Hamburg, 6. März, Nachmittags. (W. T. B.) Ge- treidemarkt. Weizen loco und auf Termine fest. Roggen loco still, auf Termine fest. Weizen pr. April-Mai 126 pfd. vr. 1000 Kilo netto 252 Br., 251 Gd., pr. Mai-Juni 126 pfd. pr. 1000 Kilo netto 251 Br., 250 Gd., pr. Juli-August 126pfd. pr. 1 00 Kilo netto 245 Br., 244 Gd. Roggen pr. April-Mai 1000 Kilo netto 159 Br., 158 Gd., pr. Mai⸗Juni 1000 Kilo netto 159 Br., 158 Gd., pr. Juli- August 1000 Kilo netto 159 Br., 158 Gd. Hafer und Gerste still. Rüböl still, loco 36,00, pPr. Mai 23 ¾, pr. Oktober per 200 Pid. 71. Spiritus matt, pr. 100 Liter 100 pOt. pr. März 43 ½, Ppr. April- Mai 44 ⅞, pr. Juli-August 46. — Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 17 ½ Br., 17 ¼ Gd., pr. März 16 ½ Gd., pr. Angust-Dezember 17,80 Gd. — Wetter:
Trübe. Amsterdam, 6. März. Nachm. 4 U. 30 M. (W. I. B.) Weizen pr. Mai 356, pr.
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Oktober 343. Roggen per März 183 ½, per Mai 189 ½, per Ok- tober 196 ½.
Antwerpen, 6. März. Nachm. 4 D. 30 M. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen fest, französischer 19. Hafer steigend, inländischer 18 ½. Gerste
behauptet.
Petroleum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss,
loce 44 bez. und Br., per März 43 ½ bez. und Br., per April 43 Br., r. Septbr. 44 ½ bez. und Br., per September-Dezember 45 bez., 45 ½ Ruhig. Liverpool, 6. März, Vormittags. (W. T. B.) Baumwolle (Anfangsbericht). Muthmaasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Unver- ndert. Tagesimport 18,000 Ballen, davon 16,000 Ballen amerika- ische, 2000 B. brasilianische.
Liverpool. 6. März. Nachm. (W. T. B.) Baumwolle Schlussbericht): 12,000 B. Umsatz, davon für Spekulation und Ex- ort 1000 B. Ruhig.
Middl. Orleaus 9 8⁄1 6, middl. amerikanische 9 ¼ ⁄¼18, fair Dhollerah
6 118, middl. fair Dhollerah 6 ⅛, good middl. Dhollerah 5 ⅜, middl.
DPhollerah 4 8⅛, fair Bengal 4 ⅛, fair Broach 7, new fair Oomra 7 ⅛,
good fair Oomra 7 ⅛½, fair Madras 6 ⅝, fair Pernam 10 ⅜, fair Smyrna
8, fair Egyptian 10t.
8 Upland nicht unter ung 9 ¾
Slasgow, 6. März.
rants 137 s.
good ordinary März-April- Verschif-
Reheisen, mixed Numbers War- Paris, 6. März, Nachm. (W. T. B.) Produktenmarkt.
lüböl ruhig, per März 94,75, per Mai-Juni 94,00, per September- Dezember 93,75. Mehl ruhig., pr. März 72,25, pr. April 72,25, pr.
Mai -August 73,00. Spiritus pr. März 53,50. — Wetter: Verän-
6. März. Abends 6 Uhr. Baumwolle 20 ¾ Mehl 7 D. 65 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 79 C. Raff. Pe- troleum in New-York pr. Gallon von 6 ½ Pfd. 19, de. in Phila- delphia pr. Gallon von 6 ☛ Pfd. 18 ½. Havanna-Zucker Nr. 12 9 ¼.
Fracht für Baumwolle per Dampfer nach Liverpool (per Bushel 5/18.
New-York,
8 Berlin, 7. März. An Schlachtvieh war aufgetrieben:
Rindrieh 199 Stück, Schweine 891 Stück, Schaafvieh 385 Stück, Kälber 750 Stück.
8 Berlin, 7. März. Fleischpreise auf dem Schlachtviehmarkt
höchster mittel niedrigster
Rindvich pro Ctr. Sehlachtgew. — Thlr. 15 Thlr. 10 — 11 Thlr Schweine pro Ctr. Schlachtgew. 18 ½ „ 15 „ 13 Hammel pro 20 — 23 Kilo ꝙ81 6 ½ „ — Kälber: Mittel-Preise.
„„oö. 8 1“
Telegraphische Witterun gsperiehte.
