Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Sitzung am 3. April 1873 die Herren F. C. Donders in Utrecht, J. Henle in Göttingen, A. Köllicker in Würzburg und E. Pflüger in Bonn zu Korrespondenten ihrer phyfika⸗ lisch⸗mathematischen Klasse gewählt.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das dem Spinnerei⸗Direktor Adolph Heller zu Münster, Elsaß, unter dem 10. Februar v. Is. ertheilte Patent uf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Maschine zum Auflockern zusammengepreßter Gespinnst⸗ fasern, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich er⸗ kannt ist, ist aufgehoben. Dem Civil⸗Ingenieur Robert Gottheil zu Berlin ist unter dem 4. April 1873 ein Patent auf ein submarines Torpedoboot in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
im
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der eehesfchmengeg. Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage (a.) aufgeführten
8 344 Stück Serie J. à 100 Thlr. und
v1““ „ II. 8 62 2 „
gezogen worden.
Ddieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie V. Nr. 6. bis 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hierselbst zu erheben. 1
Die in Rede stehenden Aktien werden auch bei den Stations⸗ Kassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz ein⸗ gelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Di⸗ rektion der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden. 8
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapital⸗ betrage gekürzt. 8
Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung obiger Prioritäts⸗Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihre Verloosung aufge⸗ hört hat.
Beerlin, den 3. April 1873. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger. 2. st der heutigen Nummer dieses Blattes gefügt.
bei⸗
vine, 8. 290 Nichtamtliches . Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 8. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen im Beisein des Kommandanten, und hierauf die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten und des Militär⸗Kabinets entgegen.
— Ihre Majestät die Kaistserin⸗Königin begrüßte gestern Ihre Majestaͤt die verwittwete Königin auf dem Bahn⸗ hofe bei Allerhöchstihrer Rückkehr von Dresden, und war in einer des Deutschen Central⸗Komites anwesend.
Sitzung
— Ihre Majestät die verwittwete Königin ist’ gestern Abend aus Dresden wieder in Charlottenburg einge⸗ troffen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern Vormittags die Blumen⸗Aus⸗ stellung in der Reitbahn des Kriegs⸗Ministeriums, nahm später militärische Meldungen entgegen und war von 12 ½ Uhr ab im Museum, um die in neuester Zeit für die Gemälde⸗Sammlung erworbenen Bilder in Augenschein zu nehmen. Nachmittags 4 Uhr besuchte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kunst⸗ Akademie.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie für Han⸗ del und Verkehr und für Rechnungswesen, ferner die Aus⸗ schüsse für Elsaß⸗Lothringen, für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Nachdem mit der Bestimmung des §. 27 Nr. 1 des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc. die älteren Vorschriften über die Beschränkungen des Bezuges von Civilpensionen im Auslande beseitigt sind, können dieselben nach einer Bestim⸗ mung des C“ auch auf andere Pensionen und Unterstützungen nicht mehr angewendet werden. Vielmehr hat der Grundsatz des neuen Pensionsgesetzes über den abzugsfreien Pensionsbezug im Auslande auf alle den preußischen Staats⸗ kassen obliegenden Zahlungen von Pensionen und fortlaufenden Unterstützungen Anwendung, gleichviel, ob sie vor oder nach Er⸗ laß des Gesetzes angewiesen sind und ob dieselben auf dem Pen⸗ sions⸗Reglement vom 30. April 1825 oder auf einer gesetzlichen Vorschrift der neu erworbenen Landestheile, betreffend Pensionen und Unterstützungen an Beamte und deren Hinterbliebene oder aber auf besonderer Bewilligung beruhen.
Ueber die Pflicht des im Auslande wohnenden Zahlungs⸗ Empfängers zum Nachweise der Fortdauer des deutschen In⸗ digenats ist in der Anweisung der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer vom 31. Januar c., betreffend Legung der Civil⸗Pensions⸗Rech⸗ nungen Bestimmnng getroffen. Die Verabfolgung der Pensionen und Unterstützungen nach dem Auslande erfolgt auf Gefahr und Kosten des Empfängers; auch finden auf diese Zahlungen die Bestimmungen entsprechende Anwendung, welche dieserhalb in der zum Militär⸗Pensionsgesetze vom 27. Juni 1871 erlassenen Ausführungsverfügung vom 18. Oktober ejsd. — Minist. Bl.
— Die von dem Minister der geistlichen ꝛc.
ordneten Prüfungen der Lehrer
zwei Mal, im Mai und im November in Coblenz stattfinden. In der Prüfung wird die Befähigung als Lehrer an den Ober⸗ klassen der Mittelschulen oder an höheren Mädchenschulen an⸗ gestellt zu werden, erforscht. Die Anmeldung zu der Prüfung ist vor dem 1. März oder dem 1. September bei dem König⸗ lichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegium einzureichen.
— Der General⸗Feldmarschall von der Armee Herwarth von Bittenfeld hat sich wieder nach Bonn zurückbegeben.
— Der General der Infanterie von der Armee Freiherr von Barnekow, Chef des Königlichen Rheinischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 68 und kommandirt zur Vertretung des kom⸗ mandirenden Generals des IJ. Armee⸗Corps ist von Königsberg i. Pr. hier eingetroffen und im British Hotel abgestiegen.
— Der General⸗Lieutenant von Schmidt, Commandeur der 10. Division, welcher kurze Zeit hierher beurlaubt war, hat sich nach Posen zurückbegeben.
