1e zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen S
Eöue“ “ 1“ 8 3 . b atus der Deutschen Vanken ult. Mai 1873.) “ 8 Donnerstag, den 19. Juni “ 8 1873. n mit Ende . — 1“ 1 1 8 K-
4 1 Königreich Preu ßen. wenn sich aus dem Behufs Regelung und Untervertheilung der Landschaftsverwaltung nach deren Ermessen, einen Schuldschein od Auf den Bericht vom 14. Mai d. Js will Ich das wiederbei⸗ Grundsteuer nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861 einen eigenen (trockenen) Wechsel auszustellen. 2 er Effekt Fgte “ 2 (Gesetz⸗Sammlung Seite 253), der Verordnungen vom 12. De⸗ Wird eine Hypothek verpfändet (Nr. 1 und 2), o muß di selbe Gegen ffekten Gegen Satut der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten † I (Gesetz⸗Sammlung Seite 673 und 683) und des Ge⸗ der Regel nach der Provinzial⸗Land’chaftsverwa.tung zu dem Behuf
Ende und Ende Frdurch genehmigen. In Folge dieser Meiner Genehmigung und i ezs vom 8. Fehruar 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 185) endgül⸗ üb reignet werden, daß dieselbe sich, im Falle dee Zahlungsbedingunz 3 8½ 3 ö1X b sonstige mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 G. 88* 878 tig ermittelten jährlichen Reinertrage einer Liegenschaft ergiebt, daß des Darlehnsgeschäftes nicrt erfüllt werden, daraus selbit fü 89 .n2 April. sonstige April. “ Kredi⸗ Es Ich der Central⸗Landschaft hierdurch das Privil 8.-9e 7 5) das nachgesuchte Darlehn, unter Verücksichtigung der auf der Zinsen und Kosten Befriedigung verschaffen kaun. E1““ 1873 Aktiva 1873. “ 8 e en be deeege Gemaß heit wesielben „die in Liegenschaft kraft privatlichen Titels haftenden Abgaben, Leistungen Darlehnsnehmer bleibt das Recht vorbehalten, nach vollständi — 1 8 xans nsenden Pfandbriefe und Coupons mit der eae Eeirkang b3 rne scbenkejten. bmerhalb des funfzehnfachen Betrages dieses friedigunz der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung hinsichtlich 188 Dar⸗
zfertigen, daß ein jeder Inhaber derjelben die daraus hervor chenden aüeaben Reinertrages zu stehen kommt;, lehnsgeschäfts, die Rückcession der Hypothek zu fordern. g b sechte, ohne die Uebertragung derselben nachweisen zu dären⸗ geltend messen der betreffenden Provinzial⸗Landschaftsverwaltung ohne In allen Fällen (Nr. 1, 2 und 3) breibt der Provinzial⸗Land⸗ Praapisce Bank 8 8 4 174 3,372 128 1 129813 anachen befugt ist. Uebrigens ist dieses Privil egium vorbebaltli c eagve. Werthsermittelung die Pfandbriefsbeleihung nach dem statt⸗ 8EI1I1“ eine 2s —— mit dem Schuldner ü ber
Berli ssenverein 8 1 ter Re G durch für die jedi 8“ 3 4 ihre Berriedigung wegen Kapitals, Zins Los 878 “ 6 188 188 19 222 280 16 * 1““ — 2 der In⸗ §. 10. (Beleihungsgrenze)) Die Höhe des ermittelten Werthes, welche ihr wö die — giebt, “ ges v alten, Ritterschaftliche Privatbank in Pom⸗ 8 bes Staats iun übe Se. zasg n72 hn. Criag ung vebst bis zu welcher Darlehne gewährt werden können, richtet sich sediglich sich an die für den Schuldner auszufertigenden Pfandbriefe Fe — 8s 1,303 90 I 1 I Seittnte o) durch 5 A6 2 Balstanebft nach den hierüber bestehenden statutarischen Bestimmungen desjenigen Auch die Central⸗Landschaftsdirektion ist befugt. g Kefern osener Provinzialbank. 129 179 11 8 e Gesebes vom 100 April v. Ts. (G. S. S. 357) durch die be⸗ Instituts, zu dessen Bereich das zu beleihende Grundftück, Fende “ nach Maßgabe vorstehender Grundsätze ¹ vinzi 2 0 3 1 fenden Amtsblä =1 hört. 8 . “ en Grundbresitzern verzinsliche Vorschüsse in Pfandbrief⸗
Fvs 13 38 — — . 8.sn 3 8 11. Abänderungen der bei den verbundenen Kredilinstituten baarem Gelde zur Förderung der e Venmberefn Feß⸗ n- reußische O ber⸗Laussch 106 877 geewassesi snhets Fe hser⸗ 85 bestehenden Taxprinzipien und Beleihungsgrenzen bedürfen, soweit sie der central landschaftlichen Beleihungen und zu deren Erleicht ru 8* 8 Priva Wilhelm. der Beleihung durch landschaftliche Central⸗Pfandbriefe als Grundlage gewähren. . eichterung zu