Allgemeine — Ort. Himmels- 21
ansicht.
Bar. Abw Temp. Abw [P. L. v. M. R. v. M.
1
Wind
111X141A1AA4“*“
Die laufenden Zinsen von 4 % auf die Aktien der Bank für Rheinland und Westfalen werdéen anstatt wie bisher auf 80 %8 vom 1. Januar er und 20 % vom 15. Februar cr. vom 8. März cr. an auf die ganze Einzahlung vom 10. Januar cr. als Durchschnitts- datum gerechnet.
Der Erscheinungstag der Hypothekenbriefe der Hypothekar- Credit- und Bau-Bank ist auf den 10. März cr. festgesetzt und werden die über 100 Thlr. lautenden vollgezahlten Interims- scheine mit 5 % Zinsen vom 1. Januar cr. berechnet.
Der Erscheinungstag für die Aktien der Frankfurter Dampf- Zlegelel ist auf den 15. d. Mts. festgesetzt und werden die über 200 Thlr. lautenden vollgezahlten Stücke mit Zinsen vom 1. Fe- bruar cr. à 5 % gehandelt.
88 ausbezahlt. SGeneral-Versammlungen7-ä9.
1 8 gewerbe- und Disconto-Bank in Hamburg. Ordentl. Gen.-Vers. in Hamburg. ⸗ 19. Halle’sche Credit-Anstalt. Ordentl. Gen.-Vers. zu Halle a. S. 1 22. „ RKostocker Vereins-Bank. Ordentl. Gen.-Vers. zu RHRostock. 22. Mechanische Sellerwaarenfabrik Füssen. Ordentl. Gen.-Vers. zu Kempten. 22. „ Sächsische Lederindustrie-Gesellschaft (vormals Daniel Beebk.) Ordentl. Gen.-Vers. zu Dresden. 24. HDortmunder Steinkohlenbergwerk Louise Tiefbau. Ausserordentl. Gen -Vers. zu Dortmund, s. Ins. in 24. „ Breslauer Makler-Bank. Ordentl. Gen.-Versamml. 2g2u Breslau. Bolivar-Eisenbahn-Gesellschaft in Bremen. Vers. in Bremen. Berlinische Feuer-Versicherungs-Anstalt. Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. S. Ins. in Nr. 58. Preussische Hagel-Versicherungs-Aktien-Gesell- . Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. S. Inserat in Nr. 58. Deutsche Aktien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahl-Industrie. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. Saxon-Austrian Braunkohlenbergbau-Gesellschaft. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Dresden. Pfälzische Eisenbahnen. Ordentl. Gen.-Vers. zu Ludwigshafen. Tabaks-Gesellschaft „Union“ zu Dresden, vorm. Leopeld Kronenberg in Warschau. Ordentl. Gen.- Vers. zu Dresden. Seee Creditbank. Ordentl. Gen.-Versamml. zu resden. Ausweise von Banken.
Den Status ult. Februar cr. der ritterschaftlichen Privat- Bank in Pommern, der Hannoverschen Bank, der Weimarischen Bank und der Bank für Süddeutschland s. Inserate in Nr. 58. 35 Thlr., Stückkohlen bis 33 Thlr. für 40 Hektoliter, schlesischer
Thüringische Bank. Die Bilanz ult. 1872 sowie Gewinn- und und westfälischer Schmelz -Koks 28 à 36 Sgr. pro 50 Kilgr., frei Verlust-Conto pro 1872 s. Ins. Nr. 58. Bahn hier. 1
