anderen Maßnahme des Gesetzes traten, und daß auf diese Weise . ine künstliche Masorität das Gesetz zum Falle gelangte. In seiner Einleitung hat der Herr Vorredner zugleich versichert, es wäre im Winter von 1871 auf 1872 von allen Theilen des Hauses gleichmäßig se Bestimmung wegen der unteren Stufe la. der Klassensteuer verworfen worden. Das ist wieder ein sehr großer Irrthum. Die Ansichten
über diese Frage waren im Abgeordnetenhause im höchsten Grade
getheilt. Die Zahl derer, die noch heute bedauern, daß dieser ur⸗ pertmcice Entwurf nicht angenommen worden, ist nicht gering und bei der damaligen Erörterung war eine sehr starke Minorität zu
Gunsten des desfallsigen Vorschlages. Diese Punkte würden mehr der weniger unerheblich sein, aber sie sind von dem Herrn Vorredner
dazu bemutzt worden, um den Satz aufzustellen, daß blos die Frage er Kontingentirung es vermocht habe, nunmehr alle Parteien zu ver⸗
einigen, wenn auch nicht alle Konservativen mit eingeschlossen, aber jedenfalls alle liberalen Parteien. Gerade weil dieser völlig unrichtige Satz aus den historischen Anführungen abgeleitet worden ist, habe ich mich verpflichtet gehalten, die historischen Anführungen selbst als un⸗ begründet nachzuweisen. . Dann, meine Herren, wenn der geehrte Herr Vorredner in dem gegenwärtigen Entwurfe nur die Wiederholung des früheren findet, oder ungefähr die Wiederholung darin findet, scheint mir das doch ctwas sehr weit zu gehen, und es scheint mir bei seinem Vor⸗ trage völlig ignorirt zu sein, was in der Zwischenzeit vorgegangen war. Meine Herren, Ihnen Allen wird es vielleicht erinnerlich sein, daß die Staatsregierung im Herbste 1871 und allmählich die bessere
Gestaltung der Finanzverhältnisse sich entwickeln sah, daß auf diese essere Gestaltung der Finanzverhältnisse sehr wesentlich einwirkte die
Durchbringung verschiedener Vorlagen beim deutschen Reichstage, ins⸗ besondere die Kreiirung eines deutschen Kriegsschatzes und anderer Maßregeln und daß erst in einem späten Stadium die Regierung den Entschluß fassen konnte, schon in jener Zeit, wo die Finanzlage sich
noch keineswegs so glänzend ansah, wie später der Fall gewesen, dem Lande eine Erleichterung an Steuern entgegenzubringen. Diese Lage bedingte nothwendig, daß von einem lange vorher in allen
Details reiflich erwogener Plan nicht der Rede sein konnte, daß es sich darum handelte, zunächst das Nothwendigste anzugreifen und weiter gehenden Reformen durch die damaligen Vorschläge den Weg zu bahnen. Es war gehofft worden, daß der Druck, der hin⸗ sichtlich der Klassensteuer auf der untersten Stufe der Bevölkerung ruht, allgemein anerkannt worden und daß also die Maßrezgel selbst keine großen Schwierigkeiten finden würde. Darin hat man sich ge⸗ täuscht gesehen. Die Regierung hat demnächst den Entschluß gefaßt, die Frage nunmehr erst zum Austrag zu bringen, nachdem eine reif⸗ liche, eingehende Prüfung aller der Verhältnisse stattfinden konnte. Das erste, was geschah, ist gewesen, daß wir über die Frage, mit welcher Unzuträglichkeit die Erhebung der Klassensteuer verknüpft sei, eine Enquste veranlaßte, um einen parlamentarischen Ausdruck zu ge⸗ brauchen, ich kann aber nach unserer gewöhnlichen Sprachweise sagen, die Berichterstattung der betreffenden Behörden hierüber erforderten. Die Resultate, die sich daraus ergeben haben, sind nicht so unbedeu⸗ tend, wie der Herr Vorredner sie anzunehmen schien. Sie find im September v. J. frühzeitig zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden, und sie haben Resultate ergeben, welche über die Annahme, welche die Regierung selbst im Spätherbst 1871 über diese Frage hegte, noch weit hinausgegangen sind. Wenn Sie in der Denkschrift, welche die Staatsregierung dem Abgeordnetenhause vorgelegt hat zur Be⸗ gründung des in der gegenwärtigen Session eingebrachten Gesetz⸗ entwurfes, wenn Sie da die Zahlen, wie sie auf Seite 32 u. f. ver⸗ zeichnet sind, genau ins Auge fassen, so erblicken Sie in der That wahrhaft staunenswerthe Resultate, Resultate, die sich in diesem Maße wohl kaum Jemand vorher gedacht hat. Denn, meine Herren, das muß ich gleich bekennen, daß selbst im Finanz⸗Ministerium das nicht hinreichend bekannt war, in welchem Maße die Einziehung der Klassen⸗ steuer in den untersten Stufen mit Schwierigkeiten verknüpft war und das Wort Schwierigkeiten ist in dieser Beziehung eigentlich enphe⸗ mistisch, denn es handelt sich dabei um Mahnungen, es handelt sich dabei um Pfändungen, es handelt sich dabei um vollstreckte Exekutionen, Exekutionen, die im gegebenen Falle die gänzliche Zerstörung des Fa⸗ milienglücks bedeuten können. Nun, meine Herren, ich will gar nicht bedeutend hervorragende Zahlen herausgreifen, ich will Sie nur veran⸗ lassen, den Blick