1873 / 61 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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egexe I E . I.

Der Sitzung wohnte Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von

München, 7. März. Die Angelegenheit der Verlegung der Universität kam am 1. d. M. vor dem gesammten Professoren⸗ Kollegium zur Verhandlung und wurde im Sinne der medizinischen Fakultät, d. h. der Verlegung begutochtet. Das Un verfitäts⸗ Gebünde würde dann zur Aufbewahrung wissenschaftlicher Sammlungen ver⸗ wendet werden. Die Hauptfrage wird aber sein, ob die Kammern das Geld bewilligen.

Nürnberg, 6. März. Dem Vernehmen nach hat Professor Ortwein mit Rücksicht auf seine künstlerische Thätigkeit seine bis⸗ herige Stellung am bayerischen Gewe I eum aufgegeben. Der Ingenieur Schmidt aus Jena, bisher bei der Saalbahn, wurde als Kustos der Vorbildersammlung des Gewerbemuseums berufen und ihm gleichzeitig die Leitung der Bauten übertragen.

Paris, 7. März. Die Seine ist fortwährend im Steigen be⸗ griffen; sie steht beinahe wieder 5 Meter hoch. Die Schiffahrt mußte wiederum unterbrochen werden. 1“

Gewerbe und Handel.

Breslau, 8. März. In Folge des in der Freundschen ausgebrochenen Setzerstrikes wurde dem Besitzer der Letzteren von mehreren anderen Druckereien Hülfe durch Lehrlinge angeboten. Als hierauf die Setzer in einzelnen Druckereien ebeufalls die Arbeit nieder⸗ legen zu wollen erklärten, wenn diese 8 nicht zurückgenommen würde, beschlossen die Buchdruckereibesitzer, sowie die Zeitungsverleger und Redacteure der hiesigen Zeitungen, von morgen ab nur eine ein⸗ zige gemeinschaftliche Zeitung erscheinen zu lassen; die Forderung der Gehülfen, die Kündigung erst in vier Wochen eintreten zu lassen, war * denselben vorher schon auf das Entschiedenste zurückgewiesen

orden.

Osnabrück, 9. März. (W. T. B.) Die hiesigen Buch⸗ druckereien, mit Ausnahme der Druckerei der amtlichen „Osna⸗ brückischen Anzeigen’, haben denjenigen Setzern, welche Mitglieder des Verbandes sind, gekündigt.

München, 8. März. (W. T. B.) Die zwölf größten hiesigen Buchdruckereien haben heute allen dem Verbande angehörenden Setzern, Maschinenmeistern und Gehülfen gekündigt; das Fort⸗ erscheinen der hiesigen Zeitungen ist gesichert.

„— 9. März. (W. T. B.) In der gestern Abend abgehaltenen Versammlung, der hiesigen dem Verbande angehörenden Setzer und Drucker forderte der Redacteur des „Bayrischen Vaterlandes“, Dr. Sigl, die Anwesenden zum Ausharren auf, versprach unentgeltliche Beschaffung der erforderlichen Drucksachen und reichliche Unterstützung für die Strikenden und empfahl die Einberufung einer allgemeinen Arbeiterversammlung auf den 17. März.

Druckfehlerberichtigung. In der Devpesche aus Leipzi

242 8 JJB 7 9 vom 7. d. Mts. (vergl. Nr. 60 dieses Blattes) ist zu lesen, daß die außerordentliche Generalversammlung des deutschen Buchdruckervereins auf den 24. Mäͤrz c. (nicht den 14.) nach Weimar einberufen ist.

Braunschweig. 8. März. (W. T. B.) Die vereinigten Buchdruckereibesitzer haben heute den dem Verbande angehörigen Setzern gekündigt; es sollen zahlreiche Austritte aus dem Verbande e folgt sein. Das Weitererscheinen der Zeitungen ist gesichert.

Brüssel, 8. März. (W. T. B.) Die hiesige Nationalbank det ven ästo ut von 4 auf 12n herabgesetzt. In Folge dessen ist der Zinsfuß für acceptirte Tratten auf 3 ½, für nicht acceptirte auf 4 % festgesetzt worden. 1 5

London, 7. März. Ein Telegramm aus Hanley meldet, daß

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Druckerei

8 * 8 111““ die Kohlengrubenarbeiter von Nord⸗Staffordshire die verlangte Lohnerhöhung von 10 Proz. von ihren Arbeitgebern bewil⸗ ligt erhalten haben. Paris, 8. März. Eine große Anzahl Fabrikanten aus Nord⸗ und Ost⸗Frankreich und aus der Normandie hielten gestern in Paris eine Versammlung ab, um die von Frankreich mit Großbri⸗ tannien und Belgien abgeschlossenen Handelsverträge zu prüfen. Sie wiesen dieselben einstimmig zurück, da sie der Ansicht sind, daß sie den nachtheiligsten Einfluß auf die französische Industrie ausüben

werden. Verkehrs⸗Anstalten. Nr. 18 der Zeitung der Vereins Deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Zur Generalversammlung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen nebst Verzeichniß der Abgeordneten. Die Beilage sn Nr. 18 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ enthält das Verzeich⸗ niß überzähliger und fehlender Güter. München, 5. März. Die Rohbauten auf der Vizinalbahn von Steinach nach Rothenburg a⸗ d. T. sind nun fertig gestellt, und mit der Schienenlage wird nächster Ta e begonnen werden. Gleiches wird demnächst auch auf der Vizinalbahn von Im⸗ menstadt nach Sonthofen geschehen. Au⸗ der im Bau be⸗ griffenen Eisenbahnlinie Augsburg⸗Ingolstadt werden folgende Stationen errichtet werden: Hochzoll (mit Auflassung der Station Stierhof), Friedberg, Dasing, Obergriesbach, Aichach, Radersdorf, Schrobenhausen, Niederambach (seiner Zeit Probfeld) und Ingolstadt. Trriest, 8. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Aurora“ ist heute Nachmittag 4 ½ Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberland⸗ post aus Alexandrien hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Posen, Montag, 10. März. In Folge des Leipziger Be⸗ schlusses haben die Besitzer der beiden größten hiesigen Buch⸗ druckereien, die Verleger der „Posener“ und der „Ostdeutschen Zeitung“, sämmtlichen dem Verbande angehörigen Gehülfen gekündigt.

