der Referendarien im Justiz⸗Subalterndienste. — Erkenntniß des Kö⸗ niglichen Ober⸗Tribunals vom 27. Februar 1873. Bei den durch einen Notar aufgenommenen Urkunden unterliegen die Parteien, welche die Beurkundung veranlaßt haben, der Strafe der Stempelhinterziehung nicht, sollten die Parteien es auch verabsäumt haben, dem Notar die von ihm nachträglich verlangten näheren Aufklärungen über den Werth des Objekts zu geben.
Kunst und Wissenschaft.
München, 23. Mai. Der neuernannte Präsident der Akademie der Wissenschaften, Dr. v. Döllinger, wird seine Stelle am 1. Juni antreten. Die historische Klasse der Akademie beabsichtigt, wie man 88s seiner Statt zu ihrem Sekretär den Prof. v. Giesebrecht zu wählen.
— Am 18. ds. wurde ein auf der Burgruine Wolfstein bei Lgndshut in Bayern zum Gedächtnisse an die Geburtsstätte Kon⸗ radins des letzten Hohenstaufen, vom historischen Verein für “ errichtete Gedenktafel enthüllt, welche die Inschrift
ägt:
„Hier stand die Burg Wolfstein, Geburtsstätte Konradins des letzten Hohenstaufen, geb. 25. März 1252, gest. zu Neapel 29. Oktober 1268. Errichtet vom historischen Verein für Niederbayern.“
Darmstadt, 24. Mai. Der ordentliche Professor der Theologie, Dr. Theodor Keim zu Zürich, ist zum ordentlichen Professor in der evangelisch⸗theologischen Fakultät der Landes⸗Universität, mit Wirkung vom 1. Oktober l. 8 an, ernannt und in der gedachten Eigenschaft berufen worden. 1 8
Wekmar, 23. Mai. Der Direktor der Großherzoglichen Zeichen⸗ schule, Professor Friedrich Preller hierselbst, ist auf sein Nach⸗ suchen unter Anerkennung der von demselben während einer langen Reihe von Jahren geleisteten ausgezeichneten Dienste in den Ruhestand versetzt worden.
Straßburg, 23. Mai. Am Sonntag wird in Baden⸗Baden die alljährliche Zusammenkunft von Hrofessoren der Univer⸗ sitäten Heidelberg, Freiburg und Straßburg stattfinden. Auch aus Tübingen und Basel werden in diesem Jahre Gäste erwartet.
London, 22. Mai. Die Ueberlebenden der amerikanischen Nordpol⸗Expedition an Bord des „Polaris“ haben New⸗Yorker Nachrichten zufolge einen ausführlichen Bericht über ihre Abenteuer erstattet. Ihre Aussagen geben ö“ bezüglich der Todesart des Kapitäns Hall Anlaß, und es ist Grund zu der An⸗ nahme vorhanden, daß sein Tod durch Gift verursacht worden, und den Theil eines Planes, die Expedition zur Rückkehr aus dem offenen Polarmeere zu nöthigen, bildete. Die Hauptschuld wird einem Offizier des Schiffes beigemessen.
Landwirtbschaft. Muünchen, 23. Mai. Aus Mittelfranken wird der „Zeit⸗ schrift des landwirthschaftlichen Vereins’ über den Stand der Feldfrüchte geschrieben: „Die günstige, kühle und feuchte Witte⸗ rung im Anfang des Monats Mai hat die verderbliche in der letzten Woche des Aprils theilweise aufgehoben und den Schaden ausgeglichen. Die Winterfrüchte sind nicht so stark bestockt als vergangenes Jahr, stehen also dünner, aber viel mehr entwickelt. Das Sommergetreide, theils im März, theils im Anfang April gesäet, bis jetzt sehr gut auf⸗ gegangen, steht dünn, zeigt aber kräftiges Wachsthum. Die Wiesen zeigen ein sehr gutes Aussehen und es wird eine gute Heuernte er⸗ wartet. Kartoffeln, frühe, sind lange in der Erde geblieben und kom⸗ men zum Vorschein. Die späten sind der rauben Witterung halber erst jetzt gesteckt worden. Die in Trögen gesäeten Tabakspflanzen sollen theilweise erfroren sein, jedoch ist gleich wieder nachgesät worden. Weimar, 24. Mai. Die landwirthschaftliche Ausstel⸗ lung ist heute Morgen eröffnet worden. Die 6 die Prinzessin Elisabeth nahmen mit Gefolge dieselbe in Augen⸗ schein, wohnten nach vollendetem Umgang der Prämitrungsfeierlichkeit bei und überreichten die Silbergeräthe den Prämiirten. Ingleichen nahmen sie auch die beiden Departementschefs Staats⸗Minister Dr. Thon und Geh. Staatsrath Fr iherr Dr. v. Groß gleich nach der Eröffnung in Augenschein und gaben gleichfalls ihre Befriedigung über das Ergebniß der Ausstellung kund. 1 8
Gewerbe und Handel. 1
St. Petersburg, 24. Mai. (W. T. B.) Die Reichsbank hat den Diskont von 5 auf 4 ½ und den Lombard⸗Zinsfuß von 6 auf 5 ½ Prozent herabgesetzt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nr. 40 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Eröffnung der Strecken Pilsen⸗Plaß und Obernitz⸗Bilin der Hilsen⸗Pricfener Bahn 58 den Personenverkehr, sowie der Eperies⸗Tarnower Eisenbahn. zussisches Eisenbahnrecht. — Deutsches Reich: Gesetzentwurf, betreffend die Crrichtung eines Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes. Oberhohndorf⸗Reinsdorfer Kohlenbahn, Geschäftsbericht pro 1872. Galizische Karl⸗Ludwigsbahn, direkte Verkehre. Literatur: Dr. Koch's Uebersichtskarte der Eisenbahnen Europas; Coursbuch der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung pro Mai. — Eisenbahn⸗Kalender. Offizielle und Privat⸗Anzeigen.
Hapre, 25. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Humboldt“ ist gestern von New⸗Bork wohlbehalten hier eingetroffen und geht morgen nach Stettin weiter.
