1873 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage 8 Sed 8 1e.ssgeomenen da Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. in Folge des Zwischenfalles Gréevy auf morgen verschoben n h 9 . 5 . . . . Dvee verplüche Paeigte Eisenbahn S. 88 üsland: Dänemark. Breslau, Mittwoch, 2. April. Der Strike der hiesigen worden.

9 3 99 9 i 3 Tr b 8 4 München, 30. März. Die seit einigen Wochen dahier zwischen Buchdruckergehülfen ist beendigt; die Setzer haben heute in allen 5 11.“ s⸗Anzeiger und König ich Preu Bayern und Oesterreich gepflogenen Verhandlungen über neue Offizinen die Arbeit wieder aufgenommen. Die Normalzeitung 8 1“ 1873.

Königliche Schauspiele.

Eisenbahnverbindungen mit Böhmen haben heute Abends wird morgen zum letzten Male erscheinen.

durch Unterzeichnung eines Staatsvertrags von Seite der beiderseitigen Stuttgart, Mittwoch, 2. April. Von den in der vori⸗ Donnerstag, den 3. April. Im Opernhause. 81. Vor⸗ 1 8 28 8 Mittwoch, den 2. April Bevollmächtigten vorlänfigen Abschluß erhalten. Die Bahnen, gen Woche verhafteten Ruhestörern sind bereits drei vom Stadt⸗ stellung.) Militaria. Ballet in 4 Bildern und scenischem Epi⸗

um welche es sich hierbei handelte, sind einmal diejenige durch den ichte verurthei ängni 6 ioni. ertel. Anfang 7 Uhr. * 8 727 bayerischen Wald, nämlich von Lundau a⸗ ge durch den gerichte verurtheilt worden, und zwar der eine zu Gefängniß log von P. Taglioni. Musik von Herte nfang hr

A 88 8 529 5 2 eggendorf und 2 ½˖ M beiden and eEebies btegnh.; rkundlich unter Ugserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei. 1853 annoversche Gesez⸗Sammlung 1858. 1. S. 345) werden auf Sers eac Eiseastein, unr von da ber Klatan nach üser mn von 2 ½ Monaten, während die beiden andern geringere Strafen Mittel Preise.

; önigli gehoben... igen Not stellten Kautionen

önigreich Preußen. gedrucktem Königlichen Insiegel. Die Rückgabe der von den dortigen Notaren gestellte e

j B 85 erhielten. Im Schauspielhause. (92. Abonnements⸗Vorstellung.) Der Kön F 4 2 erlin, den 24. März 1873. orschrift im zweiten Absatze des §. 58

Phaen eine wettere Bahn von Pafsau über Kuschwarda nach Stra⸗ London, Dienstag, 1. April. In der heutigen Sitzung letzte Vüief c usptnhe str 3 Akten, nach dem Französischen frei Gesetz, betreffend die Tagegelder und die Reisekosten der Staats S 8. 8 8 Wilhelm. c litz T“ 88 8 3 1 2 New⸗York, 1. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Atlan⸗ des Unterhauses stellte Cochrane den Antrag, die Regierung möge bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 5 beamten. 73. Graf von Roon. Fürst von Btepötg. W 88 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗

tic“ von der „White⸗Star⸗Line“ ist an der Insel Mars an der ka⸗ die gerichtlichen Reformen in Aegypten in Berücksichtigung der Freitag, den 4. April. Im Opernhause. (82. Vor⸗ Vom 24. März 18 u 2 Graf zu Eulenburg. Leonhardt.

nadischen Küste gestrandet. Die Zahl der an Bord befindlich ge⸗ englischen Interessen betreffs der Suezkanal⸗Schiffahrt geneh⸗ stellung.) Siebentes Gastspiel der italienischen Opern⸗Gesellschaft Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.

Falk. von Kameke. Graf von Königsmarck. gedructem Kögzelichen nghenan 1873. wesenen Personen wird im Ganzen mit Einschluß der Frauen und migen. Der Unter⸗Staatssekretär, Viscount Enfield, erwiderte, des Herrn Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Desiré Artöt. Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monar⸗ (L. S. Kinder auf 1000 angegeben; von denselben so

. 8 1u1“ Wilhelm. s ordnen, mit esetz, betreffend die Kautionen der Staatsbeamten. 3 . 8 . Stzenplitz en 700 in den Wellen Lord Granville sei bereits mit dieser Angelegenheit beschäftigt Kapellmeister Signr. Goula]. Don Pasquale. Komische Oper nie was folgt: 1““ 88 Id Geset ff Vom 25. März 1873. PI Roon. Fürst v E Ite Plit eFees Fen ses Fie ns een Ker auf der Hahek nnch Halifar, und die in Konstantinopel versammelte Kommission zur Be⸗ in 3 Aufzügen. Musik von Donizetti. Anfang 7. Uhr. Hohe 1711. Dte Staatsbeamten Füee hi, sttaie Fhgehaben Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. ohlen einnehmen wollte. eiten er Regte⸗ 8. 2. 4 8 ; 5 . Aktive 2 8 rung von Kanada wurden Dampfer zur Hülfeleistung abgesendet. 9 rathung der Gerichtsreform habe soeben ihren Bericht erstattet, Preise. den folgenden Sätzen

1 . E d f Königsmarck. 1 F. 3 na tbe - ler, III. Beamte der zweiten verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der von Kameke. Graf von Königs welcher unmittelbar den übrigen Mächten unterbreitet werden Im Schauspielhause. (93. Abonnements⸗Vorstellung.) II. Beamte der ersten Rangklasse 6 Thaler,

