Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Auzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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Verschiedene
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Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
An Sonn⸗ und Festtagen finden Extrazüge nach Spandau, Seegefeld, Finkenkrug und Nauen zu ermäßigten Fahrpreisen statt: Abfahrt von Berlin 2 ¼ Uhr Nachmittags,
Rückfahrt ⸗ Nauen 8 ¼ ⸗ Abends. . Spandau 8 ⸗ und 9 ¼ Uhr Abends. Der Billetverkauf für den Extrazug findet in Berlin auf der Ankunftsseite des Empfangsgebäudes statt. Auch halten die m 7 ¼ Uhr Morgens und 10 Uhr 40 Minuten Vormittags von Berlin abgehenden regelmäßigen Züge an diesen Tagen bei Finkenkrug an.
Berlin, den 12. Mai 1873.
sdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 15. d. Mts. wird der Verkehr wegen aller Transport⸗ gegenstände auf unserer Station Neustadt⸗Magdeburg eröffnet. Die Fahr⸗ und Frachtpreise, welche letzteren in allen Verkehren, exkl. des internationalen Verkehrs, denen unserer Station Magdeburg gleich sind, sind in unseren Expeditionen zu erfahren. W16““
Berlin, den 12. Mai 1873.
Magdeburg⸗H Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn⸗ 1 Gesellschaft.
Vom 1. Mai c. ab bedürfen die im direkten Verkehr zwischen Stationen der Hannoverschen Staatsbahn und Stationen diesseitiger Bahnen ausgegebenen Hin⸗ und Rückfahrtbillets vor Antritt der Rückfahrt einer nochmaligen Abstempelung Seitens der Billet⸗Expe⸗ dition derjenigen Statior, von welcher aus die Rückfahrt stattfindet.
Magdeburg, den 18. April 1873. —
Die Direktorien.
Magdeburg⸗Halberstüd aft.
Vom 15. d. M. findet zwischen Berlin (Lehrter Bahn) einerseits und den Stationen Achim, Sebaldsbrück, Bremen, Burg⸗Lesum, Bre⸗ merhafen, Geestemünde, Verden, Emden, resp. den Oldenburgischen Stationen via Uelzen⸗Langwedel, sowie Hamburg via Uelzen anderer⸗ seits eine direkte Beförderung von Eilgütern statt. 1
Die zur Erhebung kommenden Tarifsätze sind bei unserer Eilgut⸗ Expedition zu Berlin (Lehrter Bahnhof) zu erfragen.
Magdeburg, den 4. Mai 1873.
Direktorinm.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. “ Haadels⸗Register “
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
2 von öffentlichen Papieren. handel. 8
Literarische Anzeigen.
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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. Industrielle Etabliffements, Fabriken und Er Verschiedene Bekanntmachungen. 82
r Fahrplan vom 1
N Inserate nimmt andie autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, gamburg, Frank⸗ furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München,
Näruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
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Von (Lehrter Bahnhof) Moabit nach Schöneberg (Potsdamer Bahnhof).
Von (Potsdamer Bahnhof) Schöneberg nach Moabit (Lehrter Bahnhof).
Stationen. er znesens Nr.
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genklasse. 13 und 16 fallen an den Sonn⸗ und Festtagen zwischen Schöneberg und Potsdamer Bahnhof aus.
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Zug 1 beginnt in Moabit, Zug 2 in Schöneberg.
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Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 15. d. M. wird unsere neue Strecke Burg⸗Centralbahnhof Magdeburg dem Personen⸗Verkehr übergeben.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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Mit diesem Tage
tritt auf unseren Linien und den Anschlußbahnen ein neuer Fahrplan in Kraft, durch welchen auch neue Verbindungen von Berlin nach dem
Westen und Süden Deutschlands und umgekehrt hergestellt werden.
Die Beförderung in der Richtung ab Berlin findet, wie folgt statt: A. Von Berlin über Magdeburg nach EETEö Bremen bezw. Cöln und weiter. hnellzug.
Pers.⸗Zug. S Berlin (Potsdamer Bahnhof) Abfahrt 8 Magdebura“ Braunschweig.
Hannover Ankunft.
8 Rotterdam (via Salzbergen) Hannover Abfahrt . . . . .
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1 Pers.⸗Zug. Schnellzug. Berlin (Potsdamer Bahnhof) Abfahrt 6. —. Vm. d. 45. Vm. Magbebirg . . ..1 8. Vm. ööG Ankunft 1 eutz 11 Aachen „. — 10. 4. Ab. Brüssel “ 5. —. Vm. Antwerpen — Ostende ... .52. Vm. London 111““ 5. 40. Pm. Paris 10. 15. Vm.