Khönigliche Schauspiele. “
Dienstag, 27. Mai. Opernhaus. (126. Vorstellung.) Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Akten. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. Elvira: Frl. Lehmann. Fe⸗ nela: Fr. Guillemin. Masaniello: Hr. Diener. Pietro: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (142. Abonnements⸗Vorstellung.) Die Bekenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Frl. Wienrich: Julie, als Debüt. Hierauf: Herrn Kaudels Gardinen⸗ predi gten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Mittwoch, 28. Mai. Opernhaus. (127. Vorstellung.) Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Ab⸗ theilungen. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Fr. v. Voggenhuber. (Letztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube.) Fatime: Frl. Horina. Huon: Hr. Woworsky. Scherasmin: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (143. Abonnements⸗Vorstellung.) Zum ersten Male: König Heinrich der Sechste. Drama in 5 Ak⸗ ten von W. Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗Tieck⸗ schen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von Oechel⸗ häuser. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. 1
Besetzung: König Heinrich VI, Hr. Karlowa. Eduard, Prinz von Wales, sein Sohn, F.l. Kühle. Humphrey, Herzog von Gloster, sein Oheim, Hr. Oberländer. Kardinal Beaufort, Bischof von Win⸗ chester, Großoheim des Königs, Hr. Wünzer. Richard Plantagenet, Herzog von York, Hr. Berndal. Eduard, Graf von March, nach⸗ mals König Eduard IV., Georg, nachmals Herzog von Clarence, Richard, nachmals Herzog von Gloster, Edmund, Graf von Rutland, seine Söhne, Hr. Goritz, Hr. v. Hoxar, Hr. Kahle, Frl. Golmick. Herzog von Sommerset, Herzog von Suffolk, Herzog von Buckingham, Lord Clissord, Lord Say, von der Partei der Lancaster, Hr. Basse, Hr. Lud⸗ wig, Hr. Dehnicke, Hr. Schwing, Hr. Lichterfeld. Graf pon Salis⸗ bury, Graf von Warwick, Lord Hastings, von der Yorkschen Partei, Hr. Krause, Hr. Dahn, Hr. Thomas. Sir Humphrey Stafford, Hr. Bost Hans Cade, ein Rebell, Hr. Hiltl. Georg Bewis, Märten, der Metzger, Smith, der Leineweber, seine Anhänger, Hr. Müller, Hr. Siegrist, Hr. Landwehr. Simprox, ein Betrüger, Hr. Pohl. Simproxens Frau, Fr. Adami. Ein Page, Frl. Heuser. Margaretha von Anjou, König Heinrichs Gemahlin, Fr. Erhartt. Leonore, Her⸗
zogin von Gloster, FrI. Bergmann. Lady Grey, nachmals Gemahlin Eduards IV., Frl. Mevper. 7 dy Grey, 9 G
Archäologische Gesellschaft.
Sitzung vom 6. Mai. — Hr. Curtius legte die für die Ge⸗ sellschaft eingegangenen Geschenke vor (W. Neumann, Mälanges philologiques, und E. Oberg, Musarum t ¹); außerdem J. Fried⸗ känders Geschichte des Königlichen Münzkabinets in Berlin und A. Holms Monographie über das alte Catania. Dann besprach er die in Helbigs Besitz befindliche Künstlerinschrift mit dem Namen des Rhodiers Athanadoros, Genthes reichhaltige Abhandlung über den etruskischen Tauschhandel nach dem Norden (Frankfurt a. M. 1873), den Aufsatz von Schlie in der „Allg. Zeitung“ 1873 Nr. 87 über
deren Gleichstellung mit dem oropischen Relief mehrseitigen Wider⸗ spruch hervorrief, und endlich W. Vischers Abhandlung über 5 und Stehen in den griechischen Volksversammlungen, wodurch nach des Referenten Ansicht der wesentliche Unterschied, welcher sowohl in der bau⸗ lichen Einrichtung der Versammlungsräume als auch im Hergange der Ver⸗ handlungen zwischen aristokratischen und demokratischen Staaten be⸗ standen hat, nicht aufgehoben werden kann. — Herr Hübner sprach über römische Alterthümer in Lothringen. Er gab einen Bericht über den Bestand des Museums in Metz, hob einige der dort aufbewahrten lateinischen Inschriften hervor, erörterte ihre Be⸗ deutung für die Geschichte der Stadt in römischer Zeit, und verweilte endlich besonders bei den zahlreichen noch fast ganz unbekannten Grab⸗ reliefs, welche trotz ihrer meist rohen Ausführung die Sitten und Zu⸗ stände jener Gegenden in römischer Zeit in sprechender Weise illustri⸗ ren. Herr Schubring besprach von dem Benndorfschen Werke: Ueber die Metopen von Selinunt den kurz gefaßten historisch⸗topographischen und epigraphischen Theil. Er bezeichnete die von Benndorf aufgestellte Annahme einer nur theilweise stattgehabten Befestigung des nördlich der Akropolis Stadthügels als un⸗ zulässig und fand eine fortifikatorische Verbindung der Akropolis mit der Neapolis durch das Sumpfthal hindurch, sowie die darauf fußende Ansetzung des Marktes unwahrscheinlich; er betonte das Vorhandensein eeines großen Altarblockes auf der Akropolis, welches Benndorf für befremdend hält. Im Ganzen hielt er an den wesentlichen Punkten der bisherigen Selinuntischen Topographie fest. Die mit vielem Scharfsinn versuchte Datirung der Inschrift des Apollotempels und die Beziehung auf einen konjekturirten Krieg zwischen Selinunt und Segest vom Jahre 454 muß noch problematisch erscheinen wegen der Lage des Flusses Mazaras, zumal mehrere Ausdrücke der In⸗ He. die vorausgesetzte Beseutung schwerlich haben können. — Herr ormann zeigte ein vor Kurzem für das Königliche Antiqugrium erworbenes bei Mörs gefundenes irdenes Krügelchen’ vor, unter dessen Halse mit guten Buchstaben des ersten Jahrhunderts nach Christo, wie es scheint, eingegraben ist: Dae