8 Fr. Guillemin, Frl. Giese.
in keinem Lan
Timorkhan, ein Magier und Herrscher in sien, Hr. Ebel. Ismenor, Genius des Lichts, M. Altmann. Ein böser Geist, Hr. Ch. Müller. Ein Offizier, Hr. Böhm.
Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. X“
Im Schauspielhause. (70. Abonnements⸗Vorstellung.) Das
Kästhchen 8. Heilbronn. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗
zügen von H. von Kleist. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Donnerstag, den 13. März. Im Opernhause. (61. Vorstellung.)
Ein Maskenball. Große Oper in 5 Akten. übersetzt von J. C. Grünbaum. Musik von G. Verdi. Ballet von P. Taglioni. Amelia: Fr. v. Voggenhuber. Oskar: Frl. Grosst. Richard: Hr. Niemann. Renato: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Im Schauspielhause. (71. Abonnements⸗Vorstellung.) Der kategorische Imperativ. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Aus dem Italienischen
8
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstänz, können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei d Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in * angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohm Weiteres ausgehändigt.
E1“ 1A1“X“;
Zur Char akteristik 88 Industrie Berlins.
(Bal. Nr. 49. d. Bl1)
Di kkation 1 erthzei 8 Papier ist eine der Die Fabrikation von Werthzeichen aus Pap . d jüngsten anf dem Gebiete der Finanzwirthschaft, de viel älter, als ungefähr hundertundfünfzig Die preußischen Banknoten und Kassenanweisungen
ghr See. rschiedenen Orten hergestellt, in den ersten
wurden früher an ve⸗ Jahrzehnten dieses
8 Hänelschen Offizin in Magdeburg und hier in Berlin, so⸗ “”] me Khniglichen Gebäude Taubenstraße Nr. 29.
wie später in dem e T. 1 8 Z1 Ahein der von Jahr zu Jahr, der Entfaltung des Handels
und der Industrie conform, sich steigernde Bedarf an allgemein⸗ mt nn eehs gh aller Art, sowie die mit der fortschrei⸗ tenden Entwickelung der technischen Künste gleichen Schritt hal⸗ tende Gefahr einer Fälschung der Staats⸗Werthpapiere ließen eine definitive Regelung und Konzentration der hier in Betracht kommenden Offizinen allmählich als Nothwendigkeit er⸗ scheinen. Deshalb wurde im Jahre 1851 durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 30. August d. J. die Königliche Staats⸗ druckerei für Anfertigung der Werthpapiere des preußischen Staates“ in's Leben gerufen. Zehn Jahre später, im Jahre 1861, erfolgte die Auflöfung des Königlichen Lithographischen Instituts (am Neuen Markt), wodurch auch die Aufgaben dessel⸗ ben, nämlich die Herstellung der Generalstabs⸗Karten und der Druck und Debit der Formulare für die gesammte Militär⸗ Verwaltung, gleichfalls auf die Königliche Staatsdruckerei über⸗ b Die Königliche Staatsdruckerei befindet sich in der Ora⸗ nienstraße Nr. 94 und bildet mit mehren Höfen einen ansehn⸗ lichen Gebäude⸗Komplex. Das Personal der Anstalt besteht zur Zeit aus fünfzehn Beamten und Aufsehern; sie beschäftigt un⸗ gefähr dreihundert Personen. Unter den letzteren sind mit ein⸗ begriffen: Künstler, Kupferstecher, Graveure, Fylographen, eithographen, Photographen, Chemiker. Die übrigen find Schriftsetzer, Drucker, verschiedene andere Handwerker und etwa einhundert Arbeiterinnen. Es finden hier junge Mädchen, so⸗ weit sie selbst und ihre Familien die Garantie ihrer Würdigkeit und Solidität zu geben im Stande sind, einen lohnenden Erwerb. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit ämmtlicher in der Königlichen Staatsdruckerei Angestellten hat sich fast ausnahmslos jederzeit bewährt. Als Vorsichtsmaßregel
Mittel als praktisch herausgestellt. Es erfährt nämlich, mit Ausnahme eines Aufsehers, Niemand von allen Arbeitern und Arbeiterinnen, wenn einmal besonders diskrete Staatspapiere durch ihre Hände gehen. Der lcehaährige Direktor der Königlichen Staatsdruckerei, Geheimer Regierungs⸗Rath Wedding, ist kürzlich verstorben; mit der Oberleitung der Anstalt ist seitdem der Königliche Baumeister Busse betraut worden, welchem der in der Druckerwelt bekannte, seit Einrichtung der Staatsdruckerei bei derselben thätige Betriebs⸗Inspektor Ringer mit seinen reichen Erfahrungen zur Seite steht. — Die Direktion eines so groß⸗ artigen und wichtigen Instituts ist nicht allein deswegen eine besonders schwierige, weil dieselbe die verschiedenartigsten tech⸗ nischen Kenntnisse voraussetzt und erfordert, sondern hauptsächlich auch deshalb, weil der Vertreter desselben fortwährend bemüht sein muß, die gefährlichste aller Konkurrenzen, die der Fälschung, unmöglich zu machen. Deshalb muß der Vorstand jede neue Erfindung, die ausgebeutet werden kann wider die Fabrikate der Königlichen Staatsdruckerei schnell auffassen, erproben und die geeignet erscheinenden Vorsichtsmaßregeln veranlassen.
Die Königliche Staatsdruckerei steht übrigens qualifizirten Besuchern jederzeit zur Besichtigung offen, eine Erlaubniß, von welcher besonders Ausländer einen um so häufigeren Gebrauch machen, als — abgesehen von der Kaiserlich⸗Königlichen Staats⸗ druckerei in Wien — in Deutschland nur zwei Anstalten als ebenbürtige zu betrachten sind, die von Dondorff in Frankfurt a. M., wo unter andern die Papier⸗Werthzeichen der japani⸗ schen Regierung gedruckt werden, und die von Giesecke und Devrient in Leipzig.
