steuer sagte: was geht Euch die Lage der Städte an, es ist Sache der Städte wie sie wirthschaften, sie werden schon Mittel finden, um sich zu helfen. Die Regierung hat von Anfang an den Standpunkt ingenommen, solche Anmuthungen zurückzuweisen. Sie hat von An⸗ fang an gesagt, es ist zwar nicht Sache der Regierung, den Städten hre Steuern aufzubringen, das kummunale und staatliche Interesse
sst aber auf Grund der staatlichen Gesetzgebung, um die es sich hier
eben handelt, die den Städten diese Steuerquelle überwiesen hat, in einer so engen Weise zusammengewachsen, daß die Regierung niemals dazu wird übergehen können, die Mahl⸗ und Schlachtsteuer gänzlich aufzuheben, ohne die Garantie zu haben, daß es den Städten an sich nöglich ist, den Rnin ihres kommunalen Haushaltes dadurch abzu⸗ wenden, daß sie andere ihnen zugängliche Steuerquellen ergreifen. Meine Herren! In diesem Punkte nun tritt die Meinungsverschieden⸗ heit Hervor, deren Aeußerung heute die hauptsächlichste Aufgabe der Herren Vorredner gewesen ist. Jetzt wird behauptet: das Auskunfts⸗ nittel, das die Regierung im vorigen Jahre ihrer Vorlage zum Grunde legte, taugt nichts, ja die Verweisung darauf, daß man doch die Schlachtsteuer fortbestehen lassen könne, ist wohl kaum ernstlich gemeint. Meine Herren! Ich kann versichern, daß die Regierung in vollem Ernste und mit aller Ueberzeugung dieses Auskunftsmittel aufgestellt hat und daß sie darin in der That die unter den gegenwärtigen Ver⸗ hältnissen einzig mögliche Lösung der Mahl⸗ und Schlachtsteuerfrage findet. Denn nichts wäre anscheinend leichter, als das kommunale Interesse dadurch sicher zu stellen, daß man aus dem großen Budget es Staates so viel Millionen Thaler abzweigte und den Kommunen hingebe, als erferderlich wären, um sie über alle Sorgen hinweg zu bringen. Aber, meine Herren, wir dürfen nicht übersehen, daß ein olches Verfahren an sehr verschiedene Voraussetzungen gebunden ist. Vergegenwärtigen wir uns doch, daß wir es hier überhaupt ja nicht mit der Frage zu thun haben, wie Kommune und Staat zusammen⸗ tehen, nicht einmal wie Staat und Stadt zusammenstehen. Die Landgemeinden sind garnicht interessirt und auch von den Städten eine große Anzahl nicht. Eine große Anzahl hat grade den Schritt bereits vollzogen, der jetzt einer weiteren Anzahl zugemuthet werden muß. Also man muß hier ein sehr beschränktes individuelles Bedürf⸗ iß anerkennen, welches nicht dadurch befriedigt werden kann, daß nan, um den 75 mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten zu helfen, nser Finanzsystem auftrennt, also etwa die Grundpfeiler unserer irekten Steuern, die Grund⸗ und Gebäudesteuer, ruinirt, um diesen Städten, die trotz alledem die potentesten Kommunen des Landes sind, über die Schwierigkeit wegzuhelfen. Meine Herren, die Anschauung, er heute Ausdruck gegeben ist, hat etwas Befremdendes. Ich weiß nicht, welcher von den Herren Vorrednern stellte die Sache so dar, als wenn er Staat wie ein habsüchtiger Mann über die Kommunen gekommen äre und ihnen ihre Steuerquelle genommen hätte. Er sagte, er habe die Grund⸗ und Gebäudesteuer genommen und demnächst auch ic Beamten aus der Steuerpflicht herausgezogen im Jahre 1822. Meine Herren! Das Verhältniß ist, historisch betrachtet, ein umge⸗ kehrtes. Der Staat hat von jeher Grund und Gebäude besteuert nd die Kommunen kamen viel später dazu, und im Jahre 1822 han⸗ delte es sich nicht darum, im überwiegenden Theile des Staates den Beamten, um das beiläufig zu erwähnen, ein Privilegium zu gewäh⸗ ten, sondern umgekehrt, meistens die volle Steuersfreiheit zu beseitigen ind eine ermäßigte Steuerpflichtigkeit eintreten zu lassen. Die Rolle es Staates ist eine ganz andere den Kommunen gegenüber, und nan kann zehnmal behaupten, daß die Grund⸗ und Gebäudesteuer ine kommunale Steuer sei, was insofern ganz richtig ist, als die der Katur der kommunalen Ausgaben in sehr vielen Rücksichten eine direkte Finwirktung auf den Werth des Grundeigenthums hat. ehr gut, meine Herren, aber vergessen wir doch nicht, daß in noch viel eminenterem Maße auch die Ausgabe des Staates zu dem Werth des Grundbesitzes und der Gebäude in Beziehung tehen. Was thun Sie denn mit allen kommunalen Ausgaben, wenn er Staat nicht vor allen Dingen Ruhe und Frieden erhält
