1873 / 84 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

von 500,000 Thlr. für die Beschädigten zu gewähren und 8 1 8 25ähri 8 ;13 b 8 1 ö“ 1u“ 1“ 1“ gemäß den §. 2 des 8.eehg 8 gessecneme 8 Ge. Slaecaes bilan des Groß⸗ in Aussicht genommen wissen wollten und solche als Bedingun Großbritannien und Irland. London 2 April. u dürfen. rafsow beantragte, an der Unterstützungssumme von 250,000 5 für ihre desfallsige Verwilligung von 65,443 Thaler cufstellten, Die Königin kam gestern begleitet von der Prinzeffin Beatrice

hlrn. auch die Gemeinden theilnehmen zu lassen. An Mecklenburg. Schwerin, 3. April. Die bereits er⸗ verschiedener Meinung waren sie insofern, als der Abgeordnete und ihrem gesammten Hofstaate von Windsor nach London und

eer Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Maltzan, als wähnte Verordnung über die Gemeindeverhältnisse und Civilstands⸗ Morchutt unter dieser Bedingung sämmtliche vom Staats⸗Mi⸗ eempfing im Buckingham⸗Palast den persischen Gesandten, der Referent, von aden, Graf Krassow, Dr. Baumstark, verhältnisse der Juden vom 26. v. M. lautet: nisterium im gemeinschaftlichen Etat eingestellten Einnahme⸗ und sein Abberufungsschreiben überreichte. Hierauf ertheilte Ihre Graf Behr⸗Negendank, sowie der Finanz⸗Minister Camphausen nied §. 1. Die Juden, welche sich an einem Orte Unseres Landes Ausgabeposten, die Abgeordneten Berlet, Müller und Werner Majestät Mirza Malcom Khan Nazem oul Moulk, außer⸗ und der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath niederlassen, wo keine jüdische Gemeinde besteht, sind verpflichtet, sich aber nur diejenigen genehmigt haben wollten, für welche schon ordentlichem Gesandten und bevollmächtigtem Minister des Schahs Wulfsheim. Hierauf wurden die beiden Anträge abgelehnt und der örtlich nächsten jüdischen Gemeinde Unseres Landes anzuschließen, jetzt der Theilungsschlüssel von drei Zehntel und sieben Zehntel von Persien, der seine Akkreditive überreichte, eine Audienz.

er Gesetzentwurf in der von dem anderen Hause beschlossenen g Nie 8 der Ortsobrigkeit ob, die Erfüllung dieser Verbindlichkeit zwischen Coburg und Gotha gesetzlich Platz greift. 1 Nachmittags fand im Thronsaale des Buckingham⸗Palastes ein Fassung angenommen. Es folgte als dritter Gegenstand der Fusttz⸗Ministertums über 818 1 Ei In letzterer Beziehung handelte es sich namentlich um die Drawing⸗Room (Empfang von Damen und Herren), der zweite Tagesordnung die Schlußberathung über den Antrag der Herren Anschlusses zu bezeichnenden Gemeinde zu ermirken. b1 innahme⸗ und Ausgabeposten für die Beziehungen der beiden in dieser Saison, statt, der sehr zahlreiche Betheiligung hatte. Die

rungen gemacht hat, das Wo t „soweit als thunlich“ betonen

Man hat hier neben vielen anderen in der

That mit einem Faktor zu rechnen, gegen welchen nach dem Worte des Dichters „selbst die Götter vergebens kämpfen“,

und ich glaube, es liegt außzerhalb der Macht einer jeden 5 Leute,

die nun einmal ibr Geld los sein wollen, daran zu hindern. Der ganze Ernst, den der Gegenstand er⸗ heischt, wird der weiteren Behandlung

der Sache zugewendet werden. Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 5. April. In der gestrigen Sitzung des Hecxren hauses erwiderte der Finanz⸗Minister Camphausen in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände dem Grafen von Krassow:

votirt hätte. Die Opposition, welcher die Regierung in der Kammer begegnet, richtet sich nicht gegen die Mahlsteuer selber, deren Unentbehrlichkeit man einsieht, bekämpft aber die Art, wie dieselbe gehandhabt wird. Das gegenwärtige System, die Zahl der Umdrehungen des Mühlsteins zur Grundlage der Schätzung zu machen, bisher keinen Vertheidiger gefunden. Man will die Zählmaschine durch eine andere mechanische Vorrichtung zum Wiegen oder des Materials ersetzen, oder auch das für die römische Provinz geltende System, welches dem preußischen ähnlich ist, auf das ganze Land ausdehnen.

4. April. (W. T. B.) Der König hat sich heute zum Besuch der Prinzessin Clotilde und der erzogin von Aosta nach

v. Bernuth, Graf Rittberg, Herzog v. Ratibor, Hobrecht und Genossen, zu beschließen: unter Aufhebung des Beschlusses vom 19. Februar d. J. die Vorberathung der vier kirchengesetz⸗

I die Diskussion bei Schluß des Blattes noch andauerte.

Bis zum 15. März d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 406,309,000 Mark und in Zehnmarkstücken 124,899,270 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 16. bis 22. März sind ferner ge⸗ prägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,213,040 Mark, in Hannover 2,091,540 Mark, in Frankfurt a. M. 2,634,760 Mark, a München 1,279,240 Mark und in Dresden 821,600 Mark; erner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 378,500 Mark. Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 22. März d. J. auf 543,626,950 Mark, wovon 418,349,180 Mark in Zanzigmark⸗ stöücken und 125,277,770 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

8 Mit dem 1. April c. wird auf dem Bahnhofe zu Rit⸗ ters en bei Elberfeld eine mit Niederlage veahsas⸗ Ks. nigli preußische Steuer⸗Expedition in Wirksamkeit treten. Der⸗ selben ist die Befugniß zu Abfertigungen nach Maßgabe der

§. 65, 66— 69 und 71 des Vereins⸗Zollgesetzes, sowie zur Er⸗ ledigung von Begleitscheinen über vereinsländisches Salz und von Uebergangsscheinen beigelegt worden.

1t Dem Königlich sächsischen Untersteueramte Wurzen, Hauptamtsbezirk Grimma, ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. und II. des Salzsteueramtes zu Staßfurt bei⸗ gelegt worden.

