1873 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

1“ 1

den waren. Das Familiendiner wurde um 6 Uhr bei des

Deutschen Kaisers Majestät eingenommen und begaben Sich

dann Beide Majestäten nach 8 Uhr in das „große Theater“, wo

das Ballet „Don Quixote“ von Petipa gegeben wurde. Auf dem

Wege dahin, vor dem Theater und vom Publikum im Theater wurden Beide Majestäten mit Jubelrufen empfangen; eben so auf der, eine Stunde später erfolgenden Rückkehr nach dem Winter⸗ Palais, nachdem die Illumination der Straßen bereits begonnen hatte, und eine zahlreiche Bevölkerung sich in den Straßen be⸗ wegte. Das „große Theater“ glänzte in allen seinen architekto⸗ nischen Linien im Brillantfeuer, ebenso viele Privathäuser in der gro⸗ ßen Morskoi und die Manéège am Winter⸗Palais. Aus allen Theilen der Stadt drängte das Publikum nach dem Admiralitätsplatze, wo auf dem Nebenplatze desselben zwischen dem Soltikoffschen Perron und der Schloßbrückenstraße, dem sogenannten kleinen Exerzierplatze, auf dem auch zu Mittag die Wachtparade stattgefun⸗ den, bereits Alles für die Serenade und den großen Zapfenstreich vorbereitet worden war.

Hier standen in neun dichten Kolonnen formirt, nicht 1500, wie früher angegeben worden war, sondern 2391 Mann Militär⸗ Mustker, Hornisten und Trommler sämmtlicher, in St. Peters⸗ burg und in der Umgegend garnisonirenden Regimenter in Parade⸗Uniform. Vorn, in der Mitte die Trompeter der 4 Garde⸗Kürassier⸗Regimenter, Chevalier⸗Garde, Garde zu Pferde, Kaiser und Kaiserin, rechts und links die Infanterie⸗Musikkorps

unnd hinten die Hornisten und Trommler; die ganze Masse in der Stärke eines Infanterie⸗Regiments, von vier elektri⸗ schen Sonnen beleuchtet, welche auf dem Dache des Winter⸗Palais

aufgestellt waren und, mit stetigem Lichte, ununterbrochen die impo⸗ sante Gruppe aus der dunklen Masse des, auf allen Seiten dicht gedrängt stehenden Publikums abhoben. Die Ausführung der Musikstücke war eine überaus gelungene; es wurden vorgetragen: der „Krönungsmarsch von Meyerbeer,“ die „Wacht am Rhein,“

der „Pariser Einzugsmarsch,“ der „Steinmetzmarsch,“ das Pot⸗ pourri aus der Oper: „Das Leben für den Czaar!“ und endlich die russische Abend⸗Hymne, welcher sich dann der eigentliche Zapfenstreich, mit allen Signal⸗Hörnern und Trompeten ver⸗ stärkt, anschloß. Bei der Ausführung des „Heil Dir im Sieger⸗ kranz“, welches fünfmal wiederholt werden mußte, erschienen beide Majestäten auf dem Balkon, worauf die Zuschauer anhaltende begeisterte Hurrahs ausbrachten, bis Sich Allerhöstdieselben wieder zurückzogen⸗

Dem Vernehmen nach haben Se. Majestät der Kaiser und König am gestrigen Geburtstag Sr. Majestät dem Kaiser Alexander ein Bild zum Geschenk gemacht, welches den Moment darstellt, wo Allerhöchstdieselben zu Anfang der großen Parade des preußischen Garde⸗Corps bei Gelegenheit der Zusammenkunft Ihrer Majestäten in Berlin, den Kaisern von Rußland und Oesterreich salutirend den Rapport der in der Front stehenden Garde⸗ und zu den Herbstmanövern nach Ber⸗ lin kommandirten Infanterie⸗Regimenter überreichen.

Im Laufe des gestrigen Tages nahmen des Deutschen Kai⸗ sers Majestät auch die Adresse der in Moskau und Riga leben⸗ den Angehörigen des Deutschen Reiches entgegen. 1

Die künstlerisch ausgestattete Adresse lautet wie folgt:

6 „Allerdurchlauchtigster Kaiser und König! Allergnädigster Ase 82 und 4 8 1

Geleitet von den Gefühlen unwandelbarer Treue und E hei nahen Eurer Kaiserlichen Majestät sich Söhne Fennf nnd Ersebeaheit wohner Rigas, um Allerhöchst Sie bei Ihrer Ankunft in der Haupt⸗ stadt des mächtigen Nachbarstaates ehrfurchtsvoll zu begrüßen.

Aus allen Gauen des theueren Vaterlandes vereint und gastlich aufgenommen auf fremder Stätte, fühlen wir uns doch Alle mit Stolz als Kinder Eines Volkes, des deutschen Volkes, anerkannt durch seine

Macht und ns. des Erdenrundes.

Daß wir aber heute so fühlen können, das danken wir Gott allein Eurer Kaiserlichen Majestät und deren Näthen, von Sen. die erprobtesten auch jetzt wieder in Eurer Majestät unmittelbarer⸗ Nähe weilen. dem Gefüh

Indem wir dem Gefühle dieses Dankes hierdurch Ausdruck gebe S Ew. Majestät ö“ Goe Segen Caseag Feen, des Friedens an der Seite Allerhöchst s Kaiserli Freundes unseres erhabenen Beschützeres. 111“

Riga, 14. (26.) April 1873.

Eurer Kaiserlichen Majestät treu ergebene“ (Unterschriften.)

