberg. Stuttgart, 28. Februar. (Allg. 3.) Gestern hatten beide Kammern Sitzung: die Erste Vormittags, die Zweite Abends. Die Erste Kammer stimmte dem Gesetzentwurfe, be⸗ treffend die Heimzahlung der 6 proz. Staatsanlehen im Betrage von 5,164,700 fl., einstimmig zu. Die Rückzahlung erfolgt am 1. August 1873, und wird aus den französischen Kriegsent⸗ schädigungsgeldern genommen. Auch der Aufbesserung der Pen⸗ sionen und Quiescenzgehalte der Civilstaatsdiener ward zuge⸗ stimmt, jedoch wurden von Seiten der Kommission sowohl als der Staats⸗Minister Freiherr von Neurath, von Geßler und Freiherrn von Linden formelle Bedenken gegen die Vorlage vor⸗ gebracht, und daher die ngse der Kammer daran geknüpft:

daß sie damit ihren aus den §§. 180 und 182 der Verfassung resultirenden Verwilligungsrechten nichts vergeben haben wolle. Der Gesetzentwurf über nachträgliche Bestimmungen zum Gerichts⸗Organisationsgesetz wurde, wie im andern Hause, ein⸗ stimmig angenommen.

In der Kammer der Abgeordneten ward über mehrere Petitionen in Eisenbahnsachen berathen, wobei auf An⸗ trag der Kommission überall beschlossen wurde, die betreffenden Eingaben der Regierung zur Kenntnißnahme zu übergeben. Nur bei zweien derselben, einer Filderbahn und einer Bahn von Reut⸗ lingen nach Ulm, wobei von den Petenten der Privatbau in Aussicht genommen war, stellte der Abg. Mohl den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung. Er gin dabei davon aus, daß durch die Ueberlassung der betreffenden ahnen, welche Ab⸗ kürzungsbahnen seien, nicht blos die Staatsinteressen durch Be⸗ nachtheiligung der bereits bestehenden Bahnen empfindlich geschä⸗ digt würden, sondern daß dadurch auch dem Gründerthum und der Korruption Thür und Thor geöffnet und demselben die Interessen des Landes überantwortet würden. Mohls Anträge wurden jedoch mit einer Mehrheit von wenigen Stimmen abgelehnt.

1. März. In der gestrigen Abendsitzung der Zweiten Kammer wurden die abweichenden Beschlüsse der Kammer der Standesherren zu dem Ausführungsgesetz zum Unterstützungswohnsitz berathen. Die hauptsächlichste Differenz war die des Artikels 9 über die Stellung der Geistlichen in den Ortsarmenbehörden. Der Entwurf und die Zweite Kammer hatten dem Geistlichen zwar Sitz und Stimme in der Orts⸗ armenbehörde eingeräumt, aber nur die Stellung eines ein⸗ fachen Mitglieds unter dem Ortsvorstand, dem auch die Vor⸗ standschaft der Ortsarmenbehörde zugeschieden war. Früher hatte der Geistliche im Stiftungsrath, welcher bisher das Armen⸗ wesen besorgte, die erste Vorstandsstelle in Gemeinschaft mit dem Ortsvorstand. Die Kammer der Standesherren hatte ein solches Verhältniß für ebenso unangemessen als unhaltbar ge⸗ halten und einstimmig beschlossen, daß der Geistliche den Vor⸗ sitz mit dem Ortsvorsteher theilen und der letztere nur die Ge⸗ schäfte selbst zu leiten haben solle. Die Kommission dieser Kammer hat nun im Wesentlichen das Prinzip der andern Kammer adoptirt, und blos in Beziehung auf die Formulirung dieses Verhältnisses andere Vorschläge gemacht. Die Kommission war aber in Betreff der Fassung getheilter Ansicht, und es wurde schließlich die Fassung angenommen, für welche sich auch Minister v. Sick erklärt hatte; sie lautet:

„Die Leitung der Sitzungen der Ortsarmenbehörde steht dem

Ortsvorsteher und dem ersten Ortsgeistlichen oder seinem Stellvertre⸗ ter gemeinschaftlich zu; letzterem gebührt die erste ordentliche, dem Ortsvorsteher im Falle der Stimmengleichheit die entscheidende Stimme. Im Uebrigen kommt die Führung der Geschäfte dem Ortsvor⸗ steher zu.“ Ferner: G „Wenn Geistliche verschiedener Konfessionen in der Ortsarmen⸗ behörde mitwirken, so kommt der hievor bezeichnete Antheil am Vor⸗ sitz dem Geistlichen der in der Gemeinde überwiegenden Konfession zu. Andernfalls ist ein geeigneter Wechsel festzustellen. Unter Geistlichen derselben Konfession entscheidet die dienstliche Stellung, beziehungsweise das Dienstalter ꝛc.“ Der Art. 13, der von diesem Hause gestrichen, vom andern wiederhergestellt ward, wurde von diesem abermals gestrichen. Dieser Artikel bestimmte in Betreff der Verwaltung der Ortsstif⸗ tungen, daß solche Stiftungen, die zur Bestreitung des gesamm⸗ ten Armenaufwands dauernd ausreichen, wie bisher vom Stif⸗ tungsrath verwaltet werden sollen, während die übrigen Armenstiftungen der Ortsarmenbehörde zur Verwaltung über⸗ geben wurden. Diese Bestimmung betrifft aber nur sehr wenige Gemeinden. Im Uebrigen herrscht eine eigentliche Meinungsver⸗ schiedenheit nicht mehr oder nur in Redaktionsangelegenheiten der einzelnen Artikel, worüber Uebereinstimmung leicht erfolgt.