.—

d Monarchie, was folgt: 1 z. Gesetz, wegen Ermäßigung der Meßabgabe zu Frankfur 8 1 8 b b IV. Beamte der vierten und fünften 1. ; alt einer dem Staate gehö⸗ 23 ¹ 1873. solle. Cochrane erklärte sich durch diese Antwort des Vertreters Uriel Acosta., Trauerspiel in 5 Akten von Carl Gutzkow. und drütffe R metlafs⸗ a. nicht zu obigen Klassen ge⸗. Sausf Bemmte, welchen die Meacbörzcen Magazins, oder die An⸗ Wir Wilhelm EEE König von Preußen ꝛc. ülfeleistungen zur Linderung des durch die Sturm⸗ der Fepteruag b. . n, cgh e eni.n. rüg⸗ e Z“ ä sören soweit sie bisher zu dem Diäͤtenfatze bEö“ Sar. 8 naßme N Aufbewahrung oder der Transport von, dem Staate ge vgechnen 10 Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer luthen vom 12. und 13. November v. J. verursachten London, Mittwoch, 2. April. Die Leiche des Grafen D¶Die in den Königlichen Thearern gefundenen Gegenstände sehungsweise 2 Thlr. berechtigt waren 1 Thaler, 8 ö hörigen oder ihm anvertrauten Geldern oder geldwerthen Gegenständen onarchte, was folgt; 888 1“ üthftan i68 Se; C . negüe Se üt le. pgas 85 Zaaes lizei de seeahügcne Ceen hena 9 e 69 pfr beamte der Prewönet. Kröinj n Ranges vns Unter⸗ obliegt, haben dem eeS. Dienstver alnüiß, Hamne hs Amtes §. 1. Die Abgabe, e.ns SFe⸗ I 88. 398 Die durch das große Unglück an den Ostseekü v gesetzt. Zugegen waren nur die Familienmitglieder und das auspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und off⸗ ichen Ranges 2 Thaler, VII. Beamte e Passelbe gilt von solchen Beamten, Am den Vortigen Messen eingehenden Waaren a d der 88. 309. vatwohlthätigkeit hat 85 1en 6. Re ee es Faushaltspersonal Heute wird ein Trauergottesdienst abgehal⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. sachans 1 Thaler. ““ 8 1 Kosten⸗ anderweitig die Annahme, die Aufbewahrung oder der Transport und 49 der „Revidirten Meßordnung vom a. EE“ erfreulichster Weise bewährt. In sind an freiwilligen Ga⸗ ten und Abends die Leiche nach Deutschland übergeführt werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der §. 2. Erfordert eine Dienstreise einen außergewöhnlichen 7 fremder Gelder oder geldwerther⸗Gegenständ LEte 88 isse Klassen von Samml. S. 149 ff.) mit zwei Silbergroschen für dehr Bentüei cher ben 72,765 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf. gesammelt und mit geringen Aus⸗ Versailles, Mittwoch 2. April. Die Abreise des Prä⸗ angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne aufwand, so kann der Tagegeldersatz (§. 1) von dem Verwaltung §. 2. Sofern nach bisherigem Re⸗ 1 bezeichneten Grün⸗ ländischer oder fremder versteuerter, im fr Fent vverzollter nahmen an den deutschen Hülfsverein in Berlin abgesendet werden. sidenten Thiers nach Paris, welche heute stattfinden sollte, ist Weiteres ausgehändigt. Chef angemessen erhöht werden. Staatsbeamten noch aus anderen, als den im §. 1 bez Waaren, und mit fünf Silbergroschen für den Centner unverzollte