8

1. Mai. Gestern Mittag fand die Vorstellung der bei⸗ den deutschen Deputationen, der Reichsangehörigen und des Ausschusses der Verwaltung aller deutschen Wohlthätigkeits⸗Ver⸗ eine im Winter⸗Palais, in den Gemächern Sr. Majestät des Kai⸗ sers und Königs, statt. Se. Majestät ließen Sich die ganze Adresse vorlesen, die in einem eben so sinnigen als kostbaren Einbande übergeben wurde. Dieselbe lautet:

Kaiserliche Majestät! Der Besuch Ew. Majestät an dem Hofe unseres Allerhöchsten Schirmherrn, Sr. Majestät des Kaisers Alexanders II. von Rußland ist auch für unsere hiesige deutsche Kolonie ein bedeutungsvolles, freu⸗ diges Ereigniß. Im Namen der Angehörigen des Deutschen Reichs 8 St. Petersburg nahen sich die Unterzeichneten Ew. Majestät, um Allerhöchstdieselben ehrfurchtsvoll zu begrüßen und die Versicherung ihrer unverbrüchlichen Treue und Verehrung auszusprechen. Neben der den Kaiser von Rußland, unter

Dankbarkeit gegen Se. Majestät Allerhöchstdessen Schutz und Schirm wir die Gastfreundschaft des russischen Reiches genießen, bleibt unsere Liebe zum deutschen Vater⸗ lande und zu dem erhabenen Kaiserhause desselben unerschütterlich und unvergänglich. Mit frohem Muthe haben auch wir, jeder in seiner Stellung und nach seinen Kräften, alle mit patriotischem Stolz an der großen Umwandlung Theil genommen, welche die Vorsehung dem Vaterlande als die Frucht einmüthiger Anspannung der gesammten Volkskraft unter Ew. Majestät ruhmreicher Führung beschieden hat. Begeisterten Herzens haben auch wir eingestimmt in den Jubel⸗ ruf aller Deutschen, als es Ew. Majestät gefallen hat, durch die An⸗ nahme der von den deutschen Fürsten und den freien Städten unter der begeisterten Zustimmung des ganzen Volkes dargebotenen Kaiser⸗ krone das lang ersehnte, endlich vollendete Einigungswerk der deutschen Nation zu weihen. Mit gehobener Brust geben auch wir uns der Hoffnung hin, daß es unserm theuern Vaterlande vergönnt sein wird den Lohn seiner heißen und opferwilligen Kämpfe in dauerndem Frie⸗ den und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche ihm seine jetzige Sicherheit gewährt. In dem Gefühle aufrichtigster Hingebung an Ew. Majestät erhabenes Herrscherhaus und an ds deutsche Vater⸗

Majestät der Deu 2 u Mitterno .“ hr nach Mitterna —— Wie telegraphisch gemeldet wird, wohnten Beide Maje⸗ stäten am Freitag der Militär⸗Galavorstellung im Theater bei. Ihre Kaiserliche Hoheiten der Großfürst⸗Thronfolger nebst Ge⸗ mahlin waren nicht anwesend, weil der Tag der Jahrestag des Todes Ihres ältesten Kindes war; dagegen waren alle übrigen Glieder der Kaiserlichen Familie zugegen. Am Sonnabend Vormittag besuchten Beide Majestäten die Peter⸗Pauls⸗Kathedrale, wo eine Gedächtnißfeier für die Hoch⸗ selige Kaiserin Alexandra Feodorowna stattfand. Um 4 Uhr begaben Sich Allerhöchstdieselben mittelst Extrazuges nach Zarskoe⸗ Selo, wo das Diner eingenommen wurde. An letzterem nahmen auch die Mitglieder der deutschen Botschaft Theil. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz statteten, einem I0-h zufolge, am Freitag Sr. Hoheit dem Herzoge von Braunschweig in Hietzing einen einstündigen Besuch ab. Am Sonnabend besuchten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz, die Kronprinzessin und der Prinz Friedrich Wilhelm die Ausstellung. Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit besichtigte zunächst die deutsche Abtheilung für Berg⸗ werk⸗ und Hüttenwesen und verweilte längere Zeit bei der Aus⸗ stellung der Bochumer Gußstahlfabrik und bei der reichen Wollen⸗ kollektion der deutschen Musteranstalten. Sodann begaben Sich die Höchsten Herrschaften, von einem zahlreichen Publikum ge⸗ folgt, in den Hof der elsässischen Kollektiv⸗Ausstellung, wo eine kurze Erholungsrast gemacht wurde, und kehrten nach längerer Besichtigung der elsässer Ausstellung in ihren Details, sowie der japanischen Abtheilung und der Blumenausstellung, nach der Stadt zurück.

Gestern fand unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Del⸗ brück die 18. Plenarsitzung des Bundesraths ft Es wurden zur Kenntniß gebracht ein Schreiben mehrerer hervor⸗ ragender Einwohner von Bremen, sowie ein Schreiben der Verwaltung des Norddeutschen Lloyd daselbst, durch welches der Bundesrath zur Theilnahme an einem Festmahle in Bre⸗ men beziehungsweise zur Benutzung des transgatlantischen Dampfers „Mosel“ zur Fahrt nach Wilhelmshaven eingeladen wird. Sodann wurden mitgetheilt die Schreiben des Prä⸗ sidenten des Reichstags, betreffend: a. den vom Reichstage be⸗ schlossenen Gesetzentwurf wegen Abänderung des Artikel 32 der Verfassung; b. den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhält⸗ nisse der zum Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Ge⸗ genstände; c. den Beschluß des Reichstags über Petitionen gegen die Sonntagsarbeit u. s. w.; d. das Gesetz, betreffend die Amor⸗ tisation verlorener ꝛc. Schuldurkunden des Deutschen Reichs ꝛc. Eine Vorlage des Präsidiums, betreffend den Schutz des Ur⸗ eberrechts an Werken der bildenden Kunst und der hotographie, wurde dem betreffenden Ausschusse überwiesen. Es folgte eine Berathung über die Beschlüsse des Reichstags, betreffend den Entwurf des Münzgesetzes. Ausschußberichte wur⸗ den erstattet über: a. den Etat der Telegraphen⸗Verwaltung für 1874 nebst dem Nachtrage zum Etat für 1873; b. den Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen für 1874 nebst dem Nachtrage zum Etat für 1873; c. den Antrag Bayerns wegen Ermäßigung des Eingangszolles für flüssige Bier⸗ hefe an der bayerisch⸗österreichischen Grenze; d. den An⸗ trag Sachsens, betreffend die Einführung einer farbigen Bezettelung für das auf Eisenbahnen zu befördernde Zoll⸗ gut; e. den Antrag Preußens, betreffend die probeweise Ver⸗ wiegung von auszuführendem Rohzucker in Säcken; f. eine Pe⸗ tition, betreffend die Bonifikation für Zucker; g. die Einlösung der zu Marinezwecken emittirten Schatzanweisungen. Endlich wurde eine Eingabe vorgelegt.

