1873 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

und böhmischen Fahnen geschmackvoll dekorirt. Nach einer kurzen Begrüßung Seitens des Kaiserlichen Statthalters Barons von Koller bestiegen die Höchsten Herrschaften einen Wagen und fuh⸗ ren durch die Stadt nach dem Hradschin und Belvedere, überall begleitet von dem ebenso ehrfurchtsvollen, wie herzlichen Grüßen des überaus zahlreich auf dem Bahnhofe und den Straßen ver⸗ sammelten Publikums. Den Abend verlebten Höchstdieselben in völliger Zurückgezogenheit auf Ihren Zimmern. Auch den Mon⸗ tag über haben Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten in keiner Weise Ihr Incognito aufgegeben, sondern die Zeit nur zu Aus⸗ flügen zu Fuß und zu Wagen durch die interessante Stadt benutzt.

früh um 8 Uhr 55 Minuten fand die Weiterreise

nach Wien statt.

Wie aus Prag telegraphisch gemeldet wird, nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit im Laufe des gestrigen Tages die Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein. Abends fand große Tafel statt, wozu der Statthalter und mehrere militärische Würdenträger geladen waren.

Heute Vormittag 8 Uhr 55 Minuten haben Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten Prag verlassen und sind mittels Separatzugs auf der Franz⸗Josefsbahn nach Wien weitergereist. Der Stadthalter, Feldzeugmeister Koller, gab dem Kronprinzen bis zum Bahnhofe das Ehrengeleit.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Der Reichstag nahm im Verlanf seiner gestrigen Sitzung §. 11 des Gesetzentwurfs über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimm⸗ ten Gegenstände ohne Diskussion an. Der §. 12. lautet:

„Dem Reichstage ist alljährlich von den im Grundbesitz des Reiches stattgehabten Veränderungen Kenntniß zu geben.“

Die Abgg. Lasker und Dr. Bähr beantragten, den Para⸗ graphen durch den Zusatz zu erweitern:

„Dem Reichstage ist ein Verzeichniß des als Eigenthum des Reichs festgestellten Grundbesitzes mitzutheilen, auch alljährlich u. h

Nachdem der Abg. Lasker diesen Antrag motivirt und der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. v. Möller sich mit demselben einverstanden erklärt hatte, erfolgte dessen An⸗

nahme. Zu §. 13 hatte die Kommission folgenden Zusatz bean⸗

tragt: 3 Der nach Artikel 72 der Verfassung dem Reichstage zu legenden Rechnung sind die von dem Rechnungshofe unter selbständiger un⸗ bedingter Verantwortlichkeit aufzustellenden Bemerkungen darüber beizufügen, ob und inwieweit bei der Erwerbung, Be⸗ nutzung oder Veräußerung von Reichseigenthum, Abwei⸗ chungen von den Bestimmungen des gesetzlich festgestellten Etats oder von den mit den einzelnen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen oder ob unter Verant⸗ wortlichkeit der Centralbehörden Abwoichuncen von den Bestim⸗ mungen der auf die Reichseinnahmen und Reichsausgaben oder auf die Erwerbung, Benutzung oder Veraußerung von Reichseigenthum bezüglichen Gesetze und Vorschriften stattgefunden haben.“ 8 In Folge einer Aufforderung des Abg. v. Benda erklärte der Präsident Delbrück (S. unter Reichstagsangelegenheiten), diesem Antrage nicht zustimmen zu können. Auch der Abg. Lasker sprach sich gegen denselben aus, worauf dessen Ablehnung

erfolgte. Es folgte nunmehr der Antrag des Abgeordneten Dr. Minck⸗ witz: dem Gesetzentwurf folgenden Schlußparagraphen hinzuzu⸗

fügen: fůg §. 14. Dieses Gesetz wird erst zur Publikation gelangen, wenn die Regierungen der sämmtlichen Bundesstaaten die Genehmigung dazu ertheilt haben. Nach längerer Diskussion, an welcher sich die Abgeordneten Dr. Minckwitz, Dr. Krapp, Miquel, Dr. Windthorst⸗Meppen und Lasker betheiligten, wurde dieser Antrag abgelehnt und die Sitzung um 3 ¼ Uhr bis morgen vertagt.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde zunächst die Diskussion über §. 18 auf⸗ genommen, welcher folgendermaßen lautet:

„Jedes Pfarramt ist innerhalb eines Fahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmäßig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Ober⸗Präsidenten im Falle des Bedürfnisses auf Antrag angemessen zu verlängern.

Nach Ablauf der Frist ist der Ober⸗Präsident befugt, die Wie⸗

derbesetzung der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000 Thlr. zu erzwingen. Die Androhung und Festsetzung der Strafe darf wiederholt werden, bis dem Gesetze genügt ist. Außerdem ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten er⸗ mächtigt, bis dahin Staatsmittel einzubehalten, welche zur Unter⸗ haltung der Stelle oder desjenigen geistlichen Oberen dienen, der das Pfarramt zu besetzen oder die Besetzung zu genehmigen hat”

Graf Krassow beantragte, dem Paragraphen folgende Fassung zu geben: .

„Wird die dauernde Besetzung eines Pfarramts länger als ein

Jahr vom Tage des Freiwerdens der Pfründe gerechnet, ohne einen zach Erachten des Ober⸗Präsidenten ausreichenden Grund verzögert,

o steht demselben zu, die dauernde Besetzung binnen einer zu be⸗ immenden Frist zu fordern und nach deren vergeblichem Ablauf

as Einkommen bis zur dauernden Besetzung des Amts mit Be⸗

ag zu belegen und über dasselbe zu kirchlichen Zwecken der be⸗ effenden Konfession zu verfügen. Gegen diese Anordnung ist binnen 30 Tagen die Berufung an den Königlichen Gerichtshof für kirch⸗

liche Angelegenheiten zulässig.“

An der Diskussion betheiligten sich außer dem Antragsteller die Herren Grafen von der Schulenburg⸗Beetzendorf und Graf Brühl, welche die Regierungsvorlage bekämpften, während der Staats⸗Minister Dr. Falk ihre Annahme empfahl. (S. unter Landtagsangelegenheiten.) Bei der Abstimmung wurde der An⸗ trag des Grafen Krassow abgelehnt und die Fassung der Re⸗ gierungsvorlage angenommen. Ebenso wurde der §. 19 in der Fassung der Regierungsvorlage nach kurzer Diskussion, an der sich die Herren Graf Krassow, Graf Rittberg, von Bernuth, Wever, von Kleist⸗Retzow und der Staats⸗Minister Dr. Falk betheiligten, sowie die §§. 20 22 ohne Diskussion in dersel⸗ ben Fassung angenommen.