11. März.
Berlin, 7 März. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) Obgleich das dieswöchentliche Geschäft seine besseren Umsätze den Konsum verdankte, 3so sind dennoch bei fast allen Metallen feste und höhere Preise zu notiren. Roheisen: der Markt in Glasgow ist sehr bewegt und höher, die Verschiffun- gen mehren sich und es mussten, um diese Posten zu komplettiren, wieder grössere Posten Roheisen dem Store entnommen werden, Warrants sind nach kleinen Schwankungen wieder 142 sh. Casse pr. Tons, Middlesbro Eisen ist fast durchweg 5 sh. höher pr. Tons Hiesige Preise für gute und beste Brände schottisches Roheisen 89 à 98 Sgr., englisches 76 à 79 Sgr., schlesisches Kokseisen 77 à 78 Sgr. Holzkohlen-Roheisen 85 à 87 Sgr. pro 50 Kilogramm loco Ofen. Eisenbahnschienen zam Verwalzen 3 2⁄1 à 3 ½ Thaler. Walzeisen höher, 5 ⅛ à 6 ½ Thlr. Kesselbleche 7 ⅝ à 8 ⁄à Thlr. und dünne Bleche 8 ⅝ à 9 ½ Thlr. per 50 Kg. in grösseren Posten. Kupfer unverändert, gute Sorten engl. und amerikanisches Kupfer 32 à 32 ½ Thlr. pro 58 Kilgr., einzeln theurer. Zink steigend, in Holland um 3 Gulden 50 Kg., hier Bancazinn 52 à 52 ½ Thlr., Billiton 50 a 50 ½ Thlr. und prima Lamm--Zinn 50 à 50 ½ Thlr. per 50 Kilgr., einzeln höher. Zink besser, W. H. Giesches Erben in grösseren Partien 9 Thlr. pro 50 Kilgr., geringere schlesische Sorten ½ à ⁄1 2ꝙ Thlr. pr. 50 Kg. weniger. Blei gefragt und höher. Tarnowitzer, Klausthaler u. Sächsisches 78½ à 8 Thlr. pro 50 Kilgr., einzeln mehr. Kohlen und Koks, engl. Nusskohlen nach Qualität bis
Gen.-
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. .366.] Continental-Aktiengesellschaft für Wasser- und Gas-Anlagen. 8† Hierdurch bringen wir zur Kenntniß unserer geehrten Aktionäre, daß der Aufsichtsrath vermöge seiner Befugniß aus §. 5 des Statuts die Erhöhung unseres Grundkapitals auf 600,000 Thlr. beschlossen und den Besitzern von je zwei alten Aktien ein Bezugsrecht auf je eine urue Aktie zum Course von 140 Prozent zuzüglich 5 Prozent Zinsen vom 1. Januar a. e. eingeräumt hat. Die neuen Aktien sind vollgezahlt und dividendenberechtigt, gleich den alten, vom 1. Januar a. e. ab. Das Bezugsrecht ist in der Zeit vom 3. bis incl. 12. März a. ec. bei der 1 8 G 8 3 Bereinsbank Quistorp & Co., hier, Hegelplatz 2 gegen bnöer.n. der alten Aktien mit geordnetem Nummern⸗Verzeichniß behufs deren Abstempelung und gegen Zahlung der Valuta wahrzunehmen. “ b , Nach Ablauf obenbemerkter Frist erlischt das Bezugsrecht, da der verbleibende Rest im Interesse der Gesellschaft verwerthet ist Das erzielte Agio kommt dem Reservefond resp. der Gewinn⸗Reserve pro 1873 zu gute. “ .“ Berlin, den 28. Februar 1873. 8 1 Irij fii 8 8 Für den Aufsichtsrath. Ferdinand Krebs, Moritz Goldstein. 3 Vorsitzender. “ 1A“ 8 sS8. T. Auf obige Bekanntmachung der „Continental⸗Aktiengesellschaft für Wasser⸗ und Gas⸗Anlagen“ beehren wir uns, ergebenst Bezug zu nehmen. (a. 337/3.)
Verlin, 1. März 1873. “ Vereins-Bank Quistorp & C(o.
6. März.
— NNW., schw. bedeckt. 8 St. Mathieu 339,0 0, schwach. trübe.
Mäarz.
— 80., schw. sbedeckt.
— 080. lebhaft. bewölkt. —IN.S Sche bed., Schnee. — 0., schwach. bedeckt, Nebel. —-— NX0., schw. bedeckt. ¹) 080., lebhaft. bewölkt.
080., schw. — ²) 80., schwach. — ³⁸)
S., schwach. bewölkt.