Hessen. Darmstadt, 2. März. Ztg.“ vahe 8 Berichtigung:

Die heutige „Darmst.

Verschiedene Blätter enthalten die Nachricht, das 25jährige Re⸗ gierungs⸗Jubiläum Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs werde am 6. I. M. gefeiert werden. Diese Nachricht ist nicht begründet. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben zwar vom 6. März 1848 an die Regierungsgeschäfte als „Erbgroßherzog und Mitregent“ geführt. Der eigentliche Regierungsantritt als Großherzog aber fand am 16. Juni 1848, dem Todestage Ludwigs II. statt. Da Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Großherzog diesen Tag aus Rücksichten der Pietät nicht zu einem Festtage gemacht sehen wollen, so wird das 25jährige Regierungs⸗Jubiläum am 17. Juni I. J. gefeiert werden.

Die Publikation der Verordnung in Betreff der Advo⸗ katur⸗Gebühren in den Provinzen Starkenburg und Ober⸗ essen, wird dem Vernehmen nach in dem nächsten Regierungs⸗ latte erfolgen. Einstweilen erklärt sich die „Darmst. Ztg.“ in der Lage, aus dem Inhalte derselben die wesentlicheren Bestimmun⸗ b hervorzuheben. Die duich die Verordnung eingeführte Erhö⸗ ung der erstreckt sich nur auf die appellabelen Sachen. In solchen Sachen wird die Taxe für gerichtliche Schriften,

geordneten erstattete Bericht derselben Deputation über die

welche das Materielle der Sache zum Gegenstande haben, im

Maximum bi f 2 Gulden, per Bogen erhöht; bei schwierigen schriftlichen Vorträgen, welche an das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht oder an das Ober⸗Appellationsgericht 28 - werden, bis zu 3 fl. per Bogen. Correspondenzen: 30 kr., gutachtliche Schrei⸗ ben und Rechtsgutachten: bis zu 2 fl. per Bogen, Abschriften in appellabelen Sachen: 16 kr. per Bo⸗ gen, Terminsgebühren in appellabelen Sachen: 1 fl. 30., in nichtappellabelen 1 fl.; dauert der Termin länger als eine Stunde, dann soll für jede folgende Stunde 1 fl. pro rata temporis vergütet werden. Vertritt ein Anwalt in einem Ter⸗ mine verschiedene Parteien, so kann er neben dem einmaligen Ansatz des ganzen Termins noch so vielmal 1 fl. in Ansatz bringen, als er weitere Partien vertritt. Termin zur Einsicht und Extrahirung der Akten: 1 fl. per Stunde. Konferenz in appellablen Sachen: 30 kr. bis 1 fl. Taggelder bei auswärtigen Terminen in appellablen Sachen: 6 fl., bei einer halbtägigen Abwesenheit 4 fl.; im Falle des Uebernachtens für jede auswärts zu verbringende Nacht Zusatz von 2 fl. Arrha: bei den Ober⸗ Gerichten 2— 6 fl., bei den Unter⸗Gerichten 1—5 fl. Oeffentliche Gerichtssitzungen: Schwurgerichtssitzungen 5—15 fl., Hofgerichts⸗ sitzungen 2 fl. 30 10 fl., Bezirks⸗Strafgerichtssitzungen2 fl. 30 bis 7 fl. per Tag.

Mecklenburg. Schwerin, 3. März. Der Groß⸗ herzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz find gestern Abend gegen 6 Uhr von hier wieder ab⸗ gereist. Am Sonnabend Mittag besuchten Ihre Königlichen Hoheiten in Begleitung des Großherzogs und der Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin den Dom und die St. Paulskirche.

Der kommandirende General des IX. Armee⸗Corps, General von Manstein, der am Freitag hier eingetroffen war und im neustädtischen Palais Quartier genommen hatte, ist wieder ab⸗ t

1 . * Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. März. Das erwähnte Gesetz vom 24. Februar 1873, womit die neuerlich erfolgte Repartition der zur Erhaltung des stehenden Heeres (Kriegsmarine) und der Ersatzreserve vereinbarten Rekruten⸗ kontingente genehmigt und die Aushebung derselben im Jahre 1873 bewilligt wird, lautet:

Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: .

