1873 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

einzelnen Abgeordneten Auskunft zu geben, um so mehr, da verfassungs⸗ mäßig, so lange diese Ernennung nicht durch Annahme des Kreditives Seitens Ihrer Majestät der Königin von England aus den Hän⸗ den des Berechtigten perfekt geworden ist, diese öüccht jeden Tag sich ändern kann. Sobald die Ernennung perfekt ist, d. h. durch die Uebergabe des Kreditives, wird dies im Staats⸗Anzeiger stehen. Bis dahin aber glaube ich, über die interioren Angelegenheiten, meines Amts eine so weit gehende Auskunft nicht geben zu sollen und glaube auch nicht, daß das Hohe Haus in seiner Gesammtheit oder Majorität mich dazu verpflichtet halten wird.

Zu Titel 6 Nr. 16 (Botschaftin St. Petersburg) fragte der Abg. Schmidt (Stettin) an, wie es mit den Verhand⸗ lungen über einen deutsch⸗russischen Handelsvertrag, von dem neuerdings in der Presse die Rede gewesen sei, stehe. Der Reichs⸗ kanzler Fürst von Bismarck antwortete:

Die Verhandlungen hierüber schweben nicht seit kurzer Zeit, son⸗ dern sie haben eigentlich, so lange ir hier Anwesende leben, zu schwe⸗ ben niemals aufgehört. Sie haben immer einige Fortschritte gemacht, wenn auch nur langsam, in der Richtung, welche der Herr Vorredner befürwortete. Die Kaiserlich russische Regierung ist auch zum Ab⸗ schlusse eines Zoll⸗ und Handelsvertrags gegenwärtig geneigt, sobald derselbe sich der Besprechung und Bestimmung über Zollfragen ganz enthält. Die Zollfragen wünscht sie davon auszuschließen und ihren Tarif nicht einem Abkommen mit Nachbarn zu unterwerfen. Es ist das ja eine sehr schwierige Sache, inwieweit man den Beruf hat, sich in die inneren Angelegen⸗ heiten einer noch so befreundeten Nebenregierung einzumischen, und auf dieselbe eine Einwirkung zu versuchen zu dem Zwecke, daß unsere Kauf⸗ mannschaft bessere Geschäfte mit diesem Lande macht. Der Herr Vorredner hat auf die Möglichkeit angespielt, daß in Rußland eben⸗ falls demnächst öffentliche Versammlungen mit analogen Fragen be⸗ schäftigt sein könnten, und ich möchte an seine eigenen Empfindungen appelliren, welchen Eindruck es denn uns hier machen würde, wenn diese russischen Versammlungen sich nicht nur mit ihren eigenen inneren russischen Angelegenheiten, sondern anhaltend mit innern Angelegenheiten des Deutschen Reiches und mit den Klagen darüber beschäftigen würden, daß das Deutsche Reich seine Zollgesetzgebung seinen deutschen Inter⸗ essen, wie es dieselben versteht, anpaßt, aber die russischen Interessen dabei nicht berücksichtigt; wenn sich das sehr häufig wiederholte, würde das doch bei uns eine verdrießliche Aufnahme finden und den Ver⸗ ständigungen nicht förderlich sein. Jeder Staat, namentlich aber große Reiche wie Rußland, entnehmen ihre Zollpolitik ihren eigenen Traditionen, ihrer eigenen Beurtheilung der Bedürfnisse dieses Reiches und ihres Volkes Es ist ja möglich, daß, wenn der Herr Vorredner und ich Rußland zu regieren hätten, wir vielleicht darüber manche abweichenden national⸗ zkonomischen Ansichten haben würden von denen, die jetzt dort gehandhabt werden; aber russische Regierungen können nur nach ihren eigenen Ansichten über die russischen Interessen, diese handhaben, ja sie würden nicht wohl thun, ihrer eigenen Bevölkerung zu erkennen zu geben, daß sie den Interessen eines noch so befreundeten Nachbarlandes Ffeeen und Tarifpositionen opfern, die sie sonst lieber aufrecht erhalten haben würden. Solche Politik kann keine Regierung treiben, am allerwenigsten eine große. Sie können fest darauf rechnen, daß wir die Verhandlungen zur An⸗ näherung, zur Erleichterung des Verkehrs, zur Beseitigung der Hemm⸗ nisse, die im russischen Tarif stecken und gegen dessen Fehler die höhe⸗ ren russischen Beamten am allerwenigsten blind sind, im Auge behal⸗ ten; diese Hemmnisse lassen sich aber doch nicht schnell beseitigen. Vor allen Dingen aber, wenn wir diesen Verhandlungen einen Erfolg sichern wollen, so uͤben wir in allen öffentlichen Besprechungen die sorgfältigste Schonung und Achtung vor dem Selbstbestimmungsrechte des Nachbarreiches.

Auf die Bemerkung des Abg. Dr. Löwe, daß eine Kritik der Handelspolitik Rußlands und das Bemühen, derselben wo⸗ möglich eine andere Richtung zu geben, nicht ein Eingriff in die Interessen des Nachbarlandes sei, erwiderte Fürst v. Bismarck: Ich habe eine Einmischung in der Diskussion nicht gesehen, ich

