1873 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

dem Glück und Gedeihen des seiner Fürsorge auvertrauten Landes Strebens und Wirkens erblickt hat.

ch ferner über Eure Königliche Hoheit Ihnen in Kraft und Stärke noch viele glückliche hre einer gesegneren Regierung beschieden sein.“

In der heutigen Sitzung der Landstände wurde die Berath fortgesetzt und bezüglich de Artikel 12 (statutarische A vinzialraths) wurd Abg. Goldmann un inhaltlich dessen Beschlüsse des Bezirk erlassenen Geschäftsordnung und na richte gefaßt werden können, an Artikel 13 (ein Bezirksrath in je des Bezirksrathes), 15 (Zusammen r Wahlberechtigung der Höchstbesteue rt. 13 mit einem von der Regierung es, wonach der Bezirksrat heißen sollen.

erbreitet einen sehr widerwärtigen Ge⸗ und gilt auch sein Vorkommen unter ls Thatsache, doch ist bis die Entwickelung von selbstentzündlichen ch nicht sicher beobachtet word Belustigung des Publikums durch ch abgeschlossene sumpfige Gräben wäl sie es entschieden ni⸗ Umwandlungs⸗Produkte sehr

1 Phosphorwasserstoff v ruch, wie faulende Fis den Zersetzungsgasen jetzt, so viel b

stets das höchste Ziel seines

der letzteren a Gottes Gnade au walten und wöge

iten Kammer zung über die Kreisordnung 12 bis 33 zu Ende geführt. nordnungen des Bezirks⸗ und Pro⸗ daktionellen Amendement des d mit einem Zusatzantrag des Abg. George, sraths nur auf Grund der sch vorherigem Ausschußbe⸗ Ebenso wurden die em Kreis), 14 (Mitgliederzahl setzung desselben) und 16 (Vor⸗ rten) angenommen

künstliche Irrlichter der Zwe lt, als harm⸗

t’ da Phos⸗ b

los gelten, in Fischteichen ist phorcaleum und seine nächsten giftig sind. peln, 18. Juni. Der Ober⸗Präsident, Freiherr von mittags auf dem hiesigen ober⸗ de von dem Regierungs⸗Prä⸗ Derselbe begab sich hierauf selbst eine Vorstellung der der übrigen hiesigen Königlichen gann die Session des Re⸗ olgter Vorstellung der Ansprache eröffnete. denten ein Diner statt.

e mit einem re⸗

Nordenflucht traf heute Vor schlesischen Bahnhofe ein und wur sidenten von Hagemeister empfangen. nach dem Regierungsgebäude, Spitzen der Verwaltungs⸗ und Behörden stattfand. U rungs⸗Kollegiums, welche nach erf der der Ober⸗Präsident mit einer mittags fand beim Re⸗

Rückreise des Ober⸗Prä

Bayern. ter ist bereits von thale abgereist. Tages auf mehrer

Der seit einigen württembergische Staatsrath 55 Jahre alt, ge

genommen.

aussetzung de und zwar A Amendement des Ausschusst tag“, dessen Mitglieder Ueber Artikel 15 entsp Folge jedoch Ablehnung je eines Dumont und Edinger, welche Kreistag entfernt und solchen ausschließli Gemeinden und der Kreisinsassen re sammengesetzt wissen wollten, 17 über die Berechtigung treter wählen zu dürfen,

betrags der Höchstbesteuerten meindebevollmächtigten, 22 25 über die passive Wahlfähi Dauer des Mandats, Ausscheidung, der Wahl theils unverändert, theils angenommen. Das G Funktionen des Kreistags un Bei Artikel 33 wurde ein

m 10 Uhr be

„Kreistagsabgeordnete“ ann sich eine lebhafte Debatte, deren Amendements der Abgeordneten die Höchstbesteuerten aus dem ch aus Vertretern der s ersteren allein zu⸗ Ferner wurden die Artikel sser Höchstbesteuerter durch Ver⸗ 18 über die Ermittelung des Steuer⸗ 19 21 über die Wahl der Ge⸗ 24 über die Wahl der Kreistags⸗ eit, 26—29 über Bekanntmachung mit geringen Abänderungen den Art. 30 33 über die d die Art der Ab Antrag des Abgeordneten chen den Vorsitz im Kreistage ein Antrag des Abgeordneten Stellvertreter nicht der Kreis⸗

gierungs⸗Präsi sidenten erfolgte heute A Die Königin⸗Mut⸗ ach Elchingeralp im Lech⸗ ch im Laufe des heutigen wangau begeben. chen lebende Königlich Adolph Freiherr von Ow. ist, stern Abends hier Der General⸗Direkto Hocheder, hat vo lands angetreten, norddeutschen Staa Kenntniß zu nehmen.

Sachsen. gestern Nachmittag aus der Kronpri hatten sich M Sr. Majestät kur grüßung fuhre und der Prinze Jahnishausen, tag wieder na Besuch v

München, Hohenschwangau n. Der König wird si e Wochen nach H rren in Mün

bayerischen Verkehrsanstalten, rgestern eine Reise nach dem Norden um von den Verwaltungseinrichtungen d ten im Eisenbahn⸗ und Postdienste persönliche

abgeordneten,

leiche gilt von haltung der Der König Die Königin, sowie ssin Georg nebst Familie woselbst die Ankunft Nach herzlicher Be⸗ Majestäten mit dem Prinzen ren Kindern von Riesa nach rinz bereits gestern Nachmit⸗ rte, woselbst zur Zeit hoher werden Ihre Majestäten shausen wieder verla Riesa bis Niedersedlitz fa

Sitzungen. Dumont, dem Kreisrath als sol zu entziehen, abgelehnt, dagegen Gebhard, daß des Vorsitzenden Assessor, sondern ein Gewählter des Kreistages sei, angenommen.

