September 19 ⅓ Thlr. pr. 10,000 pCt. mit Uebernahme der Gebinde à 1 1 Thlr. pr. 100 Liter. — Rübenspiritus still. Loco 17 ⁄12 Thlr., pr. April —, April-September 17 ½ Thlr.
GCöln, 3. April, Nm. 1 (W. T. B.) Getreidemarkt. Wetter: Schön. Weizen fester, hiesiger loco 8, 20, fremder loco 8, 17 ½8, pr. Mai 8, 11 ½, pr. Juli 8, 14 ½, pr. November 7, 8 koggen behauptet, loco 5, 10, pr. Mai 5, 7 ½, per Juli 5, 9, pr. Norbr. 5, 10 ½. — Rüböl höher, loco 12 ⁄10, per Mai 12 ⅛10, per Oktober 12 ⁄2%. — Leinöl loco 12 ⁄10.
Bremen. 3. April. (W. T. B.) Petroleun, Standard white loco 17 Mk. à 17 Mk. 25 Pf.
Namburg, 3. April. (W. T. B.) Getreidemarkt Weizen und Roggen loco still, auf Termine fest. Weizen pr. April- Mai 126pid. pr. 1000 Kilo netto 251 Br., 250 Gd., pr. Juli- August pr. 1 00 Kilo netto 247 Br., 246 Gd., pr. August- September 126 pfd. pr. 000 Kilo netto 244 Br., 243 Gd. — Roggen pr. April - Mai pr. 1000 Kilo netto 152 Br., 151 Gd., pr. Juli- August 1000 Kilo netto 156 Br., 155 Gd, pr. August-September 1000 Kilo netto 155 Br., 154 Gd. Hafer und Gerste still. Rüböl fest, loco 34,50, pr. Mai 22 ¼, pr. Oktober per 200 Pfd. 69 ½. Spiritus still, pr. 100 Liter 100 pCt. pr. April und pr. April- Mai 43, pr. August-September 46. Kaffee fest. Umsatz 2000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 18 Br., 17,60 Gd., pr. April 16,50 Gd., pr. August-Dezember 17,50 Gd. Wetter: Sehr Schön.
Amsterdam, 3. April, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen pr. Mai 366, pr. Oktbr. 345. Roggen loco pr. Mai 189 ½, pr. Oktober 194 ½. Raps pr. April 397, pr. Oktober 406 Fl.
Antwerpen, 3. April. Nachm. 4 Uhr 30 M. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht.) Weizen weichend, dänischer 33 ¾. Roggen matt, inländischer 19 ½. Hafer fest, schwedischer 19 ¾l. Gerste matt. 1
Petroleum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loce 40 bez. und Br., per April und pr. Mai 40 bez. und Br., pr. September 44 Br., per September-Dezember 45 bez. und Br. Weichend.
Liverpool, 3. April, Vormitt. (W. T. B.) Baumwolle (Anfangsbericht). Muthmasslicher Umsatz 10,000 B. Ruhig. Ta- gesimport 31,000 B., davon 22,000 B. amerikanische.
Paris, 3. April, Nachm. (W. T. B.) Produktenmarkt. Rübsl ruhig, per April 90,75, per Mai-Juni 91,25, per September- Dezember 92,25. Mehl ruhig, pr. April 69,25, pr. Mai-August und per Juli-August 70,00. Spiritus per April 53,50. — Wetter: Schön.
Berlin, den 3. April 1873. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 10,000 % nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 1873 Thlr. 18. —. à Thlr. 17. 28.
88 18. 3. 2 18. 1. 18. 4. 18. 2.
18. 2. à 18 1.
18. 4. —. —.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
28. März
ohne Fass.
Telegraphische Witterungsberichte.
Wgemeimne Himmels-
Bar. Abw Temp. Abw V v ansicht.
P. L. v. M. R. v. M.
3. April.
7 Constantn. 337,8 5,4 — N., schwach. sbedeckt.
b — 81 — —
NO., schw.
Windstille.
NO., schw. sbedeckt.
Windstille. bedeckt, Nebel.
Nô., schwach. bedeckt.
080., schw. sbedeckt. Neb. ²)
WNW., mäss. halb heiter.
W., mässig. — ³)
NW., mässig h)
S., schw. bedeckt.
S., schwach. strübe.
NW., lebhaft. heiter.
S, schwach. — — bedeckt.
NW., stark. bezogen. ³)
NWzW., schw. bewölkt ⁶).
SW., schw. sbedeckt.
NW., lebh. heiter. g
SSW., schw. völlig heiter.
WSW., schw. bed., Regen.
W., schw. schön.
WNW., mäss. heiter. *)
W., schw. —
NW., schw. bewölkt ³).
WNW., mäss. bedeckt. Nebel.
NO., schw. hheiter.
NW., schwach. bedeckt ⁹).
S., schw. trübe, Nebel.
WSW. schw. schön.
NW., mäss. trübe.
NW., mässig. bewölkt. Reg.
N., s. schw. Nebel.
N0., schw. sbewölkt.
SW., schwach. bedeckt.
W., schw. Nebel.
S., schw. bed. Nebel.
NW., schwach. bedeckt.
N., schw. bedeckt.
heiter. ¹)
7 Haparanda. 337,4 heiter.
„ Christians. 334,4 „ Hernösund. 335,1 „ Helsingfors 336,5 „Petersburg. 336,7 „Stockholm 335,0 „ Skudesnäs 335,9 8 Frederiksh. —
„Helsingör —
7 Moskau 331,7 6 Memel 336, 1 7 Flensburg 357,1 „Königsberg 335,8 Danzig 335,9 Putbus 336, 8 Kieler Haf 340,0 Cöslin 336,0 Wes. Lchtt. 337,3 Wilhelmsh. 336,6 Stettin 336,4 Gröningen 339,1 Bremen 337,6 Helder 339,4 Berlin 336,3 Posen.. 3,9
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Torgau 334, Breslau .
