Spekulation Gold zur Ausprägung zu bringen,
— 8* 2
lionen etwa 50 Millionen Mark in 5⸗ Markstücken, 150 Millionen Mark in 1⸗Markstücken, 100 Millionen in †⸗Markstücken und 100 Millionen in ⸗Markstücken ausgeprägt werden sollen, — die Summe der ⸗Markstücke muß eine große sein weil dies eine sehr wichtige Münze für den Kleinverkehr wird — so giebt das an Reichssilber⸗ münzen die auszuprägen sind, den Betrag von 860 Millionen Stück. as nun die Reichs⸗Nickel⸗ und Reichs⸗Kupfermünzen angeht, so sollen 2 ½ Mark pro Kopf der Bevölkerung ausgeprägt werden dürfen, also in Summa 100 Millionen Mark. Nimmt man an, daß 45 Millionen Markin 10⸗Pfennigstücken, 30 Millionen Mark in 5⸗Pfennigstücken, 15 Mil⸗ ionen Mark in 2⸗Pfennigstücken und 10 Millionen Mork in 1⸗Pfen⸗ nigstücken — werden müssen, so giebt das eine Ausprägung von 2800 Millionen Stück. Im Ganzen würde die vollständige Aus⸗ prägung dessen, wozu das Gesetz ermächtigt, eine Ausprägung von 3660 Millionen Münzen ergeben. Nun ist das der ganze Umfang von Ausprägung, die erreicht wird, erstens, wenn die Umwandlung des gesammten Münzumlaufs hergestellt ist und zweitens, wenn an Scheide⸗ münzen das Maximum des Betrags, dessen Ausprägung zu⸗ lässig ist, ausgeprägt sein wird. Es wird aber jeden⸗ falls für den Verkehr zunächst weniger als das Maximum erfor⸗ derlich sein und es sind ferner eine Reihe von den Münzen der bishe⸗ rigen Prägung in das neue System übernommen worden; es kommt, wie ich bereits gestern zu erwähnen die Ehre hatte, für die Einfüh⸗ rung der Totalität des Systems vorbehaltlich des einstweiligen Um⸗ laufs der Thaler und Zweithalerstücke vorzugsweise darauf an, den Bedarf an Nickel⸗ und Kupfermünzen, ferner an ½ Markstücken und an 1⸗Markstücken für Süddeutschland, ferner der Betrag an Kupfer⸗ münzen, welcher an die Stelle der 2⸗ und 4⸗Pfennigstücke in Nord⸗ deutschland tritt, zu prägen. Ich greife jedenfalls nicht hoch, wenn ich annehme, daß diese Ausprägungen 500 Millionen Stück umfassen werden.
Nun kommt zweitens die Leistungsfähigkeit der Landesmünzen in Frage, die uns bisher zu Gebote stehen. Wenn man davon ausgeht, daß die Goldprägungen, die unmöglich auf eine lange Zeitdauer ein⸗ gestellt werden können, in der Hälfte ihres bisherigen Umfanges auf⸗ recht erhalten werden müssen; wenn man ferner davon ausgeht, daß die Plättchen für die Nickel⸗ und Kupfermünzen in Privatfabriken hergestellt werden und diese Münzen in den Münzstätten nur geprägt werden; wenn man ferner davon ausgeht, daß das Material für die Silbermünzen zwar in den Münzstätten selber hergestellt wird, daß aber eine Justirung der Silbermünzen nicht nothwendig ist, so wur⸗ den für unsere bisherigen Münzstätten — ich kann noch nicht genau 2. wie groß ihre Leistungsfähigkeit ist, es beruht die Annahme auf einer oberflächlichen und, wie ich zugleich im Voraus bemerken will, auf einer sehr zurückhaltenden Schätzung — so würde, sage ich, unsere bisherigen Münzstätten, deren Leistungsfähigkeit unter diesen Voraussetzungen ins Gesammt auf jährlich 200 Millionen Stück ge⸗ schätzt ist, über zwei Jahre erforderlich sein, um den Bedarf mit den gegenwärtigen Kräften herzustellen.
Es ist von dem verehrten Herrn Abgeordneten für Mainz ferner hervorgehoben, daß zwischen dem Ein⸗ und Fünfmarkstück eine zu große Lücke sei, und er hat vorgeschlagen, dieselbe durch ein Zweieinhalb⸗ markstück auszufüllen. Er hat außerdem angedeutet, daß es dann vielleicht thunlich sein werde, das Fünfmarkstück ganz wegzulassen; wogegen von Seiten des Herrn Abgeordneten von Heilbronn vorgeschla⸗
en ist, wenn ich ihn recht verstanden habe, die Fünfmarkstücke in
old auszuprägen Ich will auf die Stückelung nicht näher eingehen. Ich möchte nur das eine bemerken, daß ich nicht anerkennen kann, daß die Lücke zwischen Ein⸗ und Fünfmarkstücken eine zu roße sei. Wir haben in Preußen in neuerer Zeit keine Stücke zu Thle ausgeprägt, und es kursiren solcher Stücke nicht viele; wir haben also eine Lücke zwischen dem ½ Thlr. und dem Thalerstück und im Verkehr hat es sich noch nicht herausgestellt, daß zur Ausfüllung dieser Lücke ein Be⸗ dürfniß vorhanden sei. Eine sehr wichtige Frage, auf welche der Herr Abgeordnete von Mainz und verschiedene andere nach ihm gekommen sind, ist die der Ausprägung auf Privatrechnung. Ich glaube indessen, daß darüber eine Verständigung nicht schwer sein wird, wenn wir uns nur einmal darüber klar werden, was wir gegenseitig nnter „Ausprägung auf Pri⸗ vatrechnung“ verstehen. Da will ich Ihnen aus meiner bisherigen Praxis erzählen, was das betheiligte Publikum, diejenigen Leute näm⸗ lich, welche mit Gold und Silber Handel treiben, unter Ausprägung auf Privatrechnung verstehen. Sie verstehen darunter, daß sie das Gold zur Münze tragen und für die Ausprägung zu 20 Markstücken höchstens den Betrag zu zahlen haben, den gegenwärtig das Reich den W für die Ausprägung von Zwanzigmarkstücken zahlt, also 4 Mark pro Pfund fein. Nun notirte gestern der Cours⸗ zettel das Pfuns Gold fein am hiesigen Platz zu 461 ½ Thaler und es sind in der letzten Zeit gar nicht unerhebliche Ankäufe zu diesem Preise auf Reichsrechnung gemucht werden. Die 461 ½ Thaler machen 1384 ⅝ Mark. Dazu würden die Goldhändler gegen 4 Mark für die Ausprägung, das würde machen 1388 ½ Mark, und sie würden dafür von der Münze erhalten 1395 Mark in Zwanzigmarkstücken; sie wür⸗ 2g also bei dem Geschäft an dem Pfunde feinen Goldes 6 ½ Mark ucriren.