1
S Haparanda. 340,7 8 Christians. 334,4 8 Hernösand 338,9 8 Petersburg. 340,5 8 Stockholm 338,6 8 Skudesnäs 335,6 8 Fredericksh- — 8 Helsingör. — 8 Moskau 334,4 — b 6 Memel 336,7 + 0,6 „8 NO., schwach. bedeckt. 7 Flensburg 336,5 — ,2 S0., mässig. bedeckt. 7 Königsberg 336,2 + 0,3 — 0,4 — 1,1 S., s. schwach. bedeckt. 6 Danzig 336.5 0,3 0,2 0,0 — bedeckt. ⁴ 6 Putbus. 336,0 - 2,3 0,1 — 0,2 NW., schwach bezogen. 6 Kieler Haf. 339,0 — 2,0 — 80., lebh. bedeckt. 7 Cöslin 337,1 + 1,9 0,0 0,0 N., sehr schw. bedeckt. 6 Wes. Lchtt. 335,6 — 0,8 — 880., mässig. bewölkt. 7 Wilhelmsh. 335,0 — S0., schw. trübe. 6 StettinH 337,9 1,8 2 — 0,3 NNO., schw. bedeeckt. s) 8 Gröningen. 335,8 — S0., chwach. bedeckt. 6 Bremen 336,0 — S0, schw. trübe. LHelder 334,9 — 880., schw. — 6 Berlin 337,2 + 2,2 80., schw. ganz bedeckt. 6 Posen 334.4 0,0 522 5NW., schw. bedeckt. 6 Münster 334.2 0,0 1,0 0., schw. zieml. heiter. 6 Torgau 333,0 — 0,3 1,0 S0., schw. bedeckt. 6 Breslau 331,3 0,0 5 N., schwach. bedeckt. 8 Brüssel 334,2 — S0., schw. wng. bewölkt. 6 Cöln 334,4 — 0,2 — 0,3 SSO., mässig. zieml. bedeckt. 6 Wiesbaden. 332,4 — N., schwach. bedeckt, 6 Ratibor 327,7 — 1, N., lebhaft. Schnee. 6 Trier 331, NO., schw. bedeckt, nebl.*) 8 Cherbourg 330,9 SSW., lebh. Regen. 332,9 — SW., lebh. bedeckt, 7 Carlsruhe 332,2 — — NoO., stille. heiter.*) 8 Paris 334.7 — S., mässig. bedeckt. 8 8 St. Mathieu 332,7 — WSW., lebh. bedeckt. 8 Constantin. 335,1 — N., schwach. bedeckt, ³)
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¹) Gest. Schnee, 6. März Max. — 2,2, Minim. — 3,8. ²) Gestern Nachmittag 0ONO. schwach. ³) Strom S. Gestern Nachmittag NNO., schwach, Strom S. ⁴¹) Nachts etwas Schnee. ³⁵) Gestern Regen und Schnee. ³) Gestern starker Reif. ⁷) Nebel und Reif. ⁸) Gestern Detwas Regen.
Subseriptionen.
Aktien-Gesellschaft Berliner Nord-Bau-Bank. Subscription auf 300,000 Thaler neue Aktien à 100 Thlr. zum Pari-Course für die ersten Aktienzeichner, sowie für die derzeitigen Aktionäre vom 10. März bis 10. April cr. an der Gesellschaftskasse.
Auszahlungen.
Oberschlesische und Stargard-Posener Eisenbahn. Die am 1. April cr. falligen Zinscoupons der Prior.-Oblig. Lit. E. und F. der Oberschlesischen und I., II. und III. Emiss. der Stargard- Posener Eisenbahn werden von da ab bis 15. April cr. in Berlin bei der Diskonto-Gesellschaft eingelöst. S. Inserat in No. 58.
Breslauer Makler-Vereins-Bank. Die Divid pr. 1872 gelangt vom 26. März cr. ab mit 5 Thlr. 4 Sgr. pr. Aktie an der Gesell- schaftskasse zur Auszahlung.
Frankfurter Bank. Die Dividende pr. 1872 gelangt von jetzt ab mit 49 fl. 30 kr. pr. Aktie an der Gesellschaftskasse zur Auszahlung.
Aktien-Bauverein Königstadt.
1
Die Divid. pr. 1872 wird vom
Verschiedene Bekanntmachungen.
Braunschweig⸗Hannoversche Hypotheken⸗Bank.
In Gemäßheit des §. 16 des Gesellschafts⸗Statuts werden die Herren Aktionäre der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypotheken⸗Bank
ersten ordentlichen General⸗Versammlung Naauf Montag, den 7. April, Mittags 12 Uhr
n Schrader’'s Hotel zu Braunschweig, Gördlingerstraße 7 v114141“ 8 Gegenstände der Tagesordnung sind: ) Erledigung der Geschäfte des §. 18 Nr. 8 des Statuts, ““ Bestätigung der vom Aufsichtsrathe pro 1872 erwählten Revisoren, Wahl von 3 Revisoren pro 1873, 4) Wahl des Aufsichtsraths, ö . 5) Berathung und Beschlußfassung über Anträge auf Aenderung des Statuts. J“ “ Wir ersuchen hierdurch die Inhaber unserer mit 80 Prozent des Aktien⸗Kapitals bezahlten Interims⸗Aktien, die Legitima ion für General⸗Versammlung in der im §. 17 des Statuts vorgesehenen Weise bei unseren Direktionen zu Braunschweig oder zu Hannover sich zu beschaffen. 1“ 8 8 881“
“ 1“
Braunschweig und Hannover, den 5. März 1873.
Vraunschweig⸗Hannoversche Hypotheken⸗Bank.