gleich auf die erste Nummer auf Seite 32 der Re⸗ gierungsvorlage zu werfen; da werden Sie z. B. finden, daß im Re⸗ gierungs⸗Bezirk Königsberg, das ist zufällig die erste Nummer, daß da in der Stufe Ia. in den Städten 15,472 Thlr. an Steuer er⸗ hoben sind. Es haben erfolgen müssen in dieser Stufe 123,519 Mah⸗ nu gen, es haben erfolgen müssen 54,860 verfügte Exekutionen, von diesen verfügten Exekutionen haben vollstreckt werden müssen 32,766 und darunter wurden fruchtlos vollstreckt 25,967, außerdem haben noch 1715 Lohnbeschlagnahmen stattgefunden und die Kosten für diese Beitreibungsmaßregeln, denen noch die Kosten der Erhebung hinzu⸗ treten, haben 3713 Thlr. betragen, auf 15,472 Thlr., die erhoben worden sind. — Meine Herren, sind das Verhältnisse, welche die Finanzverwaltung ruhig mit ansehen kann, wenn sie in die Lage ge⸗ bracht wird, Gelder zur Erleichterurg der Steuerlast verwenden zu können? Nein, meine Herren, ich glaube nicht, daß auf dem ganzen Gebicte der Steuergesetzgebung irgend ein Punkt herauszugreifen war, wo die Einwirkung der Gesetzgebung zu Gunsten der ärmeren Schichten der Bevölkerung so geboten war als wie hier. Meine Herren, bei der weiteren Berathung der Frage hat sich die Staatsregierung an praktische Männer aus allen Theilen der Monarchie gewandt, sie hat allen die Frage vorgelegt: Werden wir im Stande sein, mit dem bisherigen Klassensteuergesetze fortoperiren zu können? wird dabei eine gleichmäßige und gerechte Vertheilung der Steuerlast zu ermöglichen sein? sind die Kriterien, die das Klassen⸗ steuergesetz vorgezeichnet hat, noch heute im Ganzen und Großen zu⸗ treffend? und wenn sie nicht mehr überall zutreffend sein sollten, be⸗ steht denn doch wenigstens eine relative Gleichmäßigkeit? Nun, meine Herren, diese Fragen sind von allen Seiten verneint worden; von allen Seiten hat man anerkannt: wir sind schon seit langer Zeit auf dem Wege, eigentlich nur das Einkommen als Maßstab für die Be⸗ steuerung gelten zu lassen, und es wird ein wesentlicher Fortschritt der Gesetzgebung sein, wenn das, was jetzt ohne feste Anknüpfung an die bestehende Gesetzgebung geschieht, in feste Form und in feste Norm gebracht wird.
Das, meine Herren, hat nun zu dem wesentlich erweiterten Plane gefuhrt den die Staatsregierung in der gegenwärtigen Diät vorgelegt at. Sie hat dabei das Bestreben verfolgt, nicht blos die unterste Schichte der Gesellschaft zu entlasten, im Gegentheil, ihre Vorschläge gehen von Hause aus darauf, auch andere Schichten der Gesellschaft, auch andere Positionen in der Klassensteuer wesentlich zu erleichtern, und wenn mich irgend etwas in der Rede meines Herrn Vorredners überrascht hat, dann war es die Behauptung, daß wir nur den Beam⸗ ten gegeben hätten, wie er es nannte, kümmerliche Gehaltszuschüsse, wie ich glaube, ziemlich reichliche, daß wir ihnen gegeben hätten Woh⸗ nungsgelderzuschüsse (was abermals eine wesentliche Steigerung des Einkommens bedingt) und daß wir nun dem Beamtenstande eine stär⸗ kere Steuerlast auflegen wollten. Nun, meine Herren, was wird die Folge sein, wenn diese Vorlage angenommen wird? Wenn heute ein kleiner Kommunalbeamter 325 Thlr. an Einkommen bezieht, dann wird er heute mindestens zu 6 Thlr. Klassensteuer veranlagt, und wenn Sie das neue Gesetz annehmen, so wird der kleine Beamte ohne Weiteres ermäßigt, erheblich ermäßigt. 889 Wenden Sie nicht die Augen lediglich nach den beiden höchsten Stufen! Diese umfassen doch diejenigen Klassensteuerpflichtigen, di relativ am besten stehen. Aber wenn Sie den Blick auf alle andere Stufen der Klassensteuer werfen, so werden Sie für die Beamten durchweg eine Erleichterung herbeigeführt sehen.
Dann, meine Herren, ist es nicht ein Zufall, sondern eine wohl überlegte Absicht, daß wir unsrerseits die Vorlage beschränkt haben auf die Klassen⸗ und Einkommensteuer, daß wir auf beiden Gebieten das zu erreichen gesucht haben, was zu erreichen gegenwärtig möglich war und daß wir unsrerseits die Frage wegen der Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer in die diesmalige Vorlage nicht mit hineingezogen haben. Indem
ich das hervorhebe, möchte ich mir für die nachherige Behandlung der
gebender Einfluß auf die Entscheidung dieser Frage in kein
Geschäfte eine Bemerkung erlauben, dahin, daß ich es nicht für zu⸗
lässig halte, daß wir durch ein Amendement auf eine Eventualität bei Berathung des zweiten Gesetzes verwiesen werden. Ich bin der Mei⸗ nung, daß ja natürlich zu jedem Gesetze Jeder diejenigen Amendements stellen kann, die er will, daß wir es aber hier mit einer Regierungs⸗ vorlage zu thun haben, die selbständig und unabhängig von der Berathung des heute gleichzeitig anf die Tagesordnung gestellten anderweiten Gesetzentwurfs stattfinden muß.
