hätten, wonach gegenwärtig in der Hargtsache das Eisen vahnwesen sich in den Händen des Staats bereits loefände, so glaube ich die gegen⸗ wärtige Stimmung ebenfalls richtig zu taxiren, daß man dann zu dem Wunsche gelangen würde, daß der. Staat auch fernerhin das Eisen⸗ bahnwesen in der Hand behalte. So sind aber die Verhältnisse nicht beschaffen, sie haben sich anders gestaltet, und, wie gesagt, wir müssen mit den positiven Verhältnisseemn rechnen. Wir wollen dabei, meine Herren, auch Folgendes nichst vergessen: wir sind jetzt in der Fuͤlle des Geldes, es hat aber auch andere Zeiten ge⸗ geben, wo der Staat im Besitz geringer Mittel war, wo der Staat mit den größten Anstrengungen seinerseits nicht dahin hätte gelangen könn m, Eisenbahnen anzulegen, deren das Land doch nothwendig bedurfte.. In diesen Zeiten, meine Herren, war es das Privatkapital, welch es nützliche Einrichtungen in unserem Lande hervorrief. Wir werderg auf diese Zeiten, wenn auch einzelne Uebel⸗ stände eingetreten sein mögen, die wir beklagen, jederzeit dankbar zu⸗ rückblicken müssen. (Fs ist nicht gewiß, wir haben es nicht in der Hand, ob nicht ähn liche Zustände staatlicher Kapitalarmuth wieder eintreten können, ur d wir werden dann gewiß sehr gern zurückgreifen auf die Energie, die Thatkraft und die Intelligenz der Privaten. Zweitens, meine Herren, ist doch auch nicht zu vergessen, daß, wenn die Privatbahnen in der heutigen Zeit viele gewichtige Gegner haben mögen, andererseits eine Reihe nützlicher Einrichtungen gerade auf die Ini⸗ tiative der Privateisenbahngesellschaften in der Vergangenheit zurück⸗ zuführen ist. Ich muß ferner betonen, daß, wenn Staatseisenbahnen nach dear heutigen Stimmung des Landes wohl die meisten Freunde haben mögen, wir doch andererseits nicht vergessen dürfen, daß, wenn staatlicher Eisenbahn⸗Generbebetrieb von Anfang an existirt hätte, ohne daß ihm das belebende Element der Privatthätigkeit zur Seite gestanden, die Gefahr nahe gelegen haben würde, daß ein Erschlaffen, ein Ermüden eingetreten, daß die Sache in rein bureaukratischen For⸗ men lahmgelegt worden wäre. Steht neben dem Staatsbetrieb ein eifrig strebender Privatunternehmer, der seine Interessen geltend zu machen sucht, so ist dieser zugleich der eifrigste Förderer auch der staatlichen Unternehmungen. 1 “ 3
Meine Herren! Wenn nun die Verhältnisse so liegen, so glaube ich allerdings, wird keine Regierung, wenigstens während der gegen⸗ wärtigen Generation in der Lage sein können, vor die Landes⸗ vertretung einfach mit der Erklärung zu treten oder umgekehrt keine Landesvertretung vor die Regierung, indem sie sagt: Wähle, Staats⸗
isenbahnbau hier, Privateisenbahnbau und Betrieb dort! Ich be⸗ trachte dies als eine Frage, die für uns Alle ausgeschlossen ist.
Auf der anderen Seite will ich keineswegs verkennen, daß wir bei einer künftigen Eisenbahngesetzgebung ernstlich zu erwägen haben werden, ob jene an sich segensreichen Bestimmungen der Vergangen⸗
beit nicht wieder herzustellen oder zu verbessern sind, welche darauf abzielten, durch gewisse Einnahmen das in den Privateisenbahnen steckende Kapital allmählich zu amortisiren. Ich bin ferner der Mei⸗ nung, daß die künftige Eisenbahngesetzgebung sich wohl zu demselben Grundsatze bekennen wird, welchen die Eisenbahngesetzgebungen mancher größeren Länder enthalten, daß man nämlich eine Eisenbahnkonzession nicht auf ewig, sondern nur auf eine bestimmte, angemessen zu regu⸗ lirende Zeit ertheilt, nach deren Ablauf das Eisenbahnunternehmen nicht gegen Entschädigung, sondern in der Hauptsache gratis an den Staat fällt. Das sind Fragen, die wir indeß in der That erst in Zukunft zu erwägen haben werden. Nun könnte man mit Rücksicht auf die eben von mir entwickelten Gesichtspunkte, mit Rücksicht darauf, daß wir ja noch den Ausspruch der Kommission zu erwarten haben, welche von Sr. Majestät dem Kaiser und König unter Mitwirkung dieses Hauses niedergesetzt ist, geltend machen: Warte auch hier ab, welches Votum Seitens der Kom⸗ mission in der vorliegenden Frage gegeben werden mag, und lege einen Plan darüber vor, wie Du Dir in Zukunft das Staatseisenbahnnetz gestaltet denkst. Ich verkenne keineswegs, meine Herren, daß, wenn etwa Seitens der erwähnten Kommission der Wunsch und der Antrag an die König⸗ liche Staatsregierung gerichtet werden möchte, daß vor dem Lande klargestellt werden möge, welche Absichten im Einzelnen rücksichtlich des Staatseisenbahnnetzes bestehen, die Königliche Staatsregierung sich schwerlich, soweit ich dies übersehe, einem solcheik Antrage zu wider⸗ setzen hat. Ich halte es nicht für unberechtigt, daß das Land klar sehe, was die Regierung im Einzelnen beabsichtigt. Aber wenn ich derartigen Wünschen eine gewisse Berechtigung nicht absprechen will, so handelt es sich bei der zur Debatte stehenden Vorlage doch um Bestimmungen, welche als Minimalforderungen jede an diesem Platze stehende Regierung aufstellen durfte. Wenn ich ausgesprochen habe, es könne die Tendenz weder dieses Hauses noch der Königlichen Staatsregierung sein, einen schädlichen Druck auf das Privat⸗Eisen⸗ bahnwesen ausuöben, dasselbe erdrücken zu wollen, so ist auf der andern Seite zu beachten, daß auch berechtigte Forderungen rücksichtlich des Staatseisenbahnbetriebes bestehen. Zu diesen berechtigten Forderungell rechne ich, daß das hohe Kapital, welches der Staat in seinen Eisen⸗ bahnen angelegt hat, nicht durch Anlage von Privat⸗Eisenbahnen öllig unrentabel und nutzlos gemacht werde. Der Staat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Eisenbahnanlagen, die er geschaffen hat, für die Landesinteressen nützlich bleiben. Zweitens aber glaube ch, daß, wenn ich es für nicht unerwünscht erklärt habe, daß die Staatsindustrie stets in dem Leben, in der Bewegung der Privat⸗ industrie einen treibenden Stachel finde, es kein Gebiet geben dürfte, wo es nothwendiger sein möchte, — wenn man nicht direkt Seitens des