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888 über . 8 iner Ar lichtet sind, können die⸗ ändischer een als Beitrag zu den Meßkosten zu erheben ist, zig angestellte Beamte, welche vorübergehend außer⸗ den zur Stellung einer Amtskaution verpf ausländischer Waaren a ttrag zu den Meß n zu Die Reichs 2b 187 is . zus ; z5 w ; f 11“ ; lh Iörs 1““ Bchörde beschäftigt werden, erhalten selben auch ferner dazu herangezogen Sen ist zu verpflichtenden wird vom 1. April 1873 ab für alle zu den 8 gesetzgebung von 0 bis Ende 1872. Ges. vom 11. Dezember 1871 wegen Einführung des Reichs⸗ größtentheils ein Gewicht von 11 ½ Pfund, in einer kleineren ha 10 S er dieser Beschäftigung neben ihrer Besoldung die im §. 1 §. 3. Die Klassen der zur Kautions eistung z Dienftstellungen a. d. O. eingehenden Waaren, soweit sie nicht nach Liem Silbe 9 III. gesetzes vsm 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest Strecke 7 oder 8 Pfund pro laufenden Fuß. In mehreren Kurven für die t vner egelder Beamien und die nach Maßgabe der verschiedenen, tfr 1 22 8. von der Abgabe befreit sind, auf den Betrag von Einem Silber . (GVergl. Nr. 80 d. Bl.) sbetreffend, in Elfaß⸗Lothringen. R. G. B. 1871. Nr. 51. und ga J sed Zöll bohe Scieach arohen Pis 1- festseseien atgmäßig angestellte Beamte haben im gleichen Felle auf zu regeinde bhe ander von ijnen zu, seistende Amtskautionen werden groschen für den Centner Feutto festsegebr. ö1“ 11“ fund pro laufenden Fuß eingelegt. e leichteren Schienen sin Fo⸗ ür die Dauer der Hin⸗ und dur önigliche Verordnung bestimmt. b de n §. 2. er Finanz⸗Mini f Ausf. 8 5) Post⸗Verwaltung. 9 88 rdn. vom 23. Dezember 1871. Zur Verhüt des an den Stößen mittelst Laschen und Schrauben mit einander verbun⸗ die im 8. festgehest Tagfg Beschaftigung werden die 8. 4. ie Amtskaution ist durch den kautionzpflichtigen Person Gesehes beauftragt. 1 ; 8 Ses. vom 28. Oktober 1871 über das Postwesen des 3 ordn. vo Dezembe .Zur Verhütung des den, auf Unterlagsplatten gelegt; sie sind mittelst Haknägel auf den Rückreise E“ Tagegelder durch die vorgesetzte Behörde be⸗ ten zu bestellen. Die Bestellung derselben durch * v- R chte ge⸗ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift u Deutschen Reichs. R. G. B. 1871, Nr. 42, S. 347 358 usammenstoßes der Schiffe auf der See. R. G. B. Schwellen befestigt. Die schwereren Schienen werden mit 5 Schwel⸗ denselben zu gewäh 8 ist zulässig, sofern dem Staate an der Kaution diesel! sbst 8 stenlen beigedrucktem Königlichen Imsiegel⸗ . 8 1 G. B. 1871, Nr. 42, S. . 1871. Nr. 52 S. 475 —479. Diese auf Grund des §. 145 len auf die laufende Ruthe unterstützt, und zwar mit Stoßschwellen stimmt. 8 zeegleeblich der Kosten der Gepäckbeför⸗ sichert werden, welche ihm an einer durch den Beamten selbst ge⸗ Gegeben Berlin, den 23. März 1273. 3 ae S8 2 2 1871 das Posttaxwesen im des Strafgesetzbuchs erlassene Verordnung zerfällt in drei Theile. von 4 ½ Fuß Länge, 8 Zoll Breite und 5 Zoll Dicke und mit Mittel⸗ §. 4. An Reisekosten, einschließlich der Kosten der Gepächbef Kaution zugestanden haben würden. u“ uf den L. 8. 8 Wilhelm. 8 blitz S 358- 362 eutschen Reichs. R. G. B. 1871. Nr. 42, Der erse enthält Vorschriften über die Lichter, welche von den schwellen von 4 Fuß Länge, 6 Zoll Breite und 5 Zoll Dicke. d. schottn⸗ eis lche auf Eisenbahnen oder Dampschiffen .5. Die Amtskauticnen sind durch Verpfändung, .ns des Graf von Roon. Fürst von Bismarck. Graf e Ibeng alt. Se vom 14. Oktober 1871, betreffend die Ei Schiffen bei Nacht geführt werden sollen; der zweite handelt von dab Die öe macht, den E folgend, viele Biegungen, ö“ 8— Inhaber lautenden S Sta Graf zu Eulenburg. 1 Le 8 nh E— . Dktober etreffend die Einfü . 4 1 - abei einige kur nd so ie Be ven, ie schärf⸗ a : 8 I111.““ Rei ach deren Nennwer en. Ke kie. ra 8 8 des Abschn. VIII. der Rei h sverfassung ö’ 8. bringt 88 Steuerregeln, d. h. die veng EEE11“ 85 2 de chicf⸗ gem chterim §. 1 unter I. bis IV. genannten, en . Deut 8 um Faustyfande. 88 von Kameki f Telegraphenwesen in Elsaß⸗Lothringen. R. G. B. Seghe 18 3 8 aßreges 8 öööe Schisfen⸗ zur tung von Hennef nach Ruppichteroth Steigungen wechselnd von 1:350 Meile 10 Sgr. und 1 Thlr. 8 Fren i mit 81 6 er §. 6. Die Kautionen sind bei denjenigen Kassen, welche zur 88 1871. Nr. 50,S. 443. erhütung des;. usammenstoßes zu ergreifen sind. Die Verord⸗ bis zu 1:80; zwei der stärksten Steigungen liegen in Kurven; Gegen⸗ dieser Beamten einen Diener auf die Reise mitgens 2) die im §. 1 bewahrung derselben von den Verwaltungs⸗Chefs im Einverständniß 1- eränd erungen. 8 öö nung gilt für die See und für die mit der See im Zusammen⸗ gefälle sind nur 4 vorhanden, sämmtlich in geraden Strecken, dabei für denselben 5 Sgr. für die Meile beanspruchen; 2) die im L. 1““ „Minister werden bestimmt werden, niederzulegen. ersona 8 über 8 Peas 8129 e ¹ Einführung des hange stehenden, von Seeschiffen befahrenen Gewässer, soweit für eines im Verhältniß vin 1 7110, jedoch nur 30 Ruthen sang und 68 unter VI. genannten Beamten für die 9 56 Ve. mi. der Werthpapiere erfolgt einschließlich des dazu ge⸗ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. 1 ofreiheiten vom 5. Juni 1869 im letztere nicht abweichende örtliche Anordnungen bestehen. 8G mittelbar an eine Steigung von 1:160 anschließend, die anderen drei für jeden Zu⸗ und Abgang; 3) die im §. hC““ hörigen Talons, beziehungsweise desjenigen Zinsscheins, an dessen In⸗ en, Beförderungen und Versetzungen. Hee und Württemberg. R. G. B. 1872. Ges. vom 4. Juli 1872, betreffend die Ausschließung der Gegengefälle sind schwächer. . amten 5 Sgr. für d . 19SAf EEET baba b a Zinsschein⸗Serie ausgereicht eec kassten nist. 8e In 1 8 8 18 5fögder ne 8Seen Lt. von der Landw. des 1.; . Orden der Gesellschaft Jesu und der ihm verwandten Orden Die Saurenbacherthal⸗Zweigbahn steigt im Verhältniß von 1:45 II. Bei Dienstreisen, welche nicht a ampff 3 chen Rechte an den niedergelegten Werthpapieren sind mit voller recht⸗ 622 ns Zezirk des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, . Se 1b b vuth ve 8 5 er : ꝛchte tederg, WIAzn . enbahn⸗Bats. im Bezirk des Res. La . 8 benae dehc sanh. Reich vom und ordensäeithets Fangregcitien voc Gebie des Deutschen 8 1 Sio Die erhat de figungen büh⸗ E“ 1“ Beamten 1 S 18 üüss Wirstzas 1“ sobald der Empfangsschein über die Nieder 1 Pat (Sangerheusen) 8 Herhs egt d ne chehn. . 3 Reichs. R. G. B. 1872. Nr. 22. S. 253. 4 86 Pehenge 1“ A.Jx.; rV. und VI. genannten Beamten 1 Thlr., legung erther e5 v c—t igenden Zeit⸗ rangirt. Bar. Digeon v. Mon vrt. gög.er. -Meat. 21. Juni 1872. R. G. B. 213 b 1 Steigr der 9 es Endpunktes. Sie r enfalls Sgr., 2) die im §. 1 unter V. un . g v. 2 Die Zinzsche nen vier Jahre nicht übersteigenden 3 Lang! Sie. Neat. Nr. 9, Corps⸗Art., in das Anhalt. Inf. Regt. 118e 5 Konfukatswese 11“ Bekanntmachung vom 5. Juli 1872, betreffend die Schiffs⸗ nem Straßenhanket dfgergeährt bes zu Melle . Fidie Unterbeamten (§. 1 Nr. VII.) 20 Sgr, für die 8888 II. fest dun ieren sche Khonsbeftshe belassen, beziehungsweise nach Ab⸗ Holst. Fed.n I SeSept zurh Führung des Ges. vom 1 Juli 1872, betreffend 88 Gebühren und bes esug ge hselbe 9. ird S 2 8 sie wegen ungünstiger Steigungsverhältnisse der Straße dieselbe ver⸗ e. 8e bge⸗ Rösenee 11“ Ien dieses Zeitraums oder nach L1 1“ verch. 111“ Fuß⸗Artillerie⸗ Regiments 3 9* . 3 1 4 ur 9 iese e wir 9 er ahren zur Ermitte ung läßt und einen eigenen Bahr körper herstellt. ge etzten aufgewende 1 g 8. 1 8 1 8 Di Einzieh ung der neuen; insse eine er olgt 9 . 3 8 mandeur dieses 9 egiments ernann 8 Ses.he * 89 78 8“ Deutschen Reichs. R. G. der Ladungsfähigkeit und die damit zusammenhängende Rege⸗ Das Betriebsmaterial besteht aus 3 Lokomotiven und 44 Wagen, §. 5. Die Reisekosten werden für die Hin⸗ 28 besoe⸗ Fhlg.. hat nicht die Verpflichtung, die Ausloosung der niedergelegten C üum, en n Abtheil. Commdr. im Rhein. Feld⸗ G 8) Mil itär⸗ und Marineverwaltung feh daes. E“ Uebernahme d mobe mit einem Dampfüberdruck von sechs 188 Uegecner. Hattzedech ein Bedmtan rtastgssäe i 8 ven Ort Werthpapiere zu überwachen. aution ist vor der Einführung Art. Regt. Nr. 8, Div. Art., zur Führung des Schleswig⸗Holstein. Militär⸗Konvention zwischen dom Norddeutschen Bund ZZ“ yEE11“”“ 5 80 1 1 s