—Der Bundesrath hielt gestern, die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für 8 für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuer⸗

wesen heute eine Sitzung.

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in Sachen Berlin gegen Charlottenburg am 24. März 1873 ent⸗ schieden, daß eine Streitsache, in welcher in Gemäßheit der früheren preußischen Gesetzgebung ein Regierungsresolut ergangen war, als „anhängig“ im Sinne des §. 65 Ziffer 6 des Reichs⸗ gesetzes vom 6. Juni 1870 anzusehen sei.

Das Bundesamt hat ferner wiederholt, zuletzt in Sachen des schleswig⸗holsteinischen Landarmenverbandes gegen den Orts⸗ armenverband von Altona, folgenden Grundsatz ausgesprochen: Wenn nach §. 65 Ziffer 4 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 bei Berechnung der zweijährigen Frist zur Erwerbung des Unterstützungswohnsitzes die vor dem 1. Juli 1871 abgelaufene Zeitdauer des Aufenthalts in Ansatz kommt, so finden auch die Bestimmungen des Reichsgesetzes über die Art und Weise der Berechnung, insbesondere die Vorschristen des §. 14 über Unter⸗ brechung und Ruhen der Frist auf die vor dem 1. Juli 1871 liegende Zeit des Aufenthalts Anwendung.

Der Reichstag nahm im weiteren Verlauf sei h - f seiner Sitzung am 3. d. M. die §§. 6, 7, 8 des Gesetzes, vetcefinl den Reichs⸗Invalidenfonds fast ohne Debatte an. Der Wortlaut derselben ist sosgender. . 6. Die Zinseinnahmen des Reichs⸗Invalidenfon Üüs für g Jahr veranschlagt und auf den Fechchaustfendegmüssen bracht werden (Art. 69 der Verfassung). Coupons und Zinsquit⸗ tungen der dem Reichs⸗Invalidenfonds gehörenden Schuldverschrei⸗ bungen, welche im Laufe eines Jahres fällig werden, können vom 1. November des vorhergehenden Jahres ab, aus dem Gewahrsam Keich entnommen werden. Dieselben sind von der Verwaltung des 8 eichs⸗Invalidenfonds vor Eintritt des Fälligkeitstermins an die Reichshauptkasse abzuführen. Ebendahin sind auch die bei den Bank⸗ instituten erwachsenen Zinsen (§. 5) von denselben abzuführen. S. 7. Aus den der Reichshauptkasse durch Einziehung der Zinsen erwachsenden Einnahmen sind sowohl die nach §. 1 auf die Mittel des Reichs⸗Invalidenfonds angewiesenen Ausgaben als auch diejenigen Kosten zu bestreiten, welche nach Maßgabe des Reichshaushalts⸗Etats theils durch die Errichtung und Geschäftsfah⸗ rung der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds entstehen, theils

land erflehen auch wir von der Vorsehung, daß es Ew. jesta lange 88 vergönnt sein möge, Miesehn 88⸗ 8.; Majeftat nech in den Werken des Friedens, auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt w. Kaiserlichen Majestät allerunterthänigste un ste: die Angehörigen des Denlschen Reichs 1en 1“

St. Petersburg, den 17. (29.) April 1873.

Se. Majestät der Kaiser und König beantworteten dieselbe (den telegraphischen Wortlaut haben wir in Nr. 105 d. Bl. gebracht) und ließen Sich dann die Mitglieder der Deputationen vorstellen. Bei Vesichtigung des Albums äußerten Allerhöchstdieselben, das⸗ selbe sei so schön und so finnig ausgestattet, daß es des großen Erfolges würdig erscheine, dem die Darbringenden es gewidmet.

den Kontingents⸗Verwaltungen für das Reichsheer durch die . waltung der auf die Mittel des Reichs⸗Invalidenfonds ve Pensionen, Pensionszuschüssen und Bewilligungen noch besonders er⸗ wachsen. Sofern zur Bestreitung dieser Ausgaben die Zinsein⸗ nahmen nicht ausreichen, ist im Reichshaushalts⸗Etat derjenige Be⸗ trag in Einnahme vorzusehen, welcher zur Ergänzung der Zinsein⸗ nahmen im Laufe des Jahres aus Kapitalbeständen des Reichs⸗ Invalidenfonds flüssig gemacht werden darf. Zinsenüberschüsse waghs Kg. 1 chnftindeg hem Reichs⸗Invalidenfonds zu,

on sind in die Reichskasse abzuführen und in die Ei e des Peichehegn venzuftelen. ““ S§. 8. Bis zur Erreichung des im Etat an Einne 8 der Flüssigmachung von Kapitalbeständen des Rei⸗ vorgesehenen Betrages sind auf Erfordern des hs emwaltden von

Schuldverschreibungen, welche im Laufe des Jahres fällig werde zur Einziehung zu überweisen. Bleibt der ghe⸗ lchen Bena verschreibungen hinter der im Reichshaushalts⸗Etat vorgesehenen Summe zurück, so ist auf Erfordern des Reichskanzlers bis zur Erfüllung der etatsmäßigen Summe cine entsprechende Zahl von ee e wieder in Kurs zu setzen und zu veräußen 8g. 8

„Ueberschreitet der Betrag der im Laufe des Jahres fölg werdenden Schuldverschreibungen den im Reichshaushalte Cic, 1 Flüssigmachung von Kapitalbeständen vorgesehenen Betrag, so 45 die überschießende Zahl der Schuldperschreibungen zur Einziehung einem Bankinstitut überwiesen und sind die hieraus flüssig werden den Mittel zur Erwerbung neuer Schuldverschreibungen nach den

heit des §. 2 zu verwenden. Die für den Reichs⸗Invalidenfond,

zeitigen Tagens des schloß die Sitzung

neu erworbenen Schuldverschreibungen sind von dem mit Teühg beatirahien Barustamt an die Verwaltung des veg. Invalidenfonds abzuführen und ist alsdann mit d ben in G⸗ mäßheit des §. 4 zu verfahren,“ wurden auf Antrag des Abg. Dr. Websky hinter „H§. 2- die Worte eingeschaltet „mit Ausschluß von §. 4“, wodurch also di⸗ sog. vG ausgeschlossen sind. 8 Zu §. 10:

Die vollständige Anlegung des Reichs⸗Invalidenfonds in zins tragenden Papieren (§§. 2 und 3) hat bis 8 1. 187ns. erfolgen. Bis dieselbe erfolgt ist, werden die Mittel zu den an demselben zu bestreitenden, durch die Einnahme an Zinsen nicht ge⸗ deckten Ausgaben aus dem in §. 1 erwähnten Theile der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung entnom men. Die sol⸗ chergestalt entnommenen Beträge werden an der, dem Reichs⸗Inva⸗ lidenfonds nach §. 1 zu überweisenden Summe von 187 Millionen Thalern insoweit gekürzt, als sie, wenn die vollständige Anlegun des Fonds, und zwar zu einem Zinssatze von 4 pCt. erfolgt 8 aus dem Kapitalbestande desselben zu entnehmen gewesen sein wür⸗ den. Die bereits eingekauften Effekten werden dem Invalidenfonds zu ihrem Einkaufspreis zuzüglich der Erwerbungskosten zugeführt.

wurde ein Amendement des Abg. Bamberger, den Termin der vollständigen Anlegung bis auf den 1. Juli 1875 hinauszu⸗ schieben, auf Befürwortung des Präsidenten, Staats⸗ Minister Delbrück, mit großer Majorität angenommen.

Die §§. 11— 15 erhielten folgende Fassung: Cö1 1 Die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, welche den Namen „Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds“ führt ist eine von der allgemeinen Finanzverwaltung abgesonderte selbständige Be⸗ hörde, welche jedoch der oberen Leitung des Reichskanzlers insoweit unterliegt, als dies mit der ihr nach §. 12 dieses Gesetzes beize⸗ legten Unabhängigkeit vereinbar ist. Dieselbe ist unter die 8 laufende Aufsicht der Reichsschulden⸗Kommission gestellt (§. 13) Die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds hat ihren Sitz in Ber⸗ lin und besteht aus einem Vorsitzenden und drei Mitgliedern Der Vorsitzende wird vom Kaiser auf Lebenzeit ernannt. Die Mitgliede werden vom Bundesrath jedesmal auf drei Jahre gewählt Reben⸗ ösass be gmit verbundene Nebenbeschäftigungen ürfen dem Vorsitzend rüb 2 ihm üb 5 1 Haben rsitzenden weder übertragen noch von ihm übernom⸗

Dem Vorsitzenden liegt die Disziplin über das s und dessen Ernennung ob. vee aber Hahen Hregdersaha mit ihm gleiche Befugnisse und gleiche Verantwortlichkeit. Die Be⸗ schlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleich⸗ heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Geschäfts⸗In⸗ struktion für die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds erläßt der Reichskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesrathe Diese be is 1 ch N zu veröffentlichen. 1

„4. 12. Der Vorsitzende und die Mitglieder der V des Reichs⸗Invalidenfonds sind für die gesetzmeäͤßige Fehe. Werbanande und Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds unbedingt verantwortlich und haben vor Antritt ihres Amts in öffentlicher Sitzung des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts einen besonderen Eid dahin zu leisten,

daß sie sich von Erfüllung dieser ihnen mit eigener Verantwort⸗ lichkeit obliegenden Pflichten durch keine Anweisungen oder Verord⸗ 6“ 1sgend eiger. Art. 2 lassen wollen. g

.13. Die Reichsschulden⸗Kommission übt die fo fende Kon⸗ trolle über alle der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfefenn⸗ 1 eigener Verantwortlichkeit übertragenen Geschäfte. Sie ist befugt sich ederzeit Ueberzeugung davon zu verschaffen, in welcher Weise die Kapitalmittel des Reichs⸗Invalidenfonds zinsbar belegt sind Insbesondere erhält die Kommission von der Verwaltung 2 onats⸗ und Jahresübersichten über Ein⸗ und Ausgang von Werthpapieren e über die Bestände an denselben und kann auch, so oft sie es ür angemessen erachtet, diese Bestände einer Revision unterwerfen Diese Revision muß mindestens einmal jährlich stattfinden Die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds ist verpflich⸗ tet, der Reichsschulden⸗Kommission jede von der selben in Beziehung auf die Geschäftslage oder Ge schäftsführung dieses Fondes verlangte Aufklärung und Auskunft zu ertheilen, desgleichen die von der Reichsschulden⸗Kommission ihr zugehenden Bemer⸗ kungen und Ansichten zum Gegenstande einer Beschluß⸗ nahme zu machen. Die Reichsschulden⸗Kommission ist befugt, forder en ihre Bemerkungen Be⸗ wciuggahme nerzelen. X“

Ohne Zustimmung der Reichsschulden⸗Kommission dürfen die Depots von Werthpapieren, welche dem Reichs⸗Fahallderseuss 18 g b. S öö“ nicht entfernt werden.

„S. 14. Bei dem jährlichen regelmäßigen Zus itt des Reichstages erstattet die Reichsschulder Kenisenhs semmentritt des Thätigkeit, sowie über die Ergebnisse der unter ihre Aufsicht gestellten Verwaͤltung des Reichs⸗Invalidenfonds in dem verflossenen Jahre.

Diesem Bericht ist eine Uebersicht der zeitigen Aessenen, Jan des Reichs⸗Invalidenfonds beizufügen. Die Rechnungen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds werden, nachdem sie von dem Rechnungs⸗ hofe revidirt und festgestellt sind, der eichsschulden⸗Kommission zu⸗ gestellt, welche dieselben zu prüfen und demnächst mit ihrem Bericht dem Bundesrath und Reichstag zur Entlastung zu überreichen hat. Vom Jahre 1876 an ist mindestens jedes dritte Jahr diesem Bericht eine Bilanz beizufügen, in welcher der zeitige Kapitalwerth der dem Fonds obliegenden Ver⸗ bindlichkeiten speziell angegeben sein muß.