Bin nur der Meinung gewesen, daß den verbündeten Regierungen eine solche Einmischung zugemuthet wird; denn ohne einen etwas lebhaf⸗ teren Betrieb einer auf die inneren Angelegenheiten des Nachbar⸗ landes einwirkenden Verhandlung wäre es doch nicht möglich, daß die Regierung irgendwie ihr Eingehen auf die gemachten Vor⸗ schläge bethätigte. Daß die öffentliche Meinung hier diskutirt wird

st mir im Gegentheil nicht unangenehm; ich glaube, das ist auch

vielen aufgeklärten Staatsmännern in Rußland nicht unangenehm. Ja, es ware mir sogar lieb, wenn ise Diskussion sich ein klein wenig mehr ins Detail vertiefte, ein Detail, bei dessen Verbesserung die Interessen beider Länder, ganz abgesehen von allen volkswirthschaft⸗ lichen Theorien, gewinnen würden. b G Der Herr Vorredner berührte den Punkt, daß nicht sowohl die Höhe der Positionen, als die Ungewißheit der Positionen, in welchen nach den Anordnungen einzelner Behörden die importirte Vaare von einem Monat zum andern ausgetauscht und gewechselt werden kann, vorzugsweise drückend empfunden werde, die Ungewißheit der Höhe des Zolls, welchen nach der Klassifizirung im Tarif nach in⸗ wischen eintretenden, dem Handelsstand nicht immer gleich bekannten Aenderungen eine Waare von bestimmter Beschreibung zu zahlen hat. So giebt es manche andere Details, bei deren Kritik Sie, wie ich glaube, iele Sympathie in den leitenden Kreisen von Petersburg finden wür⸗ en, wenn Sie die Sonde auf diese Einzelheiten legen wollen. Aber die so häufig wiederholte allgemeine 1”eö.e Schafft uns eine andere Zollgesetzgebung in Rußland, denn unsere Ostsee⸗Provinzen nach ihrer abgeschlossenen Lage leiden unter der jetzigen hat an sich wenig Erfolg; daß die Lage ihre großen Beschwerden für nn e Provinzen hat, das st ja seit fünfzig Jahren eine anerkannte Sache. Noch viel schlim⸗ mer war es vor der jetzigen Eisenbahnentwicklung, und Sie dürfen doch nicht annehmen, daß in einer Sache, die so auf der Hand liegt, die Thätigkeit der Regierung, soweit sie auf diesem Felde nützlich und nach den völkerrechtlichen Gebräuchen zulässig ist, auch nur ein einziges Jahr ruhen könnte. Wir arbeiten daran, aber mit der Achtung vor fremden Interessen und Ansichten, die durch die internationalen Verhältnisse

geboten wird.

Dem Abg. Schmidt entgegnete der 8 v. Bismarck:

T Herr Vorredner wird mir zugeben, daß die 51 Jahre Ver⸗ 1“ doch auch in ihren Ergebnissen nicht so ganz unfruchtbar ge⸗ blieben sind; denn wenn der heutige russische Tarif verglichen wird mit dem von 1821, so möchte sich ein immerhin mäßiger, aber doch nicht abzuläugnender Anspruch auf Anerkennung der Bemühungen der früher preußischen, demnächst norddeutschen und jetzt der Reichsregie⸗ rung ergeben. Ich verspreche Ihnen aber, nicht zu ermüden und die Verhandlungen noch 50 Jahre, ich selbst nicht, aber mit meinen Nachfolgern nicht ruhen zu lassen. Mit einem so großen Nachbarlande werden wir überhaupt nicht dahin kommen, daß die Verhandlungen ruhen, wie wir auch mit Frankreich und andern Staaten ab und zu immer neue Verträge schließen. Aber ich glaube, es könnte da auch den Bemü⸗ hungen der politischen Behörden einigermaßen Beistand geleistet wer⸗

den von einem großen Theile des deutschen Handelsstandes; und das ist, wie der Herr Vorredner vorhin schon angedeutet hat, derjenige, er mit den russischen Zollverhältnissen und allen Schwierigkeiten des

Handels genau bekanm ist. Dem liegt gar nichts an einer sordern er wünscht, daß die Verhättnisse so schwierig Veränderun e u langes Studium des Paatzes erfordert,

e d es eui 369 8 wissen, wie und in zwelcher Weise man an⸗ Günstigsten

irt, und er wünscht nicht, daß die Verhältnisse so einfach wer⸗ . venß gar keine Erfahrungen am Platze und keine Trapition des eeinzelnen Hauses dazu gehört, um sie richtig zu beüech 85 fins aber deutsche Handelshäuser, und ich kann aus meinen etedie urger Erinnerungen sagen, daß ich von ehe unter i 8 nicht gerade in Petersburg wohnen, keinen Beistand, sond RHenanbe Widerstreben und Einwirkung auf Beibehaltung der fetzige Zustã

rfahren habe.

nicht ausgeschlossen und wir können es nicht verhindern,

Der Abg. Dr. Löwe beantragte, die Gehälter für einen Gesandten und dessen Legationsrath bei dem Papste zu streichen. Nachdem der genannte Abgeordnete für und der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) gegen diesen Antrag gesprochen hatte, ergriff der Reichskanzler das Wort: 1

