8 Die Kreis⸗Obligationen kommen nur in Preußen vor und auch da nur in den acht alten Provinzen. Die Anzahl der solchergestalt verschuldeten Kreise ist in diesen einzelnen 1. sehr verschieden. Abgesehen von den kreiseximirten täädten**) finden wir 8 . “ (Dezember 1872 “ mit ohne Summa der . Oblig. Oblig. Schulden in Preußen. von 55 Kreisen 52 3 10,431,275 1u1ö“ 21 5 2,870,625 Schlesien .. 58 23 85 3,299,225 Brandenburg. 30 16 14 2,628,200 Pommern . . 26 6 10 2,125,450 Sachsen .. 39 292 1,229,500 „ Westfalen .. k ö in der Rheinprovinz. 1I16 123,000 Die Kreise haben im Jahre 1843 angefangen, Privilegien zur Ausgabe von Obligationen auf den Inhaber zu erhalten. Von da an bis einschließlich 1871 und mit Weglassung der später wieder aufgehobenen oder nicht benutzten Privilegien sind für nahe Thlr. 24,000,000 Kreis⸗Obligationen privilegirt und zwar wie folgende Uebersicht zeigt bis Ende 1871: 1843 Thlr. 200,000 1 1857 „ 1,243,15 1845 1““ 1859 319,000 1846 1860 240,000 1847 1861 420,050 1848 1862 513,700 1849 1863 766,000 1850 1864 1,529,300 1,312,600
1851 1865 1852 1866 2,170,000 1853 1867 866,600 1854 1868 3,768,850 1855 1869 1,820,800 1856 1870 2,596,550 1882 699,000 Thlr. 23,331,540 Die Anleihen wurden fast immer zu Chausseebauzwecken aufgenommen, haben also die Steuerfähigkeit der betreffenden Kreise erhöht. Einige Anleihen sind auf behufs unentgeltlicher Hergebung von Land für den Kreis durchschneidende Eisenbah⸗ nen oder zur Uebernahme von Eisenbahnaktien kontrahirt wor⸗ den, nur verschwindend wenige zu nicht produktiven Zwecken. Aus diesen Gründen, und weil die Kreissteuer den Vorrang hat vor der Zinszahlung an die Landschaft sind auch Kreis⸗ Obligationen eigentlich besser fundirt als Pfandbriefe und ge⸗ hören zu den sichersten Kapitalanlagen, obwohl sie sämmtlich, mit Ausnahme der am 15. Mai 1843 privilegirten Obligationen 88 Kreises Allenstein, ausdrücklich vom Staate nicht garantirt nd.
Der Betrag der einzelnen Anleihen schwankt zwischen Thlr. 400,000 (Calbe und Marienburg) und 9,600 Thlr. (Kreis Guben), der der einzelnen Obligationen zwischen 1000 Thlr. und 10 Thlr. (letztere nur bei den Kreisen Rybnik und Wanzleben).
Der Zinsfuß beträgt 3 ½, 4, 4 ½ oder 5 Prozent. Zu 3 ½ Pro⸗ zent find noch im Umlauf die Obligationen des Kreises Groß⸗ Strelitz (von 1855). In letzterer Zeit und besonders in der östlichen Hälfte des Staates war der Zinsfuß fast nie unter 5 Prozent; seit 1872 kommt auch wieder 4 ½ Prozent vor.
Sämmtliche Kreise bezahlen ihre Zinsen halbjährlich.
Die Verjährungsfrist der Coupons beträgt immer vier Jahre (ausgenommen beim Kreise Saarburg, wo sie fünf Jahre beträgt). Sie wird aber bei den einzelnen Kreisen, so⸗ gar bei demselben Kreise verschieden berechnet. Selten vom Fälligkeitstage ab, häufiger (gemäß den meisten der bis Ende 1863 ertheilten Privilegien) vom Schlusse des Halbjahres, in welchem sie fällig geworden, bei den seit 1864 ertheilten Privilegien meistentheils und in Uebereinstimmung mit der Allerh. Kabinetsordre vom 31. März 1838 (G. S. p. 249) vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres. Letztere ist in diesem Buche mit dem Ausdruck „normale Verjährungsfrist“ be⸗ zeichnet worden. Ueberhaupt muß der Termin der Verjährung auf jeden Coupon angezeigt sein.
Vom Ablaufe des Halbjahres der Fälligkeit wird diese Verjährungsfrist berechnet bei den Obligationen der Kreise Allenstein (vom 16. April 1868), Bomst (1), Borken, Bütow, Conitz (, Crossen (I. und II), Dramburg, Falkenberg (1), Fürstenthum ([— V), Graudenz (—III), Greiffenberg, Greiffen⸗ hagen (1847 u. 1857), Grottkau (1863), Jerichow erster Kreis (1863), Johannisburg (1853), Königsberg Landkreis (1864), Königsberg i. d. Neumark, Kulm (I—II.), Lauenburg, Löbau W. P. (1-— III.), Lötzen (I.), Lublinitz (II.), Mansfelder See⸗ kreis, Marienwerder (I. und II.), Memel, Meseritz, Oletzko (I.), Pilkallen (I.), Prenzlau, Preuß. Holland (I. und II.), Preuß.