Dresden, Montag, 10. März. Heute Mittag 12 Uhr fand im Königlichen Residenzschlosse die feierliche Verabschiedung des Landtages durch den König statt.

Dresden, Sonntag, 9. März. Nach einer Mittheilung des hiesigen Buchdrucker⸗Vereins ist gestern den zum deutschen Buchdrucker⸗Verbande gehörenden Gehülfen hier nicht gekündigt.

Stuttgart, Montag, 10. März. Nach dem heutigen Bulletin über das Befinden der Königin⸗Mutter verlief die letzte Nacht wegen der eingetretenen Fieberphantasien und Beängstigun⸗ gen sehr unruhig, die Kräfte sind sehr schwach.

Straßburg, Montag, 10. März. Im benachbarten Maas⸗Departement ꝛc. sind von Neuem Fälle von Rinderpest konstatirt, in Folge deren die dortigen Behörden geeignete Maß⸗ nahmen getroffen haben.

London, Montag, 10. März. Der Kardinal Cullen hat an den Klerus die Aufforderung gerichtet, dem Parlamente Petitionen einzureichen, welche die Verwerfung der irischen Unter⸗ richtsbill beantragen.

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Madrid, Montag, 10. März. In Folge des irrthüm⸗ lichen Gerüchtes, daß das gegenwärtige Ministerium gestürzt sei, ist es in Barcelona zu Kundgebungen für die föderative Republik gekommen. Bedeutendere Ruhestörungen sind indessen nach den hier vorliegenden Mittheilungen nicht vorgefallen; in mehreren Volksversammlungen wurde der Beschluß gefaßt, die gesetzlichen Schranken innezuhalten und zunächst die Beschlüsse der konstituirenden Versammlung abzuwarten.

Rom, Sonntag, 9. März. Der König, welcher heute hier wieder eingetroffen ist, wird sich morgen nach Florenz begeben. Der Minister Lanza ist nach Turin abgereist.

Florenz, Sonntag, 9. März. Der Senator Lambruschini ist gestorben.

Turin, Sonntag, 9. März, Abends. Der Herzog Ama⸗ deus von Aosta nebst Familie ist hier eingetroffen. Am Bahn⸗ hofe wurden die Ankommenden von dem Kronprinzen und dem Prinzen von Savoyen⸗Carignan sowie von den Behörden, Truppen, Nationalgarden, vielen Vereinen und einer zahlreichen Volksmenge erwartet, welche dieselben mit sympathischen Kund⸗ gebungen begrüßte und sie unter fortgesetzten Ovationen bis zum Palaste begleiteten.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 11. März. Im Opernhause. (59. Vorstellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund; Hr. Betz. König Heinrich: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (69. Abonnements⸗Vorstellung.) Auf Begehren: Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von G. Frei⸗ tag. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Mittwoch, den 12. März. Im Opernhause. (60. Vor⸗ stellung.) Neu einstudirt: Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗Ballet in 3 Akten von Hoguet. Musik von Gährich. In Scene gesetzt vom Balletmeister Gasperini.

Besetzung: Der Sultan, Hr. Ehrich. Prinzessin Baldroulbadour, seine Tochter, Frl. Forsberg. Aladin, Fischer, Hr. Guillemin. The⸗ mire, seine Mutter, Frl. Barthold. Zarine, Zetulpe, seine Schwestern, Fr. Guillemin, Frl. Giese. Timorkhan, ein Magier und Herrscher in Asien, Hr. Ebel. Ismenor, Genius des Lichts, M. Altmann. Ein böser Geist, Hr. Ch. Müller. Ein Offizier, Hr. Böhm.

Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (70. Abonnements⸗Vorstellung.) Das Käthchen von Heilbronn. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. von Kleist. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗ Billets im Bureau der General⸗Intendantur oder an anderen Orten, werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.

Verein für die Geschichte Berlins.

Die Mitglieder des Vereins für die Geschichte Berlins mit ihren Damen versammelten sich gestern Mittags 12 Uhr im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl, um die reichhaltige Waffensammlung Sr. Königlichen Hoheit zu besichtigen. Um 1 Uhr wurde darauf im obern großen Gesellschaftssaale des Palais die dritte Arbeitssitzung des IX. Vereinsjahres abgehalten, in welcher der Garnison⸗Schul⸗ lehrer Wagener aus Potsdam einen Vortrag über die Bau⸗ geschichte des Johanniter⸗Ordens⸗Palais in Berlin (jetzt Palais es Prinzen Carl Königliche Hoheit) hielt, worauf der Hof⸗ Schauspieler Hiltl die Alterthümer und Kunstdenkmale aus den Sammlungen Sr. Königlichen Hoheit vorzeigte und erklärte.

nfang bis zu Ende bei. 3

8 Vortrag im wissenschaftlichen Verein.

„Am vergangenen Sonnabend hielt Professor Dr. Zeller im wissenschaftlichen Verein einen Vortrag lbeg san nchan und Humanität.“ Der Redner ging davon aus, daß Nationalität und Humanität zunächst einen gewissen Gegensatz zu bilden scheinen. Die Nationalität beruhe nämlich auf dem Festhalten an Abstammung, Sprache und Sitten, wie sie sich innerhalb der geschichtlichen Entwicklung E haben; Humanität aber richte sich auf eine Durchbildung des menschlichen Wesens in dem Sinne, daß Ideale des menschlichen Denkens, Fühlens und Wollens unbeschränkt von nationalen Eigenthümlichkeiten erreicht werden. Es scheine also, als ob dieses Ziel nur verwirklicht werden könne, wenn von der Nationalität vollständig abgesehen würde, wenn mit anderen Worten an die Stelle der Nationalität der Kosmopolitismus träte. Dies sei noch der Standpunkt der großen Geistesheroen unseres Vaterlandes am Ende des vorigen Jahrhunderts gewesen, eines Lessing, Schiller und Goethe. In demselben Maße⸗ als sich in jener Blüthenepoche das deutsche Geistesleben entwickelte, schien das Nationalbewußtsein zu schwin⸗ den. Bald aber trat eine Zeit ein, in der sich das Gefühl gel⸗ tend machte, daß die politische Machtstellung eines Volkes an ein entwickeltes Nationalbewußtsein geknüpft sei. Das deutsche Volk schien vor die Alternative gestellt, zwischen Nationalität und Humanität wählen zu müssen.

