1873 / 106 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

dessen die Abreise eines Spezial⸗Kommissars, welcher eine strenge Untersuchung einleiten sollte, noch verschoben.

St. Petersburg, Sonnabend, 3. Mai. Wie von Baku vom 30. April gemeldet wird, war der General⸗Adjutant Fürst Mentschikoff am Tage zuvor daselbst eingetroffen. Derselbe beab⸗ sichtigte am 1. d. seine Reise an die persische Grenze fortzusetzen, um dort den Schah zu bewillkommnen.

New⸗Vork, 2. Mai. Eingetroffenen Nachrichten aus Cuba zufolge verlangt der Kommandant des englischen Kriegs⸗ schiffs Rover, daß O Kelly sofort nach Havannah gebracht und dort der Prozeß fortgesetzt werde.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 4. Mai. Opernhaus. (105. Vorstellung.) Joseph in Egypten. Musikalisches Drama in 3 Abtheilungen von Duval. Musik von Méhul. Benjamin: Frl. Horina. Jacob: Hr. Fricke. Joseph: Hr. Schott. Simeon: Hr. Wo⸗ worsky. Hierauf: Das schlecht bewachte Mädchen. Pantomi⸗ misch⸗komisches Ballet in 2 Abtheilungen und 3 Bildern von

Paul Taglioni. Musik von Hertel. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (120. Abommements⸗ Vorstellung.) Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Frl. Wienrich vom Großherzoglichen Hoftheater in Schwerin: Fanchon, als Gast. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.

Montag, 5. Mai. Opernhaus. (106. Vorstellung.) Lohen⸗ grin. Oper in 3 Akten von R. Wagner. Ortrud: Frl. Lam⸗ mert, vom Fürstlichen Hoftheater in Sondershausen, als Gast. Elsa: Fr. v. Voggenhuber. Lohengrin: Hr. Diener, vom Stadttheater in Cöln, als Gast. Telramund: Hr. Schmidt. König Heinrich: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (121. Abonnements⸗Vorstellung.) Der letzte Brief. Lustspiel in 3 Akten nach dem Französischen frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel

Preise.

Dienstag, 6. Mai. Opernhaus. (107. Vorstellung.) Der Wasserträger. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Cherubini.

1“]

Constanze: Frl. Lehmann. Graf: Hr. Woworsky. Wasser⸗ träger: Hr. Krolop. Hierauf: Thea, oder: Die Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von P. Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (122. Abonnements⸗Vorstellung.) Aschenbrödel. Schauspiel in 4 Abtheilungen von R. Benedir. Frl. Reinecke, vom Stadttheater in Bremen: Elfriede, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 4. bis 11. Mai 1873. Opernhaus. Sonntag, den 4. Joseph. Schlecht bewachte Mädchen. Montag, den 5.: Lohengrin. Dienstag, den 6.: Wasserträger. Thea. Mittwoch, den 7.: Donnerstag, den 8.: Margarethe. Freitag, den 9.: Hugenotten. Sonnabend, den 10.: Mignon. Sonntag, den 11.: Preziosa. 1

Schauspielhaus. Sonntag, den 4.: Grille. Montag, den 5.: Letzte Brief. Dienstag, den 6.: Aschenbrödel. Mittwoch, den 7.: Donnerstag, den 8.: Zum 1. Mal: Der Elephant. Freitag, den 9.: Braut von Messina. Sonnabend, den 10.: Der Elephant. Sonn⸗ tag, den 11.: Minna von Barnhelm.

Peter von Cornelius.*)

Peter Cornelius wurde am 23. September 1783 1- Düsseldorf geboren, wo sein Vater Inspektor und Lehrer an der nstakademie war. Der Knabe hatte den einen großen Vortheil, daß die Kunst heimisch im elterlichen Hause war. Bilder, Gypsabgüsse, Pinsel und Stifte waren die ersten Gegenstände, auf die der erwachende Blick des Kindes fiel; es sah den Vater arbeiten und suchte es ihm nachzu⸗ machen. Die Düsseldorfer Gallerie war der Aufenthalt des Knaben; dort sog er unbewußt eine Fülle künstlerischer Anschauuns ein.

Den Vater verlor er, ehe er das sechszehnte Jahr erreicht hatte. Die Sorge für Mutter und fünf Schwestern fiel ihm und einem alteren Bruder zu. Durch die Vermittlung eines Cölner Bürgers Walraff, des Mannes, der der Stadt Cöln das Museum stiftete, wurden ihm für die Kuppel der Kirche in Neuß monumentale Ge⸗ mälde aufgetragen, Evangelisten, Engel, Apostel. Diese Werke sind jetzt verschwunden. Im Jahre 1809 siedelte er nach Frankfurt über und zum Theil dort erstand jenes Werk, das wir unbedingt als Fesnr mitrechnen müssen, wenn wir an die Gesammtheit seines Künstlerthums denken, der Faust. Es wird uns heute schwer, uns

den Eindruck zu vergegenwärtigen, den diese Blätter, besonders als sie

um 1816 im Stich erschienen, rings umher ausübten. Carstens Zeichnungen waren so gut wie nicht bekannt. Nun denke man in all diese Epaminondasse und Alexanders und Brutusse und Sophonisben, die Alle mit einer Phrase von Racine auf den Lippen hinconterfeit, in Mode waren, plötzlich den Faust des Cornelius hineingeworfen⸗ eckig, scharf, oft mit groben Zeichenfehlern, immer mit schneidiger

Wahrheit des Ausdruckes. Gothische Architekturen, mittelalterliches Kostüm! Die Jugend war begeistert für die neue Aera; Goethe selbst, dem der Künstler die Blätter widmete, auf der Höhe seiner ücht klassischen Kunstanschauung, nahm das Werk freundlich auf; er erkannte es als bedeutend, daß es aber bahnbrechend für eine neue Kunst sein sollte, ahnte er nicht. Betrachten wir heute diesen Cyklus von Kompositionen und stellen an das Formale, unbekümmert um die Umstände, unter denen das Werk entstand, die Forderungen, die wir an die Form unserer modernen Künstler zu stellen berechtigt sind, so wird uns manche grobe Sünde gegen die Korrektheit der Zeichnung

verletzen; es war das Ringen mit dem ganz und gar neuen Stoffe,

das rücksichtslose Kämpfen nach dem Ausdruck, was ihm oft die Augen

blendete und Fehler übersehen oder geringschätzen ließ, sobald sie nur

die Idee nicht beeinträchtigten. Dieser Zug geht durch die ganze

Kunst des Cornelius. Die Faustkompositionen sind unbekannt in

Deutschland; ihr harter, wenig einschmeichelnder Charakter, besonders

die durchgängig reizlose Gestalt des Gretchen haben das verursacht.

Geistig dem Faust verwandt, aber gereifter noch und formal vol⸗

lendeter sind die Zeichnungen zum Nibelungenliede, die, in Rom ent⸗

standen, das Studinm der Altitaliener und Raphaels verrathen, ohne

daß vom deutschen Grundcharakter auch nur eine Spur verloren wäre.