Bayern. München, 6. April. Am Gründonnerstag Vormittags wird der König mit großem Kortége dem Hochamt in der Allerheiligen⸗Hofkirche anwohnen. Die feierliche Fuß⸗ waschung an den 12 Greisen findet an diesem Tage im ehemali⸗ gen Hartschiersaale der Königlichen Residenz durch den geistlichen Rath und Prodekan des Hofstifts St. Kajetan Dr. Enzler im Beisein des Königlichen Oberst⸗Hofmeisters statt. Am Char⸗ freitag begiebt sich der König Vormittags um ½12 Uhr zur Anbetung des hl. Kreuzes in das Schiff der genannten Kirche, vom großen Kortége begleitet, und am Charsonnabend Abend wird Se. Majestät der Auferstehungsprozession, welche sich von der Hofkapelle der Residenz in die Allerheiligen⸗Hofkirche bewegen wird, anwohnen. b
— Die Prinzen Leopold und Arnulf trafen am 4. d. M. Abends 10 Uhr von ihrer orientalischen Reise im besten Wohlsein hier ein und wurden am Bahnhof von dem Prinzen Luitpold und den Prinzessinnen Ludwig und Therese empfangen. Prinz Arnulf erstattete gestern Mittags und Prinz Leopold Nachmittags dem König Besuch.
— Das „Reg. Blatt“ vom 5. d. M. publizirt den König⸗ lichen Abschied für den Landrath von Niederbayern.
Hessen. Darmstadt, 7. April. Der Ministerial⸗Direk⸗ tor Kempff ist von Berlin wieder zurückgekehrt.
Braunschweig, 6. April. In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung wurden bei der Berathung über die Einnahmen des Staatshaushalts⸗Etats von dem Abg. v. Velt⸗ heim ein Antrag auf Ermäßigung der Grundsteuer, von dem Abg. Häusler aber auf Ermäßigung der Steuer in allen Klassen, sowohl hinsichtlich der Personal⸗ als der Gewerbe⸗ wie der Grund⸗ steuer gestellt, und werden diese Anträge, welche einstweilen der Finanz⸗Kommission zur Beurtheilung überwiesen sind, in einer der vor der Vertagung bevorstehenden letzten Sitzungen berathen werden. Die Anträge der Finanz⸗Kommission hinsichtlich der Einnahmen wurden im Uebrigen fast sämmtlich angenommen. Abg. Reuter berichtete Namens der Finanz⸗Kommission über die Anträge der Landesregierung wegen Vertheilung der Ueberschüsse der vorigen Finanzperiode. Die Majorität ist mit den Vor⸗ schlägen der Landesregierung einverstanden. — Der Präsident zeigte an, daß nach seiner Ansicht Kommissionen zu wählen seien: eine für das Wahlgesetz, eine Justizkommission für das eventuell zu erwartende⸗Forst⸗ und Jagdstrafgesetz und eine Kommission für das Bewässerungsgesetz, während die Feuerordnung der für das Innere zugetheilt werden könne. — Der Abg. Lincker er⸗ stattete darauf mündlichen Bericht über die Proposition der Landesregierung wegen verschiedener Kammer⸗ und Forstwege⸗ bauten, deren Verwilligung anheim gegeben wird. Abg. v. Görtz⸗ Wrisberg berichtete über den Antrag des Abg. Seyferth wegen Revision des Gesetzes, die Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften be⸗ treffend. Die Kommission gab anheim, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen, aber an die Landesversammlung das Ersuchen zu stellen, noch andere auswärtige, bereits in Preußen konzessionirte Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften zuzu⸗ lassen, wenn solche darauf antragen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 4. April. Nach einem im letzten Regierungsblatte veröffentlichten Gesetze ist mit Einwilligung sämmtlicher volljährigen, successionsberechtigten Mitglieder des Herzoglichen Hauses das Greinburger Fideikom⸗ miß dem Lichtenberger Fideikommiß dergestalt einverleibt wor⸗ den, daß es aufgehört hat, einen selbständigen Bestandtheil des Hausvermögens des Herzoglichen Hauses zu bilden und daß die bezüglich des Lichtenberger Fideikommisses geltenden hausgesetz⸗ lichen Vorschriften auch auf die Bestandtheile des bisherigen Greinburger Fideikommisses Anwendung finden. Jedoch sollen zur Vermehrung der Substanz des Lichtenberger Fideikommisses von dessen Abwurfe von jedem künftigen Fideikommißinhaber annoch weitere 100,000 Fl. österr. W. jährlich verwendet werden.
Anhalt. Dessau, 6. April. Der Minister von Larisch hat an die Beamten des Herzogthums nach der „Leipz. Ztg.“ Folgendes erlassen:
Die Herzogl. ꝛc..... wird mit uns die Ueberzeugung theilen, daß die wesentliche Umgestaltung, welche die socialen Verhältnisse in neuerer Zeit erlitten haben, in Verbindung mit anderen auf dem poli⸗ tischen und sittlichen Gebiete liegenden Momenten die Fundamente einer gesunden Fortentwickelung des Volkslebens zu erschüttern und zu lockern drohen, falls nicht alle Gegenkraͤfte angespannt werden. Zweck dieses Erlasses ist, die Aufmerksamkeit der Herzogl. ꝛc. darauf hinzulenken, daß hieraus für den Beamtenstand, von den höchsten Stellen bis zu den niedrigsten, erhöhte Verpflichtungen erwachsen. Neben der pflicht⸗ mäßigen Verrichtung der amtlichen Geschäfte besteht die Aufgabe des Beamtenstandes wesentlich auch darin, Hüter und Träger der im staͤatlichen Organismus zur Gestaltung zu bringenden sittlichen Ideen zu sein. Aus diesem höheren Berufe erwächst für den gesammten Beamtenstand unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen die besondere Aufgabe, der anscheinend vorschreitenden Entsitt⸗ lichung im Volke mit vollster persönlicher Hingebung entgegen⸗ zuarbeiten und zwar an erster Stelle durch das eigene gute Beispiel. Müssen nun das Sinken der Autorität des Gesetzes und der staat⸗ lichen und bürgerlichen Gewalten, ein allgemeines Streben nach schneller müheloser Bereicherung selbst auf Kosten Anderer, die Ge⸗ nußsucht in materiellen Dingen insonderheit auch die Putzsucht und Aeußerlichkeit der Frauen mit Recht als die vorzugsweise hervortre⸗ tenden Schwächen unserer Zeit angesehen werden, so ergiebt sich für den Beamten die unabweisbare Pflicht, jjeder an seinem Theile, im amtlichen Berusskreise wie im eigenen Hause, mit aller Entschiedenheit und Selbstverleugnung dazu mitzuwirken, daß Gesetz und Autorität aufrecht erhalten, daß Pflichttreue und sparsamer häuslicher Sinn ge⸗ pflegt, daß überhaupt die höheren Lebensziele im Auge behalten