„S. 15. Ueber die Verwendung der nach Heimfall aller auf den Reichs⸗Invalidenfonds angewiesenen Pensionen, Pensionszuschüsse und Bewilligungen etwa verbleibenden oder der vor dieser Zeit zur Flcherstelung sich etwa als entbehrlich erweisenden 2 ird durch Reichsgesetz Besti off

vestäne wir⸗ 8 gesetz Bestimmung getroffen.

Gegeben ꝛc. In dritter Lesung wurden darauf die Gesetzentwürfe, betr.

—D

das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches und betreffend die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände end⸗ gültig genehmigt. ,

Nach einigen Erörterungen über die Mißlichkeit des gleich⸗ preußischen Landtages und des Reichstages

um 3 ¼ Uhr.

Der heutigen (27.) Sitzung des Reichstages wohnten am Tische des Bundesraths mehrere Ssaere eg asassane he Der Präsident Delbrück theilte zunä chst mit, daß die Budget⸗

Am Abend war großer Hofball in der Eremitage, dem Se.

der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds der Reichs⸗Hauptkasse

Kommission sich konstituirt hat.

Zum Vorsitzenden

““

derselben ist

1““

solcher Schubd⸗

Anweisungen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds in Gemöß.

1116“ 4““ Abg. v. Bennigsen, zu dessen Stellvertreter Abg. Dr. Barth, zu Schriftführern die Abgg. Lucius, Wilmanns, v. Below und Bernards gewählt worden. Die übrigen Mitglieder sind die Abgg. Lasker, Lamey, Oehmichen, v. Forckenbeck, v. Wedell (Malchow), Richter, Friedenthal, Hoelder, Frhr. v. Hoverbeck, Craemer, Miquél, Fürst v. Hohenlohe⸗Schillingsfürst, Mosle, v. Freden, Frhr. v. Roggenbach, Frhr. v. Frankenstein, Nieper, v. Benda, Meyer (Thorn), v. Maltzahn⸗Gültz, v. Wagener, Graf Ballestrem. Hierauf beschäftigte sich das Haus mit dem Antrag der Abgeordneten Schulze⸗Delitzsch und Lesse, die Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfs betreffend, welcher die rechtliche Stel⸗ lung der auf Gegenseitigkeit beruhenden sogenannten freien Hülfs⸗ und Unterstützungskassen der Gewerbegehülfen und Lehrlinge, sowie der Fabrikarbeiter für Krankheits⸗ und Invaliditätsfälle u. a. regelt. An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Lesse und Dr. Websky.

Der heutigen (71.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten wohnten am Ministertische mehrere Regierungs⸗Kom⸗ missare bei. Der Präsident von Forckenbeck theilte zunächst mit, daß die mit der Beglückwünschung zum Geburtstage Sr. Ma⸗ jestät des Königs betraute Deputation diesem Auftrage genügt habe, und daß das Präsidium beauftragt sei, dem Hause den Dank Sr. Majestät auszusprechen. Erster Gegenstand der Tages⸗ ordnung war die erste und zweite Berathung des Antrages des Abg. von Brandt auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Juni 1825 über die Vergütigung für die von Grundbesitzern aus ihren Feldmarken zum Chausseebau hergegebenen Feldsteine, Sand und Kies.

Der Entwurf wurde auf Antrag des Abg. v. Kardorff der vereinigten Justiz⸗ und Agrarkommission zur Berichterstattung überwiesen. Daran schloß sich die erste Berathung des vom Abg. Klot (Berlin) und Genossen eingebrachten Antrags, der Geschäfts⸗ ordnung des Hauses folgende zwei Paragraphen hinzuzufügen:

§. 18a. Die nach Art. 107 der Verfassungs⸗Urkunde bei Abän⸗ derungen der Verfassung erforderliche zweite Abstimmung erfolgt in den Formen der dritten Berathung (§. 18). 1 1

§. 19a. Gesetz⸗Entwürfe, die vom Herrenhause abgeändert an das Haus der Abgeordneten zurückgelangen, werden, mit Ausschluß der Ersten und Zweiten Berathung, lediglich in der Form der Dritten Berathung definitiv erledigt. Die Verweisung an eine Kommission (§. 19 Alin. 2) ist auch in diesem Falle zuläsfig. .

Hierzu lag ein Verbesserungsantrag des Abg. v. Gerlach vor: „Vorstehende Veränderungen der Geschäftsordnung treten während der gegenwärtigen Legislaturperiode nicht in Kraft.“ An der Debatte betheiligten sich außer dem Antragsteller die Abgg⸗ Dr. Windthorst (Meppen), Dr. Löwe, v. Mitschke⸗Collande und v. Gerlach. Nachdem der Antrag mit Verwerfung des v. Ger⸗ lachschen Amendements angenommen worden war, wurde das Haus um 12 ½ Uhr vertagt.

Bis zum 12. April d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 460,639,420 Mark und in Zehnmarkstücken 125,997,240 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 13. bis 19. April sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4,153,020 Mark, in Hannover 1,616,420 Mark, in Frankfurt a. M. 2,554,120 Mark, in München 1,012,420 Mark, in Dresden 673,680 Mark und in Karlsruhe 667,200 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 200,600 Mark. Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 19. April d. J. auf 597,514,120 Mark, wovon 471,316,280 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,197,840 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Dem Königlich sächsischen Untersteueramte Waldheim, Hauptamtsbezirk Freiberg, ist die Befugniß zur Abfertigung von im Begleitzettel⸗Verfahren eingehenden Gütern, sowie zur Aus⸗ fertigung von Begleitscheinen I. über Tabak und Tabaksfabrikate beilgelegt worden.

Mit Genehmigung des Chefs des Generalstabes der Armee wird heute die 3. Compagnie des hier garnisonirenden Eisenbahn⸗Bataillons unter Kommando des Hauptmanns Knappe zur Ausführnng von Ober⸗Bauarbeiten bei der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn, über Breslau und Münsterberg nach Gallenau, Kreis Frankenstein, abrücken und dort Quartiere beziehen.