Gegenwärtig liegt die Sache so, daß das Gold und zwar so viel Gold wie auf unsern Markt kommt, auf Reichsrechnung angekauft wird und daß das Reich aus dem Ueberschusse, der, statt in die Hände der Goldhändler, in die Kassen der Steuerzahler kommt, die Ein⸗ nahmen hat, welche es in den Stand setzen, zunächst die Kosten der weiteren Vornahmen zur Umwandlung des Münzumlaufs zu decken, daß diese Ueberschüsse aber vornehmlich den Entgelt dafür bieten, daß das Reich mit der Ausgabe von 10⸗ und 20⸗Markstücken die Pflicht übernimmt, dieselben, sobald sie im Verkehr bis zum Passiv⸗ gewicht abgenutzt sind, einzuziehen und neu auszuprägen. Es ist, hlanb⸗ ich, und das möchte Wic dem Herrn Abgeordneten ür Hamburg bemerken, welcher agte, es sei keine bloße kulaꝛ sondern man erfülle damit die Aufgabe, den Verkehr mit dem nöthigen Bedarf an Gold⸗ münzen zu füllen — es ist zweierlei, ob diese Aufgabe erfüllt wird unter Entschädigung der Steuerzahler für die ihnen auferlegten Lasten, oder ob fie erfuͤllt wird unter Realisirung des Gewinnes auf Kosten der Steuerzahler. Es ist, meine ich, die ganze Frage der Privataus⸗ münzung nur eine Frage des Preises, welche fest esetzt werden soll, für die Ausprägung von Reichsgoldmünzen. Bisher war es bei den deutschen Münzen Sitte, den Preis festzustellen, zu welchem die Münzen das Prägemetall kauften. Es wurde regelmãßig von den Münzen der Preis des Pfundes Silber in Tha⸗ ler oder Gulden veröffentlicht, und dazu nahmen die Mün⸗ zen das Silber, was ihnen angeboten wurde. Dieser Preis regulirte sic also nach dem Marktpreise des Silbers. Es schwankte gleich dem
karktpreise; und sobald der Marktpreis so weit stieg, daß das Aus⸗ prägen nicht mehr lohnend war, dann freilich verhinderte er die Aus⸗ prägung für Private dadurch, daß sie eben für Private nicht mehr lohnte. Dies ist der eine Weg, auf welchem, wenn auch nicht die Ausprägung auf Privatrechnung, so doch die Umwandlung des Münz⸗ metalls in geprägtes Metall für Private herbeigeführt wird. Der andere Weg ist der, daß man einen bestimmten Preis pro Pfund fein feststellt, welcher erhoben wird für beliebiges Münzmetall, welches von Privaten zur Ausprägung eingebracht wird. Und die ganze Frage bei dieser zweiten Art der Herstellung der Voraussetzungen für Aus⸗ märzungen auf Privatrechnung ist, wie gesagt, die Feststel⸗ lung dieses Preises. In England ist nominell eine Ver⸗ gütung für die Ausprägung nicht vorhanden. Reell liegt die Last, welche derjenige, der in Goldausprägen läßt, übernehmen muß, darin, daß die Ausprägung eine längere Zeit in Anspruch nimmt und er in⸗ zwischen die Zinsverluste trägt. Die Bank nimmt die Umwechslung von Metall gegen unmittelbar zu einer Preisdifferenz von 1 ½ d. pro Unze vor. Es besteht nun eine Meinungsverschiedenheit darüber, soll der Preis, um welchen für Privatrechnung ausgeprägt wird, niedrig sein, soll er die unmittelbaren Kosten nicht decken oder soll er nur die unmittelbaren Kosten decken, oder soll er eine Entschädigung für den weiteren Aufwand erhalten, welchen das öffentliche Wesen übernimmt? In England ist man davon ausgegangen, daß es vortheilhaft sei, diesen Preis nominell — 0, reell möglichst niedrig zu halten. Die Fol davon ist ie, daß künst⸗
lich der Werth oder Preis des gemünzten und des ungemünzten Me⸗ talls möglichst gleich gehalten wird. Es kann ja nur die Differenz der Ausmünzungskosten sich erhalten. Das ungemünzte Metall kann nur um so viel niedriger im Preise werden, als eben jener Zinsverlust beträgt. Es wird also von der Gesetzgebung auf Kosten des Gemein⸗ wesens der Zweck befördert, daß die Ausprägung eine möͤglichst geringe Wertherhöhung des Edelmetalls herbeiführt. Es ist fraglich, ob diese Politik unter unseren Verhältnifsen sich ebenso bewähren werde, wie sie sich angeblich unter den englischen Verhältnissen bewährt hat. Dort besteht, wie die Motive bereits hervorgehoben haben, die Be⸗ stimmung, daß Münzen, welche nicht vollwichtig sind, im In⸗ lande sofort auf Kosten der Inhaber der Münzen ein⸗ gezogen werden. Die Folge ist, daß die Münzen, welche nicht vollwichtig sind, nach dem Auslande gehen. Sie finden nament⸗ lich einen Markt in Südamerika. Wir haben in unserem Gesetze die Bestimmung, daß die nicht vollwichtigen Münzen auf Rechnung des Reiches eingezogen werden. Es werden also in Deutschland die nicht vollwichtigen Mün en alle nach unserem Markte zurückströmen, um hier gegen vollwichtige umgetauscht zu werden, wärend in England die Nichtvollwichtigen