die Bauten des
früheste bis in die Zeit der Hasmonäer⸗Herrschaft zurückreichen und ebenso wie das jüdische Volk in dieser Periode durch die Beziehungen zu Aegypten, Griechenland und Rom einen Einfluß auf seine allgemeinen Kulturverhältnisse erfährt, so tragen auch die Prachtgräber die Spuren derselben unverkennbar an sich. Der zweite Vortrag des Professors Adler behandelte erodes. Dieser prachtliebende Fürst war ein willenloses Werkzeug der römischen Machthaber und glaubte, seine Ohnmacht dem eigenen Volke und nach außen hin dadurch verdecken zu können, daß er eine Neigung zu großar⸗ igen architektonischen Denkmälern und zu römisch⸗heidnischem Schaugepränge entfaltete. Um sich die Gunst des mächtigen Augustus dadurch zu erwerben und zu erhalten, führte er in Zerusalem die in Rom üblichen, alle fünf Jahre sich wiederho⸗ lenden Festspiele ein, baute Theater und Rennbahnen, veran⸗ staltete Kampfspiele, bei welchen Athleten und wilde Thiere ihre Stelle fanden. Waren diese Bestrebungen geeignet, Herodes in Rom als passend für das römische Weltherrschaftssystem er⸗ scheinen zu lassen, so mußten sie in den Augen des jüdischen Volkes als Angriff auf die Nationalität und Religion gelten. Die in den Theatern aufgestellten römischen Siegeszeichen und Adler konnten als Anfang dazu betrachtet werden, römisches Götterwesen einzuführen und endlich an Stelle der jüdischen Gottesverehrung den heidnisch⸗römischen Kultus treten zu lassen. Den großartigen Palast der Hasmonäer, welcher sich an der Nordwestseite des Tempels befand, baute er in großartigem Style aus, schuf ihn in eine für jene Zeit nicht unbedeutende Festung um und nannte ihn zu Ehren seines Gönners und Freundes, des römi⸗ schen Triumvirn Antonius, Antonia; überhaupt erfüllte er ganz Judäa mit Städten und Denkmälern, welche die Namen seiner römischen Gönner oder die seiner Familie erhielten. Stratons⸗
thurm am Meere ließ er mit verschwenderischen Kosten zu einer der schönsten Städte und Hafenplätze erbauen und nannte sie Cäsarea. Einen Thurm an der Mauer derselben nannte er zu Ehren des Sohnes des Augustus, Drusus. Die zwei Flügel seines Palastes, die Herodes sich auf das Prachtvollste mit reichem Schmuck in der Oberstadt erbaute, führten die Namen Cäsars und Agrippas, dem letzteren zu Ehren nannte er auch die neu erbaute Seestadt Anthedon Agrippion. Zum Andenken an seinen Bruder Phasael wurden ein Thurm der inneren Festung und die Bauten im Osten Jerichos Phasaelis genannt. Seiner Prachtliebe war mit all diesen Bauten Genüge geschehen, aber nicht seiner Ruhmsucht. Auf die Zuneigung seiner Nation Verzicht leistend, wollte Herodes die Bewunderung fremder Nationen auf sich ziehen und seinem Namen bei ihnen Achtung verschaffen. Er ließ deshalb nicht blos im eigenen Lande Prachtbauten ausführen, sondern schmückte auch syrische, griechische und kleinasiatische Städte mit solchen und unterstützte sogar Jonier, Spartaner und Athener mit reichen Geldmitteln bei Ausführung derselben. Hatte auch Herodes so die Bewunderung der Griechen und Römer und selbst der aus⸗ wärtigen Juden, welche den Steuerdruck nicht empfanden, den der prachtliebende Fürst zur Ausführung seiner Lieblingsideen ausüben mußte, erworben, so wurde es ihm doch je länger desto mehr empfindlich, daß gerade diese Lieblingsideen ihm die natio⸗ nale und strengreligiöse Partei im Lande entfremdeten. Um sich nun als Landesfürst auch dem Auslande gegenüber einen un⸗ sterblichen Ruhm zu sichern und sich zugleich im eigenen Lande Beliebtheit zu verschaffen und die Gegenpartei zu versöhnen, konnte es für seine Prachtliebe und Baulust keine glücklichere Gelegenheit geben als die Ausführung eines an Umfang wie an architektonischem und lithurgischem Schmuck unvergleichlichen Tempelbaues an Stelle des bisherigen äußerlich unscheinbaren Serubabelschen.
