Dieselben
gen nicht lich den im
nahmen längere Zeit in schen Postverwaltung mit dem norwegischen frage herbeizuführen. zielt werden konnte, so
Anspruch
weil es der schwedi⸗ nothwendig erschien, zuvor eine Verständiung Marine⸗ und Postdepartement wegen der Transit⸗ Da hierbei das gewünschte Ergebniß nicht er⸗ so ist, um die sonstigen Verkehrserleichterun⸗ auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben,
1 und nament⸗ Verkehr Deutschlands mit Norwegen bereits bestehenden
Inhalt: Die Reichsgesetzgebung von 1870 bis Ende 1872. — Zum preußischen Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1873. — Die Rolandssäulen. — Die deutschen Volksbücher. — Die Umformung der deutschen Schreibschrift. — Die Straßennamen Berlins. — Das Quellengebiet der Donau. — Die Kreis⸗ und Stadt⸗Obliga⸗ tionen in Preußen. — Systematische Uebersicht der Entscheidungen, Reskripte ꝛc. auf dem Gebiete des gesammten deutschen Handels⸗
durch einen Bruch des submarinen Kabels die Telegraphen⸗ verbindung zwischen Hongkong und Shanghai wieder unterbrochen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. Wien, Donnerstag, 5. Juni. Der Kaiser hat dem Fürsten
EE111“
von Montenegro zur Reise von Triest nach Cattaro einen Kriegs⸗ dampfer zur Verfügung gestellt. Laut Vereinbarung zwischen Andrassy und dem Fürsten wird Letzterer in Zara einen diplo⸗ matischen Agenten halten.
Brüssel, Donnerstag, 5. Juni. Der Kriegs⸗Minister Thiebauld hat heute seine Demission eingereicht. Ueber die Hal⸗ tung des übrigen Kabinets gehen die Meinungen in parlamentarischen Kreisen auseinander; während man auf der einen Seite versichert, daß der Rücktritt des ganzen Ministeriums zu erwarten sei, wird auf der anderen behauptet, daß nur Malou und Aspremont zurücktreten werden, für welchen Fall dieselben durch Jaeobs und den Marquis Rodeso ersetzt werden dürften.
Briefportosatz von 2 ½ Sgr. auch für den deutsch⸗schwedischen Verkehr baldigst in Wirksamkeit zu setzen, die Frage der geschlossenen Post⸗ transite einstweilen ruhen gelassen worden. Der demnächst zum Ab⸗ schluß gelangte vorliegende Additionalvertrag verwirklicht indeß in Beziehung auf alle übrigen Punkte: Briefporto, Taxe und Gewicht der Drucksachen und Waarenproben, Einzeltransit und Portobezugs⸗ modus, die Uebereinstimmung mit den sonstigen in neuerer Zeit ab⸗ geschlossenen Postverträgen, deren Kette er vorläufig schließt und damit das internationale Postsystem in Europa befestigt.
und Wechselrechts vom Oktober 1872 bis Anfang 1873. — Chronik des Deutschen Reichs.
— In dem Verlage der Reichsgesetze Fr. Kortkampf in Berlin Zinmerhese 97) erschien im Anschluß an die Ausgaben der preußi⸗ schen Gesetze das 16. Heft, enthaltend die „Vier politischen Kir⸗ chengesetze“, nämlich: Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873; Gesetz über die kirchliche Diszi⸗ plinargewalt und Errichtung des Königlichen Gerichtshofes für kirch⸗ liche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873; Gesetz über die Grenzen des Rechts hhm Gebrauche kirchlicher Straf⸗ und Zuchtmittel vom 18. S “ Gesetz, betreffend den Austritt aus der Kirche vom
Mai 3
ischen
indestens achttägige 2 zu bestimmen, nach deren Ablauf diese Eiklärung abzugeben ist, widrigenfalls die angebrachte Reklamation als unbegründet zurückzuweisen sein würde.
d. Gegen die Entscheidung, welche die Regierung (Finanzdirek⸗ tion) in Uebereinstimmung mit der Reklamationskommission 2 und gegen die Entscheidung der Bezirkskommission steht dem Rekla⸗ manten der in einer Präklusivfrist von vier Wochen nach dem Empfange der ersteren bei dem Landrath (Kreishauptmann) einzugebende Rekurs an das Finanz⸗Ministerium offen. Diesen Rekurs ist auch die Be⸗ zirksregierung (Finanzdirektion) innerhalb der angegebenen Frist gegen die Entscheidungen der Bezirkskommission einzulegen berechtigt.
c. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Verjährungsfristen bei öffentlichen Abgaben vom 18. Juni 1840 finden, soweit nicht das gegenwärtige Gesetz etwas Anderes bestimmt, auch auf die neue Klassensteuer Anwendung. 1“
§. 20. Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
bei einem Jahreseinkommen . . E1164* bis einschließlich
hlr. Thlr.
D Staat Königreich Preußen.
Gesetg wehen Abünderung des Geböss am lgiakannieennee
e Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirte .
25. ö“
Wir Wilh elm, von Gottes Gnaden König von 105 e der beiden Häuser des 2 ie, was folgt: EI — Monaechic In 1 Gesetze, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, vom 1. Mai 1851 (Gesetz⸗Samml. S. 193) werden die §§. 5, 6, 7, 9, 10, 13, 14, 20, 24 aufgehoben und durch nachfolgende Paragraphen ersetzt. “ 8
§. 5. Der Klassensteuer sind unterworfen diejenigen Einwohner in nicht mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orten, deren jährliches Einkommen den Betrag von 1000 Thalern nicht übersteigt. Befreit von der Klassensteuer sind: 1 a. alle diejenigen Personen, deren Jahreseinkommen (§. 7, Absatz 5) den Betrag von 140 Thalern nicht Lrreicht; 1. Pesoneh fon vollendetem 16 Jahre, s fe (§. 7) gehören; 1“] 82 8. Friedensstärke des Heeres und der Personen des Unteroffizier⸗ und Gemeinenstandes nebst den in ihrer Haushaltung lebenden Mitgliedern ihrer Familie, sofern sie selbst oder diese ihre Angehörigen nicht aus dem Betriebe eines Gewerbes, oder der Landwirthschaft oder aus Grund⸗ oder Kapitalvermögen ein Ein⸗ kommen von mindestens 140 Thalern haben; d. die Unteroffiziere und Mannschaften und ihre Familien, sowie alle in Kriegszeiten gebotenen oder freiwillig eingetretenen Personen Gemeinenstandes Fuh edes Familien in den Monaten,
ich i iven Dienste befinden; . 3 sich 8. aktiven ere des Heeres und der Marine, Aerzte und Beamte der Militär⸗ und Marineverwaltung für die Zeit, während welche sie mobil gemacht sind oder zur immobilen Fuß⸗Artillerie, zu Ersatzab⸗ theilungen mobiler “ oder zu Besatzungen im Kriegszustande befindli Festungen gehören;
befing hen Föben 1 sich noch nicht ein volles Jahr an demselben Orte des Inlandes aufgehalten haben, mit Ausnahme derjenigen, welche des Erwerbs wegen ihren Aufenthalt im Inlande nehmen;
g. die Inhaber des Eisernen Kreuzes, einschließlich derjenigen,
welche dieser Auszeichnung auf Grund der Urkunde vom 19. Juli 1870
(Gesetz⸗Samml. S. 437) theilhaftig geworden sind, sowie die Inhaber
ie Feststellung der Steuerstufen erfolgt
des Militär⸗Ehrenzeichens erster und zweiter Klasse und die zu dem Frrh die Bezirksregierung ( t ae 1
Hasstonde def G e denecgömneng vehörigen “ Bei dieser Feststellung der Klassensteuerbeträge def d e ieder it sie zu d n beiden Stufen (§. ehören; 8 tung. Aassen Fneee eals diefenige
“ ohne besondere Auszechnung erlangt setzung Steuerpflichtiger in eine höhere Stuf diejenige ist,
zu haben
elche si FrEi schätzungskommifsionen veranlagt sind, ohne in dem vaterländischen oder als Eingeborene eines damals nilche 18 ” Btrlchategege üisstonga. chtigu 8 hie efa⸗ noch nicht zum preußischen Staate gehoͤrenden Landestheils in einem Weiteres verbündeten oder anderen an einem der Feldzüge
in den bisher mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten der güalichen Provinzen können die in §. 5 unter Nr. 4 es d. der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 bezeichneten Einkommens eträge, vnabhängig von dem Fortbestande der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, durch Kommunalbeschluß als Bedingung des Bürgerrechts beibehalten werden. 1““ §. 10. a. Die Einschätzung geschieht von einer Kommission,
Preußen ꝛc. Landtages der
in die im §. 7 bezeichneten Stufen welche aus 8 1s Vorsitzenden und Mitgliedern, die von der Gemeindeversamm ung, Iis, eesses Gemeindevertretung gewählt sind, besteht. 8 der Wahl ist darauf zu achten, daß die verschiedenen Klassen der Steuer⸗ pflichtigen möglichst gleichmäßig in der Kommission vertreten werden. In großen Städten können mehrere Einschätzungskommissionen gebildet werden und kann der Gemeindevorstand den Vorsitz in diesen Kommissionen einem der von der Gemeindevertretung gewählten Kom⸗
issionsmitglieder übertragen. 1 1
hat übff 88 s Beümmöens ö 1 inkommensverhältnisse der Steuerpflie „sor b 8 “ eee. cgensse ihre Stenegiag bedingende wirthschaftliche 5 . vön f als hältnisse, soweit dies ohne tieferes Eindringen ges ehen kann, ehn hft 1 vollständige Nachrichten einzuziehen; überhaupt alle Merkmale, welche ein Urtheil über 1 maßgebende Steuerstufe näher zu begründen ver⸗ b meln. mögen dn samnehungskommission unterwirft das hiernach von ihrem Vorsitzenden abzugebende Gutachten der Einschätzung unter Benußung aller ihr sonst zu Gebote stehenden Hülfsmittel einer genauen n Dabei ist ebenfalls jedes lästige Eindringen in die Vermügens⸗ un Hühen ift ebecbaltnef der einzelnen Steuerpf ichtigen zu “ F Nachdem die Prüfung vollzogen ist, hat die Kommission nach den stattgefundenen Ermittelungen oder anderweit bekannten Verhältnissen des einzelnen Steuerpflichtigen die Steuerstufe vorzuschlagen, in welche u veranlagen ist. 1 8 8
TI bei 5 Einschätzungsgeschäft betheiligten Beresh sses der Kommissionen und sonstigen Beamten sind kraft des von i nen gelei⸗ steten Amtseides zur Geheimhaltung der Vermögens⸗und “ verhältnisse, welche bei diesem Geschäft zu ihrer Kenntniß 8 — verpflichtet. Die Mitglieder der Kommissionen haben diese Ge beim⸗ haltung dem Vorsitzenden mittelst Handschlages an Eidesstatt zu geloben. ·1 16“
ie Einschätzungen unterliegen der Vorrevision der Landräthe 11““ deziehungsweise der Bürgermeister der einen eigenen Kreis bildenden Städte).
Nr. 11 des 2e öu“ heet olgenden Inhalt: Gesetz, betreffend die Tagegelder und die Reise⸗ soshen der Staatsbeamten. Vom 24. März 1873. Aufhebung des Amtes eines katholischen Feldpropftes der Armee. Anstellungs⸗Berech⸗ tigung der Deckoffiziere der Kaiserlichen Marine. Angabe auf den Eisenbahn⸗Requisitionsscheinen. Zusammenstellung der Bestimmungen
über die Dienstpflicht der Mediziner und Aerzte. Betrifft Erzeugnisse
Landwirthschaft.