Der General⸗Feldmarschall von der Armee Herwarth von Bittenfeld, ist von Bonn hier eingetroffen und im British Hotel abgestiegen.

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ö1“ Spezial⸗Kommissarius, Regierungs⸗Rath Glatzel in Creuzburg, ist als Hülfsarbeiter in das Kollegium der König⸗ lichen General⸗Kommission zu Breslau berufen.

1 Alto na, 4. April. Gestern Morgen wurde die St. Jo⸗ annis⸗Kirche (Nordergemeinde) feierlich eingeweiht. Der kommandirende General v. Manstein, der Ober⸗Präsident v. Scheel⸗ Plessen, der Konsistorial⸗Präsident Mommsen, Geistliche von Al⸗ tona, Hamburg und Ottensen ꝛc., der Bürgermeister, Mitglieder des Magistrats, des Stadtverordneten⸗Kollegiums, die Spitzen verschiedener Behörden u. s. w. wohnten dem Festaktus bei. Das Innere der Kirche ist mit Freskomalereien von Professor . Zelter aus Düsseldorf geschmückt. Se. Majestät der Kaiser und König haben für die Kirche ein Glasfenster gestiftet.

Beayern. München, 3. April. Der König hat be⸗ stimmt, daß die Feier des St. Zeorg⸗Rittersestes 68 1 öniglichen Hofe am diesmaligen Georgitage zu unterbleiben ] anees g8 sene Zeit K. Hof ⸗Festlichkeiten zur Feier de Vermählung des Prinzen Leopold mit der Erzherzogin Gisel müsäer. 8 58 z p er Erzherzogin Gisela

Württemberg. Stuttgart, 3. April. Wie der „S f. W.“ meldet, soll der auf das Ableben 85 ö von dem Ober⸗Hofprediger Prälaten von Gerok verfaßte und

von Sr. Maäjestät genehmigte Lebensabriß der Hohen Verstorbe⸗ nen am nächsten Sonntag, den 6. d. Mts., in den Kirchen ver⸗ lesen werden, unmittelbar vor dem besonderen Kirchengebete elches sodann an diesem Tage zum letzten Male gesprochen und damit den Abschluß der kirchlichen Trauerfeier bilden werde.

Am 1. d. M. ist im neuen Postgebäude hierselbst eine internationale Kommission von Postbeamten zur Er⸗ mittelung der Prozentantheile an gemeinschaftlichen Ein⸗ nahmen zusammengetreten. Die Kommission ist nach Maßgabe der bezüglichen Vertragsbestimmungen aus Vertretern der Reichs⸗Postverwaltung, aus den Post⸗ verwaltungen von Oesterreich⸗Ungarn, Bayern und Würt⸗ temberg zusammengesetzt. Von Seiten der württembergischen Verwaltung, welche die Kommission zu leiten hat, sind bei der⸗r selben Postassessor v. Hoff als Vorsteher und die Postrevisoren Drescher und Lauber verwendet. Zu den Taxirungsgeschäften hat die bayerische Postverwaltung drei, die österreichische Post⸗ verwaltung zwei, die ungarische Postverwaltung einen, die deutsche Reichs⸗Postverwaltung zwölf Beamte abgeordnet; an der Spitze

er letzteren steht der Geheime exped. Sekretär des Kaiserlichen eneral⸗Postamts, Hagemann aus Berlin.

Baden. Karlsruhe, 3. April. Heute Nachmi 988 Uhr wurde das städtische Vierordt⸗Bad in Anweseichegt des Großherzogs und der Großherzogin, sowie der rinzess in Wilhelm, ferner der Mitglieder des Staats⸗ Miinisterinms, des kommandirenden Generals des XV. Armee⸗ Corps, General der Infanterie v. Werder, der Familie Vierordt

es Gemeinderaths und Ausschusses und zahlreicher sonstiger Eingeladenen feierlich eröffnet.

Hessen. Darmstadt, 4. April. Das heute ausgege⸗ bene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 14 envhbat dahe Fa⸗ sammenstellung der Ergebnisse der Staatsschulden⸗ 8 tilgungskassen⸗Rechnung für 1870. Die Einnahme ist 7,943,817 fl. 17 ¼ kr. Die Ausgabe beträgt 7,017,884 fl. 51 kr. Ist Vorrath 925,932 fl. 26 4 kr. Die definitive über⸗ wiesene Staatsschuld zu Ende 1870 ist 15,367,712 fl. 2434 kr. Diese Summe theilt sich: a. in unverzinsliche Kapitalien 3,321,317 fl., b. in Kapitalien à 3 pCt. 715,450 fl. 9 kr.

e. in solche à 3 ½ pCt. 517,300 fl., d. in solche à 4 pCt. 1,753,211 fl. 55 ¾ kr., e. in solche à 5 pCt. 1,000,433 fl. 20 kr. f. in solche à 6pCt. 700,000 fl., g. den planmäßigen Kapitalwerth des zu Ende 1870 verbliebenen Rothschild'schen Anlehens von 8 Millionen Gulden mit 7,360,000 fl. Eine Vergleichung der ktiven und Passiven der Großherzoglichen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse zu Ende 1870 ergiebt einen Betrag des ersteren von 15,202,971 fl. 2 ½ kr., einen solchen der Passiven von 5,524,278 fl. 52 ½ kr. Verglichen bleibt Stand der Passiven oder eigentlichen Staatsschuld zu Ende 1870 321,307 fl. 50 kr. Mainz, 2. April. Auf Veranlassung der hiesigen Bürger⸗ meisterei werden sich am nächsten Freitag die Vorstände der