Der General⸗Lieutenant und Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch, hat sich in dienstlichen Angelegen⸗ heiten nach Kiel begeben.

Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Begründer und Leiter des chemischen Laboratoriums in Wies⸗ baden, Geheimen Hofrath und vnsglaggor Dr. Fresenius die große goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen geruht.

Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Vereine gegen Verarmung zu Berlin die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.

Laut telegraphischer Meldung aus St. Petersburg ist der Geheime Hofrath Borck, Korrespondenz⸗Sekretär Sr. Majestät des Kaisers und Königs, daselbst am Sonnabend früh gestorben.

Bayern. München, 2. Mai. In der Königlichen Re⸗ sidenz wird heute Abend das zur Vermählungsfeier des Prin⸗ zen Leopold und der Prinzessin Gisela anberaumte Hofkonzert stattfinden. Der König wird sich um 7 Uhr mit den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und dem kleinen Cortge von dem Appartement des Hofgartenbaues nach dem Habsburgsaale begeben, in welchem die mit der Vor⸗ stellung von Damen des diplomatischen Corps beauftragten Königlichen Palastdamen und die Herren des großen Dienstes versammelt sein werden. Im Saale Barbarossa's versammeln sich die Herren und Damen des diplomatischen Corps, welche vom Königlichen Oberst⸗Ceremonienmeister in den Habsburgssaal eingeführt werden, dann zum Cerele die Herren und Damen der drei Hofrangsklassen und die fremden Herren und Damen, wäh⸗ rend sich die Hauptleute, Rittmeister, die Subaltern⸗Offiziere und die Herren mit Hofzutritt im Saale Karls des Großen zu ver⸗ sammeln haben. Nach der Beendigung des Cercle wird im NE das Hofkonzert stattfinden, bei welchem die ersten

itglieder der Königlichen Hofkapelle und der Oper mitwirken werden.

Baden. Karlsruhe, 2. Mai. Der Großherzog ist

Nachmittag von einem mehrtägigen Aufenthalt auf Max⸗ ilhelmshöhe im Odenwald in die Residenz zurückgekehrt.

Hessen. Darmstadt, 2. Mai. Der Großherzog hat heute den Architekten Professor Dr. Gottfried Semper von Wien sowie dessen Sohn, den Architekten Manfred Semper von Dres⸗ den, in längerer Audienz empfangen.

Der Prinz und die Prinzessin Ludwig sind gestern Vormittag wieder hier eingetroffen. 116““ 1 8 *

1 3 erlassen: 3 An das Ministerium des Innern!

88 Ich finde Mich veranlaßt zu bestimmen, daß die in dem nord⸗

westlichen Stadttheil Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Darmstadt Taunusstraße, zum ehrenden Gedächtniß des am 18. dieses onats zu München verstorbenen Geheimen Raths Dr. Freiherrn von Liebig von jeßt an die Bezeichnung „Liebigstraße“ führen soll und ist das Weitere hiernach anzuordnen. 1.“ 1“ Darmstadt, den 23. April 1873. 8 gez. Ludwig. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 3. Mai. Das „Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach“ enthält in Nr. 11 einen Nachtrag zu dem Gesetze vom 17. November 1869 über Errichtung einer Landes⸗ kreditkasse im Großherzogthum; ferner Ministerialbekanntma⸗ chungen, betreffend die Höhe des Beitrags zur Landesbrand⸗ versicherungsanstalt; endlich einen zwischen dem Großherzoglich sächsischen Staats⸗Ministerium und dem Fürstlich schwarzburgi⸗ schen Ministerium zu Sondershausen und Rudolstadt geschlosse⸗ nen Zusatz⸗ und Abänderungsvertrag zu dem Vertrag über die Fortdauer der vertragsmäßigen Gerichtsgemeinschaft in Ansehung der gemeinschaftlichen Kreisgerichte zu Sondershausen und Arnstadt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Mai. Am 2. d. M. machten Ihre Königlichen Hoheiten Prinz von Wales und Prinz Arthur, sowie Se. Königliche Hoheit Kronprinz Fried⸗ rich von Dänemark Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deut⸗ schen Reiches und von Preußen einen Besuch in Hetzen⸗ dorf und nahmen bei Höchstdenselben das Diner ein. Um 6 Uhr fand im Ceremoniensaale der Kaiserlich Königlichen Hof⸗ burg ein Galadiner statt, an welchem Ihre Majestäten, die Erzherzoge Karl Ludwig und Rainer, die Erzherzogin Marie, der Prinz von Wales, Prinz Arthur, der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen, der Kronprinz Friedrich von Dänemark, die Gräfin von Girgenti, der Großherzog von Oldenburg, der Graf und die Gräfin von Flandern, der Herzog von Braunschweig und der Prinz August von Coburg jun. Theil nahmen.

Vorher wurden sämmtliche Minister von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin⸗ zessin des Deutschen Reiches und von Preußen empfangen.

Abends wohnte der Kaiser mit dem Kronprinzen und dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und den übrigen Fürstlichkeiten der Vorstellung des Ballets „Ellinor“ im Hofoperntheater bei.

Gestern Abend fand bei dem Ersten Oberst⸗Hofmeister Für⸗ sten zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst die erste Soirée statt, welche die Majestäten, die hier anwesenden Mitglieder der Kai⸗ serlichen Familie, der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen und die übrigen hier an⸗ wesenden fremden Herrschaften besuchten.

Der Budgetausschuß der Reichsraths⸗Dele⸗ gation hat bei der heutigen Berathung über die wegen der Heeresausrüstung vorgenommene Enquete nach längerer Debatte die nachfolgende, von Winterstein eingebrachte Resolution an⸗ genommen: Die Delegation nimmt von dem Ergebnisse der Ex⸗ pertise Kenntniß, schließt sich den Ansichten der österreichischen Enquete⸗Mitglieder an, empfiehlt dieselben dem Reichs⸗Kriegs⸗ Ministerium zur eingehenden Würdigung und findet sich nicht veranlaßt, den Anträgen der ungarischen Enquete⸗Mitglieder auf Kündigung, des Vertrages mit der Gesellschaft, welche gegen⸗ wärtig die Heeresausrüstung besorgt, beizutreten.

