1873 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths

für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen und der Ausschuß für das Landheer und die Festungen hielten heute Sitzungen.

Bei dem Bundesamt für das Heimathwesen standen für heute folgende Termine an: 1) Ortsarmenverband 1 Görlitz contra Landarmenverband der Ober⸗Lausitz. 2) Orts⸗ armenverband Neumark contra Ortsarmenverband Berlin. 3) Ortsarmenverband Neuwied contra Ortsarmenverband Lauren⸗ burg. 4) Ortsarmenverband Marienfelde contra Ortsarmen⸗ verband Marienwerder. 5) Ortsarmenverband Steele contra Drtsarmenverband Telgte. 6) Ortsarmenverband der Hambur⸗

ger Geestlande contra Ortsarmenverband Tiefenfurt. 7) Orts⸗ armenverband Oldenburg contra Ortsarmenverband Friedeberg

N./ M. 8) Ortsarmenverband des Gutsbezirks Adl. Linkuhnen

contra Ortsarmenverband Alt⸗Woynothen. 9) Ortsarmenver⸗ band Danzig contra Ortsarmenverband Weslinken. armenverband Rottorf contra Ortsarmenverband Winsen. DOrtsarmenverband 7 Honnschaften contra Ortsarmenverband Gelsenkirchen.

1 Im weiteren Verlauf der Sitzung des Herrenhauses am 15. d. M. erfolgte die Berathung des Berichts der Budget⸗ Kommission über den Staatshaushalts⸗EStat des Jahres 1873. An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten on Rabe die Herren Graf Rittberg, Graf von Schlieffen, Senfft von Pilsach und Hasselbach; auch der Finanz⸗ Camphausen (S. unter Landtagsangelegenheiten) fand wiederholt Gelegenheit, in die Debatte einzugreifen. Dann wur⸗ den die einzelnen Kapitel des Etats und s chließlich das ganze Gesetz einstimmig vom Hause genehmigt. Es folgte hierauf der münd⸗ liche Bericht der Petitions⸗Kommission über Petitionen. Herr Dr. Elwanger berichtete über die Petition von Matz und Ge⸗ nossen zu Zingst, welche Vorschläge zur Erbauung von Moolen zum Schutze des Strandes der Ostsee, zur Erhaltung der In⸗ seln Zingst und Darß und zu einer Hafenanlage machten und Ppaten, sie der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Die Kommission empfahl, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, und das Haus trat dem Antrage ohne Diskussion bei. Freiherr von Gaffron⸗Kunern berichtete über eine Petition des Magistrats zu Springe, welcher sich über das Verfahren des Superintendenten Meyer in Münden wegen Zurückweisung von Kindern vom Konfirmandenunterricht und die darauf bezügliche Ministerial⸗Verfügung vom 31. Dezember 1872 beschwerte. Die Petition wurde auf Vorschlag der Kom⸗ 8 mission durch Tagesordnung erledigt. Freiherr von Gaffron⸗ Kunern berichtete ferner über die Petition des Moderamens der Kreissynode Vlotho um gesetzliches Verbot nicht dringend noth⸗ wendiger Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen. Auf Antrag der Kommission beschloß das Haus: In Anbetracht, daß die be⸗ treffenden gesetzlichen Bestimmungen die Herbeiführung der Sonntagsheiligung ermöglichen, besondere Fälle der Verletzung dieser Vorschriften aber in der Petition nicht ausgeführt sind, über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen. Hiermit war die Tagesordnung erledigt.

In der heutigen (20.) Sitzung des Herrenhauses, welche vom Präsidenten um 12 Uhr 25 Minuten eröffnet wurde und der die Regierungs⸗Kommissarien Geheimer 6 Dr. Förster und der Geheime Finanz⸗Rath Rüdorff, später au der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz beiwohnten, machte der Präsident darauf aufmerksam, daß in dieser Woche der Geburts⸗ ag Sr. Majestät des Kaisers und Königs gefeiert werde, und da in dieser Woche voraussichtlich keine Sitzung mehr stattfinden werde, so fragte er an, ob der bisherige Modus beibehalten wer⸗ den solle, nach welchem das Präsidium stets die Ermächtigung ertheilt worden sei, Sr. Majestät die Glückwünsche des Hauses zu diesem Tage auszusprechen. Das Haus trat dieser Ansicht einstimmig bei und schritt dann in Gemäßheit der Tagesordnung

zur Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuchwesen im Bezirk des Appellationsgerichts zu Cassel mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks zu Vöhl. Der Referent Herr Nebelthau beantragte, den Gesetzentwurs in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten anzunehmen, und das Haus tritt diesem Antrage bei, nachdem der Regierungs⸗ Kommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Förster diesen Antrag gleichfalls befürwortet hatte. Es folgte die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Grund⸗ buchwesen und die Verpfändung von Seeschiffen in der Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein. Der Referent Herr Dr. Goßler beantragte: dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung die Zustimmung zu ertheilen. Das Haus trat diesem Antrage ohne jede Diskussion bei. Als dritter Gegenstand folgte die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuch⸗ wesen und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvor⸗ pommern und Rügen. Auch hier beantragte der Referent Herr Dr. v. Goßler dem Gesetzentwurf in der vom Abgeordneten⸗ haufe beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen und das Haus genehmigte diesen Antrag ohne jede Diskussion. Den Schluß bildete der Bericht der Kommission für Eisenbahn⸗Angelegenheiten über die Petitionen der Stände des Templiner Kreises, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Stettin nach Hannover. An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Arnim Boytzenburg, Graf Rittberg, Wilkens, der Referent Herr Theune, der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath Simon und der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz. Dann wurde der Kommissionsantrag: die Petition zur angenommen und hierauf die Sitzung um r g en. Die nächste Sitzung ist unbestimmt. cin

Im weiteren Verlauf der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Sonnabend wurde der Rest des Gesetz⸗ entwurfs über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung eines Königlichen Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten in zweiter Berathung ohne erhebliche Diskussion unverändert nach den Anträgen der Kom⸗ mission erledigt und darauf der Entwurf, betreffend die Gewäh⸗ rung von Wohnungszuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten nebst dem angehängten Tarif in der von der Kommission vorgeschlagenen Faffung angenommen, worauf die Sitzung um 3 ¾ Uhr schloß.