8 * e § 7. Die Bestellung der Amtsk 4 Feld⸗Art. 8 „Nr. 9, Corps⸗Art., kommandirt. Conrad, Sec. Verwaltung der Wilhelm⸗Luxemburger Eisenbahnen. Atmosphären, sind Tender⸗Maschinen, haben Cylinder mit 11 Zoll zu Ort wirklich zurückgelegte Weg ungetheilt der Berechnung der Reise⸗ 8 bewirken. Feld⸗Art. Regts. Nr. p

8 8 z Beamten in das kautionspflichtige Amt zu bey 8 ür. Hus. Regt. Nr. 12, à la suite des Regts. gestellt und und Württemberg d. d Versailles den 21. November 1870. R. G. B. 1872. Nr. 26. S. 329—338 Durchmesser und 13 Zoll Hub und laufen auf 6 gekuppelten Rädern, kosten zu Grunde zu legen. 8 chen Fällen die vorgesetzte Dienstbehörde ermächtigt ist, Lt. vom Thür. Hus. Reg ABerlin 8 23

§. 6. F. chäfte am Wohnort Beamten n weder 8 die n ä ü hr Urlaub bewilligt. Kittmann, Unterarzt vom Pomm. Inf. 8 hen 1 ür Geschäf 5b 8 5 chträgliche, durch Ansammluug von Gehaltsabzügen 1 Jahr

25. ee ns⸗ ung vom 27. Dezemb 1 G. ten vorderes und hinteres Paar mit solchen Einrichtungen versehe 26. Für Geschäfte oöhnorte des Beamten werden we

B.⸗G.⸗B. 1870. .51, S. 658 —– 665. b Dezember 18 R. G 2

2 . 21 n ver des 1 3 den Beamten ne 1 i Redt. Nr. 34, Dr. Riechers, Unterarzt vom Westfäl. Ulanen Regt. Ges 24 B. 1872. Nr. 33. S. 409 432. An Bedeutung giebt dieses dnde daß eitlich verschieben, während die mittlere Tagegelder noch Reisekosten gezahlt; dasselbe gilt von Geschäften außer⸗ zu bewirkende Beischaffung der Kaution ausnahmsweise zu gestatten Regt. Nr. 34, es. vom 24. Mai 1871, betreffend die Kriegs⸗Denk⸗ 2