. s. w., das nur beiläufig. Also, es kann niemals anerkannt werden, aß Grund⸗ und Gebäudesteuer von Rechts wegen den Städten ge⸗ rten. Sie sind von Rechts wegen und nach der historischen Ent⸗ icklung die Grundpfeiler unseres direkten Staats⸗Stenersystems, und
ch glaube, der Herr Ober⸗Bürgermeister von Voß hat sich ganz mit Recht schon dahin beschieden, daß bei dieser Gelegenheit eine Abtren⸗ mung von 50 % Gebäudesteuer und 5 % Grundsteuer nicht zu errei⸗ chen sei. Meine Herren! Vergegenwärligen Sie sich doch, was sollte das für einen Erfolg haben? Sie würden dadurch den Städten einen sehr bedeutenden Gewinn, und den Landgemeinden einen Gewinn fast gleich Null geben. Wie sind denn die Dinge? Die Gebäudesteuer ist die Hauptsteuer der Städte, dagegen spielt die Grundsteuer in den Städten eine sehr untergeordnete Rolle. Umgekehrt auf dem Lande ist die Hauptsteuerquelle die Grundsteuer, während die Gebäudesteuer unbe⸗
““ 8 66 “ deutend ist. Nun wollen Sie um n 75 Städte willen den Sätten überall 50 % von ihrer Hauptsteuer geben und den Landgemeinden von ihrer Hauptsteuer, der Grundsteuer nur 5 %, und den Städten wollen Sie 5 % von ihrer ganz untergeordneten Licgenschafts⸗ steuer geben, den Landgemeinden aber von der Gebäude⸗ steuer, die für sie die große Nebensache ist, 50 Prozent. Meine Herren! Ich bin überzeugt, wenn ein solcher Vorschlag, der bisher nur auf dem Papier freilich öfters gestanden hat, aber nie⸗ mals ernstlich vertheidigt und bekämpft worden ist, einmal zur wirk⸗ lichen Diskussion kommt, und es sich darum handelt, „ja“ oder „nein“ dazu zu sagen, so werden Sie sehen, daß das ein unendlich bestritte⸗ nes Ding sein wird, was man jitzt für etwas von Seiten der städti⸗ schen Kommunen quasi Selbstverständliches ansieht. Ich sage also, die Ueberweisung eines Theils der Grund⸗ und Gebäudesteuer ist wenigstens ein Weg, der keinen augenblicklichen effektiven Erfolg ver⸗ spricht. Dagegen geht nun die Polemik der Herren, die die Mahl⸗ und Schlachtsteuer zwar auch im Prinzip verwerfen, aber doch nicht auf die Weise fallen lassen wollen, wie sie jetzt die Regierung im Ein⸗ verständniß mit dem Abgeordnetenhause fallen lassen wollte, dahin und daß sie sagen: Welche Inkonsequenz, die Mahlsteuer zu beseitigen und die Schlachtsteuer für die Kommunen bestehen zu lassen. Meine Herren! Ich kann, streng genommen, auch noch nicht einmal eine Inkonsequenz darin finden, obwohl ich den Vorwurf einer Inkonsequenz in prak⸗ tischen Dingen für einen nicht durchaus und in allen Fällen schwer⸗ wiegenden halte. Aber ist es denn wirklich inkonsequent, wenn ich einen Gipfel nicht in einem Schritt ganz erfteigen kann und mich da⸗ mit begnüge, zunächst so weit zu gehen, wie meine Kräfte mich tragen. Das ist wenigstens eine Inkonsequenz, deren man sich schuldig machen kann, ohne dadurch in seiner politischen Thatkraft einen Mangel zu zeigen. Strenggenommen ist es auch, objektiv betrachtet, keine In⸗ konsequenz; denn der eigentliche Verderb der Mahl⸗ und Schlachtsteuer als Staatssteuer lag darin, daß sie eben eine ganz gleichmäßig ge⸗ regelte Staatssteuer war, obwohl sie ihrer Natur nach nur nach den lokalen Verhältnissen beurtheilt werden kann und gerade diese Ver⸗ hältnisse einen entscheidenden Einfluß auf den Werth dieser Steuer haben. Ich darf in dieser Beziehung an die Vorlage vom Jahre 1869 crinnern. Wenn Sie nur bedenken, daß unter den 28 Städten, die damals für reif erachtet wurden, um da⸗ selbst die Klassensteuer einzuführen, die Erhebungskosten in einer Stadt mit 7 ¼%, in einer anderen dagegen mit 39 %, in anderen sogar mit 41 und 42 % ermittelt wurden, so sind doch das Verhältnisse, denen gegenüber man bei der Maͤhl⸗ und Schlachtsteuer gar nicht sagen kann, sie verursacht so und so viel Prozent Erhebungskosten. Das hängt eben ganz von der Lokalität ab. In Betreff der