Biassa auf der Bahnlinie Spezzia⸗Genua mit so großer Schnelligkeit betrieben werden, 8*b im August schon die Schienen gelegt werden können. Die Quellen, auf welche man bei den Tunnclarbeiten gestoßen ist, liefern täglich 14 Millionen Liter Wasser. Man gedenkt dasselbe vermittelbst eines Kanals nach Spezzia zu leiten. Ein Theil desselben soll der Stadt, ein anderer dem Ar⸗ senal zur Verfügung gestellt werden. Der Minister hat bereits eine Kommission ernannt, welche die Fragen der Kanalisation und der Ver⸗ theilung des Wassers erörtern soll.
Kopenhagen, 31. März. In Folge der zwischen Dänemark und Rußland. abgeschlossenen Post⸗Konvention wird vom 1. April an ein frankirter Brief nach Rußland (15 Gr.) 14 Schil⸗ linge (circa 4 Sch. Ct.), ein unfrankirter Brief von Rußland nach Dänemark 21 Sch. (circa 7 Sch. Ct.), und frantirte Drucksachen, Waarenproben ꝛc. 4 Sch. pr. 50 Gr. kosten. Für rekommandirte Briefe wird eine Rekommandationsgebühr von 8 Sch. erl gt.
New⸗York, 5. April. (W. T. B.) Der Norddeutsche Lloyd⸗ dampfer „Ohio“ ist heute Vormittag 9 Uhr und der Norddeutsche Lloyddampfer „Donau“ Nachmittags 3 Uhr hier eingetroffen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureaun. Braunsberg, Sonntag, 6. April. Der zum ersten Male heute abgehaltene zahlreich besuchte Gottesdienst der hie⸗
figen altkatholischen Gemeinde ist ohne Störung verlaufen. „Stettin, Montag, 7. April, Der dem Baltischen Lloyd gehörige Dampfer „Thorwaldsen“, welcher vorgestern auf Hol⸗ lands Waderoe auf den Grund gerathen war, ist nach heute
eingelangter Nachricht voll Wasser und wahrscheinlich total ver⸗ loren. Der Werth ist durch Assekuranz vollständig gedeckt. Von Kopenhagen waren Dampfschiffe zur Hülfeleistung beigezogen.
Dresden, Montag, 7. April. Die heutige Generalver⸗ sammlung der sächsischen Bank zu Dresden genehmigte den Rech⸗ nungsabschluß für das verflossene Jahr und erklärte sich mit der sofortigen Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende von 12 Prozent einverstanden.
London, Montag, 7. April. Das Parlament wird von morgen ab bis zum 21. d. vertagt werden. — In Folge einer in der Grube Abertillery in der Grafschaft Montmouth statt⸗ gehabten Explosion sind 6 Personen ums Leben gekommen; mehrere andere wurden erheblich verletzt.
Rom, Montag, 7. April. Ueber das Befinden des Pap⸗ stes wird von der „Agenzia Stefani“ gemeldet, daß derselbe auf Anrathen der Aerzte zunächst seine Gemächer noch nicht verlassen wird. — Die beabsichtigte Abreise des Großfürsten Wladimir von Rußland nach Florenz ist wegen Unwohlseins des letzteren noch verschoben worden. 8
Lissabon, Montag, 7. April. Die Morgenblätter ver⸗ öffentlichen eine telegraphische Meldung aus Madrid, wonach dort revolutionäre Agenten aus Portugal eingetroffen seien, um durch Vertheilung von Geld die Unruhen zu fördern. — Das Budget ist von der Volksvertretung angenommen worden.
ö gliche Dienstag, den 8. April. Im Opernhause. (86. Vor⸗ stellung.) Achtes Gastspiel der italienischen Opern⸗Gesellschaf des Herrn Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Desiré Artht. Kapellmeister Signr. Goula. Ein Maskenball. Große in 5 Akten. Musik von Verdi. Ballet von Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Im Schauspielhause. (97. Abonnements⸗Vorstellung.) Aschenbrödel. Schauspiel in 4 Abtheilungen von R. Benedir Fr. Niemann⸗Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel.
reise.
Mittwoch, den 9. April. Im Opernhause. (87. Vor⸗ stellung.) Rienzi, der letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Abtheilungen von R. Wagener. Ballet von Taglioni. Irene: Frl. Lehmann. Adriano: Frl. Brandt. Rienzi: Hr. Niemann. Colonna: Hr. Salomon. Orsini: Hr. Schmidt. Raimondo: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause. (98. Abonnements⸗Vorstellung.) Eine Familie. Original⸗Schauspiel in 5 Abtheilungen und einem Nachspiel von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr Mittel⸗Preise. „Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern (innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (DOpernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändiat. .
Die Blumenausstellung der Gesellschaft der Gartenfreunde.