ößeren Städte des Landes in Frankfurt versammeln, um

ichen Vorlagen im ganzen Hause vorzunehmen, über welche

§. 2. Die Vorstände der einzelnen jüdischen Gemeinden hab nach Maßgabe der Verordnurg vom 9.Janrhar 1797 (er hagen Wochenblatt 1834, Stück 44) ein Civilstands⸗Register für alle Ange⸗ hörigen der Gemeinde zu führen und darin die in der Gemeinde vor⸗ kommenden Eheschließungen, Geburten und Todesfälle zu verzeichnen. §. 3. Wenn sich die Zahl der Juden an einem Orte mehrt, an welchem noch keine jüdische Gemeinde besteht, so kann mit Gench⸗ migung Unseres Justiz⸗Ministeriums die Einrichtung getroffen werden daß ein von den Juden des Orts zu. wählender und von der Orts⸗ obrigkeit eidlich zu verpflichtender jüdischer Einwohner beauftragt wird, die Anzeigen über die an dem Orte vorkommenden jüdischen Ehe⸗ schlie ungen, Geburten und Todesfälle entgegenzunehmen und solche dem Vorstande der jüdischen Gemeinde zu übersenden, welcher die jüdischen Einwohner des Ortes zugewiesen sind. „§. 4. Jeder Jude ist verpflichtet, die im Kreise der von ihm abhängigen Mitglieder seiner Familie und unter seinen jüdischen Haus⸗ genossen vorkommenden Eheschließungen, Geburten und Todesfälle, vnter Angabe der erforderlichen Namen und Daten, dem Vorstande der nach §. 1 zuständigen jüdischen Gemeinde beziehungsweise dem nach .3 Beauftragten spätestens binnen 14 Tagen bei einer polizeilichen Ordnungsstrafe von 24 Schillingen mitzutheilen. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 3. Apri . . . 8 ril. Heute Mittag sind die Prinzen Hermann und Wilhelm wieder von hier abgereist.

Oldenburg, 2. April. Am 30. v. M. fand die erst Versammlung des durch das kürzlich uniha⸗ errichteten Familienrathes des Großherzoglichen Hau⸗ ses statt, in welcher das Hausgesetz unterzeichnet und die Di⸗ rektion des neu begründeten Hausfideikommisses konstituirt wurde. Der Herzog Elimar und die volljährigen Söhne des durch Krank⸗ heit verhinderten Prinzen Peter waren dazu von Berlin und Petersburg eingetroffen.

Der Landtag hat gestern den Entwurf eines Markgesetzes und die Gesetzentwürfe, betr. Aenderung 8 9 Anwälte und Bevollmächtigten, in zweiter Lesung angenommen in Betreff der Anwaltstaxe jedoch mit der Aenderung, daß, wenn es in einem Prozesse zur Beweisaufnahme durch⸗ Urkun⸗ den, Zeugen u. s. w. kommt, der Anwalt stets die volle Arrha noch einmal erhält, während er nach den Beschlüssen der ersten Lesung die Arrha sich nur von der Hälfte bis zum vollen Satze je nach der Schwierigkeit und Weitläufigkeit des Beweisverfah⸗ rens, berechnen konnte. Mit dem Neubau eines Gymnasiums in Oldenburg erklärte der Landtag sich einverstanden. Die zur Her⸗ stellung der durch die Sturmfluth im November v. J. im Fürsten⸗ thum Lübeck verursachten Beschädigungen an Bauwerken, Wegen ꝛe. vom Landtage bereits im Dezember vorigen Jahres bewilligten 9000 Thaler haben sich für die in Aussicht genommenen Repa⸗ raturen als nicht ausreichend herausgestellt, und wurden daher auf Antrag der Staatsregierung noch 4200 Thaler nachbewilligt. Heute genehmigte der Landtag die Gesetzentwürfe, be⸗ treffend die Theilbarkeit der Grundbesitzungen, das Erbrecht, das eheliche Güterrecht und die Uebergangs⸗Bestimmungen hierzu in zweiter Lesung in wescntlich derselben Fassung, in welcher sie aus erster Lesung hervorgegangen waren. Darauf erklärte der Staats⸗Minister v. Rössing den Landtag für geschlossen.

Braunschweig, 4. April. In der gestrigen Sitzun

Landesversammlung wurdedie eipsestenh zum gebracht, ob die zwischen der Kirchenregierung und der Landes⸗ synode vereinbarten Kirchengesetze zu ihrer gesetzlichen Gültigkeit auch noch der Zustimmung der Landesversammlung bedürfen oder ob die Mitwirkung der Faktoren der staatlichen Gesetzgebung nicht erforderlich sei. Nach vierstündiger Debatte entschied sich 8 Ferc8s 5 ““ 1,1 daß die Zustimmung der Landesversammlung erforderlich sei und sprach daf der Staat über der Kirche stehe. WEE1“

(W. T. B.) Die dem Herzog durch eine Depu⸗ tation der Landesversammlung überrachte A 9.e se 3 Abschlusses einer Militärkonvention mit Preußen schließt nach eindringlicher Darlegung des Wunsches der Landesversamm⸗ lung mit folgenden Worten:

„Wir hoffen endlich, daß durch den Abschluß eines Vertrages wir wir ihn Ew. Hoheit ehrerbietigst v Sn 3Ew. Hahent 8 dem Lande gewonnen und erhalten werden wird, was ohne dieses zu erreichen, unsicher ist wir meinen die Freude in den hoffentlich lange dauernden Zeiten des Friedens unsere gesammten Truppen in ihrer Heimath, in unserer Mitte zu sehen und die vollständigere und dauerndere Aufrechterhaltung der Erinnerungen, welche Ew. Hoheit Truppen als die würdigen Nachfolger Derer erscheinen lassen, als deren Führer einst der hochselige Vater Ew. Hoheit, der unvergeßliche Herzog Friedrich Wilhelm, den Kampf der Erhebung gegen den Unter⸗ drücker Deutschlands begonnen hat. Solches zu erreichen wird Ew Hoheit mit uns das zu bringende Opfer nicht zu hoch erachten.“ 3

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meininge 2. April. Der Geburtstag des Evee Georg gestern Abend mit einer Serenade vor dem Residenzschlosse und dem Palais des Herzogs Bernhard und einem großen Zapfen⸗ streich, heute mit einer Militärreveille, mit Schulfeierlichkeiten in den öffentlichen Schulanstalten und mit einem festlichen Diner in der Militär⸗Kaserne gefeiert. Zahlreiche öffentliche und Privat⸗ häuser zeigten sich im festlichen Schmuck.

