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h andelt sich ja nu r um Einri tuungen 8 welch 8 8n Staat “ “ 3 ben, daß Sie die einzelnen V n auf da C päter wurden dann die Knabensemin 2* 1 gesetzlich be⸗] liegt, unverändert die Zustimmung ertheilen Wi M S 6 n m zaun einm ch gt, zu wollen. Wiederholent⸗ des W auẽ ie mi s Weges, der dort und auch an anderen Stellen betreten war, und Meine Herren! Lassen Sie mich nun einmal den wahren Sinn stellungen anerkannt haben, daß Sie die einzelnen Vorlagen auf das Erst später rden d i⸗ Knabenseminarie sa⸗ konvikte auch in Deutschland eingeführt. In dieser Beziehung sagt
rechtigen sollen, sich Uebergriffe vom Leibe zu halten Daß das lich i ß di z⸗Winisteti Fer. 5 p be 1 st es betont worden, daß die Ste scheide 88 Seen heisterum meäali reet in der Wahl seiner Mittel gefehlt, wicht darauf lege, in dem ncdichen Abschiaffemng, 8 Ge⸗ “ “ von diesem Wege gekommen. Dieser Vor⸗ dder Vorlage erörtern an dem Amendement, welches Seitens des Herrn Sorgfältigste prüfen würden, sich keineswegs dabei gebunden hielten lagen e. grchace nicht 898 5. es gäf 2 gelegenheit durch den Schluß der Session nicht unterbrochen zu werden. gehandelt häthe ich verloren gegangen, wenn man in anderer Weise Grafen von Krassow, zum Theil mit unterstützt Seitens des Herren durch Beschlüsse des andern Faktors oder die Vorlage der Staats⸗ Schulte, und zwar in der auch schon gestern von dem Herrn Unter⸗ die Sie gebracht haben sind nicht senras. Besse Amendements, Sie meint, wenn solche Fragen, wie diese, einmal angeregt sind, Der Herr Freiherr von Zedlitz h ü si Grafen von Vorrics, dem Hohen Hause vorgelegt worden ist. Sie regierung, so sollte ich meinen, ist auch der Aenderung des Artikel 18 Staatssetretär E11 enthalten wesentlich dasselbe, was schon d “ — sondern sie müssen sie soweit zum Austrag gebracht werden, als irgend möglich! geltend gemacht: er ist auf das 81 1 . hat dieselben Gesichtspunkte haben bereits aus dem Munde des Herren Minister⸗Präsidenten, daß gegenüber ein recht ausreichender Schutz gewährt. Wie es die Staats⸗ „Zu diesen Klerikalseminarien“, die alio früher immer in Deutsch⸗ 18es. In, . scr as 88. durch die Amendements Aber in dieser Hoffuung könnte sie sich, und ich möchte beinahe sagen, die allgemeinen B sti auf das Schu aufsichtsgesetz gegangen und hat er sich auch nicht für die Annahme dieses Amendements erklären regierung in Bezug auf diese Aenderung meint, was sie für Inten⸗ land bestanden, die allein dienten zum Abschluß des theologischen ““ vorgeschlagen worden ist. Irren ist menschlich würdesie sich getäuscht sehen, wenn in diesem Hohen Hause eine Aenderung der G setz it estimmungen über das Volksschulwesen mit diesem konnte, vernommen und ich möchte den Herrn Baron von Senfft in tionen hat, sehen Sie ja aus dem Charakter der Vorlagen selbst, wie Studiums und zur proktischen Vorbereitung für das Prie eramt die EEEEbEEe cgs Die Unfehlbarkeit, von dem Abgeordnetenhause herübergekommenen Vorlage beschlossen Heese ö sie gar nicht zusammenhängen, in Verbindung ge⸗ dieser Richtung berichtigen — die Aeußerung des Herrn Minister⸗ ich ihn vorhin fkizzirte. 1 sind in den meisten Dibzesen seit dem Jahre 1818 Knaben⸗ die Veranlass ü eite beanspruchte Unfehlbarkeit, ist ja gerade würde. Ich bitte dabei feltzuhälten, daß es sich dabet nicht handelt es auch -8 Uörte ist ein heterogenes und weit führendes, er hat Präsidenten bezog sich nicht auf diese Vorlage, sondern auf die ande⸗ Endlich, meine Herren, der Zusatz zu Artikel 18, der zweite Theil seminare getreten. Man hat sie gestiftet größtentheils aus Legaten meine EEE88 zu ü62 in dem wir stehen. Nun, um eine Aenderung von einzelnen Bestimmungen in einfachen Gäsetzes⸗ nur eeee v8 e-ne “ h -he ue ec cfs denechenhe. mähs E“ ieeeee he ec n. deh Shs e ee. eahe. s. des Herz legen, daß Sie Sc 8. de 28* “ Ihnen dringend ans vorlagen, — der Unterschied, der in dieser Beziehung obwaltet, ist heute Ansehen der Kilche’nehe Behauptung, daß diese Bestimmungen das ich nach jeder Beziehung für viel schlechter, gefährlicher und dem Gan⸗ Jedoch unbeschadet der vollen Selbständigkeit der Kirchen⸗ und Re⸗ sialunterricht an ihnen ertheilt, bald sind sie nur Konvikte, so daß “ ni ei der bevorstehenden Abstimmung erinnern schon hervorgehoben worden — sondern es handelt sich um eine kompli⸗ zugeben. Er! in der Schule schäͤdigen, kann ich als richtig nicht zen nachtheiliger als die Vorlage und erlaube ich mir dafür einige ligions⸗Gesellschaften in Bezug auf Lehre und Kultus. die Zöglinge den Unterricht an einem öffentlichen Gymnasium des handelt 89 be hies umäͤchst difik iess eten gerhehsnns zirte Verfassungsänderung. Fangt 8 dieset Gesege auf den Kanzelparagraph. hingewiesen, das Gründe anzuführen. In Uebereinstimmung steht es mit der Vorlage Entweder, meine Herren, ist dieser Zusatz überflüssig, indem er Orts empfangen. 8 für den Lauf dieser Zosston dn. 28* a g ie ganße Gesebgebung „Jeder Beschluß, der heute abweichend gefaßt wird in aber dann weiter hin Rr er agen wieder nicht zusammen. Er hat insoweit, als eine gesetzliche Regelung in Aussicht genommen wird. dasselbe ausdrückt, was der Artikel 12 ausdrückt und was mit Noth⸗ Sie finden also, meine Herren, in historischer Entwickelung der Dinge frage ich — und ich richte diese Frage 8 Frage ste 8 un aber diesem Hause, ist nichts anderes als eine neue Verfassungs⸗ Aeußerung eines Ab gse ia6 auf das Zuchtmittelgesetz und auf eine Aber diese gesetzliche Regelung wird nur verlangt für „die Aufsicht wendigkeit für die Gesammtheit gelten muß, weil es für das Indivi⸗ genau festgestellt, daß Knabenseminare Anstalten sind, die zur völligen Er⸗ tismus ist 85 nicht 5 Fernehanich an Ihren Patrio⸗ änderung, die nicht blos in diesem Hause, sondern auch in dem Zuchtmittelgefetz beteifft se 8- im anderen Hause. Was nun das sogenannte des Staates zur Sicherung gegen Eingriffe in dessen Rechte, duum gilt, aus deren Mehrzahl die Gesammtheit zusammengesetzt ist, füllung des Tridentinums und zur Ecgänzung der früher schon be⸗ gegen Uebergriffe, die das St taleb wir Waffen brauchen, um uns anderen Hause den durch die Verfassung gebotenen Weg von aus einer über roß 18. dl naench versichern — ich schließe das wenigstens sowie in die staatlichen Rechte der Einzelnen.