Mecklenburg. Ludwigslust, 18. Juni. Wilhelm verweilte gestern kurze Zeit hierselbst. besichtigte die Villa Gustava, dini Messe und fuhr um 6 Uhr mi

Dresden, 19. Juni. Ems zurückgekehrt. nz und Prinz und Prinze ittags nach Riesa begeben, z nach ½3 Uhr e hre Königlichen ssin Georg und de während der Kron ch Strehlen zurückke Heute Nachmitta Prinzlichen Herrschaften JI um 4 Uhr mittelst Extrazugs v und von dort nach Pillnitz sich Vom Gesetz⸗ und 9. Stück in der Ausgabe begriffen. ung vom 12. Mai d. J., den z n⸗Weimar, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Alten⸗ urg⸗Rudolstadt und Reuß jün n von Erfurt über nebst Zweigbahnen von Hettstedt nach warza nach Koͤnigsee mit eventueller dem 26. Januar 1873 abge⸗ bst Anlage, die Konzessions⸗

Der Herzog

Se. Hoheit rte darauf in der Offiziers⸗ t dem Zuge nach Hamburg

ausen. Meiningen, von seiner Orientreise, Aegypten, Kleinasien, hierher zurückge⸗ über Italien, wohin ihm bis zur Villa Carlotta Herzog Bernhard

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburgh 16. Juni. Der Erbprinz ist am 14. d. auf welcher derselbe die europäische Türkei, Syrien, Palästina und Griechenland b kehrt. Se. Hoheit nahm die Rückreise seine Schwester, die Prinzessin Marie, entgegengereist war, und wurde hier von dem

dem Bahnhofe empfangen.

Verordnungsblatt ist das Dasselbe enthält u. A. die

Bekanntmach wischen Sachsen,

Preußen, Sachse burg, Schwarzb Ausführung einer Eisenbah Schönberg nach Weischlitz, Stadt Am und von Sch Fortsetzung nach Ilmenau unter schlossenen Vertrag betreffend, ne bedingungen enthaltend.

Karlsruhe, ist heute früh gegen 2 Uhr von rückgekehrt.

gerer Linie wegen Saalfeld, Schleiz,

Wien, 19. Juni. l⸗Direktor Schwarz⸗Senborn wie aus gut unterrichteter

Oesterreich⸗Ungarn. Die Nachricht, daß der Genera seiner Stelle enthoben sei, entbehrt, der Begründung. 18. Juni. Im A

Der Großherzog Quelle verlautet,

Darmstadt in die Residenz zu⸗

18. Juni. bgeordnetenhause sprach Gustav zus, daß der Finanz⸗Minister noch vor seine Interpellation in der Bankfrage Miletics an den Minister⸗ lischen Frage eine Interpella⸗ in geheimer Sitzung, daß die ob die Budget⸗

Tarnoczy den Wunsch a der Budgetdebatte auf vom 6. Juni antworte. Nachdem noch Präsidenten in Betreff der orient tion gerichtet, beschloß das Haus Parteiclubs neuer verhandlungen morgen Deak⸗Club erhob sich keine gemäß ward beschlossen, für zu stimmen. lub der Linken hat eingewilligt, daß sofort in die Budgetverhandlung eingeg Agram, 18. J politischen Mi Christen na linary telegraphisch dem Mini rischen Regierung und dem Ge

Bern, 19. Juni. rung von Bern hat ein von 22 Gemeinderat des Amtsbezirks Felsberg und Münster eingereichtes Gesu Zurücknahme der gegen die katholischen Pfarrer getroffenen nahmen einstimmig abgewiesen.

Niederlande. Reise nach Vevey angetreten.

Großbritannien und Irland. Die Königin hat gestern in Begleitung des und der Prinzessin Beatrice Balmoral verlassen und Windsor zurückgeke Der Gro statteten gest der Königlich in Begleitung des Prinzen Arthur un burg in der italienis 19. Juni. ist heute früh hier eingetroffen und Ankunft den Besuch des Großfürsten⸗ Frankreich. Paris, 18. Juni. Das „Journal officiel“

rnennung des Präfekten des Departements Baron La Guay, zum General⸗Sekretär im

t, 19. Juni. Zur Feier des Jubiläums des Großherzogs essen und bei Rhein enthält die ‚„Darm⸗

Darmstad 25j ährigen Regier Ludwig III. von H itung“ Folgendes:

st nicht allzuoft einem Für önnt, einen Jubeltag sche Volk heute festli und zwanzig Jahre, Großherzog von herzogthums anget - zwanzig Jahren ist eine ger lichen Lauf der Dinge lich, sobald man die tracht zieht, welche eine neue Epoche gewohnt ist. thanen geri

dings darüber berathen sollen, beginnen oder vertagt werden sollen. Im Stimme für die Vertagung; dem⸗ den Beginn der Budgetverhandlung

städter Ze sten, nicht allzuoft einem Lande

demjenigen gleich, welchen das Denn heute sind es fünf und unser allverehrter Landesherr Ludwig III, die Regierung des von fünf und

g zu erleben,

Hessen und bei Rhein, d treten hat, und die Periode äumige, wenn man den gewöhn⸗ 1 eine kurze 1 s hessischen Volkes in r der Regierung seines Gro landesväterlicher Fürsorge für iesen vor Allem auf die Beglückung chteten Sinn hat Derjeni Maße bewiesen, dessen Ehrentag un i allen Lagen

angen werde.

Die dem General⸗Kommando von der litärbehörde amtlich angezeigte Flucht bosnischer ch Alt⸗Gradisca gab der Landeskommandirende Mol⸗ sterium des Aeußeren, der unga⸗ neralkonsulate in Serajevo bekannt.

(W. T. B.) Der Regie⸗ hs⸗Präsentanten

g bringt,

herzogs als l anzusehen Seiner Unter⸗

im höchsten

s jedes Jah

ge in allen Lagen s heute Worte des Dankes auf at Ihm daher auch das Volk Anhänglichkeit bewährt. Unablässig war er Regierungszeit Sr. Königlichen Hoheit iund der Hingebung des hessi⸗

Schweiz.

ippen drängt. die gleiche Treue, die gleiche eute ablaufende Theil d des Großherzogs begleitet von der Liebe u für seinen Landesherrn.