Zu §. 23, welcher lautet:

„Wer geistliche Amtshandlungen lin einem Amte vornimmt, welches ihm den Vorschriften der §§. 1 bis 3 zuwider übertragen worden ist, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thalern bestraft.

Dieselbe Strafe trifft denjenigen, der geistliche Amtshaudlun⸗ gen in einem von ihm nicht dauernd verwalteten Pfarramte vor⸗ nimmt, nachdem er von dem Ober⸗Präsidenten benachrichtigt wor⸗ den ist, daß das Zwangsverfahren Behufs Wiederbesetzung der Stelle in Gemäßheit der Vorschrift in §. 18 Absatz 2 eingelei⸗ tet sei.

beantragte Graf York v. Wartenburg:

in beiden Absätzen desselben hinter die

1be. 1 Worte „Amtshandlun⸗ gen“ einzuschieben die Worte: 8 1

8— 8

J““ 11“

„mit bürgerlicher Wirkungt“,, 5 während Graf Krassow den Antrag stellte, im Absatz 1 statt „§. 1 3“ zu setzen „§. 1 und 2“.

Da der Staats⸗Minister Dr. Falk den BVorkschen Antrag für unannehmbar erklärte, zog ihn der Antragsteller zurück. Herr von Kleist⸗Retzow nahm ihn wieder auf und befürwortete ihn. Das Haus lehnte jedoch sämmtliche Anträge ab und nahm §. 23 in der Fassung der Regierungsvorlage an. Ohne Diskussion wurden die §§. 24 und 25 in der Fassung der Vorlage angenommen. §. 26 lautet:

„Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Nachweis wissen⸗ schaftlicher Vorbildung und Befähigung finden keine Anwendung auf Personen, welche bereits vor Verkündung dieses Gesetzes im geistlichen Amte angestellt find oder vor dem ersten Januar . die Fähigkeit zur Anstellung im geistlichen Amte erlangt haben

Außerdem ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten er⸗ mächtigt, denjenigen Personen, welche vor Verkündung dieses Ge⸗ setzes in ihrer Vorbildung zum geistlichen Amte eenechete waren, den in diesem Gesetze vorgeschriebenen Nachweis der Vor⸗ bildung ganz oder theilweise zu erlassen.

Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist auch ermäch⸗ tigt, Ausländer von den Erfordernissen des §. 4 dieses Gesetzes zu dispensiren.“

Hierzu beantragte Graf Krassow: Im Absatz 1 an Stelle

der Worte: „vor dem 1. Januar 1873 ꝛc. ꝛc.“ zu setzen: „eine theologische Prüfung bestanden haben.“

Herr Gobbin stellte dagegen den Antrag: Im Alinea 1 an betreffender Stelle folgende Fassung zu geben:

„Personen, welche vor Verkündung dieses Gesetzes im geistlichen Amte angestellt sind, oder die Fähigkeit zur Anstellung im geist⸗ lichen Amte erlangt haben.“ 1

An der Diskussion betheiligten sich die Herren Gobbin, Graf Hompesch, von Kleist⸗Retzow, Graf Gahlen, Graf Lands⸗ berg⸗Vehlen und der Staats⸗Minister Dr. Falk. Dann wurde der Antrag des Grafen Krassow abgelehnt und der §. 26 in der Fassung der Vorlage mit dem Amendement Gobbin an⸗ genommen.

5. 27 wurde nach der Vorlage genehmigt.

§. 28, welcher lautet:

„Die Vorschriften dieses Gesetzes über das Einspruchsrecht des Staats (§S§. 1, 3, 10, 12, 15 uad 16) finden in den Fällen keine Anwendung, in welchen die Anstellung durch Behörden erfolgt, deren Mitglieder sämmtlich vom Könige ernannt werden.“

beantragte Graf York von Wartenburg folgendermaßen zu fassen: „die Vorschriften dieses Gesetzes über das Einspruchsrecht des Staates inden auf diejenigen Kirchen keine Anwendung, deren Aemter und Würden ohne Ausnahme, wie alle übrigen so auch das oberste Amt resp. die höchste Würde mit Angehörigen des Preußischen Staates besetzt sind.“ 1

Während Graf Krassow den Antrag stellte: hinter dem Worte: „ernannt“ einzuschalten: „oder bestätigt.“

Graf Krassow vertheidigte seinen Antrag, während Herr v.

Kleist und Graf York den Vorkschen Antrag zur Annahme empfahlen. Da der Staats „Minister Dr. Falk sich gegen beide Anträge erklärte und namentlich den letzteren für unannehmbar hielt, so zog Graf Vork diesen Antrag zurück, Graf Udo Stol⸗ berg nahm ihn wieder auf. Bei der Abstimmung, welche durch Namensaufruf erfolgte und bei der sich 6 Mitglieder der Ab⸗ stimmung enthielten, wurde der Antrag mit 84 gegen 45 Stim⸗ men abgelehnt, ebenso der Antrag Graf Krassow verworfen und §. 28 in der Fassung der Vorlage angenommen. * §. 29 wurde nach der Vorlage genehmigt und ein Antrag des Herrn von Senfft⸗Pilsach, für den nur der Antragsteller das Wort nahm, als §. 29a dem Gesetze einen neuen Paragraphen beizufügen, ohne weitere Diskussion abgelehnt.