Staats in allen Punkten in das Privatgewerbewesen eingreifen will, — daß gerade die staatliche Konkurrenz eine gesunde Entwicke⸗ lung des Privatbetriebes herbeiführe und fordere. Es ist nicht un⸗ richtig, wenn schon in der Vorlage gesagt wird, die Staats⸗Eisenbah⸗ nen sollen in gewisser Art der Regulator für die Privat⸗Eisenbahnen sein. Es ist dies ein Gesichtspunkt, welcher, wie ich glaube, stets der preußischen Landesvertretung, resp. der preußischen Staatsregierung vorgeschwebt hat. Man hat nur nicht dieses System bisher zu einem klaren und thatsächlichen Ausdruck bringen können. Die gegenwärtige Vorlage und gerade diejenige Position, welche in erster Linie zur De⸗ batte steht, st eine solche, weiche den erwähnten Gesichtspunkt ins Auge faßt und einen Regulater des Verkehrswesens nach einer be⸗ timmten Richtung hin herstellen will. Ich hoffe, daß in dieser grund⸗ ätzlichen Beziehung die Vorlage sich des Beifalls des Hohen Hauses rfreuen wird. Die speziellen Gründe, welche für die Vorlage — und es ist mir wohl hier gestattet, mit einigen Worten die übrigen Positionen zu bverühren — die speziellen Gründe, welche für die Vorlage sprechen möchten, bestehen darin, daß zunächst einige Positionen sich in der⸗ selben vorfinden, wie Beschaffung von Betriebsmaterial, Herstellung zweiter Geleise, Herstellung und Erweiterung von Bahnhöfen und dergleichen, bei denen Regierung und Landesvertretung sich in der That einer schweren Verantwortung schuldig machen würden, wenn sie ihre Beihülfe unter den gegenwärtigen Verhältnissen versagen wollten. Es finden sich aber auch andere Positionen, darunter und zwar speziell unter Nr. 1 die Bahn von Saarbrücken durch das Fischbachthal nach Neunkirchen mit einer Abzweigung in das Trenkel⸗ bachthal, bei welcher das Hohe Haus durch diejenigen Bewilligungen, die es für den Bergbau seinerseits gemacht hat, in Weise bereits engagirt ist. Denn es hieße in der That, jenes Kapital, welches das Haus auf den Bergbau verwandt wissen will, lahmlegen, wenn man die Mittel zur Herstellung dieser Eisenbahn versagen wollte. Ferner sind Forderungen vorhanden, welche sich auf die westfälische Eisenbahn beziehen und bei denen nach Auseinandersetzung der Motive es nicht zweifelhaft sein kann, daß, wenn diese Anforderungen versagt würden, einem staatlichen Unternehmen die Existenzfähigkeit geraubt wäre. Es erscheint daher wünschenswerth, daß das Hohe Haus bei diesen Positionen sich zu der Bewilligung entschließe. Die Bahn von Harburg nach Hannover kommt gleichfalls aus dem Gesichtspunkte in Betracht, daß, wenn das Hohe Haus die Bewilli⸗ gung versagen sollte, in der That der Erfolg zu erwarten sein würde, daß eine bereits bestehende Staatsunternehmung durch eine Privat⸗ unternehmung absorbirt und vernichtet werde. Wichtig sind — und vor Allem wird sich ja die ganze Diskussion darauf 8S — die beiden Positionen Ia. und b. Der Herr Präsident hat bereits diese Positionen zusammengefaßt; es ist das auch der Standpunkt der
Köaiglichen Staatsregierung, sie kann von dem Gesichtspunkt nicht abgehen, daß es sich hier um eine zusammenhängende Linie handele, die, wenn der Zweck, der angestrebt worden ist, erreicht werden soll, auch zusammen bewilligt werden muß. Die Linie von Coblenz bis Trier kann nach den angestellten Ermittelungen den Erfolg nicht haben, dem Staate eine Rente zu bringen. Es handelt sich um eine Linie, welche von wesentlich militärischer und wirthschaftlicher Wichtigkeit in dem Falle sein wird, wenn sie in Zusammenhangz gesetzt ist mit dem östlichen Eisenbahnnetz, wenn jene große Verbindung hergestellt wird von Eydtkuhnen bis nach Metz. Der gegenwärtige Zustand, wo das östliche Staats⸗Eisenbahnnetz von unserm westlichen Eisenbahnnetz durch eine Entfernung von praeter propter 30 — 40 Meilen getrennt ist, erscheint in der That als ein unhaltbarer. Es ist noth⸗ wendig, es liegt ein gewisser Zwang vor, diese Verbindung herzustellen, um eine einheitliche Verwaltung zu ermöglichen, um dem Staate jenen Einfluß zu gewähren und zu geben, welcher bei Berücksichtigung der auseinandergesetzten Gesichtspunkte dem Staate gebührt.
Ich weiß nun sehr wohl, daß gegen dieses Projekt von mehreren Seiten verschiedene Bedenken erhoben worden sind, namentlich hat man bereits in den Kommissionsoverhandlungen darauf hingewiesen, daß die Regierung, wie es scheine, die einzelnen Landestheile nicht in einer gleichen Weise berücksichtigt habe. Meine Herren! Handelte es sich hier um eine Vorlage, welche dazu bestimmt wäre, provinziellen Be⸗ dürfnissen abzuhelfen und dann nur für einzelne Provinzen so hohe
Summen zu verwenden, wie sie der Entwurf vorsieht, so glaube ich,
würde ein derartiger Einwand vollkommen berechtigt sein. Dieser Gesichtspunkt steht aber der Vorlage vollständig fern, es handelt sich hier nicht um provinzielle Angelegenheiten, sondern es ist ausschließlich das allgemeine Interesse maßgebend. Es handelt sich um die Förde⸗ rung des allgemeinen Verkehrs, es handelt sich um die Uebertragung
von Befugnissen auf den Staat, welche dem Staate nicht vorzuent⸗
6 Auf der andern Seite wird auch nicht vergessen werden dürfen, daß gerad? die östlichen Provinzen aus der Herstellung dieser Verbindung, welche sich in den Händen des Staates befindet, erhebliche Vortheile in wirthschaftlicher Beziehung zu erwar⸗ ten haben. Ich habe vorher gewissermaßen es als eine Minimalforde⸗ rung bezeichnet, was in diesem Gesetze gefordert wird. In der That erscheint es als eine Art von Minimalforderung, daß das östliche und westliche Glied des staatlichen Eisenbahnnetzes in Verbindung gebracht werde, und man wird, so lange jenen allgemeinen Anforderungen nicht Rechnung getragen ist, wohl nicht so leicht dazu übergehen können, rein provinziellen Interessen das Auge zuzuwenden. Es ist hier also gewissermaßen die Basis für andere Maßregeln gegeben, welche geeignet sein mögen, auch provinziellen Nothständen Genüge zu leisten.