Hier schwingt sich der Meister schon mitunter auf eine 12 die

seinen besten Werken gleichkommt. Die Begrüßung der Königinnen Chriemhild und Brunhild liegt noch befangen in allerlei Unfreiheit aber in dem folgenden Blatt, wie Hagen Chriemhild das Geheimniß von Siegfrieds Verwundbarkeit entlockt, tritt schon besonders in der ur Hagens die Größe zu Tage; voll Humor ist die Scene, wie Siegfried den gefangenen Bären auf das Jagdgesinde losläßt, obgleich an dem jugendlichen Helden formal Manches auszusetzen wäre Sieg⸗ frieds Tod ist eine foͤrmliche Umdichtung des Textes, die der Künstler vornahm, weil sie ihm besser taugte, seinen Grundgedanken zur An⸗ schauung zu bringen. Tiefe, sittliche Entrüstung über den feigen Meuchelmord flammt in Siegfrieds Zügen, an den physischen Schmerz des Pfeilschusses denkt er nicht vor Zorn über den Mann, den er einst geehrt hatte; er schleudert den Schild, die einzige Waffe, die ihm geblieben, nach Hagen, eine Wucht liegt in dem Wurfe, die Alles zerschmettern wird, was sie trifft. Mit einem mächtigen Satze springt Hagen zur Seite, aber auch er fürchtet minder den Arm Siegfrieds als sein Auge. Es ist, als wenn es ihm graute, noch einmal den Gemordeten anzuschauen.

Und da am Morgen nach der Unthat Chriemhild den Leichnam des Gatten vor ihrer Kammerthür findet als wenn in jähem Krampfe alle ihre Nerven zerrissen, so knickt sie zusammen, keines Aufschreis mehr fähig. Fast das Großartigste von Allen aber sind einige Theile des reich gegliederten Titelblattes, der Kampf auf der Treppe des brennenden Saales, und Etzels Klage um die gefallenen Helden. Hingemäht, übereinander gestürzt liegen die Leichen; König Etzel, Hildebrand und Dietrich starren in wortlosem Schmerz auf sie hernieder. In diesen Gruppen der Gefallenen erkennen wir ein von Cornelius später mehrfach wiederholtes Motiv: in der Zerstörung Tro⸗ jas, in den apokalyptischen Reitern und dem Fall Babels liegen eben⸗ falls die Menschenleiber da, wie Labgehauenes Gras. In spätem Alter ist der Meister noch einmal auf die Nibelungen zurückgekehrt. Für ein Se. Majestät dem König von Preußen von rheinischen Künstlern ge⸗ schenktes Album zeichnete er Hagen, der der Nibelungen Hort in den Rhein versenkt.

„Nach Beendigung der Nibelungen fühlte sich Cornelius als Künstler gereift, es bedurfte nur der äußeren Gelegenheit, die Reife darzuthun. Er sehnte sich leidenschaftlich nach einem roßen mo⸗ numentalen Auftrage. Der preußische 2ee in Rom wollte in seinem Hause ein Zimmer mit Arabesken schmücken lassen und ver⸗ handelte deshalb mit Cornelius. Der Künstler aber wußte den Be⸗ steller zu größeren Zielen zu bewegen und so wurde das Gemach von Cornelius, Overbeck, Veit und Schadow mit Fresken aus der Ge⸗ schichte Josephs geschmückt. Es war den Künstlern klar, daß es sich bei diesem Auftrage darum handelte, der Welt zu zeigen, daß die monu⸗ mentale Kunst fortan von Deutschen ihre Richtung empfange. Das eine der Bilder des Cornelius ist ein Werk ersten Ranges. Das ist die Wiedererkennung Josephs und seiner Brüder. Der ägyptische Statthalter beugt sich gerührt zu dem kleinen Benjamin nieder, der ihm jnbelnd um den Hals fliegt; die Charaktere der Brüder sind meisterhaft abgestuft von bloßem Staunen bis zu reuiger Demuth und finsterem Mißtrauen. Das andere Bild, die Traumdeutung, steht so hoch nicht, schon der Gegenstand kann uns nicht so sympathisch berühren; doch ist auch hier die Gruppe der Priester, die mit verschiedenem Interesse der Prophezeiung Josephs lauschte, im höchsten Grade trefflich. Während an der Casa Bar⸗ tholdy gemalt wurde, war Niebuhr als preußischer Gesandter nach Rom gekommen. Die Anregung dieses geistreichen Mannes wirkte viel, die jungen Reformatoren sammelten sich um ihn.

Der Marchese Massini, angeregt durch die Fresken der Casa Bartholdy, wollte seine Villa mit Gemälden zu italienischen Dichtern

*) Nach einem im Bremer Künstlerverein gehaltenen Vortrag von A. Fitger, mitgetheilt in der „Wes. Ztg.“ 5 85

schmücken lassen. Overbeck erhielt den Tasso, Schnorr Ariost, Cor⸗ nelius Dante. Dante war ein besonderer Lieblingsdichter der deutschen Künstler; Carstens hatte schon Stoff aus ihm geschöpft, Koch des⸗ gleichen. Das christlich Symbolische zog, der damaligen Zeitströmung gemäß, mächtig an, und während die Komposition des Carstens sich in dem realen, plastischen Gebiet der Hölle bewegt, wählte Cornelius sich das P.eradies mit all seinen Mysterien zur Darstellung, doch ist seine Komposition nur Entwurf geblieben. 8 sehnte sich seit lange nach dem Vaterlande, Verhandlungen mit der preußischen Regierung waren im Gange wegen Uebernahme der neu zu gründenden Kunstaka⸗ demie in Düsseldorf, aber die Entscheidung führte der Kronprinz Ludwig

von Bayern herbei, der die Säle der Glyptothek von ihm wollte ausmalen

lassen.

