6 meine Herren, was der 5 Bischof seiner Zeit, als die Verhandlun⸗ 82 behufs Einrichtung des Abiturientenexamens schwebten, gesagt hat, das erlaube ich mir als Erwiderung hier aus einem Schreiben von ihm vorzulesen. Er sagt: 1
N„Auch jetzt ist es meine Absicht, daß dieses geschehen möge (Absendung eines Kommissarius zu der Abiturientenprüfung) ohne daß die selbständige kirchliche Verwaltung und Leitung des Insti⸗ tuts irgendwie Eintrag erleide. Durch das Konzil von Trient und die Bulle de saluto animarum ist den Bischöfen die Errichtung und
ausschließliche Leitung solcher Anstalten zur Pflicht gemacht. Ich würde dieser Pflicht etwas vergeben, wenn ich die Mordnung des Lehrplans oder die Anstellung der Lehrer irgend einer Kontrolle an⸗ derer Behörden unterstellte.“ .
Das, meine Herren, steht im Gegensatz mit der Darstellung, die jetzt gegeben wird, als ob Gaesdonk ein ganz gewöhnliches Konvikt wäre, wie alle Gymnasialkonvikte. Diese Auffassung ist ge en die
bisher geltend gemachte Anschauung eine entgegengesetzte und deswegen ist es natürlich, daß die Staatsregierung nur den Standpunkt ein⸗ nehmen kann, der bisher von dem Bischof selbst eingenommen ist. Endlich habe ich aber noch — und das ist der wichtigste Vor⸗ wurf, den der Herr Vorredner der Vorlage gemacht hat — die Frage der Verfassungsmäßigkeit zu erwähnen. In der Be⸗ ziehung ist namentlich auf die Konvikte in Muͤnster und Trier hingewiesen, und ich kann auch noch Paderborn hinzufügen. Alle diese drei sind bereits vor der Verfassungs⸗Urkunde und unter ausdrücklicher Bestätigung Seitens des Staates eingerichtet. Aber, meine Herren, wie waren sie ihrer Zeit beschaffen? Mir liegen die Akten uͤber Paderborn vor, ich möchte mir erlauben, einiges mitzu⸗ theilen. Wie dort die Einrichtung war, ganz analog ist sie in den anderen beiden Anstalten, in Münster und Trier ursprünglich gewesen. Der Bischof von Paderborn theilte damals mit, er habe seine Geist⸗ lichen aufgefordert, sich zu erklären, welche Beiträge sie geben wollten, damit er überjehen könne, ob er die Mittel besitze, ein solches Konvikt einzurichten. Nachdem er eine genügende Unterlage gefunden zu haben glaubte, wandte er sich an die Staatsregierung, um die Genehmigung zur Einrichtung eines derartigen Konvikts zu bekommen. Schon da⸗ mals wurden Bedenken gegen die Bezeichnung „Knabenseminar“ auf⸗ geworfen. Der Bischof antwortete darauf: . „ Was zuvörderst den Namen Knabenseminare betrifft, so bemerke ich, daß er desbalb gewählt ward, weil er auf einer dem Katholiken sehr richtigen Autorität, dem Konzil von Trient beruht, und deshalb bei dem katholischen Volke einen guten Klang hat. Doch kein Streit eines Wortes wegen; daher heißt es nur: Konvikt!“
Es ist dann dieses Konvikt in einen vollständig organischen Zu⸗ sammenhang mit den Gymnasien gebracht worden, und es ist vorge⸗ sehen, daß einmal die Anstalt, — das hatte schon der Bischof selbst
onzedirt — den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen in Be⸗ ziehung auf die Aufsicht unterliege. Es wurde aber in der Allerhöchsten Kabinetsordre und zwar in Uebereinstimmung mit den Ordres, durch welche auch die anderen Konvikte bestätigt waren, Fol⸗ gendes ausdrücklich noch vorbehalten:
„daß die Zöglinge des Instituts, wie sie in Bezug auf den Unterricht, dem Gh zu Paderborn als Schüler angehören sollen, so auch in Beziehung auf die Disziplin, soweit diese von dem Gymnasium ausgeübt wird, allen Anordnungen desselben, gleich den uͤbrigen Schülern, unterworfen bleiben, daß ferner für den Eintritt des Gymnasial⸗Direktors oder eines geistlichen Oberlehrers in das zu bildende Komite die Genehmigung des Provinzial⸗Schul⸗Kolle⸗ giums, für Anstellung des Präses des Direktoriums aber das Placet des Ober⸗Präsidenten vorzubehalten ist.“
Alle diese Aufsichtsrechte, die Seitens des Staates geübt worden sind, sind inzwischen beseitigt. Seit Emanation der Verfassungs⸗ Urkunde hat man Seitens der Bischöfe behauptet, diese Anstalten seien unter ihre ganz freie Verwaltung gefallen, es seien nicht mehr solche, bei denen der Staat mit zu konkurriren hätte, sondern sie unterlägen ihrer alleinigen Disposition.
Damit, meine Herren, sind die Anstalten wesentlich worden, als sie vor Erlaß der Verfassungs⸗Urkunde waren.
Selbst aber wenn man annehmen wollte, es befänden sich 1- Anstalten noch ganz in dem Verhältniß wie vor der Verfassung, so 8 doch immerhin der Staat die volle Berechtigung, im Wege der
esetzgebung die Bestimmungen zu treffen, unter welchen allein solche Konvikte bestehen dürfen. Ein Knabenseminar, das hat auch der Herr Vorredner nicht behauptet, hat vor der Verfassungs⸗Urkunde nicht existirt, sondern er hat es nur von einzelnen Konvikten behauptet. Die Staatsgesetzgebung ist nun unzweifelhaft befugt, die Bedingungen anzuordnen, unter welchen Konvikte bei öffent⸗ lichen Anstalten bestehen sollen, und wenn die bestehenden sich diesen Bedingungen nicht fügen, die das Gesetz ihnen stellt, so müssen sie sich auch gefallen lassen, daß sie geschlossen werden.