“ Meine oder der Zusatz ist bedenklich. Der Art. 12 giebt in Bezug auf das religiöse standenen klerikalen Priesterseminerien eingerichtet sind, um Knaben Zeit sich diche UWaffen 8 h eben bedrohen, zu schützen, an der Anfang an wieder durchlaufen muß, — Sie werden in der Lage Seeite nur der ve 268 Petitionen — daß auf der evangelischen Herren! Was sind denn die Rechte des Staates? Wer Bekenntniß und auf die S.e desselben keine unbedingte Freiheit. vom zwölften Jahre an für den geistlichen Beruf zu erziehen und zu re. gleich zu verschaffen? Hat nicht der neueste sein sich zu berechnen, welcher Zeitaufwand damit geboten ist gesprochener Kirchenst e §. 4, der eine öffentliche Bekanntmachung aus⸗ definirt die denn? Erfahren wir es denn jetzt nicht täglich, daß Er setzt eben hinzu: Es darf dem bürgerlichen und staatsbürderlichen unterrichten und diese Knabenseminare sind doppelter Art: sie sind henftrafen untersagt, Anfechtung erfahren hat, freilich wenn die Staatsregierung sagt: das ist Recht des Staates, die Kirche Rechte kein Abbruch geschehen. Man könnte nun das Wort „volle“ entweder verbunden mit einem vollständigen Unterrichtssystem — und dann sind sie Knabenseminare im engeren Sinne, oder auch blos Kon⸗
sprochen wird und den und welcher Zeitaufwand mit der weiteren Ber 3 Anfkee ; — g athung und Förderung Anfechtungen, die zum Theil hervorgegangen sind aus groben und auf der anderen Seite sagt: Nein, das ist Recht der Kirche. Dann Selbständigkeit, welches jegliche Beschränkung auszuschließen scheint, 1 nennt man sie Knabenkonvikte; beide haben aber Knaben von 12 Jahren eine spezi⸗
ee sest 8 den Zeitemgen vielfach bes Sie alle kennen, hat ni er Vorgang des Grafen Ledochowski mit der Angelegenheit verbund i ür ite i 8 1 jß Fnön D bkeit dare d suhne 1 ; 8 nden sein würde. Dies biue ich ebenfalls in argen Mißverständnissen. — Eine Kis 1 1 1 1 EE bingeregesa. daß 88 des Schutzes bedürfen, der geneigte Erwägung zu ziehen. Mir scheint die Sache so 1 Eeen Mißberst Eine Klärung hat bereits begonnen bei der sollen geschützt werden die „staatlichen“ Rechte der Einzelnen, meine gar sehr leicht in einem gegensätzlichen Sinne verstehen. Meine vikte — und dann . 8 ifte 1 8 degierung durch diese Gesetze gegeben werden soll? Diese Frage daß eine Aenderung nahezu gleich der Ableh daß 8 nderen Hause. — Aber, meine Herren, wie dieser Para⸗ 1 Dieses Wort „staatlich“ hat twas Bedeut H k ber die Absicht d de das hhaftliche Ziel zur Er der fr bestand werden Sie, wie ich nicht zweifle, bejahen und wenn das der Foll diesentgen, 10 ur hezu g der Ablehnung ist, und daß daher graph das Urtheil recht gtiget setee de h. iich 8 Herren! Dieses Wort „staatlich“ hat eine etwas ominöse Bedeutung Herren, kann es aber die Absicht sein, indem man einen Satz, der auf das gemeinschaftliche Ziel zur Ergänzung der früher nur bestandenen ist, so bitte ich Sie dringend Fbnen Sie alle Amend o jjenigen, die nicht zu schwer wiegende Bedenken gegen die Vorlage verstehen. Ist doch das, was dieser FCae ver c, kc auch nicht zu gewonnen durch die Ihnen ja in extenso mitgetheilten Verhandlungen alle Religionsgesellschaften sich bezieht, ausspricht, in der That eine großen Seminarien, die Vorschriften des Tridentinums in Er⸗ ven böniir füßres die 8 Heseh hhns 4 b 2 mendements ab, haben und die im Allgemeinen geneigt wären, ihr zuzustimmen, daß nicht langer Zeit in unsere dieser Paragraph sagt, bis vor gar mit dem Bischof von Ermeland. Sie wissen, was über das Wort solche „volle“ Selbständigkeit jeglicher Sekte zu geben, die sich eimal füllung zu bringen, d. h. 8 1 n spez hiülche dicin führen, die sanza Hesezgebung, die des innere Leben der diese ihren Bedenken gegenüber, wie mir scheint, doch die Pflichtzha⸗ wesen und sst noch Recsene 0 ifhenesedchhscn eneceens ge⸗ oaa11414141414““ Gesetzgebung lahm dn seget gad bes an 1n Zeit Naßrege ist, diese ben, den Gesichtspunkt auf der anderen Seite in die Wagschale zu evangelische Kirche ebenfalls bestch 1 eren deutschen Landen, wo die mentaren es Anlaß gegeben hat in der Presse. Das Amendement soll Lehre — und ich denke, wir haben solche, wenn auch nicht gerade in lichenstand vorzubereiten. Das ist der ganz feststehende rechtliche uns inzwischen allerlei Unheil Brihaen ban In wege. welche werfen, welchen ich mir anzudeuten gestattette. die Aeußerung eines Abge 38 8 e. D hat der verehrte Herr die Aufsicht sichern gegen „Eingriffe“; sind dabei Eingriffe vorausge⸗ unserem Vaterlande — etabliren möchte. b Begriff, über den ein Zweifel nicht obwalten kann. Worüber ein schweren Verwickelungen“ 3 Kezs. ⸗ 8 L ist auch von Es ist, um hier kurz noch ein Mal daran zu erinnern hier her⸗ längere Zeit Kraft hälkten, ff 88 Foimn wiederholt: wenn die Gesetze ssetzt, die bereits thatsächlich geworden sind oder drohen oder Nun, meine Herren, ist denn auch der Satz richtig, daß unsere Zweifel bestehen kann, war allein das: welche der zur Zeit bestehen⸗ das hat sich die Saatscse dec den. .sch öee G vorgehoben: es bestehe kein Bedürfniß zu dieser Vorlage. — Ich darf wie sie vorgeschla 8 fer bo b würde hie Bildung der Geistlichen, blos möglich sind? Es soll der Staat gesichert werden. Soll ] Gesetzgebung in Bezug auf Kultushandlungen eine volle, ganze Frei⸗ den Anstalten unter dieses Gesetz fallen. Das aber ist nicht Aufgabe auch gesagt, daß die Nothwendigtelt solch er bfaffung dieser esetze mich wohl zurückbeziehen auf die großen politischen Gesichtspunkte, scheint, wenn defe Aens ald andere Geistliche bilden. Mir . er die Sicherung nur haben in rein negativer Abwehr, heit gewährte, ich meine eine ohne jegliche Beschränkung? 