Angelegenheiten in den allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 ange⸗ an Mittelschulen werden für die Rheinprovinz und die Hohenzollern⸗ schen Lande vor der dafür gebildeten Kommission alljährlich
amten, bas sie und ihre Familien situirten erufsständen in Beziehung wetteifern suchen, sondern darin, daß sie ihrer öffentlichen Stellung allenthalben eingedenk sind und nie aufhören, allen Schichten der Bevölkerung durch Pflichttreue, Anspruchslosigkeit und sittliche Integrität voranzuleuchten. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß der Beamtenstand Anhalts dieser seiner hohen Aufgabe sich stets bewußt bleiben und deren Erfüllung für die Zukunft mit um so größerem Eifer anstreben werde, nachdem er durch die gnädige Fürsorge Sr. Hoheit des Herzogs und die Munificenz der Landesvertretung von den schweren Nahrungssorgen, welche in Folge der allgemeinen Preis⸗ steigerung auf ihm lasteten, nach Möglichkeit befreit worden ist. Die Herzogliche ꝛc. ꝛc. wolle dieser unserer Erwartung allen Beamten . .. Ressorts gegenüber einen entsprechenden Ausdruck verleihen und erhält d... zu diesem Zweck Abdrücke des gegenwärtigen Erlasses Herzogliche ... bleibt überlassen, an die bezügliche Eröffnung beson⸗ dere Anmahnungen zu knüpfen, soweit dazu, namentlich auch in Be⸗ ziehung auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses ꝛc. und hin und wieder Anlaß vorliegen möchte. Dessau, den 6. März 1873. Herzoglich Anhaltisches Staats⸗Ministerium.
2 von Larisch. ’
Bremen, 4. April. Die Handelskammer hat sich in jüngster Zeit mit dem Entwurfe zu einer Reichs⸗Stran⸗ dungsordnung beschäftigt, welcher demnächst von einer Kon⸗ ferenz von Bevollmächtigten der Küstenstaaten durchgeprüft wer⸗ den soll.
auf äußeren Glanz zu
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. April. Das, Reichs⸗ gesetzblatt“ veröffentlicht die Konzessionsurkunde vom 10. No⸗ vember 1872 für die Aktiengesellschaft der privilegirten Kaiserin⸗ Elisabeth⸗Bahn zum Baue und Betrieb einer aus Ober⸗Steier⸗ mark nach Salzburg und Nord⸗Tirol führenden Lokomotiv⸗ Eisenbahn, sowie die Verordnung des Ministers des Innern vom 3. Dezember 1872, betreffend die neue österreichische Arzneitaxe.
— 7. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ausschusses der ungarischen Delegation für Auswär⸗ tige Angelegenheiten gab Graf Andrassy auf eine bezügliche Interpellation die Erklärung ab, daß eine befriedigende Lösung der Frage wegen Regulirung des „eisernen Thors“ auf Grund⸗ lage des Beschlusses der Londoner Konferenz nahe bevorstehe. Eine weitere Interpellation betreffs der Aufhebung der österrei⸗ chisch⸗ungarischen Gesandtschaften bei den deutschen Mittel⸗ und Kleinstaaten, namentlich in Stuttgart und Dresden, wurde von demselben dahin beantwortet, daß er zwar prinzipiell gegen die Aufhebung nichts einzuwenden habe, angesichts des Umstandes jedoch, daß die deutsche Regierung selbst die Beibehaltung der ausländischen Vertretungen bei den Bundesstaaten wünsche und alle übrigen Gesandtschaften bei denselben noch fortbeständen, halte er es nicht an der Zeit, diese Frage zu lösen.
Prag, 8. April. Das zweitinstanzliche Erkenntniß des Oberlandesgerichts erkennt Skrejschowsky und Ruzicka des Be⸗ truges schuldig und spricht gegen den Ersteren eine 18monat⸗ liche, gegen den Letzteren eine 13monatliche schwere Kerker⸗ strafe aus.
Belgien. Brüssel, 5. April. Die Repräsentan⸗ tenkammer hat heute das Budget der öffentlichen Arbeiten mit 65 gegen eine Stimme angenommen und sich dann bis zum 22. April vertagt.
Großbritannien und Irland. London, 5. April. Den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge wird der Hof am 11. d. M. von Windsor nach Osborne übersiedeln.
— General Ca vendish starb heute Morgen. Er wurde 1789 geboren und war einer der wenigen Ueberlebenden der Schlacht von Coruna (1809), wo er verwundet wurde. Im Jahre 1853 wurde er Oberst des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments und 1862 General der Armee.
— Ein Kabeltelegramm aus Ottawa in Canada vom 4. d. meldet: Der Finanz⸗Minister veranschlagt den Ueberschuß für das laufende Ichr auf 750,000 Dollars und den für das nächste Jahr auf nahezu 1,000,000 Dollars.
— Die Leiche des verstorbenen deutschen Botschafters, Grafen von Bernstorff, wurde heute an Bord des Dampfers „Vega“ nach Hamburg gebracht um von dort nach Stintenburg in Lauenburg, behufs der Beisetzung, übergeführt zu wer⸗ den. Graf Andreas von Bernstorff, der älteste Sohn des Ver⸗ storbenen, begleitete die Leiche nach ihrem Bestimmungsorte.
— 7. April. (W. T. B.) Der Prinz von Wales wird am 24. d. M. nach Wien abreisen, wo derselbe einen dreiwöchentlichen Aufenthalt nehmen wird.