Im 18. Jahre seiner Regierung, im Jahre 22 vor Christi Geburt, wurde der Bau des Tempels in Angriff genommen und das Innere von 18 Monaten vollendet. Der äußere
Bau der Mauern, Hallen und Säulengänge erforderte eine Zeit
von 8 Jahren, und die einzelnen Ausführungen des Bauwerkes wurden bis kurz vor dessen Zerstörung fortgesetzt. Der Hero⸗ dianische Tempel war ein Prachtwerk, dessen erhebende Schön⸗ heit nach der Berichterstattung des Josephus, welcher als Augen⸗ zeuge für diese Zeit die historische Quelle bildet, die Bewunde⸗ rung aller Beschauer erregte, und Herodes hat es in der That damit erreicht, daß selbst seine Gegner allmählich sich der Hoff⸗ nung hingaben, es werde sich an diesen Prachtbau wieder eine schönere und bessere Zukunft für das jüdische Volk knüpfen. Der neu erbaute Tempel unterschied sich von dem Serubabel⸗ schen, an dessen Stelle er erbaut war, nicht nur durch seine ungleich bedeutenderen Größenverhältnisse, sondern ganz beson⸗ ders auch durch einen Glanz und eine Pracht, welche selbst den inneren Reichthum des Salomonischen Tempels bei Weitem überstrahlte. Anfangs wur der Gedanke dieses Baues von der nationalen Partei nicht mit freudigem Gefühl begrüßt worden, man glaubte darin nur den Versuch zu erkennen, den jüdischen Kultus in heidnisch⸗römischer Weise umzugestalten. Um nun jeden Verdacht zu beschwichtigen, traf Herodes solche Anordnun⸗ en, daß der alte Tempelbau so lange für den Opfer⸗ dienst benutzt werden konnte, bis der mit Benutzung des alten Bauplatzes vollendete Neubau übergeben wurde. Erst nach Aufführung der äußeren Ring⸗ mauern wurde der alte Tempel durch die Pforten des neuen ge⸗ wissermaßen hinausgeschafft. Vermöge seiner Lage und Bauart konnte das Heiligthum bis in weite Ferne gesehen werden und machte einen imposanten Eindruck. Als Terrassenbau angelegt zeigte sich hier in architektonischer Beziehung eine Großartigkeit, wie sie nach den uns erhaltenen Ueberresten — die zum Bau verwandten Quadersteine haben, wie der Vortragende hervorhob, eine Schwere, für welche wir ein anologes Beispiel in der Bau⸗ kunst der Neuzeit vergebens suchen — auch im Vergleiche zu den Werken der modernen Baukunst Bewunderung zu erregen, wohl geeignet waren. Längs der ganzen inneren Mauer waren geräumige mit Cedern gedeckte und mit bunten Steinen ge⸗ pflasterte Hallen und Säulengänge, an der Südseite lagen die Königlichen Hallen. Der erste durch die Säulengänge einge⸗ faßte freie Vorhof diente dem Volke zum Sammelplatz, Heiden wie Verunreinigte durften sich nur hier aufhalten. Der zweite Vorhof war nun 10 Ellen breit; der eigentliche Tempel, zu welchem Stufen führten, war aus Marmorsteinen erbaut. Das Innere des Tempels bestand aus dem eigentlichen Vorhofe und dem gedeckten Heiligthume, welche wiederum in je drei Räume von ungleicher Ausdehnung zerfielen. Der Vorhof war getheilt in den der Frauen, der Israeliten und der Priester; das Heilig⸗ thum in die Vorhalle, das Heiligthum und das Alllr⸗ heiligste. Längs der Mauer des Vorhofes und des Heilig⸗ thums befanden sich Zellen, welche besonders den einzelnen Sekten zur Besprechung von religiösen Fragen dienten.
Der äußeren Pracht des Tempels entsprach nicht das in⸗ nere Wesen des jüdischen Volkes und Staates. Zerrissenheit
8 8 8
statutenmäßige General⸗Versammlung ab. Vereins und des Bureau’'s Graf zu Münster⸗Derneburg eröffnete die
und Parteikampf ließen schon 50 Jahre nach Einweihung des
Baues Jesus Christus, auf das Tempelgebäude weisend, aus⸗ rufen: „Wahrlich, ich sage euch, es wird hier nicht ein Stein auf dem andern bleiben, der nicht zerbrochen werde! (Ev. Matth. Cap. 24, 2.). Kaum ein Menschenalter später sollte dieses Wort sich in schrecklicher Weise erfüllen. Die fortdauernde innere Zwietracht äußerte sich wiederholt in blutigen Aufständen gegen die Römerherrschaft. Anfangs glaubten die Römer, daß die inneren Kämpfe das Volk unter sich aufreiben und ein ge⸗ waltsames Eingreifen überflüssig machen würden. Als aber der große Aufstand in Galiläa einen immer bedeutenderen Umfang annahm und der Feldherrenkunst der römischen Heerführer keinen verächtlichen Widerstand entgegensetzte, da schien die Zeit ge⸗ kommen, dem Scheinleben der jüdischen Nation als solcher ein Ende zu machen. Jerusalem war