Stargardt (J. und II.), Rosenberg in Westpreußen (I. und II.), Schivelbein, Schlawe, Schleiden, Schlochau (I.), Schroda (I.), Schubin, Stolp, Strasburg in Westpreußen (—III.), Teltomw (— II.), Tilsit (I. und II.), Usedom⸗Wollin, Wanzleben (I. und II.), Wirsitz, Wreschen (I.) Züllichau⸗Schwiebus.
Die Verjährungsfrist der Obligationen beträgt normal 30 Jahre vom Tage des Fälligkeitstermins an gerechnet. Nur vwenn sie davon abweicht, ist es speziell bemerkt worden. Es ist dies der Fall bei den Kreisen Flatow, Königsberg in der Neumark (vom 3. Mai 1848) und Neu⸗Ruppin, wo sie nur 4, und Arnswalde, wo sie 10 Jahre beträgt. Wenn sowohl die Coupons als auch die Obligationen normal verjähren, ist es nicht weiter bemerkt worden.
Die Ausloosung der Nummern der zurückzuzahlenden Obli⸗ gationen findet bei den Kreisen jährlich statt, ausgenommen beim Kreise Anklam.
Die Mortifikation (gerichtliche Ungültigkeits⸗Erklärung) verlorener oder vernichteter Kreis⸗Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung, Theil 1, Titel
51, §. 120 ff. Coupons können weder aufgeboten noch morti⸗ fizirt werden, doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist anmeldet und den stattgehabten Besitz der Coupons durch Vorzeigung der Obli⸗ gation oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf er Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis
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;,375,565 608,300 856,000
4,518,465
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.») Aus dem Buche „Die deutschen Werthpapiere auf dem Ge⸗
iete des Korporations⸗ und des Staatskredits, von W. L. Hertslet, Berlin 1873, Verlag von Rudolph Gärtner.
-—*¹) Diese. sind: Aachen, Barmen, Berlin, Breslau, Crefeld, Dan⸗ zig, Elberfeld, Frankfurt a. O., Halle a. S., Kassel, Köln, Königs⸗ berg i. Pr., Magdeburg (mit Buckau und Neustadt), Münster, Posen, Potsdam, Stettin, Wiesbaden. Diese sind also Obligationen der Kreise, in welchen sie liegen, nicht haftbarkrx.
8 8*
dahin nicht vorgekommenen Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. — Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändi⸗ gung der neuen Coupon⸗Serie an den Inhaber der Obliga⸗ tion, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Börsenort für sämmtliche Kreis⸗Obligationen der Provinz Preußen ist Königsberg i. b,5r Von den anderen werden mit⸗ unter in Berlin notirt 5prozentige Schlesische, 4 4prozentige Schlesische, 5prozentige Posensche, 5prozentige Brandenburgische und in Stettin die Obligationen der Kreise Greiffenhagen und Usedom⸗Wollin.
Die Kreis⸗Obligationen werden sämmtlich von der Preußi⸗ schen Bank in der ersten Klasse beliehen, d. h. mit ⅞ des jedesmaligen Courswerths, höchstens mit 80 Prozent des Nennwerths.
Die Provinz Hannover hat keine Kreis⸗Obligationen; es entsprechen denselben dort dem Wesen, aber nicht der Form nach, die Wegeverband⸗Obligationen.
“
Die Erdbeben im Rheingebiet.“)
Soweit die geschichtlichen Neberlieferungen reichen, findet man Erdbeben in den Rheinlanden verzeichnet. Bis zum Jahre 1858 sind nicht weniger als zweihundertneununddreißig Erdbeben aufgezählt, von denen allein zweiundneunzig unserm Jahrhundert angehören. Bei der mangelhaften Ausbildung der Statistik in früheren Zeiten ist es daher beinahe gewiß, daß die Zahl derjenigen Erdbeben, welche in früheren Jahrhunderten sich ereigneten, als eine die geschichtlichen Aufzeichnun⸗ gen weit überragende betrachtet werden kann. Dies kann um so mehr geschehen, als noch in neuester Zeit einzelne Erdbeben unbeachtet vor⸗ übergegangen sind.
Viel überzeugender als die vorhandenen historischen Daten spricht
aber die gesammte Formation des Rheinthals für die Anschauung, daß hier ehedem pulkanische Kräfte thätig waren, die von Zeit zu Zeit, obwohl in schwächerem Maße, von Neuem wieder aufleben. Diese Kräfte sind als die Ursachen der Rheinischen Erdbeben zu be⸗ trachten. Alle diejenigen Erdbeben überhaupt, welche sich über einen großen Theil der Erdoberfläche verbreiten, welche in synchroni⸗ stischen Beziebungen zu einander stehen und welche mit einer gesteigerten Thätigkeit der Vulkane zusammen fallen, auf pul⸗ kanische Ursachen zurückführen. Oftmals geben nach der vor⸗ liegenden Schrift auch Einstürze von Hohlräumen im Erd⸗ innern zu erdbebenartigen Bodenerschütterungen Veranlassung; die⸗ selben sind jedoch höchstens eine Meile weit bemerkbar, während die Verbreitungsgebicte der eigentlichen Erdbeben viele Hunderte, ja Tau⸗ jende von Meilen einnehmen. In Bezug auf das Gebiet der rheini⸗ schen Ebene ist bisher in keinem Falle auch nur eine leise Senkung des Terrains beobachtet worden, obwohl man, namentlich in Groß⸗ Gerau, in dieser Beziehung die sorgfältigsten Beobachtungen anstellte.