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Ab. 12. 5. Nm. 15. Vm. bher 40. Nm. —
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7. 39. „ 5. 25. Nm.
—. Vorm. 19. 6. 18. 2
B. Von Berlin über Magdeburg, Boerssum “ Hesneg), Kreiensen, Deutz, Aachen ers.⸗Zug.
Pers.⸗Zug. 11. —. Ab. 3. —. Nachts
Cour.⸗Zug. .—. Nm. 10. —. Ab. 35. Ab.
8. 20. Vm. 9. 54. Vm. 2. 56. Nm.
.40. Nm. 3. 55. Nachts
C. Von Berlin über Magdeburg, Kreiensen nach Cassel, Ems, Coblenz, Franfurt a. M. und weiter.
Schnellzug. Courier⸗Zug. ersonen⸗Zug 8. 45. Vm. 10. —. Ab vir —. Ab.
Pers.⸗Zug. 11.II
X — Das Aboennem für das Vierteljahr.
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6. Mai, Abends.
ent betrügt 1 Thlr. 2 Sgr. 8 S.; 1e“ bb7öi “ Ale Host⸗Anstalten des In⸗ und Anslandes nehmen 2 58 9 ZBGBestellung an; für Gerlin anßer den hiesigrn
. 8 EeEöö“ ppostanstalten auch die Espedition: Wilhelmstr. 32.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich belgischen Oberst⸗Lieutenant Kessels, Com⸗
mandeur des 2. Lancier⸗Regiments, den Rothen Adler⸗Orden
dritter Klasse; dem Geheimen Kommerzien⸗Rath F. A. Lühdorf
zu Hamburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem rranzösischen Schiffskapitäun René Cabon zu Loquirer den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Gesetz, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener
oder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bandes und des 1 Dcutschen Reichs. Vom 12. Mai 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: §. 1. Das im §. 6 des Gesetzes, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes, vom 9. November 1867 GBundesgesetzbl. S. 157) vorgeschriebene Verfahren findet mit den in den nachfolgenden Paragraphen bestimmten Maßgaben auf solche ver⸗ lorene oder vernichtete Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen des Nordbeutschen Bundes und des Deutschen Reichs Anwendung, welche entweder niemals mit Zinescheinen versehen waren oder zu B“ bereits abgelegten Theile der Bundes⸗ oder Reichsschuld gehören. 1 §. 2. Dasz gerichtliche Aufgebot wird ohne vorgängige Bekannt⸗ machung der Reichsschuldenverwaltung auf Grund eines Zeugnisses der letzteren darüber, daß die durch die perloren gegangene Urkunde verbriefte Schuld in ihren Büchern oder Etats noch offen stehe, erlassen. 8 §. 3. Der Aufgebotstermin wird mit zwölfmonatlicher Frist anberaumt.
. 4. Ist das Aufgebot ohne Erfolg geblieben, und wird dem⸗ nächst von der Reichsschuldenverwaltung unter Wiederholung des im
§. 2 erwähnten Zeugnisses bescheinigt, daß die aufgebotene Urkunde
auch bis dahin nicht zum Vorschein gekommen sei, so wird das Amortisations⸗Erkenniniß abgefaß § 5. Die nach §. 6 de 8 von 9. November 1867 und nal dem gegenwärtigen Gesetze erforderlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den Deutschen Reichsanzeiger und durch je eine der in Frankfurt a. M., Augsburg, Leipzig und Hamburg erscheinenden See deren Bestimmung der Reichsschuldenverwaltung über⸗
lassen ist.
§. 6. An Stelle der amortisirten Schuldverschreibung oder Schatzanweisung wird eine neue nicht ausgefertigt, wenn die Ver⸗ briefung des bezüglichen Theils der Bundes⸗ oder Reichsschuld bereits geschlossen ist. In diesem Falle hat die Reichsschuldenverwaltung einer von ihr zu beglaubigenden Abschrift der mit dem Atteste der Rechtskraft versehenen Ausfertigung des Amortisations⸗Erkenntnisses, welche letztere bei ihren Akten aufzubewahren ist, ein Anerkenntniß
der durch die amortisirte Urkunde verbrieften Forderung beizufügen. In dieses Anerkenntniß ist möglichst der vollständige Inhalt der amor⸗ tisirten Urkunde und die Erklärung aufzunehmen, daß die Zahlung des
Kapitals und, soweit der Gläubiger Zinsen zu fordern berechtigt ist, auch dieser von Seiten der Reichsschuldenverwaltung an den Inhaber
des Anerkenntnisses ohne weitere Legitimation desselben mit voller
Wirkung geschehen werde. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. s. Gegeben Berlin, den 12. Mai 1873. 8 (L. S.) Wilhelm. h Fürst von Bismarck.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Forstmeister bei der Hofkammer der König⸗
lichen Familiengüter von Spankeren den Charakter als Ober⸗
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theilungen des Tarifs rangiren, werden der entsprechenden nie⸗ deren Abtheilung zugerechnet.