Ich bitte in dieser Beziehung noch Bezug nehmen zu dürfen auf das zweite Alinea des Art. 15 der Verfassung, wie es hier im Hause beschlossen worden ist. Der Art. 15 lautet danach:
Die evangelische und die römisch⸗katholische⸗ irche, sowie jede andere Religions⸗Gesellschaͤft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten Pht.d bleibt aber den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten
ufsicht des Staates unterworfen. 1 b
Mit der gleichen Maßgabe bleibt jede Religions⸗Gesellschaft im Besitz und Genuß der für ihre Kultus⸗, Unterrichts⸗ und Wohlthätig⸗ keitszwecke bestimmten Anstalten, Stifungen und Fonds. 8
Es ist also hier ausdrücklich gesagt, daß der Besitz garantirt ist, vorausgesetzt, daß die Staatsgesetze erfüllt werden. (Ruf im Centrum: Staatsaufsicht!) Dies eben! Und wenn das Staatsgesetz nicht er⸗ füllt wird, dann wird der weitere Gebrauch inhibirt. —
Nun, meine Herren, glaube ich aber in der That nicht, daß die praktische Folge dieser Bestimmung sein wird, daß die bestehenden Konvikte ohne Weiteres aufgelöst werden. Ich meine, man wird an⸗ nehmen können, daß man dazu übergehen werde, diese Konvikte umzu⸗ wandeln in wirkliche Gymnasialkonvikte, daß sie aufhören kirchliche Institute im Sinne des Tridentinums zu sein und daß sie eben wirk⸗ liche Gymnasialkonvikte werden. Für diesen Fall werden sie nicht auf den Aussterbeetat gesetzt, sondern können in der veränderten Gestalt unbehindert fortbestehen und denselben Segen stiften, den bisher von evangelischer Seite die verschiedenen Alumnate und Konvikte, nament⸗ lich für die ärmeren Klassen gebracht haben.
„Ich bitte daher, daß das Hohe Haus die Vorlage der Staats⸗ regierung, wie sie von der Kommission empfohlen worden ist, an⸗ nehmen möge.
Nach dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen) nahm der Re⸗ gierungs⸗Kommissar Unter⸗Staatssekretär Dr. Achenbach das Wort: MWaca a⸗
Meine Herren! Gestatten Sie mir nur zwei Worte auf einige Bemerkungen des Herrn Vorredners.
„Es ist eine ganz bekannte Taktik der Gegner der Regierungsvorlage, Widersprüche zu konstatiren, sei es mit den Motiven derursprünglichen Vor⸗ lage, sei es mit den Erklärungen während der Kommissionsverhandlungen oder gegenüber dem, was bei anderer Gelegenheit im Plenum aus⸗ gesprochen worden ist. Diese strategische Maßregel hat auch der Herr Vorredner aufgenommen, indem er behaupten zu können glaubte, daß dasjenige, was Seitens des Kommissars der Kommission erklärt wor⸗ den ist, in Widerspruch stehe mit demjenigen, was der Regierungs⸗ Kommissar im Plenum so eben ausgesprochen habe. Zunächst darf ich konstatiren, was vielleicht dem Herrn Vorredner nicht bekannt ge⸗ wesen, daß der Kommissar im Plenum und der Kommissar in der Kommission eine und dieselbe Person ist. Es ist derselbe Herr, der hier vor Ihnen neben mir sitzt. Soviel über das, was die Duplizi⸗ tät der Person betrifft.
In der Sache selbst muß ich auf das Entschiedenste bestreiten, daß ein Widerspruch in den heutigen Erklärungen mit densemigen vor⸗ liegt, die in der Kommission gegeben worden sind. Beide Erklärungen decken sich vollständig, wie Sie aus Folgendem ersehen wollen. Es heißt nämlich im Kommissionsberichte:
Andererseits aber sei zu bemerken, daß der Umstand allein, daß
andere ge⸗
man auch einzelne Knaben aufnehme, die sich nicht bestimmt dem
8
geistlichen Berufe widmen wollen, eine Anstalt nicht der Anwendung
des Gesetzes zu entziehen vermöge; es komme vielmehr auf den
Charakter der Anstalt im Ganzen an.
Das ist der Standpunkt der Regierung, welchen sie in der Kom⸗ mission und auch heute hier festgehalten hat, und es ist dies auch der Standpunkt des Gesetzes. Die Regierung hat daher auch nichts zu erinnern gefunden, daß in der Kommission der §. 9 in den §. 14 eingerückt wurde, um dadurch anzuerkennen, daß es sich um Anstalten handle, welche dazu dienen, auf den geistlichen Beruf vorzubereiten. Es ist also der Widerspruch höchstens in dem Glau⸗ ben und in der Phantasie des Herrn Vorredners, nicht aber in der Wirklichkeit vorhanden.