der Sammelplatz aller unzufriedenen Kämpfer für Religion und Vaterland geworden, und die kaum eine deutsche Meile um⸗ fassende Stadt barg eine Zahl von mehr als zwei Millionen Menschen in sich, die bis auf Weiber und Kinder herab zu blutigem Widerstand gegen ein gewaltiges römisches Heer, das unter Vespasian zum Kampfe heranrückte, entschlossen war. Vespasion wurde durch seine Erhebung auf den römischen Kaiserthron von dem blutigen Werke abberufen, dessen Ausfüh⸗ rung Titus vorbehalten sein sollte, an dessen Nanien sich, die Zerstörung des jüdischen Nationalheiligthums, die Ver⸗ nichtung der Stadt Jerusalem und die Zerstreuung des fü⸗ dischen Volks in alle Welttheile knüpft. Im April des Jahres 70 nach Christi Geburt rückte das römische Heer von allen Seiten gegen die heilige Stadt heran. Mit dem Muthe reli⸗ giöser Begeisterung und tiefster Verzweiflung entwickelten die Belagerten einen heftigen Widerstand, der erst durch Hungerz⸗ noth und Seuchen gebrochen wurde. Nachdem auch die Burg dem Feinde preisgegeben war, wurden die letzten ersterbenden Kräfte an die Vertheidigung des Heiligthums mit seinem Allerheiligsten gesetzt. Bei einem neuen Ausfall der Be⸗ lagerten, welcher zurückgeschlagen wurde, fanden die römischen Legionen Gelegenheit in das Heiligthum einzudringen und dasselbe durch Feuer zu vernichten. Das Siegesgeschrei der Römer, das Wehklagen der Juden beim Anblick der Ver⸗ wüstung, das Prasseln der Flammen erschütterte die Luft; viele Juden gaben sich aus Verzweiflung den Feuertod, der Tempel brannte gänzlich nieder, nur einige Mauertrümmer ragten wie Gespenster aus der Brandstätte hervor. Von den mehr als zwei Millionen Menschen war der größte Theil dem Schwerte, dem Hunger, der Pest, den Flammen und zuletzt den Grau⸗ 8 der eindringenden römischen Legionen zum Opfer ge⸗ allen. Die späteren Versuche, das jüdische Nationalheiligthum wieder aufzubauen, scheiterten an der durch den Krieg veränderten Boden⸗ beschaffenheit des Bauplatzes. Der beginnende Bau wurde jedesmal dadurch unterbrochen, daß, wie berichtet wird, aus dem Boden hervorbrechende Flammen jede weitere Thätigkeit hemm⸗
ten, ein Umstand, der zugleich als Zeichen dafür galt, daß es
nicht im Rathschlusse Gottes läge, den Juden ihren alten religiösen und nationalen Mittelpunkt jemals wiederzugeben.
In dem dritten Vortrage, welcher am vergangenen Dien⸗ stag gehalten wurde, ging Professor Adler zu den Bauwerken Jerusalems in der christlichen Zeit über und unterzog insbeson⸗ dere die heilige Grabeskirche einer näheren Betrachtung. Als nach der Zerstörung durch Titus Jerusalem wieder aufgebaut worden war, zeigte man im Innern der Stadt einen künstlich aufgetragenen Hügel, der auf der Stelle, wo sich das Heilige Grab befand, errichtet war. Kaiser Konstantin ließ den Hügel im Jahre 326 wegräumen und über dem unter demselben vor⸗ gefundenen Felsengrabe eine Grabrotunde mit einer sich daran anschli⸗ßenden Basilika errichten. Das Grab selbst wurde zu einer in der Mitte der Rotunde freistehenden Kapelle ausgearbeitet. Im Jahre 614 wurde der Constantinische Bau von den Persern zerstört, aber noch vor der 22 Jahre später erfolgenden Eroberung durch Muhamed wieder aufgeführt. Nach einer abermaligen theilweisen Zerstörung waren besonders die Kreuzfahrer bemüht, dem Hei⸗ ligthum, zu dessen Befreiung sie ausgezogen, eine glänzende Ausstattung zu geben. Die Grabkapelle selbst zerfällt in zwei hintereinandergelegene Gemächer, deren äußeres und geräumigeres dem Vestibul, das innere der Todtenkammer der jüdischen Felsen⸗ gräber entspricht. Es ist oft Zweifel erhoben worden, ob die auch heut noch bestehende Grabeskirche sich an demselben Platze befindet, wo sie ursprünglich errichtet worden war, und erst die neuesten Forschungen haben dies vollkommen bestätigt.
Die späteren Bauwerke in Jerusalem sind im Zusammen⸗ hange mit der geschichtlichen Entwickelung Palästinas im Ver⸗ hältniß zu den früheren durchaus unbedeutend und verdienen nur insofern Beachtung, als sie Beweise christlicher Kultur in diesem Lande sind. Erst in der neuesten Zeit hat, wie der Vor⸗ tragende am Schlusse hervorhob, die Baukunst in Palästina be⸗ sonders unter dem Einflusse des verewigten Königs Friedrich I“ einen erheblichen Aufschwung genommen.