Die Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins hat am pergan⸗ genen Sonnabend in der Reitbahn des Kriegs⸗Ministeriums eine Blumen⸗, Pflanzen⸗ und Frucht⸗Ausstellung eröffnet, deren Ertrag zum Besten des unter Protekterat Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ Königin stehenden vaterländischen Frauenvereins verwandt wer⸗ den soll. Die ganze Reitbahn, deren Räumlichkeiten für die außer⸗ ordentlich große Menge der ausgestellten Gegenstände kaum aus⸗ reichen, ist in eine Anzahl größerer und kleinerer mit duftendem Rasen bekleideter Beete eingetheilt, in deren Mitte sich ein runder Blumentisch befindet, der durch seine Reichhaltigkeit und künst⸗ lerische Komposition allgemeine Aufmerksamkeit erregt. Der Aus⸗ steller desselben ist der Obergärtner Eggebrecht, unter dessen Lei⸗ tung überhaupt die ganzen Arrangements getroffen worden sind. Am Eingang der Ausstellung erblickt man prächtige Palmen⸗ und Kugellorbeergruppen, ausgestellt von den Kunst⸗ und Han⸗ delsgärtnern Lenz und Leisegang, weiter rechts eine Gruppe Hyazinthen, diejenige Blumenspezies, welche auf der Ausstellung wohl am zahlreichsten und mannigfaltigsten vertreten ist. Nächst diesen bieten die Cinerarien und Azaleen die größte Auswahl; auch die ausgestellten Kamelien werden vermöge ihrer großen Anzahl und der Schönheit der einzelnen Exemplare vielfach be⸗ wundert, und gilt dies besonders denjenigen der Obergärtner Choné und Krüger. Von sonstigen Blüthenpflanzen sind noch die Allardschen Orchydeen, die Ravené'schen Maiblumen, welche sich in ihrer pyramidalen Aufstellung besonders lieblich ausnehmen, die Cinerarien von d' Heureuse und Busse und die preis⸗ gekrönten Rosen des Kunst⸗ und Handelsgärtners Wendt her⸗ vorzuheben. Auch die Erzeugnisse der Kultur der Blattpflanzen sind reichlich und in prachtvollen Exemplaren vertreten. Der Obergärtner Perring hat zahlreiche, schlanke Farrenstämme aus⸗ gestellt, von denen einige eine Höhe von fast zehn Fuß erreichen. Derselbe hat die von ihm ausgestellten Gegenstände nicht, wie die meisten übrigen Pflanzen, an einem Platze kon⸗ zentrirt, sondern mit Rücksicht darauf, daß große Blattpflanzen einen um so imposanteren Eindruck hervorrufen, je vereinzelter sie stehen, dieselben im ganzen Ausstellungsraume vertheilt. Be⸗ sonders beachtenswerth ist der dicht neben dem Eingange besind⸗ liche Perring'sche Elephantenfuß, seine Alsophila und die durch Schönheit ausgezeichnete Cyathea dealbata. Auch die Lorbeerbäume des Gärtners Stephan verdienen genannt zu werden; dieselben sind von pyramidaler Form und bis unten dicht mit Laub um⸗ 'geben. Im Ganzen ist die Blattpflanzen⸗Ausstellung so zahl⸗ reich, daß dieselben an mehreren Stellen die Wände voll⸗ ständig bedecken. Im Hintergrunde der Reitbahn, auf einer gleich⸗ falls von großartigen Baumfarrengruppen umschatteten Erhö⸗ hung erheben sich die Büsten Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin, in⸗ mitten der schönsten Blüthenpracht. Auf der linken Seite der⸗ selben befindet sich ein Blumentisch von ungewöhnlicher Größe, mit dem verschiedensten Material auf das Reichhaltigste und Geschmackvollste ausgestattet, daneben ein bei weitem kleinerer, mit welchem ein Aquarium und eine Volière verbunden sind. Die Ausstellung enthält außer diesen noch eine Anzahl der ver⸗ schiedensten Arten von Blumentischen, unter welchen namentlich derjenige die Aufmerksamkeit der Beschauer in Anspruch nimmt, bei dem sich mittelst mechanischer Konstruktion die Befeuchtung der Pflanzen von selbst vollzieht. Nächst den zahlreich zur Aus⸗ gelangten Kränzen, Blumenkissen und Coiffuren, unter enen namentlich die Arbeiten des Obergärtners Maschner be⸗ achtenswerth, sind noch die korallenartigen Blumenkörbchen, Tafelaufsätze, Ampeln und Schiffchen des Kunst- und Handels⸗ ärtners J. F. Loock hervorzuheben. Die allgemeine Aufmerk⸗ fünlkeit erregen endlich noch die beiden Riesenbouquets der Hof⸗ lieferantin Schmidt, welche sich durch die außerordentlich gefällige Komposition von rothen und weißen Kamelien mit Maiglöckchen ebenso sehr wie durch Schönheit der einzelnen perwendeten Exemplare auszeichnen. Dem Umstande, daß man sich bei der Zus ammenstellung dieser Meisterwerke der Industrie der abgeschnittenen Blumen auf we⸗ nige Farben beschränkt hat, ist es zu danken, daß die Riesenbouquets zwar wegen ihrer Größe einen überraschenden Eindruck hervor⸗ rufen, im übrigen aber durchaus das Gepräge großer Einfach⸗ eit tragen.
Bereits am Eröffnungstage beehrte Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl die AÄusstellung mit Höchstihrem Besuch. Auch der Minister⸗Präsident Feldmarschall Graf von Roon war am Sonnabend anwesend. Die Preisvertheilung, welche be⸗ eits am Sonnabend stattgefunden hat, ist folgendermaßen ausgefallen: Die aus den Obergärtnern Perring, Horne⸗ mann, Braasch, Ende und Reinicke bestehende Preiskommission ertheilte die von Sr. Majestät dem Kaiser und König bewilligte roße Medaille dem Gärtner Choné, und den von Ihrer Ma⸗ jestät der Kaiserin⸗Königin bestimmten Preis, eine blaue Porzellanvase mit dem Denkmal Friedrich II., dem Gärt⸗ ner Hoffmann. Beiden wurden diese Preise in Berücksich⸗ tigung ihrer Gesammtleistungen zuerkannt. Endlich erhielt noch der Kunst⸗ und Handelsgärtner Wendt, der sich, wie bereits oben erwähnt, um die Rosenkultur besondere Verdienste erworben hat,
einen Blumentisch mit Porzellanmalerei,
ch mit welchen Ihre Majestät die verwittwete Königin als
Ehrenpreis ausgesetzt hatte.
Verein der Berliner Volksküchen.