Ein zweiter Punkt, den ich hervorzuheben habe, besteht darin,
daß die vorliegende Bestimmung sich nach der Behauptung des Herrn
Vorredners im wesentlichen Widerspruch mit der Bulle de salute ani- marum befinden soll. Gewiß ist es rechtig, daß Preußen gewohnt ist, die von ihm eingegangenen Verträge gewissenhaft zu halten. Ob indeß hier bezüglich Preußens ein Vertrag von inter⸗ nationalem Charakter vorliege, kann völlig dahingestellt bleiben. Wir brauchen diese Frage bei dieser Gelegenheit nicht zu untersuchen, weil, wie die Kommissionsverhandlungen darthun, Seitens der Regierung nachgewiesen ist, daß die Bestimmungen der Bulle, welche sich auf die Seminare beziehen, auf die Knabenseminare keine Anwendung haben, überhaupt in jener Bulle von den Knabenseminaren keine Rede ist. Der Herr Vorredner hat sodann mit großem Geräusch hervorgehoben, daß anonyme Broschüren vorgelesen worden seien. Es erscheine unerhört, daß eine Regierungsvorlage mit dem Inhalt von Broschüren, deren Ver⸗ fasser nicht einmal bekannt seien, begründet würden. Dem gegevüber glaube ich, das Haus zu Zeugen anrufen zu können, daß wenn einzelne Stellen aus Broschüren vorgelesen worden sind, dies vielleicht als eine Arabeske der ganzen Darstellung gedient haben mag, daß aber keineswegs aus solchen Stellen eine Begründung der Vorlage hergeleitet worden ist. Man ist mitunter in der Lage, Stellen aus Büchern vorzulesen, um einen Gegenstand näher zu illustriren, ohne daß indeß gesagt wer⸗ den könnte, dies sei die eigentliche Begründung dessen, was erstrebt wird. Im Uebrigen glaube ich, den Sturmlauf, den der Herr Vor⸗ redner, ebenso wie es von einigen Rednern gestern schon geschehen ist, in Bezug auf die Universitäten und andere öffentliche Unterrichtsan⸗ stalten unternommen hat, auf sich beruhen lassen zu können. Ich bin der Meinung, die deutsche Nation werde in ihren Universitäten und öffentlichen Bildungsanstalten vor und nach ihr Licht und ihr Auge erkennen. Diese Anstalten werden unerschüttert und glanzvoll dastehn, gleichviel wie sie hier von einzelnen Rednern beurtheilt werden mögen.
— Der dem Herrenhause vorgelegte Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die (anderweitige) veränderte Ab⸗ greggung des Jadegebiets lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Mon⸗ archie, was folgt: 1 1
Einziger Paragraph.
An Stelle der im Artikel 1 des Vertrages zwischen Preußen und Oldenburg, vom 16. Februar 1864 (Gesetz⸗Sammlung für 1865 Seite 301), für das preußische Gebiet an der westlichen Seite der Jade festgesetzten Grenzlinie, tritt diejenige Grenzlinie, welche in dem anliegenden Vertrage vom s9. nräat 1873 bezeichnet ist.
Der durch die neue Grenze umschriebene Gebietstheil tritt in allen Beziehungen an die Stelle des durch den Artikel.1 des Vertrages vom 16. Februar 1864 an Preußen abgetretenen Gebietstheiles.
Urkundlich ꝛc.
Der erwähnte Vertrag lautet:
„Zwischen der Köniplich preußischen Regierung, vertreten durch die Kaiserliche Admiralität und dem Großherzoglich oldenburgischen Staats⸗Ministerium, Departement des Innern, ist, vorbehaltlich der Genehmigung der preußischen Landesvertretung, zum Zwecke der Aus⸗ führung der Grenzregulirung, welche im Artikel 1 des zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzegthum Oldenburg unterm 16. Februar 1864 abgeschlossenen Vertrages vorbehalten worden ist, und da eine anderweitige Richtung der in jenem Vertrage verabredeten Grenze im beiderseitigen Interesse liegt, vereinbart worden, daß an die Stelle der, in dem gedachten Vertrage festgesetzten, ein Areal von 194 Jück 393 Q.⸗Ruthen 30 Q.Fuß = 109 Hekt. 54 Ar 220 Q.⸗M. ꝛ, Ein⸗ hundert und neun Hektaren vier und fünfzig Ar zweihundert und wwanßig Quadratmeter umfassenden, Grenze diejenige, ein gleiches Areal wie das oben gedachte einschließende, Grenze treten soll, welche sich in der beigefügten, von beiden kontrahirenden Theilen als richtig anerkannten Karte eingetragen findet.
Berlin, den 20. Januar 1873. Oldenburg, den 12. Februar 1873.
Der Chef der Admiralität. Das Großherzoglich oldenburgische
v. Stosch Staats⸗Ministerium, Departement
des Innern. von Berg.
8 Statistische Nachrichten.
Die S Volksschullehrer⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse hatte im Jahre 1871 14,119 Thlr. Einnahmen, dar⸗ unter 4797 Thlr. Lehrerstellen⸗ und 5722 Thlr. Kommunalbeiträge, und 5097 Thlr. Ausgaben, darunter 13,554 Thlr. Pensionen an 291 Wittwen, 137 Unterstützungsportionen an unkonfirmirte Kinder 509. Thaler, 15 desgleichen für ganz verwaiste Kinder. Zinstragend belegt waren Ende 1871 78,299 Thlr.