Deutscher Fischerei⸗Verein. 8
Am Donnerstag Abend hielt der Deutsche Fischerei⸗Verein in einem Abtheilungszimmer des Reichstags Gebäudes seoine diesjährige Der Vorsitzende des
Versammlung um 7 ¼ Uhr unter Hinweisung auf das neueste Resultat der Wirksamkeit des Vereins, die in der Markthalle veranstaltete Aus⸗ stellung der Fischerei⸗Erzeugnisse ꝛc. und sprach denjenigen Personen, welche sich um das Zustandefommen dieses Unternehmens verdient ge⸗ macht haben, insbesondere dem Geheimen Regierungs⸗Rath Marcard den Dank des Vereins aus, welchen die Mitglieder durch Erheben von den Plätzen bethätigten.
Hierauf nahm der Stadtrath Friedel das Wort und gab ein lehrreiches Bild, von der Ausstellung und ihren einzelnen Gegenstän⸗ den. — Demnächst kam die Angelegenheit des neuen Fischereigesetzes ur Diskussion. Der Referent wies darauf hin, wie die wichtigsten — auf dem Fischereigebiet sich gerade um das dem Abgeordne⸗ tenhause jetzt vorliegende Gesetz schaaren. Die Kommission des Abgeordnetenhauses, welche das Gesetz durchberathen, habe prin⸗ zipielle Aenderungen an demselben nicht vorgenommen. Nur eine Meinungsdifferenz bestehe zwischen den Beschlüssen der Kommission und der Regierungsvorlage. Die Regierungsvorlage wollte als Mittel der Schonung der Fische zweierlei durch das Gesetz feststellen: Schon⸗ reviere und Schonzeiten. Die Schonreviere sind neu, die Schonzeiten alt, sie waren seither entweder relative oder absolute. Der Regie⸗ rungsentwurf wollte beide Mittel als gleichberechtigt nebeneinander anwenden; die Kommission des Adgeordnetenhauses hat den Schon⸗ revieren zugestimmt und darauf aufmerksam gemacht, daß die Schon⸗ reviere so ausgedehnt- zur Anwendung gelangen, daß alle Gattungen von Fischen darunter begriffen sein. Dagegen hat die Kommission
beschlossen, die Schonzeit außer den Sonn⸗ und Festtagen nur an
3 Tagen in jeder Woche der betreffenden Jahreszeit eintreten zu lassen, sonst aber die Fischerci stets zu gestatten. An der Diskussion be⸗ theiligten sich vornehmlich die Herren Graf zu Münster, General
1 “ 8““ “
Walker, von Behr, Geh. Regierungs⸗Rath Greiff, Prof. Peterz Prof. Dr. Virchow, Regierungs⸗Assessor 8. v Der Vorsitzende Graf zu Münster formulirte schließlich die An⸗ sicht des Vereins dahin, daß zuerst an einer strengen Schonzeit für alle Fischgattungen festzuhalten sei, und wenn das nicht möglich werde, daß dann wenigstens für die Lachse diese Methode beibehalten, und im Uebrigen die Ansicht der Abgeordnetenhaus⸗Kommission zu adop⸗ tiren sei. — Nachdem die Versammlung sich mit dieser Formulirung einverstanden erklärt hatte, wurde durch Akklamation das bisherige Büreau mit dem Recht der Cooptation einstimmig wiedergewählt, wofür Graf Münster der Versammlung seinen Dank aussprach.
Weltausstellung 1873 in Wi I. 1““ für diejenigen Beschicker der Weltausstellung des Jahres 1873 zu Wien, welche beabsichtigen, ein Schutzcertifikat für ihre Ausstellungsgegenstände im Sinne des Gesetzes vom 13. November 1872, R. G. Bl. Nr. 159. und des 24. ungarischen Gesetzartikels vom Jahre 1872 zu erlangen. “ Vorerinnerung. —
In den folgenden Paragraphen ist jenes zu unterscheiden, was vom Gesetze gefordert wird, und jenes, was im Interesse einer an⸗ standslosen und gleichförmigen Erledigung der Gesuche gewünscht wer⸗ den muß. Die Herren Aussteller werden wohl daran thun, auch die
letzteren Bemerkungen möglichst vollständig zu berücksichtigen.
Erstes Erforderniß der Ertheilung von Schutz⸗ 8 certifikaten. 8
Das Schutzcertifikat kann nur ertheilt werden für Gegenstände welche der Schutzwerber auf der Weltausstellung des Jahres 1873 in eTZ 8 “ 5 1
Im Gesuche des Schutzwerbers muß sonach der Gegensta genau bezcichnet werden, auf welchen der Scnuch sich bezichanfhon⸗ Eine allgemeine Angabe, wie z B. „die von mir auszustellenden Waaren“ und dergleichen, genügt nicht.