Breslau, 4. Juni. Die 31. Generalversammlung des Schlesischen Forstvereins wird diesmal in der Zeit vom 4. bis 6. Juli zu Oels abgehalten werden. Mit dieser Generalversamm⸗ lung soll gleichzeitig eine Ausstellung von Gegenständen aus dem Ge⸗ biete des Forst⸗ und Jagdwesens, sowie der Naturkunde verbunden der Literatur. Brodverpflegung der Arrestaten an Bord betreffend. werden. Für die Berathungen selbst ist ein reiches Programm von Die Vervollständigung der Schiffsbiographien betr. Die Reinigung Mittheilungen und Vorträgen aufgestellt, so u. A. die Errichtung von eiserner Schiffsböden betr. I“ des §. 8 des 1. Abschnittes Försterschulen und die Gründung eines Mobiliar⸗Brandversicherungs⸗ der Instruktion, betreffend den Garnisondienst, vom 9. Juni 1870. Vereins schlesischer Forstbeamten.
Anderweite Organisation der Ersatzbehörden im Herzogthum Lauen⸗
burg. Portofreiheit de Gefuch⸗ ber “ vom Felnebeh b Gewerbe und Handel.
wärts in Invaliden⸗Angelegenheiten. Anstrich der Schisbeiboote. Der Jahresbericht der Handelskammer für
Abänderung des Inhalts⸗Verzeichniffes der Schiffsbücherkisten bebtr. pro 18725 I Rach demselben befand Füich Kordeln⸗ und Spitzenfabrikation nicht in so günstiger
Personal⸗Veränderungen: a. Crreheige CTEE“ gen. b. Kommandirungen. c. Abschiedsbewilligungen. a. Ordens⸗ Fahre zuvor; der Verkehr mit Frankreich hatte in seinem Umfang Verleihungen. Benachrichtigungen: Außerdienststellungen. etwas eingebüßt, da Frehe nüisgen Fabrikanten einen Theil ihrer — Von dem Coursbuch der Deutschen Reichs⸗Post⸗Ver⸗ früher mit Seide montirten Maschinen auf die Herstellung Barmer Juni 1873, enthaltend die Artikel eingerichtet haben. Leinene und baumwollene Bänder waren im lebhaften Begehr, jedoch hatte die Nachfrage danach in Nord⸗
waltung ist die I. Abtheilung, Juni 18 Eisenbahnen in Deutschland und der Ssterreichisch⸗ungarischen Mon⸗ ) 1 b Amerika fast ganz aufgehört. Gummi-⸗elastische Waaren wurden seit Mitte 1872 um so viel weniger gesucht, daß nicht alle Arbeits⸗
archie und Uebersicht der bestehenden Rundreise⸗Touren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen General⸗ seit 872 eit Postamts, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei kräfte Beschäftigung fanden. In den Fabriken baumwollener Näh⸗
und Eisengarne sammelten sich bis zum Schluß des Jahres mehr oder weniger bedeutende Lagervorräthe an; noch stärker wurden die
(R. v. Decker), soeben ausgegeben und umfaßt die bis zum 1. Juni eingetretenen resp, mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in 1
— Ferner Abtheilung II., Juni, letzteren in den Fabriken baumwollener Strickgarne. In den Türkisch⸗
roth⸗Färbereien blieb das Geschäft gleich lebhaft wie im Jahre 1872.
In seidenen und halbseidenen Waaren blieb der Geschäftsgang, mit
dem Gange der Eisenbahnzüge. Ibt n enthaltend die bedeutenderen Cisenbahnrouten in Europa, außer Deutsch⸗ in Deutschland und den 2 Ausnahme von schwer seidenem Taffet und Faille, lebhaft. Auf das Geschäft in wollenen und halbwollenen Shawls wirkte die unter⸗
land und Oesterreich, ferner Postverbindungen a zwischen mehre⸗ brochene Preissteigerung des Rohstoffs lähmend; für Zanella und
angrenzenden Ländern Dampfschiffcourse; Reisetouren -
en. 1e. Europas, Verzeichniß der Bade⸗ und Kurorte in Rockstoff blieb andauernd guter Begehr. Die Stückfärberei hatte mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen,
Deutschland und den angrenzenden Ländern nebst Nachrichten über die Reiseverbindung dieser Orte, Reisetouren zwischen Berlin und den be⸗ . deutenderen Bade⸗Orten, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, Wege⸗ vi 1 die durch die hohen Preise der maße, Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmun⸗ Kohlen und der Löhne verursacht waren. In Anilinfarben war der gen über Benutzung der Telegraphenlinien und Gebührentarif ꝛc. Mit G während des ganzen Jahres träge, desto mehr hat die 2 Karten. abrikation von künstlichem Alizarin Aufschwung genommen. Die Die Nr. 12 des I und 115 blicb 9 G bessöhazen 88 4 G 8 6 aun. Umfang wie im Jahre „Gemischte Fabrikate fanden starken : .a . 5. 2. u. s. w. den Nutzen. er Fabrikation von Rockknöpfen macht si benuton de ” hachr Felöjrapühn unr Befer hand hia 1193 eine Ueberproduktion bemerkbar; die Arbeiter in Metallknopffabriken Ermittelung des Einheitssatzes der für Telegraphirungsgeschäfte zu ge⸗ licen ee 1es e111” üäbrenden Nebenvergütung ee e 1873. llicher Bedarf, jer och macht sich in diesem Artikel die französische Kon⸗ währenden Nebenvergütung kurrenz wieder fühlbar. Der Export von Zündhütchen war befriedi⸗ gend; in Oeillets war das Geschäft sehr schlecht. Auch die Eisen⸗ und 6 Stahlwaarenbranche hatte wegen der Lohnforderungen und Preisstei⸗ 7 gerungen ungünstige Chancen. Die Maschinenbauanstalten hatten so 7 ahlreiche Aufträge, daß sie die erforderlichen Arbeitskräfte nicht herbei⸗ schaffen konnten. Die Theuerung der Löhne und Rohmaterialien machte indessen auch diesen Fabrikationszweig wenig lohnend. r die “ von Orgeln und Pianofortes war das Jahr ein sehr gün⸗ tiges. Die Ausfuhr nach Nordamerika belief sich auf 6,150,670 Thlr., 548,712 Thlr. mehr als im Jahre 1871. Ende 1872 waren in Barmen 80 Kranken⸗ und Sterbekassen für Fabrikarbeiter und Arbei⸗ terinnen mit 8915 Mitgliedern vorhanden. Diese Kassen hatten im Jahre 1872 27,051 Thlr. Einnahmen und 24,341 Thlr. Ausgaben. Außer diesen Kassen existirten noch 82 freiwillige Kassen, darunter 7 Handwerksgesellenkassen. Karlsruhe, 2. Juni. Nach Beschluß der heute in Frankfurt stattgehabten Sitzung der ständigen Deputation des deutschen Juristentags wird dieser seine Jahresversammlung zu Hannover in der Zeit vom 28. bis 30. August d. J. mit Begrüßungsabend am
18 abhalten. 1 (W. T. B.) Die Bank von England
Königliche Schauspiele.