Brüssel 339,5 Obin 387,9 Wiesbaden. 335, 1 Ratibor 328,2 — 0,7 „Trier 334,3 + 2,6 7 Cherbourg. 340,5 — „ Havre 340,7 — „ Carlsruhe 335,2 —
— —
½ 22 2 2 2* S
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„Paris 340,9 „St. Mathieu 342,0
¹) Gestern Abend Nordlicht. ²) Nebel, gestern Abend Nord- licht 3./4. Marx. 10,4. Minim. 2,4. ³) Gestern Nachmittag SW. schwach. ⁴) Strom N. Gestern Nachmitt. S. schwach. Strom N. ³) Gestern etwas Regen. ⁶) Gestern Nachmitt. und Abends Regen. ¹) Nachts etwas Regen. ³) In der Nacht Regen. ⁹) Nachts Regen.
298SU890.2.2b0InSSSS
Einzahlungen.
Elberfelder Allzarin- und Anilin-Pabrik Die dritte Einz. on 25 ist mit 50 Thlr. pr. Aktie am 30. April cr. bei J. H. Brinck & Co. in Elberfeld zu leisren.
Subseriptionen.
West-Club-Aktien-Gesellschaft. Subscr. auf 100,000 Thlr. neue Aktien zum Pari-Course für die Inhaber alter Aktien bis 5. Mai cr. an der Gesellschaftskasse.
Auszahlungen.
Leipziger Bank. Die Superdivid. Pr. 1872 gelangt von heute ab mit 18 Thlr. 15 Sgr. pr. Aktie in Berlin bei der Diskonto-Ge- sellschaft zur Ausz.
Privatbank zu Gotha Der Dividendenschein No. 26 zu den Aktien wird von jetzt ab mit 17 ½ Thlr. in Berlin bei der Diskonto- Gesellschaften Breest und Gelpke ausbezahlt; s. Ins. in No. 82.
Danziger Naschinenbau-Aktien-Gesellschaft. Die pr. 1872 zur Vertheilung kommende Divid. beträgt auf die eingezahlten Be- träge vom Einzahlungstermin 5 % und 1 Thlr. Superdivid. pr. In- terimsschein und kommt vom 19. d. M. ab an der Kasse der Ge- sellschaft zur Ausz.; s. Ins. in No. 82.
General -Versammluoungen. Braunkohlen-Bergbau, Aktlen-Gesellschaft auf Rittergut und Bad Nudersdorf. Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin; s. Ins. in No. 82.
17. April. Internationale Bank in Hamburg. Ordentl. Gen.- 9 Ler. n Fenha e. Rübeland und Zorgesxe Ordentl 19. Harzer Werke zu eland un orge. ⁄ Ordentl. Gen.-Vers. zu Blankenburg. — 19. Elbinger Aktien-Gesellschaft für Fabrikatlon von Eisenbahn-Material. Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. Breslauer Aktien-Gesellschaft für Eisenbahnwagen- bau. Gen-Vers. zu Breslau. Bonner Bergwerks- und Hüttenverein. Ordentl. Gen.-Vers. zu Bonn. Aktien-Gesellschaft Bad Liebenstein. Gen.-Vers. zu Bad, Liebenstein. Berliner Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft, Kommandit- Gesellschaft auf Aktien E. Besckow. Orqdentl. Gen.-Vers. zu Berlin; s. Ins. in No. 82.
Ordentl.
Anleihe des Wegeverbandes Neuhaus a. d. Oste. Das Ver- zeichniss der ausgeloosten zum 1. Oktober d. J. gekündigten Oblig.; s. Ins. in No. 82.
Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften.
Preussische Bank. Den Status ult. März cr.; s. machung in No. 82.
Den Status ult. März cr. der Oldenburgischen Landesbank der Deutschen Grundkredit Bank zu Gotha, der Anhalt-Dessaui- schen Landesbank, der Provinzial-Bank des Grossherzogthums Posen, der Magdeburger Privatbank, der Bank des Berliner Kassen-Vereins, der Danziger Privat-Bank, der Frankiurter Bank, der Cölnischen Privatbant, der Norddeutschen Bank in Ham- Set. der Oldenburgischen Spar- und Leihbank; s.
0. 82.
Deutsche Unionbank. Das Gewinn- und Verlust-Conto so wie die Bilanz pr. 1872; s. Ins. in No 82.
Danziger Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft. Das Gewinn und Verlust-Conto so wie die Bilanz pr. 1872; s. Ins. in No. 82.
Frankfurter Transport- und Glasversicherungs-Aktien-Ge- sellschaft. Die Bilanz so wie das Gewinn- und Verlust-Conto pr. 1872; s. Ins. in No. 82. 1
Tilsit-Insterburger Eisenbahn-Gesellschaft. Die Einnahme- und Ausgabe-Resultate so wie die Bilanz pr. 1872; s. Ins. in No. 82.
Bekannt-
Ins. in
mlxAzEE
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
19381 Konkurs⸗Eröffnung.
I. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Eugen Nagel hier, Selnern Nr. 60, ist heute Nachmittags 1 Uhr der kaufmän⸗ nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 10. März 1873 festgesetzt worden. .
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Georg Beer, hier, Albrechtstraße Nr. 25, bestellt. 8
II. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in
dem auf den 15. April 1873, Vormittags 12 Uhr,
vor dem Kommissar, Stadtgerichts⸗Rath Siegert, im Zimmer Nr. 21. im 1. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie dar⸗ über abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.
III. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa⸗ pieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben su verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen⸗
tände
bis zum 2. Mai 1873 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
IV. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 2. Mai 1873 einschließlich b bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur
rüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven erwaltungspersonals
auf den 16. Mai 1873, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Stadtgerickts⸗Rath Siegert, im Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes zu erscheinen. .
Wer seine Anmeldnng schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justiz⸗Rath Krug, die Rechtsanwälte Oehr, Lewald und Petiskus zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Breslau, den 2. April 1873. 8
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
0. 8 ,8 1939] Konkurs⸗Eröffnung.
I. Ueber das Vermögen des Weinkaufmannes Herrmann Knappe in Firma: H. Knappe hierselbst, Ring am Rathhause Nr. 10, ist heute Nachmittags 1 Uhr der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf 1“
den 15. März 1873 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Wil. helm Friederici hier, Schweidnitzerstraße Nr. 28 bestellt.
II. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert in dem
auf den 9. April 1873, Vormittags 11 ¾ Uhr, vor dem Kommissar Stadtgerichts⸗Rath Fürst im Zimmer Nr. 2. im I. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalterz oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.
III. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gehd, Papieren oder andern Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen⸗
stände
bis zum 1. Mai 1873 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurz⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
V. Sei⸗ werden alle diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger mache wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht mit dem dafür verlangten Vorrechte, 3
bis zum 10. Mai 1873 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemelde⸗ ten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 26. Mai 1873, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommissar, Stadtgerichts⸗Rath Fürst, im Zimmer Nr. 47 im 2. Stock des Stadtgerichtsgebäudes zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtig⸗ ten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Horst und Hientzsch und die Rechtsanwälte Zenker und Ludowski zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen.
Breslau, den 2. April 1873.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u, s. w. von öffentlichen Papieren. .“
[M. 606] 1b 8 1 1t Die Dividende pro 1872 mit 10 % der Einlage pro rata te poris, kommt bereits vom 15. April a. c. ab an unserer Geseel⸗
schaftskasse zur Auszahlung. 4 1 Landwirthschaftlicher
1S
Norddeutscher ies
yBeank⸗Verein. Eingetragene Genossenschaft.
gb gez. Helbig. Scharffe.
[936]
SFäͤchsisch⸗Thuringische Aktiengesellschaft für Braunkohlenverwerthung in
alle a. d. S.
In Gemäßheit der Bestimmungen des §. 5 unseres revidirten Statuts fordern wir die Inhaber der im vorigen Jahre ausgegebenen
Interimsscheine auf die letzte Einzahlung von
30 pCt. oder 60 Thaler pro Stück
entweder an unsere Hauptkasse hier oder bei den nachstehend benannten Bankhäusern, den Herren
D. 4¼ Becker & Co. in Leipzig, Ferd. ehe in Erfurt, 8. Keferst
C. Plaut in Berlin,
ein in Merseburg,
M. S. Meyer in Magdeburg, L. Mende in Frankfurt a. O.,
J. F. A. Zürn in Zeitz, welche über den Betrag — verbindlich für uns — quittiren werden,
am 26. April a. c. b . 1 .“ unter Einreichung der mit einem arithmetisch geordneten doppelten Nummerverzeich niß versehenen Interimsscheine zu leisten und gleichzeitig
die Zinsen à 5 pCt. auf die B I. Einzahlung von 40 pCt. = 8 zember 1872 = 195 Tage =
II. Einzahlung von 30 pCt. = 60 Thlr. pr. Stüch vom 10. Oktober bis 31. De⸗
zember 1872 = 80 Tage = abzüglich der Zinsen auf die
III. Einzahlung von 30 pCt. = 60 Thlr. pr.
26. April c. = 116 Tage = . 8
in Empfang zu nehmen.
80 Thlr. pr. Stück vom 15. Juni bis 31. De⸗
Thlr. 2. 5 Sgr. — Pf.
— 20 8 EEEEE1 2. 25 Sar. — Pf. Thlr. 1. 26 Sgr. — Pf. baar
3 1 “ Fhlr. Stück vom 31. Dezember 1872 bis
mit
Nach Verlauf von acht Tagen können dann gegen die vollgezahlten Interimsscheine die Aktien selbst an den nämlichen Zahlungsstellen
eingetauscht werden.
Wie 865 nehmen die Aktien zum vollen Betrage an der diesjährigen Dividende Theil.
Halle a S., den 3. April 1873.
“
den Prioritäts⸗Obligationen I. und II. Emission wird am Mittwoch, den 23. April d. J., Nachmittags 4 Uhr, durch zwei vereidete Notare in unserm Bureau zu Königsberg in Preußen, Schleusenstraße Nr. 4, stattfinden. Königsberg, den 31. März 1873. 8 Der Verwaltungsrath.
C“
Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin.
Verschiedene Bekanntmachungen. [M. 573]
Ein Former⸗Meister wünscht in einer größeren Maschinen⸗Fabrik eine Stellung. Beste eugnisse und Empfehlung stehen zur Seite. Offerten suub L. 837 befördert die Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in
[M. 574]
Eine Rektorstelle, welche mit einem ordinirten Geistlichen zu besetzen ist, kann sofort übernommen werden. Das Einkommen be⸗ trägt zur Zeit ca. 600 Thlr. Offerten sub O. 9871 Felneh 5 (a. 71/4.
„2
3 Sgr. 8 Pf., 4 Sgr. und 4 Sgr. 4 Pf.
11X“
b
zeiger und Königlich
Frreeitag, den 4. April
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 4. April. In der gestrigen Sitzung des Reichstags nahm der General⸗Postdirektor Stephan in der Diskusson über das Posttaxgesetz bezüglich des Braunschen Amendements, das Packetporto betreffend, nach dem Antragsteller
das Wort:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Vorredner zunächst dankbar für die Anführung, daß eine Störung des, dem Gesetzentwurfe zu Grunde liegenden Prinzipes, der Einheitstaxe, durch diesen Antrag nicht beabsichtigt werde. Ich bedaure aber, hinzufügen zu müssen, daß diese Absicht nicht erreicht wird. Wenn Sie die Einheitstaxe wollen, die ja eben weiter nichts ist als ein Durchschnittssatz an Stelle der verschiedenen Einzelsätze, so ergiebt sich mit logischer, ja mit mathematischer Nothwendigkeit, daß eine Erhöhung in einzelnen Sätzen eintreten muß.
