1873 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

dische Münzen von Reichs⸗ oder Landeskassen zu einem öffentlich be⸗ kannt zu machenden Course im inländischen Verkehr in Zahlung ge⸗ nommen werden dürfen, auch in solchem Falle den Cours festzusetzen. Zuwiderhandlungen gegen die vom Bundesrathe in Gemäßheit der Bestimmungen unter 1 getroffenen Anordnungen werden bestraft mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen. Um 4 ¼ Uhr vertagte sich das Haus auf heute.

In der heutigen Sitzung des Reichstages, der am

Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück und v. Mittnacht und mehrere Mitglieder des Bundesrathes beiwohn⸗ ten, gab vor dem Eintritt in die Tagesordnung der Abg. Las⸗ ker bezüglich der von den Aeltesten der Berliner Kaufmann⸗ schaft eingelegten Verwahrung gegen einen Passus in der Rede des Abgeordneten vom 4. d. Mts. die Erklärung ab, daß ihm nichts ferner gelegen habe als speziell von der Berliner Börse und von den achtbaren Mitgliedern derselben zu sprechen, die an der Börse ihr regelmäßiges Geschäft machen. Sodann wurde die zweite Berathung des Münzgesetzes fortgesetzt. Bis zum Schluß des Blatts waren die 3 Paragraphen, die den Art. 13 bilden, unverändert angenommen, ihnen jedoch folgender §. 4 auf den Antrag des Abg. Bähr hinzugefügt:

In allen gercchtlich oder notariell aufgenommenen Urkunden, welche auf einen Geldbetrag lauten, desgleichen in allen zu einem Geldbetrag verurtheilenden gerichtlichen Entscheidungen ist dieser Geld⸗ betrag, wenn für denselben ein bestimmtes Verhältniß zur Reichs⸗ währung gesetzlich feststeht, in Reichswährung auszudrücken; woneben jedoch dessen gleichzeitige Bezeichnung nach derjenigen Währung, in welcher ursprünglich die Verbindlichkeit begründet war, gestattet bleibt.

Im Verlauf der gestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses wurde die General⸗Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen fort⸗ gesetzt. An der Debatte betheiligten sich noch außer den gestern bereits genannten Herren der Minister der Auswärtigen Anlegen⸗ heiten Fürst von Bismarck, welcher sich namentlich gegen die Ausführungen des Herrn von Gruner wendete (S. unter Land⸗ tagsangelegenheiten), Graf Brühl und Herr von Kleist⸗Retzow. Die Ausführungen dieser beiden Herren veranlaßten den Fürsten von Bismarck wiederholt zur Betheiligung an der Diskussion. Auch der Minister⸗Präsident Feldmurschall Graf von Roon (S. unter Landtagsangelegenheiten) nahm aus der Rede des Herrn von Kleist⸗Retzow Veranlassung, den Ansichten des letz⸗ teren entgegenzutreten. Hierauf wurde ein Antrag auf Ver⸗ tagung der General⸗Diskussion abgelehnt, ein zweiter Antrag auf Schluß derselben aber angenommen und dann um 3 ¾ Uhr ie Spezial⸗Diskussion auf heut vertagt.

In der heutigen (26.) Sitzung des Herrenhauses, elcher der Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf von Roon, sowie die Staats⸗Minister Graf von Itzenplitz, Camphausen, Dr. Leonhardt, Dr. Falk und Graf von Königsmarck beiwohn⸗ ten, und welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernige⸗ rode um 10 Uhr 25 Minuten eröffnete, machte der Präsident dem Hause zunächst Mittheilung von dem gestern früh erfolgten Ableben des Generals der Kavallerie Prinz Adolph zu Hohenlohe⸗ Ingelfingen, welcher seit dem Jahre 1854 Mitglied des Hauses war. Ferner meldete der Präsident den am 22. d. M. erfolgten Tod des Herrn v. Waldaw u. Reitzenstein, welcher ebenfalls seit 1854 Mitglied des Hauses war. Das Haus erhob sich, um das An⸗ denken der beiden Verstorbenen zu ehren und trat dann in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand die Vorberathung des Gesetzentwurfes über die Vorbildung und Anstellung der Geist⸗ lichen und zwar die Spezialdiskussion über dieses Gesetz war. Der §. 1 des Gesetzes lautet: 8 „Ein geistliches Amt darf in einer der christlichen Kirchen nur eeinem Deutschen übertragen werden, welcher seine wissenschaftliche

. Vorbildung nach den Vorschriften dieses Gesetzes dargethan hat und

gegen dessen Anstellung kein Einspruch von der Staatsregierung erho⸗ 82 worden ist“.

Hierzu beantragten: 1) Graf von Krassow: statt „Deut⸗ schen“ zu setzen: „Angehörige des Deutschen Reichs“, ferner dem §. 1 hinzuzufügen:

„Ausländer, welche zu einem geistlichen Amte beru⸗ en werden, haben innerhalb vier Wochen die Reichs⸗

ngehörigkeit zu beantragen. Der Kultus⸗Minister kann it Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des einzelnen alles diesen Zeitraum verlängern.“

2) Graf Vork von Wartenburg: an Stelle der Worte:

„in einer der christlichen Kirchen“ zu setzen: „in der evange⸗ lischen und in der römisch⸗katholischen Kirche“.

An der Diskufsion betheiligten sich die Herren Graf Krassow, Lambeck, Graf Brühl, Graf Gahlen, Graf Rittberg, Herr von Kleist⸗Retzow und Graf Vork von Wartenburg. Auch der Minister⸗ Präsident Graf v. Roon und der Staats⸗Minister Dr. Falk nahmen an der Debatte Theil. Bei Schluß des Blattes wurden alle Anträge abgelehnt und der d 1 in der Fassung der Re⸗ gierungsvorlage in namentlicher Abstimmung mit 88 gegen 70.

Stimmen angenommen.

Auf die Glückwunschadresse, welche der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin an Se. Majestät den Kaiser und König aus Veranlassung der Vermählung Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Albrecht gesandt haben, ist nach⸗ stehende Antwort eingegangen:

Sehr erfreut über die Glückwünsche, welche Mir der Magistrat und die Stadtverordneten aus Anlaß der Vermählung Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Meines Reffen, dar⸗ gebracht haben, versage Ich mir nicht, Ihnen für diese Aufmerksam⸗ keit Meinen Dank zu bezeugen. Berlin, den 21. April 1873.