Defrau⸗ dationen waren damals haarsträubende Zahlen in der einen Stadt angeführt, in der andern viel weniger. Dazu kommt aber, daß, wenn die Schlachtsteuer zu dem, was sie ihrer Natur nach sein kann — ich lasse dahin gestellt, ob sie es sein soll — wenn sie zur kommunalen Steuer degradirt wird, daß dann sofort auf Grund dieses Gesetzes eine wesentliche Aenderung in der Steuer selbst eintreten kann. Wir sind dann nicht mehr genöthigt, jede Aenderung in der Art der Steuererhebung darauf anzusehen, ob sie auch im ganzen Staate paßt; wir können für jede einzelne Stadt ein Regulativ machen über die Art der Er⸗ hebung, und wir können Erleichterungen einführen, die niemals, so lange die Schlachtsteuer Staatssteuer war, in Frage kommen konn⸗ ten. Wenn nun gesagt worden ist, daß bei den Erhebungskosten überall ein schlechtes Geschäft gemacht würde, so bestreite ich das. Es ist bereits angeführt, daß nach einem früheren Ueberschlage, den ich allerdings in diesem Augenblick nicht vollständig vertreten kann, der aber einen genuͤgenden Anhalt bietet, — daß in Berlin eine Schlacht⸗ steuer zu erheben sein würde mit 9 % Kosten. Ja, nachdem Sie heut gehört haben, daß in manchen Städten die Klassensteuer 8 % kostet, läßt sich denn da behaupten, daß die Schlachtfteuer eine so schlechte Steuer wäre? Berlin hat nach dem letzten Jahresertrage aus der Mahl⸗ und Schlachtsteuer eine Einnahme von mehr als 1,100,000 Thlr. gehabt. Wenn Berlin sich dafür entscheiden sollte, die Schlachtsteuer beizubehalten, so würde der Erfolg der sein, daß nach wie vor diese 1,100,000 Thlr. baar zur Stadtkasse gezahlt werden würden, nach Abzug des Kostenbetrages von 9 Prozent. Ist das eine Kleinigkeit, wenn Sie morgen Berlin anmuthen, 1,100,000 Thlr. im Wege der direkten Steuern aufzubrin⸗ gen, und gleichzeitig die Staatsklassenstener einführen? Wie kann man behaupten, daß das ein illusorischer Weg sei, ein verwerflicher in Betreff des Kostenpunktes? Man sagt allerdings weiter: es ist ein verwerfliches Mittel seiner Natur nach. Ja, meine Herren, da kom⸗ men wir darauf zurück: besser wäre cs, wenn man gleich die Schlacht⸗ steuer ganz beseitigte, aber ich bitte, werfen Sie uns keine Inkonse⸗ quenz vor, wenn wir auf Grund dieses Vorschlages doch Folgendes erreichen: zunächst überall und allgemein die Besei⸗
tigung der Mahlsteuer, und ein jeder Kundige weiß,
daß die Mahlsteuer bei weitem die schlimmste ist von beiden Steuern; wenn wir ferner erreichen die allgemeine Beseitigung der Schlacht⸗ steuer als Staatssteuer, und wenn wir erreichen, in der Mehrzahl — ich muß dahin gestellt sein lassen, in wie vielen Städten das zutrifft — aber jedenfalls in der Mehrzahl der mahl⸗ und schlachtsteuerpflich⸗ tigen Städte die gänzliche Beseitigung der Schlachtsteuer. Es wird Ihnen nun nur zugemuthet, für diejenigen Städte, deren Lokalitäten dazu geeignet sind, und wo das vorhin geschilderte Bedürfniß, eine andere Einnahmeguelle zu schaffen, besteht, für diese Städte noch die Schlachtsteuer bestehen zu lassen. — Wenn Sie das alles nicht für einen wesentlichen Schritt zum Ziele, für einen wesentlichen Erfolg halten, dann müssen Sie gegen das Gesetz stimmen. Halten Sie das aber für einen wesentlichen Fortschritt, dann darf ich Sie ersuchen, für das Gesetz zu stimmen und sich nicht einzulassen auf die Amendements, die die Sache bis zum Jahre 1877 verschieben oder abhängig machen wollen von der Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer. Auf beide Wege ist nicht einzugehen. Ich muß auch offen gestehen, ich halte das Amendement, welches dahin geht, das Jahr 1877 definitiv festzusetzen ohne Kompensation, ohne die Sicherheit, daß die Schlachtsteuer beibehalten werden kann, nur in der Hoffnung daß möglicherweise bis dahin ein Arrangement zu Stande käme,, woraus den Städten eine Einnahme zugeführt würde für weniger Werth als die Vorlage. — Ich halte das für bedenklich; diese Hoff⸗ nung steht auf schwachen Fuͤßen; Sie sind nicht sicher, daß Sie im Jahre 1877, die Kompensation, nach der sich vielleicht die Herzen mancher Städte