Nun, meine Herren, möchte ich noch ein Wort hinzufügen über die dem Herrn Vorredner so sehr gefährlich erschienene Frage der Kon⸗ tingentirung. Ich glaube in der That, daß sich da seine Phantasie mit Schreckbildern erfüllt hat, die eigentlich schon verschwinden wür⸗ den, wenn sie nur lebensfähig genug wären, sich gegenseitig bekämpfen zu können, denn, meine Herren, wenn auf der einen Seite so ausführ⸗ lich die Besorgnisse vorgeführt werden, daß in Folge der Kontingen⸗ tirung Zuschläge zu allen Stufen der Klassensteuer erhoben werden müssen, damit der in Aussicht genommene Antrag eingehe, ich sage, wenn die Besorgniß hiervon lebhaft erfüllt ist, wenn man, wie der Herr Vorredner, annimmt, es würde eine Million weniger als der kontingentirte Betrag nach den vorgeschlagenen Stufensätzen anf⸗ kommen, wenn man, wie ich glaube, füglich die Besorgniß noch etwas weiter treiben und der Ausfall noch etwas annehmen könnte, dann hat man sich doch zu sagen, daß gerade die Kongentirung der Staatsregierung den Schutz verleiht, daß nicht allzuwenig auf⸗ kommt. Dann, meine Herren, Sie haben bei dem vorgeschlagenen Systeme eine doppelte Alternative, entweder treten bei diesem Systeme wirklich große Mißstände hervor, dann wird man ja von allen Seiten darauf dringen, im Wege der Gesetzgebung dem ein Ende zu machen und bei irgend gutem Willen wird das ja in der That nicht schwer balten können, oder aber, man macht die Erfahrung, daß es mit diesen Mißständen doch so ganz fürchterlich nicht sei, und ich glaube, man wird die letztere Erfahrung machen. Denn, meine Herren, Eines ist doch unzweifelhaft, daß auf dem vorgeschlagenen Wege ein ansehnlicher Steuererlaß eintritt. Die Regicrung hat diesen Erlaß ursprünglich auf 2 ½ Millionen veranschlagt, man wird ihn wohl, Alles in Allem auf drei Millionen taxiren können; unter allen Umständen wird sehr viel weniger Geld erhoben werden, und namentlich in den unteren Stufen der Klassensteuer werden sehr bedeutende Erleichterungen ein⸗ treten. Wenn also dort ein Zuschlag erhoben werden müßte, so würde das Unglück nicht gerade sehr groß sein, denn man kann sehr füglich 1 Thlr. 3 Sgr. oder 1 Thlr. 5 Sgr. bezahlen, wenn man vorher 2 Thlr. oder noch mehr hat zahlen müssen; Sie würden also Ihr Augenmerk hauptsächlich auf die höchsten Stufen der Klasseu⸗ steuer zu richten haben. Und nun, meine Herren, wie stellt es sich denn da? Der Herr Vorredner hat uns ausgerechnet, in der höchsten Stufe der Klassensteuer müßten also statt 24 Thlr. 26 ½ Thlr. erhoben werden. Nun ja, das wird den betreffenden Steuerpflichtigen gewiß nicht ” sein. Aber, meine Herren, wenn nur die Gesetzgebung für gut befunden hätte, wie dies ja von vielen Seiten schon seit langer Zeit gewünscht worden ist, daß man das System der strikten Einkommensteuerbesteuerung nach unten aus⸗ edehnt hätte, wenn man es nur ausgedehnt hätte bis zu einem Ein⸗ ommen von 800 Thaler, und hätte da ebenfalls 3 Prozent angenom⸗ men wie für die Einkommensteuerpflichtigen, dann würden sie nach diesem System schon eine Kleinigkeit mehr zu zahlen gehabt haben.
Endlich fürchtet der Herr Vorredner, daß nun an der Grenze der Klassen⸗ und Einkommensteuer ein gewaltiger Kampf entgegen treten würde. Ich hätte vorab noch hin⸗ zufügen sollnn — ich vergegenwärtige mir in diesem Augen⸗ blick das Bild, was ich vorhin gebraucht habe — wenn man glaubt, die lebhafte Besorgniß hegen zu müssen, daß es zu großen Zuschlägen kommen wird, daß dann die andere von dem Herrn Vorredner eben⸗ falls geltend gemachte Besorgniß, daß dem Staate in der äußersten Weise die Mittel gekürzt werden würden, doch nicht recht Platz greifen kann. Wir wissen erfahrungsmäßig, daß die Klassensteuer in dem letzten Decennium gestiegen ist in der Regel um 1 Procent pro Jahr, das würde also bei einer Contingentirungssumme von 11 Millionen 110,000 Thlrn. ausmachen, wir würden hoffen dürfen, daß dieses Steigen in Zukunft etwas rascher eintrete, und es wuüͤrde keine über⸗ triebene Hoffnung sein, anzunehmen, daß die Steigerung sich auf etwa 1 ½ Procent belaufen möchte. Wenn Sie davon ausgehen, meine Herren, dann würde wenigstens die letzterwähnte Besorgniß des Herrn Vorredners schon wegen der gleichzeitig befürchteten Zuschläge, die der Ausfall der einen Million bedingt, unbedingt zu vertagen sein, denn 6 Jahre wären nöthig, bevor wir uns einem Normalquantum nach den angenommenen Sätzen genährt hätten, und dann würde nach weiteren 6 Jahren also die Möglichkeit eintreten können, daß sich die Mittel der Staatskasse um eine Million Thaler jährlich geringer gestellt hätte, als wie es ohne diese Maßregel geschehen wäre. Nun, meine Herren, ich glaube hoffen zu dürfen, bevor wir diese 12 Jahre erreicht haben, daß nicht allein Eine Million, sondern mehrere Millionen an Steuern dem Lande merden erlassen werden können.
So viel in Bezug auf die Besorgniß, ob in der That das mo⸗ narchische Element gefährdet werden könne, wenn in dieser Beziehung eine Konzession gemacht werden sollte.