Wilhe l m. An den Magistrat und die Stadtverordneten 8

in Berlin. 8 8

Se. Majestät der Kaiser und König haben die Widmung des von Th. Fontane herausgegebenen Werkes: „Der Krieg gegen Frankrei 1870 71“* anzunehmen geruht.

Der Oberst Graf von Waldersee, Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur des 1. Hannoverschen Ulanen⸗Regiments Nr. 13, sowie der Oberst⸗ Lieutenant Prinz Hein rich XIII. von Reuß, Commandeur des Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rhein.) Nr. 7 trafen gestern auf der Durchfahrt von Hannover resp. Bonn nach St. Peters⸗ burg hier ein.

Bayern, München, 23. April. Der König hat heute be⸗ stimmt, daß der Einzug der hohen Neuvermählten am näch⸗ sten Montag in dem Galawagen erfolgen solle, den Se. Majestät für sich selbst bauen ließ. Der Prachtwagen, ein Kunstwerk seiner Art, wird bei diesem Anlaß zum ersten Male benutzt werden, ebenso das hierzu gehörende, auf blauem Sammet reich mit Gold gestickte Pferdegeschirr. Der Galawagen wird bei dem Einzug der Neuvermählten mit sechs Schimmeln edelster Race

bespannt sein.

zur Zeit der Schlußredaktion unterliegende Prüfungsord⸗

nung für die Lehrer an humanistischen und tech⸗

nischen Lehranstalten werden, wie man vernimmt, wesent⸗ lich höhere und strengere Anforderungen an die Kandidaten ge⸗ stellt werden.

Ein neues Staatshandbuch für das Königreich be⸗ findet sich unter der Presse und wird in einigen Wochen aus⸗ gegeben werden können.

Die Allerhöchste Verordnung vom 18. d., die Errichtung und Leitung von Erziehungs⸗ und Un⸗ terrichtsanstalten betreffend, lautet im Wesentlichen:

§. 1. Die Gründung von Erziehungs⸗oder Unterrichts⸗Anstalten durch Korporationen, Vereine oder Private, sowie die Uebernahme der Leitung (Vorstandschaft) einer solchen Anstalt ist nuͤr nach vorgängiger polizeilicher enehmigung gestattet. 1

§. 2. Zuständig zur Ertheilung dieser Genehmigung sind im All⸗ gemeinen jene Behörden, welchen die Oberleitung und Oberaufsicht uͤber die entsprechenden öffentlichen Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗An⸗ stalten zukömmt.

Im Besonderen wird bestimmt:

I. Dem Königlichen Staats⸗Ministerium des Innern für Kirchen⸗ und Schul⸗Angelegenheiten bleibt die Bewilligung vorbehalten für Anstalten, welche ganz oder theilweise Ersatz bieten wollen für die Universitäten, die polytechnische Hochschule, die Lyzeen, die humanisti⸗ schen und Real⸗Gymnasien, die Industrieschulen, die landwirthschaftliche Centralschule, die Akademie der bildenden Künste, die Kunst⸗Gewerbe⸗ schulen, die Central⸗Thierarzneischule, die Hebammenschulen, die Central⸗Forstlehranstalt, di Schullehrer⸗Seminarien, ferner für alle 22 Anstalten, welche die Heranbildung zum geistlichen Stande be⸗ zwecken.

II. Die erforderliche Bewilligung wird von den Königlichen Regierungen, K. d. J., ertheilt für die Errichtung solcher Institute, welche ganz oder theilweise Ersatz bieten wollen für Lateinschulen, Gewerbschulen, gewerbliche Fortbildungsschulen, Kreis⸗Ackerbauschulen, Musikschulen, Handelsschulen, Zeichnungs⸗, Modellir⸗ und Schnitzer⸗ schulen, Präparandenschulen, Institute für blinde, taubstumme und krüppelhafte Kinder.

„III. Für alle übrigen Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗Anstalten

wird die Bewilligung in den unmittelbar den Kreisregierungen unter⸗ geordneten Städten von den Magistraten, in den übrigen Bezirken von den Bezirksämtern ertheilt. 682 Die Errichtung von Erziehungs⸗ oder Unterrichts⸗Anstalten für Frauen und Mädchen ist durch die Genehmigung der einschlägigen Kreisregierung bedingt, sofern diese Anstalten eine über das Lehrziel des Elementarunterrichts hinausgehende Bildung gewähren wollen.

§. 4 Anstalten, welche nur Erziehung bezwecken, während die Zöglinge den Unterricht vollständig an einer öffentlichen Unterrichts⸗ anstalt genießen, unterliegen der Genehmigung der im §. 2 Absatz III genannten Behörden. §. 5. Die mit der Errichtung von Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗ Anstalten etwa verbundene Gründung von Klöstern, geistlichen Ge⸗ veser elen oder Filialen derselben bleibt der besonderen landesherr⸗

lichen Genehmigung vorbehalten.

.7. Die Erlaubniß zur Gründung von Erziehungs⸗ und Unter⸗ richts⸗Anstalten ist durch den Nachweis streng sittlichen und untadel⸗ haften bürgerlichen Verhaltens, sowie des Besitzes der erforderlichen Mittel bedingt.

§. 8. Der Leiter einer Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗Anstalt hat außer streng sittlichem und untadelhaftem bürgerlichen Verhalten eine der Aufgabe der bhetreffenden Anstalt entsprechende Berufsbildung nachzuweisen. 1

§. 9. An Unterrichtsanstalten, welche ganz oder theilweise für öffentliche Anstalten des Staates Ersatz bieten wollen, dürfen die⸗ jenigen Lehrfächer, für welche Staatsprüfungen eingerichtet sind, nur 8 Personen übertragen werden, welche die vom Staate für An⸗ stellung in dem gleichen Unterrichtszweige vorgeschriebenen Bedingun⸗ en erfüllt haben. Für die Lehrer der übrigen Fächer an den in Ab⸗ fatz 1 bezeichneten Anstalten, sowie für die Lehrer an Instituten, deren Aufgabe nicht ist, Ersatz für den Unterricht der öffentlichen Anstalten des Staates zu bieten, sind anderweitige genügende Befähigungsnach⸗ weise nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde, für sämmtliche Lehrer aber Nachweise ihrer Unbescholtenheit beizubringen.

§. 10. Dem Staats⸗Ministerium des Innern für Kirchen⸗ und Schul⸗Angelegenheiten bleibt vorbehalten, in besonderen Fällen auf Grund anderweitiger Belege Dispensationen von dem vorschrifts⸗ mäßigen Nachweise der erforderlichen Qualifikation für einzelne Lehrer auf einige Zeit oder für immer zu bewilligen.