Im Bürgersaale des Rathhauses, dessen hintere Wand mit dem lebensgroßen Portrait des verstorbenen Direktors Joseph Lehmann, um⸗ schattet von hohen Orangeriebäumen, geschmückt war, hielt am Sonnabend Abend der Verein der Berliner Volksküchen von 1866 seine diesjährige statutenmäßige Generalversammlung ab. Frau Lina Morgenstern widmete dem verstorbenrn Vorsitzenden und Mitbegründer des Vereins Joseph Lehmann einen Nachruf, zu dessen Bekräftigung die zahlreiche Ver⸗ sammlung sich von den Plätzen erhob. — Der vom Schriftführer Herrn Kayser erstattete Jahresbericht weist ein stetiges Fortschreiten des Vereins nack, dem auch im vergangenen Jahre die besondere Theil⸗ nahme und Fürsorge Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin zugewendet war. Ihre Majestät besuchte mehrmals die einzelnen Küchen, wobeir Allerhöchstdieselbe eine der als Abzeichen für die Aufsichtsdamen be⸗ stimmten Medaillen für sich selbst als dauernde Erinnerung annahm spendete in verschiedenen Raten 367 Thaler für die Kranken⸗ kasse des Dienstpersonals, und außerdem beim Jahreswe hsel an das Dienstpersonal 13 goldene Kreuze als Allerhöchste Anerkennung für dreijährige treue Dienstzeit und 165 Thlr. baar. Die Absicht, die Krankenkasse für das Dienstpersonal dadurch zu größerer Bedeu⸗ tung gelangen zu lassen, daß kleine fortlaufende monatliche Beiträge von Seiten des Personals geleistet werden ollten, wogegen die Ver⸗ theilung der Beihülfen aus dieser Kasse in Erkrankungsfällen auf Grund eines Statuts näher festgestellt werden sollte, mußte bei der geringen Stabil tät des Personals aufgegeben werden. Die am 1. Juli v. J. nicht mehr zu umgehende Erhöhung der Speisepreise auf 2 Sgr. für die ganze und 1 ¼ Sgr. für die halbe Portion hat der Frequenz der 12 Volksküchen in keiner Weise Abbruch gethan; verspeist wurden im vorigen Jahre 572,779 ganze und 1,742,858 halbe, zu⸗ lammen 2,315,637 Portionen, woran die erste Küche, Kochstraße 9, am stärksten mit 319,553 Portionen und die dritie Küche, Rosen thalerstraße 41, am schwächsten mit 161,315 Portionen partizipirt. Aber auch in Bezug auf die Finanzgebahrung hat die Preiserhöhung keinen Einfluß ausgeübt, denn der Gewinn des Jahres figurirt in dem mit 10.,796 Thtlr. balanzirenden Rechnungsabschluß mit nur 519 Thlrn. Das Vermögen des Vereins bezifferte sich ult. 1872 auf 20,362 Thlr., wobei der Kassenbestand mit 4 Thlr., das Inventar mit 6301 Thlr, der Cerealienbestand mit 1549 Thlr. und der Reserve⸗ fonds mit 12,508 Thlr. in Rechnung steht. — Auf Anregung des Vereins sind im vorigen Jahre in Darmstadt, Heidelberg, Karlsruhe, Nancy und Wien neue Volksküchenvereine begründet worden; ebenso darf sich der Verein die Errichtung einer deutschen Kochschule für jnnge Mädchen, welche mit dem Damen⸗Restaurant im Victoria⸗ Bazar in Verbindung steht, als Verdienst anrechnen. “
Weltausstellung 1873 in Wien. II-
“ Belehrung für diejenigen Beschicker der Weltausstellung des Jahres 1873 zu Wien, welche beabsichtigen, ein Schutzcertifikat für ihre Ausstellungsgegenstände im Sinne des Gesetzes vom 13. November 1872, R. G. Bl. Nr. 159, und des 24. ungarischen Gesetzartikels vom Jahre 1872 zu erlangen, FEporm des Gesuches.
Gesuch ist ungestempelt zu überreichen. 8 Gesuch kann in beliebiger Sprache abgefaßt sein, erwünscht ist jedoch vor Allem der Gebrauch der deutschen Sprache. Das Gesuch ist mit schwarzer Tinte auf haltbarem Papier zu schreiben, selbes ist von dem Schutzwerber oder dessen Bevollmächtigten eigenhändig zu unterzeichnen.
Was hier vom Gesuche gesagt wurde, lagen.
Das Das
gilt auch von dessen Bei⸗
Inhalt des Gesuches.
den Inhalt des Gesuches kommt Folgendes zu. be⸗ merken:
I. Bei Gesuchen um Privilegiumsschutz naue Bezeichnung des Gegenstandes, auf welchen der Schutz sich be⸗ ziehen soll; 2) erwünscht die Hinweisung auf die Daten des Anmeldungsscheines; 3) nothwendig die Benennung (der Titel) der Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung in ihrer Wesenheit; 4) noth⸗ wendig die Angabe, daß der Privilegiumsschutz gewünscht werde; 5) erwünscht die Angabe, ob, und zwar im bejahenden Falle, an wel⸗ chem Tage der bezügliche Gegenstand in den Ausstellungsraum gelangt sei; 6) im Falle das Gesuch durch einen Bevollmächtigten überreicht wird, nothwendig die Bezeichnung desselben mit Vor⸗ und Zunamen, Charakter und Wohnort; 7) nothwendig die Angabe von Vor⸗ und Zunahmen, Charakter und Wohnort des Schutzwecbers. Diese Angabe ist auck dann nothwendig, wenn die Privilegialrechte unter einer, von dem wahren Namen des Schutzwerbers abweichenden Firma ausgeübt E in diesem Falle ist auch die gewählte Firma namhaft zu machen.