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrte er in die Heimath zurück. Das Arrangement war so getroffen, daß er im Winter zu Düsseldorf war, im Sommer in München. Auf die weltferne Stille des römischen Aufenthaltes folgte desplich stürmisches Treiben des Tages. Neben den Cartons zur Glypthotek, die in den Wintern entstanden, lag ihm eine vollständige Reorganisation der Akademie ob. 1826 war der Göt⸗ tersaal vollendet. Hier ist der Moment, wo wir Cornelius und sein Verhältniß zur Antike näher zu betrachten haben. Die Kunst des Mittelalters, wo sie räumlich und zeitlich fernliegende Stoffe, biblische, griechische oder römische behandeln will, macht durchaus keinen Un⸗ terschied von den nationalen Stoffen. Das beginnt schon mit dem ältesten deutschen Gedicht, dem Heliand. Christus, das hehre Gottes⸗ kind, und seine Apostel sind aufgefaßt als ein Häuflein ritterlicher sie im deutschen Gemüthe als Ideale lebten. Später die Aeneis von Heinrich von Veldeke und das Helden, wie Alexanderlied von Lamprecht sind durch und durch mit deutschem Geiste getränkt, die antiken Helden werden zu deutschen Degen, die Frauen erhalten den minniglichen deutschen Charakter. In der bildenden Kunst geht es gerade so, die Heiligen und das Volk werden im vaterländischen Zeitkostüme dargestellt, kaum daß sich für Christus, die Madonna und die Apostel eine typisch ideale Gewandung erhält. Goethe’s Iphigenia ist in ihrem Grund⸗ wesen deutsch. Man vergleiche die Iphigenia des Euripides und die Goethe's, um den tiefen nationalen Unterschied zu erkennen. Nur so, wie Goethe in seinem deutschen Gemüthe den Stoff ergriffen und aus⸗ gereift hatte, konnte er die siegende Gewalt erlangen. Wir sind zwar völlig m Stande, uns fernliegende Kunstwerke zu eigen zu machen, Bildung und Intelligenz führt uns auf die Höhe, einen Orest, eine Antigone zu genießen, aber nur so lange ein solches Kunstwerk Origi⸗ nal ist, nur so lange wir den Hauch des Volkes spüren, der dem Künstler sein Werk mit bilden half. Sobald die Nachahmung ein⸗ tritt, sind wir kalt. Getragen von dem Geiste des lebenden Volkes, schuf Goethe die Iphigenia, ebenso Cornelius seine Götter⸗ und Helden⸗ darstellungen, darum stehen sie uns nahe. Von einer Nachahmung der Antike war Cornelins fern. Diese Art der Formengebung, diese Be⸗ wegungen, diese Gewänder, diese Köpfe Alles ist anders, als es ein Künstler der perikleischen oder hadrianischen Zeit gemalt haben würde. Sie ist auch anders, wie die Weise, mit der die Renaissance sich mit der Antike abfand. Raphaels Psyche steht auf der Höhe des sechs⸗ Srbac. Jahrhunderts, Cornelius Glyptothek auf der des neun⸗ zehnten.

Der Göttersaal umfaßt die ganze griechische Religion. Die Na⸗ tur war das Reich der antiken Götter, ja die Natur war der in viele einzelne Erscheinungen zerlegte antike Gott. Die drei Söhne des Uranos: Zeus, Poseidon, Pluto theilen sich in die Welt. Zeus erhält den Olymp, den Himmel mit seinem Donner und seiner wolkenlosen Bläue, Poseidon das Meer, Pluto das Innere der Erde mit ihren Schätzen. Erst in zweiter Linie steht das ethische Moment, da wird Zeus der Geber des Guten, Pluto der König der Abgeschiedenen. Den drei großen Reichen der Uraniden steht der Mensch in seinen Kämpfen und Schicksalen nahe. Der unermüdliche Held vermag sich emporzuringen zu den Höhen des Himmels, der unschuldig Verfolgte wird freundlich behütet, selbst das dunkle Reich des Todes mildert sich dem Wohllaut der Kunst und der Allgewalt der Liebe. In die⸗ sem Zusammenhang mit dem Menschen hat Cornelius die Götterwelt dargestellt.

„Während Cornelius die Glyptothek malte und die Kartons dafür zeichnete, schuf er zugleich, meistens bei abendlicher Lampe, die Kom⸗ positionen zu den Loggien der alten Pinaksthek. In fünfundzwanzig Kuppeln und siebenundzwanzig Lünetten ist dort die Geschichte der Malerei dargestellt, und zwar so, daß in der ersten Kuppel die italie⸗ nische, in der letzten die deutsche Malerei beginnt, daß dann diese bei⸗ den Ströme sich entgegen laufen, bis sie in der mittelsten Kuppel in Raphael sich vereinigen. Ornamente, allegorische, mythologische Dar⸗ stellungen schließen sich in geistreichster Weise an die Hauptbilder, es ist eine Fülle der Phantasie, der Laune und wieder der des tiefsten Ern⸗ stes, die sich jeder Beschreibung durch Worte entzieht. Genien, Amo⸗ retten, Centauren, Tritonen, Blumengewinde, Reliefmedaillons, histo⸗ rische Scenen, das Blühen will nicht enden. Die Ausführung der

Loggien übertrug Cornelius an Clemens Zimmermann, der sie im

Jahre 1840 vollendete.

Aber inzwischen war schon wieder ein neues Werk begonnen, das dritte, was Cornelius in München schaffen sollte: die Fresken der Ludwigskirche.

Der Auftrag für die Fresken der Ludwigskirche kam von der Stadt München. Mit demselben zusammenfassenden Geiste, der in der Glyptothek die antike Götterwelt dargestellt hatte als ein sich nur in verschiedenen Erscheinungsformen zerlegendes Ganzes, ergriff Corne⸗ lius jetzt das Christenthum, und zwar das Christenthum, wie es im positiven Katholizismus hervortritt. In der mächtigen Komposition des Chorgewölbes schwebt, umgeben von Engelchören, Gott Vater, Sonne und Sternen ihre Bahn weisend. Das ethische Moment ist in dem Gewölbe des Querschiffes vertreten. Da ist die Gemeinschaft der Guten, die sich um das Symbol des Heiligen Geistes schaaren, dargestellt, Apostel, Kirchenväter und Märtyrer. An der Nord⸗ und Südwand des Querschiffes ist die Geburt und der Tod Christi ge⸗ malt; also die göttliche Liebe, die den Menschen zu sich ziehen will, der Kern der eigentlichen Religion. In der Mitte aber an der Schluß⸗ wand des Chores sehen wir das Weltgericht. Dieses räumlich größte Fller. Gemälde hat der Meister ganz allein mit eigener Hand ausge⸗ ührt. 8 Später nach Berlin berufen, wurde Cornelius von Friedrich Wilhelm IV. die Ausschmückung der Königsgruft übertragen. Die Größe, mit der der Meister seine Aufgabe erfaßte, ist höchstens mit der zu vergleichen, die in der Decke der Sixtina zu Tage tritt. Sünde, Tod, Erlösung werden von einem erhabenen Ideengang um⸗ faßt und zu einem einheitlichen Ganzen verbunden. Von dem Ge⸗ san