§. 11. Die Gründer oder Vorstände der Erziehungs⸗ und Unterrichtsanstalten haben mit dem Gesuche um die polizeiliche Ge⸗ nehmigung ihres Unternehmens die Satzungen, Lehrpläne, Lehrerver⸗ weichnisse und sonstigen Nachweise über die Einrichtung der Anstalt vorzulegen und die erforderlichen Aufschlüsse zu geben. Von der durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigten Organisation darf ohne besondere Zustimmung dieser Behörde nicht abgewichen werden.

§. 12. Alle Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗Anstalten unterstehen der Oberaufsicht des Staates. Dieses Aufsichtsrecht wird durch jene Stelle oder Behörde ausgeübt, welche nach den Bestimmungen der §§. 2, 3 und 4 zur Ertheilung der polizeilichen Gens eragab für die betreffende Anstalt zuständig ist. Die Verwaltungsstellen und Be⸗ hörden werden die ihnen obliegende Aufsicht zunächst und regelmäßig durch Vorstände der Königlichen Erziehungs⸗ und Unterrichtsanstalten, beziehungsweise durch die örtlichen Schulbehörden ausüben lassen. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll wenigstens einmal im Jahre die ihr unterstellten Erziehungs⸗ und Unterrichtsanstalten inspiziren oder inspiziren lassen. Die Aufsichtsbehörden haben hierbei auch der Beschaffenheit der von Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗Anstalten benütz⸗ ten Lokalitäten, der Reinlichkeit, der Verpflegung und überhaupt der Beachtung der sanitätspolizeilichen Normen entsprechende Aufmerksam⸗ keit zuzuwenden. Zu diesem Behufe kann bei der Visitation solcher Institute ein Amtsarzt beigezogen werden.

§. 13. Im Falle der Nichtbeachtung der von der zuständigen Behörde gegebenen Weisungen oder falls es überhaupt im Interesse der Sittlichkeit oder der Gesundheitspolizei erforderlich wird, kann diese Behörde die polizeiliche Bewilligung für verwirkt erklären.

§. 16. Gegenwärtige Verordnung tritt für alle Landestheile mit dem 1. Mai 1873 in Wirksamkeit.

Mecklenburg. Schwerin, 24. April. Der Erb⸗ großherzog und der Herzog Paul Friedrich sind gestern

von dem Ausflug nach Schlieffenberg (und Tressow) hierher zurückgekehrt. .

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. April. Die Prinzessin Marie ist, einer Einladung der Kaiserin⸗ Königin Augusta folgend, heute nach Coblenz gereist, um mit Ihrer Majestät sich von da zu einem mehrwöchentlichen Aufent⸗ halt nach Baden⸗Baden zu begeben.

Braunschweig, 24. April. Das Herzogliche Staats⸗ Ministerium veröffentlicht d. d. Braunschweig, 21. April, fol⸗ gendes höchste Reskript:

Von Gottes Gnaden, Wir, Withelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛc. ꝛc. fügen hiemit zu wissen: Da es unthunlich ist, die Vornahme der bei der eingetretenen Vakanz in Unserem Herzog⸗ lichen Obergerichte der Landesversammlung zustehenden Wahl eines Ober⸗Gerichts⸗Raths bis zu dem im Herbste d. J. ftattfindenden Wiederzusammentritte derselben hinauszuschieben, so verordnen Wir, daß die Landesversammlung sich Dienstag, den 6. Mai d. J., in Un⸗ serer Haupt⸗ und Residenzstadt wieder versammele, um die vorbezeich⸗ nete Wahl zu vollziehen. Im Uebrigen verbleibt es bei der durch

Unser Reskript vom 9. dieses Monats bis zum 4. November d. J. angeordneten Vertagung derselben

Detmold, 23. April. Die heute ausgegebene s Gesetz, betreffend die an dem in den Jahren Kriege Theil genommen haben. Vom

Durch die vom obersten Schulrath jüngst berathene und Nr. 4 der Gesetz⸗Sammlung enthält da Todeserklärung von Perso 1870 und 1871 geführten 19. April 1873. 8

nen, welche

Schweiz. bischöfliche die hiesige Regierung gerichte selben beabsichtigte Gesetz ü Protest erhoben wird.

Niederlande. Zweite Kammer ihre dur Sitzungen wieder aufgenommen. machte Mittheilung über die neue welche die Regierung trägt der Verlust der verwundete Offiziere u Der Minister h

Glarus, 24. April. Ordinariat von Chur

(W. T. B.) Das hat eine Eingabe an t, in welcher gegen das von der⸗ ber die Wiederwahl der Geistlichen

Gestern hat die ch die Osterferien unterbrochenen Der Minister der Kolonien sten telegraphischen Nachrichten, aus Indien erhalten hat. Nach diesen be⸗ Truppen vor Atschin 7 getödtete und 25 nd 38 getödtete und 383 verwundete Sol⸗ at eine Denkschrift über die Begebenheiten auf Sumatra und deren Ursachen ausarbeiten lassen; beschloß, dieselbe drucken und rung macht bekann welche die von eng niederländischen bestätigen. Padang zur die Verbindung zwischen d Sseeen

die Kammer vertheilen zu lassen. Die Regie⸗ einerlei Nachrichten erhalten habe, lischen Blättern gebrachte Mittheilung, daß die Truppen sich nach Padang zurückgezogen hät Die frühere Meldung des Militärstation gemacht worden und zwei Dampfer iesem Platze und Atschin erhalten, hat zu diesem Gerüchte den Anlaß gegebe (W. T. B.) Zweiten Kammer unterbreitete die Veranlassung des Krieges mit Atchin umfangreiche ins Einzelne gehende historische Uebersicht der gen der Niederlande zu dem Sultanat von 24 bis zu den Ereignissen der jüngsten Zeit. Die Ko⸗ e, den Darlegungen des Ministers zufolge, sie vom Sultan und dessen Abgesand⸗ ngen werde, da dieselben die Hülfe aus⸗ lich Frankreichs und Italiens gegen die Anspruch genommen hatten, wäh⸗ Unterhandlungen zur Beilegung der stattfanden und unter den freundschaftlich⸗ derländische Unterstützung in den inneren Eingeborenen Seitens des Sultans begehrt wurde. veranlaßte die Regierung, Erklärungen swärtigen Einmischung vorzubeugen. ederländische Regierungs⸗Kommissar hatte den Auftrag, und Bürgschaften für die zukünftige zu verlangen und sollte den Krieg nur erklären, als wenn diese For⸗ Die absolute Weigerung Verlangen der Niederlande einzugehen, be⸗ är, am 30. März den Krieg zu erklären. enheit betheiligten Mächten hat, wie Schlusse hervorhebt, ein Ideenaustausch statt⸗ niederländischen Regierung in eise die beruhigendsten Versicherungen ertheilt und derselben ihre Unterstützung verheißen.