2 C 1 8 2* 8 2 8 . 1 24 v ; 3022 1 335 + Graf zu E „Dr. Leonhardt. Camphausen. dienen sollen, der Zustimmung der Central⸗Landschaftsdixektion. Die §. 18. Die für die Provinzial⸗Landschaft nach §. 12 eingetra⸗ ere “ 784 1,233 2 2Ss “ önigsmarck. Dr. Achenb ach. Beleihungsgrenze darf jedoch keinenfalls die ersten zwei Drittheile des genen Darlehnsforderungen sind ausschließlich den Jahabern 4 dgräflich hessische Landesbank in . 1b An die Minister des Innern, der Justiz, der Finanzen, der land⸗ Tarwerths eines ländlichen Grundstucks übersteigen. schaftlicher Central⸗Pfandbriefe zu EEEEIEEEEEEE 1g 8 89 8 18 — henshe ütr ““ Gewerbe und — (SDarlehns⸗Urkunds.) Der Darlehnsnehmer hat der Pro⸗ sen Zweck der Central⸗Landschaft angewiesen und können von and 2 1 88 8 888 Feeeeenk Leg „Ser Forder ne 8 Kapital, Zinsen und Kosten, Gläubigern der Provinzial⸗Landschaft auf keine Weise in Fipinch Me⸗ ge 1131“ 8 5 — . S S 2 11““ b. sowie für die übrigen in Gemäßheit des §. 16 des gegenwärtigen Statuts nommen werden. (Vergl. §. 22. “ 9 ge⸗ Süchsüshe Dant in Dresden 294 1818 g 94 bs Statut der Central e für die Preußischen n üͤbernehmenden Verpflichtungen Hypothek zubefteltan sch auch sonst den L8 EE . 88 8 G 8 (Zus s See Bestimmungen des Statuts für die Central⸗Landschaft ausdrücklich zu Pfandbriefe werden nach dem sub A. beili 6, 2 Fxaae. Begid Ghisdanihlann ... 39 7456 102 ) 4,769) + M ¹ .1. (Zusammensetzun 8 C „Landschaftsver⸗ veeaaaae; je Ei hg g. 8g2 ⸗ “ den dem sub A. beiliegenden Formular in hene ics Ban ne.; 1 g (Zusammensetzung und Zweck des Central⸗Landschaftsver⸗ unterwerfen und die Eintragung nach Maßgabe des Reglements der Appoints à 10,000 Mark, 5000 Mark, 3000 Mark, 1500 Mark, 600 Weimarische Bank Braunschweigische Bank
3 855 456 8 5 8 2 8½ 22 1 „ . 6 — s.rer. — 2 2 . 5 — - — 8 8 381 5 100 bandes.) Die in den Preußischen Staaten bestehenden landschaftlichen betreffenden Provinzial⸗Landschaft auf dem Grundbuchblatte des zu be⸗ Mark, 300 Mark und 150 Mark deutscher Reichswährung unter fort⸗ Gothaer Privatbank..
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2,608 81 üHesse Kredi 1““ Landschaf 1“ “ leihenden Grundstücks zu bewirken. laufender Nummer ausgefertigt. 20 1,422 56 32 16 Zie renas g. nszalen 8 .““ 8 Die Emission der landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe erfolgt Der Central⸗Landschaftsdirektion bleirt überlassen, nach Bedürf⸗ 120 3,002 82 8 Haft, 8 sduwcch darlehnsweise Ueberweisung der nach §. 14 zu gewährenden Va⸗ niß anderweitige Eintheilungen der Appoints anzuordnen.
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J ua 1 üze. 88ch. 8 8 8 5 282 . 1 Landschaft, luta an die betreffende Provinzial⸗Landschaft, welche der Central⸗Land⸗ Die landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe werden unter der Fi 3 b B Das ritterschaftliche Kreditinstitut für die Kur⸗ schaftsdirektion die den Bestimmungen der Alinea 1 entsprechende der Central⸗Landsch ftsdirekti en hee .— ee v. “ 2,393 199 Brandenbur 8 sca⸗ r 1 tsprechende der Central⸗Landschaftsdirektion von demjenigen Mitgliede derselben 94 1,069 1 136 d 8 82 . 8 1“ “ Darlehnsurkunde vorlegt. welches das Institut, auf dessen Antrag die Ausfertigung e; 1 + 44 733 72 2381 86. EE11“ “ . käglichen Verhandlungen sat das Institut, zu desen Be⸗ tritt, sowie zur Beglaubigung von dem Gentrat Londschastespüdikr 5 — ern S. Uhe Kaneakr. reich das zu beleihende Grundstück gehört, zu führen 8 vollzogen. Letzteres wird gebildet IEEe + 14,512 932 — 4,493 55,821 8. Der Pommersche Land⸗Kreditverband, § 13., Fü 8 zu. TE1u“ üesg b zogen. Letzteres wird gebildet aus dem Syndikus bei der Central⸗ - . 8 b eaAv g. 8 v3 u—h . §. 13. Für jedes bewilligte, nach §. 12 eingetragene Darlehn Landschaftsdirektien und dem dazu v nx s Das Ober⸗ und Ni 8 11“ er, nn S.. i 1n dTi eiasein, “ em dazu von dem obersten Verwaltungs⸗ 2 Andere Banken. 8 — regügintithe 1. küezas. 888 “ 8 1b gleicher Betrag landschaftlicher Central⸗Pfandbriefe ausge⸗ organ des ve⸗ Provinzialinstituts bestellten Syndikus 8 Allg Depositenbank 11“ Bes Seee Sses 8 1e. 8 E Kr. C der Sachse i rden. 8 Bis zur Finführung abgesonderter V hh 8 81 hlsgbenbcher Landwirthschaftlicher 8 “ 5 Vorschrift des gegenwärtigen Statuts, einen Ver⸗ §. 