Sunxalis ferendas fecit Claudius Victorinus. Der Vortragende übersetzte dies: Der Göttin Sunralis hat darbringen lassen Claudius Victorinus, und meinte, daß als Objekt zu denken sei der Inhalt des Krügelchens. Dieselbe Göttin e⸗ sich in zwei anderen gleichfalls auf dem linken Rheinufer gefun⸗ denen Inschriften, in denen der Name im Dativ einmal Sunuxali, das andere Mal Sunuscall (die Endung fehlt) geschrieben ist. Herr Hübner hielt es für wahrscheinlicher, daß als Objekt das Krügelchen selbst zu verstehen sei (olla) und erklärte den Plural damit, daß zu gleicher Zeit eine größere Anzahl dargebracht sei. Auch wollte er das dae Sunxalis als Genitiv fassen (Eigenthum) der Göttin Sunxalis; darbringen hat sie lassen Cl. Victorinus. — Hr. Weil besprach ein paar Fälle der Uebertragung von Münztypen, zunächst denjenigen des opuntischen Aias, der sich außerhalb Lokris noch an vier verschiedenen Orten theils in strengerer, theils in freierer Weise nachgeahmt wiederfindet; ferner die den Tetradrachmen des Antigonos eigenthümliche Darstellung des auf einer prora sitzenden Apollo, welche in den Silbermünzen der Magneten und Histiäer n.ehe ist. — Herr Engelmann legte den Papier⸗ abklatsch eines Reliefs aus dem Neapler Museum vor, auf welchem Hephästos an einem Schilde schmiedend, Dionysos mit Thyr⸗ sos und Kantharos, neben ihm ein Panther, und Herakles mit dem Kerberos dargestellt sind. Anknüpfend an die Inschrift des Monu⸗ ments (Fiorelli, catalogo delle Gal. Lap. Iscr. greche No. 49), aus der sich ergiebt, daß die drei Gottheiten als 62² ½%ε Kopatwn nebeneinander gestellt sind, bemerkte der Vortragende, daß noch viele ndere Denkmäler existixen, auf welchen wie hier die dargestellten Fi⸗ uren nur durch ein äußeres Band zusammengehalten werden, während man gewöhnlich tiefsinnige Beziehungen aufzusuchen pflegt.
die neuentdeckte Metope von Ilion shar8 Ztg.“ 1872, Tafel 64),
1 Gesellschaft naturforschender Freunde. In der Sitzung der Gesellschaft naturforschender Freunde zu Berlin besprach Herr Ascherson unter Vorlegung frischer und getrockneter, im Freien blühend gesammelter Pflanzen⸗Exemplare, die durch die milde Witterung dieses Winters hervorgerufenen abnor⸗ men Vegetationserscheinungen. G
Die mitgetheilten Thatsachen stimmen im Ganzen sehr wohl mit
Winter (die kurze Periode vom 15. bis 22. Dezember 1872, in welcher das Thermometer in Berlin nicht über den Gefrierpunkt stieg, hat sich ziemlich einflußlos erwiesen — und dasselbe ist wohl von der mehrmals unterbrochenen, vom 26. Januar bis 14. Februar 1873 zu erwarten —) in der Vegetationsentwicklung hervorgerufen, wichen weit weniger von der gewöhnlichen ab, als dies a priori zu erwarten ge⸗ wesen wäre. Die große Mehrzahl der Holz⸗ und Krautgewächse ließ sich durch die abnorm hohe Temperatur in ihrer Winterruhe nicht stören. Allerdings war der Boden vielfach mit einer zusammenhän⸗ genden grünen Vegetationsdecke in zu dieser Jahreszeit ungewöhnlicher Weise überzogen, indeß zeigte sich dieselbe zum größten Theil aus sol⸗ chen Gewächsen zusammengesetzt, welche auch sonst in unserem Winter an frostfreien Tagen belaubt und blühend zu finden sind. Zu ihnen gesellten sich allerdings in ungewöhnlicher Anzahl im November Nüehhfehler der Herbstvegetation, welche im Laufe des Dezembers erheblich abnahmen, und nur noch einzeln bis Ende Januar zu be⸗ merken waren. Im Dezember zeigten sich dann schon (kaum einzeln im November) einige Vorläufer der Frühjahrsvegetation, die dann im Januar an Zahl erheblich zunahmen und allerdings eine er⸗ heblich verfrühte Vegetations⸗Entwickelung bekundeten. So reichten sich allerdings die letzten Blumen des Herbstes und die ersten Bo⸗ ten des erwachenden Frühlings, welche sonst durch mehrmonatlichen Frost und Schneebedeckung zeitlich getrennt zu sein pflegen, diesmal die Hand; indeß konnte eigentlich von einem gleichzeitigen Erscheinen derselben nicht die Rede sein, da die ersten Frühlingsblumen im De⸗ zember und die letzten Herbstblumen im Januar nur vereinzelten Individuen angehörten und keineswegs als Ausdruck der vollen Blüthezeit zu betrachten waren. Die ganze Erscheinung erinnerte unverkennbar an den Winter der Mittelmeer⸗Region, wo ebenfalls trotz des mangelnden Frostes eine Ruheperiode in der Entwickelung der meisten Gewächse beobachtet wird, obwohl, bei der länger fort⸗ esetzten Blütezeit der Herbstgewächse und den früher erscheinenden rühlingsblumen es niemals an blühenden Gewächsen fehlt. Es hat sich daher an der Grenze dieses Gebietes die Erscheinung ziemlich ähnlich wie bei uns gestaltet. — Hr. K. K. Hofrath M. Ritter v. Tom⸗ masini schreibt von Triest, 20. Januar 1873, an den Vortr.: „Junge Freunde, die am Neujahrstage den Monte Spaccate und dessen Um⸗ gebungen besuchten, brachten von dannen 28 blühende Pflanzenspezies (wildwachsende) mit, freilich meistens Nachzügler der Herbstflora, die sich blühend erhalten hatten. Nun blüht auch Amyadalus und es schicken sich andere Obstbäume an, ihnen zu folgen; wehe ihnen, wenn erst später Frostwetter eintreten sollte“. Eine erhebliche klimatische Differenz gegen Berlin zeigt nur das am linken Rheinufer gelegene Dyck, wo allerdings die Zahl der blühenden Frühlingspflanzen eine größere und ihr Erscheinen um mehrere Wochen zeitiger war.