Freitag, den 6. Juni. Opernhaus. (133. Vorstellung.) Auf Allerhöchsten Befehl: Fantasca. Großes Zauber⸗Ballet in 4 Akten nebst einem Vorspiel (12 Bildern) von P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (152. Abonnements⸗Vorstellung). Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beetho⸗ ven. Hr. Staegemann, vom Thalia⸗Theater in Hamburg: Eg⸗ mont, als Gast. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Sonnabend, den 7. Juni, sind die Königlichen Theater ge⸗ schlossen. 1 Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.
oweit sie zu der ersten
C
Barmen ist Marine gehörigen die Bänder⸗,
Lage wie im
des Beurlaubtenstandes zum Heeresdienst auf⸗ des Unteroffizier⸗ und in welchen sie
H Sn b— — ρ 8888
Telegraphische Witierunssberielate.
Abw
1 Temp. Abw Igememe v. M.
R. v. M. Winc-d Himmeis- EEI1 ansicht.
Bar.
122 Ort P. 1. 10,800 V 12,000 14,000 16,000 18,000
4. Juni.
10,4 — M., lebhaft. —= — (CC6 — — 80., schw.
5. Juni.
8,0 S., schw. 12,4 W., schw. 12,0 — SW., stille. 10,7 Windstille. 12,6 Windstille. 12,6 — 80., schw. 11,9 0NO., mäss.
Regen. 8 Helsingör.. —
7 Constantin. 337,2 8 Fredericksh- —
7 Haparahda. 336,2 7 Christians. 335,8 7 Hernösand. 336,0 7 Petersburg. 337,8 7 Stockholm 335,8 7 Skudenäs 336,4 7 0röe 336,6 8 Helsingör.. 7 Moskau 332,0 5 Memel 337,1
„Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ 32,000 40,000
48,000 56,000 68,000 80,000 100,000
bewölkt. bedeckt. heiter. bewölkt.
—
vwißfehlers handelt, in allen übrigen Fällen dagegen nur von 1806 bis baren Schreibfehlers zrung der betreffenden Einschätzungskommission heiter. 1815 Theil genommen baheer an ihre Person und ihre Angehörigen, nach vorheriger Anhörung der betreffenden Einschätzunge
6 it si en beiden ersten Stufen (§. 7) gehören. V emei änden werden, und zwar in den keinen
heiter. 8 socee e zuder Jahresbetrag der aus der Veranlagung der Klassen⸗ b. Von den Gemeindevorstän
heiter.¹) steuer mit Ausschluß der Zugänge zu erzielenden Solleinnahme wird
heiter. ““ auf 11,000,000 Thaler festgestellt. Eine durch Abänderung dieses
wolkig. Normal⸗Betrages kann nur Gesetz angeordnet werden. “ zieml. heiter. ) Die Veranlagung erfolgt nach Maßgabe der im §. 7 festgestellten heiter Stufensätze.
0., stille. aehon. Stusgäset der Normalbetrag durch den aus der Veranlagung der
80., schw. heiter. Klassensteuer sich ergebenden Jahresbetrag der Solleinnahme über⸗
8SW., schw. trübe. stiegen oder nicht erreicht, so findet eine Herabsetzung beziehungsweise
Windstille. heiter. Erhöbung der letzteren bis auf den Normalbetra “
080., schw. heiter. Der Finanz⸗Minister veröffentlicht in diesem Falle durch die
NW., stille. bewölkt. Geset⸗Sammlung alljährlich bis zum 1. März das Ergebniß der
W., schw. heiter. Veranlagung und macht zugleich bekannt, wie viel Silbergroschen 88
NWz2Ns. sch, jeden Thaler der veranlagten Jahressteuer weniger oder mehr zu ent⸗
80., schw. richten sind, um den Normalbetrag zu erhalten. + abei bleiben 88
0., schwach. träge von sechs Pfennigen 1 981 8 8 Betracht; an Stelle
3 S0., schw. heiter.8 zöherer Pfennigsbeträge tritt ein Silbergroschen.
4 80., 1s 1eS “ 8ö Abrundung der Pfennige oder durch die Reklama⸗ S., schwach. völlig heiter tionen und Rekurse entstehende Ueberschuß oder Ausfall gegen den 0NO., stille. schöh ) 3 Normalbetrag wird unter Abrundung auf Silbergroschen nach Maß⸗ 0. schw. hheiker. 8 gabe der in “ 4 enthaltenen Bestimmung im nächstfolgenden
8 j 8) Ig 88 schen. 1b F. “ 1 Jahra ent vieg im Laufe des Veranlagungsjahres sind die berichtig⸗ nebl., ten Steuersätze zur Anwendung zu bringen. u“ trübe. §. 7. Die Klassensteuer wird in zwölf Stufen erhoben. Windstille. trübe. Die Veranlagung zu diesen Stufen b erfolgt nach Maßgabe ie SW., z. stark. bewölkkt. Schätzung des jährlichen Einkommens. Es ist jedoch be⸗ Windstille. sehr bewölkt. sondere, die Leistungsfähigkeit bedingende wirthschaftliche Ver heenül N., schwach. trübe. der einzelnen Steuerpflichtigen (eine große Zahl von Kindern, die Ver⸗ N., mässig. sbedeckt.