Es ist vorher vom Herrn Berichterstatter die Frage an den Bundesrathstisch gerichtet worden, wie sich das finanzielle Resultat des eben vorgelegten Abänderungsantrages gestalten würde. Ich möchte die Antwort darauf nicht in Beschränkung auf das Obsekt der Frage ertheilen, sondern ich möchte zur größeren Klarstellung der Sache und zur besseren Orientirung des Hohen Hauses etwas weiter
gehen und mir erlauben, gleich die gesammte Tragweite der verschie⸗ denen vorliegenden Anträge in Beziehung auf den Finanzpunkt hier darzulegen. Wenn die verschiedenen gestellten Anträge hier angenom⸗ men werden sollten, was doch die Herren Antragsteller wünschen müssen, wenn ich auch kaum glauben möchte, daß sie es hoffen, so ergäbe sich ein Ausfall von 689, 00 Thlr. noch über die Million hinaus, die bereits der Gesetzentwurf darbringt. Es würde also das Geldobjekt, um das es sich handelt, im Ganzen auf 1,689,000 Thlr. zu stehen kommen, und dadurch würde es eben unmöglich werden, den so amendirten Gesetzentwurf anzunehmen.
Nun komme ich speziell zu dem finanziellen Resultate des zunächst hier vorliegenden Antrags. Der Herr Antragsteller hat ihn selber als eine Kompensation bezeichnet und ich muß anerkennen, daß dieser An⸗ trag sich allerdings auf einem andern Boden bewegt als die üͤbrigen gestellten Amendements und die vorgeschlagenen Resolutionen; er faßt in entgegenkommender Weise den Standpunkt ins Auge, den die ver⸗ bündeten Regierungen ebenfalls bei einer solchen Vorlage sich stets gegenwärtig halten müssen, den finanziellen. Wenn der Antrag sich nun aber eine Kompensation nennt, so glaube ich, ihm diese Bezeich⸗ nung nicht zusprechen zu können. Denn wenn wir uns der Begriffs⸗ feststellung erinnern: compensatio est debiti et crediti inter se con- tributio, wie es in den Pandekten heißt, so finden Sie die Erforder⸗ nisse dieses Begriffes hier nicht erfüllt. Der Antrag ist nämlich viel zu generös für uns, er schießt um 100,000 Thlr. über das Ziel hin⸗ weg, und während er der Postverwaltuag einen Ausfall von 228,000 Thlr. verursacht, gewährt er ihr auf der andern Seite eine Entschädi⸗ gung von 328,000 Thlr. Sie sehen daraus, meine Herren, wie be⸗ hutsam und vorsichtig man bei diesen Zahlengruppirungen verfahren muß. Ein Tarif an sich ist bald aufgestellt, wenn man aber das Resultat desselben, seine Wirkungen, die sich ja nachher auf sehr viele Jahre hinaus äußern, ins Auge faßt, so ist die Entwerfung doch nicht so einfach und es gehören nicht selten wohl Jahre dazu, ehe man zu
einem geeigneten Tarifvorschlage gelangt, der stichhaltig ist und all'
den verschiedenen Interessen und Bedürfnissen Rechnung trägt.
Ich möchte mir aber noch eine weitere Kritik des vorliegenden Antrages hier anzuknüpfen gestatten. Bereits der Herr Berichterstat⸗ ter hat, wenn ich nicht irre, hervorgehoben, daß zwischen der zweiten und dritten Zone ein zu schroffer Sprung vorhanden ist, und in der That, meine Herren, würde es zu einer in der Praxis gewiß eigen⸗ thümlichen Wirkung führen, wenn, wie es nach dem Braun⸗Hersfeld⸗ schen Antrag geschehen soll, beispielsweise für ein Packet von 100 Pfund bei 20 Meilen 1 Thaler 20 Groschen Porto gezahlt wird, während dasselbe Packet, falls es auf 21 Meilen befördert wird, 5 Thlr. kosten würde. Das sind Verschiedenheiten, die sich nicht rechkfertigen und die sich auch garnicht aufrecht erhalten lassen wür⸗ den, wenn sie zur Ausführung gelangen sollten. Es ist ferner ange⸗ führt worden, daß eine Zertheilung der größeren Sendungen in ver⸗ schiedene kleinere Packete durch den vorgeschlagenen Entwurf begünstigt würde. Ja, meine Herren, der Braunsche Antrag geht aber noch weiter, er gewährt eine noch größere Prämie auf diese größeren Ope⸗ rationen, und er macht die größeren Packete noch viel theurer, als sie jetzt sind. Die Hauptklagen gegen den jetzigen Tarif haben sich kei⸗ neswegs gegen die Taxe für geringe Entfernungen und kleine Packete gerichtet, sondern gegen die Taxe auf weite Entfernungen und für grö⸗ ßere Packete, welche es dem Gewerbsbetriebe in vielen Fällen unmög⸗ lich gemacht habe, neue Absatzgebiete sich zu eröffnen und welche auch für den sozialen Verkehr auf größere Entfernungen sehr erschwerend, ja hemmend gewesen sei. Ich möchte mir erlauben, die nachtheiligen Wirkungen des Antrages in dieser Hinsicht noch mit einigen Zahlen zu belegen, soweit ich sie mir bei der Kürze der Zeit habe ermitteln können. Für die Sendungen von 20 —50 Meilen schlägt der Braunsche Antrag 3 Sgr. vor. Jetzt zerfällt der Tarif zwischen 20 und 50 Meilen in 4 Stufen. Es ergeben sich da Sätze der vorgeschlagenen Taxe von 3 Sgr. pro Kilo gegenüber die Sätze von 1 Sgr. 8 Pf, von 2 Sgr., von 2 Sgr. 4 Pf. und von 2 Sgr. 8 Pf. Also in allen diesen Fällen würde eine Vertheuerung gegen jetzt eintreten. Dem zweiten vorgeschlagenen Satz von 4 Sgr. für die Entfernung von 50—100 Meilen stehen jetzt gegenüber fünf Stufen mit den Sätzen von 3 Sgr., 3 Sgr. 4 Pf., Dem vorgeschlagenen Satze von 5 Sgr. der in Aussicht genommen ist, stehen jetzt gegenüber die Sätze von 4 Sgr. 8 Pf., von 5 Sgr. und 5 Sgr. 4 Pf. u. s. w. Es geht hieraus hervor, daß dies gerade der Absicht des Gesetzes ent⸗ gegen ist, welches Erschwerung der Versendungen auf die großen Ent⸗ fernungen beseitigen und die deshalb erhobenen Klagen berücksich⸗ tigen will.