Durch das Bestreben, die Nachahmung der Werthpapiere möglichst zu erschweren, ist die Verwaltung der Königlichen Staatsdruckerei allmählich zu einer Kumulation verschiedener Druckverfahren geführt worden, welche namentlich bei den Noten geringerer Beträge einen acht⸗ bis zehnmaligen Druck jedes Blat⸗ tes erforderlich macht. Daß gerade bei Herstellung der kleineren Apoints eine größere Vorsicht und Sorgfalt aufgewendet wird, hat in der Erfahrung seinen Grund, daß gerade sie am ehesten einer Nachbildung ausgesetzt sind. Sollten nach vollständiger Einführung der neuen Goldwährung nur noch Banknoten von größeren Beträgen zur Ausgabe kommen, so dürfte die bisher auf die Herstellung der Werthpapiere aufgewandte Mühe eine nicht unerhebliche Erleichterung erfahren.
Was die erwähnte Kumulation der technischen Prozeduren bei Fabrikation der Banknoten betrifft, so hat sich ergeben, daß künstlerisch vollendeter Kupferstich, von verschiedenen Künstlern und in verschiedenen Manieren hergestellt, Maschinenarbeit und einfacher Buchdruck in ihrer Vereinigung am besten gegen Nach⸗ ahmung schützen, während die Anwendung der Lithographie ganz ausgeschlossen bleibt. Der künstlerische Kupferstich, den zu imiti⸗ ren dem gewöhnlichen Fälscher ganz unmöglich ist, der aber auch in dem Falle, daß sich eine talentirte Kraft nach dieser Richtung hin mißbrauchen ließe, durch die der drohenden Strafe gegenüber ganz unverhältnißmäßige Zeit⸗ und Kraftvergeudung abschreckend wirken muß, würde allein genügen zum fast unbedingten Schutz der Bank⸗ noten, wenn das Publikum dasselbe künstlerische Verständniß besäße. Das ist aber nicht der Fall. Viele werden eine noch so mangelhaft gezeichnete Figur, ein noch so stümperhaft gestochenes Wappen für vollkommen richtig halten, aber sofort stutzen beim Anblick eines auf mechanischem Wege hergestellten Musters, wenn dasselbe auch nur geringe sschungen erkennen ließe. — Deshalb sind die Maschinen für die Zwecke der König⸗ lichen Staatsdruckerei von hervorragender Wichtigkeit. Die Guillochir⸗Maschinen, welche vermittelst feiner Diamantsplitter jene künstlich verschlungenen Kreismuster auf die Kupferplatte radiren, welche das Auge fast verwirren, sind von solcher Empfind⸗ lichkeit der Konstruktion, daß es den mit ihnen arbeitenden Künst⸗ lern selber unmöglich ist, wenn die Stellung der einzelnen Ma⸗ schinentheile zu einander einmal eine Aenderung erfahren hat, dasselbe
1“ 88
Jahrhunde chah das hauptsächlich in A“ Entwürfen von Stüler, Strack und von Arnim gefertigt sind. —
(Muster von früher noch einmal ganz vHehn wieder hervorzurufen
und selbstverständlich den Fälschern noch schwieriger ist, ein solches Muster nachzubilden. Der erste Guillochir⸗Meister in der König⸗ lichen Staatsdruckerei ist derzeit der Bruder des bekannten Zeichners Wilhelm Scholz. Die anerkannt vorzüglichen Stiche auf den
preußischen Banknoten haben den Professor Mandel zu ihrem Meeister, der auch die anmuthigen Engelsfiguren auf den Fünf⸗
und Einthalerscheinen selbst erfunden und gestochen hat, während einige allegorische Darstellungen auf anderen Werthpapieren nach
Die Relief⸗Maschinen sind Apparate, deren einer Stift über ein plastisches Gebilde geführt wird, während der mit ihm kor⸗
respondirende auf der Kupferplatte die geringste Abweichung von
der Ebene durch Ausweichen oder Zusammenrücken der feinen Parallellinien markirt, in dieser Weise ein täuschendes Konterfei eines einseitig beleuchteten Reliefs zu Stande bringend. Beson⸗ ders auf den neueren Banknoten ist von dieser Manier ein ausgiebiger Gebrauch gemacht worden durch mehrfache Wiederholung in verschie⸗ denen Größen desselben Kopfes einer Minerva. — Die Pantographir⸗ Maschinen basiren auf dem allgemein bekannten Konstruktions⸗ Prinzip des sogenannten Storchschnabels. Mit ihrer Hülfe wer⸗ den hauptsächlich ornamentale Verzierungen, die in großem Maßstabe schon mit außerordentlicher Akkuratesse aufgezeichnet worden sind, in beliebiger Verkleinerung höchst präzise auf die Stichplatte übertragen. — Endlich wird auch die Hülfe der Photographie in Anspruch genommen, namentlich um Schriften mit einer Genauigkeit und Uebereinstimmung der einzelnen, gleichen Buchstaben in Kupferstichplatten zu erzeugen, welche durch Händewerk niemals erreicht werden könnten. In dieser Weise wurden auch die Platten zu den bekannten Straf⸗Andro⸗ hungen auf den Kassenanweisungen hergestellt, die in Perlschrift mit verschiedenen Farben gedruckt, der Fälschung weit größere Schwierigkeiten in den Weg legen, als der oberflächliche Augen⸗ schein begreifbar sein läßt. Sehr oft ereignet es sich allerdings, daß kleine Zufälligkeiten, die außerhalb jeder Berechnung ge⸗ legen haben, bei Herstellung der Werthpapiere denselben einen weit ausgedehnteren Schutz gegen die Nachahmung gewähren, als der gewissenhafteste Calcul zu ersinnen vermag. Beispielsweise wußte sich die Direktion der Königlichen Staatsdruckerei, als im Jahre 1866, bei dem plötz⸗ lichen Ausbruche des Krieges die Nothwendigkeit eintrat, mit der größten Eile große Quantitäten von Darlehns⸗Kassenscheinen
zur Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen hat sich ein einfaches zu produziren, die sich von dem kursirenden übrigen Papiergelde
unterscheiden sollten, dadurch zu helfen, daß sie einzelne Druckbestand⸗ theile früher emittirter Werthpapiere zu einem neuen Dessin zu⸗ sammenstellte. Die Darlehnskassenscheine vom Jahre 1866 sind nicht nachgemacht worden, während dasselbe von den Darlehns⸗ kassenscheinen vom Jahre 1870, die freilich ebenso schleunig her⸗ gestellt werden mußten, nicht behauptet werden kann.