— Winqdstille. NW., schw. 0., schw. NôO., schwach.
0., schwach.
reis bildend ädte er Leitung der Landräthe eigenen Kreis bildenden Städten unter der Lei . (Kreishauptmänner), auch die Jahresrollen und die Ab⸗ und Zugangs⸗ listen aufgestellt. 9 b
- c. aggestglt, ung geschreht durch die geordneten Steuerempfänger. d. Die Formen der Geschäftsführung werden nach Verschieden⸗ heit der örtlichen Verhältnisse durch besondere Instruktion vorge⸗
ichnet. 8.
8 ng, vorschriftsmäßige Veranlagung und Einziehung der Steuern haben die Bezirksregierungen beziehungsweise dier. Finanzdirektion zu iten und zu überwachen. 1 8 §. 15. a. Die Bekanntmachung der Steuerrollen erfolgt mit dem Anfange jedes Jahres. 8 8 1.“ Sobald die Bekanntmachung geschehen ist, muß der Steuer⸗ pflichtige in den ersten 8 Tagen jedes Monats seinen Beitrag voraus entrichten. Es hängt von ihm ab, denselben auch für einen längeren Zeitraum bis zum ganzen Jahresbetrage zu bezahlen. 8
Wenn ein Steuerpflichtiger nach geschehener Veranlagung durch die Gemeindekommission von außergewöhnlichen Unglücksfällen betrof⸗ en, und dadurch in seinem Nahrungszustande zurückgesetzt wird, kann ie Bekirksregierung (Finanzdirektion) auf Vorschlag der Gemeinde⸗ kommission, um den Steuerpflichtigen in einem leistungsfähigen Zu⸗ stande zu erhalten, die Steuer bis zur Hälfte des Jahresbetrages er⸗ lassen. . Se igen werden von dem Steuerempfänger aufgefor⸗ vinz “ 1111“1“ 6“ lei en htlose unter dem Vorsitz eines von dem Finanz⸗ er zu ernen n Re⸗ dert, die Zahlung binnen 3 Tagen se lerstete en hr 85 fruchtlosem gierungs⸗ Kommistars eine Bezitstommisson L itta nf rüit der exekutpischen Beiteibung verfahrer wirdn ts muß inkommensteverofüchfisen, d ans dlassgistenenesicign ahren d. Shütestess ln fog. der N. Fne seang 8r eiwa unvermeid⸗ zirks Bon Provinzialvertretung für den Zeitraum von drei Jahren . ehobene Steuer Ac . 1 8 1 3 sc en lancä und der Reste an die Zum wenterae Empfange, ho. 8⸗ wählera . der Mitglieder dieser Kommission wird für jeden Be⸗ bunnas Kasse abgelicfert seine die Festancung kestiäeee Zahe mit Rüasicht auf seine Größe und auf die Einkommensverhält⸗ lungstage für die verschiedenen Steuerempfänger innerhalb dieser Frif zefe einer Enwohner von hem Fhe unh gf ne beffimmt. Auch 8 ist hierdurch gicht ausgeschrafsen dieser Kommission ist darauf zu achten, daß die verschiedenen Arten
des Einkommens möglichst gleichmäßig darin vertreten werden. In
e. Der Steuerempfänger ist für diejenigen Steuern selbst ver⸗ antwortlich, bei denen er den wirklichen Ausfall oder die fruchtlos ver⸗ PSswei auf die Zulässigkeit der 1 ha Ne im 9. getroffene Bestimmung.
hängte Exekution nicht sofort nachweisen kann, und muß solche vor⸗. t Die Wahl der Bezirkskommission findet zum ersten Male bei
schußweise zur Kasse entrichten. 8 dem nächsten und sodann bei dem auf den Ablauf ihrer Wahlperiode
14. a. Reklamationen gegen die Klassensteuerveranlagung 82 müssan binnen einer Präklusivfrist von drei Monaten nach der im folgenden ersten Zusammentritt des betreffenden Pesbhn. . munal⸗) Landtages statt.
6 orgeschriebenen Bekanntmachung der Steuerrolle, oder bei . E“ Artikel II. Den Offizieren des Heeres und der Marine, Aerzten
8. F 1 rBenachrichtigung
Ferankagungen im Laufe des Jahres, nach erfolgter Be Krei ilitä
des Sieuerpflichtigen von dem Steuerbetrage, bei dem Landrath (Kreis⸗ und Beamten der Militär⸗ und Ma fidete veh c, ec essze ge 8 steuerpflichtig sind, wird für die Zeit, während welcher sie mobil ge⸗
ae beziehungsweise Bürgermeister der Stadtkreise) eingegeben währ - verben. ““ macht sind, oder zur immobilen Fuß⸗Artillerie, zu Ersatz⸗Abtheilungen b. Die Zahlung der veranlagten Steuer mobiler Truppen oder zu Besatzungen im Kriegszustande befindlicher ation nicht aufgehalten werden, muß vielmehr Festungen gehören, der auf ihr Militär⸗Diensteinkommen veranlagte wäͤter Erstattung des etwa zu viel Bezahlten Betrag der Einkommensteuer, soweit sie aber zur Zeit ihrer Veran⸗ Perminen (g 13 zu b.) erfolgen. lagung ein Militär⸗Diensteinkommen nicht bezogen haben, derjenige c Ueber die angebrachten Reklamationen entscheidet, nach dgc L1““ welcher drei Prozent ihres eingeholte einer von der Kreisvertretung, in den Stadt⸗ Nilitär⸗Die mmens 8 1 “ i h accgen imevertreumg zu wählenden Reklamations⸗ Der erstere Anspruch steht inte leichen Verhältnissen 88 somaeeis 8 die Bezirksregierung (Finanzdirektion). Tritt die Bezirks⸗ mit Inaktivitätsgehalt entla men 12 zur Henpefls geste sten un S Finanzdirektion) dem Gutachten der Reklamationskommission den mit Pension verabschiedeten Offizieren des Heeres und der Ma⸗ regierung (Finarahee f rine, Aerzten und Beamten der Militär⸗ und Marineverwaltung hin⸗