sind einige Ka Ausf 3 sind b ige K. rtons zur Au ö

Das Menschengeschlecht ist so arg geworden, daß der Herr es vertil⸗ gen muß, Pest, Hunger, Krieg, Tod jagen daher, daß die Sonne schwarz wird wie ein härener Sack und der Mond wie Blut, und der Himmel entweicht wie ein aufgerolltes Buch. Und die Könige auf Erden und die Obersten und die Reichen verbergen sich in den Klüften, und schreien zu den Bergen, fallet auf uns und verberget uns vor dem Zorne deß, der da auf dem Stuhle sitzt. Die Engel mit den Schalen des Zornes schweben in der Lünctte über dem Hauptbilde. Der zweite Karton, der Fall Babels, ist den Rei⸗ tern geistig am nächsten verwandt „Und darnach sahe ich einen anderen Engel niederfahren vom Himmel, der hatte eine große Macht und die Erde ward erleuchtet von seiner Klarheit; und schrie mit Macht und mit großer Stimme und sprach: Sie ist Fahe sie ist gefallen, Babylon, die große Stadt, und eine Behausung der Teufel geworden, und eine Stätte aller unreinen Vögel. Wie ein Hüne steht der Engel da, di Hand gegen die brennende Stadt hoch aufgehoben, rücklings stürzt die üppige Königin von dem siebenköpfigen Thiere, das jetzt seine Zähne gegen die Herrin fletscht, die Könige und Reichen stürzten sich heulend in den Staub. Wenig Figuren sind es allemal, die Cornelius zum Aundruck seines Gedankens braucht, aber mit den Wenigen welche Fülle, welche Massenwirtung! Der dritte Carton, die Auferstehung der Todten, scheint mir geistig nicht ganz auf Höhe zu stehen; durch alte italienische Meister ist der Gegenstand behandelt, Cornelins erweitert ihn zwar, indem er die Auferstehenden das kommende Gericht fürchten oder hoffen läßt und mit dem Ausdruck des Erwachens aus dem Todesschlaf zugleich alle Leidenschaften, Verzweiflung, Trotz, Wonne und Seligkeit verbindet, aber so absolut ursprünglich, wie die Reiter und Babel, ist die Auf⸗ erstehung nicht. Auch die Erscheinung des neuen Jerusalem, des end⸗ lich wieder niedersteigenden Friedens für das entsündigte Menschen⸗ geschlecht kann mich in so hohem Grade nicht begeistern. Hiervon ausgeführt sind die sieben Werke der Barmherzigkeit. Diese sieben Werke, die Hungrigen speisen, die Durstigen tränken, die Müden be⸗ herbergen, die Nackten kleiden, die Gefangenen trösten, die Kranken pflegen, die Todten begraben, sind seit Alters in der christlichen Tra⸗ dition zusammengestellt als Parallele der Todsünden, die im Gegensatz zu der freundlichen Hülfe gegen die Nächsten den krassesten, engsten Egoismus bezeichnen. Eine idyllische Ruhe hat Cornelius über diese Zeichnungen ausgegossen, die uns bei ihm ganz neu ist; wir staunen, den Mann, der so furchtbar stürmen und donnern konnte, auch so menschlich zutraulich und milde zu finden. Endlich sind noch zu er⸗ wähnen die Gruppen der Seligpreisungen, die großartigsten Monu⸗ mentalfiguren, die seit Michel Angelos Propheten und Svbillen ge⸗ schaffen, sowie die Erwartung des jüngsten Gerichts, das für den projektirten Dom projektirte Bild der Chornische. Letzteres liegt jetzt nur als farbiger Entwurf vor, in mächtigen monumental aufge⸗ bauten Gruppen, auf Wolkenthronen ruhen Christus die Apostel und Patriarchen; die Engel haben das Buch des Gerichts noch nicht entsiegelt. Unten auf Erden an einem Altar kniet Friedrich hg

Wilhelm IV, mit Familie und Hofstaat.

Die „Deutschen Monatshefte, Zeitschrift für die ge⸗ sammten Kulturinteressen des Deutschen Vaterlandes“, welche seit An⸗ fang dieses Jahres im Auftrage der Redaktion des „Deutschen Reichs⸗ Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ herausgegeben werden, sind die Fortseßung der Vierteljahrshefte, welche bisher ir Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hof⸗Buchdruckerei (R. v. Decker) erschienen. Die „Deutschen Monatshefte“, welche in Carl Heimanns Verlag, Anhaltstraße 12 in Berlin, erscheinen, sind bestimmt, die Kulturinteressen des Deuschen Reichs in seiner Ge⸗ sammtheit und in den Einzelstaaten in der Presse zu vertreten und stellen sich als Aufgabe, ein klares und umfassendes Bild der wirk⸗ lichen Zustände und Verhältnisse im Kulturleben des deutschen Volkes zu geben, das geistige und sittliche, das wirthschaftliche und sociale, das Rechts⸗ und Staatsleben der Nation in objektiven Darstellungen zur Anschauung zu bringen, die Fortschritte und die Entwickelung der gesammten Volkswirthschaft, der Landwirthschaft, der Industrie, der Gewerbe und des Handels, sowie der Verwaltungskunde und Rechts⸗

flege, der Schule, der bildenden und beschreibenden Künste und be⸗ sonders der vaterländischen Geschichte vor Augen zu führen, sowie die mit Hülfe der Statistik auf den verschiedenen Gebieten gewonnenen Resultate wiederzugeben. Auch den Erscheinungen der Literatur wird eine hervorragende Berücksichtigung von Seiten der Redaktion zu Theil. Von allen einseitigen und Partei⸗Interessen völlig unabhängig, steht die Zeitschrift durch die Redaktion mit den statistischen Centralbüreaus des Deutschen Reichs, sämmtlicher deutschen Staaten und Oesterreichs in lebhafter Verbin⸗ dung und beständiger Korrespondenz, nicht minder mit allen Vorstän⸗ den deutscher Geschichts⸗ und Alterthumsvereine. Eine Reihe von bewährten und geachteten deutschen Schriftstellern gehört zu ihren Mitarbeitern. 8 e „Die „Deutschen Monatshefte“ erscheinen Ende jeden Monats in Heften von cc. 6 Bogen gr. 8. in elegantester Ausstattung und mit zahlreichen Illustrationen. 6 Hefte bilden einen Band.

Das neueste demnächst erscheinende 4. Heft enthält folgende Aufsätze: 1) Handzeichnungen König Friedrich Wilhelms IV. I. (Mit Illustrationen). 2) Die Gemäldesammlung in den König⸗ lichen Schlössern. 3) Justus Möser, der erste deutsche Publicist und die Osnabrückischen Intelligenzblätter. 4) Das Saterland. 5) Samm⸗ lungen zur deutschen Nationalliteratur. I. 6) Das paläontologische Museum in München. 7) Aus der juristischen Zeitschriftenliteratur. 8) Bergmännische Fortbildungsschulen auf den fiskalischen Saarbrücker Gruben. 9) Zur Geschichte der Nordpolar⸗Expeditionen, insbesondere der deutschen. 10) Die Erdbeben im Rheingebiet.é 11) Chronik des Deutschen Reichs. Eingegangene literarische Neuigkeiten.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Hh g. G Fünf Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).

zum Den

lschen Reichs⸗Anzeig

Versonal-Veränderungen. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fäh A. Ernennungen, Beförd Den 21. April 1873. Dr. bahn⸗Bat., unter Versetzung z Dr. Barnick, Unterarzt vom zum 5. Brandenb. Inf. Eisenbahn⸗Bat., unter Versetzung zur Div. Art., Dr. Gaertner, Unterarz unter Versetzung zum Dr. Hermann Versetzung zum arzt vom Kais zum 4. Nieders Kais. Franz⸗ Regt. Prinz Friedrich colai, Unterarzt vom Rhein. Drag. Regt. N Regt, unter Versetzung zum Hess. Petri, Unterarzt vom 8, Corps⸗Artillerie, Schmitz, Un andw. Regts. Res. vom 2. Bat. (Sorau) 2. Brand Blanke, Unterarzt der Res. vom 2. B 16, Dr. Hessel, Unter

erungen und Versetzun

Weitling, Unterarzt vom Eisen⸗ Regt. (Schles.) Nr. 1, 2. Garde⸗Ulan. Regt., unter Versetzung Wald, Unterarzt vom i Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, t vom Garde⸗Füsilier⸗Regiment, iment Nr. 58, egiment, unter 70, Dr. Werner, Unter⸗ unter Versetzung

um Leib⸗Kür. Regt. Nr. 48, Dr.