Gravenhorst. von Seckendorff. Benfey. Basse. [M. 362] Allg Depositen-Bank. I 8 Status am 28. Februar 1. Passiva.
Di. g781 Landgräflieh Hessische konzessionirte Landesbank. Homburg vor der Höhe
(62/III) Status am 28. Februar 1873. Activa. 6 Geprägtes Geld . . “
Kassenanweisungen und Banknoten . . . . . „ Wechselbestände 3 “ Lombardbestände 111“ Staats⸗, Kommnnalpapiere und sonstige Effekten
inkl. 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien Grundstücke und ausstehende Forderungen Guthaben im Conto⸗Corrent⸗Verkehr
Passiva.
Fl. 154,971.
15,199. 433,471. 230,533.
593,395. 76,140. 365,317.
Aktien-Kapital
Depositen und Obli- 21.
Activa.
Kassenbestand. “ Thlr.
Grundbesitz und Inventa Wechselportefeuille Lombardbestände. Debitores
Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co.
11 2 Soeben erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig: 73,890.
IIge ööö 9 Der 8 .“ Schwarzwildschaden
Lombard-Konto Wechselbestände 518,431.
226,347. in einzelnen Theilen von Preußen
unter
Effekten, a. für eigene Rechnung 86,512. besonderer Bezugnahme auf den Regierungs⸗Bezirk Trier.
81,025. 268,918. 340,620. 564,708. 21. 978,261. 13. ““n“ “ Aktienkapital.
— Noten im Umlauf Verzinsliche Depositen Reservefonds
1,000,000. 500,000
277,885. 50,000.
1“
do. DB. Sorten & Coupons . . . 11,865. 1,128,577.. Von
Debitoren in laufender Rechnung v 788,571. v. Paà s1 v a. J. Th. Grnnert,
Diverse Debitoren
Aktienkapital.. 111““ Thlr. 1,498,320. Königl. Preuß. Oberforstmeister zu Tri
111A44“; S parolahdrun “ C04“ 72,069. orstliche Blätter. Zeitschrift für Forst⸗ s
Kreditoren in laufender Rechnung. 411,010. 8 whenneaehen dan Ctt sar Sarte mr 1 Pe
Diverse Creditoren . . . . . . 252,736. Verlag von Heinrich Schmidt in Leipzig.
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nehmen Bestellung an,
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2
Sonnabend, 292
——
den 8. März, Abends.
AE
1.“ Deutsches NReich.
Se. Majestät der Kaiser nnd König haben im Na⸗ men des Deutschen Reichs den Professor Dr. Bernhardten Brink zu Marburg und den Professor Dr. Flückiger zu Bern zu ordentlichen Professoren in der philosophischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Straßburg zu ernennen geruht.
2
Königreich Preußen.
Finanz⸗Ministerium. 8 Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes, (Gesetz⸗ Samml. S. 1929) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß von den im §. 1 dieses Gesetzes bezeichneten Dar⸗ lehnskassenscheinen am 28. Februar d. J. ein Betrag von 2,212,243 Thlr. sich im Umlauf befunden hat.
Berlin, den 6. März 1873. 1““ 1“*“*“”
E““ 1 Meinecke.
Ministerium für Handel, Gewerbe und ö 8 Arbeiten.
Der bisherige Königliche Bau⸗Inspektor Friedrich Dolltz in Stade ist zum Königlichen Ober⸗Bau⸗Inspektor ernannt und dem Regierungs⸗Collegium zu Magdeburg überwiesen worden.
Der bisherige Baumeister Ferdinand Naumann in Magdeburg ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen verliehen worden. .
Der Schiffskapitän, Lieutenant a. D. F. W. Müller in Thiessow ist zum Lootsen⸗Commandeur daselbst ernannt worden.
8— Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt und Notar Ehrlich in Belgard ist
unter Verleihung des Notariats, im Departement des Appella⸗
tionsgerichts zu Ratibor, an das Kreisgericht zu Beuthen O./S., mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.
Der Gerichts⸗Assessor Friedmann in Prausnitz ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Suhl und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg g. S. mit Anweisung seines Wohnsitzes in Suhl ernannt worden.
15. Plenar⸗Sitzung des Herrenhauses
Tagesordnung.
1) Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des eingegangenen Gesetzentwurfs, betreffend die Zerfassung der Amtsverbände und des Landes⸗Kommunalver⸗ bandes in den Hohenzollernschen Landen. 2) Mündlicher Be⸗ richt der Finanz⸗Kommission über den Gesetzentwurf in Nr. 85 der Drucksachen, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden. 3) Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung beziehungsweise Ermäßigung gewisser Stempelabgaben. 4) Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Theilung des Kreises Beuthen. 5) Vorberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
Der philosophischen Fakultät der Universität Breslau wurde am 8. März 1866 von dem inzwischen verstorbenen General⸗ Konsul, Geheimen Justiz⸗Rath und Masor a. D., J. D. F. Neu⸗ gebauer, ein Kapital von 2000 Thalern zur Begründung einer Stiftung überwiesen, welche den Namen der
Neugebauerschen Preisstiftung
führt. Die Zinsen des Kapitals sind zu 2 Dreisen für Arbeiten bestimmt, als deren Gegenstand der Stifter den dermaligen Ein⸗ fluß der Wissenschaften auf das öffentliche Leben in Deutsch⸗ land und die Fortschritte oder Rüchsschritte, welche sich seit dem Jahre 1865 bemerkbar gemacht haben, bezeichnet hat. Die Fakultät, welche heute zum ersten Male in der Lage ist, dieser Stiftung gemäß eine Preisaufgabe auszuschreiben, stellt die Frage:
Welchen Einfluß hat die deutsche Geschichtschrei⸗ bung seit dem Jahre 1865 auf die Entwicklung des öffentlichen Lebens in Deutschland ausgeübt?
Die Fakultät wird sich auch der Beurtheilung der einge⸗ gangenen Arbeiten unterziehen und das von ihr gefällte Urtheil am 8. März 1876 verkünden. Sie kann der besten der Arbei⸗ ten den vollen Betrag der bis dahin seit 1866, also in 10 Jah⸗ ren aufgelaufenen Zinsen als Preis zuerkennen. Doch steht es ihr auch frei, falls sie keine der eingelaufenen Arbeiten des vollen Preises würdig finden sollte, eine oder mehrere unter diesen Arbeiten ihrem Werthe angemessen zu honoriren; indeß darf ein solches Honorar niemals weniger als 300 Thlr. für eine Arbeit betragen.
5 Zur Theilnahme an der Konkurrenz ist jeder Deutsche berechtigt. Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache abgefaßt und mit leserlicher Handschrift geschrieben sein; sie sind bis
am Montag, den 10. März 1873, Vormittags 11 Uhr.
des Amtes Feldberg contra
zum ersten Januar 1876 der Fakultät einzusenden, mit einem Motto bezeichnet und begleitet von einem versiegelten, mit dem⸗ selben Motto versehenen Zettel, in welchem sich der Name des Verfassers befindet.
— Die Arbeiten bleiben Eigenthum der Verfasser. Bis zum 31. Dezember 1876 bleiben die eingereichten Handschriften zur Disposition derselben; demnächst werden sie mit den nneröff⸗
neten Zetteln der nicht gekrönten oder nicht honorirten Arbeiten⸗
vernichtet. 84 Breslau, den 8. März 18713.
681 . 8 1- 21 ᷑ 2 8 gznis ichen . 88½ Ddie philosophische Fakultät der Königlichen Universität.
Dr. O. E. Meyer, d. 3. Dekan.
1 Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 10. d. Mts. eine auf dem hiesigen Lehrter Eisenbahnhofe errichtete und mit den vollen Befugnissen eines Haupt⸗Zollamtes ausgestattete Zoll⸗Abfertigungsstelle unter der Bezeichnung: „Königliches Haupt⸗ Steuer⸗Amt für ausländische Gegenstände, Zoll⸗Expe⸗ dition am Lehrter Bahnhofe“ in Wirksamkeit getreten ist, bei welcher die auf der genannten Eisenbahn hier ein⸗ und ausge henden zollkontrole⸗ und übergangsabgabepflichtigen Güter ihre zoll⸗ resp. steueramtliche Abfertigung unbeschränkt erhalten sollen.
Berlin, den 24. Februar 1873. 8
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für ausländische Gegenstände.
1
ichtamtlices.
—
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag im Bei⸗ sein des Commandanten, General⸗Lieutenants von Schwartz⸗ koppen, milltärische Meldungen entgegen, und hörten die Vor⸗ träge der Hofmarschälle Graf Pückler und Graf Perponcher, sowie der Chefs des Militär⸗ und Civil⸗Kabinets, Obersten von Albedyll und Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski.
— Ihre Majestät die Kuisevin⸗ Königin war gestern im Kaiserin⸗Augusta⸗Erziehungsstift anwesend, und be⸗ suchte Ihre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg.
— Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen ver⸗ sammelten sich heute zu Sitzungen.