Ich glaube deshalb, daß auch von dem zuletzt besprochenen Stand⸗ punkte aus keine Ursache vorliegt, ein Gegner der gegenwärtigen Vorlage zu sein: das Provinzielle kann naturgemäß erst dann zur Sprache kommen, wenn den allgemeinen Interessen Rechnung getragen ist. Die König⸗ liche Staatsregierung ist, wie ich glaube, bei Einbringung dieser Vor⸗ lage von vornherein von der Voraussetzung ausgegangen, daß Niemand in diesem Henen Hause sein werde, der deshalb für die Vorlage seine Stimme abgeben werde, weil die betreffende Eisenbahn den einen oder den anderen genehmen Landestheil berühre, ebenso gewiß ist auch deie Königliche Staatsregierung, daß es für Niemand einen Grund ab⸗ geben könne, gegen die Vorlage zu stimmen, weil der umgekehrte Fall eingetreten ist.
Meine Herren! Die allgemeinen Resolutionen, welche unter Ha. und b. enthalten sind, haben bei der Kommissionsverhandlung keinen Widerspruch Seitens der Königlichen Staatsregierung erfahren. Ich glaube, es sind dies Beschlüsse, welche den Gesichtspunkten Rechnung tragen, welche von dem geschilderten Standpunkt aus geltend gemacht werden könnten.
Was den mangelnden Plan anbetrifft, so, habe ich die Frage bereits berührt. Ich habe gesagt, es handelt sich bei der Verbindung von Berlin nach Wetzlar um Etwas, was gewissermaßen die Basis, der Ausgangspunkt aller künftigen Operationen sein wird, und es ist deshalb auch dieser Einwand der gegenwärtigen Vorlage gegenüber nicht durchschlagend. Wir haben es mit der Axe zu thun, um welche sich das Uebrige dreht.
Nun ist durch das Amendement, welches den Namen des Herrn Abgeordneten von Kameke und Genossen trägt, eine andere Angelegen⸗ heit hier angeregt worden, die Arbeiterfrage. Die Königliche Staats⸗ regierung kann selbstverständlich die Wichtigkeit derjenigen Erwägun⸗ gen, welche in der Resolution enthalten sind, in keinem Maße ver⸗ kennen, sie geht sogar weiter, sie glaubt in der That, daß bei der Ausführung des vorliegenden Projektes wesentlich auf die Arbeiter⸗ und auf die übrigen wirthschaftlichen Verhältnisse des Landes Rück⸗ sicht genommen werden müsse; sie glaubt aber auch, daß gerade die Regierung mehr wie irgend Jemand anders, mehr wie eine Privat⸗ gesellschaft in der Lage ist, bei der Ausführung der Vorlage den Be⸗ dürfnissen des Landes Rechnung zu tragen und so das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bedürfnissen zu erhalten und herzustellen. Ich habe daher nicht nur nichts gegen die Resolution zu erinnern, sondern ich würde, wie gesagt, meinestheils noch in höherem Maße den Bedürfnissen des Landes Rechnung zu tragen geneigt sein.
Man könnte nun sagen, wenn so die Sache steht, so würde es keine Gefahr haben, überhaupt vorläufig von der Vorlage abzusehen und mit der Ausführung derselben noch zu warten. Diese Ansicht kann ich ja doch nicht theilen. Es ist von Wichtigkeit für die Entwickelung unserer Verhältnisse, daß das, was hier von der Landesvertretung be⸗ gehrt wird, auch zur Feststellung gelange. Es sind noch eine Reihe von Arbeiten vorzunehmen, ehe der eigentliche Bau der Bahnen in Angriff genommen werden kann. Dieselben haben zur absoluten Voraussetzung, daß das Land selbst durch seine ordnungsmäßige Vertretung über das Projekt der Regierung sich auszesprochen hat. Schieben Sie die Sache hinaus, so gerathen auch diese Arbeiten ins Stocken, sie können nicht vorgenommen werden und Sie haben dann auf längere Zeit das, was auch nach ihrer Ansicht geschehen soll, in Frage gestellt. Ich bin der Meinung, das, was man für nützlich hält, soll man beschließen, daran soll man festhalten; man soll es nicht aufgeben und verzögern; man weiß nicht, was der nächste Augen⸗ blick bringen wird, ob nicht manches, was wichtig für das Land ist, in der nächsten Stunde durch andere Verhältnisse in Frage gestellt werden kann. Ich bitte also, diesem Gedanken keinen Raum zu geben, sondern der Vorlage zustimmen zu wollen.
Meine Herren! Aus dieser Auseinandersetzung wollen Sie ent⸗ nehmen, daß ich bereit bin, die Verantwortlichkeit für die Vorlage, welche, wie ich hervorgehoben habe, ohne meine Mitwirkung entstan⸗ den ist, vor dem Lande zu übernehmen. Ich bitte Sie, in dem schweren Amte, welches mir durch Se. Majestät den König über⸗ tragen worden ist, mir Ihre Unterstützung gewähren zu wollen; ich fühle wohl, daß ich die Ziele, welche mir gesteckt sind, nicht erreichen kann, daß ich ermatten werde in dem, was ich erstrebe, wenn ich nicht namentlich die volle Unterstützung dieses Hohen Hauses erhalten werde.