stfälischen Infanterie⸗ „Unterarzt vom Garde⸗ 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. s. Franz⸗Garde⸗Gren. 8 chles. Inf. Regt. Nr. 51, Dr. Hiller, Unterarzt vom Regt. Nr. 2, unter P der Niederlande (2. Westf.) 2. Garde⸗Drag. Regt. unter Versetzung zum Dr. Timann, Unterarzt vom 2. Garde⸗Drag. Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, Corps⸗ Rheinischen Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ sämmtlich zu Assistenz⸗Aerzten, Res. vom 1. Bat. (Aachen) 25, Dr. Sponholz, Unterarzt der enburg. Landw. Regts. Nr. 12, at. (Dortmund) 3. arzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, Dr. Schmidt, Unterarzt urg) 2. Hanseatischen Landwehr⸗ Unterarzt der Reserve vom wehr⸗Regiments Nr. 78, Bat. (Marburg) 3. Hess. Unterarzt der Res. vom inrangirung bei den Aerzten ts. Nr. 23,

ersetzung zum Inf.

Garde⸗Gren. * 1 Nr. 15, Dr. Ni⸗

ment Nr.

Dr. Becke terärzte der

Landw. Regts. Nr. (Kirn) 7. Rhein.

der Res. vom 1. Bataillon (Hamb Regiments Nr. 76, Dr. Slingenberg,

2. Bataillon (Lingen) Ostfriesischen Land Dr. Kraufe, Unterarzt der Res. vom 2. Landw. Regts. Nr. 83, Dr. Cimbal

3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. der Res. des 1. Bats. (Neisse) Assist. Aerzten der m upen) 1. Rhein. Landw. Regts Assist. Arzt vom 1. Bat. (Posen) 1. Dr. Simon,

Magdeburgischen x Assistenz⸗Arzt vom Reserve⸗ Dr. Dupuis, Assist. Arzt vorn Regts. Nr. 69, Dr. Stiehl A Barmen Nr. 39, Dr. Haußmann, Assist. Bat. Berlin Nr. 35, Dr. sund) 1. Pomm. L vom 1. Bat. (Bit Dr. Rother,

62, unter 2. Oberschles. Landw, Regts. ) Res., Dr. Wiesemes, Assist. Arzt Nr. 25, Dr. Weyert, Landw. Regts. Nr. 18, Bataillon (Bitterfeld) 4.

sämmtlich zu vom 2. Bat. (E

Arzt vom 1. Landwehr⸗Regiments andwehr⸗Bataillon Magdeburg. 1. Bat. (Kirn) 7. Rhein. Landw. Assist. Arzt vom Res. Landw. Bat. Arzt vom Res. Landw. Drewien, Assist. Arzt vom 2. Bat. (Stral⸗ 2, Dr. Thümmel, Assist. Arzt terfeld) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67 dnitz) 2. Schles. Assistenz⸗Arzt vom

andw. Regts. Nr.

Assist. Arzt vom 2. Bat. (Schwei Dr. Hoelker, Westfälischen Landw. 1 2. Bat. (Warendorf) 1. Westfäl. Assist. Arzt vom Res. Res. Landw.

Dr. Peters, Assist. Arzt vom Landw. Regts. Nr. 13, Dr. Baumeister, Bat. Cöln Nr. 40, Dr. Baum, Assist. Arzt vom y, Assist. Arzt vom 2. Bat. (Brom⸗ Nr. 54, Dr. Lucas, Assist. Arzt vom Landw. Regts. Nr. 65, Dr. Ki „Rhein. Landw. Regts. Nr. Bat. Berlin Nr. 35, rn) 4. Ostpreu Assist. Arzt vom 1. Bat. ( Doinet, Assist. Arzt vom 1. 69, Dr. Senst inus, Assist. Landw. Regts. Nr. 54, reslau Nr. 38, at. Breslau Nr. vom 2. Bat. (Oels) 3. Nieder⸗ osten, Assist. Arzt vom 1. Bat. tf. Landw. Regts. Nr. 13, Dr. So achen) 1. Rhein. Landw. Regts. t vom 2. Bat. (Fülich) 5. Rhein. Landw. ämmtlich zu Stabsärzten der Landwehr lrzt vom 1. Thüring. Infanterie⸗Regiment Nr. Arzt vom 2. Thüring. Infanterie⸗Regiment Arzt vom 7. Thüring. Infant. Regt. Arzt vom Schlesisch. Ulan. Regt. Nr. 2, estpreuß. Kür.

Bat. Cöln Nr. 40, Dr. Jacob berg) 7. Pomm. Landw. Regts. Bataill. (Erkelenz) 5. Rhein. Assist. Arzt vom 1. Bat. (Neuwied) 3 29, Dr. Marheinicke, Assist. Arzt v. Res. Landw. Dr. Lindau, Assist. Arzt vom 2. Bat. (Tho Regts. Nr. 5, Dr. Hicking, Westfäl. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Bat. (Kirn) 7. Rhein. Landw. Regt. Nr. at. (Inowraclaw) 7. Pomm. Dr. Stern, Assist. Arzt vom Res. Le r. Davidson, Assist. Arzt vom Res. Landw. B 38, Dr. Blumenthal, Assist. Arzt schles. Landw. Re (Münster) 1. Wes Arzt vom 1. Bat. (A Geuenich, Assist. Arz

Arzt vom 1. r. Landw. Bat.

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Opitz, Assist. Arzt Dr. Arnoldi, Assist. A .32, Dr. Joetze, Assist. .96, Dr. Münter, Assist. b Einhaus, Assist. Arzt vom W Schauenburg, A Dr. Goldhorn, Af Nr. 9, Dr. Jona Dr. Gramatzki, Regt. Nr. 1, Corps⸗ Kür. Regt.

Regt. Nr. 5, Oldenburg. Drag. Regt. Nr. ist. Arzt vom Colberg. Gren. Regt. (2. Pomm.) t. Arzt vom Regt. der Gardes du Corps, breußischen Feld⸗ er, Assist. Arzt vom Magdeb. Westfäl. Inf.

Assist. Arzt vom

Arzt vom rt., Dr. Richt Nr. 7, Dr. Buchs Regt. Nr. 55, Dr. Rother,

Regt. Nr. 1, sämmtlich der Pr. Oberstabs⸗ und Regts. Arzt vom zum Drag. Regt. Prinz Freudenstein, Stabs⸗ und Bats. Inf. Regts. Nr. 25, Regts. Nr. 55, Dr. Ideler, Assist. um Garde⸗Pion. Bat., Dr. Heyne, zum Magdeburg. Fu t vom Gren. Regt.