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 3. Avpril.- Der gemeinschaftliche Landtag beschäftigte sich gestern und heute mit dem Staatskassen⸗Etat für die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben beider Herzogthümer auf die Zeit vom 1. Juli 1873 bis 30. Juni 1877. Die Gothaischen Mit⸗ glieder der mit der Vorberathung dieser Etatsvorlage betrauten Finanz⸗Kommission hatten auf die Bernthung derselben einzugehen und sie unter bestimmten Modifikationen zu genehmigen, bean⸗ tragt; die Coburgischen Mitglieder dagegen wollten, daß der Landtag auf die Berathung zur Zeit nicht einginge und sie so wie die Beschlußfassung überhaupt bis nach der Berathung des be eeeeea; vv Dieser Coburgische Antrag wurde 3 vom Landtag mit allen gegen die C is Sti e g gegen die Coburgischen Stimmen Auch unter den gothaischen Mitgliedern der Kommission bestand bezüglich ihres Antrags 898 eine ebünfae. Thag waren sie darin, daß sie für alle im Ausgabeetat für das Staats⸗Mi⸗

die Einleitungen zu einer gemeinsamen und umfassenden

nisterium noch über die vom Staats⸗Ministerium schon selbst

Herzogthümer zu dem Deutschen Reich, welche zu ei in⸗ schaftlichen Angelegenheit erklärt sind,⸗ und 8 8 8 üb. geordnetenkreisen die Befürchtung ob, als ob auf solchem Wege die alte vielventilirte Frage der Union zwischen Coburg und Gotha unmerklich zu einer Lösung gebracht werden möchte.

Als gestern der Landtag die Ausgabeposition von 60,000 Thalern an Matrikularbeiträgen genehmigt hatte, stellte der Ab⸗ geordnete Morchutt den Antrag, die Herzogliche Staatsregierung zu ersuchen, im Bundesrathe wie bisher unausgesetzt darauf zu dringen, daß möglichst der Gesammtbedarf der Ausgaben für das Reich durch Reichssteuern aufgebracht werde. Der Antra wurde von der Versammlung angenommen.

8 Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen 3. April. Der Landtag ist nach Erledigung seiner Geschäfte bis zum Herbste vertagt worden. In den letzten Sitzungen wurde der Antrag auf Erlaß eines Gesetzes, die Gewährung von Ser⸗ viszulagen für die unmittelbaren Staatsbeamten betreffend, so⸗ wie eines Gesetzes, die Erhebung der Kommunalbraumalzsteuer der Einfuhrsteuer und Ausfuhrvergütung betreffend, angenommen. Nachdem ein früherer Landtag die Steuerfreiheit der Kirchen, Pfarreien und Schulen ohne alle Entschädigung aufgehoben und die Fürstliche Staatsregierung die Zahlung dieser Steuer den Kirchen⸗ resp. den Gemeindekassen, nicht aber den Nutznießern aufgelegt hatte, stellte ein Abgeordneter in diesem Landtage den Antrag, die Fürstliche Regierung möge ein Gesetz erlassen nach welchem die Nutznießer von Dienstgrundstücken zur Ent⸗ richtung der Grund⸗ und Gebäudesteuer an Stelle der in der Stammrolle verzeichneten Eigenthümer verpflichtet sein sollen Dieser Antrag ist vom Landtage angenommen worden, aber mit dem Zusatzantrage des Abg. Reinhardt, nach dem die Nutz⸗ für Uebernahme dieser Verpflichtung entschädigt werden

Waldeck. Arolsen, 1. April. Das xi s

¹ 2 1. 8 Fürstl. 8 Regierungs⸗Blatt veröffentlicht ein Gesetz, über 8” Bäaln. Wegebau im Fürstenthum Waldeck vom 24. Februar d. J. und eine Verordnung des Konsistoriums, die den Mitgliedern der Lreelgeunhn Kreis⸗Synodalvorstände zu gewährenden

agesgebühren und zu verg ütenden Reisekost Tagesgebühren. 3 g isekosten betreffend, vom

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. April. Der Kais hat am 31. März d. J. dem mährischen Landesgesetze ü de Schonung des Wildes die Lan nan Lcgan⸗ u6“ Der den Delegationen vorgelegte Voranschlag für den gemeinsamen Staatshaushalt für das Jahr 1874 weist folgende Ausgaben auf: 1) Ministerium des Aeußern 4,432,190 G. 2) Kriegs⸗Ministerium 115,547,064 G. (davon für die Kriegs⸗Marine 12,744,240 G.) 3) Gemeinsames Finanz⸗ Ministerium 1,855,867 G. 4) Rechnungs⸗Kontrole 128,855 G. Zusammen 121,963,676 G. (davon 107,031,062 G. ordentliche 14,932,614 G. außerordentliche Ausgaben). Nach Abzug der Bedeckung von 5,612,083 G. bleibt ein Erforderniß von 116,351,593 G., wovon der reine Zollgefälls⸗Ueberschuß 15,666,700 G. deckt. Von den dann noch verbleibenden 100,685,493 G. sind zunächst 2,013,709 G. (2 Prozent) zu Lasten des ungarischen Staatsschatzes abzuziechen und von dem Reste (98,671,783 G.) entfallen auf die im Reichsrath vertre⸗ tenen Länder 70 Prozent mit 69,070,248 G., auf die Länder der ungarischen Krone 30 Prozent mit 29,601,534 G.

Der Voranschlag für das Kriegs⸗Ministerium schließt nach Abzug der eigenen Einnahmen mit 98,608,663 G., gegen 93,315,675 G. für 1873. Die Titel: Fuhrwesens⸗Material⸗ depots und Unteroffiziers⸗Dienstesprämien sind mit 1873 gleich⸗ geblieben und bei den zwei Titeln: Versorgungswesen und Militär⸗Strafanstalten sind Ersparnisse im Betrage von 46,132 G. erzielt worden. An der Mehrforderung von 2,959,252 G. partizipiren alle übrigen Titel, unter welchen die drei: Naturalienverpflegung, Mannschaftswesen und Montur⸗ und Bettenwesen den Betrag von 1,605,000 G. beanspruchen der aber, wenn von der Preissteigerung der Naturalien abge⸗ sehen wird, nicht höher ist, als im Jahre 1873.