14. (Darlehns⸗Valuta.) Die Ausreichung der Darlehnsvaluta die Central⸗Landschaft versieht 8 Er nin 82 E 5 Bankverein zu Berlin 8 — 1 bnw, zur Ferreer des Kredits der Grundbesitzer, insbesondere durch an den Darlehnsnehmer erfolgt der Regel nach durch das Provinzial⸗ kischen Haupt⸗Ritterschaftsdirektion die Geschäfte des Ae 2 g Hallescher Bankverein von Kulisch, eeee -. esscheftlichen Central⸗Pfandbriefen, unter Institut. Die Valuta wird je nach der Bestimmung der Central⸗ der Central⸗Landschaftsdirektion. Es tritt dhselhen Bedess Bild 8 aimpf & Co 1 “ 803 27 2 116 Vermittelung des Absatzes derselben. Landschaftsdirektion baar oder in landschaftlichen Central⸗Pfandbrie⸗ des Central⸗Landschaftssyndikats, im Falle die Ausf ““ Kämepf b Goneh 1“ 338 + 252 33 36 Mit Genehmigung der dem Verhande angchörenden Kreditinstitute fen nach dem Nenmwerthe geleistet 1 Peee Faftuchen Centeel Pfandb Ir eerns er. die Ausfertigung von land⸗ Vereinsbank in K 15 338 2 V 1 eznnen demselb biß e; eLar. E1“ 8 EEE11.“ 8 Haf e al⸗Pfandbriefen auf Antrag der im § 8 s Dildenburgische Landesbank — 72 870 219 6 89 e auch “ landschaftliche Kreditanstal In letzterem Falle ist die Central⸗Landschaftsdirektion auch E. bezeichneten Kreditinstitute erfolgt, noch 9. he 1. Hldenburgische Spar⸗ und Leihbank. EE1 558 171 27 27 11 Ie n ZEZATT“ sich anschließen. berechtigt, die Pfandbriefe zu vorher vereinbartem Course selbst und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredi institute angestellter Soh⸗ Hebufsche Bank in Hancbang... — 2,159 3,753 4,354 562 938 . 8 Central⸗L bn haft ee 1“ die Firma: zn ““ oder den Verkauf derselben für Rechnung der dikus hinzu. er Sy Lübecker Bank 885 — — — — I - S 8 — 8 8 51 8 e 1 1 1” Dar ebhnsne mer zu esorgen. 8 “ 8 Vor der Vollziehung ist zu prüfen, ob kür die betre ende ghs⸗ 29s ITEEEET— 3025 AEEEnmEEEn 8 l Eee. chte deFefbsg⸗ Pren. Schtöstnn n8 dn S 14 b. v. h““ bleibt es vinzial⸗Landschaft wirklich eine dem Betrage der auszuge 838 e. P re⸗ 77,335 +11,719 85,372 S,507 s[327,011 + 10,992 [-00,955 — 4,987 65,920 — 3,136 396,758 G 5 3. &I11“ Die Geschäfte der Central⸗ krsichastlicher Fpench zu sfiese ter Pari⸗ F8 1 “ 8 Danskehssferderaon anf d cscht umfaßt dieienigen Banke Bilanzen r zsig im D 1 öffentli - 11AX“ Landschaft wer d 1 8 eewheieftmn ür di eeenen e N. aehisela 660q0JONbb vordes Ur. llebersicht umfaßt diejenigen Banken, deren Bilanzen regelmäßig im D. R. A. und K. Pr. St. A. veröffentlicht werden. dic erden durch eine „Central⸗Landschaftsdirektion für die anstatt der Pfandbriefe der Nennwerth in baarem Gelde auszureichen Nach hiervon gewonnener Ueberzeugung erfolgt die Vollziehung
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) incl. 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien. u““ 8 Preußischen Staaten“ verwaltet, welche den Verband nach Außen ver⸗ ist. Der Coursgewinn fließt alsdann zu den Fonds der Central⸗ Pfandbrief te st durch diese Vollzi f incl. 8eenn Thlr. Hypothekenforderungen. 11“ 8 kritt, und aus 86 der obersten Verwaltungsorgane der Landschaft. 1 SH v““ 8 Pfamdbricfe ““ ) Sparbank⸗Einlagen. 8— “ 8 8 verbundenen Institute besteht. §. 15. (Gewährung der Coursdifferenz.) Dem Darlehnsneh usgefertigten Pfandbriefe 3 fübrenden Ster e Per incl. 2,012,000 Thlr. coursirende Pfandbriefe und 250,000 Thlr. Reservefond. “ Jedes dieser obersten Verwaltungsorgane wäblt aus seiner Mitte n 2 b 88 2 8 hes. 6 8 Dealch Ses ese. -S.S. “ führenden Register eingetragen. Daß Th rsi . 1— valt me us Mitt kann auf seinen Antrag, wenn der Cours der landwirthschaftlichen diese Eintragung erfolgt ist bescheinigt der Kontrolbeamte den incl. 1,038,600 Thlr. emittirte Pfandbriefe. das ve ibm. EEöö“ der Central⸗Landschaftsdirektion. Central⸗Pfandbriefe, die er erhält, unter Pari steht, zur völligen oder Pfandbriefe. 1b C1A1AA“; Die Central⸗Landschaftsdirektion versammelt sich nach Bedürfniß theilweisen Ausgleichung der Differenz zwischen de Lours⸗ und Nenn⸗ Auf ppotheken⸗Inst e wird Fent . 