§. 30, welcher lautete; 9 1

„Das gegenwärtige Gesetz tritt nicht vor dem Gesetz, betreffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, in Kraft.“

wurde auf Antrag des Grafen Rittberg, da die Publikation des in Rede stehenden Gesetzes bereits erfolgt ist, gestrichen und §. 31 sowie die Ueberschrift und Einleitung des Gesetzes ohne Diskussion genehmigt.

Um 3 Uhr wurde die Sitzung geschlossen und die nächste Sitzung auf heut anberaumt.

Der heutigen (29.) Sitzung des Herrenhauses wohn⸗ ten der Präsident des Staats⸗Ministeriums Feldmarschall Graf v. Roon, sowie die Staats⸗Minister Camphausen, Dr. Falk und Graf Königsmarck bei. Der Präsident Graf Otto zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode eröffnete die Sitzung um 11 ¼ Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen, worauf das Haus in die Tages⸗ ordnung eintrat. Der erste Gegenstand derselben war der 24. Bericht der Staatsschulden⸗Kommission. Der Refe⸗ rent Graf v. Behr⸗Negendank empfahl, der Königlichen Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden für das Verwaltungsjahr 1871 Decharge zu ertheilen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung, der mündliche Bericht der Agrar⸗Kommiss ion über die Petition des Mat⸗ thes Kuballa zu⸗ Kranowitz, wurde, da der Referent, Graf Schwerin im Hause nicht anwesend war, von der Tagesordnung abgesetzt.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die Vorbe⸗ rathung über den Gesetzentwurf, betreffend die kirchliche Dis⸗ ziplinargewalt und die Einrichtung des König⸗ lichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegen⸗ heiten. Es erfolgte zunächst die General⸗Diskussion über die Vorlage, zu welcher die Herren Dr. Schulze und Dr. von Goßler für die Vorlage, die Herren Graf Krassow, Graf zur Lippe, von Kleist⸗Retzow, Graf Brühl und Freiherr von Manteufel⸗Crossen gegen die Vorlage das Wort nahmen. Auch der Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf von Roon nahm Veranlassung, in die Diskussion einzugreifen. Bei Schluß des Blattes nahm die Spezialdiskussion ihren Anfang.

Se. Majestät der Kaiser und König haben vor Allerhöchstihrer Abreise nach St. Petersburg das jetzt nach mehr

als 6monatlicher Arbeit vollendete Fürsten⸗Diplom für den Reichskanzler Fürsten von Bismarck unterzeichnet. Das Di⸗ plom, welches unter der obersten Leitung und Aufsicht des Ober⸗ Ceremonienmeisters Grafen Stillfried nach dessen Anordnungen von dem Hofkalligraphen und akademischen Künstler Vietz aus⸗ geführt ist, enthält 12 Seiten Text, diejenige mit eingerechnet, auf welcher sich das von dem Maler Nahde gemalte Fürstliche Wappen befindet. Auf der ersten Seite steht der Titel Sr. Majestät des Kaisers und Königs, im Bogen umrahmt von den Wappen der 12 Provinzen, darüber der Adler, darunter der Namenszug Sr. Majestät. Die zweite Seite bringt die Moti⸗ virung der Erhebung in den Fürstenstand, in welcher der „un⸗ vergänglichen Verdienste“ des Fürsten um die Einheit und Größe des Vaterlandes gedacht wird, die dritte den Akt der Erhebung, die vierte die Bestimmungen über die Erblichkeit der Würde, die

Wappen selbst. Es ist das frühere nur durch den mantel und die Schildhalter, den

Linken, ausgezeichnet. Rechts von dem Wappen sind

unter ein Miniaturbild Straßburgs.

einen Auszug aus Fürsten.

Das ganze Diplom enthält im Text abgesehen kleineren 19 große Initialen. Dieselben sind im Faegilcer Styl gehalten und für diese Arbeit durchweg ponirt. den Buchstaben umgeben, resp. denselben überranken.

grauer Abtönung scharf und zart hervortreten. sämmtliche große Anfangsbuchstaben

sehen ist.

gewiesenen Garnisonen Mainz, Cöln resp. Danzig Tage stattgefunden.

ters des Direktors derselben übertragen worden.

misson ernannt.

Verwaltung zum Regierungs⸗Assessor ernannt. Die Korporation

Jubiläum gefeiert. (Hartungsche Buchdruckerei in Königsberg i. Pr.),

schildert.

hier eingetroffen und in Mylius Hotel abgestiegen.

passirt. Fulda, 28. April.

nenden Konferenzen sind bereits sämmtliche witz, hier eingetroffen. 1 drei Tage dauern und täglich 2 Sitzungen abgehalten

Cöln, 28. April.

sein Absteigequartier im Hotel du Nord.

Bayern. München, 24. April. Königs hat, der „Allg. Ztg.“ zufolge, sterium verfügt, daß das Artillerie⸗Regiments von Ingolstadt nach Neu⸗-Ulm, Bataillon des zweiten Fuß⸗Artillerie⸗Regiments von

das Krieg

Vollzug dieses Garnisonswechsels ist, insofern er das taillon des ersten und das zweite Bataillon des zw Artillerie⸗Regiments betrifft, mit der Rückkehr dieser theile von den Lechfeldübungen zu verbinden; die

eine Aufforderung zur gutachtlichen Berichterstattung

ziere, Unteroffiziere und Mannschaften ergangen. meinen sollen dabei die für die Armee festgestellten

länder angestrebt werden.

mittag 3 ½ Uhr hier eingetroffen. der Fahrt durch die festlich geschmückten Straßen

Hochrufen begrüßt.

Mecklenburg. Schwerin, 27. April. T herzog und der Herzog Paul Friedrich sind von hier über Berlin nach Bonn gereist.