88 der Gesetzgebung, von vornherein alle Einzelfälle, wo das Gesetz zu⸗ für sich schon eine schwere Verwickelung S e Ge e vorzulegen, an und die gestern der Herr Minister der Auswärtigen Angelegenheiten vor Ihnen bezweifle daß der He e gethan ist, was ich nicht 8 oder soll er auch berechtigt sein, dauernde Einrichtungen Sie mich Ihnen ein Beispiel anführen, es ist doch nicht zu bestreiten, treffen wird oder nicht, anzugeben, das ist Sache der Gesetzan⸗ noch weitere Irrthümer und Recheen en * daß däraus möglicherweise entwickelt hat. Er hat mit einem kurzen Worte den Kampf als einen po⸗ lische Kirche be sheh Pieden dür that, sie wirklich nur auf die katho⸗ bS zu schaffen, auf Grund deren solche Eingriffe nicht mehr möglich sind? daß Prozessionen, Wallfahrten, Bittgänge Kultushandlungen sind und wendung. Die Gesetzgebung handelt von den Rechrsbegriffen, den Setaa sreie g de dre ⸗— Uebenn s 1 dhen “ Dhes ist der bezeichnet, den Kampf des Staates gegen bestimmte Richtungen Vorbildune ders gersthicben 1aeg den wenn Sie jenes Gesetz über die Dasz ist ein ganzes Bündel von Zweifelsfragen, die dieser Satz zu dennoch sagt nser Lars. wo sie nicht hergebracht sind, dürfen sie nur allgemeinen Kategorien, und die Subsumirung der Einzelfälle unter aber den Dingen mit Schärfe ins Gest b Neine Herren! Man mu 19 ie einen Staat im Staate gründen wollen, nnd ich meine, daß der alleinigen Ausnahme vielleicht hse hen, so 88 Sie, daß mit der erkennen giebt. Diese Zweifelsfragen werden nun jedesmal zum Aus⸗ gehalten werden mit Genehmigung der Polizei. Das ist eine Be⸗ den allgemeinen Begriff ist Gegenstand der Gesetzanwendung, und 8 überzeugen, daß weder die 2958.. sich 886 dann wird man sich Herr Minifter⸗Präsident heute mit dieser Anschauung in vollem stände der Prüfun mit behe stärkeren Betonung, gewisse Gegen⸗ druck gebracht werden, wenn das Spezialgesetz gemacht wird und dort durch schränkung der Selbständigkeit. Dann weiter, meine Herren, alle nur um die Sache klar zu stellen, giebt man Material in einzelnen steigert, noch weniger 12 d 8 mit mal katholischen Kirche ge-⸗ Maße im Einverständniß geblieben ist. Er hat nur in einigen Linien minirt werden 8 die 8 Fe Fenren⸗ die meist auch jetzt schon exa⸗ ddie Majorität der Betheiligten entschieden werden nach der einen oder Religionsgesellschaften dürfen sich vereinigen zu ihren Kultushandlun⸗ Spezialfällen; aber niemals kann man den Zweck haben, damit das sefige iche 8 ises as Verhältniß der evangelischen weiter gezeichnet, welche Fortschritte der Gedanke der Bildung des also wiederum dichs in de Se 8 bleibt, wie sie jetzt ist. Ich bin nach der anderen Richtung. Ganz dasselbe will die Vorlage; sie will gen, und dennoch muß Anzeige erstattet werden von ihren Versamm⸗ Gesetz erschöpfen zu wollen. Das ist keine Aufgabe der Gesetzgebung b hier ke Pes Fre. 5g;; ist dg Weise bedroht wird, Staates im Staate gemacht hat — und können wir wirklich die von Zedlitz auch nur einen Schat aus den Ausführungen des Herrn auch durch das Gesetz entscheiden. Sie giebt aber den großen Vor⸗ lungen, insofern diese Religionsgesellschaften nicht die Rechte der Kor⸗ nach keiner Richtung hin, mögen Sie Gebiete nehmen, welche Sie e g die enn man scharf zusieht, Richtigkeit dieser Thatsachen in Abrede stellen? Blicken wir doch nur die im Lande so außerord lch. ten für diese ernsten Behauptungen, theil, daß, wenn wir sie annehmen, wie sie von drüben gekommen ist, porationen haben, — also wiederum ein Moment, welches dem Worte wollen. “ “ 8 schw V wickel 3 ncc daß die Sorge um dergleichen in das Land, wie die Dinge gehen. Erinnern wir uns doch wie erst darin werden Si vhf 8 viel Unruhe erregen, zu finden, und bei dem Spezialgesetz nur Streit darüber sein kann, was ist zweck⸗ „volle Selbständigkeit“ doch bedenklich gegenübersteht. Ich kann Was nun die einzelnen Anstalten betrifft, die von dem Herrn Fe Werwicelumgen großen heils auf Gespenstersucht beruht, leise die Opposition gegen den Staat sich zeigte, wie sie immer stärker Sach bei auch den Grund erkennen, weshalb ich die mäßig, wie weit sollen die Grenzen gezogen werden, wenn dagegen nicht anders als sagen, das Amendement ist entweder überflüssig oder Vorredner zur Sprache gebracht sind, so hat er abgesondert behandelte 8 8 458 1ö8 byp Fonßd rischen Verstimmung, die keineswegs dazu wurde, wie der gesammte Episkopat Deutschlands im Hinblick 65 1“ Pänrt se eenst nehme und so eingehend behandle. deas Amendement Annahme fände, kann es in jedem solchen Falle bedenklich, und weil es das ist, so glaube ich für alle Theile des Knabenseminare und Knabenkonvikte, der Staatsregierung aber einen geeig 5 In ie Dinge klar so zu sehen wie sie sind. Ist das die Vorlage den eventuellen Beschlüssen der gesetzgebenden G ebatten Sö ich in vollent * aße zu thun und meinem Gewissen zu genügen, aus den angedeuteten, vielleicht aus noch weiteren Gründen immer Amendements dargethan zu haben, daß die Vorlage den Vorzug ver⸗ Vorwurf daraus gemacht, daß sie schon hinsichtlich des Namens ge⸗ uT“ Herren, so kann ich nur die Bitte wiederholen, den Gehorsam nicht einzuhalten drohte. — Die Urkur 6 9 9 1u noch kurz hinzuweisen, daß in dem Vorbildungsgesetz wieder streitig werden, was ist verfassungsmäßig und was verfassungs⸗ dient und nicht das Amendement und danach, meine Herren, bitte ich nöthigt gewesen sei, beide neben einander zu stellen. Ich glaube, daß ö1“ Se- “ auch in dieser Ange⸗ liegen ja vor — und wie einer dieser Kirche enfürsten Ftx “ Refttnretug.⸗ über die Bildung ein Aufsichts⸗ widrig, und dieser Streit ist es gerade, den wir vermeiden müssen. Es ist Sie Ihr Votum zu bestimmen. 8 ₰ sddies in der gegebenen Rechtsausführung seine volle Begründung findet, 8 dr allen (e ütt en. neiften 38 Herrenhaus der Regie⸗ schuldigen Gehorsam bereits verweigert hat. Ich habe auch hier steht in diesem .n ga c be Anstalten — dieses Aufsichtsrecht be⸗ nicht ein theoretischer, sondern außerordentlich praktischer Streit. Sie sehen “ —, es war aber auch thatsächlich dazu der Anlaß vorhanden, weil in der . 9 3 isher gewohnt gewesen ist. den Grafen Ledochowski im Auge und ich muß dem Herrn lischen Kirche bestehenden S zereits, insoweit als die in der evange⸗ 8 daß fast immer, wenn eine Maßregel getroffen wird Seitens der Stagts⸗ — Im Hause der Abgeordneten ensgegnete in der That die meisten jetzt bestehenden Knabenkonvikte von den Bischöfen . Nach dem Grafen Rittberg ergriff der Minister der geist⸗ Grafen v. Brühl gegenüber erwidern, daß die Sache gar nicht so so unter Aufsicht 89 Eeracsorungg, die zur Bildung von Geistlichen, 8 Regierung, die die Verhältnisse der Kirche und Schule berührt, das Wort Diskussion über §. 