8 8 ß 8 veilaali i . 1 G is iateter Ieit strebten Verbrei mindestens aber jährlich einmal und stellt füich Sesch ebüesarcz werthe Fesesben, “ Dicfesa n chm dan eFee s 88 kiich Heeslhegen Mühöeder E1“ Die Auswanderung und die Einwanderung des Ebenso sind die einschläglichen Bestimmungen über die Aus⸗ endete Werk in der That zu der in unserer Zeit angestrebten Verbrei⸗ selbst fest. 1 vv ei, ein bearer e 16, 27, 28 und schaftsdirektion durch zwei Mitglieder derselben, und vom Central⸗ nzischen Staats. derung der Militärpflichtigen aus dem Gesetz über die Ver⸗ tung naturwissenschaftlicher Kenntnisse in weitere Kreise beitragen 4 böh 8 t zu verzinsender und zurückzuerstattender Zuschuß nach dem Ermessen Landschaftssyndikate ein Vermerk dahin registrirt: ßis wan 3 htig setz eAeaAg-. §. 4. Insoweit sich nicht zur Erreichung des Zwecks d d 2 8p; 8 ũ 1 s 1 Kriegsdi 9. N ber 1867 d die werde. Hierbei wird gewiß der Umstand förderlich sein, daß die 1“ chung des Zwecks der Central⸗ der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung aus deren disponiblen eigenen „daß über den Betrag der darin verschriebenen Darlehnsforderung Si Hauses der Abgeord 24. Ja⸗ pflichtung zum Kriegs ienste, vom 9. November 1867 und die schaffn jeferungsweises Erschei jowi⸗ Lmdschaft eine Konzentration und unmittelbare Ausführung der Ge. Feonds gewährt werden⸗ ꝓ8 landschafliche Centras⸗ Pfandbriefe ausgefertiat werden, und dad deshals In der Sitzung des Hauses C“ d.⸗ Militär⸗Ersatz⸗Instruktio 28. März 1868 be t Anschaffung des Werkes durch lieferungsweises Erscheinen, sowi⸗ schäfte bei der Central⸗Landschaftsdirekti I11I1X“X“ 2 1““ 3 landschaftliche Central⸗Pfandbriefe ausgefertigt werden, und daß deshalb nuar d. J. brachte eine Interpellation des Abgeordneten von ttr⸗ Aatb. Instru n ene. 8s eigefugt. 6. durch den verhältnißmäßig niedrigen Preis der einzelnen Lieferung er⸗ aben die Or 8 8 “ 8eaeeö. s nothwendig ergiebt, Dieselbe Befugniß steht der Central⸗Landschaftsdirektion in An⸗ dem N. N. Kreditinstitute zufolge dieses Statuts ein⸗ Degposition Gottberg die Auswanderung aus den östlichen Provinzen und In dem fünften Abschnitt giebt der Verfasser eine Ueber⸗ leichtert wird. 8 Fwheöhe Berfasfun “ e des Verhandes auf Grund ihrer be⸗ sehung der Bewilligung von solchen Zuschüssen Aus ihren disponiblen über das Darlehnskapital zwar zum Zwecke der Befriedigung von Beaus derselben hervorgehenden volkswirthschaftlichen Nachtheile zur sicht über die verschiedenen, persönlichen, religiösen, politischen und Zu zeigen, von welcher Bedeutung für das Wohl der Menschheit das welche in ann d. V4n g-Henmencigencabschaf die Geschäfte, Fonds zu. Im Falle solchergestalt von der Central⸗Landschaft Zu- Inhabern landschaftlicher Central⸗Pfandbriefe und der Einlösung Sprache indem der Antragsteller zugleich auf die desfalls beste⸗ wirthschaftlichen Gründe, aus welchen die Auswanderung her⸗ Bestreben ist, der Kenntniß der Naturwissenschaft in weiteren Kreisen Verhältnisse der w.heeee Fnftitnte ode 8 8 bhvlcbes “ die schüsse, für welche die nach § 12 bestellten Hypotheken mit haften, solcher Pfandbriefe, außerdem aber nur insoweit zustehe, als vorher gden gesetzlichen und kragstellen zacgorschriften, als der Abän⸗ vorgeht während im sechsten die Mittel zur Bekämpfung der Eitgang zu verschaffen, Feiche Auftahr, welche sich Professor F. R. sder das Verhältniß zu den Kredit eeeehecee hiersen Bee worden sind, hat die Provinzial Landschaftsverwaltung wogen ein üskece dn Betrag von landschaftlicen Central⸗fandbriefen zus Ferecheg sezlichen und dasvorschriften, . 1 11“” 8öesen “ öö Peses iglichen Gewerbeakademie, n einen uns vorlie⸗ “ ʒh zn 4 9 bmenden Grun esitzern betreffen, Rückerstattung der Vorschüsse der Central⸗Landschaft, nach Maßgabe dem Umlaufe zurückgezogen und kassirt, oder nach geschehenem Aufge derung bedürftig hinwies. Namentlich bezeichnete er Maßregeln an- a. — 4 8 8 in se eut ü bständig wahrzunehmen und zu vermitteln. der §§. 