II. Bei Gesuchen um Markenschutz: 1) wie bei I. 1; 2) wie bei I. 2; 3) nothwendig die Beschreibung der Zeichen der Marke in Worten; 4) nothwendig die Angabe, daß der Markenschutz gewünscht werde; 5) nothwendig die Angabe, für welches Gewerbsunternehmen die Mäfte bettüname sei; 6) wie bei I. 5; 7) wie bei I. 6; 8) wie
bei I. Bei Gesuchen um Musterschutz: 1) wie bei I. 1; 2) wie
ist 1) nothwendig die ge⸗
III. bei I. 2; 3) nothwendig die Angabe, daß de Musterschutz gewünscht werde; 4) wie bei I. 5; 5) wie bei I. 6; 6) wie bei I. 7. . 1 Beilagen des Gesuches. Dem Gesuche um Privilegiumsschuß müssen beigeschlossen sein: a. eine genaue Beschreibung des betreffenden Gegenstandes in zwei Parien unter gesonderten zwei Umschlägen, auf deren jedem der Ge⸗ genstnd des Priwvilegiumsschutzes (die Entdeckung, Erfindung oder Ver⸗ besserung in ihrer Wesenheit) und der Name des Schutzwerbers ersichtlich gemacht sein soll. Unter Beschreibung wird hier die zerglie⸗
derte Darstellung der in dem Gesuche nur in der Wesenheit angegebe⸗ nen Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung verstanden, derart abge⸗ faßt, daß jeder Sachverständige den Gegenstand nach dieser Beschreibung zu verfertigen im Stande ist, ohne neue Erfindungen, Zugaben oder Verbesserungen beifügen zu müssen. Auch die Beschreibung ist, wie bereits erwähnt, von dem Schutzwerber oder dessen Bevollmächtigten zu unterfertigen; ob er selbe im offenen oder im versiegelten Umschlage überreichen wolle, ist dessen Belieben anheimgestellt;
b. im Falle, als zur Verständlichkeit der Beschreibung Zeichnun⸗ gen, Muster oder Modelle nothwendig wären, so sind auch diese, und zwar erstere in haltbarer Farbe, in zwei Parien beizuschließen. Diese zwei Parien müssen ebenfalls, sowie die Beschreibung unterfertigt, und in zwei gesonderten Umschlägen mit der, oben bei der Beschreibung geforderten Aufschrift verwahrt sein. Bei Modellen, deren Volumino⸗ sität die Verwendung eines Umschlages nicht gestattet, ist die Fertigung sowohl, als die Bezeichnung des Gegenstandes des Schutzes auf einem besonderen, an gecigneter Stelle angeklebten Zettel anzubringen; ec. im Falle, als für den Schutzwerber ein Bevollmächtigter ein⸗ schreitet, mut die dem letzteren ausgestellte rechtskräftige Vollmacht im Originale beiliegn. Die Unterschrift des Ausstellers ist, wenn di Vollmacht im Inlande ausgestellt wird, gerich lich oder notariell zu legalisiren, — wenn selbe im Auslande ausgestellt wird, durch die Legalisirung einer Königlichen und Kaäiserlichen österreichisch⸗ungarischen Mission oder eines eben solchen Konsulates oder wo solches traktai⸗ mäßig zulässig ist der betreffenden Gerichtsbehörde zu beglaubigen.
Dem Gesuche um Markenschutz müssen beigeschlossen sein: 8 a. zwei Parien der Marke in gesonderten Umschlägen, auf deren jedem der Ausstellungsgegenstand, auf welchen der Schutz sich beziehen soll, und der Name des Bewerbers ersichtlich gemacht sein soll.
Erwünscht ist die Beibringung noch eines dritten Pare der Marke welches Pare eines Umschlages nicht bedarf, vielmehr dazu bestimmt ist, dem Schutzcertifikate amtlich angeheftet und mit diesem dem Schutzwerber zurückgestellt zu werden; p. im Falle, als für den Schutzwerber ein Bevollmächtigter ein⸗ schreitet, dessen Vollmacht, mit jenen Erfordernissen ausgestattet, wie oben bezüglich der Gesuche um Privilegiumsschutz angedeutet wurde
Dem Gesuche um Musterschutz müssen beigeschossen sein:
a. Zwei Parien des Musters oder des Modells in gesonderten Umschlägen, auf deren jedem das ausgestellte Industrie⸗Erzeugniß, auf dessen Form das Muster oder Modell übertragen wurde, sowie auch der Name des Bewerbers ersichtlich gemacht sein soll; b. im Falle das Einschreiten durch einen Bevollmächtigten ge⸗ schieht, eine eben so, wie früher erwähnt, ausgestellte Vollmacht.
Vorgang. bei der Ueberreichung des Gesuches.
Der Ucberbringer des Gesuches hat dasselbe dem Vorstande des Rechtsbureaus oder in dessen Abwesenheit dem Stellvertreter desselben zu übergeben; es wird sofort in Gegenwart des Ueberreichenden unter⸗ sucht, ob das Gesuch gehörig abgefaßt und unterzeichnet, und ob die vorgeschriebenen Beilagen demselben angeschlossen find. Ergiebt sich bei dieser Prüfung ein Mangel, welchen der Ureberrricher nicht sofort selbst beseitigen kann, so wird ihm das Gesuch nebst Beilagen unter Angabe des Grundes zur Ergänzung zuruͤckgestellt. Ist dagegen das Gesuch vorschriftsmäßig abgefaßt und instruirt, so wird hierüber das vorgezeichn te Amtsverfahren eingeleitet. Dieses besteht zunächst darin, daß im Beisein des Ueberreichers auf der Außenseite des Gesuches Tag und Stunde der Ueberreichung ersichtlich macht, und daß der Partei über die übernommene Eingabe ein Empfangschein ausgehän⸗ digt wird. “ —
Dieser Empfaugsschein ist sorgfältig aufzubewahren.
„Wurde das Gesuch wegen Mangelhaftigkeit dem Ueberreicher zu⸗ rückgestellt, so gilt es als nicht überreicht, und es ist sonach dem Schutzwerber überlassen, selbst darauf Bedacht zu nehmen, daß das ergänzte Gesuch noch innerhalb des im §. 3 dieser Belehrung erwähn⸗ ten Termines neuerlich eingebracht werde.