Nach dem Abg. Lasker nahm der Finanz⸗Minister Camp⸗ e 8 Wort: 8
Meine Herren! Die Aeußerung, welche der geehrte Herr Vorredner am Schlusse seiner ausführlichen Rede gemacht hat, “ mich, darauf hinzuweisen, daß die Ermächtigung zur Einbringung dieser Vorlage nicht blos dem ausgeschiedenen Herrn Minister Graf Itzenplitz, sondern auch dem in diesem Augenblick das Wort neh⸗ menden Minister Camphausen ertheilt worden ist, und daß derselbe bereit ist, für die Vorlage in allen Punkten einzustehen. Meine Herren, ich habe des Vorzugs entbehrt, schon veim Beginn der Debatte hier anwesend zu sein, ich mußte nothwendig im Herrenhause zugegen sein, ich weiß also nicht den ganzen Inhalt aller Bemerkungen, die hier gefallen sein mögen; nach dem aber, was 8. vernommen, glaube ich nicht darüber in Zweifel sein zu können, aß die Intentionen der Staatsregierung in dem Sinne, wie sie bei Einbringung der Vorlage bestanden, auch heute hier Vertretung gefunden haben. Meine Herren! Der Ausgangspunkt zu dieser ganzen großen umfassenden Eisenbahn⸗ vorlage war im vorigen Jahre nicht zum mindesten der Umstand, daß die Privatindustrie sich einer großen neuen Linie im preußischen Eisen⸗
halten sind.
bahnnetze bemächtigen wollte, und daß für uns die Frage entstand, 2, uf einen Zinsfuß von 4 ½ P
1u“ 8 v111“
würde es nicht dem Staatsinteresse zusagen, unsererseits diese Linie im Anschluß an andere größere Bahnlinien zu bauen? Diese Frage,
meine Herren, haben wir befaht. Ferner hat im vorigen Jahre gerade
der Finanz⸗Minister darauf gedrungen, daß gegenüber dem System, wo beinahe in jeder Sitzung einzelne Eisenbahnprojekte zur Sprache
kamen, nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, das Bedürfniß des
Staates nach einer gewissen Richtung hin möglichst vollständig ins Auge zu fassen. Das lag ja vor einem Jahre ganz klar vor, daß für
den preußischen Staat eine so günstige Gelegenheit, Kapitalien
auf den Eisenbahnbau zu verwenden, als wie sie nunmehr eingetreten ist, nicht leicht sich wiederholen könnte. Wir hatten uns ja zu ver⸗ gegenwärtigen, daß aus den Kontributionsgeldern, die uns der franzö⸗ sische Staat zu entrichten hat, so groß auch die Beträge sein mochten,
welche die Vertheidigung des Landes, die Ausbildung seiner Festungs⸗ werke, die Ausbildung seiner militärischen Institute, die Ausbildung seiner Marine erfordern mochte, doch auch ein ansehnlicher Betrag zur Dispofition der
der finden, als zu produktiven Anlagen im Interesse des gesammten Staats? Dies ist der Ursp d — ßregel gewes
Staats? Dies ist der Ursprung der ganzen Maßregel gewesen und bei dieser Maßregel hat man sich zu jener Z
he überall nur Eisenbahnen ins Auge gefaßt wurden, die im taatlichen und im militärischen Interefse lagen, und ferner, daß solche Bahnbauten ins Auge gefaßt wurden, die erforderlich waren, um vorhandene Eisenbahnlinien des Staates nicht unterminiren zu lassen, sie dagegen zu schützen, daß sie durch die Privatkonkurrenz aus dem Felde geschlagen würden. Sie werden bei näherer Prüfung der
einzelnen Eisenbahnlinien diese verschiedenen Rücksichten als vorhanden anerkennen müssen; Sie werden vielleicht bei einzelnen bezweifeln können, ob diese Rücksichten in mehr oder weniger hohem Grade vorhanden sind. b
Nun, meine Herren, wenn gegenwärtig davon die Rede ist, ob gegenwärtig die Lage des Kapitalmarktes sich in der Weise geändert hätte, daß es nicht mehr wünschenswerth sei, produktive Anlagen in größerem Umfange auf Kosten des Staates zu machen, so ist diese Frage unbedingt zu verneinen. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß, wenn wir den Kapitalmarkt ins Auge fassen, Preußen gar nichts Besseres thun kann, als einen Theil der ihm zu Gebote stehenden Geldmittel zu diesem Zwecke zu bestimmen. Mit dieser Frage wird vielleicht ein anderer Punkt verwechselt, der bei den hier vorliegenden Er⸗ örterungen allerdings nicht übersehen werden darf; das ist nämlich der Punkt, meine Herren, daß der Arbeitsmarkt sich in einer Weise um⸗ gestattet hat, wie es vor einem Jahre die kühnste Phantasie nicht erwarten konnte. und auf diese Verhältnisse hat allerdings auch der Umstand wesentlich eingewirkt, daß die französische Regierung ihre Zahlungen in Deutschland rascher geleistet hat, als ursprünglich zu erwarten war.