Es ist allerdings richtig, daß dieser Posten, so lange das Deutsche Reich besteht, noch nicht faktisch wirksam geworden ist. Wir haben darin die Erbschaft des früheren Norddeutschen Bundes, resp. Preußens in der Budgetposition angetreten. Aber das Fortbestehen des Postens möchte ich doch nicht mit dem Herrn Abg. Lsewe aus⸗ schließlich abhängig machen von der Frage, ob der Papst eine Terri⸗ torial⸗Souveränetät ausübt oder nicht. Wenn wir zurückblicken in die Geschichte unserer dortigen Mission, so finden wir, daß die Geschäfte, die wir mit dem Papste als Souverän des früheren Kirchenstaates gehabt haben, oder die geschäftlichen Berührungen, in welche wir mit dem Papste als Territorialherrn gekommen sind, bei weitem das ge⸗ ringere Maß der Thätigkeit der Gesandtschaft in Anspruch genommen haben im Vergleich mit denjenigen Geschäften, welche der preußische Staat, nach Stiftung des Norddeutschen Bundes ist das weniger praktisch geworden, zur Regelung seiner Beziehungen zur katho⸗ lischen Kirche gehabt hat. Das Bedürfniß, insoweit es hierauf be⸗ gründer ist, besteht fort, wenn auch einstweilen mehr im Prinzip als in der Praxis. Wir sind augenblicklich praktisch dort nicht ver⸗ treten. Es hat das Gründe, die ja, mehr äußerlicher Natur, die in Verbindung stehen mit der augenhblick⸗ lichen Lage der konfessionellen Frage in Deutschland, und namentlich ist das rein formale Interesse einstweilen maßgebend und entscheidend, daß wir einen Vertreter des Deutschen Reiches nicht der Möglichkeit aussetzen wollen, in seiner amtlichen Eigenschaft in Rom von amtlicher Stelle her eine Sprache zu hören, die das Deutsche Reich amtlich nicht entgegenzunehmen vermag. Es sind das aber wandelbare Be⸗ dingungen. Tempora mutantur et nos mutamur in illis. Es ist ja nicht nothwendig, daß die Sache des Friedens und der Demuth stets mit stolzen und zornigen Worten vertreten werde; es kann se auch darin eine Aenderung eintreten, so daß auch diese Verhältnisse behandelt werden in Form der üblichen Gebräuche der europäischen Mächte, denn zu einer solchen rechne ich das Oberhaupt einer der großen kirchlichen Gemeinschaften, von welcher ein verhältnißmäßig kleiner Theil auch das Deutsche Reich bewohnt, klein nicht im Ver⸗ hältniß zur Zahl der evangelischen Mitbürger, sondern zu der Ge⸗ sammtmasse der Angehörigen der katholischen Kirche. In dieser Hoffnung möchte ich gerne einen Faden, der sich wieder anknüpfen läßt, nicht abschnei⸗ den, eine Fühlung, die augenblicklich praktisch erloschen ist, doch nicht voll⸗ ständig zu den Todten werfen. Die verbündeten Regierungen, so fest sie auch entschlossen sind, die Unabhängigkeit des Reiches vor einer jeden ausländischen Gewalt zu wahren, so bereitwillig sind sie doch dahin zu wirken, daß nicht nur die Mehrheit der katholischen Deutschen wie heutzutage, sondern womöglich sämmtliche katho⸗ lischen Deutschen mit ihren Regierungen und ihren evangelischen Mit⸗ bürgern in Frieden leben mögen. Und ich möchte keines der Mittel missen, die mir für die Zukunft eine Anknüpfung in dieser ceens bieten können, wenn auch nur eine sehr geringe, wie das der Existenz eines ständigen Gesandten es können ja da sehr viel bedeutendere und lebendigere Beziehungen gedacht werden, als gerade ein ständiger Gesandter, es braucht das nicht gerade ein Kommissar zu sein. Kurz, ich möchte dieses Mittel nicht gerne abschneiden; denn in einem solchen Konflikt, wie er hier vorliegt, ist es sehr schwer, für beide Theile, den ersten Schritt zu thun zu einer Annäherung, weil beide Theile der Meinung sind, daß ihnen Unrecht geschehen sei; die Moͤglichkeit, einen solchen Schritt unter veränderten Verhältnissen zu thun, liegt näher, so lange eine Vertretung des Deut⸗ schen Reiches besteht, und sobald sie Bürgschaften für diejenige Be⸗ handlung, für die Sicherheit derjenigen Achtung hat, auf welche das Deutsche Reich in seinem diplomatischen Verkehr überall Anspruch macht; ich kann mir ja sehr wohl denken, daß die Erhal⸗ tung dieser Stelle im Budget und deren Benutzung unter Umständen einen Weg zur Verständigung bietet, bei der keiner gerade sich zu sagen braucht, er habe den ersten Schritt gethan. Deshalb möchte ich darum bitten, diesen Weg nicht zu ver⸗ schließen, wenn ich auch für den Augenblick wenig Hoffnung habe, Sr. Majestät dem Kaiser eine Besetzung dieses Postens in Vorschlag bringen zu können, und das Gehalt mit Wahrscheinlichkeit, jedenfalls im nächsten Jahre, als erspart verrechnet werden wird.

Auf eine Replik des Abg. Dr. Loewe fügte der Reichs⸗ kanzler noch hinzu:

Ich habe versäumt, einen Punkt zu erwähnen, den ich wegen dessen, was der Herr Abg. Reichensperger gesagt hat, doch nicht mit Stillschweigen übergehen kann. Derselbe schien anzudeuten, daß der Antrag des Herrn Abg. Dr. Löwe, gelegentlich einen Kommissar hin⸗ zuschicken, vorzugsweise mit der Aussicht auf eine Papstwahl zusammen⸗ hänge. Ich muß darauf doch insoweit eingehen, daß nicht aus mei⸗ nem Stillschweigen darüber angenommen werden koͤnnte, die Kaiser⸗ liche Regierung habe dieselben Ansichten. Wir wollen uns jeder Ein⸗ wirkung auf die Papstwahl enthalten und eine solche gar nicht versuchen. Es ist im Interesse des öffentlichen Friedens mir sehr wünschenswerth, daß die Papftwahl, wenn sie eintritt, im Sinne der Mäßigung ausfalle, so daß man da⸗ bei nicht gerade die zornige und kämpfende Seite der Kirche in den Vordergrund stelle, wenn man überhaupt Versöhnung will. Aber unsere Aufgabe ist es nicht, uns mit diesen Dingen zu beschäftigen; unsere Aufgabe kann es nur sein, wenn uns gemeldet wird, daß eine Papstwahl vollzogen sei, daß wir unsererseits prüfen, ob sie unserer Ueberzeugung nach vollständig legitim vollzogen sei, so daß der Ge⸗ wählte nach unserer Ansicht berechtigt ist, in Deurschland diejenigen Rechte zu üben, die einem römischen Papste ohne Zweifel zukommen.