In der heutigen (66.) Sitzung der Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissarien bei⸗ wohnten, theilte der Präsident von rckenbeck mit, daß vom Justiz⸗Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Gebühren der Advokaten im Bezirk des Appellationsgerichts Cöln und vom Abg. von Grand⸗Ry eine Interpellation, betref⸗

Kaisers und Königs, Freiherr von Los,

2 7 b1“ 1.“ 8 5 e 8 5 11“

fend die rückständigen Ersatzwahlen für die während der Session ausgeschiedenen Abgeordneten eingegangen sei. Demnächst passirten die Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Kalender⸗ und Zeitungsstempelsteuer und über die Gewährung vön Wohnungsgeld⸗Zuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten ohne Diskussion die dritte Lesung, und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bewilligun der Geldmittel zur Beseitigung des durch die Sturmfluth der Ostsee am 12. und 13. November 1872 hervorgerufenen Nothstandes und zur Ausführung von Deichen und Uferschutz⸗ werken an den Küsten der Provinzen Pommern und Schleswig⸗ Holstein (S. Nr. 65 d. Bl.) wurde in erster und zweiter Lesung mit einem Amendement des Abg. v. Vahl, daß die Kreisaus⸗ schüsse sich durch Kooptation verstärken dürften, nachdem der Minister des Innern seine Zustimmung zu demselben erklärt, angenommen. Darauf wurde in erster und zweiter Berathung der 24. Bericht der Staatsschulden⸗Kommission über die Ver⸗ waltung des Staatschuldenwesens im Jahre 1871 und in zweiter Berathung der Bericht über die Ver⸗ Fnnnce ⸗Nachweisungen über die im Staats⸗

ushalts⸗Etat pro 1870 unter Titel 7 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben und über die im Staatshaushalts⸗Etat pro 1871 unter Titel 4 der einmaligen und außerordentlichen

Ausgaben ausgesetzten Dispositions⸗Fonds für die Staats⸗ Eisenbahnen und die allgemeine Rechnung über den Staats⸗ haushalt des Jahres 1868 nebst dazu gehörigen Anlagen, einem Vorbericht und den Bemerkungen der Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer, sowie der Rechnung der Rendantur des Staatsschatzes für dasselbe Jahr ohne jede Diskussion genehmigt. Die Sitzung schloß um 12 Uhr.

Se. Majestät der Kaiser und König haben der evangelischen Gemeinde zu Kirkel⸗Neuhäusel in der bayerischen Pfalz zum Bau ihrer Kirche eine Beihülfe von 700 Gulden zu bewilligen geruht.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat für den Baufonds der Heilstätte der Frau Marie Simon, für Mi⸗ litär⸗ und Civilpersonen in Loschwitz, einen abermaligen Beitrag von 1000 Mark gespendet.

Se. Majestät der Kaiser und König hat die Er⸗ richtung einer dem Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗ Departement, zu unterstellenden Inspektion des Militär⸗ Veterinär⸗Wesens ertheilt, und hat die Stelle des Vor⸗ standes der Militär⸗Roßarztschule dafür einzugehen. Der In⸗ specteur des Militär⸗Veterinär⸗Wesells hat den Rang und die Kompetenzen eines Regiments⸗Commandeurs. Derselbe über⸗ wacht, ohne in den Dienst der Truppen einzugreifen, das Militär⸗Veterinär⸗Wesen in der Armee und macht dem Kriegs⸗ Ministerium die ihm in Bezug darauf nöthig scheinenden Vor⸗ schläge. Sämmtliche dem Vorstande der Militär⸗Roßarztschule bisher übertragenen Funktionen gehen auf ihn über. Die Militär⸗Lehrschmieden werden ihm in technischer Beziehung unterstellt. Der Infpecteur ist Vorgesetzter sämmtlicher Roß⸗ ärzte und steht ihm über das bei den ihm unterstellten Instituten kommandirte und angestellte Personal die seinem Range ent⸗ sprechende Disziplinarstrafgewalt zu. Dem Inspecteur ist außer dem ihm bei der Militär⸗Roßarztschule unterstellten Per⸗ sonal, ein Lieutenant als Adjutant und ein Schreiber zuzuthei⸗ len, welche jedoch im Etat ihres Truppentheils verbleiben. Die Inspektion tritt am 1. April dieses Jahres ins Leben, und zwar bis zu dem Zeitpunkte, wo die Kompetenzen der Inspek⸗ tion durch den Etat zahlbar werden, provisorisch unter Gewäh⸗ rung der hierdurch erwachsenden Mehrausgaben als Zulage aus Ersparnissen am Etat der Militär⸗Roßarztschule.