Ich glaube damit, meine Herren, die Hauptpunkte berührt zu haben, die sich für die einleitende Besprechung eignen. Ich werde sehr gern bereit sein, nachher auf weitere Fragen erschöpfend einzugehn.
Nach dem Herrn von Voß nahm der Regierungs⸗Kom⸗ missar I Ober⸗Finanz⸗Rath Rhode das Wort:
Der Herr Vorredner hat den Hergang in den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses, welcher zu dem Vorschlage der Kontingentirung der Klassensteuer und zu dessen Befürwortung Seitens der Staats⸗ regierung geführt hat, im Ganzen richtig dargestallt, er hat aber an diese Kontingentirungs⸗Maßregel Besorgnisse geknüpft, welche die Staatsregierung, wie zum Theil schon Seitens des Herrn Finanz⸗ Ministers ausgeführt worden ist, nicht zu theilen vermag. Er hat zu⸗ nächst die Meinung ausgesprochen, daß beide Steuern, die Klassen⸗ und die Einkommensteuer, ihrem Maßstabe und ihrem Wesen nach vollständig gleichförmig seien und daß schon aus diesem Grunde die Kontingentirung der Klassensteuer eine Kontingentirung des klassifizirten Einkommens nach sich ziehen müßte. Dabei ist übersehen, daß zwischen beiden Steuern auch fernerhin wesentliche Verschiedenheiten bleiben werden. Die Klassensteuer war bisher veranlagt nach gewissen Berufszweigen und nach derdurch die Gesammtverhältnisse der Pflichtigen bedingten Leistungsfähigkeit, sie soll jetzt veranlagt werden nach Maß⸗ gabe der Schätzung des Jahres⸗Einkommens, daneben soll aber das andere Kriterium, die durch besondere wirthschaftliche Verhältnisse be⸗ dingte Leistungsfähigkeit beibehalten werden, während für die Ein⸗ kommensteuer dieses Kriterium weder bestanden hat, noch in Zukunft gelten, vielmehr nach dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses die Be⸗ rücksichtigung individneller Verhältnisse ausnahmsweise nur bei den ersten beiden Stufen eintreten soll; die Klassensteuer wird außerdem von anderen Organen veranlagt, auch sind die Steuer⸗Prozentsätze des Einkommens bei beiden Stenern verschieden, denn bei der Einkommen⸗ steuer wird durchgehends der Normalsatz von 3 Prozent des Einkommens angewendet, während die Klassensteuer eine dahinter zurückbleibende degres⸗ sive Skala hat. Schon alle diese Unterschiede würden dazu führen müssen, die von dem Herrn Vorredner gezogene Konsequenz der Kontingentirung der Einkommensteuer nicht ohne weiteres als begründet anzunehmen. Weiter ist von dem Herrn Vorredner angeführt worden, daß hinfort an der Scheide⸗ grenze der Klassensteuer und der Einkommensteuer ein Kampf entbrennen würde, ein Bild, welches, wenn auch mit weniger düsteren Farben be⸗ reits von Herrn v. Kleist skizzirt worden ist, und daß dieser Kampf nothwendig dazu führen werde, eine Menge von Klassensteuerpflichtigen der klassifizirten Einkommensteuer zu unterwerfen. Es ist dies ein Einwand, der mir nicht recht verständlich ist. Nach wie vor dürfen ja nur diejenigen Personen zur klassifizirten Einkommensteuer heran⸗ gezogen werden, deren Jahreseinkommen den Betrag von 1000 Thalern uͤbersteigt; nach wie vor darf die Berechnung dieses Einkommens, darf die Entscheidung der Frage, ob ein solches Einkommen vorhanden ist, nur nach deujenigen Grundsätzen erfolgen, die bis jetzt dafür maßgebend gewesen sind; nach wie vor steht den Regierungsorganen ein maß⸗
r Weise
zu, sondern die Entscheidung bleibt in den Händen unabhängiger, aus der Mitte der Einkommensteuerpflichtigen gewählter Kommissionen, die allein darüber zu befinden haben, ob die zur Einkommensteuer vor⸗ geschlagenen Personen zu dieser Steuer herangezogen werden sollen oder nicht. Ich glaube also, daß die ausgesprochene Befürchtung in keiner Weise zutrifft, indem ich mir noch hinzuzufügen gestatte, daß als An⸗ stalt für die Veranlagung zu den fünf oberen Stufen der Klassensteuer schon jetzt bestimmte Einkommensgrenzen aufgestellt sind und daß namentlich in Bezug auf die beiden oberen Stufen in diesen Einkommens⸗Inter⸗ vallen nichts geändert ist, so daß auch das Anwachsen des Einkommens in Bezug auf die Steigerung der Steuer und auf den zu entrichtenden Steuersatz ganz die nämlichen Wirkungen haben wird, wie bisher.