vom Markte wegströmen, weil sie auf dem eng⸗ lischen Markte nicht geduldet werden. Das englische System wälzt die Kosten der Abnutzung auf das Ausland ab, während unser System dem Inlande die Kosten der Abnutzung zur Last legt. Wenn wir nun ebenso verfahren, wie die Engländer, also die Ausprägung auf Privat⸗ rechnung ohne Kosten oder unter dem Kostenpreise bewirken, so vermindern wir künstlich die Bediten zwischen dem geprägten und dem un⸗ geprägten Metall, erleichtern also die Ausfuhr des geprägten Metalls, weil sein Preis nicht wesentlich höher ist, als der des ungeprägten Metalls, und dieses hat zwei Wirkungen: Erstens werden zur Aus⸗ fuhr vorwiegend diejenigen Stücke genommen, welche vollwi tig oder übervollwichtig sind, und zweitens werden die Stücke, welche zur Aus⸗ fuhr gelangen, entweder nicht wiederkehren, und uns in die othwen⸗ digkeit versetzen, sie zu ersetzen, oder sie werden abgenutzt wiederkehren, und uns Kosten auferlegen für einen Umlauf, der außerhalb unserer Grenzen stattgefunden hat. Der Herr Abgeordnete für Mainz hat ganz richtig aner⸗ kannt, daß, wenn wir das englische System der Ausprägung mit Verlust, — das ist es wirklich, der englische Staat kommt mit Verlust her⸗ aus — herübernehmen wollen, wir unser System der Aufrechterhal⸗ tung der Vollwichtigkeit auf Reichskosten aufgeben müssen. Er hat vorgezogen, wenn es nicht anders ginge, lieber unser System aufzu⸗ geben, und zwar deshalb, weil er wünscht, daß unsern Münzen der Weg möglichst in das Ausland gebahnt werde. Ich glaube, meine Herren, wir haben zunächst genug zu thun, um für den inländi⸗ schen Bedarf an Goldmünzen zu sorgen. Wir haben ein wirk⸗ lich Zaterielles Interesse, daß unsere Münzen im Auslande courfireu, nur in geringem Maße. Wer selbst — und darin glaube ich, ist der Herr Abgeordnete für Mainz vollständig mit mir einverstanden — wir selbst wollen uns, so viel wir können, dagegen wehren, daß unser Volk die Gewohnheit, fremde Münzen unbesehens anzunehmen, noch ferner aufrecht erhalte. Ich glaube, wenn wir dieses Prinzip offen, klar, bestimmt durch unser Gesetz selbst aus⸗ Prechen, dann würde es uns schlecht anstehen, durch unser Gesetz die Wege zu erleichtern, anderen Völkern unsere zu leicht gewordenen Münzen aufzubürden. Die Frage der Ausmünzung für Privatrechnung ist, da die Preise, um welche es sich dabei handelt, wenn wir die Ele⸗ mente des Tarifes festsetzen wollen, noch nicht durch die Erfahrung hinreichend festgestellt worden sind — eine Frage, welche sich im Sta⸗ dium des Experimentirens befindet, und diesem Stadium des Experi⸗ mentirens entspricht die Bestimmung des Gesetzentwurfes, welche den Reichskanzler ermächtigt, bestimmte Münzstätten zur Ausprä ung für Privatrechnung anzuweisen, — eine Ermächtigung, der ja, sobald das große Werk der Umprägung, welches uns zunächst obliegt, völlig zu Ende Teführt sein wird, gar nichts im Wege steht, eine möglichst weite Ausdehnung zu geben, — welche aber ferner dem Bundes⸗ rathe die Ermächtigung giebt, den Preis, um welchen aus⸗ geprägt wird, festzustellen. Sobald diese Bestimmung praktisch wird, wird sich ja durch die Erfahrung ermitteln lassen, wie diese Sache, wie namentlich der Tarif sich in Zukunft zu gestalten hat; und so weit die Gesetzgebung darauf wieder einzugehen Veranlassung hat, wird ja in Zukunft Gelegenheit sein, die näheren Bestimmungen zu treffen. Ich sage, die Voraussetzungen, auf denen die dem Tarife zu Grunde zu legenden Preisverhältnisse beruhen, sind noch unsicher. Ich sagte Ihnen schon gestern, daß die erfahrungsmäßige Abnutzung, welche an den französischen Goldmünzen erfolgt ist, die Folgerung zu⸗ läßt, daß unsere 20⸗Markstücke etwa nach 25 Jahren und unsere 10⸗ Markstücke etwa nach 12 Jahren durch die Abnutzung an das Passir⸗ gewicht herankommen werden, so daß die durchschnittliche Lebensdauer dieser beiden Stücke etwa diese beiden genannten Zeiträume sein wür⸗ den. Wenn also durch jenen Tarif erstens die unmittelbaren Ausprä⸗ gungskosten, welche fuͤr die 20⸗Markstücke jetzt 4 Mark pro Pfund fein betragen, erstattet werden sollen, und wenn zweitens die Reichs⸗ kasse für die flicht, die sie übernimmt, nach Ablauf dieser Lebens⸗ periode das Stück einzuziehen, im Gewicht auf das Vollgewicht zu ergänzen und neu auszuprägen — entschädigt werden soll, so würde außer den unmittelbaren Prägungskosten an die Reichskasse gezahlt werden müssen: der gegenwärtige Werth der Ausgaben zu Zinseszins berechnet, die auf das 20⸗Markstück