sehnen, haben werden, und dann würden vielleicht im Jahre 1877, von dem wir überhaupt noch nicht eine Ahnung haben, wie dann die Verhältnisse sind, die Städte in den Abgrund des Ver⸗ derbens hineinfallen, an dessen Rande sie nach der Darstellung einiger Redner sich schon befinden sollen. Ich bitte Sie deshalb, die Amen⸗ ments abzulehnen. Dann besteht außerdem noch der Vorschlag, den Termin statt auf den 1. Januar 1874 auf den 1. Januar 1875 zu verschieben. Meine Herren! Der Regierung muß es an sich erwünscht sein, eine jede nicht nothwendige Verschiebung zu vermeiden, denn wenn wir einmal den Schritt thun wollen, dann ist es gut, ihn rasch zu thun; es wird eine Reihe von Verhandlungen geben, diese werden sich verlängern, es wird alles hinausgeschoben, und es wird sich viel schwerer arbeiten in einer langen Zeit, als wenn unter einem gewissen Druck der Zeit eine gewisse Beschleunigung des Tempos geboten ist. Die Regierung hat die Ueberzeugung, daß es möglich ist, und sie muß deshalb ihrerseits wünschen, den Termin vom 1. Januar 1874 beizu⸗ behalten, weil abgesehen von diesen angeführten sachlichen Gründen, jede neue Differenz ihr unerwünscht sein muß, die möglicherweise das Scheitern dieser Vorlage zur Folge haben könnte.
— Nach dem Herrn von Kleist⸗Retzow erklärte der Finanz⸗ Minister Camphausen: 8
Ich möchte doch nicht den Irrthum aufkommen lassen, daß die Staatsregierung sich mit dem Antrage Selke einverstanden erklärt habe, im Gegentheil aus den Gründen, die schon bei mehrfachen Ge⸗ legenheiten erörtert worden sind, hält es die Staatsregierung für ein durchaus bedenkliches Experiment, mit einem Schlage den Städten die Zumuthung zu stellen, auf diese gewohnten Einnahmequellen voll⸗ ständig zu verzichten und es ihnen zu uͤberlassen, wie sie sich sonst helfen wollen. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß die Verhältnisse der Städte es erfordere, daß sie individuell ins Ange gefaßt und dem⸗ nächst für die Aufbringung der erforderlichen Ansätze die Vorsorge getroffen wird. Wenn dann der geehrte Herr Vorredner geglaubt hat, mir würde schwindelig werden bei allen Anforderungen, die jetzt die Städte an mich stellen würden, so kann ich versichern, daß ich in der Hinsicht schon etwas abgehärtet bin, daß es ein Unterschied ist, ob eine Anforderung gestellt oder bewilligt wird. Das möchte ich aber auch hinzusetzen, daß die Staatsregierung nach wie vor be⸗ reit sein wird, den Städten wie dem ganzen Lande gegenüber das Billige zu thun; und daß in den Ausführungen, welche verschiedene Vertreter größerer Städte hier gemacht haben, ein Kern vol Wahr⸗ heit enthalten, wird wohl nicht zu bestreiten sein. Aber, meine Her⸗ ren, ich kann gerade im Interesse der Städte, glaube ich, nicht dringend genug davor warnen, die gänzliche Aufhebung der Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschließen und die Hoffnung, daß ihnen eine Unterstützung zu Theil werden möge, eine Unterstützung, bei der nachher drei Faktoren mitzuwirken haben, auf das Unbestimmte gestellt sein zu lassen. Ich würde eine solche Handlungsweise von Seiten der Städte aus nicht füͤr eine vorsichtige anerkennen. Ich glaube, daß die Staatsregierung in der Beharrlichkeit, womit sie zu Gunsten der Städte die Aufrechterhaltung der Schlachtsteuer als einer fakultativen Steuer bisher vertreten hat, den lebhaftesten Beweis von dem Interesse an den Tag gelegt hat, was sie für die Städte besitzt.
Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8
Offene Requisition. Gegen den Schuhmacher Johann Carl Friedrich Otto aus Lübbenau ist von dem unterzeichneten Gericht durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 21 März d. J. wegen unerlaub⸗ ter Auswanderung aus dem Bundesgebiete eine Geldbuße von 50 Thlin., im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von Einem Monat festgesetzt worden. Da der Aufenthalt, des Otto bisher nicht zu er⸗ mitteln gewesen, so wird um Strafpollstreckung und Benachrichtigung ersucht. Lübben, den 16. April 1873. Königliches Kreisgericht. I.
Handels⸗Register.
Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4337 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: 8 1 Eüeberen Nendorf Eisen⸗ und Silberhütten⸗ ““ 1 ergbau⸗Aktiengesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Der Hütten⸗Direktor Wilhelm Lüders zu Mägodesprung ist als Direktor und der General⸗Direktor Leo Strippel⸗ mann zu Goerlitz als Delegirter des Aufsichtsraths in den Die vorgedachte Aktiengefellschaft hat den E1“ 8 8 Ernst Voelcker zu Mägdesprung 11““ dergestalt Kollektiv⸗Prokura ertheilt, daß er ermächtigt worden, in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede die Firma der Gesell⸗ schaft zu zeichnen. Letzteres ist in unserem Prokurenregister unter Nr. 2489 ein⸗ getragen.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2941 die hie⸗ sige Aktiengesellschaft m Firma:
Deutscher Llond, Transport⸗Versicherungs⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen:
Die Befugniß des Bureaubeamten Wilhelm Neeles, als Stell⸗ vertreter des Direktors mit einem Mitgliede des Aufsichtsrathes für die Gesellschaft zu zeichnen, ist erloschen.
Die vorgedachte Aktiengesellschaft hat die Kaufleute
a. Franz Garms u Berein b. Eduard Pasemann ] zu Bertin der gestalt, zu Prokuristen bestellt, daß dieselben als
Abtheilung.
11““
Oeffentlich
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8 8 Handels⸗Register. Kenkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dorgl.
Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
5
von eI Pgpieren.
6. Industrielle Etab
handel.
7. Verschiedene Bekanntmachungen. s8. Literarische Anzeigen
Dircktors nur mit einem Mitgliede des Aufsichtsrathes zu zeichnen befugt sind. 1
Letzteres ist in unserem Prokurenregister unter Nr. 2490 einge⸗ tragen.
In unser Gesellschaftsregister, woselvst unter Nr. 3114 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: “ Alktien⸗Brauerei⸗Gesellschaft Moabit vermerkt steht, ist eingetragen: 1“ ö“ Das Grundkapital der Bese ist durch Beschluß der 9 Generalversammlung vom “ Thaler durch Emission von 3000, auf den Inhaber lauten⸗ der Aktie à 100 Thlr. erhöht worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3156 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Pommersche Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Der Wirkl. Geheime Ober⸗Regierungsrath Hermann Wagener und der Banquier Gustav Oder sind aus dem Verwaltungsrath aus⸗ geschieden. Die zeitigen Mitglieder des letzteren sind: 8 1) der Rittergutsbesitzer und Bankdirektor Hermann Schuster, 2) der Bankdirektor Adolf Martini, . Beide zu Berlin, 1 3) der Rittergutsbesitzer Bernhard von Mellenthin auf 8 Schloß Falkenburg in Pommern und ist der ꝛc. Schuster zum Vorsitzenden des Verwaltungsrathes, der ꝛc. Martini zum Stellvertreter desselben gewählt worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3456 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Continental⸗Actien⸗Gesellschaft für Wasser⸗ und Gasanlagen vermerkt steht, ist eingetragen: 11“ Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 300,000 EThaler durch Ausgabe von 1500 neuen Aktien à 200 Thaler, ecerhöht worden. 118 “ Auch ist der §. 42 des Statuts durch Beschluß der General⸗Versammlung vom 5. April 1873 theilweise ab⸗ geändert. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3954 die Aktien⸗ gesellschaft in Firma:
er Anzeiger.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.
lissements, Fabriken und Groß⸗
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗ furt a. M., Aresluun, Halle, PBrag, Wien, München,
Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
Pommersche Hypotheken⸗Aktienbank mit ihrem Sitze zu Coeslin und einer Zweigniederlassung zu Verlin unter der Firma:
Berliner Filiale der Pommerschen Hypotheken⸗Aktienbank vermerkt steht ist eingetragen:
Zum Generalbevollmächtigten der Gesellschaft für die Zweig⸗ niederlassung in Verlin ist der Bankdirektor Johannes Ar. 8 Kirchner zu Coeslin ernannt.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3985 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Deutsche Pferde⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: 1 Laut Beschluß der Generalversammlung vom 5. April 1873, welcher sich in beglaubigter Form Blatt 46 bis 50 des Beilagebandes Nr. 347 zum Gesellschaftsregister befindet, ist das Statut in den §§. 2, 5 und 13 theilweise abgeändert. Der Gegenstand des Unternehmens ist dahin ausgedehnt, daß die Gesellschaft innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs auch andere, wie die im §. 2 bezeichneten Pferde⸗Eisenbahnen anlegen und be⸗ treiben, bereits bestehende derartige Bahnen erwerben und in Betrieb nehmen, sowie alle Fabrikationszweige und kaufmännische Geschäfte betreiben kann, welche zu dem Pferde⸗Eisenbahnwesen in Beziehung stehen. Unter die Zahl der Publikationsblätter sind ferner EI1IMI“ 3 Zeitung, deas Frankfurter Journal und die Frankfurter Presse aufgenommen. Berlin, den 22. April 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