Wenn ich dann noch mit wenigen Worten auf das eingehen darf,
was von Seiten des Herrn Grafen von Brühl in Bezug auf den von der Regierung beabsichtigten Steuerlaß, gesagt ist, so ist der geehrte Herr Vorredner wieder davon ausgegangen, daß die Schwicrigkeiten, welche sich in Bezug auf die Erhebung der Klassensteuer in der bis⸗ herigen untersten Stufe ergeben, nur aus dem Grunde so große Dimen⸗ sionen angenommen hätten, weil zu dieser Stufe weit mehr Personen eingeschätzt seien als zu den anderen Stufen. Meine Herren! Der Standpunkt, welchen die Staatsregierung in dieser Hinsicht allein einnehmen zu müssen geglaubt hat, ist der gewesen, daß sie sich die Frage vorgelegt hat, welche Maßregeln, welche Kosten sind nothwendig, um einen Steuerbetrag von 100 Thalern einzuziechen, in den unteren Stufen und in den oberen Stufen; und wenn sie da ausweislich der veröffentlichten Denkschrift gefunden hat, daß es, um einen Betrag von 100 Thaler in der untersten Stufe zu vereinnahmen, 22 Exekutionsvollstreckungen, 22 Pfändungen be⸗ durft hat, während in den übrigen Stufen zusammengenommen zu der Einziehung eines gleich hohen Steuerbetrages nur 2 Pfändungen nothwendig gewesen sind, so hat sie dadurch den Nachweis für geführt erachten müssen, daß die unterste Stufe mit unverhältnißmäßigen Schwierigkeiten der Einziehung belastet ist. Nicht minder stellen sich auch die Kosten dem Prezentsatze nach in der Stufe la erheblich höher heraus wie in den anderen Stufen. Dann hat der Herr Graf von Brühl die Meinung ausgesprochen, daß ein Steuererlaß, wie ihn die Regierung beabsichtigt hat, nur der untersten Schicht der Bevölkerung zu Statten kommen würde. Es ist dieser Punkt bereits von Seiten des Herrn Finanz⸗Ministers bestritten worden. Ich gestatte mir, in dieser Beziehung noch zu bemerken, daß von den Bezirksregierungen übereinstimmend als ganz positiv und unzweifelhaft versichert worden ist, daß als Vorbedingung für die Einschätzung zur vierten Stufe der Jahresbetrag eines Einkommens von 200 bis 250 Thlr. angesehen werde. Dieselben Personen also, die bisher von einem Einkommen von 200 und 250 Thlr. einen Steuersatz von 4 Thlrn. haben zahlen müssen, werden jetzt auf 2, höchstens 3 Thlr. herabgesetzt. Aehnliche Erleichterungen finden Sie in allen Stufen der Klassensteuer bis zur 700 Thsler⸗Stufe. Allen Personen, die bis⸗ her in diesen Stufen gesteuert haben, wird in Folge der Erhöhung der Einkommensgrenzen der letzteren, unter Beibehaltung derselben Steuersätze eine Ermäßigung der Steuer zu Theil werden.
Im Allgemeinen kann ich Sie daher nur bitten, diese Ermäßi⸗ gungen um der Bedenken willen, welche gegen die Kontingentirung geltend gemacht worden find, der klassensteuerpflichtigen Bevölkerung nicht vorzuenthalten. Wenn Sie mit der Staatsregierung darin einverstanden sind, daß in der Beseitigung einer unwirthschaft⸗ lichen Steuer, in der Entlastung der einer Erleichterung am meisten bedürfenden Personen, in der Beseitigung der Kopfsteuer, in der Her⸗ stellung eines gleichmäßigeren Besteuerungs⸗Verhältnisses zwischen den verschiedenen Klassen der Bevölkerung, in der Einführung eines gerech⸗ teren Veranlagungs⸗Maßstabes an Stelle der bisherigen schwankenden, den gegenwärtigen wirthschaftlichen Verhältnissen nicht mehr ent⸗ sprechende Kriterien, daß in alle dem eine Verbesserung des bestehenden Systemes der direkten vE. liegt, dann darf die Staats⸗ regierung sich wohl der Hoffnung hingeben, daß die Bedenken, welche gegen die Kontingentirung der Klassensteuer erhoben worden sind, nicht hinreichen werden, um das Zustandekommen einer so wichtigen und heilsamen Reform zu verhindern.
— Nachdem hierauf Graf Krassow vom monarchischen Stand⸗ punkt aus gegen die Kontingentirung gesprochen hatte, ergriff der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:
Meine Herren! In Bezug auf die Kontingentirung hat man sich vom menarchischen Standpunkte aus doch klar zu machen, um was es sich zeigentlich handelt, daß es sich darum handelt, ob die dauernden Ein⸗ künfte des Staates in einer nachtheiligen Weise beschränkt werden oder nicht. In dieser Beziehung tritt der Kontingentirung vollkommen der Steuererlaß an die Seite, und der Herr Vorredner, der so eben vom monarchischen Standpunkte aus eine große Besorgniß hegt, wenn die Regierung darauf verzichtet, bei der Klassensteuer Mehreinnahmen in Aussicht nehmen zu dürfen, hat doch, soviel ich mich entsinne, durch⸗ aus kein Bedenken getragen, vor wenigen Wochen bei der Stempel⸗ steuer einen dauernden Erlaß von ungefähr 400,000 Thlru. zu dekre⸗ tiren. Dieser Steuererlaß ist für die Krone für immer verloren ge⸗ gangen und Ersatz wird erst geschaffen werden können, wenn nachher, sei es die aus andern Einnahmequellen fließenden Einnahmen der Staates sich erhöhen, sei es, wenn ein neues Gesetz zu Stande kommt. Durchaus ähnlich verhält es sich damit, wenn in Bezug auf die Klassensteuer gesagt wird, wir wollen auf gewisse Mehr⸗ einnahmen unter gewissen Umständen verzichten. Das steht auf völlig gleicher Linie. Nun aber, meine Herren, ist im vorliegenden Falle die Lage die, daß wir in der Kontingentirung nicht das Mittel zu erblicken haben, uns größeren Mindereinnahmen entgegen zu führen, als wie uns lieh sein würde, daß wir in der Kontingentirung viel⸗