3 we Entschei d die Bezirkskommission für - vnen ver 8 89 C“ vac bbcer ht sichtlich des auf ihr Inaktivitätsgehalt oder ihre Pension veranlagten d 3 I. 9 2 8
88 Hii vhvachten Reklamati at di ions⸗ teuerbetrages zu. 1 8 den ““ 8 8 Inlowet im Widerspruch mit diesen Bestimmungen in den Jah⸗ komtmission, der Bermögens⸗ und Einkommensverhältnisse des Rekla, vor 1870 und 1871 Einkommensteuerbeträge von den bezeichneten 88 veranlaffen dem Reklamanten bestimmte Fragen 6 seine Hersonan eaehtr vesssnsa wird der Finanz⸗Minister zur Rückgewähr Nermöaens⸗ und intommensverhältnisse vorzulegen, beziehungsweise ieser Be üchtigt. “ ühr außzufordern, Ghi in seinem 6 befindlichen Urkunden, Pacht. “ lüe E111A““ Phess. kontrakte, CSchal⸗ degcgeebage “ sbestlm⸗ Geejetes gegebenen Vorschriften entgegenstehen, oder sich mit denselben ner 8 zur 8 “ erforderte Auskunft nicht ertheilt wird, nicht vereinigen lafsen, werden 88. Anwendung gesetzt. vdhe nhe Hetreffenden Urkunden u. s. w. nicht vorgelegt werden, Artikel IV. Der Finanz⸗Minister ist 82 so vir — was dem Reklamanten jedesmal 5 85 ea zu E“ “ 88 n, daß er die angebrachte Reklamation zu d, 8 1 fe Fed chete istuge hinabense ic. 8 lettere zurüͤckgewiesen⸗ Auch ist genden nächften * Weehen Monate zugleich mit dis Reklamationskommission, sowie die Bezirkskommission, wenn füiee. e emnsee hen 88 Fül. E1“ z an anderen Mitteln, die Wahrheit zu ergründen, fehlt, berechtigt, Artikel V. Die Artikel I. bi kl. gel irten Einkommensteuer G Reklamanten zur Erklärung an Eidesstatt über die in Betreff lagung der Klassensteuer und der assifizirten Ei seines Einkommens von ihm selbst gemachten Angaben aufzufordern. das Jahr 1874 sa gnng. 8 Sie hat für einen solchen 1 in einer darüber zu erlaffenden Ent⸗ 8 f Artikel IV. tritt mit der scheidung die eidesstattliche Erklärung wörtlich vorzuschreiben, guch die Kraft.
—
336,5
Flensburg 335,0 Königsberg V
Statistische Nachrichten.
Nach der 4 Schiffsliste für 1873, welche von der Stockholmer Seeversicherungsgesellschaft veröffentlicht worden ist, war zu Anfang dieses Jahres die Jahl der Segelfahrzenge 2236 mit einer Tragfähigkeit von 99,790 Nyläster (à 100 Ctr. oder etwas über 4 anskische Tons) gegen 2132 von 89,702 ½ Nyläster i. J. 1871. Schweden besitzt jetzt 408 Dampfer von 13,652 ½ Nyläster und 17,410 Pferdekräften gegen 284 Dampfer von 6354 ½ Nyläster und 11,284 Pferdekräften i. J. 1871. Die Gesammtzahl der Fahrzeuge beträgt also jetzt 2644 von 118,643 ½ Nyläster gegen 2416 von 96,057 Ny⸗ läster im Jahre 1871. Also hat Schweden seine Handelsflotte in den beiden letzten Jahren mit 228 Fahrzeugen von 17,586 ½ Nyläster ver⸗ mehrt.
Kopenhagen 30. Mar.
esprodukten im verflossenen 292 gehabt. Es wurden 16,215 Tonnen Butter oder 6500 Tonnen mehr als in dem entsprechenden Quartale des vorigen Jahres ausgeführt. Die Viehausfuhr ist eben⸗ falls im Ganzen genommen größer gewesen, als im vorigen Jahre. Die eberschußansfuhr an Schweinen war 26,300 Stück oder 2500 mehr als in 1872, Ochsen und Kühe wurden ebenfalls — nach Abzug der Einfuhr — 6366 Stück oder eirca 3400 mehr als im vorigen Jahre ausgeführt. Die Pferdeausfuhr war etwas geringer, aber es fand immerhin doch noch eine Ueberschußausfuhr von circa 4000 Stück statt. Die Ausfuhr an rohen Häuten und Fellen betrug 1 ¼ Million Pfd., an Kornwaaren (Ueberschußausfuhr) 827,500 Tonnen, Kartoffeln 10,000 Tonnen. Kunst und Wissenschaft. Berlin. Das neueste (5.) Heft der „Deutschen Monats⸗ hefte“, herausgegeben im Auftrage der Redaktion des Deutschen Seichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers hat folgenden
36.
37.
39. 220,000 1AAXAAX“X“ 1 1 u. s. f. um je 20,000 Thaler steigend — um je 600 Thaler steigend Bei Veranlagung der Einkommensteuerpflichtigen zu der ersten und zweiten Stufe ist es gestattet, besondere, die Leistungsfähigkeit be dingende wirthf haftliche Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen (eine große Zahl von Kindern, die Verpflichtung zur Unterhaltun armer Angehöriger, andauernde Krankheit, ferner, sofern die Leistungs fähigkeit wesentlich dadurch beeinträchtigt wird, Verschuldung und außergewöhnliche Unglücksfälle) dergestalt zu berücksichtigen, daß eine Ermäßigung um eine Stufe stattfinden kann. Sofern der Einzu⸗ schätzende der ersten Stufe angehören würde, kann derselbe auf de Satz, welcher von den Steuerpflichtigen in der zwölften Stufe der Faesensteuen (§§. 6 und 7) entrichtet wird, ermäßigt werden. §. 24. Für jeden Regierungsbezirk, beziehungsweise für die Pro
Danzig... .336,4
Putbus 334,4
d⸗
0., schw. Kieler Haf. 335,0 Cöslin 336.,2
D 18
Weserleuch. 334,4
7
[1 8¼ blKl8lIII
Wilhelmsh. 334,4
Gröningen. 335,7 Bremen ... Helder... Berlin...
e. .336,0 .334,6
333,6 Münster 333,4 Torgau 332,3 .330,8 Brüssel 334,4 333,9 331,3
heiter. heiter.