—— arzt der Res. vom I der K 11d i g5 zu Afsistenzärzten befördert. Loch, Unterarzt d 18 . in ei ng von nicht mehr als ½ Meile t dann die Ansammlnung zu erfolgen hat, wird im Nr. 3, anzi . 8 6. Landwehr Regiments Nr. 45, 8 ür die b te M 1 tief in den Organismus der Handels⸗Marine eingreifende Gesetz Die Maschinen sind mit Funkenfänger, mit einer Rauchklappe E1““ nn nicht zhalicge Umstände 1“ 3) bestimmt. 8 ö“ verrgech voet 2. Bataillon (Wiesbaden) münze für die bewaffnete Macht des Reichs. R. G. B. 1871. den beiden wichtigsten Schöpfungen des Norddeutschen Bundes und mit einer Einrichtung versehen, vermittelst welcher der abziehende enöthigt sich eines Fuhrwerks zu bedienen, oder waren sonstige noth⸗ §. 8. Im Wege der Verordnung (§. 3) wird die Nice⸗ dig 1. Nassau. Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Seidel, Unterarzt der Res. Nr. 22, S. 103. 8 8 1“ auf dem Gebiete des Seewesens dem Gesetz über die Natio⸗ Dampf zeitweise, anstatt durch den Rauchlang zu entweichen, sich in wendige Unkosten, wie Brücken⸗ oder Fährgeld aufzuwenden, so sind Kaufton auch für den Fall bestimmt, daß ein Beamter gle 88e, vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, dieser unter Einrangirung Ges. vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionirung nalität der Kauffahrteischiffe und der Verordnung über die Be⸗ die Wasserkasten führen läßt, so daß an Strohdächern mit geschlosse⸗ die Auslagen zu erstatten. 8 mehrere kautionspflichtige Aemter verwaltet. Soweit vheeied Inen bei den Aerzten der Res.Ides Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und fähigung der Schiffer und Steuerleute kaum etwas nach. Es nem Rauchfang gefahrlos vorbeigefahren wird und bei Begegnungen Für einzelne Ortschaften kann durch den Verwaltungs⸗Chef in stellung einer Amtskaution und deren Vertheilung auf die einze lne zu Assist. Aerzten der Reserve befördert. Dr. Cohnheim, Assist. der Kaiserlichen Marine, sowie die Bewilligungen für die Hinter⸗ ist ein nothwendiger Schritt zur Verwirklichung des in der Keichs⸗ mit Zugthieren das Geräusch des ausftrömenden Dampfes vermieden Gemeinschaft mit dem Finanzminister bestimmt werden, daß den Be⸗ Aemter zu erfolgen hat, haftet die ganze Kaution für bö“ Arzt der Landw. vom 1. Bat. (Kiel) Holstein. Landw. Reeeree. bliebenen solcher Personen. R. G. B. 1871. Nr. 31. S. 275 8 8 2 9 5⸗ werden kann. 1 1 bei den außerhalb des Dienstgebäudes vorzunehmenden G⸗ Amt aushülfsweise. 8 . it ei Patent vom 14.2Januar d. J., Dr. Kuhn, Assist. & Arz v r .5 Hrades, aft ch⸗ Kaussoheegehig 8 Das Gewicht einer Maschine mit ganzer Wasser⸗ und Kohlen⸗ sügften die B Fuhrkosten zu erstatten sind. §. 9. Die für den Fall der ET meheften . vom 2. Bat. (Liegnitz) 2. Westpreuß. bandw 89 ts. 4 1 eitliche Handels⸗Marine bilden ist 25 jed se eine Be 4 ichligen? in ei n benden Vorschrifter 8 3 :Ener. Assist. Arzt de . . Bataillon Ges. vom 24. November 1871 über die Einführung des sollen. Namentlich in den Tausenden von Seeleuten der niederen Enung ff, 252 EE1““ sede Achse, eine ehiftang 1esah⸗ . . 7. Bei Berechnung der u“ be pflicligen Aemter in einer ersenn kahgenapfüchiger Beamter gleich⸗ Nr. g G“ )erz 8 ö“ Nr. 60, Gesetzes des Norddeutschen Bundes, betreffend die Verpflich⸗ Rangklassen wird erst die Seemanns⸗Ordnung das rechte Be⸗ schaft Carlsruhe verfertigt, welche in Maschinen für schmalspurige Fünftelmeile für dsc 888 Fürfteme berecheh. aber weniger als veitis 85 kautionspflichtiges Amt im Dienste des Deutschen Reichs Mex es 88 Afsist. Arzt der Landw. vom 1. Bataillon (Insterhurg) tung zum Kriegsdienste vom 9. November 1867 in Bayern. wußtsein der nationalen Zusammengehörigkeit wecken, welche dem⸗ Bahnen vielfache Erfahrungen gemacht hat. Die Wagen haben ein N 1en sind die Frhrkosten für eine volle Meile zu verwaltet. 1 euti ich 2.Osepreuß Landw. Regts. Nr. 3, Dr. Czayla. Assft. Arg, dg⸗ R. G. B. 1871. Nr. 46. S. 298 399. selben bisher nur in dem äußerlichen Symbol der Flagge ent⸗ Eigengewicht von 42 bis 54 Centner und Tragfähigkeit von 100 äiner ganzen Meile, sind di §. 10. Die Amtskaution haftet für alle von dem kautionspfli 5 vont 1. Bat. (Graudenz) 4. Ostpreuß. Landw. Regts. Ir. Ges. vom 22. November 1871, betreffend die Einführung gegentrat. Durch die Seemanns Ordnung, welche sich außer all⸗ Centner; die Achsen derselben sind von Pußddelstahl, in der Nabe 3 gewähren. l m Zweck von Reisen innerhalb ihres tigen Beamten aus seiner Amtsführung zu vere Dr. Beuster, Assist. Arzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Berlin . 82. be⸗ be 8. April 1868 über gemeinen Vorschriften mit den Seefahrtsbüchern und der Musterung 89 de as. die esden casbees e ,88en n 8 111“ sind 1“ 5 bhren Einkommen eine Pauschsumme für Mäiaast⸗ 85 vne Zin e des 111“ Nr. 35, Dr. 8 vW““ Keß. die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste mit dem Vertragsverhältniß der Seeleute, mit den Disziplinar⸗ de SSgenmae eere eeea mneeenr. L. . Fuhrwerk oder Pferden beziehen, gerichtlichen Kosten der Er n zetiöon zu deckenden wraclaw) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. ½, IW.) ”* Assist. nnb.. Ee der Ersatzreserve in Baden. Bestimmungen, Lnit 2 beschäftigt, öag in dnß Huürch mefse⸗ I Frsehen. Der Durch Reisekosten vder mrten Uelsetosten nach Maßzgabe dieses Gesetzes nur 8 AMees Steht emesdr⸗ nach 8. 10 aus den smssfüichtlgen Beam⸗ Arzt ö 5 Keastadt e . r 1 6.S 5 46. 