mehr das Mittel gefunden haben, den Steuererlaß auf ein gewisses
Maß zu beschränken und uns nicht der Chance auszusetzen, daß diese Maß wesentlich überstiegen wird. Wenn dann nicht hat anerkann werden wollen, daß mein Herr Nachbar zur Rechten mit vollem Rechte auf die geänderte Stellung der Staatsregierung hingewiese hat, die eintritt, je nachdem die Klassensteuer kontingentirt wird, oder wenn sie nicht kontingentirt wird, so glaube ich doch, daß ein desfall⸗ siger Widerspruch sich nicht wird begründen lassen. Von dem Angen 8 blick an, wo feststeht, die Klassensteuer soll nach dem Maßstabe, wie
er vorgezeichnet ist, die Summe von 11 Millionen Thalern aufbringen, da Ueibt die Stellung der Regierung in der Hinsicht völlig urverän-⸗
dert, daß sie in allen ihren Organen nach wie vor die unbedingte Verpflichtung anerkennen wird, alles was in ihren Kräften liegt, aufzuwenden, um die richtige, dem Gesetz entsprechende Veranagumn herbeizuführen. Der erste Schritt, wenn dieses Gesetz in beide Häu sern des Landtages Annahme findet, wird der sein, daß sich die Ver⸗ waltung bemüht, die richtigen Grundsätze für die Einschätzung klar zu legen, und daß sie es den mit der Ausführung beauftragten Drganen zur unbedingten Pflicht machen wird, unter allen Umständen afür zu sorgen, daß richtig eingeschätzt wird. Die Verändermg in der Stellung, meine Herren, liegt aber in Fohendem: Diese Verpflichtung hatte auch bisher die Staatsregierung auszuüben, aber indem sie sie ausübte, wurde ihr vorgeworfen: das ist ja eine gewaltige Fiskalität, wie kann man die Steuer nur imner in die Höhe schrauben wollen! und wir haben es erleben müssen, aß selbst Orzane der Staatsregierung eine solche Klage öffentlig geführt haben. Eine solche Klage wird von dem Augenblick a, wo die Kentingentirung eingetreten ist, mit Recht nicht mehr gefürt werden können, wenn dann Seitens der Bezirksregierung auch nit noch so
großer Energie darauf hingewirkt wird, — ich erinnere darg, daß den
Bezirksregierungen die Festsetzung der Klassensteuer verbleit — wenn von ihnen auch mit noch so großer Energie darauf hingefirkt wird, daß die Einschätzung der Kommission nicht als maßgebendzu erachten sei, und die richtige Einschätzung zu anderen Re⸗sultaten füle, so wird Niemand mehr glauben können, daß das irgend welche Fiskalität jeinen Grund verdankt, sondern daß dabei die Regierug nur ihres Amtes der gleichvertheilenden Gerechtigkeit wahrt. Mine Herren! 88 in politischer Beziehung allerdings als einenvesentlichen ortschritt an. Wenmn die Klassen⸗ und Einkommensteuer mehr oder feniger iden⸗ tifizirt worden sind, so liegt darin auch ein groß Ferfem. Meine
Herren! ihrer Waffen zu einem sehr großen Theile begeben, natürlich ist es meinem
behaupten, die Regierung habe keinen Einfluß darauf; das wolle Gott verhüten; zu der Steuerschraube, die hter befürchtet wird, darf sich offen und unumwunden bekennen. kommensteuer entgehen sollte, während er nach dem Gesetze dazu zu veranlagen ist, dazu herangezogen werden. wir uns vollftändig. ; ob das im Gesetze ls Maßstab bezeichnete Einkommen vorhanden ist oder nicht, bei der Einkommensteuer lediglich und allein in den Hän⸗ den gewählter Organe liegt, daß es in den Händen der Einschätzungs⸗ und der Bezirkskommissionen für die Einkommenstener liegt, den Ausspruch zu thun, ob das Einkommen vorhanden sei oder nicht, wenn es auch die Regierung behauptete, das ist gewiß und giebt die⸗ ser Steuer den besonderen Charakter und dem Lande die Garantie dagegen, daß es nicht wird gelingen können, lediglich aus fis⸗ kalischen 1 der Einkommensteuer das Verhältniß
. 8 88
In Bezug auf die Einkommensteuer hat sich die Regierung Herrn Nachbar zur Rechten nicht in den Sinn gekommen zu
man Ein Jeder, welcher der Ein⸗ soweit die Macht der Regierung reicht, 1. Zu dieser Art von Schranube bekennen Daß aber die wirkliche Entscheidung darüber,
wird,
Besteuerung bei anders bestand letzte Festsetzung
Gründen Leute zu einer höheren heranzuziehen. Ganz
bei der Klassensteuer, wo di
in allen Instanzen durch Staatsorgane erfolgte, und wobei es für den fiskalischen Säckel einen wesentlichen Unterschied machte, ob diese Festsetzung zu höheren oder niedrigeren Sätzen Platz griff. Ich glaube hiernach, daß die Einwendungen, die bisher gegen die allgemeine Frage der Kontingentirung erhoben worden sind, doch nicht als stichhaltig anerkannt werden können. Im Uebrigen, meine Herren, wissen Sie ja, wie die Regierung zu dieser Frage sich gestellt hat, und wie über⸗ aupt die ganze Regelung dieser Angelegenheit diesen Weg genommen hat. Die Regierung hat ihrerseits den Vorschlag gemacht, mit einem Gesetze vorzugehen, welches nach ihrer Ueberzeugung eine Ermäßigung der Klassensteuer in Aussicht stellte und hat damit die Frage der Kontin⸗ gentirung ihrerseits nicht verbunden. Diesem Vorschlage gegenüber sind uns Anfangs von allen Seiten die weitgehendsten Anträge gegen⸗ übergestellt worden. Insbesondere ist uns von konservativer Seite in der Kommission des Abgeordnetenhauses ein Antrag gestellt worden, von dem wir nach unsrer Rechnung annehmen mußten, daß er einen Ausfall von 6,000,090 Thaler mit sich bringen werde, und die Nei⸗ gung, die Einkommensätze zu erhöhen und dadurch die Steuer zu er⸗ niedrigen, hat im Abgeordnetenhause überhaupt, oder — mich richtiger ausdrücken — in der Kommission des Abgeordnetenhauses erst einen Um⸗