(W. T. B.) Das Herrenhaus nahm heute die Mittheilung von der erfolgten Sanktion des Wahlreform⸗ gesetzes ebenfalls mit einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser entgegen. Darauf wurde das Finanzgesetz für 1873 en bloc angenommen.

Prag, 4. April. bessert sich fortwährend.

Schweiz. Vern, 4. April. (W. T. B.) Der Bun⸗ desrath hat einstimmig beschlossen, den Rekurs der Pfarrgeist⸗ lichen von Solothurn gegen das Gesetz über ihre Wiederwahl als eee i zu verwerfen. 8 8 enf, 4. April. (W. T. B.) Ein hier erschienener car⸗ listischer Agent ist, da die spanische Republik 1 der Schweiz anerkant worden ist, auf Befehl des Bundesrathes ausge⸗ wiesen worden. Derselbe befand sich im Besitze einer Summe von 250,000 Francs. 3

Niederlande. Haag, 4. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer antwortete der Kolo⸗ nial⸗Minister Fransen van de Putte auf eine Anfrage des De⸗ putirten Nierstraß, der Krieg sei Seitens der Niederlande an Atchin erklärt worden, weil der König von Atchin Rüstungen betrieben und dem niederländischen Regierungs⸗Kommissar gegen⸗ über zufriedenstellende Erklärungen verweigert habe. Uebrigens sprach der Minister die Ueberzeugung aus, daß genügende Land⸗ und Seestreitkräfte zur Stelle seien und fügte hinzu, daß die auswärtigen Mächte, denen die Sachlage genau bekannt sei die zufriedenstellendsten Erklärungen an die Regierung hätten gelangen lassen. Von der Kammer wurde hiernächst der Ge⸗ setzentwurf, nach welchem bis zum 1. November die Ausprä⸗ gung neuer Metallmünzen ausgesetzt wird, mit 55 gegen 1 Stimme angenommen.

Belgien. Brüssel, 1. April. Der neue Kriegs⸗Minister General Thiébauld legte gestern der Kammer einen Gesetz⸗ entwurf über die Einquartirung der Truppen auf dem Marsche

Das Befinden des Kaisers Ferdinand

darin vorgenommenen Einschränkungen noch weitere Ersparnisse

und in den Kantonnirungen vor. Derselbe wird auch eine Er⸗ höhung des Militärbudgets 8 1

Königin erschien, umgeben von der Prinzessin von Wales, dem Herzog von Edinburgh und den übrigen Mitgliedern der Königlichen Familie. Das diplomatische Corps war sehr zahlreich vertreten. Der griechische Gesandte, der portugiesische Gesandte und der Deutsche Geschäftsträger waren am Erscheinen verhindert, letz⸗ terer wegen des Hinscheidens des Grafen Bernstorff. Im diplo⸗ matischen Cirele wurden der Königin folgende Persönlichkeiten vorgestellt: durch die Gräfin Granville die Prinzessin Mal⸗ com Khan, Gemahlin des neuen persischen Gesandten; durch den österreichisch⸗ungarischen Botschafter Oberst⸗Lieutenant von Kodolitsch, militärischer Attache der österreichisch⸗ungarischen Bot⸗ schaft in Paris.

Der Prinz von Wales hat sich nach Melton Mom⸗ bray zu einem mehrtägigen Besuch von Lord Carington begeben. Mirza Malcom Khan, der außerordentliche Gesandte des Schahs von Persien, traf vor einigen Tagen in London ein und ist mit seiner Gemahlin und seinem zahlreichen Gefolge ge⸗ genwärtig der Gast des Baron von Reuter. Am Dienstag wurde der Gesandte von der Königin in einer Privataudienz empfangen, in welcher er seine Aeccreditive überreichte, und Nachmittags er⸗ schien er mit seiner Gemahlin, der Prinzessin Malcom Khan, auf dem Drawning⸗Room im Buckingham⸗Palast. Gestern speisten die persischen Gäste bei dem Kaiserlich Königlich österr.⸗ ungarischen Botschafter, Grafen Beust, und heute (Donnerstag) giebt ihnen Baron von Reuter ein Diner, bei welchem außer dem Personal der persischen Legation ein Theil des diplomati⸗ schen Corps zugegen sein wkrd. Malcom Khan geht demnächst nach Paris, Rom und Konstantinopel, um daselbst die für den Besuch des Schahs von Persien erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, und begiebt sich alsdann nach Astrachan, um dort die Ankunft seines Souveräns zu erwarten. Nach erfolgtrr Rück⸗ kehr des Schahs von Europa verbleibt Malcom Khan als Ge⸗ sandter und bevollmächtigter Minister Persiens am Hofe von St. James in London. .

Die Kommissäre für die Reduktion der National⸗ schuld zeigen an, daß die Summe von 1,623,969 Pfd. Sterl. 16 sh. 2 d., das ist ein Viertel des Ueberschusses der Staats⸗ Einnahmen über die Ausgaben für das Kalenderjahr 1872 im Betrage von 6,495,879 Pfd. Sterl. 4 sh. 9 d. in dem am 30. Juni 1873 endenden Quartal zur Tilgung der National⸗ schuld zur Verwendung kommen wird.

Die offizielle „London Gazette“ veröffentlicht den Wort⸗ laut eines am 5. Februar zwischen Großbritannien und Italien abgeschlossenen Vertrages für die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern. 1

4. April. (W. T. B.) Die „Times“ enthält ein Tele⸗ gramm aus Konstantinopel vom gestrigen Tage, nach welchem Herr von Lesseps in den türkischen Zeitungen wiederholt Groß⸗ britannien wegen seiner Haltung in der Frage der Tonnengeld⸗

Abgabe für die den Suezkanal passirenden Schiffe angegriffen und demselben vorgeworfen habe, daß es aufs Neue die Aus⸗ sichten des Suezkanal⸗Unternehmens zu zerstören suche. Die „Times“ führt nun aus, daß die britische Regierung in einer an die Pforte gerichteten Note lediglich verlangt habe, daß die Suezkanal⸗Gesellschaft zu dem früheren Abgabensystem zurück⸗ kehre, da die von derselben beliebten Abänderungen desselben ohne Genehmigung des Souveräns erfolgt, ungesetzlich und will⸗ kürlich seien. Das Recht der Gesellschaft, ihre Abgabenforderung in angemessener Weise und so zu erhöhen, daß dieselbe mit offen⸗ barem Vortheil bestehen könne, sei in der von England abgesen⸗ deten Note anerkannt worden; aber der Handel und die Schiff⸗ fahrt dürften nicht in ungebührlicher Weise bedrückt werden. Italien und Oesterreich hätten in gleichem Sinne Noten bei der eSeee überreichen lassen, eine Entscheidung sei noch nicht erfolgt.