16, 27, 28 und 29, Reverse zu ertheilen e hinsichtlich des Pfandbriefsrechtes präkludirt worden sei.“ g g EI1“ lassungen des Ministers des Innern in der nachstehenden Rei⸗ genden Vortrag „Ueber das Wasser in seiner Bedeutung für Die Central⸗Landschaftsdirekti ie näb Anord S 16. ( bEbEEA“ bote hinscchtlich hes fanͤbricferechtes prärlugirt wacdes a gegen die Auswanderungs⸗Agenten und eine schärfere Kontrole henfolge erörtert: die Völkerwohlfahrt“ gestellt hat. Vom Standpunkte sener terüͤber, vee N e einch Ges tet. 1g Anordnungen 8. 16. (Jahreszahlungen für das Darlehn, Amortisationsbei⸗ Die Hvpothekenbehörde darf nur in dieser Vorausfetzung, deren e. chiffungsorten als erforderli -h. ohne dadurch jedoch nf “ 8 Induftrie 1 geographischen Betrachtungsweise, welche durch den Geographen Ritter digung ““ S 27 egu 8. nec Verstän⸗ trãse ac.) Die für das D arlehn zu leistende Jahreszahlung richtet Eintritt durch Vorlegrng eines entsprechenden Betrages aus dem Um⸗ 8 8 ““ 1811.g. 1) gel g 8 rie, 8 a zer Vervindung der Geographie mit der Kulturgeschichte durchge⸗ “ gsdirektionen der verbundenen In⸗ sich nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Statuts und der be⸗ lauf zurückgezogener kassirter landschaftlicher Central⸗Pfandbriefe oder wollen. Den Auslassungen des Antragstellers gegenüber hat der fall 9 “ wesentlichen Zusammen⸗ führ ist, L der Verfragende, seinen Gessennd. „Unsere b en Requisitionen der Central⸗Landschaftsdirektion sind alle Or eeehhee eohen 4 gfn heer —— . 8 r n Fä “ v 11““ *& rer fal der Stei Fxistenz“, heißt es in dieser Schrift, „ist in vielen Beziehungen eine 1 W b.. La Sdirekt. alle Or⸗ zu belei ndstück gehört (§. 12). durch zwei Mitglieder derselben, und vom Central⸗Landschaftss 2 Inn ü “ . — 2 „ 1 7 ’ 7 9 erb 9 te S „ n js 8 s Fes; 8 1 8p 8 . v — 8 Füone “ 1“ 83) Die Verbesserung der Wohnungsverhältnise. nicht mit der Natur⸗ sondern geg en die Natur getende Im Kampfe ne der verbundhien Fasge ahe 8 8. verpflichtet. 8 Unter allen Umständen ist aber zur Tilgung der landschaftlichen kate zu vollziehendes Attest nachzuweisen ist, eine Fschasc 1e⸗ welch 9 genwärtige — zurtalheft d 4) Erleichterung der Ansiedelung. mit ihr erringen wir erst unsere Existenz; die bezwungene Natur leiten .e 1öt 18 Kbas licher 8 für ie lands aftlichen Angelegen: Central⸗Pfandbriefe ein Amortisationsbeitrag von jährlich wenigstens derweitige Eintragung in Gemäßheit der §§. 28, 29 und 31 ver⸗ liegen. In Anknüpfung hieran ist aus dem Quarta cheft er 5) Die D ezentraliswion des Sparkassenwesens. wir dahin, unsere Existenz zu erhalten. Regen und Sommeenschein, Fte 15 “ 3 üeh 5— “ die Handhabung des gegen⸗ einem halben Prozent zu entrichten, wenn nicht nach der benehenden fügen. 8* des Königlichen statistischen Bureaus soeben eine auch 6) Die Theilung der größeren Kreise. Sturm und Schnee würden galles Menschenwerk immer nur zerstören, “ 6. Bis zur Einfül sees EEEEEEö“ Verfassung des betreffenden Instituts höhere Raten zur Pfandbriefs⸗ Auch darf nur nach Vorlegung eines solchen Attestes oder eines dn eawöntdec Richnen⸗ Venncheg vubte uca v nnser Felder veenihen. nnjes Feldflu 8 en Ungenießba rten ver⸗ 6 vr v. Zis nürcnvsch 5 2 e. is . 8 “ e. zu zahlen sind, bei denen es dann als Regel sein Bewenden Faühe ⸗ 82*. aus dem Umlauf zurückgezogener kassirter land⸗ welche us⸗ und Einwanderungswesen des preußischen sch j b 8—. nn wisdern. In der Leitung der Naturkräfte beruht unsere Stärke im seitterschaftsdi Verlin domizilirende Haupt⸗ hält. G schaftlicher Central⸗Pfandbriefe die Provinzial⸗Landschaft, welcher di “ 28 vr. er Abhülfemaßregel erörtert der Verfasser noch einige, erst an vs- . Rhanni Ritterschaftsdirektor, welcher das Kur⸗ und Neumärkische ritterschaft⸗ Die Provinzial⸗Landschaftsverwaltung ist bef ter bes Darlehnsf verschriebe hraräber eine 1öschungs⸗ Staats Grund amtlicher Quellen nach seinen verschiedenen ae 1u.