Erledigung der Gesuche bei vorkommenden Anständen. Kann die Ausfertigung des gebetenen Schutzcertifikates nicht stattfinden entweder, weil der betreffende Gegenstand von den Sach⸗ verständigen als nicht zum Schutze geeignet erktärt wird, oder weil die Einbringung des Gegenstandes in die Ausstellung unter⸗ blieben ist, so wird hiervon der Ueberrricher des Gesuches mit der Auf⸗ forderung verständigt, die Beilagen des Gesuches persönlich unter Nach⸗ weisung seiner Identität und Rückstellung des Empfangsscheines wieder zuruͤckzunehmen.
Sollte der Ausfertigung des Schutzeertifikates nur das Hinderniß entgegenstehen, daß zwischen beiden Parien der Gesuchsbelege die vom Gesetze geforderte Uebereinstimmung nicht vorhanden ist, so wird der Schutzwerber zur Behebung dieses Anstandes innerhalb einer kurzen, unerstreckbaren Frist aufgefordert; nach fruchtlos verstrichenem Termine aber zur abweislichen Verbescheidung des Ansuchens g schritten, und mit der Rückstellung der Gesuchsbeilagen ise, wie hin erwahnt, vorgegangen.
Ausfertigung des Schutzcertifikates. 8
Die Ausfertigung des Schutzcertifikates crfolgt keinesfalls früher, als der betreffende Gegenstand in den Ausstellungsraum gelangt ist. Es liegt sonach im Interesse des Schutzwerbers, den Eintritt des Aus⸗ stellungsgegenstandes sofort im Richtsbureau der Generaldirektion an⸗ zumelden. Die Zustellung des Schutzzertifikates erfolgt an den Be⸗ werber persönlich, oder wenn selber nicht in Wien anwesend sein sollte, im gewöhnlichen Postwege. v“
42, Praterstraße.
Der General⸗Direktor: März, 1873. 8 8
Freiherr von Schwarz⸗S
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Denck: H. Heiberg⸗
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11““
— Drei Beilagen 8 (einschlieblich der Börse
Opea
Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 7. April. In der Sitzung des Herrenhauses
am 5. d. M. erklärte der Finanz⸗Minister Camphausen in
der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Bewilli⸗ gung der Geldmittel zur Beseitigung des durch die Sturm⸗ fluth der Ostsee am 12. und 13. November v. J. hervor⸗ gerufenen Nothstandes und zur Ausführung von Deichen und Uferschutzwerken an den Küsten der Provinzen Pommern und Schleswig⸗Holstein, zu dessen dim der Herr Dr. Baumstark be⸗ antragt hatte, anstatt der Ziffer 250,000 Thlr. zu setzen: 500,000 Thlr.: — — 00 “ Es ist ein⸗ eigenthümliche Lage, wenn Seitens der Landesvertretung der Regierung eine größere Vollmacht ertheilt werden soll, und nun die Regierung die Aufgabe übernimmt, die größere Vollmacht sich nicht zu erbitten. Vielle cht hat diese eigenthümliche Erscheinung ihren Grund darin, daß von sämmtlichen Mitgliedern des Hohen Hauses nur solche das Wort ergriffen haben, die in den beschadigten Provinzen ihre Heimath oder doch ihren Wohnort haben. Was die Frage selbst anbetrifft, so ist die Staatsregierung an die Erwägung herangetreten mit dem lebhaften Wunsche vollständig und autreichend abzuhelfen, wo geholfen werden muß. Es ist nicht etwa von vornherein an die Sache herangetreten worden in dem Sinne: wir haben nur so viel Mittel disponible und damit werden wir uns begnügen müssen. Nein! es ist an diese Aufsabe herangetreten worden in dem Sinne: wir wollen vollständig und ausreichend das thun, was dem Staats⸗Interesse und dem Interesse der betheiligten Provinzen entspricht. Aber, meine Herren, indem wir an diese Aufgabe herantraten, hatten wir uns zu vergegenwärtigen, daß es sich im Allgemeinen nicht empfiehlt, auf Kosten des Staates rein Geschenke zu machen, daß es auch für die⸗ jeunigen, die aus den Händen des Staates Gaben emp angen, im All⸗
gemeinen sich weit mehr empfiehlt, wenn sie diese Gaben als Darlehne erhal⸗
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Montag, den 7. April
zeiger und Königlich Preußis
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worden ist, wie die schleunige Ausführung des Gesetzes wünschenswerth sei; das wird die erste Folge eines Avänderungsbeschlusses sein, daß Sie vie schleunige Ausführung unmöglich machen.