11 des Gesetzentwurfs, die Vorbildung und selbst als Knabenseminare bezeichnet werden. 1 lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk das Wort: liegt, wie sie beliebt worden ist, zu schildern. Die Anordnung ist tus⸗Minister wirkt neben der . Kirchenbehörde stchen der Kul⸗ gerufen wird, es handelt sich um eine Verletzung der verfassungsmäßigen Anstellung der Geistlichen betreffend, der Regierungs⸗Kommissar Die vielfach tüchtigen Leistungen, die auf dem unterrichtlichen Meine Herren! Die hochwichtige Angelegenheit, in Bezu 3 keine andere als die: der Religionsunterricht soll in derselben Sprache mit, Ferner sind die Je Tenceier Ober⸗Kirchenrath dabei Rechte der Kirche, daß dies hinausgetragen wird in das Land, daß Unter⸗Staatssekretär- Dr. Achenbach dem Abgeordneten BGebiete von dem Herrn Vorredner zunächst in Bezug auf die Kaaben⸗ welche dies Hohe Haus gestern und heute seine eyste 5 1g dn gegeben werden, wie der übrige Unterricht der betreffenden Anstalten gelische Kirche zunächst ausgeschheß sbe . Einspruch für die evan⸗ Presse und Vereine es agitirend weiter verbreiten und damit eine Auf⸗ von Mallinckrodt: Konvikte klargelegt sind, sollen selbstverständlich in keiner Weise in rathung hält, ist seit Monaten zu verschiedenen Zeitin in gehf d 88 oder resp. die Klassen, er ist in Folge dessen polnisch, wo der polnische gber die Verschlepun f “ und diejenigen Paragraphen, die regung im Lande verursachen, die wir nicht wünschen dürfen. Meine Ich muß die Regierung gegen diesen Vorwurf wiederholt ver⸗ Abrede gestellt werden; das folgt einfach daraus, weil es ganz natür⸗ Hause Gegenstand der lebhaftesten Verhandlungen gewesen “ Hnhe väö 8 TZ zu Po⸗ gleichgültig, weil die gthatfächlichten Fhesnag hanhee süßt 1cctas hen Gsrsehe s 6 8 zu Finer 11“ wahren. Wenn der Herr Redner sich der Diskussion in der Kommis⸗ 8S8 einer “ Genesas Feg Feiss 55 ne Folge dessen auch Gegenstand der lebhaftesten Aufmerksamkeit des da ni rowo und in der Realschule in Posen —; er ist überall schen Kirche nicht die entsprechenden sind Wan Te Heehet 18 o muß man nicht mit sichtligen Augen in solches Uebel hineinrennen, sion erinnern will, welche über die Knaben⸗Konvikte stattgefunden hat, 1X“ Eööa Landes. Jene anderen Debatten haben mir zu wiederholten Malen 82 nicht völlig deutsch, wo die Schulen der betreffenden Klasse das setz: über das Disziplinarverfal Fene Fnn deg Kerhe . und darum kann ich nicht sagen, daß dies Amendement gut ist. Sach⸗ so muß er zugestehen, daß hier regierungsseitig von vornherein gerade wenn die Schüter Linzeln leben. Dasselbe, haben die Pflicht auferlegt, den Standpunkt, von welchem ö 8 eutsche noch nicht vollständig kennen, denn wie es da überhaupt dieses Gesetz üha ih ber b; cnl. etrifft, so sind die Formen, welche lich kommt es auf dasselbe hinaus, es entscheidet immer der einzelne 8 wis g Vorlage in §. 14 ausspricht, neben das Semir as das allen evangelischen Alumnaten und Konvikten. Aber das regierung bei der Vorlage der in B s s follich ist, mit dem Polnischen zu Hülfe zu kommen it s, — den. Von dem Ciifehrbiten . ischen Kirche bereits längst vorhan⸗ Gesetzgebungsakt, wie die Sache zu regeln ist, mag der Paragraph so E1 EEEETE“ „Hen ist Eg freie Leben in den Familien hat wieder andere Vor⸗ gehkeitet 1 12 Luchicog f 1111“ 1 5* de Religion. wüle kann 88g da sagen, hee. Fi hit Zis döha t dan dern aa eperten, de⸗ E1“ E ist über⸗ 8g b gefast sein. Aber der Weg, den die Vorlage geht, ist der 1” . ven. 114“ “ Füäge. die diese Umstände aufwiegen be⸗ die zu 1 hier nicht 8 38 88 8821,9 8 8 ach 815, 512 , 1 8 28 e rrA 7 2 0 1 —8 eine arh) 8 5 . Dar«e b 8 * es aber auch cht 11“ verctlr EEö 86 geschehen. Ich Der Staat bat T aheeeeme eht.. ö Weise Seitens der Kischenbehörder ae Paclchges hen befseg, ist ferner ein Amendement wegzulassen, daß die Kirchen⸗ und “ Der 88 10 ist ö der besstac 1“ 8 88 Festgüttellen, was vnar retle ch Hie er eine Sz ier Füt. aß das. as das ganz 8 . : 1ö1¹ „ G erordne e C 9 2 ing 8 S’, 2₰ 8 54 G NFerner 2 8 gsule b Nrrch 1 1 — §. bie §. Disz n i ede. 2” 1 — S 8 v 11 Mahe bewegh, Was in der Peese n 869 ö“ selshes a 111 über 25 Sprache, in welcher unterrichtet wirklich Fü ag 11““ 8 EE“ 4 Neeenese gichsften⸗ den “ “ ch nicht und Hie dicdwiis 1“ ni Dis⸗ deen ee ft Srraticse mmen fästst Eg hied 1G 59 Fn esh e ehn e ff ; 1 babß di SJb ese Anordnun e zbischof ni⸗ 8. dentlich gering; un enn man iben sollen. rc ries wenn ich nicht irre 87 Se. 9 4 . ; ramen; bei diesen Anstalte chieden das 2 zip d auch “ einzigen Mitgliede dieses Hauses entgangen wäre; im befiehlt den Untergebenen, die 8 8 der Erzbischof nicht leiden, er die Argumentation gegen diesen Gerichtshof liest, mit der Behauptun 1ge . c 98 Dacht n. 8 18 der Satz sei ein ziplin ausuͤben, sollen den Anforderungen entsprechen, welche an die Erziehung, welches in den Vordergrund tritt, nämlich das Peinzip, Gegentheil, wenn ich einen solchen Gedanken hätte, so gränzte er an fach 2 1b „ die Anordnungen nicht zu befolgen: — ein⸗ er schädige die evangelische Kirche, s 1 Feptnhg, zum Ausdrucke gebracht, daß er meine, 1 Lehrer gestellt werden. 8. 1“ “ 9 eine Mißwürdigung dieses Hohen Hauses. Von diesem Gesichisvunkt— Auflehnung gegen die Staatsgesetze als ob unsere firchlichen Behbeden Ten ün en abengns-denc⸗ überflüssiger, er verstehe sich von selbst. Ig, meine Herren, das war— .“ E8“ 8 den Knaben von vorn herein eine spezifisch-elerikale Ausbildung zu aus bin ich wohl berechtigt, davon auszugehen, daß ich diese Des tt Und dann, meine Herren, die Agitation draußen! Erinnern Sie hätten, als Geistliche ab tite 8 The Fas ein und aus nichts zu thun ein Gedanke, der auch bei der Verfassungs⸗Revision da war und schon — Zu §. 13 erklärte der genannte Regierungs⸗Kommissar: geben, um sie in dicher Richtung für den geüstlichen Stand 1. und insbesondere auch das Maß der Betheiligung 8 welt 829 sich nicht ümehr an die katholischen Vereine und Versammlungen, bei find ünd ber wahren ben. be 1e muß die Dinge sehen, wie sie der Ausschuß der Nationalversammlung strich diesen Satz. Welche Ich will wiederholt darauf aufmerksam machen, daß die strengste wie man es am Geeignetsten erachtet. Das ist der S andpunkt, den die Diskussion trat, als eine Fortsetzung dessen auset 8 Nücher ich in denen Reden gehalten werden, die alle Augenblicke Jemanden vor den ihren richtigen Inhalt 31 vurlar ber Behauptungen zeigen und sie auf Folgen hat die Weglassung gehabt? Ich darf Sie wohl erinnern Maßregel, welche die Regierung im §. 