Die Großherzogin⸗Mutter ist geste aus Berlin hier eingetroffen. Morgen

das kostbare Ehrengeschenk zu überreichen, von welchem bereits im vorigen Sommer in Doberan bei dem Ju

präsentirt worden ist. Nach der Ueberreichung findet tafel im Palais Ihrer Königlichen Hoheit statt.

diesseitigen Speciallandttage, der heute wieder für 1873/77 zugegangen. vertragsmäßig als sein fester Antheil schon zyustehen

Thlr., zusammen also 72,101 Thlr. jährlich aus den erträgen anfallen.

fünft

nd sechste die Beschreibung des Wappens, die siebente das 8 111“ ö11“ 8

Bischöfe, mit Ausnahme des Bischofs von Kulm, v. Die Konferenzen werden voraussichtlich

stücksparzelle in hiesiger Stadt an die Privatbank hier,

Fürsten⸗

preußischen Adler zur Rechten (heraldisch gesprochen) und den brandenburgischen zur

dänische,

links österreichische, darüber französische Fahnen angebracht, dar⸗ Die achte Seite bringt die Fortsetzung der Beschreibung des Wappens, die neunte Bestim⸗ mungen über die Nachkommen, die zehnte die Unterschrift Sr. Majestät des Kaisers und das Rubrum, die elfte und zwölfte der Fideikommiß⸗Stiftungsurkunde des

von den strengen neu kom⸗

Dasselbe gilt von den Arabesken, die in reicher Fülle

Der Grundton der Arabesken ist mattes Gold mit braunen Schattenlagen, hin und wieder durch kleine farbige ornamentale Blumen belebt, und läßt den Buchstaben in klarem Weiß mit Außerdem sind des Textes neuer Kompo⸗ sition und mit kleinem Ornament umgeben; wie auch jeder kleine Buchstabe des ganzen Diploms mit einem Goldschatten ver⸗

Die Uebersiedelung der 3. und 4. Ingenieur⸗In⸗ spektion sowie der 2. Festungs⸗Inspektion, welche bisher hier garnisonirten, nach den denselben durch die vom 1. Mai c. in Kraft tretende anderweite Organisation des Ingenieur⸗Corps zu⸗

hat dieser

Nachdem die Begründung der Stelle eines etatsmäßigen Mitgliedes der Kaiserlichen Normal⸗Eichungs⸗Kommission vom 1. Januar 1874 ab in Aussicht genommen ist, sind dem König⸗ lich preußischen Eichungs⸗Inspektor der Rheinprovinz, Berg⸗ Assessor Dr. Draßdo, einstweilen kommissarisch die Funktionen eines Hülfsarbeiters bei der gedachten Behörde und des Vertre⸗ Gleichzeitig ist derselbe zum beigeordneten Mitgliede der Normal⸗Eichungs⸗Kom⸗

Der Spezial⸗Kommissarius zu Fulda, seitheriger Kreis⸗ richter a. D. Reichau, ist bei seiner definitiven Uebernahme zur

der Kaufmannschaft zu Königsberg i. Pr. hat am 25. d. M. ihr fünfzigjähriges Zu dieser Feier ist eine Festschrift erschienen

welche die

Entwickelung des Handels und der Kaufmannschaft von Königs⸗ berg von Zeiten der Ordensritter an bis auf die Gegenwart

Posen, 28. April. Der Ober⸗Präsident der Provinz Posen, Günther, ist gestern Morgen mit dem Frühzuge von Berlin

Hannover, 28. April. Ihre Majestät die verwitt⸗ wete Königin von Griechenland hat heute Nacht auf der Durchreise von Bückeburg nach Bamberg den hiesigen Bahnhof

(W. T. B.) Zu den morgen begin⸗

preußische d. Mar⸗

werden.

Gestern Nachmittag traf, von Brüssel kommend, der Graf von Flandern hierselbst ein und nahm

Mit Genehmigung des

8⸗Mini⸗

erste Batgillon des ersten Fuß⸗

das erste Germers⸗

heim nach Metz und das zweite Bataillon letztgenannten Regi⸗ ments von Neu⸗Ulm nach Germersheim verlegt werden. Der

erste Ba⸗ eiten Fuß⸗ Truppen⸗ Verlegung

des dermalen in Germersheim stehenden Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons nach Metz hat jedoch erst am 1. Oktober d. J. stattzufinden.

Vom Ministerium des Innern ist, wie das „Korr. D.“ mittheilt, an das Gend'armeriekorps⸗Kommando

über die

für die Gend'armerie zweckmäßig und wünschenswerth er⸗ scheinenden Abänderung der Uniform und Adjustirung der Offi⸗ Im Allge⸗

kormen im

Auge behalten, im Besonderen jedoch dem speziellen Dienste der Gend'armerie Rechnung getragen und eine allgemeine Ueberein⸗ stimmung mit den Sicherheitsmannschaften der übrigen Reichs⸗

28. April. (W. T. B.) Der Prinz Leopold von Bayern und die Erzherzogin Gisela sind heute Nach⸗ Bei ihrer Ankunft und auf

nach dem

Residenzschlosse wurden dieselben von einer zahlreich versammelten Volksmenge auf das Wärmste empfangen und mit lebhaften

Der Erbgroß⸗

vorgestern

rn Abend

1 werden Depu⸗ tirte der Ritterschaft die Ehre haben, Ihrer Königlichen Hoheit

das Modell biläum der

50 jährigen Anwesenheit der Großherzogin⸗Mutter in Mecklenburg

große Fest⸗

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. G otha, 28. April. Dem

zusammen⸗

trat, sind zunächst die Etats der Staats⸗ und der Domänenkasse Letzterer zeigt ein Mehr von 77,198 Thlr. Reinertrag, wovon dem Staate 38,599 Thlr. zu den ihm

den 33,502 Domänen⸗

Zur Veräußerung einer Domänen⸗Grund⸗

welche

unweit des Theaters bauen will, wurde Genehmi

. hmigung des Land⸗ tags nachgesucht. Die Etats sind der Fin missi 2 Vorberathung überwiesen. s ööe“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. April. (W. T. B Während der Anwesenheit Sr. und gönig. lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Pr eußen sind Höchstdemselben der Ceremonienmeister Freiherr von Stillfried, der Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Philippovies, der Oberst Baron Vlassits, der Flügel⸗Adju⸗ tant Major Freiherr von Loehneisen und der Fürst Rudolf von Liechtenstein als Begleitung zugetheilt.