Ueber die Kommandantur⸗Verhältnisse von Kiel und Wilhelmshaven haben Se. Majestät der Kaiser und König Folgendes bestimmt: 1) Den Kriegs⸗ häfen in Kiel und Wilhelmshaven wird die Eigenschaft einer Festung beigelegt, und haben die Kommandanten dieser Plätze die allgemeinen Befugnisse der Festungs⸗Kommandaten mit der Maßgabe, daß die Gerichtsbarkeit in denjenigen Straffällen, welche zur Kompetenz der Garnison⸗Gerichte gehören, von den Marinestations⸗Gerichten auszuüben und das Verhältniß der Kommandanturen zu den Marinestations⸗Kommandos von dem Chef der Admiralität zu regeln ist. 2) Die Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven ressortiren fortan als Festungen, sowie in den territorialen Beziehungen, ausgenommen in Ersatz⸗ und Landwehr⸗Angelegenheiten, nur noch von der Admiralität; in diesen letzteren Angelegenheiten ebenso wie in Bezug auf Re⸗ gelung der Verhältnisse der heimathlichen Inwaliden der Land⸗ armee verbleiben sie unter den resp. General⸗Kommandos ꝛc. 3) Die Stadt Kiel mit den Hafenbefestigungen, sowie die Kom⸗ mandantur von Kiel ressortiren ferner also in allen allgemeinen militärischen Angelegenheiten, sowie in Betreff der militärischen Territorial⸗Verwaltung von der Kaiserlichen Admiralität. 4) Die bisher von der Armee⸗Verwaltung getragenen Kosten der Kom⸗ mandantur Kiel und der Garnisonanstalten sind vom Jahre 1875 inkl. ab auf den Etat der Marineverwaltung zu überneh⸗ men, bis dahin aber vom Kriegs⸗Ministerium nach Maßgabe des Armee⸗Etats an die Marineverwaltung abzuführen.

Nach §. 15 des Militär⸗Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 geht die Vollstreckung der gegen Personen des Soldatenstandes festgesetzten Strafen in denjenigen Fällen, in welchen zugleich auf Entfernung aus dem Heere oder der Marine, oder auf Dienstentlassung erkannt, oder das militärische Dienstverhältniß aus einem anderen Grunde aufgelöst worden ist, auf die bürgerlichen Behörden über.

Demzufolge hat der Minister des Innern bestimmt, daß die in den bezeichneten Fällen von den Militärgerichten im Bereiche a. des I., V., VI. Armee⸗Corps und der 4. Division des II. Ar⸗ mee⸗Corps, b. des Garde⸗ECorps, des III., IV., Armee⸗Corps und der 3. Division des II. Armee⸗Corps, c. des VII. Armee⸗Corps, d. des VIII. Armee⸗Corps, e. des IX. und X. Armee⸗Corps, f. des XI. Armee⸗Corps erkannten Gefängniß⸗Strafen ad a. in der Gefangen⸗Anstalt zu Breslau, ad b. in dem Central⸗Ge⸗ fängnisse zu Kottbus, ad c. in dem Centralgefängnisse zu Hamm, ad d. in den Arresthäusern resp. zu Coblenz, Duüsseldorf, Elber⸗ feld, Trier und Aachen, ad e. in dem Bezirks⸗Gefängnisse zu Hameln und ad f. in der Gefangen⸗Anstalt zu Ziegenhain, zu vollstrecken sind. Die bezüglichen Anträge werden von den zu⸗ ständigen Militärbehörden unmittelbar an die Vorstände der in den einzelnen Straffällen in Betracht kommenden Gefangen⸗An⸗ stalten gerichtet.

In Ansehung der gegen Militärpersonen erkannten Zucht⸗ haus⸗Strafen bewendet es bei dem seitherigen Verfahren.

Der Ob und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des

Commandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade ist von seiner vor einiger Zeit angetretenen Urlaubsreise nach Frankfurt a. M. hierher zurückgekehrt. 1

Der Major im 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 2, herr Roth⸗ von Schreckenstein, kommandirt zur Dienst⸗ leistung als persönlicher Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern ist in Begleitung Höchstdesselben hier eingetroffen und im Hotel de Rome abgestiegen.

Hannover, 15. März. Se. Durchlaucht der Fürst von Schaumburg⸗Lippe traf gestern Nachmittag 4 Uhr 40 Minuten von Bückeburg hier ein, wurde von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Albrecht am Bahnhof em⸗ pfangen und nach dem Schlosse begleitet. Mit dem Abendzuge reiste Se. Durchlaucht wieder ab. 8

Bayern. Bamberg, 14. März. Sicherem Vernehmen nach werden der Prinz und die Prinzessin Ludwig am 23. d. M. zum Besuche bei der verwittweten Königin von Griechenland hier eintreffen.

Wrürttemberg. Stuttgart, 14. März. Die Trauer⸗ feierlichketen und die Beisetzung der Leiche der Königin⸗ Mutter Pauline von Württemberg, gingen heute Nach⸗ mittag von 4 ½ Uhr an in der auf Höchsten Befehl bekannt ge⸗ gebenen Weise und unter allgemeinster Theilnahme der Bevölke⸗ rung vor sich. Um halb 5 Uhr setzte sich der Leichenzug von dem Königlichen Palais über die Königsstraße nach der Stifts⸗ kirche unter dem Geläute aller Glocken und durch ein vom 1. Infanterie⸗Regiment Königin Olga und 2 Eskadrons des 1. Ulanen⸗Regiments König Karl gebildetes Spalier in Be⸗ wegung. Hinter dem von der Königskrone überragten Leichen⸗ wagen gingen die hohen Leidtragenden: der König Karl die Prinzen Wilhelm und August von Württemberg, die Her⸗ zoge Eugen⸗Erdmann, Eugen⸗Wilhelm, Wilhelm von Württem⸗ berg, der aus London herbeigekommene Herzog von Teck, Sohn des Herzogs Alexander von Württemberg, des Bruders der Verstorbenen, der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar und seine Söhne, Schwiegersohn und Enkel der Verstorbenen, Erzherzog Joseph von Oesterreich, ihr Neffe Prinz Luitpold von Bayern, der Erbprinz von Lippe⸗Schaumburg u. s. w. und mehrere Standesherren, sodann als spezielle Abgesandte auswärtiger Höfe: aus Dresden von Könneritz und von Ompteda; aus Karls⸗ ruhe von Seutter; aus Weimar von Zedlitz; aus Oldenburg von Bülow; aus Gera von Cramm; aus Altenburg von Köthe; aus Sigmaringen von Meyenfisch. Den Gottesdienst hielt der Prälat von Kapff als oberster Stiftsprediger. Nach beendigtem Gottesdienst organisirte sich der Zug aufs Neue, um sich unter dem Geläute aller Glocken und dem Donner der Kanonen nach Ludwigsburg zu begeben, wo die Leiche in der Königlichen Familiengruft unter der Schloßkapelle wird beigesetzt werden. Den Zug begleiteten eine sechsspännige und eine vierspännige Trauerkarosse, erstere mit dem Königlichen Kommissar, letztere mit den Hofgeistlichen und den Leibärzten der hohen Verstorbenen. Die Eskorte bildeten zwei Eskadronen des 1. Ulanen⸗Regiments „König Karl“ bis Zuffen⸗ hausen, wo zwei Eskadronen der Ludwigsburger Garnison die Eskorte ablösten. Die hohen Leidtragenden hatten sich mittler⸗ weile mit Extrazug um halb 7 Uhr nach Ludwigsburg begeben, und in Erwartung der Leiche in der Schloßkapelle eingefunden, wo die Beisetzung in der Königlichen Familiengruft stattfand, und wo bei dem Gottesdienst auch die Königliche Hofkapelle und der Königliche Singchor mitwirkten. nach Tausenden zählenden Publikum gab sich die allgemeinste Theilnahme kund an dem Trauerfall, der das Königliche Haus und das Land be⸗ troffen, und bekundete, wie hoch die hohe Verstorbene von Allen geehrt ward.