— In der Schlußberathung über den Antrag von Bernuth: „unter Aufhebung des Beschlusses vom 19. Fe⸗ bruar c. die Vorberathung der Gesetzentwürfe, betreffend die? Vor⸗ bildung und Anstellung der Geistlichen, über die kirchliche Diszi⸗ plinargewalt, über die Grenzen der kirchlichen Straf⸗ und Zucht⸗ mittel und über den Austritt aus der Kirche, im ganzen Hause vorzunehmen“, nahm der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten Fürst von Bismarck nach dem Grafen von Schulenburg⸗ Beetzendorf das Wort: 3 u““
Da ich entschlossen bin, mich an die Sache, von der hier die Rede ist, zu halten, und ich, eben erst eintretend, voraussetze, daß es die Uebertragung der Verhandlungen aus der Kommission in das Ple⸗ num bezüglich der kirchlichen Gesetze sei, so enthalte ich mich, auf alle diejenigen Anregungen, die sich an meine Person richteten, des Herrn Vorredyers einzugehen, die meines Erachtens außerhalb der Sache lagen, über die wir hier verhandeln, außer der einen, von der ich hörte, als ich eintrat, und die daran anknürfte, daß ich mich neu⸗ lich in eine Geschaftsorduungs⸗Debatte des Hauses als Mitglied des⸗ selben eingemischt hätte es ist das eine Einmischung, die mir ja jederzeit freisteht, wie Jedem von Ihnen und dem Herrn Vorredner, und ich finde den Ausbruck nicht ganz glücklich gewählt in Bezug auf die Ausübung meiner berechtigten Thatigkeit als Mitglied dieses Hauses. Wenn der Herr Redner aber daraus mit der ihm eigenthümlichen sprungweisen S vlußfolge, die dem Zuhörer überläßt, die Mittelglieder seiner Schlußfolge jelbst auszufüllen, darauf kommt, daß ich diesen Antrag inspirirt haben sollte, so muß ich dem Herrn Redner überlassen, den Zusammenhang, den er zwischen diesen beiden Vorgängen findet, bei einer andern Gel genheit zu entwickeln. Ich kann nur versichern, daß ich wahrscheinlich nicht früher als die meitten Mitglieder von dem Antrage Kenntniß erhalten habe, darüber befragt worden bin,
in gleicher Weise, wie vor⸗ 8
ten, die sie auf Grund ihrer eigenen Thätigkeit in angemessenen Fristen zu er⸗ statten haben. In dem einen Falle macht man Diejenigen, welche die Gaben empfingen zu Almosen⸗Empfängern, in dem andern galle gewährt, wo ihnen aus den allgemeinen Fonds eine temporäre Unterstützung, wie sie den Verhältnissen entspricht. Die Regierung hat nun geglaubt, nach sorgfältiger Erwägung aller Verhältnisse denjenigen Vorschlag machen zu s en sie Ihne erbrei . Jçusbesondere ist die Frage zu sollen, den sie Ihnen unterbreitet hat. Insbeso dere ist die Frage, wie viel man von dem gesammten Geldbedarf lediglich zu Geschenken bestimmen solle, eingehend erörtert worden. Diese Erörterung ist im anderen Hause der Landesvertretung fortgesetzt worden. Dort ist ebenfalls ein Antrag vorgebracht worden, die Summe von 250,000 Thaler auf 500,000 Thaler zu erhöhen. Das geg edmetau⸗ haus hat sich gegen diesen Antrag erklärt, und es steht sehr dahin, wenn das Herrenhaus entgegen diesem Beschlusse des Abgreordneten⸗ hauses seinerseits die Summe erhöhen wollte, ob das für das Gesetz selbst nicht gefährlich werden könnte. Ich kann versichern, daß es nicht finanzielle Gründe gewesen sind, die es hätten als unbedingt nothwendig erscheinen lassen, diese Summe nicht höher zu greifen, als geschehen ist. Wenn Sie sich vor's Auge führen, wie in demselben §. 2, in welchem die Sumine, die zu reinen Geschenken bestimmt ist, auf 250,000 Thlr. limitirt wird, vorgeschrieben ist, daß die Verzinsungs⸗ und Rückzah⸗ lungsbedingungen der an einzelne Beschädigte bewilligten Darlehen lediglich von der Staatsregie ung bestimmt werden, so werden Sie sich überzeugen müssen, daß dadurch das Mittel gegeben ist, alle irgend billigen Anforderungen zu berücksichtigen, und daß blos die Folge nn. geschlossen ist, das als ein reines Almosen erscheinen zu lassen, was als eine durch die Thätigkeit der Betheiligten in angemessenen Fristen zu erstattende Leistung aufgefaßt werden muß. Und, meine Herren, ich meine, daß im Laufe der Debatte auch schon darauf hingewiesen
nachem er gedruckt war, und darauf sowohl als Mitglied dieses Hauses wie als Mitglied der Königlichen Regierung meine Ansicht geäußert habe, daß mir jeder Schritt willkommen sei, der die Verhandlungen. über den vorliegenden Gegenstand zu beschleunigen geeignet ist, indem ich mich der Besorgniß nicht verschließen kann, daß, wenn die geschäftliche Behandlung in dem bisherigen Maße von Schnelligkeit im Ausschusse weiter geht, wir eine Sitzung beider Häu⸗ ser des Landtages bis tief in den Sommer, ja möglicherweise bis zum Erlörchen der Mandate im audern Hause in Anspruch nehmen müssen. Denn die Königliche Regierung, werden Sie mir zugeben, kann durch keine Verspätung der Verhandlungen im Herrenhause sich abhalten lassen, die uns vorliegenden Gesetze in beiden Häusern des Landtags zur verfassungsmäßigen Beschlußsnahme zu führen, und sollte es bis in den September dauern, so werden Sie uns auf dem Posten finden, wir werden nicht zu ermüden sein. Sollte demnächst das eine oder andere der Häuser nicht beschlußfäbig bleiben, so würde das die ge⸗ setzgeberische Thätigkeit der Regierung eben auf ein anderes Gebiet lenken müssen, als auf dasjenige mit dem wir uns in diesem Augen⸗ blick beschäftigen. Man kann nicht leugnen und es ist vorber all⸗ seitig zugestanden worden, daß die Verhandlungen im Plenum schneller gehen als im Ausschuß, und deshalb weirde ich mich fr uen, wenn der Antrag zur Annahme gelangt und wenn die Entscheidung, mag sie nach dem Einzel⸗
nen wellkommen oder unwillkommen sein. doch nicht länger hinausgeschoben würde, als nach unserer Geschäftsordnung und nach unseren verfas⸗ sunasmäßigen Einrichtungen nöthig ist. Wir befinden uns jetzt un⸗
mittelbar vor dem Osterfeste, die Reichstagssitzungen werden bald nach
dem Feste wieder eginnen. Die Setzungen dieses Hauses bezüglich der Elaborate, welche wir von der Kommission zu erwarten haben,
werden, meiner Rechnung nach, im April nicht zu Ende sein können und wenn sie in Bezug auf jedes der Gesetze sich in demselben Tempo vorwärts bewegt, wie es bei desem einen der Fall ist,
so glaube ich, daß das Herrenhaus bis Ende Mai noch mit diesen Ge⸗ setzen beschäftigt sein wird. Werden sie hier vollständig in der Form angenommen wie im Abgeordnetenhause, so würden dadurch die Sitzungen ihrem Schlusse entgegengehen. Werden sie hier amen⸗ dirt und müssen an das andere Haus zuräck, so ist damit die Fortdauer der S ssion beider Häuser im Juni noch ge⸗ sichert, selbst wenn die Sache schleuniger geht als bisher. Wenn sie aber nicht beschl ⸗unigt werden, so kann zu meinem Bedauern — denn wir alle werden im Sommer der Erholung bedürftig sein — niemand das Ende dieser Sitzungen mit Sicherheit berechn n. Ich würde es deshalb als Erleichterung der politischen Situation betrachten, wenn das schnellere Verfahren adoptirt würde und enthalte mich jeder Mo⸗ tivirung, die lediglich auf persönliche Abschätzung basirt wäre, ich halte mich lediglich an das Sachliche, wir kommen schneller zu dem Ziel, welches doch wahrscheinlich dasselbe bleiben wird, denn ich glaube, die Meisten von uns sind bei diesen G setzen, welche die hei⸗ ligsten und wichtigsten Interessen des Individuums sowohl wie des Landes berühren, mit sich vollständig einig und auch der langathmig⸗ sten Beredsamkeit unzugänglich.