IggFsiu r.
Die internationale wissenschaftliche Bibliothek,
herausgegeben von Professor Dr. J. Czermak in Leipzig und Professor Dr. J. Rosenthal in Erlangen, will eine Reihe von Werken aus dem Gebiete der Sozial⸗ und Naturwissenschaften, mit besonderer Berück⸗ sichtigung der neuesten Fortschrite in denselben, von bewährten Fach⸗ gelehrten mit wissenschaftlicher Schärfe, doch in ansprechender, allen Gebildeten verständlicher Darstellung verfaßt, publiziren. Die Werke werden möglichst gleichzeitig in autorisirten Ausgaben in deutscher, englischer und französischer Sprache von folgenden Verlagshandlungen veröffentlicht: für Deutschland von F. A. Brockhaus in Leipzig, für England von Henry S. King u. Co. in London, für Frankreich von Germer Bailllière in Paris, für Amerika von D. Appleton u. Co. in New⸗York. Ein Kreis von Gelehrten Englands, Deutschlands, Frankreichs und Amerikas hat sich auf Anregung hervorra⸗ gender englischer Autoren dazu vereinigt, dieses Unternehmen ins Leben zu rufen und mit gemeinsamen Kräften zu fördern. Die Auswahl der in die „Internationale wissenschaftliche Bibliothek“ aufzunehmenden Werke geschieht durch ein aus Gelehrten dieser vier Nationen gebildetes Komite, dessen Mitglieder für Deutsch⸗ land die Herren Professor Dr. J. Czermak in Leipzig und Professor Dr. J. Rosenthal in Erlangen sind. Letzterer besorgt zugleich die Redaktion der deutschen Ausgaben. Der Umfang eines Bandes ist auf 15 —25 Bogen berechnet; wo es der Gegenstand erfordert, sollen zur Erläuterung des Textes auch Abbildungen in Holzschnitt, Tafeln, Pläne, Karten u. per beigegeben werden. Nach Verhältniß des Umfangs soll der Prei⸗ für den Band 1 Thlr. bis 1 ⅝ Thlr. für ge⸗ heftete, 1½ bis 2 Thlr. für gebundene Exemplare betragen. Selbst⸗ verständlich liegt der Bibliothek ein S. Plan zu Grunde nach welchem sie in ihrer Vollendung ein abgerundetes Ganzes u bilden bestimmt ist; doch wird auch Sr⸗ Werk einzeln zu dem dafr festgesetzten Preise verkäuflich sein. Daß eine so organisirte interna⸗ tionale Vermittelung der wissenschaftlichen Literatur vorzüglich geeignet ist, das Fistige Band zwischen den betreffenden Ländern enger und
den vom Geh. Rath Göppert [Sitzung der botan. Sektion der schlesi⸗ schen Gesellschaft für vaterl. Kultur vom 12. Dez. 1872) 1n S chse und von Prof. J. Wiesner (österr. botan. Zeitschr. 1873, S. 41 ff.) bei Wien)] beobachteten, überein und mußte der Vortragende daher auch zu ähnlichen Schlüssen gelangen. Die Erscheinungen, welche durch das sel⸗ und nur kurz andauernde Eintreten des Frostes in diesem
fester zu knüpfen, unterliegt wohl keinem Zweifel, und es darf daher die lcbhastestrr heilnahme auch des deutschen Publikums Unternehmen mit Sicherheit erwartet werden. Nachstehend ein vor⸗ läufiges Verzeichniß der zunächst in Aussicht genommenen Bände der Bibliothek:
Bain, A., Beziehungen zwischen Geist und Körper. — Bastian, H.
Charlton, Das Gehirn als Organ des Geistes. — Berkeley, M. J.,
Die Schwämme, ihre Natur, Einfluß und Nutzen. — Bernard, Claude, Pbyßsche und metaphysische Erscheinungen des Lebens. — Bernstein, „ Physiologie der Sinne. — Berthelot, Die chemische Synthese. — Carpenter, W. B., Grundzüge einer Physiologie des Geistes. — Clif⸗ ford, Kingdom, Die Grundlagen der exakten Wissenschaften, für Nicht⸗ mathematiker dargestellt. — Cohn, Fe dinand, Die Tallophyten (Al⸗ gen, Flechten, Pilze). — Deville, Sainte Claire, Einleitung in die allgemeine Chemie. — Dyer, Thiselton, Form und Erscheinung blü⸗ hender Pflanzen. — Foster, M., Protoplasma und Zellenlehre. — Hermann, Physiologie der Athmung. — Huxley, T. H., Bewegung und Bewußtsein. — Jevons, Stanley, Die Logik in der Statistik. — Lacaze⸗Duthiers, Die Zoologie seit Cuvier. — Leuckart, R., Grund⸗ züge der thierischen Organisation. — Liebreich, R., Grundzüge der Toxikologie. — Lindsay, Lauder, Die Seelenerscheinungen bei den nie⸗ dern Thieren. — Lockyer, J. N., Die Spektralanalyse. — Lommel, E, Optik. — Lubbock, J., Das Alter des Menschengeschlechts. — Maudsley, H., Verantwortlichkeit bei Krankheiten. — Odling, W., Die neue Chemie. — Pettigrew, J. B., Gehen, Schwimmen und Fliegen. — Quatrefages, A. de, Die Negerracen. — Quetelet, A., Physik der menschlichen Gesellschaft. — Ramsay, A. C., Die Skulptur der Erde. — Rosenthal, J., Allgemeine Muskel⸗ und Nervenphysiologie. — Schmidt, Oskar, Die Abstammungslehre und der Darwinismus. — Smith, Edward, Nahrungsmittel und Ernährung. — Spenecer, Herbert, Das Studiur der Gesellschaftswissenschaft. — Steinthal, 8. Grundzüge der Sprachwissenschaft. — Stewart, Balfour, Die Eeheltaa 8 J “ 8. “ der Krankheiten. — Vogel, H., Die chemischen Wirkungen des Lichts. — 2 Die Atome und die atomische There u— Wurh⸗ A.