Der Prinz von Wales und der Prinz Arthur 85 Großbritannien sind heute Abend um 9ꝛ¾ Uhr hier an⸗ gekommen. Am Bahnhofe wurden dieselben vom Kaiser, welcher Feldmarschalls⸗Uniform und den Hosenband⸗Orden trug, sämmt⸗ lichen Erzherzogen, dem Herzoge von Modena, dem Herzoge von

Coburg, dem Kronprinzen von Dänemark, sowie von dem briti⸗

schen Botschafter Sir A. Buchanan und dem britis sst . schen Ausstel⸗ Eb15 Mr. Owen empfangen. Außerdem hatten sich 8 enerale Maroicie und Bellegarde, der Statthalter von Nieder⸗ esterreich Freiherr von Eybesfeld und der Polizeidirektor Le⸗ monier von Wien zum Empfange eingefunden. Im Bahnhof war Compagnie als Ehrenwache aufgestellt, deren Musik⸗ ve ei Ankunft des Zuges die englische Volkshymne intonirte. 5 . der Begrüßung der beiden Prinzen seitens des Kaisers 888 gte die gegenseitige Vorstellung des beiderseitigen Gefolges. Prinzen Rwrcki nenge eingefunden, welche die Ankunft der Der Kronprinz von Dänemark ist hier eingetroffen . auf dem Nordbahnhofe, wo eine ö Müufik 88 aufgestellt war, von dem Erzherzoge Carl Ludwig 88 ”“ der dänischen Gesandtschaft empfangen Der persische Bevollmächtigee Malcolm Khan hat heute Wien passirt, um dom Schah von Persien vasee. Das heutige Morgenblatt der „Neuen freien Presse“ die Mittheilung, daß der serbische Minister⸗Prä⸗ Risties gestern vom Kaiser in einer halbstündigen udienz empfangen sei und ihm ein eigenhändiges Schreiben es Fürsten Milan übergeben habe, worin letzterer den Wunsch ausdrückt, freundliche diplomatische Beziehungen mit Oesterreich⸗ Ungarn zu unterhalten, für die Einladung zur Weltausstellung Dank ausspricht und seine Ankunft in Wien für den Ie d. J. ankündigt. Der Kaiser habe sich nach den politischen vJ Serbiens erkundigt und über den bevorstehenden esuch des Fürsten Milan seine Genugthuung kundgegebeu. Hen⸗ wird Risties mit dem Grafen Andrassy eine Konferenz aben und am Mittwoch nach Belgrad zurückkehren. Bei der heutigen Berathung des Budget⸗Aus⸗ schusses der Reichsraths⸗Delegation über das Bud⸗ Pet für 1 das Ministerium des Auswärtigen wurde von dem 1 erichterstatter eine Resolution beantragt, in welcher die Befrie⸗ digung der Delegation über die vom Ministerium des Auswär⸗ igen befolgte Politik ausgedrückt wird. Graf Andrassy dankte für das Vertrauen, das damit ihm gegenüber ausgesprochen werde, und fügte bei der über den gegen Füt geringeren Umfang des letzten Rothbuchs entstandenen e numg hinzu, daß in einem wahrhaft konstitutionellen Staate er Minister des Auswärtigen der Krone stets nur eine von den berechtigten konstitutionellen Faktoren getragene und unter⸗ stützte Politik anrathen könne. Auf eine Anfrage Rechbauers

wegen der noch nicht erfolgten Anerkennung der spanischen Re⸗ publik erklärte Graf Andrassy, daß mit der formellen An⸗

erkennung gewartet werden müsse, bis die von der spa⸗ nischen Regierung einberufene konstituirende Versamm⸗ lung den Willen der Nation in Bezug auf die künftige Regierungsform ausgesprochen haben werde. Eine wei⸗ tere Anfrage betreffs des Verhaltens Oesterreichs bei der even⸗

tuellen Wahl eines Papstes und der Ausübung des Oesterreich

8 solchem Falle zustehenden Vetorechtes beantwortete Graf An⸗ vrassy mit dem Hinweise auf die Inopportunität der Besprechung einer derartigen Eventualität bei dem zu keinerlei Besorgnissen

Anlaß gebenden Gesundheitszustande des Papstes und mit der

Erklärung, daß er dem Kaiser überhaupt die Verzichtleistung auf irgend ein demselben zustehendes Recht nie anrathen werde. Die beantragte Resolution wurde darauf einstimmig angenommen, ebenso das Budget für das Ministerium des Auswärtigen mit einigen, jedoch sehr unerheblichen Abstrichen.

1 Die gestrige Versammlung der deutsch-⸗öster⸗ reichischen Partei, an welcher sich 270 Vertreter aller cislei⸗ thanischen Provinzen betheiligten, genehmigte das schon veröffent⸗ lichte Wahlprogramm mit einigen nur formellen Abänderun⸗ gen und ernannte demnächst ein aus 36 Personen bestehendes Reichswahlkomite, in welchem die verschiedenen Fraktionen der deutsch⸗österreichischen Partei, Konservative, Liberale, Deutsch⸗ nationale und Demokraten vertreten find.

Schweiz. Bern, 28. April. (W. T. B.) Bei der gestrigen Volksabstimmung im Kanton Solothurn hat abermals die liberale Partei gesiegt. Zur Annahme ge⸗ langten das Schulgesetz, das Katastergesetz und das Gesetz über die Verwendung der Bettagssteuer; das Besoldungsgesetz wurde verworfen. In den Kantonsrath wurden 6 Liberale und ein Ultramontaner gewählt.

Großbritannien und Irland. London, 26. April. Der 30. Geburtstag der Prinzessin Ludwig von Hessen (Prinzessin Alice von Großbritannien) wurde gestern in Windsor in üblicher Weise gefeiert.