Brüssel, 24. April.

t, daß sie k

„Staatscourant“, daß

Minister der Denkschrift veröffentlicht Denkschrift lt eine bis Atchin vom

lonialregierung macht die Wahrnehmung, d ten verrätherisch hinterga wärtiger Mächte, nament niederländische Regierung in rend gleichzeitig mit letz obwaltenden Differenzen sten Zusicherunge Streitigkeiten der Diese verrätherische Haltung dern, um einer au

vollständige Aufkl

altung des Sultans äußersten Falls un derungen verweige Atchins, auf das stimmte den Kommiss Mit den an dieser Angeleg die Denkschrift am Dieselben haben der

d nicht anders rt werden sollten.

wohlwollendster W

Belgien. heutigen Sitzung Kriegs⸗Minister T budget, daß die Regierung die Dienstpflicht vorläufig vertagt habe; sse indeß den Anforderungen der gegenwärtigen namentlich sei es dringend nothmendig, r Modifikation zu unterwerfen; ung von Supplementarkredi⸗ das Maß des unumgänglich hauptsächlich müsse dahin gestrebt wer⸗ der Armee mit der möglichsten Be⸗ gehen könne, es wäre das die Erfüllung sche Lage Belgiens auferlegten Pflicht.

London, 23. April. gin der Belgier werden Ende der Königin Viktoria in England

(W. T. B.) In der der Repräsentantenkammer erklärte der hiébaut bei der Diskussion über das Kriegs⸗ weitere Prüfung der Frage der persönlichen Organisation Lage angepaßt werden, das Gesetz über die Miliz eine der Minister werde um die Bewillig n, dieselben jedoch auf

die militärische

ten nachsucher Gebotenen beschränken; den, daß die Mobilist schleunigung vor sich einer durch die geographi

Großbritannien und Irland. Der König und die Köni dieses Monats zum Besuch

Dem „Daily Telegrap Thronfolger von Rußlan ria Dagmar,

h“ zufolge wird der Großfürst d nebst Gemahlin, der Prin⸗ und Familie im Mai London be⸗ hen Herrschaften werden die Gäste des Prinzen sin von Wales in Marlborough⸗House sein und

zessin Ma⸗ suchen. Die Ho und der Prinzes den Rennen in Ascot beiwohnen.

In London fängt man bereits an, Vorkehrungen für den Empfang des Schahs von Persi Londoner Gemeinderath wurde im Hinblick den Besuch des Schahs in seiner letzten Sitzung folgender An⸗ trag unterbreitet:

„Diese Versammlung hat mit gro von dem beabsichtigten Besuche Sr. Kaiser von Persien, des anerk Ihrer Majestät vernommen. freundschaftliche eine neue Episo Civilisation bildet, zu ehren, en des Friedens, des Handels und des 1 ationen durch diesen Besuch gefördert Versammlung der Meinung, mittelt werde, zu gestatten,

en zu treffen. auf den bevorstehen⸗

ßer Befriedigung die Anzeige lichen Majestät des Schahs 8 aubens vieler Millionen anischer Unterthanen, in dieser Hauptstadt einen mit dieser Nation in ssen Reise nach Europa alischen und westlichen und in dem Glauben, daß die Inter⸗ wechselseitigen Verkehrs von werden dürften, Schah eine Einladung über⸗ cht wird, der Korporation die Ehre ihn auf einem Fest in der Guildhall empfangen zu⸗

annten Hauptes des Gl mohammedani on dem Wunsche beseelt, r Allianz stehenden Souverän, de de in der Geschichte der orient

worin derselbe ersu

Der Schah wird wahrscheinlich erst in der dritten Woche des Juni in London eintr 24. April. Unterhauses ton an ihn geri seiner neulichen die Carlisten in dem Sinne, Gunsten der Carlisten Augen betrachte. gegründetsten

T. B.) In der heutigen Sitzung des verwahrte sich Gladstone auf eine von Staple⸗ chtete Anfrage gegen eine etwaige Deutung Subskriptionen als ob er diese Subskriptionen zu oder wenigstens mit gleichgültigen

Solche Subskriptionen böten Stoff z Einwendungen berechnet, befreundete Regierungen die öffentliche Meinung Europas betreffs der spanischen Insurrektion irre z ts lebhafter, als die fortwährende

Erklärung betreffs

einander zu entfremden und über die wirklichen Ansichten Englands, England wünsche nich erhaltung des Friedenszustandes mit den und bedauere auf das Tiefste das Blut, Eine Abänderung

auswärtigen Mächten

welches in Spanien des in Bezug auf die chen Gesetzes, welche Stapleton ver⸗ leichwohl für nicht wünschenswerth.

vergossen werde. skriptionen bestehenden englist langt hatte, hielt Gladstone g

Frankre ch. Paris, 23. April. In Betreff der bepor⸗ stehenden Wahlen ist zu bemerken, daß nach dem Gesetze Savary der vierte Theil der eingeschriebenen Wähler einem Kan⸗ didaten ihre Stimme geben muß, wenn die Wahl gültig sein soll. Für Paris sind daher 114,446 Stimmen nothwendig, da die Zahl der eingeschriebenen Wähler für das ganze Seine⸗De⸗ partement 457,786 beträgt. Am 7. Januar, wo zum letzten Male eine Wahl in Paris statt fand, erhielt Vautrain, der kon⸗ servativ⸗republikanische Kandidat, 121,158 und Victor Hugo, den die Radikalen aufgestellt, 93,423 Stimmen; 244,412 Wähler stimmten nicht mit.

Spanien. Madrid, 24. April. (W. T. V.) Die Kegierung hat in Anbetracht der der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe drohenden Gefahren, mit welchen das fernere Tagen der Permanenz⸗Kommission verknüpft ist, die Auflösung derselben beschlossen. In der vergangenen Nacht versuchten Freiwillige, die um das Sitzungslokal aufgestellt waren, in dasselbe einzudringen und wurden dazu durch die Anwesen⸗ heit und das Verbleiben mehrerer Mitglieder der Permanenz⸗ Kommission angereizt, bis der Minister des Auswärigen, Caste⸗ lar, mit mehreren seiner Kollegen herbeikam und sich für die Zu⸗ verlässigkeit der Mitglieder der Permanenz⸗Kommission verbürgte. Ein von Mitgliedern der republikanischen Minorität der Nationalversammlung erlassenes Manifest fordert die energische Bestrafung der Urheber und Begünstiger der gestern stattgehabten Unruhen. Es geht das Gerücht von der heute beabsichtigten Bildung eines neuen Avuntamiento in Madrid.