’ 8 1.“
Handelsregister 8 des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, wsselbst unter Nr. 2471 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: 1— G. Schill & Rosenberg vermerkt steht, ist eingetragen: Die Hange sesesenfscaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Der Kaufmann Adolph Conrad zu Berlin ist z Liquidator ernannt. “
In unter Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2 Handelsgesellschaft in Firma: 2 Inlius Bendix Söhne vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Hugo Bendix zu Schoemberg bei Liebau in Schlesien ist am 1. Januar 1873 als Handels⸗ . gesellschafter eingetreten. Eine Zweigniederlassung ist in Schoemberg bei Liebau in Schlesien errichtet. Die dem Kaufmann Hugo Bendix zu Schoemberg ertheilte Prokura ist erloschen und im Prokurenregister sub
ö“
784 die hiesige
Nr. 2036 gelöscht wordtren. — In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 2970 die hiesige Firma: Expedition der Nere setpen Allgemeinen Zeitung A. Bra vermerkt steht, ist eingetragen: f Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf 1) den Kaufmann Christian Heinrich Albertus Ohlen⸗ dorff zu Hamburg, . 2) den Kaufmann Heinrich Jacob Bernhard Ohlen⸗ dorff zu Hamburg, .3.) die Aktiengesellschaft Norddeutsche Bank in Hamburg übergegangen. Die Firma ist in: Norddeutsche Allgemeine Zeitung 8 Norddeutsche Bank & Ohlendorff geändert.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Norddeutsche Allgemeine Zeitung, 1 Norddeutsche Bank & Ohlendorff, am 1. September 1872 begründeten Handelsgesellichaft 8 (jetziges Geschäftslokal: Zimmerstraße 96) 1) der Kaufmann Christian Heinrich Albertus Ohlendorff zu Hamburg, 2) 5 ksce Heinrich Jacob Bernhard Ohlendorff zu amburg, 3) die Aktiengesellschaft Norddeutsche Bank in Hamburg. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der Gesellschafter, für die Aktiengesellschaft Norddeutsche Bank in Hamburg deren statuten⸗ mäßig berechtigter Vertreter befugt. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4386 eingetragen.
87 1—*
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6884 die hiesige
Handlung in Firma: 88 C. Lichtenstein vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Moritz Tuchler ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns C. Lichtenstein eingetreten und die nunmehr unter der Firma C. Lichtenstein & Tuchler bestehende Han⸗ delsgesellschaft unter Nr. 4420 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Die Gesellschafter der unter der Firma: .“ C. Lichtenstein & Tuchler hierselbst am 1. April 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Oranienburgerstraße 3) sind die Kaufleute: 18 a. C. Lichtenstein, 8 b. Moritz Tuchler, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4420 eingetragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Brick & Stelzuer 1. März 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Markgrafenstraße 50) die Kaufleute: 1 . a. Ernst Friedrich August Brick, b. Christian Friedrich Stelzner, 8 ““ Beide zu Berlin. 114““ 1“ Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4421 eingetragen. In unser Firmenregister ist unter Nr. 7374 die Firma: A. Schmidt und Inhaberin die Frau Anna Dorothea Friederike Schmidt geb. Wilhelm, (jetziges Geschäftslokal: Lindenstraße 16) engetragen worden.
Letztere hat für ihr unter der vorgenannten Firma bestehendes Handelsgeschäft dem Civil⸗Ingenieur Christoph Ludwig Wilhelm Schmidt zu Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro⸗ kurenregister unter Nr. 2491 eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 7375 die Firma:
A. Michaelis 8
1 deren Inhaberin die Frau Anna Michaelis, geb. Altmann Berlin
zu . (jetziges Geschäftslokal: Kommandantenstraße Nr. 79) 8 eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3166 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: .“ v F. Döhl & Co. 1 vermerkt steht, ist eingetragen: 1“ 2 Die Fäeetee hc ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Der Kaufmann Friedrich Wilhelm August Franz Döhl 1I11] setzt das Geschäft unter unveränderter Firma 8 Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7376 die irma: F. Döhl & Co. 1 und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Wilhelm August Franz Döhl ““ “ (jetziges Geschäftslokal: Alexandrinenstraße 11) eingetragen worden.
Die Firma: 8 Adolph Rechemann 8 ist erloschen und im Firmenregister unter 4551 gelöscht worden. Berlin, den 22. April 1873. G Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
“ Bekanntmachung. “ In unserm Firmenregister sind folgende Eintragungen zufolge Verfügung vom 19. April d. J. an demselben Tage bewirkt worden: Nr. 123. Inhaber: Wolff Schoenberg. 8 — Ort: Filehne. Firma: Wolff Schoenberg. Inhaber Zimmermeister Hermann Jaek. Ort: Filehne. Firma: H. Jaek. 125. Inhaber: Alexander Cohn Ort: Czarnikau. Firma: Alexander Cohn. Inhaber: Aron Beutler. Ort: Czarnikan. Firma: Aron Beutler. Inhaber: Gumpert Cohn. Ork: Czarnikau. Firma: Gumpert Cohn.