Die Thatsache, daß mit Ausnahme einiger weniger Erderschüt⸗
terungen, sämmtliche rheinische Erdbeben in das Gebiet zwischen Rhein, Main und Neckar, oder zwischen die Gebirgsketten des Vogelbergs, Taunus und Odenwalds fallen, findet ihre Erklärung in der geologi⸗ schen Bildung des Landes. Man befindet sich dort unmittelvar auf oder in nächster Nähe von plutonischen Bildungen. Man hat ver⸗ sucht, weil Groß⸗Gerau im Alluvium liegt, durch unterirdische Wasser⸗ strömungen und dadurch hervorgerufene Einstürze ausgewaschener Höhlen seine Erdbeben zu erklären; eine Erklärung, die aber einen starken Glauben voraussetzt, wenn man weiß, wie wasserarm diese Gegend ist. Von den verschiedenen Brennpunkten der Erdbeben befindet sich Groß⸗Gerau, obwohl es mitten im Alluvium liegt, vulkanischen Bil⸗ dungen nahe genug, um die Ursache seiner Erdbeben auf plutonische Kräfte zurückführen zu können. Von der Grenze des nach Osten hin⸗ ziehenden Urgebirges liegt es nur drei Stunden entfernt, vier Stunden in nordwestlicher Richtung liegt die heiße Quelle Wiesbadens, vier Stunden neordöstlich von Groß Gerau die Basaltkuppe des Roßberges und noch drei Stunden weiter befindet sich diejenige des Otz⸗ berges. Reichenbach, ebenfalls eine Zeit der Focus der Erd⸗ beben ist fünf Stunden von Groß⸗Gerau entfernt und liegt mitten im Urgebirge. Der Felsbe g, an dessen Fuß derselbe liegt, zeigt ein Phänomen, daß sich am besten und einfachsten aus vulkanischen Vorgängen erklären läßt. Ueber den ganzen südwestlichen Bergabhang, sind vom Fuß bis zum Gipfel auf eine Länge von einer halben Stunde Syenitblöcke der verschiedensten Größe, oft zwanzig Fuß lang, ausgestreut und im bunten Durcheinander aus⸗ und über⸗ einander geworfen. Sie liegen so dicht, daß sie vielfach auf breite Strecken die Erdoberfläche vollständig bedecken, viele quer übereinander, andere auf ihrer schmalsten Fläche ruhend und senkrecht in die Höhe stehend, wie wenn sie in dem allgemeinen Gedränge und Geschiebe der abwärts stürzenden Massen unterst zu oberst gekehrt worden seien. Der gesammte südliche Odenwald besteht jedoch aus Gneiß, so daß die merkwürdige Erscheinung durch die Annahme erklärt werden kann, eine vulkanische Kraft habe an dieser Stelle des Gebirges gewaltsam ein Spenitlager emporgehoben, so daß es nunmehr zerborsten und in Wese ae unter und übereinander gerollten Trümmern den Bergabhang bedeckt.
Ein unbestreitbar vulkanisches Gepräge besitzt sowohl die Um⸗ gebung von Eberbach, wie auch des in der Nähe der Bafalt⸗ kuppe des Otzberges gelegene Mümlingthal. Das Alluvium, welches hier das Urgebirge berührt, legt in merkwürdiger Weie Zeugniß ab von, nach seiner Entstehung noch stattgehabten vul⸗ kanischen Hebungen. Wie sind in der Gegend vor Rimhorn die zum Theil kegelförmig emporgehobenen Höhen zerklüftet! Die Sandstein⸗ platten des hier vorkommenden rothen Sandsteins sind an vielen
Stellen zerborsten, oder vereinzelt findet man ungeheure Sandstein⸗
blöcke auf den Bergabhängen zerstreut. Dies sowie das Auftreten von Syenit⸗ und Gneißlagern, welche den Sandstein durchbrechen, laͤßt keinen Zweifel darüber, daß noch bildung vulkanische Kräfte im Odenwaldgebiete thätig waren.