Um zu entscheiden, ob überhaupt ein Gegensatz zwischen Huma⸗ nität und Nationalität begründet sei, müsse man zunächst auf den Begriff der Nationalität näher eingehen. Man denke hierbei in erster Linie an die gemeinsame Abstammung; daß diese indeß nicht allein das Wesen der Nationalität ausmache, dafür spreche der Umstand, daß es kaum ein modernes Nationalvolk gäbe, welches nicht mehrere Stämme enthielte, während andererseits bei manchen Völkern, die zwar von gemeinsamem Stamme, aber im Laufe der Geschichte über verschiedene Länder zerstreut worden sind, von Nationalitat nicht die Rede sein kann. Das Haupt⸗ moment, welches zur Stammesgemeinschaft noch hinzu⸗ kommt, ist die Gemeinsamkeit der Interessen und das Gefühl politischer Zusammengehörigkeit; sie bewirken, daß sich aus den verschiedenen Nationalitäten, welche in einem Volke vertreten sind, eine neue einheitliche Nationalität herausbildet. Diese brauche keineswegs mit politischer Einheit zusammenzu⸗ fallen, wofür ja die Geschichte des deutschen Volkes den treffend⸗ * Beweis gebe. Die Bevölkerung Deutschlands besitzt eine charf ausgeprägte Nationalität und ist dennoch in verschiedene Staaten getheilt. Die Stammesgemeinschaft, die erste Grund⸗ lage der Nationalität, läßt auf eine Gleichartigkeit der natür⸗ lichen Anlagen schließen. Diese werden im Laufe der geschicht⸗ lichen Entwicklung volksthümlich ausgebildet. Durch das Zu⸗

mmenleben unter gleichen Verhältnissen entsteht unter den

turforschenden Gesellschaft am 1. d. Mts. sprach, wie die ,Frkf.

Tugenden, Fehler, kurz ein gemeinsamer, nationaler Charakter; auf diesem beruht die nationale Einheit, die Nationalität.

Der nationale Charakter eines Volks prägt sich am deutlichsten in seiner Sprache aus. Sie ist nicht nur das Mittel für allen geistigen Verkehr, sondern auch der Spiegel der Gedanken. Jedes einzelne Wort enthält eine Anzahl von Anschauungen und Auf⸗ fassungen in einer Weise zusammengefaßt, welche dem Volke, dessen Sprache es angehört, eigenthümlich ist. Wenn man in einem fremden Lande die Klänge der Muttersprache vernimmt, so hofft man nicht blos Leute zu finden, mit denen es möglich ist in sprachlichen Verkehr zu treten, sondern man glaubt glei⸗ chen Anschauungen und Neigungen zu begegnen. Mit jedem Worte, welches dem Kinde eingeprägt wird, gewinnt es an volks⸗ thümlicher Bildung. Die Sprache ist der wesentlichste Träger der Nationalität.

Das nationale Interesse kann dem humanen nur dann feindlich entgegenstehen, wenn ein Volk einseitig gebildet ist, wenn es sich im Bewußtsein seiner eigenen nationalen Größe stolz über die Rechte fremder Völker erhebt. Wie der Einzelne nur dann seinen wahren Werth erkennt, wenn er sich als Theil eines Ganzen betrachtet, dem er zu gewissen Leistungen verpflich⸗ tet ist, so wird sich auch ein Volk nur dann richtig beurtheilen, wenn es zwar seiner nationalen Vorzüge eingedenk ist, aber zu⸗ gleich fremdes Recht zu achten versteht, wenn es sich selbst nur als einen Theil der ganzen Menschheit betrachtet und zu ihrem Wohle mit allen anderen Völkern zusammenwirkt.

Insbesondere sind es die idealen Interessen, welche in dieser Be⸗ ziehung ein internationales Gebiet bilden. Hier sind die Fähig⸗ keiten gleich, hier die Möglichkeit gegeben, daß sich die Kräfte aller Völker in hohem Grade entwickeln, ohne feindlich aneinander⸗ zugerathen, und man kann daher mit Recht behaupten, daß ein Volk den Gegensatz zwischen Nationalität und Humanität um so entschiedener lösen wird, je mehr es sich der Pflege geistiger und sittlicher Interessen zuwendet.

Das deutsche Volk hat sich auf diesem Gebiete stets rühmlich ausgezeichnet, es hat sogar, wie bereits angedeutet, dem idealen Zuge seines Charakters lange Zeit so weit nachgegeben, daß es auf nationalem Gebiete eine Einbuße erleiden mußte. Während sich deutsche Literatur und Kunst auf dem Höhepunkt ihrer Ent⸗ wickelung befanden, konnte von einer nationalen Einheit des deutschen Volkes kaum noch die Rede sein. Deutschland war in politischer Beziehung den Nachbarstaaten gegenüber in dem⸗ selben Maße zurückgeblieben, als es ihnen in der Entwick⸗ lung seines Geisteslebens voranging. Die ruhmreiche Ge⸗ schichte des letzten Jahrhunderts hat bekanntlich den Unterschied vollkommen ausgeglichen und zu dem glücklichen Resultate ge⸗ führt, daß das heutige Deutschland auch in politisch⸗nationaler Beziehung seinen Nachbarstaaten völlig gleichsteht. Aber auch jetzt, auf der höchsten Stufe seiner politischen Entwicklung, wird das deutsche Volk die idealen Bestrebungen, denen es zum größten Theil seine jetzige Größe verdankt, nicht vergessen, es wird sich niemals vermessen angesichts der eigenen materiellen Macht fremdes Recht mit Füßen zu treten, von dem Bewußt⸗ sein durchdrungen, daß die höchste Vollendung eines gesunden und kräftigen Volkslebens die Humanität sei, und daß die Ge⸗ schichte dereinst die Leistungen des deutschen Volkes nach seinen für das Wohl der ganzen Menschheit beurtheilen werde.

Sitzung der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft in Frankfurt a. M.