8 Frankreich. Paris, 3. April. Wie Chancy heute in der Kommission für die Kapitulationen mittheilte, hat der Kriegs⸗Minister erklärt, daß Bazaine vor das Kriegs⸗ gericht kommen werde. Ein halbes Bataillon Infanterie wurde gestern von Bordeaux nach der spanischen Gränze abgesandt, wo hin bereits mehrere Infanterie⸗Bataillone abmarschirt sind. Versailles, 4. April. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung hat heute den Gesetzentwurf über die Munizi⸗ pilität von Lyon mit 401 gegen 173 Stimmen angenommen. Zu Mitgliedern der Permanenzkomuission wurden die Deputirten gewählt, über welche man sich in einer vorher aufgestellten Liste geeinigt hatte. Endlich wurde beschlossen, noch vor dem Beginn der Ferien den Gesetzentwurf, betreffend die an die Stadt Paris und an die von den deutschen Heeren besetzt gewesenen Depar⸗ tements zu gewährende Entschädigung in Berathung zu nehmen. Die Versammlung wird zu dem Ende morgen Vormirtags und und Abends Sitzungen abhalten. Buffet, der Kandidat der Rechten, ist mit 304 Stimmen gegen 285 Stimmen, welche auf Martel fielen, zum Präsidenten der Nationalversammlung gewählt worden. 8 Stimmen waren ungültig.

Rom, 30. März. Die Kammer hat sich seit dem 97. d. M. vorzugsweise mit dem Berichte der Kommission beschäftigt, welche mit einer Untersuchung der Ergebnisse der Mahlsteuer und des Modus ihrer Erhebung beauftragt war. Ueber den nämlichen Gegenstand ward jüngst der sechste Bericht der Generaldirektion der Mahlsteuer ausgegeben. Diesem zu⸗ folge hat die Steuer vom Jahre 1869, in welchem sie eingeführt ward, bis zum Jahre 1872 148,235,404 Lire ergeben, während die Erhebungskosten 11,464,481 Lire betragen. Im Jahre 1872 lieferte die Steuer 59,109,999 Lire, welche Summe sich noch beträchtlich höher gestellt haben würde, wenn die Kammer die vom Ministerium vorgeschlagenen Maßregeln gegen den Betrug

Turin begeben.

In der heutigen legte der Finanz⸗Minister

höhung der Beamtengehalte, darauf bis zum 22. d. M. Griechenland.

Glücksburg eine Rundreise getreten.

Dänemark. In der Antwort des Folkethings wird einem Verkennen der hervorgegangen sei; nach

des

habe den wahren. sein Einverständniß und giebt Werk der Gesetzgebung durch wirken beider Häuser der

möge.

Der seitherige italienische Gesandte in Madrid, Graf de Barral, ist hier eingetroffen. Papstes ist Besserung eingetreten. Sitzung Sella die Gesetzentwürfe, Deckung der Mehrerfordernisse des Kriegsbudgets und die Er⸗ Die Kammer vertagte sich

der

vor.

Aihen, 4. April. (W. T. B.) Der

König hat mit seiner Familie und dem Prinzen von Holstein⸗ nach den griechischen Inseln an⸗

Kopenhagen, 4. April. Königs hervorgehoben,

verfassungsmäßigen der Ueberzeugung des Königs dies Verkennen die wesentliche Veranlassung dazu die Hoffnung auf ein fruchtbares Zusammenwirken gierung nnd Landesvertretung getäuscht worden sei. festen Willen, die ruhige Mit der Adresse des Lan

der

Entwicklung des Landes zu dsthings erklärt der König Hoffnung Ausdruck daß das ein entgegenkommendes Zusammen⸗ Landesvertretung gefördert werden

re w

I

Im Befinden des

Deputirtenkammer betreffend die

auf die Adresse daß dieselbe aus Grundgesetze habe gegeben, daß zwischen Re⸗

reitwillig auch die Wünsche des Vermehrung, gerichtet sind, nunmehr glaube, daß, bei der Sache doch wesentlich in Betracht daß nicht die nge einer solchen höheren Summe bedürfen, gewesen ist, für die den späteren fügung zu man davon ausgehen dürfe, messene höhere Summe erforderlich sein. Hinsicht bringen kann, das vermögen wir ist auch nicht zu übersehen, Leitung der Geschäfte haben wird. Willen niemals fehlen wird, von finanzieller Seite zu ermöglichen, halten.

Es scheint mir. daß eine solche Erklärung, wie sie der Herr Vor⸗ dner vinkulirt hat, einen sehr geringen Werth besitzen würde; ich ürde auch Bedenken tragen müssen, nachdem die Staatsregierung hnen die gegenwärtige Vorlage gemacht hat, und nachdem sie be⸗ anderen Hauses, die nicht auf eine sondern nur auf eine andere Disponirung der Fonds wieder darüber hinausgehen zu sollen. Ich zu ziehen ist, Meinung dahin gegangen ist, es werde für die Dauer sondern daß es die Absicht Anfungs zu treffenden Einrichtungen einen über dauernden Jahresbetrag hinausg henden Betrag zur Ver⸗ haben und daß die Unterstellung nicht Platz greift, daß es werde alljährlich eine so hoch be⸗ Was die Zukunft in dieser Alle nicht zu ermessen. E wer dann die Verantwortlichkeit für die Daß es bei mir an dem guten die Durchführung der Kreisordnung auch dessen bitte ich sich versichert zu

Der König

Berlin, 5. April.