Aber nicht allein die geologische Beschaffenheit des Flußgebiets
des Rheins, sondern auch der synchronistische Zusammenhang, welcher
sich zwischen den Erdbeben am Rhein und anderen Erdbeben und Vulkanausbrüchen nachweisen läßt, spricht für ihren vulkanischen Cha⸗ rakter. Die Groß⸗Gerauer Erdstöße waren beinahe immer mit ver⸗ mehrter Intensität wahrnehmbar, wenn anderwärts, sei es in den Tropenländern, in Griechenland, Kleinasien oder dem Kaukasus, große Erdbeben Furcht und Schrecken verbreiteten, oder wenn der Vesuv, den man gewissermaßen als den Indikator für die Zu und Abnahme der vulkanischen Thätigkeit Europa's betrachten kann, kräftigere Dampfwolken ausstieß. Keine einzige der größeren vulka⸗ nischen Perioden der letzten Jahre ging vorüber, an welcher das Rheingebiet nicht theilgenommen hätte, das wir gleich der Gegend von Karlsbad und Eger, dem böhmisch mährischen Gebirge bei Jo⸗ sephsthal, Citschau und Plan, den Umgebungen von Komorn und Chemnitz in Ungarn und der Gegend von Kronstadt in Siebenbürgen habituellen Stoßgebieten Mittel⸗Europa's zählen dürfen. Zährend der Monate November und Dezember 1869, während wel⸗ chen in Groß⸗Gerau auch kein Tag ohne Erschütterungen vorüber⸗ ging, wuchs daselbst beinahe jedesmal die Zahl und Intensität der Stöße, sobald anderwärts gewaltige Erdbeben statthatten, so daß man die rheinischen Erdbeben wohl am richtigsten als den Reflex einer anderwärts, in ihrer vollen Macht sich äußernden vulkanischen Kraft betrachtet.
Die größte Anzahl von Beobachtungen vulkanischer Eruptionen und Erdbeben hat erkennen lassen, daß zwischen diesen beiden Erscheinungen die innigsten Beziehungen bestehen. Man kann sogar mit Bestimmtheit behaupten, daß durch die Lavaergüsse der Vulkane die Kraft eine Ableitung erfährt, die, wenn sie nicht erfolgt wäre, sich in dem Gebiete des Vulkans durch die Erscheinung des Erdbebens äußern
.») Bearbeitet nach der Schrift: „Plutonismus und Vulkanismus“ in der Periode von 1868—1872 und ihre Beziehungen zu den Erd⸗ beben im Rheingebiet von Ferd. Dieffenbach.
ö 8
— 11““
in einer späteren Epoche der Erd⸗
plutonische 1
1.““
würde. Dem großen Ausbruch des Vesuvs vom 6. Dezember 1631
zing am 20. August desselben Jahres ein heftiges Erdbeben in Deutsch⸗
land und ganz Europa voraus; auch ist es eine bekannte Thatsache, daß vor dem großen Lissaboner Erdbeben vom 1. November 1755 sämmtliche umliegenden Vulkane ruhten.
Die vulkanischen Kraftäußerungen haben in den letzten Jahren in Europa, auch wenn man allein die Vulkane ins Auge faßt, eine Stei⸗ gerung erfahren. Der Santorin erumpirt beinahe seit 8 Jahren, der Stromboli seit 4 Jahren, der Aetna hatte in den letzten Jahren wie⸗ derholte Ausbrüche. Seit dem 10. Februar 1865 war auch der Vesuv in einen Zustand erregter Thätigkeit getreten, welcher bis zum 12. No⸗ vember 1867 dauerte, von wo an heftigere, bis in den März 1868 dauernde Eruptionen erfolgten.
Verfolgt man die verschiedenen Phasen der Vesuv⸗Eruptionen, welche seit dem 12. Nov mber 1867 bis zum 26. April 1872 erfolg⸗ ten, so ist eine gewisse Coincidenz mit den seitdem stattgehabten Erd⸗ beben unverkennbar.
Ferrner stellt sich hierbei heraus, daß die Erdbeben vor dem Be⸗ ginn der Eruptionen am häufigsten sind. Mit dem Beginn dersel⸗ ben verschwinden sie und treten erst zur Zeit ihres Maximums wie⸗ der auf, nach welchem sie eine merkliche Abnahme zeigen.
In Fällen, wo der Vulkan dem Heerde des Erdbebens nahe liegt, namentlich bei sehr heftigen Erschütterungen pflegt die Vulkan⸗Erup⸗ tion unmittelbar auf das Erdbeben zu folgen. Welch' zahlreiche innige Beziehungen zwischen Vulkanausbrüchen und Erdbeben vorausgesetzt werden können, zeigten besonders deutlich die vergleichenden tabellarischen Zusammenstellungen der Erdbeben der 3 Jahre 1869 bis 1271, in Bezug auf die Thätigkeit des Vesuvs und die Erdbeben des euro⸗ päischen F stlandes. Die Vulkane lassen sich demnach als große Sicherheitsventile unserer Erde betrachten; die Erdbeben verschwinden mit den Eruptionen der Vulkane, nur wenn ein Maximum der plu⸗ tonischen Thätigkeiten eintritt, wenn die Ausbrüche der Vulkane ihren Höhepunkt erreicht haben, begleiten sie dieselben zuweilen. 1
Die Erdbeben verschwinden auch noch längere Zeit nach den vul kanischen Ausbrüchen und tauchen wieder auf, sobald eine längere Un terbrechung in denselben eintritt.
Die vulkanische Natur der Erdbeben des Rheingebiets tkitt noch mals hervor, wenn man das Gebiet, auf welches sich diese verschiede nen Erdbeben und andere Aeußerungen vulkanischer Thätigkeit er strecken, näher ins Auge faßt. Man findet dann südwärts, der italie nischen Küste entlang, in Mittel⸗ und Oberitalien, bis nordwärts vom Oberrhein bis zur Eifel, eine ganze, nur von den Alpen durch brochene Decke von Vulkanen aus verschiedenen Epochen der Erdbil dung, deren Gebieie mehr oder weniger an den Aeußerungen des Plu 5 theilnehmen, sobald die Thätigkeit des Erdinnern wiede erwacht.