Art. 1. Nach dem Ergebnisse der in beiden Staatsgebieten am 31. Dezember 1869 auf gleichen Grundsätzen durchgeführten Volks⸗ zählung und mit Rücksicht auf die neuerlich erfolgte Uebernahme eines weiteren Theiles der Militärgrenze in die Zivilverwaltung der Länder der ungarischen Krone (Manifest vom 9. Juni 1872) entfallen von dem im §. 11 des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 festge⸗ stellten Kriegsstande des stehenden Heeres und der Kriegsmarine von 800,000 Mann auf die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 466,262 Mann und auf die Länder der ungarischen Krone 333,738 Mann.

Art. 2. Die Aushebung der hiernach auf die im Reichsrathe ver⸗ tretenen Königreiche und Länder entfallenden Rekrutenkontingente von 55,645 Mann für das stehende Heer und 5564 Mann für die Ersatz⸗ reserve aus den vorhandenen Wehrfähigen der gesetzlich berufenen Alters⸗ klassen wird für das Jahr 1873 bewilligt.

Art. 3. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird Mein Minister für Landesvertheidigung betraut, welcher diesfalls mit Meinem Reichs⸗ kriegsminister das Einvernehmen zu pflegen hat. 1

Wien 3. 8

1 8 Franz Jojeph m. p. . Auersperg m. p. Horst m. p., Oberst.

Der Reichsrath wird, wie die „N. Fr. Presse“ be⸗ richtet, nach einem im Einvernehmen mit den Präsidien der beiden Häuser gefaßten Beschlusse der Regierung, auch während der Delegations⸗Berathungen tagen und, aller Wahrscheinlich⸗ keit nach, erst im Mai geschlossen werden.

3. März. (W. T. B.) Die Meldung eines Pariser Blattes über Veränderungen, die in der diplomatischen Vertretung Oesterreichs in Paris und London bevyorste⸗ hen sollen, wird von gut unterrichteter Seite als ganz unbe⸗

Schweiz.

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b G 3. März. (W. T. B.) Durch den Nationalrath Bützberger ist Namens des betreffenden Initiativ⸗ Komites dem Bundesrathe das Gesuch um Verleihung der Konzession für die auf dem Gebiete der Kantone Luzern, Solo⸗ thurn, Unterwalden, nid dem Wald und Uri auszuführende Jura⸗Gotthardbahn überreicht worden.

Bern,

Belgien. Brüssel, 3. März. (W. T. B.) Die Er⸗ nennung des General⸗Lieutenant Thiebault zum Kriegs⸗ Minister wird, wie dem „Echo du Parlament“ versichert wird, morgen im „Moniteur belge“ veröffentlicht werden.

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Großbritannien und Irland. London, 28. Februar. Die gestrige große Cour im Buckingham⸗Palast, die erste dieses Jahres, hatte eine besonders zahlreiche Betheiligung. Der g0f erschien wegen des erfolgten Hinscheidens der verwittwe⸗ ten Kaiserin von Oesterreich in Trauer. Außer der Königin waren der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog von Edinbourgh, der Prinz und die Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein, der Herzog von Cambridge, der Herzog und die Herzogin von Teck, und der indische Fürst Duleep Sing nebst Gemahlin zugegen. Die Königin erschien, wie gewöhnlich, in Trauer und trug mehrere Orden. Das diplomatische Cnc; war mit Ausnahme des schwererkrankten deutschen Botschafters und des argentinischen Gesandten vollständig anwesend.

Aus den australischen Kolonien wird per Kabel gemeldet: Herr Michin ist zum Generalagenten der Kolonie Victoria in London ernannt worden. Die Resultate der Inter⸗ kolonialen Konferenz in Bezug auf postalische Arrangements werden von den westlichen Kolonien als befriedigend erachtet. Die Frage betreffs der Subventionirung des australischen Kabels ist noch nicht endgültig entschieden. Das Parlament von Neu⸗ Süd⸗Wales hat beschlossen, der Königin eine Adresse zu über⸗ senden, worin gegen die Wahl Melburnes als die Centralstelle des Postdienstes via Galle protestirt wird.

1. März. Die Königin ist heute mit der Prinzessin Beatrice und dem Hofe wieder nchbnt fsr vrSeherhel

3. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses gelangte die Petition der katholischen Bischöfe gegen die irische Universitätsbill zur Vorlage und Verlesung. Auf eine Anfrage Whitwells erklärte der Unter⸗Staatssekretär im Auswärtigen Amte, Viscount Enfield, die Regierung fahre

fort, mit der gegenwärtigen spanischen Regierung einen nicht of⸗ fiziellen, nur offiziösen Verkehr zu unterhalten. 8

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—ABei der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs üher das höhere Unterrichtswesen in Irland im Unterhause stellte Gkadstone einige Modifikationen der Vorlage in Aus⸗ sicht, worauf die Berathung vertagt wurde. Ueber den Ar⸗ beiterstrike in Süd⸗Wales wird gemeldet, daß die Metallarbeiter in Merthur in einer Versammlung den Beschluß gefaßt haben, die Arbeit nur dann wieder aufzunehmen, wenn ihnen die frü⸗ heren Löhne wieder bewilligt werden.