Interpellation die Handhabun und sprach schließlich seine zu vervollkommnen sei:

mit der allgemeinen Form,

Es müßte die Pfl

zuweisen. Die Verwaltungsrä

werden.

Ausübung ihres Amtes, für ist. Dann müßte auch die in Betracht gezogen werden,

verwenden, wie auf seine eig

zum H die Aufst chts⸗

und Verwa

Privat⸗ die einzelne in

um der derungen

oder den von dem Aktiengesetz verlan ganze Aktienwesen erscheine mittel gegen

ein gluͤcklicher Anfang

Delikte handelt, Aktionär dieser

Punkte beim Handelsrichter die meisten Punkte doch

träge müßten, sobald sie die

schließen. Dann müßten di

strafrechtliche

dieselbe bewirken lassen.

Meine Herren! wohl irgend Jemandem in dem Gebiete des Aktienwesens

lichsten davon hervorgehoben.

antweortlichkeit scheut, welche

bezüglichen Gesetzentwurfs

wie Abhülfe zu gewähren sei,

die hervorgetreten sind, soweit

der Herr Vorredner in Bezieh

der Geschäfte annimmt, verpflichtet,

Macht der Pachtung der Genera Gesetz müßte das Stimmrecht regu Gesellschaftsvertretern überlassen strafen verboten werden, daß die allen Dingen sei es nothwendig, Herrn der Materie werde, und daß alle die Rechte, welche ltungsräthe verantwortlich machen,

ralversammlung verlegt werden, müßte die Recht gegen geltend

gte vollständige Publizität für das That als das größte Heil⸗

das Beziehung Verwaltungsrath

Schein, durch Nebenverträge und Scheinmanipulationen. Essentialien der Gesellschaft betreffen und nicht notariell oder gerichtlich abgeschlossen und der General⸗ versammlung mitgetheilt sind, nichtig sein. lichkeit sollte auch am geeigne

diesen Punkten sei Redner nicht a geltenden Aktiengesetzes. Er halte für so schwierig nicht, und meine, Laufe dieser Session oder in einer

in die

stände hervorgetreten sind. Der Herr

verbunden

liegt in der Natur der Sache;

Reichstags⸗Angelegenheiten. In der gestrigen Sitzung tags kritisirte der Abgeordnete Lasker bei Begründung seiner g der Gesetze über das Aktienwesen Ansicht darüber aus, Es müßte der Verwaltungsrath ver⸗ antwortlich sein für die volle Einzahlung der Aktien, nicht blos vollen Schadenersatz zu leisten, denn oft sei z. B. bei falschen Dividenden, der Schaden garnicht nach⸗

icht

zum

the müssen verantwortlich gemacht

werden auch für groben Mißbrauch, alle Fälle, wo ein Delikt begangen kriminalrechtliche Verantwortlichkeit mindestens sei Jeder, der sich frem⸗ so viel Sorgfalt darauf zu Dann müßte vor Allem die lversammlungen aufhören. Das liren, während es jetzt den

enen.

ist. daß

auch den einzelnen Aktionären zukommen. müßten die Rechte der Decharge und Kriminalrechten nicht in sondern überall,

in der

alle möglichen Beschädigungen. darin gemacht sei, daß die Statuten no⸗ tariell oder gerichtlich abgeschlossen werden müßten, daß der Nach⸗ weis für die volle Einzahlung der 10 notariell vor der Generalversammlung geschehen, daß alle diese angemeldet werden müßten, bleiben weil sie abgeschwächt werden

Hierauf erwiderte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück: Es hat dem Reichskanzler⸗Amt sem Hause entgehen können, daß auf in neuerer Zeit bemerkenswerthe Uebel⸗ Vorredner selbst hat die wesent⸗ Es ist die Absicht des Reichskanzler⸗

Amts, welches seinerseits ebenso wie der Herr Vorredner die V mit der sofortigen Ausarbeitung eines

wie in

wonnenen Materials, in ähnlicher Weise, zu Stande gekommen ist, die Sache nel Daß das Bestreben dabei darauf gerichtet sein wird, den Uebelständen, s wie thunlich Abhülfe zu verschaffen,

ung

Aktien verliehen werden.

Ertheilung,

tsten sein, den Gründerlohn auszu⸗ e Gründer auch in die civil⸗ und Verantwortlichkeit hineingezogen werden. In allen bgewichen von dem Geiste die Veränderung des Gesetzes bei gutem Willen würde im eventuellen Herbstsession sich

sein würde, die sämmtlichen Bundesregierungen zu einer Mittheilung ihrer Ansichten sowohl über

die hervorgetretenen Uebelstände, ) zu ersuchen und auf Grund des so ge⸗

ache legislativ in die Hand zu nehmen. indessen glaube ich auch in diesem

Stadium schon gegenüber den sehr dankenswerthen Andeutungen, die auf die Tendenz gesetzl icher

des Reichs⸗

wie das Gesetz

vollen Ersatze festgestellt

wegen Unvorsichtigkeit bei

Es müßte mit Kriminal⸗ Vor die Generalversammlung

Um wirksam zu sein, der Verfolgung von die Mehrheit der Gene⸗ wo es sich Mehrheit oder auch haben, seine For⸗ die Verwaltung zu machen. Die

Aber während hier

Prozent gerichtlich oder

Solche Ver⸗

Die vollste Oeffent⸗

des

so wenig wie

Ver⸗

2

Beziehung auf die Richtung,

wie das Gesetz von 1870

Aende⸗

E“ stimmig den Antrag angenommen,

Sanktionirung des Wahlreformgesetzes, rung an den Stufen des Thrones niederzulegen.

heute vom Finanz⸗Minister Sella Gewerbesteuer, sowie betreffs einiger über die Einregistrirungs⸗ der Kammer wurde der Antrag, schäftsordnung, nach welcher die Kammer

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Wien, Sonnabend, 5. April. Der Gemeinderath hat ein⸗ aus Veranlassung der den Dank der Bevölke⸗

Der Deputirtenkammer wurden die Gesetzentwürfe über die Abänderungen der Gesetze und Stempelsteuer vorgelegt. Von daß die Bestimmung der Ge⸗ als Komite berathen kann, aufgehoben werde, in Erwägung gezogen.