In der Umgegend von Laach befinden sich einige vierzig Vulkane der Westerwald enthält zahlreiche Basaltkuppen, der Vegelsberg bildet eine einzige Basaltmasse, hieran reihen sich der Odenwald, Kaiserstuh und die in der Rauhen Alp zerstreuten Kuppen. Alle diese Vulkan sind jedoch weit älteren Ursprungs, als die erloschenen Vulkane Ita⸗ liens, wo wir neben den erloschenen Vulkanen Rocca Monfina und Monte Vulture an den Solfataren von Puzzuoli, den borsänurehalti gen Fumarolen in den Maremmen von Toskana und den heißen Quel len der Campagna noch den lebendigen Zeugen einer kräftigen vulka nischen Thätigkeit begegnen. Dem entsprechend sind auch die Erd⸗ beben in Italien unverhältnißmäßig häufiger vnd intensiver als in den vulkanischen Distrikten Süd⸗ und Mitteldeutschlands; alle Zeichen, namentlich aber die vorberrschende südwestliche Richtung sowohl, wie die Fortpflanzungsgeschwindigkeit, welche auf einen offenbaren Zusam⸗
menhang zwischen verschiedenen in Unteritalien zuerst wahrgenommenenund
einige Stunden später in Süddeutschland beobachteten Erdstößen schließen läßt, deuten darauf hin, daß das Centrum dieser vulkanischen Kraft⸗ äußerungen in Unteritalien zu suchen ist. Fernere Anzeichen einer ge⸗
meinsamen Ursache der Groß⸗Gerauer Erdbeben mit andern gleich⸗
eitig anderwärts beobachteten Bewegungen, liefert die Natur derselben,
insbesondere aber die Richtung der einzelnen Stöße. Die Beobach⸗ von zuverlässigen Personen ge⸗
tung hierüber, welche fast sämmtlich
macht wurden, haben ein sehr bestimmtes Resultat ergeben. So ging
z. B. die Richtung des mit dem Erdbeben von Kalkutta am 12. Ja⸗
nuar 1869 synchronistischen Erdstoßes, welcher am 13. Januar 3 ½ Uhr
Morgens in Darmstadt statt hatte, von Südosten nach Nordwesten. Am 16. November 1869 war die Richtung der an diesem Tage in Groß⸗Gerau beobachteten, sehr häufigen Erdstöße eine südwestliche.
Dieselbe Richtung nahmen die an diesem Tage in der Provinz Biscra
in Algier beobachteten Stöße.
In einer Periode, in welcher die massenhaften Ablagerungen, die Erdbeben und Vulkanansbrüche besonders häufig waren, befanden wir uns während der Jahre 1868 bis 1872. gas erstere Jahr, ihr Maximum in das Ende des Jahres 1869 und
Ihr Beginn fällt in
den Anfang des Jahres 1870; vom Jahre 1871 an zeigt sich bereits
eine deutliche Abnahme der plutonischen Kraft.
In mehreren Gegenden ist der Glaube verbreitet, daß die Erd⸗ beben an gewisse Zeiten des Jahres gebunden seien. Die statistischen Ermittelungen haben dies bestaͤtigt, ebenso ist durch diese nachgewiesen, daß in einzelnen Gegenden die Erscheinung des Erdbebens vorwiegend häufig ist; die Statistik hat ferner ergeben, daß eine größere Anzahl Erdbeben auf die Aequinoktien als auf die Solstitien fällt. Es läßt sich eine Periodizität der Erdbeben nicht allein je nach den Jahres⸗ zeiten, sondern auch bei längeren Erdbebenperioden, wie in Groß⸗Gerau, eine tägliche Periodizität, ein tägliches Marimum der Erscheinung nachweisen. Was die Jahreszeit anlangt, so herrschen im Rheingebiet die Erschütterungen des Herbstes und Winters vor. Die allgemeine Vertheilung der Erdbeben betreffend, haben sich vier Gruppen ergeben, nämlich: zwei zeitliche, die Erdbeben der warmen und der kalten Mo⸗ nate umfassend und ferner zwei räumliche in Bezug auf die Erdbeben, welche zwischen dem 40. Grad nördl. und dem 40. Grad südl. Breite einerseits und welche auf dem ganzen übrigen Theile der Erde anderer⸗ seits auftreten. Die Zahlen, welche sich für diese ver Gruppen er⸗ geben, sind jedesmal ungefähr gleich groß. Die eine Hälfte aller Erd⸗ beben fällt jeresmal auf den heißen Gürtel, die andere Hälfte auf die kalten Zonen, ebenso fällt ungefähr die gleiche Zahl auf die warmen und auf die kalten Monate, allein es ergiebt sich bei einer Vergleichung die merkwürdige Thatsache, daß in den warmen Monaten die Erd⸗ beben des bezeichneten warmen Gürtels in auffallender Weise zunehmen und diejenigen der gemäßigten Zonen abnehmen, während umgekehrt in den Wintermonaten die ersteren den letzteren gegenüber eine auf⸗ fallende Zunahme nachweisen. —
Es ergiebt sich ferner in Groß⸗Gerau und Reichenbach ein evi⸗ dentes Vorwiegen und eine Zunahme der Heftigkeit der Erscheinung um die Zeit des Neumondes und des Perigäums. Auch die von Palmieri am Vesuv gemachten Bevabchtungen stimmen hier⸗ mit über in. Durch das Zurückführen der Veranlassung des Erdbebens auf siderische Einflüsse erklären sich auch die Analogien, die zwischen den an den Meeresküsten liegenden Tropenländern das Erdbeben öfter begleitenden Flutherscheinungen und der durch den Mond erzeugten Fluth bestehen. Es werden dadurch ferner eine Menge von Erschei⸗ nungen verständlich, für welche wir bisher keinen Erklärungsgrund fanden, so z. B. die Thatsache, daß Erdbeben in sehr vielen Fällen von bedeutenden Bewegungen der Atmosphäre und von elektrischen Er⸗ scheinungen begleitet sind. Alle diese Fragen finden auch in dem vor⸗ handenen reichen statistischen Material ihren Beleg. Es ergiebt sich demnach, daß jeweilen um die Zeit des Neumondes und Peri⸗ gäums oder des Vollmondes, die plutonischen Erscheinungen eine Zu⸗ nahme zeigen und ausgebreitetere heftigere Erdbeben und Vuklanaus⸗ brüche stattfinden, mit denen gewöhnlich ein Wiederauftauchen der Groß⸗Gerauer und Reichenbacher Erdbeben, überhaupt der Erdbeben des Rhbeingebiets, zusammenfällt.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verkag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.