Reich und zahllos wa inneren Gedeihens, ssische Land beglückte. ewerben, in Wissensch 1 den fünf und zwanzig Jahre eine Zeit steter Vervollkommnung. niglichen Hoheit eine segens Verhältniß des hessischen Volkes durch die Erfüllung geschah die Wiederau eine Reihe unvergänglicher Siege, nommen zu haben auch der Stolz des gelt durch den großh dankt das Volk der R.

schen Volkes 1 81285 1 Haag, 18. Juni. Der König hat eine

ren die Segnungen des Friedens und des chen Se. Königliche Hoheit bis heute das In allen Werken des Friedens, in Handel, in ind die heute zu Ende gehen⸗ es Aufschwungs, eine die Regierungszeit sreiche war im Innern, so thar sie auch im zu der gesammten Nation perherrlicht alen Wünsche. Denn während ihr frichtung des Deutschen Reichs, erkämpft durch an denen mit Ehren Theil ge⸗ hessischen Vokkes ist, und besie⸗ aller deutschen Fürsten. So egierung Sr. Königlichen Hoheit in Maße inneres Glück und Theilnahme an der großen Kulturarbeit, welche der deutschen Nation als ganz Von solchen Gefühlen tiefer D ich das ganze Land, mi lichsten Weise zu begehen. e unserem Großherzog no ergehens, möge es uns selbst vergönnt sein, hinaus die Segnungen seiner Regierung 8 Aus Anlaß des Regierungs herzog einer großen Anzahl von zu Freiheitsstrafen verurtheil⸗ ten Personen die erkannten Strafen ganz oder theilweise in Gnaden erlassen Bei dem gestern Vormittags im Großherzoglichen Re⸗ stattgehabten Empfang der Chefs der am Groß⸗ 1 ofe akkredirten Gesandtschaften hielt der Doyen diplomatischen Corps, der Königlich preußische außerordent⸗ che Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheimer Legations⸗ h von Wentzel nachstehende Ansprache, welche von Sr. Hoheit dem Großherzoge dankend erwidert wurde: oheit wollen dem diplomatischen Corps, de een feierlichen Veranlassung zu sein die C stdenselben zu der 25ahrigen Regierungsfeier lückwünsche auszudrücken. 6 glücklich, Zeugen des freu die Liebe und Dankbarkeit des hessischen Volks seine und Huldigungen einem

London,

aften und Kunst b Prinzen Leopold

Und gleich wie

ßfürst⸗Thronfolger nebst Gemahlin ern sämmtlichen in London weilenden Mitgliedern en Familie Besuche ab und erschienen am Abend Prinzen und der Prinzessin von Wales, des d des Prinzen und der Prinzessin von Olden⸗ chen Oper im Drury⸗lane⸗Theater.

(W. T. B.) Der Schah von Persien empfing alsbald nach seiner Thronfolgers von Rußland.

aller nation

erzigen Entschluß

Vankbarkeit durchdrungen, beeifert

t allen Kräften den heutigen Tag in der fest⸗ Der Eine Gedanke beseelt alle Herzen: ch eine lange, lange Zeit des Wohl⸗ noch auf weite Ferne zu genießen!“

Jubiläums hat der Groß⸗

veröffentlicht die E „Maine et Loire“, Ministerium des In

Der Präsi Persien seine Pferde und Paris zur Verfügung gestellt. Calais auf der französischen Pacht „Aigl lais, das sonst der Präsident des ge hatte, bewohnen. Man meldet aus Versaille Generals Le Brettevillois, welcher die Genietruppen des

(W. T. B.) Die National⸗ versammlung berieth heute über den Antrag des Gouver⸗ neurs von Paxis, den Deputirten Ranc gerichtlich verfolgen zu e legte der Justiz⸗Minister Ernoul die Unterstellung Verwahrung

dent der Republik hat dem Schah von Wagen für seinen Aufenthalt i Der Schah trifft am 3. Juli in e“ ein und wird das Pa⸗ ven schlose setzgebenden Körpers inne herzoglichen s den Tod des Divisions⸗ Versailler Armee⸗Corps komm Versailles, 19. Juni.

„Eure Königliche H rgan ich bei der heut habe, gestatten, Allerhö seine ehrfurchtsvollst

Wir schätze ein, in welchem

treuen Wünsche

dürfen. In der längeren Debatt Namens der Regierung gegen ein, als ob diese mit dieser Maßregel irgendwie die Reg des früheren Präsidenten Thiers treffen wolle, bei einer rein gerichtlichen F

digen Wetteifers zu

Fürsten darbringt, rage von irgend welchen politischen.

1“ 111““ 111“ Nebengedanken und Absichten geleitet sei. Cazot, Mitglied der äußersten Linken, stellte den Antrag, die Versammlung solle ihre Entscheidung vertagen, bis erst die Generale Ladmirault, Cissey, Appert, Barrail, sowie der Minister Herzog v. Broglie von der Kammer vernommen worden seien. Dieser Antrag wurde mit 450 gegen 250 Stimmen abgelehnt. Die Anträge des Bericht⸗ erstatters, die dahin gehen, die Ermächtigung zur Verfolgung Rancs zu ertheilen, wurden mit 485 gegen 137 Stimmen ge⸗ nehmigt.

Italien. Rom, 19. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Setun der Deputirtenkammer sprach der Finanz⸗Minister Sella den Wunsch aus, die Finanzvorlagen auf die Tagesord⸗ nung vom nächsten Montag gesetzt zu sehen. Der Deputirte Depretis wollte die Berathung desselben bis in den November vertagt wissen, verwahrte sich aber dagegen, als ob er mit diesem Verlangen den Wunsch nach einem Wechsel des Ministeriums ausgedrückt haben wollte. Da der Namensaufruf die Beschluß⸗ unfähigkeit der Kammer ergab, wurde die Abstimmung über die Berathung der Finanzvorlagen auf morgen vertagt.