nach 25 Jahren verwendet werden müssen. Diese Ausgaben bestehen erstens Prügung und zweitens in Ergänzung der verloren gegangenen 5 % am ünzmetall. Die Prägungskosten betragen (2,86 pro Mille und weitere Dezimalste en) und der Ersatz würde 5 % betragen. Dieser gegenwärtige Werth von 7,86 % nach 25 Jahren beträgt 2,95 %o. Wenn man dem hinzutreten läßt die augenblicklichen Präge⸗ kosten mit 2,86 %, so kommt man, unter Berücksichtigung der in mei⸗ nen Angaben weggelassenen Dezimalstellen, im Ganzen auf 5,82 %0. Dies würde, wenn man unter den setzigen Voraussetzungen die Ver⸗ gütung für die Ausprägung berechnen wollte, den Satz von ca. 8 ⁄16 Mark für die Ausprägun von 1 Pfund fein ergeben. Der gegenwär⸗ tige des Pfundes Gold ist, wie ich vorhin bemerkte, 1384 ½ Mark. Wenn wir dazu die 8,1 Mark Prägevergütung hinzurechnen, so würde das also 1392,6 Mark ergeben, und es würde darnach für een Privatmann, welcher ausprägen läßt, immer noch ein Gewinn von 2,4 Mark übrig bleiben. Die Elemente dieser Berechnung der Prägevergütun liegen theils in der durchschnittlichen Lebensdauer der Münzstücke, theils aber in den gegenwärtigen Prägekosten. Diese Prägekosten sind vor etwas über einem Jahre festgesetzt. Wenn sie sich vermindern, so vermindern sich zwei Elemente jener esammtvergütung, wie ich sie zu berechnen eben die Ehre hatte, und die Gesammtvergütung wird geringer. Der heöbere oder geringere Betrag der unmittelbaren Prägekosten ist ab⸗ Hängig von dem größeren oder geringeren Umfang, in welchem die Leistungs⸗ fähigkeit der Münzanstalt ausgenutzt wird. Die Prägekosten werden daher um so geringer werden, je mehr die gleichartigen Ausprägungs⸗ Pschäfte sich auf eine bestimmte Münzanstalt im Ganzen konzentriren. lso, so lange man noch nicht alle Münzanstalten für die Ausprägung anf Privatrechnung öffnen kann, so lange wird man am wohlfeilsten ausprägen können, wenn man nicht alle Münzen zu einer Quote, son⸗ 55 „ oder einzelne Münzstätten für diesen Zweck ganz ar⸗ eiten läßt. 1 Zum Schluß, meine Herren, noch ein Wort über einen gewissen Gegensatz, den ich zwischen den Herren Abgeordneten für Mainz und für Aalen beobachtet habe. Der Herr Abgeordnete für Mainz legte Werth darauf, daß unsere Münzen möglichst oder doch wenigstens in gewissem Umfange nach außen gingen, um dort in den Umlauf zu treten, und der Herr bgeordnete für Aalen sah eine roße Schädigung un⸗ seres Exporthandels darin, wenn die Benutzung fremder Silbermünzen in unserm Verkehr verhindert würde. Diese Gegensätze können aller⸗ dings nur in verschiedenen Staaten neben einander in Wirksamkeit treten. Den Herrn Abgeordneten für Aalen möchte ich darauf auf⸗ merksam machen, daß er, wenn sein Satz richtig ist, die Frage beant⸗ worten müßte, wie es kommt, daß gerade das Land, welches den größten Handel und namentlich den verhältnißmäßig größten Export der Welt hat, — daß England die fremden Münzen durch die feste Gewohnheit des Verkehrs von seiner Cirkulation fern hält. Wenn die Fernhaltung fremder Münzen den Handel schädigte, dann müßte Eng⸗
in den Kosten der neuen
land am meisten seinen Handel geschädigt haben. Ich meine, gerade in der Thatsache, daß das Land, welches die größte Entwickelung des Handels und des Exports hat, durch die entwickelte Gewohnheit, die fremden Münzen von seiner Cirkulation fern hält, sürnde in dieser Thatsache liegt ein bedeutsames Zeichen da⸗ für, daß ein gewisser Zusammenhang zwischen diesen beiden Symptomen stattfindet, daß das wirthschaftlich kräftigste Volk die fremden Münzen von sich fernzuhalten versteht, und daß es ein Symptom wirthschaftlicher Schwäche ist, wenn diese Fernhaltung einem Volke nicht gelingt. In Deutschland will ich dies allerdings nicht als ein Symptom wirthschaftlicher Schwäche hinstellen, denn bei uns liegt der Grund dieser üblen Gewohnheit in der Münz⸗ geschichte. Aber ein Symptom ist regelmäßig zugleich ein Förderungs⸗ mittel; dieses Symptom der wirthschaftlichen Schwäche, woher es auch komme, fördert die wirthschaftliche Schwäche. Grade wie die Schwäche derjenigen wirthschaftlichen Klassen, die darauf eingegangen sind, schlechte Münzen anzunehmen, dazu sührn. daß diese Klassen ge⸗ zwungen werden, jene schlechten Münzen auch fernerhin anzunehmen.
Ich bitte Sie daher, meine Herren, helfen Sie den Bundes⸗ regierungen auch in dieser Beziehung, daß Deutschland es lerne, durch Reinhaltung seines eigenen und Aufrechthaltung eines vollwichtigen Münzumlaufs seine wirthschaftliche Kraft zu fördern.