Interessant ist ein Durchblättern der im Direktionszimmer der Anstalt ausliegenden Albums mit den Druckproben aller seit 1851 in der Königlichen Staatsdruckerei an⸗ gefertigeen Werthpapiere. Man „kann deutlich verfolgen, welche komplizirte Ueberlegung die Herstellung jedes einzelnen dieser Papiere erfordert hat. Man sieht zuvörderst die beiden Seiten eines Kassenscheins vor sich, klar und sauber, nur in Kupferdruck und Typendruck vollendet. Allein es schien bedenk⸗ lich, in dieser einfachen Gestalt ihn circuliren zu lassen, daher erblickt man nebenbei dasselbe Papier mit einem Farbendruck be⸗ reichert. Aber auch das genügte noch nicht und endlich unten präsentirt es sich mit dem künstlich gulllochirten Ueberdruck. Man gewinnt ferner aus diesen Albums einen Ueberblick von der weiteren Thätigkeit der Königlichen Staatsdruckerei. In denselben sind auch alle diejenigen fremden Werthzeichen zusammengestellt, welche hierselbst fabrizirt worden sind, nämlich: die Kassenanwei⸗ sungen für die Großherzogthümer Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, für das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, für das Herzogthum Anhalt, für das Fürstenthum Schwarzburg⸗ Sondershausen, endlich die Banknoten für das Großfürstenthum Finnland.
Ferner hat die Staatsdruckerei die Befugniß, die Fabrikation zu übernehmen von Banknoten für alle als juristische Personen anerkannten Gesellschaften und Vereine. Sie hat daher gedruckt: die Banknoten des Berliner Kassenvereins, der ritterschaftlichen Privatbank von Pommern, der kommunalständischen Bank der Oberlausitz und der theils städtischen, theils Privatbanken von Breslau, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Cöln a. Rh., Posen und Danzig, endlich die Obligationen und Aktien für viele an⸗ dere Städte, Kreise, Eisenbahngesellschaften und industrielle Aktiengesellschaften, welche sich durch ihre typographische Aus⸗ führung auszeichnen. — Die Ausführung von Druckarbeiten für fremde Staaten und Privatpersonen ist ebenfalls der Staats⸗ druckerei gestattet, aber in jedem besonderen Auftragsfalle von der Genehmigung der vorgesetzten Behörde abhängig.
Die Anfertigung von eigentlichen Geld⸗Werthscheinen bildet jedoch nur einen Theil der Thätigkeit dieses Instituts. Mit der Vereinigung des früheren König⸗ lichen lithographischen Instituts mit der Königlichen Staats⸗ druckerei ist dieser auch die Obliegenheit zugefallen, die General⸗ stabs⸗Karten zu drucken. Der Geschäftsumfang dieser Abtheilung, deren Thätigkeit sich am meisten einer unbedingten Oeffentlichkeit
entzieht, war zumal während des letzten Krieges, da die preu⸗
ßische Regierung auch die Truppenkörper der verbündeten süd⸗ deutschen Staaten mit diesem Kriegsmaterial zu versorgen hatte, ein sehr umfangreicher. Neuerdings erregt in dieser Abtheilung die Anwendung der Photographie zur Herstellung von Kupfer⸗ druckplatten Interesse, eine Erfindung, welche auch zur Ver⸗ vielfältigung von Banknoten mit Erfolg benutzt wird. 1
Außerdem hat aber die Königliche Staatsdruckerei die Fabri⸗ kation sämmtlicher Stempel⸗, Wechsel⸗, Post⸗ und Telegraphen⸗ marken, die Postkarten, Freikouverts und Streifbänder für Preu⸗ ßen und die meisten deutschen Staaten und aller derselben Werth⸗ marken und Papiere seit Errichtung des deutschen Reichspostge⸗ biets zu besorgen, sowie die Anfertigung der Druckplatten zu den Post⸗ und Stempelmarken für das Königreich der Nie⸗ derlande und seine Kolonien Surinam und Curacao, auch zu den Postmarken für die Insel Helgoland übernommen, — Die Produzirung dieser kleinen und kleinsten Werthzeichen pflegt das
Fcen, wece aller Besucher der Königlichen Staatsdruckerei zu.
esseln, weil sie übersichtlicher ist und die zierlichen Maschinen, dafür im Betriebe
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mit einer seltenen Eleganz arbeiten.
8
Der Beschauer verfolgt hier die Entstehung der Briefmarkenbo. gen von Anfang bis zu Ende. Er sieht das weiße Papier durch die Pressen gehen, die ihm die in hervortretendem Relie gearbeiteten Wappenstempel einprägen, und durch ander. die demselben den verschiedenen Farbendruck mit den Werthangaben imprimiren. Die Original⸗Wappenpatrize ist so oft in Stahl⸗ matrizen eingesenkt, daß die Hunderte von Marken eines Bogenz
auf einmal ihr Gepräge erhalten können. Er sieht ferner die
sinnreich erfundene Gummir⸗Maschine, in welchen ein mit flüssigem Gummi gefüllter Behälter ununterbrochen eine breit⸗ Pinselbürste tränkt, unter welcher hindurchgleitend die Rück⸗ seiten der Markenbogen ganz gleichmäßig mit dem Klebestof überzogen werden. Die Königliche Staatsdruckerei wendet nur reinen Gummi an, nicht Gelatine und andere Surrogate. Der tägliche Verbrauch an Gummi arabicum beziffert sich auf einen Centner, ein Beleg für den Umfang dieser Fabrikations⸗ branche. Der Beschauer sicht darauf die gummirten Bogen in Trockenmaschinerien aufgehängt, deren andere zum wiederholten Trocknen des Papiergeldes, welches durchschnittlich achtmal naß gemacht und ebenso oft getrocknet werden muß, überhaupt großen Raum beanspruchen und ganze weite Säle fül⸗ len. Er kommt endlich an die Maschine, welche die Löcher zum Abreißen der einzelnen Marken bohrt. Bei dieser Maschine tritt der große Einfluß zu Tage, den die schein⸗ bar geringfügigsten Umstände bei einer so umfangreichen Fabri⸗ kation auszuüben im Stande sind. Es sind nämlich seit einiger Zeit die deutschen Postmarken mit einem farbigen Rande ver⸗ sehen, nicht mit einem weißen, wie die aller andern Länder, weil sie dadurch sich schärfer von dem Papier der Couverts ab⸗ heben sollten. Seit Einführung dieser farbigen Ränder nutzen sich nun aber die feinen Stahlnadeln der Lochmaschine in der viermal kürzeren Zeit ab, weil sie außer dem Papier auch die dünne Farbenschicht der Ränder mit zu durchbohren haben. Die Kostenfrage wird deshalb wohl demnächst die farbigen Marken⸗ ränder wieder in Wegfall kommen lassen. Das letzte Stadium bildet die Erpedition, in welcher die Briefmarkenbogen buch⸗ und rießweise zugezählt werden, verpackt und versiegelt, fertig zum Versenden an die Reichs⸗Postanstalten.