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ooochobohedekeaScSdocSdoes
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6 6 7 7 6 7 . Stettin 336,3 6 7 6 6 6
Dänemarks Ausfuhr an Lan⸗
Quartal hat folgende Resul⸗
„
London, 4. Juni. hat den Diskont von 6 auf 7 Prozent erhöht.
Verkehrs⸗Anstalten. 1u“ 18 Berlin, 5. Juni. Auf der Indo⸗Europäischen Tele⸗ graphen⸗Linie sind im Monat Mai d. J. an gebührenpflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen England und Ame⸗ rika nach Persien und Indien 660 Stück, b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 635 Stück, c. vom europäischen Kontinent — excl. Rußland — nach Persien und Indien 7 114 Stück, d. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kon⸗ tinent — excl. Rußland — 81 Stück, in Summa 1490 Stück.
New York, 4. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer des baltischen Lloyd „Ernst Moritz Arndt“ ist heute mit Passagieren und voller Ladung von hier aus nach Stettin in See gegangen.
— Einem Telegramm aus Shanghai vom 1. d. M. zufolge ist
Wiesbaden. Ratibor 327,8 Trier 330,6 Cherbourg 335,2 Havre.... 336,0 Carlsruhe. 231,7 Paris 336,0 St. Mathieu 336,4 Constantin. 338,9
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Breslau ..
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flichtung zur Unterhaltung armer Angehöriger, andauernde Krankheit, g nfawett die Leistungsfähigkeit dadurch wesentlich beeinträchtigt wird, Verschuldung und
außergewöhnliche Unglücksfälle) zu berück⸗ sichtigen.
Sofern der Einzuschätzende der ersten Stufe angehören würde, kann seine vollständige Freilassung erfolgen.
Der Steuersatz beträgt für die Haushaltung, steuernden (§. 8) jährlich:
zirk ¹) Strom S. Gest. Nachm. SS0., Strom 8.
²) Gestern Wind- stille. ³) Strom S.
Gestern Nachmittag S0 schw ch, Strom 8. 4) Nachts Regen. ³) Gest. Gewitter und etwas Regen. ⁶) Gestern Abend Höhenrauch. ) Sestern Abend Gewitter. ⁸) Gest. Abend etwas Regen ⁹) Gest. Nachm. Gewitter.
wie für den Einzel⸗
bei einem Jahreseinkommen
Thlr. Tg.hlr. 140 bis einschließlich 220 .. 8 300
400 .. 450 .. 550.
Ritter von Cristelli das Wort und berichtete über die Wirksamkeit der Gesammt⸗Akademie während des abgelaufenen Jahres, sowie speziell über die seiner Klasse. Sein Vortrag endete mit einem län⸗ geren ehrenden Nachruf des der Akademie und der Wissenschaft jüngst durch den Tod entrissenen Freiherrn Justus von Liebig, dessen viel⸗ seitigen Verdienste um die Menschheit in klarer und über⸗ zeugender Weise dargelegt wurden. Nach ihm erhob sich der Sekretär der anderen Klasse, Regierungs⸗Rath Dr. Vahlen, erstattete Bericht über die Wirksamkeit seiner akademischen Ab⸗ theilung und widmete besonders dreien Mitgliedern der Akademie, die im vorigen und diesem Jahre verstorben sind, warme Worte der Anerkennung. Zwei derselben waren Hste eter der Prälat von St. Florian im Lande ob der Ens, und Dr. Vergmann, der die Ge⸗ schichte der Vorarlbergischen Lande, seiner Heimat, zu seinem Spezial⸗ studium erkoren gehabt hatte. Der Dritte war der bekannte Kirchen⸗ historiker Prefessor Dr. Philipps, ein geborner Preuße aus Königs⸗ erg, der besonders an den Hochschulen von Göttingen München, Innsbruck und Wien eine hervorragende Thätigkeit entfaltet hatte, dessen Sereben sich einer gerechten Würdigung nicht entziehen könne, wenn auch die Richtung desselben den verschiedenartigsten Urtheilen an⸗ heim gestellt bleiben müsse. Den Schluß der feierlichen Sitzung bildete ein längerer Vortrag des jüngsten, wirklichen Mitgliedes der Akademie, Professors Dr. Huber, über „Rudolf von Habsburg vor 1 für zelsteuern seiner Thronbesteigung“, in dessen Verlauf dem Redner Gelegenheit — Zur Thierausstellung waren bis zum 2. Juni 2200 Thiere geltenden fingirten Klassensteuersatze von einem halben Thaler jährlich. wurde, interessante Gesichtspunkte über den Charakter jener Geschichts⸗ und zwar 292 Kühe, 144 Kälber, 193 Ochsen, 198 Stiere, 938 Schafe, ¹ ₰. 9b. Soweit nach den bestehenden
8 Bestimmungen in Stadt⸗ und periode zu entwickeln. 8 270 Widder, 154 Schweine, 10 Ziegen, 1 Steinbock zugeführt, wozu V 8 Landgemeinden das Bürgerrecht, beziehentlich das Stimm⸗ und Wahlrecht ““ 5 374 Waggons erforderlich waren. 1
Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften 1 in Wien