Der Erzbischof Manning hat dem aus der Schweiz ausgewiesenen Pfarrer Mermillod seine Theilnahme in einer Zu⸗

schrift ausgesprochen.

Fraukreich. Paris, 3. März. Sitzung der National⸗ Versammlung Präsident der Republik mit mehreren Deputirten von der Rechten Unterredungen, aus denen hervor⸗ zugehen schien, daß derselbe morgen die eigentliche Bedeu⸗ tung seiner Botschaft vom 13. November 1872, durch welche die Legalität der gegenwärtigen Regierungsform konstatirt, der Na⸗ tionalversammlung aber das Recht, über die endgültige Regie⸗ rungsform definitiv zu beschließen, vorbehalten werden sollte, klar legen wird. Demzufolge würde derselbe aber auch so lange, als die republikanische Regierungsform thatsächlich besteht, die für deren Bestand erforderlichen Mittel, die entsprechende staat⸗ liche Organisation und die erforderliche Autorität in Anspruch nehmen. Der Präsident der Republik hat heute mit dem deutschen Botschafter, Graf von Arnim, eine Unterredung

ehabt.

8 Versailles, 3. März. (W. T. B.) Die National⸗ Versammlung trat heute in die Spezialberathung über die Vorlage der Dreißiger⸗Kommission ein und begann zunächst die Diskussion über die dem Gesetzentwurfe voraufgehende Einleitung. Der Deputirte Leroyer von der Linken trat gegen die Aufnahme der Einleitung in das Gesetz auf, durch welche der National⸗ Versammlung die konstituirende Gewalt vorbehalten bleibt, welche derselben, wie er ausführte, ebensowenig zustehe, wie die Befug⸗ niß, die Monarchie aufzurichten. Nachdem darauf von mehreren Rednern der Linken und des linken Centrums die Aufforderung an die Regierung ergangen war, dieselbe möge sich über ihre Absichten und den von ihr eingenommenen Standpunkt äußern, kündigte der Präsident der Republik an, daß er morgen selbst das Wort ergreifen werde, da die Regierung keine Veranlassung habe, auf ihrem Schweigen zu beharren. 8

Spanien. Madrid, 3. März. Der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Castelar, legte in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf, betreffend die offizielle Wiederherstellung der spanischen Gesandtschaft in der Schweiz, vor.

Dem, Imparcial“ zufolge weigern sich Truppenabtheilungen, welche die Carlisten in der

In Folge der heutigen hatte der

Provinz Lerida verfolgen sollten, ihren Führern Gehorsam zu leisten. Eine Kommission, aus De⸗ putirten der betreffenden Provinz bestehend, hat sich sofort dahin begeben, um die Ordnung wieder herzustellen.

Lissabon, 3. März. (W. T. B.) Der Herzog von Aosta, seine Gemahlin und Familie haben sich gestern Abend hier, angeblich nach Genua, eingeschifft. Die Königliche Familie, der Hof und die Minister gaben denselben das Geleite, die portugiesischen und im Hafen liegenden fremden Kriegsschiffe gaben die üblichen Salutschüsse ab. Die spanischen Offiziere und Hofbeamten, welche ihren vormaligen König hierher begleitet hatten, sind nach Madrid zurückgekehrt.

Italien. Rom, 27. Februar. Der bisherige spanische Gesandte am hiesigen Hofe, v. Mortimer, hat von Hrn. v. Ca⸗ stelar folgendes Telegramm erhalten:

„Widerlegen Eure Excellenz ganz energisch die falschen Gerüchte, welche über die Haltung des spanischen Volks gegen den abreisenden Fürsten verbreitet werden. Diese Haltung war ehrfurchtsvoll, 8 im höchsten Grade ehrfurchtsvoll und herzlich. Kein Spanier konnte dem Fürsten die Ehrfurcht versagen, der außer dem Charakter als König von Spanien die ausgezeichnetsten Privattugenden besaß, die größte Loyalität und die vollendetste Ehrenhaftigkeit. Sie werden in meinem Memorandum die aufrichtigsten Lobsprüche auf ihn, auf das Haus Savoyen und auf das italienische Volk lesen, und ich bitte Sie, bevor Sie Rom verlassen, Sr. Majestät dem Könige und der italienischen Regierung die Perschnn zu geben, daß das spanische Volk und die spa⸗ nische Regierung nichts sehnlicher wünschen, als das Vertrauen und die Freundschaft der italienischen Regierung und des italienischen Volks. Die Kunde von der Unabhängigkeit und Freiheit Italiens ist von der spanischen Bevölkerung mit dem größten Enthusiasmus und mit der aufrichtigsten Frende aufgenommen worden, und die italienischen Ange⸗ legenheiten wurden immer mit demselben Interesse verfolgt, als wenn es spanische gewesen wären.