Wie aus Barcelona über Perpignan vom 22. ge⸗ meldet wird, hat der Kommandant der Jäger von Alcolea Te⸗ jero gestern bei Fulleda die vereinigten Carlistenbanden von Er⸗ eala, Cargallo und Garnicer, zusammen gegen 700 Mann stark, angegriffen und in die Flucht geschlagen.

Die amtliche „Gaceta“ publizirt ein Dekret, durch welches die Permanenzkommission aufgelöst wird, weil dieselbe ein Element der Unruhe geworden sei und durch nicht zu vecht⸗ fertigende Prätensionen Konflikte hervorgerufen habe, mehrere ihrer Mitglieder sogar selbst an den Konflikten sich aktiv be⸗ theiligt hätten. Die Regierung wolle die Verantwortung des Auflöͤsungsdekretes der konstituirenden Versammlung gegenüber übernehmen.

Italien. Rom, 20. April. Hinsichtlich der Modifikation des französisch⸗italienischen Handethte hat b be⸗ richtet die „Opinione,“ daß Italien si verpflichtet hat, binnen fünf Monaten auf die französischen Vorschläge zu antworten.

Türkei. Churschild Pascha ist, wie der „Neuen freien Presse“ vom 24. April aus Kon stantinopel gemeldet wird, zum Minister der frommen Stiftungen, Djevdet Pascha zum Minister für den öffentlichen Unterricht ernannt worden. Bei dem deutschen Gesandten von Keudell hat, derselben Quelle zufolge, vorgestern ein diplomatisches Diner stattgefunden, welchem

auch der Großvezir und sämmtliche türkische Minister beiwohnten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. April. Zum Empfange Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen sind, dem „R. J.“ zufolge, laut eines Befehls Sr. Kaiserlichen Hoheit des Ober⸗Befehlshabers der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militärbezirks folgende Anordnungen getroffen:

Auf der Station Wierzbolowo wird zur Zeit der Ankunft Sr. Majestät eine Ehrenwache des St. Petersburger Grenadier⸗ Regiments des Königs Friedrich Wilhelm III., aus einer Com⸗ pagnie mit Fahnen und Musik bestehend, und auf dem Bahn⸗ hofe in Gatschina eine Standartenwache mit dem Trompetercorps vom Dragoner⸗Regiment des Militär⸗Ordens Nr. 13 aufgestellt werden. In St. Petersburg werden zwei Ehrenwachen von je einer Compagnie mit Fahnen und Musikcorps gegeben: eine auf dem Bahnhofe der Warschauer Bahn vom Kalugaschen In⸗ fanterie⸗Regiment des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen und die andern beim Winterpalais vom Preobrashenskischen Garde⸗Regiment.

Die Truppen bilden Spalier auf dem Wege Sr. Maj. des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen vom Warschauer Bahnhofe bis zum Wimterpalais; bei denselben bhach sich alle dienstfreie Offiziere auf dem rechten Flügel ihrer resp. Truppentheile. 1u“

Von der Peter⸗Paulfestung werden 21 Salutschüsse ab⸗ gefeuert. b

24. April. (W. T. B.) Nach eingetroffenen Mit⸗ theilungen aus Taschk end vom 13. d. M. besteht die in Dhisak versammelte Truppenabtheilung aus 12 Compagnien Infanterie, fünfhundert funfzig Kosaken und eine Raketen⸗Division und führt 14 Geschütze mit sich. Die Kasalinskker Kolonne zählt neun

Compagnien Infanterie, hundert und funfzig Kosaken und eine

Raketen⸗Division und wird von Bergartillerie begleitet. Die Vereinigung der beiden Kolonnen soll am 3. bis 15. April

eschehen. 8 8 Die Turkestanabtheilung, zu deren Unterstützung nach Er⸗

öffnung der Schiffahrt zwei Dampfer und zwei Barkassen der

Aralseeflottille nach Kasalinsk und der Mündung der Amu Daria mianer werden, ist mit Proviant für dreißig Tage versehen, am 28. Februar alten Styls (12. März) von Tasshkend ausgerückt.

Asien. Das bereits gestern kurz erwähnte Telegramm aus Bomban meldet vom 22. d.: Ihrer Majestät Schiff „Enchan⸗

tress“ langte heute hier an. Sir Bartle Frere landete heute

Nachmittag unter Salutschüssen vom Flaggenschiffe und der üstenbatterie, und wurde von den europäischen Einwohnern enthusiastisch bewillkommnet. Sir Bartle Frere's Mission war in

Maskat von Erfolg begleitet, und das Resultat seiner Anstren⸗

gungen war, daß Synd Turki einen Vertrag unterzeichnete, in

welchem er es übernimmt, die Sklaveneinfuhr zu verbieten,

und alle Neger und andere Sklaven, die künftig im Territorium Oman ankommen mögen, für frei erklärt. Durch die Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet er sich gleichzeitig, alle öffentlichen Sklavenmärkte zu unterdrücken, und Jeden, dem nachgewiesen werden kann, Sklaven importirt zu haben, vor Gericht zu stellen. Aehnliche Verpflichtungen sind von den Sheiks in Makullah an der Küste von Sadramount eingegangen worden. Sir Bartle Frere wird sich zunächst nach Mahabu⸗ leshwar begeben, um den dortigen Gouverneur zu sprechen, und von da nach Simla gehen. 8 Asien. Hongkong, 4. März. Die „Kaiserzeitung“

enthält folgendes Dokument:

„Der Tah⸗lei⸗la⸗ma (Großlama) von Si Tsang (Thibet) sendet durch seinen YVan⸗ling (Großvezir) unterthänige Grüße Seiner Aller⸗ ehrwürdigsten Majestät dem Kaiser von China und bittet ihn, eine Gesandtschaft gnädig aufzunehmen, die aus einem hohen Beamten und einem Gefolge von 26 erprobten und treuen Offizieren besteht, nebst Bedienten, Kameelen, welche Tribut tragen, Pferden, Eseln u. s. w.