Nach dem Abgeordneten Sombart nahm dem Präsident Delbrück das Wort:
Meine Herren! Ich habe zu meinem lebhaften Bedauern, durch anderweite Dienstgeschäfte in Anspruch genommen, einen großen Theil der heutigen Sitzung nicht beiwohnen können, und kann deshalb, wenn ich jetzt das Wort nehme, mich nur beschränken auf eine Erwiderung auf dasjenige, was der Herr Abgeordnete für Frankfurt eben gesagt hat. enn er an der bisherigen Ausführung des Münzgesetzes ver⸗ mißt hat diejenige Raschheit, die er erwartet hatte und welche wün⸗ schenswerth gewesen wäre, so wird er, glaube ich, dabei nicht übersehen dürfen, daß die Einziehung der Silbermünzen — und der Mangel die⸗ ser Einziehung ist wohl vorzugsweise das, woran er gedacht hat, denn Goldmünzen konnten in der That nicht mehr geprägt werden als geprägt sind — daß die Einziehung der Silbermünzen nicht außer jeder Ver⸗ bindung gehalten werden konnte mit den einzuführenden neuen Münzen. Es liegt in der Natur der Sache, daß das Material für die einzu⸗ führenden neuen Silbermünzen aus den umlaufenden Silbermünzen zu entnehmen ist, und daß insofern die Einziehung der letzteren in Ver⸗ bindung steht mit der Einführung der neuen Systems. Außerdem war für die ganze Behandlung von Einfluß die Unsicherheit, welche obwaltete in Bezug auf die Termine, in denen die französische Kriegs⸗ entschädigung eingehen werde. Hätten wir vor einem halben Jahre gewußt, was wir heute wissen, hätten wir vor einem halben Jahre gewußt, daß die französische Kriegskostenentschädigung noch im Laufe dieses Jahres bezahlt wer⸗ den würde, so würden allerdings unsere Maßnahmen auch andere ge⸗ wesen sein, als sie gewesen sind. Jetzt, nachdem nach dieser Seite hin die Situation vollständig klar ist, jetzt, wo, wie ich hoffe, in kürzester Zeit eine Vereinbarung über die neu auszuprägenden Silber⸗ münzen in Aussicht steht, kann ich die bestimmte Zusicherung geben, daß in Bezug auf die Einziehung der umlaufenden Silbermünzen mit aller der Enersie hervorgegangen werden wird, die zulässig ist gegenüber dem Bedürfniß des Verkehrs, dem man ja auch nicht zu viel auf einmal entziehen kann.
— Der Abg. Lasker hat folgende Interpellation ein ereicht:
8 b den Herrn Reichskanzler richtet der Unterzeichnete folgende nfragen:
1) Sind die⸗Mißbräuche,
ienwesen bei der Gründung und Verwaltun
reichen, zur Kenntniß der Reichsregierung g kommen?
2) Gedenkt die Reichsregierung den Uebelständen Abhülfe zu ver⸗ schaffen? Beabsichtigt sie zu diesem Zwecke eine Abänderung der jetzt bestehenden Gesetze herbeizuführen und dem Reichstage hierüber eine Vorlage zu machen?
Inseraten⸗Expedition 879 deaehheag E d Köni reußischen ats- . 8 Verlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Handels⸗Register.
Handelsregister. In das Firmenregister sind folgende Eintragungen bewirkt worden:
1 welche im Zusammenhange mit dem
sezigen Zustande und der üblichen Handhabung der Gesetze über das dun von Aktiengesellschaf⸗
ten obwalten und zur Schädigung der Interessen des Publikums ge⸗
Landtags⸗Angelegenheiten.
Im 4. Aachener Wahlbezirk (Geilenkirchen⸗Heinsberg⸗Erke⸗ lenz) ist an Stelle des Landrath Janßen, welcher sein Maadat als Abgeordneter niedergelegt hat, der Advokatanwalt Peltzer mit 205 von 267 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge⸗ wählt worden.
Kunst und Wissenschaft.
Die vereinigten Kunst⸗Vereine in Augsburg, Stuttgart, Wiesbaden, Würzburg, Fürth, Nürnberg, Bamberg, Bayreuth und Regensburg veranstalten, wie bisher, in 1873 gemeinsch aftliche, permanente Ausstellungen unter früheren Bedingungen für die Einsendungen, von welchen nur diejenige hervorgehoben wird, daß alle Kunstwerke von Nord⸗ und West⸗Deutschland nach Wiesbaden, von Oesterreich nach Regensburg, vom Süden und aus München nach Augsburg einzusenden sind, und vorstehenden Turnus vor⸗ oder rück⸗ wärts zu durchlaufen haben.
Gewerbe und Handel.
Dem sechszehnten Geschäftsbericht! der Aktiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf ist zu entnehmen: Im Jahre 1872 sind 382 Personen⸗ und 2310 Gepäck⸗ und Güter⸗ wagen, zusammen 2692 Stück Eisenbahnwagen’ geliefert, 347 mehr, als im Vorjahr. An Chausser⸗Postwagen, Omnibus, Bierwagen und sonstigen Straßenfuhrwerken wurden 141 Stück abgesetzt, 35 mehr, als im vorhergehenden Jahre. Der Totalumsatz im Jahre 1872 be⸗ trägt 3,533,457 Thlr. einschließlich 323,828 Thlr. angefangene und fertige, am Schluß des Jahres noch nicht abgelieferte Gegenstände, 597,522 Thlr. mehr, als im Jahre 1871.
Für Wagenreparaturen und sonstige Arbeiten sind im Jahre 1872 161,484 Thlr. eingenommen, 6372 Thlr. mehr als 1871.
Der große Umsatz, welcher den, des bisher besten Jahres 1870 beinahe erreichte, hat einen Bruttogewinn von 201,180 Thlr. nach Abzug der Tantismen des General⸗Direktors erzielt. Von dieser Summe sind wie bisher 10 % des Buchwerths der feststehenden Ma⸗ schinen mit 8602 Thlr. abgeschrieben. 8
Der Fonds zur Unterstützung Beamten und Meister ist durch eine Dotation von 7500 Thlrn. verstärkt, wodurch dieser jetzt 12,000 Thlr. betragende Fonds auf 19,500 Thlr. erhöht wird.