28. Februar. Der französische General⸗Sekretär Ozenne ist hier eingetroffen, um die Unterhandlungen über den Abschluß des italienisch⸗französischen Handelsvertrages zu führen.

Der Graf von Flandern ist hier angekommen. Der⸗ selbe reist im strengsten Inkognito.

3. März. (W. T. B.) Die im „Journal de France“ enthaltene Nachricht, daß der Papst ein Schreiben an den Gra⸗ fen von Chambord gerichtet habe, um ihn zwecks Erleichterung der gegenseitigen Annäherung der monarchischen Parteien in Frankreich zu bewegen, wird vom „Osservatore Romano“ de⸗

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mentirt. Die Regierung wird, der „Libertà“ zufolge, wahr⸗ scheinlich einen Spezial⸗Kommissär ernennen, um mit dem fran⸗ zösischen Bevollmächtigten Ozenne über den Abschluß des fran⸗

zösisch⸗italienischen Handelsvertrages zu unterhandeln.

Türkei. Konstantinopel, 3. März. Von dem Minister des Auswärtigen, Khalil Pascha, und den Gesandten Frank⸗ reichs, Englands und Italiens ist am 1. d. M. ein Protokoll unterzeichnet, um die Mißbräuche, welche sich bei Ausübung der Konsulargerichtsbarkeit in Prozessen zwischen den Einheimischen und den Angehörigen der fremden Nationen in Tunis herausgestellt haben, abzustellen. Die Prozesse werden in Zukunft in Gemäßheit der bestehenden Kapitulation und in gleicher Weise erledigt werden, wie in den für die übrigen Provinzen des türkischen Reichs vorhandenen Kapitulationen vorgesehen ist.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. März. Der Großfürst Nicolas Konstantinowitsch hat sich am 27. Februar von hier nach Kazalinsk begeben.

Am 23. Februar hat das jährliche Banket der Verthei⸗ diger der Festung Sebastopol im Hotel Demuth stattgefunden. Demselben wohnten 84 Veteranen von dieser Belagerung bei.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Fe⸗ bruar. Der zweite Sohn des Königs, Prinz Oscar, Herzog

Portugal.

von Gotland, geb. 15. November 1859 wird mit der Dampf⸗

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daraus auch für die

korvette „Balder“, die in diesem Sommer unter dem Comman⸗ deur⸗Kapitän F. v. Otter auf eine Expedition ausgeht, seine erste Seereise antreten.

Am 22. wurde von jeder der beiden Kammern des Reichstags ein Ausschuß von 24 Mitgliedern gewählt, denen die Wahl des Justiz⸗Sachwalters und seines Suppleanten für das nächste Jahr übertragen wurde. Die noch am Abende des⸗ selben Tages stattgefundene Wahl traf die bisherigen Inhaber dieser Aemter.

Dänemark. Kopenhagen, 3. März. (W. T. B.) Der Mi⸗ nister des Innern, Fonnesbech, gab im Finanz⸗ ausschusse des Folkethings die Erklärung ab, daß die Verhandlungen wegen Herstellung einer durchgehen⸗ den Verbindung mit dem Auslande mittelst Anlage einer Eisen⸗ bahn auf der Insel Laaland als gescheitert anzusehen seien. Seitens des Finanzausschusses wurde der Minister aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, ob es nicht zweckmäßig sei, die Dampf⸗ schiffahrtslinie von Korsoer nach Kiel eingehen zu lassen.

Amerika. Im Repräsentantenhause in Washing⸗ ton hat die Debatte über die Angelegenheit des Credit Mobilier nunmehr ihren Abschluß gefunden. Ein Antrag, über den gan⸗ zen Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen, wurde, wie der „Times“ telegraphirt wird, mit 164 gegen 59 Stimmen abge⸗ lehnt. Statt der Komite⸗Anträge, welche die Ausstoßung von Ames und Brooks befürworten, nahm das Haus einen dafür substituirten Antrag mit 115 gegen 110 Stimmen an, welcher erklärt, daß die Handlungen, welcher die beiden Mitglieder beschul⸗ digt sind, vor 5 Jahren stattfanden, d. h. vier Jahre vor der Er⸗ wählung derselben zu Mitgliedern des Kongresses, daß Zweifel über das Recht, Mitglieder wegen Handlungen, die vor ihrer Wahl verübt wurden, ausstoßen zu können, obwalten, und daß das Komite demnach von jeder weiteren Erörterung des Gegen⸗ standes entbunden werden solle. Das Haus nahm zunächst einen Antrag an, welcher das Betragen von Ames tadelt, weil er versuchte, die Anfmerksamkeit des Kongresses auf eine Korpo⸗ ration, an der er interessirt war, zu lenken, d. h. Mitglieder zu veranlassen, ihre Gelder in den Fonds der gedachten Korporation anzulegen. Dieser Tadelsantrag gelangte mit 181 gegen 36 Stimmen zur Annahme. Alsdann wurde ein Tadelsvotum gegen Herrn Brooks mit 174 gegen 32 Stimmen angenommen.