CEFhndlich wird durch den Braunschen Antrag der jetzige Minimal⸗ satz von 2 Sgr., den wir schon ohnehin für zu gering erachten, wie ich nachher die Ehre haben werde, auszuführen, noch ermäßigt. Für Versendung von Packeten auf Entfernung von 5—10 Meilen beträgt die Taxe jetzt 3 bis 3½ Sgr. Die Packete von 5 Kilo sollen nun nach dem Antrage bis auf 10 Meilen künftig 2 Sgr. kosten; dadurch würde das jetzige Porto noch um 1 Sgr. bis 1 ½ Sgr. er⸗ mäßigt. Dazu liegt aber nicht der mindeste Grund vor, denn es giebt eine gewisse Grenze bei allen Ermäßigungen auf diesem Gebiete, die sich durch die Selbstkosten ausdrückt. Sobald der Tarif unter die Selbstkosten zu stehen kommt, hat man die Grenze überschritten, üßer die hinaus keine Ermäßigung eintreten darf, wenn man nicht auf Kosten der Gesammtheit Einzelne begünstigen will. Diese Grenze liegt hier vor. Es ist zwar außer⸗ ordentlich schwierig, die Kosten zu berechnen, die ein einzelnes Packet bei dem komplizirten Manöver kostet, welches damit von Seiten der Postverwaltung an vers hiedenen Stellen vorzunehmen ist. Doch dürfte aus dem Umstande, daß Belgien den Versuch gemacht hat, mit einem
inimaltarif von 30 Ct. oder 2 ½ Sgr. statt des früheren Satzes von ½ Frank auszukommen und daß dieser Versuch wieder eingestellt wurde, wohl eine durchschlagende Folgerung für unsere Verhältnisse zu ziehen sein. Da in Belgien gewiß nicht theuer verwaltet wird, so eht hieraus zur Genüge hervor, daß unter den Satz von 2 ½ Sgr. ei uns nicht hinuntergegangen werden kann. Alle Transportanstalten der fremden Staaten, und ebenso unsere inländischen Eisenbahnen haben höhere Minimalsätze für die kleinen Packete. In England, wo eine sehr lebhafte Konkurrenz zwischen den einzelnen Packet⸗
Beförderungsgesellschaften existirt, die das Porto für diese Packete gewiß sehr herunterdrückt, wenn die Konkurrenz überhaupt ihre vielgerühmte Kraft hierbei bewährt, beträgt das Porto im Minimum 61 Sgr., in Frankreich, wo ähnliche Verhältnisse der konkurrirenden Gesellschaften obwalten, 4 ½ Sgr., und in Belgien, wie gesagt, 4 Sgr. Das sind Sätze, die weit über das hinausgehen, was wir vorschlagen, und ich appellire an die Erfahrung, die Jeder von Ihnen, meine Herren, gemacht haben wird, ob es möglich ist, vollends bei dem heutigen Geldwerth, eine Leistung, wie den Transport eines Packets, unter dem Betrage von 3—5 Sgr. ausgefuͤhrt zu sehen, selbst inn erhalb einer ein zelnen größeren Stadt.
Aus diesen Thatsachen dürfte hervorgehen, daß, wenn wir noch innerhalb derjenigen Grenze bleiben wollen, wo der Ertrag sich mit den Kosten einigermaßen deckt — von einem Ueberschuß will ich dabei vollständig absehen — wir dann unter einen gewissen Minimalsatz nicht heruntergehen können, und das ist der Satz von 2 ⅞ Sgr., wie er durch reifliche Erwägungen und umfassende Ermittelungen festgestellt worden ist. Ich darf noch hinzufügen, daß es ursprünglich die Ab⸗ sicht war, diesen Satz nur auf die Entfernung von 5 Meilen anzunehmen und darüber hinaus gleich den Satz von 5 Sgr. eintreten zu lassen, um so dieser ausnahmsweisen Taxe den Charakter einer Lokaltaxe mehr zu wahren, und sie auf einen Kreis einzuschränken, der es eher möglich machen würde, sie mit der Zeit vielleicht ganz verschwinden zu lassen, wenn es gelingen sollte, den Satz von 5 Sgr. dereinst noch weiter etwa auf 3 Sgr. herunterzusetzen und dann zer reinen Ein⸗ heitstaxe, wie bei den Briefen, zu gelangen. Es ist aber mit Rücksicht auf die Lokal⸗Interessen, die zur Sprache gebracht worden sind, und deren Be⸗ deutung ich nicht verkenne, wenn ich sie nicht auch so hoch veranschlagen kann wie der geehrte Herr Vorredner, bei den früheren Stadien der Bera⸗ thung, welche dieses Gesetz durchlaufen hat, beschlossen, die Lokal⸗ Zone auf 10 Meilen auszudehnen. Ich glaube in der That, daß man damit bis an die äußerst zulässige Grenze gegangen ist, und ich bitte Sie daher, die Vorlage in diesem Punkte unverändert anzunechmen.