Numänien. Bukarest, 19. Juni. (W. T. B.) Heute Nachmittag ist der Fürst Karl in Begleitung der Minister Boeresco und Maurogheni zunächst nach Jassy abgereist. Von dort aus wird derselbe am Sonntage mit den beiden Ministern sich nach Wien begeben, wo seine Ankunft am Montage zu er⸗ warten steht.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juni Der Großfürst Konstantin Nikolajewitsch ist hierher zurückgekehrt. 1 .

Dem ‚Kronst. B.“ zufolge ist von dem Ober⸗Komman⸗ direnden der Flotte des Schwarzen Meeres am 1. Juni die telegraphische Meldung eingelaufen, daß die Prüfung der Po⸗ powka „Nowgorod“ im Gange und in Gegenwart des Ge⸗

neral⸗Admirals Großfürsten Konstantin Nik lajewitsch am 1. Juni stattgefunden und vollkommen befriedigende Resultate ergeben hat.

Der R. J.“ veröffentlicht nachstehende Einzelheiten vom Kriegsschauplatz in Chiwa über den Aufenthalt des Orenburger Expeditionscorps in Urgu:

Einige Tage vor dem Eintreffen an diesem Punkte richtete der Chef des Detachements Generallientenant Werewkin Aufrufe an die Turkmenen und Karakalpaken, in denen er diese Nomaden aufforderte, sich ruhig zu verhalten und den nutzlosen Widerstand gufzugeben. Den nach den Unruhen in der Orenburger Steppe nach Chiwa geflüchteten Kirgisen aber wurde, unter der Bedingung der vollständigen Unter⸗ werfung und der unverzüglichen Rückkehr zur Pflicht, Begnadigung verhecgen 8 h 82

iefe Aufrufe hatten den Erfolg, daß nach dem Eintreffen des Detachements in Urgu am 2. und 3. Mai alle hervorragenden Führer der früheren Kirgisenbanden mit ihrer Unterwürfigkeitserklärung beim General Werewkin erschienen. Sie wurden beim Detachement belas⸗ sen, in der Voraussetzung, daß sie beim weiteren Vorrücken des De⸗ tachements ins Innere des Landes demselben nicht geringen Nutzen würden bringen können. ee

Sechs Werst von der Spitze Urgu, auf dem Grunde der gänzlich ausgetrockneten Bucht von Aibugir, bei dem aus dem Amu abgeleite⸗ ten Kanal Dshana⸗Dshap stieß das Orenburger Detachement auf zwei von den Chiwesen verlassene unbedeutende Forts. In der Nähe des einen derselben, Dshana⸗Kala, wurde von den Truppen des Detache⸗ ments eine kleine Redoute mit Feldprofil aufgeworfen, welche zum zeit⸗ weiligen Stützpunkt und zum Stapelplatz für die aus Emba kom⸗ menden Verpflegungsvorräthe dienen soll. In dem Fort wurde eine Garnison aus einer Compagnie, einer Ssotnja Kosaken und zwei Ra⸗ ketengestellen zurückgelassen. 8

Von Urgu aus beaͤbsichtigte General⸗Lieutenant Werewkin die ausgetrocknete Mündung der Bucht von Aibugir zu passiren und in der geradesten Richtung am Kanal Dshana⸗Dshap entlang auf Knn⸗ grad vorzurücken. Von Kungrad sollte das Detachement auf Kunja⸗ Urgentsch oder nach Chodsheli und Bent marschiren, da das Land nach dicher Seite 9 bevölkert ist und für einen Marsch areß Vortheile bietet. Nach den Aussagen eines der zurückgekehrten kirgist chen Führer, des bekannten Asbergen, sind die bedeutendsten Vorräthe der Chiwesen in Kungrad und Chiwa konzentrirt.

Die weitere Marschroute des Orenburger Detachements bietet dem des Generals Werewkin zufolge keine ernsten Schwierigkeiten. Die Sümpfe am linken Ufer des Amu⸗Darja könnten nur während des Austretens der Flüsse im Sommer Hindernisse entgegenstellen, die Kmäle dagegen sollen, wie man hört, bei geringer Arbeit sehr gut passirbar sein.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Juni. Der König hat gestern seine Reise nach dem nördlichen Schweden und Norwegen mit dem Dampfschiffe „Thor“ angetreten. Als Mitglieder der interimistischen Regierung während der Abwesen⸗ heit des Königs sind unter Vorsitz des Staatsrathes Bredberg die Staatsräthe Wennerberg, Bergström und Weidenhjelm für den Zeitraum bis zum 12. Juli und von diesem Tage bis zur Rückkehr des Königs unter Vorfitz des Justiz⸗Ministers Adler⸗ creutz die Staatsräthe Berg, Leijonhuspud und Wärn eingesetzt worden. .

Einem Telegramm des in Malmö erscheinenden „Snäll⸗ posten“ zufolge ist Se. Majestät heute Morgen in Sandarne angekommen, wo Derselbe die großartigen Fabrikanlagen in Augenschein nahm und von dort nach Söderhamn ging, von wo sich der König nach Mohede begeben wollte. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten begleitet den König auf seiner Reise nach Norwegen. Die Staatsräthe Bredberg, Wennerberg und Bergström treffen am 17. Juli in Drontheim ein.

Dänemark. Kopenhagen, 17. Juni. Der Minister des Innern tritt in diesen Tagen eine Reise in das Ausland an. Während seiner Abwesenheit übernimmt der Conseil⸗Prä⸗ sident die Leitung der Geschäfte des Ministeriungs des Inneru.

Amerika. New⸗Vork, 18. Juni. Wie von Nash⸗ ville gemeldet wird, ist daselbst die Cholera in sehr erheb⸗ lichem Zunehmen begriffen. Viele Einwohner haben die Stadt verlassen, die Geschäfte liegen völlig darnieder.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 20. Juni. Dem Reichstag ist folgendes Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung vorgelegt worden: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: bisb G Erster Arkikell.8 15 Der §. 108 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 wird auf⸗ gehoben. An seine Stelle treten die folgenden Bestimmungen: §. 108. Streitigkeiten der selbständigen Gewerbetreibenden mit ihren Gesellen, Gehülfen oder Lehrlingen, die fhch auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeits⸗ oder Lehrverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen während der Dauer desselben oder auf die Erthellung oder den Inhalt der in den §§. 113 und 124 erwähnten

1 eit für diese Angelegenheiten besondere ehörden bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu

Insoweit solche besonderen Behörden nicht bestehen, erfolgt die Entscheidung durch die Gemeindebehörde oder durch eine Deputation derselben, welche auf Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde ge⸗ bildet wird.