In Betreff der Konsulate erwiderte der Bundesbevoll⸗ mächtigte Wirklicher Geheime Rath v. Philipsborn dem Abg. Kapp:

Meine Herren! Ich bin mit Vergnügen bereit, auf die an mich gestellte Frage zu antworten. Schon nach dem Konfulatsgesetze sollen zu Wahlkonsuln vorzugsweise so ist der wörtliche Ausdruck des Gesetzes diejenigen gewählt werden, welche Reichsangehörige sind. Nach diesem Besschtsunkte wird strenge und gewissenhaft im Aus⸗ chuß des Bundesraths verfahren. Ich lege dem Ausschuß des

undesraths die Vorschläge vor, bei denen genau dargelegt wird, ob der Betreffende Reichsangehöriger ist oder nicht. Bei jeder Kon⸗ kurrenz geben wir ungedingt den Reichsangehörigen den Vorzug, wenn nicht eben die Verhältnisse so liegen, daß er von selbst und nach gewissenhafter Erwägung sich als unmöglich darsteklt. Und wenn man schließlich dahin kommt, einen Reichsangehörigen nicht grade den Vorzug geben zu können, dann kehren wir in der Regel bei der Berathung zu der Frage zurück, ob man nicht den ganzen „Posten lieber einstweilen unbesetzt lassen soll. Wenn diese Frage aber dahin beantwortet wird, daß der Posten nicht unbesetzt bleiben darf, ohne allgemeine Interessen zu schädigen und der Deutsche ist unmöglich, denn bleibt allerdings nichts Anderes übrig, als einen Nicht⸗Deutschen zu wählen und ihm das Konsulat zu übertragen. Meine Herren! wir haben im Ganzen ungefähr 600 und einige Konsule, zu diesen kommen noch etwa 100 und in diesem Augenblick vielleicht noch 120 angestellte Unterbeamte, Kanzler, Dolmetscher u. dergl., also handelt es sich um etwa 725 Im Verhältniß zu dieser Zahl glaube ich mit Bestimmtheit behaupten zu können, ist die Zahl derjenigen, die nicht reichsangehörig sind, eine verschwindend kleine. —*

Was nun insbesondere die Vereinigten Staaten anbetrifft, von denen der Herr Vorredner namentlich gesprechen hat, so erkenne ich die Schwierigkeiten, die gerade dort sich vor⸗ finden, durchaus an. Wir nehmen in der Regel, wenn es ich um die Besetzung eines Konsulats handelt, oder fast immer, zunächst einen deutschen Reichsangehörigen, wir haben das seit einer langen Reihe von Jahren gethan. Es ist freilich va h Füif diese

8 .

Männer mit der Zeit in das amerikanische Bürgerrecht eintrete Werden solche Fälle bekannt und scheinen sie uns Unlaß zu gebe eine Veränderung vorzunehmen, o ist auch dazu schon geschritten un die betreffenden Veränderungen sind eingetreteten. Diese Herren sin dann aufgefordert worden, ihre Entlassung zu nehmen, und es simn andere an ihre Stelle getreten. Wenn aber solche Männer eine Reih von Jahren, gerade auf ihren Posten, wie ich wohl bezeugen kam für die deutschen Interessen wirksam und thätig gewesen sind, so ha an sich keine Veranlassung vorgelegen, in dieser Beziehung eine Ve änderung vorzunehmen und man hat diese Männer, trotzdem sie nich mehr Reichsangehörige waren, doch in ihren Stellen belassen und ich wiederhole, mit gutem Erfolge belassen. Daß dies in den Va einigten Staaten sich wiederholt und bei der verhältnißmäßi großen Zahl von Konsuln des Deutschen Reiches, die u wählen sind, dort häunfig vorkommt, das liegt in der Na tur der Sache und wird sich schwer ändern lassen. Wir sind berei eine Aenderung eintreten zu lassen, und strenge darin vor zugehen, indem wir noch mehr als bisher ablehnen, neue Konsulate in den Vereinigten Staaten zu gründen. Wir sind damit beschäftigt, me mentlich die Zahl der Konsulate im Innern der Vereinigten Staate zu beschränken, in keinem Falle sie auszudehnen. Ich glaube, daß die vielen im Hause früher ausgesprochenen Wünschen Rechnung trägt Ich kann versichern, es vergehen kaum 4 Wochen, daß nicht aus irgend einer oder der andern der dort schnell aufblühenden Städte Bewer⸗ bungen, Petitionen mit vielen Unterschriften bedeckt, von dortigen Be⸗ amten und Gouverneuren unterstützt, selbst von vielen einflußreiche Seiten im Innern Deutschlands unterstützt bs eingehen, und daß e sehr schwer ist, sich dem gegenüber immer ablehnend zu verhalten, und doch geschieht es; würde allen diesen Petitionen und Anträgen Folge gegeben, so hätten wir mindestens das Dreifache der Zahl. Ich glaube es ist richtig gehandelt, diese Anträge meistens abzulehnen und ihnen nur da Folge zu geben, wo ein absolutes Bedürfniß es erfordert; ich glaube aber, daß im Wesentlichen den Wünschen entsprochen wird, da⸗ durch, daß wir immer nur an Deutsche denken und nicht an Fremde Ich glaube, daß diese Erklärungen genügen werden, um die gewünschte. Beruhigung zu gewähren.

Im Laufe der Diskussion nahm der genannte Bundes⸗ bevollmächtigte noch einmal das Wort: 1

Meine Herren! Ich beginne damit, die eleßt an mich gestellee Frage zu beantworten. Unser jetziger General⸗Konsul in Havanna ist ein Wahlkonsul, aber er erfreut sich dort durch seine soziale und finan⸗ zielle Position eines solchen Ansehens, daß er auf gleichem Fuße steht mit den konsularischen Vertretern der übrigen Großmächte, und ist seinerseits schon, ob mit oder ohne Vertrag lasse ich dahingestellt sei, in direkter Verbindung mit den General⸗Kapitänen. Darüber kam kein Zweifel sein, daß, wenn wir einen konsularischen Ver⸗ treter dort hinschicken, er unbedingte Gleichstellung mit seine Kollegen der übrigen Großmächte hat, ich wüßte nicht, wie man es abweisen sollte. Daß der Konsularvertrag an einem Punkte eine gewisse Unklarheit enthält, das gebe ich zu, und das hat man auch fruͤher schon hervorgehoben; einen Schaden haben wir aber davon nicht gehabt, und sollte es nothwendig sein, ihm eine richtige Auslegung zu geben, so g8 ich gar keinen Zweifel, daß wir auch dies erreichen werden. Ich glaube also, daß wir dieser Stellung in Zukunft mit voller Beruhigung entgegensehen können.