Nicht minder interessant, als die Markenfabrikation ist die der Frei⸗Couverts. Neben der Falzmaschine liegen die bereits bedruckten, zugeschnittenen und gummirten Blätter in Haufen aufeinander gestapelt. Ein Arm der Maschine langt hin, ergreift das oberste Papier, führt es über die Oeffnung eines viereckigen Kastens, blitzschnell fährt von oben zweimal hinter⸗ einander ein in die Form passender Stempel hernieder, die Rän⸗ der einfalzend und zusammendrückend, und stößt die jetzt fert⸗ gen Couverts seitwärts weg, so daß dieselben kaum schnell genug aufeinander geschichtet werden können. Sinnreich ist der Mecha⸗ nismus, durch welchen der betreffende Maschinenarm immer nur das oberste, nur das eine Papier erfaßt. An ihm befinden sich nämlich zwei fein durchbohrte, mit einer Luftpumpe in Verbin⸗ dung gesetzte Stifte, die das oberste Papier nicht eigentlich grei⸗ fen, sondern ansaugen. — So lange früher die Frei⸗Couverts nur zum Markenwerthe verkauft wurden, hatte die Königliche Staatsdruckerei deren jährlich bis zu fünfundzwanzig Millionen anzufertigen, seitdem für den Papierwerth und die Fabrikations⸗ kosten eines jeden Couverts je ein Pfennig mehr berechnet wird, ist der Bedarf derselben auf jährlich acht Millionen gesunken, trotz des inzwischen so bedeutend gesteigerten Postverkehrs.
Hervorzuheben aus dem komplizirten Mechanismus des ganzen Instituts ist besonders noch die Anwendung großer hydraulischer Pressen für den Kupferdruck, durch welche eine bedeutende Zeit⸗ und Arbeitsersparniß erzielt wird. — An Papier verbrauchte und bedruckte die Königliche Staatsdruckerei im vergangenen Jahre zwölf und eine halbe Million Bogen. In derselben Zeit erzeugte das galvanoplastische Atelier der An⸗ stalt kupferne Druckplatten im Gesammtgewichte von 1000 Pfund. — Die höchste Kraftanstrengung der Königlichen Staatsdruckerei geschah unter dem Zusammentreffen verschiedener Umstände in den ersten Wochen des Dezember vorigen Jahres. Es wurden damals tagtäglich zwei und eine halbe Million Thaler in Bank⸗ noten und Kassenanweisungen, zwei und eine viertel Million einzelner Postfreimarken und zweihunderttausend Stück gestem⸗ pelter Postkarten gedruckt, ungerechnet eine ganze Reihe ander⸗ weiter Werthzeichen und Papiere.
Der Etat der Staatsdruckerei für das Jahr 1873 schließt mit 328,700 Thlr. Einnahmen und 214,700 Thlr. Ausgaben, ab so daß das Institut einen Ueberschuß von 114,000 Thlr. ergiebt. Unter den Einnahmen befinden sich für Drucksachen und andere in das Druckerfach einschlagende Arbeiten 326,000 Thlr. Erlös von Fabrikabgängen, Miethe für Dienstwohnungen, Beiträge zu den Kosten für die Erleuchtung, die Heizung und den Wasserkonsum in den Dienstgebäuden und sonstige vermischte Einnahmen 2700 Thlr. Vohn den Ausgaben sind Besoldungen der Beamten 7650 Thlr., zur Remunerirung eines Stellvertreters des Direktors in Fällen der Abwesenheit oder sonstigen Behinderung desselben 500 Thlr.; Remu⸗ neration der beständigen Werkleute 13,400 Thlr.; zu Unterstätzungen der Beamten und beständigen Werkleute, sowie zu extraordinären Remunerationen für außergewöhnliche Dienstleistungen 800 Thlr.; Löhne des vorübergehend beschäftigten Arbeiter⸗Personals 73,400 Thlr., zur Dotation des Kranken⸗, Unterstützungs- und Inva⸗ liden⸗-Fonds für das vorübergehend beschäftigte Dienst⸗ und Arbeiter⸗Personal 1000 Thlr., Kosten für fremde Hülfs⸗ leistungen bei den technischen Arbeiten, Transport⸗ und Reisekosten, für die Bibliothek, zu Versuchen und anderen unvorgesehenen Betriebs⸗ und Administrations⸗Ausgaben 10,650 Thlr.; zur Unterhaltung der Dienstgebäude, zur Be⸗ schaffung und Unterhaltung der Maschinen, zur Versicherung der Gebäude und Utensilien ꝛc. gegen Feuersgefahr, sowie zur Bestreitung der Abgaben und Lasten des Dienstgrundstücks 9000 Thlr.; zur Beschaffung und Unterhaltung der Druck⸗ Utensilien, als Typen, Stempel, Steine, Platten ꝛc., der Werk⸗ zeuge, Geräthe und Inventarienstücke aller Art 6300
Thlr.; zur
Beschaffung sämmtlicher Materialien für Betriebs⸗ und Admini⸗
strationszwecke 92,000 Thlr.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Varlag der
Drei Beilagen
Grpedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.
(einschließlich der Vörsen⸗Beilage). 8
Deutf
Königreich Preußen. Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg, sowie die selbständige Ein⸗
führung der linksmainischen “ nach Frankfurt a. M.
Vom 24. Februar 1873. 8 Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen c.