In der Kammer der Abgeordneten begann am 12. d. Mts. die Berathung des Retablissements⸗Gesetzes. Der Bericht der Fünfzehner⸗Kommission beantragte die Verwilligung der Kosten für das Retablissement im engeren Sinne, sowie der Kosten für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisons⸗Ein⸗ richtungen für das württembergische Armee⸗Corps und des Be⸗ darfs für 1873 im Betrag von 2,650,000 fl. Hingegen bean⸗ tragt er, die Kosten für Beschaffung neuer Gewehre und Geschütze (Retablissement im weiteren Sinne) vorerst abzulehnen. (In der Kommission erklärten die Minister, diesen Theil des Gesetzes zu⸗ rückziehen zu wollen.) Eine Kommissions⸗Minderheit (Oesterlen und Probst) beantragte vorerst Ablehnung des ganzen Gesetzent⸗ wurfs durch Uebergang zur Tagesordnung aus folgender Er⸗ wägung:

1) daß eine rechtliche Verpflichtung des württembergischen Staa⸗ tes zur Bestreitung des in Art. 1 des Gesetzentwurfs bezeichneten Aufwandes nur insoweit anerkannnt werden kann, als derselbe auf das Retablissement nach- Maßgabe des früheren Standes der württem⸗ bergischen Truppen, ihrer Ausrüstung und Einrichtung sich bezieht; 2) daß dieser Aufwand in der Vorlage der Regierung nicht ausge⸗ schieden und spezialisirt ist, übrigens durch die in den Kriegskrediten enthaltenen Mittel für das Retablissement mit 3,445,362 fl. 57 kr. und durch den Restvorbehalt vom außerordentlichen Dienste pro 1867,70 für Arsenalbedürfnisse mit 652,519 fl. 19 kr, zusammen 4,097,882 fl. 16 kr., für das laufende Jahr hinreichend gedeckt erscheint; 3) daß der Mehraufwand, für welchen die Vorlage unter dem Titel „Reta⸗ blissement im engeren und weiteren Sinne“ und „für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisonseinrichtungen“ die Mittel exigirt, soweit derselbe schon bestritten ist, durch rechnungsmäßige Belege, und soweit er noch zu bestreiten ist, namentlich auf Neubauten, durch genaue Ueberschläge nicht nachgewiesen ist, welcher Mangel auch durch den theilweisen Hinweis auf die für die angesonnene Geldbe⸗ willigung nicht maßgebenden preußischen Reglements und Ansätze nicht ersetzt wird; 4) daß eine Gewähr für den Wiederersatz dieses Mehr⸗ aufwands aus Ersparnissen aa dem der Reichsgewalt zur Verfügung gestellten Pauschquantum von 225 Thalern per Mann, wenn derselbe neben dem Pauschquantum vorschußweise aus Landesmitteln bestritten ist, nicht besteht; 5) daß Regierung und Stände dringend aufgefordert sind, einer übermäßigen Steigerung der Militärlast in jeder zulässigen Weise entgegen zu wirken.“ 1

Da in dem Kommissionsbericht nach Aufzählung der der Kommission auf ihren Wunsch von der Regierung gegebenen Erläuterungen bemerkt ist: „Weitere schriftliche und mündliche Mittheilungen sind als vertrauliche erklärt worden“, so bean⸗ tragte der Abg. Hopf eine geheime Sitzung. Da der Antrag die von der Verfassung vorgeschriebene Unterstützung fand, mußten die Gallerien geräumt werden. Bei der nun folgenden allge⸗ meinen Debatte über den Oesterlenschen Antrag wurde derselbe von Hölder, als Berichterstatter, sowie von Schmid, Wächter und Pfeiffer bekämpft, von dem Antragsteller vertheidigt und von der Kammer mit 66 gegen 20 Stimmen abgelehnt, die Einzelbe⸗ rathung des Entwurfs aber auf den andern Tag vertagt.

Baden. Karlsruhe, 14. März. Der Großherzog ist heute Vormittag 10 Uhr nach Stuttgart gereist, um der Königlich württembergischen Familie seinen Kondolenzbesuch abzu⸗ statten und sich an der Trauerfeier zu Ehren der verstorbenen Kö⸗ nigin Pauline zu betheiligen. Der Großherzog gedenkt heute Abend hierher zurückzukehren.