Assist. Arzt vom 6.; 1 sist. Arzt vom Westpreuß. Ulan.

Lts. Rang verliehen.

Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, 5 Art., Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Dr. Bat. 6. Westfäl. Arzt vom 2. Garde⸗Regt. z. F., Assist. Arzt vom 2. Garde⸗ Art. Regt. Nr. 4, Dr. Oel⸗ ronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Nr. 3, Dr. Spies, Assist. Arzt vom Garde⸗Regt. zu Fuß, Dr. Ulrich, , zum Kaiser Franz Schultze, Assist. Arzt vom Weftfäl. i. Stelle bei dem General⸗ und Corps⸗

25, zum 1.

Regt. zu Fuß, ers, Assist. Arz zum 2. Ostpreuß. Gren. Regt. 3. Garde⸗Regt. zu Assist. Arzt v Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, Dr. Nr. 37, in die etatsmä Arztd. V. Arm.⸗Cor Hannov. Feld⸗Arti Königl. bayerisch. Assist. Arzt a. Königl. Bayer. 4. Feld⸗Art. Regt. bayer. Assist. Arzt a. D., bisher Königl. 1. Klasse, beide in den Verband der preuß. im aktiven Sanitätscorps, ersterer als St Füs. Bat. 1. Rhein. Inf. Regts. Nr. 25, Marine mit Pr. Lts. Ran angestellt. Dr. 8. Pomm. Landw. Rest. Nr. 61 in (Bartenstein) 5. Ostpreuß. Landw.

Nr. 50, Dr. Cohnheim, Landw. Regts. Nr. 85 Dr. Püllen,

Fuß, zum 2. om 2. Pomm. Ulanen⸗Regt. Nr. 9,

col, Assist.⸗Arzt v. Garde⸗Hus. Regt., zum Nr. 10, Corps⸗Artill. versetzt. Assist. Arzt 1. Klasse im Dr. Buchner, bayer. Landw. Assist. Arzt Armee aufgenommen und Bats. Arzt beim letzterer als Assist. Arzt der Hatent vom 19. Septem⸗ 2. Bat. (Pr. 1. Bataillon Dr. Fränkel, Landw. Regts.

und mit einem 2

Regts. Nr. 41, 3. Niederschles. L . Regt Stabsarzt vom 1. Bat. (Kiel) Holstein. das Res. Landw. Bataill.

Assist. Arzt vom

Landw. Regts. Nr. 68, in das 2. B

Landw. Regts. Nr. 17 einrangirt.

Den 24. April 1873. Lt. und Commdr. des Hönigs⸗ Belassung in dieser Stellung, Kaisers und Könizs ernannt.

v. Schill, Königl. Württemberg. H Stabe, und kommdrt. zur D Regt. Nr. 26, zur Dienstleistung beim Corps kommandirt.

(1. Breslau)

1. Bataill. 6 at. (Düsseldorf) 4. Westf Prinz Heinrich XIII. Reuß, Oberst⸗ Hus. Regts. (1. Rhein.) Nr. 7, unter zum Flügel⸗Adjut. Sr. Majestät des

auptm., aggreg. dem Gen. beim 1. Magdeburg. Inf. Gen. Stabe des IV. Armee⸗

Erste Beila

Sonnabend, den 3. Mai

er und Königlich Preußischen S

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B. Abschiedsbewilligungen.

Den 21. April 1873: Dr. Mende, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bataill. 5. Brandenburg. Inf. Regts. Nr. 48, mit Pension und der Uniform des Sanitäts⸗Corps, Dr. Bengert, Assist. Arzt vom 1. Posen. Inf. Regt. Nr. 18, mit Pension, Dr. Uhlenbrock, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. (Wesel) 5. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 53, der Abschied bewilligt.

Den 24. April 1873: Dr. Boruttan, Assist. Arzt a. D., zuletzt bei der Landwehr des 2. Bats. (Gumbinnen) 2. Ostpreußi⸗ schen Landwehr⸗Regiments Nr. 3 die gesetzliche Pension bewilligt. v. Tornow, Sec. Lt. vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, als tem⸗ vorar⸗ Halbinvalide mit Pension unter dem gesetzlichen Vorbehalt aus⸗ geschieden. 8 Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 19. April 1873. Kopp, Zahlm. des Niederschlesischen E“ Nr. 5, Corps⸗Art., der Abschied mit Pension ertheilt.

Den 24. April 1873. Brettmacher, Rettig, Stein⸗ meister, Intendantur⸗Sekretäre, zu Geh. expedirend. Sekretären und Kalkulatoren beim Kriegs⸗Ministerium ernannt.

Militär⸗Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee.

Den 28. April 1873. Hoenicke, Garnison⸗Auditeur in Tor⸗ gau, in gleicher Eigenschaft nach Thorn, Müller, Garnison⸗Audi⸗ teur in Wesel, in gleicher Eigenschaft nach Torgau, zum 1. Juni cr.

II. In der Mar ine. .“ Offiziere ꝛc. 8 A. Ernennungen, Beförderungen ac. Den 24. April 1873. Hartmann, Frhr. v. d. Goltz, Ka⸗ der 1. Matrosen⸗Division, zu überzähl. See⸗Kadetten be⸗ rdert. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 24. April 1873. Koppen, Lieut. zur See, mit Pension

88 8

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 3. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags nahm in der Diskussion über das Gesetz, den Reichs⸗ Invalidenfonds betreffend, zu §§. 2 und 3 der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück nach dem Abg. Grumbrecht das Wort:

Meine Herren! Nachdem von den einzelnen Herren Antragstellern ihre Amendements zu den §§. 2 und 3 entwickelt worden sind, erlaube ich mir, über die Gesammtheit sowohl der Kommissionsvorschläge als dieser Amendements einige Bemerkungen. Ich werde dabei den Kom⸗ missionsvorschlägen folgen.

Die erste Aenderung, welche der Kommissionsentwurf vorge⸗ nommen hat gegen die Regierungsvorlage, liegt in der Litt. a., indem er der von den Regierungen vorgeschlagenen Begriffsbe⸗ stimnauum der Papiere, nämlich daß sie auf den Inhaber auten sollen und auf den Inhaber jederzeit umgeschrieben werden können,“ hinzufügt, daß sie Seitens des Gläubigers unkündbar sein sollen. Ich habe in der ausführlichen und lichtvollen