— Wie gerüchtweise verlautet, beabsichtigt der Kriegs⸗ Minister General Milutin, seine Entlassung zu nehmen. Es verlautet ferner, daß das System der Militär⸗ bezirke künftig in Wegfall kommen wird und daß anstatt der⸗ selben Armee⸗Corps gebildet werden sollen.
— In der heutigen Sitzung des Unterhauses gab der Kanzler der Schatzkammer, Sir. R. Lowe, einen Ueberblick über den Voranschlag des Staatshaushalts pro 1873/74. Hiernach beträgt der aus dem Finanzjahre 1872,73 mit herübergenommene Ueberschuß 5,894,770 Pfund Sterling; die etatisirten Einnahmen pro 1873/74 beziffern sich auf 76,617,000 Pfund Sterling, die Ausgaben auf 71,881,000 Pfund. Aus dem sonach mit 4,736,000 Pfd. vorveranschlagten Ueber⸗ schusse des neuen Finanzjahres sollen nach dem Vor⸗ schlage Sir R. Lowe's die Mittel zur Bezahlung der Hälfte der aus der Alabamaangelegenheit her an die Vereinigten Staaten zu gewährenden Entschädigungs⸗ summe genommen werden, während, wenn nothwendig, die andere Hälfte dieser Entschädigungssumme durch Emittirung von Schatzbonds aufzubringen sein würde. Der Kanzler der Schatzkammer beantragte außerdem die Herabsetzung des Ein⸗ gangszolles auf Zucker um die Hälfte und zwar vom 8. Mai d. J. ab, ferner die Ermäßigung der Einkommensteuer um 1 Penny und endlich die gänzliche Aufhebung der von männlichen Dienstboten in Hotels zu zahlenden Steuer. Der etatisirte Einnahmeüberschuß von 4,436,000 Pfd. würde bei Annahme dieser Vorschläge auf etwa 291,000 Pfd. zusammenschwinden. Am Schlusse seines Vortrages empfahl Lowe die Annahme einer Resolution, die sich für weitere Ermäßigung der Einkommensteuer ausspricht. — Im Fortgange der Sitzung erklärte Gladstone auf eine Anfrage Stapletons, Spanien habe wegen der öffentlichen Sub⸗ skriptionen für die Carlisten Reklamationen erhoben, die ju⸗ ristischen Räthe der Krone seien deshalb zu Rathe gezogen wor⸗ den, dieselben hätten indeß die Frage, ob in dem Anerbieten und Auffordern zu freiwilligen Geschenken ein illegaler Akt zu finden sei, entschieden verneint. — Der Unter⸗Staats⸗Sekretär im Departement des Auswärtigen, Viscount Enfield, erwiderte auf eine fernere Anfrage Macfie's, die Vereinigten Staaten
1871, S. 300 — unter Nr. 9—12 ertheilt sind
werden. Nicht darin beruht die Ehre und das Ansehen der Be⸗
hätten seiner Zeit in vertraulicher Weise (nicht offiziell) die A
mit den materiell günstiger
haltung von Konferenzen in Wien Betreffs der Erfindungs⸗ atente in Vorschlag gebracht. England habe diesen Vor⸗ chlag damals nicht angenommen und könne deshalb jetzt nicht wohl in dieser Frage die Initiative ergreifen.
Frankreich. Paris, 6. April. Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf betreffend die Familie Bonaparte, lautet mit den Motiven wie folgt: 8
Meine Herren! Die Familien, welche über das Land geherrscht
haben und durch die Stimme der Nation abgesetzt worden sind, können nicht sogleich eine gemeinrechtliche Stellung einnehmen. Weder das öffentliche Gefühl, noch die Meinung, welche sie selbst von sich haben, stellt sie mit gewöhnlichen Privatpersonen auf eine. Stufe. Das kann vielmehr nur das Werk der Zeit sein, und das Gesetz, welches das Prinzip der Gleichheit auf sie anwenden wollte, würde sich bald als unausfübrbar herausstellen und entweder zu mild oder zu streng er⸗ scheinen. Zu allen Zeiten hat denn auch der Gesetzgeber Diejenigen, welche sich eines so vereinzelten Privilegiums erfreut halten, auf einen Ausnahbmefuß gestellt. Drei verschiedene Male waren sie der Gegenstand von Maßregeln, deren Härte nicht immer in den Grenzen der Gesetzlichkeit und der Menschlichkeit ge⸗ blieben ist. Wenn nran aber die Anwendung des Prinzips tadeln konnte, so ist das Prinzip selber doch stets als richtig an⸗ erkannt worden. Ueberzeugt, daß die Gegenwart eines Mitgliedes einer Familie, die eben erst vom Throne herabgestiegen, je nach Um⸗ ständen Unruhe veranlassen oder zu gefährlichen Umtrieben, ja selbst zu verbrecherischen Anschlägen aufreizen kann, durchdrungen von unseren Pflichten gegen den Staat und gegen das Publikum haben wir ge⸗ glaubt, daß die nur allzu berechtigte über das letzte Oberhaupt der Kaiserlichen Dynastie und gegen seine Familie verhängte Absetzung die offenbare Folge hätte, ihnen in Frankreich eine besondere Stellung zu bereiten, und daß wir, selbst wenn das Gesetz schwiege, das Recht hätten, ihnen die Rückkehr nach oder den Aufenthalt in Frankreich zu unter⸗ sagen, zumal wenn sie um keine Erlaubniß dazu gebeten haͤtten. Von diesem Rechte haben wir kürzlich Gebrauch gemacht. Da machten sich bei einigen Personen Zweifel geltend. Eine Kommission der Nationalversamm⸗ lung war der Meinung, daß diese Maßregeln für die öffentliche Sicher⸗ heit besser verstanden und williger beobochtet werden würden, wenn sie sich auf einen Gesetzestert stützten. Es schien uns also zweckmäßig, bei Ihnen⸗ was den Aufenthalt der Mitglieder der Kaiserlichen Fa⸗ milie in Frankreich