In der wissenschaftlichen Sitzung der Senckenbergischen na⸗

ngehörigen eines Volkes eine Gleichartigkeit der Neigungen,

Presse“ mittheilt, Herr F. A. Scheidel über die Pfahlbau

deren Bewohner. Die Entdeckung dieser eigenthümlichen mensch⸗ lichen Wohnungen, welche auf eingerampten Pfählen ruhten, deren Reste sich in den schweizer Seen finden, verdankt die Wissenschaft dem Präsidenten der antiquarischen Gesellschaft Dr. Keller in Zürich. Derselbe habe zuerst im Jahr 1854 zu Obermeilen am Züricher See die Pfahlbauten einer ausgedehnten Ansiedlung entdeckt. Einmal aufmerksam geworden, kenne man jetzt mehr als 200 Pfahlbauten in den schweizer Seen. Auch in den übrigen Ländern Europas habe man zahlreiche Funde von Pfahlansiedlungen gemacht. Ueber die Frage, welchem Volke diese Wohnungen angehört haben mögen, und die Ursache ihrer der Menschen Natur wenig entsprechenden Bauart, sowie die Zeit ihrer Entstehung und ihres Unterganges, schweige die Geschichte vollständig. Die Ansicht der zahlreichen Forscher gehe jedoch sehr weit auseinander, indem einige 300 Jahre vor unserer Zeitrechnung annehmen, während andere ihr Alter auf 5 und mehr Jahr⸗ tausende schätzten. Redner hält die Pfahlbauten für die Zufluchts⸗ stätten eingewanderter Völkerschaften und gleichzeitig mit den Erd⸗ und Steinwällen in den Gebirgsgegenden. Was man hier im Wasser auf den Pfahlinseln erreicht habe, suchte man auf dem Lande in den Ringwällen, nämlich Schutz gegen den Men⸗ schen selbst. Die in den Pfahlbauten aufgefundenen wenigen Knochen und Schädel von Menschen mache es der vergleichenden Naturwissenschaft schwer, ein Urtheil abzugeben. Die Professoren Rütimeyer und Hiß hätten bereits 2 Typen nach den Schädel⸗ fragmenten erkannt, doch seien über den Pfahlbaubewohner die Akten noch lange nicht geschlossen. Alles bis jetzt Gefun⸗ dene lasse auf eine kleine Menschenrasse schließen. Nach⸗ dem der Fauna und Flora der Pfahlbauten⸗Periode ge⸗ dacht worden, wobei es sich zeigte, daß viele Thiere, welche damals gejagt und Getreidearten, woraus man Brod gebacken, heute nicht mehr in der Schweiz existiren, wurden die drei Arten der Seewohnungen beschrieben, als: Pfahlansiedlung, meist näher dem Seeufer belegen, worin man nur Werkzeuge aus Stein gefunden habe; als Steinberge weiter in den Seen stehend, inselartige Bauten, mit zumeist Bronze⸗Werkzeugen und als Packwerkbauten (Faschinen). Eisenwerkzeuge wurden nur in einigen Stationen gefunden. Die Vorzeigung und Erklärung der reichhaltigen sehr instruktiven Sammlung aus den Pfahl⸗ bauten von Robenhausen des verstorbenen Archivars Dr. Bossel, ließ diese Urbewohner der Schweiz als sehr thätig und fleißig erscheinen. Die mühevoll geschlossenen Steinbeile und Werkzeuge aus Horn und Knochen, die kunstfertigen Geflechte und Gewebe erregten Bewunderung.

Hierauf berichtete Professor Dr. Lucae über seine Unter⸗ suchungen, ob die Affen und die Menschen in eine Ordnung des Thierreiches gehörten. Nachdem die verschiedenen Ansichten der Anthropologen und Anatomen mitgetheilt worden, kam Referent auf seine Winkel⸗Messungen der Schädelbasis bei dem Menschen und dem Affen, sowie anderer Säugethiere zu sprechen, welche ihn im Vergleiche zu der Stellung der Schädel des Menschen zur Wirbelsäule, zu dem Ausspruche berechtigt, daß der Affe bei seiner naturgemäßen Entwickelung und Vervollkommnung sich immer und mehr vom Menschen entferne, daß es wohl aber der Neger⸗Rasse möglich sei, sich zu der Vollkommenheit der Europäischen aufzuschwingen.

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tems, welche, den nach Maßgabe des Gesetzes vom 4. Dezember sahe auszuprägenden Reichsgoldmünzen hinzutretend, künftig das ein⸗ heitliche und ausschließliche Münzsystem Deutschlands bilden sollen, und über die Einziehung der Münzen der bestehenden Landeswährun⸗ gen. Er schreibt ferner vor, daß durch mit Zustimmung des Bundes⸗ raths zu erlassende Kaiserliche Verordnung der Zeitpunkt festgestellt werden soll, zu welchem die Reichsgoldwährung und die Markrechnung an die Stelle der Landeswährungen treten soll. Er trifft endlich die für den Uebergang zu dem neuen System erforderlichen privatrecht⸗ ichen Anordnungen. 8 gesamaeke System des Entwurfs beruht auf der Voraus⸗ setzung, daß die Reichsmarkwährung an die Stelle der Landeswährungen erst dann treten kann, wenn die für den kleinen Verkehr erforderlichen Münzen des neuen Systems in ausreichendem Umfange ausgeprägt sein werden. Da es nicht wohl möglich ist, die Frist, bis zu welcher