Frankreich. Paris, 27. April. Während der Ab⸗ wesenheit des Finanz⸗Ministers Leon Say wird der Handels⸗

Minister Teisserene de Bort die Geschäfte desselben über⸗

nehmen.

Der Generalrath des Departements der untern Seine hat noch 150,000 Fr. für die Errichtung der Artillerie⸗An⸗ stalten von Rouvray votirt, so daß die Summe, welche die Stadt Rouen und das Departement zu diesen Anstalten bei⸗ steuern, jetzt eine Million beträgt.

A1A“ Armee⸗Mobilmachungs⸗Versuche, welche näch⸗ stens stattfinden sollen, zu erleichtern, hat der Kriegs Minister befohlen, daß jedem Divisions⸗Generalstab ein Offizier beigege⸗ ben wird, der mit dem Transportwesen auf den Eisenbahnen betraut wird. Der Kriegs⸗Aviso „Lamotte⸗Piquet“ ist zur Verstärkung der französischen Seestreitkräfte nach den spanischen Küsten abgegangen.

In Tarbes und Orthez sind zahlreiche spanische Flüchtlinge angekommen. . v

28. April. (W. T. B.) Sämmtliche Blätter besprechen

die Wahl Barodets, über welche alle, mit Ausnahme der ra⸗ dikalen Zeitungen, ihre Ueberraschung kundgeben. Die Journale der monarchischen Parteien betrachten die Wahl als das Resul⸗ tat der Politik des Präsidenten Thiers, welcher sich der Linken degeaa habe, anstatt in den konservativen Parteien seine Stütze zu suchen, während die republikanischen Blätter die Erklärung für den Triumph der Radikalen in den von der Nationalver⸗ sammlung begangenen Fehlern finden. „Bien public“ hält die Erwählung Barodets für eine schwer wiegende Thatsache, deren Tragweite indessen durch eine Reihe von günstigen Umständen erheblich abgeschwächt werde und die keinen⸗ falls die Deutung zulasse, als ob der Radikalismus 90,000 Parteigenossen gewonnen habe. Der „Francais“ erklärt, die Barodetsche Wahl sei eine furchtbare Mahnung für die konser⸗ vativen Parteien und spricht die Hoffnung aus, die Regierung werde jetzt die Nothwendigkeit einsehen, ihren Stützpunkt in der Vereinigung aller konservativen Parteien zu suchen. Die „Presse“ konstatirt den Wahltag als einen neuen 18. März. Gambetta und einige andere Führer der Radikalen bereiten, wie verlautet, Schritte vor, um dem Präsidenten Thiers die wohlmeinenden Gesinnungen, welche sie seiner Person gegenüber hegen, kund zu thun. Alle Gerüchte über bevorstehende Ver⸗ änderungen im Ministerium sind, der „Agence Havas“ zufolge, unbegründet.

Spanien. Madrid, 25. April. Der Minister des Aus⸗ wärtigen, Castelar, hat folgendes Circular an die spanischen Gesandtschaften im Auslande gerichtet:

Madrid, 23. April, 1 Uhr Morgens.

„Heute, wo die regelmäßige Versammlung der Permanenz⸗Kom⸗ mission stattfinden sollte, haben sich zahlreiche Bataillone der alten Militz, auf dem Torasplatze und anderen Punkten der Stadt zu⸗ sammengezogen; von wem dieselben einberufen, weiß man nicht. Gleich darauf sind an der Front dieser Bataillone und in rebellischer Haltung pensionirte Offiziere und Generale erschienen. Das Erscheinen mehrerer Bataillone Freiwilliger der Republik und der ganzen bewaffneten Macht, sowie die Haltung der Bevpölkerung haben den Rebellen das Nutzlose ihres Unternehmens bewiesen und nach den ersten Aufforderungen und ohne einen Schuß zu wechseln, haben sie die Waffen gestreckt, welche von der Behörde in Empfang genommen worden sind. Der Regierung ist ein enthusiastischer Beifall gezollt und das. Ver⸗ halten der Rebellen einstimmig verdammt worden. Die Ruhe ist auf⸗ recht erhalten worden und man ist sicher, daß sie nirgend gestört werden wird. Es ist kein Unfall zu beklagen. Das allgemeine Resultat dieses Ruhestörungsversuchs ist äußerst günstig für die Autorität der Regierung gewesen, deren besonnene Haltung das größte Lob verdient.

Castelar.“

28. April. (W. T. V.) Die gestrige Versammlung der föderativen Repubikaner, an welcher sich viele un⸗ bewaffnete Nationalgarden betheiligten, ist ruhig verlaufen. Die Gerüchte von einer partiellen Kabinetskrisis er⸗ halten sich.

Pportugal. Lissabon, 28. April. (W. T. B.) Die für die Befestigung und Vertheidigung Lissabons eingesetzte Militärkommission hat heute ihre Arbeiten wieder aufge⸗ nommen. Es kommen noch immer zahlreiche, der vornehmen und besitzenden Klasse angehörige spanische Familien hier an. Der ehemalige Ministerpräsident Zorilla hat noch in Elvas seinen Aufenthalt.

Italien. Rom, 23. April. Die Deputirtenkammer ist heute zum ersten Male nach den Osterferien wieder zusammen⸗ getreten. Die Sitzung mußte aber vertagt werden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Abgeordneten nicht er⸗ schienen war. E1 8

Türkei. Konstantinopel, 28. April. (W. T. B) Von Herrn von Lesseps wird die dem Journal „Turquie“ aus Athen telegraphisch zugegangene Mittheilung dementirt, daß er bei der griechischen Regierung die Konzession zur Durchstechung des Isthmus von Korinth nachgesucht habe, ein Unter⸗ nehmen, an dem er sich keineswegs zu betheiligen gedenke. Dem „Levant Herald“ zufolge ist hier am Freitage ein Abge⸗ sandter des Sultans von Atchin eingetroffen, um die Dienste der Regierung in dem Streite mit den Niederländern nachzusuchen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. April. Der Herzog Eugen von Leuchtenberg ist am 6. März in Taschkend eingetroffen.