13 vorschlägt, darin besteht, die Staatsregierung nicht billigen kann, und man braucht nur zurück⸗ derwärts geschehen ist. Freilich, wenn man mit 88 rf, Füs an⸗ Strafrichter führen? Sind das keine Anfänge zur Bildung eines er noch gemildert b Sce be Und nun, meine Herren, wird an die Diskussionen, die wir seit Monaten über diesen Satz pflegen. unter gewissen Voraussetzungen die in Rede stehenden Anstalten zu zublicken auf die Entstehung der Knabenseminarenach dem Tridentinum und von Landsberg gehen wollte, möchte die Sache etwas Herrn 78 solchen Staates im Staate, sind das nicht Anfänge, die greifbar sind, Denn man kann Saß heftehende landesherrliche Kirchenregiment. Die Sache muß klar werden. Ist denn nun die Einschaltung des schließen. . in neuerer Zeit, dann ist es klar, welche Zwecke hiermit verfolgt werden. Ich c ö Seee. iegen. und bei denen man nicht blos von pagen Drohungen sprechen kann, und ihn bitten fh vhgeen Fa. als Kirchenregiment noch angehen Satzes in der That so gefährlich, wie hier behauptet worden ist? Um nun der Regierung einen milderen und wirksamen Weg offen muß um die Erlaubniß bitten gerade nach dieser Beziehung hin ein⸗ Demonstration die am allerwenigsten den Namen eines Gespenstes verdienen, — es lich Lfällt ift E11.“ Fällen, wo ein unrichtiges Urtheil vermeint⸗ Giebt er wirklich dem Staate das Recht, mir nichts dir nichts ein⸗ zu lassen, sind in Alinea 2 Bestimmungen vorgesehen, wonach, wenn zelne Stimmen, die von Katholiken ausgegangen sind, verlesen zu lich gefällt ist, das letztere zu beseitigen. Und ich denke, bei der Kon⸗ zugreifen in Lehre und Kultus? oder, meine Herren, regelt er nicht sich der Widerspruch der geistlichen Obern auf die Eltern und Kinder dürfen, und zwar Stimmen, die schon vor dem Vaticanum abgegeben sind, also in dieser Beziehung als vorurtheilsfreie angesehen werden
ge. 8 hatte gestern, unter a mit der Vorlage des Abgeordnetenhauses, wohl dem alten juristisch 1 F S icht i ist 5 “ hen handelt sich um Realitäten und nich Gebi Phantasie: eri — 89. Sie ewacane⸗ t in heh steht, ihe näest in der Welt⸗ ich meine, das ist unter Feinundnüchte un ““ Fruttson der eünef ch n Kirge, wie sie jetzt ist, wird Niemand einen wirklich auch nur, was man das ungeregelte Grenzgebiet zwischen überträgt, indem die Zöglinge in einer solchen Anstalt, die nicht nach sin
. em Hause verhandelt Es ist demnächst gesagt worden, das passe ja Alles nur auf die es ni cht not “ 8 Fällen, wie sie das Gesetz ins Auge faßt, Staat und Kirche nennt, das Gebiet, wo sich beide in ihren Bezie-⸗ Maßgabe des Gesetzes geführt wird, verbleiben, alsdann die Regierung können. 3 “ 1 scht nöthig sein wird, an den Gerichtshof zu gehen daß dann das hungen berühren? — Etwas, was freilich gestern von einer Seite, die Befugniß haben soll, ihrerseits diejenigen Maßregeln zu treffen, In einem Buche, welches mir vorliegt und betitelt ist: „Raform der römischen Kirche an Haupt und Gliedern,“ und das geschriebe
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und vorgetragen worden ist, darauf hat dies Haus keine Rückficht F ; . b . 1 — zu katholische Kirche, nicht auf d Anbermz 1. ; 3 8 n. G Graf d b 9 „ nicht auf die evangelische. 2 6 hieß es: 2 8rg 1 191. vehscgense E“ 1 dera bne S Argumentation sie leide nur honoris causa mit. Nun, deinehe a, der Ge Fürsges; ausreichen wird. Ich muß bitten, auch diese That⸗ wenn mir recht ist, als eine Erfindung neuerer Art bezeichnet wurde. welche der zweite Absatz vorsieht, d. h. die Schüler vorläufig von dem 1 — 8 1 se Während er ve. echirgdeebne F2 gee; 8 festhalten fassuns⸗Urkunde ist da und erfordert eine paritätische Behandlung Frei. eer 89 . zu fassen und nicht zu sagen, die evangelische Kirche Ich muß sagen, das Letztere ist richtig. Es dürfen ja die Artikel Besuch der Gymnasien und von der Entlassungsprüfung auszuschließen. ist vor dem Vaticanum, um die Fragen zu erörtern, die dort zur Ver⸗ einzelnen Gesetzentwürfe, hat er hinterher 8 2u nfn auf die lich ist Seitens des Herrn Grafen zur Lippe gestern entwickelt wor⸗ lisch mn ait Pr Fbiger Weise geschädigt, Wenn freilich in der evan⸗ der Verfassungsurkunde nicht für sich allein berücksichtigt werden. Herr. BEs ist dies, wie ich bereits in der Kommission erklärt habe, ein mil⸗ handlung kommen sollten, heißt es über die Knabenseminare: 1 enlefert; er he vS. “ fein⸗ 86 18 gfüners ritik derselben den, die eernfe h der evangelischen Kirche sei wesentlich anders als die E Prche. 8* liche auftreten sollten, die des Weges gingen, Dr. Baumstark hatte gestern vollkommen recht, den Artikel 12 mit derer Weg als derjenige, welchen der erste Absatz vorschlägt. Zu diesem Behuf sollen die K nabensemin arien dienen, in fefe tt Kraft ihn dle PS an u 33 vollkommen der katholischen, und darum sei es unrecht, beide nach gleichem Maße an vecsle. urden in der katholischen Kirche, dann würde es diesem Artikel 15 in Verbindung zu bringen; im Artikel 12 wird Wie wird die Regierung ihrerseits zu einem solchen Schritte welche Kinder von wenigstens zwölf Jahren, vorzüglich armer Argumente seiner Freunde in dem eeecn 8 e hat, wie die zu behandeln. Der Satz ist nur scheinbar richtig. Gerade in der S .es f dilicha 8* Herr Graf von Rittberg hervorgehoben hat, dem Einzelnen die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und die Ver⸗ gelangen? Wenn trotz der ungesetzlichen Fortführung der Eltern, aufzunehmen seien, und von deren Anlage und Willen sich die Erörterungen in der Presse ganz die sheei bae ” dinsbejondere Verschiedenheit der Organisationen liegt es 9 hechüeah. Sne g80 keic. der Staat einschreiten und sich seiner selbft zu einigung zu Religionsgesellschaften auf Grund des Bekenntnisses ge⸗ Anstalt die Eltern ihre Kinder auf einer solchen Anstalt lassen, hoffen lasse, daß sie für immer sich dem Kirchendienste widmen fung war eine so mächtige daß selbst die Gede 9 Diese Ergrei⸗ sätze der Gesetzgebung