Von dem Komite der Koehler⸗Stiftung zur Unter⸗ stützung unbemittelter Abiturienten der Friedrichs⸗Werderj 8 werbeschule geht uns Folgendes zu: 8
Der am 6. Dezember 1871 erfolgte Tod des Professor Dr. Koehler, einstigen Direktors der städtischen Gewerbeschule hier, gab einer Anzahl seiner ehemaligen Schüler Veranlassung, am 17. April v. J. zusammenzutreten, um ihrem verehrten Lehrer ein Andenken zu stiften. In dieser Versammlung wurde ein Komite ge⸗ wählt und mit der Sammlung von Beiträgen, sowie mit den weiter sich ergebenden Geschäften betraut. Die Summe der bisher einge⸗ gangenen Beiträge beläuft sich auf ca. 1700 Thaler. Auf Grund dieses Resultates und weil man wußte, dadurch ganz in dem Sinne des Verewigten zu Fegere wurde beschlossen, eine „Koehler⸗Stiftung“ zu gründen, aus welcher unbemittelte Schüler der Friedrichs⸗Werderschen Gewerbeschule behufs Studiums auf der Gewerbe⸗Akademie oder einer anderen Hochschule Stipendien erhalten sollen. Das Unter⸗ nehmen war damit aus dem engeren Rahmen einer privaten Huldi⸗ gung zu einem dem öffentlichen Wohle dienenden geworden. Demge⸗ mäß beschloß guch die Generalversammlung vom 11. Dezember v. J.:
„Alle Diejenigen, denen das von Koehler sowohl, wie von der
Gewerbeschule seit jeher vertretene Prinzip der Erreichung einer
allgemeinen Geistesbildung auf. mathematisch⸗naturwissenschaftlicher
Grundlage, am Herzen liegt, zu Beiträgen aufzufordern.“”
Die Gleichberechtigung dieses Prinzips neben dem der klassischen Bildung kann nur dadurch erwiesen werden, daß die Anzahl der ge⸗ diegenen Kräfte, welche daraus hervorgehen, fortdauernd vermehrt wird. Es muß also das Bestreben sein, möglichst Vielen, welche die mathe⸗ matisch⸗naturwissenschaftliche Vorbildung genossen haben, die Hoch⸗ see
„Die Koehler⸗Stiftung in ihrer Vollendung würde nun auf dies Ziel hinwirken, indem sie durch Gewährung der Ausbildung Hochschule jungen Leuten, die sonst durch die Ungunst der Verhältnisse auf enge Grenzen beschränkt, vielleicht ihr Lebelang nicht zur Geltung kämen, neue Bahnen erschließen würde, in denen sie zu höherer Be⸗ 1“ Fö sentlich a die Koehler⸗Stiftung wesentlich den Erfolg haben wird, tüch⸗ tige Techniker zu erziehen, so hält sich das unter a hen Komite sc. verpflichtet, Ihnen als Interessenten der Induftrie das besprochene Unternehmen zur geneigten Beachtung zu empfehlen und event. um Ihren gefälligen Beitrag zu bitten, besonders da die Zahl der Sti⸗ venthe n r technische Zwecke gegenüber der für andere Fächer sehr ering ist.
Es find bisher an Beiträgen 1780 Thaler eingeg soliden Papieren zinsbar angelegt sind. pangen. . .. Es ist einleuchtend, daß unter den jetzigen Verhältnissen die Zin⸗ sen aus dieser Summe für die Erfüllung des Zweckes bei Weitem goch. ““ Neue Grün⸗ straße 18, ist bereit, weitere Beiträge in Empf 2
Berlin, im April 1873. 8 it
Redaktion und Rendautur: Schwieger.
*
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. He 81 Drei Beilagen 1 (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obli⸗
— 5
Deutschen
Montag, den 26. Mai
—
—
anxngn
Königreich Preußen.
gationen der Kreisstadt Sorau in der Nieder⸗Lausitz zum Betrage von 200,000 Thlrn. Vom 24. April 1873. 8
Wir Wilh elm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Kreisstadt Sorau in der Nieder⸗ lausitz in Uebereinstimmung mit der Stadtvergrdnetenversammlung daselbst darauf angetragen hat, behufs Regulirung des städtischen Schuldenwesens durch Umwandlung der vorhandenen Schulden, sowie zur Bestreitung der Kosten für mehrere nothwendige Bauten und an⸗ dere gemeinnützige Unternehmungen ein Anlehen von 200,000 Thlrn. aufzunehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zmsscheinen versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (. Sammlung Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausgabe von 200,000 Thlrn. (geschrieben: Zweihundert Tausend Thalern) auf jeden Inhaber lantender, mit Zinscoupons versehener Obligationen der Stadt Sorau, welche nach dem anliegenden (a) Schema und zwar: in 140 Stück Littr. A. zu 500 Thlr. = 70,000 Thlr., in 350 Stück Littr. B. zu 200 Thlr. = 70,000 Thlr., in 600. Stück Littr. C. zu 100 Thlr. = 60,000 Thlr., in Summa —= 200,000 Thlr., auszufertigen, mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Til⸗ gungsplane durch Ausloosung oder Ankauf Seitens der Stadt inner⸗ halb längstens neun und dreißig Jahren, vom Jahre 1874 ab, zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obliga⸗ tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
ÜUrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 8 “ Gegeben Berlin, den 24. April 1873.
(1. s.) Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz.
Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
a. Schema für die Obligationen. 1 Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt a. O. (Stadtwappen.) Obligation der Kreisstadt (Nieder⸗Lausitz). über 8 . EKFhaler preußisch Courant. Littr. 1I Ausgefertigt in Gemäßheit des 24. April 1873, (Amtsblatt der furt a. O. vom 1ö“ Stück...