Das heutige „Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt“ Nr. 6 enthält: Eine landesherrliche Verordnung: die Auflösung der

HDOoldenburg, 16. März.

Militär⸗Kommission zur Abwickelung der Geschäfte des Groß⸗ herzoglich badischen Kriegs⸗Ministeriums auf den 31. d. M. be⸗ treffend; ferner Verordnungen und Bekanntmachungen: 1) des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: a. die Führung der bürgerlichen Standesbücher, hier den Eintrag der Geburt unehelicher Kinder betreffend; b. den Vollzug des Reichsgesetzes vom 12. Juni 1869 über die Gewährung der Rechtshilfe betreffend; 2) des Ministeriums des Innern: die Gebühren der Bezirks⸗Thierärzte betreffend.

Hessen. Darmstadt, 14. März. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 11. enthält eine Bekannt⸗ machung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ein⸗ berufung der außerordentlichen Synode zur begutachtenden Be⸗ rathung des Entwurfs einer Verfassung für die evangelische Kirche des Großherzogthums auf den 25. März betreffend.

. 3 2 Landtag bra

höchste Verordnung vom 12. d. M. bis zum 5. k. M. verlän⸗ gert worden. ö“

Braunschweig, 16. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen traf gestern früh von

Hannover hier ein, verweilte längere Zeit im Fürstenzimmer, begab sich daranf nach der Husarenkaserne zur Inspektion des Husaren⸗Regiments und gegen Mittag in das Offizier⸗Kasino. Nachmittags 2 Uhr stattete der Prinz Sr. Hoheit dem Herzog einen Besuch ab und reiste 3 Uhr 5 Minuten wieder nach Hannover zurück.

Bremen, 13. März. Die Bürgerschaft hat gestern den Vertrag mit Preußen und Oldenburg wegen der Fahrwasser⸗ zeichen in der unteren Weser genehmigt.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 12. März. Der Bezirks⸗Präsident des Unter⸗Elsaß hat folgende Verordnung erlaͤssen:

Im Verfolg der Verordnung vom 28. Februar d. J., Und in der Absicht, die Durchführung des gesetzlichen Verbotes religiöser Ver⸗ sammlungen außerhalb der dazu bestimmten geweihten Orte auf dem Gebiete der Gemeinde Gereuth mittelst der gewöhnlichen Polizeikräfte sicher zu stelleu; nach Einsicht der Erklärung des Bürgermeisters von Gereuth vom 9. d. M., welcher Anstand nimmt, selbst eine desfallsige Verordnung zu erlassen verordne ich was folgt: 2..

Einziger Paragraph. Es ist jedem Fremden (Nichteinwohner von Gereuth) verboten, die Gemarkung der Gemeinde Gereuth außer⸗ halb der Staats⸗, Kreis⸗ und Vizinalstraßen zu betreten. Ausgenom⸗ men von diesem Verbote sind diejenigen Personen, welche auf Grund⸗ stücken im Gemeindegebiet landwirthschaftliche Arbeiten verrichten, oder

olz und andere Produkte abfahren, sowie diejenigen, welche eine chriftliche Erlaubniß des Bürgermeisters bei sich führen. Zuwider⸗ andelnde verfallen den gesetzlichen Strafen. 8

116““

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. März. Der Aufent⸗ halt der Kaiserin in Gödöllö wird von kurzer Dauer sein. Die Kaiserin kehrt in acht bis zehn Tagen nach Wien zurück.

Im Herrenhause theilte der Präsident mit, daß die Wahlreform⸗Kommission den Grafen Wrbna zum Obmanne und den Fürsten Trautmannsdorf zum Obmannstellvertreter gewählt habe. Die Gesetzentwürfe über die Regelung der Beamtengehalte wurden einer Spezial⸗Kommission zugewiesen. Sodann erfolgte die Wahl der Delegationsmitglieder.

Das Abgeordnetenhaus nahm gestern den Nach⸗ tragskredit für die Weltausstellung an, nachdem mehre Redner das Vorgehen der General⸗Direktion der Ausstellung gerügt und der dels⸗Minister darauf hingewiesen hatte, daß es anfäng⸗ lich schwierig war, die erforderlichen Summen zu bestimmen, der Reichsrath aber später nicht mehr versammelt war. In der Budgetdebatte wurde der Etat des Handelsministeriums ange⸗ nommen. Bei den „Eisenbahn⸗Subventionen“ bestritt Giskra die Berechtigung der Sequestration der Lemberg⸗Czernawitzer Bahn und beantragte eine Kommission zu ernennen, welche sich mit der Frage der Sequestration im Prinzipe, sowie mit der obge⸗ nannten Sequestration beschäftigen solle. Der Antrag wird der verfassungsmäßigen Behandlung unterzogen werden. Der Han⸗ d ls⸗Minister erklärte, aus den dem Scquestrationserkenntnisse beigefügten Gründen gehe klar das Sequestrationsrecht der Re⸗ gierung hervor und werde das Ergebniß der im Zuge befindlichen schwierigen Arbeit für die weiteren Schritte maßgebend sein. Sodann werden die Subventionen und Dotationen angenommen.