Es ist erwünscht, daß mit der Angabe des Gegenstandes auch die Berufung der Daten des auf die Anmeldung bwezüglichen Doku⸗ mentes verbunden werde; auch wird in dem Falle, als der Gegenstand zur Zeit der Ueberreichung des Gesuches bereits im Ausstel⸗ lungsraume oder auf dem Wege dahin sich befindet, die Angabe des bereits bekannten oder wahrscheinlichen Tages der Einbringung des Gegenstandes von Nutzen sein.
Theilnehmer an Kollektivausstellungen haben den Gegenstand, für welchen sie ihrerseits den Schutz zu erlangen wünschen, durch genaue keinen Zweifel zulassende Daten zu bezeichnen. b
Zweites Erforderniß der Ertheilung von Schutz⸗ certifikaten. Das Schutzcertifikat kann nur ertheilt werden für solche Gegen⸗ stände, welche nach den Bestimmungen des Geietzes vom 15. August 1852, R. G. Bl. Nr. 184, dann der beiden Gesetze vom 7. Dezember 1858, R. G. Bl. 230 und 237, zur Erwerbung des Privilegiums⸗ Marken⸗ oder Musterschutzes sich eianen. G Zeitpunkt der Ueberreichung.
Die Gesuche sind vom 12. Januar 1873 — als dem Tage, an welchem das Gesetz vom 13. November 1872 in Wirksamkeit getreten ist — angefangen zu überreichen.
Der Endtermin zur Ueberreichung des Gesuches ist ein verschiede⸗ ner, je nachdem der betreffende Gegenstand vor der Eröffnung der Ausstellung im Ausstellungsraume einlangt oder aber ausnahmsweise dessen nachträgliche Einbringung in den Ausstellungsraum zugelassen wird.
Im ersteren Falle ist der dem Eröffnungstage der Ausstellung vorhergehende Tag der letzte, an welchem das Gesuch angenommen wird, im zweiten Falle muß das Gesuch spätestens eher überreicht werden, bevor der Gegenstand in den Ausstellungsraum gelangt. 8
J 11“ e eer. e⸗
Das Gesuch ist von dem Schutzwerber persönlich, oder aber von einem Bevollmächtigten desselben zu c, „Ddie Uebersendung des Gesuches mittelst der Post ist nicht zu⸗ lässig, ebensowenig dessen Ueberreichung durch einen einfachen Püi. ohne legale Vollmacht.
Es ist erwünscht, daß ein solcher Bevollmächtigter gewählt werde, welcher zu Wien seinen dauernden oder wenigstens zeitweiligen Wohn⸗
sit hat. t V Bei wem zu überreichen.
Das Gesuch muß bei dem General⸗Direktor der Weltausstellung
eingebracht werden.
Zur unmittelbaren Uebernahme der Gesuche ist das Rechtsbureau der General⸗Direktion ermächtigt; die Ueberceicher von Gesuchen haben sich daher an den Vorstand des Rechtsbureau oder an dessen Stell⸗ vertreter zu wenden.
Kalendarium der internationalen Kongresse. 8 „(Siehe allgemeines Programm; Punkt XI). 1 98
1873. Juni 16., 17., 18., 19., 20.,21. Internationale Brauerversammlung.
8 19., 20., 21., 22., 23., 24. Internationaler Kongreß zur Erör⸗ terung der Frage einer einheit⸗ lichen Garnnumnerirung.
August 3., 4., 5., 6., 7., 8. Internationaler Kongreß von Leh⸗ rern und Leitern von Blinden⸗ Instituten.
Internationaler Patent⸗Kongreß.
3., 4., 5. 11., 12., 13., 14.
19., 20.
licher Kongreß. Interwationaler Kongreß von Flachs⸗ 8 Interessenten. Internationaler Kengreß von Leinen⸗ Industriellen behufs Berathung von Fragen, and zwar: am 18. der Spinnerei und Weberei, - am 21. der Bleicherei, Färberei und Appretur. Internationgle Versammlung von . Berg⸗ und Hüttenmännern. Septbr. 26. bis 4. Oktober. ree medizinischer kongreß. h dInternationaler Kongreß zur Erör⸗ tteerung der Frage der Herstellung von Geldzeichen und Werth⸗ papieren*.
Internationaler Kongreß von Land⸗
und Forstwirthen *.
Internationaler Kongreß zur Be⸗ rathung von Maßnahmen zum Schutze der Vögel*.
18.
2
* Der Zeitpunkt des bekannt gegeben. 42, Praterstraße.
März 1873. Frreiherr v. Schwarz⸗Senborn. Wien.
„— In dem in der vorgestrigen Nr. d. Bl. enthaltenen Ar⸗ tikel über das 1. Weßpreußische Grenadier⸗Regiment Nr. 6 ist
statt: General von Lingsfeld zu lesen: General von Len⸗
gefeld.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg Vier Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
18 “ 1“
geselle Grasemann, Mari Emilie Johanna, geb. Müller,
wegen schwerer He a brief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 28. März 1873.
hinter dem Töpfergesellen Amrand Marr aus Waldenburg in Schlesien von der Königlichen Kreisgerichts⸗Kommission I. Luckenwalde erlassene Steckbrief ist erledigt. Jüterbog, den 1. April 1873.
Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stnats-Anzrigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter die verehelichte Klempner⸗
hlerei unter dem 8. Februar 1872 erlassene Steck⸗
hj
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Deputation I. für Schwurgerichts⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unter dem 4. Oktober 1869
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
2 7 . . sige Kommanditgesellschaft in Firma:
vermerkt steht, ist eingetragen:
Handelsgesellschaft in Firma:
vermerkt steht, ist eingetragen:
am 1. April 1873 begrundeten Handelsgesellschaft
sind die Kaufleute:
b 24 8. — — . 8 2) Hermann Wolff Wolffheim, worden.
Handlung in Firma:
am 2. April 1873 begründeten Handelsgese
Internakionaler volkswirths aft⸗
“ Heinrich Engelmann
Handels⸗Register.
1b Dandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.. n unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3633 die hie⸗
1““
Carl Aulig & Co.
ie Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft ufgelöst. Der Banquier Carl Wilhelm Ferdinand Aulig ist zum alleinigen Liquidator ernannt. .
Die dem Leopold Stern für diese Firma ertheilte Pro⸗ kura ist erloschen und deren Löschung in unser Prokuren⸗
register Nr. 2000 erfolgt. E1“ In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3672 die hiesige “ Emil Kemnitz & Co. 2.
Der Kaufmann Carl Emil Waldemar Kemnitz ist durch
den Tod aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der aufgebracht durch 4250 Akt
Kaufmann Albert Heinrich zu Berlin ist am 1. April 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten. — “
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Vogelsdorff & Wolffheim
(jetziges Geschäftslokal: Leipzigerftraße 46.)
1) Siegfried Vogelsdorff,
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter 4366 eingetragen
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5020 die hiesige qp““ vermerkt steht, ist eingetragen: 1uee“ Der Kaufmann Paul Julius Mever ist in das Handels⸗ geschäft des Kaufmanns Paul Jüdel als Handelsgesell⸗ schafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma Meyer & Jüdel bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 4367 des Gesellschaftsregisters eingetragen. 1
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
Meyer & Jüdel
1) Paul Jübel, 2) Paul Julius Meyer, Beide hier. “ Ddies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr.
ragen worden. 8
In unser Firmenregister ist Nr. 7324 die Firmatk — Alexander Marcus und als deren Inhaber der Cigarren⸗Importeur Alexander Mareus hier (jetziges Geschäftslokal: Neue Friedrichstraße 56. 3 eingetragen worden. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1282 die hie⸗ sige Handelsgesellschaft in — 8 ohn & Wilde 8 vermerkt steht, ist eingetragen: v14X“ Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Der Kaufmann Ephraim (Cduard) Meyer Cohn setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Eduard Cohn jr. fort. Vergleiche Nr. 7325 des Firmenregisters. “ Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7325 die Firma:
1 Ednard Cohn IJr. und als deren Inhaber der Kaufmann Ephraim (Eduard) Meyer Cohn hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 7326 die Firma
und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrich Engelmann hier (jetziges Geschäftslokal: Neue Wilhelmstraße 14.) eingetragen worden. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4290 die hie⸗ sige Handelsgesellschaft in Firma: Heynemann & Cohn vermerkt steht, ist eingetragen: 1 8 8 Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufge⸗ föst. Der Kaufmann Robert Heynemann setzt das Han⸗ delsgeschäst unter der Firma Heynemann & Cohn fort. Vergleiche Nr. 7327 des Firmenregisters. 8 - mnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7327 die 1 Heynemann & Cohn “ und als deren Inhaber der Kaufmann Robert Heynemann hier einge⸗ tcagen worden. In unser Gesellschaftscegister woselbst unter Nr. 2251 die hie⸗ ige Handelsgesellschaft in Firma: 8 8 18 Gustav Schubart & Co. 1 . vermerkt steht, ist eingetragen: “ Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufge⸗ löst. Der Kaufmann Gustav Edmund Schubart zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr 7328 des Firmenregisters.
.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register.
.Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Ver⸗ — ladungen’ u. derzl. 1
Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ꝛc.
Neue Berliner Messingwerke. Aktien⸗Gesellschaft
sich Blatt 4 bis 13 des Beilagebandes Nr. 448 zum Gesellschafts⸗ register.
beschränkt. (§. 4.)
eiger und Königlich
Sonnabend, den 5. April
von öͤffentlichen Papieren.
handel. h . Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.