— Ueber die von dem Abg. Braun vorgeschlagene Reso⸗ lution, das Packetporto von 2 ½ Sgr. auf die Entfernung von 15 Meilen auszudehnen, erklärte der General⸗Postdirektor nach dem Abg. Weigel:
Meine Herren! Es liegt mir die Pflicht ob, in Kurzem die in⸗ zwischen gestellten Amendements womöglich zu widerlegen.
Von dem Herrn Abgeordneten von Behr ist zunächst die Resolu⸗ tion vorgeschlagen worden, auf Entfernungen bis zu 15 Meilen 2 ½ Sgr. zu erheben, oder vielmehr in Erwägung zu ziehen, wenn der Zeitpunkt zu dieser Ermäßigung eingetreten sein werde. Ich kann mich für die Annahme dieser Resolution nicht aussprechen, einmal aus dem Grunde, weil damit ein Ausfall von 330,000 Thlr. verbun⸗ den sein würde, und zweitens, weil man doch auch der Zukunft zu sehr die Hände bindet, wenn jetzt hier eine Resolution darüber ge⸗ faßt wird, was nach Jahren, wenn die finanziellen Ausfälle sich ein⸗ mal ausgeglichen haben, von der Postverwaltung zu geschehen haben werde.
Es ist dann von dem Herrn Abgeordneten von Below haupt⸗ sächlich betont worden, daß es auf die Selbstkosten nicht ankäme, in⸗ dem diese sich im Allgemeinen ausglichen, so daß man nicht in der Weise verfahren könnte, die Selbstkosten für die verschiedenen Sen⸗ dungen, für das einzelne Objekt zu berechnen und darnach die Taxe für den speziellen Versendungsgegenstand zu bemessen. Daraus ist dann der Schluß gezogen worden, daß für den lokalen Verkehr, oder für den nahen, den kleinen Verkehr, wie er genannt worden ist, bil⸗ ligere Taxen einzuführen wären.
Ja, meine Herren, das kommt doch eigentlich darauf hinaus, daß man den nahen Verkehr begünstigen soll auf Kosten alles übrigen Ver⸗ kehrs, daß die Erträgnisse dieser letzteren Kategorie dazu verwendet werden sollen, um für den nahen Verkehr eine besondere Begünstigung herbeizuführen. Es wird, gerade herausgesagt, ein Vorrecht, ein Pri⸗ vilegium für den Nahverkehr verlangt. Zu einem solchen Privilegium liegt aber in der That nicht der geringste Grund vor. Ich möchte mir erlauben, das an einem Beispiel zu erläutern. Denken Sie sich den Fall, daß zwei Personen hier in Berlin Packete absenden, das eine Packet nach Potsdam, das andere nach Dortmund. Das nach Potsdam wird bei dem Hauptpostamt in der Königstraße aufgegeben, das nach Dorrt⸗ mund bei dem Postamt auf dem Potsdamer Bahnhofe. In Dort⸗ mund liegt die Post auf dem Bahnhofe; jenes Packet macht also der Post gar keine weiteren Kosten. Ganz anders aber verhält es sich mit dem Transport des Packets nach Potsdam, das hier erst von dem Hauptpostamt nach dem Potsdamer Bahnhofe, und in Potsdam wieder von dem Bahnhofe nach dem Postamt in der Stadt geschafft werden muß. Nun denken Sie sich, die beiden Absender machen sich gegenseitig Mittheilung über das, was Jeder für sein Packet bezahlt hat. Der Dortmunder sagt: ich habe 5 Sgr. für mein Packet von 10 Pfund bezahlt; der Andere sagt: ich habe nur 2 ½ Sgr. für mein Packet von 10 Pfund bezahlt — und nun kommt ein Sachverständiger hinzu, macht ihnen die Sache klar, uad weist nach, daß die Beförde⸗ rung des Packets nach Potsdam mindestens doppelt so viel Arbeit und Kosten gemacht hat, wie desjenigen nach Dortmund. Wenn der Dortmunder nun fragt: wie komme ich dazu, das Doppelte zu be⸗ zahlen? so erwidert ihm der Potsdamer: Ja, weil ich Lokalverkehr treibe! Nun, meine Herren, darin mag Selbstgefühl sein, aber jeden⸗ falls keine Logik. Der Herr Reichskanzler hatte die Güte, mir mit⸗ zutheilen, bevor er soeben dieses Haus verließ, wie es auf dem Lande öfter vorkomme, daß man ganze Säcke Getreide in die Stadt, zur Mühle u. s. w. mittest der Post sendet, weil das Porto auf diese nahe Entfernung so außerordentlich billig sei, daß keine andere Ver⸗ anstaltung den Transport so billig besorgen könne. Ja, meine Herren, es sollte mich nicht wundern, wenn auch die Müller die Säcke mit dem Mehl auf diesem nicht ungewöhnlichen Wege zurückschicken, wofern sie die Post überhaupt nur annähme. Auf irgend welchem anderen Gebiete unserer volkswirthschaftlichen Gestaltungen kommt es doch nicht vor, daß man die lokalen Verhältnisse so unge⸗ wöhnlich begünstigt, und ich möchte Sie bitten, die treffenden Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Dr. Weigel über den hier künstlich hin⸗ eingetragenen Unterschied zwischen Groß⸗ und Kleinverkehr in dieser Beziehung besonders zu berücksichtigen. Lassen Sie mich noch einen Moment bei diesem Gedanken verweilen: Nehmen Sie z. B. den Kredit, der in der ganzen Volkswirthschaft im Verein mit dem Ver⸗ kehr am meisten in Betracht kommt; es verhält sich der Eine zu dem Andern, wie der Athem zum Blutumlaufe. Ist es denn irgend Je⸗ mandem in den Sinn gekommen, zu verlangen, daß für Hypotheken im 10 meiligen Umkreise die Kosten für die Umschreibung u. s. w. nur die Hälfte von dem betragen sollen, was für Hypotheken, die auf größere Entfernungen placirt werden, zu errichten ist, und fällt es dem Staate ein, einer Bank, welche etwa besondere Noten