Der Senat hat das Bze. angenommen, welches die Gewalten der Bundesgerichte in Utah für die Ausübung der Ge⸗ setze vergrößert. Ferner hat er einstimmig das Fischereigesetz genehmigt. Alexander Stephenson, der frühere Vize⸗Präsident der konföderirten Staaten, ist für Georgia in den Kongreß gewählt worden. Der Konflikt in Louisiana nimmt ein ernstliches Aus⸗ sehen an, und die Bill des Senats, welche unverzügliche Schritte in dieser Frage dringend befürwortet, ist in Berathung gezogen worden. Aus Boston kommt die Kunde von einer verheerenden Feuersbrunst, die von beträchtlichem Lebensverlust begleitet war. Drei Personen wurden getödtet und sieben trugen Verletzungen davon, und man fürchtet, daß eine Anzahl Menschen unter den Ruinen begraben ist.

Weitere Telegramme aus Washington melden unterm 28. Februar: In gestriger Sitzung des Repräsentantenhauses wurde ein weiterer Antrag auf Ausstoßung der Mitglieder Ames und Brooks verworfen, ebenso ein Antrag, welcher andere Mit⸗ glieder des Hauses getadelt wissen wollte. Der Senat beschäf⸗ tigte sich den ganzen Abend hindurch mit der Diskussion der Bill, welche auf die Zustände in Louisiana Bezug hat. Das Untersuchungs⸗Komite befürwortete in seinem Bericht die Aus⸗ stoßung des Senators Patterson wegen seiner Betheiligung in der Credit⸗Mobilier⸗Angelegenheit.

3. März. (W. T. B.) Seitens der Modoe⸗Indianer sind die von der Militärbehörde gestellten Bedingungen, wonach denselben im südlichen Theile von Kalifornien Wohnsitze ange⸗ wiesen werden, angenommen worden. Die Port Royal⸗Eisen⸗ bahn, welche den atlantischen Ocean mit dem Mississippi ver⸗ bindet, ist jetzt vollendet.

Ein Telegramm aus New⸗Orleans vom 27. Februar meldet: Hier hat heute eine verheerende Feuersbrunst gewü⸗ thet. Sechs Häusergevierte wurden zerstört und der Verlust wird auf 250,000 Dollars geschätzt. Zweihundert Familien sind obdachlos geworden. 3

Die Regierung der Vereinigten Staaten geht dem Ver⸗ nehmen nach damit um, die ameri kanischen Telegraphen anzukaufen.

Die Stadt San Vicente in Salvador ist, wie schon tegraphisch kurz mitgetheilt, durch ein Erdbeben zer⸗ stört worden. Die Stadt zählte ungefähr 10,000 Einwohner. Die Häuser waren durch Erdbeben so oft erschüttert worden, daß es keinen starken Stoßes bedurfte, um sie zu zerstören.

Die neueste Entscheidung des Reichs⸗ Oberhandels⸗ gerichts in Leipzig, lautet: (Nr. 20) Verkaufsmodus nach Art. 343. Solcher gestattet keine Veräußerung durch den Verkäufer, auch nicht an den Handelsmäkler, sondern nur durch den letztern. Schlußnoten und Tagebuch eines selbstkontrahirenden Mäklers sind als Beweismit⸗ tel im Sinne des Handelsgesetzbuchs nicht anzusehn partikuläre Normen können hieran Richts ändern. Solches ist auch nicht durch das Gesetz vom 9. Dezember 1864 für Frankfurt am Main geschehn, obwohl darin eine alte Usance bestätigt ist, wonach die Handelsmäk⸗ ler in Börseneffekten und Landesprodukten Garantie zu leisten haben (also den Kontrahenten nicht zu nennen brauchen) und Kapitalanlagen oder Umsätze für eigene 1 eres Geschäftsabschlusse dem andern Theil erklären) machen dürfen. Art. 67, 69 Z3. 17, 70, 72, 73, 77, Abs. 2, 376, 354, 343, HGB. Frankfurt. Gesetz vom 17. Oktober 1862 und 9. Dezember 1864.

Kunst und Wissenschaft.

Der Hektleg L. Knaus in Düsseldorf ist gegenwärtig mit der Ausführung eines großen Bildes „Politisirende Bauern“ beschäftigt, welches er rechtzeitig zu vollenden hofft, um dasselbe zur Wiener Weltausstellung einsenden zu können. Von älteren Bildern beabsichtigt Knaus „das Begräbniß“, „die Geschwister“ und die „Betteljungen“ zu dieser Ausstellung zu überschicken.