Nachdem von dem Bau einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg für Staatsrechnung Abstand genommen worden ist, und nachdem die hessische Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft darauf angetra⸗ gen hat, ihr die Konzession zum Bau und Betriebe dieser Bahn, sowie ferner die Konzession zur selbständigen Einführung ihrer linksmaini⸗ schen Bahn 85 Frankfurt unter fester Ueberbrückung des Mains unterhalb dieser Stadt zu gewähren, wollen Wir diese Konzession, so⸗ wie das Recht zur Expropriation und vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe der im Regierungsbezirk Wies⸗ aden geltenden gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen: 1
I. Die Gesellschaft erstattet dem Staat und zwar auf Grund einer von der Eisenbahn⸗Direktion in Wiesbaden aufzustellenden und von dem Minister für Handel, Gewerbe und 11,e 5 Arbeiten nach Anhörung der Gesellschaft festzusetzenden Liquidation alle ihm aus der Anfertigung der Vorarbeiten und der Inangriffnahme des Bahnbaues von Esch⸗ nach Camberg entstandenen Kosten und tritt in alle vom Staate
ezüglich dieses Bahnbaues übernommenen privatrechtlichen Verbind⸗
lichkeiten ein, wogegen der Staat seinerseits der Gesellschaft alle für die Strecke Eschhofen⸗Camberg erworbenen Immobilien und Mobilien, sowie die Rechte aus den bezüglich dieser Bahn abgeschlossenen Ver⸗ trägen überträgt. 4 3
II. Die Gesellschaft hat auf ihre Kosten die feste Brücke über den Main unterhalb Frankfurt nach näherer Bestimmung des Kriegs⸗ Ministeriums mit Sprengvorrichtungen zu versehen.
III. Auf beide Bahnen resp. Bahnstrecken finden im Uebrigen die Bestimmungen der Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Frankfurt nach Camberg ꝛc. vom 7. August 1872 mit der Modifikation Anwendung, daß die Bahn von Eschhofen nach Exnmberg spätestens gleichzeitig mit der Bahn von Frankfurt nach Camberg, und die Einführung der linksmainischen Bahn nach Frankfurt längstens innerhalb drei Jahren, vom Tage der Ertheilumg dieser Konzession ab gerechnet, vollendet sein muß.
Die gegenwärtige Urkunde ist auf Kosten der Gesellschaft durch die Amtsblätter der Regierung zu Wiesbaden und für den Stadtkreis Frankfurt a. M. zu veröffentlichen, von Ertheilung der landesherr⸗ lichen Konzession und des Expropriationsrechts aber eine Anzeige in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen. 8
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 9
Gegeben Berlin, den 24. Februar 1873.
(L. S.) Wilhelm. Graf von Itzenplitz.
Kriegs⸗Ministerium. Allerhöchste Kabvinets⸗Ordres vom 20. Februar 1873 — betreffend Ergänzung der Armee pro 1873/74. A. Herstellung eines regelmäßigen Ersatz Turnus bei den Truppen. 1
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß: 1) zur
Hestehn eines regelmäßigen Ersatz⸗Turnus der Kavallerie, bis auf
eiteres auch bei dieser Waffe Beurlaubungen zur Disposition statt⸗ finden dürfen; 2) die Entlassung der in der Zeit vom 16. Juli bis Mitte September des Jahres 1870 eingestellten und noch im Dienst befindlichen Mannschaften erst am diesjährigen allgemeinen Entlas⸗ sungstermin zu erfolgen hat, und 3) die Entlassung der Reserven der Truppentheile der Okkupations⸗Armee von der Vollendung der ersten militärischen Ausbildung der zu ihrem Ersatze bestimmten Rekruten abhängig zu machen ist. b CEC11“
Den ad 2 und 3 erwähnten Mannschaften ist auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 die über ihre dreijährige aktive Dienstver⸗ pflichtung hinaus bei den Fahnen abgeleistete Dienstzeit für eine Uebung im Reserveverhältniß zu rechnen. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 20. Februar 1873. Wilhelm.
An das Kriegs⸗Ministerium. 1 v. Kameke. Berlin, den 27. Februar 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird mit folgenden Aus⸗ führungs⸗Bestimmungen zur Kenntniß der Armee gebracht: 1) Der Passus 2 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 20. April 1867 tritt von jetzt ab außer Kraft. Die Deckung des Manquements bei der Kavallerie hat in der Zeit vom 1. April bis 1. August jeden Jahres nur insoweit durch Einziehung von Kavallerie⸗Reserven statt⸗ S als Dispositions⸗Urlauber nicht mehr vorhanden.
) Die ad 2 und 3 erwähnten Mannschaften sind während ihres Reserve⸗Verhältnisses nur noch zu einer Uebung ver⸗ pflichtt. 3) Am diesjährigen allgemeinen Entlassungstermin sind möglichst solche Mannschaften zur Disposition der Trup⸗ pentheile zu beurlauben, welche in der Zeit vom 1. April bis Mitte September 1871 eingestellt worden sind. 4) Zum 1. Januar 1874 sieht das Kriegs⸗Ministerium einer Mittheilung Seitens sämmtlicher General⸗Kommandos entgegen, wieviel von den sub 3 der Ausführungs⸗ Bestimmungen bezeichneten Mannschaften pro 1873/74 noch im Dienst verblieben sind.
ains
B. Entlassung der Reserven und Einstellung der Rekruten. „In Gemäßheit des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 bestimme Ich hierdurch in Be⸗ zug auf die Entlassung der Reserven und die Einstellung der Rekruten pro 1873,74 das Folgende: 8 I. Mobile Armee. 1) Die Reserven der Truppentheile der Okkupations⸗Armee, sowie der zugehörigen Ersatztruppen und Handwerker⸗Abtheilungen sind im Allgemeinen Ende September dieses Jahres beziehungs⸗ weise nach Beendigung der Herbst⸗Uebungen zu entlassen. Jedoch ist die vollständige Entlassung der Referven der Infanterie und der Feld⸗ Artillerie von der Beendigung der ersten militärischen Ausbildung der Rekruten der Art abhängig zu machen, daß dieselbe spätestens Ende Dezember dieses Jahres erfolgt. 2) Zu den abgegebenen Terminen ind außerdem so viel Mannschaften zur Disposition zu beurlauben, aß Rekruten in nachstehend bezeichneter Zahl eingestellt werden können. 3) Es sind einzustellen: K 3 A. Zum Dienst mit der Waffe) 8 ,r.2. bei den Ersatz⸗Bataillonen am 1. Juli und 1. Oktober dieses Jahres je 400 Rekruten, b. bei den Ersatz⸗Eskadrons am 1. Mai dieses Jahres soviel Rekruten, als zur Completirung auf den Etat erforderlich und am 1. Oktober dieses Jahres mindestens je 120 Re⸗ kruten, c. bei den Ersatz⸗Batterien am 1. Juli und 1. Oktober dieses Jahres je 100 Rekruten, d. bei den im Bereiche der Okkupations⸗ Armee dislozirten Fuß⸗Artillerie⸗Compagnien am 1. Juli dieses Jahres je 40 Rekruten über den Etat.