Die Großherzoglich Hessische Civildiener⸗Witt⸗ wenkasse hatte im Jahre 1871 377,911 Fl. Einnahmen, davon 202,135 Fl. für laufende Bedürfnisse, 175,776 Fl. für Erhaltung und Vergrößerung des Vermögens. Die Ausgaben betrugen 377,811 Fl., davon 202,035 Fl. für laufende Bedürfnisse, 175,776 Fl. für Erhal⸗ tung ꝛc. des Vermögens. Der Kapitalstock belief sich Ende 1871 auf 1,558,470 Fl., gegen 1,485,386 Fl. Ende 1870, die Zahl der Mit⸗ glieder 2035, die der Pensionäre 850. EPA“ 8 „London, 8. März. Nach den Ausweisen des Handelsamtes für den Monat Februar betrug der Werth der Gesammtausfuhr im gedachten Monat 20,333,666 Lstr., d. h. 1,800,000 Lstr. oder 10 % mehr als im Februar 1872, und nahezu 33 % mehr als im Februar 1871. Obwohl der Werth der Kohlenausfuhr 832,679 Lstr. gegen nur 518,456 Lstr. im korrespondirenden Monat des Vorjahres betrug, so stellte sich die verschiffte Quantität um nahezu 14 % geringer. Eisen wurde an Quantität 1 % weniger ausgeführt, dagegen zeigt der Werth der Ausfuhr eine Zunahme von 27 % gegen Februar 1872. Die Ver⸗ schiffungen in Baumwollgarnen zeigen eine Zunahme von 1 ½ % im Werth und 3¾ % in der Quantität, während Stückgüter im Werth wie in der Quantität mit einem Zuwachs von ca. 10 % figuriren.
Die Zuuahme in den andern Artikeln stellt sich wie folgt: Steingut⸗
waaren 24 %, Kurzwaaren 5 %, Metallwaaren 13 %, Maschinen 21 %, Leinwand 6 % und Wollenstoffe 1 ½ 6. Seidenfabrikate figuriren mit einer Abnahme von 49 %. Die Einfuhr des letzten Monats umfaßte 3,184,340 Centner Weizen im Werthe von 2,038,978 Lstr. gegen 2,034,903 Centner im Werthe von 1,188,388 Lstr., im korrespondiren⸗ den Monat des Vorjahres, und 1,219,156 Ctr. Baumwolle im Werthe von 5,430,261 Lstr. gegen 1,642,484 Ctr. im Werthe von 7,216,475 Lstr. Die Mehleinfuhr erreichte in Folge großer Zufuhren aus Frank⸗ reich den Werth von 639,679 Lstr. gegen nur 190,903 Lstr. im Fe⸗ bruar 1872, während andere Getreidearten im Werthe von 1,208,278 Lstr. gegen 1,322,422 Lstr. importirt wurden. 111“
Kunst und Wissenschaft. — In der von der Berliner Gesellschaft für das Studium der neueren Sprachen gegründete Akademie für moderne Philolo⸗ gie, welche den Zweck hat, Studirenden, die sich in den neueren Spra⸗ chen wissenschaftlich und praktisch ausbilden wollen, dazu Gelegenheit zu geben, werden die Vorlesungen des Sommersemesters 1873 (Nieder⸗ wallstraße Nr. 12) pünktlich am 21. April beginnen.
Hilpesheim, 8. März. Im städtischen Museum sind, laut H. A. Z.“, nunmehr die von Sr. Majestät dem Kaiser und König
der Stadt geschenkten Nachbildungen des hiesigen Silberfundes in
einem nach dem Entwurf des Stadt⸗Baumeisters Knoch⸗ angefertigten Schranke zur Aufstellung gelangt. Während der beiden nächsten Sonntage werden daselbst auch die von dem Professor Tochtermann in Aachen für die Vollendung des Thufmes der Andreas⸗Kirche ent⸗ weesinen und der Andreas⸗Kirchengemeinde geschenkten Pläne aus⸗ gestellt. 1
London, 8. März. Der Custos der Manuscripte im British Museum beabsichtigt, dem „Athenäum“ zufolge, einen Katalog der ältesten Manuscripte in der Nationalsammlung mit autotypen Faesimiles der ausgesuchtesten früthen Illuminationen und Texte herauszugeben.
— Michael Balfe's Wittwe hat dem britischen Museum sämmtliche Manuscripte der veröffentlichten Werke ihres verstorbe⸗ nen Gatten zum Geschenk gemacht. In der Westminster⸗Abtei wird demnächst eine Büste, und im Vestibul des Drury⸗Lane⸗Cheaters eine Statue dieses Komponisten aufgestellt werden.
Rom, 8. März. Auf dem Gebiete von Aricia bei Albano⸗ also nicht weit von Rom, hat man einen interessanten Fund gethan. Neben der Kirche von Galloro befindet sich eine von Lava und andern vulkanischen Ueberresten gebildete Bodenerhebung, in welcher man beim Ausgraben von Pozzolanerde eine beträchtliche Anzahl von Vasen, Geräthschaften, Waffen und Knochen fand, die, wie man glaubt, von den alten Einwohnern Latiums herrühren, der
entdeckt hat. Landwirthschaft.
Das zweite und dritte Heft (2. Jahrg. Februar und März) der „Forstlichen Blätter, Zeitschrift für Forst⸗ und Jagd⸗ wesen“, herausgegeben von Julius Theodor Grunert, Königlich preuß. Ober⸗Forstmeister in Trier, und Dr. Ottomar Victor Leo, Privatdocenten der Forstwissenschaft an der Forstakademie in Tharand (Leipzig, Verlag von Heinrich Schmidt) haben folgenden Inhalt:
Heft 2: I. Aufsätze: Bewaldung des See⸗Ufers und der Dünen in Belgien. Vom Ober⸗Forstmeister J. Th. Grunert. — Forst⸗ statistische Nachrichten über das Fürstenthum Lippe⸗Detmold. — Statistischer Nachweis über die in neuerer Zeit stattgefundene Zu⸗ nahme des Staatswaldbesitzes in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und Sachsen. Von Dr. O. V. Leo. — Ueber die Zulässigkeit, am stehenden Holze den laufenden Zuwachs mittelst des Preßlerschen Zuwachsbohrers zu bestimmen. Vom Oberförster Oswald Grunert. II. Bücher⸗Anzeigen. III. Mittheilungaen.