Nichtamtliches. —8 Deutsches Neich. Berlin, 10. März. Die Motive zu dem vorgestern mitge⸗ theilten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Münzv erfas⸗ ng, lauten: - 1 1 Lei den Berathungen über die Neugestaltung des deutschen Münz⸗ wesens wurden vom Bundesrathe und vom Reichstage für die Dur führung dieser Neugestaltung zwei gesetzgeberische Stadien in Aussicht genommen. Zunächst kam es darauf an, die Ausprägung gemeinsamer Goldmünzen gesetzlich zu ordnen und zugleich Fürsorge dafür zu kkeffen⸗ daß so rasch wie irgend möglich der Verkehr mit der für die Einfüh⸗ rung des neuen Systems nöthigen Menge von Goldmünzen versehen werde. Nach Erreichung dieses Zieles war durch ein zweites Gesetz die Münzreform zum Abschluß zu bringen. b Die Ausprägung gemeinsamer Goldmünzen wurde durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871. (Reichsgesetzblatt S. 404) angeordnet und konnte schon in den letzten Tagen desselben Monats begonnen werden. Sie ist seitdem unausgesetzt ge⸗ fördert worden und wird voraussichtlich bis Ende April den Betrag von 600 Millionen Mark in Zehn⸗ und Zwanzig⸗Markstücken erreicht haben, von welchem, nach Abzug der für den Reichskriegsschatz er⸗ forderlichen 120 Millionen Mark, 480 Millionen Mark die für den PVerkehr bestimmte Menge darstellen. Hiermit ist zwar keineswegs die Summe erreicht, welche nach Durchführung der reinen Gold⸗ währung für den Verkehr erforderlich sein wird, wohl aber die Mög⸗ lichkeit gegeben, schon jetzt den zweiten Schritt der Gesetzgebung zu thun, welcher in der definitiven Ordnung der neuen gemeinsamen Münzverfassung zu bestehen hat. 8 ö Durch die Einstellung der Ausprägung von Silbercourantmünzen und die Fixirung des Werthverhältnisses zwischen den Reichsgoldmünzen und den Landessilbermünzen ist ein Uebergangszustand geschaffen, welcher in der Mitte zwischen der sogenannten Doppelwährung und der reinen Goldwährung liegt. Er entspricht nicht mehr der Doppel⸗ währung, weil vollwichtige Silbermünzen nicht mehr geprägt und zu dem fixirten Werthverhältniß in den Umlauf gebracht werden können. Er entspricht noch nicht der reinen Goldwährung, weil der vorhandene Goldumlauf noch nicht ausreichend groß ist, um eine gesetzliche Bestimmung zu ermöglichen, welche auch die Ein⸗ und Zwei⸗ thalerstücke durch Fixirung eines aximalbetrages, über welchen hinaus die Zahlung in Golde obligatorisch wäre, zu Theilungsmünzen machte. Er leitet aber zur reinen Goldwährung hinüber, weil eine allmähliche Einziehung der Silber⸗Courantmünzen und eine fernere Erweiterung des Goldumlaufs durch das Gesetz angeordnet bezie⸗ hungsweise in Aussicht genommen ist. Da während der Dauer dieses Uebergangszustandes die noch in reichlichem Umfange im Umlauf befindlichen groben Courantmünzen der Thalerwährung, welche zu der durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 bereits fest⸗ estellten Rechnungseinheit des künftigen Systems in einem bequemen erhältniß stehen, geeignet sind, für den Metallgeldbeduͤrf des Verkehrs die Goldmünzen und die größeren Silbermünzen des Marksystems zu ersetzen, so wird, sobald ein ausreichender Betrag von Scheidemünzen des Marksystems ausgeprägt sein wird, die Markrechnung und die Keichsgoldwährung ohne Schwierigkeit mit der Maßzabe in Kraft gesetzt werden können, daß die Ein⸗ und Zweithalerstücke einstweilen an Stelle der Reichsgoldmünzen ohne Beschränkung in Zahlung ge⸗ geben werden dürfen. 8 1 3 Wollte man die definitive Regelung des Münzwesens bis dahin aussetzen, daß der volle Bedarf an Reichsgoldmünzen, wie er sich nach Einziehung sämmtlicher grober Silbermünzen ergeben wird, ausgeprägt und, was alsdann unvermeidlich wäre, ein entsprechend großer Betrag

an groben Silbermünzen aus dem Verkehr gezogen sein wird, so

würde diese Regelung noch für eine Reihe von Jahren hinausgeschoben werden müssen. Denn ihr Eintritt würde nicht sowohl von dem Umfang der Goldausprägungen, als vielmehr von der Möglichkeit abhängig sein, die entsprechenden sehr großen Silbermassen aus dem Verkehr zu ziehen und auf den ausländischen Märkten abzusetzen. Der Silber⸗ markt hat aber eine sehr beschrankte Absorptionsfähigkeit. Es wird also, um die Operation nicht zu einer überaus verlustvollen zu machen, mit der Einschmelzung der groben Silbermünzen und dem Verkauf desjenigen Silbers, welches nicht zur Herstellung der Silbermünzen des neuen Systems Verwendung findet, nur sehr allmählich vorgegangen werden können, und es ist gegenwärtig nicht zu ermessen, welcher Zeitraum zur Ausführung dieser Operation erforderlich sein wird. Die Unbequemlichkeiten eines solchen Zwischen⸗ würden anf die Dauer unerträglich werden, da dem Ver⸗ ehr diejenigen Münzen, nach welchen gerechnet wird, mehr und mehr entzogen und nur solche Münzen, nach welchen noch nicht gerechnet wird, an deren Stelle zugeführt würden. In der That sind die Fak⸗ toren der Reichsgesetzgebung nicht von der Voraussetzung ausgegangen, daß zwischen den beiden Stadien der Gesetzgebung ein aus⸗ gedehnter Zeitraum liegen sollte, vielmehr wurde die Wahl der Mark als künftiger Rechnungseinheit auch mit Rück⸗ sicht darauf für zweckmäßig erachtet, daß durch das einfache Verhältniß derselben zum Thaler die Möglichkeit geboten werde, für eine nahe Zukunft die definitive Ordnung des Münzwesens und Einführung der Markrechnung mit der Maßgabe in Aussicht zu nehmen, daß die Silbermünzen der Thalerwährung behufs Erleichterung und Beschleunigung des Ueberganges einstweilen als Münzen des Mark⸗ systems im Umlauf bleiben. 1“

Der vorliegende Entwurf hat den Zweck, im Anschluß an das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. De⸗ zember 1871 (Reichsgesetzbl. S. 404) die Ausprägung der nicht in Golde herzustellenden Münzen des Marksystems anzuordnen und die gesammte künftige Münzverfassung Deutschlands durch Einführung der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln.

Die wesentlichsten Grundlagen des Entwurfs sind bereits durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 gegeben. 1n 86

Zunächst ist durch dieses Gesetz und die über dasselbe gepflogenen Verhandlungen die Frage, ob zur sogenannten Doppelwährung oder zur einfachen Goldwährung überzugehen sei, zu Gunsten der letzteren Alternative entschieden. 1* 1

Als Rechnungseinheit des künftigen Münzsystems ist durch den §. 2 des Gesetzes die Mark bezeichnet, welche den zehnten Theil des auf Grund der Vorschrift im §. 1 nach dem Fuße von 139 ½ Stück auf ein Pfund Feingold auszuprägenden Goldstücks bildet. Strenge genommen wäre zwar die Zugrundelegung des Zehnmarkstücks als Einheit nicht ausgeschlossen, jedoch erscheint die Wahl der Mark auch sachlich durch die Erwägung geboten, daß der Pfennig (d. h. der hundertste Theil einer Mark) für den Verkehr nicht zu entbehren ist, also die Wahl des Zehnmarkstücks als Einheit die unbequeme Folge 88 würde, daß drei Dezimalstellen in die Rechnungen eingeführt

en.