B. Oekonomie⸗Handwerker 8 am 1. Oktober dieses Jahres in einer 4 nach dem speziellen Bedarf festzusetzenden Zahl. 0) Während der Dauer der Rekruten⸗Ausbildung ist den Ersatz⸗Truppen Seitens der immobilen Truppentheile der be⸗ treffenden Armee⸗Corps erforderlichen Falles eine Verstärkung an Lehr⸗ personal zu gewähren. Zur Aushülfe für die 6. Divisi
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zeiger und Königlich Preußischen
Dienstag, den 11. März dih.
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der General⸗Kommandos des I., IV., V., VI., VII., VIII. IX. und Armee⸗Corps je 1 Lieutenant der Infanterie vom 1. Juli dieses Jahres ab bis zur Beendigung der Ausbildungs⸗Periode der zweiten Rekrutenquote zu kommandiren. II. Immobile Armee.
1) Die Entlassung der Reserven hat bei denjenigen Truppen⸗
theilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, am ersten, spä⸗ testens zweiten Tage nach Beendigung derselben, beziehungsweise nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei der Fuß⸗Artillerie und den zu den Herbstübungen nicht beorderten Feld⸗Batterien am ersten, spätestens zweiten Tage nach Beendigung der Schießübungen, beziehungs⸗ weise nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei den übrigen Truppentheilen zum 1. September dieses Jahres stattzusinden. Die Trainfahrer zu halbjähriger Ausbildung sind, soweit dieselben nicht Behufs Ablösung der älteren Train⸗Mannschaften der Okkupations⸗ Armee Verwendung finden, zum 1. November dieses Jahres be⸗ ziehungsweise 1. Mai künftigen Jahres und die Oekondmie⸗Hand⸗ werker zum 1. Oktober dieses Jahres zu entlassen. 2) Zu den ange⸗ gebenen Terminen haben Beurlaubungen von Mannschaften zur Dis⸗ position in dem Umfanze stattzufinden, daß Rekruten in nachstehend bezeichneter Zuhl eingestellt werden können. 3) Es sind einzustellen: Zum Dienst mit der Waffe a. bei den älteren Garde⸗Infanterie⸗Regimentern pro Bataillon 225 Rekruten, b. bei den jüngeren Garde⸗Infanterie⸗ und sämmtli⸗ chen Linien⸗Infanterie⸗Regimentern pro Bataillon 190 Rekruten, c. bei dem Garde⸗Jäger⸗Bataillon eine durch die Inspektion der Jä⸗ ger und Schützen speziell festzusetzende Zahl, d. bei dem Garde⸗ Schützen⸗Bataillon und den Pionier⸗Bataillonen, von welchen einzelne Compagnien mobil sind, je 190 Rekruten, e. bei dem Garde⸗, sowie den übrigen Pevmien ⸗Bataillonen, dem Eisenbahn⸗ Bataillon und den Linien⸗Jäger⸗Bataillonen je 160 Rekruten, f. bei jedem Kavallerie⸗Regiment mindestens 180 Rekruten, g. bei jeder rei⸗ tenden Batterie mindestens 25 Rekruten, h. bei jeder Feld⸗Batterie je 30 Rekruten, i. bei jeder Fuß⸗Artillerie⸗Compagnie mit einem Etat von 146 Köpfen je 50 Rekruten, k. bei jeder Fuß⸗Artillerie⸗Com⸗ pagnie mit einem Etat von 116 Köpfen je 40 Rekruten, I. bei jeder Train⸗Compagnie zu dreijähriger Dienstzeit mindestens 10 Rekruten, zu halbjähriger Ausbildung im Herbst dieses und Frühjahr künftigen Jahres je 39 Rekruten. B. Oekonomie⸗Handwerker bei sämmtlichen Truppentheilen soviel, als nach Entlassung der Re⸗ serven zur Erreichung des Etats erforderlich sind, jedoch mindestens vier pro Bataillon. 4) Die Einstellung der Rekruten hat für das Garde⸗Corps und sämmtliche Truppen zu Pferde bis zum 5. No⸗ vember, für alle übrigen Truppen jedenfalls bis 5. Dezember dieses Jahres zu erfolgen. Für den Fall, daß rücksichtlich einzelner Truppen⸗ theile eine Modifikation der vorstehenden Zahlen nothwendig werden sollte, ermächtige Ich das Kriegs⸗Ministerium, die bezüglichen Anord⸗ nungen zu treffen. Das Kriegs⸗Ministerium hat das hiernach Erfor⸗ derliche zu veranlassen. 8 Beerlin, den 20. Februar 1873. 8 Wilhelm.