daß der Staat auf eine gewisse Summe verzichtete und daß es nur die Sache des Landes war, im übrigen die Sätze richtig zu greifen. Man hat uns dabei in dem anderen Hause die Erklärung abgegeben, daß man sich nicht darauf einlassen würde, eine Klassensteuer zu accep⸗ tiren in der Weise, wie sie vorgeschlagen werde, und für die Regierung ist nun allerdings die Frage eingetreten, wie sie in Steuergesetzen nicht vereinzelt, sondern beinahe jedesmal eintritt: will man sich eine von der Landesvertretung oder von einem Theile derselben beschlossene Mo⸗ difikation gefallen lassen, um die sonstigen Vortheile des Gesetzes zu erlangen, oder hält man den Beschluß für überwiegend nachtheilig und verzichtet lieber darauf, die Steuerreform zu Stande kommen zu lassen. Vor 1 ½ Jahren hat die Regierung kein Bedenken getragen, sich für die letztere Alternative zu entscheiden. Bei der diesmaligen Vorlage, wo der Segen, der durch die neue Einrichtung für zahlreiche Schichten der Bevölkerung, nicht blos für die unterste Stufe eintreten wird, in den Augen der Regierung ein sehr großer sein wird, ist sie zu dem Entschlusse gekommen, daß sie es vorzieht, auf die vom Ab⸗ geordnetenhause gestellten Bedingungen Eü gsonn 15 und ich kann Ihnen nur empfehlen ein Gleiches zu thun.
schwung genommen, nachdem nachher das Verhältniß dahin fixirt war,
² EgaEg
Vermögen des Kaufmanns Emi
I1149]
Inseraten edition des Heutschen eseae. und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
nkurse, Subhastationen, Aufgebote, b Vorladungen u. dergl.
[1140] Bekannithachnugs. Der von uns durch Icn vom 13. Januar 1872 über das Geelhaar zu Guben eröffnete Konkurs ist durch Ausschüttung der Masse beendet. Guben, den 17. April 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilumg I.
Bekannutmachung. “ Der über das Vermögen des Kaufmanns Otto Klette hier ein⸗ geleitete Konkurs ist durch Accord beendigt. Seehausen i. d. Altm., den 15. April 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
11122 Nothwendiger Verkauf. Das in dem Kreise Meseritz belegene, im Hypothekenbuche Vol. 1. Pag. 131 seqd. eingetragene,
adelige Rittergut Krzyszkowko, dessen Besitztitel auf den Namen des Friedrich Auzust Otto Wachter, welcher mit seiner Ehefrau Anna, geb. Student, in Gütergemeinschaft lebt, berichtigt steht, und welches mit einem Flächeninhalte von 210 Hektaren 84 Aren der Grundsteuer unterliegt und mit einem
Grundsteuer⸗Reinertrage von 288,50 Thlr. und ztr
Gebändesteuer mit einem Nutzungswerthe von 119 Thlr.⸗ 1 veranlagt ist, soll behufs Zwangsvollstreckuns im Wege der 16““ nothwendigen Subhastation
den 3. Juli d. J., Vormittags um 10 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle hier verfteigert werden.
Der Auszug aus der Steuerrolle, der Hypothekenschein von dem Grundstücke und alle sonstigen dasselbe betreffenden Nachrichten, sowie die von dem Interessenten bereits gestellten oder noch zu stellenden be⸗ sonderen Verkaufs⸗Bedingungen können im Bureau III. des unterzeich⸗ neten Königlichen Kreisgerichts während der gewöhnlichen Dienststun⸗ den eingesehen werden. 1
Diejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte oder welche hypo⸗ thekarisch nicht eingetragene Realrechte, zu deren Wirksamkeit gegen Dritte jedoch die Eintragung in das Hypothekenbuch gesetzlich erfor⸗ derlich ist, auf das oben bezeichnete Grundstück geltend machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem obigen Versteigerungs⸗Termine anzumelden. 3 6 38
Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf
den 8. Juli d. J., Vormittags um 11 Uhr, b im Geschäftslokale des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine öffentlich verkündet werden.
Meseritz, den 1. April 1873.
Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations⸗Richter.
Berlin⸗Potsd Magdeburger Eisenbahn.
Ueber die von der Bergisch⸗Märkischen und Belgischen Staats⸗
1 bahn betriebene Verbindungsbahn von Aachen nach Welckenraedt
ist ein direkter Anschluß der preußisch⸗braunschweigischen Verbandzüge
über Magdeburg, Kreiensen, Düsseldorf an die belgische
Staatsbahn hergestellt. 8 Die Beförderung findet nach folgendem Fahrplan statt: Schnellzug. Courierzug. Berlin Abf. 8 U. 45 M. Morgens, 10 Uu. — M. Potsd. Bahnh.
achen Ank. 10 „ 30 „ Abends. 10 8 10 15 „ Mrzs Ostende 8 47 „ *
30 „ Nachm. 2
bends. Mrgs. Nachm.
London Mrgs.
2
28
jebrigen aber bei beiden Zügen durchgehende Wagen zwischen Berlin
id Aachen.
Es werden direkte Billets I. Classe und Billets mit ermäßigten Lreisen für die Strecke von Berlin nach Aachen, für die II. Classe
gltig, mit direkter Einschreibung des Gepäcks ausgegeben.