Nicht ganz beitreten kann ich nach den gemachten dem Vorschlage, sämn u b Staaten auf den Aussterbeetat zu setzen ich denke, ich habe richtig so verstanden. Meine Herren! Es würde zu weit gehen, wenn ich Ihnen auch nur einigermaßen detailliren wollte, die vielfachen Verbindungen, Beziehungen, Intercessionen und Reklamationen, in denen wir täglich und stündlich mit den Vereinigten Staaten stehen. Die Verbtndungen der Reichsangehörigen mit den Vereinigten Staa⸗ ten und die Beziehungen zu dem Mutterlande sind 8 zahlreich, daß wir für dergleichen Interessen unbedingt die Mitwirkung der Konsuln in Anspruch nehmen müssen. Nun kann man sagen, wir sollten uns an den General⸗Konsul in New⸗York wenden und diesem überlassen, wie er die Mittel und Wege findet. Man hat mir auch sonst wohl eingewendet, daß die Engländer z. B. an vielen einzelnen kleinen Punkten Agenten hätten, durch deren dn sie das bewirkten, was wir von den Konsuln erwarten. Indessen, meine Herren, wenn Sit das bei Licht besehen, so kommt es wirklich auf dasselbe hinaus. Wir haben bewährte, ordentliche, tüchtige Männer auf die wir und verlassen können, die der General⸗Konsul kennt, die auch zum Theil hier persönlich bekannt sind und von denen wir wissen, was von Jedem zu erwarten ist. Es ist also von hieraus möglich ohne jedes Mal den General⸗Konsul in Anspruch zu nehmen direkt mit den einzelnen Stellen zu verhandeln und ich kann bestätigen nach den Er⸗ fahrungen, die wir in vielen Jahren gemacht haben, daß dies 8. guten Erfolg gehabt hat. Es giebt eine Anzahl von Zeitungen, welche Ungünstiges darüber gesprochen haben; indessen von den günstigen Erfolgen wird gewöhnlich nicht gesprochen, aber das Un ünstige wird benutzt, um Vorwürfe zu erheben; übrigens sind auch diehe verhältnihß⸗ mäßig gering. 8

Noch ist hervorgehoben worden, daß es wichtig wäre, bei einer Erweiterung der besoldeten Konsuln Rücksicht zu nehmen au Orleans. Es war schon früher davon die Rede, man hat die Absich aber zurückgestellt weil man andere Orte zunächst noch für wichtigen hielt. Aber es ist jetzt im Werke und ich glaube, daß New⸗Orleans demnächst an die Reihe kommen wird. Ein Gleiches glaube ich sage zu können von den Konsulaten qus Australien, auch von denen ist die Rede gewesen, es ist an äußeren Umständen gescheitert; ich denke, man wird in Melbourne oder in Adelaide einen Konsul einsetzen können In Rio und Buenos⸗Ayres haben wir Ministerresidenten deren Thä⸗ tigkeit hauptsächlich der Wahrung der materiellen Interessen zugewendc ist. Nach den gemachten Erfahrungen ist es bisher nicht nöthig e⸗ schienen, gerade an diesen Orten außerdem noch einen besoldeten Konsul u haben. Man ist in diesen Fällen bis jetzt mit einer gewissen Spar⸗ samteit vorgegangen und nur in einzelnen Hafenstädten Curopa’'s, wo es unbedingt nothwendig war, hat man sich entschlossen, neben der gesandtschaftlichen Vertretung noch besondere Konsuln. anzustellen. In Rio und Buenos⸗Ayres hat man es vorläufig nicht für nöthig erachtet

Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Geldmittel zur Erweiterung der Dienstlokalien des Auswärtigen Amtes zugegangen;

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Pracsgen ꝛc. 3 18 verordnen, im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Erfahrungen

§. 1. Zur Erweiterung der 1 b werden dem Reichskanzler für den Ankauf des Grundstücks Wilhelms⸗ platz Nr. 2 303,000 Thlr. zur Verfügung gestellt. 1

Dieser Betrag ist durch Beiträge der Bundesstaaten nach Maß⸗ gabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.

§. 2. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die in dem Reicht haushalts⸗Etat für das Jahr 1873 unter Kap. 3 Tit. 1 der einma⸗ igen und außerordentlichen Ausgaben zum Anbau zweier Seitenflühe im Dienstgebäude des Auswärtigen Amtes, Sdtraß⸗ 76, be⸗ willigten 175,000 Thaler als erste Rate zum Neubau des Dienst gebäudes Wilhelmstraße 61, sowie zur interimistischen Unterbringung der Bureaus zu verwenden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben ꝛc.

Den Motiven entnehmen wir Folgendes:

Die in dem Dienstgebäude des Auswärtigen Amtes, Wilhelm⸗ straße 61, befindlichen Räume haben sich seit längerer Zeit als unzu⸗ reichend erwiesen und gewähren nicht mehr die Möglichkeit, die zur ordnungsmäßigen Erclebtgung der Dienstgeschäfte unumgänglich nothwendige Anzahl der Beamten darin unterzubringen. 1

Eine Erweiterung dieser Räume, die nur durch Aufsetzen eines weiten Stockes erreicht werden könnte, 1 bei der baulichen Be⸗ schaffenheit des Gebäudes nach technischem C utachte nicht möglich.

ämmtliche Konsulate im Innern der Vereinigtenz

f New.