“ Allgemeinen, und beruht auch die des Landbaues. Das Geheimniß sihe greditinstitut in der C SHI Die Provinzial⸗Landschaftsverwaltung ist befugt, unter besonderen. Darlehnsforderung verschrieben worden ist, hierüber eine löschungs⸗ 8 ⸗ w Sewns lich ch ch eiter Stelle in Betracht kommende Vorkehrungen polizeilicher jener fruchtbaren und fruchtreichen Länder der alten und der bentigen EE“ “ vertritt, den Umständen, mit Berücksichtigung der vorwaltenden Verhältnisse des fähige Quittung oder Cession, oder eine “ 14 Bezie vngczerfafser derselben Regierungs⸗Assessor Th Bödiker Natur. Dieselben beziehen sich im Wesentlichen auf die Ueber⸗ Welt ist ein gemeinsames. Es läßt sich zusammenfassen in das eine vnl Lonbschaftsdirektion 1 nn mn ee Geschäfte der Cen⸗ Falles, nach ihrem Ermessen außer den regelmäßigen Amortisations⸗ überhaupt nach §. 31 zulässigen Fällen — bewilligen. EEIIIöuö“ En““ “ , griffe der Auswanderungs⸗Agenten und die Maßnahmen gegen Wort: Wasserwirthsch ft. oder, mehr ausgeführt: die systematische “ n zu führen, während zugleich die Geschäfts⸗ raten (Alinea 2) noch außerordentliche höhere Tilgungsbeiträge bei §. 20. (Coupons.) D dschaftli Lentral⸗Pf ief welcher kürzlich eine statistische Darstellung des Deutschen Reiches ausländische Werbe⸗Emissäre 85 woc: Sitte und G ““ See der von I“ 1 lokalien und das Beamtenpersonal der Kur⸗ und Neumärkischen Bewilligung eines Darlehns zu bedingen 8 “ werden von der Central EE Phenheccfe den amtlichen Katalog der Wiener Weltausstellung veröf regelmäßig gelieferten, durch Menschendver⸗ allein geordneten Wasser⸗ etelh sistssa ots nach näherer Verabredung derselben mit 1 Falle der Bewilligung des baaren Zuschusses zu den ausge⸗ Zeitraum Zinscoupons, welche den halbjahrlichen Zinsbetrag des Ka⸗ fentlicht hat, beginnt in den drei ersten Abschnitten mit einer ge⸗ 1 zufuhr. ral Landschaft benatt 8. Sene8. für die Verwaltungszwecke der Cen⸗ reichten Pfandbriefen nach §. 15 des gegenwärtigen Statuts hat der pitals ausdrücken, und jedem Zinscouponbogen ein Talon, welcher für sehchh neune Darellung EE Einwanderung b 88 gie verschieden au ch die vorg fführten neuen Erscheinungen auf tr 8 “ chaen L-K⸗ Zurückzahlung desselben von der dafür mit⸗ den Inhaber die Anweisung zur Erhebung der neuen Couporns auf während der Ja 1844 — 1871. Auf Grund der desfallsigen 8 dem Gebiete der Literatur sind, in ihrer Zusammenfassung geben sie sonals der kur⸗ und neumärkischen Uaapt Ritkeschaftsdirektion haben, ee vsese ches — me9 nüchi nsn eise E “ “ 2 sch fts haben, hestens Proz 1— zu leisten. Muster beigegeben.
ꝛatistischen Aufgaben, wird der Umfang der Aus⸗ und Ein⸗ Literatur. 8 dim hendiges Bild von den Bestrebungen unserer Zeit. Diese sind Haltesftich nühebern Lereruns der 8 direk V ni 1b hall zent
wanderung, sowie schl Famili 11“ 8 inersei ie E art i s Nbbee g der Letzteren mit der Central⸗ Sowohl die Provinzial⸗Landschaftsverwaltung, als i . Im Falle dem Fälligkeitstermi inscoupons bei br. S 5* See g. 5,b 92 „Der Mensch und die Seele⸗) Studien zur physiolo⸗ Fench en, dcht Sebenr hs S de Een s ““ gns 1““ d. “ Ireee nach Verhältniß nal.Serschafabtrenden ist befugt, je bei Bewilligung Linnc Nics fne der C. ene ena ehhe edeneenh Nenreichaen 88 vicbersicht der Bestimmungsländer der Auswanderung mitgetheil 13 Anigrapolo ie A e znr shref Krsfcs im⸗Zelggand darg Nün mms Gescbich wmn somit auf ftanaa nee hhe. Ih hcnen 1) dheehe Kese geiceser de kündenn de erachten Pfanderiein (. 19) hs znr rällgan dh. enen Ge aneeigudr, der geuan e. des Talons echaben wird, so er⸗ n jhis 3 Smer 2Ar. * Aee: “ . ie stetige Kulturentwicklung durch Natur ung ichte gerichtet. ee deaa n. haßstabes we e,¹. vürd selben, höhere als die vorgedachten mindesten Jahres⸗ folgt die Ausreichung der neuen Coupons nebst Talon mu de Die statistische Darstellung des Thatbestandes schließt mit einer 24 Nicolaische Verlagsbuchhandlung, 18724. he Pe 8 I rücksichtigung dieses Maßstabes werden nach Bedürfniß auch die übri⸗ zahlungen für das Darlehn nach Maßgabe der Umstände des Falles HandöriekeFuzober gehe Büsoabese Duittung