betrifft, eine deskretionäre Gewalt nachzusuchen, die uns nur zeitweilig eingeräumt werden und deren Gebrauch auch in der Folze die Verantwortlichkeit der Regierung ins Spiel ziehen soll. Wir beantragen also, meine Herren, keine Verbannungs⸗, sondern nur Vorsichtsmatregeln gegen die Kaiserfamilie. Wir verlangen lediglich, daß kein Mitglied dieser Familie ohne Erlaubniß der Regierung nach 1 zurückkehren oder in Frankreich verweilen soll. Sie werdern bemerken, daß es sich Gott sei Dank nicht, wie im Jahre 1815, darum handelt, die gesammte Familie Napoleons auf ewige Zeiten und bei Todesstrafe von dem Landesgebicte fern zu halten, nicht einmal darum, einer Dynastie selbst ohne Androhung einer Strafe den französischen Boden für immer zu verbieten. Noch ferner liegt uns jeder Gedanke an eine Konfiskation, an eine direkte oder mittelbare Verletzung des Eigenthumsrechtes. Wir bean⸗ tragen bei Ihnen nur, gewissen Mitgliedern „der Familie Bonaparte“ nämlich denjenigen, welche die sogenannte „Kaiserliche Familee“ bil⸗ deten, zur Pflicht zu machen, nicht ohne Erlaubniß der Regierung nach Frankreich zurückzukehren, oder sich in Frankreich aufzuhalten. Wollte man sagen, daß auch diese Bedingung ihrer Würde ein zu roßes Opfer zumuthe, so müssen wir daran erinnern, daß zu anderen Zeiten Mitglieder der Kaiserlichen Familie und zwar solche, die die Krone getragen hatten, keine Schwierigkeit machten, sich dieser Be⸗ dingung zu unterwerfen. “
Gesetzentwurf. Erster und einziger Artikel. Die Mitglieder der Kriserlichen Fomilie, wie diese in den Gesetzen des Kaiserreichs definirt ist, dürfen ohne Erlaubniß der Regierung das Gebiet von Frankreich und Algerien weder betreten noch in demselben verweilen.
Der Präsident der Republik Thiers.
Der Justiz⸗Minister Dufaure.
Versailles, 7. April. (W. T. B.) Die National⸗ Versammlung setzte heute die Berathung des Gesetzentwurfs über die Bewilligung von Entschädigungen an die Stadt Paris und an die von der Okkupation betroffenen Departements fort. Für Paris wurde eine Idemnität von 140 Millionen bewilligt und die Entschädigungssumme für die Departements von 100 Millionen auf 120 Millionen erhöht. — Die Sitzung wurde darauf abgebrochen und soll heute Abend wieder aufgenommen werden. Die Kriegsentschädigung für die Stadt Paris und die vom deutschen Heere besetzt gewesenen Departements wurde mit 578 gegen 34 Stimmen bewilligt. Die Abendsitzung der National⸗ versammlung schloß um 11 ÜUhr. Die eingetretene Vertagung derselben dauert bis zum 19. Mai d. J.
Italien. Rom, 2. April. Aus der eben erschienenen „Gerarchia Cattolica“ für 1873, einem statitischen Handbuche,
welches an die Stelle des päpstlichen Jahrbuches getreten ist, er⸗ geben sich folgende Notizen: Die Zahl der Kardinäle beträgt gegenwärtig 45, erledigt sind demach 27 Stellen. 21 Kardinäle haben das 70. Lebensjahr erreicht oder überschritten, der jüngste Kardinal ist Lucian Bonaparte, 45 Jahre alt und vor 5 Jahren zum Kardinal ernannt. Die Summe der hohen Würdenträger einschließlich der Titularbischöfe, apostolischen Vikare und apo⸗ stolischen Präfekten beträgt 975, Mermillod eingerechnet. Unbe⸗ setzt sind 130 Stellen mit Einschluß der 27 Kardinalsitze. Von den gegenwärtigen Kardinälen sind 8 von Gregor XYI., 37 von Pius 1X. ernannt, zwei andere sind noch „riservati in pettot seit 1858 resp. 1863. Während des langen Pontifikats Pius IX. find nicht weniger als 97 Kardinäle verstorben, die er zum größten Theile selbst ernannt hatte. Die Zahl der Nuntien und Internuntien des heiligen Stuhles bei auswärtigen Mäch⸗ ten beträgt 8, und zwar sind solche in Oesterreich, Bayern, Bel⸗ gien, Brasilien, Frankreich, Niederlande, Portugal, Schweiz; dazu 3 Delegaten bei suͤdamerikanischen Republiken und in Westindien.
Türkei. Konstantinopel, 7. April. (W. T. B.) Der italienische Gesandte, Graf Barbolani, ist auf die Nachricht von einer schweren Erkrankung seiner Mutter über Wien in seine Heimath gereist. ⸗
Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. April. Das Kasalinsker Detachement sollte, wie dem „Gol.“ ge⸗ schrieben wird, am 4. März unter dem Befehl des Obersten Golow und in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ fürsten Nikolai Konstantinowitsch aus Kasalinsk aus⸗ rücken. Es wird seinen Marsch nicht direkt nach Chiwa, sondern nach Irkibai am Jany⸗Darja richten, wo es sich mit den Trup⸗ pen des Generals v. Kauffmann vereinigen soll. Die Expedition nach Chiwa wird übrigens nicht leicht sein, da der Winter noch anhält und der Schnee sehr hoch liegt, was namentlich die Be⸗ wegung des zahlreichen Trains erschweren muß. Es ist deshalb von je 1000 Einwohnern ein Kirgise ausgehoben, um so Arbeiter zu gewinnen, welche den Truppen den Weg zu bahnen haben werden. Die Expedition wird auch von verschiedenen Gelehrten begleitet werden, so unter Anderen von dem Astronomen Ssoli⸗ mani.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. April.