Heut ergriff Herbst das Wort, um gelegentlich der Bera⸗ thung über die Resolution, betreffend die Förderung des Zustande⸗ kommens nicht garantirter Bahnen, seine Resolution weiter zu begründen. Der Redner führte aus, daß man mit Rücksicht auf die jährlich steigenden Staatsausgaben für Eisenbahnsubventionen, die Staatsmittel nicht in Anspruch nehmen dürfe für Eisenbahnen, bei denen nicht gewiß ist, daß sie einen regen industriellen Ver⸗ kehr erzeugen werden. Redner kritisirte das bisherige Konzessions⸗ system und betonte schließlich, daß die Annahme der Resolution gerade angesichts der gestrigen Erklärungen des Handels⸗ Ministers nothwendig sei, um zu zeigen, daß die Spitze derselben nicht gegen die Regierung gerichtet sei, zu der das Haus vollkommenes Vertrauen besitze. Die An⸗ nahme der Resolution sei das beste Vermächtniß, welches das Abgeordnetenhaus seinen Nachfolgern hinterlassen könne. Das Abgeordnetenhaus nahm sodann die Resolution an, welche die Regierung auffordert, das Zustandekommen von Eisenbahnen welche keine Staatsgarantie beanspruchen, zu fördern, und er⸗ ledigte hierauf alle noch restirenden Kapitel des Budgets, sowie das Finanzgesetz für 1873 nach den Anträgen des Ausschusses.

Die Kommission des Herrenhauses hat mit 9. gegen ü4 Stimmen beschlossen, die en bloc-Annahme des Wahl⸗ reformgesetzes im Herrenhause zu beantragen.

Der Vorstand der Wiener Fruchtbörse hat beschlossen, bei Gelegenheit der Weltausstellung im Monat August d. J. einen internationalen Saatmarkt nach Art des Leipziger Saat⸗ marktes abzuhalten.

Pesth, 15. März. Das Abgeordnetenhaus, die Steuer⸗ vorlagen berathend, nahm den Gesetzentwurf, betreffend die uszinssteuer und den Gesetzentwurf über die Einkommen⸗ tkeuern an, letzteren nach längerer Debatte, worin der Finanz⸗Mi⸗ nister die demnächstige Vorlage der Steuerreform⸗Entwürfe ver⸗ sprach, Lommay für den Gesetzentwurf plädirte und Koloman Tisza unter großem Beifall der Rechten, der Lnken nachwies,

wie ungerecht und unpolitisch es sei, keinerlei Steuererhöhung zu

Bern, 15. März. gsrath von S

Gestern hat othurn im dortige Bischofs⸗

(W. T. B.)

palais durch einen Notar das Inventarium 18 lassen,

gegen welchen Akt der bischöfliche Kanzler Duret Protest einlegte; der Bischof Lachat selbst war nicht anwesend. Von einer in Basel stattgehabten Versammlung von Delegirten der altkatho⸗ lischen Vereine wurde der Beschluß gefaßt, für Mitte April eine allgemeine Bolksversammlung zu Arlesheim auszuschreiben.

16. März. In einer an den Regierungsrath des Kan⸗ tons gerichteten Eingabe liberaler Katholiken in Briel verlan⸗ gen dieselben ein energisches Einschreiten gegen die 97 katholi⸗ schen Geistlichen, welche trotz der Beleidigungen der Liberalen Seitens der ultramontanen Presse die Amtsentsetzung des Re⸗ ierungsrathes Bodenheimer wegen des von ihm zu Briel ge⸗ altenen Vortrages über den Ultramontanismus beantragt haben, und fordern ferner die Abberufung des infallibilistischen Pfarrers Jecker in Briel. Der Regierungsrath wird am 19. d über die dem großen Rathe in dieser Angelegenheit vorzulegenden An⸗ träge Beschluß fassen.

Belgien. Brüssel, 15. März. (W. T. B.) Der Senat hat den Gesetzentwurf bezüglich des Wiederankaufs der Eisen⸗ bahnen des „Grand Luxembourg“ mit 38 gegen 4 Stimmen angenommen; 7 Mitglieder enthielten sich der Abstimmung.

Großbritannien und Irland. London, 14. März. In dem Zustande des deutschen Botschafters Grafen Bernstorff scheint eine Verschlimmerung eingetreten zu sein. Dem neuesten Bulletin zufolge hat der Patient eine rastlose und schmerzvolle Nacht verbracht. Inzwischen läßt die Theilnahme für den Kranken nicht nach. Die Königin ließ sich gestern Morgen nach dem Befinden des Grafen erkun⸗ digen, und der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Prinz und die Prinzessin Eduard von Sachsen⸗Weimar, und die Prin⸗ zessin Mary von Teck sprachen persönlich in Prussia⸗House vor.

Die diesjährigen Herbstmanöver der britischen Armee werden in der Nachbarschaft von Dartmoor abgehalten werden. Die Manöver werden in der letzten Woche des Juli beginnen und in der Mitte des August endigen.

Das Bestehen des Gladstone'schen Kabinets datirt vom 2. Dezember 1868, an welchem Tage Disraeli aus dem Amte schied. Das Ministerium hat demnach Jahre 3 Mo⸗ nate und 11 Tage gelebt. Bei seiner Bildung bestand das Kabinet aus 15 Mitgliedern, aber seit beinahe drei Jahren ist die Zahl auf 16 erhöht. Dies erklärt sich durch die Thatsache, daß, während der General⸗Postmeister aus dem Kabinet schied, der Kanzler des Herzogthums Lancaster und der Vize⸗Präsident des Konseils in dasselbe eintraten. Gladstone’s Kabinet hatte eine Dauer, die sich weit über den Durchschnitt früherer Mi⸗ nisterien seit dem Regierungsantritt der Königin Victoria im Juni 1837 bewegte, denn innerhalb dieses Zeitraumes haben 12 verschiedene Kabinette in Downingstreet bestanden. Die Durchschnittsdauer der 11 Kabinette von Königin Victorias Regierung stellt sich auf ungefähr 2 ½ Jahre.

Dem ‚Globe“ zufolge hat Lord Romilly, der Direk⸗ tor der Archive des Kanzlei⸗Gerichtshofes (Master of the Rolls) seine Entlassung eingereicht. Lordrichter James, der Schwa⸗ ger von Lord Romilly, wird wahrscheinlich des letzteren Nach⸗ folger werden.