— In Beziehung auf §. 23 der Seemanns⸗Ordnung vom 27. Dezember 1872, welcher lautet:
„Die für die Musterungsverhandlungen, einschließlich er Ausfertigung der Musterrolle, zu erhebenden Kosten fallen em Rheder zur Last.
Die Bestimmung über die in gleicher Höhe für alle
Seemannsämter innerhalb des Bundesgebiets festzustellenden
Kosten bleibt dem Bundesrath vorbehalten.
Bis zur Erledigung dieses Vorbehalts steht die Bestim⸗
mung über die Höhe der Kosten den Landesregierungen im
Verordnungswege zu.“ haben die Regierungen der Seestaaten es übereinstimmend für zweckmäßig erachtet, auf den Erlaß besonderer Landesverord⸗ nungen über die Höhe der gedachten Kosten zu verzichten. In⸗ dem sie im Interesse
d d
einer gleichmäßigen Behandlung sämmt⸗ licher deutscher Kauffahrteischiffe hinsichtlich des Kostenpunkts Werth darauf legen, daß die einheitliche Regelung desselben noch vor dem 1. März d. J., mit welchem die Seemanns⸗ ordnung in Kraft getreten ist, erfolge, haben sie dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß der Bundesrath alsbald über diese Angelegenheit Beschluß fassen möoge.
In Betracht der großen Dringlichkeit der Sache hat das Reichskanzler⸗Amt sich mit den Ausschüssen für Seewesen und für Handel und Verkehr unmittelbar in Verbindung gesetzt und denselben den Entwurf eines Tarifs für die Musterungs⸗Ge⸗ bühren vorgelegt, welcher vom Bundesrath in der Sitzung vom 22. v. M. genehmigt worden ist.
— Bei dem Bundes⸗Amt für das Heimathwesen stehen für den 10. d. M. folgende Termine an:
1) Landarmen⸗Verband der Provinz Schleswig⸗Holstein contra Ortsarmen⸗Verband Altona. 2) Gesammtarmen⸗Verband Ortsarmen⸗Verband Prenzlau. 3) Ortsarmen⸗Verband Bromberg contra Landarmen⸗Verband der Provinz Posen. 4) Landarmen⸗Verband der Provinz Posen contra Ortsarmen⸗Verband Bromberg. 5) Ortsarmen⸗Verband Bromberg contra Landarmen⸗Verband der Provinz Posen. 6) Ortsarmen⸗Verband Bromberg contra Landarmen⸗Verband der Provinz Posen. 7) Ortsarmen⸗Verband Bromberg contra Landarmen⸗Verband der Provinzl Posen. 8) Ortsarmen⸗Ver⸗ band Bromberg contra Landarmen⸗Verband der Provinz Posen. 9) Ortsarmen⸗Verband Bromberg contra Landarmen⸗Verband der Provinz Posen. 10) Ortsarmen⸗Verband Krappitz contra Ortsarmen⸗Verband Berlin. 11) Ortsarmen⸗ Verband Brom⸗ berg contra Landarmen⸗Verband der Provinz Posen. 12) Orts⸗ armen⸗Verband des Gutsbezirks Augken contra Ortsarmen⸗
Verband Paterswalde. 811
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurden ebenso wie die Ent⸗ würfe über die Tagegelder und die Reisekosten der Stagatsbeamten und betreffend die Reisekosten und Diäten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses auch die vier Gesetzentwürfe über das Grundbuchwesen im B. zirk des Justizsenats zu Ehrenbreitstein, in den Hohenzollern⸗ schen Landen, in der Provinz Hannover und im Jadegebiet in dritter Lesung genehmigt. Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen. Gegen §. 1 der Vorlage:
„Ein geistliches Amt darf in einer der christlichen Kirchen nur leinem Deutschen übertragen werden, welcher seine wissenschaftlich Vorbildung nach den Vorschriften dieses Gesetzes dargethan hat, und gegen dessen Anstellung kein Einspruch von der Staatsregie⸗ rung erhoben worden ist,“ 3 nahm zunächst der Abgeordnete Reichensperger (Olpe) das Wort: So lange die Verfassungsänderungen nicht publizirt seien, müsse man an der gegenwärtigen Verfassung festhalten. Dies sei auch die Ansicht v. Rönne’s und Stahls. Durch diesen §. 1 solle das Aufhören der christlichen Kirchen in Preußen beschlossen werden. Ein vom Staate angestellter Geistlicher sei kein Organ der Kirche, diese Vorlage werde aus⸗ drücklich als Akt der Feindseligkeit gegen die Kirche bezeichnet. Art. 15 der Verfassung sei stets so interpretirt worden, daß der Staat sich um die Anstellung der Geistlichen nicht zu kümmern habe. Der Abg. Graf Renard trat für die Vorlage ein, um zu beweisen, daß besonnene Katholiken durchaus anderer Ansicht seien, als der Vorredner. Die Kirche werde weder bedrückt noch verfolgt. Nur künstlich werde von den Anhängern des Centrums die Menge gegen den Staat aufgeregt. Die ultramontane Partei habe jede Versöhnung schroff zurückgewiesen und den Staat so feindselig behandelt, daß dieser jetzt bemüht sei, sich selbst zu schützen. Darauf wies noch der Staats⸗Minister Dr. Falk die Angriffe des Abg. Reichensperger zurück (S. unter Landtags⸗ angelegenheiten), und vertagte dann das Haus die Diskussion.