Der Kaiser möge erlauben, daß die Gesandtschaft durch die Provinz Sztschuen ziehe, da die Provinz Kansuh wegen der Rebellion der Mo⸗ hamedaner keinen sicheren Weg biete, um von Lassa nach Peking zu gelangen. Ueberdies bittet Se. Heiligkeit der Großlama, daß, nach⸗ dem der Tribut abgeliefert ist, der Kaiser der Gesandtschaft erlauben wolle, die Einkäufe an Seide und Satins für den Hof und die enn in Thibet zu machen, zu welchen ie Gesandten Auftrag aben.“

Dda die Gesandtschaft schon seit einigen Monaten unterwegs ist, so darf ihre Ankunft in Peking bald erwartet werden.

Aus Kansuh, der westlichsten Provinz China's, kommt die Nachricht einer erneuerten Rebellion der Mohame⸗ daner. Die Armee des Generals Li, welche jetzt in der Provinz Pe⸗tschi⸗li in und um Tientsin lagert, erhielt Befehl, in zwei Divisionen nach der Provinz Kansuh abzumarschiren. Die Armee zählt 30,000 Mann, außer Offizieren und Beamten. Sie sollte am 16. Februar marschiren, aber es ist jetzt ein Aufschub wegen Schneefalls angeordnet worden, der besonders in der Provinz Schanst die Wege verschüttet hat. Die Patronen für die Ge⸗ wehre (englische Enfields) und Munition für die Artillerie war bereits ausgegeben. Die Hauptstadt der Provinz Kansuh, Kant⸗ schan, ist 5044 Li von Peking entfernt, und Orumtsi, wo vor etwa drei Monaten die Mohammedaner ihr Hauptquartier hatten, liegt etwa 1000 Li weiter, die Armee hat daher von Tientsin etwa 6000 Li zurückzulegen, ehe sie auf dem Kriegsschauplatze ankommt, was 200 Marschtage erfordern dürfte.

Afrika. Aus der Kapstadt wird unterm 25. März ge⸗ meldet: Das Ministerium hat mehrere Gesetzentwürfe veröffent⸗ licht, die dem Parlament während der nächsten Session unter⸗ breitet werden sollen. Einer derselben schlägt eine neue Methode für die Erwählung von Mitgliedern in den legislativen Rath vor. Statt der bisherigen Eintheilung der Kolonie in zwei Wahl⸗ distrikte zu diesem Behufe beabsichtigt man, sieben Wahlprovin⸗ zen zu bilden, die drei Mitglieder in die Erste Kammer wählen sollen. Es wird auch proponirt, der Regierung die Befugniß zu ertheilen, irgend ein Haus des Parlaments auflösen zu können, ohne daß das andere aufgelöst wird, im Falle ein solches Ver⸗ fahren für rathsam erachtet werden sollte.

Nr. 12 des „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt⸗ hat folgen⸗ den Inhalt: Friedens⸗Dislokation der kLLer. Einführung der Faust⸗Tuchhandschuhe bei der Fuß⸗Artillerie. Zusammenstellung der Bestimmungen über die Dienstpflicht der Mediziner und Aerzte. Nachweisung der während des 1. Quartals 1873 vorgekommenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich deutschen Telegraphen⸗ Stationen.

Die Nr. 17. des „Preußischen Handels⸗Archiv“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Oesterreich, Rußland und Ru⸗ mänien: Reglement für die Schifffahrt und Polizei auf dem Pruth. Ru land: Ermäßigung der Tonnengelder in Windau. Statistik: Deutsches Reich. Preußen: Zusammenstellung der im Jahre 1872 aus den in der Nähe der Stationen Merseburg, Weißenfels, Teuchern und Zettz belegenen Mineralölfabriken zum Versandt gelangten Pro⸗ dulte. Großbritannien: Jahresbericht des Konsulats zu Toronto für 1872. Schweiz: Uebersicht der Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr im Jahre 1872, mit Angabe der Richtung dieses Verkehrs mit den Nachbar⸗ staaten, Frankreich, Deutscher Zollverein, Oesterreich und Italien, im Vergleich zum Vorjahre. Spanien: Jahresbericht-des Konsulats zu Malaga für 1872. Rußland: Jahresbericht des Handels⸗Agenten zu Wladiwostock für 1872. Schweden und Norwegen: Jahresbericht des Konsulats zu Frederiksstad für 1872. Jahresbericht des Konsulats zu Stavanger für 1872. Vereinigte Staaten von Nordamerika: Jahres⸗ bericht des Vize⸗Konsulats zu Wilmington (Nord⸗Karolina) für 1872. Mittheilungen: Tilsit. Elbing. Danzig. Bromberg. Magde⸗ burg. Frankfurt a. M. Glogan. Münster. Crefeld. Emden. Biele⸗ feld. Savannah. Christiansand. Söderhamn. Moß. Halifax. De⸗ sterro. Sta. Cruz de Teneriffe. Lillesand. Frederikshald. Samarang. Nassau (Bahama⸗Inseln). Manzanillo (Cuba). Luleg. Brisbane (Queensland). Rotterdam. Christiania. Antwerpen. Porto Alegre.

““

Landwirthschaft.

Im linksrheinischen Theile des Regierungsbezirks Cöln sind die Ernteaussichten nicht sonderlich günftig, weil die Mäuse und Schnecken die Wintersaaten zum größeren Theil zerstört haben und zu befürchten steht, daß die auf den umgeackerten Feldern bestellten Som⸗ merfrüchte ebenfalls von den Mäusen werden vernichtet werden. Alle Mittel, die Mäuse zu vertilgen, haben sich als erfolglos erwiesen; gegen die Schnecken hat sich das Bestreuen der Aecker mit Kalk auf kurze Zeit bewährt. Im rechtsrheinischen Theile des Regierungsbezirks haben die Mäuse nur in der Rheinebene einigen Schaden angerichtet. Die Winterfrüchte sind daher in diesem Theile des Bezirks im All⸗ gemeinen gut erhalten und stellen lohnende Erträge in Aussicht. Die Obstbäume lassen auf einen reichen Gewinn hoffen, sofern nicht noch Spätfrost eintritt. Der Weinstock hat reichliches Trageholz getrieben, welches bei dem milden Wetter zur völligen Reife gediehen ist, so daß auf einen befriedigenden Gewim gehofft werden kann. Allgemein machte sich der Mangel an ländlichen Arbeitern und die Höhe des

Arbeitslohnes fühlbar.

In den Forsten haben die Kulturen durch die Mäuse erheblich

gelitten. Gewerbe und Handel.