An der großen Parade am 20. April werden 51 ¼ Bataillone Infanterie, 38 ½ Schwadronen Kavallerie und 106 Geschütze Theil nehmen, die in fünf Linien mit der Front nach dem Sommergarten aufgestellt sein werden, jedoch mit Ausnahme der Artillerie, die längs der Newa vom Paradeplatz am Win⸗ terpalais bis zum Sommergarten Aufstellung nehmen wird. Die Infanterie⸗Regimenter der Garde und das Lehrbataillon werden bataillonsweise in rechtsabmarschirten Zugkolonnen, die Schützen⸗Compagnien zu besonderen Bataillonen formirt, die Armee⸗Infanterie⸗Regimenter in doppelten Zugkolonnen, ohne Aussonderung der Schützen⸗Compagnien aufgest llt werden. Die Kavallerie der vierten Linie nimmt in rechtsabmarschirten Regiments⸗, die der fünften in ebensolchen Divisions⸗Schwa⸗ dronskolonnen Stellung. Die ganze Parade wird Se. Kaiser⸗ liche Hoheit der Ober⸗Befehlshaber der Garde und der anderen Truppen des St. Petersburger Militärbezirks, die erste Linie Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger, die zweite der General⸗Adjutant v. Dehn, die dritte der General⸗Lieutenant Tschengery, die vierte der General⸗Lieutenant Ssuchodolski und die fünfte der General⸗Lieutenant Baron v. Stackelberg kom⸗ mandiren.

Ueber den Stand der Loskaufsoperation am 1. April 1873 meldet der „Reg.⸗Anz“:

Von den 80,028 der Centralloskaufs⸗Kommission eingereich⸗ ten Loskaufsdokumenten sind 77,123 bestätigt worden. Von die⸗ sen letzteren sind 21,307 Kontrakte auf Grundlage gegenseitiger Einigung zwischen Gutsbesitzen und Bauern und 33,707 Kon⸗ trakte und die 22,109 Akte in den westlichen Gouvernements auf Forderung der Gutsbesitzer abgeschlossen worden. An den 77,123 be⸗ ftatzoich Loskaufsdokumenten sind 6,905,940 sogenannter Revisions⸗ eelen betheiligt, die 24,332,506 Dessij. 1726 Faden Land erworben haben und denen Loskaufsdarlehen im Betrage von 634,910,503 R. 88 K. bewilligt worden sind.

Der Kassenabschluß bilanzirt mit 628,933,063 R. 11 K. Vom Passiv kommen dabei 274,155,326 R. 32 K, auf die Schulden der Gutsbesitzer an die ehemaligen Kreditinstitutionen, 62,259 R. 22 K. auf Strafgelder, 55,749 R. 9 K. auf die Kosten für Publikationen und Aufhebung der Seguester, 84,518,950 R. auf 5prozent. Billete 2. Emiss., 173,033,750 R. auf die Loskaufsscheine, 2,293,004 R. 29 K. auf die Rückerstattungen, 82,338,534 R. 23 K. auf die 5 prozent. Scheine und 12,475,489 R. 96 K. auf das Kapital zur Auszahlung der ununterbrochenen 5 ½prozent. Rente. 8

„Nach den Loskaufskontrakten beträgt der Werth eines Seelenan⸗ theils (36 Dessj.) 106 R. 39 K., wovon 47 R. 12 K. auf die Bank⸗ schuld und 59 R. 27 K. auf die bewilligte Sur in L f

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pieren und Geld kommen. Nach den Loskaufsakten (in 1 estli Eööe“ 88 Feünganche e Zeht 2

, wovon 27 R. 5 K. auf die Bankschuld 37 R. 59 K. auszuzahlen gewesen sun.

Nach den letzten Nachrichten aus Taschkent, welche der „Golos“ erhalten, nehmen von den Bucharen viele Partei für Khiwa. So sind im (asiatischen) Taschkend vier Bucharen ergriffen worden, welche das Volk gegen die Russen aufzuwie⸗ geln gesucht, ihre Mühe aber ganz verloren hatten; und bei Perowsk sollen kleine Unordnungen unter den Kirgisen vorge⸗ kommen sein. Inwiefern hierbei Musafar⸗Edin betheiligt ist, ist nicht bekannt, aber Nachrichten aus Samarkand zufolge erweckt die unruhige Lage Bucharas in den Bewohnern dieser Stadt die Hoffnung, daß sie nach Buchara werden übersiedeln können. Der Chan von Chokand, Chudojar, hat Lieferungen von Mehl für die russischen Truppen übernommen und benimmt sich so, daß von seiner Seite nichts befürchtet wird.

28. April. (W. T. B.) Zu Ehren der Anwesenhei des Deutschen Kaisers ist in vielen Straßen der Stadt fest⸗ lich geflaggt. Eestern Abend besuchten beide Kaiser das Theater, wo das Ballet „Comaugo“ gegeben wurde.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. April Ueber die bevorstehende norwegische Reise des Königs meldet eine Korrespondenz von Christiania an „Göteborgs Posten“”“:

„Ehe das Storthing Osterferien machte, ernannte es, wie man vernimmt, eine Deputation von 12 Mitgliedern, welche bei der Krö nung des Königs Oscar in Drontheim zugegen sein sollen. Man er zählt hier, daß der König etwa am 15. Juni Stockholm verlassern und sich über Jemtland nach Drontheim begeben wird. Hier wird e am 26. Juni auf St. Olaf, der größten norwegischen Fregatte, a Bord gehen, um in der Gesellschaft des schwedischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, des Chefs des norwegischen Departe ments des Innern, Falsen, des Admirals Knap und wahrscheinlich mehrerer schwedischer und norwegischer Staatsräthe eine Tour bis zum Nordkap su machen, eine Reise, die von keinem Könige in den letzten 250 Jahren unternommen worden ist oder nicht seit der Zeit, da Christian IV. auf einer Yacht eine Reise dorthin machte. Dies 2 kleine Fahrzeug war während eines Sturmes nahe daran, an de Klippen zu zerschellen und verlor mehrere Anker; ein kleinerer Anker, welcher den König rettete, wurde vergoldet und befindet sich noch au 18 dem Schlosse Rosenborg.“

Beide Kammern nahmen am 19. den Königlichen Vorschlag zu dem neuen Münzsystem und damit zusammenhän gend die Billigung der mit Norwegen und Dänemark abge schlossenen Muͤnzkonvention mit überwiegender Majorität an, nämlich in der Ersten mit 87 gegen 14 und in der Zweiten mit 128 gegen 44. Die Minarität aber stimmte ebenfalls nicht die Verwerfung, sondern nur für Rücksendung an den Ausschuß um noch einige angemerkte Abänderungen zu machen.