hielt am 30. Mai, Mittags 12 Uhr, eine feierliche Sitzung, zu welcher unter Anderen durch Vermittelung des Freiherrn von Schwarz⸗ Sennborn auch in Wien anwesende Vertreter der nicht⸗österreichischen Pre e besondere Einladungen erhalten hatten. — Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften ist im Jahre 1848 gestiftet und am 2. Februar dieses Jahres im großen Sitzungssaale des nieder öͤsterreichischen Ständehauses eröffnet worden. Seit dem Jahre 1858 hat dieselbe das Gebäude am Universitätsplatz Nr. 2 bezogen, welches die Kaiserin Maria Theresia für die damalige Universität errichtet hatte. Das große Auditorium, der jetzige Sitzungssaal des Plenums der Akademie, eine Treppe hoch gelegen, macht einen feierlich⸗präch⸗ ühhen Eindruckk. Die Wände sind durchweg mit granem, gelbem und röthlichem Marmor bekleidet, die Skulpturen und Ornamente sind von weißem Marmor. Reichgegliederte Pilaster mit korinthischen Kapitälen tragen die hohe, flach gewölbte Decke, die mit einem figurenreichen Gemälde geschmückt ist, dessen einzelne Gruppen⸗ Kompositionen die vier Fakultäten symbolisiren. Die Kaiserliche Akademie besteht aus einer mathematisch⸗naturwissenschaftlichen und einer philosophisch⸗historischen Klasse. Jede derselben zählt 30 wirk⸗ liche und 30 korrespondirende Mitglieder im Inlande, 30 korrespon⸗ dirende und 8 Ehrenmitglieder im Auslande und endlich beide zusam⸗ men noch 8 inländische Ehrenmitglieder. Um 12 Uhr nahm der Kurator der Akademie Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Rainer, inmitten des akademischen Vorstandes, des Präsidenten Dr. Rokitansky, des Vize⸗Präsidenten, Dr. Ritter von Arneth und der Sekretäre Dr. Schrötter Ritter von Cristelli und Dr. Vahlen, auf, der Präsidial⸗Tribüne Platz und eröffnete die Sitzung mit einer kurzen —— welche die zahlreiche Ver⸗ sammlung stehend anhörte. Darauf ergriff der General⸗Sekretär und Sekretär der mathematisch⸗naturwissenscha tlichen Klasse, Dr. Schrötter
statistische Daten. Ein genauer Situationsplan erleichtert die Orien⸗ tirung. Die Haupteintheilung des Katalogs ist die nach den Haupt⸗ gattungen der ausgestellten Thiere: Rinder, Schafe, Schweine, Zie⸗ gen, Esel, und Maulthiere. Die Thiere jeder Gattung sind nach Ländern eingetheilt und aufgeführt. Der Zahl nach sind ausgestellt: 1277 Rinder, darunter 771 aus Oesterreich (incl. der 48 Melktähe im Meierhof), 285 aus Ungarn, 164 aus Deutschland, 45 aus Italien, 10 aus England und 2 aus Rußland (die Schweiz hat bekanntlich die Ausstellung gar nicht beschickt); über 1480 Schafe, und zwar 477 aus Oesterreich, 431 aus Ungarn, 377 aus Deutschland, 135 aus England, 49 aus Frankreich, 22 aus Italien und noch einige nicht verzeichnete Stücke aus Rußland; 280 Schweine, und zwar 125 aus Ungarn, 72 aus Deutschland, 48 aus Oesterreich, 24 aus England, 8 1““ „ 2 Faus Italien und mehrere, der Zahl nach noch nicht bestimmte *Bei Bemessung der Höhe des jährlichen Einkommens sind die in Stücke aus Rußland; 10 Ziegen, aus Oesterreich 4, Ungarn 3 und hden 6§. 28, 29 und 30 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Grundsätze zu Italien 3; 8 Esel und Maulthiere, aus Oesterreich 2 und Italien 6. “ berücksichtigen. v 8 228
Im Ganzen umfaßt also die Thierausstellung eine Zahl von etwa EEI]] §. 9a. Zu den nach dem Klassensteuerfuße aufzubringenden Lasten 3060 Thieren. dder kommunalen und anderen öffentlichen Verbände können in Erman⸗
W“ “ 8 8 ng sonstiger Befreiungsgründe auch diejenigen Personen herangezogen Am ersten Pfingstfeiertage ist die Ausstellung, trotz des Resen⸗ gelung sonstig 1
8 6 werden, deren jährliches Einkommen weniger als 140 Thaler beträgt wetters von 31,548, am zweiten Pfingstfeiertage von 85,577 Personen 8 d welche nicht 88 Wege der öffentlichen Armenpflege eine fortlau⸗ besucht worden. Im ganzen Monat Mai belief sich die Zahl der Be⸗ fende Unterstützung erhalten. Die Veranlagung dieser Steuerpflich⸗ sucher auf 581,235, darunter 295,093 zahlende Personen. igen erfolgt nach einem für Haushaltungen wie Einzelsteuernde
8
2
350 darf durch die Rekla⸗ mit Vorbehalt der zu den bestimmten
die direkten zu entrichten Fälligkeit fol⸗ den für letztere
in Gemeindeangelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen Klassen⸗ siergetrndes von 3 resp. 4 Thalern geknüpft ist, tritt bis zur anderwei⸗ tigen gesetzlichen Regelung des Gemeinde⸗Wahlrechts an die Stelle der genannten Sätze der Stufensatz von 2 Thalern Klassensteuer.. 800 Ortsstatuten, welche das Wahlrecht an einen höheren Klassen⸗ steuersatz als den Betrag von 4 Thalern knüpfen, verlieren mit dem 1. Januar 1874 ihre Gültigkeit. Wo solche Ortsstatuten nach be⸗ stehenden Kommunal⸗Ordnungen zulässig sind, kann das Wahlrecht durch neue Ortsstatuten von der Veranlagung zur 2. bis 8. Steuer⸗ stufe abhängig gemacht werden.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. Drei Beilagen eeinschließlich der Börsen⸗Beilage).
8 8 6
Weltausstellung 1873 in Wien.
Der Katalog über die vor Kurzem eröffnete internationale Thierausstellung enthält über fast alle Thiergruppen ausfü⸗
der Veran⸗ für