verschieden in den verschiedenen Kirchen wirken th sAlich ütis sein, schlimmsten Falls diese Männer, wo sie nach⸗ währleistet, also auch die Freiheit des Bekenntnisses der Kirche und so wird nothwendiger Weise der erste Schritt der Regierung der sein, werden. Kann in so unreifem Alter überhaupt von einem festen kleideten, wie sie anderwärts hervorgetreten sind anken sich in Formeln und darin liegt eben die Ausgleichung, die sonst vielleicht nicht vor⸗ R8ees lisch 1 der. “ entfernen. So liegt die Frage in der weiter die Freiheit der Ausübung, also grade die Freiheit des Kultus, daß man die Eltern auffordert, ihre Kinder von einer solchen Anstalt Willen und Entschlusse, sich einen Lebensberuf zu wählen, die Rede z. B., daß er mir und der Staatsregierun 5 ich mich handen sein würde, wenn man von dem abstrakten Prinzip der Gesr bnc Auflvfhe⸗ Ist es da wohl noch gerechtfertigt zu sagen: sie allerdings mit dem Zusatz am Ende: den staatsbürgerlichen und wegzunehmen. Hat dies keinen Erfolg, so scheint in der That die sein? Darf auf flüchtige Neigungen des jugendlichen Alters hin deren Ansicht vertrete, die erfreuliche Amithefe estelt kusen⸗ weil ich nur tät ausgehen würde. 1ns sh mne 2 kech ung entgegen, wenn diese Gesetze ausgeführt würd bürgerlichen Pflichten darf dadurch kein Abbruch geschehen. Maßregel, wie sie das zweite Alinea vorsieht, keine Härte zu invol⸗ Jemand zu einem Stande bestimmt werden, ohne die Freiheit des⸗ der die Verfassung gebrochen habe und 8. 87. 8 ha 1 man entwe⸗ Man ist nun mit dem Wort — und das ist ein Punkt, auf den ich b 18 wesne as 8 üußerste geschädigt und gefährdet? Ich denke, Ganz diesen letzten Worten entspricht der Zusatz: sie bleiben viren, vielmehr ein wirksames Mittel zu sein, um dasjenige herbeizu⸗ selben zu beeinträchtigen, und ohne die Gefahr, demselben den un⸗ wortlichkeits⸗Gesetz da ware wenh “ 11 inisterverant⸗ ich näher eingehen muß — hervorgetreten: die evangelische Kirche wird H ebe veg echt, wenn ich sage: dem ist nicht so. De den Staatsgesetzen unterworfen. Dieselben Garantien, die führen, was das Gesetz beabsichtigt, ohne von vorne herein die Anstalt freiwilligen Beruf verhaßt zu machen? Wird durch die allerhand ober aber die andere, daß shas dena 1 8S 5 ank za kommen, besonders gefährdet. Es ist das eine Stimme aus der evan Akischen erapfer eheht 8 Senfft wolle mir nicht verübeln, wenn ich hierbe für die Bestimmungen des Artikel 12 bestehen und die bisher als schließen zu müssen. Streichen Sie den zweiten Absatz, so wird die so genaunten frommen Uebungen, die mit den Knaben in den Se⸗ tanden habe und in Be ug auf die Irn in der Einsicht be⸗ Kirche selbst heraus, das weiß ich, aber fast zuerst — ich will nicht sch vuben Re⸗ zte gegen seine Person habe ich neulich, — vor der hab ausreichend von Jedermann anerkannt sind, finden sich, wenn auch in Folge sein, daß in allen Konfliktsfällen die Regierung sofort dazu minarien gepflogen werden, nicht ein Mechanismus in ihnen erzeugt banden ⸗ seser n ag vei 2e. Vorlagen. Diese zuviel sagen — kam diese Stimme von einer andern Stelle si 5 . alen Reipe t — jenes bestimmte Wort geäußert, sondern gegen die veränderter Form, aber dem Sinne nach in Artikel 15, wenn Sie ihn “ die Anstalt zu schließen. und groß gezogen, welcher der Tod aller wahren Frömmigkeit und ““ 8 in dem Abgeordnetenhause auch aus der Centrumspartei; sie sagte, uns Katholiken 1 sie. e kaut orte, die er aussprach und weil diese Worte auf demselben Boden so annehmen, wie ihn das andere Haus beschlossen hat. Ich meine “ . Religiosität ist? Dazu kommt noch, daß den Zöglingen der Kna⸗ envn,, Fe) sprach ne 8 ee . erschiede, daß der Abgeordnete, schaden, aber wie es mit der evangelischen Kirche stehe zas Chedenig standen, den ich setzt bekämpft habe, weil diese Worte auch nach de also, daß von dieser Gdäͤhrdung nicht so viel die Rede sein kann. 88 Zu §. 14 (Knabenseminare, Knabenkonvikte) nahm der benseminarien gegenüber, weil auf ihnen die Hoffnung für den geist⸗ menharizchen Entwscelung K Sach 1“ und hervorragenden parla⸗ andere Frage, der wird es sehr viel schaden. Und ’ 8” an stensgfüpülschen Berichte und nicht blos nach meinem Verständniß Es list aber gesagt worden: wo sich Staat und Kirche berühren, da Regierungs⸗Kommissar Geh. Regierungs⸗Rath Lucanus nach lichen Nachwuchs ruht, von Seite der Vorstände und kirchlichen wußte, als es gestern meiner Wiehennhen E behandeln ich kann nicht anders sagen: zu meinem Schmerze — von Famtg Peka⸗ daß „in Betreff der Lehre es ganz evident sei, daß die dürfe nicht der Eine entscheiden, da müsse man Konkordate schließen dem Abg. von Mallinckrodt das Wort: Obern alle mögliche Nachsicht waltet, so daß eine Menge von Mit⸗ gelungen ist. Der Graf Landsber “ 9 Landsberg gelischen Seite das Ja und Amen. Worauf gründet sich aber diese e hneeen das thun „nämlich die Kirche in ihrer Lehre zu hin⸗ G und Vereinbarungen treffen. Ja, meine Herren, auf Vereinbarungen Meine Herren! Der nächste Vorwurf, den der Herr Vorredner telmäßigkeiten in diesen Anstalten gehegt und gepflegt wird. hervorgehoben, oder als eeöö“ besonderen Vorwurf Behauptung? Man könnte auf den Oberkirchenrath hinweisen 88 he Das ün vorangehende Satz heißt. soll man kommen! Ist denn das möglich, wenn die Wege auseinan⸗ der Vorlage der Staatsregierung gemacht hat, war der, daß sie sich Die Schrift, meine Herren, ist anonym erschienen. In Bezug die Vorlage, die uns jetzt zur Berathun hingestellt daß diesen Satz ausgesprochen hat. Der Herr Vorredner hat bereit⸗ be⸗ diei Se. sind so⸗ schwere Beschuldigungen, ganz ähnlich schwer, wie gehen? Ist eine Vereinbarung zu treffen, wie die Verhältnisse heute selbst über die Begriffe der Worte, wie sie im §. 