Belgrad, Sonnabend, 5. April. Der Minister⸗Präsident General Blaznawatz ist in der letzten Nacht an der Diphteritis gestorben. Versailles, Sonnabend, 5. April. In der heutigen Vor⸗ mittags⸗Sitzung der Nationalversammlung übernahm Buffet das Präsidium und sprach in einer längeren Antrittsrede der Ver⸗ sammlung seinen Dank für die auf ihn gefallene Wahl aus. Er hob die Schwierigkeiten der ihm zugefallenen Aufgabe, insbesondere als Nachfolger von Grevy hervor, dessen Verdienste er die vollste Anerkennung zollte und erklärte, daß die Obliegenheiten eines Vorsitzenden der Versammlung jede Partei⸗ Foreingenommenheit zum Schweigen bringen müßten. Buffet richtete darauf an alle Parteien die Bitte, ihm ihr Vertrauen zu schenken, da Alles, was dazu angethan sei, seine Autorität zu schwächen, der par⸗ lamentarischen Regierung nur nachtheilig sein könne. Der Prä⸗ sident schloß mit den Worten: Wir haben einen Theil un⸗ serer Aufgabe mit Hülfe des erhabenen Präsidenten der Republik vollendet; ein anderer bleibt uns noch zu erfüllen übrig, nämlich dem Lande dauernde Einrichtungen zu geben. Die Ver⸗ sammlung kann auf meine unbedingte Hingebung und mein eifriges Bestreben zählen, ihren Rechten überall die gebührende Achtung zu Theil werden zu lassen. Die Rede wurde von der Rechten und vom Centrum mit lebhaften Beifallsäußerungen

Rom, Freitag, 4. April.

entgegengenommen.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, den 6. April. Im Opernhause. (84. Vor⸗ stellung.) Alessandro Stradella. Romäantische Oper in 3 Ab⸗ theilungen mit Tanz von Friedrich. Musik von F. v. Flotow. Leonore: Frl. Lehmann. Stradella: Hr. Schott. Malvolio: Hr. Krolop. Barbarino: Hr. Formes. Hierauf: Gavotte, Tanz nach einer Melodie Ludwigs XIII. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

Preise. Im Schauspielhause. (95. Abonnements⸗ Vorstellung.) Lustspiel in 3 Akten, nach dem Französischen

Der letzte Brief. 1 frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

Preise. Montag, den 7. April. Im Opernhause. stellung.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Grossi. mann. Wolfram: Hr. Betz. Landgraf: Hr. Fricke. halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. Maria und Magdalenag.

(85. Vor⸗ Wartburg. Elisabeth: Fr. Tannhäuser: Hr. Nie⸗ Anfang

(96. Abonnements⸗Vorstellung.) Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Dienstag, den 8. April. Im Opernhause. (86. Vor⸗ stellung.) Achtes Gastspiel der italienischen Opern⸗Gesellschaft des Herrn Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Desiré Artöt. Kapellmeister Signr. Goula. Ein Maskenball. Große Oper in 5 Akten. Musik von Verdi. Ballet von Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. Aschenbrödel. Schauspiel in Elfriede: Fr. Niemann⸗Raabe, Preise.

Repertoire der

April 1873. Opernhaus. Montag den 7.: Tannhäuser.

( 97. Abonnements⸗Vorstellung.) 4 Abtheilungen von R. Benedix. als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel

Königlichen Schauspiele vom 6. bis 13. Sonntag, den 6: Stradella. Gavotte Dienstag, den 8: Italienische Vor⸗ stellung. Ballo in maschera. Mittwoch, den 9.: Rienzi. Donnerstag, den 10.: Sinfonie. Freitag, den 11;: Geschlossen. Sonnabend, den 12.: Geschlossen. Sonntag, den 13.: Joseph. Geburtstag.

Schauspielhaus. Sonntag, den 6. April: Der letzte Brief Montag, den 7.: Maria und Magdalena. Dienstag, den 8.: Aschen⸗ brödel. Mittwoch, den 9.: Eine Familie. Donnerstag, den 10.: Ge schlossen. Freitag, den 11,: Geschlossen. Sonnabend, den 12.: Ge⸗ Sonntag, den 13.: Don Carlos.

Fes

Baudenkmäler in Jerusalem. Im Saale des Architektenvereins hat der Professor Adler

im Laufe der beiden letzten Wochen zwei Vorträge über „Bau⸗ denkmäler in Jerusalem“ gehalten. In der ersten Vorlesung hob der

Vortragende hervor, daß die Ausführung der monumentalen

Bauten Jerusalems von der Beschaffenheit Palästinas überhaupt,

phisches gegeben, ging er zu

König Salomo durch phöni⸗ der orientalische Wappenstyl

zeigt, entwickelte Kunst,

sowie von der eigenthümlichen Lage und den Bodenverhältnissen Je⸗ rusalems bedingt erscheint. Nachdem der Redner ein topogra⸗

Dagegen sind Einfluͤsse ba

Als charakteristisch für dieses

daß das jüdische Vo so auch

und geschichtliches Bild der den Bau Berge Moriah und zu dem Baue des Tempels, wie uleute ausführen ließ, über. Bauwerk trat im Innern desselben hervor, während sich auch an ihm lk, wie überhaupt keine

zische Ba

keinen bylonisch⸗

ten des Königs David auf dem

Stadt in kurzen Umrissen

ihn der

eigenthümlich nationalen Baustyl hatte.

in der äußeren Bauart nicht zu verkennen. Es wäre eine un⸗ richtige Vorstellung, sich unter dem salomonischen Tempel ein imposantes monumentales Werk zu denken; derselbe war zwar nach phönizischem Vorbilde, aber nach unseren heutigen Begrif fen äußerlich mit großer Einfachheit ausgeführt. In Bezug au den zweiten Tempelbau, nach der Rückkehr aus der babylon schen Gefangenschaft, bemerkte der Vortagende, daß wenig bekannt sei. Um so interessanter seien die Prachtgräber um Jerusalem

assyrischen Ursprungs auch

als die ältesten uns erhaltenen Baudenkmäler Palästina’s, deren