Heft 3: I. Aufsätze: Der Schwarzwildschaden in einzelnen Theilen von Preußen, unter besonderer Bezugnahme auf den Regierungsbezirk Trier. Vom Ober⸗Forstmeister J. Th. Grunert. — Zusammenstellung einiger in Tharand ausgeführter Untersuchungen, betreffend die schäd⸗ liche Einwirkung des Hütten⸗ und Steinkohlenrauches auf das Wachs⸗ thum der Waldbäume. Von Dr. Julius Schröder. — Die Größen⸗ 18 der Dienstbezirke der Staats⸗Forstbeamten in den Ländern des Deutschen Reiches. Von Dr. O. V. Leo. — II. Bücher⸗Anzeigen. — II. Mittheilungen: Waldvernachlässigung und Waidverwüstung in Tirol. — Aus Preußen. Antrag, betreffend die Unterstellung der Staats⸗Fersten unter den Minister der landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten. Die Ablösung der Forstberechtigungen in den Staats⸗Forsten und die Scheidung der gemeinschaftlichen Waldungen in der Provinz Hannover. Kaiser⸗Jagden. Die Verlegung der Central⸗Forst⸗Lehr⸗ anstalt von Aschaffenburg nach München betreffend.
Als Separatabdruck aus den „Forstlichen Blättern“, Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen, ist gleichfalls im Verloge von Heinrich Schmidt in Leipzig erschienen: „Der Schwarzwildschaden in einzelnen Theilen von Preußen unter besonderer Bezugnahme auf den Regie⸗ rungsbezirk Trier.“ Von J. Th. Grunert, Königl. preuß. Ober⸗ Forstmeister zu Trier.
— Im Regierungsbezirk Cöslin stehen die Saaten durchweg
gut. Cöln. Am 9. März hat der Verein für Geflügelzucht eine Geflügel⸗Ausstellung eröffnet.
Gewerbe und Handel.
— Der Thüringer Bankverein zu Erfurt hatte im Jahre 1872 einen Geschäftsumsatz von 26,198,255 Thlrn. Davon nftnen auf den Kassaverkehr: im Eingang 1,582,597 Thlr., im Ausgang 1,528,402 Thlr. Bestand am 31. Dezember 1872 54,494 Thlr.; Wechselverkehr: im Eingang 1,705,104 Thlr., im Ausgang 1,549,727 Thlr. Bestand 155,376 Thlr.; Effektenverkehr: im Eingang 3,126,966 Thlr., im Ausgang 3,051,176 Thlr. Bestand 75,789 Thlr.; Konto⸗ korrent und Lombardverkehr: im Debet 6,448,156 Thlr, im Credit 6,019,525 Thlr. Betrag der Forderungen in laufender Rechnung und Lombard⸗Debitores 428,630 Thlr.; Acceptenverkehr: Die Ziehungen im Laufe des Jahres betrugen 611,440 Thlr., davon gelangten zur Einlösung 421,857 Thlr. und blieben am 31. Dezember im Umlauf 189,582 Thlr. Die Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto sind im Inseratentheil veröffentlicht.
London, 8. März. Das Handelsamt hat durch den Staats⸗ Sekretär für auswärtige Angelegenheiten die Abschrift einer Depesche des britischen Gesandten in Madrid erhalten, welche meldet, daß Schiffe, die von den Häfen des Bosporus, Trapezunt, Salo⸗ nica, Samsun (Türkei), Comfida (Arabien) und Persien kommen, in spanischen Häfen nicht mehr der Quarantaine unterwor⸗ fen werden. Dieselbe Behörde hat auch eine Kopie der Depesche des englischen Konsuls in St. Vincent erhalten, welche meldet, daß alle auf dem Cap Verd⸗Inseln von Lissabon ankommenden Schiffe, seien sie mit oder ohne reinen Gesundheitspässen versehen, sich einer Quarantaine von 15 Tagen, incl. der für die Fahrt gebrauchten Zeit, unterwerfen müssen. gondon, 8. März. Aus Merthyr wird gemeldet, daß ein Versuch, die nicht dem Arbeiter⸗Verbande angehörigen Gruben⸗ arbeiter zu bewegen, dem Beispiele der Eisenarbeiter in Dowlais zu folgen und die Arbeit zu den Bedingungen der Grubenherren wie⸗ der aufzunehmen, total csc es ist. 8. — 8
Verkehrs⸗Anstalten. “
München, 9. März. Der Ausschuß der Münchener Künstler⸗ Genossenschaft giebt heute bekannt, daß der Mittheilung des nach Wien gesandten Delegirten zufolge Deutschland auf der Weltaus⸗ stellung bei 20 Fuß Hanghöhe 1) in 4 Sälen mit Oberlicht 1744 Qu.⸗Meter, 2) in 4 Kabinets 512 Qu⸗Meter, 3) im Mittelsaal 85 Qu. Meter, 4) durch Aufstellung von Zwischenwänden 800 Qu.⸗Meter, in Summa 3141 Qu.⸗Meter erhält, wovon auf Bayern 1125— 1250 Qu.⸗Meter treffen. Demnach erachtet der Ausschuß die Raum⸗ frage in zufriedenstellender Weise erledigt und hat die feste Ueberzeu⸗ gung, daß nach den jetzt eingetretenen Reduktionen die für die Aus⸗ stellung noch bestimmten Kunstwerke gut aufgestellt werden können. Der Einsendungstermin ist vom 15. März auf den 1. April verlegt.