Gegeben ist ferner durch die Tarifirung der Reichsgoldmünzen im §. 8 des Gesetzes das Werthverhältniß des Silbers⸗ zum Golde wie 1 als Grundlage für die Umrechnung der in den Münzen der be teehenden Silberwährungen ausgedrückten Beträge in die Münzen der Reichsgoldwährung.

Endlich ist durch §. 11 des Gesetzes festgestellt, daß die Einzie⸗ hung der Landesgoldmünzen und der groben Silbermünzen auf Reichs⸗ rechnung erfolgen soll. 1““

Auf diesen Grnndlagen weiter bauend, trifft der Entwurf zunächst Bestimmungen über die Ausprägung derjenigen Münzen des Mark⸗

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Ersatz der vorläufig in das neue Syste⸗ ner Nrsaben der Thalerwährung durch Reichsmünzen zu⸗ bewirken und zu⸗ gleich die Einziehung der Thaler⸗ und Zweithalerstücke allmählich herbeizuführen sein. D. dor, die Ar

Aeshsesehs * veesehen unter 1 und 2 bezeichneten Scheidemünzen

nigstück für die 3 en Füfefena gses 8 großen Unbequemlichkeiten für den führen, wollte man zwischen dem Einmarkstück und dem Zehnmar

Lücke bestehen lafsen. Für die Wahl des zur Ausfüllung derselben zu

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Montag, den 10. März

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nothwendigen Ausprägungen stattgefunden haben können,

i 3, wie b Et, die Bestimmung des im Voraus zu bestimmen, so muß, wie bemerkt, die Bes Zeitpunktes, zu welchem die Reichsmarkwährung an die Stelle der Landes⸗

treten soll, dem Verordnungswege überlassen werden (Art. 1 des

Mit Rücksicht darauf, daß in einzelnen Bundesstaaten

die Vorbedingungen für die Einführung wenigstens der Markrechnung chon fruͤßer. als zu dem für die Inkraftsetzung der neuen Münzver⸗ sastung für das ganze Bundesgebiet in Aussicht zu nehmenden Zeit⸗ punkte, vorhanden sein werden, und daß unter solchen Verhältnissen die Einführnng der Markrechnung für diese Bundesstaaten wünschens⸗ werth erscheint, ertheilt der Artikel 1 den Landesregierungen die hierzu erforderliche Ermächtigung. 1 w. .

8 Um 85 die Inkraftsetzung der neuen Münzverfassung in ihrer Totalität für das ganze Reich nach Möglichkeit zu beschleunigen, beabsichtigt der Entwurf (Art. 14 unter 2, 3, 4), die in das neue System passenden Münzen des Thalerfußes zu v, un? 1 ½12 8 und zul Groschen, ½ Groschen, ½ Groschen und 0 Groschen als Thei⸗

lungs⸗ und Scheidemünzen, und zwar die beiden erstgenannten für das ganze Reichsgebiet, zu den entsprechenden Werthen der M

arkrechnung, bis zu ren Einziehung, in das neue System hinüberzunehmen und durch

vorläufige Tarifirung der auf der Zwölftheilung des Groschens beruhenden Drei⸗ 8e Einpfengigftüͤcke zu 2 ½⅛, bezw. 1 Markpfennig den Bedarf an Scheidemünze, welcher vor der allgemeinen Einführung des Mark⸗ systems zu beschaffen ist, thunlichst einzuschränken. Für die 5 länder würde hiernach außer der Grpänaene. des laufenden Bedarfs an Scheidemünzen vor der Einführung des 1 8 ziehung der Zwei⸗ und Vierpfennigstücke und deren Ersatz durch münzen des neuen Systems nöͤthig sein. Für die Gebiete, welche nich dem Thalerfuße angehören, wird vor Inkraftsetzung der Reichsmark⸗ Senehn 52 gesammte B

erthe als b leberg . wahrung die Einziehung sämmtlicher bisherigen Scheidemünzen zu be⸗ wirken sein. Was die größeren Münzstücke angeht, so ist von den Thalerstücken, welche als ½ Markstücke in das neue System über⸗ treten, ein für ganz Deutschland zunächst ausreichender Vorrath vor⸗

arksystems nur die Ein⸗

edarf an Scheidemünzen von geringerem Mark auszuprägen und beim Uebergange zur Mark⸗

Einmarkstücke werden in der gegenwärtigen Cirkulation durch

die 1 Thalerstücke repräsentirt, von denen höchstens 18 Millionen Thaler in Umlauf sein können. Von Einmarkstücken wird vor Ein⸗ führung des neuen Systems ein ansehnlicher Betrag auszuprägen sein, jedoch ist auch bei diesen darauf zu rechnen, daß der Bedarf Süd⸗ deutschlands theilweise durch die ½ Thalerstücke gedeckt werden wird.

ermünzen der Markwährung, welche mehr als 1 Mark be⸗

tragen (Fünfmarkstücke), wird so lange, als Thaler umlanfen, der Be⸗ darf ein erheblicher nicht sein.

der Inkraftsetzung der Reichsmarkwährung sind also A. auszuprägen:

1) Der Bedarf der nicht dem Thalergebiete angehörigen Bundes⸗ staaten an Münzen von weniger als ¾ Mark;. 2) die zum Ersatz der Vier⸗ und Zweipfennigstücke. 5 länder, welche den Groschen in 12 Pfennige theilen, nöthigen Scheide⸗

tücke der Thaler⸗

in ansehnlicher Betrag an Einmarkstücken; B. einzuziehen:

1) die sämmtlichen Scheidemünzen, welche nicht dem Thalerfuße

angehören; . e 8 8 9) die oben eSe. Zwei⸗ und Vierfennigstücke, sowie die auf

einer anderen Eint

heilung des Thalers, als der in 30 Groschen be⸗ Scheidemünzen; außerdem wird

3) auch schon vor Einführung des neuen Systems mit der Ein⸗ ziehung der groben Silbermünzen, welche nicht dem Thalerfuße an⸗ gehören, in größerem Umfange vorgegangen werden müssen, weil diese nach Einführung der Markrechnung für den Verkehr sehr unbequem sein

9 den Einmarkstücke, ½ Thalerstücke Als Ersatz derselben werden 18 Khehüge

isponibel werdenden Thalerstücke in den Verkehr zu bringen

sein, soweit nicht die Reichsgoldmünzen einen Ersatz bilden. Nach der Keichsn 8 die güch iehung der groben Silbermünzen, „welche nicht dem

nkraftsetzung der Reichsmarkwährung wird zunächst

8 Ende zu führen, ferner der 1“ sem ö kleinen

er Entwurf schlägt im Art. 5 vor, die Außer⸗

eitpunkte der Einführung der Reichsmarkwährung eintreten 8 beschränkt sich im Uebrigen (Art. 7) darauf, dem Bun⸗ die zur Herbeiführung der Einziehung und Außer⸗Courssetzung en Landesmünzen erforderlichen Befugnisse zu ertheilen.

Da die Ein⸗ und Zweithalerstücke nur zu einem verhältnißmäßig geringen Theile durch Fünfmarkstücke ersetzt werden, zum bei weitem Theile in der erweiterten Goldcirkulation ihren Ersatz finden sen, so ist ihre Einziehung außer von der durch die Ausprägung von Scheidemünzen in hohem Grade in Anspruch genommenen Leistungs⸗

der Münzstätten noch von der Fähigkeit des Silbermarktes, ersilber zu absorbiren, abhängig. Mittel, welche zur Deckung der bei Einziehung der Silber⸗

münzen unvermeidlichen Verluste erforderlich sind, werden durch den Reichshaushaltsetat zur Verfügung zu stellen sein.

r die Apoints, in welchen die Theilungs⸗ und Scheidemünzen

des Marksystems auszuprägen sind, können wesentliche Zweifel kaum

as Einmarkstück, das Einhalbmarkstück, das ⁄0 Markstück, so⸗ wie das Einpfennigstück, sind durch das 89

ttem von selbst gegeben. re Unterabtheilungen dürften das Zweipfennigstück und das

kusgleichungen im kleinen Verkehr genügen. 888 eine

n. Münzstücks sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:

1) dasselbe muß sich dem Dezimalsystem einfügen, darf

em Einmarkstück nicht zu nahe stehen, weil es sonst das letz⸗

schon das „Markstück sehr nahe steht, über üssig machen ürde, und es mu 1 1

88 3) eine welche es für den Gebrauch der arbeitenden

Klassen, innerhalb deren die größeren Theilungsmünzen hauptsächlich

ihren Markt finden, geeignet macht.

e Gesichtspunkte haben zur Wahl des silbernen Fünfmark⸗ ührt. Eine Ausprägung von goldenen Fünfmarkstücken, die

8

ebenfalls in Frage kommen könnten, würde zu einer Münze führen, die dem Gesichtspunkte zu 3 wenig entspräche, da sie wegen ihres ge⸗ ringen Umfanges wenig und leicht verloren geht. In Golde würde das Fünfmarkstück 3,982 2 - 9

nur in den wenig beliebten goldenen Fünffrankenstücken (3, „257 Tau⸗ sendtheile) und Dollars (3,3436 Tausendtheile) ein Analogon finden. Das silberne Fünfmarkstück wird nach dem durch den Entwurf vor⸗ geschlagenen Ausprägungsfuße 55,„„n Tausendtheile wiegen, während

ausendtheile eines Pfundes wiegen und

74,0781 Tausendtheile,

28 85

das Zweithalerstück . . . . das Fünffrankenstück. der Kronenthaler. . . . . der Konventions⸗Speziesthaler die englische Krone 1uue“*“ der Silberdollar der Vereinigten Staaten der merikanische Dollak .. . . . . 542 o5 wiegt. Das Fünfmarkstück steht also an Gewicht sehr wesentlich hinter dem Zweithalerstück zurück und schließt sich den bei anderen Nationen gebräuchlichen größten Silbermünzen, namentlich dem weitverbreiteten mexikanischen Dollar ziemlich genau an. 8 8 Daß die Ein⸗ und die Einhalbmarkstücke gleich dem Fünfmarkstücke in Silber auszuprägen sind, wird kaum einer Motivirung bedürfen. Beieinem System, welchem die einfache Goldwährung zu Grunde liegt, ergeben sich für die Herstellung und Behandlung der Silbermünzen folgende Grundsätze: 1 8 1) der Feingehalt derselben muß etwas geringer angenommen wer⸗ den, als er sich nach dem gesetzlich angenommenen und dem Durch⸗ schnitt längerer Zeiträume entsprechenden Werthverhältnisse zwischen Gold und Silber von 15 ½ zu 1 stellen würde; 2) die Pflicht zur Annahme der Silbermünzen bei Zahlungen ist auf einen bestimmten Maximalbetrag zu beschränken; 3) es ist Vorsorge zu treffen, daß solche Münzen nicht in grö⸗ ßeren Beträgen in den Verkehr treten, als sie zur Ausgleichung von

Zahlungen im kleineren Verkehr erforderlich sind, und daß, sofern sie

irgendwo in zu großen Mengen auftreten, eine Entlastung des Ver⸗ kehrs von dem Ueberschuß gesichert erscheint. 11“

In Betreff des Erfordernisses zu 1 schlägt der Entwurf vor (Art. 2), daß das Pfund feinen Silbers zu 100 Mark ausgebracht werde, und der Feingehalt der Silbermünzen ⁄3% ihres Gewichts be⸗ trage. Dieser Munzfuß schließt sich dem Dezimalsysteme an und hat zur Folge, daß alle Zahlenverhältnisse innerhalb des Systems sehr einfache sind, und daß namentlich jedesmal eine runde Zahl von Stücken (180 Einhalbmarkstücke, 90 Einmarkstücke und 18,. Fünfmarkstücke) auf das Bruttopfund geht. Zugleich werden die Münzstücke eine für den Verkehr bequeme Form erhalten und sich durch Farbe und Rein⸗ lichkeit von den bisherigen kleineren Silbermünzen des Thalersystems zu ihrem Vortheil unterscheiden. 1 8