Durch die Centralbehörden können an Stelle der vorbezeichneten Behörden Gewerbegerichte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen mit der Entscheidun

§. 108a. Die tralbehörden abgegrenzt.

Das Gewerbegericht besteht aus einem von der obersten Justiz⸗ Aufsichtsbehörde des Bundesstaates zu ernennenden, zum Richteramt oder zur Advokatur befähigten Beamten als Vorsitzenden und aus zwei

1 1“ 111“ c. 1) für den Centner mi

2) mit Garnitur, auch dergleichen aus Holzspan (Nr. 35 c. 2

8 8— den 53 30 8 oder 82 h. 30 Kr. ) i Tara wird vergütet vom Centner Bruttogewicht: 20 Pfund in Kisten, S

merkung su Nr. 31 c. und d. kommt in Wegfall. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1873

S. 3. Ueber die zur Ausfüh wird von dem Bundesrathe Beschluß gefaßt werden. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.

1) ohne Garni oder 7 Fl.;

Urtheil⸗ ren gedeckt werden, er Gemeinde, wenn sich der Bezirk des Gerichts über mehrere Gemeinden erstreckt, nach

näherer Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde, von den bet hei⸗ ligten . aufzubringen.

3 8i. Was in den §§. 108d. bis g. für die Gewerbegerichte bestimmt ist, gilt auch für die Gemeindebehörden und deren Deputa⸗ gewerblichen Streitigkeiten als entscheidende Be

chen, sind, so

tionen, soweit sie in hörden thätig sind. „L. 108 k. In denjenigen Bundesstaaten, in welchen ein summa⸗ risches Verfahren über Streitsachen bei den Gemeindebehörden bereits besteht, kann es bei den landesgesetzlichen Vorschriften über die Bil⸗ dung des Gerichts, über das Verfahren vor demselben und die gegen dessen Entscheidung zulässigen Rechtsmittel für gewerbliche Streitig⸗ der Anordnung der Centralbehörden bis auf Weiteres ver⸗ Die Gerichtsbarkeit der Gemeindebehörden ist in diesem Falle von dem Betrage des Streitwerthes unabhängig. Zweiter Artikel.

Die §§. 153 und 154 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 werden durch nachstehende, den bisherigen Zifferzahlen ent⸗ agraphen ersetzt. 3 Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Ehrverletzung f Behinderung Werkzeugen

betraut werden. IV. Die An.

ezirke der Gewerbegerichte werden durch die Cen⸗

rung erforderlichen Bestimmungen 3

Der Vorsitzende ist befugt, allgemein oder für gewisse Gattungen

von Streitigkeiten die Zahl der Beisitzer zu verdoppeln. „Von den Beisitzern muß stets die eine Hälfte aus Arbeitgebern,

die andere aus Arbeitnehmern bestehen.

Die Beisitzer versehen ihr Amt unentgeltlich. 3 ür den Bezirk jedes Gewerbegerichts ist alljährlich 1 Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Wahl der Ge⸗ meindevertretung zu bilden. Wählbar sind nur Volljährige, welche seit mindestens zwei Jahren innerhalb des Bezirks ihren Wohnsitz

Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Zahl der in jede Liste aufzunehmenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzustellen und kann nach Anhörung der betheiligten Gemeindevertretung bestimmen, daß für denselben Gewerbegerichts⸗Bezirk mehrere Listen nach Unterbezirken oder nach Gewerb

Umfaßt der

Nr. 43 des Amtsblatts der Deutschen Verwaltung hat folgenden Inhalt: 16. Juni 1873. Eröffnung der Eisenbahn zwischen Courcelles an der Vom 14. Juni 1873. Eröffnung der

Reichs⸗Post⸗ General⸗Verfügungen:

Nied und Bolchen (Boulay). Eisenbahn Metz⸗Amanvillers. Vom 12. Juni 1873. 8 der Post⸗Versicherungs⸗Kommission von dem Ableben der durch ihre Vermittelung versicherten Postbeamten und Postunterbeamten.

.— Die Instruktion des Finanz⸗Ministeriums über die Veranlagung der auf den Gesetzen vom und vom 25. Mai 1873 beruhenden Klassensteuer. 29. Mai 1873. Die Allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 8. Mai 1873, die von den Justiz⸗Hauptkassen an die Haupt⸗ buchhalterei des Königlichen Finanz⸗Ministeriums einzureichenden Mo⸗ natsabschlüsse betreffend, sind so eben publizirt und in der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker) erschienen.

sprechende Par §. 153. Benachrichtigung

eine Liste von Drohungen, durch Verrufser⸗

rechtmäßigen

von Kleidungsstücken, bestimmen versucht, 1. Mai 1851

Verabredungen, oder Ein⸗

welche auf Entlassung der stellung der Arbeit gerichtet sind, theilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefäng⸗ niß bis zu sechs Monaten bestraft, sofern nach dem Strafge etzbuche nicht Fres haretegh 51; Fetht

K. 153a. Mit Geldstrafe bis zu Ein Hundert fünfzig Mark Reichsmünze oder Haft Ssrr. bestraft: 8

1) Arbeitgeber, welche ihre Gesellen, Gehülfen oder Fabrikarbeiter widerrechtlich entlassen, beziehungsweise von der Arbeit zurückweisen;

2) Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, welche die Arbeit wi⸗ derrechtlich verlassen, beziehungsweise verweigern.

Mit der gleichen Strafe wird bestraft, wer Arbeitzeber oder Arbeitnehmer zu den unter Nummer 1 und 2 durch Mittel der im §. 153 bezeichneten Art be stimmen versucht, insofern nach dem Strafgesetzbuch nicht eine härtere Strafe eintritt.