Wir, der Magistrat der Kreisstadt Sorau (Nieder⸗Lausitz), urkun⸗ den und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation ein der Stadt dargeliehenes Kapital von Thalern Courant, dessen Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Aller⸗ höchsten Privilegiums vom 24. April 1873 aufgenommenen Anleihe von 200,000 Thalern von der Kreisstadt Sorau (Nieder⸗Lausitz) zu fordern hat. 8
Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber un Feüden Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinscoupos gezahlt. Der umstehend abgedruckte Plan enthält die näheren Bedingungen.
Das Anleihekapital wird in Gemäßheit des festzestellten Til⸗ gungsplanes binnen längstens neun und dreißig Jahren, vom Jahre 1874 ab, amortisirt.
Sporau, Nieder⸗Lausitz, den ten.. 187 . 8 Der Magistrat. 16
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats⸗Mitgliedes.)
Eingetragen sub Nr.. . . der Kontrolle.
Die städtische Finanz⸗Komission. Der Rendant der
(Unterschrift eines Mitgliedes der von Stadt⸗Haupt⸗Kasse. der Stadtverordneten⸗Versammlung (Unterschrift.) gewählten ständigen Finanz⸗Kommission.)
Beigefügt sind die Coupons Serie I. Nr. 1 bis 10 nebst Talon.
Plan 8 zu einer von der Kreisstadt Sorau (Nieder-⸗Lausitz) aufzunehmenden Inleihe von 200,000 Thlr. (geschrieben: Zweihundert Tausend Thalern).
1) Von dem Magistrate und der Stadtverordneten⸗Versammlung der Kreisstadt Sorau (Nieder⸗Lausitz) ist beschlossen worden, behufs Regulirung des städtischen Schuldenwesens durch Umwandlung der vor⸗ handenen Schulden, sowie zur Bestreitung der Kosten für mehrere nothwendige Bauten und andere gemeinnützige Unternehmungen ein Anlehen von 200,000 Thalern aufzunehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗Obligatio⸗ nen auszugeben. W“ 8 G
2) Diese Obligationen werden in Apoints zu 500 Thalern, 200 Thalern und 100 Thalern ausgegeben und zwar:;
a. 140 Stück Litt. A. von Nr. 1 bis 140 à 500 Thlr. 70,000 Thlr. b. 350 Stück Litt. B. von Nr. 1 bis 350 à 200 Thlr. 70,000 Thlr. c. 600 Stück Litt. C. von Nr. 1 bis 600 à 100 Thlr. = 60,000 Thlr. Summa 200,000 Thlr.
3) Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thlr. ge⸗ schieht aus einem Tilgungsfonds, welcher zu diesem Behufe durch Einschuß von jährlich 1 Prozent des gesammten Anleihekapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Stückzahl binnen spätestens 39. Jahren, vom Jahre 1874 ab, nach Maßgabe des ausgestellten Tilgungsplanes. Die Stadtgemeinde Sorau behält sich indessen das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung oder freihändigen Ankauf zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldver⸗ schreibungen auf einmal zu kündigen. Den Gläubigern steht kein
Kündigungsrecht zu. 8 88 4) Vom Tage der Emission der Obligationen ab werden diesel⸗ 2. Januar und 1. Juli jeden
ben in halbjährigen Terminen, am 1 Jahres mit vier und ein halb Prozent verzinst. “ 5) Jeder Obligation werden zehn e für die auf die Emission folgenden zehn halbjährigen instermine und ein Talon beigegeben. Die ferneren Zinscoupons Perioden ausgegeben. b 6) Die Ausgabe einer neuen Zinsschein⸗Serie, welche zuvor be⸗ kannt gemacht werden muß, erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Sorau gegen Ablieferung des der alten Zinsschein⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons an den Inhaber der chuldverschreibung, sofen deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 18 7) Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise der Schuldverschreibungen, bei der Stadt⸗Hauptkasse in Sorau in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Landesherrlichen Privilegiums vom Königlichen Regierung zu Frank⸗
werden ebenfalls für fünfjährige
coupons wird der Betrag vom
päteren Fälligkeits⸗Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ Kapitale gekürzt. 8 - 9) Die ausgeloosten, beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb der nächsten vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Sorau. *10) Die Ausloosung der Obligationen erfolgt alljährlich im Mo⸗ nate Juli in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten. Die getilg⸗ ten Sbligationen werden in Gegenwart des Magistrats und der von der Stadtverordneten⸗Versammlung gewählten städtischen Finanz⸗ Kommission vernichtet. Darüber, daß solches geschehen, wird von dem Magistraͤte und der Finanz⸗Kommission eine Bescheinigung aus⸗ gestellt und diese zu den Akten gebracht. “
11) Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Littra und Nummer, sowie des Betrages, sie lauten und des Termins, an welchem die Rückzahlung
über welchen si . 1 kzahlum erfolgen soll, mindestens drei Monate vor dem Zahlungstermine
öffentlich bekannt gemacht. 11““ 1 2 Mit Eintritt des Letzteren hört die Verzinsung der ausgeloosten,
ie der gekündigten Obligationen auf. 3 sen Klle Wekannkmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., das Sorauer Kreisblatt und mindestens ein Sorauer Lokalblatt. Für den Fall, daß eines der speziell benannten Blätter etwa ein⸗ gehen sollte, wird durch den Magistrat mit Zustimmung der König⸗ lichen Regierung zu Frankfurt a. O. ein anderes Blatt substituirt. 13) In Ansehung der verlorenen oder vor ihrer Einlösung ver⸗ nichteten Obligationen finden die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 (Gesetz⸗Sammlung Seite 157) §§. 1 bis 12 wegen des Aufgebols verlorener oder vernichteter Staatsvapiere, sowie der erlassenen oder noch zu erlassenden, dasselbe ergänzenden Bestimmungen, jedoch mit nachstehenden Maßgaben Anwendung: ” 18 a. die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß dem Magzistrate zu Sorau gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befug⸗ nisse zustehen, die nach jener Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zu⸗ kommen; gegen die Verfügung des Magistrats findet der Rekurs an die Königliche Regierung zu Frankfurt a. O. statt;
b. das “ der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei
dem Königlichen Kreisgerichte zu Sorau; 8 c. die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch die oben unter Nr. 12 angegebenen Hnter; d. an die Stelle der in §. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 erwähnten sechsten und achten Zah⸗ lungstermins soll der vierte, beziehentlich fünfte treten. 1 Die Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗ den, jedoch sollen Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst glaubhaft darthut, nach Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge⸗ kommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 168 14) Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Sorau mit ihrer Steuerkraft und ihrem Vermögen. Sorau, Nieder⸗Lausitz, den 31. Oktober 1872.
Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
Schema zu den Zinscoupons.
Propinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt a. DdQ. (Stadtwappen.) “ Serie Zinseoupon Nr. We Zinsen 1 zu der 1 34 8 Obligation der Kreisstadt Sorau (Nieder⸗Lausitzz). Littr. N 1—
2. Januar
8“ 8
1. Juli gation Littr.. . .. Nr... aus der hiesigen Stadt⸗Hauptkasse. Sorau, den .. ten .18.. Der Magistrat.
. (19 . ) die halbjährlichen Zinsen der Stadt⸗ schreibe
(Couponstempel.) Eingetragen sub Nr. .. Die städtische Finanz⸗ Kommission.
der Kontrole. 1 Der Rendant der Stadt⸗ Hauptkasse.
(Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten, des zwei⸗ ten Magistrats⸗Mitgliedes und des Mitgliedes der Finanz⸗Kommission können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins⸗Coupon mit der eigenhaͤndigen Namensunterschrift des Stadt⸗Hauptkassen⸗Rendanten versehen werden.)
Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres erhoben ist.
Schema zu den Talons.
1“ ö „
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt. a. O. . ““ (Stadtwappen.) 8 Talon Obligation der Fenstaht Sorau (Nieder⸗Lausitz). über zu vier und ein halb Prozent verzinslich.. 1 Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbezeichneten Obligation die ... te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18 .. (19 .) bis 18.. (19 .) bei der hiesigen Stadt⸗ Hauptkasse, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Aushändigung rechtzeitig protestirt worden ist. Im Falle eines sol⸗ chen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der Obligation. Sorau (Nieder-⸗Lausitz), den.. ten . Der Mazistrat. Die städtische Finanz⸗ Der Kommission.
8
Rendant der Stadt⸗ Hauptkasse.
(Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten, des zwei⸗ ten Magistrats⸗Mitgliedes und des Mitgliedes der Finanz⸗Kommission können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Stadt⸗ Hauptkassen⸗Rendanten versehen werden.)
Reichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 26. Mai. In der Sitzung des Reichstags
tragten §§. 31. b. und c. des
den hier vorliegenden An gen schon irgend eine Stellung nehmen kann. 8 meiꝛ Een sogar geschwiegen haben, wenn ich nicht den lebhasten Wunsch
meinen geringen Kräften 2 zu erleic
Gesetzentwurfs über die Kriegs⸗ leistungen nach dem Abg. Grumbrecht:
Meine Herren! Sie werden von mir nicht erwarten, daß ich zu Anträgen im Namen der verbündeten Regierun⸗ Ich würde für meine
hätte, das Meinige wenigstens dazu zu thun, um das Zustandekommen dieses wichtigen und ungemein b Gesetzes, so weit es in htern. In dieser Beziehung möchte ich mir erlauben, Folgendes zu bemerken: Ich darf wohl davon ausgehen, daß die Bestimmung, wie sie im §. 37c. von den Herren der freien Kommission, beziehungsweise im 5a. von dem Herrn Abgeordneten für Harburg vorgeschlagen ist, er Erwägung ihren Grund hat, daß im vorliegenden Falle, wo
r das ganze Reich Bestimmungen getroffen werden über Rechte und erpflichtungen, es nicht angemessen sei, die Frage, ob und in welchen Fällen der Rechtsweg gegen einzelne auf Grund dieses Gesetzes getroffene Verfügungen zulässig sei, der Partikulargesetzgebung zu überlassen — mit andern Worten in Bezug auf diese Frage die verschiedenartigen Grundsätze bestehen zu lassen, wie sie in den einzelnen Bundesstaaten bestehen. “ Ich nehme an, daß dies das wesentliche Motiv der Anträge ist. Hätten wir jedes Jahr einen Krieg, wären wir also jedes Jahr, oder auch nur alle paar Jahre in der Lage, das Kriegsleistungsgesetz in Wirksam⸗ keit treten zu lassen, so würde ich die Berechtigung dieses Standpunktes vollkommen anerkennen und ich glaube, daß alsdann auch die verbündeten Regiervngen selbst unbedingt das Bedürfniß empfunden haben würden, das Ihnen vorgelegte Gesetz durch allgemeine Bestimmungen über die
älle, in denen der Rechtsweg zulässig ist, oder nicht, über die In⸗ über das administrative oder richterliche Verfahren zu ergän⸗ Glücklicherweise ist das doch nicht der Fall. Wir haben es hier einem Gesetze zu thun, von dem wir Alle recht lebhaft wünschen, daß es recht lange Zeit nicht in Kraft gesetzt werden möge und ich glaube, diese Erwägung ist doch geeignet, die Dringlichkeit des Be⸗ dürfnisses der Regelung der Frage über den Rechtsweg in diesem Ge⸗ so besonders lebhaft erscheinen zu lassen. Wäre
Regelung sehr leicht, so würde es auch bei nicht besonders lebhafter Dringlichkeit kein Bedenken haben, sie eintreten zu lassen; indessen die verschiedenen Amendements die hier vorliegen, geben, wie mir scheint, schen den Beweis, daß diese Regelung eine keineswegs leichte ist. Ich bin nicht in der Lage und enthalte mich dessen auch nur persönlich über die Angemessenheit der einen oder der andern Regelung mich zu äußern. Es sind dies Fragen von solcher Schwierigkeit und Tragweite, daß sie ein näheres Studium erfordern, als es für mich gegenüber diesen Anträgen mög⸗ lich gewesen ist. Eins erkenne ich als vielleicht dringend an, und das ist, wenn ich recht verstanden habe, der Gedanke, der in dem ursprüng⸗ lichen Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten für Cassel Nr. 109 ent⸗ halten ist. Man kann saͤgen, wenn jetzt das Reichsgesetz eintritt und das Reich der Zahlungspflichtige wird, so fehlt es überhaupt an irgend einer Bestimmung, kraft deren gegen das Reich auf Grund übrigens landesgesetzlicher Vorschriften geklagt werden könnte.