Die Umgestaltung des Arbeitsmarktes — um darauf mit einigen wenigen Worten einzugehen — ist an sich ein überaus natürliches Peee n Vergessen wir nicht, daß wir einen schweren, schweren Krieg geführt haben, der einen Theil der kräftigsten Männer dem Vaterlande entrissen hat; vergessen wir nicht, daß selbst in diesem Augenblicke noch nicht Alle wiederum an den heimathlichen Heerd zurückgekehrt sind, weil sie zur Besetzung von Frankreich dienen müssen. Vergessen wir nicht, daß damit koinzidirt ein Aufschwung des Unter⸗ nehmungsgeistes, wie ihn Deutschland in seiner ganzen langen Ge⸗ chichte niemals erlebt hat. Die deutsche Nation ist zum ersten Mal von dem Gefühle ihrer völligen Unabhängigkeit, ihrer völligen Sicher⸗ heit durchdrungen gewesen, und gleichzeitig hat sich der Unternehmungs⸗ geist nach allen Richtungen hin entfaltet. Dazu kommt, meine Herren, die gewaltige Umgestaltung im Bergwesen, die gewaltige Umgestaltung in der Produktion von Kohlen, in der Anfertigung von Eisen. Nun, meine Herren, tritt ferner hinzu der gleichzeitige Bau von Festungen, es tritt hinzu der gleichzeitige Bau von Eisenbahnen. Wenn nun das Verhältniß so liegt, daß die Zahl der Arbeitskräfte sich vermindert, daß die Nachfrage nach Arbeit in einem ganz er⸗ staunlichen Maße fich erhöht hat, so muß daraus mit Naturnothwen⸗ digkeit eine Umgestaltung der Löhne sich entwickeln, wie sie früher kaum geahnt worden ist. Allerdings, meine Herren, wenn man in der Lage wäre, den Regulator für den ganzen Staat von oben herab ab⸗ geben zu können, dann liegt die Frage nahe: wollen wir nicht eine große Zahl der Unternehmungen verschieben, bis die Verhältnisse sich in dieser Beziehung wiederum günstiger gestaltet haben? Diese Frage wird auch in der That in einem gewissen Umfange, wie ich glaube, an die Staatsverwaltung herantreten, es wird auch für die Staats⸗ eisenbahn⸗Verwaltung die Frage entstehen können, ob man den Bau nicht langsamer ausführen wird, als wie es unter anderen Verhältnissen viellei cht geschehen wäre. Aber von allen Unternehmungen des Staates aus dieser Rücksicht allein zurücktreten, was hieße das? das hieße, den Privat⸗ bauten der Eisenbahnen, die stattfinden werden, die Arbeitsgelegenheit wesentlich billiger zu gestalten, selbst auf die Vortheile zu verzichten und sie anderen zukommen zu lassen. Es ist ja auch nicht zu über⸗ sehen, daß ja Preußen in der Beziehung auch nicht etwa den Arbeits⸗ markt in Deutschland beherrscht. In allen andern deutschen Bundes⸗ staaten, in Elsaß⸗Lothringen besonders, wird mit dem Eisenbahnbau mit der größten Lebhaftigkeit vorgegangen und der Unterschied würde wahrscheinlich nicht sehr groß ausfallen, wenn der preußische Staat auf die vortheilhaften Anlagen verzichten wollte. Nun, meine Herren, habe ich noch einen Punkt zu berühren, das ist die Frage, wie sich wegen der Geldmittel für den preußischen Staat das Verhältniß gestalten möchte. Da ist ja ein klarer Nach⸗ weis über das, was in dieser Beziehung zu erwarten ist, von mir einmal bei der Gelegenheit, die der geehrte Herr Vorredner angeführt hat, bei der Berathung über den Gesetzenkwurf wegen des Reichs⸗ invalidenfonds schon gegeben; ferner liegt er nicht minder in der Ge⸗ setzesvorlage, die uns gleich nach dieser Vorlage beschäftigen wird, in der nachgesuchten Ermächtigung, wie mit einem Theile der von uns zu erwartenden Geldmittel vorgegangen werden soll. Wie Ihnen be⸗ kannt ist, meine Herren, hat der Etat für das Jahr 1873 der Re⸗ gierung im Verein mit den früher erlassenen Gesetzen die Ermächti⸗ Lung ertheilt, auf Höhe einer Summe von mehr als 34 Millionen Thaler neue Anleihen auszugeben. Ferner hat die Regierung in der eben erwähnten anderweitigen Vorlage von Ihnen die Ermächtigung begehrt, 20,284,000 Thaler 4 ½ % Anleihen zu kündigen. Das gäbe also etwas über 54 Millionen Thaler Endlich, meine Herren, wird in der hier gemachten Vorlage die Ermächtigung be⸗ gehrt, mit Eisenbahnbauten vorzugehen und in maximo im Jahre 1873 für diese Zwecke 20 Millionen Thaler zu verwenden. Dies zu⸗ sammen würde eine Summe von 74 Millionen Thalern bilden. Wir werden aus den Kontributionsüberschüfsen einen Betrag erhalten, den ich ziffermäßig anzugeben heute noch nicht in der Lage bin, der aber jedenfalls die Summe von 100 Millionen Thalern übersteigen wird, und wenn Sie also die hier aufgeführten⸗ Beträge davon vollständig absetzen, so liegt ja ganz klar vor, daß zu den Verwendungen des Jahres 1874 ebenfalls in diesen Geldmitteln bereits die Kapitalbe⸗ träge gesichert sind, die dann für diese Zwecke zur Verwendung kom⸗ men müssen. Ich glaube also, daß Sie irgend ein finanzielles Be⸗ 1 nicht abhalten darf, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben.
Was dann die Frage der Zukunft in Bezug auf das Eisenbahn⸗ wesen betrifft, so wird allerdings auch an unsern Staat die Frage herantreten müssen, ob wir fortfahren wollen, wie es bei dieser Vor⸗ age beabsichtigt ist, solche Eisenbahnen nur ins Auge zu fassen, denen wir die Rentabilität zuschreiben, von denen wir erwarten, daß die daraus zu erwartenden Einnahme⸗Ueberschüsse zur Verzinsung der darauf zu verwendenden Kapitalien reichliche Mittel gewähren werden. Es kann ja auch an den Staat die Frage heran⸗ treten, ob man zum Bau von Eisenbahnen übergehen will, bei denen eine solche Rentabilität nicht zu erwarten steht, bei denen etwa nur auf eine Revenne von 2, 2 ½ bis 3 Prozent zu rechnen wäre und wo man sich dann zu vergegenwärtigen hätte, daß es eines Zuschusses von 1⁴, 2 und 2 ½ Prozent bedürfen würde. Eine solche Frage bietet vom finanziellen Standpunkte aus keine wesentlichen Schwierigkeiten dar. Es liest ja auf der Hand, daß, wenn man bei 50 Millionen statt 8
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edenfalls noch „a 1 Dispo artikularstaaten verbleiben würde, und welche bessere Verwendung könnten diese Gel⸗
nan sich zu je zeit noch eine Beschrän⸗ kung anferlegt; man hat sich nämlich die Beschränkung auferlegt, daß
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rozent zu rechnen, nur auf einen Zinsfuß von “ ö1A1AA1“ .
2 ½ Prozent rechnen kann, man jährlich 2 Prozent zuzuschießen und also den Staat mit einer Rente von 1 Million Thaler pro Jahr zu be⸗ lasten hätte. Wenn diese Frage an den Staat herantritt, dann möchte ich glauben, daß sie nur in dem Sinne beantwortet werden darf, daß gleichzeitig die Interessen aller Provinzen in das Auge gefaßt werden, daß man nicht dazu übergeht, einzelne Provinzen, die vielleicht beson⸗ ders lebhaft sich um eine solche Anlage bemühen, zu bedenken, sondern daß man nach dem Grundsatze der justitia distributiva eben den gan⸗ zen Staat, alle einzelnen Provinzen ins Auge zu fassen habe.