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Berlin,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath Hirschfeld zu Marienwerder den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major z. D. von Schmeling, bisher Comman⸗ deur der 4. Infanterie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major von Wißmann im 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; dem Seconde⸗Lieutenant Toepfer im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 52, den Seconde⸗ Lieutenants von Lehmann und Wenzel im 2. Magde⸗ burgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 27, dem Gefreiten Eduard Marquardt im 7. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 54, dem Unter⸗Lazarethgehülfen Wilhelm Kleinschmidt im 5. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 53, dem Husaren Friedrich Urbanke im 2. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 6 und dem Kanonier Bruno Valois im Ostpreußischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Dekorationen zu er⸗ theilen, und zwar: —
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern:
Dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Dr. Bern⸗ hardy zu Halle a. S.; . der zweiten Klasse mit der Krone desselben Ordens:
dem preußischen Unterthan, Professor Dr. Nauck, Direktor der polytechnischen Schule zu Riga; des Ritterkreuzes des spanischen Ordens Isabellas
der Katholischen:
dem Klavier⸗Virtuosen und Komponisten, Professor Julius Sachs zu Frankfurt a. M.; — des Commandeurkreuzes des Königlich portugie⸗ sischen Ordens von San Thiago⸗ für wissenschaft⸗
liches ꝛc. Verdienst:
dem Professor Dr. E. Hübner zu Berlin; 8 des Königlich bayerischen Maximilian⸗Ordens für Wissenschaft und Kunst: dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Dr. Neu⸗ mann zu Königsberg i. Pr.;
des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗
Ordens: dem emeritirten Taubstummen⸗Lehrer O. F. Kruse zu Schleswig; 8 .““ des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich 8 sächsischen Albrechts⸗Ordens: . dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wiese zu Berlin; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Professor und Lehrer an der Akademie der Künste Hermann Weiß zu Berlin und dem Kupferstecher Favier Steifensand zu Düsseldorf; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Professor und Lehrer an der Akademie der Künste Hermann Weiß zu Berlin; b “ des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen aus⸗Ordens vom weißen Falken: 8 dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Grolig zu Erfurt, Ge⸗ neral⸗Inspektor des Thüringischen Zoll⸗ und Handelsvereins und des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Heine zu Breslau.
8 Deutsches Neich.
Der Großherzoglich badische Referendar Adolph Leiber von Mosbach ist zum Advokaten im Bezirk des Kaiserlichen Appellationsgerichts zu Colmar und zum Anwalt bei dem Kai⸗ serlichen Landgerichte in Straßburg ernannt.
Königreich Prenßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 3 Dem ordentlichen Professor der Rechte an der Universität zu Bonn Dr. Johann Friedrich Ritter von Schulte den Charakter als Geheimen Justiz⸗Rath zu verleihen; 1 Den zeitigen Bürgermeister Bau mann zu Gemünd im Kreise Schleiden, der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Viersen für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; sowie 1 Den seitherigen Beigeordneten Peters zu Anklam, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Anklam für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Königliche Bau⸗Inspektor Warsow, früher in Witten⸗ berg, sowie die bisherigen Königlichen Landbaumeister Bad⸗
stübner zu Potsdam und Doubberck hierselbst und der Kö⸗!
— ———
Sonnabend,
nigliche Kreis⸗Baumeister Meienreis gus Leobschütz sind als Königliche Bau⸗Inspektoren bei dem Königlichen Polizei⸗Präsi⸗ dium zu Berlin angestellt worden. 8
Der bisherige Königliche Land⸗Baumeister August Tiede ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und ihm die seither kommissarisch verwaltete Bau⸗Inspektor⸗Stelle bei der Königlichen Ministerial⸗Bau⸗Kommission hierselbst verliehen worden.
Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗, Bau⸗ und Betriebs⸗ Inspektor Steegmann in Breslau ist zum Königlichen Ober⸗ Betriebs⸗Inspektor bei der Oberschlesischen Eisenbahn befördert worden
Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Wilhelm Hermann Burkhard in Elberfeld ist zum Königlichen Eisen⸗ bahn⸗, Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor ernannt und demselben die Stelle eines solchen bei der Oberschlesischen Eisenbahn zu Bres⸗ lau, unter Uebertragung der Funktionen als ständiger Assistent und Vertreter des dortigen Ober⸗Betriebs⸗Inspektors, verliehen worden. e d Der bei der Königlichen Direktion der Ostbahn beschäftigte bis⸗ herige Gerichts⸗Assessor Mar Röpell ist in Folge seiner desinitiven Uebernahme in die Staats⸗Eisenbahn⸗Verwaltung zum Regie⸗ rungs⸗Assessor ernannt worden. .
Der Polizei⸗Kommissar Bielinsky zu Aachen ist zum Fa⸗ briken⸗Inspektor ernannt worden. W
Der Lehrer Dr. Otto Haußknecht zu Gleiwitz ist zum Gewerbeschullehrer ernannt und an der Gewerbeschule zu Glei⸗ witz angestellt worden. 1 W“
Der bisherige Geheime expedirende Sekretär und Kalkulator Osear Utermann ist zum Königlichen Ober⸗Güter⸗Verwalter der Main⸗Weserbahn ernannt worden. 8
Dem Ingenieur G. Hövelmann zu Barmen ist unter dem 7. April 1873 ein Patent 8 8 Dbklaͤauf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene
Luft⸗Kompressions⸗Maschine, ehne Jemanden in Anwen⸗ dung bekannter Theile zu beschränken, 1 auf drei Jahre, von jener Tage an⸗gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden.
11
Haus der Abgordneten. Die Stenopraphen Dr. Simmerlein und Steinbrink sind als Stenographen bei dem Hause der Abgeordneten ange⸗ stellt worden.
3 ½ prozentiges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗ 1 a M. von fl. 5,000,000 d. d. 12. Mai 1846. Bei der am 26. vorigen Monats stattgefundenen 20. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. d. d. 12. Mai 1846 wurden nachverzeichnete Nummern gezogen: A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1873.
Lit. E. à fl. 1000. Nr. 7. 73. 146. 214. 327. 385. 464. 547. 620. 922. 923. 956. 1004. 1196. 1223. 1335. 1426. 1543 und 1781. 19 Stück zu fl. 19,000. = Thlr. 10,857. 4 Sgr. 3 Pf.
Lit. E. à fl. 500. Nr. 1858. 1891. 1899. 1979. 2058. 2144. 2164. 2205. 2224. 2476. 2567. 2661 und 2742. 13 Stück zu fl. 6500. = Thlr. 3714. 8 Sgr. 7 Pf 3 Lit. E. à fl. 300. Nr. 2853. 2904. 2931. 2966. 3040. 3163. 3190. 3249 und 3300. 1 9 Stück zu fl. 2700. = Thlr. 1542. 25 Sgr. 9 Pf. Lit. D. à fl. 100. Nr. 3353. 3396. 3576. 3625 und 3632. 5 Stück zu fl. 500. = Thlr. 285. 21 Sgr. 5 Pf. Lit. E. Summa 46 Stück zu fl. 28,700. Thlr. 16,400. B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1874.
Lit. F. à fl. 1000. Nr. 219. 288. 295. 324. 328. 387. 411. 647. 704. 781. 807. 816. 893. 973. 1098. 1155. 1324. 1389 und 1626. 19 Stück zu fl. 19,000. =— Thlr. 10,857. Sgr. 4 Sgr. 3 Pf.
Lit. F. à 500. Nr. 1804. 1819. 1826. 2128. 2220. 2245. 2322. 2337. 2400. 2573. 2599. 2606 und 2800. 8 8 13 Stück zu fl 6500. = Thlr. 3714. 8 Sgr. 7 Pf. 1“ Lit. F. à fl. 300. Nr. 2805. 2838. 2963. 3105. 3114. 3185. 3210 und 3287. 1 8 Stück zu fl. 2400. = Thlr. 1371. 12 Sgr. 10 Pf. Lit. F. à fl. 100. Nr. 3387. 3466. 3521. 3527. 3540. 3704. 3724 und 3784. 1 1 8 Stück zu fl 800. = Thlr. 457. 4 Sgr. 4 Pf. Lit. F. Summa 48 Stück zu fl. 28,700. Thlr. 16,400. 8 Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei der Kö⸗ niglichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, sowie bei den König⸗ lichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nicht verfallenen Zinscoupons (bei den Obligationen Lit. E. die drei Coupons pr. 1. Juli 1874 bis inkl. 1876 und bei den Obligationen Lit. P. die zwei Coupons pr. 1. Januar 1875 bis 1876) nebst den Talons erheben können. 3 . 8 Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit zurück⸗ zugebenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrag der betreffenden Obligation estanten. . Verloosung: Lit. E. Nr. 12. 1363. 2822. 2893 und 3206. Aus der 15. Verloofung: Tit. . h. 1634. 188. 2588. 2722. 9296 und 3358. E. Nr. 2165. 2652. 3105. 3607 und 3745
Aus der 16. Verloosung: Lit. Iit. F. Nr. 3000. 3201. 3263. 3284 und
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3441.