9
124.
Inhaber: Mühlenbesitzer Wilbelm Pinnow. Ort: Polnisch⸗Muͤhle bei Biüm p. Firma: Wilhelm Pinnow. Inhaber: Mühlenbesitzer Ludwig Eilenfeld Ort: Carlsmühle bei Schönlanke. “ Firma: Ludwig Eilenfeldt. “ Schönlanke, den 19. April 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
34 Bekanntmachnng. In unserem Firmenregister sind heute zufolge 21. d. Mts. folgende Eintragungen bewirkt worden: Nr. 130. Inhaber: Zadek Engel, Ort: Schoenlanke, Firma: Z. Engel. Inhaber: Ferdinand Heinrich Benjamin Robert Stemmler, Ort: Schoenlanke, 8 Firma: Robert Stemmler. Inhaber: Hermann Ehrlich, Ort: R 8 8 Firma: ermann Ehrlich. 1 Schoenlanke, den 21. April 1873. S. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. chung.
Bekanntma
6 . 2
“ In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 12 zufolge Verfügung vom 22. d. Mts. an demselben Tage die Firma: Zeidler et Luhde
mit dem Orte der Niederlassung Filehne eingetragen worden. Die Gesellschafter ind: die Kaufleute Hermann Luhde und Reinhold Zeidler daselbst. Die Befugniß, die vom 9. d. Mts. ab bestehende Gesellschaft zu vertreten, steht jedem der beiden Gesellschafter zu. Schönlanke, den 22. April 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8 .ä Bekanntmachung. 11““ „ In unser Firmenregister ist unter Nr. 133 die Firma A. Mörsig mit dem Orte der Niederlassung Kreuz und als deren Inhbaber der Kaufmann August Mörsig daselbst eingetragen worden, zufolge Ver⸗ fügung vom 22. d. Mts. an demselben Tage. Schönlanke, den 22. April 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote Vorladungen u. dergl.
[1160] Bekanntmachung. 8 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Call⸗ mann Aronsohn zu Lautenburg ist zur Verhandlung und Beschluß⸗ fassung über einen Akkord Termin auf den 28. Mai c., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichnaten Kommissar im Terminszimmer Nr. 3, anbe⸗ raumt worden.
Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hyvpoehekenrecht⸗ Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wied zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord be⸗ rechtigen.
Die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der
von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete schriftliche Bericht liegen im Gerichtslokale zur Einsicht an die Betheiligten offen. Kridar hat als Akkordquote 20 Prozent efferirt und zwar 10. Prozent bei bestätigtem Akkorde, 5 Prozent 3 Monate später und 5 Prozent nach ferneren 3 Monaten unter Garantie des Kaufmanns Herrmann Aronsohn zu Soldau. “
Strasburg in Westpr., den 18. April 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
Pospieszyl.
8
18“
[1162] Zu dem Konkurse über das Vermögen der Louise begewald zu Bromberg sind nachträglich nachstehende Forderungen angemeldet: 1) Waaren⸗, resp. Wechselforderung des Kaufmanns J. E. Moewes in Berlin von 366 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. Waarenforderung des Kaufmanns B. Hammerfeld in Paris von 459 Frcs. 10 Cent. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 8. Mai cr., Vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 38 anbe⸗ raumt, wowon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Bromberg, den 19. April 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.
Aufsorderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist (Konkurs⸗Ordnung §. 167; Instr. §§. 21. 22. 30.)
In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchfabrikanten Adolph Herold zu Altforst, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist
8 bis zum 20. Mai 1873 einschließlich estgesezt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ rechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 8. April 1873 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 27. Mai 1873, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Münch, im Terminszimmer Nr. IV. anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner⸗ halb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. 8
Jeder Gläubiger welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Bohn in Pförten sowie Künitz und Lange hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Forst, den 19. April 1873. b
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
“
Aufgeboöot.
Die für den Kaufmann Franz Ruche zu Magdeburg ausgefer⸗
tigte, und demnächst auf den Robert Leopold zu Berlin umschrie⸗ bene Aktie Nr. 725 der Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Borussia zu Dortmund über 200 Thlr. nebst den zugehörigen Dividenden⸗ scheinen Nr. 2—5 Serie II. und Talon ist angeblich verloren ge⸗
gangen. Alle Diejenigen, welche an diese Aktie geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben bis spätestens in term. den 30. Oktober 1873, h. 11, vor dem Herrn Kreis⸗ richter Dulheuer, Zimmer Nr. 39, 8 anzumelden. Dortmund, den 7. Dezember 1872. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. vpon öffentlichen Papieren.