In München starb dieser Tage der Historienmaler Glink. Viele seiner künstlerischen Schöpfungen wozu er meist Fiset Stoffe wählte haben den Weg bis nach Amerika ge⸗

iden.

Die Zeitschrift: „Kunst und Gewerbe, Wochenschrift zur Foͤrderung Deutscher Kunst⸗Indnstrie!“, herausg. von Dr. C. Stegmann, Direktor des bayerischen Gewerbemuseums, redi⸗ girt von Dr. O. von Schorn in Nürnberg (Verlag von Hermann Schultze in Leipzig) ist gegenwärtig in den siebenten Jahrgang ge⸗ treten. Mit der eingeführten Vergrößerung des Formats ist einerieits der Inhalt des Blattes ein reicherer geworden, andererseits hat sich Ausstattung mit zahlreicheren Illustrationen und

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Rechnung (sofern sie nur letzteres vor dem

größeren künstlerischen Beilagen der erforderliche Raum ergeben. Die Zeitschrift will auch künftig eine Uebersicht aller wichtigen Vor⸗ kommnisse auf dem Gebiete der Kunst⸗FIndustrie durch Be⸗ sprechung einzelner Arbeiten, wie durch Berichte über Museen Schulen und Auestellungen, mit besonderer Berücksichtigung der in diesem Jahre stattfindenden Wiener Weltausstellung bieten und von allen einschlägigen neuen Erfindungen, den betre enden vevn des Buchhandels ꝛc. Nachricht geben. Zuglei aber soll durch Vorlage und Hinweis auf hervorragende Arbeiten der Kunstindustrie bei den Gewerbetreibenden der Sinn für das künstlerisch Schöne belebt und gehoben werden.

Das Blatt trägt jetzt als Titelvignette ein dem Hauptwerke dieses vielseitigen Künstlers, der „Architekturg“, entnommenes Portrait Wen⸗ delin Dietterlin's, über dessen Verdienste um die Kunst⸗Industrie ein Aufsatz von O. von Schorn: „Wendelin Dietterlin, Ein Straßburger Künstler des VI. Jahrhunderts“ Auskunft giebt. Zu dem Aufsatz ge⸗ hören die Abbildungen von vier von Dietterlin entworfenen Karyatiden. Die bis jetzt erschienenen 7 Hefte enthalten außer dem genannten folgende Aufsätze: Nürnberg: Aus dem bayerischen Gewerbe⸗Museum. Erklärung zur Beilage (Gepreßtes Leder). Aus dem Buchhandel. Für die Werkstatt. Notizen. Anzeige. 1

2. Heft: Wendelin Dietterlin, ein Straßburger Künstler ꝛc. II. Dresden: Eine Festgabe. Wien: Vorlesung.

3. Heft: Die tickerei im Hause. Nürnberg: Aus dem baye⸗ rischen Gewerbemuseum. Berlin: Ausstellung japanesischer Arbeiten.

Wien: Die Ausstellung der Frauenarbeiten in der österreichischen Unterrichtsgruppe der Weltausstellung.

4. Heft: Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste. Berlin: Deutsches Gewerbemuseum. Nürnberg: Bayerisches Gewerbemuseum. Bamberg: Ausstellung geh n Gewerbemuseums. Erklärung zur Beilage (silberne

üssel).

.5. Heft: Gesetzentwurf, betr. das Urheberricht (Fortsetzung). Nürnberg: Bayr. Gewerbe⸗Museum. Dresden: Aus dem Iünen Prof.

Gewölbe. Erklärung zur Beilage (Wasch⸗Apparat vom H. Otto in München).

6. Heft: Gesetzentwurf (Schluß). Reutlingen: Die Webschule. Wien: Verwerthung des Tyroler Marmors. Erklärung zur Beilage (Orientalische Waffe).

„7. Heft: Der böhmische Glashandel und der Weltmarkt. München: Die weibliche Kunstschule in München. Erklärung zur Beilage (Deckenborten).

Stockholm, 23. Februar. Die schwedische Akademie hat die Herausgabe des schwedischen Lexikons, welche ihr bei der Stiftung im J. 1786 zur Pflicht gemacht war, jetzt von sich abge⸗ lehnt und dem Staatszuschlage von 3750 Thlr., welcher ihr seit 1854 dafür jährlich ausbezahlt worden ist, mit dem Ende des vorigen Jah⸗ res entsagt. Ein Heft von dem Lexikon, enthaltend den ganzen Buch⸗ staben A, ist für diesen Staatsanschlag von im Ganzen 67,500 Thlr.

vollendet worden. Landwirthschaft.