Diensträume des Auswärtigen Amtes

E111“n

Stadtgerichts zu B

8—

Es bleibt daher nur übrig, dieses Gebäude gänzlich niederreißen und an seiner Stelle ein neues aufführen zu lassen.

Aber auch dieses neue Gebäude würde die zum dienstlichen Ge⸗ brauche nothwendize Anzahl von Bureauräumen nicht gewähren, da es sich je länger je mehr als unabweislich herausgestellt hat, die zur Zeit in dem Dienstgebäude Wilhelmstraße 76 befindliche politische Abtheilung des Auswärtigen Amtes in demselben mit unter⸗ subriugen und das Haus Wilhelmstraße 76 dem Reichskanzler aus⸗ chließlich als Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen.

nter diesen Umständen und namentlich in Erwägung, daß nach den gemachten Erfahrungen der Geschäftsumfang des Auswärtigen Amtes mit jedem Jahre wächst und die Heranziehung eines größeren Beamtenpersonals nothwendig macht, mußte darauf Bedacht genom⸗ men werden, zur Erweiterung der Geschäftslokalien in der Nähe der beiden jetzigen Dienstgebäude ein neues Grundstück käuflich zu er⸗ werben. 1 Hierzu bot sich vor Kurzem eine günstige Gelegenheit insofern dar, als das am Wilhelmsplatz Nr. 2 belegene, an das Dienstgebäude Wilhelmstraße 61 unmittelbar anstoßende, 81 Quadratruthen (1147 Qu.⸗M.) enthaltende Grundstück dem Auswärtigen Amte für 85 esebm rer Preis von 300,000 Thalern zum Kaufe angeboten urde.

„In Folge dessen ist dieses Grundstück für den eben gedachten Preis angekauft, der erforderliche Kaufvertrag abgeschlossen und dem Verkäufer die Verpflichtung darin auferlegt worden, die Uebergabe des Grundstücks am 1. April 1874 zu bewirken und die Wohnungs⸗ räume bis dahin miethsfrei zu stellen.

Um jedoch den Beschlüssen des Bundesraths und des Reichstages hinsichtlich der zu ertheilenden Genehmigung des Kaufes in keiner

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Weise vorzugreifen, ist in dem abgeschlossenen Kaufvertrage dem Käufer das Rücktrittsrecht bis zum 15. Juni d. J. gegen ein Reugeld von 10,000 Thlrn. ausdrücklich vorbehalten worden.

Mit dem Abbruch des Dienstgebäudes, Wilhelmstraße 61, soll, hee die Mittel zum Neubau Seitens des Reichstages bewilligt sind, ofort begonnen werden, so daß im Laufe dieses Jahres noch die Mauern der Fundamente und Plinthe aufgeführt und das Gebäude demnächst im Sommer nächsten Jahres im Rohbau fertig gestellt werden könnte. Die Benutzung des Gebäudes würde dann im Sommer 1875 in Aussicht zu nehmen sein.

Da das Gebäude Wilhelmsplatz Nr. 2 erst am 1. April 1874 zur Benutzung disponibel wird, so mußte darauf Bedacht ge⸗ nommen werden, sofort ein Unterkommen für die Beamten während des Neubaues zu schaffen.

Es bot sich hierzu eine voraussichtlich niemals wiederkehrende Gelegenheit, indem das in der Nähe der beiden Dienstgebäude des Auswärtigen Amtes belegene Grundstück, Wilhelmsstraße Nr. 70a, gerade in allen Etagen frei geworden war. Dasselbe ist daher auf die Zeit vom 15. April 1873 bis 1. April 1875 für von jährlich 17,000 Thlrn. gemiethet, dem Miether aber das Recht aus⸗ drücklich eingeräumt worden, das Miethsverhältniß event. auf ein wei⸗ teres Jahr gegen Zahlung derselben Miethe auszudehnen.

Die durch den Ankauf des Grundstücks Wilhelmsplatz Nr. 2 und den Neubau des Dienstgebäudes Wilhelmsstraße 61 erforderlichen Kosten belaufen sich wie folgt: 1) Kaufgeld des Grundstücks, Wil⸗ helmsplatz Nr. 2 300,000 Thlr., 2) Ortsübliche Kommissionsgebühr 1 Prozent 3000 Thlr., zusammen 303,000 Thlr., 3) Kosten des Neu⸗ baues des Dienstgebäudes Wilhelmstr. ö- nach dem dem Ausschuß

vorzulegenden Kostenüberschlage 300,000 Thlr., 4) Miethe für das Haus Wilhelmsstraße Nr. 70a auf zwei Jahre à 17,000 Thlr. 4,000 Thlr.

Da durch den Reichhaushalts⸗Etat für das laufende Jahr zum Anbau zweier Seitenflügel im Dienstgebäude des Auswärtigen Amtes, Z“ 76, 175,000 Thlr. bewilligt sind, dieser Anbau jedoch aüfgegeben ist, so empfiehlt es sich, die bereits bewilligte Summe von 175,000 Thlrn. zum Neubau des Dienstgebäudes, Wilhelmstraße 61 und zur Berichtigung der Miethe für das Haus Wilhelmstraße 70 a zu verwenden, um dadurch für das laufende Jahr die Mittel zur Verfügung zu haben.

Der Reichstag hatte in einer seiner früheren Sitzungen der Geschäftsordnungs⸗Kommission die Frage zur Veensgertof tung überwiesen, ob nach einer Wiedereröffnung der Diskussion, welche dadurch eingetreten ist, daß ein Vertreter des Bundesraths nach dem Schlusse der Diskussion das Wort ergriffen hat, sofort und bevor ein Redner gesprochen hat, der Antrag auf Schluß zulässig ist. Die Kom⸗ mission hat nach längerer Berathung beschlofsen, die Frage in beja⸗ hendem Sinne zu beantworten.