“ Bekanntmachung. “ Bei der im Jahre 1873 stattgehabten Ausloosunz der 5 proz. Kreis⸗Obligationen des Kreises Loetzen 1.—1V. Emission sind folgende Nummern gezogen worden: 8 . I. Emission. (Eisenbahn⸗Obligationen.) 1 1) Littr. A. Nr. 3 über 1000 Thlr. II. Emission. “ 1) Littr. A. Nr. 13 über 500 2) . Nr. 57 200 . . Nr. 74 100 .Nr. 173 100 Nr. 253 100 6) Nr. 65 50 1) Littr. A. Nr. 23 IV. Emission.
I. Emission. 1) Littr. C. Nr. 60.
400
8 100 „ 1 2,600 Thlr.
„Diese Kreis⸗Obligationen werden den Besitzern mit dem Bemerken gekündigt, daß die vorbezeichneten Beträge vom 1. Juli 1873 ab bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Loetzen und den Herren Banquiers S. A. Samter, Gebrüder Schlimm und Stephan & Schmidt in Königs⸗ berg gegen Quittung und Rückgabe der Kreis⸗Obligationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli cr. fälligen Zinscoupons nebst Talons baaxr in Empfang zu nehmen sind.
Aus früheren Ausloosungen sind noch nicht erhoben: A. Aus dem Jahre 1870. I. Emission. (Eisenbahn⸗Obligationen.) 1) Littr. E. Nr. 416 über 25 Thlr. B. Aus dem Jahre 1872. II. Emission. 1) Littr. A. Nr. 36 2 C. Nr. 166 8 DJCSEEE111 D. Nr. 134 59 „ N7. Nr. 91 IV. Emission.
7
850 Thlr.
17. April 1873. Der Landrath.
pp. Wurmb. [1157 8
Thüringische Eisenbahn.
„Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Dividende für das Betriebsjahr 1872 a. für das Aktien⸗Kapital unserer Stammbahn: „auf 9 % oder 9 Thlr. — Sgr. — Pf. pro Aktie, b. für die Stammaktien Littr. B. Serie A. (Gotha⸗ Leinefelde) auf 4 % oder 4 Thlr. — Sgr. — Pf. pro Aktie und e. für die Stammaktien Littr. C. (Gera⸗Eichicht) Zaͤauf 4 ½ „% oder 4 Thlr. 15 Sgr. — Pf. pro Aktie festgestellt worden ist. Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Dividendenscheine Nr. 25 der Stammaktien ad a. “ Nr. 6 der Stammaktien ad b. und Nr. 1 der Stammaktien ad c. vom 1. Mai c. ab und zwar: 1 1) für sämmtliche drei Kategorien:
1) in Erfurt: bei unserer Hauptkasse in den gewöhnlichen Ge⸗ schäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags; durch unsere sämmtlichen Billet⸗Expeditionen nach drei Tage vorher geschehener Anmeldung;
2) für die Aktien der Stammbahn:
3) in Dessau: durch Herrn J. H. Cohn und für dessen Rechnung;
4) in Berlin: durch die Herren Breest & Gelpcke;
5) in Frankfurt a. M.: durch die
8 & Söhne;
6) in Leipzig⸗ durch die Leipziger Bank;
3) für die Stammaktien Littr. B. (Gotha⸗Leinefelde);
7) in Berlin: durch die Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft;
8) in Leipzig: durch die Leipziger Bank;
9) in Frankfurt a. M.: durch die Herren M. A.
B schild & Söhne; 10) in Cöln a. Rh.: 3 8 & Comp.;
durch die Herren Sal. Oppen 1 14) für die Stammaktien Littr. C. 11) in Darmstadt: durch die Bank für Handel und Industrie 12) in Frankfurt a. M.: durch die Filiale derselben, 13) in Leipzig: durch die Herren Frege & Comp. und 14) in Berlin: durch die Herren Cohn, Bürgers & Comp. und 1ö“ durch die Bank für Handel und Industrie; bei den Stellen ad 2 bis 14 jedoch nur in der Zeit vom 1. bis 31. Mai er. Vom 1. Juni cr. ab sindet die Einlösung nur noch durch unsere Hauptkasse hier statt. v“ Erfurt, den 21. April 1873. 1
Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
11““
von Roth⸗
[AMI 740]
AIllgemeine Deutsche
MHandels-Gesellschaff.
Durch Bekanntmachung unseres Aufsichtsrathes vom 5. d. M. sind diejenigen 27 Stück unserer
Interimsaktien
Nr. 588 — 589, 2465 — 2472, 6220 — 6229, 8211 — 8212 ,9077 — 9081, uf welche die deitte Einzah⸗
lung nicht geleistet ist, ungültig erklärt worden.
Die heutige Generalversammlung hat den Inhabern derselben die Berechtigung ertheilt,
die letzte Einzahlung von Thlr. 30 nebst 6 pCt. Zinsen seit 1. Januar 1873 bis zum 1. Juni noch nachträglich an unserer Kasse
Berlin, den 22. April 1873.
8. 8 11““ “
zu leisten.
irgend welche Ansprüche
bei Vermeidung der Präklusion
8 8
8
erren M. A. v. Rothschild 2