— In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, erklärte der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Finanz⸗Rath Hoffmann: 1
Meine Herren! Ich kann die Frage dahin beantworten, daß, wenn die Voraussetzungen, an welche das Gesetz überhaupt den An⸗ spruch auf den Wahnungsgelder Zuschuß knüpft, in dem gegebenen Falle vorliegen, natürlich der vetreffende Beamte einen Ansprach darauf hat; und der Anspruch, den dieses Gesetz einräumt, ist ein so wirksamer, daß darüber der Rechtsweg zulässig ist. Ih weiß nicht bestimmt, welchen speziellen Fall der Herr Fragestell r im Auge hat, ich mache aber darauf aufmerksam, daß im §. 1 des Gesttzs der Auspruch auf den Wohnungsgeld⸗Ppschuß ausdrucklich daran geknüpft ist, daß der Beamte eine etatsMige Stelle bekleidet, mit welchen eine Besoldung verknüpft ist, und daß ferner der §. 7, indem er auf das Pensions⸗ gesetz hinweist, solche Beamten gl ichfalls von dem Wohnungsgeld⸗Zuschuß ausschließt, welche durch ihre amtliche Thätigkeit nur nebenbei in An⸗ spruch genommen werden. Solche Bramten werden durch das Pen⸗ sionsgesetz von der Pensionsberechrigung ausgeschlossen, und indem dieses Gesetz auf jene Bestimmung Bezug nimmt, setzt es dieselbe Aus⸗ schließung auch hier fest. Ich nehme an, daß durch diese Bemerkun gen die Bedenken des Herrn Antragstellers erl digt sind.
— Der Finanz⸗Minister Camphausen bemerkte:
Meine Herren! Die Voraussetzung trifft allerdings vellständig zu; wir haben im vorigen Jahre die Erfahrung gemacht, daß Besol⸗ dungsverbesserungen im Etat vorgesehen waren, daß der Etat eest sehr spät genehmigt wurde, so daß das Etatgesetz erst Ende März publt⸗ zirt werden konnte. In diesem Falle bat die Staatsrecierung sich nicht für ermächtigt halten können, für Beamte, die bereits ausge⸗ schieden waren, die nicht mehr Bramte waren, eine nach⸗ krägliche Bewilligung eintreten zu lassen. Bei dem vorliegen⸗ den Gesetze liegt ser Fall wesentlich anders. Bei dem vor⸗ liegenden Gesetze wiro durch vas Gesetz ibst be timimn⸗ *ꝓIie Br⸗ willigung vom 1. Jinuar 1873 ab enntreten soll, und da glauben wir uns in völliger Uebereinstimmung mit beiden Häusern des Landtages zu befinden, wenn wir diesem Gesetze die Auslegung geben, daß J der, der nach dem 1. Januar 1873 in diesen Genuß noch eintreten konnte, auch in diesen Genuß gesetzt wurde resp. an sein er Stelle die Erd⸗ folgeberechtigten, nachdem dieses Gesetz publizirt sein wird.
Inseraten⸗Expedition “ des Deutschen Reichs-Auzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗Anzrigers: Berlin, Withelm⸗Straße Nr. 32.
St Ha
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Ediktal⸗Vorladung. Die beiden Landwehrmänner: 1) Zim⸗ mermann Johann Joseph Kitschke, geboren den 8. November 1838 zu Kolzig, Kreis Grünberg, 2) der Postexpeditionsgehülfe Fohann August Auton Tietze, geboren den 31. Dezember 1838 zu Frieders⸗ dorf, Kreis Grünberg, sind angeklagt, sich der Militär⸗Kontrolle 85 zogen und ohne Erlaubniß die Königlichen Lande, resp. das Ge iet des Deutschen Reichs verlassen zu haben; es ist deshalb gegen diesel⸗ ben von unterzeichnetem Gericht wegen unerlaubten Auswanderns auf Grund des Gesetzes vom 10. März 1856 und des §. 360 Nr. 3 des Reichsstrafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet worden. Die 88 geklagten werden biermit aufgefordert, zu dem am 18. Juli 187 3, Vormittags 11 ½ Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 32, anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung pünktlich zu er⸗ scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit
zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt rechtzeitig vor dem Ter⸗
mine dem unterzeichneten Gericht anzuzeigen, daß sie noch zu dem l⸗
ben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird
mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Grünberg, den 29. März 1873. Könisliches Kreisgericht.