14 gebraucht wor⸗ auf die Schrift, aus welcher ich soeben Mittheilungen gemacht habe, sei der Königlichen Staatsregierung 1 4 S.eg dr(gl nicht eine Vorlage tont, daß die Desiderien, die der Ober irchenrath gestellt 8 bei 55 88 Sn. “ ich eben beleuchtet habe, daß es meine Pflicht war, liegen? Das wäre geradezu Ironie, heißt das nicht einfach dem Staate den sind, nicht völlig klar geworden sei und daß man deswegen auch kann ich bemerken, daß in der buchhändlerischen Notiz, mit welcher Hauses. Es ist bereits Seitens 8 ʒMi laborat des anderen Berathung in der Kommission, zum Theil auch bereits “ 8 er v in dieser Beziehung ganz entschieden ein verwahrendes, ein ener⸗ 1 zumuthen abzudanken? Ich meine, so ist die Sache. Es ist mir das nicht wisse, was eigentlich durch das Gesetz getroffen werden solle. dieselbe verbreitet wurde, hervorgehoben ist, daß sie von einem hoch⸗ indirekt wenigstens — zum Ausdruck ge⸗ S7n 4 inister⸗Präsidenten — Hause, ihre Erledigung und Berücksichtigung gefunden habe 89 ne daß Pürperme rendes Wort einzulegen, weil eben von so hochgeachteter eine Wort verübeltworden, ich weiß nicht aus welchem Munde, daß ich gesagt. Meine Herren! Ich muß dagegen bestimmt behaupten, daß die hier in gestellten Geistlichen Süddeutschlands geschrieben “ b rung dabei interessirt ist daß fee. Elabo, daß die Staatsregie⸗ das Wesen der Gesetze irgend eine wirkliche Veränderung erlitken bab 8 Maine hteses Haus ist, das Wort hinausging in das Land. habe, so gut wie der Kirche die Rechte vom Staate gegeben worden dem Gesetz gebrauchten Begriffe in der Rechtssprache feststehende Aus⸗ Meine Herren! In der anderen Schrift, aus der ich Ihnen ein ses Ihre Zustimmung finde E. “ g anderen Hau- Ob unter solchen Umständen die Behauptung des Oberkirchenr 1hs. die i 83 Herren! Lassen Sie mich auch noch gegen gewisse Sätze sind, nämlich die freie Bewegung in ihrer Selbständigkeit, so gut ist drücke sind, über deren Bedeutnng kein Zweifel bestehen Paar Worte citiren will, heißt es: 8 Hergang bei dieser Frage Karzustellen mag, bun. den historischen daß die Vorlagen die evangelische Kirche wefentlich schädi 2. AE Bezug auf die katholische Kirche ausgesprochen werden, noch der Staat berechtigt, zu sagen, welches ihre Angelegenheiten seien, in kann. Ich muß in dieser Beziehung bitten, kurz zurück gehen Diese Knabenseminars⸗Priester, welche nicht selten an der werden, daß die Staatsregierung sich 1ö1“ urz darin erinnert schädigen könnten, begründet ist, lasse ich dahingestellt; denn die Prä⸗ Senner 1““ Agitation hat eine außerordentliche bbbbbbe kenes Meiss Aasanden etf. gnat die, g Fh 8 csen s tae die B. hehtcegessmnes ten Bis un gen Sihvehetde esässbint mmd hern Beru Zder de che Härasf konnte, es sei die Ansicht, daß bei sehen nhe nfang an nicht verhehlen missen, auf die der Satz gegründet war, sind inzwischen we Haen in u“ kurze, den Massen verständliche, ihnen außer⸗ in dieser Beziehung sehr weitgehende Forderungen, freilich je nach Zeit Bildungs⸗ und Erziehungs⸗Anstalten genommen haben. Bis zur Zeit heit geboten hätte, sich selbst und ihren Beruf, oder die Verhältnisse der der Ne eine Verän⸗ Gestern ist nun auch von verschiedenen Seiten dieser Ruf “ — ich geläufige Worte das zu kleiden, womit sie agitiren will; und Oertlichkeit ausgedehntere oder beschränktere, aber immerhin sehr der Reformation wurden die Geistlichen überhaupt auf den lateinischen BI“ des Lebens kennen zu lernen, da ihnen das wohlthaͤtige Staakzregierung diese Ansicht nuch mi 8 Sep. erechtigte. Wenn die worden. Der Herr Graf von Borries sieht in diesem Gesette ese hi i. ist es auch ein Wort — ich glaube, wir haben es sogar gestern weitgehende Forderungen stellt. Man hat gesagt, dieser Satz sei Schulen und den Universitäten vorgebildet, erst in Folge der Refor⸗ IJastitut ungebeten darbietet, was sie brauchen, ohne daß sie es nöthig erkannte die Berechtigung der anderen A dac der ihrigen machte, sie Gefahren für die evangelische Kirche. Im Anschluß an die B Fraß 8 befei gehört — man wolle den Papst absetzen, man wolle die Bischöfe ganz unrichtig, denn die Kirche habe ihre Rechte eher gebabt, sie sei mation nach dem concilium tridentinum ist ein anderer Grundsatz zur hätten, im Schweiße ihres Angesichtes, in Entbehrung und Demuth Nothwendigkeit, und es waren praktisch Füicht an, aber nicht ihre tung, daß die Ausführung dieser Gesetze große Schwieriakeit Habar zeseitigen, den Kultus⸗Minister zum Bischof, Papst, ja zum unfehl⸗ älter als der Staat. Nun, meine Herren, so habe ich das nicht ge⸗ Ausführung gelangt. Ich will mit den Worten Walters, dessen Zeug⸗ ihr Brod und ihren Unterhalt zu suchen, treten als Fremdlinge 11A“ 1I PrcPeftr 8 “ “ vee sieht er eine Auflösung der evangelischen Kirche vor sich Fn heßen Sv Uha he. . es in den Zeitungen jeg⸗ meint. Ich habe mich einfach gestellt auf den Standpunkt der be. niß gewiß 8 156 Seite angezweifelt werden wird, dies kurz vor⸗ in 18 W a 82 ;ä sa enmer, soline s Hse seselan 88 eee 8 13 3 Aus er, meine Herren, hat er woh in eini NR 8 1 1 Lages lesen. Geste Sie mir, meine Herren, — es desgesetzgebun 1 abe ich gesehen, daß vor dem Jahre 18 ulesen mir erlauben: 8 wirken, ohn Sympathie und Mitge r ihre 2 enschen durch “ “ 111“ darin der Widerspruch dung dieser Prenan 1e (I h snhs. 81 sis eün. sieht vielleicht im ersten Augenblick ein Bischen Herren⸗ aus, T Pheh, . recht söhr in die Selbständig⸗ h. „Zu diesem Zwecke verordnet im Jahre 1563 das Konzilium Theilnahme an ihren Nöthen gewonnen zu haben, sollen sie für die⸗ selbst in dem Vortrage des Grafen Lin geschildert at, und der etwa die Hinweisung auf die Hamburger Lehrer⸗Versamml 8 güe aber in den Folgerungen, die ich daran knüpfe, wird sich zeigen, keit der Kirche eingriffen. Diese Gesetze hat der Artikel 15, auch von Trient, daß bei jeder bischöflichen Kirche ein Kollegium ge⸗ selben Opfer bringen; ohne gelernt zu haben, wie man mit Menschen Form berührt ist, verma ich hich! e — üemm an in milderer war etwa die Hinweisung auf die lange in der Kirche vbct ade⸗ Be⸗ daß es nicht kkleinlich ist, um dessentwillen ich es erzähle — ein Landesgesetz, “ ein Landesgesetz hat für die Kirche die gründet, und darin wie in einer geistlichen Pflanzschule, die Jüng⸗ umgeht, sollen sie Lehrer sein in der Kunst, im Umgange mit den im Leben in eine solche 88 14 v. Wir werden häͤufig wegung, wie sie sich in dem Protestanten⸗Verein zeigt — oder “ Ihnen eine Anekdote vorzutragen. Es ist wenige Tage her, da erhielt Beschränkungen des älteren Landesgesetzes beseitigt, und wenn diese linge der Diszese oder Provinz, die sich dem geistlichen Stande be⸗ Menschen christlich und weise zu sein. Darum prägt sich ihrem