Die zollamtliche Abfertigung des Reisegepäcks findet in Bley⸗
brg (belgische Grenzstation) statt. Die Preise betragen von Berlin: 8 1 Cl. Irv Brüssel 23 Thlr. — S 18 Thlr. 9 Sgr. Antwerpen 23 „ 10 1n2320 Jaris v““ “
38 165 — 8* Berlin, den 19. April 1873.
Stedbriefe und Unterfuchungs⸗Sachen. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. Handels⸗Register.
U Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Veor⸗ ladungen u. dergl.
Verkünse, Perpachtungen, Subhmifsionen ꝛc.
Abends.
In dem Courierzuge um 10 Uhr Abends ab hier courfiren durch⸗
gehende Wagen auf der Strece Berlin⸗Ostende, in
von öffentlichen Papieren.
audel. Frseeen⸗ Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen
[1150]
„Post“, Aktien
nung:
Die
[11371
2 8
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damit deren Prüfung rechtzeitig erfolgen kann.
Jahresbericht pro 1872.
Erfurt, den 19. April 1875.
er. sgs
Industrielle Etablissements, Fabriken und Eroß⸗
Druckerei und Zeitaungs-Verlag. “ Generalversammlung ““ am 15. Mai cr., Nachmittags
im Lokal der „Post“, Mauerstraße 74. Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Direktion. H. Dallach.
Thuringia
im Gesellschaftsgebäude, Regierungsstraße Rr. 63, statt, wozu d
Der Verwaltungsrath
per Bersicherungsgesellschaft Izuringia.
Herm.
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von
Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗
furt a. M., Breslan, Halle, Urag, Wien, Munchen, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
esellschaft für
8 8
1“
6 Uhr,
1“ Versicherungsgesellschaft in Erfurt. Die neunzehnte ordentliche Generalversammlung zndet am 8 26. Mai dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr,
ie Herren Akt ionäre hiermit eingeladen werden. Die Eintrittskarten zur Generalversammlung können während der beiden letzten Tage der vorangehenden Woche in unserer Hauptkasse von den hiesigen Herren Aktionären gegen Vorzeigung ihrer Aktien in Empfang genommen werden; den auswärtigen Herren Aktionären werden dieselben auf vorherige schriftliche Anzeige unter Angabe der Nummern ihrer Aktien beim Eintritt in den Versammlungssaal behändigt, Vertreter abwesender Aktionäre haben ihre Vollmachten, die zugleich die Aktiennummern der resp. Mandanden enthalten müssen, spätestens
Tagesordnung:
Bericht der Revisions⸗Kommission und Decharge⸗Ertheilung. b “] ) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden. 4) Wahl der Revisions⸗Kommission pro 1873. 5) Antrag auf Aenderung des §. 50 des Statrti.
₰¼ „
bis zum 23. Mai einzurei
Der Rechnungsabschluß pro 1872 wird den Herren Aktionäreg noch vor der Generalversammlun
“
cke.
IIe.
Die diesjährige
unserer Aktionäre ist auf
1) Erstattung des Geschäftsberichtes pro 1872. unseres revidirten Gesellschafts⸗Statuts.
alle a. S., den 22. April 1873.
sisch⸗Thüͤringische Aktien⸗Gese üb für Braunkohlen⸗Verwerthung zu Halle a. S.
ordentliche General⸗Versammlung Sonnabend, den 10. Mai cr.,
im Saale des Hötels „Zum Kronprinzen“ hierselbst anberaumt.
Gegenstände der Verhandlung werden sein:
Vormittags 10 Uhr,
2) Erstattung des Revisionsberichtes pro 1871 und 1872 und Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge. Wahl dreier Revisoren zur Prüfung der Rechnung pro 1873. G Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden Herren: Greheimen Ober⸗Baurath Lüddecke zu Berlin, Banquier Gustav Plaut zu Leipzig, 8 8 HOber⸗Bürgermeister von Voß zu Halle. “ In Bezug auf die Zutrittsberechtigung, Stimmfähigkeit und den Legitimationspunkt verweisen wir
1“ 11“ auf d
Die Eintrittskarten sind spätestens an den beiden letzten Tagen vor der General⸗Versammlung auf unserem 3 Geschäftsbureau hierselbst, Brüderstraße Nr. 16, 3 in Empfang zu nehmen, woselbst auch vom 30. d. Mts. ab der Geschäftsbericht pro 1872 ausgegeben wird.
eingeladen, welche im Geschäftslokal der Gesellschaft stattfindet.
ausgegeben. M., den 5. April 1873.
*) Der §. 44 lautet:
von je fünf Aktien zu einer Stimme.
Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft. Sechszehnte ordentliche Generalversammlung.
In Gemäßheit des §. 43 der Statuten werden die nach §. 44*) stimmberechtigten Aktionäre der Providentia hierdurch auf
ittwoch, den F. Mai 1823, Vormittags 10 Uhr, zur sechszehnten ordentlichen Generalversammlung
Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legitimationskarten werden 1 bis. A r gegen Einreichung des Ziffernverzeichnisses der auf ihre Namen in den Regiftern der Gesellschaft eingetragenen Aktien im Lokale der Gesellschaft Bevollmächtigte haben gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben. . 8
Die Tagesordnung umfaßt die im §. 49 der Statuten bezeichneten Geschäfte und Wahlen.
Der Verwaltungsrath
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rden vom 29. April bis 6. Mai an die Aktionäre
üecceee rhiiticbd s aasr⸗
Die Generalversammlung besteht aus allen Aktionären, die Eigenthümer von fünf Aktien sind. Es berechtigt der Besitz 8 Abwesende Namen⸗Aktionäre können sich nur dur w er Niieemand kann in der Generalversammlung mehr als 20 Scimmen für sich und weitere 20 Stimmen in Vollmacht führen
anwesende Aktionäre vertreten lassen.
“