Die österreichische Delegation genehmigte heute in einer Plenarsitzung den Voranschlag des Ministeriums des Aeußern und nahm eine Resolution an, welche sich über die von diesem Ministerium seit dem letzten Kriege befolgte Politik zu⸗ stimmend äußert.

Schweiz. St. Gallen, 3. Mai. (W. T. B.) In weiterer Ausführung des Beschlusses, welcher die Lehre von der Unfehlbarkeit von dem Jugendunterrichte ausschließt, ist dem Domkatecheten Popp und dem Domvikar Niedermann verboten worden, hier Religionsunterricht zu ertheilen. Beide erhielten die Weisung, sich aus dem Schullokale zu entfernen.

Belgien. Brüssel, 3. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer stand das Kriegs⸗ budget zur Diskussion. Der Finanz⸗Minister Malou erwiderte hierbei dem zur Opposition gehörenden Deputirten Frère⸗Orban, daß die übrigen Minister für die Vorlagen ihres Kollegen, des Kriegs⸗Ministers, eintreten würden, da sie dieselben für durch⸗ aus nothwendig für das Wohl des Landes betrachteten. Wenn das Ministerium die Zustimmung der Kammer zu den Gesetzen nicht erreichen sollte, würde dasselbe es Anderen überlassen, die Geschäfte des Landes zu führen. Das Ministerium werde be⸗ müht sein, diese Fragen noch vor Schluß der gegenwärtigen Sitzungsperiode jedenfalls zur Entscheidung zu führen.

Frankreich. Paris, 2. Mai. Heute fand im Hotel de Ville die allgemeine Zählung der bei der Wahl am 27. April abgegebenen Stimmen statt. Der Maire eines jeden Arrondisse⸗ ments gab zuerst das Resultat seines Bezirks, worauf der Prä⸗ fekt Calmon das Gesammtresultat mittheilte und Barodet als Deputirten der Seine proklamirte. Das Gesammtresultat lautet: Eingeschriebene Wähler 457,049, Stimmende 345,759, gezählte Stimmen 342,656, nichtgezählte Stimmen 3103. Barodet 180,045, de Rémusat 135,028, Stoffel 26,644, Marcus Allard 792, Verschiedene 147.

Der Kriegs⸗Minister hat an die General⸗Komman⸗ danten ein Rundschreiben gerichtet, worin er auf das Gesetz hinweist, demzufolge den Soldaten für die Ausübung ihrer re⸗ ligiösen Pflichten an Sonn⸗ und Feiertagen die freie Zeit ge⸗ lassen werden muß, aber anordnet, daß die Sonntags⸗Revuen und Paraden deshalb nicht eingestellt werden dürfen. In diesem Schreiben heißt es: 1

„Diese Paraden sind nicht allein von Nutzen vom Standpunkt der guten Haltung und Instruktion der Truppen aus, sondern sie haben auch eine direkte Wirkung auf die Disziplin und die gute Aufführung der Leute, die man während eines ganzen Tages sich nicht selbst über⸗ lassen darf. Endlich sind sie nicht ohne Einfluß auf das Ansehen der Armee der Bevölkernng gegenüber, welches zu sichern unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen wichtiger ist denn je. Die Bevölkerung kommt eifrig zu diesen militärischen Feierlichkeiten und wohnt denselben nicht ohne eine gewisse sympathische Neugierde an. Sie versteht es, eine gute Haltung, ein kriegerisches Auftreten unter den Waffen zu wür⸗ digen: sie legt sich genau Rechenschaft über die Präcision in den Be⸗ wegungen und die Regelmäßigkeit des Vorbeimarsches ab; endlich kon⸗ statirt sie gern selbst, daß die Führer Interesse für ihre Soldaten haben und daß die Einen wie die Andern sich Angesichts ihres Landes eine Ehre aus dem Kriegshandwerk machen.“ .

Versailles, 3. Mai. (W. T. B.) In der heutigen

8

Sizzung

der Perm Marquis e la Rochejaquelin die Anfrage an die Regierung, weshalb dem Journal „Assemblée nationale“ nicht gestattet sei, wieder zu er⸗ scheinen. Der Minister des Innern, Goulard, erwiderte, er

habe den General de Ladmirault aufgefordert, die Erlaubniß zum Wiedererscheinen des Blattes zu geben. La Rochejaquelin verlangte hierauf, daß das Verbot des Verkaufs des Journals „Chatiment“ auf offener Straße in Nimes aufgehoben werde. Der Minister des Innern erwiderte, der Präfekt von Nimes habe den Verkauf aller Journale ohne Ausnahme auf der Straße in Nimes verboten.

Nach der Sitzung traten die die Majorität derselben bil⸗ denden Mitglieder derselben zusammen und gaben dem Wunsche Ausdruck, daß der Präsident der Republik zur Beseitigung der in der augenblicklichen Situation liegenden Gefahren das Kabinet im konservativen Sinne modifiziren möge.

Spanien. Madrid, 3. Mai. (W. T. B.) Die Regierung hat einen Aufruf an die Wähler erlassen, in welchem es heißt: Die Nationalversammlung habe das Gesetz für ihre Einberufung zueinem unwiderruflichen gemacht. In Folge dessen sei die Regierung energisch gegen diejenigen vorgegangen, welche das Verdikt der Nation hinausschieben und eine Nationalversammlung außerhalb der legalen Bedingungen einberufen wollten. Die Regierung werde mit derselben Strenge gegen diejenigen vorgehen, welche etwa die Wahlen stören oder sich weigern sollten, 86 Resultate anzuerkennen. G

Italien. Rom, 30. April. Der Generalbericht, welcher die von den Abgeordneten Tenani, Bertolé⸗Viale, Mal⸗ dini und de Pretis verfaßten Spezialberichte über die zur Lan⸗ desvertheidigung vorgeschlagenen Maßregeln zusammenfaßt, ist beendet. Die „Italie“ glaubt versichern zu dürfen, daß die Kom⸗ mission dabei auf einen Kostenanschlag von 152 Millionen ge⸗ kommen ist, von denen der größte Theil auf die Budgets von 1873 und 1876, der Rest auf die von 1877 1881 incl. einge⸗ schrieben werden wird.