Darlegung, welche der Herr Referent beim Einganse der Diskussion

gestern gegeben hat, eine Motivirung dieser Aenderung nicht gehört, vielleicht habe ich sie nur überhört. Für den Augenblick ist mir der Grund dieser Aenderung nicht erfindlich. Gegenwärtig werden freilich die Papiere, die Ihre Kommission unter §. 2 aufgenommen hat, aller⸗ dings, soviel ich weiß, nur so emittirt, daß sie von Seiten des Gläu⸗ bigers unkündbar sind. Insofern das eine Thatsache ist, würde es, wie ich glaube, nicht nöthig sein, das im Gesetz zu erwähnen; insofern aber das Prinzip aufgestellt werden sollte, daß der Invalidenfonds keine Papiere erwerben darf, welche er felbst kündigen kann, da muß ich bekennen, daß mir der Grund für diese Beschränkung nicht erfindlich ist. Daß es Papiere giebt, welche von Seiten des Gläubigers kündbar sind, wenn sie auch nicht in den Kreis der Kom⸗ missionsvorschläge zu §. 2 fallen, das hat unter andern der Abgeord⸗ nete für Harburg vorhin ausdrücklich hervorgehoben. Ich hoffe, Sie werden die Kategorie der Papiere, die er damit bezeichnet hat, dem⸗ nächst für die definitive Anlage zulassen. Sollte das aber auch wider mein Hoffen nicht geschehen, so glaube ich, fehlt für die Gesetzgebung jeder Grund, von vornherein und für eine lange Zeitdauer hinaus ge⸗ etzlich auszuschließen von der Anlage Papiere, welche der Invaliden⸗ scüds kündigen darf. Ich möchte im Gegentheil der Meinung sein, daß, wenn es solche Papiere in großer Zahl gäbe, diese Papiere sich vorzugsweise eignen würden zur Anlegung, weil einerseits es evident ist, daß in diesem Fall von einem Coursverlust bei der Veräußerung der Papiere nicht die Rede sein kann, und weil auf der andern Seite durch die übrigen im Entwurf enthaltenen Vorschläge dafür gesorgt ist, daß eine solche Kündigung der Reichs⸗Finanzverwaltung Geld⸗ mittel nicht zuführen kann. Es liegt, wie ich bedauere, ein Amende⸗ ment auf Streichung dieser, wie ich bekennen muß, für mich unver⸗ ständlichen Worte nicht vor; ich möchte aber doch den Herren anheim⸗ geben, ob es in der That, ich will nicht sagen, nothwendig, sondern auch nur nützlich ist, diese Worte hier stehen zu lassen.

Ich komme nun weiter zu der Begrenzung der Schuldverschrei⸗ bungen, welche Ihre Kommission Ihnen vorgeschlagen hat. Es ist gestern schon ausführlich die Frage erörtert worden, ob es möglich sein wird, bis zum 1. Juli 1876 den Reichs⸗Invalidenfonds in Bundes⸗ oder Staatsanleihen anzulegen. Dies sind ja doch die Papiere, in denen der Schwerpunkt liegt; die beiden andern hier im §. 2 be eich⸗ neten Kategorien werden sehr große Summen für die Anlage nicht in Anspruch nehmen. Es ist von hier aus bereits darauf hingewiesen worden, daß, was den größten betheiligten Bundesstaat betrifft, auf eine erhebliche Betheiligung desselben an den Anlagen des Invalidenfonds entschieden nicht zu rechnen ist. Es folgt daraus, glaube ich, an sich, daß es in hohem Grade unwahrscheinlich ist, in einem Grade unwahrscheinlich, der nahe an die Verneinung hingeht, daß die Anlage des Invalidenfonds in Staatspapieren möglich sein wird bis zum 1. Juli 1876, es müßte denn, wie der Herr Abgeord⸗ nete für Mainz das Kirchthurmrennen der Kommunen daraus befürch⸗ ten zu müssen geglaubt hat, daß jeder Bürgermeister sich sagen mußte, man wird dir nach einigen Jahren einen Vorwurf machen, wenn du keine Anleihe für eine Kirche oder eine Brücke gemacht hast es müßte denn dieselbe Empfindung bei den Finanz⸗Ministern der einzelnen Staaten hervortreten, die auch die Besorgniß haben konnten, von ihren Landesvertretungen angegriffen zu werden, wenn sie nicht rasch den Zeitpunkt benutzten, um sich für mehr oder weniger nothwendige oder nüuͤtzliche Dinge Geld votiren zu lassen. Es kommt dabei das fernere Moment in Betracht, das gestern freilich auch schon berührt worden ist, das ich aber wegen seiner großen Erheblichkeit nochmals betonen muß. So sehr ich davon durchdrungen bin, daß der Invalidenfonds nichts weniger als die Auf⸗ gabe hat, Spekulationen zu machen, so hat er doch die Auf⸗ gabe, von seinem Kapital einen Zinsgewinn zu machen, der dem marktgängigen Zinsfuß entspricht, und der Verwaltung wird diese Aufgave geradezu unmöglich gemacht, wenn man ihr die unbedingte Berpflichtung auferlegt, innerhalb einer verhältnißmäßig

sehr kurzen Zeit die Best in Pa ieren der einzelnen Staaten an⸗

gelegt zu haben. Es würde das zu gar nichts Anderem führen, als zu einer unnatürlichen, weil nicht durch das Verhältniß des allgemeinen Angebots zu der allgemeinen Nachfrage nach Kapital bedingten Stei⸗ gerung des Preises der Staatspapiere und damit umgekehrt zu einer unnatürlichen Verringerung des Zinsgewinnes für den Invalidenfonds. Wenn ich aus diesen Gründen auf das bestimmteste Sie zu bitten habe, den von Ihrer Kommission gezogenen Kreis der Anlage zu er⸗ weitern, so komme ich nunmehr auf die einzelnen Papiere die dabei in Frage kommen, und da muß ich trotz der noch von den beiden letzten Herren Rednern, den Herren Abgeordneten für Harburg und Mainz, hervorgehobenen Bedenken in erster Linie, wie sich das ja auch an die Vorlage der verbündeten Regierungen anschließt, für das Amende⸗ ment des Herrn Abgeordneten für Wanzleben eintreten. Dieses Amen⸗ dement verbessert, was ich gern anerkenne, die Vorlage der verbün⸗ deten Regierungen in dem Sinne, daß es die Amortisation zur Be⸗ dingung der Uebernahme von Provinzial⸗, Kreis⸗ und Kommunal⸗Ob⸗ ligationen hinstellt. Es ist in der Vorlage der verbündeten Regierun⸗ gen an etwas anderes eigentlich auch nicht gedacht, weil wenigstens in Preußen die Genehmigung zu derartigen Anleihen nur ertheilt wird, wenn für eine Amortisation gesorgt ist; es ist indessen ein entschiede⸗ ner Gewinn, wenn die Amortisation ausdrücklich als gesetzliche Bestimmung hingestellt wird. Es ist gestern von hier aus schon darauf hingewiesen worden, daß solche einer regelmäßigen Amortisa⸗ tion unterliegenden Papiere gerade die für den Invalidenfonds geeig⸗ netsten sind, weil eben der Fonds sich von selbst aufzehren muß und dieses Aufzehren auf die natürlichste Weise durch die Amortisation der in dem Invalidenfonds vorhandenen Papiere und zugleich auf diejenige Weise geschieht, die für das Interesse des Fonds die zweck⸗ entsprechendste ist, nämlich unter Ausschluß eines jeden Coursverlustes. Der Herr Abgeordnete für Rudolstadt hat gestern darauf hin⸗ gewiesen, daß diese Amortisation ja mit der Zeit abnähme. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, so weiß ich nicht, aus welchen Prä⸗ missen er das hergeleitet hat. Bei den Amortisationen, wie sie mir bisher bei diesen Papieren bekannt geworden sind, ist ein für alle Mal bestimmt, daß so und so viel, ein oder zwei Prozent des ur⸗ sprünglichen Kapitals jährlich amortifirt werden muß, zum Theil sogar