22 88 6“ diesen Beziehungen das Handelsgesetzbuch theils vervollständigt, der Bahn passendste erwiesen. Die Wagen sind mit Puffern und dann, wenn sie Dienstgeschäfte außerhalb ihres Amtsbezirks ausgeführt de vorge ette Dienstbehörde ohne Weiteres berechtigt, die ö ng-2. Bats. (Weißeafels) 4 Thüring. Landw. Regts. Nr. 72, es. vom 22. November 1871, betreffend die Einführung theils in vielen seiner Artikel modifizirt oder aufgehoben. Gußstahlfedern sowie mit elastischer Zugvorrichtung versehen, und zwar haben. ine beziehen, wegen ten Werthpapiere bis auf Höhe der Forderung an einer innerhalb de Dr. Laqueur, Assist. Arzt der Landw. vom Landw. Bat. Straßburg, des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartier⸗ Gesetz vom 27. Dezember 1872, betreffend die Verpfich⸗ hat jede Kopfwand in der Mitte der Pufferbohle einen Puffer und Werden Beamte, welche eine solche Pauschsumme 1* ehen; seren Deutschen Reichs belegenen, von ihr zu bestimmenden Börse außzer, Dr. Aschoff „Assist. Arzt der Landw. vom Res. Landw. Bat Derlin leistung für die bewaffnete Macht während des Friedens⸗ tungdeutscher Kauffahrteischiffe zur Mitnahme hülfs⸗ unmittelbar unter demselben den Anzughaken. Diese Einrichtung ge⸗ Urlaubs oder sonstiger Verhinderung vertreten, 1 88 kschäd. un erichtlich verkaufen zu lassen. Der Kautionsbesteller ist in I Nr. 35, Dr. Groene, Assist. Arzt der Landw. vom 1 zustandes vom 25. Juni 1868 in Baden. R. G. B. 1871. bedürftiger Seeleute. R. G. B. 1872. Nr. 33. S. 432 434 währt die möglichste Sicherheit beim Durchfahren enger Kurven. Die 1 ihren Stellvertreter angemessen zu zesche gen. 89 88 bestimu⸗ Falle zur Ausantwortung der ihm belassenen, noch nicht fälligen Zinsr Bielefeld) 2. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 15, Dr. Meyer, Assist. Nr. 46. S. 400. 1 zPufferdecel sind aus Schmicheeisen, den ensen Kurven angemesen nagh 1 nd bie unter besdaderen 1e“ sPeine (§. 6) verpflichtet. Ist diese Ausantwortung von ihm nücn (Biel erdgandw vom 1. Bat. (Weißenfels) 4. Thüring. Landw. Regts⸗ Ges. vom 21. Dezember 1871, beuessend die Beschräͤn⸗ 8g Die Sekundär⸗Eisenbahn im Broel⸗Thal beiden Seiten rundgebogen, in senkrechter Richtung jedoch ohne Wöl⸗ die vorgesetzte Behörde. 8 im Vorberei⸗ zu erlangen, so kann er zur Erlegung. 8e Gehegrs es entlicher Nr. 72, Dr. Weber, Assist. Arzt der Landw. vom 1. (Rheinprovinz). 1“ bung, und zwar letzteres zur Sicherstellung dafür, daß bei etwaigen §. 9. Für Dienstreisen von Beamten, welche. sich im Vorberei⸗ zurückbehaltenen Zinsscheine in dem für die E“ 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53, Dr. Bergerhof, Assist. Arzt Festungen. R. G. B. 1971. Nr. 51. S dgenag 1 .“ J. 1“““ Zusammenstößen der höherstehende Puffer eines leeren Wagens nicht tungsdienst befinden, werden Tagegelder und Reisekosten dann nicht Abgaben vorgeschriebenen Verfahren :wangswetst⸗ G“ der Landw. vom Reserve⸗Landw. Bat. Barmen Nr. 39, Dr. Orth, Dasselbe enthält in seinem ersten Theile die administrativen und In Anknüpfung an den in Nr. 51 dieses Blattes enthaltenen auf den niedriger liegenden eines beladenen aufklettern kann. Die erste gewährt, wenn die Reisen lediglich zum Zwecke der descr. Der Staat ist nicht verpflichtet, im Falle des Konkurses die ver⸗ fssist. Arzt der Landw. vom 2. Bat, (Essen) 8. Westfäl. Landm. See ba. inem 1 istrativen und Bericht über die Anlegung von Sekundär⸗Eisenhahnen geht uns von Lokomotive und die zuerst gebauten Wagen haben eine äußere Breite Beamten erfolgen. Ob letzteres der Fall ist, entscheidet die vorgesetzte pfändeten Werthpapiere in die Konkursmasse einzuliefern. lt. Regts. Nr. 57, Dr. Düssard, Afsist. Arzt der Landw. vom polizei ichen ormen, in seinem zweiten die Rechtsgrundsätze über dem Landrath des Kreises Waldbroel eine im Jahre 1870 abgefaßte von 4 ½ Fuß; nachdem vermöge einiger baulichen Aenderungen an der Dienstbehörde. §. 12. Nach. Beendigung des kautionspflichtigen Hiersensnhs 8 2 „Vataillon (Fülich) 5. Rhein. Landwehr⸗Regiments Nr. 65, die Ansprüche auf Entschädigung und deren Geltendmachung. Denkschrift über die Sekundär⸗Eisenbahn im Broelthal zu, welche Straße die Königliche Regierung aber eine Breite von 6 Fuß für zu⸗ §. 10. Ist der persönliche Rang eines Beamten ein höherer, als nisses wird, sobald amtlich festgestellt ist, daß aus dhnahe andi nn ör. Keller, Asfsist. Arzt der Landw. vom 2. Bat. L”. 3 Gef. vom 23. Januar 1872 betreffend die Einführung von Seitens der Verwaltung mit nachträglichen Bemerkungen versehen ist. lässig erklärte, sind die zweite Lokomotive auf 5 Fuß 8 Zoll und neue der mit dem Amte verbundene, so ist der letztere für die Feststellung tretungen nicht mehr zu leisten sind, die Kaution gegen us 1nb ü8 8 * Rbhein Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Paradies, Assift. Arz 1 er Bestimmungen über das Reichskriegswesen in Elsaß⸗ Indem wir die Hauptresultate derselben im allgemeinen Interesse Wagen bis zu 6 Fuß äußerster Breite gebaut worden. der Tagegelder⸗ und Reisekostensätze maßgebend. Beamte, welche im des quittirten Empfangsscheines oder, im Falle des Verlustes essel⸗ Landme vom 1. Bat. (Neustadt a/W.) 2. Posen. Landw. Regts. Kr. Lothringen. R. G. B. 1872. Nr. 5. S. 31 33. Danach mittheilen, bemerken wir, daß die Direktion zu naheren Informationen Die Kosten des Baues dieser Eisenbahn sammt Beschaffung der Ranse gwischen zwei Klassen stehen, erhalten die für die niedrigere ben, des gerichtlichen Amortisations⸗Dokumenis zurückhegeben. kuments 19, Dr. Hertwig, Aisist. Arzt der Landw. vom treten die Artikel 57 65 der Reichsverfassung, jedoch mit Be⸗ gern bereit sein wird. Betriebsmittel belaufen sich auf rund 146,041 Thlr. Dieses Bau⸗ Klase estimmten Sätze. Für Beamte, denen ein bestimmter Rang Von der Beibringung des gerichtlichen Amortisations⸗Do ebris. Berlin Nr. 35, Dr. Mischner, Assist. Arzt der Landw. vom freiung aller vor dem 1. Januar 1851 gebore nen Angehörigen Die der Broelthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft gehörige Bahn kapital hat sich durch verschiedene nachträgliche Anlagen und Erwer⸗ nicht verliehen ist, entscheidet der Verwaltungs⸗Chef in Gemeinschaft kann nach dem Ermessen der dem kautionspflichtigen Beamten vorge⸗ Bataill. (Görlitz) 1. Westpreuß. Landw Regts. Nr. 6, 872 P Shne. EE“ g hat ihras Ausgangspunkt beim Orte Warthe wo sie durch besondere bungen, als Hochbauten auf dem Hennefer Bahnhofe, Mehrwerth der mit dem Finanzminister über die denselben nach Maßgabe dieses Ge⸗ setzten Dienstbehörde abgesehen werden.. . solcher Baam⸗ Assist. Arzt der Landw. vom 2. Bataill. (Oels) 3. Niederschles. 