I. Abtheilung. Der Kommissarius für Uebertretungen.
Handels⸗Register.
ns ets EEEE1““ In unser Gesellschaftsregister ist heuke bei Nr. 14, woselbst 8 Ee ehgn0 A. Better & Schmalfuß zu Braunschweig bei Cottbus eingetragen steht, in Colonne 4 folgender Vermerk eingetragen worden: “ 8 n. ecr eenge Alvert Vetter ist seit dem 1. April 1872 aus der Handelsgesellschaft A. Vetter & Schma fuß aus⸗ eschieden. Der Kaufmann Paul Schmaliuß setzt das Ge⸗ chäͤft in Cottbus unter der Firma Paut Schmalfuß fort. Verglriche Nr. 237 des Firmenregisters. 8 In 8 Firmenregister ist demnächst unter Nr. 237 der Kaufmann und Fabrikbesitzer Paul Gottlob Sch Cottbus als Inhaber der Firma: XXX“ Paul Schmalsuß zu Cottbus heute eingetragen worden. Cottbus, den 31. März 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
11“
malfuß zu
Bekanntmachung. 8 Die in unserem Firmenregister sub Nr. 202 einget ag „F. W. Büttner“ in Lnzen ist erloschen und daher gelöschn; dagegen . Nr. 244 dieses Registers für den Kaufmann Adolph Hein⸗ rich Wapler die Firma: „A. Wapler“ mit der Niederlassung in
Deffentlicher
ladungen u. dergl.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
eckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
dels⸗Register von ö entlichen Pavieren.. ndels⸗Regi .
Induftrielle Etablissemeuts, Fabriken und handel.
7. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Literarische Aszeigen.
Lenzen eingetragen worden zufolge Verfügung vom 3. April am 5. April 2b “ Perleberg, den 5. Apri 3. Fansgliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Bekanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 91 bei der E sellschaft in Firma: 1“ 1“ Wendt & Laurens folgender Vermerk eingetragen worden: 88
Die Gesellschaft ist durch gegenseitige U bereinkunft auf⸗ gelöst. Das Gesräft ist unter Ausschluß der Lequidation mit Akt’vis und Passivis an den Kaufmann George Walter Robert Wendt zu Daͤnzig übertragen, welcher sich der Firma G orge Wendt bedienen wird. e“
Gleichzeitig ist im Prokurenregister unter Nr. 199 die Ar diese Handelsgesellschaft den Kaufmann George Wendt ertheilte Prokura
blöscht worden. “ 8 Ferner ist in unser Firmenregister unter Nr. 922 die Firma: George Wendt und als deren Inhaber der Kaufmann George Walter Robert Wendt
Danzig eingetragen worden. 8 1 8 Endlich is 88 in unser Prokurenregister unter Nr. 323 einge⸗ tragen worden, duß der Kaufmann George Wendt zu Danzeg für die gleichnamise Firma (Nr. 922 des Firmenreg sters) seinem Vater, dem Kaufmann Robert Wendt zu Danzig, Prekura ertheilt hat.
— Danzig, den 2. April 1873. 1““
Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. Bekrannimachung. “
In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 231 bei der
Gesellschaft in Firma: 1 fe ge. h d A. Berghold’s Söhr
folgeuder Vermerk eingetragen: ve4“ Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft auf⸗ gelöst. Der Kaufmenn Julius Berghold setzt das Geschä unter Uebernahme der Aktwa und Passiva mit der bisherigen Firma allein fort. 88 Gleichzeitig ist in unser Firmenregister unter Nr. 921 die Firma: A. Berghold’s Söhne und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Berghold zu Danzig “ fril 1873 Danzig, dn 2. April 1873. E“ Kaagliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. Bekanntmachung. 1“ In unser Prokurenregister ist heute unter Nr. 322 eingetragen worden, daß der Kaufmann Johann Roehr zu Danzig als Juhaber der Firma:
Anzeiger.
Inserate nimuzt an die autorisirte Antongen⸗Erpedition von Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗ furt a. K., Greslau, Halle, Prag, Wien, München,
Groß⸗ Uüruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
Alexander Makowski & Comp. (Nr. 873 des Firmenregisters) 1) dem Richard Adolph Wilhelm Magsig, 2) dem Kasimir von Wasilewsfi, beiden zu Danzig,
Kollektivprolra für die obengenannte Firma ertheilt hat. Danzig, den 2 N 1873. 311“ 98 Königliches mnerz⸗ und Admiralitäts⸗Kotlegium.
Bekonntmachung. 8 In unser Firmenregistes ist heute umer Nr. 894 bei der Firma: A. Habermann’s Nachfolger Inhaber Kaufmann Emil Robert Hermann Kohlke zu Danzig einge⸗ tragen worden, daß von dem Inhaber dieses Geschäft fortab die
Firma: H. Kohlke 1 geführt wird. 8
Gleichzeitig ist die letztgenannte Firma und als deren Inhabe der Kaufmann Emil Robert Hermann Kohlke zu Danzig er Nr. 920 des Firmenregisters neu eingetragen worden. —
Danzig, den 2. April 1973.ͤ
“ Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist sub Nr. 41 folgende bewirkt: “ Col. 2. Firma der Gesellschaft Lunz et Rochowitzky. Col. 3. Sitz der Gesellschaft Eydkuhnen. Col. 4 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind b 1) der Kaufmann Abraham Simen Lunz in Erdkuhnen, 2) der Kaufmann Laser Rochowitzky aus Rossein in Rußland. Ddie Gesellschaft hat am 28. März 1873 begonnen Eingetragen zufolge Verfünung vom 3. April 1873. am 3. April 1873. Stallupoenen, den 3. April 187 . Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 Bekanntmachung. 8 Die sub Nr. 35 unseres Gesellschaftsregisters eingetragene Han⸗ delsgesellschaft A. S. Lunz et S. Eidels ist durch g genseitige U. ber⸗ einkunft aufgelöft. Dies ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage ad Nr. 35 unseres Gesellschaftsregisters Col. 4 eing tragen worde Stallupoenen, den 3. April 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Bekanunuimachung. 8 Es ist in unser Firmenregister bei Nr. 16 folgender Vermerk: Der Kaufmann Julius Raatz ist in das Handelsgeschäft
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Eintragung
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