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gen Koste lands ftli en V je r * . 8 ½½ 7 8 8 8 2 ear2 e“ vee 8 gen Kosten der central landschaftlichen Verwaltung auf die verbundenen und der zur Disposition stehenden Fonds zu bedingen. §. 21. Die landf aftlichen Central⸗Pfandbriefe, sowie die zuge⸗
vöxree Bilanz der Aus⸗ und Einwanderungen. Nach der⸗ Das in fünf Lieferungen zerfallende Werk behandelt in 6 “ n lichen Verwaltun 8 zur2 g 8. Kreditinstitute von der Central⸗Landschaftsdirektion vertheilt. Mit Zustimmung der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung kann in hörigen Zinscoupons und Talons können nach Bedürfniß, sämmtlich
1 8 vn bek 2 W 88 derten ’ 22 d 24 8 G J. et Bäder⸗Statistik. . §. 7. Ueber die Einführung abgesonderter Verwaltungseinrich Ansel⸗ dentlich 1 b i fizie annt usgewan 1,657 2 Standpunkte der rasch e e katurwissenscha 8 8 t 685 . . Einführung ab er V gseinrichtungen Ansehung der außerordentlichen ahreszahlun en, w d vor⸗ d heilweise, mit beg igte bers en in fremde Sp die Zahl der offiz en r 2. 668 Uber das Verhälmiß des Menschen zur Natur als au ch auf Grund 1 1 für die Central⸗Landschaft, mit eigenen Beamten und Lokalien, kann die schriftsmäßigen Minimalbetrag ehehebinmn 8* welche deren eines 8. ehit bchaghche ber Fee Lerxt es ““ 84 8 desselben über seine Stellung und seine Berechtigung in der Gesell⸗ Aa Fen bis 18. 386 — 1. Central⸗Landschaftsdirektion, unter entsprechender Verständigung mit Pfandbriesdarlehns von der Eintragung an der Stelle desselben Ab⸗ bleibt, auch mit Umrechnungen der verschriebenen — in deutscher Neichs⸗ 1 also mehr Ausgewanderte 533,397 „ schaft innerhalb der geschichtlichen Entwickelung aufgeworfen worden Baden bei Wien bis 4. Juni 1“ den verbundenen Instituten (vergleiche §. 45), beschließen. plan genommen werden. 1-. vheite eeeabege vach scheieaun e behtschte 8⸗ Es kam danach durchschnittlich im ganzen Staate auf 67 sind. Die Arbeit ist ebenso sehr physiologisch⸗pspchologischen, als Burtscheid bis 14. Juni 1“ d 8 Auch der kur⸗ und neumärkischen Haupt⸗Ritterschaftsdirektion 8917(Vorschüfse). Zur Förderung der Operationen Behufs ve,. e“ Betr h ausland W gen verse⸗ Einwohner 1 Auswanderer und 1 Einwanderer auf 431 Ein⸗ ethisch⸗politischen Inhalts und nicht das geringste Verdienst des Ver⸗ Karlsbad bis 1““ 3 bleibt vorbehalten, mit Zustimmung des Königlichen Kommissarius, Herbeiführung der centrallandschaftlichen Beleihungen, und zu deren Die Anordnung der näheren Modalitäten bleibt der Central⸗ wohner. assers besteht darin, daß auch die Probleme, welche gegenwärtig in Ems bis 8. Juni. . V 1 eine solche Absonderung der central⸗landschaftlichen Verwaltung zu be⸗ Erleichterung können von der Previnzial⸗Landschaftsverwaltung aus Landschaftsdirektion überlassen. 1 1 Ssens Auf hundert Einwanderungen kamen 648 Auswanderungen Ziebung auf das gesellschaftliche debem Behes tand Ther Geöhrtenu Slfthnn 8 88 10 ““ . ö 8 dede Lebtale ine Eishehe Ausdehnung gewonnen hat. den disponiblen eigenen Mitteln des verbundenen Instituts, nach DZSergleichen Stücke dürfen auf Verlangen des Inhabers in land⸗ mit und ohne Entlassungs⸗Urkunden. 3 b2 rn vagealhs “ Se. g 9. Fichcen bc 88 — 1“ 8 See 3 E ariesehegc stellt Schuld⸗ e Ermessen und unter den von ihr festzustellenden Modalitäten, schaftliche Central⸗Pfandbriefe des gewöhnlichen Formulars nach An⸗ An diese statistische Darstellung, welche bis zu den Refie⸗ dem Abschnitte von der Gewohnheit er esnne eüiaggmmg, i welchemn Marienbsh Böhmen) bis 12. Juni . Fndschaftliche Central⸗Pfandbriefe⸗ E1—— 1 deee In, in ben 8SE landschaftle rungs⸗ und Landdrostei⸗Bezirken herab durchgeführt ist, schließt das Verhältniß der Gewohnheit zur Willenskraft und zur Sittlich⸗ Meran bis 27. Maiw . . .. tragen, auf jeden Inhaber lauten, Seitens desselben unkündbar sind nach bis auf sechs Monate bewilligt werden:; 8 fandbriefe.) Die Inhaber londschafklich 8 vnecns eeTen v n ee. düe L. Zusammenstellung der auf das Aus⸗ keit, sowie der Nutzen der Gewohnheit, ferner das Verhältniß der Salzbrunn bis “ 1 nund ihm mit 4 Prozent jährlich verzinst werden. Diese Central⸗Pfand⸗ 1) gegen Verpfändung von Hypotheken welche in Darlehns⸗ 