für einen 10 meiligen Umkreis ausgeben wollte, für dieselben weitergehende metz vilegien einzuräumen, als für die Noten, welche weiter gehen sollen? Aehnlich verhält es sich auch hier, und ich vermag nicht einzusehen, welche Gründe denn hier vorliegen sollen, ein besonderes Vorrecht zu Gunsten des Lokalverkehrs zu betonen. Ich möchte auch daͤran noch erinnern, daß der Satz von 2 Sgr. sogar eine irrationelle Taxe dar⸗ stellt im Vergleich mit dem Briefporto. Ein doppelter Brief kostet 2 Sgr.; wenn nun also nach dem Antrage der Herren An⸗ tragsteller das Porto für ein Packet auf Entfernungen bis 10 Meilen auf 2 Sgr. herabgesetzt wird, dann kcostet die Besorgung desselben nur ebensoviel als die eines dop⸗ pelten Briefes, obgleich sie der Verwaltung bei Weitem mehr Arbeit macht und Garantie auferlegt. Wir haben im Jahre 1867 — es ist
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en Staats⸗Anzeig
auf den damaligen Tarif exemplifizirt worden und diese Berufun
kommt mir sehr zu statten — wir haben im Jahre 1867 das Briese⸗ porto auf 1 Sgr. festgestellt, und es hat sich in Folge dessen die Nothwendigkeit ergeben, dasselbe für viele Orte um 100 pECt. zu er⸗ höhen, weil es nur ½ Sgr. betrug; in anderen Gegenden sogar um 200 pCt., weil es nur 1 Kr. betrug betrug. Diese Erhöhungen sind damals in jenen einzelnen Gegenden zwar schmerzlich empfunden worden, aber eine drückende Last für den Verkehr sind sie nicht gewesen. Der Verkehr hat nicht abgenommen, sondern er hat auch in diesen Gegenden ebenso zugenommen, wie an allen anderen Orken. Wenn nun der Briefverkehr, der so empsindlich ist, eine Auflage von 100 pCt. im Interesse der Einheit des Tarifs hat ertragen können, so möchte ich mir doch die Frage erlauben, ob nicht das Packetporto eine Vertheuerung von 2 auf 2 ½ Sgr., also ungefähr Wum 25 pCt. Behufs Verwirklichung des wichtigen Prinzips mindestens ebenso gut und vielleicht noch besser vertragen wird? Da es sich um einen so geringen Betrag handelt, so glaube ich in der That, daß Niemand eine beabsichtigte Packetversendung unterlassen wird, weil er ½ Sgr. mehr zu zahlen hat; sollten aber wirklich einzelne Packete um dieses Sechsers willen nicht verschickt werden, so sage ich, solche Packete sind überhaupt das Schicken nicht werth!
„Es ist dann von dem Herrn Abg. Schmidt (Stettin) der inter⸗ nationale Gesichtspunkt hervorgehoben worden, und ich möchte Sie bitten, meine Herren, den desfallsigen Ausführungen Ihre nähere Be⸗ achtung zu schenken. Alle Postmaßregeln dieser Art haben eine ge⸗ wisse internationale Wirkung, der Reflex davon wirft bei der Univer⸗ salität des Postverkehrs weit hin, und es würde zu bedauern sein, wenn wir den Beitritt zu diesem Tarif, der ja, wie Sie anerkannt haben, manche Vorzüge bietet, fremden Staaten dadurch erschwerten, daß wir den Finanzausfall ohne dringende Ursache noch weiter steigern.
Sodann ist von dem Herrn Abg. Dernburg der Antrag gestellt worden, das Amendement des Abgeordneten Braun (Hersfeld) in zwei Theile zu zerlegen. Ja, meine Herren, das besagt eigentlich nichts Anderes, als die Kompensation, die das Amendement Braun in Aus⸗ sicht stellt, einfach zu streichen und den Ausfall, der sich aus der Herabsetzung von 2 ⅞ auf 2 Sgr. ergeben wird, lediglich auf die Schultern der Postverwaltung zu werfen. Wenn dieser erste Theil des Braunschen Amendements angenommen werden sollte, so ergiebt sich daraus ein sicherer Ausfall von 228,000 Thlr., und bei dem Umstande, daß der Gesetzentwurf ja schon ein erheb⸗ liches Opfer bringt, ist entschieden davon abzurathen, in dieser Be⸗ ziehung noch weiter zu gehen. §. 1 des Gesetzes, so, wie er liegt, Ihre Zustimmung ertheilen; daß Sie das Amendement des Abg. Braun (Hersfeld), komme es nun in seiner Gesammtheit oder in seinen einzelnen Theilen zur Abstimmung, abwerfen; daß Sie dagegen das Amendement, welches zu §. 1 in der Kommission noch weiter gestellt worden it, und welches über sperriges Gut handelt, annehmen, weil ich dieses Amendement nicht allein für unbedenklich, sondern für eine wirkliche Verbesserung halte. Schließlich bitte ich diejenigen Herren, die sich hier besonders für den Lokal⸗ und Nahverkehr interessirt haben, zu
bedenken, daß, wenn auch vorübergehend die Erhöhungen, die das Gesetz
für einzelne Sendungen, bringt; diesem oder jenem Kreise empfindlich sein mögen, im Ganzen hierbei doch nur singuläre und kleinere Inter⸗ essen in Betracht kommen, oder aber, daß, wenn es größere Interessen sein sollten, sie einen einfeitigen Charakter haben. Gewiß verdienen die Bestrebungen für die Stärkung der nachbarlichen Beziehungen alle Anerkennung. Aber, meine Herren, der wahre Werth und die dau⸗ ernde Wirkung solcher Gesetze, wie das vorliegende, liegt ja auch ge⸗ rade mit darin, daß sie nach und nach alle Deutschen, welche Gauen des Vaterlandes sie auch bewohnen mögen, zu Nachbarn machen. Ich bitte Sie also, die Amendements zu §. 1 abzulehnen und die Regierungsvorlage anzunehmen.