Pesth, 8. März. Ueber den von dem Kommunikations⸗Minister vorgelegten allgemeinen Kommunikationsplan schreibt der „Un⸗ garische Aktionär“: Die von mehreren Blättern gebrachten Details über die einzelnen Linien sind unrichtig. Folgendes ist die richtigge⸗ stellte Liste der zu erbauenden Linien. Erste Gruppe: Semlin⸗Buda⸗ Heütc bis zur Landesgrenze bei Wien, Semlin⸗Ruma⸗Mitrovitz⸗Vincopce⸗
rod⸗Gradisca⸗Sissek⸗Ogulin mit Zweigbahnen nach Esseg und Vin⸗ copce, Vincovce Daljag und Topusko⸗Novi, Großwardein⸗Debreczin⸗ —— Diese Linien betragen zusammen 187 Meilen mit einem ostenaufwande von 128,855,560 .
Zweite Gruppe: Temesvar⸗Orsova, Kronstadt⸗Temeser Paß, Munkacs⸗Stry, Petrozseny⸗Vulkanios, Kikinda⸗Panesova, Neuhäusel⸗ Zjambokret⸗Prihorz, Comorn⸗Szered, Ofen⸗Villany, Ofen⸗Raab, Arad⸗ Szegedin, Battaszek⸗Theresiopel, Großwardein⸗Mihalyfalu, Maros⸗ Vasarhely⸗Sächsischregen⸗Ditro, Szigeth⸗Szucsava, Ditro⸗Kronstadt, Szathmar⸗Sächsischregen, Nyiregyhaza⸗Szathmar, atszeg⸗Karansebes, Csakathurn⸗Jvanecz, Szolnok⸗Szegedin⸗Neusatz, Mezötur⸗Mezöhegyes, Miskolcz⸗Püspökladany⸗Csaba, Kisterene⸗Kapolna, Kalocsa⸗Szarvas, Gyom⸗Großwardein: zusammen 483 Meilen, deren Kosten mit 381,781,000 Fl. berechnet sind.
8
Spuren de Rossi
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.
für das Vierteljahr.
Insertiouspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
sur Berlin die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin, Donnerstag,
E111*“*“ L“ ,
5
Abends.
ö—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge⸗ ruht: dem bisherigen Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover, Major à la suite der Armee Grafen Otto zu Stolberg⸗ Wernigerode, das Kreuz der Groß⸗Comthure des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen. be
11
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren vom Libauischen Infanterie⸗Regiment Nr. 6 Prinz Carl von Preußen, nämlich: dem Obersten Kohl, Commandeur des Regiments, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, dem Oberst⸗Lieutenant Wolski den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Stabskapitän Knorring den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und dem Stabskapitän Winogradoff den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; — ferner den nachbenannten Personen und zwar: dem ehemaligen Vize⸗Konsul des Norddeutschen Bundes, Silveira zu Mercedes, dem bisherigen Konsul des Deutschen Reichs, Bardot zu Nantes, dem bisherigen Vize⸗Konsul des Deutschen Reichs, Bade zu Christiania, und dem Königlich belgischen Konsul Pelzer zu Mainz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich sächsischen Obersten z. D. Schörmer, Platz⸗ major der Festung Königstein, dem Königlich bayerischen Major von Coulon im 2. Infanterie⸗Regiment Kronprinz, dem Kaiserlich österreichischen Rittmeister Ritter von Arbter im Dragoner⸗Regiment Kaiser Franz⸗Joseph Nr. 11, dem Advokaten Dr. José Francisco Lopez zu Buenos⸗Aires, dem Bürger⸗ meister Wallau zu Mainz, dem bisherigen General⸗Konsul des Deutschen Reichs Dybwad zu Christiania, dem bisherigen General⸗Konsul des Deutschen Reichs von Etlinger zu Odessa und dem Verlagsbuchhändler Andreas Hansa Traugott Perthes zu Gotha den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Buchhändler Albert Fidelis Butsch zu Augs⸗ burg, dem Verlagsbuchhändler Carl Geibel jun. zu Leipzig, dem Kaiserlich Königlich österreichisch ⸗ungarischen Vize⸗Konsul Ftenf zu Plojesti, dem Königlich ungarischen Post⸗Rechnungs⸗
fizial Eduard Gertzer zu Hermannstadt in Siebenbürgen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie den Lehrern Brazis zu Vogelgrün, Kreis Colmar, Schirch zu Obersulzbach, Kreis Thann, und Dantzer zu Roderen desselben Kreises das
8₰ 8 89
Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Obersten à la suite der Armee, Prinzen Hugo zu Schönburg⸗Waldenburg, verliehenen Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern, des dem Major von EE“ Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des
roßherzogs von Oldenburg, verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen und des dem persönlichen Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg, Premier⸗Lieutenannt Frei⸗ herrn von und zu Eglof fstein, verliehenen Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens. ““
8 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Se. Königliche Hoheit den Erbgroßherzog Frie drich Franz
von Mecklenburg⸗Schwerin,
den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer von Wedel, auf Gauten bei Germau in Ostpreußen,
den Ober⸗Regierungs⸗Rath Carl von Neefe, zu Oppeln, 8 .