§. 154. Die Bestimmungen der §§. 128 bis 139 und 152 bis 153a finden auch auf die Besitzer, bezw. Arbeiter von Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und Gruben Anwendung.

Die Centralbehörden sind befugt, auch für die vorstehend bezeich⸗ neten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gewerbegerichte zu errichten, auf welche die §§. 108 bis 108g mit der Maßgabe Anwendung finden, derselben auch Bergrevierbeamte bestellt werd

u bilden sind.

8 Bezirk eines Gewerbegerichts mehrere Gemeinde⸗ bezirke oder Theile solcher, oder bestehen für einen Gemeindebezirk mehrere Gewerbegerichte, so hat die höhere Verwaltungsbebörde über die Mitwirkung der betheiligten Gemeindevertretungen bei Bildung der Beisitzerlisten nach deren Anhörung besondere Bestimmungen zu

8 Statistische Nachrichten. anzig, 19. Juni. Von polnischen gestern 32 an der Cholera erkrankt und 68 verstorben. Mittag sind im Ganzen 36 erkrankt, 20 gestorben. Anzahl von cholerakranken Flößern gegenüber die beiden bestehenden Hülfs⸗Lazarethe nicht mehr ausreichen, so wird noch ein drittes Laza⸗ reth in der Nähe der Plenendorfer Schleuse etablirt werden, zu wel⸗ chem morgen die Sanitäts⸗Kommission zusammentreten wird.

Das 6. Heft des 20. Jahrganges der „Mittheilungen Gebiete der Statistik“ enthält eine vom Vizebirektor der . 8 vn nistrativen Statistik Herrn J. Rossiwall bearbeitete, sehr umfassende

en Bergwerksbetriebes im Jahre Wir entnehmen der Publikation die nachfolgenden Angaben: Die Produktion des Bergbaubetriebes (ohne die Salzproduktion) ehans Fageeg⸗ Feer. von 38,232,296 fl. gegen 8 im Jahre zu Tage und übertrifft die erstere dem⸗ nach die letztere um 8,567,939 fl. figdih srstfre dem der Hüttenbetrieb in den Jahren 1871 und 1870 auf. 8 1 erte sich der Produktionswerth 24,600,209 ffl., während derselbe im Jahr⸗ 8 die Bihth fah 25,652,788 fl. erreichte und somit jenen des Vorjahres um 1,052,579 fl. üb Im Ganzen hat der Betrieb des Vergbaues und der Schmelzwerke in Oesterreich (ausschließlich der Salzproduktion) im 71 gegenüber dem Jahre 1870 9,620,518 fl. ergeben, ein Plus, von welchem nur ein ver kleiner Theil auf Rechnung der gestiegenen Produktenpreise, der weit⸗ aus größere auf die Mehrproduktion fällt. ei einer detaillirten Prüfung der vom statistischen Bureau ver⸗ Ergebniß im Bergwerksbetriebe fant sch verced 0

9 e be eine Folge der rapid gesti⸗ vuttcs ec ncgalemrsonseser.e sen site zacltse e ge. ie Steinkohlenproduktion hat sich von 67,118,268 Centnern i

Jahre 1870 auf 77,729,639 Ctr. im Jahre 1871, somit um 10,611,371 Ctr., die Braunkohlenproduktion in noch größeren Dimensionen von 61,753,349 Ctrn. im Jahre 1870 auf 75,399,239 Ctr. im Jahre 1871, somit um 13,645,890 Ctr. gesteigert und beträgt demnach die Gesammtsteigerung der Steinkohlenproduktion 24,257,261 Ctr., wäh⸗ rend der Gesammtwerth der Kohlenprodukte von 22,562,960 fl. im Jahre 1870 auf 30,348,296 Gulden im Jahre 1871, somit um 7,735,336 Gulden stieg.

Ebenfo hat sich auch die Eisenproduktion gehoben. Die F enerzen erreichte im Jahre 1870 die Ziffer von 14,913,407 stieg im Jahre 1871 auf 15,427,952, somit um mehr a. er. Aus den obigen Erzen wurden im Jahre 1870 4,974,473, im Jahre 1871 5,209,015 Ctr. Roheisen er⸗ welche einen Werth von 19 repräfentirten, und im Jahre 1871 einen Mehrwerth von 895

Im Uebrigen wurden produzirt:

8* lößern sind bis Niach Anhörung der Gemeindevertretung können durch die höhere 8 Verwaltungsbehörde Bestimmungen getroffen werden, wonach die Listen Da der großen der Beisitzer durch Wahl der betheiligten Arbeitgeber und Arbeitneh⸗

mer zu bilden sind. edachten Handlungen

timmt oder zu be⸗

b 8. r Vorsitzende wählt aus den beiden Listen die für jede Sitzung zuzuziehenden Beisitzer aus und verpflichtet dieselben mit⸗ telst Handschlags an Eidesstatt. 8 Er entscheidet über etwaige Entlassungsgesuche derselben. Ausbleibende kann die Gemeindebehörde Ordnungsstrafen bis zu Ein⸗ hundert und fünfzig Mark Reichsmünze verhängen.

§ Für das Verfahren der Gewerbegerichte gelten folgende

unterirdisch betriehenen Bruͤchen oder Darstellung des österreichis

Bestimmungen: 1) Die Klagen sind schriftli

oder mündlich zu Protokoll anzu⸗ bringen, worauf ein möglichst n 8 1

9 1 aher Termin zur Verhandlung anzu⸗ se Zu demselben sind die Parteien zu laden, und zwar der Beklagte unter abschriftlicher Mittheilung der Klage so zeitig, daß ihm mindestens eine vierundzwanzigstündige Frist frei bleibt. „Die Ladung erfolgt mit der Auflage, etwaige Zeugen und Sach⸗ verständige oder sonstige Beweismittel zur Stelle zu bringen. 2) Bleibt der Beklagte in dem Termine aus, so werden die in der Klage behaupteten Thatsachen als zugestanden angenommen. Das Ausbleiben des Klägers gilt als Zurücknahme der Klage. 3) Die Verhandlung ist öffentlich und mündlich. Die Leitung derselben liegt dem Vorsitzenden ob, welcher für die vollständige Er⸗ örterung der Anträge und Gegenanträge der Parteien Sorge zu tragen hat. 18 4) Das Gewerbegericht ist berechtigt, Zeugen und Sachverstän⸗ dige eidlich zu vernehmen und überhaupt alle, dem ordentlichen Gerichte hinsichtlich der Beweisaufnahme zu 5) Das Gewerbegericht hat ü

daß zu Vorsitzenden

Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.