Dem Abg. Dr. Dernburg erwiderte der General⸗Post⸗ Direktor:
Meine Herren! Erlauben Sie mir nur noch wenige Worte. Wie liegt die Sache denn eigentlich? Es wird Ihnen ein Gesetzent⸗ wurf vorgelegt, von welchem von den verschiedensten Seiten des Hohen 1 anerkannt ist, daß er einen großen Fortschritt darstelle. Dieser Gesetzentwurf legt der Verwaltung erhebliche Opfer auf, Opfer, die viel bedeutender sind, als die verlangten Kompensationen. Ohne alle Kompensationen können aber diese Opfer nicht gebracht werden, und ich möchte, daß im Hohen Haufe kein Zweifel darüber bestände, daß, wenn der Antrag Dernburg angenommen werden sollte, es unmöglich sein wird, das Gesetz zur Sanktion zu bringen. Nun wird die erforderliche Ausgleichung gerade bei dem Verkehr gesucht, der bis jetzt in der That ein Borrecht gehabt hat, für den das Porto, ich wiederhole es, die Selbstkosten nicht aufgebracht hat. Dem ent⸗ gegen wird nun von dem Herrn Antragsteller nicht allein verlangt, daß für diesen Verkehr das bisherige Vorrecht aufrecht erhalten werden soll; nein, der Vorschlag geht noch weiter, indem er in der That eine fernere Ermäßigung für den Lokalverkehr und zwar in der Zone von 5 — 10 Meilen beansprucht. Das ist ein Punkt, der übersehen wird oder der wenigstens nicht mit genügender Schärfe bisher hervor⸗ gehoben worden ist. Das Porto beträgt jetzt in jener Zone 3 und 3 ½ Sgr.; durch diesen Antrag wollen Sie dasselbe auf 2 Sgr. heruntersetzen, asso entgegen der Tendenz, wie sie bei Beobachtung der ganzen Ent⸗ wicklung des Verkehrs sich als die natürliche Folge der bisherigen Gestaltungen darstellt. Sie würden durch diesen Antrag, ich wieder⸗ hole es, die internationale Bedeutung der Reform beeinträchtigen.
Was nun speziell die Lage des Südens betrifft, so möchte ich mir doch erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß derselbe nicht behindert ist, vermöge der Autonomie, die er in der Postgesezgebung genießt, seine niedrigen Spezialtaxen zu behalten. Ich möchte übrigens die Bemerkung einschalten, daß in Bayern genau dieselben Taxen be⸗ stehen, wie im Deutschen Reich, und daß nur in Württemberg eine Ermäßigung für Entfernungen bis zu zwei Meilen und für Packete bis zu drei Pfund vorgesehen ist, außerdem einzelne Ermäßigungen für Geldsendungen, Postanweisungen u. s. w. Wenn man die württembergische Posttaxverordnung ansieht, so findet sich darin zuerst der deutsche Tarif abgedruckt; bei fast jedem einzelnen Paragraphen ist aber am Schlusse ein Zusatz, nach welchem für die Beförderung im Inlande eine etwa um ein bis z'vei Kreuzer geringere Taxe Platz greift; es ist das also gewissermaßen eine glossirte Aus⸗ gabe des deutschen Posttax⸗Codex; aber es gelten für den inländischen württembergischen Verkehr meist nur die Zusätze, so daß es auch dort heißt: was die Glosse nicht anerkennt, erkennt auch die Kurie nicht an. Nun, meine Herren, diese billigeren Lokaltaxen sind bei den dort vor⸗ waltenden Verhältnissen ein Vorzug, den wir den genannten süddeut⸗ schen Staaten ja gar nicht streitig machen wollen, und derselbe hat es auch vermöge seiner verfassungsmäßigen Autonomie auf 88 Ge⸗ biete vollkommen in der Hand, diesen Vorzug ferner zu bewahren.
Wenn dann von dem geehrten Abgeordneten Dr. Dernburg auf den geringeren Lokalverkehr in Norddeutschland Bezug genommen ist, so möchte ich mir erlauben, dem genannten Herrn den Rath zu er⸗ theilen, wenn er das nächste Mal eine Reise nach Berlin macht, gütigst den Weg durch die Rheinprovinz oder Sachsen zu nehmen, und er wird Orte finden, die einen außerordentlich lebhabten Lokal⸗ verkehr haben; sicher ist in der Rheinprovinz, im Bergisch⸗Märkischen u. s. w. ein lebhafterer Lokalverkehr als in Württemberg; und in diesen Gebieten hat bisher eine ausnahmsweise Taxe für jenen Ver⸗ kehr keineswegs bestanden; die Bepölkerung hat die kleine Erhöhung, die im Jahre 1867 eingetreten ist, ohne Nachtheil ertragen. Die Weitsich