Das Februarheft des Sgenmirthichafslichen Central⸗ blattes für Deutschland“ (Redacteur A. Krocker, Verlag von Wie⸗ gandt und Hempel, Berlin) hat folgenden Inhalt: Monatsübersicht. Bericht über die vom landwirthschaftlichem Institut zu Berlin im EI 1872 veranstalteten Exkursionen, von Albert Klaen⸗ oth.

Meteorologie. Curagao⸗Guano, von Prof. Dr. F. Krocker. landwirthschaftliches Saatgut, von Dr. Jul⸗ Schröder (Tharand). ferdeseuche in Nordamerika. Landwirthschaftliches Unterrichtswesen.

Die Ernteerträge des Jahres 1872 in der preußischen Monarchie.

wesen ꝛc. betreffend. Vermischtes.

Gewerbe und Handel.

London, 1. März. In Blaina in Süd⸗Wales hat ahl der Grubenarbeiter ihre gewohnte Beschäftigung zu den alten Bedingungen, trotz der Opposition des Arbeiterverbandes,

kiren wird. Andererseits haben die Gewerkvereinen angehörigen Eisen⸗

versuchten, nicht zu unterwerfen.

3. März. (W. T. B.) Durch einen Amer kaner ist

Vernehmen nach um - deln soll. Die Polizei macht die größten Anstrengungen, des habhaft zu werden. verhaftet. Melbourne, 1. März.

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sind 143,000 Unzen ungemünztes Gold und 177,000 Sovereigns nach Europa abgegangen. 8

Verkehrs⸗Anstalten.

Berlin, 4. Mär Das Cours buch der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung, März, I. Abtheilung, enthaltend die Eisen⸗ bahnverbindungen in Deutschland und der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreise⸗Touren mit An⸗ gabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen Ge⸗ neral⸗Postamts, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruck rei v. Decker), ist so eben ausgegeben und umfaßt die bis zum 1. März eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner Abtheilung II., März⸗ April, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern, Dampfschiffcourse; Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammenstellung der Bestim⸗ mungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Gevührentarif ꝛc. Mit 2 Karten.

Nach der summarischen Uebersicht über den Depeschen⸗Ver⸗ kehr aufder Indo⸗Europäischen Telepraphenlinie im Monat Februar 1873 sind an gebührenpflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 671 Stück, b. aus Persien und Indien nach London, dem üͤbrigen England und Amerika 637 Stück, c. vom europäischen Kon⸗ tinent exclusive Rußland nach Persien und Indien 145 Stück, d. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kontinent excl. Rußland 91 Stück. Summa 1544 Stück.

London, 28. Februar. Der Kapitän der britischen Barke „Cedric“ aus Liverpool hat, wie die neueste westindische Post meldet, das Vorhandensein e ner schöner Bucht mit vortrefflichem Ackerpla auf der im 550 32 südlicher Breite und 67 westlicher Länge, 29 Mei⸗ len südlich vom Cap Horn gelegenen Insel Wollaston entdeckt. Die Inel ist bewohnt und gut mit Holz und Wasser versehen. Der Kapitän bat der chilenischen Regierung einen Plan des Hafens, den er für besser als den der Falkland⸗Inseln erachtet, geliefert, und die ge⸗

chen Küsten⸗Vermessungs⸗Expedition in

dachte Regierung hat der chilenis K. atagomen Befehle gesandt, eine Prüfung der Eigenschaften des neuen afens vorzunehmen.

Aus dem Wolfsf'schen Telegraphen⸗Bureau. Wien, Dienstag, 4. März. Die „Wiener Zeitung“ ver⸗

öffentlicht in ihrem amtlichen Theile die Ernennung des Grafen Geza Szapary zum Gouverneur von Fiume. 1

Distrikten Reubon und West Lancashire ist in freundschaftlicher Weise beigelegt worden, indem die Grubenherren ihren Arbeitern die verlangte Lohnerhöhung von 10 Proz. zugestanden. .

(W. T. B.) Mit der heutigen Post 8

th. Aus dem Generalbericht über die Arbeiten der städtischen ge- mischten Deputation für die Untersuchung der auf die Kanalisation und Abfuhr in Berlin bezüglichen Fragen, von Prof. Dr. R. Virchow. G Ueber

Produktion zc. von Tabak im deutschen Zollgebiet 1871 72. Petition des Ausschusses des Kongresses deutscher Landwirthe, das Transport⸗

wieder auf⸗

genommen und man erwartet, daß in wenigen Tagen der Rest kapitu- arbeiter in einer dieser Tage in Merthyr abgehaltenen Versammlung 2 beschlossen, sich den Bedingungen, welche die Meister ihnen aufzuerlegen 88 Der Lohnstreit in den Kohlerngruben⸗

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mittelst bei der Bank von England negoziirter falscher Wechsel ein jehr bedeutender Betrug ausgeführt worden, bei dem es sich dem die Summe von 200,000 Pfund Sterling han- t Thäters Ein angeblicher Mitschuldiger wurde bereits

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