8—8 Ges⸗ 21. Februar 1872 n enführ Beleise und eine Ueberladerampe mit der Station Hennef der Cöln⸗ streckenweise eingelegten schwereren Schienen, Erwerbungen von Grund⸗ setzes zu gewährenden Sätze. §. 13. Die dem Staate gestellten Amtskautionen e Kau. Regts. Nr. 50, Dr. Davidis, Assist. Arzt der Landw. vom 1. Fift. 3 vom 21. Februar wegen Einführung des Reichs⸗ Gießener Eisenbahn verbunden ist, und führt durch das Broelthal stücken u. s. w. auf circa Thlr. 156,000 erhöht, einschließlich der be⸗ ies tritt mit dem 1. April 1873 in Kraft ten, welche nach Inhalt der im §. 3 erwahnten Verordnung zue inge⸗ 8 sel) 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53, Pr. Haggenen, Affift. esetzes, betreffkend Beschränkungen des Grundeigenthums (nicht zu verwechseln mit Bro f Rhei deutenden Auslagen für den Bau einer neuen Siegbrücke bei Allner 11. Dieses Gesetz tritt mi b b Fne, Foif überhaupt nicht, oder nur bis zu einer geringe⸗ (Weseh) 5, 3 inden) 2. Weftfäl Landm. Reßt g (nicht z 8 dem Brohlthale bei Andernach am Rhein) lagen f g llner, 8 lb tgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben, tionsleistung entweder überhaup 1. 1 8 Arzt der Landw. vom 1. Bat. (Minden) L n der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871 in nach Ruppichteroth, während bei Schönenberg eine Seitenbahn in das welche eine besondere Fahrbahn für die Chaussee hat. 28. Juni 1825 wegen Vergütigung n Höhe verpflichtet sind, werden zurückgegeben, beziehungsweise e 8 5, Dr. Kämpf, Assist. Arzt der Landw. vom Res. Landw. Ba⸗ Elsaß⸗Lothringen. R. G. B. 1872. Nr. 7. S. 56. Saurenbacher Thal abzweigt. Eine Fortsetzung der Bahn von Rup⸗ Die Länge der Eisenbahn mit Zweigbahn beträgt 5906 ½ Ruthen, usee die Vfrg rhnunch vfommissärische Geschäfte in Föniglichen den in der Verordnung bestimmten Bettag ermäftgt. . im 8. 3 er⸗ . deg Nr. 36, Br. Vulinsburs sist Arn de ir ngn 9) Andere Reichsgesetze. pichteroth bis Waldbroel ist im September 1870 in Betrieb gekom⸗ oder 2,95 Meilen, mithin kostet die Meile mit den Betriebsmitteln . h 8 3 Geset⸗Sammlung Seite 163) und der Erlaß §. 14. Beamte, welche zur Zeit. des Erlasses der im §. lches Reserve⸗Landw. Bat. Breslau Nr. 38, br. Adams, Assist⸗ Arzt Ges. vom 2. November 1871 über die Einführung des Ffach 85 1 (ebbbae Vehnboses bei 49,506 Thlr. Dient9nune 1848 über 85 Tagegelder und Fuhrkosten bei Dienst⸗ Ve danng F Deengre haltise ste aaa meleafstang Landw. vom 2. Bat. ve. 8 Fxess Ar Pe Norbdevischen Munbesgesetzes, Mazrehern a ben die bindee arth ab bis nach Ruppichteroth liegt das Hauptgeleise auf einem 88 - . beamten (Gesetz⸗Sammlung Seite 151). nach den bis dahin geltenden Vorschrie 88 8 j Dr. Jaensch, Assist. Arzt der Landw. 5 .Lo 1 . eees ve 7 Apüi hetsesg tras Sa⸗ est Banket der Broelthal⸗Bezirksstraße. Diese Siraße hat eine Breite Ein in der Gemäldesammlung des Freiherrn v. Stackel⸗ DL B schefte auf die hiernach aufgehobenen Be- entweder überhaupt nicht, oder nur it einer afaünshen Hoͤhe boderfie Nr. 89 Dr. Lohmann, Assift. ün der Pandw. von 1öiet. G.(B. 1871. Nr. 43. S. 372. 88 b Fuße zwischen den Gräben, so daß, da die größte Breite der burg im Schlosse Fähne in der Nähe von Reval in Eßland be⸗ . stimmungen Bezug genommen wird, treten die entsprechenden Be⸗ einer anderen als der in diesem Gelehen wong ellung ohne Gehalts⸗ (Münster) 1. Westfäl. Landw. Resteẽ, sch de) 2 Heßf. Landw. Regts Ges. vom 26. November 1871, betreffend die Einfüh isenbahnfahrzeuge 6 Fuß ist, bei Begegnungen oder Vorbeifahren findliches kleines Selbstportrait Hans Holbein des Jünge⸗ stimmungen dieses Gesetzes an deren Stelle. ¹eeannen, so lange sie in derselben dienstlichen Siellung Zünten werden, Arzt der Landw. vom 1. Batahn. e chezt der Landw. vom 1. Vat. I , 8 8 hrung von Zügen für den sonstigen Straßenverkehr 18 Fuß Breite frei i liefert in Beitra ur Besti d 1 ltungs⸗Vorschriften welche für erhöhung verbleiben, wider ihren Willen nicht daz 9 Verord 2 Nr., 82, Dr. Moellmann, Assist. Arzt der L.⸗ Ven hee. er Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen bleiben. E1u“ ve. . estimmung des no §. 12. Die gesetzlichen und Verwoltunge. lich 1. den Beamten nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes und der Verordnung (ern) 7. Rhein. Landw. Regts. Nr. 69, TöEö Bund vom 17. August 1868 in Bayern. R. G. B. 1871. Die Bahn lehnt sich an die Straßenkrone an. Das Wasser von unbekannten Geburtsjahres des letzteren. Auf dem Bilde einzelne Dienstzweige oder Dienstgeschäfte bezüglich deR 8 kosten er. (§., 3) eine Kaution zu stellen oder die gestellte Kaution zu erhöhen, 8 ndwehr befördert. Dr. Wiedemann, Assift. Arzt der Landw. 1 46. S. 397 398. Das Gesetz tritt in Bayern mit Erhi wird, p weit 8 nicht nach der der Bahn entgegengesetzten sich Ch b-. 1“ 18 Berehenae r12 18 8 i a g e. enahen t hen Abenderung derselben eziehungsweise dieselbe durch eine den Vorschriften dieses Gesetzes 1 Bakaillon (Erfurt) 3. Thüring. Landw. Regts. Nr. 71, Dr. .Januar 1872 in Kraft, jedoch mit der Bestimmung, daß die Seite abfließt, in kleinen Zwischenräumen unter den Schienen durch⸗ q bah . amn Haltschsrtrat Han⸗ hangen sezege Koniglie 1 1 8