Für solche Beamte und Lehrer, welchen ein bestimmter Dienstrang nicht beigelegt ist, wird durch den Ressortchef im Einvernehmen mit dem Finanz⸗Minister festgesetzt, welcher der im Tarif bestimmten Beamtenklassen dieselben beizuzählen sind.
Die Stellung der Orte in den verschiedenen Servisklassen bestimmt sich nach der Klasseneintheilung, wie sie in Gemäßheit des §. 3 des Reichsgesetzes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (Bundesgesetzblatt S. 523), jeweilig in Geltung ist.
Bei Veränderungen in der Klasseneintheilung kommt, von dem auf die Publikation der Veränderung folgenden Kalender⸗ quartal an, der danach sich ergebende verͤnderte Satz des Woh⸗ rwangsgeldzuschusses in Anwendung.
§. 3., Bei Versetzungen erlischt der Anspruch auf den dem bisherigen amtlichen Wohnorte entsprechenden Satz des Woh⸗ nungsgeldzuschusses mit dem Zeitpunkte, zu welchem der Bezug der Besoldung aus der bisherigen Dienststelle aufhört.
Die bei einer Versetzung an einen Ort einer geringeren Servisklasse eintretende Verminderung des Wohnungsgeldzuschusses wird als eine Verkürzung des Diensteinkommens (§. 53 des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der Richter und die un⸗ freiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 7. Mai 1851, Gesetz⸗Sammlung S. 218, und §. 87 des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, vom 21. Juli 1852, Gesetz⸗ Sammlung S. 465) nicht angesehen.
§. 4. Der Wohnungsgeldzuschuß wird nicht gewährt an
Beamite, welche Dienstwohnungen innehaben, oder anstatt der⸗
selben Miethsentschädigungen bezjehen.
Die Miethsvergütigungen, welche Beumte für die ihnen überlassenen Dienstwohnungen zu entrichten haben, werden von dem im §. 1 bestimmten Zeitpunkte ab um den Betrag des Wohnungsgeldzuschusses gelürzt.
§. 5. Beamte, welche mehrere Aemter bekleiden, erhalten den Wohnungsgeldzuschuß nur ein Mal und zwar für das⸗ jenige Amt, welches auf den höchsten Satz Anspruch giebt.
§. 6. Bei der Feststellung der Umzugskosten⸗Vergütungen (§. 4 des Allerhöchsien Erlasses vom 26. März 1855. Gesetz⸗ Sammlung S. 190) bleibt der Wohnungsgeldzuschuß außer Ansatz. — Bei Bemessung der Pension (§. 10 des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872. Gesetz⸗Sammlung S. 268) wird der Durch⸗ schnittssatz des Wohnungsgeldzuschusses für die Servisklassen J. bis V. in Anrechnung gebracht. Dieser Satz gilt auch für diejenigen Beamten, welche eine Dienstwohnung beziehungsweise eine Miethsentschädigung erhalten. Im Uebrigen gilt der Woh⸗ nungsgeldzuschuß in allen Beziehungen mit der im §. 3 Abs. 2 bestimmten Maßgabe als ein Theil der Besoldung.
-§. 7. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die gesandt⸗ schaftlichen Beamten, sowie auf Beamte in Dienststellungen, wie sie im §. 5 des allegirten Gesetzes vom 27. März 1872 be⸗ zeichnet sind.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. Mai 1873.
(L. S.) Wilhelm. Gr. von Roon. Fürst von Bismarck. Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk.