den Rittmeister aggregirt dem 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1, kommandirt bei Sr. Hoheit dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, von Usedom,
den Landrath Gustav von Goßler, zu Darkehmen,
dden Landrath Conrad von Massomw, zu Insterburg,
den Rittmeister a. D. und Marstall⸗Vorsteher Heinrich
V Freiherrn von Knobelsdorff, zu Trakehnen,
den Oberst und Commandeur des Grenadier⸗Regiments Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburgisches) Nr. 12 von Stülpnagel,
den Major z. D. und Kammerherrn Maximilian Carl von Kracht, zu Berlin, -den Rittmeister und Escadron⸗Commandeur im Regiment der Gardes du Corps von Mutius,
den Hauptmann in der 3. Gensd'’armerie⸗Brigade Frei⸗ herrn Treusch von Buttlar,
den Rittmeister und Commandeur der Leib⸗Compagnie des Regiments der Gardes du Corps von Jagow,
den Landrath Rudolf von Cranach, zu Soldin,
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im Brandenburgi⸗ schen Füsilier⸗Regiment Nr. 35 von Reitzen stein,
den Major a. D. von Wittken zu Berlin,
den Rittmeister und Chef der 10. Compagnie des Regi⸗ ven- der Gardes du Corps Grafen zu Solms⸗Sonnen⸗ walde, .
den Premier⸗Lieutenant der Reserve des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regts. Nr. 1 und Rittergutsbesitzer Ulrich von Dewitz, genannt von Krebs, auf Weitenhagen bei Da⸗ ber in Pommern,
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 von Sydomw,
msmnggnn—
den Hauptmann a. D. Edmund von Boeltzig⸗Lottin, zu Neustettin, 8
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im 5. Brandenbur⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 48 von Kamienski,
den Major und Abtheilungs⸗Commandeur im Garde⸗Feld⸗
Artillerie⸗Regiment, Corps⸗Artillerie, von Graevenitz,
den General⸗Major a. D. von Kleist, zu Stettiin,
den Major z. D. und Rittergutsbesitzer Albert von Ka⸗ meke, auf Varchmin bei Hohenfelde in Pommern,
den Oberst⸗Lieutenant und Brigadier der 2. Gensd'armerie⸗ Brigade von Keltsch,
den Oberst⸗Lieutenant in der 2. Gens'darmerie⸗Brigade von Zimmermann,
den Major a. D., Mitglied des Herrenhauses, Arthur von Manteuffel, auf Redel bei Polzin,
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im Garde⸗Füsilier⸗ Regiment Freiherrn von Bodelschw ingh,
den Landrath von Hagen, zu Belgard,
den Rittergutsbesitzer Emil von Lucadou, bei Kattern,
den Majoratsbesitzer Friedrich Grafen von Schwerin, auf Bohrau, Kreis Oels,
dem Ober⸗Tribunals⸗Rath Berlin,
den Hauptmann und Comgagnie⸗Chef im 4. Brandenbur⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 24 (Greßherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin) von Goldammer,
den Premier⸗Lieutenant der Landwehr⸗Kavallerie und Ritter⸗ gutsbesitzer Emil Freiherrn von Durant, auf Baranowitz bei Sohrau in Ober⸗Schlesien,
den Landrath von Seydewitz, auf Roitzsch, Kreis Bitterfeld, 5
den Major a. D. Georg von Clausewitz, zu Neuhof bei Itzehoe,
den Landrath von Rosen, zu Hadersleben,
den General⸗Major und Commandeur der 19. Kavallerie⸗ Brigade von Redern,
den Rittmeister und Escadron⸗Chef im 1 Hannoverschen Dragoner⸗Regiment Nr. 9, Freiherrn von Dincklage,
den Oberst und Commandeur des 2. Rheinischen Husaren⸗ Regiments Nr. 9, von Wittich, genannt von Hinzmann⸗ Hallmann,
den Oberst und Commandeur des Rheinischen Kürassier⸗ Regiments Nr. 8, Grafen von Schmettow,
den Hauptmann a. D. und Landrath Gustav von Hoch⸗ wächter, zu Moers,
den Rittmeister und Escadron⸗Chef im Königs Husaren⸗ Regiment (I1. Rheinisches) Nr. 7, Freiherrn von Stoltzen⸗ berg,
den Rittergutsbesitzer Friedrich von Michael, auf Groß⸗Plasten in Mecklenburg⸗Schwerin,
den Major und Abtheilungs⸗Commandeur im Hessischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 11, Divisions⸗Artillerie, Blecken⸗ von Schmeling,
den Freiherrn Bernhard von Stein, zu Staden bei Altenstadt im Großherzogthum Hessen,
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im 1. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 81 von Mellenthin,
den Grafen und Edlen Herrn Arminius zur Lippe⸗ Biesterfeld⸗Weißenfeld, zu Dresden,
den Königlich sächsischen Oberst⸗Lieutenant z. D. Alfred von Radke, auf Schloß Wiederau bei Pegau im Königreich Sachsen,
den Königlich bayerischen Kämmerer und erblichen Reichs⸗ rath der Krone Bayern Julius Freiherrn von Ponickau, zu München,
den Geschäftsträger des Denutschen Reiches am Königlich niederländischen Hofe von Bohlen und Halbach,
den Kaiserlich österreichischen Hauptmann im Infanterie⸗ Regiment Nr. 22 Carl Freiherrn von Imhoff,
den Reichstags⸗Deputirten Emmerich Ivänka de Draskotz et Jordaͤnföld, zu Pesth,
den Kaiserlich russischen Stabs⸗Kapitän der Artillerie Frei⸗ herrn von Kleist,
den Grafen W. von Hallwyl, auf Erikslund bei Mölnbo in Schweden, nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des Durchlauchtiagsten Herrenmeisters Prinzen Carl von Preu⸗ ßen, Königliche Hoheit, zu Ehrenrittern des Johanniter⸗Ordens zu ernennen.