Propositionen vorgelegt. Von diesen handelt die siebente über die Anweisung der Mittel zur Bestreitang der Ausgaben für die Krönung des Königs. Die 8. Proposition handelt von einem Anschlage für die Herzogin von Dalarne, Wittwe des verstorbe⸗ nen Prinzen August, und über die Deckung der durch das Ab⸗ leben des erwähnten Prinzen veranlaßten Ausgaben. — An diesem Tage verhandelten die dam mern über die Verwendung des Bankge⸗ winnes vom vorigen Jahre, welcher in runder Zahl 1,455,000 Rd. be⸗
trägt; da abweichende Beschlüsse gefaßt wurden, so werden beide Kammern gemeinschaftlich darüber abstimmen. Die Zweite Kammer nahm nämlich ohne alle Diskussion den Vorschlag des Bank⸗ Ausschusses an, nach welchem außer dem Grundfond der Reichs⸗ bank ein Reservefond gegründet werden soll, der nur in dem Falle angegriffen werden darf, wenn die Bank Verluste erleidet, welche nicht durch die Uebeschüsse gedeckt werden können. Zu diesem Grundfonds sollen zuvor abgesetzte 2 Millionen Thaler und der erwähnte Ueberschuß des vorigen Jahres angewiesen und dafür gute ausländische Staatspapiere gekauft werden. Da⸗ gegen billigte die Erste Kammer mit 67 Stimmen gegen 48 die eine der beiden dem Vorschlage beigefügten Reservationen, nach welcher der Ueberschuß an das Reichsschuldenkonto abgeliefert werden soll. 1 8 u
— Der auf Anlaß einer Königlichen Proposition mit. Vor⸗ schlägen, betreffend theils gewisse Aenderungen in dem Kirchen⸗ gesetze, theils fremde Glaubensbekenner, sowie auch auf Anlaß mehrerer Motionen über die Einführung der Civilehe von dem Gesetzausschuß abgegebene Vorschlag war gestern Abend in den Plenarversammlungen beider Kammern der Gegenstand einer leb⸗ haften Diskussion, die über 5 Stunden dauerte, aber von 19 nur die ersten 5 Paragraphen erledigen konnte. Diese handeln von der Bildung fremder Religionsgesellschaften, von den Pflich⸗ ten der Vorsteher solcher Gemeinden, von dem Austritt aus der schwedischen Staatskirche und von dem Aufgebot nebst der Ehe zwischen Mitgliedern fremder Religionsverwandten. Diese Punkte wurden von beiden Kammern unverändert angenommen.
Dänemark. Kopenhagen, 4. April. Die heutige Folkethingssitzung war der Audienz wegen, welche die Prä⸗ sidenten und Vize⸗Präsidenten beider Kammern des Reichstages beim Könige hatten, auf 4 Uhr Nachmittags angesetzt. Nach Eröffnung der Sitzung ergriff der Präsident Krabbe das Wort und theilte mit, daß der König die Deputation des Folkethings heute in Audienz empfangen und in Gegenwart des Konseils⸗ präsidenten eine Antwort ertheilt habe, welche er darauf verlas. Ohne fernere auf die Adresse bezügliche Bemerkung von irgend einer Seite ging das Thing darauf zur Tagesordnung über.
— Die Antwort des Königs auf die Folkethings⸗ Adresse lautet: 1 “
„Wir empfangen mit Anerkennung die für König und Vaterland ausgesprochenen Wünsche des Folkethings. Dagegen müssen Wir be⸗ klagen, daß die vom Folkething beschlossene Adresse an Uns aus einer Mißkennung der durch das Grundgesetz gegebenen verfassungsmäaäßigen Ordnung, womit es in bestimmten Widerspruch steht, hervorgegangen ist, nämlich daß in der Adresse nur hervorgehoben wird, ein frucht⸗ bares Zusammenwirken zwischen Repräsentation und Regierung sei nur dann möglich, wenn die Regierung mit dem Folkething in Uebereinstimmung ist. Es ist Unsere Ueberzeugung, daß gerade diese Mißkennung die Schuld daran trägt, daß die Hoff⸗ nung auf ein solch' fruchtbares Zusammenwirken nicht so vollständig, wie es gewünscht wurde, in Erfüllung gegangen ist. Wir betrachten es als Unsere Königliche Auf⸗ gabe, so wie es auch Unser fester Wille ist, die ruhig fortschreitende Entwickelung mit billiger und gerechter Berücksichtigung aller berech⸗ tigten, geistigen und materiellen Interessen zu schützen. In voller Uebereinstimmung mit den Männern, welchen Wir Sitz in Unserem Rath gegeben und zu denen Wir Zutrauen haben, ließen Wir ver⸗ schiedene dahingehende Gesetzvorschläge dem Reichstage vorlegen, und gleichwie mehrere derselben in günstiger Weise gefördert worden sind, so geben Wir die Hoffnung nicht auf, daß das Folkething bei, Wur⸗ digung der Ansprüche, welche das Wohl des Vaterlandes auf ein ent⸗ gegenkommendes Zusammenwirken aller guten Kräfte macht, wissen wird, seinen Beistand zur Durchführung auch anderer⸗ wichtigen Sachen zu leisten, welche vorliegen oder dem Thinge zur Behandlung und Er⸗ ledigung vorgelegt werden. In dieser Hoffnung bleiben Wir Unserem treuen Felkething mit Königlicher Haͤld und Guade bewogen.“ 1
-Die Antwort des Königs auf die Adresse des Landsthings lautet wörtlich: 8 1
„Wir haben mit sehr großer Befriedigung die Adresse empfangen, womit sich das Landsthing an Uns gewandt hat. Wir können dem Thinge die volle Vertröstung geben, daß es Unser fester und unab⸗ aͤnderlicher Wille ist, die, jedem der Abtheilungen des Reichstages grundgesetzmäßig zukommenden Rechte ohne irgend welche Beschrän⸗ kung zur Geltung kommen zu lassen. Wir haben mit Freuden die Bestätigung gehört, daß es dem Landsthinge nicht schwer gefallen ist, mit Unserer Regierung in einer für das Wohl des Landes fruchtbrin⸗ genden Weise zusammenzuwirken; um so weniger wollen Wir die Hoff⸗ nung aufgeben, daß es bei einem entgegenkommenden 1.“ sämmtlicher guten Kräfte gelingen wird, das Gesetzgebungswesen in einer Weise zu fördern, welche in besserem Verhältniß zu der dazu angewandten Zeit und Arbeit steht. Wir bitten dis Landsthing Unseren herzlichen Dank für die Uns gemachten Aeußerungen von Zu⸗ trauen und Liebe, für welche dasselbe sich zum Dolmetscher gemacht hat, zu empfangen und bleiben Unserem treuen Landsthing in König⸗ licher Huld und Gnade gewogen.“
Amerika. New⸗York, 7. April. (W. T. B.). Der General Shofield ist von Hawai zurückgekehrt. — Der beab⸗ sichtigte Besuch des Königs der S andwich⸗Inseln in den Vereinigten Staaten wird nicht stattfinden, da sich gegen die Reise desselben im Volke Widerstand kundgeben soll. — Die hiesigen Gasarbeiter haben ihre Arbeit eingestellt und hat in Folge dessen die Gasbeleuchtung in hiesiger Stadt einge⸗ stellt werden müssen.