Berlin, 25. April. In den beiden am 24. d. M. abgehaltenen Generalversammlungen der Vereinsbank Quistorp & Co. waren 117 Aktionäre anwesend, welche 2925 Aktien mit 517 Stim⸗ men vertraten. Dea Vorsitz führte Her Kommerzien⸗Rath March als Vorsitzender des Aufsichtsraths. Die vom Aufsichtsrath vorgeleg⸗ ten Anträge wurden sämmtlich mit Einstimmigkeit angenommen. Es wurde beschlossen: ad 1 eine dahin gehende Aenderung des Statuts, daß die Aktionäre bei Vertheilung des Reingewinnes 5 Prozent des Aktienkapitals abschläglich als Jahresrente fortan voraus erhalten sollen. Ad 2 wird der Aufsichtsrath ermächtigt, „mit Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters noch einen oder mehrere per⸗ sönlich haftende Gesellschafter zu wählen, welche die dem Ersteren bis dahin allein übertragenen Rechte und Verbindlichkeiten in Gemein⸗ schaft mit demselben ausüben. Insofern mehr als ein ersönlich haf⸗ tender Gesellschafter vorhanden ist, erfolgt die, Zeichnung in der Weise, daß entweder zwei persönlich haftende Gesellschafter oder ein persönlich haftender Gesellschafter und ein Prokurist oder zwei Pro⸗ kuristen die Firma eigenhändig unterzeichnen.“ Ad 3 wurde bei der progressiven Steigerung des Geschäftsumfanges der Bank genehmigt, daß allein persönlich haftende Gesellschafter mit dem Betrage von 250 Aktien anstatt, wie bisher, 100 Aktien und insofern meh⸗ rere persönlich haftende Gesellschafter. vorhanden sind, ein Jeder von ihnen mit dem Betrage von 150 Aktien an dem Gesellschaftsvermögen betheiligt sein müsse. Ebenso wurde genehmigt, daß jedes Mitglied des Aufsichtsraths hinfort 25 anstatt, wie bisher, 10 Aktien als Kaution zu hinterlegen habe. Ebenso ertheilte die General⸗ versammlung ihre Zustimmung dazu, 588 eventuell für das laufende Geschäftsjahr dem Aufsichtsrathe das Recht einer Cooptation zustehe, für welche die nächstfolgende ordentliche Generalversammlung die Bestätigung auszusprechen hat (s. unten). Der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗An iger und Salings Börsen⸗ blatt wurden unter die statutenmäßigen Gesellschaftsblätter aufgenom⸗ men. Zu §. 6 des Statuts wurde beschlossen; „Das Aktien⸗Ka⸗ bital kann durch Beschluß des Aufsichtsraths von zwei Millionen

is auf fünf Millionen Thaler successive je nach Geschäfts⸗

Erforderniß ohne weitere Zustimmung einer Generalversammlun erhöht werden; und zu §. 29 des Statuts: „Wenn der für die angesammelte Feissrefanb, die Höhe von 40 % des emittirten Aktien⸗Kapitals erreicht hat, so dürfen die für diesen Fonds aus dem Reingewinn vorgesehenen 10 % zur Verzinsung und Amortifation von auf den Namen lautenden Hypotheken⸗Rentenbriefen oder Bank⸗Certi⸗ fikaten oder Schuldscheinen, welche gegen Hypotheken, die die Bank laut §. 16 des Statuts in Händen hat, ausgefertigt worden sind, 5 verwendet werden. Der Aufsichtsrath hat über die Ver⸗ zinsurg resp. Amortisationsquote und Ausloosung derselben durch Reglement zu beschließen.“ Besonders auch im Anschlusse an die Mittheilungen über diese beiden Beschlüsse wurde dem persönlich haf⸗ tenden Gesellschafter Herrn Heinrich Quistorp, von der Versamm⸗ lung einmüthig der Dank ausgesprochen für seine rationelle und um⸗ sichtige Geschäftsführung, die es ermöglichte, im Debet des Konto⸗ Korrentes den Umsatz für das I. Quartal 1873 auf 37,718,035 Thlr., degeh 12,486,601 Thlr. im selben Zeitraume des Vorjahres, zu erhöhen.

Die sich unmittelbar anschließende ordentliche General⸗ versammlung sprach ohne Diskussion ihre Zustimmung zu dem vorgelegten, bereits publizirten Geschäftsberichte und Rechnungsauszuge pro 1872 aus. Bei der statutenmäßigen Neuwahl und resp. Ergän⸗ zungswahl des Aufsichtsraths wurden die ausgeloosten Mitglieder Herren Kommerzien⸗Rath Quistorp (Stettin), August Horn (Stettin) und Stadtrath Holtz (Charlottenburg⸗Westend) wieder, die Herren Regie⸗ rungs⸗Rath Jungermann (Berlin), Geheimer Kommerzien⸗Rath Deneke (Magdeburg), Kaufmann Herm. Weinreich (Stettin) und Bürger⸗ meister Lendel (Wolgast) neu gewählt. Der Aufsichtsrath besteht sonach aus 14 Mitgliedern, so daß obigen Beschlusses der außerordent⸗ lichen Generalversammlung zufolge der Aufsichtsrath noch das Recht der Cooptation eines Mitgliedes hat. .

Die Geschäftsresultate der Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft „Nordstern“ im Jahre 1872 können nach dem uns vorliegenden Rechenschaftsberichte in Beziehung auf den Umfang der Geschäfte als befriedigend bezeichnet werden. Die Gesellschaft erhielt 1912 neue Versicherungs⸗Anträge auf Thlr. 2,533,034 Kapital und Thlr. 441 ¾ Rente, sodaß incl. der Ende 1871 schwebend gebliebenen insgesammt zu erledigen waren 1942 Anträge auf Thlr. 2,596,334 Kapital und Thlr. 446 ¾ jährliche Rente. Es wurden davon angenommen 1420 Anträge auf Thlr. 1,718,770 Kapital und Thlr. 346 ¾ Rente und stellte sich der Versicherungsbestand Ende 1872 auf 10,135 Versiche⸗ rungen über Thlr. 7,382,020 Kapital und Thlr. 20,648 ½ jährl. Rente, sodaß der reine Zuwachs an neuen Versicherungen fast doppelt so groß war als im Jahre 1871. Dagegen ist die Sterblichkeit unter den Ver⸗ sicherten unguͤnstig verlaufen. Es ist daraus bei den Todesfall⸗Ver⸗ sicherungen ein Verlust von Thlr. 4890 und bei den Renten⸗Versiche⸗ rungen ein Verlust von Thlr. 5677, also insgesammt ein Verlust von Thlr. 10,567 erwachsen. Der hierdurch entstehende Ausfall ist in⸗ dessen mit Hülfe der für solche Zwecke früher zurückgestellten Extra⸗ Reserve fast ganz ausgeglichen und ergiebt die Bilanz danach einen Ueberschuß von Thlr. 14,681, welcher die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre von 5 Prozent gestattet bei Vermehrung der Kapital⸗ Reserve um den Betrag von Thlr. 1652. Letztere stieg dadurch auf Thlr. 6528. Die Prämien⸗Einnahme aus den Versicherungen betrug Thlr. 246,450 und ist gegen das Vorjahr um Thlr. 35,920 gestiegen; die Zinsen⸗Einnahme hob sich von à hlr. 30,387 auf Thlr. 36,134 die Prämien⸗Reserve von Thlr. 445,281 auf Thlr. 551,490, also um den Betrag von Thlr. 106,209 oder circa 43 Prozent der Gesammt⸗ Prämien⸗Einnahme.. 1