von Kameke. An das Kriegs⸗Ministerium. Berlin, den 27. Februar 1873. — Zur Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets⸗Ordre be⸗ stimmt das Kriegs⸗Ministerium das Folgende: I 9. I. Mobile Armee. de
1) Mit Rücksicht auf den verschiedenen Bedarf der Feld⸗Regi⸗ menter sind bei der Ueberweisung der Rekruten etwaige Aushülfen der Regimenter untereinander durch die General⸗Kommandos festzusetzen. 2) Die Rekruten der Infanterie und der Feld⸗Artillerie werden, inso⸗ weit sie nicht auf den Etat der Ersatz⸗Truppen in Anrechnung kommen, bis nach erfolgter Ausbildung über den Etat verpflegt. Die Mannschaften der Ersatz⸗Batterien sind während der Periode der Rekruten⸗Ausbildung vom Arbeitsdienst möglichst zu dispensiren. 3) Insoweit bei den Ersatz⸗Es⸗ kadrons nach erfolgter vollständiger Entlassung des Jahrganges 1869 bis zur Wieder⸗Kompletirung auf den Etat in Bezug auf die War⸗ tung der Pferde ꝛc. besondere Maßnahmen nothwendig werden, sind dieselben durch die betreffenden General⸗Kommandos anzuordnen. Zum 1. November dieses Jahres ist hierher zu melden, ob beziehungsweise in welcher Höhe etwa im näͤchsten Frühjahre eine Rekruten⸗Ein⸗ stellung erforderlich ist. 4) Die Ablösung des ältesten Jahrganges der mobilen Pionier⸗Compagnien geschieht auf Veranlassung der General⸗Inspektion des Ingenieur⸗Corps und der Festungen in direktem Einvernehmen mit dem Ober⸗Kommando der Okkupations⸗Armee. 5) Die Ablösung der älteren Train⸗Mannschaften der Okkupations⸗ Armee ist Seitens der Train⸗Inspektion auf Requisition des Ober⸗ Kommandos rechtzeitig zu veranlassen. Es können hierzu sämmtliche zu halbjähriger Ausbildung ausgehobene Train⸗Mannschaften des Garde⸗, 1. bis 11. und 15. Train⸗Bataillons exkl. der Rekruten aus Elsaß⸗Lothringen verwandt werden. 6) Die Zahl der Oekonomie⸗ be.neene. er wird vom 1. Oktober d. J. ab pro mobiles Infanterie⸗
egiment auf 60, pro mobiles Kavallerie⸗Regiment auf 30 Köpfe re⸗ duzirt. Die überschießenden Mannschaften sind am 1. Oktober d. J. zu entlassen und außerdem so viel zur Disposition zu beurlauben, daß pro Infanterie⸗Regiment 12, pro Kavallerie⸗Regiment 6 Oekonomie⸗ Handwerker eingestellt werden können. 7) Die den g2. ⸗Truppen⸗ theilen Seitens der immobilen Truppen zu gewährende Aushülfe an Lehrpersonal ist Seitens der General⸗Kommandos der betreffenden Armee⸗Corps je nach dem Bedarf festzusetzen.
II. Immobile Armee.
1) Die Entlassung der Reserven der Fuß⸗Artillerie⸗Compagnien, welche an der Belagerungsübung bei Graudenz Theil nehmen, erfolgt nach Beendigung derselben. 2) An der alljährlich einzustellenden Zahl von 190 Rekruten pro Infanterie⸗Bataillon wird bis auf Weiteres festgehalten werden. 3) Die Quote der in die einzelnen Kavallerie⸗Re⸗ gimenter einzustellenden Rekruten haben die General⸗Kom⸗ mandos unter Beachtung der sub f. festgesetzten Mini⸗ malzahl zu bestimmen Die Freiwilligen zu drei⸗ bezie⸗ hungsweise vierjähriger Dienstzeit sind auf genannte Zahl in Anrechnung zu bringen. Die Liquidation eines b-a n Min⸗ derbedarfs an Rekruten ist bei denjenigen Kavallerie⸗Regimentern ge⸗ stattet, welche, um die Zahl von 180 Rekruten einzustellen, zu vier⸗ jähriger Dienstzeit Mannschaften zur Entlassung bringen müßten. Um für das nächste Jahr etwaige Beurlaubungen zur Dis⸗ position möglichst zu vermeiden, erhalten die General⸗Kommandos die Ermächtigung, den Jahrgang 1872 bei den Kavallerie⸗Regimentern durch Abgabe von Mannschaften an andere Waffengattungen, namentlich an Feld⸗Artillerie und Train, sowie durch even⸗ tuelle Entlassung zur Disposition der Ersatz⸗Behörden ent⸗ Prfchend zu reduziren. Die direkte Kommunikation mit der General⸗
spektion der Artillerie und der Train⸗Inspektion wird anheim⸗ gestellt. 4) Die Festsetzung der Zahl der pro Train⸗Bataillon ein⸗ zustellenden Mannschaften zu dreijähriger Dienstzeit bleibt mit der sub 1 auferlegten Beschränkung der Train⸗Inspektion überlassen. Jedoch ist erstere im Allgemeinen derartig zu bestimmen, daß mindestens 5 Mann pro Train⸗Compagnie zur Disposition beurlaubt werden können. 5) Die durch die Friedens⸗Verpflegungs⸗Etats pro 1873 festgesetzten Ersparniß⸗Maßregeln sind bei Berechnung des Rekruten⸗Bedarfs zu berücksichtigen. 6) Die laut §. 16 1 der Militär⸗Ersatz⸗In truktion vom 26. März 1868 hierher einzureichenden E atz⸗Bedarfs⸗Nachwei⸗ sungen ꝛc. sind baldmöglichst zur Vorlage zu bringen. 7) Die An⸗ rechnung der laut vorstehender Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vorzeitig
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eingestellten, sowie der im Herbst v. J. für die Ar⸗ tillerie zꝛc. nachträglich ausgehobenen Mananschaften wird auf Grund der bezüglichen Nachweisungen erfolgen. 8) Ueber den Einstellungs⸗ Termin der Rekruten bleibt weitere Bestimmung mit der Maßgabe vorbehalten, daß die zu halbjähriger Ausbildung ausgehobenen Train⸗ n am 3. November d. J. und 2. Mai k. J, die Oekonomie⸗ andwerker am 1. Oktober d. J. einzustellen sind. Etwaige Anträge auf Modifikation der durch vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre festgesetzten Rekruten⸗Quoten für einzelne Truppentheile sind gleichzeitig mit der Vorlage der Ersatz⸗Bedarfs⸗Nachweisungen ꝛc. hierher zu richten. dPeKriegs⸗Ministerium. 8 v. Kameke.