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den 12. April, Abends. 2
Aus der 17. Verloosung: Lit. E. Nr. 1846. 1941. 2084. 3018. 3186. 3511. 3544. 3614. 3729 und 3798. Lit. F. Nr. 1439. 2083. 2164 und 2304. Aus der 18. Verloosung: Lit. E. Nr. 207. 1044. 1208. 1450. 2119. 8 88 3039 und 3534. 300. 828 1177, 11. 1213. 1516. 1960. 2278. 2311. 2654. 2656. 2890. 2978. 3086. 3168. 3257. 3285. 3498 und 3619. Aus der 19. Verloosung: Lit. E. Nr. 1016. 1526. 2618. 2708. 2832. 3025. 3216. 3225. 3338. 3575 und 3704; ee Lit F. Sämmtliche zur Rückzahlung auf den - 1. Januar 1873 verlooste Obliga⸗ tionen. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. V““ Wiesbaden, den 4. März 1873. Deer Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Nichtamtliches. Denutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge der Hofmar⸗ schälle, nahmen militärische Meldungen im Beisein des Kom⸗ mandanten, General der Infanterie von Schwartzkoppen, ent⸗ gegen, empfingen den Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Stosch, den Geheimen Ober⸗Baurath Strack und den Ge⸗ heimen Hofrath Schneider und arbeiteten mit dem Staats⸗Mi⸗ nister, General⸗Lieutenant von Kameke, dem Chef des Militär⸗ Kabinets, General⸗Major von Albedyll und dem Chef des Ci⸗ vil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski.
2984. 3475.
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geistlichen Oratorium in der Sing⸗Akademie bei. — Heute dinir⸗ ten Allerhöchstdieselben bei Ihren Kaiserlichen und König⸗
zessin. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte der liturgischen Abendandacht im Dom bei.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Vormittag nach Potsdam und wohnten daselbst dem Gottesdienste in der Friedenskirche bei. Nachmittags 3 ½ Uhr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Lega⸗ tions⸗Rath Grafen Andreas von Bernstorff und besuchte Abends 7 Uhr mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Wilhelm und der Prinzessin Charlotte die Aufführung des Oratoriums „Der Tod Jesu“ in der Sing⸗Akademie.
— Bis zum 22. März d. Is. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 418,349,180 Mark und in Zehnmarkstücken 125,277,770 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 23. bis 29. März sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,710,540 Mark, in Hannover 3,160,540 Mark, in Frankfurt a. M. 2,946,020 Mark, in München 1,374,820 Mark, in Dresden 660,540 Mark, in Stuttgart 1,430,300 Mark und in Karlsruhe 483,620 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 284,770 Mark.
Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 29. März d. Is. auf 559,678,100 Mark, wovon 434,115,560 Mark in Zwanzigmarkstücken und 125,562,540 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Napierken im Verwaltungsbezirke Ost⸗Preußen ist die Befugniß zur Erle⸗ digung von Begleitscheinen J. über Heringe und Salz beigelegt worden.
— Rücksichtlich der Straßengewerbe hat der Minister des Innern einer Bezirksregierung nachstehende Verfügung zu⸗ gehen lassen: 1 8
Der ꝛc. erwidere ich auf den Bericht vom 25. v. Mts., wie bei Berathung des Entwurfs der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 im Reichstage anerkannt worden ist, daß die sogenannten Straßen⸗ gewerbe besonderen Rücksichten unterliegen und daß diese Ruͤcksichten nach den örtlichen Verhältnissen verschieden sein können. Diese Erwä⸗ gung führte dazu, in Betreff der fraglichen Gewerbe, von einer ma⸗ teriellen Regelung durch die Gewerbe⸗Ordnung ganz abzusehen und statt dessen ihre Ordnnng absolut in die Kompetenz der Ortspolizei⸗ Behörden zu verweisen. Dies ist im §. 37 des gedachten Gesetzes geschehen. B “
Das letztere hat der von ihm statuirten ortspolizeilichen Regelung weder positive noch negative Schranken gezogen. Für Art und Umfang derselben sind lediglich Zweckmäßigleitsgründe maßgebend.
Dieselbe Auffassung ist demnächst auch bei Erlaß der Aus⸗ führungs⸗Anweisung zur Gewerbe⸗Ordnung leitend ge⸗ wesen. Gerade die Absicht den erweiterten Befugnissen der Orts⸗ polizeibehörden in Hinsicht der Straßengewerbe Ausdruck zu geben, hat zu der Bestimmung unter Nr. 14 der qu. Anweisang geführt, in welcher hevorgehoben wird, „daß die polizeiliche Regelung dieser
Gewerbe fortan lediglich in das Ermessen der Ortsbehörden gestellt dieselbe nicht 1 meh diejenigen Einschrünku
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— Beide Kaiserlichen Majestäten wohnten gestern, am Charfreitag, dem Gottesdienste im Dom und Abends dem
lichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin⸗-⸗