Freilich kann nun dieses System auch noch weiter ausgedehnt werden, man kann sich dem Systeme, wie es hinsichtlich der Chausseen besteht, ja noch mehr nähern wollen. Indessen, meine Herren, ich glaube, mit diesen Fragen haben wir uns zur Zeit nicht zu beschäfti⸗ gen, und was der geerhrte Herr Vorredner einen Gedanken der Zu⸗ kunft nannte, ob für die Benutzung der Eisenbahnen ein Bahngeld zu stipuliren und dann der freie Verkehr den Eisenbahnfuhrleuten zu überlassen sei, ist zugleich ein Gedanke der Vergangenheit. Dieser Gedanke ist von einem Manne, der mir sehr nahe steht, schon im Jahre 1833 in verschiedenen Broschüren ausgeführt worden.
Nach alledem, meine Herren, glaube ich Ihnen die unveränderte Annahme der Vorlage empfehlen zu können.
— Zu §. 3 erklärte der Finanz⸗Minister nach dem Abgeordneten Richter mit Bezug auf das von diesem gestellte Amendement:
„Soweit jene Geldmittel hiernach nicht zur Verausgabung gelan⸗ gen, können dieselben bis zum 1. Januar 1874 durch Ankauf von Schuldverschreibungen preußischer Staatsanleihen und durch Anle⸗ gung in inländischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wech⸗ seln ersten Ranges nutzbar gemacht werden.“ 3
Meine Herren! Ich möchte doch bitten, den Antrag des Herrn Vorredners abzulehnen und einfach bei der Regierungsvorlage stehen zu bleiben. Die Staatsregierung geht von der Ansicht aus, daß sie zu vorübergehenden zinsbaren Anlegungen der Gelder schon an sich be⸗ fugt sei, sie hat ja von dieser Befugniß im vorigen Jahre in aus⸗ gedehntem Umfange Gebrauch gemacht, sie hat dem Hohen Hause darüber einen Rechenschaftsbericht vorgelegt, und der ist auch in die⸗ sem Hause von keiner Seite beanstandet worden. Wir haben im vorigen Jahre in sehr ausgedehntem Umfange vorübergehend nament⸗ lich auch Lombarddarlehen bewilligt, wir hahen dasselbe in diesem Jahre gethan und noch in diesem Augenblick schweben ganz erhebliche Lombarddarlehne, deren wir bedurften, um die disponiblen Gelder in dem Interesse des Landes möglichst nutzbar zu machen. Es wird sich bei allen Bewilligungen, die der Staat in dieser Beziehung macht, nie darum handeln, das unsolide Geschäft zu unterstützen, im Gegentheil, in dieser Beziehung werden gerade Seitens des Staates die strengsten Anforderungen gestellt. Es handelt sich dabei weiter um
Wenn in dem Amendement v n einem Termin die Rede ist, so würde ich diesen Termin in dem Sinne, daß es der Regierung nicht in den Sinn kommen wird, die ihr durch das Gesetz ertheilte Vollmacht als für alle Zeiten ertheilt zu behandeln, gern acceptiren, ich würde aber doch davon abrathen, diesen Termin in der Weise, wie es geschehen ist, vorzuschlagen, weil gleich eine Menge Zweifel sich erheben würden, wie dieser Termin inne zu halten sei, es würde einmal die Auslegung eintreten können, daß die Operationen statthaft seien bis zum Schluß des Jahres 1873, Operationen, die dann vielleicht einen zwei⸗ bis dreimonatlichen in das Jahr 1874 hineinspielenden Zeitraum umfaßten, es würde aber auch so gedeutet werden können, daß alle Anlagen so zu bemessen seien, daß die angelegten Gelder bis zum 1. Januar 1874 in die Kasse zurückgekehrt seien. Meine Herren! Ich möchte gerade mit Bezug auf die Art und Weise, wie ich dem Hause gegenübertrete und über unsere Finanzoperationen Mittheilung mache, für mich in Anspruch nehmen, daß es einer Be⸗ schränkung in dieser Hinsicht nicht bedarf und deshalb erlaube ich mir die Bitte, den Antrag des Herrn Abg. Richter zu verwerfen und bei der Regierungsvorlage in den §. 3 stehen zu bleiben.
Dem Abgeordneten Miquél, welcher hierauf das Wort gegen das Richtersche Amendement genommen hatte, entgegegnete der Finanz⸗Minister:
Meine Herren! Mit den Schlußanträgen des geehrten Herrn Vor⸗ redners kann ich mich ganz einverstanden erklären, ich möchte nur noch ein Wort darüber sagen, daß es der Regierung durchaus nicht im Sinne liegt, ausgedehnte Lombardirungen vorzunehmen, so weit sie dazu nicht genöthigt ist, um eine zinsbare Anlegung herbeizuführen. Wenn der Herr Vorredner ein Schreckbild etwa von den Störungen, die durch plötzliches Zurückziehen eintreten möchten, vorführte, so glaube ich mit einiger Genugthunng darauf hinweisen zu können, daß sie in der That nicht eingetreten sind, und daß die preußische Finanzverwal⸗ tung in dieser Beziehung richtig prozedirt hat, und daß ihr das In⸗ teresse, der Börse keine Verlegenheiten zu bereiten, sehr warm am Herzen liegt.
Was dann noch den Termin betrifft, meine Herren, so muß ich hervorheben, daß nach dem Wortlaute, diejenige Auslegung, die auch der letzte Herr Redner vermieden wissen wollte, doch eigentlich die⸗ jenige ist, die hineingelegt werden muß, denn in dem Antrage heißt es: jene Geldmittel können bis zum 1. Januar 1874 u. s. w. nutzbar gemacht werden, sie dürfen also nur nutzbar gemacht werden bis zum 1. Januar 1874, so daß dann doch wohl die Interpretation in diesem ungünstigeren Sinne ausfallen möchte.
Nun bemerke ich noch, daß wir in einer eigenthümlichen Lage sind, wir wissen heute noch nicht, wie viel wir Seitens des Reichs zu er⸗ warten haben, auch noch nicht, wann wir es zu erwarten haben und in
21., . 2 . . hältnisse entsprechende Vollmacht in die Hände der Regierung zu legen. Ich glaube, daß Sie das mit gutem Vertrauen thun können.
Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Lasker erwiderte der Finanz⸗Minister:
Meine Herren! Bei der Diskussion ist Manches als selbstver⸗ ständlich vorausgesetzt und deshalb nicht besonders hervorgehoben wor⸗ den. Der Finanz⸗Minister nimmt nicht für sich die Befugniß in An⸗ spruch, Schuldverschreibungen preußischer Staatsanleihen nach seinem Belieben in großen Summen ankaufen zu dürfen, und blos weil wir bei der Möglichkeit, daß uns sehr große Geldbestände zur Disposition stehen werden, die Befugniß zur zeitweiligen zinsbaren Belegung, die wir allerdings in Anspruch nehmen, ausgedehnt wissen wollen auf den umfassenden Ankauf von preußischen Staatspapieren, deshalb ist diese Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden.