Afrika. Aus Zanzibar wird telegraphisch über Triest hierher gemeldet, daß der Sultan sich im Sinne der Errichtung eines österreichisch⸗ungarischen Konsulats in Zanzibar ausgesprochen habe, auch geneigt sei, bei dem Abschlusse eines Handelsvertrags Oesterreich die Rechte einer meist begünstigten Nation zuzugestehen. 1
Statistische Nachrichten.
Der Gesammtwerth des Waarenverkehrs im allgemeinen österreichisch⸗ ungarischen Zollgebiete betrug nach der „Austrig“ im Jahre 11““ in der Einfuhr 592,441,203 fl. 524,581,499 fl. in der Ausfuhr . .. 3382,181,263 „ 463,050,843 „
Zusammen 974,622,466 fl. 987,632,342 fl.
Diese Summen bilden jedoch nicht den Gesammtwerth aller im Jahre 1872 aus dem Auslande und den Zollausschlüssen ein⸗ und dahin ausgeführten Waaren, sondern bloß die Ein⸗ und Ausfuhr⸗ werthe der wichtigeren Handelsgegenstände. 8 1
Bei Vergleichung des Gesammtwerths der Waareneinfuhr mit jenen der Ausfuhr zeigt sich im Jahre 1872 bei der Einfuhr 8. Mehrwerth von 210,259,940 Gulden. Das günstige Ergehniß er Waareneinfuhr im Jahre 1872 wurde hauptsächlich veranlaßt: dur
Am Sonnabend wurden dem Reichstage acht neue Königliche
die stärkeren Bezüge an Garten⸗ und Feldfrüchten (19 7 Mill.); an 8 Ce“ 8 8
Webe⸗ und Wirkwaaren (12-1 Mill.); an Tabak und Tabakfabrikaten (8·8 Mill.); an Thieren [7 2 Mill.); an Fettwaaren (6 3 Mill.); an Maschinen und Kurzwaaren (6˙1 Mill.); an Brenn⸗, Bau⸗ und Werk⸗ stoffen (313 Mill.), dann an Leder und Lederwaaren (26⁶ Nicht erfreulich dagegen haben sich im Allgemeinen die Ergeb⸗ nisse der Waaren⸗Ausfuhr gestaltet, da bei der größeren Anzahl der Tarifklassen ein Ausfall zum Vorschein tritt, welcher die namhafte Summe von 80 9 Mill. Gulden, d. i. 21˙1 Prozent des Gesammt⸗ werths der exportirten Waaren beträgt. 8 Eine Vergleichung des Werthes der Gesammteinfuhr verglichen mit jenem der Ausfuhr bietet die nachfolgende 85 .
Werth 11 der Ausfuhr
der Einfuhr 30,805,252 17,808,125 6,479,070
23,689,940 44,047,430 35,550,250 27,907,889 9,762,034 17,603,929 13,014,185 21,788,919 2,880,365 5,145,226 4,990,658 22,628,368 33,009,564 6,353,496
37,589,586 5,060,101
41,710,121 94,701,228 37,111,800 12,456,703
37,424,214 72,391,449 61,301,269
4.680,669 22,329,590 16,334,433
9,484,823 25,568,043 19,298,952 15,824,991 4,103,502 j 36,571,153
5,899,750 12,276,650
8 Kolonial in und Südfrüchte Tabak akfabrikate . Garten und Feldfrüchte E111“”“ Thierische Produkte Fette und fette Oele Getränke und Eßwaaren 8 Brenn⸗, Bau⸗ und Werkstoffe. Arzenei⸗, Parfümerie⸗, Farb⸗ ꝛc. J1114X*““ Unedle Metalle und Halbfabri⸗ kaäte c 11“ Webe⸗ und Wirkstoffe. 13“ Webe und Wirkwaaren Waaren aus Borsten, Bast ꝛc., Papier.
Leder, Leder⸗ u. Gummiwaaren ꝛc. Holz⸗, Glas⸗, Stein⸗ und Thon⸗ waaren 1“
Metallwaaren .. . Land⸗ und Wasserfahrzeuge Instrumente, Maschinen und kurze
Waaren . 1 Farb⸗, Fett⸗
Stroh, 8 8 528,108
51,415,257 6,726,754 4,425,850
362,563 970,062
Summa 592,441,203 382,181,263
Der Werth der ein⸗ und ausgeführten edlen Metalle, dann der
Gold⸗ und Silbermünzen beziffert sich: 3
Im Jahre 1871 59,803,052 fl.