Das Einhalbmarkstück wird bei einem Durchmesser von etwa 19 Millimetern 5 % Tausendtheile wiegen, also etwas kleiner aus⸗ fallen, als das preußische ½12 Thalerstück neueren Gepräges, welches 6,2,12 Tausendtheile wiegt. Indeß wird es größer ausfallen als das französische ½ Frankstück, welches 5 Tausendtheile wiegt und zu Klagen wegen zu geringen Umfanges und Gewichts keine Veranlassung gegeben hat. Um dem Stücke außer der Farbe ein Unterscheidungszeichen gegen die 2 ½ Groschenstücke zu geben, wird es sich empfehlen, dasselbe mit einem gereiften Rande auszuprägen. 8

Das Einmarkstück mit einem Gewicht von 11, ,8u1·ðTausendtheilen und einem Durchmesser von etwa 25 Millimetern kann zu Bedenken keine Veranlassung geben. Ein gereifter Rand dürfte sich auch bei diesem Skücke bchußs leichterer Unterscheidung desselben von den im Verkehr befindlichen Silbermünzen empfehlen. w

Der Ausprägungsfuß von 100 Mark auf das Pfund fein ergiebt allerdings eine etwas größere Unterwerthigkeit der Stucke, als die in Frankreich und England für die Silbermünzen bestehende, indem der Werthaufschlag 11 ½ Prozent betragen wird, gegen 7,784 Prozent bei den französischen Silbermünzen von 2 Franken und darunter und 8,48 Prozent bei den englischen Silber⸗ münzen. Allein es werden hieraus umsoweniger Bedenken hergeleitet werden können, als die Beforgniß vor etwaiger Nachprägung sich da⸗ durch widerlegt, daß die weit bedeutendere Unterwerthigkeit der Silber⸗ scheidemünzen bisher zu Nachprägungen nicht geführt hat, und als durch die Bestimmungen des Entwurfs im Art. 8 einer Ueberfüllung des Marktes wirksam vorgebeugt ist. Der Hauptvorzug des gewähl⸗ ten Systems besteht darin, daß die zu Feingehalt ausgeprägten Landessilbermünzen unmittelbar als Prägemetall Verwendung finden können und bei der Umprägung, trotz der zum Theil erheblichen Ab⸗ nutzung, einen mäßigen Ueberschuß ergeben werden, welcher einen will⸗

kommenen Beitrag zu den sehr erheblichen Kosten der Einziehung der Landesscheidemünzen und der nicht zur Umprägung gelangenden groben Silbermünzen gewährt. Wenn die Reichssilbermünzen zu einem ihren inneren Werth nicht unerheblich überschreitenden Nominalwerth aus⸗ gebracht werden, so erscheint die Gefahr beseitigt, daß etwa die schwe⸗ reren Stücke zur Einschmelzung ausgekippt werden möchten; es kommt daher auf das genaue Gewicht der einzelnen Stücke weniger an, als bei nahezu vollwerthig ausgeprägten Stücken, und die Fehlergrenze kann so gestellt werdn, daß an der zeitraubenden und kostspieligen Justirung erheblich gespart wird. Wesentlich in dieser Rücksicht ist im Art. 2 §. 1 die Fehlergrenze mit 10 Tausendtheilen ziemlich weit angenommen worden. ““ 11“

In Beteeff der äußeren Beschaffenheit der Reichssilbermünzen schließt sich der §. 2 des Artikels 2 genau den in Betreff der Reichs⸗ goldmünzen getroffenen Bestimmungen an. 1

Was zweitens die Pflicht zur Annahme der Reichssilbermünzen angeht, so ist dieselbe im Artikel 8 für Private auf Beträge von nicht über 50 Mark beschränkt. Der französisch⸗schweizerische Münz⸗ vertrag vom 23. Dezember 1865 enthält eine analoge Bestimmung, indem er den Münzen zu 2, 1 und zu ½ Fr. gesetzlichen Cours bis zu Beträgen von 50 Franken beilegt. Die ferneren Bestimmungen des Artikels 8 über die Annahme von Reichssilbermünzen durch die Reichs⸗ und Landeskassen bei Zahlungen jedes Betrages und über den Umtausch derselben gegen Reichsgoldmünzen haben den Zweck, jeder auch nur lokalen Ueberfül⸗ lung des Verkehrs mit Münzen dieser Art vorzubeugen. Sie unter⸗ cheiden sich von den entsprechenden Bestimmungen des erwähnten ünzvertrages dadurch, daß sie sich auch auf die Fünfmarkstücke er⸗ strecken, während ve Fis 1.“X“ von den entsprechenden Be⸗

immungen ausgeschlossen sind. 8 1 11“ endlich, bis zu welchem Reichssilbermünzen auszugeben sind, hat im Artikel 3 höher gegriffen werden müssen, als es in dem mehrerwähnten Vertrage geschehen ist. Denn die in letz⸗ terem festgesetzte Maximalgrenze (von 6 Franken pro Kopf der Be⸗ völkerung) bezieht sich nur auf die Silbermünzen zu t, 1 und. 2 Franken, wogegen der Ausprägung der silbernen Fünffrankenstücke keine Grenze gezogen worden ist. Nach dem Entwurf gilt die Maximal⸗ grenze von 10 Mark für den Kopf der Bevölkerung für alle ilber⸗ münzen, einschließlich der Fünfmarkstücke. Der Betrag, um welchen die Grenze hier weiter gezogen ist, läßt Raum für ungefähr ein Fünfmarkstück für den Kopf der Bevölkerung. Es ist fraglich, ob diese Grenze nicht eher eine zu enge ist. Indeß wird es erst Zeit sein, die Frage zu erwägen, wenn die Einziehung der Landessilbermünzen ihrem Abschluß entgegengeht. 85

Für die Scheidemünzen zu 10. und 5 Pfennigen, welche den jetzi⸗ gen zu den Silberscheidemünzen gehörigen 1 und ½ Groschenstücken entsprech n, schlägt der Entwurf im Art. 2 vor, als Münzmaterial an

die Stelle des geringhaltigen Silbers, nach dem Vorgange der Schweiz,