Die Nr. 20 des „Preußischen Handels⸗Archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Venczuela: Dekret, betreffend die Küstenschiffahrtsabgaben. — Oesterreich: Gesetz vom 30. März 1873, betreffend die zollfreie Einfuhr der zum Bau und zur Aus⸗ rüstung von Schiffen erforderlichen Gegenstände. Eingangszollbehand⸗ lung der Büffel. — Peru: Monopolisirung des Salpeters. — Sta⸗ tistik: Deutsches Reich: Reuß: Gera's Industrie und Handel im Jahre 1872. — Preußen: Uebersicht des Waaren⸗Ein⸗ und Ausgangs zur See zu Stettin im Jahre 1872. — Großbritannien: Der Verkehr Englands mit seinen Kolonien und dem Auslande im Jahre 1871.— Spanien: Handel und Schiffahrt der Insel Portorico im Jahre 1872 — Rußland: Uebersicht des Schiffsverkehrs in Kronstadt und St. Petersburg, sowie des Exports von St. Petersburg in 1872. — Jahresbericht des Konsulats zu Uleaborg für 1872. — Schweden und Norwezen: Handels⸗ und Schiffsverkehr von Hammerfest in 1872. — Griechenland: Jahresbericht des Vize⸗Konsulats zu Cephalonia für 1872. — Hayti: Jahresbericht des Konsulats zu Jacmel für 1872. Mittheilungen: Elbing. Danzig. Breslau. Cölu. Frankfurt a. M. Santiago.
Verkehrs⸗Anstalten.
Emden, 12. Mai. In der am Freitag stattgefundenen General⸗ Versammlung des Vereins zur Rettung Schiffbrüchiger hierselbst wurde der definitive Anschluß an die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger unter der Bedingung angenommen, daß der Sitz des Bezirkvereins hier verbleibe und die Verwaltung desselben in bisheriger Weise fortgeführt werde. Ebenso sollen die Reservefonds dem hiesigen Verein als Eigenthum verbleiben. Der bisherige Vor⸗ stand wurde wiedergewählt.
gar Nichts, als um eine kurze, vorübergehende, zinsbare Anlegung.
welchen Raten, und es handelt sich lediglich darum, eine diesem Ver⸗
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InamemmmamRermmamen
Inseraten⸗Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Handels⸗RNegister.
Bekanntmachung. “ Bei der in unser Firmenregister sub Nr. 465 eingetragenen Firma Dav. Francke Söhne ist vermerkt worden: Die Zweigniederlassung allhier ist gelöscht. Potsdam, den 9. Mai 1873. 8— Köͤnigliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Bekanntmachung. Laut Verfügung vom heutigen Tage sind der Obersteiger Carl Emil Mittag und der Buchhalter Max Löwisohn zu Dragebruch sub Nr. 7 unseres Prokurenregisters als Kollektiv⸗Prokuristen der sub Nr. 5 unseres Gesellschaftsregisters eingetragenen Firma
„Vereinigte Neumärkische Kohlenwerke“, deren Sitz in Dragebruch ist, eingetragen werden. Driesen, 10. Mai 1873. Königliche Kreisgerichts Deputation.
1 Handelsregister.
In unser Prokurenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 39 eingetragen, daß der Kaufmann Alexander Bahr zu Landsberg a. W. für seine unter Nr. 52 des Firmenregisters ver⸗ zeichnete hiesige Firma „Alexander Bahr“ dem Kaufmann Max Bahr hierselbst Prokura ertheilt hat.
Landsberg a. W., den 13. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 1 Handelsregister. .“ „In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen:
1) bei Nr. 276, daß die Firma Th. Arnd, der Wittwe Arnd, Mathilde, geb. Rühe hier auf den Kaufmann Max Arnd hierselbst übergegangen ist,
2) unter Nr. 317 der Kaufmann Max Arnd hier als Inhaber der hiesigen Firma Th. Arnd.
Landsberg a. W., den 13. Mai 1873.
EKoönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Firmenregister. In unser Firmenregister ist unter Nr. 223: Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: Kaufmann Robert Jaenecke. Ort der Niederlassung: b Wriezen. Bezeichnung der Firma: ““ Hermann Paetsch Nachfl. Robert Jaenecke eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Mai 1873 am 10. Mai 1873, eingetragen. 8 Wriezen, den 10. Mai 1873. Ksönigliches Kreisgericht.
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I. Abtheilung.
Firmenregister. 8 In unser Firmenregister ist unter Nr. 224: 3 Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: Kaufmann Otto August Bernhard Riebe. Ort der Niederlassung: Wriezen a. O. 4 Bezeichnung der Firma: 1 „Otto Riebe“, 1 eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Mai 1872 1873, v“ “ eingetragen. 8 Wriezen, den 10. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Firmenregister.
In unser Firmenregister ist bei der Firma Nr. 10 „Hermaun Paetsch, Nachfolger Otto Riebe,“ Ort der Niederlassung: Wriezen a./O., GColonne 6, folgender Vermerk:
Nachdem das Geschäft auf den Kaufmann Robert Jaenecke übergegangen, ist diese Firma gelöscht. Einge⸗ trragen zufolge Versügang vom 9. Mai 1873 am 10 Mai 1873, eingetragen.! öe Wriezen, den 10. Mai 1873. Königliches Kreisgericht.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register. Konkurfe, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Oeffentlicher Anzeiger.
von öffentlichen Pavpieren.
handel. . Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.
1“ 1
“* In unserm Gesellschaftsregister
Firma: T. u. J. Fischel zu Kaukehmen nach dem Austritt des Herrn T. Fischel gelöscht, zufolge Ve vom 12. Mai 1873 am nämlichen Tage. Kaukehmen, den 12. Mai 1873. b Königliches Kreisgericht.
8 8 Bekanntmachung. 8 In unser Register zur Eintragung der Ausschließung der Güͤter⸗ gemeinschaft ist heute eingetragen worden: üunnter Nr. 124, daß der Kaufmann Johann Eduard Fink u 5 für seine Ehe mit Albertine Adelheide geborenen Loebel, unter Nr. 125, daß der Kaufmann Christoph Midwer zu Tilsit für seine Ehe mit Julianne Ida, geborenen Engelien, die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes mit der Bestimmung ausgeschlossen haben, daß das Vermögen der Ehefrauen die Natur des Vorbehaltenen haben soll. Tilsit, den 12. Mai 1873. 1 Königliches Kreisgericht.
chung. die 1
a 1 “ ist unter Nr. 5 eingetra
Abtheilung I. Königliches Kreisgericht Küstrin.