unter Hinzutritt der ersparten Zinsen. Im letzteren Falle steigt also die Amortisation von Jahr zu Jahr, in ersterem nimmt sie wenigstens nicht von Jahr zu Jahr ab. Nun ist aber gegen die Zulassung dieser Papiere Bedenken erhoben, politisches und wirthschaftliches. Po⸗ litisches, indem man meint, es würde bei dem in Aussicht gestellten Kirchthurmrennen nichts Anderes übrig bleiben, als nach Gunst oder Ungunst den Einen oder den Anderen zu behandeln oder, wenn man das auch nicht wollte, es sei eine unmögliche Aufgabe, die justitia distributiva über das ganze Deutsche Reich gelten zu lassen. Meine Herren, ich habe eine so große Besorgniß vor diesem Kirchthurmrennen überhaupt nicht, und zwar deshalb nicht, weil ich nicht davon aus⸗ gehe, daß die Verwaltung des Invalidenfonds den Provinzen, Kreisen, Kommunen, welche bei ihr Anleihen machen wollen, diese An⸗ leihen ohne weiteres zu den von den Betheiligte gewünschten Bedin⸗ gungen bewilligen wird. Die Verwaltung des Invalidenfonds wird, abgesehen von der Amortisation, deren Nothwendigkeit gesetzlich fest⸗ gestellt werden soll, diesen Korporationen gegenüber ebenso festhalten müssen an der Gewährung des marktgängigen Zinsfußes, wie sie es bei sonstigen Ankäufen zu machen hat. Sie wird im Gegentheil gerade diesen Korporationen gegenüber besonders in der Beziehung auf die Amortisation, in der Lage sein, Bedingungen zu stellen, welche sowohl den finanziellen Interessen dieses Fonds, als auch der wirth⸗ schaftlichen Vorsicht förderlich sind, die bei solchen Geschäften kleinerer Verbände sehr empfehlenswerth ist. Schon hierdurch wird meiner Ueber⸗ zeugung nach die Besorgniß, einerseits vor der Willkür und andererseits vor kommunaler oder kreisständischer Verschwendung ausgeschlossen. Auf der anderen Seite aber kommt, wie mir scheint, sehr entschieden in Betracht, daß wie gestern sowohl von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen, als von dem für Wanzleben betont worden ist, es sich bei diesen Papieren um Papiere von Körperschaften handelt, welche staats⸗ ähnlichen Charakters sind, daß aus der Zulassung dieser Papiere Konsequenzen, die man befürchten könnte, in Veziehnng auf weitere Verbände nicht gezogen werden können, weil der staatliche Charakter dieser Verbände für keine anderen Verbindungen oder Korporationen zutrifft, welche Papiere emittiren.

Es sind sodann durch die Vorschläge Ihrer Kommission ausge⸗ schlossen die Prioritäts⸗Obligationen deutscher Eisenbahngesellschaften. Der Herr Abgeordnete für Mainz hat für diese Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen sich ausgesprochen, und ich würde meinerseits nur wiederholen können, was er gesagt hat. Ich kann insbesondere das bestätigen, daß diese Papiere leichter auf der Börse zu placiren sind, wie eine große Anzahl der Staatsanleihen selbst.

Ueber die fremden Fonds habe ich etwas Weiteres nicht anzufüh⸗ ren, als bemerkt worden ist.

Nun komme ich zu §. 3, auf den Termin. Der Termin gewennt der Natur der Sache nach ein vollständig anderes Gesicht, je nachdem der §. 2 beschränkt wird nach den Vorschlägen Ihrer Kommission oder, je nachdem er erweitert wird nach den hier vorliegenden An⸗ trägen. Würde der §. 2, was ich nicht befürchte, in der Beschränkung angenommen, wie ihn Ihre Kommission vorgeschlagen hat, so würde ich Allenrdem nur beistimmen können, was der Herr Abgeordnete für Mainz gesagt hat, und ich würde namentlich darauf gar kein Gewicht legen kön⸗ nen, ob in dem §. 3 die Pfandbriefe landschaftlicher, kommunaler und an⸗ derer unter staatlicher Aufsicht stehender Institute stehen bleiben oder gestrichen werden. Denn meiner Ansicht nach würde, wenn dieser Termin so bleibt, die Verwaltung des Invalidenfonds gar nicht in der Lage sein, ihre Fonds in diesen Papieren anzulegen, denn sie würde sich sagen müssen, daß sie damit einfach Gefahr laufen würde, Geld zu verlieren; sie würde nach 3 ½ Jahren diese Fonds wieder verkauft haben müssen und da würde sie viel klüger daran thun, sie gar nicht zu kaufen. In der eben gedachten Unterstellung lege ich also⸗ auf die Worte, deren Strich beantragt wird, gar keinen Werth. Der Abgeordnete für Harburg will nun außerdem in §. 3 noch die Prioritäts⸗Obligationen streichen. In dem Falle bleibt nun wirklich für den §. 3 so gut wie nichts übrig. Es bleiben übrig die fremden Fonds, die ich allerdings nicht unterschätzen will und es bleiben ferner übrig Anlagen, die ja ohnehin thatsächlich gar nicht ausgeschlossen werden können, wenn man nicht einfach das Geld zins⸗ los liegen lassen will. Denn, wenn nach §. 2 nur eine sehr beschränkte Kate⸗ gorie von Papieren gekauft werden darf und nach §. 3 schließlich nur wür⸗ den gekauft werden können fremde Fonds, so würde, da es ganz unmöglich sein würde, fremde Fonds, die man bis zum 1. Juli 1876 wieder verkaufen muß, in großen Posten zu nehmen, gar nichts anderes übrig bleiben als die Alternative, entweder das Geld zinslos liegen zu lasgen, oder es in Wechseln und Lombard vorübergehend anzulegen. Ich kann bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, daß, wenn am Schluß des §. 2 der Vorlage der verbündeten Regierungen die zeit⸗ weise zinsbare Anlegung entbehrlicher Geldbestände in Wechsel und Lombard vorgesehen ist, diese Bestimmung eine durchaus andere Be⸗ deutung hatte als die Bestimmung im §. 3. Es war bei der Bestimmung, wie sie in §. 2 der Regierungsvorlage steht, durchaus nicht daran gedacht, daß man diese Anlagen machen wollte als vorläufige, die zu einem Definitivum führen sollen, sondern diese Bestimmung hatte keinen anderen Sinn als den, dafür Vorforge zu treffen, daß wenn im Laufe der Verwal⸗ tung, wie es ja gar nicht anders sein kann, durch Kündigung und Auslösung, Kapitalbestände vorübergehend disponibel werden, diese alsdann in der angegebenen Weise zinsbar angelegt werden. Ich sehe