2 t, von de Eentral⸗Landsche ft: . wanderungswesen, insbesondere auch der auf die Auswanderung Prafasten zur Religion und Sitte, die Ungleichheit der Menschen im Teplitz⸗S F bis 10. Juni Kurgäste . . briefe sind dazu bestimmt, als Valuta für hypothekarische Darlehne forderungen des Kredit⸗Instituts umgeschrieben werden sollen (§ 9 88 Zahlung der Seüsrdhenen Zinsen in den festgesetzten Fäl der Militärpflichtigen bezüglichen gesezli und Verwaltungs⸗ rhältniß ihrer Beschäftigung, der Einfluß der Profession auf Wiesbad Pessenen s 1 vegchehen zu werden, welche die Provinzial⸗Landschaften auf solche 2) gegen Verpfändung anderer Hypotheken, welche im Bereiche ligkeitsterminen festgesegten Fäl⸗ Vorschriften. In Anknüpfung an den Artikel 4 der Ver⸗ Verbrechen, besonders auf Selbstmord, sowie das Verhältniß der ein⸗ Bildbad⸗Ga st ein 8 X“ 1482 E haben, die innerhalb ihres Bereichs belegen und des verbundenen Instituts auf beleihungsfähigen ländlichen Grund⸗ b. die Zahlung des Kapitals in dem Falle, daß ihre Pfandbriefe fassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, welcher die Freiheit zelnen Berufsstände zum Geistesleben überhaupt behandelt wird, wird ilb 8 1u“ 88 g iin Bepfandbriefung geeignet sind. stücken innerhalb der ersten zwei Dritttheile, auf anderen ländlichen zur baaren Einlösung öffentlich aufgerufen werden (§. 33), zu 9n del Auswanderung mur in Bezug auf die Wehrpflicht b eschränkt, nicht weniger der . tungsbeamte wie der Rechtsgelehrte anzie⸗ 8— 2 2 . g8 Bepfandbriefung geht die Werths⸗ Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des Werthes derselben für langen. .33), 3 werden hier der Wortlaut des Geset 7. Mai 1853 er nt. Hende Geichtcpmne sär seine üenhäficrch, ghecne -S-. zesel änstraße 22 funnt. k amctelung des in beleihden Sheasthn, vosase. Diesabe valgt den Darkehnsnehmer selbst in pupillarisch sicherer Art eingetragen sud. Sollte ein Briefinhaber seine Befriedigung im Verwaltungswege 2b — bs. 1.. 8 r do rringen in die Tagesfragen auf wissenschaftlichem un vorstehenbe 8 8 15. . olfte 1 2 1 p. durch dessen Vermittelung die i⸗ forita Staa AAen 5 SnScs, eicataaa Cder. g hts Minister unterm 6. September 1853 erlassene Ausführungs⸗ S Gebiete 8 finden, das S. erenc Plihee ung Reise mit jungen Leuten ch di chönsten Partien Th üringens. hung erfolgt. Die Organe dieses Instituts haben nach 1 Sefenschaften — K-eg. 1r-—J Se- 8 Lorhar r ven Be an örs . v FSI 8 Föads derseihen und ghe ihren Eaqlerens stemie die anderweit erlassenen Crtular Verfügungen aus der Hand legm. Beitrag 25 Thlr. “ Ferefons deselden dse erthzemtszung, eare) wfs gse Hesiesen fenschliehch der von dem hnsl. chc Rühcge auß den hecdefenerechten , enene,; v“ g 2 2 gs. 2 2 8 1 88 2 8 ’ 6 86 “ 2 8 ; 3 8 1 2 8 ⸗ . Sö. E gg a. “ . „ 88 elben WW 8 vW““ der eE ePst. vres “ I hes clP gbs⸗ 1v. des §. 1 des Gesetzes vom 6. März Bentschen kesce “ Schuldverschreibungen. E den Fonds 1 Provinzial⸗Landschaft, auf deren g. des Deutschen Flndelsgesetzbuchs vea, ver⸗ ammten akurwissenschaften, vopulär dargestellt“ von 9 “ .““ etz ts Darlehn Empfänger der Provinzial⸗Anteng der betreffende land schaftliche Central⸗Pfandbrief emittirt wor⸗ 8 9 5 1 5 8 S * 8 “ 1 8 8 W . “ 2. “ Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867, des Dippel, Gottlieb, Gurlt, Mädler, Masius, Moll, Nauck, Nöpperath, edaktion und Rendantur: Schwieger. “ 88 8 Ce116“ 8— vom 12. Oktober desselben Jahres, der Ge⸗ e Reclam, Reis, Romberg und Zech herausgegeben wird. 8. i 1 1“ 8 “ 8 1 liegenden drei ersten Lieferungen behandeln die Naturkräfte Berlin, Verlag der Expedition (Kessel⸗). Druck: H. Heibers⸗ 1b deutschen Bund vom 21. Juni 1869 nnier dem Gesichtspunkte der Mechanik i — 8 8 spunkte der Mechanik in allgemein faßliche Dar⸗ 1 vom 31. Mai 1871 zusammen⸗ stellung des Gegenstandes mit Rücksicht auf die neuesten Ergebnisse . 16““ Vier Beilagen 1“ naturwissenschaftlicher Forschung. Wir dürfen hoffen, daß das voll⸗ (einschließlich der Börsen⸗Beilage). v1“ “ 8
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