In unser Firmenregister ist am 12. Mai 1873 unter Nr. 295 eingetragen die Firma C. Haupt zu Küstrin und als Inhaber der⸗ selben der Kaufmann Carl Johann Friedrich Haupt zu Küstrin.
8 11“”
“ Handelsregister. “ unser Handelsregister zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft ist unter Nr. 359 zufolge Verfügung vom 13. Mai 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Nehemias Wedell zu Posen für seine Ehe mit Salomea Mamroth durch Vertrag vom 6. Mai 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Er⸗ werbes ausgeschlossen hat.
Posen, den 13. Mai 18735.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekauntmachung. In unser Firmenregister ist bei Nt. 295 das Erlöschen der Firma Franz Blaschke hier heute eingetragen worden. 8 reslau, den 13. Mai 1873. 1“ 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. Bekanntmachung. .
In unser Prokurenregister ist bei Nr. 666 das Erlöschen der dem Otto Adolf Oskar Pusch von dem Kaufmann Anselm Larisch hier für die Nr. 3128 des Firmenregisters eingetragene Firma 8
A. Larisch ertheilte Prokura heute eingetragen worden. Breslau, den 12. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. ung.
Bekanntmach 1 In unser Firmenregister ist bei Nr. 3128 das Erlöschen der Firma A. Larisch bier heute eingetragen worden. Breslau, den 12. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Bekanntmachung. In unser Prokurenregister sind Nr. 742 1) Fritz Koenig, 2) Richard Matschinski, beide hier als Kollektiv⸗Prokuristen des Kaufmanns Georg Karl Rudolph Müller hier für dessen hier beste⸗ hende, in unserem Firmenregister Nr. 2748 eingetragene Firma Carl Gustav Müller 8 heute eingetragen worden. Breslau, den 13. Mai 1873. 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3350 die Firma Landwirthschaftliches Comptoir “ Heinrich Proskauer ö und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrich Proskauer hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 12. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. “ “
Abtheilung. 1
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.
5. 6. Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß⸗
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expeditionvon Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Zamburg, Frank⸗ furt a. Kl., reslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
668 „In unser Firmenregister ist bei Nr. 178 das Erlöschen der Firma Richard Beer hier heute eingetragen worden. 8 Breslau, den 13. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung. I. —
In unser Einzelfirmenregister Vol. I. Fol. 96 ist zufolge Verfü⸗ gung vom heutigen Tage bei der unter Nr. 451 eingetragenen Firma Curt Heine in Erfurt vermerkt worden: 8
Die Firma ist erloschen. 3
Erfurt, den 3. Mai 1873. 1
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Im hiefigen Handelsregister ist auf Fol. 608 heute eingetragen: Firma: Wil. Hoegy. Ort der Niederlassung: Hildesheim. Inhaber: Fabrikant Wilhelm Hoegy zu Hildesheim. Hildesheim, den 10. Mai 1873. 8* Königlich Preußisches Amtsgericht. Abth. 5.
Handelsregister des Küniglichen Kreisgerichts zu Bochum. 1) Der Kaufmann August Ueberfeldt zu Herne hat für seine zu Herne bestehende, unter der Nr. 303 des Firmenregisters mit der Firma Aug. Ueberfeldt eingetragene Handelsniederlassung seine Ehe⸗ frau Emma, geb. Höh, zu Herne als Prokuristin bestellt, was am 12. Mai 1873 unter Nr. 87 des Prokurenregisters vermerkt ist.
2) In unser Prokurenregister ist a. unter Nr. 307 die Firma J. Schumacher und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Schumacher zu Bochum,
b. unter Nr. 308 die Firma H. Oedekoven und als deren In⸗ haber der Kaufmann Heinrich Oedekoven zu Bochum,
c. unter Nr. 309 die Firma H. Hölterhoff und als deren In⸗ haber der Kaufmann Heinrich Hölterhoff zu Werne bei Langendreer am 12. Mai 1873 eingetragen.
88 8
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vporladungen u. dergl.
141929) Aufgebot.
Auf dem Grundbuchblatte des Adlichen Gutes Koelln (Gut str. 310) ist in der dritten Abtheilung unter Nr. 18 aus der Obli⸗ gation des Rittergutsbesitzers Heinrich Dix vom 9. März 1853 und der Verfügung vom 10. dess. M. eine zu fünf Prozent verzinsliche Darlehensford rung von 2500 Thlr. für Fräulein Bertha Dembicka in Neustadt, eingetragen und aus deren Cession vom 2. August 1855 und der Verfügung vom 29. dess. M. für den Gutsbesitzer Alexander Manns in Koliebken umgeschrieben. Nachdem dessen Erbin, die ver⸗ wittwete Frau Baronin Anna Maria Amalie von Lettow, geborene Manns, in Berlin, angezeigt hat, daß die Hypotheken⸗Urkunde über diese noch bestehende Forderung verloren gegangen sei, werden alle Diejenigen, welche an das aus der Obligations⸗Ausfertigung vom 9. März 1853 und der Ingrossations⸗Note vom 10. dess. M. (ohne Hypothekenschein) gebildete Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Püans oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu machen haben, hiermit aufgefordert, dieselben spätestens in dem an hiesiger Gerichts⸗ stelle im Terminszimmer IJ. am 10. September er., Vormittags 9 Uhr, vor Herrn Kreisrichter Huhn anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und die Hypotheken⸗Urkunde Behufs neuer Ausfertigung fur kraftlos er⸗ klärt werden wird.
Neustadt W.⸗Pr., den 9. Mai 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1420] Bekanntmachung. Der am 5. April 1873 hierselbst verstorbene Cafetier und Par tikulier Gottlieb Schneider hat in seinem am 26. April cr. eröff⸗ neten Testamente vom 14. März cr. bestimmt, daß sein Sohn aus erster Ehe Karl aus dem Nachlasse Nichts mehr erhalten soll, da er durch frühere Zuwendungen vollständig abgefunden sei.
Dies wird dem Karl Schneider, der sich ange rd⸗ Amerika aufhalten soll, hierdurch bekannt gemacht.
Breslau, den 6. Mai 1873.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung III.
für Testaments⸗ und Nachlaßsachen.