8 und als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Edmund Schubart hier eingetragen worden. b
Berlin, den 3. April 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Handelsregister does Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen worden: Col. 1. Laufende Nr. 4368. Col. 2. Firma der Gesellschaft: (vorm. Wilh. Borchert jr.) Col. 3. Sitz der Gesellschaft: . Berlin. “ Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellsc4haft. Das am 29. März 1873 notariell verlautbarte Statut befindet
Gegenstand des Unternehmens ist: 2 — Die Fabrikation von Messing, Tomback und Neusilber in Blechen, Drath und Röhren, sowie der Betrieb aller hier⸗ mit in Verbindung stehenden Gewerbe, insbesondere der Erwerb der zu Berlin unter der Firma Wilh. Borchert jr. betriebenen Mesfingwerke nebst allen dazu gehörigen Ma⸗
schinen, Utensilien, Inventarienstücken und Apparaten, den Vorräthen, Außenständen und Effekten, sowie der Grund⸗ stücke Kochstraße 30 und Alexandrinenstraße 107 in Berlin. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht Das Grundkapital ist auf 850,000 Thaler festgesetzt und wird tien, jede Aktie zu 200 Thaler. (§. 5.) Die Aktien lauten auf den Inhaber. (§. 6) Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolg ch: 1) Die Berliner Börsenzeitung, 2) Salings Börsenblatt, 3) die Vossische Zeitung, 8 4) die National⸗Zeitung, “ Jede Bekanntmachung gilt als gehörig. publizirt, wenn sie einmal durch die genannten Blätter veröffentlicht ist. (§. 13.) “ Die Generalversammlungen beruft der Vorsitzende des Aufsichts⸗ raths mindestens 3 Tage vor dem anberaumten Termine durch die Publikationsblätter. (§. 30.) 2 * Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. (§. 17.) Alle Urkunden und Erklärungen sind für die Gesellschaft verbind⸗ lich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind, und die eigenhändige Unterschrift: a. insofern nur ein Dire wei Prokuristen, 1 b. insofern mehrere Vorstands⸗Mitglieder vorhanden, von zweien derselben, oder von einem Vorstands⸗Mitgliede und einem Prokuristen, oder endlich von zwei Prokuristen beigefügt ist. (§. 18.) 1 8 Derzeitiger alleiniger Vorstand ist: 1 8 8 der Direktor Louis Koehler in Berlin. 88 Eingetragen auf Verfügung vom 4. April 1873 am selbigen Tage. (Akten über das Gesellschaftsregister, Beilageband Nr. 448, S 26.) Fanner, Sekretär. Berlin, den 4. April 1873. 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
ktor vorhanden, von diesem oder von
8
Bekanntmasch un . In unser Gesellschaftsregister ist folgende Eintr worden: 8 ““ Nr. 131. Firma: Krüger, Schönemann & Co., Sitz der Gesellschaft: Brandenburg. Die Gesellschafter sind die Tuch⸗ fabrikanten: “ 1— 191 Johann Friedrich August Krüger, 2) Gustav Adolph Baumgarten,
3) Albert Theodor Häuser, . 4) Carl Friedrich Wilhelm Schemmel,
agung bewirkt
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w 1
Industrielle Etablissements, Fabriken und Gro
standene Handelsgesellschaft ist durch
register gelöscht und die Firn Firmenregister eingetragen worden.
5) Christian Friedrich Schönemann,
6) Friedrich Gustav Voigt,
7) Herrmann Eduard Adolf Schönemann,
8) Carl Gustav Tschernig . Die Geiellschaft hat am 27. März 1873 begonnen.
Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht nur dem
Kaufmann Johann Friedrich August Krüger und dem Kauf⸗
mann Gustav Adolph Baumgarten zu
besonders, zu. ö“
randenburg, den 31. März 1873. , 8 dasgliches Kreisgericht. I. Abtheilung
Brandenburg, Jedem
Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist unser N August Wagenitz zu Brandenburg, in Firma:; und als Ort der Niederlassung: Brandenburg eingetragen. Brandenburg, den 31. März 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
ung. 8 tragung bew
Bekanntmach u
In unserem Firmenregister ist folgende Ein a. Nr. 268. — 1 b. Bezeichnung des Firmeninhabers:
barth in Schlaben, .Ort der Niederlassung:. Schlaben bei Neuzelle. Bezeichnung der Firma: 1 Sttomar Florian’'s Wittwe. c. Eingetragen zufolge Verfügung vom 29 31. März 1 8 Guben, den 3 2. März 1873. 1 Königliches Kreisaericht. I. Abtheilung.
In unserem Gesellschaftsregister ist folgend Eintragung be
worden: 1) Nr. 53.
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7328 die Firma: Gustav Schubart & Co.
2) Firma: Juckel & Boehme.