auf Rohrau
Otto von Kunowski, zu
1“ Königreich Preußen. Se. Majestät⸗der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Kommerzien⸗Rath Friedrich Wilhelm Krause zu Berlin in den erblichen Adelstand zu erheben.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öͤffent liche Arbeiten. Der Gerichts⸗Assessor a. D. Udo Schulz ist in Folge seiner Uebernahme in die Staats⸗Eisenbahn⸗Verwaltung zum Regierungs⸗Assessor ernannt worden. 8g 1
“
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge der Hofmar⸗ schälle, nahmen militärische Meldungen entgegen und arbeiteten mit dem General⸗Lieutenant von Kameke und dem Chef des Militär⸗Kabinets, Obersten von Albedyll.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronnrinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Mittags 12 Uhr zur Eröffnung des Deutschen Reichs⸗ tags ins Königliche Schlo⸗ Nach der Rückkehr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Reichskanzler Fürsten von Bismarck mit den Staats⸗Ministern Delbrück und von Stosch und darauf das preußische Staats⸗Ministerium. Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr fuhren beide Höchste Herrschaften zum Be⸗ such Ihrer Majestät der verwittweten Königin nach Charlotten⸗ burg und zu den dort anwesenden Hohen Verwandten. Von 4 Uhr ab wurden die Präsidien des Herrenhauses sowie des Hauses der Abgeordneten und um 4 ¾ Uhr in besonderer Audienz die zur Zeit hier anwesende japanische Botschaft empfangen. Um 5 Uhr wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Diner bei Ihren Majestäten bei, sahen Abends 8 ½ Uhr vom Balkon des Palais dem Fackelzuge zu, an dessen Schluß Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit auf die Rampe trat, um die an Höchstdenselben gerichtete Ansprache entgegenzunehmen und zu erwidern. 3 . 8 “ 8-8
— Das Staats⸗Ministerium Sitzung zusammen.
— Vorgestern fand eine Plenarsitzung des Bundesraths statt, in welcher zunächst über die geschäftliche Behandlung des Berichts der besonderen Kommission für Aufhebung der Salz⸗ steuer Beschluß gefaßt wurde. Demnächst wurden Ausschuß⸗ berichte erstattet über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gründung ꝛc. des Reichs⸗Invalidenfonds und den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände.
— Der Bundesrath, die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Die m der Nr. 61 dieses Blattes erwähnte Plenar⸗ Sitzung des Bundesraths hat nicht am Sonntag, den 9. März, sondern am Freitag, den 7. März stattgefunden.
— Die 1. Sitzung des Reichstags wurde gestern um 2 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet, welcher auf Grund des §. 1 der Geschäftsordnung den Vorsitz übernahm. Derselbe berief zu Schriftführern die Abgg. v. Unruhe⸗Bomst, Eysoldt, v. Puttkammer (Sorau) und Dr. Lieber und theilte ein Schreiben des Reichskanzlers mit, in welchem die seit Schluß der vorigen Session erledigten Mandate aufgezählt werden: in Preußen die Mandate der Abgg. v. Keudell, v. Puttkammer (Fraustadt), Graf Dohna⸗Kotzenau, Böhmer, v. Hagke, v. Patow, Graf Oppersdorf; in Bayern das Mandat des Abg. Golsen; in Sachsen das des Abg. Bebel; in Sachsen⸗Weimar das des Abg. Genast. Gewählt, resp. wiedergewählt sind in Preußen die Abgg. Kaiser, v. Puttkamer und Staats⸗Minister Dr. Falk; in Bayern Petersen; in Sachsen und Sachsen⸗Weimar Bebel und Genast. Ersatzwahlen, die bereits beim Schlusse der vorigen Session aus⸗ standen, haben in den Reichstag geführt die Abgg. Hinschius, Jazdzewski, von Varnbüler und Weber. Ferner ist das Mandat des Abg. Grafen v. Arnim⸗Boitzenburg erloschen, da er nach einer Zuschrift an das Präsidium zum Bezirks⸗Präsidenten in Lothringen ernannt ist.
Der Präsident Dr. Simson zeigte alsdann den Ein⸗
gang folgender Vorlagen an: 1) betreffend einige Abänderungen des Gesetzes vom 28. Oktober 1871 über das Posttaxrwesen im Gebiet des Deutschen Reiches; 2) betreffend die Rechtsv rhältuisse der zum dienstlichen Gebrauch der Reichsverwaltung dienenden Gegenstände; 3) betreffend die dem Reichs⸗Oberhandelsgericht egen Rechtsanwalte und Advokaten zustehende Disziplinar⸗ befugnisse; 4) betreffend die Gründung und Verwaltung eines Reichs⸗Invalidenfonds nebst Motiven (S. Nr. 54 d. Bl.); 5) allgemeine Rechnungen über den Haushalt des Nord⸗ deutschen Bundes fuͤr das zweite Semester des Jahres 1867, für das Jahr 1868 und 1869 nebst den dazu gehörigen Spezialrechnungen, Vorberichten und Bemerkungen des Rechnungshofes; 6) eine am 29. Juli v. J zu Versailles unter⸗ zeichnete Spezial⸗Konvention bezüglich der Rückzahlung der letzten drei am 2. März 1874 fälligen Milliarden der Kriegs⸗ kontribution. Der Reichskanzler hat dieser Konvention einen vorläusigen Ueberblick über die aus den französischen Kriegs⸗ kosten erfolgten Einzahlungen und über die Verwendung der⸗ selben beigefügt.
Es erfolgte nunmehr die Verloosung der Mitglieder des Reichstages in die Abtheilungen und die Auszählung des Hauses durch Namensaufruf, der die Anwesenheit von 184 Mitgliedern ergiebt. Zur Beschlußfähigkeit gehören aber 192, die absolute Majorität von 385. Der Präsident setzte daher nach eigenem Ermessen die nächste Sitzung auf heute 2 Uhr an.
trat heute zu einer