Nach Abzug aller Abschreibungen bleibt ein Reingewinn von 184,334 Thlr., von welchem nur noch die statutenmäßige Tantième des Verwaltungsrathes mit 9216 Thlr. abgeht. Der Rest von 175,117 Thlrn. gestattet die Vertheilung einer Dividende von vse- 8 Thlr. pro Aktie) und läßt noch einen Gewinnsaldo von 2617 T lr. üͤbrig. Frapkfurt a⸗M., 29. März. Heute Vormittag 10 ½ Uhr wurde hier die fünfzehnte Generalversammlung der Frankfurter Rückversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft abgehalten. Aus dem von dem Direktor Löwen⸗ gard erstatteten Geschäftsberichte entnehmen wir, daß das Jahr 1872 für die Gesellschaft ein günstiges war. Die Jahres⸗Einnahmen an Prämien für geleistete Rückversicherungen in den Zweigen der Feuer⸗ versicherung und der Lebensversicherung belaufen sich auf 309,779 fl., wogegen für Feuerschäden und Sterbefälle aus 1872 109,268 fl. zu bezahlen waren. Nach Bestreitung aller Ausgaben, welche dem Jahre 1872 zur Last fallen, ist ein Reingewinn von 95,935 fl. erzielt wor⸗ den, wovon zunächst ½ der Gewinn⸗Reserve überwiesen und sodann die runde Summe von 72,000 fl. als Dividende an die Aktionäre ver⸗ theilt wird. Auf jede Aktie werden demgemäß mit den Jahreszinsen 7 fl. 30 kr. oder 15 Prozent der Baar⸗Einlage entrichtet. — Wieder⸗ gewählt wurden in den Verwaltungsrath die Herren Carl Minoprio,
J. Reiß und Georg Rittner; ferner in den Fr — —— n 8
schuß für das Jahr 1873 die Herren A heim und Sigismund Kohn⸗Speyer.
f
V Bezeichnung der
Bezeichnung des Firma⸗ 1 Ort der
Inhabers. V Niederlassung.
Nummer.
Laufende
C 5. „ 2 b 58 Kaufmann Herrmann Lö⸗ Königsberg, 1 wenthal zu Königsberg,
Königsberg,
Kreitz zu hů8 83 Czygan Königsberg,
1660 Kaufmann August zu Königsberg, — 1661 Kaufmann Carl Gustav Königsberg, Louis Schulz zu Königs⸗
berg, 11“ 1662 Kaufütamn Albert Friedrich Königsberg, 858]
Ferdinand Barkowski zu
Kbönigsberg,
1663 Kaufmann Friedrich Ferdi⸗ Königsberg, nand Hermann Domnick 8 zu Königsberg,
önigsberg, den 27. März 18723. 8 ömglsches Kommerz⸗ und Admir
. v.—]
Die von dem Kaufmann Guenther Blume hierselbst für sein his
siges unter der Firma: G. “ em
ust Roggenbrod ertheilte Prokura ist er 8
“ Verfüuung vom 21. am 22. März d. J. unter in Nr. 296 in das Prokurenregister “
Sön gaecg.s und Admiralitäts⸗Kollegium.
Handelsregister. 8
Der Kaufmann Ludwig Otto Zarnack zu Stettin hat für seine Ehe mit Marie Theresia Piernay Spangler durch 82913. geee 17. März 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbe — geschlossen. Dies ist in unser Handelsregister zur Eintragung 2. 1 Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft unter 8 Nr. 290 heute eingetragen.
Stettin, den 28. März 1873. “
“ Königliches See⸗ und Handelsgericht.—
8
Stettin ₰
Handelsregister. Der Kaufmann Carl Ernst August Heinrich Wrede zu hat für seine in Stettin 1 1.2 1 5 isters ei dlung ef d d unter Nr. 52 des Firmenregisters eingetragene Hand Geh Carl Brinckmann und Ernst Friedrich Hempel, beide zu Stettin, Kollektiv⸗Prokura ertheilt. Dies ist unter Nr. 371 in unfer “ heute eingetragen. Stetti 28. März 1873. 1 hgg den aioliches See⸗ und Handelsgericht.
Bekanntmachung. In unser Firmenre unter Nr. 21 — riedrich Haensel 8 j
„Feien 88 als deren Inhaber der Müller⸗
in Groß⸗Neudorf, Kreis gensel in Groß⸗Neudorf, Kreis
meister und Kaufmann Friedrich H
Brieg, heute eingetragen worden.
Brieg, den 26. März 1873. SbG Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung. In unser Firmenregister qit Vnten er 219 die Firma: eter senthe is Brieg, und als deren Inhaber der Kaufmaun h. essengen Phase ha⸗ Kreis Brieg, heute eingetragen worden Brieg, den 26. März 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 2 8
Die in unserm Firmenregister unter Nr. 150 eingetragene Firma W V“ sowie die der Henriette Born geb. Freyhan für diese Firma ertheilte, unter Nr. 14 des Prokurenregisters einge⸗ tragene Prokura sind erloschen und heute gelöscht.
L den 27. März 1873. 8 Lanbeshnc, denrch. Kreisgericht. I. Abtheilung.
Subhastationen Aufgebote, “ u. dergl.
8 roklama. 8882 dem Konkurse Sün das Vermögen des ehemaligen Kauf⸗
owalewski in Timnikswalde sollen
däs .“ der Lebensversicherungsgesells aft Janus in 8 burg unter dem 20. März 1862 sub Nr. 15060 ausgestellte
Police über die Versicherung des Lebens des Kridars in Höhe
Irn., 1 98 8
2) e 1 8— hiesigen Bürgervereinigung Nr. 48 und 52 Kber je 1 Thlr., 1““ “ o2.
in den 23 il 1873 Vormittags 11 Uhr im hiesien Ge . Thr e hüen EE“ meistbietend öffent⸗
fängnißgebäude vor dem unterzei Rendant O. Neide hierselbst
lich verkauft werden. 1 1 1 Der Verwalter der Feeeezafch. auch könnnen die Urkunden in
is ilung von Auskunft bereit, auch könmn en Crtheilung b. in den Dienststunden eingesehen werden.
den 24. März 18753.. 1“ Königliches Kreisgericht.