eine solche Lage versetzt. Es ist auf der anderen Seite zelnen hannoverschen Synoden ein Beweis dafü 1 M oder in ein⸗ ich einen Brief von katholischer Seite mit einem dicken Packet Zei⸗ Beseitigung durch die Landesgesetzgebung erfolgen konnte, so muß stimmen, nach zurückgelegtem zwölften Jahre verpflegt, erzogen und Wirken allzuhäufig der Stempel der Inhumanität, Theilnahmslosig⸗
eis dafür? Man könnte allen⸗ tungen. In diesem Brief wurde gesagt, nachdem die Gesetze ange⸗ auch die Derlaration, wie weit dieselbe reiche, in ihrer Hand liegen. in den nöthigen Wissenschaften bis zur Vollendung ihrer Bildung keit, Schroffheit auf. 84 — 1 2 he, rer L unterrichtet werden sollten. Schon vorher, im Jahre 1552 hatte Meine Herren! Das sind Stimmen aus der katholischen Kirche
von einem Faktor, der bei der Gesetzgebung nothwendig ist, di t g ist, die Mei⸗ ; natius von Loyala zur Bildung tüchtiger Geiftlicher für Deutsch⸗ heraus, ich behaupte das. Ignatius von Loyalg z g tüch stlicher f ch chen Knabenkonvikten und Knaben⸗
nung g 8 e- falls auf den Gedanken kommen, daß sei Abar 2 :m Br s nea 3 was die Staatregierung als berechtigt ich Ihnen dies jetzt flitzirt habe 1e ter g8.18 facgegAlber indem nommen seien, sei ich ja nun der unfehlbare Papst, ich sei aber, wie 1 Das ist der wahre Sinn meiner Worte, nicht aber jener abstrakte, die Stats he. N. 88 r h mendis⸗ und dem gegenüber denkt davon durchdrungen sein, daß dies keine Beweise f 88 verzeugt bin, die Zeit ergebe, nicht recht unterrichtet über das Wesen der Unfehl⸗ 18 welchen der Herr Graf Lippe glaube ich näher charakterisirt hat, und 3 zum Ziele führh 1 8 g2. Erwägung: Jeder Weg, der der verehrte Herr Graf noch eine Einschaktun g. estatte mir barkeit, und damit ich künftig bei ihrer Anwendung keine Fehler be⸗ mit Heranziehung von Citaten aus der mir sehr wohlbekannten Schrift land, welches deren so sehr bedurfte, in Rom ein Kollegium der Wollte man nun unterscheiden zwisch venkon G ihr Recht. Sie hat Se Er eingenommenen Standpunkte burger Lehrer⸗Versammlung druͤckte er eigentlich 5 wiff B Ham⸗ gehe, so schicke man hiermit ein ganzes Packet Zeitungen, in deren des Professors Lohm belegt hat, mit dessen Meinungsergebniß zu⸗ Art gestiftet, welches nachmals von Gregor XIII. 1573 bestätigt seminarien, so würde man entschieden die Sache selbst nicht
bgeordnetenhauses efaßt Ben r ig der Kommission des aus, daß er damals nicht Kultus⸗Minister e, 8e ef visses Bedauern jeder Nummer sich ein Artikel über das Wesen der Unfehlbarkeit be⸗ ammenzustimmen ich mir in Rücksicht auf seine Stellung in der und erweitert wurde. Nach diesem Vorbild und in Folge des tri⸗ treffen. Wie 8 mir auszuführen erlaubt habe, ist es gerade unterzogen und auf Geüng n kschluß. einer sorgfältigen Erwägung Ich kann nicht umhin, eine gewisse 8n. daegn Fcen. bas r finde; diese Zeitungen sollte ich studiren. Was aber das Wunder⸗ hernencaft für eine Ehre erachte. Der Herr Graf v. Borries hat dentinischen Beschlusses wurden von Pius IV. 1565 in Rom eben⸗ das Wesen der Erzi ehung, was hier in Betracht kommt und das Einverständniß der Siensdesernn 8 ich n Pe Jage “ dnge nicht Kultus⸗Minister gewefen ist, sondern den “ ee erchr rn mcr⸗ 8 “ Packets war nicht an mich, sich, wie mir scheint, ebenfalls schuldig gemacht der nicht vollständigen falls von Gregor XIII. G“ vegrcsersce Kollegium, 8 2 “ . Mah bvertietenh he 8 g eschieht das hi t 1 1 6 pr „ und zwar, meine Herren il s sie v “* venr richtet. Man sagte nämlich, der Kultus⸗ ücksichti d inz Verfassungsartikel. Er weist bei dann auch in den meisten übrigen Diöcesen Kollegien und Semi⸗ nabenseminarien. Deswegen wü ein solcher erschi ie Be⸗
g Lüchleht 7.aeben “ en mir, und ich bitte Sie deshalb Betreffs des Cin Heffen; ;. Geche agssn, Eni b sie machte Minister hat selbst soviel zu tl un, daß er sich um solche enich gehae gar Fünücsichaeunaf 8 vaß gies degcecsungear ne Sämnclerizokion, ja, narien ach he und meistens so wie auch viele andere gemeine deutung des Gesetzes sehr abschwächen. 3 8 im gegenwärtigen Falle um 82 runkt, T. 8 4 sich fcgese hen vhn der Mglichkeir ob nach Lage 8 Gefebgebung 1n v11““ 11 Vortrag darüber zu halten. wenn nur der Artikel 9 nicht da wäre: das Eigenthum ist unverletz⸗ Un unter die Leitung der Jesuiten gestellt.“ — 88 di. ' Fügeheiten Eergehge⸗ 88S 8
1 rlage her Stac erung handelte. reiten, hätte si . sentlichen N b 4 e. Zeme nders zu verspotten, seine ei S ich! J Artike e ich, d ner heißt es dann: Vorredner noch sind, namentlich darauf Gewicht g
Ich muß, und auch darin schließe ich mich der Ausführung des 88 vir, eäse s Ferern “ esentlichen Vortheil gebracht, 8 er Weise verhöhnt, wie in diesem Vrief emne figfe Rügtherat bc⸗ — 11“ düsancen, ss erg gig , aor⸗ Zercher henit Aufhebuing der Jesuiten⸗ und der anderen geistlichen legt, daß die Anstalten, die überhaupt hier genannt seien, nicht die ben. gen aus der Hamburger Lehrer⸗ solcher Stichworte auf das Glänzendste und Schlagendste dargethan liche ist — 8 8 . Orden entstand in dem Unterrichtswesen der Kleriker eine Lücke. Bestimmung hätten, für den geistlichen Beruf expreß vorzubilden, son⸗
1— Zwar wurden die vorhandenen eigentlichen Seminarien größtentheils dern daß Zöglinge aller Art aufgenommen würden, und daß sogar im
4 72 en Grund betonen der durch Zersammlun e 2 2 9 g' wonnen haben. Jene extremen 8 eden von vielen und ein Jeder, der ein solches Stichwort in den Mund nimmt, um es Wenn man be en t wie ie . egelung einzel n Fäll durch — 3 7 8 b
die Debatte auch sonst gegangen ist: es muß die S
8 g⸗ : ie Staatsregierung an Seiten haben gerade — 8 und eder
dieses Hohe Haus die dringende Bitte stellen, der Vorlage, wie si⸗ habe bih Bewatfe 86 ven Fehren Richnd c in die Welt hinauszutragen, follte sich doch hüten dies zu thun, und sich die Spezial⸗Gesetzgebung bewirkt werden muß, wie jeder Faktor dabei beibehalten, und auch in dem neuen Konkordate für deren Bestand Verhältniß nur ein kteiner Theil in den geistlichen Beruf übergegangen . 8. über die Richtigkeit bewußt sein der großen Verantwortung, die solche Worte ihm auferlegen. einzutreten hat, wie Sie hier selbst von den verschiedensten Partei⸗ .“ “ 88 1 sei. Es ist das besonders von Gaesdonk behauptet worden. Nun,