15. März. (W. T. B.) Heute Vormittag hat eine nochmalige Konferenz zwischen Disraeli und Lord Derby stattgefunden und soll, sowie von gut unterrichteter Seite ver⸗ lautet, Disraeli in Folge derselben die Bildung eines neuen Kabinets abgelehnt haben.

16. März. (W. T. B.) Gladstone ist heute, wie der „Observer“ berichtet, von der Königin empfangen worden und hat sich darauf nach Cliston begeben, von wo er morgen hierher zurückkehren wird. In der Kabinetsfrage ist noch keine Entscheidung erfolgt.

Frankreich. Paris, 15. März. Das „Journal officiel“ entbält einen Bericht des Kriegs⸗Ministers und ein Dekret des Präsidenten, wodurch der Verkauf der in den Zeughäusern aufbewahrten und außer Gebrauch gestellten Waffen angeordnet wird. G

Die „Korrespondenz Havas“ me det: Die Osterferien der Nationalversammlung dürften wahrscheinlich sechs Wochen dauern und den 30. März oder 5. April beginnen. Das Budget für 1874 enthält eine Erhöhung von 17 C. b Grundsteuer und eben so viel auf die Möbel⸗ und die Thür⸗ und Fenstersteuer, dagegen eine Verminderung von 12 C. auf die Kleingewerbesteuer. 8 1

Zwischen dem Kriegs⸗Minister und den sechs großen französischen Eisenbahn⸗Gesellschaften ist eine Konvention abgeschlossen worden, deren Hauptpunkte folgende sind: 8

1) Der Kriegs⸗Minister wird jedes Jahs den sechs großen Cisen⸗ bahnen 400 den Eisenbahn⸗Kompagnien des Genie⸗Corps angehörige junge Soldaten, die schon ein Jahr unter den Fahnen gewesen, zu⸗ senden, damit sie dort unterrichtet werden. 2) Die jungen Leute, welche vor ihrer Einstellung ins Heer auf den Eisenbahnen beschäftigt waren, werden den 400 gleichgestellt und erhalten nach einem Jahre Dienst⸗ zeit in der Armee ihre Stellen auf der Eisenbahn zurück. 3) Die zu diesen beiden Klassen gehörenden Leute kehren nur zu ihrem Corps zurück, falls die Armee mobilifirt wird. 4) Die Ei⸗ senbahn⸗Verwaltungen behandeln und bezahlen die Leute der ersten Klasse wie ihre übrigen Angestellten ohne Bei⸗ trag vom Kriegs⸗Ministerium. Bei schlechter Aufführung können die Betreffenden zu ihrem Regiment zurückgesandt werden. 5) Die jungen Leute, welche den Eisenbahndienst freiwillig oder gezwungen verlassen, haben im Corps den Rest ihrer Dienstzeit zuzubringen. 6) Der tech⸗ nische Unterricht, welchen die Eisenbahn⸗Administratoren den jungen Leuten zu geben haben, muß der Art sein, daß sie in den verschiedenen Zweigen ausgebildet werden, nämlich zwei Drittel der Zeit im Dienst auf der Bahnstrecke (Schienenlegen), ein Sechstel bei dem Dampf⸗ maschinendienst (Mechaniker, Heizer, Schmierer), ein Sechstel als Bahnhofbeamte, Telegraphisten u. s. w. 8

Nach einem telegraphischen Bericht aus Constantine von gestern haben die dortigen Gerichte ihr Urtheil über die erste Gruppe der bei der letzten algerischen Insurrektion betheiligten Häuptlinge gesprochen. 6 wurden zum Tode, vier zu 20 Jahren Galeerenstrafe, 2 zu 10 Jahren der nämlichen Strafe und 1 zu 5 Jahren Zuchthaus verurtheilt: 37 wurden freigesprochen.

16. März. (W. T. B) Der Präsident der Re⸗ publik hat den französischen Botscafter in Berlin, Grafen von Gontaut⸗Biron, zum Groß⸗Offizier des Ordens der Ehrenlegion ernannt. 8

Nach dem „Soir“ hat sich der Präsident der Repu⸗ blik heute nach dem Palais Elyseée begeden und dort den deutschen Botschafter, Grafen von Arnim, empfangen. 1

Versailles, 15. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung gab der Minister des Innern, Goulard, auf eine Anfrage des Abgeordneten Castellane

bezüglich der Unterdrückung des Journals „Assemblée nationale“

EE1“

auf die

die Erklärung ab, daß diese Maßregel im Interesse der gegen⸗ wärtig schwebenden Unterhandlungen über die Befreiung des französischen Gebiets von der fremden Okkupation unerläßlich geboten gewesen sei; am Donnerstag wird Castellane in der fraglichen Angelegenheit eine förmliche Interpellation an den Mi nister richten.

Spanien. Ma drid, 16. März. In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung stellte der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Castelar, in Abrede, daß Don Carlos die spanische Grenze überschritten habe, da dieselbe von den französischen Behörden genau überwacht werde. Regie⸗ rungs⸗Nachrichten zufolge sind 3000 Carlisten, welche Don Carkos bei Vera erwarteten, geschlagen und zerstreut worden. „Correspondencia“ wiederholt die Versicherung, daß Seitens der Regierung die Zahlung der Zinsen der Staatsschuld als strenge Verpflichtung erachtet werde. Dem Vernehmen nach soll in nächster Zeit eine Hypothekenbank errichtet werden. Dreißig Alkalden der Stadtviertel von Madrid sind abgesetzt

worden.

Portugal. Lissabon, 12. März. Der Bischof von Vizeu hat in der Pairskammer den Antrag gestellt, daß kein Minister, kein Mitglied der Pairskammer und kein Deputirter Direktor einer von der Kegierung abhängigen industriellen Ge⸗ sellschaft sein könne. Der Antrag ist gegen zwei Minister ge⸗ richtet, welche Direktoren einer Eisenbahn⸗Gesellschaft sind, über deren Konzession gegenwärtig in den Cortes berathen wird.