Oeff
.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
. Handels⸗Register. 1 Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 3
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
dem Die fne betchgr, Natur und den Charakter des Konkurses er⸗
stattete schriftliche Bericht
sicht offen. k “ . Bromberg, den 25. März 1873. I Abtheilung.
[863]
laut Protokoll
ECCECCE fren vesdenaasg verpflichtet worden ist, heute in dieser Eigen⸗ I sch
aft definitiv bestätigt worden.
Mendel in Rheine ist zur Anmeldung der Forderungen Gläubiger noch eine zweite Frist bis zum “
festgesetzt worden.
haben, werden aufgefordert, dieselben,
in oder nicht, beinta bei uns schriftlich oder zu Prstokoll anzumelden.
bis zum Ablauf der zweiten
leser anberaumt, und werden zum 1 säler nlüära Gläubiger aufgefordert, welche ih einer der Fristen angemeldet haben.
8 selben und ihrer Anlagen beizufügen serm Amtsbezirke seinen Wohn⸗
688 Orte wohnhaften oder zur Praxis gen Bevollmächtigten bestellen und zu n, welchen es hier
vorgeschlagen.
[860]
5 — Unow, jetzt dem XI. Nr. 1 Fol. 145 des alten Grundbuchs von Se zow, jeßt dewe Fhascheenant ese Joachim Mierendorf gehörig, s. 1 bencb
vom 29. afol gung entier, Amtmann Westphal zu Arns. . den Reüche Hypothek von 1000 Thalern eingetragen, wel
kunde vom 8. Dezember Plagom cedirt und auf diesen laut V
8E“ ir. gebildete Hypothekendokument ist verloren gister ist unter Nr. 218 die Firma g
Cessionarien, Pfand⸗ od nstig .se aufgefordert, sich mit dies
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗
im Terminzimmer Nr. 1 anber falls sie mit diesen k
sind chromologisch geordpete
er Anzeige
immt andie autorisirte Annoncen⸗Expedition von
NReüdalf haf 5 * Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗
furt a. M., Breslau, Hallr, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
5. Verloosung, Amortisatien, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Pavpieren. 1 6. Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß⸗ I. . 8.
hande Verschiedene Bekanntma Literarische Anzeigen.
1854] Ediktal⸗Citation. “ 1“ eaes 8 Auf die von der Ehefrau des Arbeiters Johann Andrea — s 5 ⸗ 1 jederi borenen Otto, zu Carow, wider ihren gen — E1 88 28 E Abwesenheit lebenden Ehemann . 1. 8 und auf bösliche Verlassung gestützte Ehescheidungsklage haben 8 einen Termin zur Klagebeantwortung an Gerichtsstelle auf den 17. Juli 1873, Mittags 12 52 “ vor dem Kreisrichter Herzbruch anberaumt, zu welchem der B 87 hierdurch öffentlich unter der EFö“ Mece vor noch in dem Termine edie S.slhhswen S..b-. 18 8 1 gper Te 5 Deli ides Seitens der Klägerin die Ehetrem erurth 8E1“ als ’ e ausgesprochen werden wird. „den 25. März 1873. “ Vet es Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
die Bilanz nebst dem Inventar und der von
önigliches Kreisgericht. Z des Konkurses.
Bekanntmachung. 1
f ius Geballe von hier ist, nachdem derselbe ve Feafen nn eluns hehan der Ferdinandine Ziemerschen hierselbst vom 29. Januar cr., als Verwalter der
Fr gg. ee⸗
sen, den 20. März 1873. 3 “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8
Der Kommissarius des Konkurses.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
j öniglichen Forst⸗ 2
Pflanzenverkauf. In 8 hietgen erialhchen jsorf —⸗ demie gehörigen Forstgärten sin no ca. .“ Shch slage fernpflanzen, pro 100 Stück 1 Sgr. zu aeeeeA. E
d Transport zum hiesigen Bahnhofe werden 10 % des T HE1u“ Die an den Unterzeichneten zu richtenden v bei welchen genaue Angabe der gewünschten Art des ““ per Eilgut oder Frachtgut) und des Orts, nach welchem die Verf dung der Pflanzen erfolgen soll, werden baldigst erbeten Neustadt E.⸗W., den 28. März 1873. 8
Der Direktor der Forst⸗Akademie.
Aufforderung der Konkursglänbiger nach Flarbern * zweiten E1’ee. 6 irse ü 8 Vermö anns Eman In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufm 8 üöaee
28. April 1873 einschließlich
Läubig ihre Ansprüche noch nicht angemeldet “ 8 mögen bereits rechtshängig
mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge⸗
Die
isati 3 s. w Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. — NSen öffentlichen Papiereu.
Deutsche Union⸗Bank.
In der am heutigen Tage stattgefundenen General⸗Versammlung der i dr⸗ der Deutschen Union⸗Bank wurde die für das “ Geschäftsfahr 1872 zu Feghrene D gen 3 4 vnf 9-Prphent P.8⸗
s eingezahlten Kapitals festgesetzt. Der danach er auf 8 Arües Fttallenb⸗ Betrag kann vom 15. April cr. a gegen gabe des Dividendenscheins Nr. 1 bei unserer Kasse erhoben worden. Berlin, 29. März 1873. .
Deutsche Union⸗Bank.
e S üfung aller in der Zeit vom 8. Februar 1873 Der Termin zur Prüfu grc angemeldeten Forderungen ist auf den 26. Mai 1873, * he 10, Zeimrichter Ge⸗ vor dem Kommissar § Kreisrichter Ge unserem Gerichtslokal vor dem Erscheinen in diesem Termin die re Forderunegn innerhalb
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗
eder Gläubiger, welcher nicht in uns 1 3 1 Sn muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hie O. n bei uns berechtigten auswärti⸗
den Akten anzeigen. Denjeni an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte
usch, Schmitz, Werne hier und Weddige in Rheine zu Sachwaltern
Steinfurt, den 18. März 1873. 88 Königliches Kreisgericht.