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Sachsen. Dresden, 8. März. Die Erste Kammer 8 genehmigte in ihrer heutigen Vormittagssitzung, welcher die Staats⸗Minister Freiherr von Friesen, von Nostiz⸗Wallwitz, so⸗ wie Geheimer Finanz⸗Rath Römisch beiwohnten, zunächst die Nachträge zum außerordentlichen Budget der laufenden re ee. periode (Referent Se. Königliche Hoheit der Kronprinz) ohne Debatte in der von der Zweiten Kammer festgestellten Fassung und nahm sodann die Berichte der Finanz⸗Deputation (Referent von Erdmannsdorff) über die Ergebnisse des Vereinigungsver⸗ fahrens bezüglich der Eisenbahnvorlagen und der Steuerreform entgegen. — Die Kammer stimmte überall den Vereinigungsvor⸗ schlägen ohne Debatte bei. Hiernach ward bei den Sülenbahemor. lagen der von der Kammer gestellteLntrag — wonach die Regierung, wenn ihr bekannt wird, daß Gründer in Prospekten falsche That⸗ sachen zur Täuschung des Publikums ꝛc. behaupten, unnachsichtlich den Staatsanwalt in Kenntniß setzen soll — fallen gelassen, mehrere, die Richtung der Linie Schaudau⸗Bautzen betreffende Petitionen, welche für erledigt erklärt worden waren, an die Re⸗ 1 gierung zur Kenntnißnahme abzugeben beschlossen, ebenso alle
Petitionen, die sich auf solche Projekte beziehen, welche die Kam-⸗
mer als mit nicht genügenden Untertagen versehen, unberathen gelassen hat. Bezüglich der Petitionen auf Anlegung eines Kohlenbahnhafs in St. Nikolai bei Chemnitz, hatte es bei dem Beschlusse der Kammer, dieselben der Regierung zu übergeben, 2 sein Bewenden. — Bezüglich der Steuerreform ist dem Finanz⸗ Minister folgender Vereinigungsvorschlag gemacht worden, wel⸗
chem die Deputation der Ersten Kammer einstimmig, die der
Zweiten Kammer mit 6 gegen 6 Stimmen beigetreten ist: 3 1) Die Regierung wird ersucht, der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf behufs Einführung einer allgemeinen Klassen⸗ und Einkommensteuer vorzulegen. G
2) Neben der Klassen⸗ und Einkommensteuer ist jedoch die Grund⸗ und Gewerbesteuer beizubehalten. Beide werden zur Befreiung von ihren wesentlichsten Mängeln, und um ein möglichst richtiges Verhält⸗ niß zwischen beiden herzustellen, einer Revision unterworfen. , 8
3) Für jede Finanzperiode wird durch Gesetz festgestellt, welcher Theil des Bedarfs auf die Grund⸗ und die Gewerbesteuer und wel⸗ cher auf die Klassen⸗ und Einkommensteuer gelegt werden soll.
Einstimmig nahm die Kammer diesen Antrag an und lehnte den von der jenseitigen Kammer angenommenen Streit⸗ schen Antrag ab. — Hierauf wurde die Sitzung bis zum Ein⸗ gang weiterer Berathungsgegenstände aus der Zweiten Kammer unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erstattete Vize⸗Präsfident Pfotenhauer Bericht über das Ergebniß des Vereinigungs⸗ verfahrens bezüglich der Dresdener Justizneubauten. Der Ver⸗ einigungsvorschlag wurde ohne Debatte angenommen.
Nachdem hierauf die Vorstände der verschiedenen Deputa⸗ tionen Bericht über die unerledigt gebliebenen Gegenstände er stattet hatten, wurde die Sitzung, die letzte des Landtags, nach den Schlußreden des Präsidenten und Vize⸗Präsidenten, sowie des Staats⸗Ministers von Fabrice unter dreimaligen Hochrufen auf den König geschlossen.
— Die Zweite Kammer blieb vorläufig, und in der ausgesprochenen Erwartung, daß das Vereinigungsverfahren ein befriedigendes Ergebniß haben werde, bei ihren Beschlüssen hin⸗ sichtlich der Dresdener Justizneubauten stehen. Alsdann nahm sie den im Vereinigungsverfahren über die Differenzpunkte in Eisenbahnangelegenheiten formulirten Vorschlag an, alle Petitionen, die sich auf solche Eisenbahnprojekte beziehen, über welche in einer oder in beiden Kammern nicht Bericht erstattet worden, der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Mit lebhaftem Beifall wurde sodann die Mittheilung des Finanz⸗Ministers aufgenommen, daß er die Ausführung jener, eine sechsstündige Abladefrist einführenden Anordnung der Ge⸗ neral⸗Direktion der Staatsbahnen, um deren Aufhebung die Kammer gestern einstimmig die Regierung ersucht hatte, bis auf Weiteres sistirt habe. Nach einer halbstündigen Unterbrechung der Sitzung erstattete Abg. Dr. Gensel Namens der außerordent⸗ lichen Steuerreformdeputation Vortrag über das Resultat des Vereinigungsverfahrens betreffs der Steuerreform. Der oben mitgetheilte Vermittelungsvorschlag wurde mit 41 gegen 30 Stim⸗ men angenommen. Sodann folgte der Vortrag des Abg. Dr. Rentzsch Namens der 2. Deputation über das Resultat des Ver⸗ einigungsverfahrens bezüglich der Dresdener Justizbauten: der Vereinigungsvorschlag gelangte gegen 3 Stimmen zur Annahme. Der Präsident brachte sodann eine von dem ständischen Archivar entworfene Uebersicht über die von dem nun am Schlusse seiner Thätigkeit angelangten Landtage erledigte Geschäftsmasse. Hier⸗ auf richteten der Präsident Dr. Schaffrath, der Vize⸗Präsident Streit, welcher dem Ersteren den Dank der Kammer für seine Geschäftsführung ausdrückte, und Namens der Regierung Staats⸗ Minister Freiherr von Friesen Ansprachen an die Kammer, und nachdem der Präsident die letzte Stzung des Landtags geschlossen erklärt hatte, trennte sich die Kammer unter dreimaligem Hoch auf König, Verfassung und Vaterland.
Der feierliche Schluß des 14. ordentlichen Land⸗ tags hat heute Mittag 12 Uhr in den Paradesälen des Resi⸗ denzschlosses durch den König stattgefunden. Die Thronrede, welche Se. Majestät vorlasen, hat folgenden Wortlaut:
Meine Herren Stände! Ein langer und viel bewegter, an beden⸗ tenden und schwierigen Arbeiten überaus reicher Landtag liegt hinter uns. Eine seiner wichtigsten Aufgaben war es, die neue Organisation der Behörden für die innere Verwaltung zu berathen, welche, indem sie die Bevölkerung selbst zu einer umfassenden und einflußreichen Theilnahme an den öffentlichen Geschäften herbeizieht, einem längst gefühlten Bedürfnisse Rechnung tragen soll. In engem Zusammen⸗