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anstatt der Kreis⸗Baumeisterstelle zu Melsungen, die inzwischen vakant gewordene Kreis⸗Baumeisterstelle zu Carthaus, Regie⸗ rungsbezirks Danzig, verliehen worden. Dem C. H. Bernhardt zu Döbeln ist unter dem 13. Mai 1873 ein Patent auf einen Schraubenschlüssel in der durch Zeichnung und Modell nachgewiesenen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. — Dem Wagenfabrikanten H. C. Marx in Detmold ist unter dem 13. Mai 1873 ein Patent auf ein Vordergelenk für Wagen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne ZJZemanden in der Benutzung bekannter Theile zu be⸗ 8 chränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Freiherrn von Schenck und Wilhelm Maurer in Wien ist unter dem 12. Mai d. J. ein Patent auf einen als neu und eigenthümlich erachteten Expansions⸗ Regulator, in der durch Zeichnung und Beschreibung er⸗ läktterten Konstruktion, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem A. Wilke zu Braunschweig ist unter dem 13. Mai 1873 ein Patent auf eine bewegliche Bedachung an Eisenbahn⸗Güterwagen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung be⸗ kannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Die Advokaten Werner und Cleves in Hannover sind zu Anwalten bei dem dortigen Königlichen Obergericht, mit An⸗ weisung ihres Wohnsitzes daselbst, ernannt worden.
Der Kreisrichter Pehlemann in Pillkallen ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgericht in Anklam und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Swinemünde ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Herr Staats⸗ und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. Falk, nach der Provinz Hessen. .
gegeben wird, enthält unter:
Nr. 8128 das Gesetz, betreffend die Gewährung von Woh⸗ nungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. Vom 12. Mai 1873.
Berlin, den 16. Mai 1873.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
KAiichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. Mai. Se. Maäjestät der
Kaiser und König empfingen heute im Laufe des Tages Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adalbert und hörten die Vorträge der Generale von Kameke und Albedyll, sowie des Ministers Grafen zu Eulenburg.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Berlin (Potsdamer Bahnhof) . Magdeburg 1“ Cassel. Ems.. Coblenz
Frankfurt a. M..
Abfahrt — „ . 6. „Höö1e 89 2. 19. . * 3. . Vm. Ankunft 8 5 Nm. 83 1 8 8
54. — 6. 30. Ab.
8 Forstmeister und dem bei derselben als Forstinspektions⸗Beamten von Kameke. Gr. von Königsmarck. angestellten bisherigen Oberförster zu Bischdorf von Sieraggg 22222
kowski den Charakter als Forstmeister, sowie “ “ Tarif. 8 Dem Vergolder⸗Meister Julius Noack zu Berlin das — . — Prädikat eines Königlichen Hof⸗Vergolders zu verleihen; und Jahresbetrag des Wohnungsgeldzuschusses
1 9. 40.
in den Orten der Servisklasse:
Magdeburg⸗ Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn.
8 Am 15. Mai cr. werden die Strecken Salzwedel⸗Uelzen und Uelzen⸗Langwedel auch für den Personen⸗Verkehr eröffnet.
Von diesem Tage ab findet daher über gedachte Bahnstrecken eine Personen⸗ und Gepäck⸗Beförderung, sowohl im Lokal⸗Verkehre zwischen den Stationen der Magdeburg⸗Halberstädter Bahnstrecke, als auch im direkten Verkehr zwischen den Stationen: Berlin (Lehrter Bahnhof), Spandau (Magdeburg⸗Halberstädter Bahnhof), Rathenow, Stendal, Wittenberge, Magdeburg, Salz⸗ 8 wedel, Uelzen, Soltau, Halle, Leipzigs einerseits und den Stationen: Bremen, Gestemünde, Oldenburg, Wilhelmshafen, Leer, Els⸗ fleth, Brake Emden, Hamburg, Harburg, Lüneburg, Verden andererseits; ferner zwischen den Stationen: Bremen, Geestemünde, Oldenburg, Wilhelmshaven, Leer, Els⸗ fleth, Brake und Emden einerseits, und den Stationen: 1 Hamburg, resp. Harburg und Lüneburg andererseits, statt. 11 “ “ Näheres ergeben die auf den Stationen aushängenden Fahrpläne, sowie die Tarife. 1 Magdeburg, den 4. Mai 1873. 88 — Direktorium. ö
Stuttgart
Viesbaden
Mainz. 11““ Straßburg via Mainz Heidelberg . . . . Karlsruhe 1X“X“X“ Straßburg via Kehl.
Päiell Saarbrücken Metz .
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und in dem Courierzuge 10 Uhr Abends ab Berlin auch durchgehende
In dem Schnellzuge 8. 45 Vormittags und dem Courierzuge 10 Uhr Abends d
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2. 30.
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durchgehende Wagen auf
Berlin⸗Aachen und Berlin⸗Frankfurt a. M.
Wagen auf der Strecke
Berlin⸗Ostende.