Von den Abgeordneten Lasker, Freiherr v. Hoverbeck, Dr. Bam⸗ berger, v. Bennigsen, v. Bernuth ist folgender Antrag eingebracht wor⸗ den: Der Reichstag wolle beschließen: 1) zu erklären, daß die Mo⸗ nate Oktober, November und Dezember als die geeignetste Zeit für die ordentliche Session des Reichstages erscheinen; 2) den Herrn Reichs⸗ kanzler aufzufordern, darauf hinzuwirken, daß in Zukunft der Monat

Oktober für die regelmäßige Einberufung des Reichstages zur ordent⸗ lichen Session in Aussicht genommen werde.

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Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reics-Anzeigers und ö Preußischen Stnats-Anzrigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

““ I

DSteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 6

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Kanzlisten Carl Paul Walter aus Ingusleben im Herzogthum Gotha, zuletzt in Potsdam, ist die gerichtliche Haft wegen wiederholten Betrugs aus §. 263 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weshalb ersucht wird, auf den zc. Walter zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion hierselbst abzuliefern. Potsdam, den 5. Juni 1873. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I. Signalement. Der Kanzlist Carl Paul Walter aus Ingusleben, Herzogthum Gotha, ist 28 Jahre alt, am 12. November 1844 gebo⸗ ren, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blondes Haar und ist von mittlerer Ge⸗ stalt. Bekleidung war hier schwarzer Tuchrock, schwarze Hosen, schwarze Weste, schwarzer Hut und trägt das eiserne Kreuz 2. Klasse und den St. Georgen⸗Orden 5. Klasse.

Steckbrief. Der Dienstknecht Adam Bechstein von Frielendorf ist durch rechtskräftiges Urtheil vom 18. März 1873 wegen eines im weiteren als ersten Rückfalle begangenen Diebstahls in eine Gefängniß⸗ strafe von sechs (6) Monaten verurtheilt worden. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und alsbald Nachricht anher gelangen zu lassen. Cassel, 12. Mai 1873. Der Staatsanwalt.

Handels⸗Register.

KHKandelsregister . des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: 8 8 A. Warmuthh . (Gesellschaftsregister Nr. 3492) hat für ihr Handelsgeschäft dem Heinrich Wilhelm Rothenstein hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2535 eingetragen worden. Beerlin, den 7. Juni 1873. 8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

7 8 Handelsregister 1

des E Kreisgerichts zu Fraukfurt a./O.

In unserm Gesellschaftsregister ist unter Nr. 28, woselbst die Handelsgesellschaft 8

B. K. Lentz Söhne zu Müncheberz eingetragen steht, zufolge Verfügung vom 3. Juni 1873 am 6. Juni 1873 Folgendes vermerkt worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma auf Nr. 714 des Firmenregisters üͤbertragen.

Gleichzeitig ist in unser Firmenregister unter Nr. 714 der Kauf⸗

mann Theodor Julius Lentz zu Müncheberg als Inhaber der dortigen

Firma B. K. Lentz Söhne

1““

eingetragen worden.

1 Bekanntmachung. 8. unserem Firmenregister sind folgende Eintragungen bewirkt worden.

1) bei der unter Nr. 178 eingetragenen hiesigen Firma „J. C. achmann“, als deren Inhaberin die Wittwe Merker, Mathilde Amalie Auguste, geborene Zachmann zu Guben ver⸗ eichnet ist, in Colonne 6:

Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann

Ferdinand Bieck zu Guben übergegangen, welcher dasselbe

unter unveränderter Firma fortsetzt. Vergl. Nr. 270 des Firmenregisteres.

zufolge Verfügung vom 31. Mai 1873 am 4. Juni

2) unter Nr. 270: 1) Nr. 270 (früher Nr. 178); 2) Bezeichnung des Firmeninhabers: 8 der Kaufmann Ferdinand Bieck zu Guben; 3) Ort der Niederlassung: 8 Guben. 4) Bezeichnung der Firmͤa:

J. C. Zachmann 5) Eingetragen zufolge Verfügung vom 31. Mai 4. Juni 1873. Guben, den 4. Juni 1873. Kübönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. E11““ ꝗꝗ .9 Bekanntmachun 6

In unserem Gesellschaftsregister ist sub Nr. 88 nachstehende Ein⸗ tragung bewirkt worden: Firma der Gesellschaft: Aktien⸗Gesellschaft e. Sitz der Gesellschaft: „Berlin 8 mit einer Füne e eeftna in Potsdam. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: 8 Die Gesenlsc aft ist eine Aktiengesellschaft. 8 Der Gesfellschaftsvertrag ist am 14. März 1872 notariell abge⸗ Flaslen und befindet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 14 des

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submifflonen zc.

J Deffentlicher Anzeiger.

von öffentlichen Papieren. 1 Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Angeigen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Fabrikation aller Sorten von Pappen und Papieren, sowie der Verkauf der Fa⸗ brikate und der Erwerb der Titel V. des Vertrages aufgeführten, zu Berlin und Potsdam belegenen Pappenfabriken resp. Realitäten des Ferdinand Biermann und resp. Louis Wiganckow (in Firma L. Wi⸗ ganckow).

Die Dauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

Das Grundkapital beträgt 900,000 Thlr., Neunhundert Tausend Thaler und zerfällt in 4500, Viertausend fünfhundert Aktien, jede Aktie zu 200 Thlr.

Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch

1) die Vossische Zeitung,

2) die Berliner Börsen⸗Zeitung,

3) den Berliner Börsen⸗Courier, 4) die Bank⸗ und Handels⸗Zeitung, 5) die National⸗Zeitung,

êcCg) die Neue Börsen⸗Zeitung. . ““

Die Generalversammlungen der Gesellschaft werden drei Tage vor dem anberaumten Termine durch die Publikationsblätter von dem Vorsitzenden des Aufsichtsraths berufen. .Urkunden, welche statutenmäßig vom Aufsichtsrathe zu vollziehen sind, müssen die eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters tragen.

Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern.

Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion sind für die Ge⸗ sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unter⸗ zeichart sind und die eigenhändige Namensunterschrift zweier Direktoren oder die eines Direktors und eines Prokuristen oder endlich zweier Prokuristen beigefügt ist.

Die Direktionsmitglieder sind:

1) der Kaufmann Franz Wiganckow, 2) der Kaufmann Hugo Schalhorn, Beide zu Berlin.

Potsdam, den 30. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom 30. Mai 1873 heute eingetragen worden, daß die hierselbst bestehende Handels⸗ gesellschaft unter der Firma Schüller & Ungermann ihre Firma in „Ungermann & Co.“ umgeändert hat.

Spremberg, den 30. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 243 der Tuchfabri⸗ kant Julius Gustav Richter zu Spremberg als Inhaber der Firma J. G. Richter zu Spremberg zufolge Verfügung vom 4. Juni 1873 eingetragen worden. .

Spremberg, den 5. Juni 1873.

ö111““ Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8 1 EIEEE 1 In unser Prokurenregister ist heute unter Nr. 292 eingetragen worden, daß die dem Kaufmann Heinrich Martens hierselbst für die

Firma: 8 EStorrer & Scott ertheilte Prokura erloschen ist. vI Danzig, den 6. Juni 1873. 1“ Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Bekauntmachung. 8 In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 11 das Erlöschen

der Firma: 1 1 Robert Heinrich Pantzer eingetragen worden.

Danzig, den 7. Juni 1873. 86 Krnigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

F. Bekanntmachnng. 1 Zufolge Verfügung vom 6. Juni d. J. ist in unser Firmen⸗ register eingetragen, daß die Fiemen: Nr. 403. E. Sperling rpabe⸗ eeeen Eduard Sper⸗ ing in Thorn). Nr. 129. F. Ulmer (Inhaber der Kaufmann Friedrich Ulmer in Culmsee). Nr. 320. E. Wegner (eh e Kaufmann Emil Wegner in Thorn). 1 .196. W. Lentz (Inhaber der und Apotheker 8 1 Wilhelm Lentz in Schönseeh. ö231. Friedr. Zeidler (Inhaber der Kaufmann Friedrich Zeidler in Thorn). .377. Julius Claaß (Inhaber der Kaufmann Otto Ju⸗ G lius Claaß in Thorn). . 77. Jacob Danziger (Inhaber der Kaufmann Jacob in Thorn), )

. 108. Julius Daniel (Inhaber der Kaufmann Julius

Feelsesung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. i

Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß⸗

Daniel in Culmsee), eerloschen sind.

Thorn, den 7. Juni 1873.

eilagebandes Nr. 279 zum Gesellschaftsregister des Königlichen

2

erli

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Inserate nimmt an die autorisirte Annongen⸗Expedition von

Rudolf Masse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗

8 furt u. M., Ureglau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

1A“ ““

18 Bekanntmachung. „Zufolge Verfügung vom 6. Juni 1873 ist in unser Firmen⸗ register eingetragen, daß der Kaufmann (Apotheker) Friedrich Fetschrien

in Schönsee ein Handelsgeschäft unter der Firma „F. Fetschrien”“

betreibt. Thorn, den 7. Juni 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

8 „Handelsregister.

„Der Kaufmann Heinrich Hessel zu Stettin hat für seine E mit Fanny Kaatz durch Vertrag vom 12. Mai 1873 die Gemeinscha der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen.

Dies ist in unser Handelsregister zur Eintragung der Ausschließun oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft unter Nr. 300 h eingetragen.

Stettin, den 5. Juni 1873.

Königliches See⸗ und Handelsgericht.

In unser Einzel⸗Firmenregister Vol. I. Fol. 101 N. folge Verfügung vom heutigen Tage Folgendes: Bezeichnung des Firmainhabers: 8 Kaufmann Marx Levi. Ort der Niederlassung: ““ „Erfurt. Bezeichnung der Firma:

Max Levi. eingetragen worden. Erfurt, am 31. Mai 1873. Königliches Kreisgericht.

1. Abtheilung.

In unserm Gesellschafts⸗ und Firmenregister ist Folgendes einge⸗ ttae und Fwfrisch .im Gesellschaftsregister bei Nr. 126 Firma C. A. Scheib Nachfolger zu Laucha in Col. 4: 8

Die Gesellschaft hat sich aufgelöst, daher die Firma gelöscht. Eiingetragen zufolge Verfügung vom 3. Juni 1873. II. im Firmenregister: Col. 1. Laufende Nr. 462. Col. 2. Bezeichnung des Firma⸗Inhabers, Webermeiste Friedrich August Rühlemann zu Laucha a. U. Col. 3. Ort der Niederlassung: Laucha a. U. Col. 4. Bezeichnung der Firma: C. A. Scheibe Nachfolger. Col, 5. Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom Naumburg, den 3. Juni 1873. yKoönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachung. 8 Die hiesige, auf Fol. 427 des Handelsregisters eingetragen

Firma Schröder & Müller ist erloschen. Fol. 497 hiesigen Handelsregisters ist eingetragen Firma: Julius Schröder. Ddtt der Niederlassung: Emden. . Ihnhaber: Alexander Julius Schröder, 8 Kaufmann hieselbst. Emden, den 7. Juni 1873.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

11672] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann Theodor Baender hierselbst, Neue Friedrichs straße Nr. 37, hat gegen den Kaufmann Wilhelm. Teichmann früher in Berlin, aus einem von dem letztern ausgestellten und girirten dem zc. Baender in blanco indossirten Wechsel vom 10. Oktober v. J über 100 Thlr., auf Zahlung der darin verschriebenen Wechselsumme nebst 6 % Zinsen seit dem 10. März cr. 1 Thlr. 20 Sgr. Protest⸗ kosten und % Provifion die Wechselklage angestellt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Ver klagten Teichmann unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündliche Verhandlung der Sache auf

den 23. Dezember 1873, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67 anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stell zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf später Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. .

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkan erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 5. Juni 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.