16. März. (W T. B.) Es sind Truppen an die Grenze gesandt, um dort auftretende Abtheilungen der Car⸗ listen nöthigenfalls zu interniren. Der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten d'Andrade de Corvo hat die Zusatz⸗ artikel zu dem mit Spanien abgeschlossenen A uslieferungs⸗ vertrage den Cortes zur Genehmigung vorgelegt. Ein Deputirter hat Erklärungen von der Regierung über die der portugiesischen Flagge durch Brasilien angethane Be⸗ schimpfung gefordert. Nach der Versicherung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten ist die amtliche Korrespondenz hierüber noch nicht zum Abschluß gekommen, doch hat der por⸗ tugiesische Konsul unmittelbar von der brasilianischen Regierung Genugthuung verlangt. 1

Italien. Florenz, 17. März. (W. T. B.) Der Herzogvon Aosta ist in der vergangenen Nacht hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von den Spitzen der Behörden empfangen wor⸗ den. Die Nationalgarde, sowie Deputationen von Arbeitern bil⸗ deten mit Fackeln Spalier und die versammelte Menge begrüßte denselben mit lebhaften Hochrufen.

Rumänien. Bukarest, 15. März. (W T. B.) In der Angelegenheit des nationalen Credit foncier ist zwischen Regierung und Kammer ein Kompromiß erzielt worden; danach dürfen nur von Grundbesitzern Bodenkreditanstalten ge⸗ gründet und soll innerhalb 10 Jahren keine Kreditanstalt durch Association von Kapitalisten in Rumänien errichtet werden In Folge dieses Kompromisses hat der Ministerpräsident Catargi von der Erhebung der Kabinetsfrage Abstand genommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. März. Am 13. März, um 7 ½ Uhr Abends, sind die Kaiserin und der Großfürst Wladimir Alexandrowitsch und die Groß⸗ fürstin Maria Alexandrowna von St. Petersburg nach Sor⸗ rento in Italien abgereist.

Der Schah von Persien wird, wie die „R. W.“ mittheilt, zum 17. Mai in Moskau und zum 20. Mai in St. Petersburg erwartet. Sein Gefolge wird aus einigen Prinzen von Geblüͤt, dem Großvezir, fast sämmtlichen Ministern, acht Großwürdenträgern des Hofes, zwei Ceremonienmeistern, dem Ober⸗Kammerherrn, dem Commandeur der Leibgarde, dem Pri⸗ vatsekretär, zehn Leibgardisten, und etwa 50 Dienern bestehen.

Die Nachricht von der Rückreise des Großfürsten Alexei Alexandrowitsch durch Sibirien wird auch durch Mittheilungen des „Kronst. B.“ bestätigt. Wie es heißt, wird Se. Hoheit sich an Bord der Korvette „Witjas“ begeben, so daß die Fregatte „Sswjetlana“ allein den Weg durch den Suezkanal nimmt, wenn derselbe eine hinlängliche Tiefe für dieselbe haben sollte.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Mirz. Am 8. d. M. sind in beiden Kammern des schwedischen Reichstages, die Behandlungen des Finanzgesetzes betreffend, die Heerausgaben beendet worden. Die ganze Verhandlung ging sehr ruhig von Statten und die Zweite Kammer bewilligte ohne Widerstand fast sämmtliche Vorlagen. Nur die Bewilligung zur Verstärkung der Festungswerke Carlskrona wurde von 950,000 auf 450,000 Rdl. herabgesetzt, weil man neue Pläne und Ueberschläge für nothwendig erachtete. In Betreff einiger Punkte sind die Kammern indeß zu verschiedenen Resultaten ge⸗ langt, welche demnach bei der bevorstehenden gemeinschaftlichen Abstimmung zur Erledigung kommen werden. In der Ersten Kammer rief der Vorschlag zu einer neuen Organisation des Generalstabs eine längere Diskussion hervor; mehrere Redner äußerten Zweifel über die Zweckmäßigkeit der⸗ selben, aber keiner verlangte die in Frage gestellte Bewilligung herabgesetzt oder verweigert. Die gemeinschaftliche Abstimmung mird am 2. April stattfinden. Der Königliche Vorschlag über Münzkonvention und Einführ ung der Goldmünze gelangte am 6. d. M. an den Reichstag.

In der Sitzung des norwegischen Storthings vom 8. d. M. brachte Sverdrup den Vorschlag zu einer außerordent⸗ lichen Bewilligung von 500 Spezies zur Herausgabe eines sta⸗ tistisch⸗topographischen Werks über Norwegen, verfaßt vom Chef des geographischen Ausmessung⸗Comtoirs, Oberst⸗Lieutenant Broch, ein. Es wird ca. 100 Bogen stark werden und zur Herausgabe desselben wird eine fernere Bewilligung von ca. 1000 Spezies erforderlich sein. An demselben Tage bewilligte das Storthing die verlangten y4000 Spezies zur Einrichtung von Nachtzügen auf den schwedischen Eisenbahnen.

Das Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt, herausgegeben von A. Borbstaedt, Oberst 3. D., 1873. Zweites Heft enthält: Die großen Mansver der italienischen Armee im Jabre 1872 Gedanken über die Kavallerie der Neuzeit, zugleich Widerlegung einiger Angriffe des General Faidherbe gegen die preuß sche Kawallerie von Fr. v. Sch. Die Bresche von Soissons. Bericht des General⸗Komites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger über seine Thätigkeit und der Wirksamkfeit

bundenen Vereine während des Krieges von 870 71

blick auf die freiwillige Hülfsthätigkeit im Kriege 1870 71.

8 8 1“ 1uöu6“ uuX““