Oeffentliche Vorladung.
Auf dem Grundstücke Band 1 Nr. 28 Fol. 217 des neuen, Band
I. Abtheilung 8 8 G
Berlin⸗Hamburger dahn. ir bri hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Ausschuß unseritgbfiischash die für das Betriebsjahr 1872 zu zahlende Fes ö“ 8 ö A. festgesetzt hat, und daß diese eende — ßisch Courant ren Rhagübe 8 Dividendenscheine Nr. 2 und gegen eine mit Fsaes tung versehene Namen und Wohnung des Inhabers, sowie die Se zahl und den Gesammtbetrag der . — S. „April cr. ab bei unseren Haupt⸗Ka 8 ““ in ben Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr werden kann. Formulare zu den Designationen, in welchen die Auf⸗ führung der Nummern der Aktien nicht erforderlich ist, können in um⸗ seren Haupt⸗Kassen zu Berlin und Hamburg unentgltlich in Empfang
werden. — 11““ he dabei, daß gemäß §. 29 des Gesellschafts⸗Statuts die Dividenden, welche vier Jahre vom Ablauf des Jahres an — 1 welchem sie fällig werden, unerhoben bleiben, verjährt und der Gese 8
schaft werfan 28 Hamburg, den 29. März 1873
Die Direktion.
Eis enbahn.
Nr. 9 aus der Urkunde des Oekonomen
5 zufolge Verfügung vom 29. Januar 1845 für 111 eine zu fünf Prozent che laut Ur⸗
848 1 ibgedi Beyer zu 1848 dem Leibgedinger Michael Beyer zu 1 Zerfügung vom 16. Dezember 1848
üj diese Po 1 5 “ ee Angftb beantragt. Es werden deshalb alle die
dies Dokument oder diese Post als Eigenthümer, E“ 8. sonstige Briefsinhaber⸗Ansprüche zu haben sen ihren vapr enhe zu dem
. Juli ex., Vormittags 11*Uhr, 8 da. TZis Rath Bras im hiesigen ““ aumten Termine zu melden, widrigen⸗ 8 und das Dokument für
auf den
Ansprüchen präkludirt
ftlos wird erklärt werden. “ den 26. März 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Vereinigte Weißenfelser Kohl enwerke.
8 8 5 8 2 2* * 5 Auf die noch nicht vollgezahlten Aktien resp. Interimsscheine ist die zweite Einzahlung mit 30 Ct pro Stück nebst 5 ¼ Zinsen hiervon vom 1. Januar ecr. ab
8g zum⸗ 8 u “ zu .“ 8 Bei 8 Zahlung 5 G ostellen gemäß §. 6 d Uschaftsstatuts zu leisten. 8 EI1“ Feürt 885 EE“ erfolgt die ückgabe der Interimsscheine innerhalb 3 Tagen. 8
14A1“ “ 8
Berlin, den 29. März 1873. Der Aufsi chtsrat - der Vereinigten Weißenfelser Kohlenwerke.
Riemann.
Frankfurter Rückversicherungs⸗Gesellschafft. 1tn 1 Hrr dndà Iefellchefteehaff eE. Hirschgraben 14) dahier, oder bei der Sektion des u“ in
Vormittagsstunden von 9 86 Freitags in den gedachten Vormittagsstunden stattfinden.
Carlsruhe eingelöst. 8 8 Der Verwaltungsrath:
7 jie Einlösung nur Dienstags und eee M. den 29. März 1873.
Der Direktor:
Präsident.
Bank für Handel und Industrie. auf 11 Prozent oder
Aktionäre, daß die Super⸗Dividende für das schastssehe 187s ent 11 Ptedent de
Der Kommissar des Konkurses. Muenchmeyer.
kannntmachung. „ dem gorkerse über das Vermögen der Louise eec E ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über e rd Termin 8 nes behsrae. 38, vor dem unterzeich⸗
in unserm Gerichtslokal, “ neten Kommissar, anberaumt w ö “ Kenntniß läufig zugelassenen Forderungen
Die E -5 “ Je, dag, lcbeos wet sur d. Aben weder ein Vorrecht, noch 8 e Konkursgläubiger, so weit für “ ö1 8
Wi b ichtigen die Herren 8 er⸗D * fl. 27 30 n.Ni benacgriigen Nis Bergebeis Thlr. 15. 21 Sgr. 6 Pfo. im 30 Thaler⸗Fuß, 8 Einreichung der betreffenden Dividende⸗Coupons Nr. 3 wam 8 April †
Ayri J. statutengemäß zahlbar ist. 30. Ap und in Berlin (Schinkelplatz 3), rankfurt a.
bei 8— Frelce E 8 .“ „ unserer Filiale in Fr⸗o in. G “ und Berlin und bei unserer Filiale in Frank⸗
18 d 8 üe . 2 1 n Nach dem 0. April wird der Coupon⸗ . 8 ee 4 . 1 ¹ ß f Aktien unseres Instituts das gesetzliche Amorti⸗ Zugleich machen wir, en gichigc eidang, eingeleitet ist sund zwar ausschließlich EEE“ sationsverfahren bei Großherzsglihen 908,1098 —31100, 39894 .39405. 39107— 39415, 45341.—45344. 48170. 59893. 7 1 29,8. 75624 8389883900. 83907 — 83915. 88075 — 88079. 94337 — 94350. 8 Jarmstadt, den 28. März 1873. “ b 8 8
J. bis inclusive
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f t, Pfandrecht ungsrecht eh enes he 119 zur Theilnahme an der Beschlußfassung
über den Akkord berechtigen.