— In der heutigen (60.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertisch der Staats⸗Minister Dr. Falk und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, wurde zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer im Ganzen nach den Be⸗ schlüssen der dritten Berathung angenommen. Darauf wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfks über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen fortgesetzt. Der Abg. Dr. Brüel nahm gegen §. 1 das Wort, indem er dem Staate jedes Aufsichsrecht über die Kirche bestritt, da diese frei sein müsse, um die evangelische Wahrheit zu lehren und die Sakramente zu verwalten. Der Abg. Richter (Sanger⸗ hausen) wies nach, daß gegen den §. 1 selbst noch gar nichts gesagt sei. In die religiöse Lehre und Bildung der Geist⸗ lichen mische sich der Staat gar nicht. Die Aufsicht darüber überlasse er der Kirche; nur nationale Gesinnung und allgemeine Bildung fordere der Staat von den Dienern der Kirche, und das müsse er als evangelischer Geistlicher mit Freude begrüßen. Der Abg. von Gerlach behauptete, der religionslose Staat wolle der Kirche die Eristenz verkümmern. Der religions⸗ lose Staat wolle omnipotent sein; das ganze katholische Episkopat und alle treuen, Glieder der evangelischen Kirche habe⸗ sich dagegen ausgesprochen. Er könne sehr gut katholische und evangelische Gesinnung in sich vereinigen und begreife nicht, wie der Minister Dr. Falk diese Vorlagen als Christ vertreten könne und noch dazu im Namen des Ersten Faktors der Gesetzgebung, im Namen des Königs. Der Staats⸗ Minister Dr. Falk fragte den Vorredner, wer denn außer dem Staats⸗Ministerium im Landtage die Krone vertreten solle? Der Abg. Dr. Virchow warder Ansicht, daß mit dem Abg. v. Gerlach, welcher be⸗ haupte, gleichzeitig Protestant und Katholik sein zu können, nicht zu streiten sei. Uebrigens habe kein Abgeordneter sich anders denn als Vertreter des ganzen Volkes zu betrachten. Bei Schluß des Blattes hatte Dr. Virchow noch das Wort.
— Die neuesten Präjudizien des Bundesamtes für das Heimathwesen lauten: Wenn die Aufnahme eines während seines Dienstverhältnisses erkrankten Dienstboten in ein Kranken⸗ haus auf Veranlassung des Dienstherrn und gegen das Erbieten desselben zur Kostenerstattung erfolgt ist, so ist der sechswöchent⸗ liche Zeitraum, während dessen der Armenverband des Dienst⸗ ortes nach §. 29 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 Erstattung der verauslagten Kur⸗ und Verpflegungskosten zu fordern nicht berechtigt ist, erst von dem Tage an zu rechnen, an welchem die Kostenerstattung des Dienstherrn aufgehört hat und in Folge dessen die Nothwendigkeit der öffentlichen Fürsorge eingetreten ist. — Auslagen für die gewöhnliche Wäschereinigung gehören zu den unter Nr. 1 des preußischen Tarifs vom 21. August 1871. pauschalisirten Verpflegungskosten. — Unter dem vermeintlich verpflichteten Armenverbande, welchem nach §. 34 des Reichs⸗ gesetzss vom 6. Juni 1870 der Ersatzanspruch des vorläufig unterstützenden Armenverbandes bei Verlust desselben binnen sechs Monaten angemeldet werden muß, ist derjen ge Armen⸗ verband zu verstehen, welcher demnächst klagend in Anspruch genommen wird. — Von dem Verluste werden bei fortlaufender Unterstützung nur diejenigen Erstattungsforderungen betroffen., welche außerhalb des sechsmonatlichen vor der Anmeldung lie⸗ genden Zeitraums entstanden sind. — Der Lauf der in §.
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