Die japanische Gesandtschaft ist heute Nachmittag

Konsulats⸗Abtheilung des schwedischen Departements für aus⸗ wärtige Angelegenheiten, Grafen C. Lewenhaupt, sowie dem Lieutenant der Scheeren⸗Artillerie, C. E. de Champs, welcher der Gesandtschaft während ihres Aufenthalts in Schweden attachirt worden ist, mit dem Dampfschiffe „Thunberg“ in Malmö angekommen. Die Gesandtschaft und ihre Begleiter wurden an der Schiffsbrücke vom Amtmanne abgeholt und zu Kramers Hotel geführt, wo ein Diner für die Reisenden bestellt war. Ein Extrazug mit zwei Königlichen Waggons nebst Schlafcoupés waren zur Disposition derselben gestellt; die Ab⸗ reise von Malmö geschah um 3 Uhr Nachmittags. Der Extra⸗ zug wird morgen Mittag in Stockholm erwartet, wo die Ge⸗

sandtschaft an einer vom Innocenz⸗ Orden in der Börse arran⸗ girten Festlichkeit theilnehmen wird.

Amerika. Washington, 27. April. (W. T. B. Schatzsekretär Richardson hat für den Monct Mai den Ver⸗ lauf von sechs Millionen Gold und den Ankauf von einer Million Bonds angeordnet, auch bestimmt, daß die Zahlung der im Mai d. J. fälligen Staatsschuldscheincoupons ohne Discont⸗ abzug schon jetzt erfolgen kann.

Nr. 27 des Amts⸗Blattes der Deutschen Reichs⸗Post⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: Henchi scten eh 23. April 1873: Seepostverbindung mit Norwegen auf den Routen Hamburg⸗Drontheim und Frederikshavn⸗Christianssand. Vom 24. April 1873: Errichtung einer Postanstalt am Weltausstellungs⸗ platze in Wien. Vom 23. April 1873: Notirung des Gewichts der gewöhnlichen Packete. Vom 15. April 1873: Behandlung der Differenzen im Päckereiverkehre nach dem Auslande. Vom 19. April 1873: Portofreiheit in Invaliden⸗Angelegenheiten. Vom 23. April 1873: Berechnung des gemeinschaftlichen Portos für Fahrpost⸗ sendungen aus Rußland via Oesterreich. 8

Die Nr. 16 des „Central⸗Blattes für das Deutsch Reich“ enthält folgenden Inhalt: 1) beb- Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. 2) Gewerbewesen: Ertheilung einer Approbation als Arzt unter Dispensation der ärzi⸗ lichen Prüfung. 3) Münzwesen: Notiz über die Ausprägung von Reichs⸗Goldmünzen. 4) Maaß⸗ und Gewichtswesen: Republikationen von Bekanntmachungen ꝛc. der Normal⸗Eichungskommission. 5) Zoll⸗ und Steuerwesen: Mittheilung bezüglich des Verkehrs mit steuer⸗ pflichtigen Getränken zwischen Elsaß⸗Lothringen und Baden. 6) Post⸗ wesen: Mittheilung, betreffend den Verkauf einzelner Exemplare des „Postblattes.⸗ 7) Konsulatwesen: Mittheilung über Befugnisse des Kaiserlichen General⸗Konsuls zu Lima.

Die Nr. 17 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege. Herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, enthält: Bekanntmachung vom 19. April 1873, betreffend den von der Fenerversicherungs⸗Gesellschaft Colonia in Cöln eingesandten Prämienantheil aus den Versicherungen der Justizbeamten im Jahre 1872. Erkenntnuiß des Ober⸗Tri⸗ bunals vom 26. Februar 1873. Die Prt e8 welche ein die Polizei, leitender Beamter (z. B. ein Distrikts⸗Kommissar) in Angelegenheiten der Provinzial⸗Feuersozietät aufnimmt, sind innerhalb der Zuständigkeit aufgenommene öffentliche Urkunden. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom 8. März 1873, betreffend die interemistische Festsetznng und exe⸗ kutivische Beitreibung von Pfarrabgaben durch die Verwaltungsbehörde.

Nr. 34 „der Annalen der Landwirthschaft“ in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Der Bericht des englischen Veterinär⸗Departements an das Parlament. Die Kanalbauten zur Wiesenbewässerung auf den jütländischen Haiden Deutsch von W. Finn. Die natürlichen Vorräthe des Baker⸗Guano. Vermischtes: Relative Menge und Preis des Viehes in den Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika. Der landwirthschaftliche Unter⸗ richt in der Volksschule. Stenographischer Bericht über die sechste Generalversammlung des Vereins der Stärke⸗, Stärkesyrups⸗ und Stärkezuckerfabrikanten Deutschlands. Das Einsammeln von Mai⸗ käfern. Viehlade des landwirthschaftlichen Kasinos zu Lüdorf. Ein neuer Feind des Weinstocks. Ein dem Weinstock schädlicher Borken⸗ käfer. Vereinsversammlungen.

8 88 Statistische Nachrichten. Wäh C“ z1r 16“ Während der ersten Hälfte des Monats April sind in Prag

in 5 zu zw gehörigen

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wie „Snällposten“ meldet, begleitet vom Chef der Handels⸗ und 8

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