i. s 1 im W jgli fol ie in di 3 rcechende Kaution zu ersetzen. 5 „Assist. Arzt der Landw. vom Reserve Landw. Bat. agferischen Feldmaße bis zum 1. 3 1878 algen blei geführt. Besondere Wassergrͤben zwischen Fahrgeleise und Bahn sind Holbeins, das sich im Besitze des Herzogs von Arundel befand kann im Wege Königlicher erordnung erfolgen. Die in diesem Ge ehprechende ein dol er Beamter bei eintretender Gehaltserhöhung Vogelg 2— 3 Hr. Jacobsohn, Assist. Arzt der Landwehr ’ü er erhalten bleiben . sver vis 1 b 1 1G doch nicht überschritten werden. Königsberg

ürfen, und mit Ausnahme der Artikel 15 20, an deren Stelle Cücht arhenden⸗ vrfap chest keine T 8v aber später verloren ging; dasselbe enthielt die Worte: „anno setze bestimmten Sätze dürfen jed den Me

ie Artikel 11 und 12 der bayerischen Maß⸗ und Gewichts⸗ ee—

) 1 3 ge Theil zur . 98 1543 Aetatis suae 45.“ Unter gleicher vgreeö. 8— die nege nhege da 1““ e.e. ser et⸗ Pen Figen de 8 Betailes, Verlmn, Nrr sa5en veser 1 Stellen in Orts ie Straß h an (Chehes 1 . Reisekesten für einzelne Dienstzweige oder Dienstge 1b .. eoneg, vonn 4. Denmber 1871; vemresend n S b den u. 8 ““ 36 ss. wishen CEhaͤnden, * 1 „Aus den Angaben, welche sich auf beiden Portraits, deren Feeehn 2b Königlicher Verordnung besonders geregelt werden. nnd I iner gemäß den §§. 3, 7, 8 erfolgenden Abände⸗ Dr. Franz, Assift 8 g enh Dn B echer, ahhn. Ara er Ges. vom 4. Dezember 1871, betreffend die Ausprägung werden können. Im Uebrigen sind Barrieren ben bes öö Originalität nicht zu bezweifeln ist, befinden, läßt sich nun der Desgleichen können die Sätze von Tagegeldern und Reisekosten, Fs He Wege Bbehält es be üglich der durch dieselbe 8 Rer. 1— r Sötin I 350 Fteser sor den See⸗ on Reichsgoldmünzen. R. G. B. 1871. Nr. 47. S. der Züge überhaupt für überflüssig gefunden worden. Für die Zweig⸗ Schluß ziehen, daß Hans Holbein in den Jahren 1542 und 1543 welche den in Angelegenheiten g- Khege Stanctoftenaad b 2hn Lhehe an sei gese sch bäne böee ö“ .es tengs .Fer as 8 Fv Gesetze ist der erste Schritt zur Re⸗ 68 xn e Thalc, so wie für die Haltestellen ist ein be⸗ A“ sein Jahren gestanden habe. Er müßte demnach IH 8 needche ag gestemme werden. den, jedoch können Kautionzerhöhungen, welche in Folge 88. Ressort⸗ stein) 5. Ostpreuß. Landw. Regts. 18 8 82 1- pb al, Meßs 2 7 . 8 S geschehen. 4 infü Ie. Geleise der Väbo haben 2 ½ Fuß Spurweite. Die Schwell . 1 1 8 Die Bestimmung in den §§. 6 und 7 dieses Gesetzes, wonach die eheg neeh wenig 1eer vrden saoee Regriste zu treffender Bestim⸗ rzt der Lengen.. 8 888 Reß S es. vom 11. Dezember 1871, betreffend die Einführung von Eichenholz, je 4 Fuß! 6 bon E1“ S Redatrion und Rncantur: Schwieger. Entfernung einer Fünftelmeile für die Berechtigung auf Tagegelder chef in Gemeinschaft mi ssener Gehaltsabzüge beschafft werden. Nr. 1, Dr. Walter, Assist. T 2 Fendwe Fon Ref Zardwans⸗ ehen ha ci L1 EEET Mitte zu Miltte 8 19 hol von 8 1“ Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg und Reisekosten sowie deren Berechnung maßgebend ist, e. mit der mung durch Ansammlung angemesse au Nr. 38, Dr. ulte, Se Geä G. B. 187 3 afernt, so de I. Druc . 1 V b S. 444. 11“ ¹

2 p iats- Bataillon Bresl 8 Nr. 82 228. 8 2 2 2 §. 16. . timmungen in den §§. 52 bis 58 der Notaria 8 Att ndorn 1 ess. Landw. Regts. tr. *8 ebe . E“ Drei Beilagen Geltang dieses Gesetzes auch auf die borerwähnten besonderen Vor ö“ ige Königreich Hannover vom 18. September hr 8 2 Bataillon (Attendo 8 8 ten Kiesbettung liegen. Die Schienen haben die Vignolform und 5 1 1 89

8G (einschließlich der Börsen⸗Beilagehy. 1 schriften entsprechend An ver 8 8 8e 9 vormali

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