Damit im Zusammenbange steht folgendes, ebenfalls dem Reichstag vorgelegtes Gesetz, betreffend die Bestrafung der Kontraktbrüchigkeit der land⸗ und forstwirth⸗ schaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

) Die im zweiten Artikel des Gesetzes, be⸗ treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung, d. J. vorgesehenen Strafbestimmungen finden auch da Anwendung, wo die mit Strafen bedrohten Handlungen gegen land⸗ und forstwirthschaftliche Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (§. 153 daselbst), bezüglich von denselben (§. 153a.) begangen werden.

Auf das ländliche Gesinde u Gesetz keine Anwendung.

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛc.

Dem Reichstag liegt ferner folgendes Gesetz, betref⸗ die Abänderung des Vereins⸗Zolltarifs vor: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ Reichstages, was folgt:

§. 1 1. Oktober 1870 in Vereins⸗Zolltarif wird in nachstehender Weise geändert: .Vom Eingangszoll befreit werden folgende Gegen 1) Roheisen aller Art, altes Brucheisen (Nr. 6 a); chmiedetes und gewalztes Eisen in Stäͤben (mit Ausnahme des fagonnirten), Luppeneisen, Eisenbahnschienen, Winkeleisen, [⸗Eisen, einfaches und doppeltes T⸗Eisen, Roh⸗ und Cement⸗Stahl, Gus⸗ und raffinirter Stahl, Eisen und Stahldraht von mehr als ¾ preuß. welches zu groben Bestandtheilen von Wagen (Kurbeln, Achsen und dergl.) noh vorge⸗ insofern dergleichen Bestandtheile einzeln 50 Pfund Nr. 6 b. und Anmerkung zu b.);

3) fagonnirtes Eisen in Stäben, Radkranzeisen zu Eisenbahn⸗ wagen, Pflugschaaren⸗Eisen, schwarzes Eifenblech, rohes Stahlblech, rohe (unpolirte) Eisen⸗ und Stahlplatten, Anker, sowie Anker⸗ und Schiffsketten (aus Nr. 6c.);

4) gefirnißtes Eisenblech, polirtes St Stahlplatten (aus Nr. 66d.); . 1

5) ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern ac.

en, Tender und Dampfkessel (Nr. 15 b 1);

7) andere Maschinen und zwar je nachdem der nach dem Gewichte überwiegende Bestandtheil besteht aus: Holz, Gußeisen, Schmiede⸗ eisen oder Stahl (Nr. 15 b 2 2 ½ und );

8) Eisenbahnfahrzeuge weder mit Leder⸗ noch mit Polsterarbeit (aus Nr. 15 1); 8 . 9) unreife grüne ungeschälte Pomeranzen (aus Nr. 25h 1);

10) unreife Lelbe geschälte Pomeranzen, in Salzwafser eingelegt (aus Nr. 25p 1 9); 8 Kraftmehl, Puder, Stärke Arrowroot (Nr. 25 1).

II. Vom Ausgangszoll befreit werden:

Lumpen und andere Abfälle zur Papierfabrikation (zweite Ab⸗ theilung des Tarifs).

Im Eingangszoll

Ein ähnliches Verhältniß weist

letzten Jahre

rwerth von ältnißmäßig

Eixziger Paras raph, öffentlichten Produktionstabellen

tehenden Befugnisse auszuüben. 86 t l er die Wahrheit der thatsächlichen Behauptungen nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlun⸗ gen geschöpften Ueberzeugung zu entsch

6) Vor Abgabe des Urtheils hat das Gewerbegericht einen Sühne⸗ versuch anzustellen. Kommt ein Vergleich zu Stande, so ist derselbe in das pon dem Gewerbegericht zu führende Vergleichsbuch einzutra und dieser Eintrag von den Parteien und den Mitgliedern des Ge⸗ richts zu vollziehen. Jedem Theile ist auf Verlangen ein beglaubigter Auszug aus dem Vergleichsbuche zu ertheilen.

7) Die Entscheidung des Gewerbegerichts erfolgt nach Stimmen⸗ Sie ist sofort am Schluß der Verhandlung zu verkünden Aus dem Urtheil müssen ersicht⸗

ud die Hausoffizianten findet dieses

von Ei

aen 3 entnern un

und in ein Urtheilsbuch einzutragen. 8 eine he illi

lich sein: die Mitglieder des Gerichts, die Parteien, deren An 1ee,876 Hs aüraen m Jase

und Gegenanträge, die Angabe, ob nach vorgängiger Verhandlung der arteien oder auf Ausbleiben eines Theils erkannt ist, der festgestellte

stand und der Ausspruch des Gerichts in der Hauptsache und

382,809 fl., beziehungsweise von nach die Eisenproduktion

fl. zu Tage geförd

mung des Bundesrathes und des

Der mit dem 277,956 fl.

Wirksamkeit getretene 1““ 1 b tände: Jedem Theil ist auf Verlangen ein beglaubigter A Münzpf dem Urtheilsbuche zu ertheilen. gter Apszng 38 Münzpfund

8) Bei Klagen, welche wegen widerrechtlicher Entlassung aus der

Arbeit bezw. Zurückweisung von der Arbeit oder wegen widerrechtlichen Verlassens bezw. Verweigerns der Arbeit angestellt werden, hat das Gericht, wenn es auf Leistung einer Handlung erkennt, auf Antrag 5 Partei in degg heteie glechäei vinnen einer zu bestimmenden kurzen Frist nicht geschieht, den Betra des zu leistenden Schadenersatzes nach freiem G g 8 eizener Sachkunde festzusetzen. .9) Gegen ein Urtheil, welches auf Ausbleiben ergangen ist, kann innerhalb drei Tage nach der Verkündung Einspruch erhoben werden, in welchem Falle ein neuer Termin zur Verhandlung anzusetzen ist. Erscheint die Einspruch erhebende Partei auch in dem neuen Termin nicht, so wird der Einspruch verworfen und es findet ein abermaliger Einspruch nicht statt.