Ueber die Tel gramme vor:

3. Mai. Die Abendblätter sprechen sich übereinstimmend dahin aus, daß der König die Entlassung des Kabinets nicht annehmen und das Ministerium den Gesetzentwurf über den Bau eines Arsenals in Taranto zurückziehen und eine andere Vorlage einbringen werde. b

3. Mai, Abends. Nach einer Meldung der „Opinione“ ist die Lage in Betreff eines Ministerwechsels noch unverändert und ist noch nichts Endgültiges beschlossen worden. Das gegen⸗ wärtige Kabinet hält es für durchaus nothwendig, sich vor dem Zurückziehen seiner Demission zunächst mit den Führern der ver⸗ schiedenen Kammerfraktionen wegen deren eventueller Unterstützung bei Berathung des Gesetzentwurfs über die religiösen Körper⸗ schaften in Einvernehmen zu setzen, damit nicht durch dessen Ab⸗ lehnung eine neue Krise hervorgerufen werde. 8

4. Mai. In einem heute Vormittag stattgehabten Ministerrathe erklärte der König,

Ministerkrisis liegen folgende

der demselben präsidirte, das Entlassungsgesuch des Ministeriums nicht annehmen zu können. Gutem Vernehmen nach wird das Ministerium in einer heute Nachmittag stattfindenden Berathung sich darüber ent⸗ scheiden, ob sein Entlassungsgesuch aufrecht zu erhalten sei.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Mai. Das Militärreform⸗Komite hat, wie der „M. Z.“ ge⸗ schrieben wird, in der verflossenen Woche seine letzte Sitzung unter dem Allerhöchsten Vorsitze gehabt. Ueber die endgültigen Be⸗ schlüsse dieses Komites hat die „M. Z.“ Folgendes vernommen: Das Bezirkssystem wird nicht abgeschafft, aber im Verein mit demselben werden 14 Armee⸗Corps gebildet, die numerisch stärker als die preußischen sein werden, da sie 34 Bataillone enthalten sollen, während die preußischen nur 24 haben. Außerdem wird zu jedem Corps eine Division Kavallerie und eine verstärkte Ab⸗ theilung Artillerie gehören. Die Kavallerie soll eine etwas ver⸗ änderte Organisation erhalten. Die Corps⸗Commandeure wer⸗ den den Chefs derjenigen Bezirke untergeordnet sein, in denen die ihnen untergebenen Truppentheile stehen.

Ueber das Vorrücken des vom Obersten Markosow kon mandirten Corps wird dem „Kawkas“ aus Tschikischljar geme det, daß das letzte Echelon dieses Corps am 26. März seinen Marsch nach Khiwa angetreten hat.

3. Mai. (W. T. B.) Ein Artikel des „Golos“ be⸗ spricht die Unternehmung gegen Khiwa und äußert sich dahin, daß die Ankunft des Detachements von Orenburg unge⸗ fähr am 25. Mai daselbst zu erwarten stehe, wenn nicht ein unvorhergesehener Aufenthalt durch den Verlust der Transpor kameele oder durch etwaige Befestigungsarbeiten bei Urgumuruna eintritt. Die aus dem Kaukasus von Tschikischlar und Kenderli aufgebrochenen Truppen würden ungefähr am 6. Juni in Khiwa eintreffen können. Die Ueberfahrt über den Amu⸗Daria würde vermuthlich in der Nähe von Schurahan, 90 Werst von Khiwa, stattfinden.

4. Mai. Das „Journal de St. Petersbourg“ repr duzirt einen Artikel der „Moskauer Zeitung“ über die Debatten im englischen Parlament bezüglich Centralasiens, dessen Schluß wie folgt lautet: Wenn nach den Aeußerungen Gla stone's England sich die Freiheit des Handelns bewahrt, so wird Rußland dasselbe thun, um seine Interessen zu wahren ohne jedoch die Englands anzugreifen. 1

Schweden und Norwegen. Christiania, 29. April. Am Schlusse der gestrigen Sitzung des Storthings verlas der Präsident den Inhalt eines Briefes vom ersten Mitgliede der Regierung, in welchem auf Befehl des Königs dem Sto thinge mitgetheilt wird, daß die Krönung in Schweden am 12. Mai stattfinden soll, worauf dem Storthinge ein Vorschlag zur Bewilligung von 35,000 Spezies zur Deckung der Kosten bei der bevorstehenden Krönung in Drontheim vorgelegt wurde. Die Ausgaben bei der Krönung in 1860 betrugen 60,762 Spe⸗ zies. In derselben Sitzung wurde mit den Verhandlungen über den Vorschlag, betreffend die Erweiterung des Wahlrechts begonnen. Um der Krönungsfeierlichkeit in Stockholm beizu⸗ wohnen, sind vom norwegischen Hofe der Hofchef, General Fleischer, Kabinets⸗Kammerherr Falsen und Adjutant, Kapitän⸗ Lieutenant N. Ihlen beordert worden. 8

Afrika. Der am 2. d. in Liverpool gelandete Postdampfer „Volta“ überbrachte dem „Reuterschen Bureau“ folgende Nach⸗ richten von der Westküste: Die Ashanti's befanden sich in großer Anzahl einen Tagemarsch von Cap Coast Castle entfernt, aber außer einem kleinen Scharmützel hatte kein Engagement von irgend welcher Bedeutung stattgefunden. Einige Tage vor der Ankunft der „Volta“ auf der Höhe des Cap Coast ent⸗ deckten die Santis drei Ashaniti⸗Spione in der Stadt und schnitten ihnen unter den Waͤllen des Forts ohne weitere Um⸗

stäode die Köpfe ab. Mehrere Schiffe des englisch⸗westafrikani⸗

1““ 88