zen. mit
setz nicht nun diese
Ich habe den vorhin erwähnten Zusatzantrag so verstanden, daß er diese vielleicht vorhandene Lücke, ausfüllen und sagen will; wo nach der bestehenden Gesetzgebung aus dem vorliegenden Gesetze der Landesfiskus hätte verklagt werden können, in den Fällen und bei den Gerichten soll auch der Reichsfiskus verklagt werden können. Ich bin zweifelhaft, ob eine solche Bestimmung gerade unumgänglich ist, aber ich habe anzuerkennen, daß, wenn man der Meinung ist, die Gerichte könnten deduciren, der Reichsfiskus sei überhaupt nicht zu belangen, daß das allerdings eine Lücke im Gesetze sein würde. Ich beschränke mich au diese Bemerkungen, wie gesagt, lediglich in dem Wunsche, das Mei nige zu thun, damit nicht durch Hineinziehen einer in der Vorlage der verbündeten Regierungen völlig unberührten, ganz unzweifelhaft äußerst schwierigen Materie die Verständigung über das ganze Gesetz die, wie ich glaube, die verbündeten Regierungen ebenso lebhaft wuͤn schen, wie der Reichstag, ein unübersteigliches Hinderniß biete. — Der Reichstag erörterte hierauf die aus dem preußischen Abgeordnetenhause bekannte Petition des vormaligen Münzmeisters Andersen von der früheren Münze in Altona um die Bewir⸗ kung des rechtlichen Gehörs für die gerichtliche Geltendmachung eines privatrechtlichen Guthabens bei der Königlich preußischen Staatskasse aus dem Titel einer vertragsmäßig festgestellten Ent⸗ schädigung. Referent Mayer befürwortete den Antrag der Kommission: die Aufforderung an den Reichskanzler zu richten daß er den Bundesrath veranlasse, über den Beschluß des Reichstags vom 5. Juni 1872 (wegen Ueberweisung derselben Petition zur Berücksichtigung) zu befinden und seinen Beschluß zur Kenntniß des Reichstags zu bringen.
In der Diskussion erklärte der Königliche Finanz⸗ Rath Rötger: .“
eine Herren! Es kann als Kommissarius der preußischen Re gierung nur meine Aufgabe sein, hier die Gründe objektiv darzulegen welche die preußische Regierung zu derjenigen Stellung bestimm haben, die sie bisher dem Antrag des Petenten gegenüber einge nommen hat. ““ 1
Bei uns in Prenesn wurde den Staatsdienern erst heute vo zwölf Jahren der Rechtsweg eröffnet für Ansprüche auf Gehalt, Pen sion und Wartegeld. Damit wurde anerkannt, daß durch das Staats dienerverhältniß ein Recht auf das Amt und aus dem Amt entstehe, welche vor Gericht geltend gemacht werden könne. Erst 88 zwölf Jahren ist es so i Preußen. Als nach den Ereignissen des Jahres 1866 die neuen Pro vinzen mit unserem Vaterlande vereinigt wurden, da waren die Recht verhältnisse der Staatsdiener in den einzelnen derselben sehr verschie dene. In Kurhessen z. B. — und das wird vielleicht von einzelnen der Herren verwechselt — hatten die Staatsdiener bereits viel weiter gehende Rechte dem Staate gegenüber, als sie in Preußen zu jener Zeit bestanden. 1 1 8 In einzelnen anderen der neuen Provinzen waren diese Rechte eingeschränktere; so in Schleswig⸗Holstein. Dort war das Staats⸗ diener⸗Verhältniß zwar als ein dem öffentlichen Recht angehörendes anerkannt; es bestand aber nicht das Recht, die Ansprüche aus dem Amt und auf das Amt vor Gericht zu verfolgen; es bestand nicht, weil dem holsteinischen Rechte die Befugniß zur Klage gegen die Staatskasse ohne Genehmigung der betreffenden Verwaltungsbehörde ganz fremd war. In Holstein war co⸗ verboten, daß Ladungen an die Landeskollegien von den Gerichten ne Genehmigung ergingen. Es waren weder Klagen aus einem priva e ['chen Ver öflichtungsgrunde, noch die gerichtliche Verfolgung von erderungen aus. den Kautions⸗ verhältnissen der Beamten gegen die “ zulässig.
Dies war bestehendes Recht vor dem Jahre 1840. haupt zu ermöglichen, daß privatrechtliche Ansprüche gegen Staatskasse im Prozeßwege geltend gemacht werden könn⸗ ten, wurde im Jahre 1840 eine Verordnung erlassen, welche den Rechtsweg für alle Forderungen an die Staatskasse aus einem rein privatrechtlichen Verpflichtungsgrunde eröffnet. Hinsicht⸗ lich der Ansprüche aber, welche nicht rein privatrechtlicher Na⸗ tur waren, sondern die mit einem öffentlichen Rechtsverhältniß in Verbindung standen, wurde bestimmt, daß der Rechtsweg durch die höhere Verwaltungsbehörde mit landesherrlicher Genehmigun versagt werden könne. Der Rechtsweg wurde mithin⸗ durch dieses besondere
ort
Um es über⸗ die
am 24. d. M. erklärte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts,
8) Mit der zur Empfangnahme des Kapitals zu präsentirenden Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der
8
Staats⸗Minister Delbrück, über die von der Kommission bean⸗
Landesgesetz nur ganz ausnahmsweise gegen die Staatskasse zugelassen,