Für alle Züge werden direkte Billets ausgegeben. Berlin, den 8. Mai 1873
[M 466] . Zwischen Cölmn 11u4“ h
und Coblenz.
Direktorium.
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station Remagen.
1 romantiscechen Ahrthale.
Warme alkalische Quellen, reich an Kohlensäure, besonders erfolgreich bei Gallenstein, Gries, Diabetes, allen chronischen Leiden der Verdauungs- & Respirations-Organe, bei Rheumatismus & Prauenkrankneiten. Das Kurhôtel mit Tarifpreisen und mit Post- und
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Telegraphenbureau- steht mit den Badehäasern in direkter Verbindung. Näheres durch die Direktion.
Den Kreisgerichts⸗Direktor Reich zu Freistadt in Schlesien als Direktor an das hiesige Stadtgericht zu versetzen.
Gesetz, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. Vom 12. Mai 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: . §. 1. Den unmittelbaren Staatsbeamten, welche eine etats⸗ mäßige Stelle bekleiden und ihre Besoldung aus der Staats⸗ kasse beziehen, ferner den Lehrern und Beamten der Universi⸗ täten und derjenigen Unterrichts⸗ und sonstigen Anstalten, bei welchen die Gewährung der erforderlichen Unterhaltungszuschüsse ausschließlich dem Staate obliegt, wird vom 1. Januar 1873 ab ein Wohnungsgeldzuschuß nach Maßgabe des diesem Gesetze beiliegenden (a) Tarifs gewährt. 8 Der Wohnungsgeldzuschuß wird auch denjenigen unmittel⸗ baren Staatsbeamten gewährt, welche bei der Umgestaltung der Behörden in den neuen Provinzen etatsmäßige Stellen verloren
König von
haben und zur Zeit noch außeretatsmäßig im unmittelbaren
Staatsdienst beschäftigt werden. 1 §. 2. Für den zu gewährenden Wohnungsgeldzuschuß ist der mit der Amtsstellung verbundene Dienstrang, nicht der einem Beamten etwa persönlich beigelegte höhere Rang, maßgebend. Beamte, welche nach ihrer Dienststellung zwischen den Ab⸗
Bezeichnung der Beamten. 1 8 Berlin. I. II. II. Iv. V.
.Beamte der ersten “ V Rangklasse 7g⸗500 400 240 200 200 . Beamte der 2. u. 3. . Rangklasse . . . 300 200 180 180 Beamte der 4. u. 5. ’ ö. Rangklasse. .. 220 160 140 120 Beamte, welche zwi⸗ . schen den Beamten der 5. Rangklasse und den Subalternen der Provinzialbehör⸗ den rangiren, Sub⸗⸗ alternbeamtezweiter Klasse bei den Cen⸗ tralbehörden, Sub⸗ alternbeamte bei de Provinzial⸗u. Lokal⸗ behörden . . . . 144 120 100 . 60 Unterbeamte.. .. 60 48 36 22 20
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 88 Arbeiten. Dem Königlichen Kreis⸗Baumeister Schwalm zu Kiel ist,
Kronprinz nahm am 13. d. M. an dem Gala⸗Diner Theil welches im Ceremoniensaale der Hofburg zu Wien stattfand.
Gestern Mittags machte Se. Kaiserliche und Königliche h laut telegraphischer Meldung der Ausstellung einen Be⸗ such. Zu dem Dejeuner, welches in dem für die deutschen Fürsten bestimmten Pavillon eingenommen wurde, waren 40 Ein⸗ ladungen ergangen.
— Der Bundesrath hielt gestern unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück die 23. Plenarsitzung. Es fand eine Besprechung statt über die Beschlüsse des Reichstags zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Gründung ꝛc. des Reichs⸗Invaliden⸗ fonds, und wurden hierauf Ausschußberichte erstattet über a. die Beschlüsse des Reichstags zu dem Gesetzentwurfe über die Reichs⸗ verhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichsverwal⸗ tung bestimmten Gegenstände, b. die Vorlage, betreffend den Gesetzentwurf wegen der Verwaltung der Einnahmen und Aus⸗ gaben des Reichs, c. die Nachweisung der verschiedenen Einnah⸗ men — Anlage XIII. des Etats —, d. die Belegung von Ritzebüttel⸗Cuchaven mit Garnison, e. die Mehrausgaben der Kriegs⸗Ministerien aus Anlaß der erweiterten Dienstgeschäfte in Invaliden⸗Angelegenheiten. Sodann kamen einige Eingaben zur Vorlage.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen, so⸗ wie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.