Für die am 23. April abgehaltene Generalversammlung lagen besondere Tractanden nicht vor. Nach Vorlesung des Berichtes der Rechnungsrevisoren wurde die vorgeschlagene G winn⸗Vertheilung ge nehmigt und der Direktion und dem Verwaltungsrath Decharge er

theilt. Die statutmäßig aus dem Verwaltungsrath ausscheidenden

Mitglieder, die Herren Franz Mendelssohn, G. von Bleichröder, Con⸗ sul Müller, wurden einstimmig wiedergewählt, desgleichen die Herren Benno Latz, Otto Mühlberg und Gustav Schöpplenberg als Rech⸗ nungsrevisoren für das laufende Jahr. In der am 22. d. M. stattgehabten außerordentliche General⸗Versammlung der Aktionäre der Norddeutschen Grund⸗Kredit⸗Bank wurden nachstehende Punkte der Tages⸗ ordnung erledigt: 1) Erhöhung des Grundkapitals auf drei Millionen Thaler, 2) Bericht der Direktion über die in der General⸗Versamm⸗ lung vom 22. Januar 1873 erfolgte Statuten⸗Revision und Bestäti⸗ gung der in derselben General⸗Versammlung gefaßten Beschlüsse. Die

Erhöhung des Grundkapitals wurde zwar einstimmig beschlossen, die

Ausführung der Emission jedoch mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse einem späteren, von der Direktion in Gemeinschaft mit einer zu die⸗ sem Behufe niedergesetzten Kommission zu fassenden Beschlüsse vor⸗ behalten. Nachdem ferner die Direktion mitgetheilt, daß die zur Statutenrevision erforderliche Genehmigung der Staatsregierung in nächster Zeit bevorstehe, wurden jämmtliche in der General⸗Versamm⸗ lung am 22. Januar d. J. erfolgten Beschlüsse nochmals einstimmig bestätigt.

Der erstjährige Geschäftsbericht der Allgemeinen Deut⸗ schen Handels⸗Gesellschaft deutet auf die Schwierigkeiten hin, welche die Gesellschaft gegenüber der Konkurrenz der Einzelgeschäfte, bei der Erwirkung ihres Kundenkreises zu überwinden hatte. Trotz⸗ dem ist ein bedeutender Umsatz und Gewinn im Waarengeschäft zu verzeichnen. Die Gesellschaft ist. gegenwärtig mit der Einführung des Systems der Warrants beschäftigt, von welchem große Vortheile für den Waarenhandel erwartet werden. Nach der dem Bericht beige⸗ fügten Bilanz verbleibt ein Nettogewinn von 59,502 Thlr. Davon erhalten die Aktionäre 5 Zinsen und von dem Rest 75 %, der Re⸗ servefonds 5 %, Aufsichtsrath und Vorstand je 10 %. Die Dividende beziffert sich demnach auf 9 ¼“% pro rata temporis.

Die Schlesische Vereinsbank eröffnete ihre geschäftliche Thätigkeit am 1. Juli 1872. Die Einzahlungen auf das Aktien⸗ kapital erster Emission von 6 Millionen Thaler erfolgten mit 10 % bei der Konstituirung, sodann, nach der Bestimmung des Aufsichts⸗ rathes, mit weiteren 10 % am 10. Juli und mit 20 % am 29. Juli v. J, im Ganzen mit 40 ¼, d. i. 2,400,000 Thlr. Der Gesammt⸗ umsatz betrug bis ultimo Dezember 116,158,670 Thlr., dem 5 Abzug der Geschäftsunkosten und Abschreibung von 25 % auf Inventarkonto ein Reingewinn von 141,384 Thlrn. entspricht. Hierdon kommen 5 % ordentliche und 42³ Superdividende mit 108,000 Thlrn. an die Aktionäre zur Vertheilung; 20,000 Thlr. fließen in den Reservefonds; 10 % Tantième mit 8138 Thlrn. kommen an den Auf⸗ sichtsrath, 4600 Thlr. an die Direktion ꝛc., 646 Thlr. auf neue Rechnung. 8

Der Verein zur Wahrung der Interessen des Grundbesitzes hält heut Abend 7 ½ Uhr im Gratweilschen Lokale, Kommandantenstraße 77—79, eine Versammlung ab. Auf der Tages⸗ ordnung stehen: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Ueber die gegen⸗ wärtigen Arbeiterbewegungen in Bezug auf die Werthsverhältnisse des Berliner Grundbesitzss. 3) Bericht über den gegenwärtigen Stand der Straßenbesprengungs⸗Angelegenheit. 4) Mittheilung der Antwort des Magistrats in Angelegenheit des städtischen Feuer⸗Sozietäts⸗Re⸗ gulativs. . 88

Kopenhagen, 24. April. (W. T. B.) Vom hiesigen See⸗ und Handelsgerichte ist heute das Bankhaus Gedalia in seiner Prozeß⸗ sache mit der Berliner Wechslerbank unter Kompensation der Kosten von der Klage entbunden worden.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Nr. 31 der „Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Lieboch⸗Wies (Graz⸗Köflacher Eisenbahn), jowie Salzwedel⸗Uelzen und Uelzen⸗Langwedel (Magde⸗ burg⸗Halberstädter Eisenbahn) eröffnet. Vereinsgebiet: Aus Bayern. (Bayerische Ostbahnen: Anlehen, im Bau und in Vor⸗ bereitung befindliche Bahnlinien. Coburg⸗Schweinfurt, Aschaffenburg⸗ Miltenberg.) Märkisch⸗Posener Eisenbahn, Bilanz betreffend. Personalnachrichten. Ausland kosten de schen Eisen⸗