10) An Kosten des Verfahrens kann in der Entscheidung eine Urtheilsgebühr bis zu fünfzehn Mark Reichsmünze festgesetzt werden. Daneben hat die unterliegende Partei die baaren Auslagen des Ge⸗ ner erwachsenen unvermeidlichen Kosten zu

Wiener Ctr. Quecksilher G Linie Durchmesser, G L Maschinen und W Kupfervitriol schmiedet ist, oder darüber wiegen (Nr.

den Fall, daß die Leistung 61,431 31,819

sen und auf Grund

ahlblech, polirte Eisen⸗ und Eisenvitriol

Mineralfarben

(Nr. 6e 1); Ifarben .; Fast gleichzeitig m

6) Lokomotiven, it der obigen, den Bergbau der im Reichs vertretenen Kronländer betreffenden statistischen Arbeit kommen uns die amtlichen statistischen Mittheilungen über Ungarns Bergbau in Jg 0 und. u, welche die obigen Statiftiken in sehr erwünschter Weise ergänzen. Wir entnehmen denselben das f† Summarium über den Werth der einzelnen Produkte in 1871 und 1870:

In Ungarn wurden produzirt:

richts und die dem Geg 1b 1 den Jahren 1870 und 1871. Die Verhandlungen der Gewerbegerichte sind stempelfrei. 88 b S. 108e. Die vor den Gewerbegerichten geschlossenen Vergleiche sind sofort nach tem Abschluß, die Urtheile der Gewerbegerichte sofort 8a deren Whrrühpug Fellsttcsha ird der zuerkannte Entschädigungsanspruch mit Ablauf der bestimm⸗ ten Frist vollstreckbar. Firacin süfsc siünfhs Bei Entscheidungen auf Ausbleiben wird die Vollstreckbarkeit durch Erhebung des Einspruchs nur dann aufgeschoben, wenn der Vor⸗ sitzende des Gewerbegerichts einen hierauf gerichteten Antrag für begrün⸗ det erachtet; sie beginnt in diesem Falle von neuem mit der Verkün⸗ dung der den Einspruch verwerfenden Entscheidung. Die Vollstreckung erfolgt durch die nach den landesre zeßvorschriften zulässigen Mittel. I utschaͤdigung beizutreiben, welche wegen widerrechtlichen Verlassens oder Verweigerns der Arbeit zuerkannt ist, so ist die Be⸗ schlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienstlohnes den im Gesetze vom 21. Juni 1869 (Bundes⸗Gesetzbl. S kungen nicht unterworfen, Die Vollstreckung i zu beantragen.

den Jahren

Im Falle des §. 108d. Nr. 8

1 1 ermäßigt und anstatt der im Tarife bestimmten, mit den nachbezeichneten Zollsätzen belegt werden folgende Gegenstände: neue, aus Baumwollengarn, ungebleichte, ungefärbte 8 ür den Ceniner mit 15 Sgr. oder 52 ½ Kr.; Soda, kalzinirte, doppeli⸗kohlensaures Natron (Nr.

6 d) für den Centner mit 25 Sgr. oder

Nickel, Cyan Quecksilber. Zu dessorirendes

chtlichen Pro⸗ 1) Fischernetz (aus Nr. 2, c 2)

ntner mit 7 ½ Sgr. od blech (aus Nr. 1 Fl. 27 ½ Kr.;

grobe Eisen⸗ und Stahlwaaren, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl⸗ und Eisen⸗ draht, auch in Verbindung mit Holz, gefertigt, ingleichen Waaren dieser Art, welche abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht polirt sind, als: Aexte, Degenklingen, . obeleisen, Kaffeetrommeln und ⸗Mühlen, schluß der Anker⸗ und Schiffsketten),

.242) ausgesprochenen Beschrän⸗

st bei dem Vorsitzenden des Gewerbegerichts wenn er den Antrag für begründet achtet, die Vollstreckung anzuordnen, und ist befugt, zur Ausführung der letzteren die Mitwirkung der mit Vollstreckungsbefugniß in bürger⸗ lichen Streitsachen versehenen Behörden oder Beamten in Anspruch zu

8 Gegen die auf die Vollstreckung b. Vorsitzenden ist die Berufung auf die gerichts ohne aufschiebende Wirkung zulässig.

§. 108 f. Die Entscheidungen der Gewerbegerichte sind endgültig. In Ansehung der Rechtshülfe gelten die Bestimmun⸗ s, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe vom

§. 108h. Die Kosten der Gewerbegerichte sind, soweit sie nicht

Btaunkohle ..

Derselbe hat, Erdpech und

Mineralöl.

Braunstein..

dcmerinte gia Feöten (mit Aus⸗ Ader A⸗ ochgeschirre, Nägel, Pfannen, Schau⸗ feln, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messerzum Handwerksgebrauch, Sen⸗ sen, Sicheln und Futterklingen (Strohmesser), Stemmeisen, Striegeln, 1 en, Tuchmacher⸗ und Schneiderscheeren, gleichen mehr, dann gewalzte und (Nr. 6 e 2) für den Centner mit 25 5) Hüte gaus Stro Blaͤttern? ¹lN selt

Eisenvitriol. Kupfervitriol .. Goldglätte ... Bleiglätte. . Mineralfarben Chromerze.

üglichen Verfügungen des intscheidung des Gewerbe⸗

en, Zangen und, der⸗ ezogene schmisdeeiserne Röhren gr. oder 1 Fl. 27 ½ Kr.; en, Fischbein und Pa

gen des Ge

19685,015 17,612946

l. im Jahre1