Chem. Produkte,
und Zündwaaren . . . . Literarische und Kunstgegenstände Abfälle. 1 1
, 33,547,384 fl. 59, 1 50,134,480 „ 38,846,244 „ Zusammen 83,681,864 fl. 98,649,296 fl. Der Zollvertrag für die wichtigeren Waaren beläuft sich in Be⸗ zug auf das allgemeine österreichisch⸗ungarische Zollgebiet: 8 1“ “ 1“
in der Einfuhr auf in der Ausfuhr auf
1872 3 - fl
fl. 1 27,669,730 24,013,912 18 165,467 151,235 Zusammen 27,835,197 24,165,147
Die Mehreinnahme des Zollertrages in der Einfuhr wurde haupt⸗ sächlich durch die stärkeren Bezüge an rohem Kaffece, Zimmt, getrock⸗ neten Weinbeeren und Feigen; an zubereitetem Obst, Feldfrüchten, Reis und Hopfen; an Ochsen, Schafen und Schweinen; an Fettwaa⸗ ren, Wein, Roheisen und Halbfavrikaten aus Eisen (Schienen ausge⸗ nommen); an Baumwoll⸗ und Wollenwaaren; an Leder, Leder⸗ und Eisenwaaren, dann an Eisenbahnwägen, Maschinen und Kurzwaaren
bewirkt. Kunst und Wissenschaft. Dresden, 3. April. Die Tiedge⸗Stiftung hat im J 38 Ehrengaben im Betrage von 4950 Thlr. verliehen. Das Kapital⸗ vermögen der Stiftung beläuft sich auf mehr als 192,000 Thlr. London, 5. April. Professor Delius aus Bonn war kürzlich der Gast des Birminghamer Shakespeare⸗Clubs. Dieser Club besitzt eine vortreffliche Shakespeare⸗Bibliothek und hat soeben den ersten Theil deren Katalogs herausgegeben. — Der verstorbene Pro⸗ fessor Goldstücker hat, dem „Manchester Guardian“ zufolge, das Manuskript seines Sanskrit⸗Wörterbuches dem Ministerium für Indien unter der Bedingung letztwillig vermacht, daß es nicht vor dem Jahre 1920 veröffentlicht werden soll.
Darmstadt, 7. April. Gestern entluden sich mehrere Gewit⸗ ter über unserer Stadt. Bei dem letzten und heftigsten, welches etwa um 5 Uhr Nachmittags stattfand, schlug der Blitz in das Ludwigs⸗ Monument auf dem Louisenplatz und streifte die Statue an dem rech⸗ ten Bein, wo er die Bronze auf der Oberfläche ein wenig schmolz. Glücklicherweise richtete er keinen weiteren Schaden an.
Landwirthschaft.
Hannover, 5. April. Mit Genehmigung des Königlichen Ober⸗ Präsidiums in Hannover findet an den 4 Tagen vom 14. bis inel. 17. Juni d. J. 1 und Ziervögeln, verbunden mit einer am 20. Juni abzuhaltenden Ver⸗ loosung statt.
in der Einfuhr auf in der Ausfuhr auf
Gewerbe und Handel.
— Die Westfälische Bank zu Bielefeld hatte im Jahre 1872 einen Gesammtumsatz von 86,658,829 Thlr., 41,284,117 Thlr. oder beinahe noch einmal so viel als im Jahre 1871. Der Umsatz der Kasse betrug 9,825,303 Thlr. (gegen 1871 + 3,001,546 Thlr.), im Kontokurrent 38,896,993 Thlr. (+¼ 19,012,516 Thlr.). Im De⸗ positenverkehr blieben am 31. Dezember 1872 593,770 Thlr. Bestand, gegen 82,417 Thlr. am 31. Dezember 1871. Im Wechfelverkehr gin⸗ gen im Tahre 1872 61,087 Wechsel ein (gegen 53,781 im Jahre 1871) über 15,727,328 Thlr. (4,305,562 Thlr. mehr als im Jahre 1871); an Platzwechseln wurden 6109 Stück über 1,412,692 Thlr. einkassirt. Der Nettogewinn betrug 153,942 Thlr. Das aus der Aktien⸗Emis⸗ sion vorr Jahre 1872 erzielte Agio ist dem Reservefonds zugeschrieben worden, der dadurch auf 403,508 Thlr. gebracht ist. Die wird im Inseratheile veröffentlicht werden. 8
— Die Aktien der Märkischen Maschinenbauanstalt,
Bankhaus J. L. Eltzbacher & Co. am 10. d. Mts. an der Cölner Börse zur Einführung gelangen, und verweisen im Uebrigen auf das im heutigen Inseratentheil enthaltene Inserat.
Wien, 8. April. ( .24 igen gen Privatmittheilungen wollen wissen, daß eine Staatsbahn⸗Divi⸗ dende von 50 Frces. zu erwarten sei die Gewinnreserve früherer Jahre nicht in Anspruch genommen zu werden braucht; auch soll der Rechnungsabschluß die Hinterlegung eines Gewinnes von einer halben Million gestatten. In Folge des Herabgehens des Agios für Verzinsung der Gesellschaftsprioritäten sind dem Vernehmen nach erhebliche Ersparnisse erzielt; auch sind die Betriebsauslagen verhältnißmäßig heruntergegangen. Eine offizielle Feststellung der Resultate innerhalb der Verwaltungsorgane soll indetz noch nicht stattgefunden haben.
. Verkehrs⸗Anstalten. 1
München, 4. April. Bezüglich der Handhabung der demnächst bei sämmtlichen Personenzügen der Königlich bayerischen Staatsbahn in Anwendung zu bringenden Heberleinschen Schnellbremsen hat die Königliche Generaldirektion der Verkehrsanstalten genaue Be⸗ stimmungen erlassen, an deren Schluß es heißt: „Da nun die Hand⸗ habung der Signalleine dieselbe bleibt wie bisher und nur der rfolg ein anderer ist, nämlich statt ein Signal zu erzielen, glesch den Zug durch die verlegte Wirkung der Bremse zu repieren, so hegt man die
feste Ueberzeugung, daß Unfälle, wie sie bisher stattfanden,
die fünfte große Ausstellung von Geflügel, Sing⸗
Bilanz
vorm. Kamp & Co. zu Wetter a. d. Ruhr werden durch das
(W. T. B.) Hiesigen Zeitungen zugegangene
sei, und daß zu deren Auszahlung
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