Nr. 481 Kaufmann Wilhelm W. Wagenitz Jun⸗
die Kaufmannsfrau Hedwig, verwittwete Florian geb. Ne 1
*s Inserate nimmt an die autorisirte Amnoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Leinzig, Hamburg, Frank⸗ furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, Künchen, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
3) : Guben. 4) Rechtsverhältnisse der Gesellschaft 3 „ Die Gefellschafter sind: die Maschinenbauer Ernst Juckel und Eduard Boehme zu Guben. Die Gesell⸗ scchaft hat am 1. März 1873 begonnen. Zur Vertre⸗ uung der Gesellschaft ist jeder der beiden Gesellschafter Perechtigt. zufolge Verfügung vom 31. März 1873 am 1. April 1873. “ Guben, den 1. April 1873. G Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. “ Bekanuntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 521 die Firma: Adalbert
Potsdam, den 1. April 1873. 11¹“] Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
“ Handelsregister. Die hierselbst unter der Firma: Endrikat & Hirschfeld be⸗ H das Ausscheiden des Gesellschafters G den; Aktiva und Passiva derselben
Wilhelm Hirschfeld aufgelöst worden; Aktix hat der Gesellschafter Christian Endrikat übernommen, welcher das Geschäft unter der Firma: C. Endri kat für alleinige Rechnung
fortführt.
Deshalb ist zufolge Verfügung vom 28. am 29. März d. 8.bE
Firma Endrikat & Hirschfeld unter Nr. 354 im Gesellschafts⸗
8
na C. Endrikat unter Nr. 1673 in das
Königsberg, den 2. März 1873.
8 Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 31 bei der Aktien⸗
—
Gesellschaft in Firma
Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank
heute folgender Vermerk eingetragen worden:
Die Direktion besteht für das Geschäftsjahr vom 1. Avpril 1873 bis zum 1. April 1874 neben dem vollziehenden Direktor Schottler aus den Mitgliedern des Verwaltungsraths Kauf⸗ leuten Otto Steffens und Samuell Benedix Rosenstei Danzig. — venhe. aan e“” önigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. Bekanntmachung. . In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 919 die Firma J. Abraham — und als deren Inhaber der Kaufmann Isidor Abraham zu Danzig eingetragen worden. 8 EET3Z3Z3“* Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 171 bei der Firma:
G. B. Rung folgender Vermerk eingetragen worden: “ Dieses Handelsgeschäft ist mit der Firma G. B. Rung Nachfolger an den Kaufmann Franz einrich Wiebe hier übertragen. 1““ Gleichzeitig ist die Firma: 1 — G. B. Rung Nachfolger und als deren Inhaber der Kaufmann Franz Heinrich Wiebe zu Danzig unter Nr. 918 in das Firmenregister neu eingetragen orde Danzig, den 1. April 1873. “ 1 Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unser Nr. 253 heute die hier⸗ orts seit dem 1. Januar 1873 errichtete Handelsgesellschaft in Firma: Th. Barnick “ mit dem Vermerke eingetragen worden, daß die Gesellschafter sind: 1) der Zimmermeister Wilhelm Theodor Barnick, ) der Bautechniker Bernhard Emil Johannes Herzog, 88 beide in Danzig. Danzig, den 1. April 1873. ““ . 8 önigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. 8 Bekanntmachung. ““
Zufolge Verfügung vom 28. März c. ist am 1. April c. die in Strasburg errichtete Handelsniederlassung des Kaufmanns Julius Rutkowski ebendaselbst unter der Firma
J. Rutkowski in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 175 eingetragen Strasburg in West⸗Pr., den 28. März 1873. Königliches Kreisgericht.
Bekanntmachung. In unserer Bekanntmachung vom 15. März c., betreffend die Eintragung der Firma des Maschinenfabrikanten Her⸗ mann Hoffmann in Abbau Michlau in das Firmenregister, ist die Firma falsch angegeben. Dieselbe la 1 vielmehr H. Hoffmann, was hiermit bekannt gemacht wird.
Strasburg in Westpreußen, den 3. April 1873.
“ Koͤnigliches Kreisgericht. Abtheilung JT. “] Handelsregister. A.““
8- Stetti ter der Firma ür seine in Stettin unter der Firma: Fr. Meyn
bestehende und unter lung den Kaufmann stellt. Dies ist unter tragen. “ Stettin, den 2. April 1873. .
Königliches See⸗ und Handelsgericht.
Handelsregister.
Stettin unter der Firma: b Stettiner Handelsgesellschaft Paul Neumann & Co. bestehende und unter Nr. 460
in unzer Prokurenregister heute “
Stettin, den 2. April 1873. ““ Königliches
8 1“
Böhm und als deren Inhaber der Kaufmann Adalbert Böhm hier⸗ selbst eingetragen. A11“
utet nicht A. Hoffmaun, sondern 16
Gutsbesitzer Franz Meyn zu Lohmühle bei Berlinchen hat
Nr. 1252 des Firmenregisters eingetragene Hand- Robert Meyn zu Stettin zum Prokuristen be⸗ Nr. 372 in unser Prokurenregister heute einge⸗
ann Paul Neumann zu Stettin hat für seine in
des Gesellschaftsregisters eingetragene Handlung den Disponenten Emil Seiler und, George Lichtenheim, beide zu Stettin, Kollektivprekura ertheilt. Dies ist unter Nr. 373
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